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Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der ENEV
24.06.2014 RDM Essen Klaus Eichhorn
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn
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Rechtslage für Eigentümer
• § 16 a Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)• Geltung ab 01.05.2014, Sanktion ab 01.05.2015• Wer ab diesem Zeitpunkt ein Gebäude, eine
Wohnung oder eine sonst selbständige Nutzungseinheit vermietet, verkauft, verpachtet, oder zum Leasing in kommerziellen Medien anbietet, muss in der Anzeige bestimmte Pflichtangaben machen – vorausgesetzt, zum Zeitpunkt der Insertion liegt ein gültiger Energieausweis vor.
• Verantwortung für Verkäufer und Vermieter
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Wirkung für den Makler
• § 5a II UWGUnlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern i. S. d. § 3 II dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkung des Kommunikationsmittels wesentlich ist.
• § 5a IV UWG: Als wesentlich ….gelten auch die Informationen, die dem Verbraucher auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien oder nach Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen. Verstoß gegen die Pflichtangaben ist abmahnfähig!!
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Kommerzielle Medien
Kommerzielle MedienAnzeigen in Zeitungen, Zeitschriften, InternetObjektwerbung auf der Homepage des Maklers
oder Verkäufers oder VermietersNicht dazu gehörenprivate kostenlose Kleinanzeigen Aushänge am schwarzen BrettFaustregel: Kleinanzeige oder professionelle Werbebotschaft 24.06.2014 RDM Essen
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Pflichtangaben
Nachfolgende Daten aus einem zum Zeitpunkt der Insertion vorliegenden Energieausweis in Anzeige übertragen:1. Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)2. Wert des genannten Endenergiebedarfs oder
Endenergieverbrauchs für das Gebäude3. Genannte wesentliche Energieträger für die Heizung des
Gebäudes4. Bei Wohngebäuden das genannte Baujahr5. Bei Wohngebäuden die genannte Energieeffienzklasse6. Bei Nichtwohngebäuden getrennter Ausweis von Wärme
und Strom – Angabe von Energieffizienzklasse entfällt
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Energieausweis
• Kein neuer Ausweis erforderlich, da 10 Jahre gültig
• Angaben nur aus vorhandenem Ausweis, • ohne Ausweis keine Angabepflicht, aber Hinweis,
Vorlage spätestens beim Besichtigungstermin• Übergangsvorschrift für Ausweise zwischen
30.09.2007 und 01.05.2014• Ur-Alte Ausweise nach EneV 2002/2004 nur
eingeschränkte Angabepflicht
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Pflichtangaben Altausweise
Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis Wohngebäude Endenergiebedarf bzw. Verbrauchskennwert Art des Ausweises, Beheizung, Baujahr Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude Gesamtwert des Endenergiebedarfs bzw. -
verbrauchs Heizenergie u. StromverbrauchskennwertArt des Ausweises, Beheizung, Baujahr
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Amtliche Arbeitshilfe
• Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und „alte Energieausweise“ vom BMinWuEnergie
www.bundesanzeiger.de = Lesehilfe beim Auffinden der erforderlichen Informationen für die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
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Pflichtangaben Wohngebäude
Bis 30.04.2014
Neustadt, 70m² ETW, zentral,3 Zi, EBK, Balkon, StellplatzKP € 144.000,00ABC Immobilien e.K.Tel. 01234-5678
Seit 01.05.2014Neustadt, 70 m² ETW, zentral,3 Zi, Bj.2014, EBK, Balkon,Stellplatz, Gas-ZH, Bedarfsausweis m. Endenergie 50 kWh (m² a), Effizienzklasse B, KP € 144.000,00ABC Immobilien e.K.Tel. 09342-1234
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Pflichtangaben Nichtwohngebäude
Bis 30.04.2014Neustadt, 1000 m² Lager/Produktion, Netto-Kaltmiete € 4.000,00/MonatABC Immobilien e.K.Tel. 01234-5678
Seit 01.05.2014Neustadt, 1000 m² Lager/Produktion, Ölheizung, Bedarfsausweis mit 250 kWh (m² a), Endenergieberdarf für Wärme und 50 kWh (m² a) für Strom, Nettokaltmiete € 4.000,00/Monat,ABC Immobilien e.K. Tel. 01234-5678
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Pflichtangaben Mischgebäude
• Übertragung aus vorhandenem Ausweis • Unterschiedliche Ausweise nach EnEV 2009
§17, Abs.3 sind Energieausweise für Teile von Gebäuden auszustellen, wenn die Gebäudeteile nach §22 EnEV getrennt zu behandeln sind.
• Wenn getrennte Ausweise vorliegen, sind auch differenzierte Angaben zu machen
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Angaben im InternetObjektdaten für Objekt-Nr
Kaufpreis 89.000,00 EUR Hausgeld 214,79 EUR
Wohnfläche (ca.) 75 m² Anzahl Badezimmer 1
Anzahl Schlafzimmer 2 Anzahl
Wohneinheiten 13
Anzahl Zimmer 3 Baujahr 1904
Befeuerungsart Gas Energieausweis Baujahr 1904
Endenergiebedarf [kWh/(m²*a)] 309.20 Energieausweistyp Bedarf
Energieausweis gültig bis 2016-03-13 Energieeffizienzklas
se G
Lage im Objekt (Etage) 1 Heizungsart Zentralheizung
Modernisierungen 2011 Provisionspflichtig Ja
Unterkellert Ja verfügbar ab sofort
Vermietet Ja Zustand modernisiert
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Folgen bei Nichtbeachtung
Verkäufer, Vermieter• Schonfrist von 1 Jahr wegen
Sanktionen bei einem Verstoß• Ab 01.05.2015 Bußgeld von bis
zu € 15.000 wegen Ordnungswidrigkeit und Verstoß gegen die EnEV
• Abmahnung bei professionellem Anbieter möglich
Immobilienmakler• Regress durch den
Verkäufer oder Vermieter wegen des Bußgeldes
• Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß durch einen Mitbewerber oder Verbraucherverein etc.
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Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit
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