negativer, positiver, nachhaltiger friede ein Überblick über die moderne friedens- diskussion und...
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Negativer, positiver, nachhaltiger Friede
Ein Überblick über die moderne Friedens-diskussion und ihre Fallstricke
FRIEDEN
Frieden ist mehr als kein Krieg Frieden ist mehr als kein Krieg
ein Wert [wie Freiheit, Gerechtigkeit, Wohlfahrt]
ein Prozess politisch-ökonomisch-gesellschaftlich [Reduzierung des gewaltsamen Konfliktaustrags, zunehmende Gleichverteilung menschlicher Entfaltungschancen]
ein Zustand [gerechter und gewaltfreier Interessenausgleich zwischen Konfliktparteien]
eine Vision [Gemeinsamkeit der Überlebensbedingungen im nuklearen Zeitalter Friede der Menschen mit sich selbst und mit der gesamten Schöpfung]
bedeutet im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt - Objekt -Verhältnis gekennzeichneter Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-) Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt - als Macht der gesellschaftlichen Verhältnisse - zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung, Ausbeutung.
bedeutet im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt - Objekt -Verhältnis gekennzeichneter Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-) Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt - als Macht der gesellschaftlichen Verhältnisse - zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung, Ausbeutung.
FriedenFrieden
Die erweiterten Begriffe von Gewalt und Frieden nach Galtung
GEWALTGEWALT
FRIEDEN FRIEDEN
personale (direkte)
Abwesenheit von personaler Gewalt oder negativer Frieden
strukturelle (indirekte)
Abwesenheit von struktureller Gewalt oder positiver Frieden
GRUNDBEGRIFFE
MACHT
DIREKTE GEWALT
HERRSCHAFT
EINFLUSS ABHÄNGIGKEIT
STRUKTURELLE GEWALT
militärische Gewaltanwendung
(insbes. ökonomische) Vor- und Nachteile
Das Kennzeichen beider Friedensbegriffe ist zunächst
ihre Orientierung auf einen politisch-gesellschaftlichen
(Ideal-) Zustand, der - ähnlich wie der Begriff der
Gesundheit in der Medizin - durch das
Nichtvorhandensein wie auch immer im einzelnen
definierter Störfaktoren beschrieben wird. Über diese
Störfaktoren - etwa Gewalt, Not, Unfreiheit - lässt sich
in Politik wie Wissenschaft Konsens relativ einfach
herstellen.
Das Kennzeichen beider Friedensbegriffe ist zunächst
ihre Orientierung auf einen politisch-gesellschaftlichen
(Ideal-) Zustand, der - ähnlich wie der Begriff der
Gesundheit in der Medizin - durch das
Nichtvorhandensein wie auch immer im einzelnen
definierter Störfaktoren beschrieben wird. Über diese
Störfaktoren - etwa Gewalt, Not, Unfreiheit - lässt sich
in Politik wie Wissenschaft Konsens relativ einfach
herstellen.
Der Friedensbegriff - eine Dauerbaustelle -
NEGATIVER FRIEDENEGATIVER FRIEDE
Friede als Zustand der politischen Ordnung beendet den Krieg, wird aber zugleich seinerseits durch kriegerische Auseinandersetzungen beendet.
PRINZIP: NEGATION
Friede als Nicht-Krieg (oder als Zwischenzeit zweier Kriege)
Ordnung des internationalen Systems bestimmt durch die Abwesenheit direkter Gewaltanwendung
Zustand innerhalb eines Systems grösserer Gruppen von Menschen, besonders von Nationen, in dem keine organisierte kollektive Anwendung von oder Drohung mit Gewalt stattfindet
Friede: Gegenbegriff zu Krieg und organisierter Gewaltanwendung Friede: Gegenbegriff zu Krieg und organisierter Gewaltanwendung
Der Friedensbegriff – eine Dauerbaustelle (2)
Die positiv - inhaltliche Definition dessen, was den (Ideal-) Zustand des Friedens ausmacht, trifft hingegen auf erhebliche Schwierigkeiten. Sie hängt ab von den moralisch-ethischen Grundannahmen und Normen, von den gesellschaftlichen und politischen Wertvorstellungen des Einzelnen oder der Gruppe, die sich mit dem Inhalt des Friedensbegriffs jeweils auseinandersetzen. Folglich gibt es im Prinzip so viele positiv-inhaltlichen Umschreibungen von Frieden, wie es Gesellschafts- und Politikmodelle, Weltanschauungen, Glaubensbekenntnisse – und natürlich auch Friedenstheorien – gibt.
Akteure Nationalstaaten
Prozesse Nullsummenspielartige Konkurrenz um Macht,
Einfluss und Ressourcen
Strukturprinzip Sicherheitsdilemma
Milieu Staatenwelt als internationaler anarchischer
Naturzustand
Friedenskonzept Sicherheit/ Überleben des Akteurs
(Erklärungs-)Ansatzebene
(außengerichtetes) Aktions-/Interaktionsverhalten der Akteure („unit-level-explanation“)
Mittel Machtakkumulation, (gewaltsame) Selbsthilfe zur Durchsetzung von Eigeninteressen,
Abschreckung, Gleichgewichtspolitik
Schlagwort Abschreckungsfrieden unter Anarchie
Friedensschaffende Leitprinzipien klassischer Großtheorien:
Friedensschaffende Leitprinzipien klassischer Großtheorien: REALISMU
SREALISMU
S
Akteure Nationalstaaten
Prozesse Konflikt und Kooperation im Rahmen gemeinschaftlich anerkannter Verhaltensregeln
und (informeller wie formeller) Institutionen
Struktur-prinzip
Kontrolle des Machtstrebens und der Machtausübung der Akteure
in der internationalen Anarchie
Milieu Staatenwelt als rechtlich verfasste internationale Staatengesellschaft
Friedens-konzept
Garantie der Erwartungsverlässlichkeit des Akteurshandelns in der
internationalen (Rechts-) Ordnung („pacta sunt servanda“)
Ansatzebene Vergesellschaftung/ Systembildung der Akteure; Phänomen der „governance without
government“
Mittel Ausbildung eines Konsenses der Akteure über gemeinschaftliche Interessen,
(Selbstbindende Verhaltens-) Regeln und Institutionen; insbes. Anerkennung/
Befolgung von Verhaltensregeln, die die Gewaltausübung in der Staatengesellschaft
einhegen, beschränken, reduzieren
Schlagwort (Rechts-)Ordnungsfrieden unter regulierter Anarchie
RATIONALISMUS
RATIONALISMUS
Akteure individuelle, gesellschaftliche, nationalstaatliche Akteure
Prozesse internationale Arbeitsteilung und funktionale Vernetzung als Ergebnis wie als Voraussetzung wissenschaftlicher, technischer, ökonomischer und politischer
Modernisierung
Struktur-prinzip
Kooperation und Interdependenz
Milieu Staaten- und Gesellschaftswelt als Friedensgemeinschaft liberaler Demokratien
Friedens-konzept
Fortschreitende Verwirklichung von Freiheit, Gerechtigkeit, Wohlfahrt als menschliche Existenzbedingungen plus Intensivierung der internationalen
Kooperation plus Förderung der Modernisierung als Bedingung moralischer Perfektibilität wie zunehmender Wohlfahrt der Menschheit
Ansatzebene Politische/ sozioökonomische Binnenstruktur der Akteure
(„inside-out-explanation“)
Mittel Freihandel, Förderung der internationalen Organisation und kollektiven Sicherheit, Demokratisierung der Akteure im Lichte von Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechtsverwirklichung, Aufklärung über gemeinsame (Menschheits-) Interessen und Erziehung zu kompromißhafter, interessenausgleichender
Konfliktbearbeitung
Schlagwort Demokratischer Frieden unter Kooperation
LIBERALER INTERNATIONA
-LISMUS
LIBERALER INTERNATIONA
-LISMUS
GLOBALE/REGIONALE FRIEDENSSICHERUNG:
Akteure und Konzepte
UNO OSZE NATO EU
Typ Kollektive Sicherheit Kooperative Sicherheit Kollektive Verteidigung
Integrative Sicherheit
Ziel Wahrung bzw. Wiederherstellung
des Weltfriedens und der inter-nationalen Sicherheit mit polit., wirtschaftl., militär.
