mediadaten wa gesamt 20182/60 1.152,00 1 978,00 1 1.314,00 1 1.116,00 1 7/100 2.956,80 1 2.510,20 1...
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MEDIADATEN2018
Nielsen II | Preisliste Nr. 29 | Gültig ab 1. Januar 2018 59065 Hamm | 59494 Soest | 59555 Lippstadt | 58511 Lüdenscheid
Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KGGutenbergstraße 1 | 59065 HammTel.: 02381 105-0 | Fax: 02381 105-110Internet: wa-mediengruppe.deE-Mail: servicecenter@wa.de
Erscheinungsweise werktäglich morgensReisezeit samstagsRubrikenmärkte dienstags, mittwochs und samstags
Anzeigenschluss- und RücktrittstermineMontag – Samstag 10 Uhr des VortagesTextanzeigen 2 Werktage vor Erscheinungs- termin 10 Uhr Kfz und ImmobilienDienstagsausgabe Montag, 10 UhrWochenendausgabe Donnerstag, 17 UhrStellenmarktMittwochsausgabe Dienstag, 10 UhrWochenendausgabe Donnerstag, 17 Uhr
DruckunterlagenschlussMontag – Samstag 12 Uhr des VortagesRubrikenmärkteDienstagsausgabe Montag, 10 UhrMittwochsausgabe Dienstag, 10 UhrSamstagsausgabe Donnerstag, 17 Uhr
BankverbindungSparkasse Hamm | IBAN: DE47410500950000045302 BIC: WELADED1HAM
Chiffre-GebührenJe Veröffentlichung bei Abholung 3,85 1 bei Zusendung 8,– 1 inkl. MwSt.
Mittlergebühr: 15% vom Kunden-Netto (Grundpreis)
Direktpreis: Preis für Anzeigen des Handels und Handwerks aus dem Hauptverbreitungsgebiet im Direktverkehr
Berechnung: Bei hochformatigen Anzeigen wird ab 430mm Höhe die volle Satzspiegelhöhe von 470 mm berechnet.
Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den Allge-meinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbei-lagen in Zeitungen und Zeitschriften und den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt (siehe AGB auf Seite 22/23).
Zahlungsbedingungen: Nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Für preisreduzierte Fließsatzanzeigen von Privatinse-renten Rechnungsversand nur gegen Berechnung einer Kostenpauschale von 2,50 1 inkl. MwSt.
Sondernachlässe: Amtliche Bekanntmachungen nichtge-schäftlichen Inhalts werden zum halben Grundpreis berechnet.
Zuschlag für Kooperations-Anzeigen mit unterschied-lichen Händlerzusätzen in der Gesamtausgabe bei lokaler Platzierung für das durchlaufende Motiv: 15% (Aufschlag auch für Motiv-Split)
Farb-Zuschläge Siehe Ausgabenübersicht
Rabatte (Gültig für gestaltete Anzeigen ab 10 mm Größe)
Malstaffel für Abschlüsse von mindestens 6 Anzeigen 5% 12 Anzeigen 10%
24 Anzeigen 15%52 Anzeigen 20%
Mengenstaffel für mm-Abschlüsse von mind.3.000 mm 5%5.000 mm 10%
10.000 mm 15%20.000 mm 20%
erweiterte Mengenstaffel bei Abnahme von40.000 mm 1%60.000 mm 2%80.000 mm 3%
100.000 mm 4%150.000 mm 5%
Druckverfahren: Offset-RotationsdruckDruckform: Positiv-Offsetplatten
Digitale Druckunterlagen im (CMYK-/Spotfarben)-EPS-Format oder PDF-Composite-Format mit inkludierten Schriften (Fontinkluder). Schmuckfarben definiert aus dem HKS Zeitungs-farbenfächer in der Namenskonvention „HKS 14 Z“, „HKS 57 Z“ usw.
