nutzungsrechte und der richtige umgang damit · nutzungsrechte und der richtige umgang damit. was...
Post on 09-Sep-2020
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NutzungsrechteundderrichtigeUmgangdamit
WasisteigentlichdasProblem?
unterschiedlicheVorstellungenüberNutzungsrechte
NutzungsrechteausKundensicht
admin@rassloff.info
NutzungsrechteausFotografensicht
admin@rassloff.info
WerdenNutzungsrechteberechnet?
Umfrage„ProfessionelleFotografie“überberufsfotografen.de
2015meistens 21,9%oft 15,0%gelegentlich 38,1%nie 25,0%
2016meistens 23,0%oft 16,0%gelegentlich 39,0%nie 22,0%
Vergleichmeistens +1,1%oft +1,0%gelegentlich +0,9%nie - 3,0%
Also– besserregeln!
Aberwie?
§ 31UrhG
(1) Der Urheber kann einem anderen das Rechteinräumen, das Werk auf einzelne oder alleNutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). DasNutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließlichesRecht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkteingeräumt werden.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt denInhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderenPersonen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen undNutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden,dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt.§ 35 bleibt unberührt.
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts dieNutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, sobestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrundegelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten essich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob einNutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um eineinfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt,wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen undwelchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Inhaltlich:
Nutzungsarten
§ 2 Rechtseinräumung7
(1)DerIllustratorräumtdemVerlagandenIllustrationendasräumlichundzeitlichundinhaltlichunbegrenzte/aufdasGebiet…
begrenzte/fürdieDauervon…Jahren(nicht)ausschließlicheundübertragbareRechtzurverlagsmäßigenVervielfältigungundVerbreitung
ein.DiesgiltfürAuflagenundAusgabeninallenSprachen/inder…Sprache.
(2)AußerdemVerlagsrechtnachAbs..1erhältderVertragfolgende(nicht)ausschließlicheNebenrechte:
a)dasRechtzurVervielfältigungundVerbreitungderIllustration(en)oderTeilendavoninallenBuchformenimRahmendesWerkesund
anderenWerkendesVerlagsundfüralleAuflagen/für…AuflagenundfüralleAusgaben/für…AusgabenfüralleSprachen/fürdie… Sprache,
insbesonderealsHardcover-,Taschenbuch-,Schul- undBuchgemeinschafts-,Reader´s-Digest-,Wetbild-Reader,Luxus-,Paperback-,
Großdruck-,Mikrokopie-,Loseblatt-,Reprint- undsonstigenBuchausgabenundzurAufnahmedesWerkesinSammlungenallerArt;
b)dasSonderausgabenrecht,alsodasRechtzurganzenoderteilweisenVervielfältigungundVerbreitungderIllustration(en)inallen
BuchformenfüralleAuflagenundalsbesondereAusgabenfürdasSortimentund/oderAbnehmeraußerhalbdesSortimentsbuchhandels
(Nebenmärkte),etc;
c)dasAbdruckrecht,alsodasRechtzurganzenoderteilweisenVervielfältigungundVerbreitungderIllustrationenalsVor-,Nachoderauch
alsFortsetzungsabdruckinperiodischensowienichtperiodischenDruckwerken,in/aufwerkbezogenenWerbe- undPressemittelnsowie
SammlungenvonWerkendes/derIllustratorenodermehrererUrheber;
d)dasRechtzurVervielfältigungundVerbreitungderIllustration(en)oderBearbeitungenderIllustrationimRahmenvonAusgabendes
WerkesoderanderweitigenAusgabenoderWerkeninanderenSprachen,MundartenoderanderenDarstellungsformen;
e)dasRecht,dieIllustration(en)oderBearbeitungenderIllustration(en)gemeinsammitallenanderenIllustrationenoderanderen
BearbeitungenderIllustrationendes/derIllustrators/IllustratorenodermiteinerAuswahleinerbestimmtenGruppeseiner/ihrerWerkeauf
einederindiesemVertraggenanntenNutzungsartenzunutzen;
f)dasRechtderVervielfältigungundVerbreitungdesWerkesoderTeilendavonunterVerwendungdigitalerSpeicher- und
Wiedergabemedien,unabhängigvondertechnischenAusstattungundeinschließlichsämtlicherdigitaleroderinteraktiverSysteme(zB CD-
ROM,CD-I,e-book undsonstigeFormendeselectronicpublishing);
(...)
