point 2016
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Point 2016
Evang. Jugend
im Kirchenbezirk Villingen
Gott spricht:
Ich will euch trösten,
wie einen seine Mutter tröstet. Jesaja 66,13 (L)
Ist Gottes Trost nicht in der Welt am Werke?
Ja, ist sein Tun nicht jeden Tag zu seh’n?
Wo kommt sie her: Nach schwerer Zeit, die Stärke…
Ich war am Ende und kann weitergeh’n!
Was mir so lange schon Gedanken machte:
die dunkle Zukunft, wie geplagt ich bin,
verflog bei Nacht. Noch ehe ich erwachte,
gab Gott mir Zuversicht und neuen Sinn.
Die Tränen, die ich weinte, fast vergessen; des Leids Gewicht wiegt kaum noch halb so schwer.
Die Ängste, die mich gestern noch besessen,
des Zweifels Last, der Sorgen starkes Heer…
Das alles musste Gottes Wirken weichen.
Ein neuer Tag voll Mut und Kraft brach an.
Der Mut – sein Werk, die Kraft in mir – sein Zeichen!
Wie eine Mutter gibt er, was mir helfen kann!
So kommt von Gott, der „Tröster“, den zu senden,
der Herr der Christen seiner Welt verspricht.
Wie einst auch heute. Niemals soll es enden,
weil der’s verheißen hat, sein Wort nicht bricht!
Manfred Günther
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Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Seite
Jahreslosung .............................................................................................................................. 2-3
Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................ 4
Der Anfang ..................................................................................................................................... 5
Kontaktadressen ........................................................................................................................... 6
Bezirksjugendvertretung (BV) & Leitungskreis (LK) ......................................................... 7
Jahresrückblick 2015 ............................................................................................................ 8-12
Jugendtreff TeeNager ............................................................................................................. 13
Alle Achtung ........................................................................................................................... 14-15
Respect Yourself Night Soccer .............................................................................................. 15
Bezirkskonfirmand* innentag ................................................................................................... 16
KonfiCup ......................................................................................................................................... 17
BestellSeminare .......................................................................................................................... 18
Jugendgottesdienst ................................................................................................................... 19
EGJ-Delegiertentreffen & Landesjugendsynode ............................................................ 20
Grundkurs ...................................................................................................................................... 21
Jahresübersicht EJ 2016 ................................................................................................ 22-23
Erste-Hilfe-Kurs ........................................................................................................................ 24
Aufbaukurs: LandArt ................................................................................................................. 25
Freizeit auf dem Eselhof ........................................................................................................ 26
Jugendfreizeit Tessin .............................................................................................................. 27
Mitarbeiter* innenUni und Waffelverkauf .......................................................................... 28
Planungs– und Dankeschönwochenende ................................................................................. 29
Kosteninformation bei Freizeiten ........................................................................................ 30
KJR Spieleverleih & Zuschüsse .............................................................................................. 31
Reisebedingungen ................................................................................................................ 32-38
Konto & Impressum ................................................................................................................... 39
Anmeldungen EJ .................................................................................................................. 40-42
Impressionen ........................................................................................................................ 43-44
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Der Anfang
Vorwort
Hier ist es nun, das POINT 2016
Was für ein Glück, dass Ihr nun das POINT
2016 in den Händen haltet. Ein Heft das voll
ist mit Veranstaltungen und Möglichkeiten
der Begegnung, das eigene Glück zu erleben
und mit dem Nächsten zu teilen. Das POINT
birgt eine enorme Vielfalt, bei der jede und
jeder etwas für sich
finden kann, und
gleichzeitig zeigt es unsere Einheit im christlichen
Glauben. Diese Vielfalt ist gegeben durch die vie-
len engagierten Mitarbeitenden, die mit viel Liebe
und Zeit dies alles ermöglichen.
Dankbarkeit:
Gerade in diesen Tagen hört man viel von Krisen, die sehr erschütternd
sind, und übersieht leicht die dankbaren und schönen und tollen Ereignis-
se. Wir blicken erfüllt in das Jahr 2015 zurück. Es war ein wunderbares
Jahr und die Dankbarkeit nährt sich vor allem aus der Summe der kleinen
unscheinbaren Dinge, wie z. B. strahlende Augen, zupackende Hände usw.,
auf unseren Veranstaltungen.
Aus dieser Dankbarkeit schöpfen für das
Jahr 2016.
Entdeckt im POINT 2016 das eigene Glück...
Shalom, das Redaktionsteam
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Ganz wichtig: Überall da, wo ihr dieses Logo seht, könnt Ihr Euch bei
der obigen Adresse anmelden oder informieren!!!
Kontaktadressen
Evangelische Jugend im Kirchenbezirk Villingen
Wehrstr. 4
78050 VS- Villingen
Fon: (07721) 9464 - 207
Fax: (07721) 9464 - 194
Bezirksjugendreferent* in:
Cornelia und Sascha Nowara
Sekretariat:
Ines Keller
E-Mail: bezirksjugend.villingen@kbz.ekiba.de
Bezirksjugendpfarrer:
Dr. Lutz Bauer
Vorsitzende der BV
Alexandra Waimer
Stellvertreter: Thomas Renneberg
Beisitzer* innen Rebekka und Jurek Nowara,
Aron Fuchs Leitungskreis besteht aus:
Vorsitzende, Stellvertreter und
Beisitzer* innen und dem Bezirksju-
gendpfarrer Zeltverleih
Thomas Renneberg
zu erreichen übers Büro
SJR Villingen Delegierte der EJ
Sascha Nowara
Alexandra Waimer KJR Villingen Delegierte der EJ
Jurek Nowara
Aron Fuchs Rebekka Nowara (Stellvertreterin)
Julia Elben (Stellvertreterin)
Bezirkssynoden Delegierte Julia Elben
Alexandra Waimer Landesjugendsynodale:
Julia Elben
Rebekka Nowara
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Bezirksjugendvertretung (BV) & Leitungskreis (LK)
Bezirksjugendvertretung BV Die BV ist das Zusammentreffen von Jugendmitarbeitenden aus allen Ge-
meinden im Kirchenbezirk Villingen. In diesem Gremium werden fast alle Be-
lange der Kinder- und Jugendarbeit entschieden.
Es werden wichtige Informationen ausgetauscht, neue Ideen für Veranstal-
tungen gesponnen und dann versucht, diese umzusetzen. Dabei ist es dem
Gremium immer wichtig, wie Glaube für Kinder und Jugendliche erfahrbar
gemacht werden kann. Es werden Andachten und neue Spielideen vorgestellt
und teilweise sofort ausprobiert.
Auch entstehen in diesem Kreis immer wieder Freundschaften, die für die
Einzelnen wichtig sind. So sind der Austausch und das Miteinander das We-
sentliche bei diesem Kreis.
Es ist immer sehr spaßig – glaubt Ihr das nicht, dann schaut doch einfach
mal vorbei!!!
Die Termine der BV´s fürs Jahr 2016 werden euch spätestens zwei Wochen
vorher mitgeteilt.
Leitungskreis
Hier seht Ihr den im Dezember neu zusammengesetzten Leitungskreis:
Nochmals ganz herzlichen Dank für das große Engagement
für die Arbeit bei der EJ.
Alex Lutz
Bauer
Rebekka Jurek
Thomas
Aron
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Rückblick über das Jahr 2015 auf Aktionen und Freizeiten
Wie jedes Jahr soll an dieser Stelle ein kurzer Rückblick der Arbeit in und um die EJ stehen. Dies konnte zum großen Teil nur mit Hilfe der vielen ehrenamtlichen Mitarbeitenden zustande gebracht werden! Januar 2015 Das POINT wird fertig gestellt, in Druck gegeben und schließlich verschickt. Buchungen für das kommende Jahr müssen getätigt oder überprüft werden. Jugendreff TeeNager ist ein Treffpunkt für Jugendli-che, die gemeinsam Zeit teilen wollen. Sie trafen sich elf Mal im Jahr 2015 bei ganz unterschiedlichen Un-ternehmungen und Themen. Februar 2015
Am 07. Februar war das badische KonfiCup Finale in Lahr. Die Siegermann-schaft aus Niedereschach war mit dabei und hatte viel Spaß an diesem Turnier. Sie gab alles und ist reich an Erfahrungen zurückgekehrt. Freizeiten heiß begehrt – nach zwei Tagen war die Eselfreizeit ausgebucht. Auch die Jugendfreizeit war wieder schnell voll. Die Teamfindung für die Freizeiten findet ein Ende und die Vorbereitungstreffen laufen an. Freizeitleiter-lehrgang läuft an. Auch sonst einige Vorbereitungs-treffen für Schulungen, Sitzungen,…. Der Kindertag am 28. Februar fand in der Markusge-meinde im Petrusgemeindehaus statt. Ein tolles Team hat ein super Programm für die Kinder auf die Beine gestellt März 2015
27. März - 1 April: Dieses Jahr wurde der Grund-
kurs wieder zusammen mit der Kollegin vom Bo-densee, Christiane Degenhart, veranstaltet. Im Freizeitheim Weißloch, bei St. Georgen, waren die Kochexperten Rebekka, Isi und Jurek von der EJ
für die kulinarische Säule zu-ständig.