Technische Auskunft 02381 105-1909
Rasterweite: max. 40L/cm
Rastertonwerte: Licht=mind.10% | Tiefe=max. 85%
Es ist eine Tonwertzunahme von bis zu 27% zu berück-sichtigen (bei Flächendeckung im Rasterpositiv von 50%)
Weiterverarbeitung der offenen DateienQuarkXPress Version 5.x - Win / 9.0 - MacIllustrator CS 6 - Win, FreeHand Version 10 - WinPhotoShop CS 6 - Win, InDesign CS 6 - Win
DFÜ-AnschlüsseDie Verantwortung für die fehlerfreie Übermittlung digitaler Dokumente trägt der Auftraggeber.E-Mail (bis 5 MB).........................................anzeigen@wa.deFTP-Server auf Anfrage............................... 02381 105-1909
GESAMTAUSGABE
59065 Hamm | 59494 Soest | 59555 Lippstadt | 58511 LüdenscheidALLGEMEINE
VERLAGSANGABEN
A445
A44A2
A2
A1
A45
Herbern
Werne
Bergkamen
Walstedde
Drensteinfurt
BeckumAhlen
Dolberg
Bönen
HAMMGeseke
Erwitte
Anröchte
Rietberg
Delbrück
Salzkotten
Rüthen
Büren
AltenaWerdohl
Neuenrade
Balve
Plettenberg
Herscheid
Meinerzhagen
Kierspe
Halver
LÜDENSCHEID
Wiblingwerde
Nachrodt
Schalksmühle
Bad Sassendorf
Lippetal
Werl
Welver
SOEST
EnseWickede
Warstein
Möhnesee
LIPPSTADT
DORTMUND
BIELEFELD
PADERBORN
MÜNSTER
Lünen
Kamen
Unna
Gütersloh
GESAMTAUSGABE
4H4100 GesamtausgabeVerbreitete Auflage 121.861 Exemplare*
*lt. IVW II/2017
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
10,59 1 9,00 1 12,07 1 10,26 1
sw Farbe
3
Mindestgröße Maximalgröße Anmerkungen zur Berechnung
01 Gestaltete Anzeige im Anzeigenteil 1 Spalte / 10 mm
02 FarbanzeigeFarbzuschläge: 1ZF 20%, 2 und 3 ZF 30%Sofern nicht separat ausgewiesen
03 Textteil-Anzeige 1 Spalte / 20 mm 2 Spalten / 100 mm
04 Blatthohe Anzeige auf Textseiten 2 Spalte / 470 mm 5 Spalten / 470 mm
05 Blattbreite Anzeige auf Textseiten 7 Spalten / 80 mm 7 Spalten / 350 mm
Aufschlagseite Lokalbuch: 7 Sp./100 + 10% Platzierungsaufschlag
06 Eckfeld-Anzeigeauf Textseiten 3 Spalten / 250mm 5 Spalten / 350 mm
07 Panorama-Anzeige auf Textseiten 15 Spalten / 100 mm 15 Spalten / 470 mm
08 Tunnel-Anzeige auf Textseiten
6 Spalten / 100 mm+ Bundsteg (294 mm
breit)
10 Spalten / 220 mm +Bundsteg (477 mm
breit)
1 Spalte zusätzlich
für den Bundsteg
SatzspiegelHöhe: 470mm | Breite: 317 mm | 1 Seite: 3.290 mm
Spaltenbreiten 1 Sp. 43 mm | 2 Sp. 88 mm | 3 Sp. 134 mm | 4 Sp. 180 mm | 5 sp. 225 mm | 6 Sp. 271 mm | 7 Sp. 317 mm
PLATZIERUNG &
SONDERFORMATE
04 05
07
08
Mindestgröße Maximalgröße Anmerkungen zur Berechnung
09 Titelkopf-AnzeigeSeite 1
1 Spalte / 55 mmDer Patriot: 1 Spalte / 40mm
1 Spalte / 55 mmDer Patriot: 1 Spalte / 40mm
Festpreis
10 Titelkopf-Anzeige Hauptlokalseite 1 Spalte / 60 mm 2 Spalten / 60 mm Festpreis
11 Griffecke auf Titelseite 2 Spalten / 100 mm 2 Spalten / 100 mm Festpreis
12 L-Anzeige 1 Spalte / 470 mm + 6 Spalten / 50 mm
2 Spalte / 470 mm + 5 Spalten / 100 mm
Gesamtanzeigenfläche
x mm-Preis
13 Treppen-Anzeige Volumen 350 mm(je 1Spalte / 50 mm) Volumen 1.000 mm
14 Satelliten-Anzeige Volumen 500 mm Volumen 1.000 mm
15 Anzeigenstrecke Volumen 500 mm
Streckenrabatt: 3 Seiten 40%, 4 Seiten 45 %, 6 Seiten 50%, 8 Seiten 60 % (keine weiteren Rabatte)
16 Insel-Anzeige 3 Spalten / 200 mm 4 Spalten / 200 mm Festformat
17 Wetter-Anzeige 7 Spalte / 30 mm 7 Spalten / 30 mm Festformat100% Aufschlag auf den mm-Preis
