nÖ feuerwehr-ausrüstungsverordnung und förderungsrichtlinie neu
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NÖ Feuerwehr-NÖ Feuerwehr-ausrüstungsverordnung und ausrüstungsverordnung und
Förderungsrichtlinie NEUFörderungsrichtlinie NEU
Am 22. Juli 2011 sinddie NÖ Feuerwehr-Ausrüstungs-
verordnung, LGBL. 4400-0 unddie Richtlinie für die Förderung der
Anschaffung von Feuerwehrfahr-zeugen, Geräten und Ausrüstungs-gegenständen
in Kraft getreten.
Grundlagen
• Fachliches Konzept des NÖ Landes-feuerwehrverbandes über Auftrag von LR Dr. Pernkopf (Expertengruppe)
• Beschlussfassung im Landesfeuerwehrrat am 2. Juli 2011
• Beschluss in der NÖ Landesregierung am 12. Juli 2011
Ziele NÖ FAV• Risikoanalyse als Grundlage für Feststellung des Bedarfs• Einheitliches, nachvollziehbares und dynamisches
Berechnungsmodell• Keine Verfahren bzw. Bescheide
(Ausnahme: überregionale Fahrzeuge)• Einbeziehung der Ausrüstung• Einheitliches Fahrzeug- und Ausrüstungskonzept
(Hilfeleistungsfahrzeug- HLF 1 – 3)• Förderung der gemeinsamen Nutzung von Sonder-
Fahrzeugen bzw. Gerätschaften (überregionales Fahrzeugkonzept)
Feststellung der FAV I• Risikoklasse der Gemeinde bestimmt
Feuerwehrausrüstung
• Feststellung als Aufgabe der Gemeinde (vgl. § 37 NÖ FG)
• FF- KommandantInnen und VertreterIn des NÖ LFV sind bei zuziehen
• Vorlage an NÖ LFV und LReg bis spätestens 31.12. 2011
Feststellung der FAV II• Vorlage an LReg = alte Feststellungsbescheide
treten außer Kraft (spätestens aber mit 31.12. 2011)
• Überprüfung und Anpassung bei wesentlichen Änderungen, sonst alle 5 Jahre
• Gleichzeitige Vorlage eines Fahrzeug- und Stationierungskonzepts (bei Gemeinden mit mehreren Feuerwehren)
• Umrechnungsregeln Feuerwehrausrüstung alt - neu
Erweiterung der FAV• Sonderfahrzeuge die nicht in jeder Gemeinde
vorhanden sein müssen• Antragstellung durch NÖ LFV
– Fahrzeug- und Stationierungsplan– Vorschlag durch Bezirksfeuerwehrkommandant
• Festlegung nur für einen oder mehrere Feuerwehrbezirke möglich
• betroffene Gemeinden des Feuerwehrbezirks sind Partei
• bescheidmäßige Festlegung durch LReg
Förderungsrichtlinie NEU• Förderung nur für Fahrzeuge und Geräte, die in
der NÖ FAV vorgesehen sind (Ausnahme: Mannschaftstransportfahrzeug)
• Ausführung muss Baurichtlinien entsprechen• Bestellung erst nach Zusage zulässig• Auszahlung erfolgt erst nach Feststellung der
Übereinstimmung mit Baurichtlinien• Mindestnutzungsdauer von 20 auf 25 Jahre
verlängert• Förderungsschwerpunkte bei kleineren Wehren
und Feuerwehrjugend
InformationenHomepage des NÖ LFV und des Landes NÖ
(www.noelfv.at oder www.noe.gv.at/Gemeindeservice)
• NÖ Ausrüstungsverordnung, Förderungsrichtlinie • Matrix zur Risikoanalyse gemäß der NÖ Feuerwehr-
Ausrüstungsverordnung• Erklärungen zur Matrix• BHK - Betriebe in NÖ• Baurichtlinien für Fahrzeuge• Förderungsantrag Geräte 2011• Förderungsantrag Fahrzeuge 2011• FAQ
Grundsätze
• Berücksichtigung von mehr Kriterien für die Risikoermittlung einer Gemeinde
• Dynamisches System für die Risikoermittlung der Gemeinden
• Es sollen vorhandene Daten für die Bewertung zählen
• Modernes bedarfsorientiertes Fahrzeug- und Ausrüstungskonzept
• Trennung Ausrüstung auf
– gemeindebezogene Ausrüstung
– erweiterte Feuerwehrausrüstung
Einstufungskriterien der Gemeinden in Risikoklassen
• Teilrisiko R1– Anzahl und Bedeutung von Brandeinsätzen und Technischen
Einsätzen
• Teilrisiko R2– Anzahl der Einwohner– Anzahl der Gebäude– Anzahl der Haushalte– Fläche und Flächennutzung
• Teilrisiko R3– Anzahl, Größe und Art von Betrieben, – Anzahl Betriebe nach dem Berghöfekataster (nur Gruppe 3 und
4)
Einstufungskriterien der Gemeinden in Risikoklassen
• Teilrisiko R4– Besondere Gefahrenbereiche– Abdeckung der Löschwasserversorgung im Bauland
• Teilrisiko R5– Anzahl der Tanklöschfahrzeuge in Entfernung von 10 km
(Gemeindegrenze bis Standort Feuerwehr)
• Teilrisiko T1 – Verkehrswege (Art und Länge)– Besondere Gefahrenbereiche bei Verkehrswegen
Neue Regelungen
• Weniger Fahrzeugtypen (HLF1 bis HLF3, VRF, WLF, MTF, VF)