April 2015 Aufbauseminar Andachten und thematische Einheit am 17. April. 18. April: FWB Snaketree in Sinsheim. Schulung damit der Sna-ketree aufgebaut werden darf. Ziel dafür ist der ökumenische Kir-
Jahresrückblick 2015
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chentag in Villingen-Schwenningen. 19. April: Erste Hilfe Kurs bei den Johannitern. Jugendleiter* innen wurden für Situationen geschult, in denen wenig Zeit zum Überlegen bleibt. Mai 2015 9. Mai: Landesjugendsynode in Karlsruhe. Der langjährige Vor-sitzende Fabian Peters hat sein Amt an Gerrit Bauer überge-ben. Juni 2015 3. - 7. Juni: Ökumenischer Kirchentag in Stuttgart. 13. Juni: Rechtsseminar in St. Georgen. 26. - 28. Juni: Ökumenischer Kirchentag VS. Die EJ ist mit ei-nem Snaketree dabei. Viele helfende Hände haben vielen klet-terbegeisterte Besucher* innen des Kirchentages dem Himmel einen Stück näher zu bringen. Selbst OB Kubon hat es gewagt. Juli 2015 19. Juli: Zweiter Erste Hilfe Kurs. Junior-Schülermentoren Programm (JSMP) Mönchweiler Zertifikatsübergabe. Nach Theorieteil, anschließendem Praxisteil an der Schule oder in der Gemein-de und schließlich einem Bericht darüber, durften wir den Schüler* innen das Zertifikat des Junior-Schülermentors übereichen. Die heiße Phase der Freizeitvorbereitung läuft. Checklisten werden überprüft, Eltern-/Kinderbriefe werden verschickt. Material wird gesichtet, herausgeräumt und das Chaos im Büro ist fast perfekt. August 2015
1. - 11. August (plus Aufbau- und Abbautag für das Team!) Endlich geht es los: Die langersehnte Eselfreizeit mit fünf Eseln und einem super vorbereiteten Team. Der Figuren Esel und Pinuin reisten mit uns in ferne Gegenden und ganz unter-schiedlichen Ereignissen. So z.B. zur Olympiade oder in den Dschungel. Es waren tolle Tage angefüllt mit vielen Erlebnis-sen und neuen Freundschaften. Schnell waren die 11 Tage verflogen und am Ende waren glückliche und müde Kinder in den Armen ihrer Eltern. Wir Teamenden hatten nun noch die Aufgabe alles wieder zurück zubauen und auf Anfang zu stellen. Wir waren uns einig die viele Arbeit hat sich wieder gelohnt.
Einige Teamende werden im Jahr 2016 neue Wege gehen und dafür Gottes Se-gen. Wir freuen uns ab und zu von Euch zu hören.
Jahresrückblick 2015
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Jugendfreizeit im Tessin. 16. - 26. August. Nach vielen Jahren des kleinen Teams, gab es in diesem Jahr eine große Neuerung: vie-len Menschen bereiteten in diesem Jahr die Freizeit vor. Das Thema war am Anfang sehr schwer verdaulich für die Jugendlichen, die sich in den Sommerferien vor allem Abstand zum Schulalltag wünschten: Schule, einmal ganz anders! Aber nach dem ersten Schock konnten sie sich auf das „ganz anders“ einlassen und erlebten, wie ansprechend selbst eine Physik-vorlesung sein kann, wenn damit die Kräfte beim Klettern erklärt werden und die-se dann anschließend ausprobiert werden dürfen! Auch hier großer Dank an das GROßartige Team!!! Das dicke Ende nach zwei Freizeiten: Putzen und Aufräumen der Freizeitutensi-lien und entspannen. Rücklauf des ausgeliehenen Materials… September 2015 Junior-Schülermentoren Programm (JSMP) in Mönchweiler startet. Bis Mitte September werden jeden Montagvormittag 10 Schüler* innen für Projekte in Kir-chengemeinde und Schule ausgebildet. Ab November 2015 folgt der Praxisteil. Danach schreiben die TN einen Bericht über Ihre Tätigkeit, anschließend folgt die Zertifikatsübergabe 18. September: Nachtreffen Jugendfreizeit: Wie in den Jahren davor luden wir auch dieses Mal wieder die Eltern in einen extra Raum ein. Neuerung hier: da wir weniger Eltern als Jugendliche waren, durften die Eltern das Privileg nutzen im Dachgeschoss in gemütlichen Sesseln und Sofas die Bilder der Freizeit zu genießen. Über die Freizeit hinaus wurden die Jugendlichen zum monatlichen Jugendtreff TeeNager herzlich eingeladen.
20. September: Nachtreffen Eselfreizeit: Teilnehmende schwelgen zusammen in den Erinnerungen an den Sommer und freuen sich über das Wiedertreffen und Wiedersehen vieler liebgewonnener Menschen! Daran teil-haben dürfen Eltern, Geschwister, Großel-tern, Freunde usw. Die Tenne war mit ca. 200
Menschen gefüllt. Wir Teamende hatten unsere Freude daran, denn für dieses Team ging eine intensive Zeit zu Ende. Nach der Freizeit ist vor der Freizeit daher aufräumen, neu bestücken, reparie-ren und Abrechnungen zu Ende bringen. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, äh nach der Freizeit, ist vor der Freizeit, also für das Jahr 2016 (manches sogar für 2017!) Häuser, Busse, Material, usw. buchen. Und parallel dazu für die bevorste-henden Veranstaltungen noch letzte Vorbereitungen treffen. 25. - 27. September: YouVent Einige Jungs aus der EJ betreuten den Snacketree der EGJ. Die Nächte waren
Jahresrückblick 2015
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kurz und die Tage lang. Oktober 2015
17. Oktober: 1. Konfirmand* innen Tag Regio Nord-West in St. Georgen. Im Ökumenischen Zentrum in St. Georgen näherten sich Konfir-mand* innengruppen aus dem Norden unseres Kirchenbezirk mit unterschiedlichen Methoden den Geheimnissen der 10 Gebote. Die Jugend-lichen waren konzentriert bei der Sache und
die Ergebnisse zeigten, wie stark sich die Jugendlichen mit dem Gebotenen aus-einandersetzten. Eingerahmt wurde der Tag von zwei halben Gottesdiensten, deren 2. Teil zum Großteil von den Jugendlichen selbst gestaltet worden ist. 29. Oktober: Vollversammlung des Kreisjugendringes, die Sascha als Vorstands-mitglied mit verantwortet. Auch hier war das Thema Kindeswohl Schutz auf der Tagesordnung. Das Kreisjugendamt war vertreten, um seine Stellung dazu mit den Mitgliedsverbänden des KJRs auszutauschen .
November 2015 12. November: „Streiten, aber richtig“ mit Villin-ger Konfirmand* innen. In Villingen kooperie-ren in der Konfiarbeit einige Gemeinden mitei-nander. Die Konfirmand* innen haben die Mög-lichkeit, über den eigenen Gemeindetellerrand zu schauen. Die EJ arbeitet dort mit Modulen der Friedensstifterausbildung, dabei entwickel-ten sie große Lust, sich miteinander auseinan-derzusetzten. Außerdem lernen sie, ihre eigenen Gewaltbereitschaft zu reflektie-ren: was bringt mich auf die Palme, wie beruhige ich mich wieder. Aber auch, was man tun kann, wenn sich wirklich zwei Streitende prügeln. Die Schaumstoff-schläger werden dabei immer wieder gerne benutzt! 14. November: Aufbaukurs LandArt. 27. November Vorstellung der Evang. Jugend in 4 Siebte Klassen der Karl-Brachert-Realschule im Rahmen des SE Projektes (Soziales Engagement).
Dezember 2015
5. Dezember: Der KonfiCup in Donaueschingen ist seit vier Jahren ein fester Be-standteil in der Arbeit der EJ geworden. Sport und Kirche sind ein unschlagbares Team und mal schauen, wie es weitergeht. Nach grandiosen Spielen gewann die Speilgemeinschaft aus Donaueschingen/Hüfingen und wird am 30. Januar 2016 in Lahr unseren Bezirk vertreten. Wir drücken die Daumen!!!
Jahresrückblick 2015
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Jahresrückblick 2015
11. - 13. Dezember: Das Planungs- und Dankeschönwochenende fand im Weiß-loch bei St. Georgen mit Jugendlichen statt. Hier wurde viel geplant, reflektiert, gedankt, gespielt und gelacht. Neue Kraft gesammelt für das Jahr 2016. Darin inte-griert war die BV, die Bezirksjugendvertre-tung am 12. Dezember. Mit einem themati-schen Schwerpunkt vom Bezirksjugend-pfarrer Lutz Bauer. Informiert wurde außerdem ausführlich über das Projekt „Alle Achtung“ und Infor-mationen zum Verfahren §72a SGB VIII (Prävention gegen Kindeswohlgefähr-dung)
23. Dezember: Beim Waffelverkauf in der Innen-stadt von Villingen sind wir kurz vor Weihnachten präsent und schaffen einen Treffpunkt für Altbe-kannte und auch für Menschen, die sich gar nicht kennen. Leider waren die Temperaturen eher wie im Sommer, doch der Freude tat dies kein Ab-bruch. Vielleicht sollten wir im nächsten Jahr mal Eis anstatt Kinderpunsch versuchen.