Weitere Sonderformate sind möglichz.B. Flexformanzeigen, PR-Anzeigen, Advertorial-Anzeigen, Sponsoring der Sporttabellen, Titelseitenaufkleber/Memo-Sticker, Flying Page, Superpanorama
09 10
11 12
13 14
165
A445
A44A2
A2
A1
A45
Herbern
Werne
Bergkamen
Walstedde
Drensteinfurt
Enningerloh
BeckumAhlen
Dolberg
Bönen
HAMMGeseke
Erwitte
Anröchte
Rietberg
Delbrück
Salzkotten
Rüthen
Büren
AltenaWerdohl
Neuenrade
Balve
Plettenberg
Herscheid
Meinerzhagen
Kierspe
Halver
LÜDENSCHEID
Wiblingwerde
Nachrodt
Schalksmühle
Bad Sassendorf
Lippetal
Werl
Welver
SOEST
EnseWickede
Warstein
Möhnesee
LIPPSTADT
DORTMUND
BIELEFELD
PADERBORN
MÜNSTER
Lünen
Gütersloh
Ausgabe Ausg.-Nr. ZIS Verbr.Auflage*
Westfälischer Anzeiger 4H1000 Hamm 101517 32.842
Soester Anzeiger 4H1200 Soest 101453 31.715
Der Patriot 4H9100 Lippstadt 101880 22.484
WIRA Märkischer Kreis 4H4310 Lüdenscheid 102001 34.820
*lt. IVW II/2017
VERBREITUNGSGEBIET
* lt. IVW II/2017 **Verlagsangabe
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 10,59 1 9,00 1 12,07 1 10,26 1
Textteil 26,48 1 22,50 1 30,18 1 25,65 1
1/1 Seite 34.841,10 1 29.610,00 1 39.710,30 1 33.755,40 1
Titelseite Kopf 2.329,80 1 1.980,00 1 2.655,40 1 2.257,20 1
Titelseite Griff 4.236,001 3.600,00 1 4.828,001 4.104,00 1
Hauptlokalseite
1/60 1.588,50 1 1.350,00 1 1.810,50 1 1.539,00 1
2/60 3.177,00 1 2.700,00 1 3.621,00 1 3.078,00 1
7/100 8.154,30 1 6.930,00 1 9.293,90 1 7.900,20 1
4H4100 Gesamtausgabe
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
ZIS Verbr. Auflage*100076 121.861
7
WIRTSCHAFTSRÄUME
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 4,37 1 3,71 1 4,98 1 4,23 1
Textteil 10,93 1 9,28 1 12,45 1 10,58 1
1/1 Seite 14.377,30 1 12.205,90 1 16.384,20 1 13.916,70 1
Titelseite Kopf 961,40 1 816,20 1 1.095,60 1 930,60 1
Titelseite Griff 1.748,00 1 1.484,00 1 1.992,00 1 1.692,00 1
Hauptlokalseite
1/60 556,50 1 546,60 1 747,00 1 634,50 1
2/60 1.311,00 1 1.113,00 1 1.494,00 1 1.269,00 1
7/100 3.364,90 1 2.856,70 1 3.834,60 1 3.257,10 1
4H4310 Wirtschaftsraum Märkischer Kreis
ZIS Verbr. Auflage*102001 34.820
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
* lt. IVW II/2017 **Verlagsangabe
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 7,17 1 6,09 1 8,17 1 6,95 1
Textteil 17,93 1 15,23 1 20,43 1 17,38 1
1/1 Seite 23.589,30 1 20.036,10 1 26.879,30 1 22.865,50 1
Titelseite Kopf 1.577,40 1 1.339,80 1 1.797,40 1 1.529,00 1
Titelseite Griff 2.868,001 2.436,00 1 3.268,00 1 2.780,00 1
Hauptlokalseite
1/60 1.075,50 1 913,50 1 1.225,50 1 1.042,50 1
2/60 2.151,00 1 1.827,00 1 2.451,00 1 2.085,00 1
7/100 5.520,90 1 4.689,30 1 6.290,90 1 5.351,50 1
4H4200 Westfalen Mitte
ZIS Verbr. Auflage*100155 87.041
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
WIRTSCHAFTSRÄUME
* lt. IVW II/2017 **Verlagsangabe
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 3,84 1 3,26 1 4,38 1 3,72 1
Textteil 9,60 1 8,15 1 10,95 1 9,30 1
1/1 Seite 12.633,60 1 10.725,40 1 14.410,20 1 12.238,80 1
Titelseite Kopf 844,80 1 717,20 1 963,60 1 818,40 1
Titelseite Griff 1.536,00 1 1.304,00 1 1.752,00 1 1.488,00 1
Hauptlokalseite
1/60 576,00 1 489,00 1 657,00 1 558,00 1
2/60 1.152,00 1 978,00 1 1.314,00 1 1.116,00 1
7/100 2.956,80 1 2.510,20 1 3.372,60 1 2.864,40 1
4H5300 Lennetal + Lüdenscheid
