lordrhe!n-westfalen 16. wahlperiode v€¦ · cyrlakusplatz 13-14" 47652 wee,ze...
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf
Vorsitzender des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtags Nordrheln-Wp..;;e.;;.st;.;..;fa;;.;l.;;.e~n ____ ......., Herr Christian Dahm Md L Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
LANDTl\G I\lORDRHE!N-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE
V 16/ 1 7
"E ntwu rf ein erVe ro rd nun 9 übe r die F e~!teI!!l!t!tMtl-8cMr.eä'fft'lI'Se~ utzbereichs für den Verkehrsflughafen Niederrhein" zur Vorlage 16/1433
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
hiermit übersende ich Ihnen einen Bencht der Landesregierung zum
Entwurf einer Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbe
reichs für den Verkehrsflughafen Niederrhein nebst Anlagen .(Stellung
nahmen der betroffenen Kommunen und der "Bundesvereinigung ge
gen Fluglärm e.V.") mit der Bitte um Weiterleitung an die Ausschuss
mitglieder.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Remmel
Johannes Remmel
(1-.11.2013
Seite 1 von 1
Aktenzeichen 8800.4.2 bel Antwort bitte angeben
Frau Möllerherm
Telefon 0211 4566-579
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Öffentliche Verkehrsmittel: Rhembahn linien U78 und U79 Haltestelle Kennedydamm oder Buslinie 721 (Flughafen) und 722 (Messe) Haltestelle Frankenplatz
Bericht der Landesregierung an den Ausschuss für Kommunalpo
litik - Ergänzende Erläuterungen zum Entwurf einer Verordnung
über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrs
flughafen Niederrhein
Am 7. Juni 2007 ist das novellierte Gesetz zur Verbesserung des
Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen (FlugISchG)
vom 1. Juni 2007 (BGB!. I S. 986) in Kraft getreten. Es ändert das Ge
setz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGB!. I. S. 282).
Zweck dieses Gesetzes Ist im Wesentlichen, in der Umgebung von
Flugplätzen den Schutz der Nachbarschaft vor Fluglärm durch bauliche
Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz sicher zu steI
len.
Hierzu müssen gem. § 4 Abs. 2 FluglSchG an den großen zivilen und
militärischen Flugplätzen Lärmschutzbereichel durch Rechtsverordnung
der Landesregierung festgelegt werden. Diese Lärmschutzbereiche,
die jeweils zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone umfassen,
müssen zunächst berechnet und in Karten dargestellt werden. In Nord
rhein-Westfalen fallen die Flugplätze Düsseldorf, Köln/Bann, Müns
ter/Osnabrück, Dortmund, Paderborn-Lippstadt, Niederrhein (Weeze)
als zivile und Nörvenich und Geilenkirchen als militärische Flugplätze
unter den Anwendungsbereich des Fluglärmgesetzes. Die Verordnun
gen zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche für die Flughäfen Düs
seldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund, Pader
born/Lippstadt, Nörvenich und Geilenkirchen sind bereits in Kraft getre
ten. Bezüglich dieser sieben Verordnungen lagen dem für die kommu
nale Selbstverwaltung zuständigen Ausschuss erläuternde Berichte der
Landesregierung vor (siehe Vorlagen 15/767, 15/951, 15/1292, 16/31,
16/413, 16/875 und 16/1161).
Die Durchführungsverordnungen des Bundes zur Umsetzung des Flug
lärmgesetzes (Verordnung über die Datenerfassung und das Berech
nungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1.
FlugLSV; Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV
und Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung - 3.
FlugLSV) regeln die Datenerfassung und die Berechnungsmethodik für
die Ermittlung der Lärmschutzzonen sowie Einzelheiten zur Umsetzung
und Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen und der Ent
schädigungszahlungen für Außenwohnbereiche.
