managementplan (fachbeitrag offenland) für das ffh-gebiet
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Managementplan (Fachbeitrag Offenland)
für das FFH-Gebiet 205
„Molsdorfer Schlosspark“
(DE 5031-301)
Abschlussbericht
Halle (Saale), im November 2018
RANA - Büro für Ökologie und
Naturschutz Frank Meyer
Mühlweg 39
06114 Halle (Saale)
Tel. 0345-1317580
Fax 0345-1317589
Email: info@rana-halle.de
Internet: www.rana-halle.de
Abschlussbericht
Auftraggeber Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
Referat 33 - Natura 2000
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena
Auftragnehmer Bietergemeinschaft RANA / INL
Projektleitung RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz
Dipl.-Biol. Frank Meyer
Hauptbearbeitung Dipl.-Biol. Astrid WELK
Weitere Bearbeiter Dipl.-Biol. Thoralf SY Amphibien
Dipl.-Biol. Astrid WELK Gebietsgrundlagen, LRT und Biotop-
typen
Technische Bearbeitung Dipl.- Biol. Astrid WELK
Managementplan (Fachbeitrag Offenland)
für das FFH-Gebiet 205
„Molsdorfer Schlosspark“
(DE 5031-301)
RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer
Mühlweg 39 06114 Halle (Saale)
Tel. 0345-1317580 Fax 0345-1317589
eMail: info@rana-halle.de Internet: www.rana-halle.de
INL – Ingenieurbüro für Naturschutz
und Landschaftsplanung
Mühlberger Straße 22 99869 Drei Gleichen
Tel. 036202-20300 Fax 036202-20301
eMail: INL.Schleip@t-online.de Internet: www.inl-schleip.de
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Inhalt
I
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................. III
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................ IV
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ V
1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura 2000-Managementplanung .............. 1
1.1 Rechtlicher Rahmen ................................................................................................................. 1
1.2 Grundsätze der Managementplanung ..................................................................................... 3
1.3 Organisation ............................................................................................................................. 4
2 Gebietscharakteristik ..................................................................................................................... 6
2.1 Lage und Abgrenzung .............................................................................................................. 6
2.2 Natürliche Grundlagen ............................................................................................................. 8
2.2.1 Geologie und Geomorphologie ................................................................................... 8 2.2.2 Bodenverhältnisse ..................................................................................................... 10 2.2.3 Hydrologische Verhältnisse ....................................................................................... 11 2.2.4 Klima.......................................................................................................................... 12
2.3 Geschützte Gebiete ............................................................................................................... 15
2.3.1 Wasserschutzgebiet .................................................................................................. 15
2.4 Planungen im Gebiet .............................................................................................................. 16
2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben ................................................................................. 16 2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet ................................................................................... 17
2.4.2.1 Hydromorphologische Maßnahmenplanung nach WRRL ......................... 17 2.4.2.2 Flurbereinigungsverfahren ......................................................................... 18
3 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse ...................................................................................... 19
3.1 Eigentumsverhältnisse ........................................................................................................... 19
3.2 Nutzungsverhältnisse ............................................................................................................. 20
3.2.1 Nutzungsgeschichte .................................................................................................. 20 3.2.2 Landwirtschaft und Landschaftspflege ...................................................................... 20 3.2.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung .......................................................... 21 3.2.4 Jagd und Fischerei .................................................................................................... 21 3.2.5 Erholung und Tourismus ........................................................................................... 21 3.2.6 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/ planfestgestellter
Vorhaben mit Beeinträchtigung des FFH-Gebietes .................................................. 22
4 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes .......................... 23
4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie .................................................... 23
4.1.1 Einleitung und Übersicht ........................................................................................... 23 4.1.2 Beschreibung der vorkommenden einzelnen Lebensraumtypen .............................. 26
4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen ............................................ 26 4.1.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes .............. 29
4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ............................................................................... 32
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Inhalt
II
4.2.1 Einleitung und Übersicht ........................................................................................... 32 4.2.2 Beschreibung der einzelnen Arten ............................................................................ 32
4.2.2.1 Kammmolch (Triturus cristatus) ................................................................. 32 4.2.2.2 Eremit (Osmoderma eremita) .................................................................... 38
4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten .................... 40
4.3.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ................................................................. 40 4.3.2 Wertgebende Vogelarten .......................................................................................... 40 4.3.3 Weitere wertgebende Arten im Plangebiet ................................................................ 40
5 Maßnahmenplanung ..................................................................................................................... 42
5.1 Gefährdungen und Beeinträchtigungen ................................................................................. 42
5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung .......................................... 44
5.2.1 Auswertung von Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung ................................... 45 5.2.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ............................................... 46
5.2.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen ............................................. 46 5.2.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes .............. 50
5.2.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie .................................................................. 54 5.2.3.1 Kammmolch (Triturus cristatus) ................................................................. 54 5.2.3.2 Eremit (Osmoderma eremita) .................................................................... 58
5.2.4 Beweidungs- und Mahdplan ...................................................................................... 58 5.2.5 Gebiets- und schutzzielübergreifende Maßnahmen ................................................. 58
5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit .............................................................. 60
5.3.1 Behördenabstimmung ............................................................................................... 60 5.3.2 Nutzerabstimmung .................................................................................................... 60 5.3.3 Öffentlichkeitsarbeit und Verbandsbeteiligung .......................................................... 61 5.3.4 Verbleibendes Konfliktpotenzial und Zielkonflikte ..................................................... 62
6 Sonstige Hinweise und Vorschläge ............................................................................................ 63
6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte ..................................... 63
7 Kurzfassung .................................................................................................................................. 64
8 Anhang .......................................................................................................................................... 67
8.1 Quellenverzeichnis ................................................................................................................. 67
8.2 Fotodokumentation ................................................................................................................. 69
8.3 Maßnahmenblätter ................................................................................................................. 77
8.4 Kartenteil ................................................................................................................................ 79
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Tabellen
III
Tabellenverzeichnis
Tab. 1.1: Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ .................................................................................................. 4
Tab. 1.2: Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ ................................................. 4
Tab. 2.1: Gemarkungen und Flächenanteile im FFH-Gebiet 205 „Schlosspark Molsdorf“ ..................... 7
Tab. 3.1: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: FIS Naturschutz TLUG 2016) ....................................................................................................... 19
Tab. 4.1: Übersicht über die im FFH-Gebiet 205 vorkommenden Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie der LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)............................................................ 24
Tab. 4.2: Übersicht der im FFH-Gebiet 205 aktuell erfassten Flächengrößen und Erhaltungszustände für die einzelnen Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF) .............................................................................................. 25
Tab. 4.3: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3150 im FFH-Gebiet 205 ......................................................................................................................................... 27
Tab. 4.4: Anteil der Teilflächen an den jeweiligen Erhaltungszuständen des LRT 3150. ..................... 28
Tab. 4.5: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510 im FFH-Gebiet 205 .............................................................................................................................. 30
Tab. 4.6: Anteil der Teilflächen an den jeweiligen Erhaltungszuständen des LRT 6510. ..................... 31
Tab. 4.8: Übersicht der Habitat- und Habitat-Entwicklungsflächen der Anhang-II-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet 205 ........................................................................................................... 32
Tab. 4.9: Nachweise der vorkommenden Habitat und Habitatentwicklungsflächen für den Kammmolch (Triturus cristatus) im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ ........................... 37
Tab. 4.10: Flächengrößen des Erhaltungszustandes für die einzelnen aktuellen Habitat- und Habitatentwicklungsflächen des Kammmolches (Triturus cristatus) im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ ....................................................................................................... 38
Tab. 4.12: Vorkommen von Arten des Anhangs IV im PG ...................................................................... 40
Tab. 4.13: Datenlage zu Vorkommen wertgebender Pflanzenarten im PG ............................................ 40
Tab. 4.14: Datenlage zu Vorkommen wertgebender Tierarten im PG .................................................... 41
Tab. 5.1: Gefährdungen und Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet 205 – Zusammenfassende Übersicht ................................................................................................................................ 42
Tab. 5.2: Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet. .................. 43
Tab. 5.3: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL ................................................................................................... 44
Tab. 5.4: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für alle LRT mit KULAP-Pflegeempfehlung im Vergleich mit den ausgewiesenen KULAP-Kulissen-Flächen und den tatsächlichen Flächen mit aktuellen KULAP-Verträgen (2017) ................. 45
Tab. 5.5: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 3150 ..................................................... 49
Tab. 5.6: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6510 ..................................................... 53
Tab. 5.7: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für die Habitatentwicklungsflächen des Kammmolchs ......................................................................................................................... 57
Tab. 5.8: Übersicht über die Anteile der verschiedenen Nutzungsarten in der Maßnahmenplanung für das PG ............................................................................................ 58
Tab. 5.9: Übersicht der bisher erfolgten PAG-Sitzungen ...................................................................... 60
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Abbildungen
IV
Abbildungsverzeichnis
Abb. 2.1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“ .................................... 6
Abb. 2.2: Schollengliederung des Thüringer Beckens (rot: Lage des PG) (Quelle FRANKE 2016) ......... 9
Abb. 2.3: Geologische Verhältnisse im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: FIS
NATURSCHUTZ TLUG 2017) .................................................................................................... 10
Abb. 2.4: Überblick über die im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ vorkommenden Bodensubstrate (Quelle: FIS NATURSCHUTZ TLUG 2017) ...................................................... 11
Abb. 2.5: Überblick über die nahe des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“ befindlichen Fließgewässer (Quelle: FIS NATURSCHUTZ TLUG 2017) ........................................................ 12
Abb. 2.6: Klimadiagramm für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: www.pik-potsdam.de) ........................................................................................................................... 13
Abb. 2.7: Potenzielle Klimaänderung für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: www.pik-potsdam.de) ............................................................................................................. 14
Abb. 2.8: Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Mittelthüringen (rot: Lage des PG) (Quelle: REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT THÜRINGEN 2012) .................................... 17
Abb. 3.1: Übersicht des Barockgartens auf der Südseite des Schlossgeländes (Quelle STIFTUNG
THÜRINGER SCHLÖSSER UND GÄRTEN 2015) ............................................................................ 21
Abb. 4.1: Ausgebrachte Lichtkastenfalle für die Erfassung von Molchen im Hirschgraben am südlichen Rand des FFH-Gebietes ........................................................................................ 33
Abb. 4.2: Verbreitung des Kammmolches (Triturus cristatus) südlich und südwestlich von Erfurt im Zeitraum 1960-1999 (Quelle: FIS Naturschutz) ................................................................ 35
Abb. 4.3: Verbreitung des Kammmolches (Triturus cristatus) südlich und südwestlich von Erfurt im Zeitraum ab 2000 (Quelle: FIS Naturschutz) .................................................................... 36
Abb. 5.1: Skizze zu den aus denkmalpflegerischer Sicht tolerierbaren Schilfflächen (grün) im Schlossteich und Hirschgraben (Quelle: schriftl. Mitteilung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten vom 17.05.2018, Ausschnitt) ............................................................. 47
Abb. 7.1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“ .................................. 64
Abb. 7.2: Blick über den Schlossteich, welcher ehemals ein bedeutsames Kammmolchvorkommen aufwies, in Richtung Molsdorfer Schloss. ...................................... 65
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Abkürzungen
V
Abkürzungsverzeichnis
BAB………………. Bundesautobahn
BArtSchV .............. Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutz-
verordnung)
BNatSchG ............ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)
CIR………………... Color-Infrarot-Bild
EF.......................... Entwicklungsfläche
EHZ………………. Erhaltungszustand (von NATURA 2000-Schutzgütern)
EU………………… Europäische Union
FB.......................... Fachbeitrag
FFH-RL ................. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)
FFK………………. Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum
KBS....................... Kartier- und Bewertungsschlüssel
KULAP................... Kulturlandschaftsprogramm
LEP………………. Landesentwicklungsprogramm
LRT ....................... Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie); * = prioritärer Lebensraumtyp
LRT-EF ................. Lebensraumtyp-Entwicklungsfläche
MaP….................... Managementplan
OBK ...................... Offenlandbiotopkartierung
PAG....................... Projektbegleitende Arbeitsgruppe
PG………………… Plangebiet, hier: das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“
RL-D / TH ............ Rote Liste der Bundesrepublik Deutschland / Thüringens
RP………………… Regionalplan
RPG ……………… Regionale Planungsgemeinschaft
SDB ...................... Standarddatenbogen
SPA ………………. Special Protection Area (EG-Vogelschutzgebiet)
ThürNatG............. Thüringer Naturschutzgesetz
ThürNEzVO …….. Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von
gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und §
26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-
Erhaltungsziele-Verordnung)
TLUG …..………… Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
TMLFUN ………… Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
TMUEN …………... Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
VS-RL…………….. Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 in der kodifizierten Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
WBK.….................. Waldbiotopkartierung
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Abkürzungen
VI
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Molsdorfer Schlosspark“ Rechtlicher Rahmen
1
1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der
Natura 2000-Managementplanung
1.1 Rechtlicher Rahmen
Hauptziel der FFH-Richtlinie ist der Schutz der biologischen Vielfalt. Für die aus europäischer
Sicht bedrohten Lebensräume nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
(FFH-RL) sowie den Vogelarten der EG-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) sind durch die EU-
Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) auszuweisen. Die
FFH-Gebiete bilden mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das kohärente ökologische Netz
„Natura 2000“.
Das FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ (DE 5031-301) wurde im Juni 2004 durch das
Thüringer Umweltministerium als FFH-Gebiet vorgeschlagen und über das
Bundesumweltministerium an die EU-Kommission gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von
Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region
erfolgte im November 2007 die Bestätigung durch die EU-Kommission (Amtsblatt der
Europäischen Union - EG Nr. L 12/511 vom 15. Januar 2008).
Nach Art. 6 Abs. 1 FFH-RL müssen für die Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten
durch die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung
eines günstigen Erhaltungszustandes festgelegt werden. Dies geschieht in der Regel in Form
von Managementplänen. Gemäß des Natura 2000-Erlasses des Thüringer Ministeriums für
Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN 2015) erfolgt die FFH-
Managementplanung in Thüringen nach einem modularen Prinzip in zwei Fachbeiträgen: Die
Offenlandanteile und die im Wald liegenden Flächen mit Offenland-Lebensraumtypen (z. B.
Gewässer, Felsbildungen) bzw. Habitate von Anhang II-Arten des Offenlandes werden im
Fachbeitrag (FB) Offenland bearbeitet. Für die Erstellung des FB Offenland liegt die
Federführung bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Die
Waldflächen der FFH-Gebiete werden im FB Wald geplant. Die Federführung hierfür liegt beim
Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum (FFK) von ThüringenForst in Gotha.
Der Managementplan ist behördenverbindlich. Für die Flächeneigentümer und
Nutzungsberechtigten hat er keine rechtsverbindliche Wirkung, sondern empfehlenden bzw.
informativen Charakter (TMLFUN 2015).
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Molsdorfer Schlosspark“ Rechtlicher Rahmen
2
Die europarechtliche Grundlage für die Managementplanung sind Art. 6 Abs. 1 der FFH-
Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch die
Richtlinie 13/17/EU des Rates vom 3. Mai 2013) sowie Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 der EG-
Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 in der kodifizierten
Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.
November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Auf Bundesebene erfolgt die Umsetzung des europarechtlichen Rahmens durch das
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September
2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist. In den §§ 31 – 38 des BNatSchG ist der Aufbau
des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ geregelt, wobei die Umsetzung der
Verpflichtungen (Auswahl der Gebiete, Formulierung von Erhaltungszielen, Aufstellung von
Managementplänen) den Ländern übertragen wird.
Die rechtliche Umsetzung in Thüringen erfolgt durch das Thüringer Gesetz für Natur und
Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S.
421), zuletzt geändert durch § 26a vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113) sowie die Verordnung zur
Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie
von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für
Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung – ThürNEzVO-)
vom 29. Mai 2008.
Für die Verwaltung bindend sind zusätzlich die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen
Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen in der Fassung vom 04.12.2014
[Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und
Naturschutz (Az.: 56-41462)] (ThürStAnz. 1/2015, S. 47ff).
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Molsdorfer Schlosspark“ Grundsätze der Managementplanung
3
1.2 Grundsätze der Managementplanung
Der FB Offenland als Teil des Managementplans für das FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“
bezieht sich ausschließlich auf dessen Offenlandflächen im Sinne von Nicht-Wald-Flächen. Er
dient der Erfassung von Lebensraumtypen des Anhangs I und von Arten des Anhangs II der
FFH-RL, der Bewertung ihrer Erhaltungszustände und der Ableitung notwendiger Maßnahmen.
Planungsrelevant sind sowohl die LRT- und LRT-Entwicklungsflächen als auch die Habitat- und
Habitatentwicklungsflächen von Anhang-II-Arten sowie ggf. weitere Maßnahmenflächen (z. B.
Verbund- und Pufferflächen). Für Arten des Anhangs IV der FFH-RL und andere besonders
wertgebende Arten erfolgt keine spezielle Maßnahmenplanung, ihre Vorkommen sollen jedoch
durch die Planungen für LRT und Anhang-II-Arten gefördert werden.
Generell sind die Umsetzungsmöglichkeiten von Maßnahmen zu prüfen und die dafür in Frage
kommenden Akteure sollen benannt werden. Nach Erarbeitung der Maßnahmenvorschläge hat
das bearbeitende Planungsbüro diese mit den Nutzungsinteressen im Gebiet abzugleichen. Die
dazu notwendigen Abstimmungsgespräche mit den Landnutzern und sonstigen Betroffenen
werden durch das Planungsbüro vorbereitet und eigenverantwortlich (im Einzelfall unter
Beteiligung der TLUG und ggf. des Landwirtschaftsamtes) durchgeführt. Die
Abstimmungsergebnisse zu den geplanten Maßnahmen sind hinsichtlich der
Nutzungsberechtigten und deren Aussagen ausreichend detailliert darzustellen.
Auftretende Konflikte zwischen Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen müssen im Rahmen
der Planerstellung herausgearbeitet, Lösungsvorschläge entwickelt und ggf. als verbliebenes
Konfliktpotenzial dargestellt werden. Der FB Offenland enthält im Ergebnis ein mit den
Nutzerinteressen und Behörden abgestimmtes, nachvollziehbar abgewogenes, anwendbares
Maßnahmenkonzept, das von den jeweils zuständigen Institutionen, Behörden und Akteuren
i. d. R. ohne großen zusätzlichen planerischen Aufwand kurz-, mittel- oder langfristig (unter
Anwendung unterschiedlicher Förderprogramme bzw. Finanzierungen) realisiert werden kann.
Der Planungshorizont beträgt ca. 10 Jahre.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Molsdorfer Schlosspark“ Organisation
4
1.3 Organisation
Mit der Erarbeitung des Fachbeitrages Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 205 wurde die
Bietergemeinschaft RANA / INL von der TLUG im April 2016 beauftragt. Der
Bearbeitungszeitraum lag zwischen April 2017 und November 2018. Der Arbeits- und Zeitplan
ist Tab. 1.1 zu entnehmen.
Tab. 1.1: Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-Gebiet 205
„Molsdorfer Schlosspark“
Arbeitsschritt Zeitpunkt/ Frist
Auftragsvergabe und Beginn der Kartierungsarbeiten April 2016
Öffentliche Bekanntmachung Gemeinden März 2017
1. PAG-Sitzung in Sömmerda 11.04.2017
Zwischenbericht 28.02.2018
2. PAG-Sitzung in Apolda 03.05.2018
Entwurf des FB Offenland 18.08.2018
3. PAG-Sitzung in Apolda 26.09.2018
Beteiligung der betroffenen Gemeinden und anerkannten
Naturschutzverbände Oktober 2018
Endfassung des FB Offenland 20.11.2018
Öffentlichkeitsveranstaltung 31.01.2018
Der Beginn der Planung wurde in den betreffenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.
Zur fachlichen Begleitung und Abstimmung obliegt der TLUG die Bildung einer
projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG), die sich im Falle des vorliegenden Fachbeitrags aus
den in Tab. 1.2 dargestellten Behörden und Institutionen zusammensetzt.
Tab. 1.2: Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag
Offenland für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“
Behörde / Institution Abteilung / Referat
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
(TLUG) Abteilung Naturschutz, Referat 33
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
(TLUG) Abteilung Wasserwirtschaft, Referat 53
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und
Naturschutz (TMUEN) Abteilung Naturschutz und Nachhaltigkeit, Referat 44
Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde
Landwirtschaftsamt Sömmerda
Stadt Erfurt
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde
Untere Fischereibehörde
Büro RANA
Die konstituierende Sitzung der PAG beinhaltete vor allem die Vorstellung des Auftragnehmers,
den Informationsaustausch zum Gebiet und die Besprechung der ersten Arbeitsschritte. Zur
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Molsdorfer Schlosspark“ Organisation
5
zweiten PAG-Sitzung werden die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung von
Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet
vorgestellt. Die dritte PAG-Sitzung dient der Vorstellung und Diskussion der Maßnahmen- und
Umsetzungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse. Das
Maßnahmenkonzept des Managementplanes wird abschließend von der PAG gebilligt.
Zeitnah nach der Billigung der Maßnahmenplanung durch die PAG beteiligt der Auftragnehmer
die betroffenen Gemeinden, die in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände und den
Thüringer Bauernverband, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Entsprechende Anregungen werden in den FB Offenland eingearbeitet.
