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Leitfaden zur Abrechnung des §73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW
Leitfaden zur Abrechnung des
§ 73b Vertrages Kinder- und
Jugendärzte AOK BW
Leitfaden zur Abrechnung des §73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW
Inhalt dieses Leitfadens
Um die Abrechnung und vor allem das Ergebnis der Abrechnung im § 73b Vertrag Kinder- und Jugendärzte AOK BW zu verstehen, ist es hilf-reich, nicht nur die Abrechnungssystematik sondern auch den Prozess der Verarbeitung der Abrechnungsdaten zu kennen. Hierzu werden wir einen zusammenfassenden Überblick über den Abrechnungsprozess bei der MEDIVERBUND AG geben und darauf bezogen die wichtigsten Schritte näher erläutern.
1. Grundlagen der Abrechnungssystematik .......................................................................... 3
2. Vergütungssystematik und Abrechnung ........................................................................... 7
3. Datenübermittlung .................................................................................................................. 11
3.1 Vertragssoftware, Kern und die Datenübertragung ............................................................ 12
3.2 Umfang und Verarbeitung der erhobenen Daten ................................................................ 13
4. Abrechnungsregeln .................................................................................................................. 14
4.1 Zusatzpauschalen ..................................................................................................................... 14
4.2 Praxisstrukturmerkmale ......................................................................................................... 15
5. Praxisbeispiele ........................................................................................................................... 16
6. Spezialfragen .............................................................................................................................. 19
7. Auszahlungsprozess ................................................................................................................. 21
7.1 Abschlagszahlungen ................................................................................................................. 21
7.2 Gutschrift und Abrechnungsnachweis .................................................................................. 21
8. Kodiertipps ................................................................................................................................. 22
9. Ansprechpartner ....................................................................................................................... 23
Leitfaden zur Abrechnung des §73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW
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1. Grundlagen der Abrechnungssystematik
Die wesentlichen Dokumente zur Vergütung und Ab-rechnung
• Ziffernkranz Anlage 12a Anhang 1 Legt den Leistungsumfang des Vertrages fest
• Honoraranlage Anlage 12a
Enthält die Abrechnungsziffern, Regeln und Vergütungen
• ICD-Liste Anlage 12a Anhang 2 ICD-Liste für chronische Erkrankungen
• ICD-Liste Anlage 12a Anhang 3 ICD-Liste sozialpädiatrische Beratung und Koordination
Gesamtziffernkranz
Abgrenzung KV- und Vertragsabrechnung
• EBM-Ziffern HZV bzw. HZV KJÄ
� für Versicherte, welche am Facharztvertrag teilnehmen, nicht
über die KV abrechenbar!
• Nicht aufgelistete EBM-Ziffern oder Ausnahmen
� für teilnehmende Versicherte weiterhin über KV abrechnen
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Gesamtziffernkranz
EBM- Grunddaten HZV
Kardiologie
Gastro-enterologie
PNP Orthopädie
GOP Beschreibung Honorierung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung
01440 Verweilen außerhalb der Praxis Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch
01510 Praxisklinische Betreuung 2h Pauschale § 73c-Leistung § 73c-Leistung obligatorisch nicht
obligatorisch § 73c-
Leistung
01511 Praxisklinische Betreuung 4h Pauschale § 73c-Leistung § 73c-Leistung obligatorisch nicht
obligatorisch § 73c-
Leistung
01512 Praxisklinische Betreuung 6h Pauschale § 73c-Leistung § 73c-Leistung obligatorisch Nicht
obligatorisch § 73c-
Leistung
01520 Beobachtung nach diagnostischer Koro-narangiografie
Pauschale § 73c-Leistung obligatorisch bei
Erbringung der EL § 73c-
Leistung § 73c-
Leistung § 73c-
Leistung
01521 Beobachtung nach therapeutischer Koronarangiografie
Pauschale § 73c-Leistung obligatorisch bei
Erbringung der EL § 73c-
Leistung § 73c-
Leistung § 73c-
Leistung
01600 Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch
01601 Individueller Arztbrief Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch
01602 Mehrfertigung (z.B. Kopie) eines Berich-tes oder Briefes an den Hausarzt
Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch
01610 Bescheinigung zur Belastungsgrenze Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch
01611 Verordnung von medizinischer Rehabili-tation
Pauschale obligatorisch HZV-Leistung Nicht
obligatorisch obligatorisch obligatorisch
01612 Konsiliarbericht vor Psychotherapie Pauschale obligatorisch obligatorisch Nicht
obligatorisch obligatorisch HZV-Leistung
01620 Bescheinigung oder Zeugnis Pauschale
obligatorisch (inkl. Abstem-
peln AOK-Bonusheft)
obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch
01621 Krankheitsbericht Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch
01622 Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch
01623 Kurvorschlag Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch
01701 Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr. 01700 aufgeführten Arztgruppen
Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-
Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung
01704 Zuschlag für die Beratung im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings
Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-
Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung
01705 Neugeborenen-Hörscreening Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-
Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung
01706 Kontroll-AABR Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-
Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung
01707 Erweitertes Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder-Richtlinien des Ge-meinsamen Bundesausschusses
Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-
Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung
01708 Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings
Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-
Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung
• Für Kinder- und Jugendärzte, die an der Kinder- und Jugendärztlichen Ver-sorgung im AOK HausarztProgramm teilnehmen, sind die mit „HZV“ über-schriebenen Spalten maßgeblich.