Die zur Berechnung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflugha
fen Niederrhein notwendigen Daten wurden - wie In der ersten Durch
führungsverordnung des Bundes vorgesehen - in Form eines Datener
fassungssystems (DES) vom Flughafen vorgelegt und durch das für
Luftverkehr zuständige MBWSV auf Plausibilität geprüft und zur Be
rechnung freigegeben. Das- DES enthält alle zur Ermittlung der Lärm
belastung erforderlichen Auskünfte über den voraussehbaren Flugbe
trieb. Dies sind die Starts und Abflüge vom Flugplatz, die Anflüge und
Landungen am Flugplatz, die Platzrundenflüge, die Überflüge über eine
Start- und Landebahn in niedriger Höhe ohne Bodenkontakt, die Roll
bewegungen der Luftfahrzeuge vor dem Start und nach der Landung
sowie der Betrieb von HilfsgasturbInen der Flugzeuge. Diese Daten
über den Flugbetrieb beschreiben die Flugbewegungen in einem Prog
nosejahr, das in der Regel zehn Jahre nach dem in der Anforderung
genannten Bezugsjahr liegt. Da das MKULNV die Prognosedaten be
reits im Jahr 2008 mit dem Bezugsjahr 2007 vom Flughafen angefor
dert hatte, wurde als Prognosejahr das Jahr 2017 festgesetzt. Die
Prognose bezieht sich auf die sechs verkehrsreichsten Monate (180
Tage) des Prognosejahres, die aber keinen zusammenhängenden Zeit
raum bilden müssen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat einen Ab-
2
gleich ihrer Daten bezüglich der Flugverfahren und Flugstrecken mit
dem DES vorgenommen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat
nach positivem Abschluss aller Prüfungen die Berechnung und Darstel
lung der Lärmschutzzonen in der Umgebung des Verkehrsflughafens
Niederrhein vorgenommen. Auch den Mitgliedern der Fluglärmkommis
sion wurde das Datenerfassungssystem zur Kenntnis gegeben.
Die Anhörung der betroffenen Gemeinden (Kevelaer und Weeze) führ
te das Dezernat 26 der Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2013
durch. Den Gemeinden wurde die Möglichkeit gegeben, auf Basis des
vorgelegten DES Stellung zum Verordnungsentwurf zu nehmen.
Das Fluglärmgesetz selbst sieht keine Prüfung und Bewertung der Pla
nungsbelange in Bezug auf die Festlegung der Lärmschutzzonen vor.
Die Lärmschutzzonenfestlegung ergibt sich als strikte Folge aus den
übermittelten Flugbetriebsprognosen, die wiederum von der Betriebs
genehmigung abgedeckt sind. Daher können lediglich formelle Fehler
bei der Umsetzung des Fluglärmgesetzes sowie der Prognose Berück
sichtigung finden. Einwände gegen den Inhalt der Prognose können
nur hinsichtlich ihrer Plausibilität, also evidenter Fehler, berücksichtigt
werden.
Seitens der Gemeinde Weeze wurden keine Einwände erhoben, die
Stadt Kevelaer verzichtete auf eine Stellungnahme.
Auch die "Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V" (BVF - Mitglied' der
Fluglärmkom~ission) gab eine Stellungnahme zum DES ab. Diese
wurde vom MBWSV, der Bezirksregierung Düsseldorf und den mit der
Erstellung des DES beauftragten Gutachter geprüft und bewertet. Es
wurden jedoch lediglich formelle Fehler (wie Jahreszahlen und Rou
tenbezeichnungen) durch die BVF festgestellt, die keinen Einfluss auf
die Lärmschutzzonen haben.
3
Es ergab sich keine Veranlassung einer Korrektur der Daten bzw. der
errechneten Lärmschutzzonen.
Die Festsetzung der Lärmschutzzonen kann nur auf bundesdeutschem
Staatsgebiet erfolgen. Die Zonen enden somit an der Grenze zu den
Niederlanden, wie aus der Anlage 2 zur vorliegenden Verordnung er
sichtlich. Über die vorgesehene Festsetzung der Lärmschutzzonen und
die sich daraus ergebenen Konsequenzen auf deutschem Staatsgebiet
wurden Vertreter der grenznahen niederländischen Provinzen während
der Sitzung des Koordinierungsausschusses Umweltschutz (NRW/NL)
im Juni 2013 bereits informiert. Dies war ebenfalls Thema bei den sog.
