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Regierungspraumlsidium Kassel
Obere Naturschutzbehoumlrde
Stand Oktober 2016 Bearbeitung
Maszlignahmenplan
zum
FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usselnldquo
FFH-Gebiet-Nummer 4718-301
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Inhaltsverzeichnis
Stand Oktober 2016 Seite 2 von 24
Inhaltsverzeichnis
1 EINFUumlHRUNG 5
11 Allgemeines 5
12 Lage und Uumlbersichtskarte 5
13 Kurzinformation 6
2 GEBIETSBESCHREIBUNG 7
21 Allgemeine Gebietsinformation (Kurzcharakteristik) 7
22 Politische und administrative Zustaumlndigkeiten 7
23 Aktuelle und fruumlhere Nutzungen 7
24 Bedeutung 7
241 Flora 8
242 Fauna 8
3 LEITBILD UND ERHALTUNGSZIELE 9
31 Leitbild 9
32 Erhaltungsziele 9
321 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse) 9
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse) 10
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse) 10
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet) 10
4 BEEINTRAumlCHTIGUNGEN UND STOumlRUNGEN 12
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse) 12
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse) 12
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse) 12
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet) 12
5 MAszligNAHMENBESCHREIBUNG 13
51 Maszlignahmenstruktur 13
52 Erhaltungsmaszlignahmen 13
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse) 14
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse) 14
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Inhaltsverzeichnis
Stand Oktober 2016 Seite 3 von 24
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse) 14
53 Entwicklungsmaszlignahmen 14
54 Sonstige Maszlignahmen 15
6 REPORT AUS DEM PLANUNGSJOURNAL (MITTELFRISTIGE MAszligNAHMEN) 16
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen 16
7 MONITORING (UMSETZUNGSKONTROLLE) 17
8 LITERATUR 18
9 ANHANG 19
91 Kartenanhang 19
92 VERORDNUNG UumlBER DAS NATURSCHUTZGEBIET bdquoOSTERKOPF BEI USSELNldquo VOM 711982 23
93 Glossar zu NATURA 2000 24
Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Kurzinformation 6 Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen 10 Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten 10 Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet 12 Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen 12 Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016) 16 Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte 20
Abbildungsverzeichnis Abb 1 Uumlbersichtskarte Lage 5 Abb 2 Maszlignahmenkarte mit Legende 20 Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende 21 Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende 22 Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz) 23 Abkuumlrzungen im Maszlignahmenplan DOP5 ATKISreg Digitales Orthophoto 5 FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) GDE Grunddatenerhebung HBT Hessische Biotopkartierung HLBG Hessisches Landesvermessungsamt fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation HVBG Hessische Verwaltung fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation LRT Lebensraumtyp NSG Naturschutzgebiet TK Topografische Karte VO Verordnung VS-RL Vogelschutz-Richtlinie
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Inhaltsverzeichnis
Stand Oktober 2016 Seite 4 von 24
Bearbeitung
Die vorliegende Planung wurde mit dem Forstamt Diemelstadt und dem Fachdienst Landwirt-schaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgestimmt sowie am 19042012 in einer oumlf-fentlichen Informationsveranstaltung in Willingen vorgestellt
Auftraggeber
Regierungspraumlsidium Kassel Anschrift Sachbearbeiter Tel Fax Email
Anna ndash Maria Pohl 0561 106 2120 0561 106 1691 Anna-MariaPohlrpkshessende
Abteilung 272 Schutzgebiete Artenschutz Landschaftspflege Steinweg 6 34117 Kassel 0561 106 0 mailrpkshessende
Auftragnehmer
HESSEN-FORST Regionalbetreuung NATURA 2000
Anschrift Sachbearbeiter Tel Fax Email
Hakola Dippel 05694 ndash 99163 ndash 28 05694 ndash 99163 - 40 Hako-laDippelForstHessende
Forstamt Diemelstadt Warburger Weg 28 34474 Diemelstadt 05694 ndash 99163 ndash 0 05694 ndash 99163 - 40 FADiemelstadtForstHessende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Einfuumlhrung
Stand Oktober 2016 Seite 5 von 24
1 Einfuumlhrung
11 Allgemeines
Das Gebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo (Natura 2000-Nr 4718-301) ist als Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet gemeldet Es ist seit 1982 als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen Die Ausweisung als FFH-Gebiet beruht auf der Richtlinie 9243EWG des Rates vom 21051992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ndash FFH-Richtlinie ndash (ABl EG Nr L 2067 vom 22071992 zuletzt geaumlndert durch Richt-linie 9762EG des Rates vom 27101997 ABl EG Nr L 30542) Ziel der FFH-Richtlinie ist die Bewahrung der biologischen Vielfalt in Europa Durch den Aufbau eines europaweit vernetzten Schutzgebietssystems mit der Bezeichnung bdquoNatura 2000ldquo sollen die natuumlrlichen und naturnahen Lebensraumlume sowie bestandsgefaumlhrdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten werden Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert die noumltigen Erhal-tungs- und Entwicklungsmaszlignahmen fuumlr die gemeldeten Schutzgebiete festzulegen Zu diesem Zweck wird ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt der modular aus der Grunddatenerhebung (GDE) und dem mittelfristigen Maszlignahmenplan (Zeitraum uumlber 10 Jahre) sowie ggf aus weite-ren Unterlagen besteht Die Grunddatenerhebung wurde durch das Planungsbuumlro Bioline Lichtenfels-Dalwigksthal in den Jahren 2001 und 2002 erstellt Der darauf aufbauende Maszlignahmenplan ersetzt im vorlie-genden Gebiet den bisher guumlltigen Pflegeplan
12 Lage und Uumlbersichtskarte
Das FFH-Gebiet liegt noumlrdlich der Ort-schaft Usseln (Auszug aus Top-Karte Maszligstab 125000 mit Genehmigung des Hessischen Landesvermessungsamtes)
Abb 1 Uumlbersichtskarte Lage
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Einfuumlhrung
Stand Oktober 2016 Seite 6 von 24
13 Kurzinformation
Tabelle 1 Kurzinformation
Landkreis Waldeck ndash Frankenberg
Gemeinde Willingen
Oumlrtliche Zustaumlndigkeit
Forstamt Diemelstadt
Naturraum 333 Hochsauerland
Houmlhe uumlber NN 640 - 710 m uuml NN
Geologie Schiefer Tonschiefer Quarzite des Mitteldevon
Gesamtgroumlszlige 3565 ha (lt GDE vom November 2002)
Schutzstatus NSG ausgewiesen mit Verordnung vom 711982
Grunddatenerfassung (GDE)
Planungsbuumlro Bioline Lichtenfels - Dalwigksthal November 2002
Lebensraumlume (Lebens-raumtypen) von ge-meinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang I
4030 b Bergheide 523 ha Erhaltungszustand B
ausgebildet als Subtyp 6230 Borstgrasrasen ndash prioritaumlrer Lebensraum
193 ha Erhaltungszustand C Gesamt 716 ha ca 20
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang II
Keine Vorkommen
Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH-Richtlinie Anhang IV
in der Grunddatenerhebung nicht nachgewiesen
Vogelarten nach VS-Richtlinie Anhang I
Neuntoumlter (Lanius collurio) Rotmilan (Milvus milvus) Grauspecht (picus canus) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Heidelerche (Lullula arborea)
Brutvogel Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast Durchzuumlgler
Weitere besondere Arten
Gefleckte Keulenschrecke (Myrmele-otettix maculatus)
RL-H V
Prioritaumlrer Lebensraum
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 7 von 24
2 Gebietsbeschreibung
21 Allgemeine Gebietsinformation (Kurzcharakteristik)
Bedeutender Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex in exponierter Bergkuppenlage
22 Politische und administrative Zustaumlndigkeiten
Innerhalb des Landkreises Waldeck-Frankenberg liegt das FFH-Gebiet in der Gemarkung Usseln die zur Gemeinde Willingen gehoumlrt Zustaumlndig fuumlr die Sicherung und Pflege des Gebietes ist die obere Naturschutzbehoumlrde des Regierungspraumlsidiums Kassel Die Zustaumlndigkeit fuumlr die Durchfuumlhrung der Pflege- und Entwicklungsmaszlignahmen liegt beim Forstamt Diemelstadt
23 Aktuelle und fruumlhere Nutzungen
Der uumlberlieferte Landschaftsname Upland (Hochland) steht fuumlr ein hohes Alter menschlicher Besiedelung mit alter Heide-Weidewirtschaft Schafhaltung und auch etwas Feldbaukultur auf Hafer und Flachs was der kargen Natur des Berglandes mit seinen meist basenarmen steinig-grusigen Lehmboumlden und seinen langandauernden schneereichen Wintern entspricht Im Wet-terschutz des hohen Langenbergblocks im SW wie auch des Schellhorn- und Treiswaldes im NW finden sich locker gestellte aber breit gelagerte rundliche Erhebungen (650 ndash 750 m Houmlhe) an deren Hanglehnen sich Aumlcker und Maumlhweiden im Wechsel mit Preiszligelbeerheiden und klei-nen Waldschleppen bis auf die Kuppenhoumlhen hinauf ziehen Oberdevonische Mergel und Ton-schiefer sowie Kalksandstein schaffen nicht nur ein in sich weicheres Relief sondern insgesamt auch etwas bessere Boumlden so dass dieses Gebiet trotz seiner Houmlhenlagen wohl aufgrund sehr fruumlher Besiedelung eine Aufloumlsung der Walddecke durch Rodung erfahren hat Hier finden sich aumlhnlich wie im Westerwald und im Vogelsberg heute ruumlcklaumlufige Hutungen die als die ostsauerlaumlndischen Hochheiden bezeichnet werden Hierzu zaumlhlt auch das beschriebene Ge-biet bdquoOsterkopfldquo noumlrdlich von Usseln
24 Bedeutung
Die Hochheiden zaumlhlen generell zu den seltenen Vegetationseinheiten Mitteleuropas In Ver-bindung mit dem silikatischen Ausgangsgestein und dem sommerkuumlhlen und niederschlagsrei-chen Montanklima stehen sie den arktischen Zwergstrauchtundren nah sind jedoch insgesamt artenaumlrmer und werden vornehmlich durch Calluna dominiert Insbesondere im Schiefergebirge zeichnen sich die Hochheiden durch einen atlantisch-nordischen Vegetationscharakter aus wobei sie Lebensraum fuumlr viele seltene und gefaumlhrdete Arten unserer Flora und Fauna darstel-len deren Schutz nur durch die groszligflaumlchige Erhaltung des Biotoptyps der Hochheide gewaumlhr-leistet werden kann Die Hochheide am bdquoOsterkopfldquo gilt als die letzte gut erhaltene Hochheide des Waldecker Uplan-des da sie in der Vergangenheit nicht aufgeforstet wurde und als Besonderheit am West- und-Nordwesthang als sogenannte Windheide ausgebildet einer bdquonatuumlrlichen Pflegeldquo unterliegt Durch die isolierte Lage des Osterkopfes fehlte es in der Vergangenheit an ausgedehnten Fichtenaufforstungen in der naumlheren Umgebung mit der Gefahr einer Samenausstreuung in die offene Heidevegetation worin ein weiterer auf den natuumlrlichen Gegebenheiten des Standortes beruhender Grund fuumlr die Erhaltung der baumfreien Heide insbesondere am Nord- und Nor-westhang des Osterkopfes besteht Der Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex ist als Relikt historischer Nutzung von bundesweiter Bedeutung Die kurzwuumlchsige zT moos- und flechtenreiche Heidekraut- Preiselbeerheide im Kerngebiet des Osterkopfes ist als weitgehend intaktes Hochheidebiotop anzusprechen Den zu
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 8 von 24
beobachtenden Beeintraumlchtigungen auf der Flaumlche sollte jedoch durch eine Reihe von ver-schiedenen Pflegemaszlignahmen begegnet werden
241 Flora
Als Besonderheit sind die Bereiche an den West- und Nordwesthaumlngen des Osterkopfes als Windheide ausgepraumlgt Sie zeigen ein seit Jahrzehnten weitgehend unveraumlndertes Bild der Vegetationszusammensetzung da sie auf extreme Weise den Wirkungen des atlanti-schen Houmlhenklimas ausgesetzt sind In den offenen Bereichen sind regelmaumlszligig Charakterarten wie das Islandmoos (Cetraria islandica) und verschiedene (Rentier)Flechten (Cladonia div spec) vertreten Als Besonderheit auf dem Osterkopf ist zudem das Vorkommen (sehr) seltener Baumlrlappe hervorzuheben Zu nennen sind an dieser Stelle Kolben-Baumlrlapp (Lycopodium clavat-um) und Isslersrsquo Baumlrlapp (Diphasium issleri) dessen Vorkommen im Rahmen der Grunddaten-erfassung 2002 jedoch trotz intensiver Suche nicht bestaumltigt werden konnte Sein Verschwinden wird an dieser Stelle nicht gaumlnzlich ausgeschlossen und koumlnnte in erster Linie mit der allgemei-nen Eutrophierung und einhergehender Versauerung der Flaumlche begruumlndet werden da auch hier in den Moos- und Flechtenrasen oft die azidophile Art Rotstaumlngelmoos dominiert Eine schon lange nicht mehr nachweisbare Baumlrlappart die als arktisch-alpines Glazialrelikt die enge Bindung der Hochheiden an die nordisch-arktischen Zwergstrauchtundren verdeutlicht ist der Alpen-Baumlrlapp (Diphasium alpinum) Auch wenn es sich um ein ehemaliges Vorkommen han-delt so konnte durch ihn eine Abgrenzung zu den Calluna-Heiden der tieferen Lagen vorgenommen werden Eingestreut koumlnnen Uumlbergaumlnge zu den artenreicheren Borstgrasrasen beobachtet werden Diese eng im Kontakt zu den Heidebereichen anzutreffenden Gesellschaften konnten aufgrund ihrer geringen Flaumlchenausdehnung nicht gesondert auskartiert werden Charakterarten wie die Staumlngellose Kratzdistel (Cirsium acaule) oder auch das Zittergras (Briza media) zeigen deutlich die kleinraumlumig veraumlnderten eher basischen Standortverhaumlltnisse an wie sie in weiten Teilen der Bergheide nicht in Augenschein treten
242 Fauna
Der Bergheide am Osterkopf besitzt aufgrund der regelmaumlszligigen Vorkommen insbesondere von Wiesenpieper (Anthus pratensis) Raubwuumlrger (Lanius excubitor) und Neuntoumlter (Lanius collurio) avifaunistisch eine uumlberregionale Bedeutung Der Wiesenpieper (Anthus pratensis) besetzt hier einen Lebensraum der fuumlr ihn zumindest in Hessen einzigartig ist Aus den fruumlher fuumlr ihn typischen Feuchtgebieten ist er anderenorts vollstaumlndig verschwunden so dass diese offenen Heideflaumlchen wichtige Ruumlckzugsraumlume fuumlr die Art darstellen Fuumlr die beiden Wuumlrgerar-ten hat Hessen eine besondere nationale Verantwortung da sich die Restvorkommen insbe-sondere beim Raubwuumlrger (Lanius excubitor) nur noch auf wenige Bundeslaumlnder beschraumlnken Somit ist jedes Einzelvorkommen von besonderer Bedeutung
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 9 von 24
3 Leitbild und Erhaltungsziele
Grundsaumltzlich geht es um den dauerhaften Erhalt einer historischen Kulturlandschaft Als Leitbild steht daher die Vergroumlszligerung bzw Sicherung von Windheidebereichen und Etablierung von Hochheide die Vergroumlszligerung der Magerrasenanteile in Richtung Borstgrasrasen sowie die Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensiv-gruumlnland (Bergwiesen) im Mittelpunkt Charakteristisch fuumlr die Vegetationszusammensetzung ist die enge Verzahnung der bekannten Biotoptypen So bilden Bergheide Borstgrasrasen Silikatmagerrasen und Extensivgruumlnland Komplexe die teilweise aus pflanzensoziologischer Sicht schwer voneinander abgrenzbar sind (Uumlbergaumlnge und Basalgesellschaften) Groszlige Kernzonen mit Bergheide als Calluna-Heide koumlnnten umgeben von sauren Magerrasen und Borstgrasen ein wuumlnschenswertes Leitbild fuumlr das FFH-Gebiet abgeben In den sich angrenzenden etwas tiefer und flacher gelegenen Bereichen findet sich schlieszliglich ein Extensivgruumlnlandguumlrtel der je nach Standorteigenschaften und Nutzungsintensitaumlt zu den Bergmaumlhwiesen bzw ndashweiden uumlberleitet
31 Leitbild 1
In Anlehnung an das Leitbild des Lebensraumtyps ist das primaumlre Ziel die Sicherung und Etab-lierung von Bergheide (EU-Code 2 4030 b) bei gleichzeitiger Vergroumlszligerung der Magerrasenan-teile (insbesondere der Borstgrasrasen (EU-Code 6230) sowie Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensivgruumlnland (Bergwiesen) Insgesamt ist die Schaffung einer offenen Weidelandschaft wuumlnschenswert (Huteweide) Die auszligerhalb des Gebietes liegenden Flaumlchen koumlnnen als Puffer fungieren (Gruumlnland) sofern sie nicht negativ auf das Kerngebiet wirken Grundsaumltzlich sind die Licht- und Windverhaumlltnisse durch Pflegemaszlignahmen dahinge-hend zu regulieren das die Bergheide auch weiterhin wenigstens in ihrer jetzigen Ausdehnung
Bestand hat Nach der Naturschutzgebietsverordnung3 (NSG-Verordnung) sect2 ist der Zweck der Unterschutz-stellung die Hochheideflaumlchen des Osterkopfes als Lebensraum fuumlr seltene Pflanzengesell-schaften zu sichern und zu erhalten sowie nachteilige Auswirkungen auf den Landschaftshaus-halt zu unterbinden
32 Erhaltungsziele 4
321 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Nachfolgend werden die Erhaltungsziele der vorkommenden Lebensraumtypen aufgefuumlhrt
4030 Trockene europaumlische Heiden (hier 4030 b Bergheiden uumlber 600 m uumlber NN)
Erhalten des Offenlandcharakters der Standorte
Erhalten einer bestandserhaltenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnstigenden Bewirtschaftung
1 Zielvorstellung
2 Code der Lebensraumtypen gemaumlszlig FFH-Richtlinie
3 NSG-VO siehe ab Seite 16
4 angestrebter Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen und Arten
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 10 von 24
6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen(und submontan auf dem europaumlischen Festland) auf Silikatboumlden
Erhalten des Offenlandcharakters und eines fuumlr den LRT guumlnstigen Naumlhrstoffhaushaltes
(auf Sekundaumlrstandorten) Erhalten einer bestandespraumlgenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnsti-genden Bewirtschaftung die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen
EU Code
Lebensraumtyp Flaumlche in ha
Erhaltungs-zustand Ist 2002
Erhaltungs-zustand Soll 2008
Erhaltungs-zustand Soll 2014
Erhaltungs-zustand Soll 2020
4030 b Bergheiden 523 B B B B
6230
Artenreiche montane Borstgrasrasen(und sub-montan auf dem europaumli-schen Festland) auf Sili-katboumlden
193 C C C B
Summe 716 ca 20 der Gesamtflaumlche
A = hervorragende Auspraumlgung B = gute Auspraumlgung C = mittlere bis schlechte Auspraumlgung Prioritaumlrer Lebensraum Erlaumluterung Seite 24
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Anhang - IV ndash Arten festgestellt
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet)
Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
01220
Sonstige Nadelwaumllder 092 ggf Verringerung der Fichten- und Kiefernanteile
04120 Gefasste Quelle 0001 Erhalt
06110
Gruumlnland frischer Standorte extensiv genutzt
930 Sicherung der Lebensraumlume uumlber Bewirtschaf-
tung durch Mahd und Beweidung
06120 Gruumlnland frischer Standorte intensiv genutzt
969
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 11 von 24
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
06530 Magerrasen saurer Standorte
471 Erhaltung uumlber Beweidung
HBT-Code aus Hessischen Biotopkartierung
Erhaltungsziele sonstiger Arten
Heuschrecken 7 Arten Erhalt der Biotope
Voumlgel 45 Arten Erhalt der Biotope
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