ZIS Verbr. Auflage**101263 26.267
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 3,12 1 2,65 1 3,56 1 3,02 1
Textteil 7,80 1 6,63 1 8,90 1 7,55 1
1/1 Seite 10.264,80 1 8.718,50 1 11.712,40 1 9.935,80 1
Titelseite Kopf 686,40 1 583,00 1 783,20 1 664,40 1
Titelseite Griff 1.248,00 1 1.060,00 1 1.424,00 1 1.208,00 1
Hauptlokalseite
1/60 468,00 1 397,50 1 534,00 1 453,00 1
2/60 936,00 1 795,00 1 1.068,00 1 906,00 1
7/100 2.402,40 1 2.040,50 1 2.741,20 1 2.325,40 1
4H5310 Volmetal + Lüdenscheid
ZIS Verbr. Auflage**100495 21.299
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
9
* lt. IVW II/2017 **Verlagsangabe
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 3,19 1 2,71 1 3,64 1 3,09 1
Textteil 7,98 1 6,78 1 9,10 1 7,73 1
1/1 Seite 10.495,10 1 8.915,90 1 11.975,60 1 10.166,10 1
Titelseite Kopf 701,80 1 596,20 1 800,80 1 679,80 1
Titelseite Griff 1.276,001 1.084,00 1 1.456,001 1.236,00 1
Hauptlokalseite
1/60 478,50 1 406,50 1 546,00 1 463,50 1
2/60 957,00 1 813,00 1 1.092,00 1 927,00 1
7/100 2.456,30 1 2.086,70 1 2.802,80 1 2.379,30 1
4H1000 Westfälischer Anzeiger
ZIS Verbr. Auflage*101517 32.842
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 2,54 1 2,16 1 2,90 1 2,46 1
Textteil 6,35 1 5,40 1 7,25 1 6,15 1
1/1 Seite 8.356,60 1 7.106,40 1 9.541,00 1 8.093,40 1
Titelseite Kopf 558,80 1 475,20 1 638,00 1 541,20 1
Titelseite Griff 1.016,00 1 864,00 1 1.160,00 1 984,00 1
Hauptlokalseite
1/60 381,00 1 324,00 1 435,00 1 369,00 1
2/60 762,00 1 648,00 1 870,00 1 738,00 1
7/100 1.955,80 1 1.663,20 1 2.233,00 1 1.894,20 1
4H1200 Soester Anzeiger
ZIS Verbr. Auflage*101453 31.715
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
LOKALAUSGABEN
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 1,81 1 1,54 1 2,06 1 1,75 1
Textteil 4,53 1 3,85 1 5,15 1 4,38 1
1/1 Seite 5.954,90 1 5.066,60 1 6.777,40 1 5.757,50 1
Titelseite Kopf 398,20 1 338,80 1 453,20 1 385,00 1
Titelseite Griff 724,00 1 616,00 1 824,00 1 700,00 1
Hauptlokalseite
1/60 271,50 1 231,00 1 309,00 1 262,50 1
2/60 543,00 1 462,00 1 618,00 1 525,00 1
7/100 1.393,70 1 1.185,80 1 1.586,20 1 1.347,50 1
4H1400 Lüdenscheider Nachrichten
ZIS Verbr. Auflage**100186 12.746
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
* lt. IVW II/2017 **Verlagsangabe
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 1,87 1 1,59 1 2,36 1 2,01 1
Textteil 7,48 1 6,36 1 9,44 1 8,04 1
1/1 Seite 6.099,94 1 5.186,58 1 7.698,32 1 6.556,62 1
Titelseite Kopf 342,50 1 291,50 1 432,50 1 368,00 1
Titelseite Griff 841,50 1 715,50 1 1.062,00 1 904,50 1
Hauptlokalseite
2/100 748,00 1 636,00 1 944,00 1 804,00 1
4H9100 Der Patriot
ZIS Verbr. Auflage*101880 22.484
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
11
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 1,16 1 0,99 1 1,32 1 1,12 1
Textteil 2,90 1 2,48 1 3,30 1 2,80 1
1/1 Seite 3.816,40 1 3.257,10 1 4.342,80 1 3.684,80 1
Titelseite Kopf 255,20 1 217,80 1 290,40 1 246,40 1
Titelseite Griff 464,00 1 396,00 1 528,00 1 448,00 1
Hauptlokalseite
1/60 174,00 1 148,50 1 198,00 1 168,00 1
2/60 348,00 1 297,00 1 396,00 1 336,00 1
7/100 893,20 1 762,30 1 1.016,14 1 862,40 1
4H1410 Altenaer Kreisblatt
ZIS Verbr. Auflage**100829 3.799
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 1,03 1 0,88 1 1,17 1 1,00 1