,,3+3"-Gesprächen im März diesen Jahres (Regierungspräsident und
-innen der Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln und Münster mit Ver
tretern der Niederlande).
Das Fluglärmgesetz sieht vor, dass zunächst diejenigen Grundstücks
eigentümer, deren Grundstücke einem äquivalenten Dauerschallpegel
von 60 dB(A) zur Nacht bzw. 70 dB(A) am Tag ausgesetzt sind, einen
Anspruch auf passiven Schallschutz haben, der mit Inkrafttreten der
Verordnung entsteht. Eigentümern von weniger stark betroffenen, aber
im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken, steht der Anspruch im
sechsten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (§ 9 Absatz 1 und 2
Fluglärmgesetz) zu.
Die vorliegende "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbe
reichs für den Verkehrsflughafen NiederrheIn" bedarf auf Grundlage
des § 3 Abs. 3 Gemeindeordnung NW der Zustimmung des für die
kommunale Selbstverwaltung zuständigen Ausschusses des Landtags.
Die Beteiligung weiterer Ausschüsse ist gesetzlich nicht vorgesehen.
4
B~zirksregierung Düsseldorf
8ezifKsregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düssefdorf
Ministerium für Kfimasohutz, Umvveit) Landwirtschafts Natur- und Verbr(;tuoherschutz 40190 0 üsse {dörf MInisteriUm ff1t 1<IImascbut%, Umwelt,
~ Hatur"'utld~hutiz des Landes Nordrheln~W~ten
1 8. Okt. 2013
., •• "., ............ " ..... f'l(. , ..... ,." .... " ....... , ... Anl. i ~
Luftverkehr (fz')v g Festsetzung der Lärnlschutzbereiche am Flughafen Niederrhein
Datum: 16.10.2013
Solte1 von i
Aktenzeichen:
26.01.05.04
bei AntwQrt bitte: angeben
Zimmer: 3025
Telefon:
0211475·3714
Telefax: 0211 475-3988
durch Rechtsvsfordnung Anhörung der betroffenen Kommunen 6 ... · .}1V' . brd.nrW,dE'."
.~ 10 ' ß ~ 7'1. Z?/
flOh f..{O Ihr Erlass vom 22.07.2013, Ihr Zeichen; V~5-8800.4.2 Mein Bericht vom 16.09.2013
Anlage: Stellungnahme der Gemeinde Weeze vom 30~09.20t3
fn o.g Angelegenheit habe ich die Gemeinde Weeze und die Stadt Kevelaer über den Kreis Kleve entsprechend Ihres 0.91' Erlasses zu der geplanten Rechtsverordnung mit Schreiben vom 29.07.2013 angehört. Die Anhörungsfrist dauerte zunächst bis zum 13.09.2013.
Aufgrund der in meinem Bericht vom 16.09.2013 dargestellten Sachlage, hatte·ich die Frist zur Stellungnahme für die Gemeinde Weeze und die StadtK~velaer bis zum 04.10.2013 verlängert.
Die 8teHungnahr:ne der Gemeinde Weeze habe ich diesem Bericht beigefügt. Von der Stadt Kevefaer steht jedoch jegliche Reaktion aus.
Dienstgebäude: Am Bonneshof 35
Ueferanschrift: Cfi.lcilienallee 2, 40474 Düsseldorf Telefon: 021 1 475~0 Telefax:: 0211 4't'5~2671
posfstelle@brd.nrw.de www.brd.nrw.de
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Bus (u. a. 721, 722)
bis zur Haltestelle: Nordfriedhof
8ahn U78iU79 bis zur Haltestelle: Theodor -Heuss-8rOcke
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BLZ: 300 500 00 Helaba
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sie: WELADEDD
Gemeinde
Gemeindeverwaltung .. Cyrlakusplatz 13-14" 47652 Wee,ze
Bezirksregierung Düsseldorf Obere Luftfahrtbehörde Herr~ Postfach 300 865 40408 DÜsseldorf
Luftverkehr
Bez~rksregierung Düsseldorf .