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Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
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Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Inhaltsverzeichnis
Stand Oktober 2016 Seite 2 von 24
Inhaltsverzeichnis
1 EINFUumlHRUNG 5
11 Allgemeines 5
12 Lage und Uumlbersichtskarte 5
13 Kurzinformation 6
2 GEBIETSBESCHREIBUNG 7
21 Allgemeine Gebietsinformation (Kurzcharakteristik) 7
22 Politische und administrative Zustaumlndigkeiten 7
23 Aktuelle und fruumlhere Nutzungen 7
24 Bedeutung 7
241 Flora 8
242 Fauna 8
3 LEITBILD UND ERHALTUNGSZIELE 9
31 Leitbild 9
32 Erhaltungsziele 9
321 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse) 9
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse) 10
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse) 10
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet) 10
4 BEEINTRAumlCHTIGUNGEN UND STOumlRUNGEN 12
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse) 12
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse) 12
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse) 12
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet) 12
5 MAszligNAHMENBESCHREIBUNG 13
51 Maszlignahmenstruktur 13
52 Erhaltungsmaszlignahmen 13
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse) 14
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse) 14
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Inhaltsverzeichnis
Stand Oktober 2016 Seite 3 von 24
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse) 14
53 Entwicklungsmaszlignahmen 14
54 Sonstige Maszlignahmen 15
6 REPORT AUS DEM PLANUNGSJOURNAL (MITTELFRISTIGE MAszligNAHMEN) 16
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen 16
7 MONITORING (UMSETZUNGSKONTROLLE) 17
8 LITERATUR 18
9 ANHANG 19
91 Kartenanhang 19
92 VERORDNUNG UumlBER DAS NATURSCHUTZGEBIET bdquoOSTERKOPF BEI USSELNldquo VOM 711982 23
93 Glossar zu NATURA 2000 24
Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Kurzinformation 6 Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen 10 Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten 10 Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet 12 Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen 12 Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016) 16 Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte 20
Abbildungsverzeichnis Abb 1 Uumlbersichtskarte Lage 5 Abb 2 Maszlignahmenkarte mit Legende 20 Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende 21 Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende 22 Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz) 23 Abkuumlrzungen im Maszlignahmenplan DOP5 ATKISreg Digitales Orthophoto 5 FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) GDE Grunddatenerhebung HBT Hessische Biotopkartierung HLBG Hessisches Landesvermessungsamt fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation HVBG Hessische Verwaltung fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation LRT Lebensraumtyp NSG Naturschutzgebiet TK Topografische Karte VO Verordnung VS-RL Vogelschutz-Richtlinie
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Inhaltsverzeichnis
Stand Oktober 2016 Seite 4 von 24
Bearbeitung
Die vorliegende Planung wurde mit dem Forstamt Diemelstadt und dem Fachdienst Landwirt-schaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgestimmt sowie am 19042012 in einer oumlf-fentlichen Informationsveranstaltung in Willingen vorgestellt
Auftraggeber
Regierungspraumlsidium Kassel Anschrift Sachbearbeiter Tel Fax Email
Anna ndash Maria Pohl 0561 106 2120 0561 106 1691 Anna-MariaPohlrpkshessende
Abteilung 272 Schutzgebiete Artenschutz Landschaftspflege Steinweg 6 34117 Kassel 0561 106 0 mailrpkshessende
Auftragnehmer
HESSEN-FORST Regionalbetreuung NATURA 2000
Anschrift Sachbearbeiter Tel Fax Email
Hakola Dippel 05694 ndash 99163 ndash 28 05694 ndash 99163 - 40 Hako-laDippelForstHessende
Forstamt Diemelstadt Warburger Weg 28 34474 Diemelstadt 05694 ndash 99163 ndash 0 05694 ndash 99163 - 40 FADiemelstadtForstHessende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Einfuumlhrung
Stand Oktober 2016 Seite 5 von 24
1 Einfuumlhrung
11 Allgemeines
Das Gebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo (Natura 2000-Nr 4718-301) ist als Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet gemeldet Es ist seit 1982 als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen Die Ausweisung als FFH-Gebiet beruht auf der Richtlinie 9243EWG des Rates vom 21051992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ndash FFH-Richtlinie ndash (ABl EG Nr L 2067 vom 22071992 zuletzt geaumlndert durch Richt-linie 9762EG des Rates vom 27101997 ABl EG Nr L 30542) Ziel der FFH-Richtlinie ist die Bewahrung der biologischen Vielfalt in Europa Durch den Aufbau eines europaweit vernetzten Schutzgebietssystems mit der Bezeichnung bdquoNatura 2000ldquo sollen die natuumlrlichen und naturnahen Lebensraumlume sowie bestandsgefaumlhrdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten werden Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert die noumltigen Erhal-tungs- und Entwicklungsmaszlignahmen fuumlr die gemeldeten Schutzgebiete festzulegen Zu diesem Zweck wird ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt der modular aus der Grunddatenerhebung (GDE) und dem mittelfristigen Maszlignahmenplan (Zeitraum uumlber 10 Jahre) sowie ggf aus weite-ren Unterlagen besteht Die Grunddatenerhebung wurde durch das Planungsbuumlro Bioline Lichtenfels-Dalwigksthal in den Jahren 2001 und 2002 erstellt Der darauf aufbauende Maszlignahmenplan ersetzt im vorlie-genden Gebiet den bisher guumlltigen Pflegeplan
12 Lage und Uumlbersichtskarte
Das FFH-Gebiet liegt noumlrdlich der Ort-schaft Usseln (Auszug aus Top-Karte Maszligstab 125000 mit Genehmigung des Hessischen Landesvermessungsamtes)
Abb 1 Uumlbersichtskarte Lage
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Einfuumlhrung
Stand Oktober 2016 Seite 6 von 24
13 Kurzinformation
Tabelle 1 Kurzinformation
Landkreis Waldeck ndash Frankenberg
Gemeinde Willingen
Oumlrtliche Zustaumlndigkeit
Forstamt Diemelstadt
Naturraum 333 Hochsauerland
Houmlhe uumlber NN 640 - 710 m uuml NN
Geologie Schiefer Tonschiefer Quarzite des Mitteldevon
Gesamtgroumlszlige 3565 ha (lt GDE vom November 2002)
Schutzstatus NSG ausgewiesen mit Verordnung vom 711982
Grunddatenerfassung (GDE)
Planungsbuumlro Bioline Lichtenfels - Dalwigksthal November 2002
Lebensraumlume (Lebens-raumtypen) von ge-meinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang I
4030 b Bergheide 523 ha Erhaltungszustand B
ausgebildet als Subtyp 6230 Borstgrasrasen ndash prioritaumlrer Lebensraum
193 ha Erhaltungszustand C Gesamt 716 ha ca 20
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang II
Keine Vorkommen
Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH-Richtlinie Anhang IV
in der Grunddatenerhebung nicht nachgewiesen
Vogelarten nach VS-Richtlinie Anhang I
Neuntoumlter (Lanius collurio) Rotmilan (Milvus milvus) Grauspecht (picus canus) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Heidelerche (Lullula arborea)
Brutvogel Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast Durchzuumlgler
Weitere besondere Arten
Gefleckte Keulenschrecke (Myrmele-otettix maculatus)
RL-H V
Prioritaumlrer Lebensraum
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 7 von 24
2 Gebietsbeschreibung
21 Allgemeine Gebietsinformation (Kurzcharakteristik)
Bedeutender Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex in exponierter Bergkuppenlage
22 Politische und administrative Zustaumlndigkeiten
Innerhalb des Landkreises Waldeck-Frankenberg liegt das FFH-Gebiet in der Gemarkung Usseln die zur Gemeinde Willingen gehoumlrt Zustaumlndig fuumlr die Sicherung und Pflege des Gebietes ist die obere Naturschutzbehoumlrde des Regierungspraumlsidiums Kassel Die Zustaumlndigkeit fuumlr die Durchfuumlhrung der Pflege- und Entwicklungsmaszlignahmen liegt beim Forstamt Diemelstadt
23 Aktuelle und fruumlhere Nutzungen
Der uumlberlieferte Landschaftsname Upland (Hochland) steht fuumlr ein hohes Alter menschlicher Besiedelung mit alter Heide-Weidewirtschaft Schafhaltung und auch etwas Feldbaukultur auf Hafer und Flachs was der kargen Natur des Berglandes mit seinen meist basenarmen steinig-grusigen Lehmboumlden und seinen langandauernden schneereichen Wintern entspricht Im Wet-terschutz des hohen Langenbergblocks im SW wie auch des Schellhorn- und Treiswaldes im NW finden sich locker gestellte aber breit gelagerte rundliche Erhebungen (650 ndash 750 m Houmlhe) an deren Hanglehnen sich Aumlcker und Maumlhweiden im Wechsel mit Preiszligelbeerheiden und klei-nen Waldschleppen bis auf die Kuppenhoumlhen hinauf ziehen Oberdevonische Mergel und Ton-schiefer sowie Kalksandstein schaffen nicht nur ein in sich weicheres Relief sondern insgesamt auch etwas bessere Boumlden so dass dieses Gebiet trotz seiner Houmlhenlagen wohl aufgrund sehr fruumlher Besiedelung eine Aufloumlsung der Walddecke durch Rodung erfahren hat Hier finden sich aumlhnlich wie im Westerwald und im Vogelsberg heute ruumlcklaumlufige Hutungen die als die ostsauerlaumlndischen Hochheiden bezeichnet werden Hierzu zaumlhlt auch das beschriebene Ge-biet bdquoOsterkopfldquo noumlrdlich von Usseln
24 Bedeutung
Die Hochheiden zaumlhlen generell zu den seltenen Vegetationseinheiten Mitteleuropas In Ver-bindung mit dem silikatischen Ausgangsgestein und dem sommerkuumlhlen und niederschlagsrei-chen Montanklima stehen sie den arktischen Zwergstrauchtundren nah sind jedoch insgesamt artenaumlrmer und werden vornehmlich durch Calluna dominiert Insbesondere im Schiefergebirge zeichnen sich die Hochheiden durch einen atlantisch-nordischen Vegetationscharakter aus wobei sie Lebensraum fuumlr viele seltene und gefaumlhrdete Arten unserer Flora und Fauna darstel-len deren Schutz nur durch die groszligflaumlchige Erhaltung des Biotoptyps der Hochheide gewaumlhr-leistet werden kann Die Hochheide am bdquoOsterkopfldquo gilt als die letzte gut erhaltene Hochheide des Waldecker Uplan-des da sie in der Vergangenheit nicht aufgeforstet wurde und als Besonderheit am West- und-Nordwesthang als sogenannte Windheide ausgebildet einer bdquonatuumlrlichen Pflegeldquo unterliegt Durch die isolierte Lage des Osterkopfes fehlte es in der Vergangenheit an ausgedehnten Fichtenaufforstungen in der naumlheren Umgebung mit der Gefahr einer Samenausstreuung in die offene Heidevegetation worin ein weiterer auf den natuumlrlichen Gegebenheiten des Standortes beruhender Grund fuumlr die Erhaltung der baumfreien Heide insbesondere am Nord- und Nor-westhang des Osterkopfes besteht Der Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex ist als Relikt historischer Nutzung von bundesweiter Bedeutung Die kurzwuumlchsige zT moos- und flechtenreiche Heidekraut- Preiselbeerheide im Kerngebiet des Osterkopfes ist als weitgehend intaktes Hochheidebiotop anzusprechen Den zu
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 8 von 24
beobachtenden Beeintraumlchtigungen auf der Flaumlche sollte jedoch durch eine Reihe von ver-schiedenen Pflegemaszlignahmen begegnet werden
241 Flora
Als Besonderheit sind die Bereiche an den West- und Nordwesthaumlngen des Osterkopfes als Windheide ausgepraumlgt Sie zeigen ein seit Jahrzehnten weitgehend unveraumlndertes Bild der Vegetationszusammensetzung da sie auf extreme Weise den Wirkungen des atlanti-schen Houmlhenklimas ausgesetzt sind In den offenen Bereichen sind regelmaumlszligig Charakterarten wie das Islandmoos (Cetraria islandica) und verschiedene (Rentier)Flechten (Cladonia div spec) vertreten Als Besonderheit auf dem Osterkopf ist zudem das Vorkommen (sehr) seltener Baumlrlappe hervorzuheben Zu nennen sind an dieser Stelle Kolben-Baumlrlapp (Lycopodium clavat-um) und Isslersrsquo Baumlrlapp (Diphasium issleri) dessen Vorkommen im Rahmen der Grunddaten-erfassung 2002 jedoch trotz intensiver Suche nicht bestaumltigt werden konnte Sein Verschwinden wird an dieser Stelle nicht gaumlnzlich ausgeschlossen und koumlnnte in erster Linie mit der allgemei-nen Eutrophierung und einhergehender Versauerung der Flaumlche begruumlndet werden da auch hier in den Moos- und Flechtenrasen oft die azidophile Art Rotstaumlngelmoos dominiert Eine schon lange nicht mehr nachweisbare Baumlrlappart die als arktisch-alpines Glazialrelikt die enge Bindung der Hochheiden an die nordisch-arktischen Zwergstrauchtundren verdeutlicht ist der Alpen-Baumlrlapp (Diphasium alpinum) Auch wenn es sich um ein ehemaliges Vorkommen han-delt so konnte durch ihn eine Abgrenzung zu den Calluna-Heiden der tieferen Lagen vorgenommen werden Eingestreut koumlnnen Uumlbergaumlnge zu den artenreicheren Borstgrasrasen beobachtet werden Diese eng im Kontakt zu den Heidebereichen anzutreffenden Gesellschaften konnten aufgrund ihrer geringen Flaumlchenausdehnung nicht gesondert auskartiert werden Charakterarten wie die Staumlngellose Kratzdistel (Cirsium acaule) oder auch das Zittergras (Briza media) zeigen deutlich die kleinraumlumig veraumlnderten eher basischen Standortverhaumlltnisse an wie sie in weiten Teilen der Bergheide nicht in Augenschein treten
242 Fauna
Der Bergheide am Osterkopf besitzt aufgrund der regelmaumlszligigen Vorkommen insbesondere von Wiesenpieper (Anthus pratensis) Raubwuumlrger (Lanius excubitor) und Neuntoumlter (Lanius collurio) avifaunistisch eine uumlberregionale Bedeutung Der Wiesenpieper (Anthus pratensis) besetzt hier einen Lebensraum der fuumlr ihn zumindest in Hessen einzigartig ist Aus den fruumlher fuumlr ihn typischen Feuchtgebieten ist er anderenorts vollstaumlndig verschwunden so dass diese offenen Heideflaumlchen wichtige Ruumlckzugsraumlume fuumlr die Art darstellen Fuumlr die beiden Wuumlrgerar-ten hat Hessen eine besondere nationale Verantwortung da sich die Restvorkommen insbe-sondere beim Raubwuumlrger (Lanius excubitor) nur noch auf wenige Bundeslaumlnder beschraumlnken Somit ist jedes Einzelvorkommen von besonderer Bedeutung
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 9 von 24
3 Leitbild und Erhaltungsziele
Grundsaumltzlich geht es um den dauerhaften Erhalt einer historischen Kulturlandschaft Als Leitbild steht daher die Vergroumlszligerung bzw Sicherung von Windheidebereichen und Etablierung von Hochheide die Vergroumlszligerung der Magerrasenanteile in Richtung Borstgrasrasen sowie die Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensiv-gruumlnland (Bergwiesen) im Mittelpunkt Charakteristisch fuumlr die Vegetationszusammensetzung ist die enge Verzahnung der bekannten Biotoptypen So bilden Bergheide Borstgrasrasen Silikatmagerrasen und Extensivgruumlnland Komplexe die teilweise aus pflanzensoziologischer Sicht schwer voneinander abgrenzbar sind (Uumlbergaumlnge und Basalgesellschaften) Groszlige Kernzonen mit Bergheide als Calluna-Heide koumlnnten umgeben von sauren Magerrasen und Borstgrasen ein wuumlnschenswertes Leitbild fuumlr das FFH-Gebiet abgeben In den sich angrenzenden etwas tiefer und flacher gelegenen Bereichen findet sich schlieszliglich ein Extensivgruumlnlandguumlrtel der je nach Standorteigenschaften und Nutzungsintensitaumlt zu den Bergmaumlhwiesen bzw ndashweiden uumlberleitet
31 Leitbild 1
In Anlehnung an das Leitbild des Lebensraumtyps ist das primaumlre Ziel die Sicherung und Etab-lierung von Bergheide (EU-Code 2 4030 b) bei gleichzeitiger Vergroumlszligerung der Magerrasenan-teile (insbesondere der Borstgrasrasen (EU-Code 6230) sowie Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensivgruumlnland (Bergwiesen) Insgesamt ist die Schaffung einer offenen Weidelandschaft wuumlnschenswert (Huteweide) Die auszligerhalb des Gebietes liegenden Flaumlchen koumlnnen als Puffer fungieren (Gruumlnland) sofern sie nicht negativ auf das Kerngebiet wirken Grundsaumltzlich sind die Licht- und Windverhaumlltnisse durch Pflegemaszlignahmen dahinge-hend zu regulieren das die Bergheide auch weiterhin wenigstens in ihrer jetzigen Ausdehnung
Bestand hat Nach der Naturschutzgebietsverordnung3 (NSG-Verordnung) sect2 ist der Zweck der Unterschutz-stellung die Hochheideflaumlchen des Osterkopfes als Lebensraum fuumlr seltene Pflanzengesell-schaften zu sichern und zu erhalten sowie nachteilige Auswirkungen auf den Landschaftshaus-halt zu unterbinden
32 Erhaltungsziele 4
321 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Nachfolgend werden die Erhaltungsziele der vorkommenden Lebensraumtypen aufgefuumlhrt
4030 Trockene europaumlische Heiden (hier 4030 b Bergheiden uumlber 600 m uumlber NN)
Erhalten des Offenlandcharakters der Standorte
Erhalten einer bestandserhaltenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnstigenden Bewirtschaftung
1 Zielvorstellung
2 Code der Lebensraumtypen gemaumlszlig FFH-Richtlinie
3 NSG-VO siehe ab Seite 16
4 angestrebter Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen und Arten
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 10 von 24
6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen(und submontan auf dem europaumlischen Festland) auf Silikatboumlden
Erhalten des Offenlandcharakters und eines fuumlr den LRT guumlnstigen Naumlhrstoffhaushaltes
(auf Sekundaumlrstandorten) Erhalten einer bestandespraumlgenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnsti-genden Bewirtschaftung die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen
EU Code
Lebensraumtyp Flaumlche in ha
Erhaltungs-zustand Ist 2002
Erhaltungs-zustand Soll 2008
Erhaltungs-zustand Soll 2014
Erhaltungs-zustand Soll 2020
4030 b Bergheiden 523 B B B B
6230
Artenreiche montane Borstgrasrasen(und sub-montan auf dem europaumli-schen Festland) auf Sili-katboumlden
193 C C C B
Summe 716 ca 20 der Gesamtflaumlche
A = hervorragende Auspraumlgung B = gute Auspraumlgung C = mittlere bis schlechte Auspraumlgung Prioritaumlrer Lebensraum Erlaumluterung Seite 24
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Anhang - IV ndash Arten festgestellt
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet)
Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
01220
Sonstige Nadelwaumllder 092 ggf Verringerung der Fichten- und Kiefernanteile
04120 Gefasste Quelle 0001 Erhalt
06110
Gruumlnland frischer Standorte extensiv genutzt
930 Sicherung der Lebensraumlume uumlber Bewirtschaf-
tung durch Mahd und Beweidung
06120 Gruumlnland frischer Standorte intensiv genutzt
969
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 11 von 24
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
06530 Magerrasen saurer Standorte
471 Erhaltung uumlber Beweidung
HBT-Code aus Hessischen Biotopkartierung
Erhaltungsziele sonstiger Arten
Heuschrecken 7 Arten Erhalt der Biotope
Voumlgel 45 Arten Erhalt der Biotope
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Inhaltsverzeichnis
Stand Oktober 2016 Seite 3 von 24
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse) 14