Zur Arbeit der EJ gehören ebenfalls noch viele andere wichtige Dinge: Jede Veranstaltung will gut geplant, durchgeführt und ausgewertet sein. Auch viele Sitzungen müssen besucht werden, um die Belange der Kinder- und Ju-gendarbeit zu vertreten. Seelsorgerliche Gespräche, Beratungen, Abrechnun-gen, erstellen von Haushaltsplänen. Beantragen von Mitteln,… ———————————————————————–————————————————————————-———————————————————————
Ein ganz großes DANKESCHÖN an all die, die bei den Aktionen, Freizeiten und Schulungen mitgeholfen haben!!!! Ohne Euch würden viele Maßnahmen nicht stattfinden oder nicht mit diesem Ge-winn, den Ihr erst ermöglicht. Danke an all die Begegnungen, die wir im letzten Jahr erfahren durften, denn an diesen wachsen wir und können Dinge auch ver-
ändern. Wir freuen uns, Euch zu sehen und sei es einfach durch Zufall. Wir wünschen den verschiedenen Menschen, die den Be-zirk oder auch Deutschland verlassen und so nicht mehr für uns sichtbar sind, alles Gute und Gottes reichen Segen.
Conny und Sascha
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„Für Jugendliche gemacht,
von Jugendlichen ausgedacht!“
Egal ob evangelisch oder katholisch oder..., egal welcher
Gemeinde ihr angehört, egal welche Interessen Ihr
habt, egal ob...... Bei uns sind alle Jugendlichen recht
herzlich zu unserem Jugendtreff, namens NoName Tee-
Nager, eingeladen.
Wir treffen uns jeden Monat einmal an einem Samstag
von 17.00 bis 20.00 Uhr, jeweils in Wehrstr. 4 in Villingen.
Um einmal aus dem Alltag und dem Schulstress rauszukommen, bieten wir
diesen Jugendtreff an, in dem wir Volleyball, Fußball oder andere Spiele
spielen, grillen, kochen, Musik hören, Freunde treffen oder auch neue finden,
sowie noch viele andere Aktivitäten.
Wir freuen uns auf Euer Kommen
Eure Rebekka und Team
Keine Angst: Bei Fragen meldet euch einfach bei uns unter:
jugendtreff.NoNameTeeNager@gmx.de
Unsere nächsten Termine sind:
27. Februar, 12. März,
23. April, 11. Juni, 16. Juli,
17. September, 29., Oktober,
19. November, 17. Dezember
Jugendtreff TeeNager
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Alle Achtung
Der Evang. Landeskirche ist der Schutz
von Kindern, Jugendlichen und schutzbe-
fohlenen Erwachsenen sehr wichtig.
Es wurde beschlossen, dass alle Perso-
nen, die in unserem Kirchenbezirk mit
Kindern, Jugendlichen und schutzbefoh-
lenen Erwachsenen arbeiten, einen Schu-
lung besuchen müssen.
Diese Basis-Schulung im Bereich der Kinder– und Jugendarbeit wird in unse-
rem Kirchenbezirk in drei Regionen angeboten. Es ist möglich die Schulung in
einer anderen Region zu besuchen.
Inhalte dieser Schulung (Basisschulung von 3 Stunden) sind:
Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen
Eigene Grenzen und die der anderen wahrnehmen und achten
Kultur der Grenzachtung
Grenzverletzung - eigene Einschätzung
Grenzverletzung, Übergriffe und straf-
rechtliche Handlung (Verweis auf Tä-
ter, Opfer...)
Verhaltensstandards und Regeln
Handlungsmöglichkeiten bei eigenen
Grenzverletzungen, durch andere Mit-
arbeitende und bei Teilnehmenden
Handlungsmöglichkeiten bei einem vermuteten Übergriff oder Miss-
brauch
Beratung und Unterstützung
Verpflichtungserklärung
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Alle Achtung & Respect Yourself
Termine Basiskurs Jeweils 17.30 — - 21.00 Uhr
Dienstag, 8. März, Ev. Gemeindehaus, Engeleweg 4, Peterzell
Donnerstag, 10. März, Wehrstr. 4, Villingen
Freitag, 11. März, Ev. Gemeindehaus, Max-Egon-Straße 23a, Donaueschingen
Donnerstag, 21. April, 18.00 - 21.30 Uhr, Wehrstr. 4, Villingen
Leiter_innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. Mitarbeit im
Team einer Freizeit müssen dazu noch einen Aufbaukurs besuchen. Und ein
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.)
Termine Aufbaukurs Jeweils 17.30 — - 21.00 Uhr
Montag, 9. Mai, Martin-Luther-Haus, Wehrstr. 2, Villingen
Dienstag 10. Mai, im Gemeindehaus, Engeleweg 4, Peterzell
_______________________________________________________
Dieses Jahr neu mit dabei: Respect Yourself von 8 bis 8
Night Soccer Turnier
Ein besonders Event findet im Rahmen des Prä-
ventionsprojekt Respect Yourself statt, das
Night Soccer Turnier.
Wenn Du eine Mannschaft zusammen be-
kommst (max. 8), die gerne in der Soccerhalle
Königsfeld kickt, so bist Du hier am richtigen
Platz.
Wir kicken die ganze Nacht durch und frühstücken gemeinsam. Es wird au-
ßerdem tolle Preise geben. Beachte den Flyer von Respect Yourself dazu.
Ort: Soccerhalle, Klimschpark 11, Königsfeld
Zeit: 29. April 2016, 20.00 Uhr —8.00 Uhr
Alter: 13 — - 16 Jahre und 17 — - 25 Jahre—
Kosten: 8,00€ pro Teilnehmende
Anmeldung:
Veranstalter: Respect Yourself e.V., Kath. Jugend, Stadtjugen-
dring und der Jugendinitiative BW
- 16 -
Bezirkskonfirmand* innentag
Bezirkskonfirmand* innentag
Regio Süd (restliche Kirchengemeinden)
Samstag, 20. Februar 2016, in Villingen
Samstag, 11. Februar 2017 in Villingen
Regio Nord–West (KG: Furtwangen, St. Georgen, - Peterzell, - Tennenbronn, Triberg,)
Samstag 15. Oktober 2016, in St. Georgen
jeweils 10.00 - 17.00 Uhr
In Eurer Konfirmandenzeit (also angesprochen sind die, die im September Kon-
firmand*innen sind!) habt Ihr die Möglichkeit, andere Konfirmand*innen aus an-
deren Gemeinden aus den Regio-Gebiet des Kirchenbezirks kennen zu lernen.
Und dabei einen ganzen Tag, inklusive Mittagessen, etwas über einen Baustein
Eurer Konfirmandenzeit zu erfahren. Und das in verschiedenen Workshops, an-
geboten auch von Jugendlichen.
Also nicht lange überlegen, sondern gleich mal zur/zum Verantwortlichen für die
Konfirmand* innenarbeit hingehen und schnell anmelden zum
Bezirkskonfirmand* innentag. Für alle Ehemaligen gilt das Gleiche:
Wenn Ihr Lust habt, mal dort für einen (halben) Tag die Leitung von Gruppen
auszuprobieren, geht zur/zum Gemeindediakon* in/Pfarrer* in und fragt, ob Ihr
mitarbeiten könnt!
Kosten: 5,00 € für Mittagessen u. Workshops
(wird in der Regel von der Gemeinde)
Anmeldung: übers Pfarramt
Anreise: müsst Ihr selbst oder Eure Gemeinde organisieren
Infos bei:
- 17 -
KonfiCup
Samstag, 17. Dez. 2016
Realschule in Donaueschingen
9.30 Uhr - max. 18.00 Uhr Anmeldeschluss: 12. Dezember 2016
Es gelten die Anmeldebestimmungen der EJ (siehe Reisebedingungen ab
S. 32).
Bei diesem Fußball-Turnier wird die beste Konfi-Fußball-Mannschaft des
Kirchenbezirks ermittelt.
Mitspielen dürfen nur Jugendliche, die 2016 konfirmiert werden.
Eine Mannschaft besteht aus einem/r Torhüter*in und fünf Feldspie-
ler*innen. Es müssen immer zwei Personen des anderen Geschlechts auf
dem Feld stehen. Bei Nichterreichen der „Quote“ spielt die Mannschaft
in Unterzahl. Wer zu wenig Konfis hat, kann auch gerne eine Spielge-
meinschaft mit anderen Kirchengemeinden gründen.