Textteil 2,58 1 2,20 1 2,93 1 2,50 1
1/1 Seite 3.388,70 1 2.895,20 1 3.849,30 1 3.290,00 1
Titelseite Kopf 226,60 1 193,60 1 257,40 1 220,00 1
Titelseite Griff 412,00 1 352,00 1 468,00 1 400,00 1
Hauptlokalseite
1/60 154,50 1 132,00 1 175,50 1 150,00 1
2/60 309,00 1 264,00 1 351,00 1 300,00 1
7/100 793,10 1 677,60 1 900,90 1 770,00 1
4H1420 Allgemeiner Anzeiger ZIS Verbr. Auflage**100399 3.078
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
* lt. IVW II/2017 **Verlagsangabe
LOKALAUSGABEN
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 1,16 1 0,99 1 1,32 1 1,12 1
Textteil 2,90 1 2,48 1 3,30 1 2,80 1
1/1 Seite 3.816,40 1 3.257,10 1 4.342,80 1 3.684,80 1
Titelseite Kopf 255,20 1 217,80 1 290,40 1 246,40 1
Titelseite Griff 464,00 1 396,00 1 528,00 1 448,00 1
Hauptlokalseite
1/60 174,00 1 148,50 1 198,00 1 168,00 1
2/60 348,00 1 297,00 1 396,00 1 336,00 1
7/100 893,20 1 762,30 1 1.016,14 1 862,40 1
4H1430 Meinerzhagener Zeitung
ZIS Verbr. Auflage**100600 5.475
sw Farbe
Westfälischer Anzeiger
Soester Anzeiger
Der Patriot
Lüdenscheider Nachrichten
Altenaer Kreisblatt
Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
Süderländer Volksfreund
* lt. IVW II/2017 **Verlagsangabe
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 1,16 1 0,99 1 1,32 1 1,12 1
Textteil 2,90 1 2,48 1 3,30 1 2,80 1
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Hauptlokalseite
1/60 174,00 1 148,50 1 198,00 1 168,00 1
2/60 348,00 1 297,00 1 396,00 1 336,00 1
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4H1440 Süderländer Tageblatt
ZIS Verbr. Auflage**102008 5.131
sw Farbe
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Soester Anzeiger
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Allgemeiner Anzeiger
Meinerzhagener Zeitung
Süderländer Tageblatt
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4H4100 GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
Immo, Tiere, Verschiedenes
5,85 1 4,97 1 7,14 1 6,07 1
Bekannt-schaften 10,59 1 9,00 1 12,07 1 10,26 1
4H4200 GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
KFZ, Immo,Tiere, Verschiedenes
4,37 1 3,71 1 5,33 1 4,53 1
4H4310 GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
KFZ, Immo,Tiere, Verschiedenes
3,60 1 3,06 1 4,39 1 3,73 1
sw Farbe
* lt. IVW II/2017 **Verlagsangabe
GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
mm-Preis 1,10 1 0,94 1 1,25 1 1,07 1
Textteil 2,75 1 2,35 1 3,13 1 2,68 1
1/1 Seite 3.619,00 1 3.092,60 1 4.112,50 1 3.520,30 1
Titelseite Kopf 242,00 1 206,80 1 275,00 1 235,40 1
Titelseite Griff 440,00 1 376,00 1 500,00 1 428,00 1
Hauptlokalseite
1/60 165,00 1 141,00 1 187,50 1 160,50 1
2/60 330,00 1 282,00 1 375,00 1 321,00 1
7/100 847,00 1 723,80 1 962,50 1 823,90 1
4H1450 Süderländer Volksfreund
ZIS Verbr. Auflage**100313 4.591
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Soest Büren Warburg
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Verbreitete Auflage** 862.507 | Leser** 2.282.000
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104555 Reisezeit WestWestfälischer Anzeiger, Soester Anzeiger, Der Patriot, Lüdenscheider Nachrichten
Zeitungsgruppe Neue Westfälische
Verbreitete Auflage** 363.689 | Leser** 734.000