53 Entwicklungsmaszlignahmen 14
54 Sonstige Maszlignahmen 15
6 REPORT AUS DEM PLANUNGSJOURNAL (MITTELFRISTIGE MAszligNAHMEN) 16
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen 16
7 MONITORING (UMSETZUNGSKONTROLLE) 17
8 LITERATUR 18
9 ANHANG 19
91 Kartenanhang 19
92 VERORDNUNG UumlBER DAS NATURSCHUTZGEBIET bdquoOSTERKOPF BEI USSELNldquo VOM 711982 23
93 Glossar zu NATURA 2000 24
Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Kurzinformation 6 Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen 10 Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten 10 Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet 12 Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen 12 Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016) 16 Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte 20
Abbildungsverzeichnis Abb 1 Uumlbersichtskarte Lage 5 Abb 2 Maszlignahmenkarte mit Legende 20 Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende 21 Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende 22 Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz) 23 Abkuumlrzungen im Maszlignahmenplan DOP5 ATKISreg Digitales Orthophoto 5 FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) GDE Grunddatenerhebung HBT Hessische Biotopkartierung HLBG Hessisches Landesvermessungsamt fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation HVBG Hessische Verwaltung fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation LRT Lebensraumtyp NSG Naturschutzgebiet TK Topografische Karte VO Verordnung VS-RL Vogelschutz-Richtlinie
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Inhaltsverzeichnis
Stand Oktober 2016 Seite 4 von 24
Bearbeitung
Die vorliegende Planung wurde mit dem Forstamt Diemelstadt und dem Fachdienst Landwirt-schaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgestimmt sowie am 19042012 in einer oumlf-fentlichen Informationsveranstaltung in Willingen vorgestellt
Auftraggeber
Regierungspraumlsidium Kassel Anschrift Sachbearbeiter Tel Fax Email
Anna ndash Maria Pohl 0561 106 2120 0561 106 1691 Anna-MariaPohlrpkshessende
Abteilung 272 Schutzgebiete Artenschutz Landschaftspflege Steinweg 6 34117 Kassel 0561 106 0 mailrpkshessende
Auftragnehmer
HESSEN-FORST Regionalbetreuung NATURA 2000
Anschrift Sachbearbeiter Tel Fax Email
Hakola Dippel 05694 ndash 99163 ndash 28 05694 ndash 99163 - 40 Hako-laDippelForstHessende
Forstamt Diemelstadt Warburger Weg 28 34474 Diemelstadt 05694 ndash 99163 ndash 0 05694 ndash 99163 - 40 FADiemelstadtForstHessende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Einfuumlhrung
Stand Oktober 2016 Seite 5 von 24
1 Einfuumlhrung
11 Allgemeines
Das Gebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo (Natura 2000-Nr 4718-301) ist als Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet gemeldet Es ist seit 1982 als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen Die Ausweisung als FFH-Gebiet beruht auf der Richtlinie 9243EWG des Rates vom 21051992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ndash FFH-Richtlinie ndash (ABl EG Nr L 2067 vom 22071992 zuletzt geaumlndert durch Richt-linie 9762EG des Rates vom 27101997 ABl EG Nr L 30542) Ziel der FFH-Richtlinie ist die Bewahrung der biologischen Vielfalt in Europa Durch den Aufbau eines europaweit vernetzten Schutzgebietssystems mit der Bezeichnung bdquoNatura 2000ldquo sollen die natuumlrlichen und naturnahen Lebensraumlume sowie bestandsgefaumlhrdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten werden Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert die noumltigen Erhal-tungs- und Entwicklungsmaszlignahmen fuumlr die gemeldeten Schutzgebiete festzulegen Zu diesem Zweck wird ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt der modular aus der Grunddatenerhebung (GDE) und dem mittelfristigen Maszlignahmenplan (Zeitraum uumlber 10 Jahre) sowie ggf aus weite-ren Unterlagen besteht Die Grunddatenerhebung wurde durch das Planungsbuumlro Bioline Lichtenfels-Dalwigksthal in den Jahren 2001 und 2002 erstellt Der darauf aufbauende Maszlignahmenplan ersetzt im vorlie-genden Gebiet den bisher guumlltigen Pflegeplan
12 Lage und Uumlbersichtskarte
Das FFH-Gebiet liegt noumlrdlich der Ort-schaft Usseln (Auszug aus Top-Karte Maszligstab 125000 mit Genehmigung des Hessischen Landesvermessungsamtes)
Abb 1 Uumlbersichtskarte Lage
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Einfuumlhrung
Stand Oktober 2016 Seite 6 von 24
13 Kurzinformation
Tabelle 1 Kurzinformation
Landkreis Waldeck ndash Frankenberg
Gemeinde Willingen
Oumlrtliche Zustaumlndigkeit
Forstamt Diemelstadt
Naturraum 333 Hochsauerland
Houmlhe uumlber NN 640 - 710 m uuml NN
Geologie Schiefer Tonschiefer Quarzite des Mitteldevon
Gesamtgroumlszlige 3565 ha (lt GDE vom November 2002)
Schutzstatus NSG ausgewiesen mit Verordnung vom 711982
Grunddatenerfassung (GDE)
Planungsbuumlro Bioline Lichtenfels - Dalwigksthal November 2002
Lebensraumlume (Lebens-raumtypen) von ge-meinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang I
4030 b Bergheide 523 ha Erhaltungszustand B
ausgebildet als Subtyp 6230 Borstgrasrasen ndash prioritaumlrer Lebensraum
193 ha Erhaltungszustand C Gesamt 716 ha ca 20
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang II
Keine Vorkommen
Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH-Richtlinie Anhang IV
in der Grunddatenerhebung nicht nachgewiesen
Vogelarten nach VS-Richtlinie Anhang I
Neuntoumlter (Lanius collurio) Rotmilan (Milvus milvus) Grauspecht (picus canus) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Heidelerche (Lullula arborea)
Brutvogel Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast Durchzuumlgler
Weitere besondere Arten
Gefleckte Keulenschrecke (Myrmele-otettix maculatus)
RL-H V
Prioritaumlrer Lebensraum
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 7 von 24
2 Gebietsbeschreibung
21 Allgemeine Gebietsinformation (Kurzcharakteristik)
Bedeutender Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex in exponierter Bergkuppenlage
22 Politische und administrative Zustaumlndigkeiten
Innerhalb des Landkreises Waldeck-Frankenberg liegt das FFH-Gebiet in der Gemarkung Usseln die zur Gemeinde Willingen gehoumlrt Zustaumlndig fuumlr die Sicherung und Pflege des Gebietes ist die obere Naturschutzbehoumlrde des Regierungspraumlsidiums Kassel Die Zustaumlndigkeit fuumlr die Durchfuumlhrung der Pflege- und Entwicklungsmaszlignahmen liegt beim Forstamt Diemelstadt
23 Aktuelle und fruumlhere Nutzungen
Der uumlberlieferte Landschaftsname Upland (Hochland) steht fuumlr ein hohes Alter menschlicher Besiedelung mit alter Heide-Weidewirtschaft Schafhaltung und auch etwas Feldbaukultur auf Hafer und Flachs was der kargen Natur des Berglandes mit seinen meist basenarmen steinig-grusigen Lehmboumlden und seinen langandauernden schneereichen Wintern entspricht Im Wet-terschutz des hohen Langenbergblocks im SW wie auch des Schellhorn- und Treiswaldes im NW finden sich locker gestellte aber breit gelagerte rundliche Erhebungen (650 ndash 750 m Houmlhe) an deren Hanglehnen sich Aumlcker und Maumlhweiden im Wechsel mit Preiszligelbeerheiden und klei-nen Waldschleppen bis auf die Kuppenhoumlhen hinauf ziehen Oberdevonische Mergel und Ton-schiefer sowie Kalksandstein schaffen nicht nur ein in sich weicheres Relief sondern insgesamt auch etwas bessere Boumlden so dass dieses Gebiet trotz seiner Houmlhenlagen wohl aufgrund sehr fruumlher Besiedelung eine Aufloumlsung der Walddecke durch Rodung erfahren hat Hier finden sich aumlhnlich wie im Westerwald und im Vogelsberg heute ruumlcklaumlufige Hutungen die als die ostsauerlaumlndischen Hochheiden bezeichnet werden Hierzu zaumlhlt auch das beschriebene Ge-biet bdquoOsterkopfldquo noumlrdlich von Usseln
24 Bedeutung
Die Hochheiden zaumlhlen generell zu den seltenen Vegetationseinheiten Mitteleuropas In Ver-bindung mit dem silikatischen Ausgangsgestein und dem sommerkuumlhlen und niederschlagsrei-chen Montanklima stehen sie den arktischen Zwergstrauchtundren nah sind jedoch insgesamt artenaumlrmer und werden vornehmlich durch Calluna dominiert Insbesondere im Schiefergebirge zeichnen sich die Hochheiden durch einen atlantisch-nordischen Vegetationscharakter aus wobei sie Lebensraum fuumlr viele seltene und gefaumlhrdete Arten unserer Flora und Fauna darstel-len deren Schutz nur durch die groszligflaumlchige Erhaltung des Biotoptyps der Hochheide gewaumlhr-leistet werden kann Die Hochheide am bdquoOsterkopfldquo gilt als die letzte gut erhaltene Hochheide des Waldecker Uplan-des da sie in der Vergangenheit nicht aufgeforstet wurde und als Besonderheit am West- und-Nordwesthang als sogenannte Windheide ausgebildet einer bdquonatuumlrlichen Pflegeldquo unterliegt Durch die isolierte Lage des Osterkopfes fehlte es in der Vergangenheit an ausgedehnten Fichtenaufforstungen in der naumlheren Umgebung mit der Gefahr einer Samenausstreuung in die offene Heidevegetation worin ein weiterer auf den natuumlrlichen Gegebenheiten des Standortes beruhender Grund fuumlr die Erhaltung der baumfreien Heide insbesondere am Nord- und Nor-westhang des Osterkopfes besteht Der Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex ist als Relikt historischer Nutzung von bundesweiter Bedeutung Die kurzwuumlchsige zT moos- und flechtenreiche Heidekraut- Preiselbeerheide im Kerngebiet des Osterkopfes ist als weitgehend intaktes Hochheidebiotop anzusprechen Den zu
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 8 von 24
beobachtenden Beeintraumlchtigungen auf der Flaumlche sollte jedoch durch eine Reihe von ver-schiedenen Pflegemaszlignahmen begegnet werden
241 Flora
Als Besonderheit sind die Bereiche an den West- und Nordwesthaumlngen des Osterkopfes als Windheide ausgepraumlgt Sie zeigen ein seit Jahrzehnten weitgehend unveraumlndertes Bild der Vegetationszusammensetzung da sie auf extreme Weise den Wirkungen des atlanti-schen Houmlhenklimas ausgesetzt sind In den offenen Bereichen sind regelmaumlszligig Charakterarten wie das Islandmoos (Cetraria islandica) und verschiedene (Rentier)Flechten (Cladonia div spec) vertreten Als Besonderheit auf dem Osterkopf ist zudem das Vorkommen (sehr) seltener Baumlrlappe hervorzuheben Zu nennen sind an dieser Stelle Kolben-Baumlrlapp (Lycopodium clavat-um) und Isslersrsquo Baumlrlapp (Diphasium issleri) dessen Vorkommen im Rahmen der Grunddaten-erfassung 2002 jedoch trotz intensiver Suche nicht bestaumltigt werden konnte Sein Verschwinden wird an dieser Stelle nicht gaumlnzlich ausgeschlossen und koumlnnte in erster Linie mit der allgemei-nen Eutrophierung und einhergehender Versauerung der Flaumlche begruumlndet werden da auch hier in den Moos- und Flechtenrasen oft die azidophile Art Rotstaumlngelmoos dominiert Eine schon lange nicht mehr nachweisbare Baumlrlappart die als arktisch-alpines Glazialrelikt die enge Bindung der Hochheiden an die nordisch-arktischen Zwergstrauchtundren verdeutlicht ist der Alpen-Baumlrlapp (Diphasium alpinum) Auch wenn es sich um ein ehemaliges Vorkommen han-delt so konnte durch ihn eine Abgrenzung zu den Calluna-Heiden der tieferen Lagen vorgenommen werden Eingestreut koumlnnen Uumlbergaumlnge zu den artenreicheren Borstgrasrasen beobachtet werden Diese eng im Kontakt zu den Heidebereichen anzutreffenden Gesellschaften konnten aufgrund ihrer geringen Flaumlchenausdehnung nicht gesondert auskartiert werden Charakterarten wie die Staumlngellose Kratzdistel (Cirsium acaule) oder auch das Zittergras (Briza media) zeigen deutlich die kleinraumlumig veraumlnderten eher basischen Standortverhaumlltnisse an wie sie in weiten Teilen der Bergheide nicht in Augenschein treten
242 Fauna
Der Bergheide am Osterkopf besitzt aufgrund der regelmaumlszligigen Vorkommen insbesondere von Wiesenpieper (Anthus pratensis) Raubwuumlrger (Lanius excubitor) und Neuntoumlter (Lanius collurio) avifaunistisch eine uumlberregionale Bedeutung Der Wiesenpieper (Anthus pratensis) besetzt hier einen Lebensraum der fuumlr ihn zumindest in Hessen einzigartig ist Aus den fruumlher fuumlr ihn typischen Feuchtgebieten ist er anderenorts vollstaumlndig verschwunden so dass diese offenen Heideflaumlchen wichtige Ruumlckzugsraumlume fuumlr die Art darstellen Fuumlr die beiden Wuumlrgerar-ten hat Hessen eine besondere nationale Verantwortung da sich die Restvorkommen insbe-sondere beim Raubwuumlrger (Lanius excubitor) nur noch auf wenige Bundeslaumlnder beschraumlnken Somit ist jedes Einzelvorkommen von besonderer Bedeutung
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 9 von 24
3 Leitbild und Erhaltungsziele
Grundsaumltzlich geht es um den dauerhaften Erhalt einer historischen Kulturlandschaft Als Leitbild steht daher die Vergroumlszligerung bzw Sicherung von Windheidebereichen und Etablierung von Hochheide die Vergroumlszligerung der Magerrasenanteile in Richtung Borstgrasrasen sowie die Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensiv-gruumlnland (Bergwiesen) im Mittelpunkt Charakteristisch fuumlr die Vegetationszusammensetzung ist die enge Verzahnung der bekannten Biotoptypen So bilden Bergheide Borstgrasrasen Silikatmagerrasen und Extensivgruumlnland Komplexe die teilweise aus pflanzensoziologischer Sicht schwer voneinander abgrenzbar sind (Uumlbergaumlnge und Basalgesellschaften) Groszlige Kernzonen mit Bergheide als Calluna-Heide koumlnnten umgeben von sauren Magerrasen und Borstgrasen ein wuumlnschenswertes Leitbild fuumlr das FFH-Gebiet abgeben In den sich angrenzenden etwas tiefer und flacher gelegenen Bereichen findet sich schlieszliglich ein Extensivgruumlnlandguumlrtel der je nach Standorteigenschaften und Nutzungsintensitaumlt zu den Bergmaumlhwiesen bzw ndashweiden uumlberleitet
31 Leitbild 1
In Anlehnung an das Leitbild des Lebensraumtyps ist das primaumlre Ziel die Sicherung und Etab-lierung von Bergheide (EU-Code 2 4030 b) bei gleichzeitiger Vergroumlszligerung der Magerrasenan-teile (insbesondere der Borstgrasrasen (EU-Code 6230) sowie Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensivgruumlnland (Bergwiesen) Insgesamt ist die Schaffung einer offenen Weidelandschaft wuumlnschenswert (Huteweide) Die auszligerhalb des Gebietes liegenden Flaumlchen koumlnnen als Puffer fungieren (Gruumlnland) sofern sie nicht negativ auf das Kerngebiet wirken Grundsaumltzlich sind die Licht- und Windverhaumlltnisse durch Pflegemaszlignahmen dahinge-hend zu regulieren das die Bergheide auch weiterhin wenigstens in ihrer jetzigen Ausdehnung
Bestand hat Nach der Naturschutzgebietsverordnung3 (NSG-Verordnung) sect2 ist der Zweck der Unterschutz-stellung die Hochheideflaumlchen des Osterkopfes als Lebensraum fuumlr seltene Pflanzengesell-schaften zu sichern und zu erhalten sowie nachteilige Auswirkungen auf den Landschaftshaus-halt zu unterbinden
32 Erhaltungsziele 4
321 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Nachfolgend werden die Erhaltungsziele der vorkommenden Lebensraumtypen aufgefuumlhrt
4030 Trockene europaumlische Heiden (hier 4030 b Bergheiden uumlber 600 m uumlber NN)
Erhalten des Offenlandcharakters der Standorte
Erhalten einer bestandserhaltenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnstigenden Bewirtschaftung
1 Zielvorstellung
2 Code der Lebensraumtypen gemaumlszlig FFH-Richtlinie
3 NSG-VO siehe ab Seite 16
4 angestrebter Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen und Arten
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 10 von 24
6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen(und submontan auf dem europaumlischen Festland) auf Silikatboumlden
Erhalten des Offenlandcharakters und eines fuumlr den LRT guumlnstigen Naumlhrstoffhaushaltes
(auf Sekundaumlrstandorten) Erhalten einer bestandespraumlgenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnsti-genden Bewirtschaftung die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen
EU Code
Lebensraumtyp Flaumlche in ha
Erhaltungs-zustand Ist 2002
Erhaltungs-zustand Soll 2008
Erhaltungs-zustand Soll 2014
Erhaltungs-zustand Soll 2020
4030 b Bergheiden 523 B B B B
6230
Artenreiche montane Borstgrasrasen(und sub-montan auf dem europaumli-schen Festland) auf Sili-katboumlden
193 C C C B
Summe 716 ca 20 der Gesamtflaumlche
A = hervorragende Auspraumlgung B = gute Auspraumlgung C = mittlere bis schlechte Auspraumlgung Prioritaumlrer Lebensraum Erlaumluterung Seite 24
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Anhang - IV ndash Arten festgestellt
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet)
Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
01220
Sonstige Nadelwaumllder 092 ggf Verringerung der Fichten- und Kiefernanteile
04120 Gefasste Quelle 0001 Erhalt
06110
Gruumlnland frischer Standorte extensiv genutzt
930 Sicherung der Lebensraumlume uumlber Bewirtschaf-
tung durch Mahd und Beweidung
06120 Gruumlnland frischer Standorte intensiv genutzt
969
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 11 von 24
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
06530 Magerrasen saurer Standorte
471 Erhaltung uumlber Beweidung
HBT-Code aus Hessischen Biotopkartierung
Erhaltungsziele sonstiger Arten
Heuschrecken 7 Arten Erhalt der Biotope
Voumlgel 45 Arten Erhalt der Biotope
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Inhaltsverzeichnis
Stand Oktober 2016 Seite 4 von 24
Bearbeitung
Die vorliegende Planung wurde mit dem Forstamt Diemelstadt und dem Fachdienst Landwirt-schaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgestimmt sowie am 19042012 in einer oumlf-fentlichen Informationsveranstaltung in Willingen vorgestellt
Auftraggeber
Regierungspraumlsidium Kassel Anschrift Sachbearbeiter Tel Fax Email
Anna ndash Maria Pohl 0561 106 2120 0561 106 1691 Anna-MariaPohlrpkshessende
Abteilung 272 Schutzgebiete Artenschutz Landschaftspflege Steinweg 6 34117 Kassel 0561 106 0 mailrpkshessende
Auftragnehmer
HESSEN-FORST Regionalbetreuung NATURA 2000
Anschrift Sachbearbeiter Tel Fax Email
Hakola Dippel 05694 ndash 99163 ndash 28 05694 ndash 99163 - 40 Hako-laDippelForstHessende
Forstamt Diemelstadt Warburger Weg 28 34474 Diemelstadt 05694 ndash 99163 ndash 0 05694 ndash 99163 - 40 FADiemelstadtForstHessende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Einfuumlhrung
Stand Oktober 2016 Seite 5 von 24
1 Einfuumlhrung
11 Allgemeines