Pro Team erheben wir eine Startgebühr von 10,00 € (inkl. Getränke für
die Mannschaft). Jedes Team stellt auch eine Person (am besten einen
Jugendlichen oder Jugendleiter* in oder jungen Erwachsenen), die als
Schiedsrichter pfeift. Hast du Lust mitzumachen? Es wäre klasse, wenn möglichst viele Mann-
schaften teilnehmen! Auch wenn Du nicht mitspielen möchtest oder
kannst: Zum Anfeuern unserer Teams brauchen wir jede und jeden.
Die Anmeldung läuft über Deine/n Gemeindediakon*in/Pfarrer*in
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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BestellSeminare
Wer Besitzer* in einer JuLeiCa ist, sollte alle 2 bis 3 Jahre einen sogenann-
ten „Aufbaukurs“ absolvieren, damit die Karte verlängert werden kann.
Wir bieten verschiedene Kurse zu speziellen Themen
für und in den jeweiligen Gemeinden an.
Die hier aufgeführten BestellSeminare der EJ sind da-
her nicht terminiert. Wer eine Anfrage in seiner Ge-
meinde hat, kommt bitte auf uns zu, wir schauen dann
was, wann, wie und wo zu realisieren ist.
Mögliche Angebote der EJ sind:
Spielseminar (klassische Spiele und neue Spieli-
deen)
Anfangssituation in der Jungschar
Freizeitpädagogik
Streitschlichtung/ Mediation in Gruppen
Moderationsmethode in der Vorbereitung
- wie krieg ich alle mit ins Boot
GPS
Rechtsseminar
Gitarrenkurs
Andachtsseminar
Erlebnisorientiertes Lernen
Niederseilelemente bei Gemeindefesten
Schulung zum Kindeswohlschutz
.............
- 19 -
An alle Jugendliche, die gerne so etwas mal (wieder)
erleben wollen.
Einen interessanten Gottesdienst, aktuelle Lieder zum Anhören, fetzige Lie-
der zum Mitsingen, eine Band, die das ganze begleitet, eine Predigt oder so
was Ähnliches, die von Sachen erzählt, die Ihr aus eurem Alltag kennt, eine
Stunde mit Action in der Kirche,...
Das könnt Ihr haben!
Wir wollen mit Euch zusammen einen Gottesdienst entwerfen, der so ist, wie
Ihr euch das vorstellt. Und diesen Gottesdienst können wir dann im ganzen
Kirchenbezirk in unterschiedlichen Kirchen gemeinsam mit den Jungen und
Alten in deren Kirche feiern.
Wo und wann genau hängt also hauptsächlich von Euch ab.
Falls Ihr auch Lust bekommen habt und ein paar Jugendliche aus Eurer Ge-
meinde etwas mitmachen können (Musik, Anspiel, Theater, basteln, Seilpfad,
Niederseilelemente,…), meldet Euch bei uns!
Jugendgottesdienst
- 20 -
Unter dem Motto:
haben wir in den letzten Jahren einen Zukunftsprozess begonnen, der die
Jugendarbeit in der Evangelischen Landeskirche in Baden derzeit auf allen
Ebenen verändert und weiterentwickelt.
Eine wesentliche Veränderung ist die Einrichtung einer Landesjugendsynode.
Im Fokus steht eine stärkere Beteiligung junger Menschen insbesondere von
Ehrenamtlichen aus den
Bezirksvertretungen (BV´s) der
Evangelischen Jugend.
Wir laden Euch nun zur Tagung der
Landesjugendsynode der Evangelischen
Jugend Baden am
11. Juni 2016, Karlsruhe ein.
Weitere Infos zur Veranstaltung findet
Ihr bei: http://zukunft.ejuba.org
EGJ-Delegiertentreffen & Landesjugendsynode
10. Juni 2016 in Karlsruhe
Neue Leute kennenlernen, alte Freunde wieder treffen, diskutieren, sich auspro-
bieren, gemeinsam stark sein, Erfahrungen austauschen, zusammen Singen, An-
dachten und Gottesdienst feiern, spannende spirituelle Angebote im Rahmen des
Heavening und vieles mehr macht diesen Tag immer wieder zu einem Erlebnis.
Alle, die in Gemeinde oder Bezirken Evang. Jugendarbeit gestaltet oder sich als
Teil davon fühlen, sind herzlich eingeladen, um mit ihren Ideen und Visionen sich
einzubringen.
Infos und Anmeldung findet Ihr unter: www.egj-baden.de
- 21 -
Grundkurs
Du willst dich engagieren? Oder Du bist
bereits Gruppenleiter* in?
Dann bist Du wichtig und hast Verantwortung
übernommen oder willst gerne welche über-
nehmen. Sei es als Mitarbeitende auf einer
Freizeit oder in einer festen Gruppe, im KiGo,
im Konfiunterricht oder auch nur bei kleineren
Aktionen…
Dann hast Du sicher Fragen:
Was kann ich in der Gruppenstunde alles
machen?
Andere leiten – kann ich das überhaupt?
Wie gehe ich gut mit Kindern und Jugend-
lichen um?
Wie kann ich meine Gruppenkinder begeis-
tern und motivieren?
Wo kann ich Zuschüsse beantragen?
Was mach' ich, wenn's Konflikte gibt?
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Woran glaube ich eigentlich?
Was ist mit mir und der Kirche?
Wozu sind Jugendverbände gut?
Ort: Freizeitheim Weißloch, St. Georgen Zeit: 18. - 23. März 2016 Alter: ab 15 Jahren Kosten: 60,00 € - 70,00 € (siehe Seite 31)
(wird in der Regel von der eigenen Gemeinde über-nommen)
Leitung: Sascha Nowara (Bezirksjugendreferent Villingen), Christiane Degenhart (Bezirksjugendreferentin Kon-stanz) und Team
Anmeldeschluss: 07. März 2016!!!
Veranstalter und Anmeldung:
Dann auf zum GrundKurs, denn
MITARBEIT
BRAUCHT
AUSBILDUNG! Außerdem ist der GrundKurs der
erst Schritt zu Deiner
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2 -
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Im Ferienlager, bei der Gruppenarbeit oder bei
Projekten gibt es immer wieder Situationen, die
Kenntnisse in Erster Hilfe erfordern. Manchmal
geht es nur darum, eine kleine Schürfwunde zu
versorgen.
Aber was tun, wenn wirklich mal etwas anderes passiert? Wer viel mit Schulkindern
und Jugendlichen zu tun hat und mehr wissen und können will, als ein Sofortmaßnah-
men-Kurs bietet, ist hier genau richtig!
In ca. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten werden
unter anderem die folgenden Inhalte vermittelt:
- Vorgehensweise am Notfallort
- Notruf
- Stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Stillen lebensbedrohlicher Blutungen
- Maßnahmen bei Knochenbrüchen, Stromunfällen, Ver-
giftungen, Verbrennungen, Herzinfarkt und Schlaganfall
Wir werden uns speziell aber auch um Dinge kümmern, die für die Gruppen- und Frei-
zeitarbeit wichtig sind, wie etwa: Einrichtung einer Lagerapotheke, Wespenstiche,
Wundversorgung, Zecken und einiges mehr…
Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, die beim Antrag der Ju-
gendleiterInnen-Card (JuLeiCa) und für den Führerschein verwendet werden kann.
Ort: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. , Bertha-von-Suttner-Str. 1,
(Eingang Villinger Straße), 78054 Villingen-Schwenningen
Zeit: Samstag, 16. April 2016, 9.00 - 17.00 Uhr oder
Samstag, 25. Juni 2016, 9.00 - 17.00 Uhr
Alter: ab 15 1/2 Jahren
Kosten: Nix! Wenn Ihr Euch über uns anmeldet, ansonsten 28,- €
Anmeldung:
Erste-Hilfe-Kurs
- 25 -
Aufbaukurs
LandArt ist eine faszinierende Mög-
lichkeit, die Natur und Schöpfung
intensiv zu erleben. LandArt bietet
uns eine Möglichkeit, immer wieder
behutsam mit der Natur in Kontakt
zu kommen, um als Entdecker, Ler-
nende, Beobachtende und Schöpfen-
de zu erleben, als Gast in der Natur.
Staunen über das Schöpferische Gestalten, die Einzigartigkeit und über die
Vergänglichkeit der Werke in der Natur.
Gottesschöpfung ganz praktisch erleben und erfahren, wie wunderbar alles
gemacht ist.
Ziel dieses Kurses ist:
die Methode kennenlernen
auszuprobieren
thematischen Transfer herstellen zu
biblischen Themen
(wie z. B. Einzigartigkeit, Vergänglich-
keit, Besitz und Besitzlos, Schöpfung)
Ort: Villingen, Wehrstr. 4
Zeit: 12. November 2016, 10.00 - 13.00 Uhr
Anmeldeschluss: 3. November 2016
Veranstalter und Anmeldung:
- 26 -
Freizeit auf dem Eselhof
Nun ist es wieder soweit, die heiß begehrte und lang ersehnte Freizeit auf
dem Eselhof startet auch dieses Jahr wieder durch.