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4H4100 Reisezeit Westfälischer Anzeiger GesamtVerbreitete Auflage**121.861
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*verbr. Aufl age lt. IVW II/2017 | **Verlagsangabe
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SauerlandLÜDENSCHEID
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verk. Aufl age GP/mm DP/mm GP/mm DP/mm
4H4000 gesamt Westfalen gesamt 385.807 ** 26,31 1 22,37 1 36,58 1 31,09 1
4H4100 Westfalen Mitte + Westfalen Süd 121.861 * 12,07 1 10,26 1 16,78 1 14,261
4H4200 Westfalen Mitte 87.041 * 8,03 1 6,83 1 11,16 1 9,49 1
4H4310 Westfalen Süd 34.820 * 5,01 1 4,26 1 6,96 1 5,92 1
4H4640 Ruhrgebiet / Westfalen Mitte + Süd 316.339 ** 20,68 1 17,58 1 28,74 1 24,43 1
4H4210 Westfalen Mitte / Dortmund + Süd 244.320 ** 16,08 1 13,67 1 22,35 1 19,00 1
4H4250 Westfalen Mitte / Ost 137.524 ** 10,83 1 9,21 1 15,05 1 12,79 1
4H4280 Westfalen Mitte Plus 115.993 ** 10,18 1 8,65 1 14,15 1 12,03 1
4H4290 Westfalen Mitte Extra 167.980 ** 13,47 1 11,45 1 18,72 1 15,91 1
4H4230 Westfalen Mitte / Dortmund 210.025 ** 15,39 1 13,08 1 21,39 1 18,19 1
4H4700 Westfalen Mitte / Münsterland + Ost 190.934 ** 12,31 1 10,47 1 17,12 1 14,55 1
4H4260 Westfalen Süd / Dortmund 158.783 ** 12,51 1 10,63 1 17,39 1 14,78 1
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Quelle: Google Local Search Behavior Report 2015
Quelle: AGOF Internet Facts 12/2016
Quelle: AGOF 08/2017, IVW 08/2017
Mo – FrPrint
SaPrint
a) HammMo – Fr
a) HammSa
b) Meinerz-hagenMo – Fr
b) Meinerz-hagen
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4H4100 Gesamtausgabe 133.150 138.350 114.155 118.555 18.995 19.795
4H4200 Westfalen Mitte 95.200 98.800 76.205 79.005 18.995 19.795
4H4310 WiRa Märkischer Kreis 37.950 39.550 37.950 39.550 Lokalausgaben
4H1000 Westfälischer Anzeiger 35.500 36.800 35.500 36.800
4H1200 Soester Anzeiger 34.800 36.000 15.805 16.205 18.995 19.795
4H9100 Der Patriot 24.900 26.000 24.900 26.000
4H1400 Lüdenscheider Nachrichten 13.700 14.200 13.700 14.200
4H1410 Altenaer Kreisblatt 4.100 4.300 4.100 4.300
4H1420 Allgemeiner Anzeiger 3.450 3.650 3.450 3.650
4H1430 Meinerzhagener Zeitung 5.900 6.250 5.900 6.250
4H1440 Süderländer Tageblatt 5.800 5.900 5.800 5.900
4H1450 Süderländer Volksfreund 5.000 5.250 5.000 5.250
Kontakt Tel.: 02381 105-227Fax: 02381 105-110 E-Mail: beilagen@wa.de
Verspätungen bitte melden unter 02381 105-227
Beilagenpreis bis 10g bis 20g bis 30g bis 40g bis 50g je weitere 10g
je 1.000 Exempl. GP DP GP DP GP DP GP DP GP DP GP DP
Beilage 92,18 1 78,35 1 103,24 1 87,75 1 116,41 1 98,95 1 131,82 1 112,05 1 149,82 1 127,35 1 23,94 1 20,35 1
Teilbelegungen von Lokalausgaben 98,06 1 83,35 1 109,12 1 92,75 1 122,29 1 103,95 1 137,71 1 117,05 1 155,71 1 131,35 1 29,82 1 25,35 1
Auflagen für die DruckzentrenLieferangaben
a) HammGewerbepark RhynernGabelsbergerstraße 159069 Hamm
b) MeinerzhagenDruckzentrum MZVAm Stadion 2 (Zufahrt über Bergstraße)58540 Meinerzhagen
Anlieferzeit
Mo – Fr 8.00 – 15.00 Uhr
Anlieferung 3 Werktage vor dem geplanten Verteiltermin
Mindeststückzahl bei Teilbelegung: 2.000 Exemplare. Teilbelegung nach Landkreisen, PLZ-Zonen, Gemeinden, Stadtbezirken möglich.Maschinell nicht zu verarbeitende Beilagen können nicht verteilt werden.