o 11. Okt. 2013
r
Festsetzung der Lärmschutzbeteiche am Flughafen Niederrhein durch Rechtsverordnung Anhörungsschreiben vom 29.07.13 u. 17.09.13/ Az. 26.01.05.04
Sehr geehrter Herr __
im Auftrag des Ministeriums für Klhnaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz haben Sie mich zu der geplanten Festsetzung von Lännschutzbereichen am Flughafen Niederrhein angehört und um Stellungnahme bis zum 04.10.2013 gebeten.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschussesam 10.09.2013 wurden die Mitglieder über die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Lärnlschutzbereiche sowie diebaurechtIichen Folgen infonniert.
Der Bau- und Umweltausschuss hat die Festsetzungen der Lännschutzbereiche am Flughafen Niederrhein zur Kenntnis genommen.
Seitens der Gemeinde Weeze werden gegen die geplanten Lännschutzbereiche somit keine Einwände erhoben.
Mit freundlichen Grüßen
Dokument2
Fachbereich·. 6 ßaüeh Ansp(eql1partl1etlif1:
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F Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
i Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein .. Westfafen
Ministenum f(ir Klimaschutz. Umwe\!. landwirtschaft. Nalur~ und Verbraucharschulz NRW • 40190 Düssefdorf
Frau·
Nelkenstr. 30 46459 Rees
Gesetz zum SChutz··gegen Fluglärm; Anhörung der durch die F~st ... setzung der Lärmschuttzonen amVerkehrsflughafen Niederrhein betroffenen Gemeinden Ihre Emailvom27~08~2013
Sehr gee~rte ••••
ich komme zurück auf Ihre Email vom 27.08. sowie unser Gespräch am 07.10.13; , Ihre vorgetrag,enen Bedenken zum 'vorliegenden DES für den Flugha ... fen Niederrhein-Iagen auch dem Verkehrsministerium t dem· mit der Erstellung des DES beauftragten GutachterbOro sowie der Bezirks regie-rung Düsseldorf vor. .
Nach,eingehender Prüfung Ihrer aufgeführten Bedenken möchte ich forgendesanmerken:
. zu 1.1 Quellenangabe im DE§ Hierbei handelt es sich um einen Schreibfehler des IngenieurbOros. Wie von Ihnen korrekt angemerkt, handelt es sich um das Jahr 2009, nicht um das Jahr 2010, '
zu 2.) Bezeichnung der Routen Sie kritisieren, dass für einzelne Unterabflugrouten der Route llERKUM" die Namen "SONEB_xxu vergeben wurden J obwohl die Route 'JSONEBt' dort nicht verläuft. Diese Routenbezeichnungen wurden vom Gutachter bei der Erstelflung des DES von der Deutschen Flugsicherung 'übernommen und können nicht ohne Weiteres geändert werden.
zu 3.) Directs auf der Abflugroute uERKUM" Es wird von Ihnen bemängelt, dass sich bei AbflOgen auf dieser Route durch gehäufte Einzelfreigaben (Directs) eine eigenständige Abflugrou· te ergeben hat, die !<ein 'formales Verfahren zur Festsetzung von Flugrouten durchlaufen hat. Die dem DES zugru,nde liegenden Abfrüge und
. Oktober 2013 Seite 1 von 2
Aktenzeichen V~5~8800.4.2 bei Antwort bitte angeben Frau .
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Schwanl1str. 3 40476 DOsseIdorf Telefon 0211 4566~O Telefax 0211A566~388 tnfoservice 0211 4566~666 poststelfe@mkulnv.nlW.de www.umwelf.mw.de
ÖffentliChe Verkehrsmittel: Rheinbahn Ul1len U78 und U79 Haltestelle Kennedydamm oder Buslinie 721 (Flughaf~n) und 722 (Messe) Haltestelle Frankenplatz
Ministerium tür Klimaschutz, Umwelt Landwirtschaft, Natur ... und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Routen wurden dem Gutachter durch die Deutsche Flugsicherung g~.. Seite 2 von 2 liefert. . .