• Achtung: bei Kinder- und Jugendärzten kann es zu Abweichungen in der Honorierung kommen. Maßgeblich ist die Vergütung gemäß Anlage 12a.
• Obligatorisch: soweit im Einzelfall medizinisch sinnvoll als Teil der Pau-schale zu erbringen.
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• Nicht obligatorisch: soweit im Einzelfall medizinisch sinnvoll als Teil der
Pauschale zu erbringen, wenn eine Erbringung nach Qualifikation und Aus-stattung möglich ist.
• § 73c-Leistung: Versicherte, die in das AOK-FacharztProgramm einge-schrieben sind, sollten für diese Leistung bei Bedarf an einen an dem ent-sprechenden Vertrag teilnehmenden 73c-Arzt überwiesen werden.
Für Q2 2014 gilt:
• P4 mittels Übermittlungsbogen
• DMP und A1 sind in Q3 2014 rückwirkend für Q2 2014
abrechenbar
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Transitionsbogen
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2. Vergütungssystematik und Abrechnung
Erklärung der Symbolik auf den kommenden Folien
Grundpauschalen und deren Zuschläge:
Bezeichnung: Pauschalen
Art der Leistung Vergütung
KJP1 Kontaktunabhängige Grundpauschale
Vorhaltevergütung (Aus-zahlung im ersten Quartal des Jahres auch ohne Arzt-Patienten-Kontakt – APK -)
25 EUR / Versicherten-teilnahmejahr (VTJ)
Zuschlag Sonographie Zuschlag auf P1 8 EUR / VTJ
Zuschlag kleine Chirurgie Zuschlag auf P1 6 EUR / VTJ
Zuschlag Psychosomatik Zuschlag auf P1 6 EUR / VTJ
Zuschlag Tympanometrie Zuschlag auf P1 3 EUR / VTJ
Zuschlag Präsenzlabor Zuschlag auf P1 4 EUR / VTJ
= wird vom Kinder- und Jugendarzt angesetzt/abgerechnet
= wird bei Abrechenbarkeit vom Rechenzentrum erzeugt
= nur abrechenbar bei Vorliegen gesicherter Diagnosen gem. Anhang 2/3 zu Anlage 12a
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Weitere Pauschalen:
Bezeichnung: Pauschalen
Eingabe in die
Software
Art der Leistung Vergütung
KPJ2
Kontaktabhängige Behandlungspauschale
0000 Leistungen für mind. 1 Arzt-Patienten-Kontakt (0000); Max. 4-mal im Jahr
35 EUR / Quartal
KJP3
Chronikerpauschale 0003
Kontaktabhängiger Zuschlag für die Behandlung chronisch kranker Menschen (gemäß Anhang 2 zu 12a)
25 EUR / Quartal Nicht neben P5
KJP4a
Aufwands- pauschale 1 LJ.
KJP4a
UHU1
Kontaktabhängiger Zuschlag für die aufwendige Behandlung von Kindern im ersten Lebensjahr (vor Teilnahme)
50 EUR / einmalig
KJP4b
Aufwands- pauschale 1. LJ.