Für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ fand bereits am 31.01.2018 im
Naturkundemuseum Erfurt eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, bei der Teile des
entsprechenden FB Offenland vorgestellt wurden.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Lage und Abgrenzung
6
2 Gebietscharakteristik
2.1 Lage und Abgrenzung
Das FFH-Gebiet wurde mit einer Fläche von 7,0 ha an die EU gemeldet, die aus der
Abgrenzung des Gebietes auf Messtischblättern im Maßstab 1:25.000 ermittelt wurde
(Meldegrenze). Nach der entsprechend den Vorgaben der TLUG erfolgten Erstellung einer
Arbeitsgrenze (FFH-Gebietsgrenze) durch Interpretation der Meldegrenze auf das aktuelle
Luftbild umfasst die Plangebietsfläche ca. 7,2 ha. Diese Fläche bildet die Bezugsgrundlage für
alle nachfolgenden flächenbezogenen Auswertungen.
Das Plangebiet – im Folgenden PG genannt – liegt im Südwesten der Stadt Erfurt. Es erreicht
eine maximale Nord-Süd-Ausdehnung von etwa 410 m sowie eine maximale Ost-West-
Ausdehnung von etwa 330 m. Das PG liegt am südlichen Rand des Ortsteiles Molsdorf im Tal
der Gera, die östlich am PG vorbeifließt. Südwestlich desselben befindet sich in ca. 500 m
Entfernung das Autobahnkreuz Erfurt. Die von dort abgehenden Autobahnen A 71 und A 4
führen unmittelbar westlich bzw. südlich am PG vorbei. Im Westen verläuft außerdem - der A 71
noch vorgelagert und parallel dazu - die neue IC-Strecke Erfurt-München.
Abb. 2.1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Lage und Abgrenzung
7
Hinsichtlich seiner administrativen Zuordnung liegt das PG vollständig in der Kreisfreien Stadt
Erfurt, im Zentrum Thüringens, innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Erfurt. Innerhalb
der Stadt Erfurt befindet sich das PG vollständig in der Gemarkung Molsdorf (siehe Tab. 2.1)
Tab. 2.1: Gemarkungen und Flächenanteile im FFH-Gebiet 205 „Schlosspark Molsdorf“
Stadt / Gemeinde Gemarkung Flächenanteil [ha] Flächenanteil [%]
Erfurt Molsdorf 7,2 100
Summe: 7,2 100
Naturräumliche Zuordnung
Das Gebiet ist nach Grundlage der biogeographischen Einteilung der kontinentalen Region
zugeordnet und befindet sich innerhalb der Großregion Zentraleuropäisches Mittelgebirgsland
in der naturräumlichen Haupteinheit Thüringer Becken und Randplatten (D18) (SSYMANK 1998).
Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands gehört das PG großräumig zum
Thüringer Becken mit Randplatten (47/48) und kleinräumig zum Thüringer Becken (482)
(MEYNEN & SCHMITTHÜSEN 1953-1962).
Gemäß der naturräumlichen Gliederung Thüringens wird das PG dem Naturraum
„Ackerhügelländer“ (5) und dabei der Naturraumuntereinheit „Innerthüringisches Ackerland“
(5.1) zugeordnet.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen
8
2.2 Natürliche Grundlagen
Die Angaben zu den natürlichen Grundlagen sind, soweit nicht anders angegeben, folgenden
Quellen entnommen: MEYNEN & SCHMITTHÜSEN (1953-1962), WAGENBRETH & STEINER (1990),
SEIDEL (1992), WALTER (1995), HIEKEL et al. (2004), FRANKE (2016) und den Internetseiten der
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) (2016).
2.2.1 Geologie und Geomorphologie
Geologisch ist das PG Teil des Thüringer Beckens, einer herzynisch (NW-SO) streichenden,
flachen Mulde zwischen dem während der saxonischen Gebirgsbildung gehobenen
variszischen Grundgebirgshorsten (Thüringer Schiefergebirge im Südosten, Thüringer Wald im
Südwesten, Eichsfeldschwelle im Westen und Harz im Norden). Es ist dem mesozoischen
Tafelgebirgsstockwerk zuzuordnen.
Während des Mesozoikums war das Thüringer Becken Teil eines Senkungsgebietes, des sog.
Germanischen Beckens, das weite Teile des heutigen Mitteleuropas einnahm und am östlichen
Rand des damaligen Großkontinents Pangäa in Grenzlage zu dem Thetysmeer lag. Die
Entwicklung des Tafelgebirgsstockwerks begann im Perm mit der Transgression des
Zechsteinmeeres und die daraus resultierende zyklischen Ablagerung mariner, salinarer
Schichten. Zu Beginn der Trias kam es infolge einer Meerestransgression zur Akkumulation von
fluviatilen, limnischen, litoralen und terrestrischen Sandsteinen (Buntsandstein). Eine sich
anschließende Meerestransgression führte unter flach marinen Schelfmeerbedingungen zur
Ablagerung von Muschelkalkschichten, die im Zuge einer erneuten Meeresregression von
Keupersedimenten überlagert wurden.
Zur Zeit des Juras setzte die saxonische Orogenese ein. Die einsetzende Bruchschollentektonik
führte zur Entstehung mehrerer in herzynischer Richtung verlaufender Störungslinien, die das
Thüringer Becken in verschiedene tektonische Schollen zerlegt (Abb. 2.2). Das PG liegt auf der
Mühlhausen-Orlamünder Scholle, welche im Norden durch die Schlotheim-Leuchtenburg-
Störungszone und im Süden von der Eichenberg-Gotha-Saalfelder Störungszone begrenzt wird.
Im Verlauf dieser saxonischen Gebirgsbildung sank der zentrale Bereich Thüringens
beckenartig ein, während die randlichen Bereiche deutlich herausgehoben wurden. Dadurch
wurden die Ränder des Thüringer Beckens aufgebogen. Aufgrund von Abtragungsprozessen ab
dem Tertiär wurden älteren Gesteine freigelegt. Im Beckeninneren steht der Keuper oberflächig
an, während das Beckenzentrum von zwei ringförmigen Streifen umgeben wird, einem inneren
Ring bestehend aus Muschelkalk und einem äußerer Ring, der durch Buntsandstein
charakterisiert ist.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen
9
Abb. 2.2: Schollengliederung des Thüringer Beckens (rot: Lage des PG) (Quelle FRANKE 2016)
Im überwiegenden Teil des PG dominiert im Untergrund der obere Muschelkalk mit einer
Mächtigkeit von 60 bis 75 m, der aus Kalksteinen besteht, denen Mergelsteinlagen und
Tonsteine zwischengelagert sind. Im Westen und Nordwesten des PG befindet sich unterer
Keuper, bei dem es sich um eine 50 bis 60 m mächtige Wechsellagerung von tonigen,
feinkörnigen Sandsteinen, Tonsteinen und Mergelsteinen sowie über das gesamte Profil
verteilten Horizonten von Dolomiten und Kalksteinen. Unterlagert werden die triasssischen
Schichten von 1500 m mächtigen Sedimenten des Perm (Zechstein und Rotliegendes),
überlagert von pleistozänen (Löss) und holozänen (Auensedimente) Sedimenten (Abb. 2.3).
Während des Pleistozäns kam es zu Lössaufwehungen, die zum Teil eine Mächtigkeit von 10 m
erreichen und einen Karbonatgehalt von mehr als 10 % besitzen. Im PG befinden sich diese auf
einem schmalen Streifen im westlichen Bereich. Der überwiegende Teil des PG wird von
fluviatilen und ungegliederten Auensedimenten eingenommen. Dabei handelt es sich um
Schluff, Sand, Kies, Ton und organische Mudde (Abb. 2.3).
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen
10
Abb. 2.3: Geologische Verhältnisse im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: FIS
NATURSCHUTZ TLUG 2017)
2.2.2 Bodenverhältnisse
Einen Überblick der Bodenverhältnisse im PG gibt Abb. 2.4 wieder. Das Thüringische
Keuperbecken gehört zum Naturraum der Schwarzerden, die sich unter anderem aus den
periglazialen Lössablagerungen entwickelt haben. Diese findet man im PG auf einem schmalen
Streifen im Westteil. Es handelt sich dabei um Löss-Schlämmschwarzerden aus Lösslehm über
Löss, die sich häufig über tiefen tonig-karbonatischen Triasgesteinen entwickeln. Der A-
Horizont ist größer als 40 cm, humos, steinfrei und besteht aus Schlufflehm. Darunter folgt der
tonreiche Unterboden in einer Tiefe von 40 bis 80 cm. Die Löss-Schlämmschwarzerden
besitzen eine hohe Wasserspeicherfähigkeit und einen noch ausgeglichenen Wasserhaushalt
bei einer teils schwachen Tendenz zur Staunässe. Ihr Krümelgefüge ist weniger stabil und weist
eine Tendenz zur Oberflächenverschlämmung auf. Sie besitzen ein hohes
Nährstoffaufnahmevermögen bei nur mittlerem bis geringem Nährstoffpotenzial.
Der überwiegende Teil des PG wird jedoch von sandiger Lehm-Vega aus fluviatilen Sandlehm,
teils aber auch aus Lehmsand (Auenlehm) über Sand und Kies, eingenommen. Der A-Horizont
besteht aus Auenlehm, der eine Tiefe von 0,5 bis 1 m erreichen kann. Darunter folgen sandige
bis schluffig-tonige, ältere holozäne Sedimente, die teilweise auch muddig-torfig sein können,
denen Sande und Kiese folgen. Der A-Horizont ist steinfrei, kalkfrei, meist insgesamt schwach
humos. Kennzeichnend für diesen Bodentyp ist periodisch hochstehendes Grundwasser mit
einer meist im Frühjahr auftretender Oberbodenvernässung. Je nach Tiefe des
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen
11
Grundwasserspiegels und der Kornzusammensetzung des Auenlehms weist er uneinheitliche
Bodeneigenschaften auf, er ist jedoch gründig und tief bearbeitbar. Durch den Kies ist eine
natürliche Drainage im Untergrund gegeben.
Abb. 2.4: Überblick über die im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ vorkommenden
Bodensubstrate (Quelle: FIS NATURSCHUTZ TLUG 2017)
2.2.3 Hydrologische Verhältnisse
Oberflächenwasser
Innerhalb des PG befinden sich keine Fließgewässer (Abb. 2.5). Die Gera fließt östlich des PG
von Süden kommend nach Norden vorbei. Alle im PG befindlichen Gewässer (Stillgewässer
und Gräben) werden über einen Zulauf der Gera gespeist, welcher größtenteils überirdisch,
unter der Straße aber auch teils verrohrt verläuft. Für die Unterhaltung der im PG befindlichen
Stillgewässer und Gräben ist der Eigentümer verantwortlich. Das größte Stillgewässer im PG ist
der Schlossteich, welcher von Süden nach Norden leicht durchströmt wird. Der Hirschgraben
verläuft von Ost nach West entlang der nach Süden abgrenzenden Mauer und ist am Westende
über einen verrohrten Durchfluss mit dem Schlossteich verbunden. Die Schlossteiche wurden
ehemals über eine grundwassernahe Quellschüttung gespeist. Im Zuge der Umbauten am
Verkehrsknotenpunkt „Erfurter Kreuz“ erfolgte jedoch eine Anbindung der Schlossteiche an den
Thörey-Bach. Dieser ist jedoch an Regenwasserrückhaltebecken der Bundesautobahnen
BAB 4 und BAB 71 angeschlossen (TLVwA 2017), wodurch stark belastetes und
nährstoffreiches Wasser in die Schlossteiche geleitet wird. Genauere Untersuchung zur
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen
12
Wasserbelastung des Thörey-Bachs und der Schlossteiche liegen jedoch derzeit nicht vor. Der
Wasserstand der Schlossteiche unterliegt seit dem Anschluss an den Thörey-Bach stärkeren
Wasser-Schwankungen, welche abhängig vom Zufluss aus den Regenrückhaltebecken und
somit vom Niederschlag sind (TLVwA 2017).
Abb. 2.5: Überblick über die nahe des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“ befindlichen
Fließgewässer (Quelle: FIS NATURSCHUTZ TLUG 2017)
Grundwasser
Das PG gehört zum hydrogeologischen Teilraum „Keuper der Thüringischen Senke“. Die
Festgesteinsgrundwasserleiter des Keupers beinhalten geklüftete sandige und karbonatische
Gesteinsfolgen. Als Grundwasserleiter fungieren insbesondere geklüftete Feinsandsteine und
Dolomite des Unteren Keupers. Es handelt sich um Kluftgrundwasserleiter mit überwiegend
silikatisch/karbonatischem Gesteinschemismus und mäßig bis geringer Durchlässigkeit.
2.2.4 Klima
Das FFH-Gebiet befindet sich in der gemäßigten Klimazone Mitteleuropas, im
Übergangsbereich des gemäßigt atlantischen Klima im Westen zum kontinentalen Klima im
Osten, das überwiegend von Westwetterlagen (Hauptwindrichtung W bis SW) bestimmt wird
und zum Klimabereich „Südostdeutsche Becken und Hügel“ gehört. Dieser ist aufgrund seiner
Lage im Thüringer Becken durch geringe Niederschläge und lange Trockenperioden
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen
13
gekennzeichnet. Ursache sind Leeeffekte der angrenzenden Mittelgebirge (Thüringer Wald im
Süden, Hessisches Bergland im Westen und der Harz im Norden).
Für das PG wird vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) für den Zeitraum 1960 bis
1990 ein Jahresmittel für den Niederschlag von 553 mm angegeben, die mittlere
Jahrestemperatur beträgt 8,6°C. Anhand der folgenden Abb. 2.6 ist zu erkennen, dass das
Klima im FFH-Gebiet deutlich subkontinental getönt ist, mit relativ hohen Sommer- (22,51°C im
wärmsten Monat) und niedrigen Wintertemperaturen (-3,04°C im kältesten Monat). Es werden
jährlich durchschnittlich 29 Sommertage, 4 heiße Tage, 84 Frosttage und 29 Eistage
angegeben. Die Jahresniederschläge erreichen im Juni und August ihr Maxima und im Februar
und Oktober ihr Minima.
Abb. 2.6: Klimadiagramm für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: www.pik-
potsdam.de)
Durch das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK-online 2010) wurde für das FFH-
Gebiet die aktuelle klimatische Situation sowie prognostizierte feuchte und trockene Szenarien
dargestellt (vgl. Abb. 2.7). Für das gesamte Bundesgebiet wird bis zur Mitte des Jahrhunderts
mit einer Erwärmung von ca. 2,1°C und nur geringen Abweichungen für die verschiedenen
Schutzgebiete gerechnet. Für Niederschlag und Wasserverfügbarkeit ergeben sich jedoch
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen
14
größere Unterschiede, weshalb die beiden extreme der trockensten und niederschlagsreichsten
Projektionen dargestellt wurden.
Langfristig wird für das FFH-Gebiet mit einer Erhöhung der durchschnittlichen
Jahreslufttemperatur auf 10,8°C gerechnet. Das feuchte Szenario prognostiziert eine Erhöhung
des mittleren täglichen Temperaturminimums im Januar auf 0,2°C, was zu einer Verringerung
der Frosttage, führen wird. Das mittlere tägliche Temperaturmaximum im Juli steigt auf 25,0°C,
und die jährliche Niederschlagssumme erhöht sich auf 653 mm. Das trockene Szenario
prognostiziert eine Erhöhung des mittleren täglichen Temperaturminimums im Januar auf
0,35°C, was eine ähnliche Verringerung der Frosttage zur Folge hätte. Das mittlere tägliche
Temperaturmaximum im Juli wird mit 25,1°C angegeben, und die jährliche
Niederschlagssumme verringert sich auf 567 mm.
Vom PIK wurden für die kommenden Jahrzehnte auch Szenarien entwickelt, die die klimatische
Wasserbilanz, die Differenz zwischen Niederschlägen und der potenziellen Evapotranspiration,
prognostizieren. Für beide Szenarien wurde für die Sommermonate eine negative Wasserbilanz
prognostiziert, die deutlich schlechter als bisher ausfällt, so könnte sie von heute -40 bis -50
mm auf -60 (trockenes Szenario) sinken.
Abb. 2.7: Potenzielle Klimaänderung für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle:
www.pik-potsdam.de)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Geschützte Gebiete
15
2.3 Geschützte Gebiete
2.3.1 Wasserschutzgebiet
Südlich der Stadt Erfurt existieren mehrere Wasserschutzgebiete. Das PG liegt vollflächig
innerhalb zweier Wasserschutzgebiete, die beide zur Schutzzone III gehören. Die Gesamtfläche
des größeren Schutzgebiets beträgt insgesamt ca. 13.900 ha, die des kleineren ca. 5.000 ha.
Derzeit werden die oben genannten Trinkwasserschutzzonen neu festgesetzt. Voraussichtlich
wird es zu zahlreichen kleinräumigen Änderungen der Abgrenzung kommen. Da das
Ausweisungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wurde in Karte 1 (siehe Anhang) nur das
festgelegte WSG dargestellt.
.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Planungen im Gebiet
16
2.4 Planungen im Gebiet
2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben
Landesentwicklungsprogramm
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) stellt das Gesamtkonzept für die räumliche
Entwicklung des Landes Thüringen und seiner Teilräume dar. Es beinhaltet textliche und
zeichnerische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes sowie
entsprechende Begründungen und bildet die Grundlage für die raumrelevanten Ziele der
künftigen Landesentwicklung.
Das PG befindet sich südlich der Stadt Erfurt, nahe der Gera. Flächen entlang der Gera sollen
als Freiraumverbundsystem Auenlebensräume der Freiraumsicherung bzw. der Entwicklung
von zusammenhängenden Freiraumbereichen bei der Abwägung mit konkurrierenden
raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Die Durchgängigkeit
der Auenfreiraumverbundsysteme soll verbessert werden. Des Weiteren wird der Bereich, in
welchem das PG liegt, als Risikobereiche Hochwassergefahr ausgewiesen. Dort soll den
Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes und der Schadensminimierung bei der
Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht
beigemessen werden (TMBLV 2014).
Regionalplan
Mit dem Regionalplan (RP) legt die Regionale Planungsgemeinschaft (RPG) die räumliche und
strukturelle Entwicklung der Planungsregion als Ziele und Grundsätze der Raumordnung – die
allgemeinen Grundsätze der Raumordnung in den gesetzlichen Grundlagen und die
Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes ausformend und ergänzend – fest. Das FFH-
Gebiet befindet sich in der Planungsregion Mittelthüringen, welche die Landkreise Sömmerda,
Gotha, Weimarer Land und Ilm-Kreis sowie die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar umfasst.
Der Regionalplan Nordthüringen trat am 29.10.2012 in Kraft.
Der Ostteil des PG gehört zum Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz (HW) 4 „Gera unterhalb der
Mündung der Wilden Gera bis oberhalb Apfelstädt“ (Abb. 2.8). In Vorbehaltsgebieten soll der
Sicherung überschwemmungsgefährdeter Bereiche zum vorbeugenden Hochwasserschutz bei
der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht
beigemessen werden. Der Westteil befindet sich innerhalb des Vorbehaltsgebietes
Freiraumsicherung (fs) 10 „Nördlich des Erfurter Kreuzes“. Hier soll dem Erhalt der
schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora
und Fauna sowie des Landschaftsbildes bei der Abwägung mit konkurrierenden
raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Planungen im Gebiet
17
Abb. 2.8: Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Mittelthüringen (rot: Lage des PG)
(Quelle: REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT THÜRINGEN 2012)
Landschaftsplan
Auf der örtlichen Ebene der Landschaftsplanung liegt für das FFH-Gebiet der Landschaftsplan
LP Erfurt EF-U aus dem Jahr 1996 vor, welcher jedoch die Stadt Erfurt nur in der damaligen
Ausdehnung umfasst. Dieser wurde im Zeitraum von November 2011 bis November 2014
fortgeschrieben und als Rahmenkonzept „Masterplan Grün“ für die Stadt Erfurt in der aktuellen
Abgrenzung am 16.05.2015 im Amtsblatt der Stadt Erfurt bekannt gegeben. Das PG wird dabei
dem Teilraum „Hochfläche im Süden und Westen“ zugeordnet.
2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet
2.4.2.1 Hydromorphologische Maßnahmenplanung nach WRRL
Für das FFH-Gebiet liegt nach Auskunft der TLUG (Abt. Wasserwirtschaft) noch keine
hydromorphologische Maßnahmenplanung (Gewässerstruktur und Durchgängigkeit) an den
nach WRRL berichtspflichtigen Gewässern vor. Diese wird im Zeitraum 2018-2020 erarbeitet,
am 22.12.2021 rechtskräftig und wird im Landesprogramm Gewässerschutz sowie im
Gewässerrahmenplan veröffentlicht. Auf Grund des konkreten hydromorphologischen
Zustandes der berichtspflichtigen Gewässer sind wasserwirtschaftliche Maßnahmen nicht zu
erwarten.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Planungen im Gebiet
18
2.4.2.2 Flurbereinigungsverfahren
Im Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen am „Erfurter Kreuz“ (Verkehrsprojekte
Deutsche Einheit) wurde 1996 ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet („Molsdorf“,
Aktenzeichen 1-3-0111), aktuell wird hier der Flurbereinigungsplan aufgestellt. Von diesem
Verfahren wurde 2010 die Ortslage abgekoppelt und seitdem als eigenständiges Verfahren
„Molsdorf-Ort“, Aktenzeichen 1-3-0641 bearbeitet. In diesem Verfahren liegt das PG. Die
umzusetzenden gebiets- und schutzzielübergreifenden Maßnahmen liegen dagegen im
erstgenannten Verfahren. Die im Kapitel 5 dargestellten Maßnahmen sind in ihrer Umsetzung
dringend mit der zuständigen Flurbereinigungsbehörde in einer dafür zu erstellenden
Umsetzungsplanung abzustimmen, auf den vorhandenen Plan nach § 41
Flurbereinigungsgesetz (Wege- und Gewässerplan) wird an dieser Stelle hingewiesen.