§ 2 Rechtseinräumung7
(...)
g)dasRecht,dieIllustration(en)alleineoderimRahmendesWerkesoderandererWerkeundNutzungsformenganzoderteilweise in
elektronischeDatenbanken,elektronischenDatennetzen,Telefondiensten,etc einzuspeisenundzuspeichernundmittelsdigitaleroder
anderweitigerSpeicher- undÜbertragungstechnikeinerVielzahlvonNutzernderart,insbesondereimRahmensog.„on-demand“-Dienstezur
Verfügungzustellen,dassdiesedasWerk,dieIllustration(en)oderTeiledavonaufjeweilsindividuellenAbruf(insbesonderePush- undPull-
Techniken)kurzfristigmittelseinesFernseh-,Computer-,Handy- und/odersonstigenGeräteseinschließlichsämtlicherÜbertragungswege
(Kabel,Funk,Mikrowelle,Satellit)undsämtlicherVerfahren(GSM,UMTS,etc)sowieeinschließlichsämtlicherProtokolle(zB TCP/IP,http,
WAP,HTML,XML,etc)empfangenkönnen.EingeschlossenistauchdasRecht,imRahmenderindiesemVertragerwähntenNutzungsarten
eineinteraktiveNutzungdesWerkesunterVerwendungderIllustration(en)oderTeilendavon– ggf.inVerbindungmitanderenWerken-
durchdenNutzerzuermöglichen;
h)dasRechtzursonstigenVervielfältigungundVerbreitungderIllustration(en)zB inKalendern,insbesondereauchdurchdigitale,
fotomechanischeoderähnlicheVerfahren(zB (Digital-)Fotokopie);
i)dasRecht,dieIllustration(en)oderBearbeitungenderIllustration(en)ganzoderteilweisemittelsRundfunk,einschließlichDrahtfunk,
Kabel- undSatellitenfunkundähnlicherÜbertragungstechniken,gleichgültigobindigitalisierteroderanalogerFormsowohlüber öffentlich-
rechtlichalsauchprivat-rechtlichorganisierteSenderinklusiveAbonnentenfernsehenund–rundfunk,Videotext,on-demand-Dienste,near-
on-demand-Dienste,Pay-TVundvergleichbarenTechnikenundVerwertungsformenzusendenund/odersolcheSendungenöffentlich
wiederzugeben,sowiedieSendungenaufsonstigevertragsgegenständlicheArtenzunutzen;
j)dasRecht,dieIllustration(en)oderBearbeitungenderIllustration(en)aufBild-/Ton- odersonstigeDatenträger,gleichnachwelcher
Aufzeichnungs- undWiedergabetechnikzuvervielfältigenunddieseüberEinzel-,Spezial-,Versandhandel,Home-Order-TV,
CluborganisationenodersonstigeHandelsformenzuverbreitensowiegewerblichundnichtgewerblichzuverleihenundfernerdieso
hergestelltenDatenträgerdurchöffentlicheWiedergabewahrnehmbarzumachenunddieseaufdiesonstigenvertragsgegenständlichen
Artenzunutzen;
k)dasRecht,dieIllustration(en)undBearbeitungenderIllustration(en),insbesonderedieindenIllustrationenenthaltenenFiguren,Namen,
Textteile,Titel,Schriften,Geschehnisse,ErscheinungenunddiedurchdieIllustrationbegründetenAusstattungeneinschließlich ihrer
bildlichen,fotografischen,zeichnerischenundsonstigenUmsetzungenimZusammenhangmitanderenProduktenundDienstleistungenjeder
ArtundBranchezumZweckederVerkaufsförderung(Imagetransfer)zunutzen,undsogestalteteoderverseheneProduktesowiezur
WerbungfürdieseProdukteundDienstleistungenzuverwendenundnacheigenemErmessenMarkenanmeldungendurchzuführensowie
gewerblicheSchutzrechtezuerwerben;
(...)
§ 2 Rechtseinräumung7
(...)
l)dasRecht,dieIllustration(en)alleineoderimRahmendesWerkesoderandererWerkeundNutzungsformenoderBearbeitungender
Illustration(en)inkörperlicheroderunkörperlicherFormzuarchivieren,inSammlungenund/oderDatenbankenaufzunehmenund Dritten
denZugangzudenIllustrationeninwelcherFormauchimmerzugestatten(zB Online-Dienste);
m)dasRecht,dieIllustration(en)ganzoderteilweiseunterZuhilfenahmealleranalogen,digitalenundsonstigenTechnikenzubearbeitenund
umzugestaltenund/oderbearbeitenundumgestaltenzulassen,insbesonderedasRecht,dieIllustration(en)zuändern,weiterzuentwickeln
undmitanderenBeiträgenundWerkenzuverbinden,Titelfestzusetzen,dieIllustration(en)zudigitalisieren,dieIllustration(en)mitTexten
gleichwelchenInhaltszuunterlegensowiedieIllustration(en)mitinteraktivenElementenzuversehen,insbesonderedieBildwiedergabemit
HyperlinkszuunterlegensowiediesesobearbeitetenFassungennachMaßgabederindiesemVertrageingeräumtenNutzungsrechte
auszuwerten;
n)dasRecht,dieIllustration(en)oderBearbeitungenderIllustration(en)imUmfangdereingeräumtenRechte,auchunentgeltlich, durch
ganzenoderteilweisenAbdruck,SendungodersonstigeWiedergabe,auchimInternet,zurWerbungfürdenVerlagoderDritte,einschließlich
fürdessen/derenProdukte,entgeltlichoderunentgeltlichzunutzen;
o)dasRechtzumVortrag,alsodasRecht,WerkeunterVerwendungderIllustration(en)innichtbühnenmäßigerFormbeliebighäufig
vorzutragen,einschließlichdesRechts,denVortragaufbeliebigenBild-,Ton-,Bildton- sowieDatenträgernaufzuzeichnenunddieseaufalle
vertragsgegenständlichenArtensowieimvertraglichvorgesehenenUmfangzunutzenbzw.auszuwerten(zB alsHörbuch);
p)dieandemWerkoderseinerBild- oderTonträgerfixierungoderdurchLautsprecherübertragungoderSendungentstehendenWiedergabe-
undÜberspielungsrechte;
q)dasRechtzurVergabevonLizenzenzurAusübungderNebenrechtea)bisp).