Elf Tage, die angefüllt sind mit:
spielen, Esel reiten und striegeln, Ausflüge,
biblischen Geschichten, Lagerfeuer, singen,
basteln, Gottesdienst feiern, gemeinsam
essen, arbeiten, Geländespiel, misten, träu-
men, neue und alte Freunde treffen, Ruhe
finden, miteinander reden, spülen, im Heu
schlafen,…
Einfach rundum ein tolles Programm mit netten Menschen und Tieren.
Na wollt Ihr auch mal die Eselhofromantik erleben? Dann so schnell wie mög-
lich anmelden, denn die Plätze sind heiß begehrt!!!
Ort: Eselhof bei Fischbach Termin: 30. Juli - 09. August 2016 Nachtreffen: 18. September 2016 Alter: 8 - 12 Jahre (Alter auf der Freizeit) Kosten: 220,00 € - 250,00 € (siehe S. 32) Leistungen: Im Heu schlafen, Vollverpflegung, Aus-
flüge, Umgang mit Tieren, Programm, Päd. Betreuung, Versicherung
Leitung: Cornelia Nowara und Team TN-Zahl: 40 Personen Veranstalter u. Anmeldung:
- 27 -
Die Tessinfreizeit ist ein Geheimtipp für alle Jugendlichen, die sich gemeinsam
auf eine Reise machen wollen, um das Glück zu finden. Der Campingplatz liegt
traumhaft im Tessin auf der Schweizer Seite. Hinter dem Gelände fließt ein
größeres Gewässer (die Maggia). Die Berge fassen das Tal ein. So gibt es tolle
Gelegenheiten zum Klettern (auch für Anfänger) und Baden. Aber auch themati-
sche Impulse, Freunde treffen oder finden, und vieles mehr sind geboten.
In elf Tagen Leben mit anderen teilen, dabei Neues entdecken und Altes wert-
schätzen. Wenn Ihr ein Teil dieser Gruppe und dieser Reise sein wollt, dann mel-
det Euch schnell an.
Wir freuen uns auf Dich.
Bei Fragen gerne beim Veranstalter nachfragen.
Ort: Campingplatz in Gordevio, Maggia Tal
Termin: 14. - 24. August 2016
Nachtreffen: 16. September 2016
Alter: 13 - 18 Jahren
Kosten: 340,00 € - 360,00 € (siehe S. 32)
360,00 € - 380,00 € (für TN außerhalb des
Kirchenbezirks)
Leistungen: Unterbringung in Zelten, Verpflegung, Programm, Transport,
Versicherung
Leitung: Sascha Nowara + Team
Mind. TN-Zahl: 13 Personen
Anmeldung bis: 21. Juli 2016!!!
Veranstalter und Anmeldung:
Jugendfreizeit Tessin
- 28 -
Mitarbeiter* innenUni & Waffelverkauf
Alle 2 Jahre sind ehrenamtlich und hauptberuflich Engagierte in der Kinder-
und Jugendarbeit, der Kigoarbeit und im Arbeitsfeld Konfirmand* innen ein-
geladen, sich auszutauschen, sich fortzubilden und thematisch die Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen in unserer Landeskirche weiterzuentwickeln.
Mit Referaten und Workshops, durch Theorie und Praxis und mit Möglichkei-
ten zu Austausch und Begegnung hat sich über viele Jahre ein bewährtes
Format entwickelt - die Mitarbeiter* innenUNI !
Ort: Haus der Kirche, Bad Herren Alb
Zeit: 28.— - 30. Oktober 2016 Verantwortliche: Stefanie Kern, Mail: stafanie.kern@ekiba.de,
Tel.: 0721 9175 442
Weiter Infos unter: www.mitarbeiter-uni.de
Für alle die sich mit uns vor Weihnachten
gerne mit netten Leuten treffen möch-
ten, laden wir herzlich zu unserem legen-
dären Informationsstand mit Waffel-, Glühwein(Punsch)verkauf ein.
Hier stehen wir gerne für alle Fragen über die EJ zur Verfügung.
Wir würden uns freuen wenn Du bei uns mal vorbeischauen würdest!
Ort: Latschariplatz, (vor der Sparkasse) Villingen
Zeit: 23.12.2016, 10.00 — - 18.00 Uhr
- 29 -
Planungs– und Dankeschönwochenende
Wie der Name schon sagt, wird dort Danke ge-
sagt, für das Engagement und den ehrenamtli-
chen Einsatz von Euch für die und in der EJ
und wir wollen gemeinsam Aktionen für das
Jahr 2017 planen.
Der Spaß und das Miteinander sollen dabei
nicht zu kurz kommen.
Dazu sind auch Menschen herzlich eingeladen,
die sonst nicht zu den BV´s kommen oder auch
nur sporadisch bei uns mitmachen können.
Und wie Ihr auf den Bildern seht, ist es immer sehr lustig. Also gleich den
Termin vormerken.
Wir freuen uns auf ein wunderschönes Wochenende mit Euch im wunder-
schönen Weißloch.
Ort: Freizeitheim Weißloch, St. Georgen
Termin: 02.— - 04. Dezember 2016
Alter: alle Interessierten
Kosten: gar nix!!!
Anmeldeschluss: 23. November 2016!!!
Veranstalter und Anmeldung:
- 30 -
Kosteninformation bei Freizeiten
Preisspannen bei unseren Maßnahmen
Beibehalten wollen wir die Regelung mit der Preisspanne bei den Freizeiten / Veranstal-
tungen. Wer nicht mehr bezahlen kann, zahlt den niedrigen Betrag. Wer etwas mehr zah-
len möchte, um auch andere Projekte der EJ zu unterstützen, zahlt den höheren Betrag
(oder auch was dazwischen, oder wer will noch mehr...).
Zuschussmöglichkeiten bei Freizeiten
Wer gerne mit der EJ auf Freizeiten gehen möchte, aber dies aus unterschiedlichen finan-
ziell oder familiären Gründen nicht realisieren kann (alleinerziehend, Großfamilie, ar-
beitssuchend,…), kann sich gerne im Büro der EJ (siehe Seite 6) über Zuschussmöglich-
keiten für eine Verminderung des Teilnehmendenbetrages informieren und beraten las-
sen.
Es gibt vieles, was wir für Sie tun können.
Stiftung der Landeskirche
Die Evangelische Landeskirche hat eine Stiftung ins Leben gerufen, die sich auch zum
Ziel gesetzt hat, Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien zu
unterstützen. Momentan können diese Zuschüsse nicht garantiert werden.
Stiftung des Schwarzwald-Baar-Kreises
Im Schwarzwald Baar Kreis gibt es ebenso einen Fördertopf. Wir haben zwar bisher kei-
ne Erfahrung damit, begleiten Sie aber gerne bei einer Antragsstellung.
Zuschuss aus dem Landesjugendplan
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplanes Kindern
und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien
Zuschüsse, um in Freizeitenheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungs-
urlaub zu verbringen oder an einer Jugendgruppenfahrt teilnehmen zu können. Der An-
trag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Die staatliche Zuwen-
dung beträgt pro Teilnehmende und Tag in 2016 max. 7,50 €.
Wichtig:
Bitte beachten Sie , dass Zuschussanträge grundsätzlich mindestens acht Wochen vor
Beginn der Maßnahme, möglichst im Rahmen der Anmeldung, zu stellen sind.
Wir beraten Sie gerne.
- 31 -
KJR Spieleverleih & Zuschüsse
Was gibt es alles beim KJR:
Der KJR Spieleverleih hat neben „normalen“ Spielgeräten Großgeräte im Verleih (Rollenrutsche und zwei Hüpfburgen), welche zu billigen Konditionen dort ausge-liehen werden können. Ebenfalls gibt es dort Kooperationsspiele für Gruppenpro-zesse, einen Moderationswand und ei-nen Moderationskoffer.
NEU im Verleih sind technische Geräte zum Ausleihen: Beamer und einen sog. Presenter (so einen Art Tageslichtprojek-tor, also eigentlich einen Digicam, die Vorlagen auf Papier zusammen mit dem Beamer an die Wand projizieren kann).
Zuschussmöglichkeiten des KJR´s:
Bei allen Anträgen an den KJR ist es äußerst wichtig, dass die Vorgaben und Fristen des KJRs eingehalten werde müssen: Nur vollständige und korrekt ausgefüllte, sowie gemäß den Richtlinien fristge-recht eingereichte Anträge werden bearbeitet. Die Fristen betragen:
bei Freizeiten, Schulungen und Projekten 8 Wochen nach Beendigung der
Maßnahmen
Einzelantrag mit Einzelnachweis bis zum 1.12.