Mitteln
Wahrung der Sicherheit und der
territorialen Unversehrtheit der
teilnehmenden Staaten mit politischen Mitteln
Wahrung der Sicherheit und der
territorialen Unversehrtheit der Bündnis-mitglieder mit
primär mil. und polit. Mitteln
Wahrung der Sicherheit der
Mitgliedstaaten und der Union durch polit.,
wirtschaftl. und militär. Mittel
Sicherheit durch ...
Gewaltverbot Zusammenarbeit und Dialog
Verteidigung und Kooperation
Souveränitäts-transfer
Entscheidung Qualifizierte Mehrheit (SR: Veto)
Konsens (Ausnahmen: Konsens minus eins)
Konsens Konsens (Mehrheitsent-
scheidung möglich)
Reichweite Global Regional Regional Regional
Sicherheits-garantie
Nein Nein Ja Nein (künftig möglich)
Literaturtip
• Peter Imbusch/Ralf Zoll (Hrsg.): Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einführung. 3., überarb. Aufl. Wiesbaden: VS-Verlag 2005
• Ernst-Otto Czempiel: Friedensstrategien. 2., überarb. u. aktualis. Aufl. Opladen 1998
• Michael E. Brown u.a. (Hrsg.): Theories of War and Peace. 2. Aufl. Cambridge/Mass. 1999
Literaturtip (2)
• Javier Perez de Cuellar/Young Seek Choue (Hrsg.): World Encyclopedia of Peace. 8 Bde., 2. Aufl. New York: Oceana 1999
• Lester Kurtz/Jennifer Turpin (Hrsg.): Encyclopedia of Violence, Peace, Conflict . 3 Bde., San Diego: Academic Press 1999
FRIEDENSBEGRIFF : PROBLEMEFRIEDENSBEGRIFF : PROBLEME
→ INHALTLICHE Füllung der Leerformeln in politischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht
→ Friede als ZUSTAND vs. Friede als PROZESS
→ INHALTLICHE Füllung der Leerformeln in politischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht
→ Friede als ZUSTAND vs. Friede als PROZESS
Geschichtlichkeit des Friedens und Offenheit für die ZukunftGeschichtlichkeit des Friedens und Offenheit für die Zukunft
Grundbedingung : Überleben der Menschheit
Indikatoren friedensfördernder Prozesse
Abbau von Not Aufhebung von NOT
Minderung von NOT
Bewahrung der Natur
Soziale Gerechtigkeit
Bewahrung der Natur
Soziale Gerechtigkeit
Vermeidung von Gewalt
Prinzipieller Gewaltverzicht: Gewalt kein Mittel zum Frieden
Lehre vom gerechten Krieg: unter bestimmten Bedingungen Gewaltanwendung zur Herstellung von Frieden nötig
Verminderung von Unfreiheit :
Überwindung von Unterdrückung und Entrechtung, Menschenrechte
Vermeidung von Gewalt
Prinzipieller Gewaltverzicht: Gewalt kein Mittel zum Frieden
Lehre vom gerechten Krieg: unter bestimmten Bedingungen Gewaltanwendung zur Herstellung von Frieden nötig
Verminderung von Unfreiheit :
Überwindung von Unterdrückung und Entrechtung, Menschenrechte
Grundbedingung: Überleben der Menschheit
Die Grundbedingung des Friedens ist mit dem Überleben der Menschheit gegeben. Von Frieden zu reden, ist sinnlos, wenn das Leben auf diesem Planeten zerstört wird. Unfrieden zeigt sich dann aber vor allem in denjenigen Vorgängen, in denen das Leben auf der Erde bedroht, zerstört oder aufs Spiel gesetzt wird. Dies geschieht vor allem in drei Formen: in der Ausbeutung und Zerstörung der außermenschlichen Natur, im täglichen und massenhaften Hungertod von Millionen von Menschen und in der Gefährdung des Lebens durch militärische Mittel. Naturzerstörung, Hunger und Krieg sind diejenigen Vorgänge, von denen gelten muss, dass sie mit der Grundbedingung des Friedens: dem Überleben der Menschheit unvereinbar sind.
Die Grundbedingung des Friedens ist mit dem Überleben der Menschheit gegeben. Von Frieden zu reden, ist sinnlos, wenn das Leben auf diesem Planeten zerstört wird. Unfrieden zeigt sich dann aber vor allem in denjenigen Vorgängen, in denen das Leben auf der Erde bedroht, zerstört oder aufs Spiel gesetzt wird. Dies geschieht vor allem in drei Formen: in der Ausbeutung und Zerstörung der außermenschlichen Natur, im täglichen und massenhaften Hungertod von Millionen von Menschen und in der Gefährdung des Lebens durch militärische Mittel. Naturzerstörung, Hunger und Krieg sind diejenigen Vorgänge, von denen gelten muss, dass sie mit der Grundbedingung des Friedens: dem Überleben der Menschheit unvereinbar sind.
Schon aus dieser elementaren Bedingung des Friedens lassen sich die Indikatoren ableiten, an denen wir friedensfördernde von friedenshemmenden oder friedensgefährdenden Prozessen unterscheiden. Frieden ist mehr und anderes als die Sicherung menschlichen Lebens. Diese Qualität beschreiben wir durch die drei Indikatoren: Abbau von Not, Vermeidung von Gewalt, Verminderung von Unfreiheit.
Indikator: Abbau von Not In der Menschengeschichte war Not immer wieder ein auslösender Faktor gewaltsamer Auseinandersetzungen. Der Streit um knappen Lebensraum und knappe Ressourcen ist eine der wichtigsten Wurzeln kriegerischer Konflikte. Sich am Frieden zu orientieren heisst, nach der Vermeidung solcher Konflikte und nach dem Abbau der Not zu fragen. Vielen Weltreligionen ist gemeinsam, dass sie die geschichtliche Wirklichkeit aus der Perspektive der Armen, der Hungernden, der Rechtlosen, also derer ansehen, die im massivsten Sinn von Not betroffen sind. Die Aufhebung ihrer Not ist der Inhalt messianischer Verheißungen; die Minderung von Not und Unterdrückung ist das deutlichste Zeichen für eine Veränderung, die den Namen des Friedens verdient.