• Keine Alternativen wie bisher (z.B. HLF1 statt wie bisher: KLF oder LF oder KLF-W oder MTF + LA)
• Regulierungen bei den Baurichtlinien und deren Einhaltung (Gewichtsbeschränkungen, etc.)z.B. HLF 2 höchstzulässige Gesamtmasse 15 t
• Verlängerung der Nutzungsdauer auf 25 Jahre• Mehr Klassen um eine differenziertere Ausstattung zu
erreichen• Herauslösen der Sonderfahrzeuge aus der
gemeindebezogenen Feuerwehrausrüstung
Risiko – R1 - Einsätze
Daten aus der Einsatzstatistik der Feuerwehren
Risiko – R1 - Einsätze
• Einsatzstatistik:– nur Einsätze im „eigenen
Einsatzbereich“ (von der Gemeinde zugewiesener Bereich)
– Durchschnitt der letzten fünf Jahre
– Zahlen aufgerundet
Einsatzort:
Eingesetzte Feuerwehren:FF 1FF 2
Für FAV zählt der Einsatz nur bei FF 2
Risiko – R1 - Einsätze
Risiko – R2 – Einwohner
Daten vom Einwohnermeldeamt oder der Statistik des Landes NÖ
• Einwohner: Statistik Austria bzw. Land NÖ oderEinwohnermeldeamt
• Gebäude: Statistik Austria bzw. Land NÖ • Haushalte: Statistik Austria bzw. Land NÖ
• Flächennutzung: Gemeinde oder z.B.Statistisches Handbuch des Landes2009
Risiko – R2 – Einwohner
Risiko R3Betriebe und -größen
Daten Statistik Austria oder von Kommunalabgaben bzw. Berghöfekataster (nur Gruppe 3 und 4)
• Anzahl der Betriebe und –größen:– Statistik Austria
• Berghöfekataster:– Homepage des NÖ LFV – Daten bereitgestellt durch
Lebensministerium
Risiko R3Betriebe und -größen
Risiko – R4 besondere
Gefahrenpunkte
Definitionen zum Teil auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
Risiko R5Tanklöschfahrzeug im Umkreis
Entfernung von Gemeindegrenze bis zum Standort der jeweiligen Feuerwehr
Risiko T1 –Verkehrsunfälle
Daten über Länge der Verkehrswege aus Straßenkarten, Routenplaner, Straßenverwaltung, Gemeinden, etc.
Ergebnis
Fahrzeug- und Stationierungsplan
Bei mehreren Freiwillige Feuerwehren in der Gemeinde ist die Feuerwehrausrüstung unter Berücksichtigung
• der Art der Bebauung,
• der Wasserversorgung
• sowie der verkehrsmäßigen Aufschließung der örtlichen Einsatzbereiche
aufzuteilen.
Es ist ein Fahrzeug- und Stationierungskonzept über die Aufteilung der Fahrzeuge und Geräte zu erstellen.
Ausrüstung jeder Freiwilligen Feuerwehr hat mindestens ein Hilfeleistungsfahrzeug 1 oder ein höherwertiges Fahrzeug (Hilfeleistungsfahrzeug 2 oder 3) zu umfassen.
Fahrzeug- und Stationierungsplan• Gemeinde ist in B4 / T2 eingestuft und hat 3 Feuerwehren
– Anzahl der Fahrzeuge/Geräte laut FAV• 1 HLF1 1 Seilwinde, 1 Hydraulisches
Rettungsgerät• 2 HLF2 1 Wasserwerfer, 1 Belüftungsgerät• 1 HLF3 3 Notstromaggregate• 1 VRF 1 UWP 8-1, 2 UWP 15-1
• Aufteilung der Fahrzeuge / Geräte:– Feuerwehr 1: - Feuerwehr 2:
• 1 HLF1 ● 1 HLF 2• 1 Notstromaggregat ● 1 VRF• 1 UWP 8-1 ● 1 Wasserwerfer
● 1 Belüftungsgerät– Feuerwehr 3: ● 1 Notstromaggregat
• 1 HLF 2 ● 1 UWP 15-1• 1 HLF 3• 1 UWP 15-1• 1 Seilwinde• 1 Notstromaggregat• 1 Hydraulisches Rettungsgerät
• Feuerwehr 1Derzeit neu Anschaffungsjahr
KLF, BJ 1995 1 HLF 1 2020
• Feuerwehr 2TLF 3000, BJ 2000 1 HLF 2 2025
Kleinrüstfahrzeug, BJ 1987 1 VRF 2012
• Feuerwehr 3RLF 2000, BJ 1991 1 HLF 3 2016
TLF 1000, BJ 1993 1 HLF 2 2018
Fahrzeug- und Stationierungsplan
Förderung Fahrzeuge - Ablauf
• Antrag mit Richtangebot• Förderungszusage• Ausschreibung und Bestbieterermittlung• Prüfung durch NÖ LFV• Bestellzusage (neu)• Bestellung• Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung /
Bestätigung über Abmeldung des ersetzten KFZ• Prüfung auf Übereinstimmung durch NÖ LFV• Förderungsauszahlung
• Antrag mit Richtangebot• Förderungszusage• Bestellung• Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung• Förderungsauszahlung
Förderung Geräte - Ablauf
• Anhang zur Förderungsrichtlinie– Nicht mehr bestimmte Gerätetypen– neu – technische Mindestanforderungen– Bestätigung auf Rechnung, dass Gerät entspricht
Feuerwehrausrüstungsverordnung Förderung
Ihre Fragen ?
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Informationen dazu auf der Homepage des NÖ LFV
www.noelfv.at
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