Andernfalls kann gegebenenfalls eine Ablehnung des Antrags wegen Formfeh-lers erfolgen. Aktuelle Förderquoten: Freizeiten: die Tagessätze waren 2015 1,00 € pro Tag und Teilnehmende. Schulungen: die Tagessätze waren 2015 10,00 € pro Tag und Teilnehmende. Projekte / Aktionen und Förderung der pädagogischen Arbeit von Gruppen: die Höchstsätze waren 2015 100,00 € pro Aktion/Gruppe.
Bei Fragen zu den neuen Zuschussrichtlinien einfach beim KJR oder bei der EJ anrufen, wir beraten euch gerne.
- 32 -
Reisebedingungen
Liebe Teilnehmende auf Veranstaltungen
der Evang. Jugend Villingen, wir sind
verpflichtet, unsere Freizeiten, Reisen,
Aktionen, Schulungen und anderen Maß-
nahmen auf der Grundlage der gültigen
Gesetze anzubieten und durchzuführen.
Für uns ist diese Verpflichtung kein
Problem. Die Konsequenzen sind jedoch
die nachstehenden "Reisebedingungen"
ohne die es leider nicht geht, um Sie über
die beiderseitigen Rechte und Pflichten in
Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie des-
halb aufmerksam die nachfolgenden Rei-
sebedingungen durch. Soweit sie nach
den gesetzlichen Bestimmungen wirksam
einbezogen werden, werden diese Reise-
bedingungen Inhalt des mit Ihnen - nach-
stehend TN (Teilnehmende) genannt -
und uns - nachstehend EJ (Evang.
Jugend Villingen) - abschließenden Rei-
severtrages. Sie ergänzen insoweit die ge-
setzlichen Vorschriften der §§ 651a ff
BGB 7 über den Pauschalreisevertrag und
der Informationsverordnung für EJ und
füllen diese Vorschriften aus.
Leitung
Bei unseren Maßnahmen werden ge-
schulte, ehrenamtlich Mitarbeitende zur
pädagogischen Betreuung der TN einge-
setzt. Diese Personen übernehmen für die
Dauer der Freizeit die gesetzliche Auf-
sichtspflicht. Bei besonderer Miss-
achtung der notwendigen Forderung ist
die Leitung berechtigt den TN auf eigene
Kosten zurückzuschicken
(s. Punkt 8.1.2. der Reisebedingungen).
Sicherungsschein
Der Gesetzgeber hat eine ab dem
01.07.1994 geltende Verpflichtung für EJ
eingeführt, den Reisepreis des Kunden
durch einen so genannten Sicherungs-
schein abzusichern. Von dieser Ver-
pflichtung ausgenommen sind EJ, die
Körperschaften des öffentlichen Rechts
sind. Die Evang. Landeskirche in Baden
ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Die EJ ist eine rechtlich unselb-
ständige Einrichtung des Evang. Kirchen-
bezirks Villingen und deshalb von der
neuen gesetzlichen Verpflichtung befreit.
Dasselbe gilt für Kirchenbezirke und Kir-
chengemeinden als Körperschaften des
öffentlichen Rechts.
REISEBEDINGUNGEN
1. Anmeldung/Vertragsabschluss
1.1 Mit der Anmeldung zu einer Maßnah-
me, welche ausschließlich schriftlich mit
dem vorgedruckten Anmeldeformular
erfolgen kann, bietet der TN (soweit die-
se/dieser minderjährig ist, durch seine
gesetzlichen Vertreter) der EJ den Ab-
schluss eines Reisevertrages auf der
Grundlage dieser Reisebedingungen ver-
bindlich an.
Die Anmeldung erfolgt durch den An-
melder auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten TN, für deren Vertrags-
verpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche oder
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag bei Minderjährigen
mit seinen gesetzlichen Vertretern ist zu-
stande gekommen, wenn die Anmeldung
von der EJ schriftlich bestätigt worden
ist. Bei volljährigen TN bedarf die An-
nahme keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsabschluss
wird die EJ dem TN die Reisebestätigung
aushändigen. Weicht der Inhalt der Rei-
sebestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot der EJ vor,
an das er für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zu-
- 33 -
stande, wenn der TN innerhalb der Bin-
dungsfrist der EJ die Annahme erklärt.
2. Leistungen
2.1 Die Leistungsverpflichtung der EJ er-
gibt sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in Verbindung
mit dem zum Zeitpunkt der Reise gülti-
gen Prospekt und nach Maßgabe sämtli-
cher erhaltenen Hinweise und Erläute-
rungen sowie eventueller ergänzender In-
formationsbriefe für die einzelnen Ange-
bote, die dem TN zur Verfügung gestellt
wurden. Im Preis inbegriffen sind - sofern
nichts anderes angegeben ist - die Kosten
für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei
Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbrin-
gung erfolgt, wenn nicht anders ausge-
schrieben, in Mehrbettzimmern, Heulager
oder Zelten. Die EJ bzw. die von ihm
einge-setzten Freizeitleiter/ Freizeitleite-
rin (FL) vermitteln bei unseren Freizeiten
vor Ort verschiedene Zusatzangebote
(z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Skipässe). Diese Zusatzleistungen wer-
den, soweit sie nicht Bestandteil des ge-
buchten und bestätigten Reiseangebots
sind, von der EJ bzw. dessen FL lediglich
als Fremdleistung vermittelt.
2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinba-
rungen zu den im Freizeitprospekt be-
schriebenen Leistungen sowie zu den
Reisebedingungen bedürfen einer aus-
drücklichen Vereinbarung mit der EJ. Sie
sollten aus Beweisgründen schriftlich ge-
troffen werden.
2.3 Die EJ behält sich jedoch ausdrück
lich vor, aus sachlich berechtigten, er-
heblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluss eine Ände-
rung der Prospektangaben zu erklären,
über die der TN vor Buchung selbstver-
ständlich informiert wird.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Zu den nachfolgenden Zahlungsbe-
dingungen beachten Sie unbedingt die Er-
läuterungen in den Wichtigen Hinweisen
Ziffer 8.
3.2 Nach Vertragsabschluss bei Erhalt
der Reisebestätigung wird, wenn nichts
anderes vereinbart wird, eine Anzahlung
von € 75,- fällig. Wird die Anzahlung
nicht geleistet, so ist damit kein Rücktritt
vom Reisevertrag gegeben.
3.3 Der gesamte Reisepreis ist zwei Wo-
chen vor Reisebeginn, jedoch frühestens
nach erfolgter Anmeldebestätigung, ge-
gen Aushändigung der Reiseunterlagen
an das EJ zu bezahlen, wenn feststeht,
dass die Reise durchgeführt wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und die von der EJ nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind,
nicht zu einer wesentlichen Änderung der
Reiseleistung führen und den Gesamtzu-
schnitt der gebuchten Reise nicht beein-
trächtigen. Eventuelle Gewährungsleis-
tungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Die EJ ist verpflichtet, den
TN über Leistungsänderungen und Leis-
tungsabweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird
es dem TN eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbie-
ten. Die EJ behält sich vor, die ausge-
schriebenen und mit der Buchung bestä-
tigten Preise im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer Än-
Reisebedingungen
- 34 -
derung der für die betreffende Reise gel-
tenden Wechselkurse in dem Umfang zu
ändern, wie sich die Erhöhung der Beför-
derungskosten oder der Abgaben für be-
stimmte Leistungen pro Person bzw. pro
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, so-
fern zwischen Vertragsschluss der Rei-
sebestätigung beim Kunden und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Mo-
nate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises oder einer Änderung ei-
ner wesentlichen Reiseleistung hat die EJ
den TN unverzüglich, spätestens jedoch
21 Tage vor Reiseantritt davon in Kennt-
nis zu setzen. Preiserhöhungen nach die-
sem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% oder
im Falle einer erheblichen Änderung ei-
ner wesentlichen Reiseleistung ist der TN
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisever-
trag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer gleichwertigen Reise zu verlan-
gen, wenn die EJ in der Lage ist, eine sol-
che Reise ohne Mehrpreis für den TN aus
seinem Angebot anzubieten. Der TN hat
die Rechte unverzüglich nach Erklärung
der EJ über die Preiserhöhung der Reise-
leitung diesen gegenüber geltend zu ma-
chen.
5. Rücktritt der/des TN, Umbuchungen,
Ersatzperson
5.1 Der/die TN kann bis zum Maßnah-
menbeginn jederzeit vom Reisevertrag
zurücktreten. Die Rücktrittserklärung
sollte schriftlich erfolgen. Stichtag ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei der
EJ.
5.2 Tritt der/die TN vom Reisevertrag
zurück oder tritt er/sie ohne vom Reise-
vertrag zurückzutreten die Maßnahme
nicht an, stehen der EJ eine pauschale
Entschädigung zu. Diese beträgt: bei ei-
nem Rücktritt bis 43 Tage vor Maßnah-
menbeginn 25% zwischen dem 42 und 22
Tag vor Maßnahmenbeginn 50% des
Maßnahmenpreises, vom 21. Tag bis 8.
Tag vor Maßnahmenbeginn 75% des
Maßnahmenpreises, vom 7. Tag bis zum
Maßnahmenbeginn 100% des Maßnah-
menpreises.