KJP4b
Kontaktabhängiger Zuschlag für die aufwendige Behandlung von Kindern im ersten Lebensjahr (nach Teilnahme)
50 EUR / einmalig
KJP5
Aufwandspauschale 2 und 3 LJ.
Kontaktabhängiger Zuschlag für die aufwendige Behand-lung von Kindern im zweiten oder dritten Lebensjahr
15 EUR / Quartal Nicht neben P3
Zuschlag Amblyopiescreening
Zuschlag auf P5 4 EUR /
Quartal
Vertreterpauschale 0004
Innerhalb der HZV; ohne Zu-schläge/Einzelleistungen; Vertreter muss benannt wer-den; nicht in BAG abrechen-bar
20 EUR / Quartal
Zielauftrags- pauschale 0005
z.B. für Sonografie oder Amblyopie (falls Qualifikati-on vorhanden) ohne Zuschläge/ Einzelleistungen; nicht in BAG abrechenbar
12,50 EUR / Zielauftrag
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Einzelleistungen:
Bezeichnung: Einzelleistungen
Eingabe in die
Software
Art der Leistung Vergütung
Paed.Check
01723,
01711-
01720, U10,
U11,
J2
U1-U9; J1 Gemäß BVKJ-Vorsorgeheft: vom HA de-legierbar
U10-U11; J2 Gemäß BVKJ-Vorsorgeheft: Vom HA nicht dele-gierbar
50 EUR/ Quartal
DMP Betreuung gemäß DMP - Ver-
trag mit KV; Schulungen werden über KV abgerechnet
DMP-Ziffern
Impfungen I
(+ Doku Impfziffern)
KJE1
Ein- bis Fünffachimpfungen, gemäß STIKO und Satzungs-leistung der AOK; keine Zielauftrags- oder Vertreterpauschale
10 EUR
Impfungen II
(+ Doku Impfziffern)
KJE2
Sechsfachimpfungen, gemäß STIKO und Satzungsleistung der AOK; keine Zielauftrags- oder Vertreterpauschale
15 EUR
Impfungen III
(+ Doku Impfziffern)
KJE3
HPV-Impfungen, gemäß STIKO und Satzungsleistung der AOK; keine Zielauftrags- oder Ver-treterpauschale
15 EUR
E4 SBK KJE4
Sozialpädiatrische Beratung und Koordination gemäß Anhang 3 zu 12a max. 6 x 10 Min. je Quartal
15 EUR / 10 Minuten
E5 Transition KJE5 Transition gemäß Anhang 4 zu 12a, nur in Verbindung mit P3 im selben Quartal
25 EUR
E6 HYP KJE6
Hyposensibilisierung KV-Genehmigung (30130 und 30131) 10 GKV-Versicherte oder 40 Hyposensibilisierungen im vergangenen Jahr
15 EUR
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Auftragsleistungen:
(ohne P1-P5 oder Q-Zuschläge, da nicht der eigene Patient)
Der Sprechstundenbedarf ist von der HZV unberührt
Bezeichnung: Auftrags-
leistungen
Eingabe in die
Software
Art der Leistung Vergütung
A1
Pädiatrische Sonografie
A1
Nur wenn medizinisch notwendig Auftraggeber muss dies schriftlich begründen + Zielauftragspauschale; bzw. bei Direktinanspruchnahme: + Vertreterpauschale
30 EUR
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3. Datenübermittlung
Nachdem die Daten an das Rechenzentrum übermittelt sind, werden die-se in der Abrechnungsabteilung in den unten aufgeführten Schritten ver-arbeitet, die die wesentlichen Prozesse zusammenfassen.