In der Menschengeschichte war Not immer wieder ein auslösender Faktor gewaltsamer Auseinandersetzungen. Der Streit um knappen Lebensraum und knappe Ressourcen ist eine der wichtigsten Wurzeln kriegerischer Konflikte. Sich am Frieden zu orientieren heisst, nach der Vermeidung solcher Konflikte und nach dem Abbau der Not zu fragen. Vielen Weltreligionen ist gemeinsam, dass sie die geschichtliche Wirklichkeit aus der Perspektive der Armen, der Hungernden, der Rechtlosen, also derer ansehen, die im massivsten Sinn von Not betroffen sind. Die Aufhebung ihrer Not ist der Inhalt messianischer Verheißungen; die Minderung von Not und Unterdrückung ist das deutlichste Zeichen für eine Veränderung, die den Namen des Friedens verdient.
Der Indikator „ Abbau von Not“ enthält heute notwendigerweise zwei Momente in sich. Zum einen setzt er voraus, dass es gelingt, die natürlichen Ressourcen zu bewahren, auf die Menschen um ihres Lebens willen angewiesen sind. Die Bewahrung der Natur ist damit eine Voraussetzung für den Abbau von Not. Zum anderen kann dieser nur in dem Mass gelingen, in dem die Ungerechtigkeit in der Verteilung materieller Güter und des Zugangs zu ihnen verringert wird; soziale Gerechtigkeit ist damit ein notwendiger Maßstab des Friedens.
Der Indikator „ Abbau von Not“ enthält heute notwendigerweise zwei Momente in sich. Zum einen setzt er voraus, dass es gelingt, die natürlichen Ressourcen zu bewahren, auf die Menschen um ihres Lebens willen angewiesen sind. Die Bewahrung der Natur ist damit eine Voraussetzung für den Abbau von Not. Zum anderen kann dieser nur in dem Mass gelingen, in dem die Ungerechtigkeit in der Verteilung materieller Güter und des Zugangs zu ihnen verringert wird; soziale Gerechtigkeit ist damit ein notwendiger Maßstab des Friedens.
Indikator : Vermeidung von Gewalt
Kann die Drohung mit Gewalt oder gar ihr Einsatz heute noch dem
Frieden dienen? Das ist einer der wichtigsten Streitpunkte, mit denen sich
jede Friedensethik auseinanderzusetzen hat. Die Tradition der christlichen
Friedensethik lässt sich so beschreiben, dass ihre repräsentativen
Grundpositionen genau an dieser Frage auseinander treten. Während die
Position des prinzipiellen Gewaltverzichts behauptet, dass Gewalt nie als
Mittel zum Frieden verantwortet werden kann, beruht die Lehre vom
gerechten Krieg auf der Überzeugung, dass unter bestimmten
Bedingungen die Gewaltanwendung um des Friedens willen
unausweichlich und gerechtfertigt sein kann. Doch beide Positionen
stimmen darin überein, dass die Vermeidung und die Verminderung von
Gewalt einen entscheidenden Indikator des Friedens bilden. ...
Kann die Drohung mit Gewalt oder gar ihr Einsatz heute noch dem
Frieden dienen? Das ist einer der wichtigsten Streitpunkte, mit denen sich
jede Friedensethik auseinanderzusetzen hat. Die Tradition der christlichen
Friedensethik lässt sich so beschreiben, dass ihre repräsentativen
Grundpositionen genau an dieser Frage auseinander treten. Während die
Position des prinzipiellen Gewaltverzichts behauptet, dass Gewalt nie als
Mittel zum Frieden verantwortet werden kann, beruht die Lehre vom
gerechten Krieg auf der Überzeugung, dass unter bestimmten
Bedingungen die Gewaltanwendung um des Friedens willen
unausweichlich und gerechtfertigt sein kann. Doch beide Positionen
stimmen darin überein, dass die Vermeidung und die Verminderung von
Gewalt einen entscheidenden Indikator des Friedens bilden. ...
Indikator: Verminderung von Unfreiheit
Die Verminderung von Unfreiheit bildet den dritten Indikator des
Friedens. Er muss deshalb genannt werden, weil Frieden nicht nur das
faktische Überleben, sondern eine bestimmte Qualität menschlich-
mitmenschlichen Lebens meint. Das lässt sich schon
sprachgeschichtlich zeigen. Im Indogermanischen gehen die Worte
„Frieden“ und „Freiheit“ auf die gleiche Wurzel „ pri“ zurück; zu ihrem
Bedeutungsumkreis gehört : lieben, schonen, freundsein. Beide Worte
bezeichnen also die besondere Qualität gelingenden gemeinsamen
Lebens. Freiheit hat in dieser engen sprachgeschichtlichen Verbindung
mit Frieden nicht jenen abgrenzenden, auf das vereinzelte Individuum
bezogenen Ton, der aus der neuzeitlichen Entwicklung vertraut ist.
Freiheit meint ein gegen Gewalt und Unterdrückung geschütztes Leben,
in dem Menschen von ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten kraft eigener
Entscheidung gemeinschaftlichen Gebrauch machen können.
Die Verminderung von Unfreiheit bildet den dritten Indikator des
Friedens. Er muss deshalb genannt werden, weil Frieden nicht nur das
faktische Überleben, sondern eine bestimmte Qualität menschlich-
mitmenschlichen Lebens meint. Das lässt sich schon
sprachgeschichtlich zeigen. Im Indogermanischen gehen die Worte
„Frieden“ und „Freiheit“ auf die gleiche Wurzel „ pri“ zurück; zu ihrem
Bedeutungsumkreis gehört : lieben, schonen, freundsein. Beide Worte
bezeichnen also die besondere Qualität gelingenden gemeinsamen
Lebens. Freiheit hat in dieser engen sprachgeschichtlichen Verbindung
mit Frieden nicht jenen abgrenzenden, auf das vereinzelte Individuum
bezogenen Ton, der aus der neuzeitlichen Entwicklung vertraut ist.
Freiheit meint ein gegen Gewalt und Unterdrückung geschütztes Leben,
in dem Menschen von ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten kraft eigener
Entscheidung gemeinschaftlichen Gebrauch machen können.
