nachhaltige entwicklung auf kantonsebene
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20.11.08 FGV
Nachhaltige Entwicklung auf Kantonsebene
Georges Godel
Universität Pérolles II20. November 2008
Seminar des Freiburger Gemeindeverbands
220.11.08 FGV
Die 3 Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung
Nachhaltige Entwicklung ist nicht als weitere Sektorpolitik zu verstehen, sondern als „regulative Idee“, die in alle Sachpolitiken einzubeziehen ist.
Strategie Nachhaltige Entwicklung, Bundesrat, 16. April 2008
320.11.08 FGV
Nachhaltige Entwicklung: Der föderalistische Ansatz
Quelle: ARE November 2008
420.11.08 FGV
Nachhaltige Entwicklung in den Kantonen
Quelle: ARE
Stand: November 2008
520.11.08 FGV
Erwartungen der Freiburger Gemeinden
Befragung von 12 Gemeinden:(Bulle, Chapelle, Charmey, Dompierre, Düdingen, Ependes, Estavayer-le-Lac, Font, Freiburg, Le Flon, Murten, Villars-sur-Glâne)
Wie schätzen Sie die Unterstützung des Kantons im Bereich der nachhaltigen Entwicklung ein?
Alle zwölf befragten Gemeinden antworteten mit „ungenügend“.
espAce 21 – UrbasolNovember 2006
Auftrag des AfU
620.11.08 FGV
FR: Die Kantonsverfassung bietet eine klare Grundlage
Kanton Freiburg 2004: Kantonsverfassung
Art. 3 Staatsziele 1 Die Staatsziele sind:h) die nachhaltige Entwicklung.
Bericht Nr. 170 vom 15.11.2004 des Staatsrats an den Grossen Rat
„Dieser relativ neue Begriff der nachhaltigen Entwicklung findet sich inhaltlich inzahlreichen anderen Bestimmungen wieder:
- im Grundsatz der Solidarität beim staatlichen Handeln (Art. 52),- der Verhütung von Armut und Sozialhilfe (Art. 55),- der Förderung einer vielfältigen und innovativen Wirtschaft (Art. 57),- der Erhaltung der natürlichen Umwelt und dem Naturschutz, unter anderem auch im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (Art. 71 bis 74).
Die gesetzlichen Grundlagen zur nachhaltigen Entwicklung entstehen in Zusammenarbeitder RUBD, der ILFD, der VWD und der GSD, unter der Leitung der RUBD.“
720.11.08 FGV
FR: Das Regierungsprogramm 2007–2011
Eine Vision für den Kanton Freiburg (S. 7)
„… die Lebensqualität im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung verbessern“
„… ein dauerhaftes Gleichgewicht der kantonalen Finanzen gewährleisten“
Herausforderung 4: Unseren Lebensraum erhalten
Die Bevölkerungszunahme erfordert Massnahmen in den Bereichen Raumplanung, Natur- und Umweltschutz, Energie und Mobilität von Personen und Gütern.
Die Arbeit in dieser Legislaturperiode steht im Zeichen der nachhaltigen Entwicklung, der Förderung der erneuerbaren Energien und der sanften Mobilität.
820.11.08 FGV
FR: Das Regierungsprogramm 2007–2011
Herausforderung 4: Eine kantonale Struktur für nachhaltige Entwicklung schaffen
Die nachhaltige Entwicklung ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand und der ganzen Bevölkerung. Zahlreiche Herausforderungen, die sich in den kommenden Jahren stellen werden, machen einen bereichsübergreifenden Ansatz nötig (wirtschaftliche Entwicklung, Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der räumlichen Entwicklung und der Mobilität, Förderung der erneuerbaren Energien, Vorbildcharakter der Gemeinwesen, Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen usw.).
Der Kanton Freiburg wird eine Organisation schaffen und wenn nötig entsprechende gesetzliche Grundlagen erarbeiten um sicherzustellen, dass die nachhaltigeEntwicklung in die Verwaltung aufgenommen wird, und um die Beteiligten imKanton, in den Regionen und in den Gemeinden zu unterstützen.