BEILAGEN MemostickPreise aufAnfrage
TECHNISCHE ANGABEN1. Höchstformat: 235 x 315 mm Mindestformat: 110 x 145 mm Höchstgewicht: 100 g Größere Formate können beigelegt werden, wenn sie auf das Höchstmaß gefalzt sind. Abweichungen nur mit Zustim- mung des Verlages. Das Beilagengewicht muß im Auftrags- anschreiben angegeben werden.2. Einzelblätter im Format DIN A 6 sollen ein Papierge- wicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 sollen ein Flächen- gewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Größere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A 4 (210 x 297 mm) zu falzen. Verarbeitung von Einzelblättern nur auf Anfrage.3. Beilagen im Höchstformat sollen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mind. 120 g/m2 erforderlich, oder die Beilagen sind nochmals zu falzen.4. Letzter Anlieferungstermin: 3 Tage vor dem vereinbarten Beilagetermin, frachtkostenfrei.
VERARBEITUNG1. Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz können nicht verarbeitet werden. Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschitten sein. Sie dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. 2. Postkarten o.Ä. sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig am Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage eingeklebt werden.
3. Bei gehefteten Beilagen können durch gebrochene Rücken Schwierigkeiten bei der Verarbeitung entstehen. Bei Drahtrückenheftung muss die verwendete Drahtstärke der Rückenstärke angepasst sein.4. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falz- leimung hergestellt sein.5. Bei vorgesteckten Beilagen darf die innere Beilage max. 10-13 mm am Fuß sowie seitlich herausragen.6. Die angelieferten Beilagen müssen eine maschinen- verarbeitbare Qualität aufweisen. Eine einwandfreie, sofor- tige Verarbeitung muss gewährleistet sein, ohne dass zu- sätzliche manuelle Aufarbeitung notwendig ist. 7. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Bei- lagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umge- knickten Ecken oder Kanten, Quetschfalten oder mit verla- gertem (rundem) Rücken sind nicht verarbeitbar.8. Unverschränkte, kantengerade Lagen mit einer Höhe von 80–120 mm (mind. 20 Exempl.), damit sie von Hand greifbar sind. Das Verschnüren und Verpacken einzelner Lagen ist ausgeschlossen. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein.
SONSTIGE ANGABEN1. Wenn für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vorliegen, können die Prospekte ineinandergesteckt der Zeitung beige- legt werden. Alleinbelegung und Konkurrenzausschluss kön- nen nicht zugesichert werden.2. Letzter Rücktrittstermin: 6 Tage vor Streutermin.
3. Beilagenhinweis: In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis. Jedoch berechtigt Nicht- erscheinen dieses Hinweises nicht zu Ersatzansprüchen.4. Die Beilagenpreise schließen eine Prüfung der Stückzahl beim Eingang der Beilagen nicht ein, so daß Fehlmengen oder überzählige Mengen erst beim Einlegen festgestellt werden können, wenn das Material vom Auftraggeber oder Lieferanten nicht entsprechend geprüft wurde. Bei der Er- rechnung der Stückzahl ist ein Zuschuss von 5 % anzuset- zen. Darüber hinausgehende überzählige Beilagen verblei- ben nach Auftragsabwicklung bei uns. Wenn vom Auf- traggeber keine anderweitige Verfügung getroffen wird, sind wir berechtigt, diese Beilagen 3 Tage nach Auftragsab- wicklung zu vernichten.5. Bei Teilbelegungen wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet allein und total erfasst wird.6. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch keine Gewähr für Beilagen an be- stimmten Tagen. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebswege haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Zei- tungsexemplar beigefügt werden.7. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen kann der Verlag die entstandenen Kosten berechnen.8. Lagergebühr: Erfolgt die Anlieferung früher als 10 Tage vor dem Erscheinungstermin werden pro Palette und Kalender- tage 1,– Euro für die Einlagerung berechnet.9. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Abwei- chend von unseren Geschäftsbedingungen können Aufträge für sonderformatige Beilagen nach vorheriger Absprache durchgeführt werden.10.Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehrere Firmen werben (s. auch Ziffer 8 der AGB).