Siehe dazu auch http://www.landentwicklung-online.thueringen.de.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Eigentumsverhältnisse
19
3 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse
3.1 Eigentumsverhältnisse
Zu den Eigentumsverhältnissen des FFH-Gebietes liegen im FIS Naturschutz flächendeckend
Daten vor. Diese differenzieren sich im FFH-Gebiet in acht Eigentumskategorien (vgl. Tab. 3.1).
Der ganz überwiegende Teil (ca. 98 %) befindet sich im Eigentum Dritter (Stiftung Thüringer
Schlösser und Gärten), der Rest fällt auf Kleinst-Streubesitz. Davon sind rund 1,5 % im Besitz
des Freistaats Thüringen und 0,7 % Agrar-Flächen. Kleinere Splitterflächen (je < 0,01 %)
befinden sich in kommunaler Hand oder sind Eigentum der Kirche oder des Forstes.
Tab. 3.1: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: FIS
Naturschutz TLUG 2016)
Kategorie Zuordnung Fläche in [ha] Flächenanteil in [%]
Kommunal Gemeinden, Städte, Landkreise < 0,01 < 0,01
Agrar Agrarbetriebe, Landgenossenschaft,
Zuchtgenossenschaft 0,05 0,69
Kirche Kirche, Kirchengemeinde, Diakonie < 0,01 < 0,01
Freistaat Thüringen
Land Thüringen, Freistaat Thüringen,
Ministerien, Behörden oder Ämter des
Freistaates
0,11 1,53
Forst
Eigentum des Volkes (nach altem DDR-
Recht), Rat der Gemeinde,
Landwirtschaftliche
Produktionsgenossenschaft
< 0,01 < 0,01
Dritte
Alle anderen Eigentümer, die keiner
anderen Kategorie zugeordnet werden
können.
7,04 97,78
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Nutzungsverhältnisse
20
3.2 Nutzungsverhältnisse
3.2.1 Nutzungsgeschichte
Die Angaben zur Nutzungsgeschichte sind, soweit nicht anders angegeben, folgenden Quellen
entnommen: STIFTUNG THÜRINGER SCHLÖSSER UND GÄRTEN (2015), www.molsdorf.de und
www.thueringerschloesser.de.
Der Ort Molsdorf wurde im Jahr 815 erstmals im „Breviarium sancti Lulli“, einem
Güterverzeichnis des Klosters Hersfeld, schriftlich erwähnt. Die erste urkundliche Erwähnung
erfolgte im Jahr 1109 in einer Schenkung an das Kloster Reinhardsbrunn. Der Vorgängerbau
des Schlosses Molsdorf entstand vermutlich erst im späten 16. Jahrhundert als Wasserburg.
Erste Umbauten zu einem Schloss erfolgten zwischen 1717 und 1721 durch den damaligen
Besitzer Otto Christoph Schulze. Im Jahr 1733 ging der Besitz an den Prinzen Wilhelm von
Sachsen-Gotha-Altenburg über, der das Schloss ein Jahr später an den Reichsfreiherr Gustav
Adolph von Gotter verkaufte, der umfassende Umbauten vornehmen ließ. So entstand auf den
Mauern der Wasserburg ein barockes Lustschloss mit einer französischen Park- und
Gartenanlage. In zwei Bauphasen wurde das Schloss in einem rechteckigen Vierflügelbau mit
repräsentativer Südfassade umgebaut. Auf der Südseite des Schlosses entstand im 18.
Jahrhundert ein Barockgarten. Es wurden ornamental gestaltete Beete und Laubengänge
errichtet sowie Alleen angepflanzt. In der Mitte des Gartens wurde ein Brunnen
(Herkulesbrunnen) gebaut. Zusätzlich wurden insgesamt 150 Figuren aufgestellt. Im Jahr 1748
musste Gotter aufgrund seines ausschweifenden Lebensstils das Schloss verkaufen, behielt
aber ein lebenslanges Wohnrecht. Aber auch den nächsten Besitzern war die Erhaltung der
barocken Gartenanlagen zu teuer, deshalb wurden sie allmählich zu einem Landschaftspark
umgewandelt. Den harmonischen Kontrast zur Schlossfassade bildet heute eine große, ruhige
Rasenfläche.
Im Jahr 1762 fällt das Schloss an Herzog Friedrich III. von Sachsen-Gotha-Altenburg. Im Laufe
der Zeit wurde es für verschiedene Zwecke genutzt, so u.a. als Unterkunft und Lazarett für
verwundete Soldaten genutzt während der Napoleonischen Kriege oder in den Jahren von 1952
bis 1957 als Kinderheim. Seit 1966 ist das Schloss für die Öffentlichkeit zugänglich. Im Jahr
1994 beschloss der Stadtrat aus finanziellen Gründen, das Schloss Molsdorf aus dem Eigentum
der Stadt Erfurt herauszulösen und der Stiftung des Landes Thüringen "Thüringer Schlösser
und Gärten" zu übergeben. Im Jahr 1998 erfolgte die Übertragung von Schloss und Park
Molsdorf an die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten.
3.2.2 Landwirtschaft und Landschaftspflege
Der Molsdorfer Schlosspark wird überwiegend gärtnerisch gepflegt. So stellen die meisten
Grünflächen Scherrasen/Parkrasen dar, welche regelmäßig in kürzeren Zeitabständen
geschnitten werden. Nur im Südteil befinden sich zwei Grünflächen, welche durch eine
zweischürige Mahd gepflegt werden. Diese sind auch Gegenstand der KULAP-Förderkulisse
(siehe Karte 5), für welche jedoch aktuell keine Förderung beantragt wurde.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Nutzungsverhältnisse
21
3.2.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung der im Gebiet befindlichen Gewässer liegt im Zuständigkeitsbereich des
Eigentümers und somit der Landesstiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Es erfolgt eine
regelmäßige Krautung des Hirschgrabens und des Schlossteiches. Auch das Schilf im
Schlossteich wird, wenn möglich, einmal jährlich im Winter geschnitten und teils entnommen.
3.2.4 Jagd und Fischerei
Jagd und Fischerei spielen im PG keine Rolle. Jedoch ist anzumerken, dass im Schlossteich
ein hoher Fischbesatz existiert, welcher zu regulieren bzw. zu entfernen ist. Es wird vermutet,
dass der Fischbestand aus dem Thörey-Bach stammt, welcher die Schlossteiche speist.
3.2.5 Erholung und Tourismus
Das PG umfasst den Schlosspark Molsdorf, welcher eine touristische Attraktion für die Region
darstellt (siehe auch Hinweise zur Nutzungsgeschichte in Kap. 3.2.1). Das Schloss kann
besichtigt werden und auch der Park wird von zahlreichen Besuchern zur Erholung genutzt. Im
Schlossgebäude selbst befindet sich im Erdgeschoss ein Restaurant mit Café, welches bei
gutem Wetter auch einen Freisitz anbietet. Es gibt am Eingang des Schlossgeländes
Informationstafeln, welche einen Überblick über das Gelände und das Schloss geben. Jedoch
sind keine Informationen zum Thema Natura 2000 zu finden.
Abb. 3.1: Übersicht des Barockgartens auf der Südseite des Schlossgeländes (Quelle STIFTUNG
THÜRINGER SCHLÖSSER UND GÄRTEN 2015)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Nutzungsverhältnisse
22
3.2.6 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/
planfestgestellter Vorhaben mit Beeinträchtigung des FFH-
Gebietes
Sonstige Nutzungen sind nicht bekannt.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ FFH-Lebensraumtypen
23
4 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung
ihres Erhaltungszustandes
4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-
Richtlinie
4.1.1 Einleitung und Übersicht
Methodik der LRT-Erfassung und -Bewertung
a) Ausgangszustand
- Offenland-Biotopkartierung und Transformation in FFH-Lebensraumtypen
Ausgangspunkt für die Ersterfassung der Lebensraumtypen (LRT) im FFH-Gebiet waren die
Daten der Offenland-Biotopkartierung (OBK) des Jahres 2006. Die Grundlage dafür bildete die
„Kartieranleitung zur Offenland-Biotopkartierung im Freistaat Thüringen“ (veröffentlichte
Fassung: TLUG 2001). Die im FFH-Gebiet kartierten Biotoptypen wurden nach der
„Modifizierung der Methodik der Offenland-Biotopkartierung mit dem Ziel der Berücksichtigung
der FFH-Lebensraumtypen und der FFH-Berichtspflicht“ (IVL 2007) in Lebensraumtypen
transformiert. Die vorhandenen Geometrien wurden dabei übernommen, Korrekturen wurden
nur bei offensichtlichen Fehlern vorgenommen, Lageverschiebungen aufgrund der
unterschiedlichen Kartengrundlagen für die OBK (CIR-Interpretation) und die LRT-
Transformation (Luftbilder) wurden nicht korrigiert.
Als qualitative Mindestkriterien der FFH-LRT wurden in der Regel die Mindestkriterien der OBK
herangezogen. Für einige FFH-LRT galten jedoch andere Untergrenzen, die dann jeweils in den
Tabellen zur Bewertung des Erhaltungszustands festgelegt waren. Die Mindestgrößen der FFH-
LRT entsprachen denjenigen der Biotoptypen. Da zum einen auch kleinflächige Vorkommen
von FFH-LRT dokumentiert werden sollten und zum anderen nicht zeichnerisch darstellbare
Durchmischungen verschiedener FFH-LRT vorhanden sein konnten, war es möglich, dass sich
innerhalb einer Geometrie Komplexe aus verschiedenen FFH-LRT ergaben, für welche dann
jeweils der Anteil an der Geometrie (Fläche) in Prozent angegeben wurde.
Solche typischen Komplexe mit verschiedenen LRT auf einer Fläche traten im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ jedoch nicht auf.
Die Transformation der im Zuge der OBK aufgenommenen Biotoptypen in FFH-LRT und die
Bewertung ihres Erhaltungszustandes erfolgte rein nach Datenlage ohne weitere Gelände-
begehungen.
- Wald-Biotopkartierung und Umsetzung in FFH-Lebensraumtypen
Von der Wald-Biotopkartierung (WBK) erfasste Offenlandflächen im Wald wurden ebenso in
FFH-LRT transformiert. Da jedoch die Erfassung von Offenland-Biotoptypen durch die WBK
nicht nach den Vorgaben der OBK-Kartieranleitung erfolgte und die vorhandene Datenmenge
teilweise wenig aussagekräftig war, ließ sich die Einstufung und vor allem die Bewertung der
jeweiligen Flächen nur eingeschränkt bzw. mit Vorbehalt durchführen.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ FFH-Lebensraumtypen
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Im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ befinden sich allerdings keine von Wald umschlossenen Flächen, die als Verdachtsflächen für einen FFH-LRT hätten gesondert begangen werden müssen.
b) Kartierung und Aktualisierung im Jahr 2016/2017
Um die inzwischen 11 Jahre alten Daten der OBK zu überprüfen und zu aktualisieren, wurden
in der Vegetationsperiode 2016 und 2017 alle von der OBK als LRT eingestuften Flächen im
Gelände aufgesucht. Darüber hinaus wurden weitere, im Luftbild oder auf den topografischen
Karten erkennbare Verdachtsflächen aufgesucht und ggf. neu als Offenland-LRT erfasst und
bewertet. Maßgeblich für eine LRT-Einstufung war der aktuelle „Kartier- und
Bewertungsschlüssel FFH-Offenland-LRT Thüringen“ (KBS), Stand 10.05.2016
Die Vergleichswerte für die aktuelle Erfassung entstammen den in LRT transformierten Daten
der OBK. Danach sind im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ nur zwei Lebensraumtypen
nach Anhang I der FFH-Richtlinie enthalten. Beide konnten aktuell für das Gebiet bestätigt
werden.
Die Lebensraumtypen und ihre Bewertung
Die aktuelle Erfassung und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen erfolgte nach den Richtlinien
im Kartier- und Bewertungsschlüssel Offenland-LRT Thüringen (KBS), Stand 10.05.2016, im
Zeitraum von Mai 2016 bis August 2017.
Tab. 4.1: Übersicht über die im FFH-Gebiet 205 vorkommenden Offenland-Lebensraumtypen (LRT)
sowie der LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)
Trend EHZ MaP: * ↑ verbessert, ↔ gleich bleibend und ↓verschlechtert gegenüber einer Ersterfassung
LRT-Code
Bezeichnung des LRT
SDB LRT LRT-EF Akt. EHZ MaP
Trend EHZ SDB-MaP
Verlust/ Zunahme SDB-MaP ha EHZ ha Anzahl ha Anzahl
3150 Natürliche nährstoffreiche Seen
1,500 C 0,300 2 C ↔ -80 %
6510 Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes
2,000 C 0,525 2 B ↑ -74 %
Summe 3,500 0,825 4
Tab. 4.1 gibt eine Übersicht über Flächenanzahl und Gesamtfläche der verschiedenen, aktuell
im FFH-Gebiet festgestellten Lebensraumtypen im Vergleich zu den Angaben im SDB. Eine
aktuelle Nachmessung auf Basis eines rezenten Luftbilds ergab geringere Flächengrößen für
beide im SDB gelisteten LRT im Vergleich zu den ursprünglich gemeldeten. Tatsächlich können
die im SDB angegeben Flächengrößen nicht nachvollzogen werden, da alle in Frage
kommenden LRT-Flächen aufgesucht und aktuell bestätigt wurden.
Die folgende Tab. 4.2 gibt eine Übersicht über Flächengröße und Erhaltungszustand der
einzelnen, aktuell im Plangebiet erfassten Lebensraumtypen.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ FFH-Lebensraumtypen
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Tab. 4.2: Übersicht der im FFH-Gebiet 205 aktuell erfassten Flächengrößen und Erhaltungszustände
für die einzelnen Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-
EF)
LRT-Code
Bewertungen
Entwicklungs-flächen
A B C Gesamt-
bewertung des LRT
Anzahl der
Flächen ha
Anzahl der
Flächen ha
Anzahl der
Flächen ha A/B/C
Anzahl der
Flächen ha
3150 1 0,023 1 0,277 C
6510 2 0,525 B
Summe 3 0,548 1 0,277
Fazit LRT
Im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ wurde bei der Aktualisierung der LRT-Erfassung
und -Bewertung das Vorkommen von zwei Lebensraumtypen (LRT 3150 und 6510) bestätigt.
Die Gesamtfläche des FFH-Gebietes beträgt 7,0 ha und stellt einen Ausschnitt der zum
Molsdorfer Schloss gehörenden Parkanlage dar. Selbige ist durch eine lichte Eichen-
Hainbuchen-Bestockung charakterisiert. Im Süden befinden sich zwei als LRT 6510 erfasste
Flachland-Mähwiesen. Der nahegelegene Schlossteich wurde zwar als LRT 3150 bestätigt,
aber in einem aktuell schlechten Zustand. Diese drei LRT-Flächen wurden, jedoch wegen
Ungenauigkeiten bei der Abgrenzung mit etwas größere Flächenangaben, auch schon bei der
OBK erfasst. Darüber hinaus wurde aktuell der am Südrand liegende Hirschgraben, über
welchen der Schlossteich gespeist wird, neu als LRT 3150 aufgenommen.
Die im Vergleich zur aktuellen Kartierung weitaus größeren Flächenangaben im SDB für die
LRT 3150 und LRT 6510 sind nicht nachvollziehbar. Würde man diese tatsächlich zu Grunde
legen, würde das bedeuten, dass genau die Hälfte der gesamten FFH-Gebietsfläche (3,5 ha)
einem der angegeben LRT zugeordnet werden kann. Es ist nicht vollstellbar, dass dies wirklich
jemals der Fall war. Alleine die Gesamtfläche aller im Park befindlichen Gewässer,
einschließlich aller Gräben/Kanäle und Teiche, ist unter 1 ha groß. Hier muss also davon
ausgegangen werden, dass die im SDB angegebenen Flächengrößen auf Schätzungen bzw.
Hochrechnungen basieren. Die aktuell erfassten geringeren Flächengrößen sind demnach nicht
als echter Flächenverlust zu werten, sondern als erstmals konkret, anhand von Luftbildern und
Flächenbegehungen abgegrenzten Flächengrößen dieser beiden LRT für das FFH-Gebiet 205.
Auch die aus der OBK transformierten LRT-Flächen erreichen bei Weitem nicht die in dem SDB
angegeben Flächengrößen, sondern entsprechen in etwa den jetzt aktuell erfassten
Dimensionen. Mithin muss die Angabe im SDB als „wissenschaftlicher Fehler“ korrigiert werden.
Komplex-LRT
Komplexe aus verschiedenen FFH-LRT traten im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ nicht
auf. Die dort aktuell erfassten Flächen waren jeweils zu 100% einem Lebensraumtyp
zuzuordnen.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ FFH-Lebensraumtypen
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4.1.2 Beschreibung der vorkommenden einzelnen
Lebensraumtypen
4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen
Flächengröße/Vorkommen: Aktuell wurden zwei Flächen mit einer Gesamtfläche von 0,3 ha
dem LRT 3150 zugeordnet. Im Vergleich dazu wurde in der OBK aus dem Jahre 2006 nur ein
eutrophes natürliches Stillgewässer angegeben, welches später als LRT 3150 transformiert
wurde. Es handelte sich dabei um den Schlossteich im zentralen Südteil des Schlossparks.
Aktuell konnte dieser mit einer Flächengröße von 0,277 ha bestätigt werden (ID 10005).
Außerdem wurde der Hirschgraben im Süden des FFH-Gebiets (ID 10004), mit einer Fläche
von 0,023 ha, neu als LRT 3150 erfasst. Der besonnte Graben weist insgesamt eine weitaus
besser ausgeprägte aquatische Vegetation als der Schlossteich auf und wurde aufgrund der
kaum spürbaren Wasserbewegung nicht als Fließ-, sondern als Stillgewässer angesprochen.
Der Graben ist am Westende durch einen verrohrten Durchfluss mit dem Schlossteich
verbunden.
Allgemeine Charakteristik des LRT: Laut KBS umfasst dieser LRT neben meso- bis
eutrophen Seen, Weihern und Altwässern natürlicher Entstehung auch ältere Abbaugewässer
und Teiche mit naturnaher Entwicklung, jedoch keine technogenen Gewässer. Wesentlich für
die Zuordnung zum LRT ist das Vorkommen von Laichkraut-Gesellschaften (Klasse
Potamogetonetea pectinati) und/oder freischwimmender Wasserpflanzen-gesellschaften in
Verbindung mit einer insgesamt gut ausgebildeten Verlandungsvegetation. Die Gewässer
werden einschließlich ihrer Ufervegetation erfasst.
Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung: Grundsätzlich sind der Schlossteich
(ID 10005) und der Hirschgraben im Südteil (ID 10004) sehr unterschiedlich strukturiert. Der
Graben im Südteil des PG (ID 10004) wurde in der aktuellen Begehung erstmals als LRT 3150
erfasst. Es handelt sich dabei um ein Gewässer von ca. 4 m Breite und 63 m Länge, welches
größtenteils besonnt ist und eine geringe Tiefe bis ca. 30 cm aufweist. Beide Längsseiten sind
durch Holzwände befestigt und bilden eine abrupte Grenze zur benachbarten
Wiesenvegetation. Das Substrat ist sandig und das Wasser sehr klar. Im Ostteil ist ein flächiges
Röhricht aus Ästigem Igelkolben (Sparganium erectum) ausgebildet, welches sich nach Westen
deutlich auflockert. Daran anschließend weisen Brunnenkresse (Nasturtium officinale) und
Roter Wasser-Ehrenpreis (Veronica catenata) sehr hohe Deckungen auf. Insgesamt konnten 3
LRT-kennzeichnende Arten festgestellt werden, wobei Gewöhnlicher Wasserstern (Callitriche
palustris) und Haarblättriger Wasserhahnenfuß (Ranunculus trichophyllus) sehr häufig und
Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) punktuell anzutreffen sind. Erwähnenswert ist
außerdem das punktuelle Vorkommen einer bislang unbestimmten Armleuchteralge (Chara
spec.). Die Pflanzengesellschaft kann zu der Wasserhahnenfuß-Gesellschaft (Ranunculion
aquatilis Pass. 1964) gestellt werden. Der Schlossteich (ID 10005) hingegen ist nahezu
makrophytenfrei. Nur in dem nördlich ausgeprägten Schilfbereich konnten einzelne Exemplare
des Wasser-Knöterichs (Persicaria amphibia) gefunden werden. Das Wasser ist insgesamt sehr
trüb und der Gewässergrund äußerst schlammig. Außerdem wurden zahlreiche Fische
gesichtet, welche auf einen hohen Fischbesatz des Gewässers hindeuten. Der Uferbereich ist
grundsätzlich gut strukturiert. Es finden sich Großröhrichte (Phragmition australis) mit
Gewöhnlichem Schilf (Phragmites australis) und Breitblättrigem Rohrkolben (Typha latifolia),
teils sind auch kleinflächige Igelkolben-Röhrichte (Sparganietum erecti) mit Aufrechtem
Igelkolben (Sparganium erectum) eingestreut. Das im Norden vorgefundene Schilf-Röhricht
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ FFH-Lebensraumtypen
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(Phragmitetum australis) befindet sich in Ausbreitung und nimmt dort schon große Teile der
Gewässerfläche ein. Daneben kommen saumartige, schmale Großseggen-Riede mit der
Sumpf-Segge (Carex acutiformis) und teils auch Ufer-Segge (Carex riparia) vor. Einige
angrenzend gepflanzte Bäume, darunter Esche (Fraxinus excelsior), Stiel-Eiche (Quercus
robur) und Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) sorgen dafür, dass das Gewässer anteilig beschattet
ist.
Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:
Lebensraumtypische Habitatstrukturen werden im südlich gelegenen Hirschgraben (ID 10004)
zwar mit 2 Strukturelementen repräsentiert, können sich aber aufgrund des vorhandenen
Uferverbaus nur innerhalb des Gewässers ausbilden und werden daher mit „c“ (mittel bis
schlecht ausgeprägt) bewertet. Die Struktur der submersen Vegetation wurde durch das
Vorhandensein von Tauchfluren und Schwimmblattvegetation als „gut ausgeprägt“ bewertet (b),
wodurch sich für die lebensraumtypischen Habitatstrukturen im südlich gelegenen Hirschgraben
insgesamt eine „gute Ausprägung“ (B) ergibt. In der Verlandungsvegetation des Schlossteichs
(ID 10005) sind mit Röhrichten und Großseggenrieden ebenfalls zwei Strukturelemente
vorhanden. Hier führt dies zu einer „gut“ bewerteten Ausprägung (b), da die Ufervegetation
weniger räumlich eingeschränkt ist als am Hirschgraben. Die aquatische Vegetation wird jedoch
nur mit einem Strukturelement, der Schwimmblattvegetation, repräsentiert und somit als „mittel
bis schlecht ausgeprägt“ (c) bewertet. Für den Schlossteich ergibt sich aufgrund der höheren
Wichtung der aquatischen Vegetation also eine insgesamt „mittelmäßige bis schlechte
Ausprägung“ (C) der lebensraumtypischen Habitatstrukturen.
Das lebensraumtypische Arteninventar ist im Graben (ID 10004) weitgehend vorhanden (B). Es
konnten dort sechs charakteristische Arten und davon drei LRT-kennzeichnende Art
nachgewiesen werden. Im Gegensatz dazu ist das lebensraumtypische Artinventar im
Schlossteich (ID 10005) mit nur vier charakteristischen Arten und davon einer LRT-
kennzeichnenden Art „nur in Teilen vorhanden“ (C).
„Starke“ Beeinträchtigungen ergeben sich bei dem Hirschgraben (ID 10004) vor allem durch
den Uferverbau und die häufige und regelmäßige Mahd des nördlich angrenzenden
Uferbereichs (c). Für den Schlossteich (ID 10005) wurde der hohe Fischbesatz als „starke“
Beeinträchtigung gewertet. Dies wurde dem Unterkriterium „Intensität der Teichbewirtschaftung“
eingeordnet, obwohl im PG keine Teichbewirtschaftung i.e.S. vorliegt. Weitere
Beeinträchtigungen sind durch Besucherverkehr und Freizeitnutzung des Schlossparks
potenziell für beide Gewässer möglich, konnten jedoch während der Begehungen nicht
festgestellt werden und wurden somit nur als „mittelmäßig“ (b) bewertet. In der Summe wurden
für beide Flächen die Beeinträchtigungen als „stark“ (C) eingestuft.
Tab. 4.3: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3150 im FFH-Gebiet 205
MaP Nummer
(LRT)
LRT-Code Fläche gesamt
ha
Komplex-LRT-Info
LRT-Fläche
ha
Teilbewertungen Gesamt-bewert-
ung Habitat-
strukturen Arten-
inventar Beeinträch-
tigungen
10004 3150 0,023 3150 0,023 B B C B
10005 3150 0,277 3150 0,277 C C C C
Anzahl 2 Gesamt 0,300 0,300 C C C C
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Gesamt-Erhaltungszustand: Der LRT 3150 ist im PG durch zwei Gewässer vertreten. Das
kleinere der beiden befindet sich einem „günstigen“, das größere in einem „ungünstigen“
Erhaltungszustand. Vor allem die Habitatstrukturen und das Artinventar sind in dem kleineren
Gewässer besser ausgeprägt und führen zu „guten“ Bewertungen der entsprechenden
Unterkriterien. Im Gegensatz dazu schneidet das größere Gewässer in diesen Punkten
„schlecht“ ab und wurde diese betreffend mit „C“ bewertet. Beide Gewässer sind außerdem
„stark“ beeinträchtigt. Insgesamt muss dem LRT 3510 im PG ein „ungünstiger“ (C) Gesamt-
Erhaltungszustand bescheinigt werden. Ursächlich dafür ist vordergründig der hohe
Fischbesatz, welcher v.a. im Schlossteich für eine starke Trübung sorgt und somit das
Wachstum aquatischer Vegetation kaum ermöglicht und folglich die Ausbildung
lebensraumtypischer aquatischer Habitatstrukturen stark einschränkt. Dies führt in der Folge
auch zu dem Fehlen wertgebender Amphibien, v.a. solcher, die ihren Laich ausschließlich an
Wasserpflanzen ablegen (z.B. Kammmolch - Triturus cristatus).
Tab. 4.4: Anteil der Teilflächen an den jeweiligen Erhaltungszuständen des LRT 3150.
Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT
Anzahl Teilflächen
A
B 0,023 8 1
C 0,277 92 1
Gesamt 0,300 2
Entwicklungsflächen wurden für den LRT 3150 im FFH-Gebiet 204 nicht ausgewiesen, da es
sich bei den sonst im Gebiet befindlichen Gewässern um künstlich erschaffene, naturferne,
stark verbaute und zudem stark bis komplett von Parkbäumen beschattete Kanäle oder
sonstige Stillgewässer handelt, in der die Ausbildung lebensraumtypischer Strukturen oder
Arten nicht möglich ist.
Soll-Ist-Vergleich und Fazit: Im SDB wird der LRT 3150 mit 1,5 ha angegeben. Aktuell konnte
eine Fläche von 0,3 ha ausgewiesen werden. Aus den eingangs erwähnten Gründen kann
jedoch hier nicht von einem echten Flächenverlust ausgegangen werden. Der Gesamt-
Erhaltungszustand hat sich im Vergleich zum SDB nicht geändert und wird immer noch als
„ungünstig“ bewertet. Eine Verbesserung des Zustands ist durchaus vorstellbar, jedoch nur,
wenn die Gewässer fischfrei gehalten werden. Derzeit gelangen die Fische durch einen von der
Gera abzweigenden Zufluss in die Gewässer. Dieser müsste abgeschnitten und eine neue
Speisung, unabhängig von der Gera, gewährleistet werden. Dies wäre auch eine unerlässliche
Grundvoraussetzung für eine mögliche Wiederansiedlung des Kammmolches (siehe
Kap. 5.2.3.1).
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ FFH-Lebensraumtypen
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4.1.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes
Flächengröße/Vorkommen: Extensive Mähwiesen kommen im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer
Schlosspark“ aktuell im Umfang von 0,525 ha, verteilt auf zwei Teilflächen, vor. Beide TF liegen
im Südteil des Schlossparks und dort östlich vom Schlossteich. Die südlicher liegende TF
(ID 10001) ist insgesamt etwas sonniger, aber kleiner und weist eine Flächengröße von
0,085 ha auf. Nordöstlich davon liegt die zweite TF (ID 10003). Sie ist größer (0,44 ha), aber
fast vollständig von alten und großen Parkbäumen begrenzt und daher v.a. in den
Randbereichen stark beschattet.
Allgemeine Charakteristik des LRT: Der LRT umfasst arten- und blütenreiche, extensiv
bewirtschaftete Mähwiesen des Verbandes der Glatthaferwiesen (Arrhenatherion elatioris). Sie
können von Glatthafer und/oder Wiesen-Fuchsschwanz dominiert sein. Aber auch
Rotschwingelrasen zählen zu diesem LRT, wenn sie artenreich sind und die typische
Artzusammensetzung aufweisen. Sie finden sich auf mäßig trockenen, frischen bis mäßig
feuchten Standorten auf unterschiedlichsten Böden mit meist besserer Nährstoffversorgung. Bei
Vorkommen entsprechender Vegetation können nach der aktuellen Kartieranleitung auch junge
Brachen und (Mäh)-Weiden dem LRT zugeordnet werden. Auch Wiesen bzw. Weiden mit
entsprechendem Artenbestand in Streuobstbeständen werden diesem LRT zugeordnet. Nicht
erfasst werden Bestände mit hoher Deckung (jeweils > 25 %) an Brache-, Beweidungs- oder
Nährstoffzeigern.
Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung: Im Allgemeinen sind die Wiesen des
LRT 6510 von Glatthafer (Arrhenatherum elatius) dominierte, mesophile Grünländer. Die im PG
erfassten Wiesen gehören zum Grünland trockener bis frischer Standorte, die durch
zweischürige Mahd genutzt werden. Sie können pflanzensoziologisch überwiegend als zum
Verband Arrhenatherion elatioris gehörende Möhren-Glatthaferwiesen (Arrhenatheretum
elatioris) angesprochen werden.
Auffällig ist in beiden Wiesen der große Anteil an Wehrloser Trespe (Bromus inermis), welche
neben Glatthafer (Arrhenatherum elatius) das häufigste Gras ist. Dies deutet insgesamt auf eine
gewisse Unternutzung hin. Dominanzbestände der Wehrlosen Trespe werden sonst zu der
halbtrockenen Ruderal- bzw. Brachegesellschaft der Wehrlosen Trespe (Convolvulo arvensis-
Bromus inermis) gestellt, welche typischerweise an Weg- und Straßenrändern, sowie auf
Brachen vorkommt. Davon kann hier allerdings durch die regelmäßige Nutzung (zweischürige
Mahd, keine überständige Vegetation aus dem Vorjahr) nicht ausgegangen werden. Auch ist
der Anteil noch nicht so hoch, dass die Wiesen den Mindestkriterien des LRT 6510, betreffend
des Anteils der Störzeiger (s.o.), nicht entsprechen. Neben den beiden genannten Arten treten
der Rot-Schwingel (Festuca rubra) und Schmalblättriges Rispengras (Poa angustifolia aus dem
Poa pratensis agg.) als häufige Grasarten hinzu. In ID 10003 sind darüber hinaus auch Wiesen-
Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) und Flaumiger Wiesenhafer (Helictotrichon pratensis)
regelmäßig anzutreffen. Alle genannten Gräser sind typische Vertreter der Glatthaferwiesen
und mindestens LRT-charakteristische, teils auch -kennzeichnende Arten. Der Kräuter-Anteil ist
in beiden TF zwar nicht hoch, aber es konnten zahlreiche wiesentypische Arten angetroffen
werden. Kennzeichnend für den LRT 6510 sind z.B. Wiesen-Storchschnabel (Geranium
pratense), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare),
Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedris) und Zaun-Wicke (Vicia sepium). Darüber hinaus
kommen in ID 10001 außerdem Wiesen-Silau (Silaum silaus) und Wiesen-Bocksbart
(Tragopogon pratensis) sowie in ID 10003 Wiesen-Kümmel (Carum carvi) und Wiesen-
Witwenblume (Knautia arvensis) als LRT-kennzeichnende Kräuter vor. Das Artinventar wird auf
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ FFH-Lebensraumtypen
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beiden Wiesen außerdem von zahlreichen LRT-charakteristischen Arten ergänzt, worunter in
der südlichen, kleineren TF (ID 10001) auch einige Magerkeitszeiger zu finden sind. Letztere
sind Gewöhnliches Zittergras (Briza media), Gewöhnliche Hainbinse (Luzula campestris) und
Kleine Pimpinelle (Pimpinella saxifraga). Im Gegensatz dazu fällt in der größeren, nördlich
gelegenen TF (ID 10003) das Vorkommen von Arten auf, welche typischerweise in etwas
feuchteren Wiesen oder an Waldrändern zu finden sind. Hierzu gehören u.a. Gefleckte
Taubnessel (Lamium maculatum), Hain-Rispengras (Poa nemoralis) und Kohl-Kratzdistel
(Cirsium oleraceum). Letztgenannte nimmt v.a. in den östlich anschließenden Randbereichen
der Wiese so große Deckungen ein, dass diese nicht in den LRT 6510 mit einbezogen wurden.
Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:
Die lebensraumtypischen Habitatstrukturen sind in beiden TF „gut ausgeprägt“ (B). Die
Grasschicht wird in beiden TF als „gut ausgeprägt“ (b) bewertet, da Ober- und Mittelgräser
dominieren und auch Untergräser regelmäßig anzutreffen sind. Bei dem Anteil der Kräuter gibt
es jedoch Unterschiede zwischen beiden TF. So ist die südlich gelegene, kleinere TF
(ID 10001) insgesamt kräuterärmer und wird diesbezüglich als „mittel bis schlecht“ ausgeprägt
(c) bewertet. In ID 10003 wurde der Kräuteranteil als „gut ausgeprägt“ (b) eingeschätzt.
Das lebensraumtypische Arteninventar ist insgesamt „weitgehend vorhanden“ (B). In der
größeren TF (ID 10003) konnten 21 LRT-charakteristische und davon neun LRT-
kennzeichnende Arten nachgewiesen werden, welches einem „weitgehend vorhandenen
Artinventar“ (b) entspricht. Magerkeitszeiger wurden hier nicht nachgewiesen, und sind somit
als „nur in Teilen vorhanden“ (c) einzustufen. Insgesamt ergibt diese für TF ID 10003 ein
„weitgehend vorhandenes“ (B) lebensraumtypisches Artinventar. Die kleinere TF ID 10001
wurde insgesamt besser bewertet. Aufgrund der höheren Anzahl an LRT-charakteristischen
Arten (25) ist hier das lebensraumtypische Artinventar als „vorhanden“ (a) einzuschätzen. Auch
die Anzahl der LRT-kennzeichnenden Arten (acht) ist dafür ausreichend. Der Anteil von
Magerkeitszeigern wurde als „weitgehend vorhanden“ (b) eingestuft, da hier Magerkeitszeiger
vorhanden waren, aber nicht mehr als 5 % Deckung einnahmen. Für beide TF wird somit das
lebensraumtypische Artinventar als „weitgehend vorhanden“ (B) bewertet.
Beeinträchtigungen sind auf beiden TF im „starken“ Maße (C) anzutreffen. Dafür ist v.a. der
hohe Anteil an Störzeigern (insbesondere Wehrlose Trespe) mit über 10 % Deckung
ausschlaggebend, welche einer „starken“ (c) Beeinträchtigung entsprechen. Die Nutzung wird
hier in Form einer zweischürigen Mahd durchgeführt und stellt somit zwar „keine“ (a)
Beeinträchtigung i.e.S. dar, müsste jedoch optimiert werden, um den Anteil an Störzeigern (s.o.)
zu verringern. Weiterhin wurden die gepflanzten Gehölze (Parkbäume) in den Randbereichen
als „mittelmäßige“ (b) Beeinträchtigung eingestuft. Verbuschung oder direkte Schäden der
Vegetation konnten nur in geringem Maße bzw. gar nicht erfasst werden und stellen somit
„keine bis geringe“ (a) Beeinträchtigungen dar.
Tab. 4.5: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510 im FFH-Gebiet 205
MaP Nummer
(LRT)
LRT-Code Fläche gesamt
ha
Komplex-LRT-Info LRT-Fläche ha
Teilbewertungen Gesamt-bewert-
ung Habitat-
strukturen Arten-
inventar Beeinträch-
tigungen
10001 6510 0,085 6510 0,085 B B C B
10003 6510 0,440 6510 0,440 B B C B
Anzahl 2 Gesamt 0,525 0,525 B B C B
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Gesamt-Erhaltungszustand: Bei der aktuellen Kartierung und Erfassung der Offenland-LRT
konnte der LRT 6510 auf zwei TF (ID 10001 und ID 10003) mit insgesamt 0,525 ha Fläche im
FFH-Gebiet 205 bestätigt werden. Beide Flächen befinden sich in einem „günstigen“ (B)
Erhaltungszustand. Die Vollständigkeit der Habitatstrukturen ist zwar nur in der östlichen TF
(ID 10003) „gut ausgeprägt“ (B), aufgrund des größeren Flächenanteils werden die
Habitatstrukturen für den LRT 6510 im PG aber als insgesamt „gut ausgeprägt“ (B) gewertet.
Das lebensraumtypische Artinventar ist insgesamt „weitgehend vorhanden“ (B), in der kleineren
TF ID 10001 sogar „vollständig vorhanden“ (A). Die Beeinträchtigungen wurden insgesamt und
auch für jede TF separat als „stark“ (C) eingestuft und werden v.a. durch das Vorhandensein
von Störzeigern verursacht. In der Summe befindet sich der LRT 6510 im FFH-Gebiet 205
somit zu 100 % in einem „günstigen“ (B) Gesamt-Erhaltungszustand.
Tab. 4.6: Anteil der Teilflächen an den jeweiligen Erhaltungszuständen des LRT 6510.
Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT
Anzahl Teilflächen
A
B 0,525 100 2
C
Gesamt 0,525 2
Für den LRT 6510 wurden im PG keine Entwicklungsflächen ausgewiesen. Bei den anderen im
Schlosspark befindlichen Grünflächen handelt es sich vorwiegend um regelmäßig in kürzeren
Abständen und mehrfach im Jahr geschnittenen Scherrasen (Parkrasen) oder um
hochstaudenreiche Feuchtwiesen, welche den Mindestkriterien nicht entsprechen und teilweise
aufgrund standörtlicher Gegebenheiten (zu feucht und schattig) auch nicht zum LRT 6510
entwickelbar sind
Soll-Ist-Vergleich und Fazit
Extensive Mähwiesen kommen im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ aktuell im Umfang
von 0,525 ha in einem „günstigen“ Gesamt-Erhaltungszustand vor. Im SDB ist der LRT 6510 mit
2,00 ha angegeben, welches aus eingangs erwähnten Gründen nicht nachvollzogen werden
kann. Verglichen zum SDB hat sich der Gesamt-Erhaltungszustand verbessert. Dieser derzeit
noch als günstig bewertete Erhaltungszustand ist dringend zu erhalten, aber aufgrund der
starken Beeinträchtigungen durch den hohen Anteil an Störzeigern gefährdet. Dafür ist eine
Anpassung der Mahdtermine und ggf. eine zeitlich begrenzte Instandsetzungsmahd
(dreischürig) notwendig.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten
32
4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
4.2.1 Einleitung und Übersicht
Im Anhang II der FFH-Richtlinie werden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse aufgeführt, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
Für das FFH-Gebiet 205 ist laut Standarddatenbogen mit dem Kammmolch (Triturus cristatus)
eine Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie gemeldet worden. Dieser konnte jedoch bei der
Bearbeitung 2017 nicht nachgewiesen werden (siehe Kap. 4.2.2.1). Für die Art werden zwei
Habitat-Entwicklungsflächen ausgewiesen. Vor dem Hintergrund eines historischen Nachweises
(aus Jahr 2007) bestand der Verdacht für das Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita)
im PG, welches aktuell jedoch nicht bestätigt werden konnte. Nähere Ausführungen dazu finden
sich im Kapitel 4.2.2.2.
Tab. 4.7: Übersicht der Habitat- und Habitat-Entwicklungsflächen der Anhang-II-Arten nach FFH-RL
im FFH-Gebiet 205
BfN-Code Artname
Angabe der
Art im SDB
Habitatflächen
aktuell
Habitat-EF
aktuell Akt.
EHZ
MaP
Trend
EHZ
SDB-
MaP j/n EHZ ha Anzahl ha Anzahl
TRITCRIS Kammmolch
(Triturus cristatus) ja C 0 0 0,300 2 - ↓
gesamt: 0 0 0,300 2
4.2.2 Beschreibung der einzelnen Arten
4.2.2.1 Kammmolch (Triturus cristatus)
Einleitung
Der Kammmolch ist von Nordwestfrankreich bis Westsibirien, nordwärts bis Südskandinavien
verbreitet und erreicht am Nordrand der Alpen seine südliche Arealgrenze (NÖLLERT & NÖLLERT
1992). Thüringen nimmt in diesem Verbreitungsgebiet eine zentrale Lage ein und ist relativ
gleichmäßig besiedelt. Die Art besiedelt hier mit Ausnahme der überwiegenden Teile des
Thüringer Gebirges nahezu alle Naturräume des Landes (TLUG 2009). In Thüringen gilt der
Kammmolch aufgrund anhaltender Lebensraumverluste entsprechend der geltenden Roten
Liste als gefährdet (RL-TH 3, NÖLLERT et al. 2011). Im Bundesgebiet wird der Kammmolch in
der Vorwarnliste (Kategorie V) geführt (KÜHNEL et al. 2009).
Der Kammmolch ist eine Art mit planar-colliner Verbreitung und besiedelt die unter-
schiedlichsten Lebensräume. Zur Fortpflanzung werden sonnenexponierte, vegetationsreiche,
stehende, meist eutrophe und in der Regel fischfreie Gewässer genutzt. Diese können sowohl
in der offenen Agrarlandschaft als auch in Waldgebieten liegen und weisen zumeist eine reich
strukturierte Ufer- und Unterwasservegetation auf.
Für das FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ sind Vorkommen des Kammmolches lediglich
aus den 1990er Jahren dokumentiert. Im FIS Naturschutz sind für die Jahre 1992 und 1993 vier
Fundpunkte erfasst, darunter zwei mit sehr niedrigen Individuenzahlen und ein Nachweis mit
der Angabe „häufig“. Danach wurden keine weiteren Nachweise dokumentiert. Im SDB zum
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten
33
FFH-Gebiet ist das Vorkommen des Kammmolches als besonders individuenreich vermerkt,
Erhaltungszustand und Gesamtbeurteilung werden im SDB (Stand 05/2017) jedoch mit C
(mittel-schlecht) angegeben.
