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Nebenangebote – Nebenangebote – Chance oder Risiko ?Chance oder Risiko ?

4. WIRTGEN-Forum 25. Januar 2008

Rechtsanwalt Dr. jur. Günther SchalkRechtsanwalt Dr. jur. Günther SchalkFachanwalt für Bau- und Architektenrecht

„topjus“-RechtsanwälteKanzlei Kupferschmid Englert Pichl Grauvogl und Kollegen

Schrobenhausen – Ingolstadt – Pfaffenhofen - Nordhausen

Was ist ein Was ist ein „Nebenangebot“ ?„Nebenangebot“ ?

Haupt-angebot

Neben-angebot

„Amts-vorschlag“

Abweichung vom Hauptangebot

technisch sonstige Modalitäten

Rolle des NebenangebotsRolle des Nebenangebots

Bedeutung des Nebenangebots:

- baubetriebswirtschaftlich- im Vergaberecht- im Vertragsrecht

Bedeutung des NebenangebotsBedeutung des Nebenangebots

Haupt-angebot

Nebenangebot ?

Haupt-angebot

Neben-angebot

?

Neben-angebot

Hauptangebot ?

Bedeutung des NebenangebotsBedeutung des Nebenangebots

HAUPTgebäude

NEBENgebäude

Bedeutung des NebenangebotsBedeutung des Nebenangebots

HAUPTstraße

NEBENstraße

Bedeutung des NebenangebotsBedeutung des Nebenangebots

„HAUPTfrau“

„NEBENfrau“

Definition „Nebenangebot“Definition „Nebenangebot“

NebenangebotNebenangebot

Angebote mit inhaltlicher Abweichung vom Amtsentwurf, soweit es sich nicht

nur um eine Abweichung von den technischen Spezifikationen im Sinne des

§ 21 Nr. 2 VOB/A handelt

Die inhaltliche Abweichung kann sich auf die Leistung selbst, die

Rahmenbedingungen des Vertrags oder die Abrechnung beziehen

AbgrenzungAbgrenzung

NebenangebotNebenangebot

Änderungs-vorschlag

Bedarfs-/ EventualpositionSondervorschlag

Variante

Alternative

Alternativposition

Änderung an den Verdingungs-unterlagen

Nachtragsangebot

Nebenangebot im BaubetriebNebenangebot im Baubetrieb

Für den AuftragFür den Auftraggebergeber::

Vorteile:- Finanziell: billiger- Technisch: Innovation, Wartungsaufwand,

schnellere Realisierung- u.U. Verringerung der eigenen Risiken

Nachteile:- Mehraufwand vor Ausschreibung (Mind.Anford.)- Mehraufwand bei Angebotsprüfung/-wertung- Mögliche finanzielle Folgerisiken

Nebenangebot im BaubetriebNebenangebot im Baubetrieb

Für den AuftragFür den Auftragnehmernehmer::Vorteile:- Kreativität- Chancen für Mittelstand/Spezialfirmen

Nachteile:- Angebotsbearbeitung: erheblicher Mehraufwand

(zeitlich und finanziell)- u.U. Risikomehrung

„Vergaberecht“

Vergabe

§ Vergaberecht §

„Vergaberecht“…

„Vergabe“

„vergeblich“ ???

Neben-Neben-angebotangebot

Zulässigkeit von Nebenangeboten Zulässigkeit von Nebenangeboten (§ 10 Nr. 5 Abs. 4 VOB/A)(§ 10 Nr. 5 Abs. 4 VOB/A)

Nebenangebote zugelassen ?

zugelassen

nicht zugelasse

n

eingeschränkt zugelassen ?

Auftraggeber erklärt sich gar

nicht ?

Erklärung des Auftraggebers in den Verdingungsunterlagen

Leistungsbeschreibung beim Leistungsbeschreibung beim NebenangebotNebenangebot

????

entscheidend:

Auftraggeber muss wissen, worum es

geht !

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung beim Nebenangebotbeim Nebenangebot

BayObLG:

„Nebenangebote müssen vom Bieter inhaltlich so ausgestaltet werden, dass sie der Auftraggeber ohne Weiteres

prüfen und werten kann sowie beurteilen kann, ob sie geeignet,

wirtschaftlich und gleichwertig sind.“

Im Ergebnis:

§ 9 VOB/A entsprechend!

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung beim Nebenangebotbeim Nebenangebot

Unzureichende Leistungsbeschreibung des

Nebenangebots

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung beim Nebenangebotbeim Nebenangebot

Das heißt:Das heißt:

- Vollständigkeit des Nebenangebots

- technische Ausführbarkeit

- Bezug zum Amtsentwurf (ersetzte Positionen)

- Vorteil(e) gegenüber dem Amtsentwurf

- Nachweis der Gleichwertigkeit !