High-Tech in the Green
920.11.08 FGV
FR: Die Rahmenbedingungen
Bevölkerungswachstum 2001–2006:
FR + 7,7% CH + 3,5%
Bevölkerungswachstum nach„mittlerem“ BFS-Szenario, 2007–2025
FR + 17,3% CH + 7,6%
1020.11.08 FGV
Grosser Rat (1)
Postulat Hubert Zurkinden / Olivier Suter (P2021.07 – 20.09.07)
Antrag an den Staatsrat, für die Umsetzung von Artikel 3 Abs. 1 Bst. h der Kantonsverfassung über die nachhaltige Entwicklung folgende Massnahmen zu prüfen:
– Erarbeitung einer kantonalen lokalen Agenda 21 – Schaffung einer departementsübergreifenden Amtsstelle – Schaffung einer kantonalen Kommission für die nachhaltige Entwicklung – Vorschläge zur Finanzierung der neuen Amtsstelle und deren
Aktivitäten sowie der Projekte für eine nachhaltige Entwicklung
Wurde am 3. Juni 2008 vom Grossen Rat erheblich erklärt.
1120.11.08 FGV
Grosser Rat (2)
Parlamentarische Initiative Moritz Boschung / Gabrielle Bourguet (I5002.07)
Beachtung der Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung in den Dekreten und den Botschaften zu Gesetzesentwürfen
Der Staatsrat befürwortet die Annahme der parlamentarischen Initiative (Antwort vom 14. Oktober 2008).
„Damit dies möglich ist, werden allerdings Überlegungen zur Frage, wie die Folgen für die nachhaltige Entwicklung konkret beurteilt werden sollen, angestellt werden müssen. Ausserdem wird ein Analyseverfahren definiert werden müssen. Dies wird finanzielle und personelle Ressourcen benötigen. Ferner bleiben die Massnahmen vorbehalten, die die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion als zuständige Stelle für die Umsetzung der von der nachhaltigen Entwicklung verlangten Grundsätze treffen wird.“
1220.11.08 FGV
Schaffung einer kantonalen Struktur für nachhaltige Entwicklung
• 3. Juni 2008: Staatsratsbeschluss
Die nachhaltige Entwicklung wird der RUBD zugeteilt.
• 5. November 2008: Budgetbeschlusses des Grossen Rats für 2009
Genehmigung einer neuen Stelle für die nachhaltige Entwicklung bei der RUBD
• Folgen für die RUBD: Rasche Anstellung des künftigen Verantwortlichen für die nachhaltige Entwicklung beim Generalsekretariat der RUBD
Schaffung einer eng gefassten Begleitgruppe mit Vertretern aus den direkt betroffenen staatlichen Stellen (BRPA, AfU, VEA, HTA-FR, usw.)
Schaffung eines Netzes innerhalb des Staats mit den Personen, die für die nachhaltige Entwicklung zuständig sind: 1 Person je Direktion und 1 pro Amt ( gemäss Modell für das öffentlichen Beschaffungswesen)
1320.11.08 FGV
Möglicher Aktionsplan
Entwurf eines Aktionsplans 2008 2009 2010 2011 2012 Später
Organisationsstruktur
Analyse zur Integration der n. E. in die Verwaltung
Beurteilung der Projekte mithilfe eines Analyseschemas
Verwirklichung von symbolträchtigen Projekten des Staats
Gesetzgeberischer Ansatz für die nachhaltige Entwicklung
Nachhaltige Informationspolitik
Globale Herangehensweise an die lokale Agenda 21
Unterstützung der Gemeinden
Anwendung der Grundsätze auf regionaler Ebene
Anwendung der Grundsätze in der Agglomeration
Blick über die Kantonsgrenze hinaus
Botschafter der nachhaltigen Entwicklung
1420.11.08 FGV
Lagebeurteilung der Freiburger Gemeinden
Nachhaltige Entwicklung istein Muss, aber:
- Die Zeit fehlt.- Das nötige Fachwissen ist nicht
vorhanden. - Es mangelt an Informationen
und Kenntnissen. - Die finanziellen Ressourcen sind nicht
das Hauptproblem.