Demgegenüber hat der neuzeitliche Freiheitsbegriff die Selbständigkeit der einzelnen wie der Staaten als nebeneinander, ja gegeneinander existierender Einheiten hervorgehoben. Der kommunikative Aspekt der Freiheit trat unter den Bedingungen des sich entwickelnden Kapitalismus und eines ihm entsprechenden Besitzindividualismus in den Hintergrund. Gerade der kommunikative Charakter der Freiheit aber wird in Erinnerung gerufen, wenn der enge Zusammenhang von Frieden und Freiheit in reflektierter Weise zum Thema wird. Die Verminderung von Unfreiheit als Indikator des Friedens meint nicht eine Relativierung der Friedensaufgabe, wie sie in vielen Verwendungsweisen der Formel „Frieden in Freiheit“ mitschwingt und in der Aussage, es gebe Wichtigeres als den Frieden, entlarvend zum Ausdruck kam. Dass die Verminderung von Unfreiheit als Indikator des Friedens anzusehen ist, bedeutet vielmehr, dass an der Überwindung von Unterdrückung und Entrechtung der friedensfördernde Charakter politischer Prozesse abzulesen ist. Damit aber werden die politischen wie die sozialen Menschenrechte zu wichtigen Kriterien einer Friedensethik
Demgegenüber hat der neuzeitliche Freiheitsbegriff die Selbständigkeit der einzelnen wie der Staaten als nebeneinander, ja gegeneinander existierender Einheiten hervorgehoben. Der kommunikative Aspekt der Freiheit trat unter den Bedingungen des sich entwickelnden Kapitalismus und eines ihm entsprechenden Besitzindividualismus in den Hintergrund. Gerade der kommunikative Charakter der Freiheit aber wird in Erinnerung gerufen, wenn der enge Zusammenhang von Frieden und Freiheit in reflektierter Weise zum Thema wird. Die Verminderung von Unfreiheit als Indikator des Friedens meint nicht eine Relativierung der Friedensaufgabe, wie sie in vielen Verwendungsweisen der Formel „Frieden in Freiheit“ mitschwingt und in der Aussage, es gebe Wichtigeres als den Frieden, entlarvend zum Ausdruck kam. Dass die Verminderung von Unfreiheit als Indikator des Friedens anzusehen ist, bedeutet vielmehr, dass an der Überwindung von Unterdrückung und Entrechtung der friedensfördernde Charakter politischer Prozesse abzulesen ist. Damit aber werden die politischen wie die sozialen Menschenrechte zu wichtigen Kriterien einer Friedensethik
Literaturtip
• Wolfgang Huber/Hans-Richard Reuter: Friedensethik. Stuttgart 1990.
• Kurt von Raumer: Ewiger Friede. Friedensrufe und Friedenspläne seit der Renaissance. Freiburg 1953.
Idealtypisierend - vereinfachend lassen sich in der Entwicklung des
Friedensgedankens zwei Argumentationsstränge herausschälen.
Friede wird entweder begriffen als kosmisches Ordnungsprinzip, als
überhistorischer, gleichsam konzentrierter Ausdruck einer Weltordnung.
Diese findet ihren letzten Flucht- und Legitimationspunkt erst in Gott,
dann als Folge der Säkularisation des politischen Denkens nach der
Reformationszeit in der allen Menschen natürlich gegebenen Vernunft.
Oder Friede wird begriffen als Ausdruck der menschlichen
Willensüberzeugung, als ein rational begründbares politisches
Kulturprodukt. Dieses bedarf der ausdrücklichen Stiftung durch ver-
tragliche Vereinbarungen (Landfriedenseinungen, Gesellschaftsvertrag)
ebenso wie des Schutzes durch die öffentliche Gewalt.
Friede als natürlicher Zustand Gestifteter Friede als Kulturprodukt
PAX als kosmisches Ordnungsprinzip
PAX als kosmisches Ordnungsprinzip
Friede resultiert aus Teilhabe an der Gnade Gottes: pax christiana
universalis perpetua mit deutlich eschatologischem Charakter
PAX SPIRITUALIS
Pax et justitia als gesellschaftliches Ordnungsprinzip
Pax et justitia als gesellschaftliches Ordnungsprinzip
Friede als Nichtstörung der Rechtsordnung, Waffenruhe in der
Fehde (tranquillitas pacis) oder Befriedung besonderer
Rechtsbezirke (securitas pacis)
PAX CIVILIS
Säkularisierung : Emanzipation der Politik von der Ethik
Säkularisierung : Emanzipation der Politik von der Ethik
Mit dieser dualen Argumentationsstruktur verbunden ist die Frage nach
dem Verhältnis von Frieden und Gerechtigkeit, pax und iustitia: Entweder
ist die Gerechtigkeit dem Frieden vorgeordnet, gilt Friede als ihre
naturwüchsige Frucht. Oder die gesellschaftlich-politische
Friedensordnung ist durch die Herrschaft der öffentlichen Gewalt erst
herzustellen und zu sichern. Dann ist die Gerechtigkeit als
Legitimationsprinzip einer gegebenen gesellschaftlichen Ordnung, die
jedem das Seine zuteilt, dem Frieden nachgeordnet, auch ohne Frieden
nicht zu verwirklichen.
Schließlich: im Kontext des ersten Argumentationszuges erscheint der
Krieg als Unterbrechung, als Störung des naturwüchsigen Friedens. In
der zweiten Traditionslinie ist der Krieg - Folge menschlichen Verfehlens
und sündhafter Willensfreiheit - gleichsam der inner- und
zwischengesellschaftliche Normalzustand. Friede ist Nicht-Krieg.
Friede als natürlicher vorgesellschaftsvertraglicher Zustand
Friede als natürlicher vorgesellschaftsvertraglicher Zustand
BELLUM RUPTURA PACIS
rationalistisch-naturrechtliche Begründung aus der
Vernunftbegabung des Menschen
Friede als Ergebnis des gesellschaftsvertraglich begründeten
Gewaltmonopols des Staates; pax civilis effectiva als innere und Rechtssicherheit
Friede als Ergebnis des gesellschaftsvertraglich begründeten
Gewaltmonopols des Staates; pax civilis effectiva als innere und Rechtssicherheit
PAX ABSENTIA BELLI
gesellschaftsvertragliche Stiftung
Friede als Prozess Dem Dilemma einer gleichsam konstruktivistischen, je epochenmässig inhaltlich
differenten Verortung von Krieg und Frieden sucht die Friedens- und
Konfliktforschung seit den 80er Jahren dadurch zu entgehen, daß sie Frieden
weniger als (Ideal-) Ziel oder Zustand gesellschaftlichen Handelns begreift,
sondern als einen in der Geschichte sich entwickelnden Prozess. In diesem
Prozess geht es um die Institutionalisierung dauerhafter, gewaltfreier Formen
der Konfliktbearbeitung, nicht allerdings - manch landläufigem Verständnis
zuwider - um die Abschaffung des Konfliktes als einer gesellschaftlichen
Verhaltensweise an sich.