Altarfalz Leporello Einlage nicht bündig verklebt
Mangelhafte Verarbeitung
Klammerung trägt auf
Postkarten-anbringung
Maschinell nicht zu verarbeitende Beilagen können nicht verteilt werden.
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TECHNISCHE ANGABEN
1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechts- pflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzeigen-Millimeter einbezogen.
6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht ange- nommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den beleg- ten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsmin- derung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzugsind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gel- ten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betref- fenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
- Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersen- dung des Probeabzugesgesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausfüh- rung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begrün- deter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Er- scheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert auf Wunsch ab einem Volumen von 50 mm mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang der Anzeige dienen als Beleg der Andruck des erschienenen Motivs, Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern, auch in digitaler Form (PDF, E-Paper- Zugang usw.). Zusätzliche Belege können nur gegen einen Unkostenbeitrag erstellt werden. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis 50.000 Exemplaren 20 v. H. 100.000 Exemplaren 15 v. H. 500.000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
- Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
- Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auf- traggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1.000g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
20. Erfüllungsort ist Hamm. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sonder- vermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Hamm. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
AGB
a) Aufträge werden jeweils im Namen der Firma Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG („Verlag“) abgeschlossen, auch wenn sie bei einem anderen Unternehmen der Zeitungsgruppe (W. Jahn Verlag GmbH & Co. KG; Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG) in Auftrag gegeben werden. Soweit es sich um Exklusivaufträge handelt für Objekte, die von der W. Jahn Verlag GmbH & Co. KG oder der Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG herausge geben werden, handelt der Verlag abweichend vom Regelfall nicht für eigene Rechnung, sondern für Rechnung der herausgebenden Unternehmen.
b) Bei mündlich oder telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen sowie Druckvorlagenüber- tragung per digitalem Datentransfer übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
c) Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamtausgabe vor, so wird bei Belegung von Bezirksausgaben der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Abnahmemenge (Gesamtausga- benabschluss) nicht mit. Beim Anzeigendoppel geht in die Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-Anzahl der Anzeige ein, bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als eine Anzeige. Die über Score Media oder andere nationale Vermarkter geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den Verlag nicht berücksichtigt. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht dem Abschlussvolumen für die Mengen- bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechneten Streckenpreise sind nicht weiter abschlussrabatt-, jedoch AE-provisionsfähig.
d) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
e) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstel- lung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
f) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterla- gen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen.
g) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
h) Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen des im Verbreitungsgebiet ansässigen Handels und Handwerks, worunter auch selbstständig werbende Fili- albetriebe fallen, werden zum Direktpreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisati- onen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat aus- schließlich der Verlag. Auf den Direktpreis kann keine Mittlervergütung gewährt werden.
i) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige (auch) in Online-Diensten erscheint.
j) Für Jahresabschlüsse ab 150 000 Millimeter und mehr sind Sondervereinbarungen möglich. Für Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und Sonderver- öffentlichungen (Kollektive) können abweichende Preise vereinbart werden. Auch im übrigen behält sich der Verlag die Gewährung von Rabatten vor.
k) Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung. Außerdem wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt.
l) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.
m) Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferan- tendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
n) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens 6 Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
o) Bei Insolvenzen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
p) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Mittlervergütung nicht bezahlt.
r) Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingun- gen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
s) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
t) Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauftrag/ Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auftraggeber vereinbart war, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächst- erreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des Ausführungszeitpunkts keinerlei Mängel-/ Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin.
u) Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungsansprüche entstehen erst dann, wenn die Beilage in mindestens 10 % der Auflage fehlt.
v) Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als akzeptiert. Gegen Zahlungsansprüche des Verlages kann der Werbungtreibende nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
w) Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.
x) Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden.
y) Der Verlag ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
z) Für alle Anzeigenaufträge gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auf- tragsbestätigung durch den Verlag schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – widerspricht.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen
I) Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Disketten, Cartridges, CD-ROM), direkt oder indirekt per Fernübertragung (z. B. ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt werden.
II) Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Digitale Anzeigenübermittlung“ in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.
III) Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien mit inkludierten Schriften verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, welche unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können vom Verlag nicht weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.
IV) Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
V) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb- Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere keinen Preisminde- rungsanspruch.
VI) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstehen.
Stand: September 2017
ZUSÄTZLICHE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Gutenbergstraße 1 | 59065 HammTel. 02381 105-227Fax 02381 105-110E-Mail anzeigen@wa.deE-Mail beilagen@wa.dewww.wa.de
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