espAce 21 – UrbasolNovember 2006
Auftrag des AfU
1520.11.08 FGV
Themenschwerpunkte in den Gemeinden
Quelle: ARENovember 2008
1620.11.08 FGV
Der legislative Ansatz Freiburgs (1)
• Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG)Art. 3 Regierungstätigkeit, Abs. 1 Bst. a[Der Staatsrat führt die Politik, indem er insbesondere] die für die nachhaltige Entwicklung des Kantons geeigneten Initiativen ergreift und für die Entfaltung seiner Bevölkerung sorgt;
• Gesetz vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG)Art. 1 Zweck, Ziele und Mittel Abs. 3 Bst. a [Zu diesem Zweck sorgt der Staat insbesondere] für die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes sowie die Erhaltung seiner Artenvielfalt;Art. 48 Regionaler Waldentwicklungsplan, Abs. 2Er beschreibt die wichtigsten Ziele der Walderhaltung und -entwicklung, die Methoden und Rahmenbedingungen der Nutzung, die Kontrollkriterien für die nachhaltige Entwicklung, ...
• Energiegesetz vom 9. Juni 2000Art. 1 Ziel, Abs. 1Mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung soll dieses Gesetz zu einer ausreichenden, breit gefächerten, sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung beitragen, …
• Gesetz vom 13. Oktober 2005 über den Tourismus (TG)Art. 1 Zweck, Abs. 2, Bst. b[Seine Ziele sind insbesondere:] einen Tourismus von hoher Qualität zu fördern, der insbesondere mit den Anforderungen der Raumplanung sowie dem Schutz der Umwelt, der Natur und der Landschaft vereinbar ist und sich nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung richtet.
1720.11.08 FGV
Der legislative Ansatz Freiburgs (2)
• Reglement vom 28. April 1998 über das öffentliche BeschaffungswesenArt. 30 Zuschlagskriterien, Abs. 1Der Auftrag wird dem Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot vergeben. Es können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden: Qualität, Preis, Fristen, Betriebskosten, Kundendienst, nachhaltige Entwicklung, Zweckmässigkeit, …
• Dekret vom 17. September 1999 über die Leitideen und die Ziele der RaumplanungArt. 2 Abs. 1[Die Leitideen lauten:] Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung für den gesamten Kanton
• Entwurf für die Revision des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG)Art. 1 Zweck, Abs. 1Das Gesetz bezweckt, zur nachhaltigen Entwicklung des gesamten Kantons beizutragen und dabei ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und Umweltbedürfnissen zu gewährleisten.
• Vereinbarung vom 16. Juni 2002 über die Verwaltung der Naturschutzgebiete des Südufers des Neuenburgersees (nur auf Französisch)Art. 10 let. a Commission paritaireUne commission paritaire consultative composée de représentants des cantons, des communes, d’organisations de protection de la nature et d’associations d’usagers du lac et de ses rives, est créée. Elle a pour but de faciliter l’échange d’informations, d’accroître les liens avec les riverains et les utilisateurs du lac et d’émettre des propositions concernant la gestion et le développement durable de la rive sud.
1820.11.08 FGV
Verantwortung und Zusammenarbeit
An die Stelle einer umfassenden Verfügungsgewalt über die Zukunft soll eine Zukunftsverantwortung auf der Basis der Gerechtigkeit zwischen den Generationen und den Weltregionen treten.
Zukunftsverantwortung bedeutet, dass die Vorsorge-, Verursacher- und Haftungsprinzipien zu fördern sind.
Nachhaltige Entwicklung ist nicht nur eine Aufgabe staatlicher Instanzen oder ausschliesslich des Bundes. Wegen des föderalistischen Staatsaufbaus der Schweiz verfügen Kantone und Gemeinden in vielen nachhaltigkeitsrelevanten Themenfeldern über grosse Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten.
Strategie Nachhaltige Entwicklung,Bundesrat, 16. April 2008
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