Vielmehr soll die Bearbeitung von Konflikten durch kontinuierliche
Verrechtlichung ihrer Austragungsweise zivilisiert werden. Durch zunehmende
Gewaltfreiheit des Konfliktaustrags eröffnet sich die Chance zum Abbau von
Gewaltsamkeit zunächst im Binnenverhältnis der Einzelgesellschaften, sodann
aber auch in der internationalen Politik, im Verhältnis der staatlich verfassten
Einzelgesellschaften untereinander.
fünfziger undsechziger Jahre
siebziger und frühe achtziger Jahre
späte achtziger und neunziger Jahre
negativer Friede positiver Friede Friede als Zivilisierungsprojekt
Friedens-begriff
Abwesenheit direkter, insbesondere organisierter militärischer
Gewaltanwendung
Abwesenheit direkter und struktureller
Gewalt
institutionalisierte gewaltfreie politische
und soziale Interaktion
Merkmal raumzeitlicher Zustand gesellschaftlicher Prozeß
Ansatz-ebene
internationale Beziehungen in der
machtkonkurrenzge-prägten Staatenwelt
des Ost-West-Konflikts
Individuen als Grundeinheit inner-
und zwischengesellschaftli-
cher Beziehungen
transnationale Vernetzung politischer,
sozioökonomischer, kultureller und ökolo-gischer Beziehungen, interaktive Verflech-
tung inner- und zwischengesellschaft- licher Lebensbereiche
Ansatz-schwerpunkt
national, regional; Einhegung und Verhinderung
militärischer Konflikte
transnational, global;Identifikation mit den Opfern struktureller
Gewalt
Transformation des Verhaltens von Kollektiven in
Konfliktsituationen in Richtung auf zunehmend
gewaltfreie Konfliktbearbeitung
Gegenbegriff Krieg Gewalt gewaltförmiger Konfliktaustrag
Entwicklungsphasen der Prädizierung des FriedenbegriffsEntwicklungsphasen der Prädizierung des Friedenbegriffs
Die Ausdifferenzierung des Friedensbegriffs
Kriegsverhütung gesellschaftl. Strukturänderung komplexe ganzheitliche Modelle
Abwesenheit militärischer Gewaltanwendung
Gleichgewicht der Macht/der Mächte
Abwesenheit
struktureller
Gewalt
Geschlechterfrieden Interkultureller Friede
Friede mit der Natur
Spiritueller innerer Friede
Umwelt
Kultur
Transnational
Zwischenstaatlich
Innerstaatlich
Innergesellschaftlich
Familie/Individuum
Innerer Friede
FRIEDE
Die Ausdifferenzierung des FriedensbegriffsDie Ausdifferenzierung des Friedensbegriffs
Kriegsverhütung gesellschaftliche Strukturänderung
komplexe ganzheitliche Modelle
Abwesenheit
militärischer Gewaltanwendung
Gleichgewicht der
Macht/der Mächte
Abwesenheit
struktureller Gewalt
GeschlechterfriedenInterkultureller
FriedeFriede mit
der Natur
Spiritueller innerer Friede
Global
Umwelt
Kultur
Transnational
Zwischenstaatlich
Innerstaatlich
Inner-
gesellschaftlich
Familie/Individ.
Innerer Friede
FRIEDEFRIEDE
Oberziel:
Bereich
Kennzeichen
Nachhaltiger Friede• Gewaltfreiheit
• Selbsterhaltung
• Innere/Äussere Legitimation
• Konstruktive Konfliktransformation
• politische Demokratisierung
• Wirtschaftl. Wiederaufbau• Wiederherstellung des Rechtsstaats
• Erziehung und Ausbildung, Gesundheitswesen/-vorsorge Ökologisches Gleichgewicht
Änderung des moralisch-politischen Klimas
Verheilung der Wunden der Vergangenheit
Engagement für die Zukunft
Versöhnung der Werte
Entwicklung eines Wir-Gefühls und multipler Loyalitäten
Mediation,
Verhandlung,
Schlichtung,
Streitbegleitung
Versöhnung
Sicherheit
Rüstungskontrolle
Abrüstung
PRÄVENTION
Wiederaufbau Versöhnung
(Reconstruction) (Reconciliation)
Friedensschaffung (Peace Building)
Friedenswahrung (robustes) Peace Keeping
Literaturtip
• Astrid Sahm u.a. (Hrsg.): Die Zukunft des Friedens. Eine Bilanz der Friedens- und Konfliktforschung. Wiesbaden 2002.
• Egbert Jahn u.a. (Hrsg.): Die Zukunft des Friedens. Bd.2: Die Friedens- und Konflikt-forschung aus der Perspektive der jüngeren Generation. Wiesbaden 2005.
• Ulrich Eckern u.a. (Hrsg.): Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme. Wiesbaden 2004.
Literaturtip (2)
• Hans Küng, Dieter Senghaas (Hrsg.): Friedenspolitik. Ethische Grundlagen internationaler Beziehungen. München 2003.
• Dieter Senghaas (Hrsg.): Frieden machen. Frankfurt/Main 1997.
• David P. Barash/Charles P. Webel: Peace and Conflict Studies. Thousand Oaks, Calif. & London 2002.
Realismus Rationalismus Liberaler Internationalismus
Akteure Nationalstaaten Nationalstaaten individuelle, gesellschaftliche, nationalstaatliche Akteure
Prozesse Nullsummenspielartige Konkurrenz um Macht, Einfluß und Ressourcen
Konflikt und Kooperation im Rahmen gemeinschaftlich anerkannter Verhaltensregeln und (informeller wie formeller) Institutionen
internationale Arbeitsteilung und funktionale Vernetzung als Ergebnis wie als Voraussetzung wissenschaftlicher, technischer, ökonomischer und politischer Modernisierung
Strukturprinzip Sicherheitsdilemma Kontrolle des Machtstrebens und der Machtausübung der Akteure in der internationalenAnarchie
Kooperation und Interdependenz
Milieu Staatenwelt als internationaler anarchischer Naturzustand
Staatenwelt als rechtlich verfaßte internationale Staatengesellschaft
Staaten- und Gesellschaftswelt als Friedensgemeinschaft liberaler Demokratien
Friedenskonzept Sicherheit des Akteurs (als Voraussetzung seines Überlebens)
Garantie der Erwartungsverläßlichkeit des
Akteurshandelns in der internationalen (Rechts-)Ordnung („pacta sunt servanda“)
Fortschreitende Verwirklichung von Freiheit, Gerechtigkeit, Wohlfahrt als menschliche Existenzbedingungen plus Intensivierung der internationalen Kooperation plus Förderung der Moderni-sierung als Bedingung moralischer Perfektibilität wie zunehmender Wohlfahrt der Menschheit
(Erklärungs-)Ansatzebene
(außengerichtetes) Aktions-/Inter-aktionsverhalten der Akteure („unit-level-explanation“)
Vergesellschaftung/ Systembildung der Ak-teure; Phänomen der „governance without government“
Politische/ sozioökonomische Binnenstruktur der Akteure („inside-out-explanation“)
Mittel Machtakkumulation, (gewaltsame) Selbsthilfe zur Durchsetzung von Eigeninteressen, Abschreckung, Gleichgewichtspolitik
Ausbildung eines Konsenses der Akteure über gemeinschaftliche Interessen, (selbstbindende Verhaltens-)Regeln und Institutionen; insbes. Anerkennung/ Befolgung von Verhaltensre-geln, die die Gewaltausübung in der Staaten-gesellschaft einhegen, beschränken, reduzie-ren
Freihandel, Förderung der internationalen Orga-nisation und kollektiven Sicherheit, Demokratisierung der Akteure im Lichte von Rechtsstaat-lichkeit und Menschenrechtsverwirklichung, Aufklärung über gemeinsame (Menschheits-) Interessen und Erziehung zu kompromißhafter, interessenausgleichender Konfliktbearbeitung