Ich komme daher zu dem Schl'uss, dass Ihre Bedenken zwar durchaus nachvollziehbar sind, aber keine inhaltliche Kritik am DES "darsteUen, die eine Überarbeitung oder Korre~tur des DES begründen.
Mit freundlichen GrOßem Ir:n Auftrag
Von: mbwsv.n1w.de
Gesendet: Dienstag, 22. Oktober 2013 16:4~
An: Ce: brd:nrw.de; 1@lanuv.nrw.de
Betreff: , WG: DES FH Niederrhein
Seite 1 von 1
Hallo Frau t ,der guten Ordnung halber noch ein abschließender Satz zu dieser Sache/die Dank der Bemühungen von Herrn_und kfärenderWorte von Herrn -; aufden Punkt gebracht wurde. Das DES muß nicht geändert werden. Der Tippfehler kann verbalalssolcher gekennzeichnetunq die richtige Jahreszahl 2009 genannt werden. Denkbare oder wünschenswerte zukünftige Änderungen bzw. Neuausweisungen von Abflugstrecken brauchen unslm vorliegenden Fall nicht zu interessier.en. Entscheidend ist,dass der Gutachter die Daten der DFS zum Bestand korrekt übernommen hat,was unstreitig ist. Was die OFS- aus welchen Gründen auch immer-für Routenbezeichnungen wählt ist ihre Sache. Relevante Unklarheiten sind durch die Angaben Jedenfalls nicht entstanden. Mitfreundlichem Gruß ••••
Von: Ingenieurbüro Dr. r ; [mailto:buero@dr [ I .de]_ Gesendet: Di~nstag{ 15. Oktober 2013 09:08 An: : (MBWSV) Ce: 7 @brd.nrw~de; ?@laf}uv.nrw.de;tSI· •••• I@mkulnv.mw.de; ___ ._. Betreff: AW: DES FH Niederrhein
Sehr geehrter Herr •••
vielen Dank für die Übersendung-des Schriftverkehrs zum DES d.es FH Niederrhein.
Zum 1. Punkt von Frau~:
Der Einwand ist korrekt, leider. handelt es sich bei der Jahreszahl um einen Tippfehler, es muss 2009 heißen.
Zu den Punkten 2. und 3.:
Hier geht es um Flugverläufe und Routenbezeichnungen. Diese Angaben h?ben wir im DES komplett aus dem DES der DFS übernommen. PiesbezQgliche Änderungen müsst~n mit der. DFSbesprochen w~rden .. Wenn uns neue Angaben vorliegen; können wir das DES gerne ,anpassen. An den Lärmschutzzonen ändert sich dadurch allerdings nichts ...
. ;
Gerne können wir aber die Punkte telefonisch besp,rechen, meine Durchwahl ist die 07071/889 ~ 28 ~3.
Mit freundlichen GrOßen;
Ingenieurbüro Dr •• lng.,~R •• Ft ." Technischer Umweltschutz
- Umweltgutachten - Genehmigungen - Betrieblicher Umweltschutz
DipfAng., •••••
Lustnauer Straße 1'1 I 72074 Tübingen .. ~uf97071/889 ~,28;~J .. F.ax.070~U8~~ ... :18 ~7 I ~~~~9.J@g., .. ,,",.,.,"., ..... de
24.10.2013
Von: Ingenieurbüro Dr. S [buero@drtr •• c.,del Gesendet: Dienstag, 15. pktober 2013 09:08
An: mbwsv.nrw.de
Ce: _.]."~iQbrd~nrw.de; lanuv.nrw.de; •••••••
Betreff: AW; DES FH Niederrhein
Sehr geehrter Herr •••
vielen Dank für die Übersendung des Schriftverkehrs zum DES des FH Niederrhein.
Zum 1. Punkt von Frau.II.'
Seite 1 von 1
Der Einwand ist korrekt) leider handelt es sich bei der Jahreszahl um einen Tippfehler, es muss 2009 heißen.