Methodik
Die Erfassung erfolgte gemäß den methodischen Vorgaben der TLUG. Im Mai und Juni 2017
wurden die relevanten Gräben des Parkes sowie der Schlossteich auf mögliche Vorkommen
des Kammmolches untersucht. Hierzu wurden über drei Fallennächte (22./23.05., 6./7.06.,
13./14.06.2017) jeweils 4-5 Lichtkastenfallen und diverse Kleinfischreusen pro Gewässer und
Nacht ausgebracht.
Bei den eingesetzten Fallen handelt es sich um transparente Kunststoff-Kästen mit
quadratischer Grundfläche und einem Volumen von 25 l. An den Seiten sind in verschiedenen
Höhen die Vorderenden von vier Plastikflaschen als Reuseneingang angebracht. Am Deckel
der Fallen wurde eine LED-Leuchte mit Akku und Sonnenkollektor angebracht, die sich bei
Dunkelheit einschaltet und als Lockmittel dient (handelsübliche solarbetriebene Gartenleuchte).
Außerdem befinden sich an den Seiten vier Schaumstoffröhren, welche als Schwimmkörper
dienen, d.h. die Falle an der Gewässeroberfläche halten und eine ausreichend große
Luftmenge unter dem Deckel sicherstellen (Abb. 4.1). Die Fallen wurden jeweils in den
Abendstunden in den Gewässern ausgebracht und am darauffolgenden Morgen kontrolliert und
entnommen.
Abb. 4.1: Ausgebrachte Lichtkastenfalle für die Erfassung von Molchen im Hirschgraben am südlichen
Rand des FFH-Gebietes
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten
34
Bestand und Lebensräume im Plangebiet
Vorkommen des Kammmolches konnten auch im Jahr 2017 nicht für das FFH-Gebiet
„Molsdorfer Schlosspark“ bestätigt werden. Nachweise der Art stehen demzufolge seit ca. 20
Jahren für das Gebiet aus. Entsprechend den Mitteilungen mehrerer Gebietskenner ist davon
auszugehen, dass der Kammmolch bereits zum Zeitpunkt der Meldung als FFH-Gebiet sehr
wahrscheinlich nicht mehr im Gebiet präsent war. Letztlich lässt sich aber ein genauer Zeitpunkt
für das Verschwinden der Art nicht benennen. Nach Auskunft der UNB Erfurt wurde in den
1990er Jahren die Wasserzufuhr in den Schlossteich geändert, woraufhin Forellen und andere
Fische in das Gebiet gelangten und die Kammmolch-Population ca. Ende der 1990er Jahre
zusammenbrach.
Die dauerhafte Präsenz von Fischen verschiedener Arten ist auch aktuell als Hauptursache für
das Fehlen des Kammmolches zu nennen. Hinsichtlich der Strukturen wäre zwar der
Hirschgraben im südlichen Teil des FFH-Gebietes mit dem vorhandenen Röhricht und den
Wasserpflanzen prinzipiell als Habitat geeignet. Mit den eingesetzten Fallen wurden aber auch
hier ausschließlich Fische nachgewiesen, insbesondere Dreistachliger Stichling (Gasterosteus
aculeatus), der ein sehr starker Prädator (vor allem Eier und Larven des Kammmolches) ist
(siehe z.B. THIESMEIER et al. 2009, LAUFER & WOLLENZIN 2011).
Die Vorkommen des Kammmolches waren einst das Hauptargument für die Ausweisung des
Molsdorfer Schlossparkes als FFH-Gebiet. In die Meldung als FFH-Gebiet (Daten zum SDB)
gingen die Bestände als besonders individuenreich ein. Seit ca. 20 Jahren ist nun das FFH-
Schutzgut Kammmolch nicht mehr im Gebiet vorhanden.
Mit den folgenden zwei Abbildungen sollen die historische und die aktuelle Verbreitung des
Kammmolches in der weiteren Umgebung des FFH-Gebietes näher beleuchtet werden. Die
Abb. 4.2 beinhaltet die Nachweise des Kammmolches aus dem Zeitraum 1960-1999. Neben
den Vorkommen im Schlosspark Molsdorf waren zahlreiche weitere Fundorte in der
Agrarlandschaft südlich und südwestlich von Erfurt bekannt. Dem gegenüber gestellt ist die
Verbreitungs- bzw. Nachweissituation für den Zeitraum ab dem Jahr 2000 in der Abb. 4.3.
Für die Mehrzahl der Vorkommen in der offenen Agrarlandschaft liegen ab dem Jahr 2000
keine neueren Bestätigungen vor. Ob diese Vorkommen erloschen sind oder in jüngerer Zeit
nicht mehr kontrolliert wurden, muss im Einzelfall geklärt werden. Generell ist aber in der
Region von größeren Bestandsverlusten auszugehen. Lediglich für den unmittelbar südlich von
Erfurt gelegenen Standortübungsplatz Drosselberg ist ein deutlicher Kenntniszuwachs
bezüglich der Verbreitungs- und Bestandssituation des Kammmolches zu verzeichnen.
Entsprechend der aktuellen Kenntnislage ist die Wahrscheinlichkeit einer eigenständigen,
erfolgreichen Wiederbesiedlung des Schlossparkes Molsdorf durch den Kammmolch selbst bei
Umsetzung geeigneter Maßnahmen als sehr gering einzuschätzen. Hierbei ist vor allem die
extrem isolierte Lage des Schlossparkes zu berücksichtigen. Im Westen und Süden ist das
FFH-Gebiet vollständig von den Autobahnen A 71 und A 4 sowie der ICE-Trasse
eingeschlossen, im Osten wirkt die schnell fließende Gera als Wanderhindernis.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten
35
Abb. 4.2: Verbreitung des Kammmolches (Triturus cristatus) südlich und südwestlich von Erfurt im Zeitraum 1960-1999 (Quelle: FIS Naturschutz)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten
36
Abb. 4.3: Verbreitung des Kammmolches (Triturus cristatus) südlich und südwestlich von Erfurt im Zeitraum ab 2000 (Quelle: FIS Naturschutz)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten
37
Die nächstgelegenen, derzeit bekannten Vorkommen finden sich am Kalkberg westlich
Bischleben, gut 3,5 km in nördlicher Richtung vom Molsdorfer Schlosspark entfernt. Auch diese
sind von Molsdorf getrennt durch die ICE-Trasse sowie die Bahnlinie Erfurt-Gotha. Vorkommen
in Autobahngewässern westlich der A 71 (siehe Abb. 4.3) wurden seit mehreren Jahren nicht
mehr bestätigt und wären aus der Perspektive des Molsdorfer Schlossparkes ohnehin extrem
isoliert. Verbindungen zu den Populationen auf dem Standortübungsplatz Drosselberg sind
aufgrund der Entfernung von mehr als 7 km sehr unwahrscheinlich. Für den Zwischenraum, die
agrarisch geprägte Landschaft um Möbisburg-Rhoda, Waltersleben und Egstedt, fehlen sowohl
frühere als aktuelle Nachweise.
Habitatflächen
Aufgrund langjährig fehlender Nachweise werden keine Habitatflächen des Kammmolches
ausgewiesen. Die Chancen einer aktiven Wiederbesiedlung des Gebietes durch den
Kammmolch sind als äußerst gering einzuschätzen, potenziell besiedelbare Habitate fehlen
ebenso aktuell im Gebiet. Als letzte Option verbleibt demensprechend nur die aktive
Wiederansiedlung des Kammmolches im Molsdorfer Schlosspark. Einer solchen Ansiedlung
müssen jedoch umfangreichere Maßnahmen vorangehen, um die Voraussetzungen für eine
erfolgreiche, dauerhafte Ansiedlung im Gebiet zu schaffen. Dies betrifft in erster Linie die
Entfernung der Fische aus allen Gewässern des FFH-Gebietes, die dauerhafte Unterbindung
des Einbringens von Fischen und damit einhergehend die Entkoppelung der Wasserzufuhr der
Parkgewässer vom Thöreybach und der Autobahnentwässerung (siehe Kap. 5.2.3.1).
Im Sinne einer Wiederansiedlung des Kammmolches und der dafür erforderlichen Maßnahmen
werden zwei Habitat-Entwicklungsflächen geplant. Für die Ansiedlung des Kammmolches ist
jedoch zunächst ausschließlich der Hirschgraben vorzusehen. Der sehr viel größere
Schlossteich ist unter langfristigen Gesichtspunkten als mögliches potenzielles Habitat mit zu
entwickeln, jedoch sollten hier aufgrund der Größe des Gewässers keine Kammmolche oder
dessen Entwicklungsstadien aktiv eingebracht werden.
Tab. 4.8: Nachweise der vorkommenden Habitat und Habitatentwicklungsflächen für den Kammmolch
(Triturus cristatus) im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“
Habitate MaP
Nummer (Hab)
Fläche [ha] Jahr Aktueller
Erhaltungs- zustand
Hirschgraben 40001 0,023 2018 k.A.
Schlossteich Molsdorf 40002 0,277 2018 k.A.
Einzelflächen gesamt: 2 0,300
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten
38
Bewertung des Erhaltungszustandes
Eine Bewertung des Erhaltungszustandes wird nicht vorgenommen, da keine aktuell
besiedelten Habitate vorhanden sind.
Tab. 4.9: Flächengrößen des Erhaltungszustandes für die einzelnen aktuellen Habitat- und
Habitatentwicklungsflächen des Kammmolches (Triturus cristatus) im FFH-Gebiet
„Molsdorfer Schlosspark“
Anh.II Art
Habitat-Gesamtbewertung Habitat- Entwicklungs-
flächen A B C gesamt
Anz. der Flä.
ha Anz. der Flä.
ha Anz. der Flä.
ha Bewert-
ung
Anz. der Flä.
ha Anz. der Flä.
ha
Nördlicher Kammmolch
- 2 0,300
gesamt: 2 0,300
Fazit
Für das FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ muss derzeit von einem vollständigen Verlust
geeigneter Lebensräume des Kammmolches ausgegangen werden. Ein Vorkommen der Art im
Gebiet ist seit mehreren Jahren nicht mehr nachweisbar. Das Wiederbesiedlungspotenzial wird
aufgrund der hochgradig isolierten Lage des Molsdorfer Schlossparkes und aufgrund
erheblicher Rückgänge des Kammmolches in der gesamten Region als sehr gering
eingeschätzt. Aus diesem Grund verbleibt als letzte Option nur die aktive Wiederansiedlung der
Art, sofern mit entsprechenden Maßnahmen geeignete Habitate wiederhergestellt werden
können.
4.2.2.2 Eremit (Osmoderma eremita)
Einleitung
Der Eremit oder Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) ist nur in Europa, vor allem in den
kontinental beeinflussten Klimabereichen vertreten. Seine Verbreitung erstreckt sich über Mittel-
u. Südeuropa, das südliche Nordeuropa und ganz Osteuropa (HORION 1958). In Mitteleuropa
wird er als ursprüngliche Charakterart der Alters- und Zerfallsphase der Wälder angesehen, von
der er sekundär auf Allee- und Parkbäume überwechselte (MÜLLER-KROEHLING et al. 2005).
Vorkommen der Art sind generell als Reliktstandorte zu betrachten, da der Käfer zu einer
Fernverbreitung nicht in der Lage ist (SCHAFFRATH 2003a, b). Deutschland liegt im
Verbreitungszentrum der Art, wobei sich flächige Verbreitungsmuster fast ausschließlich nur
noch im Osten Deutschlands befinden (SCHAFFRATH 2003a, b).
Beim Eremiten (Osmoderma eremita) handelt es sich nach MÜLLER et al. (2005) um eine
Urwaldreliktart. Diese Arten weisen aufgrund ihrer Bindung an eine Kontinuität der Strukturen
der Alters- und Zerfallsphase bzw. Habitattradition sowie ihrer hohen Ansprüche an
Totholzqualität und –quantität innerhalb Deutschlands nur reliktäre Vorkommen auf. Ihre
Populationen sind in den kultivierten Wäldern Mitteleuropas verschwindend oder ausgestorben.
Die Sicherung und Vernetzung von Wald- und Gehölzbeständen mit Vorkommen dieser Arten
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten
39
sind daher von überragender Bedeutung für den Erhalt der natürlichen biologischen Vielfalt in
den Wäldern Deutschlands.
LORENZ (2010) sieht die Art jedoch als Sonderfall unter den „Urwaldreliktarten“, auf die o.g.
Kriterien kaum anwendbar sind. So kennzeichnen die zahlreichen bekannt gewordenen
Vorkommen in Elementen der historischen Kulturlandschaft, wie Streuobstwiesen, Kopfweiden,
Parks und alten Laubbaum-Alleen den Eremiten fast schon als „Kulturfolger“, der – zumindest
seit mehreren hundert Jahren – offenbar auch ohne urständige Wälder auszukommen scheint.
Unbestritten ist die für Eremitenvorkommen große Bedeutung einer langen Lebensraum-
tradition, d.h. das über möglichst Jahrhunderte hinweg gesicherte kontinuierliche
Vorhandensein geeigneter Höhlenbäume (STEGNER et al. 2009).
Innerhalb Thüringens konzentrieren sich die Vorkommen laut TLUG (2010) auf das östliche
Kyffhäusergebirge sowie ein Areal zwischen Jena und Altenburg in Ostthüringen. Dabei stellen
die Umgebung von Altenburg sowie die östlichen Teile des Saale-Holzland-Kreises den
aktuellen Verbreitungsschwerpunkt im Freistaat dar.
Die Larven von O. eremita entwickeln sich im Mulm verschiedener Laubbäume, wo sie Mulm
und morsche, verpilzte Holzteile fressen (RÖSSNER 2012). Am häufigsten werden Mulmhöhlen
in Eichen (v.a. Stiel-Eichen) besiedelt, weiterhin Linden, Weiden (v.a. Kopfweiden), Buchen und
Obstbäume (v.a. Kirsche, Birne, Apfel), Eschen und Hainbuchen (SCHAFFRATH 2003a, STEGNER
et al. 2009). Auch Vorkommen in nichteinheimischen Baumarten sind bekannt, z.B. Robinie,
Platane, Esskastanie und Japanischem Schnurbaum (RÖSSNER 2012, STEGNER et al. 2009).
Der Mulm muss einen bestimmten Zersetzungsgrad und eine spezifische Pilzflora aufweisen.
Die Käfer befinden sich meist an ihren Brutbäumen und können von Mai bis September
nachgewiesen werden. Ausführliche Angaben zur Biologie geben u.a. STEGNER (2002),
SCHAFFRATH (2003a, b), MÜLLER-KROEHLING et al. (2005) und STEGNER et al. (2009).
Kenntnisstand und Methodik
Für den Erfurter Raum findet sich im FIS Naturschutz nur ein historischer Nachweis aus dem
Jahr 1843, der auf RAPP (1934) zurückgeht.
Der nächstgelegene bekannte aktuelle Nachweis befindet sich im Raum Gotha in ca. 20 km
Entfernung zum Molsdorfer Schlosspark.
Im Jahr 2007 konnte PESCHEL (2017) den Eremiten im PG nachweisen. Er fand eine Larve im
Mulm, gibt aber an, dass „die morschen und vermulmten Baumstümpfe den Pflegemaßnahmen
im Park zum Opfer“ gefallen sind. Demnach ergaben auch spätere Siebungen in verbliebenen
Totholzstrukturen keine neuen Larvenfunde.
Zur erneuten Überprüfung dessen erfolgte im Rahmen der MaP eine Begehung am 13.03.2018.
Dabei wurde der Altbaumbestand des Parks auf Höhlungsöffnungen und Besiedlungsspuren in
Form von Käferresten und Larvenkotpillen am Stammfuß untersucht.
Bestand und Habitatflächen im Plangebiet
Ein Nachweis des Eremiten konnte, wie schon in den Jahren zuvor, auch im Jahr 2018 nicht
erbracht werden. Es ist zu vermuten, dass das Vorkommen mit der Entnahme der Brutbäume
tatsächlich erloschen ist.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL
40
4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder
besonders wertgebende Arten
4.3.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Aus dem FFH-Gebiet liegen laut SDB Informationen zu Vorkommen von vier Arten des
Anhangs IV der FFH-Richtlinie vor. Darüber hinaus existiert im FIS eine Angabe zu einem nicht
näher bestimmten Fledermaus-Nachweis aus dem Gebiet. Alle Vorkommensdaten von Arten
des Anhangs IV sind in nachfolgender Tab. 4.10 dargestellt.
Tab. 4.10: Vorkommen von Arten des Anhangs IV im PG
Art Angabe der Art im SDB
Nachweisort im PG Nachweisart
Nachweis-datum
Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
Ja Keine Angabe im FIS
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Ja Keine Angabe im FIS
Braunes Langohr (Plecotus auritus)
Ja Keine Angabe im FIS
Fledermausfund, Art unbestimmt (Chiroptera spec.)
Nein Molsdorf/Schlosspark, westlicher Bereich, Anhöhe
Bat Detector 2007
Laubfrosch (Hyla arborea)
ja Wiese im Schlosspark Molsdorf Ruf 1988
4.3.2 Wertgebende Vogelarten
Für das PG gibt es weder im SDB noch im FIS Angaben zu wertgebenden Vogelarten.
4.3.3 Weitere wertgebende Arten im Plangebiet
Pflanzenarten - Recherche
Aus dem gesamten FFH-Gebiet liegen Daten zu Vorkommen gefährdeter oder geschützter
Pflanzenarten im FIS vor. Sie sind in nachfolgender Tab. 4.11 dargestellt.
Tab. 4.11: Datenlage zu Vorkommen wertgebender Pflanzenarten im PG
BArtSchV: § - besonders geschützte Art
Artengruppe wiss. Name dt. Name RL D RL Th BArt SchV
letzter Nachweis
Gefäßpflanzen Cephalanthera damasonium
Bleiches Waldvöglein § 2013
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL
41
Tierarten - Recherche
Aus dem FFH-Gebiet liegen verschiedene Daten zu Vorkommen stark gefährdeter bzw.
besonders streng geschützter Tierarten (excl. Vögel) vor. Sie sind nachfolgend in Tab. 4.12
dargestellt.
Tab. 4.12: Datenlage zu Vorkommen wertgebender Tierarten im PG
Rote Liste Th/D: 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet; V - Vorwarnliste
BArtSchV: § - besonders geschützte Art, §§ - besonders streng geschützte Art
Artengruppe wiss. Name dt. Name RL D RL Th BArtSchV
letzter Nachweis
Amphibien
Bufo bufo Erdkröte § 1993
Ichthyosaura alpestris Bergmolch § 1993
Lissotriton vulgaris Teichmolch § 1993
Pelophylax kl. esculentus Teichfrosch § 2003
Pelophylax ridibundus Seefrosch § 2003
Rana temporaria Grasfrosch § 2003
Libellen
Aeshna cyanea Blaugrüne Mosaikjungfer § 2001
Aeshna mixta Herbst- Mosaikjungfer § 10.09.1996
Anax imperator Große Königslibelle § 02.07.1993
Calopteryx splendens Gebänderte Prachtlibelle V § 13.08.1996
Coenagrion puella Hufeisen-Azurjungfer § 12.08.1996
Enallagma cyathigerum Becher-Azurjungfer § 02.07.1993
Ischnura elegans Große Pechlibelle § 2001
Lestes sponsa Gemeine Binsenjungfer § 13.08.1996
Orthetrum cancellatum Großer Blaupfeil § 2001
Pyrrhosoma nymphula Frühe Adonislibelle § 2001
Sympecma fusca Gemeine Winterlibelle 3 § 1999
Sympetrum sanguineum Blutrote Heidelibelle § 2001
Sympetrum striolatum Große Heidelibelle § 2001
Sympetrum vulgatum Gemeine Heidelibelle § 2001
Weichtiere
Anodonta cygnea Große Teichmuschel 2 2 § 19.09.2000
Helix pomatia Weinbergschnecke § 17.11.2002
Musculium lacustre Häubchenmuschel V 19.09.2000
Radix auricularia Ohrschlammschnecke V 19.09.2000
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Gefährdungen und Beeinträchtigungen
42
5 Maßnahmenplanung
5.1 Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Beeinträchtigungen der Gewässer
Seit den baulichen Veränderungen am Verkehrsknotenpunkt „Erfurter Kreuz“ haben sich die
hydrologische Situation und die Erhaltungszustände der Schutzgüter im FFH-Gebiet
verschlechtert. Die Speisung der Schlossteiche erfolgte zuvor durch eine grundwassernahe
Quellschüttung. Im Zuge des Ausbaus der BAB 4 wurde eine Anbindung der Schlossteiche an
den Thörey-Bach hergestellt. Dadurch gelangen nicht nur Fische in die Schlossteiche. Da der
Thörey-Bach an Regenwasserrückhaltebecken der BAB 4 angebunden ist, muss davon
auszugegangen werden, dass das in die Schlossteiche eingeleitete Wasser stark belastet ist.
Es ist in jedem Falle nährstoffreicher als das zuvor aus der grundwassernahen Quellschüttung
stammende und zudem mit verschiedenen aus dem Verkehr stammenden Schadstoffen, u.a.
Reifenabrieb, Öl- und Kraftstoff- sowie Streusalzrückstände, belastet. Daraus ergibt sich
einerseits die bereits jetzt festgestellte Verschlechterung des LRT 3150 als auch der
vollkommende Verlust des Kammmolches.
Nichtschutzverträgliche Grünlandnutzung
Die Grünlandflächen im PG sind insgesamt recht artenreich, weisen aber einen hohen Anteil
des Störzeigers Wehrlose Trespe (Bromus inermis) auf. Diese ist ein Brachzeiger und wird als
Beeinträchtigung für den LRT 6510 gewertet. Ursächlich für das verstärkte Vorkommen dieses
Störzeigers ist v.a. die mangelnde Mahdgutentfernung und damit zunehmende
Nährstoffanreicherung und Streubildung auf den Flächen. Aktuell droht bei weiterer Fortführung
dieser Nutzungspraxis die zunehmende Verbrachung der Wiesen und somit eine
fortschreitende Verschlechterung des EHZ des LRT 6510 oder sogar dessen vollständiger
Verlust.
