pflegeversicherung - warum sie sich mit dem thema beschäftigen sollten!
Post on 06-Aug-2015
42 Views
Preview:
TRANSCRIPT
• „Die Pflegeversicherung ist die größte Zeitbombe unserer Sozialsysteme.“• Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen Professor für Finanzwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
,…da sie generationsübergreifend das Vermögen der Familien bedroht!
• Ursachen der Pflegebedürftigkeit
Schwerer Unfall Schwere Krankheit Altersbedingter Kräfteverfall
• Hamburg, 16.05.2013 Seite 4 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Pflegefall ist wahrscheinlicher als Berufsunfähigkeit
Jeder 2. ab Alter 80 Jahre
Fakten zur Pflege und ihren Folgen
• Die Pflegeversicherung deckt die Kosten der reinen Pflege• Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht mit gedeckt• Pflegebedürftige haben Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern und Kinder
• Den Angehörigen bleibt nur ein angemessener Teil ihres Einkommens
• Pflege kostet ein Vermögen• Sollte eine stationäre Pflege benötigt werden, reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bei weitem nicht aus.• Gegebenenfalls springt das Sozialamt ein und holt sich eventuell bei Kindern, Ehepartnern oder Eltern dieses Geld zurück.
Was leistet die gesetzliche Pflege wirklich?
Pflegegeld Pflegesachleistung Stationär
Pflege zu Hause durch ehrenamtliche Helfer
Pflege zu Hause durch Fachkraft
Pflege in einer Pflegeeinrichtung
Pflegestufe 2014 ab 2015 2014 ab 2015 2014 ab 2015
Stufe 0 120 € 123 € 225 € 231 € --- ---
Stufe 1 235 € 244 € 450 € 468 € 1.023 € 1.064 €
Stufe 2 440 € 458 € 1.100 € 1.144 € 1.279 € 1.330 €
Stufe 3 700 € 728 € 1.515 € 1.612 € 1.550 € 1.612 €
Pflegebedürftigkeit ist ein hohes finanzielles Risiko
Als Erstes ist die Suche nacheinem Pflegeplatz fällig –hier als Beispiel derAOK PflegenavigatorSie finden ihn unter
http://www.aok-pflegedienstnavigator.de
Von Fall zu Fall – Kinder haften für ihre Eltern
Pflegefall Sozialfall Haftungsfall
Leistungen aus der gesetzlichenPflegeversicherung max.1.550 € für Pflegestufe III
Teilkaskoschutz– ein Pflegeheimplatz kostetdurchschnittlich 3.300 €in Pflegestufe III
Das Sozialamt hilft !(§ 1 SGB XII)
Sind die Kosten der Pflege fürden Betroffenen nicht tragbarund seine VermögenswerteVerbraucht, kommt dasSozialamt für die notwendigenKosten auf
Unterhaltspflicht der Angehörigen(§ 94 SGB XII)
Angehörige in gerader Linie (§1601 BGB) werden zuZahlungen verpflichtet, dienicht nur das Nettoeinkommenmindern, sondern auch an dasVermögen gehen können
Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfe – ein Beispiel• Frau Hertha Bauer, 76 Jahre, Pflegestufe III, Witwe, Sohn Martin Bauer• Altersrente 742,- Euro, Witwenrente 280,- Euro, Vermögen 20.000,- Euro
Berechnung Deckungslücke- Pflegeheim - 3.500,- Euro- Pflegeversicherung + 1.432,- Euro- Eigene Renten + 1.022,- Euro- Deckungslücke - 1.046,- Euro
Das Vermögen (20.000€) reichtfür 19 Monate
Martin Bauer, 48 Jahre, verheiratet, 1 Kind- Nettoeinkommen + 2.800,- Euro- Selbstbehalt + 1.958,- Euro- Eigenheim - 300,- Euro- Abgabe Sozialamt + 542,- EuroMartin Bauer, 48 Jahre, verheiratet, 1 KindCa. 20% des Netto gehenan das Sozialamt
Ab welchem Einkommen kann das Sozialamt zu Unterhaltszahlungen verpflichten?
• Es gibt keine klaren Einkommensgrenzen, ab denen auf jeden Fall Unterhalt gezahlt• werden muss.