Zu den Punkten 2. und 3.:
Hier geht es um Ffugverläufe und Routenbezeichn,ungen. Diese Angaben haben wir im DES komplettaus dem DES der DFS übernommen. DiesbezOgliche Änderungen müssten mit der OFS besprochen werden, Wenn. uns neue Angaben vorliegen, können wir das DES gerne anpassen. An den Lärmschutzzonen ändert ' sich dadurch allerdings nichts ...
Gerne können wir aber die Punkte telefonisch besprechen. meine Durchwahl ist die 07071/889 - 28-3.
Mit freundlichen GrOßen,
-fngenieurbüro Or.-Ing. ~ Umweltgutachten - Genehmigungen . ~ Betneblicher Umweltschutz
Dipl .... ng.«I_1I1
... Technischer Umweltschutz
,,~~f9~~~lJ~~~~~~ :3(, l7~::ci{a~{~::.;~2a -U.~@.QLfI __ .. de
24.10.2013
Von: ooline.de
Gesendet:.pienstag, 27. August 2013 16:47.
An: Ce: BVF Geschäftsstelle; FDP Kevelaer
. Betreff: DES
Seite 1 von 1
Anlagen: Anl.2e) Fanomosp!ot ERKUM v.1 .... 31. 7.121 der zweite große Korridor ist nicht SONEB.jpg; Ant.2d» landesvermes$ungsamt 2005, geo. Unterlegeung (blau VEBACKJ rot SONES und ERKUM, scharz arte MEVEL~Route),JPG; Anf.2c) 4.S.Abs. 1 Startb.27...:S0NEB 10.Vero.z.Änderung der 14. DVO z.LuftVO v.26.10.2010.jpg; An/.2b) Luftfahrthandbuch AlP AD 2 EDLV 5·7-6 v.16.Dec.2012.jpg; AnI.2a)AnI.1IFR-Abflugstrecken.jpg; Sehr.an Ministerium f.K.etc. D 'dorf 22.8.13 ...;DES_.doc
Umsetzung des Fluglä'rmgesefzes in Nordrhein-Westfalen - Festsetzung von U~rmschutzzonen am Verkehrsflughafen Niederrhein, Ihr Schr.per 22. Juli 2013· .
Sehr verehrte Frau SI •••
vielen Dank fOr das mit Ihnen heute gefOhrte Telefongespräch und dass Sie mir einen Besuchstermin per 24.09.2013, 10:00 Uhr in Ihrem Hause gewähren. Wunschgemäß übersende' ich Ihnen unteflJEinfügen'l schon einmal die Unterlagen zur geff. 8~dien~ng.
Ihnen und Ihrer Familie einen schönen Urlaub wOnschend, verbleibe ich mic.h im Voraus fUr Ihre Mühe bedankend, .
mit freundlichen Grüßen
24.10.2013
BVF BundesvereInigung gegen Fluglärm e,V.
111 M. d. §32b·Kommission fUr den 'Flughafen Weeze Nelkenstr. 30 46459 Re es) den 22.08.2013
Tel.: 02857 - 411330 Fax: 02851- 411331 e-mail: @t-online.de
Ministerium fOr Klimaschlitz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des' ordrhein-Westfalen z.Hd.v.Frau
. Schwannstr.
40486 Düsseldorf
Umsetzung des Fluglärmgesetzes in Nordrhein-Westfafen - Festsetzung vom Lärmschutzzonen am VerkehrsFlughafen Niederrhein
Sehr verehrte Frau GI •••
bezugnehmend auf Ihre Mitteilung per 22.07.20.13 darf tur Erstellung des Datenerfassungssystem v.Herrn Dr-ln9. I rn.geänderten fFR-AbflugstreckenProjekt 0984-2 v. 28.11.11-Ref~30.04.2013 nachfolgendes angemerkt werden:
1.)
2.)