Das Gebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo (Natura 2000-Nr 4718-301) ist als Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet gemeldet Es ist seit 1982 als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen Die Ausweisung als FFH-Gebiet beruht auf der Richtlinie 9243EWG des Rates vom 21051992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ndash FFH-Richtlinie ndash (ABl EG Nr L 2067 vom 22071992 zuletzt geaumlndert durch Richt-linie 9762EG des Rates vom 27101997 ABl EG Nr L 30542) Ziel der FFH-Richtlinie ist die Bewahrung der biologischen Vielfalt in Europa Durch den Aufbau eines europaweit vernetzten Schutzgebietssystems mit der Bezeichnung bdquoNatura 2000ldquo sollen die natuumlrlichen und naturnahen Lebensraumlume sowie bestandsgefaumlhrdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten werden Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert die noumltigen Erhal-tungs- und Entwicklungsmaszlignahmen fuumlr die gemeldeten Schutzgebiete festzulegen Zu diesem Zweck wird ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt der modular aus der Grunddatenerhebung (GDE) und dem mittelfristigen Maszlignahmenplan (Zeitraum uumlber 10 Jahre) sowie ggf aus weite-ren Unterlagen besteht Die Grunddatenerhebung wurde durch das Planungsbuumlro Bioline Lichtenfels-Dalwigksthal in den Jahren 2001 und 2002 erstellt Der darauf aufbauende Maszlignahmenplan ersetzt im vorlie-genden Gebiet den bisher guumlltigen Pflegeplan
12 Lage und Uumlbersichtskarte
Das FFH-Gebiet liegt noumlrdlich der Ort-schaft Usseln (Auszug aus Top-Karte Maszligstab 125000 mit Genehmigung des Hessischen Landesvermessungsamtes)
Abb 1 Uumlbersichtskarte Lage
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Einfuumlhrung
Stand Oktober 2016 Seite 6 von 24
13 Kurzinformation
Tabelle 1 Kurzinformation
Landkreis Waldeck ndash Frankenberg
Gemeinde Willingen
Oumlrtliche Zustaumlndigkeit
Forstamt Diemelstadt
Naturraum 333 Hochsauerland
Houmlhe uumlber NN 640 - 710 m uuml NN
Geologie Schiefer Tonschiefer Quarzite des Mitteldevon
Gesamtgroumlszlige 3565 ha (lt GDE vom November 2002)
Schutzstatus NSG ausgewiesen mit Verordnung vom 711982
Grunddatenerfassung (GDE)
Planungsbuumlro Bioline Lichtenfels - Dalwigksthal November 2002
Lebensraumlume (Lebens-raumtypen) von ge-meinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang I
4030 b Bergheide 523 ha Erhaltungszustand B
ausgebildet als Subtyp 6230 Borstgrasrasen ndash prioritaumlrer Lebensraum
193 ha Erhaltungszustand C Gesamt 716 ha ca 20
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang II
Keine Vorkommen
Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH-Richtlinie Anhang IV
in der Grunddatenerhebung nicht nachgewiesen
Vogelarten nach VS-Richtlinie Anhang I
Neuntoumlter (Lanius collurio) Rotmilan (Milvus milvus) Grauspecht (picus canus) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Heidelerche (Lullula arborea)
Brutvogel Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast Durchzuumlgler
Weitere besondere Arten
Gefleckte Keulenschrecke (Myrmele-otettix maculatus)
RL-H V
Prioritaumlrer Lebensraum
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 7 von 24
2 Gebietsbeschreibung
21 Allgemeine Gebietsinformation (Kurzcharakteristik)
Bedeutender Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex in exponierter Bergkuppenlage
22 Politische und administrative Zustaumlndigkeiten
Innerhalb des Landkreises Waldeck-Frankenberg liegt das FFH-Gebiet in der Gemarkung Usseln die zur Gemeinde Willingen gehoumlrt Zustaumlndig fuumlr die Sicherung und Pflege des Gebietes ist die obere Naturschutzbehoumlrde des Regierungspraumlsidiums Kassel Die Zustaumlndigkeit fuumlr die Durchfuumlhrung der Pflege- und Entwicklungsmaszlignahmen liegt beim Forstamt Diemelstadt
23 Aktuelle und fruumlhere Nutzungen
Der uumlberlieferte Landschaftsname Upland (Hochland) steht fuumlr ein hohes Alter menschlicher Besiedelung mit alter Heide-Weidewirtschaft Schafhaltung und auch etwas Feldbaukultur auf Hafer und Flachs was der kargen Natur des Berglandes mit seinen meist basenarmen steinig-grusigen Lehmboumlden und seinen langandauernden schneereichen Wintern entspricht Im Wet-terschutz des hohen Langenbergblocks im SW wie auch des Schellhorn- und Treiswaldes im NW finden sich locker gestellte aber breit gelagerte rundliche Erhebungen (650 ndash 750 m Houmlhe) an deren Hanglehnen sich Aumlcker und Maumlhweiden im Wechsel mit Preiszligelbeerheiden und klei-nen Waldschleppen bis auf die Kuppenhoumlhen hinauf ziehen Oberdevonische Mergel und Ton-schiefer sowie Kalksandstein schaffen nicht nur ein in sich weicheres Relief sondern insgesamt auch etwas bessere Boumlden so dass dieses Gebiet trotz seiner Houmlhenlagen wohl aufgrund sehr fruumlher Besiedelung eine Aufloumlsung der Walddecke durch Rodung erfahren hat Hier finden sich aumlhnlich wie im Westerwald und im Vogelsberg heute ruumlcklaumlufige Hutungen die als die ostsauerlaumlndischen Hochheiden bezeichnet werden Hierzu zaumlhlt auch das beschriebene Ge-biet bdquoOsterkopfldquo noumlrdlich von Usseln
24 Bedeutung
Die Hochheiden zaumlhlen generell zu den seltenen Vegetationseinheiten Mitteleuropas In Ver-bindung mit dem silikatischen Ausgangsgestein und dem sommerkuumlhlen und niederschlagsrei-chen Montanklima stehen sie den arktischen Zwergstrauchtundren nah sind jedoch insgesamt artenaumlrmer und werden vornehmlich durch Calluna dominiert Insbesondere im Schiefergebirge zeichnen sich die Hochheiden durch einen atlantisch-nordischen Vegetationscharakter aus wobei sie Lebensraum fuumlr viele seltene und gefaumlhrdete Arten unserer Flora und Fauna darstel-len deren Schutz nur durch die groszligflaumlchige Erhaltung des Biotoptyps der Hochheide gewaumlhr-leistet werden kann Die Hochheide am bdquoOsterkopfldquo gilt als die letzte gut erhaltene Hochheide des Waldecker Uplan-des da sie in der Vergangenheit nicht aufgeforstet wurde und als Besonderheit am West- und-Nordwesthang als sogenannte Windheide ausgebildet einer bdquonatuumlrlichen Pflegeldquo unterliegt Durch die isolierte Lage des Osterkopfes fehlte es in der Vergangenheit an ausgedehnten Fichtenaufforstungen in der naumlheren Umgebung mit der Gefahr einer Samenausstreuung in die offene Heidevegetation worin ein weiterer auf den natuumlrlichen Gegebenheiten des Standortes beruhender Grund fuumlr die Erhaltung der baumfreien Heide insbesondere am Nord- und Nor-westhang des Osterkopfes besteht Der Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex ist als Relikt historischer Nutzung von bundesweiter Bedeutung Die kurzwuumlchsige zT moos- und flechtenreiche Heidekraut- Preiselbeerheide im Kerngebiet des Osterkopfes ist als weitgehend intaktes Hochheidebiotop anzusprechen Den zu
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 8 von 24
beobachtenden Beeintraumlchtigungen auf der Flaumlche sollte jedoch durch eine Reihe von ver-schiedenen Pflegemaszlignahmen begegnet werden
241 Flora
Als Besonderheit sind die Bereiche an den West- und Nordwesthaumlngen des Osterkopfes als Windheide ausgepraumlgt Sie zeigen ein seit Jahrzehnten weitgehend unveraumlndertes Bild der Vegetationszusammensetzung da sie auf extreme Weise den Wirkungen des atlanti-schen Houmlhenklimas ausgesetzt sind In den offenen Bereichen sind regelmaumlszligig Charakterarten wie das Islandmoos (Cetraria islandica) und verschiedene (Rentier)Flechten (Cladonia div spec) vertreten Als Besonderheit auf dem Osterkopf ist zudem das Vorkommen (sehr) seltener Baumlrlappe hervorzuheben Zu nennen sind an dieser Stelle Kolben-Baumlrlapp (Lycopodium clavat-um) und Isslersrsquo Baumlrlapp (Diphasium issleri) dessen Vorkommen im Rahmen der Grunddaten-erfassung 2002 jedoch trotz intensiver Suche nicht bestaumltigt werden konnte Sein Verschwinden wird an dieser Stelle nicht gaumlnzlich ausgeschlossen und koumlnnte in erster Linie mit der allgemei-nen Eutrophierung und einhergehender Versauerung der Flaumlche begruumlndet werden da auch hier in den Moos- und Flechtenrasen oft die azidophile Art Rotstaumlngelmoos dominiert Eine schon lange nicht mehr nachweisbare Baumlrlappart die als arktisch-alpines Glazialrelikt die enge Bindung der Hochheiden an die nordisch-arktischen Zwergstrauchtundren verdeutlicht ist der Alpen-Baumlrlapp (Diphasium alpinum) Auch wenn es sich um ein ehemaliges Vorkommen han-delt so konnte durch ihn eine Abgrenzung zu den Calluna-Heiden der tieferen Lagen vorgenommen werden Eingestreut koumlnnen Uumlbergaumlnge zu den artenreicheren Borstgrasrasen beobachtet werden Diese eng im Kontakt zu den Heidebereichen anzutreffenden Gesellschaften konnten aufgrund ihrer geringen Flaumlchenausdehnung nicht gesondert auskartiert werden Charakterarten wie die Staumlngellose Kratzdistel (Cirsium acaule) oder auch das Zittergras (Briza media) zeigen deutlich die kleinraumlumig veraumlnderten eher basischen Standortverhaumlltnisse an wie sie in weiten Teilen der Bergheide nicht in Augenschein treten
242 Fauna
Der Bergheide am Osterkopf besitzt aufgrund der regelmaumlszligigen Vorkommen insbesondere von Wiesenpieper (Anthus pratensis) Raubwuumlrger (Lanius excubitor) und Neuntoumlter (Lanius collurio) avifaunistisch eine uumlberregionale Bedeutung Der Wiesenpieper (Anthus pratensis) besetzt hier einen Lebensraum der fuumlr ihn zumindest in Hessen einzigartig ist Aus den fruumlher fuumlr ihn typischen Feuchtgebieten ist er anderenorts vollstaumlndig verschwunden so dass diese offenen Heideflaumlchen wichtige Ruumlckzugsraumlume fuumlr die Art darstellen Fuumlr die beiden Wuumlrgerar-ten hat Hessen eine besondere nationale Verantwortung da sich die Restvorkommen insbe-sondere beim Raubwuumlrger (Lanius excubitor) nur noch auf wenige Bundeslaumlnder beschraumlnken Somit ist jedes Einzelvorkommen von besonderer Bedeutung
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 9 von 24
3 Leitbild und Erhaltungsziele
Grundsaumltzlich geht es um den dauerhaften Erhalt einer historischen Kulturlandschaft Als Leitbild steht daher die Vergroumlszligerung bzw Sicherung von Windheidebereichen und Etablierung von Hochheide die Vergroumlszligerung der Magerrasenanteile in Richtung Borstgrasrasen sowie die Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensiv-gruumlnland (Bergwiesen) im Mittelpunkt Charakteristisch fuumlr die Vegetationszusammensetzung ist die enge Verzahnung der bekannten Biotoptypen So bilden Bergheide Borstgrasrasen Silikatmagerrasen und Extensivgruumlnland Komplexe die teilweise aus pflanzensoziologischer Sicht schwer voneinander abgrenzbar sind (Uumlbergaumlnge und Basalgesellschaften) Groszlige Kernzonen mit Bergheide als Calluna-Heide koumlnnten umgeben von sauren Magerrasen und Borstgrasen ein wuumlnschenswertes Leitbild fuumlr das FFH-Gebiet abgeben In den sich angrenzenden etwas tiefer und flacher gelegenen Bereichen findet sich schlieszliglich ein Extensivgruumlnlandguumlrtel der je nach Standorteigenschaften und Nutzungsintensitaumlt zu den Bergmaumlhwiesen bzw ndashweiden uumlberleitet
31 Leitbild 1
In Anlehnung an das Leitbild des Lebensraumtyps ist das primaumlre Ziel die Sicherung und Etab-lierung von Bergheide (EU-Code 2 4030 b) bei gleichzeitiger Vergroumlszligerung der Magerrasenan-teile (insbesondere der Borstgrasrasen (EU-Code 6230) sowie Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensivgruumlnland (Bergwiesen) Insgesamt ist die Schaffung einer offenen Weidelandschaft wuumlnschenswert (Huteweide) Die auszligerhalb des Gebietes liegenden Flaumlchen koumlnnen als Puffer fungieren (Gruumlnland) sofern sie nicht negativ auf das Kerngebiet wirken Grundsaumltzlich sind die Licht- und Windverhaumlltnisse durch Pflegemaszlignahmen dahinge-hend zu regulieren das die Bergheide auch weiterhin wenigstens in ihrer jetzigen Ausdehnung
Bestand hat Nach der Naturschutzgebietsverordnung3 (NSG-Verordnung) sect2 ist der Zweck der Unterschutz-stellung die Hochheideflaumlchen des Osterkopfes als Lebensraum fuumlr seltene Pflanzengesell-schaften zu sichern und zu erhalten sowie nachteilige Auswirkungen auf den Landschaftshaus-halt zu unterbinden
32 Erhaltungsziele 4
321 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Nachfolgend werden die Erhaltungsziele der vorkommenden Lebensraumtypen aufgefuumlhrt
4030 Trockene europaumlische Heiden (hier 4030 b Bergheiden uumlber 600 m uumlber NN)
Erhalten des Offenlandcharakters der Standorte
Erhalten einer bestandserhaltenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnstigenden Bewirtschaftung
1 Zielvorstellung
2 Code der Lebensraumtypen gemaumlszlig FFH-Richtlinie
3 NSG-VO siehe ab Seite 16
4 angestrebter Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen und Arten
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 10 von 24
6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen(und submontan auf dem europaumlischen Festland) auf Silikatboumlden
Erhalten des Offenlandcharakters und eines fuumlr den LRT guumlnstigen Naumlhrstoffhaushaltes
(auf Sekundaumlrstandorten) Erhalten einer bestandespraumlgenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnsti-genden Bewirtschaftung die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen
EU Code
Lebensraumtyp Flaumlche in ha
Erhaltungs-zustand Ist 2002
Erhaltungs-zustand Soll 2008
Erhaltungs-zustand Soll 2014
Erhaltungs-zustand Soll 2020
4030 b Bergheiden 523 B B B B
6230
Artenreiche montane Borstgrasrasen(und sub-montan auf dem europaumli-schen Festland) auf Sili-katboumlden
193 C C C B
Summe 716 ca 20 der Gesamtflaumlche
A = hervorragende Auspraumlgung B = gute Auspraumlgung C = mittlere bis schlechte Auspraumlgung Prioritaumlrer Lebensraum Erlaumluterung Seite 24
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Anhang - IV ndash Arten festgestellt
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet)
Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
01220
Sonstige Nadelwaumllder 092 ggf Verringerung der Fichten- und Kiefernanteile
04120 Gefasste Quelle 0001 Erhalt
06110
Gruumlnland frischer Standorte extensiv genutzt
930 Sicherung der Lebensraumlume uumlber Bewirtschaf-
tung durch Mahd und Beweidung
06120 Gruumlnland frischer Standorte intensiv genutzt
969
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 11 von 24
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
06530 Magerrasen saurer Standorte
471 Erhaltung uumlber Beweidung
HBT-Code aus Hessischen Biotopkartierung
Erhaltungsziele sonstiger Arten
Heuschrecken 7 Arten Erhalt der Biotope
Voumlgel 45 Arten Erhalt der Biotope
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Einfuumlhrung
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1 Einfuumlhrung
11 Allgemeines
Das Gebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo (Natura 2000-Nr 4718-301) ist als Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet gemeldet Es ist seit 1982 als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen Die Ausweisung als FFH-Gebiet beruht auf der Richtlinie 9243EWG des Rates vom 21051992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ndash FFH-Richtlinie ndash (ABl EG Nr L 2067 vom 22071992 zuletzt geaumlndert durch Richt-linie 9762EG des Rates vom 27101997 ABl EG Nr L 30542) Ziel der FFH-Richtlinie ist die Bewahrung der biologischen Vielfalt in Europa Durch den Aufbau eines europaweit vernetzten Schutzgebietssystems mit der Bezeichnung bdquoNatura 2000ldquo sollen die natuumlrlichen und naturnahen Lebensraumlume sowie bestandsgefaumlhrdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten werden Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert die noumltigen Erhal-tungs- und Entwicklungsmaszlignahmen fuumlr die gemeldeten Schutzgebiete festzulegen Zu diesem Zweck wird ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt der modular aus der Grunddatenerhebung (GDE) und dem mittelfristigen Maszlignahmenplan (Zeitraum uumlber 10 Jahre) sowie ggf aus weite-ren Unterlagen besteht Die Grunddatenerhebung wurde durch das Planungsbuumlro Bioline Lichtenfels-Dalwigksthal in den Jahren 2001 und 2002 erstellt Der darauf aufbauende Maszlignahmenplan ersetzt im vorlie-genden Gebiet den bisher guumlltigen Pflegeplan
12 Lage und Uumlbersichtskarte
Das FFH-Gebiet liegt noumlrdlich der Ort-schaft Usseln (Auszug aus Top-Karte Maszligstab 125000 mit Genehmigung des Hessischen Landesvermessungsamtes)
Abb 1 Uumlbersichtskarte Lage
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Einfuumlhrung
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13 Kurzinformation
Tabelle 1 Kurzinformation
Landkreis Waldeck ndash Frankenberg
Gemeinde Willingen
Oumlrtliche Zustaumlndigkeit
Forstamt Diemelstadt
Naturraum 333 Hochsauerland
Houmlhe uumlber NN 640 - 710 m uuml NN
Geologie Schiefer Tonschiefer Quarzite des Mitteldevon
Gesamtgroumlszlige 3565 ha (lt GDE vom November 2002)
Schutzstatus NSG ausgewiesen mit Verordnung vom 711982
Grunddatenerfassung (GDE)
Planungsbuumlro Bioline Lichtenfels - Dalwigksthal November 2002
Lebensraumlume (Lebens-raumtypen) von ge-meinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang I
4030 b Bergheide 523 ha Erhaltungszustand B
ausgebildet als Subtyp 6230 Borstgrasrasen ndash prioritaumlrer Lebensraum
193 ha Erhaltungszustand C Gesamt 716 ha ca 20
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang II
Keine Vorkommen
Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH-Richtlinie Anhang IV
in der Grunddatenerhebung nicht nachgewiesen
Vogelarten nach VS-Richtlinie Anhang I
Neuntoumlter (Lanius collurio) Rotmilan (Milvus milvus) Grauspecht (picus canus) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Heidelerche (Lullula arborea)
Brutvogel Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast Durchzuumlgler
Weitere besondere Arten
Gefleckte Keulenschrecke (Myrmele-otettix maculatus)
RL-H V
Prioritaumlrer Lebensraum
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 7 von 24
2 Gebietsbeschreibung
21 Allgemeine Gebietsinformation (Kurzcharakteristik)
Bedeutender Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex in exponierter Bergkuppenlage
22 Politische und administrative Zustaumlndigkeiten
Innerhalb des Landkreises Waldeck-Frankenberg liegt das FFH-Gebiet in der Gemarkung Usseln die zur Gemeinde Willingen gehoumlrt Zustaumlndig fuumlr die Sicherung und Pflege des Gebietes ist die obere Naturschutzbehoumlrde des Regierungspraumlsidiums Kassel Die Zustaumlndigkeit fuumlr die Durchfuumlhrung der Pflege- und Entwicklungsmaszlignahmen liegt beim Forstamt Diemelstadt
23 Aktuelle und fruumlhere Nutzungen
Der uumlberlieferte Landschaftsname Upland (Hochland) steht fuumlr ein hohes Alter menschlicher Besiedelung mit alter Heide-Weidewirtschaft Schafhaltung und auch etwas Feldbaukultur auf Hafer und Flachs was der kargen Natur des Berglandes mit seinen meist basenarmen steinig-grusigen Lehmboumlden und seinen langandauernden schneereichen Wintern entspricht Im Wet-terschutz des hohen Langenbergblocks im SW wie auch des Schellhorn- und Treiswaldes im NW finden sich locker gestellte aber breit gelagerte rundliche Erhebungen (650 ndash 750 m Houmlhe) an deren Hanglehnen sich Aumlcker und Maumlhweiden im Wechsel mit Preiszligelbeerheiden und klei-nen Waldschleppen bis auf die Kuppenhoumlhen hinauf ziehen Oberdevonische Mergel und Ton-schiefer sowie Kalksandstein schaffen nicht nur ein in sich weicheres Relief sondern insgesamt auch etwas bessere Boumlden so dass dieses Gebiet trotz seiner Houmlhenlagen wohl aufgrund sehr fruumlher Besiedelung eine Aufloumlsung der Walddecke durch Rodung erfahren hat Hier finden sich aumlhnlich wie im Westerwald und im Vogelsberg heute ruumlcklaumlufige Hutungen die als die ostsauerlaumlndischen Hochheiden bezeichnet werden Hierzu zaumlhlt auch das beschriebene Ge-biet bdquoOsterkopfldquo noumlrdlich von Usseln