Schlagwort Abschreckungsfriedenunter Anarchie
(Rechts-)Ordnungsfriedenunter regulierter Anarchie
Demokratischer Friedenunter Kooperation
Struktureller Friede Demokratischer Friede
System Zivilisierung des Konfliktaustragsinstitutionalisiertes Netzwerk kooperativer, berechenbarer, transparenter, wechselseitig erwartungsverläßlicher Akteursbeziehungen als Voraus-setzung anhaltender friedlicher Koexistenz und konstruktiver Konfliktbearbeitung
Durch Interdependenz hochverdichtete Kooperation in internationalen Organisationen als Voraussetzung einer pluralistischen Sicherheits- bzw. Friedensgemeinschaft gekennzeichnet durch Vertrauen, Symmetrie, Gerechtigkeit als Voraussetzungen integrativer Regulierung von Konflikten zwischen liberalen Demokratien
Akteur 1.Entprivatisierung der Gewaltanwendung: Gewaltmonopol 2.Kontrolle des Gewaltmonopols: Rechtsstaatlichkeit3.Herausbildung großflächig angelegter Verflechtungen: Interdependenz und Affektkontrolle
1.Demokratisierung2.Gewaltenteilung3.Rechtsstaatlichkeit4.Pluralismus5.Demokratische politische Kultur
Individuum 1.Demokratische Partizipation2.soziale Gerechtigkeit3.Empathie, kompromißorientierte Konfliktfähigkeit, Verinnerlichung von Spielregeln: konstruktive politische Konfliktkultur bzw. Konfliktbearbeitung
1.Integration2.Gemeinschaftssinn3.Lösung sozialer Probleme durch Prozeduren friedlichen Wandels4.Gewaltfreiheit: Konfliktbearbeitung mit Hilfe institutionalisierter Prozeduren im Geist gegenseitiger Kompromißbereitschaft
Frieden bedeutet im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und
Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als
der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt - Objekt - Verhältnis gekennzeichneter
Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in
politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen
Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-)
Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt - als Macht der gesellschaftlichen
Verhältnisse - zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung, Ausbeutung.
Friede als Zustand - Friede als Prozess
Das Kennzeichen beider Friedensbegriffe ist zunächst ihre Orientierung auf einen politisch-
gesellschaftlichen (Ideal-) Zustand, der - ähnlich wie der Begriff der Gesundheit in der Medizin - durch
das Nichtvorhandensein wie auch immer im einzelnen definierter Störfaktoren beschrieben wird. Über
diese Störfaktoren - etwa Gewalt, Not, Unfreiheit - lässt sich in Politik wie Wissenschaft Konsens relativ
einfach herstellen. Die positiv - inhaltliche Definition dessen, was den (Ideal-) Zustand des Friedens
ausmacht, trifft hingegen auf erhebliche Schwierigkeiten. Sie hängt ab von den moralisch-ethischen
Grundannahmen und Normen, von den gesellschaftlichen und politischen Wertvorstellungen des
Einzelnen oder der Gruppe, die sich mit dem Inhalt des Friedensbegriffs jeweils auseinandersetzen.
Folglich gibt es im Prinzip so viele positiv-inhaltlichen Umschreibungen von Frieden, wie es
Gesellschafts- und Politikmodelle, Weltanschauungen, Glaubensbekenntnisse gibt.
Frieden bedeutet im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und
Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als
der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt - Objekt - Verhältnis gekennzeichneter
Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in
politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen
Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-)
Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt - als Macht der gesellschaftlichen
Verhältnisse - zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung, Ausbeutung.
Friede als Zustand - Friede als Prozess
Das Kennzeichen beider Friedensbegriffe ist zunächst ihre Orientierung auf einen politisch-
gesellschaftlichen (Ideal-) Zustand, der - ähnlich wie der Begriff der Gesundheit in der Medizin - durch
das Nichtvorhandensein wie auch immer im einzelnen definierter Störfaktoren beschrieben wird. Über
diese Störfaktoren - etwa Gewalt, Not, Unfreiheit - lässt sich in Politik wie Wissenschaft Konsens relativ
einfach herstellen. Die positiv - inhaltliche Definition dessen, was den (Ideal-) Zustand des Friedens
ausmacht, trifft hingegen auf erhebliche Schwierigkeiten. Sie hängt ab von den moralisch-ethischen
Grundannahmen und Normen, von den gesellschaftlichen und politischen Wertvorstellungen des
Einzelnen oder der Gruppe, die sich mit dem Inhalt des Friedensbegriffs jeweils auseinandersetzen.
Folglich gibt es im Prinzip so viele positiv-inhaltlichen Umschreibungen von Frieden, wie es
Gesellschafts- und Politikmodelle, Weltanschauungen, Glaubensbekenntnisse gibt.
Gleichwohl lassen sich idealtypisierend - vereinfachend in der Entwicklung des Friedensgedankens
zwei Argumentationsstränge herausschälen. Friede wird entweder begriffen als kosmisches
Ordnungsprinzip, als überhistorischer, gleichsam konzentrierter Ausdruck einer Weltordnung. Diese
findet ihren letzten Flucht- und Legitimationspunkt erst in Gott, dann als Folge der Säkularisation des
politischen Denkens nach der Reformationszeit in der allen Menschen natürlich gegebenen Vernunft.
Oder Friede wird begriffen als Ausdruck der menschlichen Willensüberzeugung, als ein rational
begründbares politisches Kulturprodukt. Dieses bedarf der ausdrücklichen Stiftung durch vertragliche
Vereinbarungen (Landfriedenseinungen, Gesellschaftsvertrag) ebenso wie des Schutzes durch die
öffentliche Gewalt. Mit dieser dualen Argumentationsstruktur verbunden ist die Frage nach dem
Verhältnis von Frieden und Gerechtigkeit, pax und iustitia: Entweder ist die Gerechtigkeit dem
Frieden vorgeordnet, gilt Friede als ihre naturwüchsige Frucht. Oder die gesellschaftlich-politische
Friedensordnung ist durch die Herrschaft der öffentlichen Gewalt erst herzustellen und zu sichern.
Dann ist die Gerechtigkeit als Legitimationsprinzip einer gegebenen gesellschaftlichen Ordnung, die
jedem das Seine zuteilt, dem Frieden nachgeordnet, auch ohne Frieden nicht zu verwirklichen.
Schließlich: im Kontext des ersten Argumentationszuges erscheint der Krieg als Unterbrechung, als
Störung des naturwüchsigen Friedens. In der zweiten Traditionslinie ist der Krieg - Folge
menschlichen Verfehlens und sündhafter Willensfreiheit - gleichsam der inner- und
zwischengesellschaftliche Normalzustand. Friede ist Nicht-Krieg.