, unter 6 Querren 15/ hier muss es doch sicher heißen: August'2009/November 2009 Ref. 1
An" 1: fFR-AbfJugrouten'27 SONEB 1+3 und 27 SONEB 2 Diese beiden FfugVerlaufsdaten beziehen sich auf 27"J::RKUMIr-Ziele.s.hlerzu folgende Anlagen:
Anl.2a) Anl. 1: 'FR-Apflugrouten mit x gekennzeichnete Flugverlaufsdaten
Anl.2b) Luftfahrthandbuch AlP AD 2 EDLV 5-7·6 Effective 16.Dec.2010
Anl.2c) 4.Seite Abs. 1 Startbahn 27 SONEB 10. VO z.Änd.der 214. OVQ z:LuftVO v.26.10.2010 '
AnL2d} Landesvermessungsamt NRW
Anl.2e) Fanomosptot Kadaster/GEO-lnformatie, Emmen v.12.09.2012 Zeitrahmen v. 01, - 31.07.2012 rosa Linie steift die Nominalroute lIERKUMII mit Streuung und zweitem geflogenen Korridoc welcher nicht routertl'!,äßfg unterlegt ist, dar.
Die NominaJroute llSONEB1'verläuft vom Wegpunkt LV 202 mit 066 Grad aufWegpunkt LV 204 nordöstlich des 2. geflogenen Korridors.
Somit können die Bezeichnungen für die Frugyerlaufsdaten IIS0NEB 1-+3 und SONEB 211
hicht genommen werden. Es wird ja auch Nordwest, Nord und West neu definiert.
Es wird um Berichtigung gebeten.
VereInigung von Städten. Gemeinden und Schutzverslnen gegen die scnädlichenAuswlrkungen des Luftverkehrs; gegrUndet 1967. Amtsgericht Darmstadt VR 50441' vom Umweltbufldesamt anerkannte Umwe/tveremlgung nach § 3 Umwelt·Rechfsbehelfsgesetz (ymwRG); Sitz des Vereins; MBrfelden-Walldorf; Vorstand: Präsident und. 1. Vorsitzender. Dlpf.-Oec, Helmut Breidenbach. Köln; Ehrenpräsident Prof. DrAng. E.I1. Kurt Oeser (t), Mi;lrfetden,Walldorf; Vizepräsidentenund steflvelireteode Vorsilzende:.or.~!ng. 8erthotd FUld, Bad Homburg; Prof. Dr. jur. Lutz Elding, Hanau;Dr. Dr. Ramer Rahn, Frankfurt; Schatzmeister: Dipl.·Kfm. ChrlsUns Jäckel Bremen' SchriftfOhrer: ChristiIlß Dorn. Berlin; Pressesprecher: Dipl.-Soz. Dirk Treber, Mörfelden-Wafldorf; Webmaster: Dipl.-/ng. Karsten Schulze, Hallbergmo~s; aank~ Commetzbank Düsseldorf, alZ 300 400 00. Kto. 85 500 3000
-2-
3.) Zu den Ftugverlaufsdaten Anl. 1: fFR-Abflugrouten wird folgendes bemerkt:
In dem Entwurf des DES werden·auch Flugbewegungen abgebildet,fOr die im Moment kein von dem BAF fesfgetegtes Flugverfahren.existiert. Nach § 2 Abs. 4 Satz 3 der 1. Fluglärmschutzverordnung dürfen auch. zukünftige Änderungen in den Ffugverfahren in der Prognose berOcksichtigt-werden. Solche Änderungen sind nach dieser Vorschrift aber zu erläutern. Diese Erläuterung wird verlangt. .
Zwar erlaubt es die Anleitung zur Datenerfa~$ung überden Flugbetrieb (AzD), auch "directsllzu berücksichtigen. Jn dem vorliegenden Entwurf jedoch wird der wesentliche Unterschied zwischen Isdirectsll und im förmlichen Verfahren festgelegten Flugrouten vollständig eingeebnet Diese Ein~ ebnuoQwird als Umgehung des für die Festlegung von Flugrouten vorgesehenen Verfahrens gerügt
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen GrOßen .
