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Automatisiertes Fahren mit Blick auf 2030Expertenmeeting „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Mannheim, 26.11.2018
Erklärung von Valletta (März 2017):
Schwerverletzte (MAIS 3+)2017 - 2030
Weißbuch der Verkehrssicherheit (2010):
Verkehrstote2010 - 2020 - 50 %
- 50 %2030
2020
Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit 2017
3 / 26.11.2018 VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Automatisierung des Individualverkehrs auf der Straße ...
... ist nicht gleichzusetzen mit grundsätzlicher Vermeidung von Unfällen.
... kann nur im Zusammenhang mit Verkehrstrennung durch infrastrukturelle Maßnahmen Unfallfreiheit erzielen.
... erlaubt neue Freiheitsgrade für Menschen und erhöht die Mobilitätaller Altersgruppen.
... erhöht die Verkehrssicherheit mit zunehmender Verbreitung undtechnologischem Fortschritt.
... ist ein wesentlicher Baustein für die Mobilität der Zukunft.
Der VDI bietet an, die Evaluierung der 2019 vorgesehenen Revisiondes Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit seinen Experten zu begleiten.
Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit 2017Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit 2018
5 / 26.11.2018 VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Was spricht aus Ihrer Sicht für bzw. gegen selbstfahrende Autos?
Automatisiertes Fahren mit Blick auf 2030Sicht der Anwender
27%
8%
26%
26%
27%
29%
43%
60%
0% 20% 40% 60% 80%
Es gibt keine Vorteile
Schneller ans Ziel
Mehr Fahrkomfort
Mehr Zeit für Fahrer
GeringereUmweltbelastungen
Weniger Unfälle
Geringerer Verbrauch
Mehr Sicherheit fürVerkehrsteilnehmer
9%
32%
35%
37%
42%
52%
52%
63%
68%
0% 20% 40% 60% 80%
Es gibt keine Nachteile
Traue Technik inGefahrensituationen nicht
Zu teuer
Spaß am Selbstfahren
Investitionen in Infrastruktur
Unklare Rechtslage
Angst vor Datennutzungdurch Dritte
Angst vor Hackern
Angst vor technischenProblemen
Basis: Alle Befragten (n=1.238) | Quelle: Bitkom Research | Mehrfachnennungen möglich
6 / 26.11.2018 VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Automatisiertes Fahren mit Blick auf 2030Sicht der VDI-Experten
Dipl.-Ing. Steffen LinkenbachDipl.-Ing. Michael Fehring
Dipl.-Ing. Kay Morschheuser
Dipl.-Ing. Felix Deissinger
Dipl.-Ing. Jens Bovenkerk
Welf Stankowitz
Prof. Dr. Georg RudingerRA Burkhard Nipper
Dr.-Ing. Matthias Kühn
Dipl.-Ing. Jürgen Bönninger
7 / 26.11.2018 VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Automatisiertes Fahren mit Blick auf 2030Sicht der VDI-Experten
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
Nachweis der Sicherheit
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
1
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“10 / 12.03.2019
Nachweis der SicherheitSichere Fahrweise automatisierter Fahrfunktionen
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“11 / 12.03.2019
Nachweis der SicherheitAnforderungen zur sicheren Fahrweise
Level Anforderungen an das Fahrzeug
Anforderungen an denFahrzeugführer
5Das Fahrzeug bewältigt auf allen Strecken alle Fahraufgaben unter selbständiger Ausführung aller Fahrfunktionen und kann im Notfall einen risikominimalen Zustand herbeiführen.
Ein Fahrzeugführer ist nicht mehr erforderlich.
4
Das Fahrzeug bewältigt auf definierten Strecken alle Fahraufgaben unter selbständiger Ausführung aller Fahrfunktionen und kann im Notfall einen risikominimalen Zustand herbeiführen.
Der Fahrzeugführer muss auf diesen definierten Strecken das Fahrzeug bei der Bewältigung der Fahraufgaben nicht mehr überwachen. Er übernimmt die Fahrfunktionen, wenn er dies selbst wünscht oder mit ausreichender Zeitreserve durch das Fahrzeug dazu aufgefordert wird.
3 Das Fahrzeug bewältigt definierte Fahraufgaben unter selbständiger Ausführung aller Fahrfunktionen.
Der Fahrzeugführer überwacht das Fahrzeug bei der Bewältigung dieser definierten Fahraufgaben lückenlos und muss die Fahrfunktionen im Notfall unverzüglich übernehmen.
2 Das Fahrzeug unterstützt den Fahrzeugführer bei definierten Fahrfunktionen durch Assistenzsysteme.
Der Fahrzeugführer übernimmt alle Fahrfunktionen und kann die Assistenzsysteme nutzen.