Die Gefährdungen und Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen und Arten sind bereits im
Kap. 4 schutzgutbezogen erläutert. Nachfolgend sollen diese entsprechend der BfN-
Klassifikation summarisch dargestellt werden (siehe Tab. 5.1).
Tab. 5.1: Gefährdungen und Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet 205 – Zusammenfassende Übersicht
(Codierung und Bezeichnung der Gefährdungen gemäß Referenzliste Gefährdungsursachen)
Code lt. Referenzliste Gefährdungsursachen
Bezeichnung der Gefährdung
Ausmaß / Ort der Gefährdung im FFH-Gebiet
Betroffene LRT / Arten
1. Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau, Imkerei
1.1.8.8. Mangelhafte Mahdgutentfernung
Flachlandmähwiesen des Schlossparks Molsdorf
LRT 6510
2. Raum- und infrastrukturelle Veränderungen, Planung
2.1. Fragmentierung und Isolation in der offenen Landschaft
Gesamtes FFH-Gebiet Kammmolch
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Gefährdungen und Beeinträchtigungen
43
Code lt. Referenzliste Gefährdungsursachen
Bezeichnung der Gefährdung
Ausmaß / Ort der Gefährdung im FFH-Gebiet
Betroffene LRT / Arten
5. Meeres- und Binnenfischerei, Teichwirtschaft
5.4. Erhöhter Fischbesatz Gewässer im FFH-Gebiet LRT 3150
Kammmolch
5.8. Gewässerverschmutzung Gewässer im FFH-Gebiet LRT 3150
Kammmolch
10. Verkehr und Energie
10.6. Zerschneidung von Biotopen und Landschaften durch Verkehrswegebau
Isolation des gesamten FFH-Gebietes
Kammmolch
10.9. Schadstoffeintrag durch Verkehr
Gewässer im FFH-Gebiet LRT 3150
Kammmolch
14. Naturschutzmaßnahmen
14.2. Mangelhafte Mahdgutentfernung
Flachlandmähwiesen des Schlossparks Molsdorf
LRT 6510
14.3. Mulchen Flachlandmähwiesen des Schlossparks Molsdorf
LRT 6510
Tab. 5.2: Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet.
Code lt. Referenzliste
Langtext Rang Auswirk-ungen
Verschmutz-ungen
Lage
A03.03 Brache/ ungenügende Mahd stark negativ innerhalb
H01.09 andere diffuse Verschmutzung von Oberflächengewässern
stark negativ verschiedene Schadstoffe
beides
I02 problematische einheimische Arten
stark negativ innerhalb
J02.05 Änderung des hydrologischen Regimes und Funktionen
stark negativ verschiedene Schadstoffe
beides
J03.02 Anthropogene Verminderung der Habitatvernetzung, Fragmentierung von Habitaten
stark negativ beides
K01.02 Verschlammung, Verlandung stark negativ innerhalb
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
44
5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und
Entwicklung
Planungsansatz und Begriffsbestimmung
Erhaltung und Wiederherstellung
Die FFH-Richtlinie fordert die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustandes der FFH-LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen der FFH-
Arten nach Anhang II der FFH-RL. Als günstiger Erhaltungszustand gelten jeweils die
Bewertungsstufen A (hervorragend) sowie B (gut) des Erhaltungszustandes. Bei allen
Maßnahmen, die der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes dienen, handelt es sich
um Erhaltungsmaßnahmen (ID 5xxxx). So zählen Maßnahmen auf Flächen mit einem aktuell
günstigen Erhaltungszustand, die diesen sichern sollen und der sich ohne deren Durchführung
absehbar verschlechtern würde, zu den Erhaltungsmaßnahmen.
Maßnahmen der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes in aktuell mit einem
ungünstigen Erhaltungszustand C (mittel bis schlecht) eingestuften LRT-Flächen und
Arthabitaten/-populationen sind Wiederherstellungsmaßnahmen (ID 6xxxx). Zu beachten ist
dabei, dass eine Einstufung in den Erhaltungszustand C nicht in jedem Fall automatisch auch
die Planung von aktiven Wiederherstellungsmaßnahmen nach sich ziehen muss.
Entwicklung
Entwicklungsmaßnahmen (ID 7xxxx) sind alle Maßnahmen auf so genannten
Entwicklungsflächen, die derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer FFH-Art
eingestuft werden können, die aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT
oder eines Habitats einer FFH-Art aus Kohärenz- oder anderen Gründen dienen.
Tab. 5.3: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von
LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL
Ist- und Ziel-Erhaltungszustand Maßnahmenziel Maßnahmentyp
A → A, B → B, C → C Erhaltung Erhaltungsmaßnahme
C → B, B → A (*) Wiederherstellung Wiederherstellungsmaßnahme
E → C, E → B Entwicklung Entwicklungsmaßnahme
* B→A wird in Thüringen einer Wiederherstellungsmaßnahme gleichgestellt, da sie eine Aufwertung der Fläche darstellt und so für eine A/E-Maßnahme zugängig ist.
Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Eingriffsregelung kommen demnach Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Frage.
Übergreifende Maßnahmen (ID 8xxxx) sind nicht zwangsläufig auf LRT/Habitatflächen beschränkt. Möglich sind z.B.:
Verbund- und Pufferflächen (z.B. Ackerflächen werden in Grünland umgewandelt, um angrenzende LRT-Flächen gegenüber den Einflüssen der Ackerflächen abzupuffern, Triftwege, Nachtpferchflächen etc.),
Mehrere LRT/Habitate zusammenfassende Flächen,
Gebietsübergreifende Maßnahmen.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
45
Optimale und optionale Maßnahmen
Optimale Maßnahmen: Bei der einzelflächenspezifischen Maßnahmenplanung werden an erster
Stelle die Maßnahmen dargestellt, die aus naturschutzfachlicher Sicht am besten zur
Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustands der Schutzgüter geeignet sind.
Optionale Maßnahmen: Alternativnutzungen werden als optionale Maßnahmen zusätzlich
geplant. Sie sind in der Regel ebenfalls geeignet, den günstigen Erhaltungszustand der
Schutzgüter zu bewahren bzw. wiederherzustellen, zumindest aber ausreichend, deren Status
quo zu erhalten. Sie stellen im Vergleich zur Optimalvariante einen Kompromiss dar zwischen
der Naturschutzfachplanung und den standörtlichen Gegebenheiten, einschließlich
ökonomischer Anforderungen, und erhöhen die Umsetzbarkeit des Managementplans.
5.2.1 Auswertung von Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung
Der ganz überwiegende Teil der zwei Grünland-LRT-Flächen befindet sich innerhalb der
KULAP N-Förderkulisse. Eine tatsächliche (also beantragte und bewilligte) KULAP-Förderung
findet hingegen auf keiner dieser Flächen statt. Eine Aufstellung darüber ist den folgenden
Tabellen zu entnehmen.
Tab. 5.4: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für alle LRT mit
KULAP-Pflegeempfehlung im Vergleich mit den ausgewiesenen KULAP-Kulissen-Flächen
und den tatsächlichen Flächen mit aktuellen KULAP-Verträgen (2017)
LRT Anzahl LRT-Flächen
Anzahl der Maßnahmen-flächen
Maßnahmen Flächen-größe [ha]
davon Anzahl in der KULAP-N Kulisse
davon Flächen-größe in der KULAP-N Kulisse [ha]
% Anteil in der KULAP-N Kulisse-flächen
Anzahl der tatsäch-lichen Flächen mit KULAP-Verträgen
tatsächliche Flächengröße mit KULAP-Verträgen [ha]
% Anteil der tatsächlichen Flächen-größen mit KULAP-Verträgen [ha] gegenüber der Kulisse
6510 2 2 0,525 2 0,467 88,9 0
Summe 2 2 0,525 2 0,467 88,9 0
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
46
5.2.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
5.2.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen
Allgemeine Behandlungsgrundsätze:
Für den Erhalt der Stillgewässer-LRT des PG lassen sich folgende allgemeine
Behandlungsgrundsätze formulieren, welche vor allem die Sicherung des trophischen Niveaus
sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Struktur beinhalten:
Die wichtigste Größe ist der Erhalt einer ausreichend guten Wasserqualität, die den
eutrophen Bereich nicht überschreiten sollte. Verschiebungen in den poly- bis hypertrophen
Bereich führen ohne gegensteuernde Maßnahmen zum Verlust des LRT.
Auf eine (angel)fischereiliche Nutzung bislang ungenutzter Gewässer ist weiterhin zu
verzichten. Das beinhaltet sowohl das Einsetzen von Fischen als auch das Einbringen von
Futtermitteln, Düngern und Bioziden.
Röhrichte und andere Verlandungsvegetation sind als eigene Lebensraumkomponente
bedeutsam und zu erhalten. Sie schaffen störungsarme Räume, puffern Umwelteinflüsse ab
und bilden geschützte Bereiche, die z.B. auch für die Ansiedlung und Etablierung lebens-
raumtypischer Wasserpflanzen wichtig sind.
Trockenphasen (Sömmerung, Winterung) dienen als bevorzugtes Instrument zur aeroben
Mineralisation organischer Sedimente und beugen daher der Bildung von
Faulschlammauflagen vor. Ein Ablassen zu Pflegezwecken kann auf einen 3-4-jährigen
Turnus beschränkt werden, in der übrigen Zeit ist ein ausreichend hoher Wasserstand
sicherzustellen.
Für eine Sömmerung oder Winterung des Teiches sind zunächst die technischen
Möglichkeiten der Wasserstandsregulierung zu prüfen. Sollten die Möglichkeiten
eingeschränkt sein, sind bei Bedarf auch im Nassverfahren schonende (Teil-)
Entschlammungen vorzunehmen (Hinweis: im PG ist eine Trockenlegung problemlos
möglich, da der Schlossteich ablassbar ist).
Kein Uferverbau oder -befestigung, Verfüllung oder Verspülung von Sedimenten an oder im
Gewässer.
Keine Freizeitnutzung der Gewässer.
Keine Ansalbung von nicht autochthonen Wasserpflanzenarten („bunte“ Seerosen u.ä.).
Umsetzungsschwerpunkte und Fazit:
Entschlammung / Entlandung:
Die Gewässer im PG (ID 10004 und 10005) sind zunehmend verschlammt und eutrophiert, was
sich u.a. in erhöhten Verlandungstendenzen und einer unzureichend ausgeprägten
Makrophytenflora im Schlossteich widerspiegelt. Um einer weiteren Eutrophierung
entgegenzuwirken sind dringend Entschlammungs- und Entlandungsmaßnahmen,
vorzugsweise mit einer damit verbundenen temporären Trockenlegung der Gewässer,
vorzunehmen. Perspektivisch sollte außerdem erwogen werden, alle drei bis vier Jahre
periodische Winterungen der Teiche durchzuführen, um eine erneute Verschlammung zu
reduzieren und die Trophie dauerhaft zu steuern. Die periodische Trockenlegung (winterlich,
ggf. aber auch im Spätsommer/Herbst) muss im Gebiet als fester Bestandteil der Teichpflege
etabliert werden.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
47
Entlandungsmaßnahmen sind v.a. bezogen auf das Schilf durchzuführen, da sich dieses, auch
aufgrund der erhöhten Nährstoffzufuhr, derzeit immer weiter ausbreitet. Ziel ist es, hier den
Schilfbestand zu reduzieren, keinesfalls aber vollständig zu entfernen. Dazu wurde von der
Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten eine Skizze erarbeitet, in welcher verzeichnet ist, wo
aus denkmalpflegerischer Sicht zukünftig Schilfvorkommen belassen werden können (Abb. 5.1).
Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre auch ein etwas breiterer, weniger fragmentierter
Schilfgürtel an der Westseite des Schlossteiches denkbar, solange dieses nicht weite Teile der
Gewässerfläche einnimmt. Im Hirschgraben sollte sich aufgrund der geringen Wassertiefe
möglichst kein großer Schilfbestand etablieren, da sonst auf Dauer eine intensivere
Unterhaltung notwendig wäre, v.a. wenn sich das Schilf direkt an den Durchlässen befindet. Die
derzeit reich entwickelte Wasserpflanzenvegetation im Hirschgraben bietet insgesamt günstige
Bedingungen für den Kammmolch. Ein größeres Vorkommen des konkurrenzstarken und
hochwüchsigen Schilfs würde sich hier eher negativ auf die Vegetationsstruktur auswirken und
ist daher nicht anzustreben.
Abb. 5.1: Skizze zu den aus denkmalpflegerischer Sicht tolerierbaren Schilfflächen (grün) im
Schlossteich und Hirschgraben (Quelle: schriftl. Mitteilung der Stiftung Thüringer Schlösser
und Gärten vom 17.05.2018, Ausschnitt)
Beseitigung des Fischbestands:
Der Fischbestand ist v.a. im Schlossteich sehr hoch und sorgt dort für eine starke Eintrübung
des Wassers und die Armut an Unterwasservegetation. Im Zuge der bereits erwähnten
Trockenlegung ist neben der Entschlammung auch eine vollständige Beseitigung des
Fischbestands durchzuführen. Um das Gewässer auch künftig fischfrei zu halten, sind darüber
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
48
hinaus Maßnahmen zur Abkopplung des Thörey-Baches von den Schlossteichen notwendig,
welches jedoch voraussetzt, dass eine externe Wasserversorgung der Gewässer,
beispielsweise über einen Brunnen, sichergestellt ist (vgl. Kap. 5.2.5).
Zusammenfassend sind in folgender Tabelle die einzelnen geplanten Maßnahmen für das PG
flächenspezifisch dargestellt.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
49
Tab. 5.5: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 3150
MaP-Nr.
(LRT)
LRT-Info
Lage des Biotop/LRT
LRT- Fläche [ha]
Gemarkung Flurstück Feldblock MaP-Nr.
(Beh)
MaP (Maß) BfN Code KULAP Kulisse Abstimmung Nutzer
erfolgt
Nr. Fl.[ha] optimal optional
10004 3150 Südteil des Molsdorfer Schlossparks
0,023 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 3 50003 0,023
4.6.6.; 4.6.7.
13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser
und Gärten
10005 3150 Südteil des Molsdorfer Schlossparks
0,277 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 4 60001 0,277
4.6.6.; 4.6.9.; 5.3.
G2bisG5_12799 13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser
und Gärten
BfN-Maßnahmencodes:
4.6.6. Schonende Räumung / Entkrautung von Gewässern / Entlandungsmaßnahmen
4.6.7. Extensive Mahd der Böschung
4.6.9. Zeitweiliges Ablassen des Gewässers nur zu bestimmten Zeiten
5.3. Beseitigung / Reduzierung bestimmter Fischarten
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
50
5.2.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes
Allgemeiner Behandlungsgrundsätze
Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben die langfristige Erhaltung der überwiegend bereits
artenreichen Frischwiesen bzw. deren Entwicklung mit Hilfe einer extensiven Grünlandnutzung
zum Ziel. Hinsichtlich der künftigen Nutzung des LRT gibt es folgende Grundsätze:
Generell:
Den Vorrang hat die Nutzung durch zweischürige Mahd bzw. die Umstellung darauf
(Optimalvariante). Eine Beweidung bisher ausschließlich gemähter Grünländer
(ausgenommen Nachbeweidung) ist zu unterlassen. Die dem LRT 6510 entsprechenden
Pflanzengesellschaften haben sich vor allem durch die traditionelle Nutzung zur
Heugewinnung entwickelt. Sie sind somit bis zu einem gewissen Maß schnittresistent (i.d.R.
Zweischnittnutzung), aber beweidungsempfindlich (Tritt, Verbiss). Im Zuge dieser
Bewirtschaftung hat sich das lebensraumtypische Arteninventar eingestellt, das erhalten
und gefördert werden muss. Die Mahdnutzung beugt lokal aufkommenden Nährstoff- und
Ruderalisierungszeigern ohne zusätzlichen Arbeits- bzw. Kostenaufwand durch Nachmahd
bzw. Einsatz von Selektivherbiziden wirkungsvoll vor bzw. kann diese zurückdrängen. Bei
reiner Beweidung würde verhältnismäßig schnell eine Verschiebung des Artenspektrums,
vor allem der Rückgang beweidungsempfindlicher Arten, einsetzen. Daher ist eine Nutzung
der LRT-Flächen als Standweide (vor allem als Ganzjahresstandweide) nicht mit den
Erhaltungszielen vereinbar und muss ausgeschlossen werden.
Mahd:
Termine: Es sollten keine starren kalendarischen Termine vorgegeben, sondern
phänologische Nutzungstermine umgesetzt werden, so dass den jährlich spezifischen
Witterungsverhältnissen und der davon abhängigen Wuchsleitung der Flächen optimal
Rechnung getragen werden kann. Zum Erhalt und zur Förderung artenreicher,
mehrschichtiger Wiesen wird aus floristisch-vegetationskundlicher Sicht ein
Erstnutzungstermin bis etwa Ende Mai, Mitte Juni als „klassischer“ Heuschnitt
empfohlen (ab dem Ährenschieben bis vor Beginn der Blüte der bestandsbildenden
Obergräser, vgl. auch JÄGER et al. 2002). Durch den frühen ersten Nutzungstermin werden
die konkurrenzstarken und zumeist dominierenden Obergräser entnommen und somit die
lichtliebenden, weniger hochwüchsigen zweikeimblättrigen Arten gefördert. Gleichzeitig
bedeutet der hochwertige und biomassereiche Erstaufwuchs in seiner optimalen
Entwicklung eine deutliche Steigerung der Futterqualität. Eine Beweidung sollte nicht als
Erstnutzung vorgenommen werden. Die zweite Wiesennutzung darf frühestens 8, besser
10 - 12 Wochen nach der Erstnutzung erfolgen. Innerhalb dieser Zeitspanne können
verschiedene charakteristische Vertreter des Wiesentyps erneut zur Blüte und teilweise
sogar zur Samenreife kommen. Durch die erste Mahd wird praktisch der Ausgangszustand
des Vorfrühlings geschaffen. Dies bedeutet einerseits volles Lichtdargebot für alle im
Bestand vorkommenden Arten und damit auch für die niedrigwüchsigen, konkurrenz-
schwächeren, wie z.B. Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys). Andererseits
müssen die Pflanzen, ähnlich wie zu Beginn der Vegetationsperiode, erst wieder erneut
ihre generativen Organe ausbilden. Daher ist die mindestens achtwöchige Nutzungspause
erforderlich, um wertgebenden Arten die Blüte und zumindest eine teilweise Fruchtreife zu
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
51
ermöglichen. Dafür muss in der Regel eine ähnlich große Zeitspanne wie vom
Vegetationsbeginn bis zur Erstmahd angesetzt werden. Aufgrund der auftretenden
Störanzeiger wird eine zeitweilige dreischürige Mahd empfohlen, um zunächst eine
Aushagerung zu erreichen. Der dritte Schnitt sollte optimalerweise im Herbst (Ende
September/Anfang Oktober) stattfinden. Die dreischürige Nutzung der Wiesen wird auf drei
Jahre begrenzt empfohlen, im Anschluss daran kann eine zweischürige Mahd erfolgen.
Schnitthöhe: Gemäht werden sollte mit hoch angesetzter Schnitthöhe, vorzugsweise 10 cm
oder höher, um lebensraumtypischen Kleinorganismen während und nach der Mahd
zumindest minimale Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Außerdem bestehen dadurch eine
geringere Gefahr der Bodenverwundung und somit bessere Voraussetzungen für die
Pflanzen zum Wiederaustrieb.
Mahdregime: Um Kleinorganismen, insbesondere wertgebenden Insektenarten, die
Möglichkeit zum Ausweichen und Abwandern in benachbarte Fläche zu ermöglichen, ist es
zweckmäßig beide Wiesen nicht am gleichen Tag zu mähen. Darüber hinaus sollte ein
Abräumen der Fläche erst nach kurzzeitigem Abtrocknen des Mahdgutes erfolgen. Dessen
sofortige Aufnahme verhindert die Abwanderungsmöglichkeit von Kleinorganismen in
angrenzende Flächen. Ein längeres Verweilen des Mahdgutes auf der Fläche ist allerdings
nicht wünschenswert, da dies zu einer weiteren Nährstoffanreicherung führen würde.
Beweidung:
Die ausschließliche (zweischürige) Mahdnutzung ist in jedem Fall zu bevorzugen! Die
Beweidung ist gegenüber einer ausschließlichen Mahdnutzung immer nur als
Optionalvariante zu betrachten (derzeit im PG nicht relevant).
Beweidung in Kombination mit Mahd und Beräumung kann alternativ zur zweischürigen
Mahd die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes gewährleisten. Der Erstnutzung
durch Mahd mit anschließender Beweidung (Mähweide) sollte gegenüber einer
Erstbeweidung mit Nachmahd immer der Vorzug gegeben werden.
Die Nutzungstermine für kombinierte Mahd-Beweidungs-Nutzungen entsprechen denen der
zweischürigen Mahd (siehe oben).
Erstbeweidete Flächen sollten auf jeden Fall nachgemäht werden, um selektiv vom Vieh
gemiedene (überständige) und nicht als lebensraumtypische Arten eingestufte Arten zurück-
zudrängen. Entsprechende negative Einflüsse sind durch angepasste Weideführung
(weiterhin) zu vermeiden.