24 Bedeutung
Die Hochheiden zaumlhlen generell zu den seltenen Vegetationseinheiten Mitteleuropas In Ver-bindung mit dem silikatischen Ausgangsgestein und dem sommerkuumlhlen und niederschlagsrei-chen Montanklima stehen sie den arktischen Zwergstrauchtundren nah sind jedoch insgesamt artenaumlrmer und werden vornehmlich durch Calluna dominiert Insbesondere im Schiefergebirge zeichnen sich die Hochheiden durch einen atlantisch-nordischen Vegetationscharakter aus wobei sie Lebensraum fuumlr viele seltene und gefaumlhrdete Arten unserer Flora und Fauna darstel-len deren Schutz nur durch die groszligflaumlchige Erhaltung des Biotoptyps der Hochheide gewaumlhr-leistet werden kann Die Hochheide am bdquoOsterkopfldquo gilt als die letzte gut erhaltene Hochheide des Waldecker Uplan-des da sie in der Vergangenheit nicht aufgeforstet wurde und als Besonderheit am West- und-Nordwesthang als sogenannte Windheide ausgebildet einer bdquonatuumlrlichen Pflegeldquo unterliegt Durch die isolierte Lage des Osterkopfes fehlte es in der Vergangenheit an ausgedehnten Fichtenaufforstungen in der naumlheren Umgebung mit der Gefahr einer Samenausstreuung in die offene Heidevegetation worin ein weiterer auf den natuumlrlichen Gegebenheiten des Standortes beruhender Grund fuumlr die Erhaltung der baumfreien Heide insbesondere am Nord- und Nor-westhang des Osterkopfes besteht Der Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex ist als Relikt historischer Nutzung von bundesweiter Bedeutung Die kurzwuumlchsige zT moos- und flechtenreiche Heidekraut- Preiselbeerheide im Kerngebiet des Osterkopfes ist als weitgehend intaktes Hochheidebiotop anzusprechen Den zu
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
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beobachtenden Beeintraumlchtigungen auf der Flaumlche sollte jedoch durch eine Reihe von ver-schiedenen Pflegemaszlignahmen begegnet werden
241 Flora
Als Besonderheit sind die Bereiche an den West- und Nordwesthaumlngen des Osterkopfes als Windheide ausgepraumlgt Sie zeigen ein seit Jahrzehnten weitgehend unveraumlndertes Bild der Vegetationszusammensetzung da sie auf extreme Weise den Wirkungen des atlanti-schen Houmlhenklimas ausgesetzt sind In den offenen Bereichen sind regelmaumlszligig Charakterarten wie das Islandmoos (Cetraria islandica) und verschiedene (Rentier)Flechten (Cladonia div spec) vertreten Als Besonderheit auf dem Osterkopf ist zudem das Vorkommen (sehr) seltener Baumlrlappe hervorzuheben Zu nennen sind an dieser Stelle Kolben-Baumlrlapp (Lycopodium clavat-um) und Isslersrsquo Baumlrlapp (Diphasium issleri) dessen Vorkommen im Rahmen der Grunddaten-erfassung 2002 jedoch trotz intensiver Suche nicht bestaumltigt werden konnte Sein Verschwinden wird an dieser Stelle nicht gaumlnzlich ausgeschlossen und koumlnnte in erster Linie mit der allgemei-nen Eutrophierung und einhergehender Versauerung der Flaumlche begruumlndet werden da auch hier in den Moos- und Flechtenrasen oft die azidophile Art Rotstaumlngelmoos dominiert Eine schon lange nicht mehr nachweisbare Baumlrlappart die als arktisch-alpines Glazialrelikt die enge Bindung der Hochheiden an die nordisch-arktischen Zwergstrauchtundren verdeutlicht ist der Alpen-Baumlrlapp (Diphasium alpinum) Auch wenn es sich um ein ehemaliges Vorkommen han-delt so konnte durch ihn eine Abgrenzung zu den Calluna-Heiden der tieferen Lagen vorgenommen werden Eingestreut koumlnnen Uumlbergaumlnge zu den artenreicheren Borstgrasrasen beobachtet werden Diese eng im Kontakt zu den Heidebereichen anzutreffenden Gesellschaften konnten aufgrund ihrer geringen Flaumlchenausdehnung nicht gesondert auskartiert werden Charakterarten wie die Staumlngellose Kratzdistel (Cirsium acaule) oder auch das Zittergras (Briza media) zeigen deutlich die kleinraumlumig veraumlnderten eher basischen Standortverhaumlltnisse an wie sie in weiten Teilen der Bergheide nicht in Augenschein treten
242 Fauna
Der Bergheide am Osterkopf besitzt aufgrund der regelmaumlszligigen Vorkommen insbesondere von Wiesenpieper (Anthus pratensis) Raubwuumlrger (Lanius excubitor) und Neuntoumlter (Lanius collurio) avifaunistisch eine uumlberregionale Bedeutung Der Wiesenpieper (Anthus pratensis) besetzt hier einen Lebensraum der fuumlr ihn zumindest in Hessen einzigartig ist Aus den fruumlher fuumlr ihn typischen Feuchtgebieten ist er anderenorts vollstaumlndig verschwunden so dass diese offenen Heideflaumlchen wichtige Ruumlckzugsraumlume fuumlr die Art darstellen Fuumlr die beiden Wuumlrgerar-ten hat Hessen eine besondere nationale Verantwortung da sich die Restvorkommen insbe-sondere beim Raubwuumlrger (Lanius excubitor) nur noch auf wenige Bundeslaumlnder beschraumlnken Somit ist jedes Einzelvorkommen von besonderer Bedeutung
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 9 von 24
3 Leitbild und Erhaltungsziele
Grundsaumltzlich geht es um den dauerhaften Erhalt einer historischen Kulturlandschaft Als Leitbild steht daher die Vergroumlszligerung bzw Sicherung von Windheidebereichen und Etablierung von Hochheide die Vergroumlszligerung der Magerrasenanteile in Richtung Borstgrasrasen sowie die Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensiv-gruumlnland (Bergwiesen) im Mittelpunkt Charakteristisch fuumlr die Vegetationszusammensetzung ist die enge Verzahnung der bekannten Biotoptypen So bilden Bergheide Borstgrasrasen Silikatmagerrasen und Extensivgruumlnland Komplexe die teilweise aus pflanzensoziologischer Sicht schwer voneinander abgrenzbar sind (Uumlbergaumlnge und Basalgesellschaften) Groszlige Kernzonen mit Bergheide als Calluna-Heide koumlnnten umgeben von sauren Magerrasen und Borstgrasen ein wuumlnschenswertes Leitbild fuumlr das FFH-Gebiet abgeben In den sich angrenzenden etwas tiefer und flacher gelegenen Bereichen findet sich schlieszliglich ein Extensivgruumlnlandguumlrtel der je nach Standorteigenschaften und Nutzungsintensitaumlt zu den Bergmaumlhwiesen bzw ndashweiden uumlberleitet
31 Leitbild 1
In Anlehnung an das Leitbild des Lebensraumtyps ist das primaumlre Ziel die Sicherung und Etab-lierung von Bergheide (EU-Code 2 4030 b) bei gleichzeitiger Vergroumlszligerung der Magerrasenan-teile (insbesondere der Borstgrasrasen (EU-Code 6230) sowie Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensivgruumlnland (Bergwiesen) Insgesamt ist die Schaffung einer offenen Weidelandschaft wuumlnschenswert (Huteweide) Die auszligerhalb des Gebietes liegenden Flaumlchen koumlnnen als Puffer fungieren (Gruumlnland) sofern sie nicht negativ auf das Kerngebiet wirken Grundsaumltzlich sind die Licht- und Windverhaumlltnisse durch Pflegemaszlignahmen dahinge-hend zu regulieren das die Bergheide auch weiterhin wenigstens in ihrer jetzigen Ausdehnung
Bestand hat Nach der Naturschutzgebietsverordnung3 (NSG-Verordnung) sect2 ist der Zweck der Unterschutz-stellung die Hochheideflaumlchen des Osterkopfes als Lebensraum fuumlr seltene Pflanzengesell-schaften zu sichern und zu erhalten sowie nachteilige Auswirkungen auf den Landschaftshaus-halt zu unterbinden
32 Erhaltungsziele 4
321 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Nachfolgend werden die Erhaltungsziele der vorkommenden Lebensraumtypen aufgefuumlhrt
4030 Trockene europaumlische Heiden (hier 4030 b Bergheiden uumlber 600 m uumlber NN)
Erhalten des Offenlandcharakters der Standorte
Erhalten einer bestandserhaltenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnstigenden Bewirtschaftung
1 Zielvorstellung
2 Code der Lebensraumtypen gemaumlszlig FFH-Richtlinie
3 NSG-VO siehe ab Seite 16
4 angestrebter Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen und Arten
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
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6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen(und submontan auf dem europaumlischen Festland) auf Silikatboumlden
Erhalten des Offenlandcharakters und eines fuumlr den LRT guumlnstigen Naumlhrstoffhaushaltes
(auf Sekundaumlrstandorten) Erhalten einer bestandespraumlgenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnsti-genden Bewirtschaftung die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen
EU Code
Lebensraumtyp Flaumlche in ha
Erhaltungs-zustand Ist 2002
Erhaltungs-zustand Soll 2008
Erhaltungs-zustand Soll 2014
Erhaltungs-zustand Soll 2020
4030 b Bergheiden 523 B B B B
6230
Artenreiche montane Borstgrasrasen(und sub-montan auf dem europaumli-schen Festland) auf Sili-katboumlden
193 C C C B
Summe 716 ca 20 der Gesamtflaumlche
A = hervorragende Auspraumlgung B = gute Auspraumlgung C = mittlere bis schlechte Auspraumlgung Prioritaumlrer Lebensraum Erlaumluterung Seite 24
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Anhang - IV ndash Arten festgestellt
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet)
Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
01220
Sonstige Nadelwaumllder 092 ggf Verringerung der Fichten- und Kiefernanteile
04120 Gefasste Quelle 0001 Erhalt
06110
Gruumlnland frischer Standorte extensiv genutzt
930 Sicherung der Lebensraumlume uumlber Bewirtschaf-
tung durch Mahd und Beweidung
06120 Gruumlnland frischer Standorte intensiv genutzt
969
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 11 von 24
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
06530 Magerrasen saurer Standorte
471 Erhaltung uumlber Beweidung
HBT-Code aus Hessischen Biotopkartierung
Erhaltungsziele sonstiger Arten
Heuschrecken 7 Arten Erhalt der Biotope
Voumlgel 45 Arten Erhalt der Biotope
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
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Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
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Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
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Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
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Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Einfuumlhrung
Stand Oktober 2016 Seite 6 von 24
13 Kurzinformation
Tabelle 1 Kurzinformation
Landkreis Waldeck ndash Frankenberg
Gemeinde Willingen
Oumlrtliche Zustaumlndigkeit
Forstamt Diemelstadt
Naturraum 333 Hochsauerland
Houmlhe uumlber NN 640 - 710 m uuml NN
Geologie Schiefer Tonschiefer Quarzite des Mitteldevon
Gesamtgroumlszlige 3565 ha (lt GDE vom November 2002)
Schutzstatus NSG ausgewiesen mit Verordnung vom 711982
Grunddatenerfassung (GDE)
Planungsbuumlro Bioline Lichtenfels - Dalwigksthal November 2002
Lebensraumlume (Lebens-raumtypen) von ge-meinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang I
4030 b Bergheide 523 ha Erhaltungszustand B
ausgebildet als Subtyp 6230 Borstgrasrasen ndash prioritaumlrer Lebensraum
193 ha Erhaltungszustand C Gesamt 716 ha ca 20
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH- Richtlinie Anhang II
Keine Vorkommen
Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH-Richtlinie Anhang IV
in der Grunddatenerhebung nicht nachgewiesen
Vogelarten nach VS-Richtlinie Anhang I
Neuntoumlter (Lanius collurio) Rotmilan (Milvus milvus) Grauspecht (picus canus) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Heidelerche (Lullula arborea)
Brutvogel Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast Durchzuumlgler
Weitere besondere Arten
Gefleckte Keulenschrecke (Myrmele-otettix maculatus)
RL-H V
Prioritaumlrer Lebensraum
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 7 von 24
2 Gebietsbeschreibung
21 Allgemeine Gebietsinformation (Kurzcharakteristik)
Bedeutender Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex in exponierter Bergkuppenlage
22 Politische und administrative Zustaumlndigkeiten
Innerhalb des Landkreises Waldeck-Frankenberg liegt das FFH-Gebiet in der Gemarkung Usseln die zur Gemeinde Willingen gehoumlrt Zustaumlndig fuumlr die Sicherung und Pflege des Gebietes ist die obere Naturschutzbehoumlrde des Regierungspraumlsidiums Kassel Die Zustaumlndigkeit fuumlr die Durchfuumlhrung der Pflege- und Entwicklungsmaszlignahmen liegt beim Forstamt Diemelstadt
23 Aktuelle und fruumlhere Nutzungen
Der uumlberlieferte Landschaftsname Upland (Hochland) steht fuumlr ein hohes Alter menschlicher Besiedelung mit alter Heide-Weidewirtschaft Schafhaltung und auch etwas Feldbaukultur auf Hafer und Flachs was der kargen Natur des Berglandes mit seinen meist basenarmen steinig-grusigen Lehmboumlden und seinen langandauernden schneereichen Wintern entspricht Im Wet-terschutz des hohen Langenbergblocks im SW wie auch des Schellhorn- und Treiswaldes im NW finden sich locker gestellte aber breit gelagerte rundliche Erhebungen (650 ndash 750 m Houmlhe) an deren Hanglehnen sich Aumlcker und Maumlhweiden im Wechsel mit Preiszligelbeerheiden und klei-nen Waldschleppen bis auf die Kuppenhoumlhen hinauf ziehen Oberdevonische Mergel und Ton-schiefer sowie Kalksandstein schaffen nicht nur ein in sich weicheres Relief sondern insgesamt auch etwas bessere Boumlden so dass dieses Gebiet trotz seiner Houmlhenlagen wohl aufgrund sehr fruumlher Besiedelung eine Aufloumlsung der Walddecke durch Rodung erfahren hat Hier finden sich aumlhnlich wie im Westerwald und im Vogelsberg heute ruumlcklaumlufige Hutungen die als die ostsauerlaumlndischen Hochheiden bezeichnet werden Hierzu zaumlhlt auch das beschriebene Ge-biet bdquoOsterkopfldquo noumlrdlich von Usseln
24 Bedeutung
Die Hochheiden zaumlhlen generell zu den seltenen Vegetationseinheiten Mitteleuropas In Ver-bindung mit dem silikatischen Ausgangsgestein und dem sommerkuumlhlen und niederschlagsrei-chen Montanklima stehen sie den arktischen Zwergstrauchtundren nah sind jedoch insgesamt artenaumlrmer und werden vornehmlich durch Calluna dominiert Insbesondere im Schiefergebirge zeichnen sich die Hochheiden durch einen atlantisch-nordischen Vegetationscharakter aus wobei sie Lebensraum fuumlr viele seltene und gefaumlhrdete Arten unserer Flora und Fauna darstel-len deren Schutz nur durch die groszligflaumlchige Erhaltung des Biotoptyps der Hochheide gewaumlhr-leistet werden kann Die Hochheide am bdquoOsterkopfldquo gilt als die letzte gut erhaltene Hochheide des Waldecker Uplan-des da sie in der Vergangenheit nicht aufgeforstet wurde und als Besonderheit am West- und-Nordwesthang als sogenannte Windheide ausgebildet einer bdquonatuumlrlichen Pflegeldquo unterliegt Durch die isolierte Lage des Osterkopfes fehlte es in der Vergangenheit an ausgedehnten Fichtenaufforstungen in der naumlheren Umgebung mit der Gefahr einer Samenausstreuung in die offene Heidevegetation worin ein weiterer auf den natuumlrlichen Gegebenheiten des Standortes beruhender Grund fuumlr die Erhaltung der baumfreien Heide insbesondere am Nord- und Nor-westhang des Osterkopfes besteht Der Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex ist als Relikt historischer Nutzung von bundesweiter Bedeutung Die kurzwuumlchsige zT moos- und flechtenreiche Heidekraut- Preiselbeerheide im Kerngebiet des Osterkopfes ist als weitgehend intaktes Hochheidebiotop anzusprechen Den zu
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 8 von 24
beobachtenden Beeintraumlchtigungen auf der Flaumlche sollte jedoch durch eine Reihe von ver-schiedenen Pflegemaszlignahmen begegnet werden
241 Flora
Als Besonderheit sind die Bereiche an den West- und Nordwesthaumlngen des Osterkopfes als Windheide ausgepraumlgt Sie zeigen ein seit Jahrzehnten weitgehend unveraumlndertes Bild der Vegetationszusammensetzung da sie auf extreme Weise den Wirkungen des atlanti-schen Houmlhenklimas ausgesetzt sind In den offenen Bereichen sind regelmaumlszligig Charakterarten wie das Islandmoos (Cetraria islandica) und verschiedene (Rentier)Flechten (Cladonia div spec) vertreten Als Besonderheit auf dem Osterkopf ist zudem das Vorkommen (sehr) seltener Baumlrlappe hervorzuheben Zu nennen sind an dieser Stelle Kolben-Baumlrlapp (Lycopodium clavat-um) und Isslersrsquo Baumlrlapp (Diphasium issleri) dessen Vorkommen im Rahmen der Grunddaten-erfassung 2002 jedoch trotz intensiver Suche nicht bestaumltigt werden konnte Sein Verschwinden wird an dieser Stelle nicht gaumlnzlich ausgeschlossen und koumlnnte in erster Linie mit der allgemei-nen Eutrophierung und einhergehender Versauerung der Flaumlche begruumlndet werden da auch hier in den Moos- und Flechtenrasen oft die azidophile Art Rotstaumlngelmoos dominiert Eine schon lange nicht mehr nachweisbare Baumlrlappart die als arktisch-alpines Glazialrelikt die enge Bindung der Hochheiden an die nordisch-arktischen Zwergstrauchtundren verdeutlicht ist der Alpen-Baumlrlapp (Diphasium alpinum) Auch wenn es sich um ein ehemaliges Vorkommen han-delt so konnte durch ihn eine Abgrenzung zu den Calluna-Heiden der tieferen Lagen vorgenommen werden Eingestreut koumlnnen Uumlbergaumlnge zu den artenreicheren Borstgrasrasen beobachtet werden Diese eng im Kontakt zu den Heidebereichen anzutreffenden Gesellschaften konnten aufgrund ihrer geringen Flaumlchenausdehnung nicht gesondert auskartiert werden Charakterarten wie die Staumlngellose Kratzdistel (Cirsium acaule) oder auch das Zittergras (Briza media) zeigen deutlich die kleinraumlumig veraumlnderten eher basischen Standortverhaumlltnisse an wie sie in weiten Teilen der Bergheide nicht in Augenschein treten
242 Fauna
Der Bergheide am Osterkopf besitzt aufgrund der regelmaumlszligigen Vorkommen insbesondere von Wiesenpieper (Anthus pratensis) Raubwuumlrger (Lanius excubitor) und Neuntoumlter (Lanius collurio) avifaunistisch eine uumlberregionale Bedeutung Der Wiesenpieper (Anthus pratensis) besetzt hier einen Lebensraum der fuumlr ihn zumindest in Hessen einzigartig ist Aus den fruumlher fuumlr ihn typischen Feuchtgebieten ist er anderenorts vollstaumlndig verschwunden so dass diese offenen Heideflaumlchen wichtige Ruumlckzugsraumlume fuumlr die Art darstellen Fuumlr die beiden Wuumlrgerar-ten hat Hessen eine besondere nationale Verantwortung da sich die Restvorkommen insbe-sondere beim Raubwuumlrger (Lanius excubitor) nur noch auf wenige Bundeslaumlnder beschraumlnken Somit ist jedes Einzelvorkommen von besonderer Bedeutung
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 9 von 24
3 Leitbild und Erhaltungsziele