Gleichwohl lassen sich idealtypisierend - vereinfachend in der Entwicklung des Friedensgedankens
zwei Argumentationsstränge herausschälen. Friede wird entweder begriffen als kosmisches
Ordnungsprinzip, als überhistorischer, gleichsam konzentrierter Ausdruck einer Weltordnung. Diese
findet ihren letzten Flucht- und Legitimationspunkt erst in Gott, dann als Folge der Säkularisation des
politischen Denkens nach der Reformationszeit in der allen Menschen natürlich gegebenen Vernunft.
Oder Friede wird begriffen als Ausdruck der menschlichen Willensüberzeugung, als ein rational
begründbares politisches Kulturprodukt. Dieses bedarf der ausdrücklichen Stiftung durch vertragliche
Vereinbarungen (Landfriedenseinungen, Gesellschaftsvertrag) ebenso wie des Schutzes durch die
öffentliche Gewalt. Mit dieser dualen Argumentationsstruktur verbunden ist die Frage nach dem
Verhältnis von Frieden und Gerechtigkeit, pax und iustitia: Entweder ist die Gerechtigkeit dem
Frieden vorgeordnet, gilt Friede als ihre naturwüchsige Frucht. Oder die gesellschaftlich-politische
Friedensordnung ist durch die Herrschaft der öffentlichen Gewalt erst herzustellen und zu sichern.
Dann ist die Gerechtigkeit als Legitimationsprinzip einer gegebenen gesellschaftlichen Ordnung, die
jedem das Seine zuteilt, dem Frieden nachgeordnet, auch ohne Frieden nicht zu verwirklichen.
Schließlich: im Kontext des ersten Argumentationszuges erscheint der Krieg als Unterbrechung, als
Störung des naturwüchsigen Friedens. In der zweiten Traditionslinie ist der Krieg - Folge
menschlichen Verfehlens und sündhafter Willensfreiheit - gleichsam der inner- und
zwischengesellschaftliche Normalzustand. Friede ist Nicht-Krieg.
Schon diese unterschiedlichen Positionen in der dualen Argumentationskette zeigen, daß es eine
geschichtliche Epochen übergreifende, vom jeweiligen ethisch - normativen und / oder politisch-
philosophischen Kontext losgelöste Allgemeindefinition von Frieden nicht gibt. Wenn überhaupt,
läßt sich der Positivgehalt von Frieden nur im Rückgriff auf ein je bestimmtes Politik- und
Gesellschaftsverständnis festlegen. Statt allgemeinverbindlich, wird der Begriff Frieden damit
notwendigerweise politisch, fordert den Benutzer zur Überprüfung der eigenen Position, zu
Zustimmung oder Ablehnung heraus.
Diesem Dilemma sucht die Friedens- und Konfliktforschung neuerdings dadurch zu entgehen,
daß sie Frieden weniger als (Ideal-) Ziel oder Zustand gesellschaftlichen Handelns begreift,
sondern als einen in der Geschichte sich entwickelnden Prozess. In diesem Prozess geht es um die
Institutionalisierung dauerhafter, gewaltfreier Formen der Konfliktbearbeitung, nicht allerdings
- manch landläufigem Verständnis zuwider - um die Abschaffung des Konfliktes als einer
gesellschaftlichen Verhaltensweise an sich. Vielmehr soll die Bearbeitung von Konflikten durch
kontinuierliche Verrechtlichung ihrer Austragungsweise zivilisiert werden. Durch zunehmende
Gewaltfreiheit des Konfliktaustrags eröffnet sich die Chance zum Abbau von Gewaltsamkeit
zunächst im Binnenverhältnis der Einzelgesellschaften, sodann aber auch in der internationalen
Politik, im Verhältnis der staatlich verfassten Einzelgesellschaften untereinander.
Schon diese unterschiedlichen Positionen in der dualen Argumentationskette zeigen, daß es eine
geschichtliche Epochen übergreifende, vom jeweiligen ethisch - normativen und / oder politisch-
philosophischen Kontext losgelöste Allgemeindefinition von Frieden nicht gibt. Wenn überhaupt,
läßt sich der Positivgehalt von Frieden nur im Rückgriff auf ein je bestimmtes Politik- und
Gesellschaftsverständnis festlegen. Statt allgemeinverbindlich, wird der Begriff Frieden damit
notwendigerweise politisch, fordert den Benutzer zur Überprüfung der eigenen Position, zu
Zustimmung oder Ablehnung heraus.
Diesem Dilemma sucht die Friedens- und Konfliktforschung neuerdings dadurch zu entgehen,
daß sie Frieden weniger als (Ideal-) Ziel oder Zustand gesellschaftlichen Handelns begreift,
sondern als einen in der Geschichte sich entwickelnden Prozess. In diesem Prozess geht es um die
Institutionalisierung dauerhafter, gewaltfreier Formen der Konfliktbearbeitung, nicht allerdings
- manch landläufigem Verständnis zuwider - um die Abschaffung des Konfliktes als einer
gesellschaftlichen Verhaltensweise an sich. Vielmehr soll die Bearbeitung von Konflikten durch
kontinuierliche Verrechtlichung ihrer Austragungsweise zivilisiert werden. Durch zunehmende
Gewaltfreiheit des Konfliktaustrags eröffnet sich die Chance zum Abbau von Gewaltsamkeit
zunächst im Binnenverhältnis der Einzelgesellschaften, sodann aber auch in der internationalen
Politik, im Verhältnis der staatlich verfassten Einzelgesellschaften untereinander.
Zumindest im europäisch-atlantischen Raum läßt sich der Prozeß der Zivilisierung des Konfliktaustrags
zweifach beispielhaft fassen: Einmal in der Entwicklung des Staates zum unbedingten Friedensverband.
Zum anderen in der Entwicklung des Völkerrechts als Mittel zur Einhegung und Verrechtlichung des
Krieges: Voraussetzung der Wandlung des Friedens von einem labilen Zustand vorübergehend ruhender
zwischenstaatlicher Gewalttätigkeit zum Ergebnis eines Prozesses, in dem sich zunehmend von der
Anwendung organisierter militärischer Gewalt befreite Formen internationaler Konfliktbearbeitung
durchsetzen.
Die Entwicklung des (früh-) neuzeitlichen Staates zum Friedensverband steht in enger Verbindung zur
gebietsrechtlichen Verfestigung politischer Herrschaft, wie sie im Wandel des feudalen
Personenverbandsstaates des hohen Mittelalters zum institutionellen Flächenstaat der frühen Moderne
greifbar wird. Mit der Delegitimierung der mittelalterlichen Fehde als Mittel rechtlicher Selbsthilfe, dem
Aufbau eines landesherrlichen Gerichtswesens, dem Abschluß von Landfriedenseinungen und der
Durchsetzung der Verkehrswegesicherheit bilden die Fürsten seit dem 14. / 15. Jahrhundert ihre
Landesherrschaft als Friedensraum aus und setzen in den Grenzen ihrer Territorien öffentliche Sicherheit
und Rechtsfrieden durch.