Generell ist bei der Beweidung von Flachland-Mähwiesen auf kurze Standzeiten mit hoher
Besatzdichte zu achten (kurzzeitige Portionsbeweidung), um den selektiven Verbiss und die
Trittbelastung zu beschränken, die kurzfristige Beweidung ist dementsprechend einer Mahd
ähnlicher als ein langfristiger oder permanenter Weidegang (JÄGER et al. 2002).
Die beweideten Bestände sollten regelmäßig auf relevante Veränderungen in der
Artenzusammensetzung überprüft werden.
Nachsaaten
Großflächige Neuansaat (mit oder ohne Umbruch) sind ausgeschlossen, da dies einer
Totalvernichtung des LRT gleichkommt und eine Wiederbesiedlung der Flächen durch
lebensraumtypische Arten (Tiere und Pflanzen) kaum erfolgversprechend ist. Abweichend
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
52
davon kann bei witterungsbedingt oder z.B. durch tierische Wühlaktivitäten (Schwarzwild)
entstandenen kleinflächigen vegetationsfreien Bereichen eine Ansaat mit einer geeigneten
autochthonen Saatmischung erfolgen.
Düngung:
Entzugsorientierte Grunddüngung ist prinzipiell möglich.
LRT-Flächen dürfen nicht mit Gülle gedüngt werden, da Verschlechterungen des
Erhaltungszustandes bei einer Aufnahme der Düngung mit Gülle sehr wahrscheinlich sind.
Eine Stickstoff-(N-)Düngung der LRT-Flächen ist maximal in der Höhe des Entzuges
zulässig. Die natürliche Stickstofffixierung durch Bodenorganismen und Symbionten der
Leguminosen ist zumeist ausreichend. Durch optimale Bodenfeuchte, Wurzeltiefgang,
hohen Humusgehalt und günstige Wärmeverhältnisse ist eine jährliche
Stickstoffnachlieferung bis zu 100 kg/ha möglich (BRIEMLE et al. 1991).
Die Düngung mit den Nährelementen Kalium (K) und Phosphor (P) sowie Kalzium (Ca) ist
bedarfsweise und entzugsorientiert vorzunehmen. Da die meisten Kräuter einen höheren
P/K-Bedarf als Gräser haben, fördert eine P/K-Düngung den Kräuterreichtum der Flächen
und wirkt eintönigen Gräserdominanzen entgegen.
Pflanzenschutzmittel:
Es darf kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Selektivherbiziden erfolgen, um die
lebensraumtypische Artenvielfalt und -kombination zu erhalten und die Entwicklung
artenarmer, meist gräserdominierter Bestände zu verhindern. Abweichend davon können im
Einvernehmen mit dem zuständigen LWA bei Bedarf großblättrige Ampferarten mit
chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln durch Einzelpflanzenbehandlung mittels
Streichverfahren bekämpft werden (bei Ertragsteil > 5%).
Nutzungskontinuität:
Zur Verhinderung der Nährstoff- und Streuakkumulation sowie der Entwicklung von
Dominanzbeständen typischer Brachezeiger ist das zeitweilige Brachfallen von Grünland-
flächen zu vermeiden und soll zumindest eine einschürige Mahd erfolgen.
Umsetzungsschwerpunkte und Fazit:
Prinzipiell ist weiterhin eine zweischürige Nutzung der Grünlandflächen erwünscht. Aufgrund
des derzeit starken Anteils an Störzeigern ist jedoch zunächst eine mindestens dreijährige
Aushagerung nötig, welche auf eine dreischürige Nutzung abzielt. Generell ist die erste Mahd
auf allen Flächen im zeitigen Frühjahr (Ende Mai/Anfang Juni) durchzuführen. Vor der zweiten
Mahd ist eine Nutzungspause von mindestens acht, besser zehn bis zwölf Wochen einzuhalten.
Die dritte Mahd, welche der Aushagerung dient, findet optimalerweise im Herbst (Ende
September/Oktober) statt. Somit gehen die Flächen kurzrasig in den Winter und die nächste
Vegetationsperiode. Bei allen Mahdterminen besteht die Notwendigkeit, das Mahdgut zeitnah
von der Fläche zu entfernen, um einen effizienten Nährstoffentzug zu erzielen. Ein Mulchen der
Flächen steht diesem Ziel entgegen und stellt somit keine Nutzungsoption dar und muss künftig
ausgeschlossen werden.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
53
Tab. 5.6: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6510
MaP-Nr.
(LRT)
LRT-Info
Lage des Biotop/LRT
LRT- Fläche [ha]
Gemarkung Flurstück Feldblock MaP-Nr.
(Beh)
MaP (Maß) BfN Code KULAP Kulisse Abstimmung Nutzer
erfolgt
Nr. Fl.[ha] optimal optional
10001 6510
Südteil des Molsdorfer Schlossparks; zwischen Graben und Schloßteich
0,085 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 1 50001 0,085
1.2.1.2.; 1.2.1.6.; 1.9.1.1.; 1.9.3.
G2bisG5_12799 13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser
und Gärten
10003 6510
Südteil des Molsdorfer Schlossparks östlich des Schloßteichs
0,440 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 2 50002 0,440
1.2.1.2.; 1.2.1.6.; 1.9.1.1.; 1.9.3.
G2bisG5_12803 13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser
und Gärten
BfN-Maßnahmencodes:
1.2.1.2 Zweischürige Mahd
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / nach der Samenreife / Blühzeitpunkt / etc.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
1.9.3. Aushagerung
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
54
5.2.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
5.2.3.1 Kammmolch (Triturus cristatus)
Allgemeine Behandlungsgrundsätze
Nachweise des Kammmolches fehlen im Gebiet seit vielen Jahren, so dass die nachfolgend
angeführten Grundsätze vor allem unter langfristigen Gesichtspunkten und im Fall einer
erfolgreichen Wiederansiedlung der Art zu berücksichtigen sind. Für eine erfolgreiche
Ansiedlung des Kammmolches sind zunächst wesentliche Grundvoraussetzungen zu erfüllen,
die zum einen die künftige autarke Wasserversorgung und andererseits die erforderliche
Fischfreiheit der Gewässer sicherstellen müssen (siehe unten).
Darüber hinaus sind für eine erfolgreiche Wiederherstellung und den langfristigen Erhalt
geeigneter Habitate folgende Behandlungsgrundsätze zu beachten:
die Sicherung einer hinreichenden Wasserführung, d.h. Ausschluss jeglicher zusätzlich
entwässernder Maßnahmen und Eingriffe,
der Erhalt einer reichen Röhricht-, Submers- und Schwimmblattvegetation sowie von gut
besonnten Flachwasserzonen in den Gewässern,
die Gewährleistung einer störungsarmen und nutzungsfreien Entwicklung der Gewässer im
Schlosspark (Hirschgraben und Schlossteich), welche auch den Erhalt der wertgebenden
Röhricht- und Verlandungsstrukturen, Tauch- und Schwimmblattzonen und deren weitere
Entwicklung sowie gut besonnter Flachwasserbereiche und Uferzonen mit hoher
Strukturvielfalt langfristig sicherstellt,
kein Fischbesatz (einschließlich Zierarten, wie Goldfische) und keine fischereiliche Nutzung
der Gewässer,
langfristiger Erhalt freier Wasserkörper, im Bedarfsfall durch partielle Entnahme der
Gewässer- und Röhrichtvegetation sowie mittels Teilentlandungen bzw.
Teilentschlammungen,
keine Aufforstungen oder Pflanzung von Gehölzen unmittelbar an den Ufern der Gewässer
zum Erhalt möglichst gut besonnter Laichgewässer und Verhinderung zu starker Verlandung
durch Laubeintrag,
Erhalt und Entwicklung extensiv bzw. nicht genutzter Landlebensräume (v.a. naturnahe
Waldbestände) im Umfeld der besiedelten Gewässer; keine Umwandlung von Laubwald in
Nadelholzforsten,
kein Ausbau oder Neubau von Fahrwegen innerhalb der Habitatflächen.
Umsetzungsschwerpunkte und Fazit:
Aufgrund der Nachweissituation in den vergangenen 20 Jahren muss davon ausgegangen
werden, dass das Vorkommen des Kammmolches im Gebiet vollständig erloschen ist. Zudem
ist aufgrund der starken Isolation des PG nicht davon auszugehen, dass eine spontane
Wiederbesiedlung möglich ist. Aus diesem Grund bleibt als letzte Maßnahmeoption die aktive
Wiederansiedlung des Kammmolches bzw. die Translokation der Art aus einem stabilen,
bestehenden Vorkommen.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
55
Bevor eine Wiederansiedlung jedoch in Angriff genommen werden kann, sind die Schlossteiche
wieder so herzustellen, dass diese eine Habitatfunktion für den Kammmolch erfüllen. Dazu sind
folgende Punkte sicherzustellen:
Die Gewässer sind komplett fischfrei zu halten,
Es ist eine fischfreie, von Thörey-Bach und Gera unabhängige Wasserzufuhr
sicherzustellen,
Es muss eine ausreichend ausgeprägte Wasservegetation (unter und über Wasser)
vorhanden sein bzw. entwickelt werden.
Konsequent können diese Voraussetzungen nur durch eine Neuregelung der Wasserzufuhr
erfüllt werden. Hierfür sind eine Abkopplung der Schlossteiche vom Thörey-Bach und die
Einrichtung einer neuen, davon unabhängigen Wasserversorgung, beispielsweise durch einen
Brunnen, notwendig. Da nicht nur das Kammmolchhabitat, sondern auch der LRT 3150 und
weitere Gewässer im PG von der Wasserzufuhr abhängig sind, handelt es sich hierbei um
gebiets- und schutzzielübergreifende Maßnahmen (siehe Kap. 5.2.5).
Die daran anschließende umfassende Sanierung der Schlossteiche sollte eine Entschlammung
und Entlandung sowie die komplette Fischentnahme (bestenfalls kombiniert mit einer
Winterung) beinhalten. Hierbei ist sicherzustellen, dass tatsächlich keine Fische zurückbleiben.
Vor allem der im Hirschgraben als Fischbrut festgestellte Dreistachelige Stichling zählt zu einem
der relevantesten Prädatoren des Kammmolches und hat ein überaus hohes
Reproduktionspotenzial.
Primär ist als Wiederansiedlungsfläche der Hirschgraben auszuwählen, da hier bereits
jetzt eine gut ausgeprägte Vegetationsstruktur vorhanden ist. Im Fall des nördlich
anschließenden Schlossteiches ist aufgrund des großen Wasserkörpers die Eignung für
eine Wiederansiedlung selbst bei gewährleisteter Fischfreiheit grundsätzlich in Frage zu
stellen.
Im Vorfeld der Maßnahme ist außerdem rechtzeitig die Frage einer geeigneten
Spenderpopulation zu klären. Diese sollte vorzugsweise in naturräumlicher Nähe des
Molsdorfer Schlossparkes liegen, d.h. die Spenderpopulation sollte an die lokalen
naturräumlichen Gegebenheiten (Klima etc.) adaptiert sein. Andererseits müssen die
Voraussetzungen einer stabilen, individuenstarken und regelmäßig reproduzierenden
Population in einem guten oder hervorragenden Erhaltungszustand erfüllt sein.
Als grundsätzlich geeignet erscheinen hierfür die individuenreichen Vorkommen im Bereich des
StOÜbPl Erfurt – Drosselberg und weiterer Habitate innerhalb des FFH-Gebietes 56 „Steiger –
Willroder Forst – Werningslebener Wald“. Der Kammmolch besiedelt hier auf großer Fläche
unterschiedliche Gewässertypen und Landlebensräume, darunter eine Vielzahl temporärer
Kleingewässer.
Für eine Translokation können sowohl Eier und Larven des Kammmolches als auch juvenile
und adulte Tiere verwendet werden. Entsprechende Erfahrungen mit Translokationen liegen
vorwiegend aus dem angelsächsischen Raum vor (EDGAR et al. 2005). Sofern es sich nicht um
komplette Umsiedlungen von Populationen handelt, wird die Translokation von Eiern des
Kammmolches als die zu bevorzugende Variante empfohlen. Aus den Gewässern der
Spenderpopulation können Eier sowohl aus den vorhandenen Pflanzenbeständen als auch aus
gezielt ausgebrachten Eiablage-Bändern gewonnen werden (siehe z.B. LANGTON et al. 2001,
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
56
HAYCOCK 2016). Zwischen Mitte April und Mitte Mai sollen auf diese Weise mindestens 600 Eier
pro Jahr in warme Flachwasserbereiche der Zielgewässer eingebracht werden, ggf. über
mehrere Jahre hinweg und aus mehreren „Spendergewässern“ stammend.
Da auf dem StOÜbPl Erfurt – Drosselberg eine größere Zahl von temporären Gewässern vom
Kammmolch zur Reproduktion genutzt wird, ist auch die Umsiedlung von Larven aus
trockenfallenden Tümpeln als eine weitere Variante vorstellbar. Die Umsiedlung von adulten
Tieren wird hingegen in der Literatur zumeist kritisch gesehen, da die Verlustraten sehr hoch
sein können und eine unverhältnismäßig hohe Zahl an Individuen für eine erfolgreiche
Ansiedlung umgesetzt werden müssen (z.B. LANGTON et al. 2001). Aus den wenigen
Erfahrungen im deutschsprachigen Raum ist zumindest die Tendenz herauszulesen, dass die
Umsiedlung von Larven und juvenilen Tieren erfolgversprechender zu sein scheint als die von
adulten Molchen (BREUCKMANN & KUPFER 1998, THIESMEIER et al. 2009).
Die Details einer möglichen Translokation von Kammmolchen in das FFH-Gebiet „Molsdorfer
Schlosspark“ sind im Rahmen einer Ausführungsplanung zu konkretisieren. Da aus dem
Bundesgebiet und aus Thüringen bislang kaum konkrete Erfahrungen vorliegen, ist besonderer
Wert auf eine sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation des Projektes zu legen. Zudem ist
ein langfristiges Monitoring im Sinne einer Effizienzkontrolle vorzusehen, das neben den
Gewässern im FFH-Gebiet 205 auch die Spenderpopulation einschließen sollte.
Des Weiteren unterliegt die Maßnahme dem Vorbehalt einer artenschutzrechtlichen
Genehmigung, was bei der Vorbereitung entsprechend frühzeitig berücksichtigt werden muss.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
57
Tab. 5.7: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für die Habitatentwicklungsflächen des Kammmolchs
MaP-Nr.
(Hab)
Lage des Habitates (Örtlichkeit)
Hab- Fläche
[ha] Gemarkung Flurstück Feldblock
MaP-Nr.
(Beh)
MaP (Maß) BfN Code KULAP Kulisse Abstimmung Nutzer
erfolgt
Nr. Fl.[ha] optimal optional
40001 Hirschgraben 0,023 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 3 70002 0.023 11.9.6.;
5.3. 13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser
und Gärten
40002 Schlossteich Molsdorf 0,277 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 4 70001 0.277 5.3. G2bisG5_12799
13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser
und Gärten
BfN-Maßnahmencodes:
5.3. Beseitigung / Reduzierung bestimmter Fischarten
11.9.6. Bestandsstützung durch Auswildern
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
58
5.2.3.2 Eremit (Osmoderma eremita)
Aktuell konnte kein Nachweis für den Eremit erbracht werden, daher ergibt sich auch kein
Bedarf einer Maßnahmenplanung.
Jedoch ist bei Baumpflegemaßnahmen/Fällungen auf die prinzipielle Möglichkeit eines
Vorkommens des Eremiten (und anderer geschützter Arten!) zu achten. Vor allem alte Bäume,
die als Brutbäume in Frage kommen, sollten daher dringend im Vorhinein auf ein etwaiges
Vorkommen untersucht werden und ggf. von Pflegemaßnahmen ausgespart bzw. diese
schutzverträglich ausgeführt werden (z.B. durch Erhalt von Hochstubben).
5.2.4 Beweidungs- und Mahdplan
Das gesamte Im PG als LRT erfasste Grünland ist als Mahdfläche in die Maßnahmenplanung
eingegangen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Flächen des LRT 6510, bei welchen eine
zweischürige Mahd als optimale Dauernutzungs- und Pflegeform angestrebt wird. Eine
Beweidung wird dort derzeit nicht durchgeführt und sollte zukünftig auch keine optionale
Nutzungsform darstellen. Vorerst ist darüber hinaus zunächst eine dreijährige Aushagerung für
die Flächen vorgesehen.
Eine Darstellung detaillierter Informationen findet sich in Karte 6.
Tab. 5.8: Übersicht über die Anteile der verschiedenen Nutzungsarten in der Maßnahmenplanung für
das PG
Nutzungsart optimal optional Anmerkungen
Mahd 0,525 ha -
Fortsetzung der ausschließlichen Mahdnutzung (hier
keine Option einer alternativen Nutzung durch Beweidung)
mit konsequentem Abräumen des Mahdgutes;
zunächst dreijährige Aushagerung durch eine dreischürige
Mahd; anschließend Übergang zu zweischüriger Mahd mit
frühem Erstnutzungstermin
5.2.5 Gebiets- und schutzzielübergreifende Maßnahmen
Die mit dem Umbau des Verkehrsknotenpunktes „Erfurter Kreuz“ zusammenhängende
Anbindung der Schlossteiche an den Thörey-Bach hat gebiets- und schutzzielübergreifend
negative Konsequenzen für das FFH-Gebiet. Aus naturschutzfachlicher Sicht wiegen hier die
Verschmutzung des Wassers und das Einwandern von Fischen am schwersten. Insbesondere
letzteres führte zum totalen Verlust des Kammmolch-Habitats und damit zum Verfehlen des
Schutzziels. Um den europa- und bundesrechtlich vorgegebenen Verpflichtungen des
Freistaates Thüringen nachzukommen sind umfassende Maßnahmen notwendig. Das Ziel ist
es, letztendlich die Stillgewässer im Schlosspark und damit das Habitat des Kammmolches zu
sanieren und dauerhaft eine vom Thörey-Bach unabhängige Wasser-Zufuhr für die
Schlossteiche zu gewährleisten.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
59
Dafür sind folgende gebiets- und schutzzielübergreifende Maßnahmen notwendig.
1. Abkopplung des Thörey-Bachs von den Schlossteichen und Errichtung eines Abschlags
zur Gera südlich der BAB 4.
2. Trockenlegung und Entschlammung der Schlossteiche. Hierzu ist gegebenenfalls eine
Untersuchung zur Belastung des Schlammes mit Schadstoffen notwendig und zu prüfen,
wie dieser zu entsorgen ist.
3. Komplette Entnahme des Fischbestands in allen Schlossteichen.
4. Gewährleistung einer neuen Wasserzufuhr über einen Brunnen, welcher jedoch noch
gebaut werden muss (dazu ist zunächst auch ein Planfeststellungsverfahren
durchzuführen).
Erst wenn diese Maßnahmen durchgeführt und die Sanierung der Schlossteiche abgeschlossen
ist, kann mit der Wiederansiedlung von Kammmolchen begonnen werden.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit
60
5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit
5.3.1 Behördenabstimmung
Zur fachlichen Begleitung und Abstimmung wurden drei Sitzungen der Projektbegleitenden
Arbeitsgruppe (PAG) durchgeführt. Die PAG setzt sich aus den für das Gebiet zuständigen
Behörden und Institutionen zusammen und ist in Tab. 1.2, Kap. 1.3 dargestellt.
Tab. 5.9: Übersicht der bisher erfolgten PAG-Sitzungen
Sitzung Zeitpunkt
1. PAG-Sitzung in Sömmerda 11.04.2017
2. PAG-Sitzung in Apolda 03.05.2018
3. PAG-Sitzung in Apolda 26.09.2018
Die Ergebnisse der Bestandserfassungen sowie die Grundzüge der Maßnahmenplanung
wurden im Rahmen des 2. Treffens der PAG am 03.05.2018 in Apolda präsentiert und
diskutiert. Die vorgestellten, schutzgutbezogenen Maßnahmengrundsätze wurden dabei
weitestgehend akzeptiert.
Das 3. Treffen der PAG, bei dem die Maßnahmen abschließend diskutiert wurden, fand am
26.09.2018 in Apolda statt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass der gebiets- und
schutzzielübergreifenden Maßnahmenplanung bezüglich der Abkopplung des Thörey-Bachs
und des Brunnenbaus zur eigenständigen Wasserversorgung der Gewässer im Schlosspark
allgemein von allen Seiten zugestimmt wird. Einzelheiten der Umsetzung sind jedoch noch mit
den entsprechenden Behörden abzustimmen bzw. in separaten Umsetzungsplanungen
festzusetzen.
Auf der 3. und letzten Sitzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe am 26.09.2018
stimmten die Mitglieder den Maßnahmen des Managementplans für das FFH-Gebiet 205
zu und ermöglichten so die Einleitung der Behördenverbindlichkeit.
5.3.2 Nutzerabstimmung
Im Rahmen der Nutzerabstimmung fand am 13.03.2018 ein Arbeitsgespräch im Schloss
Molsdorf mit einem Vertreter der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten unter Beteiligung der
Unteren Naturschutzbehörde Erfurt, des Umweltamtes Erfurt, des Ortsteilbürgermeisters von
Molsdorf und der TLUG Abt. Naturschutz statt. Gegenstand des Gespräches war vorrangig die
aktuelle Verschmutzungssituation der Schlossteiche sowie der hohe Fischbesatz und die damit
einhergehende Verschlechterung des LRT 3150 bzw. der vollständige Habitatverlust des
Kammmolches. Ursächlich ist hierfür die Anbindung der Schlossteiche an den Thörey-Bach,
welcher u.a. Abwasser aus Regenwasserrückhaltebecken der BAB 4 mit sich führt, welche sehr
nähr- und schadstoffreich sind. Außerdem wurde auf den derzeit bedenklichen Zustand der im
Park befindlichen Wiesen, welche als LRT 6510 erfasst wurden, eingegangen.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit
61
Folgende Zielvorstellungen wurden dabei formuliert:
Die Anbindung an den Thörey-Bach kann unterbrochen werden und eine Wasserzufuhr
durch einen neu zu installierenden Brunnen erfolgen.