(3)DarüberhinausräumtderIllustrator/dieIllustratorendemVerlagfürdieDauerdesHauptrechtsnachAbs.1folgendeweitere (nicht)
ausschließlicheNebenrechteein:
a)dasRecht,WerkeunterVerwendungderIllustrationenfürdieeinmaligeodermehrmaligeBearbeitungalsBühnenstückoderChoreografie
odereinerentsprechendenSerieoderalsMarionetten-,Puppen- oderSchattentheateroderähnlichebühnenmäßigeDarstellungsformzu
nutzen,sowiefernerdasRecht,diesohergestelltenFassungenunterVerwendungderIllustration(en)bühnenmäßigaufzuführenund aufalle
vertragsgegenständlicheArtensowieimvertraglichvorgesehenenUmfangzunutzenbzw.auszuwerten;
(...)
§ 2 Rechtseinräumung7
(...)
b)dasRechtzurVerwendungderIllustration(en)imRahmenvonVerfilmungenundbeliebighäufigenWiederverfilmungen,zB Kino-,
Fernsehfilmen,Fernsehserien,einschließlichderRechtezurBearbeitung,Umgestaltungund/odersonstigenVeränderungender
Illustration(en)undzurVorführungdersohergestelltenFilmproduktioneninallenFilmformatenundmittelsallertechnischen Verfahrenund
Vorführsysteme;
c)dasRechtzurBearbeitungundVerwertungdervorgenanntenFilmproduktionenunterVerwendungderIllustration(en)imFernsehen (Free-
undPay-TV)oderaufähnlicheWeiseundinsbesondereinjederFormderZugänglichmachungdurchAbruf;
d)dasRechtzurBearbeitungundVervielfältigungsowieVerbreitungderIllustration(en)innerhalbundaußerhalbdervorgenannten
FilmproduktionenaufBildtonträgernjederArt(zB Videokassetten,Videoplatten,Videobänder,Disketten,ChipsinklusiveallerCD-Formate,
wiezB CD-ROM,CD-I,DVD);
e)sämtlicheinBetrachtkommendenurheberrechtlichenNebenrechtederFilmauswertung,wieinsbesonderedieDrucknebenrechte(zB Buch
zumFilm)sowiedieMerchandisingrechte;
f)dasRechtzurBearbeitungundVerwertungderIllustration(en)innerhalbundaußerhalbvonWerkenfürRundfunkzwecke;
g)dasRecht,dieIllustration(en)innerhalbundaußerhalbvonWerkeninallenvertragsgegenständlichenundkörperlichen
Erscheinungsformen(zB imRahmeneinesBuches,einerCD-ROM,DVD)gewerblichodernichtgewerblichzuvermietenund/oderzu
verleihen;
h)dasRechtzurVergabevonLizenzenzurAusübungderNebenrechtea)bisg);
i)allesonstigendurchVerwertungsgesellschaften8wahrgenommeneRechtenachderenSatzung,WahrnehmungsvertragundVerteilungsplan,
soferneineÜbertragungdieserRechtegemäßdenentsprechendenBestimmungensowiegesetzlichzulässigist.
(4)DerAutorüberträgtdemVerlaginAnsehungdesWerkesauchRechteanimZeitpunktdesVertragsschlussesunbekannten
Nutzungsarten.9 10
„Ichregel NutzungsrechteeinfachinmeinenAGB“
Kannste schonmachen,isthaltdannka...
Mindestanforderungen
Ausschließlichodereinfach?
Wie?
Wo?
Wielange?
Abwann?
und......waskannichnunverlangen?
AufkeinenFallnichts!
SicherlichvomKundenundderRechweitederNutzungsrechteabhängig
WasIhrbittemitnehmt
SprechenstattSchweigen
VerhandelnstattVerschenken
Fragen?
gleich...erstmalWerbung
SebastianDeubelli
Anwalt
2443
Tage
Fachanwalt
55
Tage
zurArbeitgeradelt
2869
km
Koffein
5799
Espresso
Verbandsjustiziar
Vertrauensanwalt
Kolumnist
kanzleideubelli
AmStartseit
1269
Tagen
Mitarbeiter
5
Menschen
Fotofälle
>1500
Akten
vs.Fotografen
<10
Akten
UndPaula
admin@rassloff.info
Danke!
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