Stichtag 05. Januar 05. April 05. Juli 05. Oktober
Abrechnung Abrechnung des 4. Quartals des
Vorjahres
Abrechnung des 1. Quartals des Jahres
Abrechnung des 2. Quartals
des Jahres
Abrechnung des 3. Quartals
des Jahres
Prüflauf - Prüfung der Abrechnung durch Vertragssoftware
Übermittlung der Abrechnungsdaten elektronisch via Vertragssoftware + Konnektor/HZV Online Key (taggleich möglich)
Prüfung der Abrechnungsdaten durch das Rechenzentrum Gegenprüfung durch die Kasse
Auszahlung und Versand Abrechnungsnachweis durch Managementgesellschaft
(Mitte des 3. Monats nach Abrechnungsquartal Abrechnungsquartal Q2/2014 � Auszahlung Mitte September)
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3.1 Vertragssoftware, Kern und die Datenübertragung
Vertragssoftware
Abfragen über Webservices
Request und Response
Das HÄVG Prüfmodul ist ein durch die Vertragssoftware genutztes Modul der HÄVG und enthält:
• Algorithmus zur Arzneimittelsubstitution (Rabattverträge)
• Bestimmte Plausibilitätsprüfungen
• Verschlüsselung der Daten
Konnektor / HZV Online-Key
Verschlüsselte Übertragung der Daten
HÄVG Prüfmodul
HÄVG RZ AG
Daten werden im Auftrag der HÄVG
AG/MEDIVRBUND AG im HÄVG
Rechenzentrum angenommen,
entschlüsselt und verarbeitet.
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3.2 Umfang und Verarbeitung der erhobenen Daten
Was passiert mit diesen Daten?
• Abrechnungsprüfung: Arzt Teilnehmer, Patient im TVZ, Plausibili-
tätsprüfung,… • Ersetzung und Erzeugung von Ziffern und Zuschlägen
���� Ermittlung des Abrechnungsbetrages
• Übermittlung der Daten and die AOK � Die AOK erhalten folgende Informationen von Ihnen: LANR,BSNR, � bzw. dem jeweiligen Versicherten: Vorname, Name, Versi-
chertennummer, Kassen-IK, Status, Geschlecht, Abrechnungs-ziffern, ICD-10 Diagnosen, Art der Inanspruchnahme,
• Erneute Abrechnungsprüfung bei der AOK ���� Ermittlung des mit der AOK abgestimmten Abrech-nungsbetrages
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4. Abrechnungsregeln
4.1 Zusatzpauschalen Was muss beachtet werden, um eine Zusatzpauschale abrechnen zu kön-nen?
• Alle Zusatzpauschalen sind kontaktabhängig und dürfen nur ein-mal im Quartal abgerechnet werden (P4 nur einmal im Versi-chertenleben)!
• Die Abrechnung einer P3 schließt eine parallele Abrechnung einer P5 für denselben HZV-Patienten aus. Im Fall der Abrechnung ei-ner P3 wird bei der Abrechnung wegen des gegenseitigen Aus-schlusses keine P5 erzeugt.
• Um eine P3 abrechnen zu können, muss eine passende ICD 10 Diagnose (endstellig und gesichert) vorliegen (gemäß Anhang 2/3 zur Anlage 12a).
P2 Kontaktabhängige Behandlungspauschale
P3 Chronikerpauschale
P4 Aufwandspauschale 1 Lj.
P5 Aufwandspauschale 2 und 3 Lj.
Zuschlag Amblyopiescreening
P4a Vor
Teilnahme
P4b Nach
Teilnahme
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4.2 Praxisstrukturmerkmale
Leistung Voraussetzung zu Abrechenbarkeit
Nachweis
Sonografie Qualifikation und entspr. Ausstattung
KV-Genehmigung oder KV-Abrechnung
kleine Chirurgie Leistungserbringung Selbstauskunft
Psychosomatik Qualifikation KV-Genehmigung oder KV-Abrechnung
Tympanometrie Qualifikation und entspr. Ausstattung
Wartungsbericht Tympanometer
Präsenzlabor Qualifikation und entspr. Ausstattung
KV-Abrechnung der EBM GOP: 32031, 32036 bis 32038 oder 32039 oder 32120 oder 32122 und 32128
Amblyopie-Screening
Qualifikation und entspr. Ausstattung
Selbstauskunft
Hyposensibili-sierung
Leistungserbringung KV-Abrechnungen der letzten 4 Quartale mit insgesamt 40 Behand-lungen von GKV-Versicherten: EBM GOP: 30130 oder 30131 oder Behandlung von 10 GKV-Patienten: Nachweis: Auswertung der Praxis-software/ KV-Abrechnung
Die Qualifikationen sind vom teilnehmenden Arzt selbst oder anderen in der Praxis tätigen Ärzten zu erfüllen (Ausnahme: Psychosomatik).