Grundsaumltzlich geht es um den dauerhaften Erhalt einer historischen Kulturlandschaft Als Leitbild steht daher die Vergroumlszligerung bzw Sicherung von Windheidebereichen und Etablierung von Hochheide die Vergroumlszligerung der Magerrasenanteile in Richtung Borstgrasrasen sowie die Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensiv-gruumlnland (Bergwiesen) im Mittelpunkt Charakteristisch fuumlr die Vegetationszusammensetzung ist die enge Verzahnung der bekannten Biotoptypen So bilden Bergheide Borstgrasrasen Silikatmagerrasen und Extensivgruumlnland Komplexe die teilweise aus pflanzensoziologischer Sicht schwer voneinander abgrenzbar sind (Uumlbergaumlnge und Basalgesellschaften) Groszlige Kernzonen mit Bergheide als Calluna-Heide koumlnnten umgeben von sauren Magerrasen und Borstgrasen ein wuumlnschenswertes Leitbild fuumlr das FFH-Gebiet abgeben In den sich angrenzenden etwas tiefer und flacher gelegenen Bereichen findet sich schlieszliglich ein Extensivgruumlnlandguumlrtel der je nach Standorteigenschaften und Nutzungsintensitaumlt zu den Bergmaumlhwiesen bzw ndashweiden uumlberleitet
31 Leitbild 1
In Anlehnung an das Leitbild des Lebensraumtyps ist das primaumlre Ziel die Sicherung und Etab-lierung von Bergheide (EU-Code 2 4030 b) bei gleichzeitiger Vergroumlszligerung der Magerrasenan-teile (insbesondere der Borstgrasrasen (EU-Code 6230) sowie Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensivgruumlnland (Bergwiesen) Insgesamt ist die Schaffung einer offenen Weidelandschaft wuumlnschenswert (Huteweide) Die auszligerhalb des Gebietes liegenden Flaumlchen koumlnnen als Puffer fungieren (Gruumlnland) sofern sie nicht negativ auf das Kerngebiet wirken Grundsaumltzlich sind die Licht- und Windverhaumlltnisse durch Pflegemaszlignahmen dahinge-hend zu regulieren das die Bergheide auch weiterhin wenigstens in ihrer jetzigen Ausdehnung
Bestand hat Nach der Naturschutzgebietsverordnung3 (NSG-Verordnung) sect2 ist der Zweck der Unterschutz-stellung die Hochheideflaumlchen des Osterkopfes als Lebensraum fuumlr seltene Pflanzengesell-schaften zu sichern und zu erhalten sowie nachteilige Auswirkungen auf den Landschaftshaus-halt zu unterbinden
32 Erhaltungsziele 4
321 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Nachfolgend werden die Erhaltungsziele der vorkommenden Lebensraumtypen aufgefuumlhrt
4030 Trockene europaumlische Heiden (hier 4030 b Bergheiden uumlber 600 m uumlber NN)
Erhalten des Offenlandcharakters der Standorte
Erhalten einer bestandserhaltenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnstigenden Bewirtschaftung
1 Zielvorstellung
2 Code der Lebensraumtypen gemaumlszlig FFH-Richtlinie
3 NSG-VO siehe ab Seite 16
4 angestrebter Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen und Arten
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 10 von 24
6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen(und submontan auf dem europaumlischen Festland) auf Silikatboumlden
Erhalten des Offenlandcharakters und eines fuumlr den LRT guumlnstigen Naumlhrstoffhaushaltes
(auf Sekundaumlrstandorten) Erhalten einer bestandespraumlgenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnsti-genden Bewirtschaftung die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen
EU Code
Lebensraumtyp Flaumlche in ha
Erhaltungs-zustand Ist 2002
Erhaltungs-zustand Soll 2008
Erhaltungs-zustand Soll 2014
Erhaltungs-zustand Soll 2020
4030 b Bergheiden 523 B B B B
6230
Artenreiche montane Borstgrasrasen(und sub-montan auf dem europaumli-schen Festland) auf Sili-katboumlden
193 C C C B
Summe 716 ca 20 der Gesamtflaumlche
A = hervorragende Auspraumlgung B = gute Auspraumlgung C = mittlere bis schlechte Auspraumlgung Prioritaumlrer Lebensraum Erlaumluterung Seite 24
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Anhang - IV ndash Arten festgestellt
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet)
Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
01220
Sonstige Nadelwaumllder 092 ggf Verringerung der Fichten- und Kiefernanteile
04120 Gefasste Quelle 0001 Erhalt
06110
Gruumlnland frischer Standorte extensiv genutzt
930 Sicherung der Lebensraumlume uumlber Bewirtschaf-
tung durch Mahd und Beweidung
06120 Gruumlnland frischer Standorte intensiv genutzt
969
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 11 von 24
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
06530 Magerrasen saurer Standorte
471 Erhaltung uumlber Beweidung
HBT-Code aus Hessischen Biotopkartierung
Erhaltungsziele sonstiger Arten
Heuschrecken 7 Arten Erhalt der Biotope
Voumlgel 45 Arten Erhalt der Biotope
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 7 von 24
2 Gebietsbeschreibung
21 Allgemeine Gebietsinformation (Kurzcharakteristik)
Bedeutender Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex in exponierter Bergkuppenlage
22 Politische und administrative Zustaumlndigkeiten
Innerhalb des Landkreises Waldeck-Frankenberg liegt das FFH-Gebiet in der Gemarkung Usseln die zur Gemeinde Willingen gehoumlrt Zustaumlndig fuumlr die Sicherung und Pflege des Gebietes ist die obere Naturschutzbehoumlrde des Regierungspraumlsidiums Kassel Die Zustaumlndigkeit fuumlr die Durchfuumlhrung der Pflege- und Entwicklungsmaszlignahmen liegt beim Forstamt Diemelstadt
23 Aktuelle und fruumlhere Nutzungen
Der uumlberlieferte Landschaftsname Upland (Hochland) steht fuumlr ein hohes Alter menschlicher Besiedelung mit alter Heide-Weidewirtschaft Schafhaltung und auch etwas Feldbaukultur auf Hafer und Flachs was der kargen Natur des Berglandes mit seinen meist basenarmen steinig-grusigen Lehmboumlden und seinen langandauernden schneereichen Wintern entspricht Im Wet-terschutz des hohen Langenbergblocks im SW wie auch des Schellhorn- und Treiswaldes im NW finden sich locker gestellte aber breit gelagerte rundliche Erhebungen (650 ndash 750 m Houmlhe) an deren Hanglehnen sich Aumlcker und Maumlhweiden im Wechsel mit Preiszligelbeerheiden und klei-nen Waldschleppen bis auf die Kuppenhoumlhen hinauf ziehen Oberdevonische Mergel und Ton-schiefer sowie Kalksandstein schaffen nicht nur ein in sich weicheres Relief sondern insgesamt auch etwas bessere Boumlden so dass dieses Gebiet trotz seiner Houmlhenlagen wohl aufgrund sehr fruumlher Besiedelung eine Aufloumlsung der Walddecke durch Rodung erfahren hat Hier finden sich aumlhnlich wie im Westerwald und im Vogelsberg heute ruumlcklaumlufige Hutungen die als die ostsauerlaumlndischen Hochheiden bezeichnet werden Hierzu zaumlhlt auch das beschriebene Ge-biet bdquoOsterkopfldquo noumlrdlich von Usseln
24 Bedeutung
Die Hochheiden zaumlhlen generell zu den seltenen Vegetationseinheiten Mitteleuropas In Ver-bindung mit dem silikatischen Ausgangsgestein und dem sommerkuumlhlen und niederschlagsrei-chen Montanklima stehen sie den arktischen Zwergstrauchtundren nah sind jedoch insgesamt artenaumlrmer und werden vornehmlich durch Calluna dominiert Insbesondere im Schiefergebirge zeichnen sich die Hochheiden durch einen atlantisch-nordischen Vegetationscharakter aus wobei sie Lebensraum fuumlr viele seltene und gefaumlhrdete Arten unserer Flora und Fauna darstel-len deren Schutz nur durch die groszligflaumlchige Erhaltung des Biotoptyps der Hochheide gewaumlhr-leistet werden kann Die Hochheide am bdquoOsterkopfldquo gilt als die letzte gut erhaltene Hochheide des Waldecker Uplan-des da sie in der Vergangenheit nicht aufgeforstet wurde und als Besonderheit am West- und-Nordwesthang als sogenannte Windheide ausgebildet einer bdquonatuumlrlichen Pflegeldquo unterliegt Durch die isolierte Lage des Osterkopfes fehlte es in der Vergangenheit an ausgedehnten Fichtenaufforstungen in der naumlheren Umgebung mit der Gefahr einer Samenausstreuung in die offene Heidevegetation worin ein weiterer auf den natuumlrlichen Gegebenheiten des Standortes beruhender Grund fuumlr die Erhaltung der baumfreien Heide insbesondere am Nord- und Nor-westhang des Osterkopfes besteht Der Hochheide-Borstgrasrasen-Komplex ist als Relikt historischer Nutzung von bundesweiter Bedeutung Die kurzwuumlchsige zT moos- und flechtenreiche Heidekraut- Preiselbeerheide im Kerngebiet des Osterkopfes ist als weitgehend intaktes Hochheidebiotop anzusprechen Den zu
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 8 von 24
beobachtenden Beeintraumlchtigungen auf der Flaumlche sollte jedoch durch eine Reihe von ver-schiedenen Pflegemaszlignahmen begegnet werden
241 Flora
Als Besonderheit sind die Bereiche an den West- und Nordwesthaumlngen des Osterkopfes als Windheide ausgepraumlgt Sie zeigen ein seit Jahrzehnten weitgehend unveraumlndertes Bild der Vegetationszusammensetzung da sie auf extreme Weise den Wirkungen des atlanti-schen Houmlhenklimas ausgesetzt sind In den offenen Bereichen sind regelmaumlszligig Charakterarten wie das Islandmoos (Cetraria islandica) und verschiedene (Rentier)Flechten (Cladonia div spec) vertreten Als Besonderheit auf dem Osterkopf ist zudem das Vorkommen (sehr) seltener Baumlrlappe hervorzuheben Zu nennen sind an dieser Stelle Kolben-Baumlrlapp (Lycopodium clavat-um) und Isslersrsquo Baumlrlapp (Diphasium issleri) dessen Vorkommen im Rahmen der Grunddaten-erfassung 2002 jedoch trotz intensiver Suche nicht bestaumltigt werden konnte Sein Verschwinden wird an dieser Stelle nicht gaumlnzlich ausgeschlossen und koumlnnte in erster Linie mit der allgemei-nen Eutrophierung und einhergehender Versauerung der Flaumlche begruumlndet werden da auch hier in den Moos- und Flechtenrasen oft die azidophile Art Rotstaumlngelmoos dominiert Eine schon lange nicht mehr nachweisbare Baumlrlappart die als arktisch-alpines Glazialrelikt die enge Bindung der Hochheiden an die nordisch-arktischen Zwergstrauchtundren verdeutlicht ist der Alpen-Baumlrlapp (Diphasium alpinum) Auch wenn es sich um ein ehemaliges Vorkommen han-delt so konnte durch ihn eine Abgrenzung zu den Calluna-Heiden der tieferen Lagen vorgenommen werden Eingestreut koumlnnen Uumlbergaumlnge zu den artenreicheren Borstgrasrasen beobachtet werden Diese eng im Kontakt zu den Heidebereichen anzutreffenden Gesellschaften konnten aufgrund ihrer geringen Flaumlchenausdehnung nicht gesondert auskartiert werden Charakterarten wie die Staumlngellose Kratzdistel (Cirsium acaule) oder auch das Zittergras (Briza media) zeigen deutlich die kleinraumlumig veraumlnderten eher basischen Standortverhaumlltnisse an wie sie in weiten Teilen der Bergheide nicht in Augenschein treten
242 Fauna
Der Bergheide am Osterkopf besitzt aufgrund der regelmaumlszligigen Vorkommen insbesondere von Wiesenpieper (Anthus pratensis) Raubwuumlrger (Lanius excubitor) und Neuntoumlter (Lanius collurio) avifaunistisch eine uumlberregionale Bedeutung Der Wiesenpieper (Anthus pratensis) besetzt hier einen Lebensraum der fuumlr ihn zumindest in Hessen einzigartig ist Aus den fruumlher fuumlr ihn typischen Feuchtgebieten ist er anderenorts vollstaumlndig verschwunden so dass diese offenen Heideflaumlchen wichtige Ruumlckzugsraumlume fuumlr die Art darstellen Fuumlr die beiden Wuumlrgerar-ten hat Hessen eine besondere nationale Verantwortung da sich die Restvorkommen insbe-sondere beim Raubwuumlrger (Lanius excubitor) nur noch auf wenige Bundeslaumlnder beschraumlnken Somit ist jedes Einzelvorkommen von besonderer Bedeutung
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 9 von 24
3 Leitbild und Erhaltungsziele
Grundsaumltzlich geht es um den dauerhaften Erhalt einer historischen Kulturlandschaft Als Leitbild steht daher die Vergroumlszligerung bzw Sicherung von Windheidebereichen und Etablierung von Hochheide die Vergroumlszligerung der Magerrasenanteile in Richtung Borstgrasrasen sowie die Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensiv-gruumlnland (Bergwiesen) im Mittelpunkt Charakteristisch fuumlr die Vegetationszusammensetzung ist die enge Verzahnung der bekannten Biotoptypen So bilden Bergheide Borstgrasrasen Silikatmagerrasen und Extensivgruumlnland Komplexe die teilweise aus pflanzensoziologischer Sicht schwer voneinander abgrenzbar sind (Uumlbergaumlnge und Basalgesellschaften) Groszlige Kernzonen mit Bergheide als Calluna-Heide koumlnnten umgeben von sauren Magerrasen und Borstgrasen ein wuumlnschenswertes Leitbild fuumlr das FFH-Gebiet abgeben In den sich angrenzenden etwas tiefer und flacher gelegenen Bereichen findet sich schlieszliglich ein Extensivgruumlnlandguumlrtel der je nach Standorteigenschaften und Nutzungsintensitaumlt zu den Bergmaumlhwiesen bzw ndashweiden uumlberleitet
31 Leitbild 1
In Anlehnung an das Leitbild des Lebensraumtyps ist das primaumlre Ziel die Sicherung und Etab-lierung von Bergheide (EU-Code 2 4030 b) bei gleichzeitiger Vergroumlszligerung der Magerrasenan-teile (insbesondere der Borstgrasrasen (EU-Code 6230) sowie Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensivgruumlnland (Bergwiesen) Insgesamt ist die Schaffung einer offenen Weidelandschaft wuumlnschenswert (Huteweide) Die auszligerhalb des Gebietes liegenden Flaumlchen koumlnnen als Puffer fungieren (Gruumlnland) sofern sie nicht negativ auf das Kerngebiet wirken Grundsaumltzlich sind die Licht- und Windverhaumlltnisse durch Pflegemaszlignahmen dahinge-hend zu regulieren das die Bergheide auch weiterhin wenigstens in ihrer jetzigen Ausdehnung
Bestand hat Nach der Naturschutzgebietsverordnung3 (NSG-Verordnung) sect2 ist der Zweck der Unterschutz-stellung die Hochheideflaumlchen des Osterkopfes als Lebensraum fuumlr seltene Pflanzengesell-schaften zu sichern und zu erhalten sowie nachteilige Auswirkungen auf den Landschaftshaus-halt zu unterbinden
32 Erhaltungsziele 4
321 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Nachfolgend werden die Erhaltungsziele der vorkommenden Lebensraumtypen aufgefuumlhrt
4030 Trockene europaumlische Heiden (hier 4030 b Bergheiden uumlber 600 m uumlber NN)
Erhalten des Offenlandcharakters der Standorte
Erhalten einer bestandserhaltenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnstigenden Bewirtschaftung
1 Zielvorstellung
2 Code der Lebensraumtypen gemaumlszlig FFH-Richtlinie
3 NSG-VO siehe ab Seite 16
4 angestrebter Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen und Arten
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 10 von 24
6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen(und submontan auf dem europaumlischen Festland) auf Silikatboumlden
Erhalten des Offenlandcharakters und eines fuumlr den LRT guumlnstigen Naumlhrstoffhaushaltes
(auf Sekundaumlrstandorten) Erhalten einer bestandespraumlgenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnsti-genden Bewirtschaftung die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen
EU Code
Lebensraumtyp Flaumlche in ha
Erhaltungs-zustand Ist 2002
Erhaltungs-zustand Soll 2008
Erhaltungs-zustand Soll 2014
Erhaltungs-zustand Soll 2020
4030 b Bergheiden 523 B B B B
6230
Artenreiche montane Borstgrasrasen(und sub-montan auf dem europaumli-schen Festland) auf Sili-katboumlden
193 C C C B
Summe 716 ca 20 der Gesamtflaumlche
A = hervorragende Auspraumlgung B = gute Auspraumlgung C = mittlere bis schlechte Auspraumlgung Prioritaumlrer Lebensraum Erlaumluterung Seite 24
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Anhang - IV ndash Arten festgestellt
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet)
Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
01220
Sonstige Nadelwaumllder 092 ggf Verringerung der Fichten- und Kiefernanteile
04120 Gefasste Quelle 0001 Erhalt
06110
Gruumlnland frischer Standorte extensiv genutzt
930 Sicherung der Lebensraumlume uumlber Bewirtschaf-
tung durch Mahd und Beweidung
06120 Gruumlnland frischer Standorte intensiv genutzt
969
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 11 von 24
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
06530 Magerrasen saurer Standorte
471 Erhaltung uumlber Beweidung
HBT-Code aus Hessischen Biotopkartierung
Erhaltungsziele sonstiger Arten
Heuschrecken 7 Arten Erhalt der Biotope
Voumlgel 45 Arten Erhalt der Biotope
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Gebietsbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 8 von 24
beobachtenden Beeintraumlchtigungen auf der Flaumlche sollte jedoch durch eine Reihe von ver-schiedenen Pflegemaszlignahmen begegnet werden
241 Flora
Als Besonderheit sind die Bereiche an den West- und Nordwesthaumlngen des Osterkopfes als Windheide ausgepraumlgt Sie zeigen ein seit Jahrzehnten weitgehend unveraumlndertes Bild der Vegetationszusammensetzung da sie auf extreme Weise den Wirkungen des atlanti-schen Houmlhenklimas ausgesetzt sind In den offenen Bereichen sind regelmaumlszligig Charakterarten wie das Islandmoos (Cetraria islandica) und verschiedene (Rentier)Flechten (Cladonia div spec) vertreten Als Besonderheit auf dem Osterkopf ist zudem das Vorkommen (sehr) seltener Baumlrlappe hervorzuheben Zu nennen sind an dieser Stelle Kolben-Baumlrlapp (Lycopodium clavat-um) und Isslersrsquo Baumlrlapp (Diphasium issleri) dessen Vorkommen im Rahmen der Grunddaten-erfassung 2002 jedoch trotz intensiver Suche nicht bestaumltigt werden konnte Sein Verschwinden wird an dieser Stelle nicht gaumlnzlich ausgeschlossen und koumlnnte in erster Linie mit der allgemei-nen Eutrophierung und einhergehender Versauerung der Flaumlche begruumlndet werden da auch hier in den Moos- und Flechtenrasen oft die azidophile Art Rotstaumlngelmoos dominiert Eine schon lange nicht mehr nachweisbare Baumlrlappart die als arktisch-alpines Glazialrelikt die enge Bindung der Hochheiden an die nordisch-arktischen Zwergstrauchtundren verdeutlicht ist der Alpen-Baumlrlapp (Diphasium alpinum) Auch wenn es sich um ein ehemaliges Vorkommen han-delt so konnte durch ihn eine Abgrenzung zu den Calluna-Heiden der tieferen Lagen vorgenommen werden Eingestreut koumlnnen Uumlbergaumlnge zu den artenreicheren Borstgrasrasen beobachtet werden Diese eng im Kontakt zu den Heidebereichen anzutreffenden Gesellschaften konnten aufgrund ihrer geringen Flaumlchenausdehnung nicht gesondert auskartiert werden Charakterarten wie die Staumlngellose Kratzdistel (Cirsium acaule) oder auch das Zittergras (Briza media) zeigen deutlich die kleinraumlumig veraumlnderten eher basischen Standortverhaumlltnisse an wie sie in weiten Teilen der Bergheide nicht in Augenschein treten
242 Fauna
Der Bergheide am Osterkopf besitzt aufgrund der regelmaumlszligigen Vorkommen insbesondere von Wiesenpieper (Anthus pratensis) Raubwuumlrger (Lanius excubitor) und Neuntoumlter (Lanius collurio) avifaunistisch eine uumlberregionale Bedeutung Der Wiesenpieper (Anthus pratensis) besetzt hier einen Lebensraum der fuumlr ihn zumindest in Hessen einzigartig ist Aus den fruumlher fuumlr ihn typischen Feuchtgebieten ist er anderenorts vollstaumlndig verschwunden so dass diese offenen Heideflaumlchen wichtige Ruumlckzugsraumlume fuumlr die Art darstellen Fuumlr die beiden Wuumlrgerar-ten hat Hessen eine besondere nationale Verantwortung da sich die Restvorkommen insbe-sondere beim Raubwuumlrger (Lanius excubitor) nur noch auf wenige Bundeslaumlnder beschraumlnken Somit ist jedes Einzelvorkommen von besonderer Bedeutung
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 9 von 24
3 Leitbild und Erhaltungsziele