Zumindest im europäisch-atlantischen Raum läßt sich der Prozeß der Zivilisierung des Konfliktaustrags
zweifach beispielhaft fassen: Einmal in der Entwicklung des Staates zum unbedingten Friedensverband.
Zum anderen in der Entwicklung des Völkerrechts als Mittel zur Einhegung und Verrechtlichung des
Krieges: Voraussetzung der Wandlung des Friedens von einem labilen Zustand vorübergehend ruhender
zwischenstaatlicher Gewalttätigkeit zum Ergebnis eines Prozesses, in dem sich zunehmend von der
Anwendung organisierter militärischer Gewalt befreite Formen internationaler Konfliktbearbeitung
durchsetzen.
Die Entwicklung des (früh-) neuzeitlichen Staates zum Friedensverband steht in enger Verbindung zur
gebietsrechtlichen Verfestigung politischer Herrschaft, wie sie im Wandel des feudalen
Personenverbandsstaates des hohen Mittelalters zum institutionellen Flächenstaat der frühen Moderne
greifbar wird. Mit der Delegitimierung der mittelalterlichen Fehde als Mittel rechtlicher Selbsthilfe, dem
Aufbau eines landesherrlichen Gerichtswesens, dem Abschluß von Landfriedenseinungen und der
Durchsetzung der Verkehrswegesicherheit bilden die Fürsten seit dem 14. / 15. Jahrhundert ihre
Landesherrschaft als Friedensraum aus und setzen in den Grenzen ihrer Territorien öffentliche Sicherheit
und Rechtsfrieden durch.
Friede als Zivilisierung des KonfliktaustragsFriede als Zivilisierung des Konfliktaustrags
Erst dieser innere Friede garantiert die Unverletzlichkeit der Person und des Eigentums, damit
aber auch die rationale Planbarkeit und Berechenbarkeit des Wirtschaftshandelns.
Territorialherrschaft und Sicherheitsgarantie, Rechtssicherheit und innerer Friede legitimieren
Existenz und Handeln des modernen Staates. Fassbar im Anspruch auf Souveränität und in der
erfolgreichen Behauptung des Monopols legitimer physischer Gewaltsamkeit im Staatsinnern,
schließt sich der territoriale Friedensverband seit dem 17. Jahrhundert gegen andere gleichartige
räumlich - politische Einheiten durch feste Grenzen ab. Damit wird nicht nur die begriffliche
Scheidung von ‘innen’ und ‘außen’, von Innen- und Internationaler Politik ermöglicht. Vielmehr
wird auch deutlich, dass der innere Frieden mit dem äußeren Unfrieden notwendigerweise Hand
in Hand geht: Denn die Staaten erkennen aufgrund ihres Souveränitätsanspruchs im
Außenverhältnis keine ihnen übergeordnete, Recht, Ordnung und Frieden in der
Staatengesellschaft vermittels eines Gewaltmonopols durchsetzende Autorität an.
Für die internationale Politik wird damit zur Gestaltungsaufgabe, in Analogie das nachzuholen,
was die Staaten der Moderne im Binnenverhältnis bereits hinter sich haben: die Entwicklung
institutionalisierter Verfahren immer gewaltärmerer, schließlich dann gewaltfreier
Konfliktbearbeitung. Mit Blick auf das Kriegsvölkerrecht ist dieses größtenteils gelungen: der
Delegitimierung der Fehde als Mittel der Selbsthilfe entspricht die Einschränkung der legitimen
Gründe zum, dann die Kodifizierung des Rechts im Kriege, schließlich das völlige Verbot
zwischenstaatlicher Gewaltanwendung durch Art. 2 Abs. 4 der Satzung der Vereinten Nationen.
Mit Blick auf die zentrale Leistung des territorialen Friedensverbands jedoch - Garantie der
(Rechts-) Sicherheit durch Behauptung des Monopols legitimer physischer Gewaltsamkeit - wird
zugleich deutlich, welch weiten Weg die internationale Politik bis zur analogen Verwirklichung
eines solchen (Friedens-) Zieles noch zu gehen hat.
Erst dieser innere Friede garantiert die Unverletzlichkeit der Person und des Eigentums, damit
aber auch die rationale Planbarkeit und Berechenbarkeit des Wirtschaftshandelns.
Territorialherrschaft und Sicherheitsgarantie, Rechtssicherheit und innerer Friede legitimieren
Existenz und Handeln des modernen Staates. Fassbar im Anspruch auf Souveränität und in der
erfolgreichen Behauptung des Monopols legitimer physischer Gewaltsamkeit im Staatsinnern,
schließt sich der territoriale Friedensverband seit dem 17. Jahrhundert gegen andere gleichartige
räumlich - politische Einheiten durch feste Grenzen ab. Damit wird nicht nur die begriffliche
Scheidung von ‘innen’ und ‘außen’, von Innen- und Internationaler Politik ermöglicht. Vielmehr
wird auch deutlich, dass der innere Frieden mit dem äußeren Unfrieden notwendigerweise Hand
in Hand geht: Denn die Staaten erkennen aufgrund ihres Souveränitätsanspruchs im
Außenverhältnis keine ihnen übergeordnete, Recht, Ordnung und Frieden in der
Staatengesellschaft vermittels eines Gewaltmonopols durchsetzende Autorität an.
Für die internationale Politik wird damit zur Gestaltungsaufgabe, in Analogie das nachzuholen,
was die Staaten der Moderne im Binnenverhältnis bereits hinter sich haben: die Entwicklung
institutionalisierter Verfahren immer gewaltärmerer, schließlich dann gewaltfreier
Konfliktbearbeitung. Mit Blick auf das Kriegsvölkerrecht ist dieses größtenteils gelungen: der
Delegitimierung der Fehde als Mittel der Selbsthilfe entspricht die Einschränkung der legitimen
Gründe zum, dann die Kodifizierung des Rechts im Kriege, schließlich das völlige Verbot
zwischenstaatlicher Gewaltanwendung durch Art. 2 Abs. 4 der Satzung der Vereinten Nationen.
Mit Blick auf die zentrale Leistung des territorialen Friedensverbands jedoch - Garantie der
(Rechts-) Sicherheit durch Behauptung des Monopols legitimer physischer Gewaltsamkeit - wird
zugleich deutlich, welch weiten Weg die internationale Politik bis zur analogen Verwirklichung
eines solchen (Friedens-) Zieles noch zu gehen hat.
Literaturhinweise (zur eingehenderen Diskussion der inhaltlichen Bestimmungen von ‘Frieden’):
• Czempiel, Ernst-Otto: Friedensstrategien. Systemwandel durch Internationale Organisationen, Demokratisierung und Wirtschaft, Paderborn 1986.
• Meyers, Reinhard: Begriff und Probleme des Friedens, Opladen 1994.
Literaturhinweise (zur eingehenderen Diskussion der inhaltlichen Bestimmungen von ‘Frieden’):
• Czempiel, Ernst-Otto: Friedensstrategien. Systemwandel durch Internationale Organisationen, Demokratisierung und Wirtschaft, Paderborn 1986.
• Meyers, Reinhard: Begriff und Probleme des Friedens, Opladen 1994.
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