1 Das Fahrzeug unterstützt den Fahrzeugführer bei keiner Fahrfunktion. Der Fahrzeugführer übernimmt alle Fahrfunktionen.
Fahrfunktionen: Fahrkompetenzbereich einer fahrzeugtechnischen Einrichtung (z. B. Autobahnpilot) zur Bewältigung einer Fahraufgabe.
Situationsübergreifende Fahrfunktionen mit Bezug zu Fahraufgaben sind: a) Verkehrs- und Umfeldwahrnehmung b) Geschwindigkeitsanpassung c) Fahrzeugpositionierungd) Kommunikation & Interaktione) Umweltverhalten
J. Bönninger, 10/2018
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“12 / 12.03.2019
Unfall (menschl. Fahrer)
Unfall (AF)
Sicherheitsfaktor „S“
Kritisch
Einfach
Kritikalitätvon Fahrsituationen
Fahrleistung[km]
< 1 Mio Tesla
1 kein Unfall mit Getöteten
S * 390 Mio390 Mio
Automatisiertes Fahren mussmindestens so sicher sein
wie ein menschlicher Fahrer
Unfallfreie1 km automatisiert (chauffiert) fahrender PKW, Autobahnen
Nachweis der SicherheitSichere Fahrweise automatisierter Fahrfunktionen
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“13 / 12.03.2019
Unfall (menschl. Fahrer)
Unfall (AF)
Sicherheitsfaktor „S“
Kritisch
Einfach
Kritikalitätvon Fahrsituationen
Fahrleistung[km]
< 1 Mio Tesla
1 kein Unfall mit Getöteten
S * 130 Mio130 Mio
Automatisiertes Fahren mussmindestens so sicher sein
wie ein menschlicher Fahrer
Unfallfreie1 km automatisiert (chauffiert) fahrender PKW, Landstraße
Nachweis der SicherheitSichere Fahrweise automatisierter Fahrfunktionen
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“14 / 12.03.2019
Unfall (menschl. Fahrer)
Unfall (AF)
Sicherheitsfaktor „S“
Kritisch
Einfach
Kritikalitätvon Fahrsituationen
Fahrleistung[km]
< 1 Mio Tesla
1 kein Unfall mit Getöteten
S * 220 Mio220 Mio
Automatisiertes Fahren mussmindestens so sicher sein
wie ein menschlicher Fahrer
Unfallfreie1 km automatisiert (chauffiert) fahrender PKW, innerorts
Nachweis der SicherheitSichere Fahrweise automatisierter Fahrfunktionen
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“15 / 12.03.2019
Nachweis der SicherheitSichere Fahrweise automatisierter Fahrfunktionen
16 / 26.11.2018 VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Untersuchung des Fahrverhaltensin definierten Verkehrssituationen
Simulation
geschütztes Testfeld mit realen Umgebungsbedingungen
öffentliches Testfeld
Nachweis der SicherheitPrüfung von automatisierten Fahrfunktionen
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
1
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen2
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“19 / 12.03.2019
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche Anpassungen
Anpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klaren Differenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a.
Anpassung des Fahrerverhaltensrechts, z.B. in Bezug auf fahrfremde Tätigkeiten
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“20 / 12.03.2019
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche Anpassungen
Anpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klaren Differenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a.
Prüfung des Regelungsbedarfes hinsichtlich des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber fahrerlosen Fahrzeugen
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“21 / 12.03.2019
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche Anpassungen
Anpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klaren Differenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a.
Ergänzung der Regelungen bezüglich Lenk- und Ruhezeiten
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“22 / 12.03.2019
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche Anpassungen
Anpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klaren Differenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a.
Prüfung der Übertragbarkeit von Typgenehmigungsvorschriftenfür fahrerlose Fahrzeuge
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“23 / 12.03.2019
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche Anpassungen
Anpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klaren Differenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a.
Prüfung des Regelungsbedarfs des Betriebs von Leitwarten
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“24 / 12.03.2019
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche Anpassungen
Anpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klaren Differenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a.
Überprüfung der Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“25 / 12.03.2019
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenMitarbeit VDI-Experten in UN-ECE-Arbeitsgruppen
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen2
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
3
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“28 / 12.03.2019
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeMotivation: Wer trägt die Schuld?
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“29 / 12.03.2019
Straßenverkehrsgesetz (StVG)§ 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder
vollautomatisierter Fahrfunktion
(1) Kraftfahrzeuge gemäß § 1a speichern die durch ein Satellitennavigationssystem ermittelten Positions- und Zeitangaben, wenn ein Wechsel der Fahrzeugsteuerung zwischen Fahrzeugführer und dem hoch- oder vollautomatisierten System erfolgt. Eine derartige Speicherung erfolgt auch, wenn der Fahrzeugführer durch das System aufgefordert wird, die Fahrzeugsteuerung zu übernehmen oder eine technische Störung des Systems auftritt.