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5. Praxisbeispiele
Erklärung der Symbolik auf den kommenden Folien
Die Praxisbeispiele beziehen sich auf den Zeitraum von einem Quartal. Deswegen wird die Grundpauschale P1, die auf ein ganzes VTJ gesehen mit 25,00 € vergütet wird, in den Beispielen mit 25€/4=6,25 € vergütet.
Patient 2 Jahre Ziffer Eingabe
in die Software
Bezeichnung Vergütung
¼ * P1 Grundpauschale 6,25 €
¼ * Zuschlag auf P1
Zuschlag Sonographie 2,00 €
Zuschlag kleine Chirurgie 1,50€
Zuschlag Psychosomatik 1,50 €
Zuschlag Tympanometrie 0,75 €
Zuschlag Präsenzlabor 1,00 €
P2 0000 Behandlungspauschale 35,00 €
P5 Aufwandspauschale
2 und 3 LJ 15,00 €
Zuschlag auf P5
Zuschlag Amblyopiescreening 4,00 €
U7 01717 Vorsorgeuntersuchung 50,00 €
KJE1 + 89301
KJE1
89301
Impfung I MMR
10,00 €
Summe 127,00 €
= wird vom Kinder- und Jugendarzt angesetzt/abgerechnet
= wird bei Abrechenbarkeit vom Rechenzentrum erzeugt
= nur abrechenbar bei Vorliegen gesicherter Diagnosen gem. Anhang 2/3 zu Anlage 12a
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Patient 5 Jahre Asthmatiker mit Artikulationsproblemen
Ziffer Eingabe in die Software
Bezeichnung Vergütung
¼ * P1 Grundpauschale 6,25 €
¼ * Zuschlag auf P1
Zuschlag Sonographie 2,00 €
Zuschlag kleine Chirurgie 1,50 €
Zuschlag Psychosomatik 1,50 €
Zuschlag Tympanometrie 0,75 €
Zuschlag Präsenzlabor 1,00 €
P2 0000 Behandlungspauschale 35,00 €
P3 0003 Chronikerpauschale 25,00 €
U9 01719 Vorsorgeuntersuchung 50,00 €
KJE4 KJE4 Sozialpädiatrische Beratung und Koordination 10 Minuten
15,00 €
92007 92007 Betreuungspauschale DMP-Arzt, Kinderarzt
12,17 €
Summe 150,17 €
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Patient 7 Jahre mit ADHS Ziffer Behand-
lungsdatum Eingabe in die Software
Bezeichnung Vergütung
¼ * P1 23.06.2014 Grundpauschale 6,25 €
¼ * Zuschlag auf P1
23.06.2014
Zuschlag Sonographie
2,00 €
Zuschlag kleine Chirurgie
1,50 €
Zuschlag Psychosomatik
1,50 €
Zuschlag Tympanometrie
0,75 €
Zuschlag Präsenzlabor
1,00 €
P2 23.06.2014 0000 Behandlungs-pauschale
35,00 €
P3 23.06.2014 0003 Chronikerpauschale 25,00 €
KJE4 23.06.2014 KJE4 Sozialpädiatrische Beratung und Koordination
15,00 €
KJE4 23.06.2014 KJE4 Sozialpädiatrische Beratung und Koordination
15,00 €
KJE4 23.06.2014 KJE4 Sozialpädiatrische Beratung und Koordination
15,00 €
Summe 118,00 €
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6. Spezialfragen
• Konnektor/ HZV Online Key Es gibt drei von den Vertragspartnern zugelassene Endgeräte:
- KoCo-Box - CoKom One - HZV Online Key
• Behandlung außerhalb Baden-Württembergs
erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip über den bereits etab-lierten Fremdkassenzahlungsausgleich.
• Notfälle Leistungen des organisierten Notfalldienstes werden weiterhin über die KV abgerechnet.
• Wechsel der Vergütungsanlage ist einmalig zwischen 12 und 12a möglich.
• Eine Korrektur der Abrechnung eines Quartals ist innerhalb eines Jahres mithilfe der Vertragssoftware möglich.
• Innerhalb einer BAG - gilt das gesamte Leistungsspektrum. Hat Ihr BAG-
Partner eine Qualifikation über die Sie nicht verfügen, können Sie die Ziffer trotzdem abrechnen, sofern Sie die Leistung von Ihrem BAG-Partner erbringen lassen.