Grundsaumltzlich geht es um den dauerhaften Erhalt einer historischen Kulturlandschaft Als Leitbild steht daher die Vergroumlszligerung bzw Sicherung von Windheidebereichen und Etablierung von Hochheide die Vergroumlszligerung der Magerrasenanteile in Richtung Borstgrasrasen sowie die Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensiv-gruumlnland (Bergwiesen) im Mittelpunkt Charakteristisch fuumlr die Vegetationszusammensetzung ist die enge Verzahnung der bekannten Biotoptypen So bilden Bergheide Borstgrasrasen Silikatmagerrasen und Extensivgruumlnland Komplexe die teilweise aus pflanzensoziologischer Sicht schwer voneinander abgrenzbar sind (Uumlbergaumlnge und Basalgesellschaften) Groszlige Kernzonen mit Bergheide als Calluna-Heide koumlnnten umgeben von sauren Magerrasen und Borstgrasen ein wuumlnschenswertes Leitbild fuumlr das FFH-Gebiet abgeben In den sich angrenzenden etwas tiefer und flacher gelegenen Bereichen findet sich schlieszliglich ein Extensivgruumlnlandguumlrtel der je nach Standorteigenschaften und Nutzungsintensitaumlt zu den Bergmaumlhwiesen bzw ndashweiden uumlberleitet
31 Leitbild 1
In Anlehnung an das Leitbild des Lebensraumtyps ist das primaumlre Ziel die Sicherung und Etab-lierung von Bergheide (EU-Code 2 4030 b) bei gleichzeitiger Vergroumlszligerung der Magerrasenan-teile (insbesondere der Borstgrasrasen (EU-Code 6230) sowie Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensivgruumlnland (Bergwiesen) Insgesamt ist die Schaffung einer offenen Weidelandschaft wuumlnschenswert (Huteweide) Die auszligerhalb des Gebietes liegenden Flaumlchen koumlnnen als Puffer fungieren (Gruumlnland) sofern sie nicht negativ auf das Kerngebiet wirken Grundsaumltzlich sind die Licht- und Windverhaumlltnisse durch Pflegemaszlignahmen dahinge-hend zu regulieren das die Bergheide auch weiterhin wenigstens in ihrer jetzigen Ausdehnung
Bestand hat Nach der Naturschutzgebietsverordnung3 (NSG-Verordnung) sect2 ist der Zweck der Unterschutz-stellung die Hochheideflaumlchen des Osterkopfes als Lebensraum fuumlr seltene Pflanzengesell-schaften zu sichern und zu erhalten sowie nachteilige Auswirkungen auf den Landschaftshaus-halt zu unterbinden
32 Erhaltungsziele 4
321 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Nachfolgend werden die Erhaltungsziele der vorkommenden Lebensraumtypen aufgefuumlhrt
4030 Trockene europaumlische Heiden (hier 4030 b Bergheiden uumlber 600 m uumlber NN)
Erhalten des Offenlandcharakters der Standorte
Erhalten einer bestandserhaltenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnstigenden Bewirtschaftung
1 Zielvorstellung
2 Code der Lebensraumtypen gemaumlszlig FFH-Richtlinie
3 NSG-VO siehe ab Seite 16
4 angestrebter Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen und Arten
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 10 von 24
6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen(und submontan auf dem europaumlischen Festland) auf Silikatboumlden
Erhalten des Offenlandcharakters und eines fuumlr den LRT guumlnstigen Naumlhrstoffhaushaltes
(auf Sekundaumlrstandorten) Erhalten einer bestandespraumlgenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnsti-genden Bewirtschaftung die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen
EU Code
Lebensraumtyp Flaumlche in ha
Erhaltungs-zustand Ist 2002
Erhaltungs-zustand Soll 2008
Erhaltungs-zustand Soll 2014
Erhaltungs-zustand Soll 2020
4030 b Bergheiden 523 B B B B
6230
Artenreiche montane Borstgrasrasen(und sub-montan auf dem europaumli-schen Festland) auf Sili-katboumlden
193 C C C B
Summe 716 ca 20 der Gesamtflaumlche
A = hervorragende Auspraumlgung B = gute Auspraumlgung C = mittlere bis schlechte Auspraumlgung Prioritaumlrer Lebensraum Erlaumluterung Seite 24
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Anhang - IV ndash Arten festgestellt
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet)
Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
01220
Sonstige Nadelwaumllder 092 ggf Verringerung der Fichten- und Kiefernanteile
04120 Gefasste Quelle 0001 Erhalt
06110
Gruumlnland frischer Standorte extensiv genutzt
930 Sicherung der Lebensraumlume uumlber Bewirtschaf-
tung durch Mahd und Beweidung
06120 Gruumlnland frischer Standorte intensiv genutzt
969
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 11 von 24
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
06530 Magerrasen saurer Standorte
471 Erhaltung uumlber Beweidung
HBT-Code aus Hessischen Biotopkartierung
Erhaltungsziele sonstiger Arten
Heuschrecken 7 Arten Erhalt der Biotope
Voumlgel 45 Arten Erhalt der Biotope
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
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Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 9 von 24
3 Leitbild und Erhaltungsziele
Grundsaumltzlich geht es um den dauerhaften Erhalt einer historischen Kulturlandschaft Als Leitbild steht daher die Vergroumlszligerung bzw Sicherung von Windheidebereichen und Etablierung von Hochheide die Vergroumlszligerung der Magerrasenanteile in Richtung Borstgrasrasen sowie die Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensiv-gruumlnland (Bergwiesen) im Mittelpunkt Charakteristisch fuumlr die Vegetationszusammensetzung ist die enge Verzahnung der bekannten Biotoptypen So bilden Bergheide Borstgrasrasen Silikatmagerrasen und Extensivgruumlnland Komplexe die teilweise aus pflanzensoziologischer Sicht schwer voneinander abgrenzbar sind (Uumlbergaumlnge und Basalgesellschaften) Groszlige Kernzonen mit Bergheide als Calluna-Heide koumlnnten umgeben von sauren Magerrasen und Borstgrasen ein wuumlnschenswertes Leitbild fuumlr das FFH-Gebiet abgeben In den sich angrenzenden etwas tiefer und flacher gelegenen Bereichen findet sich schlieszliglich ein Extensivgruumlnlandguumlrtel der je nach Standorteigenschaften und Nutzungsintensitaumlt zu den Bergmaumlhwiesen bzw ndashweiden uumlberleitet
31 Leitbild 1
In Anlehnung an das Leitbild des Lebensraumtyps ist das primaumlre Ziel die Sicherung und Etab-lierung von Bergheide (EU-Code 2 4030 b) bei gleichzeitiger Vergroumlszligerung der Magerrasenan-teile (insbesondere der Borstgrasrasen (EU-Code 6230) sowie Verschiebung der intensiven Gruumlnlandanteile in Richtung Extensivgruumlnland (Bergwiesen) Insgesamt ist die Schaffung einer offenen Weidelandschaft wuumlnschenswert (Huteweide) Die auszligerhalb des Gebietes liegenden Flaumlchen koumlnnen als Puffer fungieren (Gruumlnland) sofern sie nicht negativ auf das Kerngebiet wirken Grundsaumltzlich sind die Licht- und Windverhaumlltnisse durch Pflegemaszlignahmen dahinge-hend zu regulieren das die Bergheide auch weiterhin wenigstens in ihrer jetzigen Ausdehnung
Bestand hat Nach der Naturschutzgebietsverordnung3 (NSG-Verordnung) sect2 ist der Zweck der Unterschutz-stellung die Hochheideflaumlchen des Osterkopfes als Lebensraum fuumlr seltene Pflanzengesell-schaften zu sichern und zu erhalten sowie nachteilige Auswirkungen auf den Landschaftshaus-halt zu unterbinden
32 Erhaltungsziele 4
321 Erhaltungsziele der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Nachfolgend werden die Erhaltungsziele der vorkommenden Lebensraumtypen aufgefuumlhrt
4030 Trockene europaumlische Heiden (hier 4030 b Bergheiden uumlber 600 m uumlber NN)
Erhalten des Offenlandcharakters der Standorte
Erhalten einer bestandserhaltenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnstigenden Bewirtschaftung
1 Zielvorstellung
2 Code der Lebensraumtypen gemaumlszlig FFH-Richtlinie
3 NSG-VO siehe ab Seite 16
4 angestrebter Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen und Arten
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 10 von 24
6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen(und submontan auf dem europaumlischen Festland) auf Silikatboumlden
Erhalten des Offenlandcharakters und eines fuumlr den LRT guumlnstigen Naumlhrstoffhaushaltes
(auf Sekundaumlrstandorten) Erhalten einer bestandespraumlgenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnsti-genden Bewirtschaftung die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen
EU Code
Lebensraumtyp Flaumlche in ha
Erhaltungs-zustand Ist 2002
Erhaltungs-zustand Soll 2008
Erhaltungs-zustand Soll 2014
Erhaltungs-zustand Soll 2020
4030 b Bergheiden 523 B B B B
6230
Artenreiche montane Borstgrasrasen(und sub-montan auf dem europaumli-schen Festland) auf Sili-katboumlden
193 C C C B
Summe 716 ca 20 der Gesamtflaumlche
A = hervorragende Auspraumlgung B = gute Auspraumlgung C = mittlere bis schlechte Auspraumlgung Prioritaumlrer Lebensraum Erlaumluterung Seite 24
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Anhang - IV ndash Arten festgestellt
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet)
Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
01220
Sonstige Nadelwaumllder 092 ggf Verringerung der Fichten- und Kiefernanteile
04120 Gefasste Quelle 0001 Erhalt
06110
Gruumlnland frischer Standorte extensiv genutzt
930 Sicherung der Lebensraumlume uumlber Bewirtschaf-
tung durch Mahd und Beweidung
06120 Gruumlnland frischer Standorte intensiv genutzt
969
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 11 von 24
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
06530 Magerrasen saurer Standorte
471 Erhaltung uumlber Beweidung
HBT-Code aus Hessischen Biotopkartierung
Erhaltungsziele sonstiger Arten
Heuschrecken 7 Arten Erhalt der Biotope
Voumlgel 45 Arten Erhalt der Biotope
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
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Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
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Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
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Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
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Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
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Anhang
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Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
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Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
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Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
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Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 10 von 24
6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen(und submontan auf dem europaumlischen Festland) auf Silikatboumlden
Erhalten des Offenlandcharakters und eines fuumlr den LRT guumlnstigen Naumlhrstoffhaushaltes
(auf Sekundaumlrstandorten) Erhalten einer bestandespraumlgenden die Naumlhrstoffarmut beguumlnsti-genden Bewirtschaftung die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Tabelle 2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen
EU Code
Lebensraumtyp Flaumlche in ha
Erhaltungs-zustand Ist 2002
Erhaltungs-zustand Soll 2008
Erhaltungs-zustand Soll 2014
Erhaltungs-zustand Soll 2020
4030 b Bergheiden 523 B B B B
6230
Artenreiche montane Borstgrasrasen(und sub-montan auf dem europaumli-schen Festland) auf Sili-katboumlden
193 C C C B
Summe 716 ca 20 der Gesamtflaumlche
A = hervorragende Auspraumlgung B = gute Auspraumlgung C = mittlere bis schlechte Auspraumlgung Prioritaumlrer Lebensraum Erlaumluterung Seite 24
322 Erhaltungsziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
323 Schutzziele der Populationen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Anhang - IV ndash Arten festgestellt
324 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier Naturschutzgebiet)
Tabelle 3 Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume und Arten
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
01220
Sonstige Nadelwaumllder 092 ggf Verringerung der Fichten- und Kiefernanteile
04120 Gefasste Quelle 0001 Erhalt
06110
Gruumlnland frischer Standorte extensiv genutzt
930 Sicherung der Lebensraumlume uumlber Bewirtschaf-
tung durch Mahd und Beweidung
06120 Gruumlnland frischer Standorte intensiv genutzt
969
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 11 von 24
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
06530 Magerrasen saurer Standorte
471 Erhaltung uumlber Beweidung
HBT-Code aus Hessischen Biotopkartierung
Erhaltungsziele sonstiger Arten
Heuschrecken 7 Arten Erhalt der Biotope
Voumlgel 45 Arten Erhalt der Biotope
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
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Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Leitbild und Erhaltungsziele
Stand Oktober 2016 Seite 11 von 24
Erhaltungsziele sonstiger Lebensraumlume
HBT- Code
Biotoptyp Flaumlche in ha
Erhaltungsziele
06530 Magerrasen saurer Standorte
471 Erhaltung uumlber Beweidung
HBT-Code aus Hessischen Biotopkartierung
Erhaltungsziele sonstiger Arten
Heuschrecken 7 Arten Erhalt der Biotope
Voumlgel 45 Arten Erhalt der Biotope
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
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Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
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bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stand Oktober 2016 Seite 12 von 24
4 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
In den folgenden Tabellen sind Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen des Gebietes aufgefuumlhrt Tabelle 4 Beeintraumlchtigungen Gesamtgebiet
Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
Gesamtflaumlchig Freilauf von Hunden
Teilflaumlchig Freizeitnutzung
Befahren
411 Beeintraumlchtigung und Stoumlrungen in Bezug auf die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Tabelle 5 Beeintraumlchtigungen LRTen
EU Code Lebensraumtyp Art der Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen
Stoumlrungen von auszligerhalb des FFH-Gebietes
4030 b Bergheide
Teilflaumlchiger Pflegeruumlckstand und Unterbeweidung dadurch Verbuschung und Zunahme der Kiefernbestaumlnde
Einfluumlsse durch Randbesiede-lung (Kiefern- und Fichtenan-flug)
6230
Artenreiche monta-ne Borstgrasra-sen(und submontan auf dem europaumli-schen Festland) auf Silikatboumlden
412 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
413 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen in Bezug auf die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine Arten in der Grunddatenerhebung festgestellt
414 Beeintraumlchtigungen und Stoumlrungen sonstiger Lebensraumlume und Arten (hier u a Naturschutzgebiet)
Es sind aktuell keine Beeintraumlchtigungen bzw Stoumlrungen feststellbar
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
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Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 13 von 24
5 Maszlignahmenbeschreibung
51 Maszlignahmenstruktur
Die nachfolgend beschriebenen Maszlignahmen sind kartografisch dargestellt Sie werden Maszlig-
nahmentypen zugeordnet
1 Maszlignahmentyp 1 Beibehaltung der Nutzung (auszligerhalb LRT)
Beibehaltung und Unterstuumltzung der ordnungsgemaumlszligen Land- Forst- oder Fischereiwirtschaft
auszligerhalb der LRT und Arthabitatflaumlchen Auf diesen Flaumlchen auszligerhalb der LRTen wird die
bisherige Nutzung beibehalten
2 Maszlignahmentyp 2 Gewaumlhrleistung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guumlnstigen Erhaltungszustandes erforderlich
sind (B bleibt B aber auch A bleibt A Erhaltungsmaszlignahmen sind Pflicht) Die Maszlignahmen
sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das
Land Hessen
3 Maszlignahmentyp 3 Wiederherstellung des guumlnstigen EZ B (LRT u Arten)
Maszlignahmen zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten
bzw deren Habitaten wenn der Erhaltungszustand aktuell unguumlnstig ist (von C nach B Erhal-
tungsmaszlignahmen) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr
Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
4 Maszlignahmentyp 4 Entwicklung des guumlnstigen EZ BgtA (LRT u Arten)
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw deren Habitaten von einem
aktuell guten zu einem hervorragenden Erhaltungszustand (B nach A Entwicklungsmaszlignah-
men)
5 Maszlignahmentyp 5 Potential eines BT zur Entwicklung LRT
Maszlignahmenvorschlaumlge zur Entwicklung von nicht LRT-Flaumlchen zu zusaumltzlichen LRT-Flaumlchen
oder zur Entwicklung von zusaumltzlichen Habitaten sofern das Potential des Gebietes dies zu-
laumlsst oder erwarten laumlsst (nach C Entwicklungsmaszlignahmen)
6 Maszlignahmentyp 6 Sonstige Maszlignahmen
Zu den einzelnen Maszlignahmen gibt es im EDV-Programm NATUREG definierte Maszlignahmen-
Codes
52 Erhaltungsmaszlignahmen
Bei Erhaltungsmaszlignahmen handelt es sich um Maszlignahmen die zur Gewaumlhrleistung eines aktuell guten sehr guten oder zur Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art (bzw deren Habitat) erforderlich sind (Erhaltung der Wertestufe A oder B Uumlberfuumlhrung der Wertestufe von C nach B) Die Maszlignahmen sind fuumlr das Land Hessen verpflichtend Die Kosten fuumlr Erhaltungsmaszlignahmen uumlbernimmt das Land Hessen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 14 von 24
521 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Anhang I (Lebensraumlume von gemeinschaftlichen Interesse)
Trockene europaumlische Heiden EU Code 4030
Artenreiche montane Borstgrasrasen EU-Code 6230
Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die Beweidung ist das zentrale (Pflege-) Nutzungsinstrument Guumlnstig ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen Von Ende Juli bis Mitte August sollten die Bereiche mit Heidel- und Preiselbeerbestaumlnden nicht beweidet werden um einen Konflikt mit den traditionellen Beerensammlern zu vermeiden Die Hute uumlber einen 10-taumlgigen Zeitraum reicht in den schwachwuumlchsigen Bereichen aus um den Lebensraum zu pflegen Auf allen Standorten kann eine wandernde Koppelhaltung erfol-gen die zu einer tageweise kurzzeitigen intensiven Beweidung fuumlhrt Als ergaumlnzende Weidepflege bei nicht ausreichend erzielter Wirkung der Beweidung wird eine maschinelle Nachmahd mit Schnittgutentfernung (Maszlignahmen-Code 1914) noumltig Weiterhin koumlnnen als Nachpflege kombinierte manuelle und maschinelle Arbeiten (Maszlignah-men-Code 1612) erforderlich sein Sie beschraumlnken sich weitgehend auf die Entfernung und Schaumldigung von Stockausschlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wurzelbrut und sind am effek-tivsten innerhalb der Vegetationsperiode Nach Ende der Brutzeit etwa ab Mitte Juni sind Eins-aumltze grundsaumltzlich moumlglich Maszlignahmencode 120102helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntbuschung Entbuschungsmaszlignahmen incl Ruumlcknahme weiterer Nadelgehoumllze koumlnnen hinsichtlich der Erhaltung oben genannter Lebensraumlume in groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden erforderlich sein Die lebensraumtypischen Gebuumlsch- und Saumstrukturen sollten insgesamt auf einen Flaumlchenanteil von 10 - 20 beschraumlnkt jedoch nie ganz beseitigt werden