(2) Die gemäß Absatz 1 gespeicherten Daten dürfen den nach Landesrecht für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständigen Behörden auf deren Verlangen übermittelt werden. Die übermittelten Daten dürfen durch diese gespeichert und genutzt werden. Der Umfang der Datenübermittlung ist auf das Maß zu beschränken, das für den Zweck der Feststellung des Absatzes 1 im Zusammenhang mit dem durch diese Behörden geführten Verfahren der eingeleiteten Kontrolle notwendig ist. Davon unberührt bleiben die allgemeinen Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Datenschreiber für automatisierte Fahrzeuge§ 63a StVG
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“30 / 12.03.2019
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten müssen gespeichert werden? §63a StVG
Aufzeichnung für 6 Monate im Fahrzeug und auf hoheitlichem Server Übernahmeaufforderung vom automatisierten System an den Fahrzeugführer Systemfehler im automatisierten System
ÜbernahmeFahraufgabebeim Fahrer
Übernahme-aufforderung
Fahraufgabebeim Fahrer
Fahraufgabebeim Fahrzeug
!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“31 / 12.03.2019
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten müssen gespeichert werden? §63a StVG
Aufzeichnung für 6 Monate im Fahrzeug und auf hoheitlichem Server Übernahmeaufforderung vom automatisierten System an den Fahrzeugführer Systemfehler im automatisierten System
ÜbernahmeFahraufgabebeim Fahrer
Übernahme-aufforderung
Fahraufgabebeim Fahrer
Fahraufgabebeim Fahrzeug
!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)
Aufzeichnung für 3 Jahre im Fahrzeug und auf hoheitlichem Server Unfälle gemäß § 7 StVG mit voll- oder hochautomatisierten Fahrzeugen
UNFALL
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“32 / 12.03.2019
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten sollten zusätzlich gespeichert werden?
ÜbernahmeFahraufgabebeim Fahrer
Übernahme-aufforderung
Fahraufgabebeim Fahrer
Fahraufgabebeim Fahrzeug
!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)
UNFALL
Speicherung aller notwendigen Informationen, um den Unfallhergang vollumfänglich zu rekonstruieren die eindeutige Klärung der Verantwortung zu ermöglichen
min. 100 mmin. 5 sec
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“33 / 12.03.2019
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten sollten zusätzlich gespeichert werden?
ÜbernahmeFahraufgabebeim Fahrer
Übernahme-aufforderung
Fahraufgabebeim Fahrer
Fahraufgabebeim Fahrzeug
!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)
UNFALL
min. 100 mmin. 5 sec
Speicherung aller notwendigen Informationen, um den Unfallhergang vollumfänglich zu rekonstruieren die eindeutige Klärung der Verantwortung zu ermöglichen
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“34 / 12.03.2019
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten sollten zusätzlich gespeichert werden?
ÜbernahmeFahraufgabebeim Fahrer
Übernahme-aufforderung
Fahraufgabebeim Fahrer
Fahraufgabebeim Fahrzeug
!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)
UNFALL
min. 100 mmin. 5 sec
Speicherung aller notwendigen Informationen, um den Unfallhergang vollumfänglich zu rekonstruieren die eindeutige Klärung der Verantwortung zu ermöglichen
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“35 / 12.03.2019
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten sollten zusätzlich gespeichert werden?
ÜbernahmeFahraufgabebeim Fahrer
Übernahme-aufforderung
Fahraufgabebeim Fahrer
Fahraufgabebeim Fahrzeug
!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)
UNFALL
min. 100 mmin. 5 sec
Speicherung aller notwendigen Informationen, um den Unfallhergang vollumfänglich zu rekonstruieren die eindeutige Klärung der Verantwortung zu ermöglichen
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
3
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
4
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“38 / 12.03.2019
Datensicherheit & DatenschutzDatenvolumen automatisierter Fahrzeuge
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“39 / 12.03.2019
Datensicherheit & DatenschutzProduziertes Datenvolumen (Datenvolumen/Tag)
Person (durchschn.)
650 MB (2016)
1,5 GB (Prognose 2020)
Automatisierte Fahrzeuge
4.000 GB
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“40 / 12.03.2019
Datensicherheit & DatenschutzDaten – eine neue Investition in der automobilen Welt
(im VDI noch in Diskussion) Zugriffs- und Nutzungsrechte
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
4
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
5
43
Roboter, hoch- und vollautomatisierte Fahrzeuge und Algorithmen müssen erklären, wie sie zu einer Entscheidung kommen, und zwar so, dass die jeweiligen Nutzer und jeder betroffene Dritte diese Erklärung selbst nachvollziehen kann.