Dem/der TN ist es jedoch ausdrücklich
gestattet einen Nachweis zu erbringen,
dass ein Schaden oder eine Wertminde-
rung überhaupt nicht entstanden ist oder
wesentlich geringer als die pauschale
Entschädigung.
5.3 Der Nichtantritt der Maßnahme ohne
ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt
nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In
diesem Falle bleibt der/die TN zur vollen
Bezahlung des Maßnahmenpreises ver-
pflichtet.
5.4 Bis zum Maßnahmenbeginn kann der
TN verlangen, dass statt seiner ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Rei-
severtrag eintritt. Die EJ kann dem Ein-
tritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen Maßnahmenerfor-
dernissen nicht genügt oder seiner Teil-
nahme der gesetzlichen Vorschriften ent-
gegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ver-
trag ein, so haften er und der ursprüngli-
che TN dem EJ als Gesamtschuldner für
den Maßnahmenpreis.
5.5 Lässt sich der TN durch eine geeig-
nete Person vertreten, oder wird eine Um-
buchung vorgenommen, wird eine Kos-
tenpauschale von € 25,- pro Person erho-
ben.
6. Nicht in Anspruch genommene Leis
tungen
Nimmt der TN einzelne Maßnahmenleis-
tungen infolge vorzeitiger Rückreise we-
gen Krankheit oder aus anderen, nicht
Reisebedingungen
- 35 -
von EJ zu vertretenden Gründen nicht in
Anspruch, so besteht von Seiten des TN
kein Anspruch auf anteilige Rückerstat-
tung. Die EJ bezahlt an den TN ersparte
Aufwendungen zurück, sobald und so-
weit sie von den einzelnen Leistungsträ-
gern tatsächlich an die EJ zurückerstattet
worden sind.
7. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist
7.1 Der TN ist zur Beachtung der ihm in
der Maßnahmenausschreibung und/oder
den übersandten Reiseunterlagen, insbe-
sondere dem Informationsbrief, enthalte-
nen Hinweise verpflichtet.
7.2 Bei verschiedenen Maßnahmen über-
nehmen die TN das Bettenmachen, betei-
ligen sich an der Reinhaltung des Hauses,
beim Küchen- und Abwaschdienst und
beim Einkaufen.
7.3 Der TN ist verpflichtet, bei aufgetre-
tenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwir-
ken, eventuelle Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten.
7.4 Der TN ist insbesondere verpflichtet,
seine Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Maßnahmenleitung zur Kennt-
nis zu geben. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterlässt es der TN schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch
auf Minderung nicht ein.
7.5 Der TN ist verpflichtet sämtliche An-
sprüche, die im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag bzw. den von EJ erbrachten
Leistungen stehen, innerhalb eines Mo-
nats nach den vertraglich vorgesehenen
Rückreisedatum gegenüber der EJ gel-
tend zu machen.
7.6 Wird die Maßnahme infolge eines
Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann
der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe
gilt, wenn ihm die Maßnahme infolge
eines solchen Mangels aus wichtigen, der
EJ erkennbaren, Grund nicht zuzumuten
ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn
die EJ, bzw. seine Beauftragten (FL, ört-
liche Agentur) eine ihnen vom TN be-
stimmte, angemessene Pflicht haben ver-
streichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
8. Rücktritt und Kündigung durch den
Veranstalter
8.1 Die EJ kann in folgenden Fallen vor
Antritt der Maßnahme vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Maß-
nahme den Reisevertrag kündigen, und
zwar:
8.1.1 bis 4 Wochen vor Maßnahmenbe-
ginn bei Nichterreichen einer ausge-
schriebenen Mindestteilnehmendenzahl.
Die EJ ist verpflichtet, den TN unverzüg-
lich nach Eintritt der Voraussetzungen für
die Nichtdurchführung der Reise zu un-
terrichten und ihm/ihr die Rücktrittserklä-
rung zuzuleiten. Der TN erhält den einge-
zahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Weitere Ansprüche bestehen nicht,
8.1.2 ohne Einhaltung einer Frist, wenn
der TN die Durchführung der Maßnahme
nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Kündigung des Reise-
vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der
Veranstalter, so behalt er den Anspruch
auf den Maßnahmenpreis. Er muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwen-
dungen sowie diejenigen Vorteile anrech-
nen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch ge-
nommenen Leistung erlangt, einschließ-
lich der ihm von Leistungsträgern gutge-
brachten Beträge. 8.1.3 ohne an eine Frist gebunden zu sein,
wenn die Durchführung der Maßnahme
infolge bei Vertrags-Abschluss nicht vor-
hersehbarer, außergewöhnlicher Umstände
Reisebedingungen
- 36 -
(Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt ist. Wird der
Vertrag gekündigt, so kann der Veranstal-
ter für die bereits erbrachten oder bis zur
Beendigung der Maßnahme noch zu erbrin-
genden Leistung eine angemessene Ent-
schädigung verlangen.
9. Haftung
9.1 Der EJ haftet im Rahmen der Sorg-
faltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes
für:
1. Die gewissenhafte Maßnahmenvorberei
tung;
2. Die sorgfältige Auswahl und Überwa
chung der Leistungsträger;
3. Die Richtigkeit aller in den Katalogen
angegebenen Leistungen, sofern der EJ
nicht gem. Ziffer 3 vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben erklärt
hat;
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Leistungen.
Der EJ haftet für ein Verschulden der mit
der Leistungserbringung betrauten Perso-
nen. Wird im Rahmen einer Maßnahme
oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und den TN
hierfür ein entsprechender Beförderungs-
ausweis ausgestellt, so erbringt die EJ inso-
weit Fremdleistungen, sofern er in der Aus-
schreibung oder in der Maßnahmenbestäti-
gung ausdrücklich darauf hinweist. Er haf-
tet daher nicht für die Erbringung der Be-
förderungsleistung selbst. Eine etwaige
Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unter-
nehmen, auf die der TN ausdrücklich hin-
zuweisen ist und die auf Wunsch auch zu-
gänglich zu machen sind.
9.2 Die Haftung der EJ ist bei Schäden, die
nicht Körperschäden sind, auf den dreifa-
chen Maßnahmenpreis beschränkt,
1. Soweit ein Schaden des TN weder vor-
sätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird, oder
2. soweit die EJ für einen dem TN ent
stehenden Schaden allein wegen eines Ver-
schuldens eines Leistungsträgers ver-
antwortlich ist. Für alle Schadenersatzan-
sprüche des Kunden gegen die EJ aus uner-
laubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet
die EJ bei Personenschäden bis € 75.000,00
je Kunde und Maßnahme. Die Haftungsbe-
schränkung für Sachschäden beträgt je
Kunde und Maßnahme € 4.000,00. Liegt
der Maßnahmenpreis über € 1.360,00, ist
die Haftung auf die Höhe des 3fachen
Maßnahmenpreises beschränkt. Dem Kun-
den wird in diesem Zusammenhang im
eigenen Interesse der Abschluss einer Rei-
seunfall- und Reisegepäckversicherung
empfohlen. Die EJ haftet nicht für Leis-
tungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen ledig-
lich vermittelt werden, z. B. Sportveran-
staltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw. und die in der Reisebeschreibung -
Ausschreibung - ausdrücklich als Fremd-
leistung gekennzeichnet werden. Ein Scha-
densersatzanspruch gegen die EJ ist inso-
weit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leis-
tungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Scha-
densersatz gegen Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Be-
schränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Vor-
aussetzungen ausgeschlossen ist.
9.3 Besonderheiten:
Entgegen der Lebensmittelverordnung ver-
wendet die EJ bei der Kinderfreizeit auf
dem Eselhof Rohmilch von einem offiziel-
len Milchlieferanten in der Küche.
Die Kühlkette wird hierbei eingehalten.
Möchte ein TN diese Rohmilch nicht ver-
Reisebedingungen
- 37 -
zehren, so muss dies der EJ mit der Anmel-
dung mitgeteilt werden.
10. Gewährleistung/Abhilfe
Wird die Maßnahme nicht vertragsgemäß
erbracht, so kann der TN Abhilfe verlan-
gen. Die EJ kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßig hohen
Aufwand erfordert. Die EJ kann auch in
der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine
gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
11. Minderung des Maßnahmenreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Maßnahme kann der TN
eine entsprechende Herabsetzung des Maß-
nahmenpreises verlangen (Minderung). Der
Maßnahmenpreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des
Verkaufs der Wert der Maßnahme in man-
gelfreiem Zustand zu dem jetzigen Wert
gestanden haben würde. Die Minderung
tritt nicht ein, soweit es der TN schuldhaft
unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
12. Kündigung des Vertrages
Wird eine Maßnahme infolge eines Man-
gels erheblich beeinträchtigt und leistet die
EJ innerhalb einer angemessenen Frist kei-
ne Abhilfe, so kann der TN im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisever-
trag in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem TN die Maßnah-
me infolge eines Mangels aus wichtigem
Grund - der EJ erkennbaren Grund - nicht
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist
für die Abhilfe bedarf es auch dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der
EJ verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein beson-
deres Interesse des TN gerechtfertigt wird.