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2. Bei Benutzung der Startbahn 27:
nach, dem $tart
8treckenführung Anfangs- Mindestreise- Anmerkungen flug hOhe flug höhe
1 2 3 4
SONEBTHREE SIERRA DEPARTURE '(SONES 3S)
von L V204 bis 1. Verfahrensplanungsgradient SONES: 4000 aufgrund der Luftraumstruktur.
stefgflug auf Kurs 2860 bis 1,7 DME NID; _ Rechtskurve, auf ,~ ,Kuf'$ 066° bIs LV204; Linkskurve, auf Kurs 0320 bis.SONEe. (L\). SteigfJug mit 7 % (425 ftJNM) oder mehr bis zum Passieren von 3000. GPS/FMS RNAV: LV200 fA500+; R1-lV210 [Rl" LV201 [K220-1- l V204 [L] - SONEB
ERKUM ONE SIERRA DEPARTURE (ERKUM1S) . ·stelg.ffug auf Kurs 2860 bis 1,7 DME NtD; Rechtskurve, auf Kurs 066° bis LV202;Rechtskurve, auf Kurs 107° bIs ERKUM (A). . Steigflug mit 7 % (425 ftlNM) oder mehr bis zumoPassieren von 3000. GPS/FMS RNAV: lV200 [A500+; R]- LV210 [Rj.- LV201 [K220-1- LV202 [Rl· ERKUM I
VEBAK FOUR SIERRA DEPARTURE (VEBAK4S) steigflug auf Kurs 2869 bis 1,7 OME NID; Rechtskurve, Flug bis LAA; auf Kurs 1420 LAA bis VEBAK (8). Steigflug mit 7 % (425 ftlNM) oder mehr bis zum Passieren, von-3000.
>' • 'SIFMS RNAV: LV200 fA500+; Rl ~ L V21 0 [RJ - LV201 [R] -. L V203 [K220-J w LAA fLI M VEBAK
5000
5000
5000
Kann er nicht eingehalten werden. ist ATC zu informieren.
. 2. Nach Durchfliegen von 2000 BRNAV ... AusrUstung erforderlich.
. 3. Nur tor) FlUge mit beantragter Ffughöhe FL 140j andernfails Ist der Flug via ERKUM . durchzuführen. Mit der Freigabe zum Durchfliegen von 10 NMvor SONEB in FL 140 oder darOber ist zu rechnen. Können die Vorgaben nichteingehalten werden, ist DELIVERYvor dem Anlassen der TriebV{erke zu informIeren.
1. Verfahrenspfanungsgradient aufgrund der Luftraumstruktur. ! Kann er nicht eing~haften I werden, istATC zuinformieren. 2. Nach OL1rchfliegen von 2000 BRNAV-AuSfOstung erforderf[ch.
Vetfahrenspfanungsgradient . aufgrund der Luftraumstruktur. Kann er nicht elngehaften werden, ist ATG zu informieren.
Anmerkung: Ofe in Absatz 2aufgefOhrten Abflugstrecken sind im Luftfahrthandbuch, Teil AD, in Kartenfonn da rg este 1It. 11
Artikel 2 .
Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 201 Q in Kraft.
langen, den 26. Oktober 2010 .
Der Direktor des Bundesaufsichtsamtes fUr Flugsicherung
Prof. Dr. 1111 1 ; !
OK 1:200000 Non:!rhefn-Wesffalen I Umde$vermessungsarnt Nordrhein-Wel;tfalen, Bundesamt fOr Kartographie \Jnd G~sle 2005 eile 1 VOll 1
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• Wanssum
~ekgroundmap J<ada$1er/GEo.rnformatle. Emmen
Fanomos EOLV
12.09.12. 15:40
Serectioh Criteria TirnoPeriod
Begi":. ure', 201:.07.0100:00.:410 End' ure ~1l12..o741. 23:$!J:S9
NlImblH uf se/\;!ch!d tliyhts :362
Airport Flit/ht 'rype:
Runway: Raule:
EngineType: Wellgfll Type: AircraffSQ;e'
EDLV !lfparlunl 27 ERKUM1S Jet Medfum Brg
Map Information Ellipsoid Geodelic rJafum: WGS84
PloJp.cfion: um, Zone 32
o 2km t-...f
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