Ethische Fragestellungen & technische LösungenAnforderung Entscheidungs-Transparenz
* In Anlehnung an Standard IEEEP 7000 „Ethisches Design von intelligenten informationstechnischen Systemen“
44
Normen und Werte, die unter den geplanten Nutzern eines Algorithmus gelten, sollen unter Berücksichtigung von Wertkonflikten und -konkurrenzen als Entscheidungskriterium in den Algorithmus hineincodiert werden.
Ethische Fragestellungen & technische LösungenAnforderung Einhaltung ethischer Normen
45
Vorschlag für eine 3-stufige Methode
1. Festlegung von Normen und Werten, die unter den geplanten Nutzern eines Algorithmus gelten.
2. Anschließend sollten diese Normen als Regeln in den Algorithmus unter Berücksichtigung von Wertkonflikten und -konkurrenzen hineincodiert werden.
3. Jeder Algorithmus muss im Einsatzfeld getestet, validiert und – falls nötig – modifiziert oder zurückgenommen werden.
Ethische Fragestellungen & technische LösungenGrundsätze*: Technologie dient Menschen
* In Anlehnung an Standard IEEEP 7000 „Ethisches Design von intelligenten informationstechnischen Systemen“ Foto: Cnet
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
5
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
6
48
Anforderungen an die InfrastrukturRelevanz
Straßenreinigung,Baustellenmarkierungen,
Winterdienst
Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen
49
Überarbeitung der Infrastrukturrichtlinie im Rahmen der General SafetyRegulation (GSR)
Ziel: Mindeststandards für
Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen festlegen, um u.a. die Einführung kooperativer, vernetzter und automatisierter Mobilitätsysteme zu erleichtern
Anforderungen an die InfrastrukturAnregung EU-Kommission: 3rd Mobility Package
50
Anforderungen an die InfrastrukturAnregung VBW-Positionspapier
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
assistiert teilautomatisiert hochautomatisiert vollautomatisiert autonom
Instandsetzung und Instanthaltung der Straßeninfrastruktur im Rahmen der heutigen Vorgaben:- Markierungen (Spuren, Fahrbahnen)- Zustand Fahrbahn / Seitenstreifen- Verkehrszeichen (Positionierung)- Wildfangzäune etc.
Umfeldmodellverbessern:- Durchgängige
Abdeckung mit Mobilfunknetz
- Qualitätsverbesse-rung der Verkehrs-lageinformationen(Integrität, Echtzeit, Genauigkeit)
- Standardisierung der Protokolle
- 5 G Netz flächendeckend- Digitale
Verkehrsinformationen übergreifend vernetzt
- IT Infrastruktur für Verkehrstelematik (z.B. Ausstattung Ampeln, Wechselverkehrszeichen etc.)
- Harmonisierung der Standards
In Anlehnung an: www.vbw-bayern.de, Stand Mai 2016
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
6
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
7
53
auf öffentlichen Straßen ist langfristig eine Koexistenz von automatisiertem und konventionellem Fahren zu erwarten
Herausforderung Mischverkehr
54
bauliche Verkehrstrennung nur räumlich begrenzt – z.B. auf Fernstraßen – möglich
Herausforderung Mischverkehr
55
Definition und internationale Abstimmung eines Verhaltenskodex zwischen automatisierten Fahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern nötig
Herausforderung Mischverkehr
56
auch perfekte automatisierte Systeme können nicht alle denkbaren Fehler anderer Verkehrsteilnehmer ausgleichen
passive Sicherheit bleibt damit auch in automatisierten Fahrzeugen unverzichtbar
Herausforderung Mischverkehr
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
7
Nachweis der Sicherheit
Datenschreiber
Datensicherheit & Datenschutz
Ethische Fragestellungen & Technische Lösungen
Anforderungen an die Infrastruktur
Herausforderung Mischverkehr
Menschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung rechtliche Grundlagen
8
59
Menschzentrierte AutomatisierungDer Mensch im Mittelpunkt
Quelle: nach Yerkes, R.M. & Dodson, J.D. (1908). The relation of strength of stimulus to rapidity of habit-formation. Journal of Comparative Neurology and Psychology, 18, 459–482.
Handlungsfeld ist Thema im Kurzstatementzur Unfallforschung (Dr.-Ing. Matthias Kühn)
VDI-AngebotMitarbeit in
61
Basierend auf dem Koalitionsvertrag wurde die Einberufung am 19.09.2018 beschlossen
Ziel: Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung formulieren
Automatisiertes Fahren mit Blick auf 2030Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“
Angebot zur Mitarbeit des VDI
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