- sind keine Vertretungspauschale und keine Zielaufträge abrechenbar
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• Therapiefreiheit
bleibt auch im Rahmen der HZV gewahrt.
• Budget-Aufschläge als Ausgleich für Behandlungsüber-schneidungen in der BAG gibt es im Rahmen der HZV nicht.
• Kinder- und Jugendärzte nach § 73 Abs. 1a SGB V können teil-nehmen, auch wenn sie weder bei MEDI Baden-Württemberg e.V., BVKJ noch HÄV Mitglied sind.
• Arzt-Patienten Kontakte - Setzt Kontakt des Arztes mit dem Patienten voraus. - Soll Aufbau einer Arzt-Patienten-Beziehung fördern. - Reine Rezeptausstellungen, physikalische Therapie durch
die Praxisangestellten usw. sind über diese Position nicht abrechenbar.
• Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL):
- Leistungen, die Vertragsbestandteil sind, dürfen nicht zusätzlich privat liquidiert werden (z.B. Ambloypie-Screening oder Tympanometrie).
- Darüber hinausgehende Leistungen wie Beratung zur Zu-sammenstellung einer Hausapotheke und ähnliches müs-sen im Rahmen eines IGEL Vertrages individuell mit dem Patienten vereinbart werden.
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7. Auszahlungsprozess
Das Rechenzentrum überträgt die geprüften Abrechnungen an die AOK, wo sie erneut geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt dann in zwei Schritten: Abschlagszahlung und Gutschrift.
7.1 Abschlagszahlungen
• Die Abschlagszahlungen erfolgen monatlich in Höhe von 15,00€ pro eingeschriebenem Versicherten im laufenden Abrechnungs-quartal.
7.2 Gutschrift und Abrechnungsnachweis
• Die tatsächliche Abrechnung für das Quartal erfolgt dann erst ca. drei Monate nach Quartalsende.
• Hierzu wird die Abrechnung bei der AOK nochmals einem Prüfpro-
zess unterzogen. Nach Beendigung der Prüfung wird der abgestimmte Abrechnungsbetrag mit den erfolgten Abschlagszahlungen für dieses Quartal verrechnet.
Auszahlung eines posi-tiven Differenzbetrages
Vermerk des negativen Differenzbetrages
Abrechnungsbetrag
- Abschlagszahlungen
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Was muss in den Verträgen (§73b/c) besonders beachtet werden?
• Alle gesicherten Diagnosen müssen endstellig angegeben werden (kein Bindestrich an letzter Stelle der ICD-10-Diagnose).
• Bei Abrechnung der Ziffern P3 und KJE4 ist die Angabe einer ge-sicherten endstelligen Diagnose gemäß Anhang 2/3 zur Anlage 12a des Vertrages notwendig.
8. Kodiertipps
Warum ist die Kodierung in den Selektivverträgen wichtig ?
• Wachsende Morbidität bedeutet wachsenden Versorgungsbedarf und damit auch wachsenden Finanzierungsbedarf
• Woher wissen wir wer welchen Versorgungsaufwand und – bedarf hat und wo Geld gebraucht wird insbesondere bei chronischer Krankheit?
• Für die Finanzierung der Selektivverträge ist die korrekte Abbil-dung des Versorgungsbedarfs für die Krankheiten unerlässliche Grundlage
Grundsätze der korrekten Kodierung:
• Eine gesicherte Diagnose muss mit dem Zusatzkennzeichen „G“ do-kumentiert sein
• Alle Behandlungsdiagnosen kodieren • Möglichst präzise kodieren �.9 Diagnosen vermeiden • Endstellig kodieren
• Immer mit der aktuellen ICD-10 Version kodieren
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9. Ansprechpartner
Projektmanager (Vertrag und allg. Abrechnungsfragen):
Alexander Bieg Tel.: 0711/806079-262 E-mail: bieg@medi-verbund.de Vertragsteilnahmemanagement und allg. Abrechnungsfragen:
Verena Mörk Tel.: 0711/806079-253 E-mail: moerk@medi-verbund.de Patientenbezogene Abrechnungsfragen:
Abrechnungshotline Tel.: 02203/57 56 - 6108 IT:
Marc Sebert Tel.: 0711/806079-287 E-mail: sebert@medi-verbund.de
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