Die Schlossparkteiche bedürfen einer Sanierung. Diese beinhaltet eine temporäre
Trockenlegung, Entschlammung, Beseitigung des Fischbestandes und Reduzierung des
Schilfgürtels.
Eine periodische Winterung wurde als zielführend diskutiert, um eine erneute
Verschlammung zu reduzieren und die Trophie dauerhaft zu steuern.
Die Nutzung der Mageren Flachlandmähwiesen durch eine zweischürige Mahd wird als
optimal angesehen, wenn das Mahdgut anschließend von der Fläche beräumt wird. Die
Stiftung und der Ortsteilbürgermeister werden einen lokalen Landwirt als Nutzer des
Aufwuchses suchen.
Anschließend erfolgte die Vereinbarung folgender zunächst durchzuführender Schritte (welche
teilweise mittlerweile schon erfolgten):
Von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten wurde eine Karte erstellt, aus der die
angestrebte räumliche Ausdehnung des Schilfbestandes ersichtlich wird, und welche in
den MaP eingehen soll (siehe Abb. 5.1).
Der Verschließung des Thörey-Bachs – nebst einer Umleitung in die Gera noch südlich
der BAB A4 – und die alternative Wasserzuführung über einen Brunnen wird als
Wiederherstellungsmaßnahme für einen günstigen EHZ des Kammmolches im MaP
vorgeschlagen. Dies betrifft ebenso die temporäre Trockenlegung der Teiche zur
Fischentnahme und Entschlammung.
Es wird grundsätzlich empfohlen, ein Gutachten über die stofflichen Belastungen des
Schlammes und die Möglichkeiten zu seiner Entsorgung in Auftrag zu geben.
Da im Zuge einer Entschlammung von einer erhöhten Abflussmenge auszugehen ist,
erkundigt sich das Umweltamt Erfurt, ob diese über das bestehende Abwassersystem
abgeführt werden kann.
Die TLUG erkundigt sich hausintern zu möglichen Standorten eines Brunnens.
Der Ortsteilbürgermeister von Molsdorf erkundigt sich bei einem lokal ansässigen
Pferde- oder sonstigen Tierhalter, ob dieser die Mahd der Wiesen zur Heugewinnung
übernehmen kann.
5.3.3 Öffentlichkeitsarbeit und Verbandsbeteiligung
Verbandsbeteiligung
Im Rahmen des zeitlich nachgeordneten Abstimmungsverfahrens wurde der Plan außerdem
den Trägern öffentlicher Belange (vor allem Verbände) und den Kommunen zur Kenntnis
gegeben und diesen die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt.
Zurzeit sind für das PG jedoch noch keine entsprechenden Rückläufe dokumentiert.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit
62
Öffentlichkeitsarbeit
Für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ fand bereits am 31.01.2018 im
Naturkundemuseum Erfurt eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, bei der Teile des
entsprechenden FB Offenland vorgestellt wurden.
5.3.4 Verbleibendes Konfliktpotenzial und Zielkonflikte
Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten gibt zwar ihr Einverständnis zu einer kurz- bis
mittelfristigen Entschlammung, kann deren Finanzierung aber nicht gewährleisten. Die Planung
des Brunnenbaus muss über ein ausreichend qualifiziertes Büro erfolgen. Die Finanzierung des
Brunnenbaus ist über Mittel des Hochwasserschutzes möglich. Diese Mittel müssten aber bis
spätestens 2021 abgerufen werden. Somit würde nur noch die Sanierung der Schlossteiche
sowie die Finanzierung dafür der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten überlassen bleiben.
Gegebenenfalls können dafür auch Förderanträge gestellt werden, was jedoch die Stiftung
eigenverantwortlich übernehmen müsste. Dazu gehört auch, dass eine Untersuchung der
Belastung des im Schlossteich befindlichen Schlamms in Auftrag gegeben wird und sich um
dessen fachgerechte Entsorgung gekümmert wird.
Bei der geplanten Abkopplung bzw. Verschließung des Thörey-Baches handelt es sich um
einen Gewässerausbau, der gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer
Planfeststellung durch die zuständige Behörde (Untere Wasserbehörde in Erfurt) bedarf.
Darüber hinaus muss aufgrund des noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens gemäß § 34
Flurbereinigungsgesetz bezüglich der Umsetzung eine Abstimmung mit der zuständigen
Flurbereinigungsbehörde erfolgen, da die neuen Eigentumsrechte geklärt werden müssen. Die
damit verbundenen langen Zeiträume (ca. ein Jahr) müssen bei den weiteren Planungen
berücksichtigt werden. Zumindest die Wiederansiedlung des Kammmolches ist erst nach
erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahme möglich. Die Umsetzung der Abkopplung bzw.
Verschließung des Thörey-Baches würde durch das Garten- und Friedhofsamt der Stadt Erfurt
bzw. durch eine von diesem Amt beauftrage Fachfirma erfolgen.
Bezüglich der von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zugearbeiteten Skizze zu deren
Vorstellung, wo aus denkmalpflegerischer Sicht das Vorkommen von Schilfflächen tolerierbar ist
(vgl. Abb. 5.1), besteht in dem Sinne ein Konflikt, dass ein flächiges Schilfröhricht auf dem
Hirschgraben naturschutzfachlich bedenklich ist. Solange jedoch keine aktiven Maßnahmen zur
Schilfansalbung dort erfolgen und sich noch kein größeres Schilfvorkommen dort ausgebildet
hat (zurzeit nur vereinzelte zerstreut vorkommende Individuen im Hirschgraben vorhanden),
stellt dieses derzeit noch kein Problem dar.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Sonstige Hinweise „Molsdorfer Schlosspark“ Gebietsüberwachung
63
6 Sonstige Hinweise und Vorschläge
6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der
Schutzobjekte
Im Sinne der Überwachung der Schutzgebietes und der Schutzobjekte werden folgende
Vorschläge unterbreitet:
Monitoring des Zustands der Stillgewässer (LRT 3150) und gegebenenfalls Erfolgs- und
Wirkungskontrolle nach der Durchführung notwendiger Pflegemaßnahmen
(Entschlammung / Entlandung / Fischentnahme).
Monitoring des Zustands der Grünlandflächen (LRT 6510) und gegebenenfalls Erfolgs-
und Wirkungskontrolle nach der Durchführung notwendiger Pflegemaßnahmen
(Aushagerung, konsequente Mahdgutentfernung).
Begleitung und Erfolgskontrolle der Wiederansiedlung des Kammmolches im FFH-
Gebiet; dazu artspezifische Untersuchungen zur Einschätzung der Populationsgröße
und -vitalität. Monitoring des Habitatzustandes und gegebenenfalls Durchführung
notwendiger Pflegemaßnahmen zur Unterhaltung der Habitatflächen (wiederkehrende
Entschlammung / Entlandung / Fischentnahme).
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Kurzfassung „Molsdorfer Schlosspark“
64
7 Kurzfassung
Name Nr. Land EU-Code
Molsdorfer Schlosspark 205 DE 5031-301
Allgemeine Angaben und Kurzcharakteristik:
Das ca. 7 ha große FFH-Gebiet 205 befindet sich im Südwesten der Stadt Erfurt. Es liegt am
südlichen Rand der Ortschaft Molsdorf im Tal der Gera, die östlich daran vorbeifließt.Das FFH-
Gebiet erreicht eine maximale Nord-Süd-Ausdehnung von etwa 410 m sowie eine maximale
Ost-West-Ausdehnung von etwa 330 m. Südwestlich befindet sich in ca. 500 m Entfernung das
Autobahnkreuz „Erfurt“. Die von dort abgehenden Autobahnen A 71 und A 4 führen unmittelbar
westlich bzw. südlich am FFH-Gebiet vorbei. Im Westen verläuft außerdem - der A 71 noch
vorgelagert und parallel dazu - die neue IC-Strecke „Erfurt-München“.
Es handelt sich bei dem FFH-Gebiet um einen Schlosspark mit Grünanlagen, Parkteichen und
einem Eichen-Hainbuchen-Bestand. Bedeutsam ist das FFH-Gebiet insbesondere wegen des
früher sehr individuenreichen Vorkommens des Kammmolches, welcher jedoch aktuell nicht
mehr nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus befinden sich im Südteil artenreiche
Grünlandflächen und eutrophe Stillgewässer.
Abb. 7.1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Kurzfassung „Molsdorfer Schlosspark“
65
Abb. 7.2: Blick über den Schlossteich, welcher ehemals ein bedeutsames Kammmolchvorkommen
aufwies, in Richtung Molsdorfer Schloss.
Lebensräume und Arten
Im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ wurde bei der Aktualisierung der LRT-Erfassung
und -Bewertung das Vorkommen von zwei Lebensraumtypen, der LRT 3150 – Natürliche
eutrophe Stillgewässer und der LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes,
im Offenland bestätigt. Die Gesamtfläche der aktuell im FFH-Gebiet nachgewiesenen
Offenland-LRT umfasst ca. 0,8 ha. Insgesamt wurde der LRT 3510 in einem ungünstigen EHZ,
der LRT 6510 in einem günstigen EHZ erfasst. Vor allem die Eutrophierung und der hohe
Fischbestand in den Stillgewässern sowie der hohe Anteil von Brachzeigern auf den
Grünlandflächen stellen im Gebiet die größten Probleme bzw. Beeinträchtigungen für die LRT
dar.
Das ehemals bedeutsame Vorkommen des Kammmolches, welches maßgeblich für die
Ausweisung des FFH-Gebiets ausschlaggebend war, konnte aktuell nicht bestätigt werden. Der
letzte sichere Nachweis wurde vor mehr als 20 Jahren erbracht. Grund für den Zusammenbruch
der Population ist vermutlich der hohe Fischbesatz und der damit verbundene erhebliche
Prädatorendruck im Schlossteich. Darüber hinaus wird vermutet, dass seit dem Anschluss der
Schlossteiche an den Thörey-Bach belastetes und nährstoffreiches Wasser in die Stillgewässer
gelangt sowie Fische in die Gewässer eingebracht wurden. Festzustellen ist in jedem Falle,
dass aktuell das Wasser so stark eingetrübt und die Gewässer so stark verschlammt sind, dass
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Kurzfassung „Molsdorfer Schlosspark“
66
außer im Hirschgraben keine für den Kammmolch relevante Wasservegetation ausgeprägt ist.
Das Vorkommen des Kammmolches muss somit als erloschen bezeichnet werden.
Gebietsentwicklung
Gegenüber dem SDB haben sich die im Gebiet befindlichen Schutzgüter zwar nicht
verschlechtert, dennoch ist aufgrund der starken Gefährdungen davon auszugehen, dass für
den LRT 3150 ein kompletter Verlust und für den LRT 6510 eine Verschlechterung droht, wenn
keine Maßnahmen ergriffen werden. Besonders prekär ist die Situation für die Stillgewässer,
welche nicht nur LRT-Flächen sondern auch potenzielle Habitate für den Kammmolch
darstellen. Hier sind gebiets- und schutzzielübergreifende Maßnahmen nötig, welche die
Neuregelung der Wasserzufuhr und eine anschließende Teichsanierung umfassen. Für eine
Wiederansiedlung des Kammmolches werden aktive Maßnahmen mit Umsetzungen nötig sein,
da für eine eigenständige Wiederbesiedlung die nächsten Vorkommen zu weit entfernt sind und
der Schlosspark aufgrund seiner Lage am Verkehrsknotenpunkt „Erfurter Kreuz“ sehr stark
isoliert ist.
Die Wiesen werden aktuell unzureichend gepflegt, was einen hohen Bestand an Brachzeigern
zur Folge hat. Ursächlich dafür ist die mangelhafte Entfernung des Mahdgutes von den
Flächen. Bei weiterer Fortführung dieser Praxis droht der Verlust wertgebender Arten. Um dem
entgegenzuwirken sind zunächst eine Aushagerung der Flächen und eine anschließende
Überführung in eine zweischürige Nutzung nötig, bei welcher die konsequente
Mahdgutentfernung einzuhalten ist.
Ein Fachbeitrag Wald im Rahmen der Managementplanung liegt für das FFH-Gebiet nicht vor.
Besucherhinweise
Der Schlosspark ist für Besucher frei zugänglich. Jedoch fehlen Hinweisschilder, welche auf
dessen Relevanz als Natura-2000-Schutzgebiet verweisen.
Kontakt für Rückfragen
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
Referat NATURA 2000
Carl-August-Allee 8-10
99423 Weimar
Stadtverwaltung Erfurt
Untere Naturschutzbehörde
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Quellenverzeichnis
67
8 Anhang
8.1 Quellenverzeichnis
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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Quellenverzeichnis
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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Fotodokumentation
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8.2 Fotodokumentation
Foto 1:
LRT 3150: Nordteil des
Schlossteichs (ID 10005) mit
dem kurz zuvor
zurückgeschnitten und frisch
ausgetriebenem
Schilfröhricht im Frühjahr
2017. Blick von SO nach
NW,
17.05.2017
Astrid Welk
Foto 2:
LRT 3150: Im Jahr zuvor war
das Schilf hier sehr wüchsig
und nahm den Nordteil des
Schlossteiches (ID 10005)
fast komplett ein. Blick von S
nach N,
15.08.2016
Astrid Welk
Foto 3:
LRT 3150: Die Ufer- und
Verlandungsvegetation des
Schlossteichs (ID 10005) ist
insgesamt gut strukturiert
und es finden sich
Großröhrichte, Seggenriede
und Hochstaudenfluren.
Blick von SW nach NO.
26.05.2016
Astrid Welk
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Fotodokumentation
70
Foto 4:
LRT 3150: Die einzige im
Schlossteich
nachgewiesene, LRT-
kennzeichnende Art im
Schlossteich (ID 10005) ist
der Wasser-Knöterich
(Persicaria amphibia),
welcher jedoch nur im
Schilfbereich und dort auch
nur in der Landform
vorkommt.
17.05.2017
Astrid Welk
Foto 5:
LRT 3150: Insgesamt ist das
Wasser jedoch sehr trüb und
der Grund sehr schlammig,
…
17.05.2017
Astrid Welk
Foto 6:
LRT 3150: …. was
sicherlich auch in
unmittelbarem
Zusammenhang mit dem
recht hohen Fischbesatz
steht.
15.08.2016
Astrid Welk
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Fotodokumentation
71
Foto 7:
LRT 3150: Der Hirschgraben
am Südrand des PG (ID
10004) wurde ebenfalls dem
LRT „Natürliche eutrophe
Stillgewässer“ zugeordnet
und befindet sich in einem
günstigen
Erhaltungszustand.
15.08.2016
Astrid Welk
Foto 8:
LRT 3150: Die häufigste
LRT-kennzeichnende Art im
Hirschgraben (ID 10004) ist
der Haarblättrige
Wasserhahnenfuß
(Ranunculus trichophyllus).
17.05.2017
Astrid Welk
Foto 9:
LRT 3150: Weitere LRT-
relevante Arten sind im
Hirschgraben (ID 10004)
Wasserstern (Callitriche
spec.), Gewöhnlicher
Froschlöffel (Alisma
plantago-aquatica) und
Aufrechter Igelkolben
(Sparganium erectum).
15.08.2016
Astrid Welk
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Fotodokumentation
72
Foto 10:
LRT 3150: Im Jahr 2016
wurde außerdem punktuell
nahe des Vebindungsrohres
zum Schlossteich eine nicht
näher bestimmte
Armleuchteralge (Chara
spec.) vorgefunden. Im Jahr
2017 war dieser Bereich
sehr stark verkrautet.
15.08.2016
Astrid Welk
Foto 11:
LRT 3150: Die Mahd der
Böschung am südlichen
gelegenen Hirschgraben
wird bis an den
Gewässerrand durchgeführt.
Eine naturnahe
Verlandungsvegetation i.e.S.
kann sich hier nicht
ausbilden und kommt nur in
dem sehr flachen Gewässer
selbst vor. Blick von O nach
W.
17.05.2017
Astrid Welk
Foto 12:
LRT 3150: Die Grünfläche
zwischen Hirschgraben und
Schlossteich ist sehr
artenreich und entspricht den
Kriterien des LRT „Magere
Flachland-Mähwiese“ (ID
10001). Blick von W nach O.
26.05.2016
Astrid Welk
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Fotodokumentation
73
Foto 13:
LRT 6510: Das
lebensraumtypische
Arteninventar ist hier zwar
vollständig vorhanden,
jedoch ist auch der Anteil an
Störzeigern, v.a. der
Wehrlosen Trespe (Bromus
inermis), sehr hoch.
26.05.2016
Astrid Welk
Foto 14:
LRT 3150: Die zweite als
LRT 6510 eingestufte
Grünfläche (ID 10003)
befindet sich östlich des
Schlossteiches und wird fast
komplett von Parkgehölzen
umstanden. Blick von W
nach O.
26.05.2016
Astrid Welk
Foto 15:
LRT 3150: Die Struktur der
Vegetation wurde hier etwas
besser bewertet als auf
ID 10001, jedoch weist auch
diese Fläche einen hohen
Anteil des Störzeigers
Wehrlose Trespe (Bromus
inermis) auf. Insgesamt ist
das lebensraumtypische
Arteninventar auf ID 10003
weitgehend vorhanden.
26.05.2016
Astrid Welk
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Fotodokumentation
74
Foto 16:
LRT 3150: Eine besonders
häufige LRT-
kennzeichnende Art ist auf
beiden Flächen (ID 10001
und 10003) der Wiesen-
Storchschnabel (Geranium
pratense).
15.08.2017
Astrid Welk
Foto 17:
LRT 6510: Im Jahr 2017
wurden die Wiesen bereits
im zeitigen Frühjahr (Anfang
Mai) das erste Mal genutzt,
wie hier auf ID 10003 zu
sehen. Blick von SW nach
NO.
17.05.2017
Astrid Welk
Foto 18:
Der Hirschgraben am
südlichen Rand des FFH-
Gebietes wurde aufgrund
verhältnismäßig guter
Strukturen auf mögliche
Vorkommen des
Kammmolches untersucht.
23.05.2017
Thoralf Sy
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Fotodokumentation
75
Foto 19:
Detailansicht des
Hirschgrabens mit kleineren
Röhrichten, Wasser-
Hahnenfuß und befestigten
Uferrändern.
23.05.2017
Thoralf Sy
Foto 20:
Lichtkastenfalle zu
Erfassung von Molchen im
Hirschgraben.
23.05.2017
Thoralf Sy
Foto 21:
Mit den eingesetzten
Lichtkastenfallen wurden im
Hirschgraben vor allem
zahlreiche Dreistachlige
Stichlinge nachgewiesen,
jedoch keine Amphibien.
23.05.2017
Thoralf Sy
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Fotodokumentation
76
Foto 22:
Der Schlossteich mit relativ
starker Wassertrübung,
vermutlich aufgrund starker
Wühltätigkeit der Fische.
17.05.2017
Astrid Welk
Foto 23:
Flachwasserbereich im
Schlossteich mit Larven der
Erdkröte (Bufo bufo).
26.05.2016
Astrid Welk
Foto 24:
Larven der Erdkröte im
Schlossteich Molsdorf. Der
Teichfrosch (Pelophylax kl.
esculentus) und die Erdkröte
sind die einzigen, in den
Jahren 2016 und 2017
nachgewiesenen
Amphibienarten im FFH-
Gebiet.
26.05.2016
Astrid Welk
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Maßnahmenblätter
8.3 Maßnahmenblätter
Die Kostenschätzung zu den einzelnen Maßnahmen – Spalte Kosten (Euro) im
Maßnahmenblatt – erfolgte auf Basis der aktuell gültigen KULAP/NALAP-Fördersätze.
Für investive Maßnahmen wurde auf Kostensätze des LfU Bayern
(https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftspflege_kostendatei/index.htm) sowie auf eigene
Erfahrungswerte und Erfahrungswerte der Natura 2000-Stationen auf Basis relativ aktueller
Projekte zurückgegriffen.
Die realen Kosten können ggf. um ein Vielfaches höher liegen/abweichen. Genauere Kosten
lassen sich für die Einzelfläche im Rahmen einer Ausführungsplanung auf der Basis exakter
Flächen-/ Mengenermittlung unter Berücksichtigung ortsüblicher Preise, ggf. unter Einholung
von Vergleichsangeboten geeigneter Fachfirmen, ermitteln.
Nicht kalkuliert wurden:
umfangreiche und spezielle Projekte, die der Erarbeitung einer einzelfallspezifischen
Konzeption bzw. Voruntersuchung oder Ausführungsplanung bedürfen und damit den
Rahmen des MaP überschreiten (hier die Sanierung der Schlossteiche und die
Wiederansiedlung des Kammmolches).
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Maßnahmenblätter
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Kartenteil
8.4 Kartenteil
Karte 1: Schutzgebiete
Karte 2: Bestand und Bewertung der LRT- und LRT-Entwicklungsflächen
Karte 3: Habitatflächen (Arten nach Anhang II der FFH-RL)
Karte 4: Maßnahmenflächen
Karte 5: KULAP N-Förderkulisse (2017) und LRT-Kulisse
Karte 6: Mahdplan
Karte 7: Flurstückskarten mit Behandlungseinheiten
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