- Zweckdienlichkeit

- Erfüllung der Mindestanforderungen

Mindestanforderungen

„Auftraggeber muss Mindestanforderungen in den

Verdingungsunterlagen vorgeben !“

EuGH, Okt. 2003: „Traunfellner-

Entscheidung“:

„Mindestanforderungen“Umsetzung der „Traunfellner-

Entscheidung“ in Deutschland ?

Mind.Anford. auf jeden Fall erforderlich !

Mind.Anford. nur für technische NA

erforderlich !

Mind.Anford. auch für nicht technische

NA erforderlich !

Wiedergabe von techn.

Normen (DIN, EN) reicht aus !

positive Beschrei-bung nötig !

Bezugnahme auf Haupt-LV reicht

aus ! ???

MindestanforderungenMindestanforderungen

- ausdrückliche Nennung erforderlich

- kein Leistungskatalog entspr. § 9 VOB/A nötig

- mindestens Nennung zentraler Aspekte und Kriterien aus dem Amtsentwurf

- auch negative Abgrenzung möglich

entscheidend: Erkennbarkeit aus Gesamtzusammenhang !

ACHTUNG: nur unterhalb des Schwellenwerts !!!

Formelle Anforderungen Formelle Anforderungen an den Bieteran den Bieter

§ 21 Nr. 3 VOB/A:

- Unterschrift

- Angabe der Anzahl der Nebenangebote

- Abgabe auf besonderer Anlage

- deutliche Kennzeichnung

Ausschluss aus der Wertung

(strittig: fakultativ oder zwingend)

Prüfung und Wertung durch den AGPrüfung und Wertung durch den AG

Abgabe des Nebenangebots durch den Bieter

PrüfungPrüfung durch den Auftraggeber durch den Auftraggeber

- rechnerisch-

technisch - wirtschaftlich

(§ 23 Nr. 2 VOB/A)

Möglichkeiten im Möglichkeiten im BietergesprächBietergespräch ? ?

(§ 24 VOB/A)

Rettungsanker Bietergespräch ?Rettungsanker Bietergespräch ?

Möglichkeiten im Möglichkeiten im BietergesprächBietergespräch ? ? (§ 24 VOB/A)(§ 24 VOB/A)

„Verhandlungen über den vorliegenden

Inhalt von Nebenangeboten“

(Nr. 1 Abs. 1)

„andere Verhandlungen“ über Nebenangebote oder

unumgängliche Änderungen geringen

Umfangs und sich daraus ergebende

Änderungen der Preise (Nr. 3)

Entscheidend: WertungEntscheidend: Wertung

§ 25 Nr. 5 VOB/A: Wertungspflicht !

Zusätzliche Wertungsstufen beim Nebenangebot:

- Zulässigkeit von Nebenangeboten

- Mindestanforderungen erfüllt ?

- Nachweis der Gleichwertigkeit erbracht ?

- Gleichwertigkeit objektiv gegeben ?

- Wirtschaftlichkeitsvergleich

„„Gleichwertigkeit“Gleichwertigkeit“

erforderlich:

quantitative Gleichwertigkeit

qualitative Gleichwertigkeit

Abmagerungsangebot ( Einsparungen

erläutern !)

geringerer technischer Standard

(„Stahl statt Edelstahl“)

Ausschluss !!!

VertragsrechtVertragsrecht

„„Beziehungsgeflecht“ Beziehungsgeflecht“ bei der Bauausführungbei der Bauausführung

§§

Bauherr

Sub- unternehmer

Bauunter-nehmen

Architekt/Planer

Sonder-fachleute

Zoll und Staatsanwalt-

schaft

Wer zahlt die Zeche ???

Verlagerung der Risiken ?Verlagerung der Risiken ?

WICHTIG:

Keine pauschale Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer !!!

Auftragnehmer hat (zusätzlich) nur die Risiken zu tragen, die durch die Beauftragung des

Nebenangebots begründet wurden

(= nebenangebotsspezifische Risiken)

Haftung im Vertrag

Auftrag-geber Auftrag-

nehmerPlaner

Sonder-fachleute

Baugrund Baustoff

Anordnungen

Werk-erfolg

(Bauwerk)

„mangelfreies Entstehen-lassen des

Werks“

Werk-erfolg

(Aufgabe)

Beispiel: Brücke

Zu guter Letzt…

Noch Fragen ?

Dr. jur. Günther Schalk Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Tel. 08252/894662 E-Mail schalk@topjus.de

Vielen Dank für Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !Ihre Aufmerksamkeit !

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