Er schuldet der EJ den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Maßnahmenpreises, sofern die Leistun-
gen für ihn von Interesse waren.
13. Schadensersatz
Der TN kann unbeschadet der Minderung
oder der Kündigung Schadensersatz we-
gen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel der Maßnahme beruht auf ei-
nem Umstand, den die EJ nicht zu vertreten
hat.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Ge
sundheitsbestimmungen und Versiche-
rungen
14.1 Die EJ ist verpflichtet, die Teil-
nehmer über Bestimmungen der Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften zu un-
terrichten, soweit sie ihm bekannt sind/oder
bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müssten.
Ohne besondere Mitteilung an den Veran-
stalter wird dabei unterstellt, dass der TN
deutscher Staatsbürger ist und keine Beson-
derheiten (Doppel-Staatsbürgerschaft,
Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen. TN,
die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft
haben, müssen rechtzeitig ein Visum für
das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland
besorgen.
14.2 Soweit die EJ ihrer Hinweispflicht
nachkommt, ist der TN zur Einhaltung
dieser Bestimmungen verpflichtet.
14.3 Die EJ haftet nicht für die rechtzei-
tige Erteilung und den Zugang notwendi-
ger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch dann nicht, wenn die Be-
schaffung vom Veranstalter übernommen
wird, es sei denn, dass die Verzögerung
vom Veranstalter zu vertreten ist.
14.4 Angaben über gesundheitliche Ein-
schränkungen der TN können nur berück-
sichtigt werden, wenn uns dies mit der
Anmeldung im Freizeitpass schriftlich be-
kannt gegeben wird.
14.5 Jede/jeder TN ist bei Maßnahmen im
Inland unfall- und haftpflichtversichert. Es
Reisebedingungen
- 38 -
besteht keine Krankenversicherung. Von
der Unfallversicherung werden Heilkosten
nur übernommen, soweit kein ausreichen-
der Krankenversicherungsschutz besteht.
Die Krankenkasse bzw. der Krankenversi-
cherer ist vorleistungspflichtig.
Bei Maßnahmen im Ausland schließen wir
eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und
Haftpflichtversicherung ab.
Der Versicherungsschutz der EJ greift erst,
wenn die/der TN keinen eigenen ausrei-
chenden Versicherungsschutz besitzt.
Bitte beachten Sie, dass in die Teilnehmen-
denpreise keine Reiserücktrittskostenver-
sicherung und keine Reisegepäckversi-
cherung oder sonstige Versicherungen zur
Deckung von Folgekosten eingeschlossen
sind. Da wir im Falle Ihres Rücktritts,
Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5
unserer Reisebedingungen erheben, emp-
fehlen wir Ihnen dringend den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Diese können Sie auch mit einer Reisege-
päckversicherung kombinieren. Auf
Wunsch senden wir Ihnen gerne Unterla-
gen zu.
15. Verjährung, Datenschutz
15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsge-
mäßer Erbringung der Maßnahme hat der
TN innerhalb eines Monats nach vertrag-
lich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber der EJ geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschul-
den an der Einhaltung der Frist verhindert
war. Vertragliche Ansprüche des TN ver-
jähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Maßnahme dem
Vertrag nach enden sollte. Hat der TN sol-
che Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an
dem die EJ, die Ansprüche schriftlich zu-
rückweist. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren in 3 Jahren.
15.2 Die für die Verwaltung der Maßnah-
me benötigten Personendaten des TN wer-
den mittels EDV erfasst und nur vom je-
weiligen Veranstalter verwendet und nicht
weitergegeben. Jedoch in dringenden Not-
fallsituationen, können die Personaldaten
von Dritten eingesehen werden.
16. Veröffentlichung von Bildmaterial
Sollte nichts Gegenteiliges schriftliche
vereinbart werden, erklären sich die TN
einverstanden, dass die von den Mitarbei-
ter/innen der EJ oder von anderen TN wäh-
rend der Maßnahme aufgenommen Fotos,
Videofilme oder darüber verfasste Reisebe-
richte, auf der EJ-Website, zu Pressezwe-
cken, in Berichten, anderen Medien oder in
anderen Drucksorten unter Wahrung aller
Rechte der Persönlichkeit der TN, veröf-
fentlicht werden oder weiterverwendet
werden können.
Des weiteren weisen wir darauf hin, dass
von TN selbst gemachte Bilder vor der
Veröffentlichung in Foren, auf Websites
oder nur zur Weitergabe an dritte eine
schriftliche Erklärung der/des Abgebildeten
vorzuliegen hat.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestim
mungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestim-
mungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur
Folge.
18. Gerichtsstand
Der TN kann die EJ nur an dessen Sitz
verklagen. Für Klagen der EJ gegen den
TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend, es
sei denn, die Klage richtet sich gegen Voll-
kaufleute oder Personen, die nach Ab-
schluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit-
punkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
In solchen Fällen ist der Sitz der EJ maßge-
bend.
Reisebedingungen
- 39 -
Telefon: 07721/9464-207
Fax: 07721/9464-194
Konto: Alle Zahlungen an die
Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen
Volksbank Villingen
IBAN DE48 6949 0000 0030 5900 07
BIC GENODE61VS1
Impressum: Das P0INT wird herausgegeben
von der Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen
Redaktion: Sascha Nowara
Titelbild: Ulrike Rosenstil, Hüfingen
Inhalt: Cornelia und Sascha Nowara, Ines Keller, und andere ehren- und hauptamtli-
che Mitarbeitende des Kirchenbezirks
Druck: GemeindebriefDruckerei, Groß Oesingen
Konto & Impressum
- 40 -
Anmeldung 2016 Veranstaltung: ...............................................................
Name: ..... .................................................. Vorname: .......................................................
Anschrift: ............................................................................................................................
email: ..................................................................................................................................
Geburtsdatum: .......................................... Telefon Nr.: .................................................... Hinweise auf evtl. Krankheiten, Einschränkungen, Medikamente, Essensvorschriften,...:
............................................................................................................................................
Ich kann schwimmen ja nein Vegetarier* in ja nein Ich darf unter Aufsicht baden ja nein Geschlecht: weiblich männlich Ich bin evang. kath. sonstiges:………...….….
Hiermit erkenne ich die Reisebedingungen der Evang. Bezirksjugend wie abgedruckt an.
Datum: ....... ............................................... Unterschrift .................................................... (bei unter 18 Jährigen die der Eltern oder Personensorgeberechtigten)
Anmeldung 2016 Veranstaltung: Alle Achtung 2016
Termin: ............................................................
Name: Vorname: .............................................................. Anschrift: ............................................................................................................................
email: .................................................................................................................................
Geburtstag: ........................................... Telefon Nr.: ......................................................
Datum: .................................................. Unterschrift .......................................................
(bei unter 18 Jährigen die der Eltern oder Personensorgeberechtigte
- 41 -
Anmeldung 2016 Veranstaltung: ...............................................................
Name: ..... .................................................. Vorname: .......................................................
Anschrift: ............................................................................................................................
email: ..................................................................................................................................
Geburtsdatum: .......................................... Telefon Nr.: .................................................... Hinweise auf evtl. Krankheiten, Einschränkungen, Medikamente, Essensvorschriften,...:
............................................................................................................................................
Ich kann schwimmen ja nein Vegetarier* in ja nein Ich darf unter Aufsicht baden ja nein Geschlecht: weiblich männlich Ich bin evang. kath. sonstiges:………...….….
Hiermit erkenne ich die Reisebedingungen der Evang. Bezirksjugend wie abgedruckt an.
Datum: ....... ............................................... Unterschrift .................................................... (bei unter 18 Jährigen die der Eltern oder Personensorgeberechtigten)
Anmeldung 2016 Veranstaltung: ...............................................................
Name: ..... .................................................. Vorname: .......................................................
Anschrift: ............................................................................................................................
email: ..................................................................................................................................
Geburtsdatum: .......................................... Telefon Nr.: .................................................... Hinweise auf evtl. Krankheiten, Einschränkungen, Medikamente, Essensvorschriften,...:
............................................................................................................................................
Ich kann schwimmen ja nein Vegetarier* in ja nein Ich darf unter Aufsicht baden ja nein Geschlecht: weiblich männlich Ich bin evang. kath. sonstiges:………...….….
Hiermit erkenne ich die Reisebedingungen der Evang. Bezirksjugend wie abgedruckt an.
Datum: ....... ............................................... Unterschrift .................................................... (bei unter 18 Jährigen die der Eltern oder Personensorgeberechtigten)
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Absender:
Evang. Jugend
im Kirchenbezirk Villingen
Wehrstr. 4
78050 VS-Villingen
Absender:
Evang. Jugend
im Kirchenbezirk Villingen
Wehrstr. 4
78050 VS-Villingen
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