522 Erhaltungsmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang II-Arten (Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Es wurden keine FFH-Anhang II-Arten festgestellt
523 Schutzmaszlignahmen fuumlr die FFH-Anhang IV-Arten (Streng zu schuumltzende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)
Die unter 521 dargestellten Maszlignahmen dienen dem Schutz der betroffenen Arten In der GDE wurden keine Anhang IV ndash Arten nachgewiesen
53 Entwicklungsmaszlignahmen
Entwicklungsmaszlignahmen sollen vordringlich dem Umsetzung von Entwicklungszielen dienen die auf eine Vergroumlszligerung des Flaumlchenanteils vorhandener Lebensraumtypen hier der trocke-nen europaumlischen Heiden (LRT 4030) oder auf eine Verbesserung zu einer hervorragenden Auspraumlgung ihres Erhaltungszustandes zielen Hierzu zaumlhlen Maszlignahmencode 02020103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipEntnahme nicht standortgerechter Gehoumllze An geeigneten Stellen koumlnnen durch Umwandlung von Fichtenbestaumlnden neue Heide- oder Borstgrasrasen-Flaumlchen geschaffen werden Hierzu muumlssen zunaumlchst die Baumlume entnommen werden Das Roden der Stubben ist nicht immer notwendig Hierbei kommt es auf die Topogra-fie der Flaumlche an Maszlignahmencode 120105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipPlaggen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Maszlignahmenbeschreibung
Stand Oktober 2016 Seite 15 von 24
Die entwaldeten Teilbereiche muumlssen anschlieszligend geplaggt oder anderweitig von Oberboden befreit werden Je nach Lage und Ausstattung der Flaumlche kann eine Ansaat mit vorher gewon-nenem bdquoSchoppermaterialldquo also Heidemulch notwendig werden Maszlignahmencode 01020303helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipBeweidung mit Schafen Die neu entstandenen Freiflaumlchen gilt es anschlieszligend durch Beweidung als Lebensraum zu sichern und zu entwickeln
54 Sonstige Maszlignahmen
Als Sonstige Maszlignahmen werden alle Planungen bezeichnet die sich aus der NSG-Verordnung (siehe Anhang) oder dem Vorhandensein sonstiger wertvoller Lebensraumlume erge-ben Maszlignahmencode 01020203helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipNachbeweidung mit Schafen Die Wiesen sind in ihrem Bestand zu sichern und extensiv zu bewirtschaften Dafuumlr sollte eine zweischuumlrige oder einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnittgutes (Nutzungsverwertung) und nachfolgender Beweidung erfolgen Maszlignahmencode 120103helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipGehoumllzpflege Im Gebiet vorhandene Gehoumllzreihen -gruppen oder Hecken sind entsprechend zu pflegen und als Gliederungselement und zur Erhoumlhung der Biodiversitaumlt zu erhalten Maszlignahmencode 060205helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipAbsperren von Flaumlchen Laut NSG-VO muss das Gebiet mit amtlichen Schildern gekennzeichnet werden Hieraus ergibt sich die Maszlignahme zu Kontrolle und Erneuerung der Beschilderung Maszlignahmencode 060105helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipLeinenpflicht fuumlr Hunde Maszlignahmencode 060104helliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphelliphellipVerbot des Lagern Zeltens Feuermachens Hiermit werden die Verbotstatbestaumlnde der NSG-Verordnung in die Planung uumlbernommen
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
Stand Oktober 2016 Seite 16 von 24
6 Report aus dem Planungsjournal (Mittelfristige Maszlignahmen)
61 Erhaltungsmaszlignahmen und Entwicklungsmaszlignahmen
Tabelle 6 Planungsjournal (Nautreg Stand 102016)
Maszlignahme Maszlignahmen-code
Beschreibung Ziel Flauml-che
Kosten
Erh
altun
gsm
aszlig
nah
me
Beweidung mit Schafen
01020303 Beweidung mit Schafen und Ziegen Hute oder wandernde Koppelhal-tung Von Ende Juli bis Mitte August Bereiche mit Heidel- und Preisel-beerbestaumlnden nicht beweiden
Erhalt des guumlns-tigen Erhaltungs-zustandes des LRT
1460 000
Entbuschung Entkusselung
120102 Entfernung und Schaumldi-gung von Stockaus-schlaumlgen Fichten- Kiefernanflug und Wur-zelbrut
Erhalt und Wie-derherstellen des guumlnstigen Erhal-tungszustandes des LRT 4030 und der sauren Magerrasen
1060 530000
Entw
icklu
ngsm
aszlig
nah
me
Entnahme nicht standortgerechter Gehoumllze (auch vor der Hiebreife)
02020103 Ruumlcknahme vorwiegend mit Nadelholz bewalde-ter Bereiche
Entwicklung von LRT
150 1500000
Beweidung mit Schafen
01020303 Neu entstandene Heide-flaumlchen sind durch Beweidung als Lebens-raum zu sichern
Entwicklung von LRT 4030
016 000
Plaggenhieb Ab-plaggen
120105 In groumlszligeren zeitlichen Abstaumlnden wird die Heide mittels bdquoplaggenldquo verjuumlngt bzw der Flauml-chenanteil erweitert
Vergroumlszligern des LRT - Flaumlchenan-teils
480 4800000
Sonstige M
aszlig
nah
men
Verbot des La-gernsZeltensFeuermachens
060104 Verbot der NSG-VO Erhalt LRT und Biotope
000 000
Leinenpflicht fuumlr Hunde
060105 Leinenpflicht im NSG Schutz bruumltender Voumlgel
000 000
Absperren von Flaumlchen
060205 Kontrolle und Erneue-rung der NSG - Beschil-derung
Kenntlich ma-chen der Gren-zen
100 20000
Gehoumllzpflege 120103 Pflege vorhandener Gehoumllzstreifen Hecken oder Gehoumllzgruppen
Erhalt von He-cken und Ge-houmllzgruppen als Gliederungsele-ment
000 000
Nachbeweidung mit Schafen
01020203 Einschuumlrige Mahd mit Entfernung des Schnitt-gutes und nachfolgender Beweidung mit Schafen und Ziegen
Wiesen in ihrem Bestand sichern
1730 000
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Stand Oktober 2016 Seite 17 von 24
7 Monitoring (Umsetzungskontrolle)
Umsetzungskontrolle Turnus Naumlchste Durchfuumlhrung
Ganzflaumlchige Wiederholungskartierung 6-jaumlhrig 2014
Floristische Dauerbeobachtungsflaumlchen 6-jaumlhrig 2014
Faunistisches Monitoring 6-jaumlhrig 2014
Die in den zuruumlckliegenden Jahren durchgefuumlhrten Maszlignahmen der Beweidung Mahd Ruumlck-nahme der Nadelgehoumllze und groszligflaumlchiges Plaggen haben auf den bearbeiteten Teilflaumlchen zu einem guumlnstigen Erhaltungszustand gefuumlhrt Die Fortfuumlhrung sollte zu einer Stabilisierung und Sicherung des Lebensraumes beitragen Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist eine allgemeine Uumlberwachung der Arten und Lebens-raumtypen gemeinschaftlichen Interesses durchzufuumlhren Fuumlr die Wiederholungskartierung sowie fuumlr die eingerichteten vegetationskundlichen Dauerbe-obachtungsflaumlchen erscheint ein 6-jaumlhriger Rhythmus angebracht Auf diese Weise kann abge-schaumltzt werden in welchem Umfang das Erhaltungsziel im FFH-Gebiet eingehalten wird oder ob sich beispielsweise bestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsmaszlignahmen positiv ausgewirkt haben sowie welche quantitative wie qualitative Flaumlchenveraumlnderungen erfolgt sind Solange die Erhaltungsziele fuumlr die Bergheide bzw Borstgrasrasen erreicht werden und keine sonstigen Veraumlnderungen eintreten duumlrften sich die Populationen von Neuntoumlter (Lanius collu-rio) als Brutvogel sowie Rotmilan (Milvus milvus) und Grauspecht (picus canus) als Nahrungs-gaumlste (alle Anhang I VS-RL) nicht wesentlich veraumlndern Ein ergaumlnzendes artspezifisches faunistisches Monitoring erscheint deshalb ebenfalls in einem 6-jaumlhrigen Rhythmus notwendig
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Literatur
Stand Oktober 2016 Seite 18 von 24
8 Literatur
Grunddatenerfassung zu Monitoring und Mangement des FFH-Gebietes bdquoOsterkopf bei Usselnldquo Gebietsnummer 4718-301Planungsbuumlro bioline 2002
Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 7 Januar 1982
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
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Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
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Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 19 von 24
9 Anhang
91 Kartenanhang
Fuumlr alle Karten gilt Kartengrundlage ist je nach Darstellungsmodus
Amtliche Liegenschaftskarte mit Genehmigung der Hessischen Verwaltung fuumlr Boden-management und Geoinformation (HVBG)
ATKISreg Digitales Orthophoto 5 (DOP5) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Topographische Karte 125000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesver-messungsamtes fuumlr Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)2012
copy DAS-Computer Bremen 2001-2005 [NATUREG] Land Hessen Naturschutzregister nach sect 55 Hessisches
Naturschutzgesetz idF v 4122006 beim Regierungspraumlsidium Kassel
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 20 von 24
Abb 2 Maszlignahmenkarte
Tabelle 7 Legende Maszlignahmenkarte
Maszlignahmentyp Farbcode Maszlignahmenbeschreibung
Erh
al-
tungs-
maszlig-
nahm
en Beweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Beweidung mit Schafen + Entbuschung
Beweidung mit Schafen + Entbuschung + Plaggen
Beweidung mit Schafen + Plaggen
Entwicklungsmaszlignahme Beweidung mit Schafen + Entnahme nicht heimischer Baumar-ten
Sons-
tige
Maszlig-
nah-
men Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen
Maumlhweide mit Nachbeweidung mit Schafen + Gehoumllzpflege
Gehoumllzpflege
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 21 von 24
Abb 3 Biotoptypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 22 von 24
Abb 4 Lebensraumtypenkarte mit Legende
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 23 von 24
92 Verordnung uumlber das Naturschutzgebiet bdquoOsterkopf bei Usselnldquo vom 711982
Abb 5 Naturschutzgebietsverordnung (StAnz)
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
Maszlignahmenplan FFH-Gebiet
bdquoOsterkopf bei Usseln
Anhang
Stand Oktober 2016 Seite 24 von 24
93 Glossar zu NATURA 2000
Im folgenden werden wesentliche Begriffe und Abkuumlrzungen die im Zusammenhang mit der Umsetzung des europaumlischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 in dieser Broschuumlre genannt werden bzw fuumlr das Verstaumlndnis von Bedeutung sind mit einer kurzen Definition bzw Erlaumluterungen aufgefuumlhrt (nach SSYMANK et al 1998 und dem Bundesnaturschutzgesetz ergaumlnzt) Besondere Schutzgebiete Besondere Schutzgebiete fuumlr das NATURA 2000 Schutzgebietssystem die die Besonderen Schutzgebiete (engl SPA Special Protection Areas) nach Art 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG) zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensraumlume und die Besonderen Schutzgebiete (engl SAC Special Area of Conservation) nach Art 4 Abs 4 der FFH-Richtlinie (9243EWG) beinhalten
Berichtspflicht(en) Zusammenfassende Darstellung des Stands der Umsetzung oder der erteilten Ausnahmen und der durchgefuumlhrten Maszlignahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems NATURA 2000 In der FFH-Richtlinie bestehen 2-jaumlhrige Berichtspflich-ten zum Artenschutz und 6-jaumlhrige umfassende Berichtspflichten zur Durchfuumlhrung (Art 17) Biogeographische Regionen Raumlumlicher Bewertungsrahmen fuumlr die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie derzeit 6 Regionen kontinental (mitteleuropaumlisch) atlantisch mediterran alpin (Hochgebirgsregionen) makaronesisch (Kanaren Azoren Madeira) und boreal Biotop Von der Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Lebensgemeinschaft
Entwicklung Der guumlnstige Erhaltungszustand wird durch Maszlignahmenumsetzung zu einem hervorragenden oder es werden Flaumlchen durch Potenzialnutzung zu Lebensraumlumen Erhaltung Der Begriff umfasst alle Maszlignahmen die erforderlich sind um die natuumlrlichen Lebensraumlume in einem guumlnstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen Erhaltungsziele Sind fuumlr jedes NATURA 2000-Gebiet im Einzelnen festzulegen Sie beschreiben den festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand) fuumlr die Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumlu-men der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie
Erhebliche Beeintraumlchtigung Erheblich ist eine Beeintraumlchtigung wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf die Funktionen des NATURA 2000-Gebietes zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guumlnstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinien auswirkt Die Erheblichkeit bezieht sich ausschlieszliglich auf die Erhaltungsziele des Gebietes EU Europaumlische Union (fruumlher EG bzw EWG Europaumlische (Wirtschafts-)Gemeinschaft) Seit 1958 bestanden drei Gemeinschaften Die Europaumlische Wirtschaftsgemeinschaft die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Atomenergie (EURATOM) und die Europaumlische Gemeinschaft fuumlr Kohle und Stahl Diese wurden 1965 in einem Vertrag als Europaumlische Gemeinschaften zusammengefaszligt Wesentliche Gremien sind der Rat der Europaumlischen Gemeinschaft die Europaumlische Kommission das Europaumlische Parlament und der Europaumlische Gerichtshof Zur Zeit bestehend aus 27 Mitgliedsstaaten
Europaumlische Kommission Durchfuumlhrungsorgan (Exekutive) der Europaumlischen Gemeinschaften mit Sitz in Bruumlssel zusaumltzlich mit dem alleinigen Initiativrecht fuumlr die EG-Gesetzgebung ausgestattet Besteht aus sog Kommissaren mit jeweils zugeordneten Kabinet-ten und einem Kommissionspraumlsidenten Zu seinen Verwaltungsorganen gehoumlren u a das Generalsekretariat der juristische Dienst und 23 Generaldirektionen darunter z B die GD VI Landwirtschaft die GD XI Umwelt- und Katastrophenschutz nukleare Sicher-heit die GD XII Forschung und die GD XIV Fischerei Hauptaufgaben der Kommission Uumlberwachung der Mitgliedstaaten Verwaltung Sanktionsrecht Ausarbeitung von Ratsvorschlaumlgen Legislative zur Durchfuumlhrung von Ratsakten Stellungnahmen Aushandlung von Abkommen und Vertretung der EU vor Gerichten
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natuumlrlichen Lebensraumlume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (9243EWG) geaumlndert durch Richtlinie 9762EG des Rates vom 27 Oktober 1997 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (engl SCI Site of Community Interest) fuumlr die nationalen Gebietslisten nach der FFH-Richtlinie fuumlhrt die Kommission Bewertungsverfahren durch welche innerhalb von maximal 3 Jahren die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung festlegen (Artikel 4 Anhang III Phase 2) Guumlnstiger Erhaltungszustand Liegt bei einem natuumlrlichen Lebensraum vor wenn das natuumlrliche Verbreitungsgebiet sowie die Flaumlchen die der Lebensraumtyp einnimmt nicht abnehmen Auszligerdem muumlssen seine Qualitaumlt und die in oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben
Kohaumlrenz bedeutet Zusammenhang gemeint ist die Funktion des oumlkologischen Netzes im Sinne eines Biotopverbundes Sie war daher ein wichtiges Kriterium fuumlr die Auswahl von Gebieten Lebensraum Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschuumltzt werden muumlssen
Lebensraumtypen siehe unter Prioritaumlre Arten Leitbild Bezeichnung fuumlr eine klar formulierte und langfristige Zielvorstellung LIFE Foumlrdertitel des Natur- und Umweltschutzes der Europaumlischen Union Im Naturschutz ist hier eine finanzielle Unterstuumltzung der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vorrangige Aufgabe Monitoring Uumlberwachungsgebot Verpflichtung zu einer allgemeinen Uumlberwachung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs II IV und V und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFHRichtlinie vgl Art 11 der FFH-Richtlinie NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europaumlischen Union umfasst nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiete
Nachhaltige Entwicklung Das Leitbild der bdquonachhaltigen Entwicklungldquo ist gleichbedeutend mit bdquodauerhaft und umweltgerechtldquo oder bdquonachhaltig zukunftsvertraumlglichldquo Der Begriff stammt urspruumlnglich aus der Forstwirtschaft und bedeutet Es darf nur so viel Holz geschlagen werden wie hinzuwaumlchst Prioritaumlre ArtenLebensraumtypen Arten bzw natuumlrliche Lebensraumtypen deren Erhaltung im Gebiet der Europaumlischen Union eine besondere Bedeutung zukommt Kennzeichnung in den Anhaumlngen I bzw II der FFH-Richtlinie mit Sternchen () Konsequenzen diese Bereiche besitzen hohe Bedeutung innerhalb der nationalen Gebietslisten bessere finanzielle Unterstuumltzungsmoumlglichkeiten durch LIFE strengere Vorschriften fuumlr Ausnahmeregelungen bei Eingriffen ist in bestimmten Faumlllen eine Stellungnahme der Kommis-
sion erforderlich Projekte Vorhaben und Maszlignahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europaumlischen Vogelschutzgebiets sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des sect 8 sofern sie einer behoumlrdlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behoumlrde beduumlrfen oder von einer Behoumlrde durchgefuumlhrt werden und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbeduumlrftige Anlagen sowie Gewaumlsserbenutzungen die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung beduumlrfen soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plaumlnen geeignet sind ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europaumlisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeintraumlchtigen
Ramsar-Konvention 1971 in RamsarIran in Form eines Vertrags der Teilnehmerstaaten getroffenes Uumlbereinkommen uumlber Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) Die Ramsar-Gebiete erfuumlllen die Kriterien der Vogelschutzrichtlinie und sind daher von den Mitgliedstaaten als Vogelschutzgebiete innerhalb des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auszuweisen Richtlinie Gesetzestext der Europaumlischen Union Vertraumlglichkeitspruumlfung Nach FFH-Richtlinie (Art 6) festgelegte Pruumlfung von Plaumlnen und Projekten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II) der FFH-Richtlinie sowie vorkommende Arten
der Vogelschutzrichtlinie nach Anhang I und ihrer Lebensraumlume sowie von Rastplaumltzen der regelmaumlszligig auftretenden Zugvogelarten (Art 4 Abs 2 VRl) Vertragsnaturschutz In der Regel wird dazu zwischen der Naturschutzbehoumlrde und Grundstuumlcksbesitzern bei entsprechendem Entgelt eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (fuumlr ein bestimmtes Grundstuumlck Feld Wiese Uferbereich) abgeschlossen Beispiels-weise werden die Duumlngung oder der Mahdzeitpunkt vertraglich vereinbart Die Houmlhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist in laumlnderspezifischen Richtlinien differenziert geregelt Vogelschutzgebiet (engl Special Protected Area SPA) nach Richtlinie 79409EWG als Schutzgebiet fuumlr Vogelarten des Anhangs I in der jeweils guumlltigen Fassung gemaumlszlig Art 4 (1) ausgewiesene
Gebiete
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79409EWG des Rates vom 2April 1979 uumlber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geaumlndert durch Richtlinie 9749EG des Rates vom 2971997
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