• Der Selbstbehalt ist die Summe, die einem Angehörigen zugestanden wird, um seine eigene Lebensführung angemessen bestreiten zu können. Als Orientierung für den Selbstbehalt dient eine für das Unterhaltsrecht vom Oberlandesgericht Düsseldorf (bzw. Köln, Berlin, Hamm) erstellte Tabelle, die jedoch im Einzelfall nicht verbindlich
ist.
• Zusammenfassend lässt sich das Prinzip darstellen: Vom Nettoeinkommen eines Unterhaltspflichtigen werden zuerst die Kosten für die Kinder und den Ehepartner (sofern nicht voll berufstätig) abgezogen, dazu noch Kosten wie die eigene Altersvorsorge, Gesundheitskosten, Fahrtkosten für den Besuch des bedürftigen Angehörigen sowie das Abzahlen von relevanten Zins- und Tilgungslasten. Plus Selbstbehalt.
Ein Beispiel zur Anschaulichkeit:
Eine 75-jährige Witwe, Mutter von drei Kindern, muss alsPflegefall in einem Heim untergebracht werden.
Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werdendie Unterhaltsverpflichtungen ermittelt?
KINDER
HAFTEN FÜR
IHRE ELTERN!
• Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (1/3)
• Im Durchschnitt kostet die Unterbringung und Pflege in einem Senioren- oder Pflegeheim in Abhängigkeit von der Pflegestufe zwischen 2.700 Euro und 3.300 Euro monatlich.• Diesen Kosten für das Pflegeheim sind selbstverständlich die laufenden Versicherungsprämien zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung, Zuzahlungen zu Medikamenten, physiotherapeutische Behandlungen und Hilfsmittel bzw. eventuelle Selbstbehalte von privat Versicherten, Behandlungskosten für medizinische Fußpflege, Bekleidungskosten sowie Aufwendungen für Kleidung aufzuschlagen.• Die soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung kommt nur für die reinen Pflegekosten (anteilig) auf. Je nach Pflegestufe sind das monatlich zwischen 1.023 Euro und 1.550 Euro; in ausgewählten Einzelfällen kann für stationär Pflegebedürftige der Stufe III, z. B. für einen Palliativpatienten, die Härtefallregelung gewährt und eine monatliche Leistung von 1.918 Euro erbracht werden.
• Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (2/3)
• Die Differenzkosten, z. B. für Unterbringung und Verpflegung, Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen etc., muss der Pflegebedürftige aus seiner eigenen Tasche bezahlen.• Hierfür werden Einkommen und Vermögen des Hilfsbedürftigen ermittelt. Reichen die monatlichen Einkünfte, z. B. die Altersrente, Zins- und Dividendeneinkünfte aus Kapitalvermögen usw. und die Vermögenswerte der Witwe nicht aus, um die Differenzkosten zu decken, informiert das Heim das Sozialamt.• Das Sozialamt prüft zunächst, ob die pflegebedürftige Frau in den vergangenen zehn Jahren Vermögenswerte, wie beispielsweise ein Haus, Barvermögen oder Wertgegenstände, verschenkt hat.• Ist dies der Fall, müssen diese Schenkungen an die Pflegebedürftige in Höhe der erforderlichen Unterhaltskosten oder im schlimmsten Fall in vollem Umfang zurückgegeben werden.
• Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (3/3)
• In einem zweiten Schritt werden die unterhaltspflichtigen Angehörigen ermittelt – in unserem Fall also die drei Kinder der Witwe.
• Deren Anteil an den Unterhaltszahlungen für ihre Mutter richtet sich nun jeweils nach der individuellen Leistungsfähigkeit und ggf. nach dem Beitrag des
Unterhaltspflichtigen zum Familieneinkommen seiner eigenen Familie.• Erst wenn weder auf das Vermögen der Pflegebedürftigen selbst noch auf die finanzielle Unterstützung der Angehörigen zurückgegriffen werden kann, springt
das Sozialamt ein und übernimmt die zu überbrückenden Kosten.
Ich will Sie nicht erschrecken, aber Pflege wird teurer!
Abgesehen von den schon genannten Fakten, bedenken Sie, dasswir auch immer weniger Menschen haben, die pflegen wollen!
Und, und und …. Es gibt noch viel zu sagen.
Nicht verdrängen - heute Handeln hilft, spart Geld und gibt eingutes Gefühl!
Ich stehe Ihnen persönlich und auch mit Infos auf meiner Homepagehttp://www.mayer-versicherungen.info/pflegeversicherung - gerne zur Seite!
Freundlichst, Ihr Josef Mayer
top related