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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
Dipl.-Ing. Rainer Thieken –Architektur-und Ingenieurbüro -Dorsten
Praktische Beispiele zurUmsetzung von Brandschutzkonzepten
Dipl.-Ing. Rainer Thieken –Architektur-und Ingenieurbüro -Dorsten
Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
Brandsicherheit wird in der Landesbauordnung durch einige grundsätzliche Anforderungen gewährleistet:
a) Forderung von Abständen zu benachbarten Gebäuden (auf dem Baugrundstück und im Verhältnis zu angrenzenden Grundstücken) und damit Verhindern von Brandübertragung.
b) Es besteht ein grundsätzliches Verbot leicht entflammbarer Baustoffe.
c) Tragende Teile einer baulichen Anlage müssen eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse aufweisen, um die Standsicherheit im Brandfalle zu Gewähr leisten.
d) Durch Abschottung und Bildung von Brandabschnitten soll die Brandausweitung begrenzt werden.
e) Die Landesbauordnung fordert zwei alternative Rettungswege je Nutzungseinheit.
f) Die Zufahrt der Lösch- und Rettungsfahrzeuge zum bebauten Grundstück muss gesichert sein.
g) Es muss ausreichend Löschwasser zur Verfügung gestellt werden.
h) Die Landesbauordnung schreibt für bestimmte bauliche Anlagen die Anordnung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vor.
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
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BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleLageplan und Luftbild
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BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleAnsichten
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleErdgeschoss
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BW F 90
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BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleObergeschoss
BW F 90
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BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleSchnitt
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> 5,00 m> 5,00 m
F 30
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BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleAnsichten
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
07.11.2011 9
Errichtung einer weiteren WohneinheitAnsicht
Rettungsweg 90/120 cm i.L.
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DVGWArbeitsblatt405
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07.11.2011 11
<1600 qm
BrandschutzkonzeptErweiterung eines MilchviehbetriebesLageplan
110m³110m³
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07.11.2011 12
> 3,00 m
> 3,00 m
> 40,00 m (Abweichung)> 40,00 m (Abweichung)
BrandschutzkonzeptErweiterung eines Milchviehbetriebes
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BrandschutzkonzeptErweiterung eines MilchviehbetriebesSchnitte und Ansichten
07.11.2011 13
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
BrandschutzkonzeptNeubau eines MilchviehbetriebesLageplan
07.11.2011 14
<3000 qm
1600 l/min
<300 m
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
BrandschutzkonzeptNeubau eines MilchviehbetriebesGrundriss <3000 qm
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> 40,00 m
> 40,00 m
> 5,0 m
> 5,0 m
35 m
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
BrandschutzkonzeptNeubau eines MilchviehbetriebesLage, Schnitte und Ansichten
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BrandschutzkonzeptBiogasanlage / Schweinehaltung Lageplan
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BrandschutzkonzeptBiogasanlage / Schweinehaltung Stallgrundriss
07.11.2011 18
> 40,00 m
> 40,00 m
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
BrandschutzkonzeptInhalte und Ertüchtigungsmöglichkeiten Bestand
Konstruktion und bauliche Merkmale� Aufbau, Konstruktion, Baustoffe, Grundfläche, Besonderheiten
Einordnung des Gebäudes� Geschosse, Höhe (geringe Höhe)
� <1600 qm, <3000 qm, <4000 qm, >4000qm
Zuwegung für die Feuerwehr� Breite >3m, Neigung <10%, Tragfähigkeit, Anfahrbarkeit Objekte
Löschwasserversorgung / -rückhaltung� <300 m, Leistung (z.B. 800 l/min)
� Wassergefährdende Stoffe
Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte
Rettungswege� <35 m oder bis zu 1,5-fach (ortskundig, Kontrollzwecke, geringe Brandlasten, übersichtlich)
� Beschilderung07.11.2011 19
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
BrandschutzkonzeptInhalte und Ertüchtigungsmöglichkeiten Bestand
Haustechnische Anlagen� Heizung
� Lüftung
� Leitungen
Rauchabschnitte, Rauch- und Wärmeabzugsanlage
Alarmierungseinrichtungen
Brandbekämpfungsabschnitte
Sicherheitsstromversorgung
Hydrantenpläne
Brandmeldeanlage (auch zur Kompensation)
Feuerwehrpläne
Brandbekämpfung� Feuerlöscher, Hydrant
Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit
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NRW Bau O § 29Anforderungen an Bauteile (Wände, Pfeiler, Stützen)
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Spalte 1 2 3 4
Gebäude Freistehende Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung (siehe auch Absatz 2)
Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen
Gebäude geringer Höhe
andere Gebäude
ZeileBauteile
1a tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen
keine F 30 F 30 F 90-AB
1b in Kellergeschossen keine F 30-AB F 90-AB F 90-AB
1c in Geschossen im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind
keine F 30 F 30 F 90
1d in Geschossen im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind
keine keine keine keine
2 nichttragende Außenwände sowie nichttragende Teile von Außenwänden
keine keine keine A oder F 30
3 Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidun gen und Dämmstoffe in Außenwänden
keine keine (siehe jedoch Absatz 3)
keine (siehe jedoch Absatz 3)
B 1
4a Trennwände nach § 30 ./. F 30 (siehe jedoch §30 Abs. 4)
F 30 (siehe jedoch §30 Abs. 4)
F 90-AB (siehe jedoch § 30 Abs. 4)
4b in obersten Geschossen von Dachräumen
./. F 30 (siehe jedoch §30 Abs. 4)
F 30 (siehe jedoch §30 Abs. 4)
F 90-AB (siehe jedoch § 30 Abs. 4)
5 Gebäudeabschlusswände nach § 31 ./. F 90-AB (siehe jedoch § 31 Abs. 4)
Brandwand (siehe auch Absatz 4)
Brandwand
6 Gebäudetrennwände nach § 32 ../. F 90-AB Brandwand (siehe auch Absatz 4)
Brandwand
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NRW Bau O § 34Anforderungen an Bauteile (Decken)
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Spalte 1 2 3 4Gebäude Freistehende
Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung (siehe auch Absatz 2)
Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen
Gebäude geringer Höhe
andere Gebäude
ZeileBauteile
1 Decke keine F 30 F 30 F 90-AB2 Decke über Kellergeschoss keine F 30 F 90-AB F 90-AB3 Decken im Dachraum, über denen
Aufenthaltsräume möglich sindkeine F 30 F 30 F 90
4 Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind
keine keine (siehe jedoch §30 Abs. 4)
keine (siehe jedoch §30 Ábs.4)
keine (siehe jedoch §30 Abs. 4
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BrandschutzkonzeptHinweise
Abstände zwischen Einheiten >5,00 m� Bereiche von Brandlasten freihalten
Abstände zwischen Einheiten <5,00 m� Eine Wand als Abschlusswand ohne Öffnungen ausbilden
Öffnungen über Eck --- 3,00 m Abstand
Brandüberschlag nach oben� Geschlossene aufgehende Gebäudeabschlusswand
� oder vor der aufgehenden Wand 5 m Streifen >F30 je nach Anforderung
Öffnungen in klassifizierten Wänden in Brandschutzqualität� regelmäßige Überprüfung der Gangbarkeit
� Keine Holzkeile
� Durchbrüche für Installationen sind fachgerecht zu schließen
Trennung der elektrischen Versorgung und Abschnittsbildung
usw.07.11.2011 23
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
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Quellen
BauGB, NRW BauO
Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass -gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr -VI A 1-901.34-, u. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VII-2 - BauGB - vom 27.10.2006
LEXsoft, LexisNexis Deutschland GmbH
Leitfaden vom Kreis Borken
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Planungsschritte im Genehmigungsverfahren (NRW)Verfahrensermittlung
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Betriebsanalyse des IST-BetriebesBetriebsziele,Raum- und FunktionsprogrammWirtschaftlichkeitsberechnung
Betriebsanalyse des IST-BetriebesBetriebsziele,Raum- und FunktionsprogrammWirtschaftlichkeitsberechnung
Vorprüfung der Privilegierung
(i.d.R. Landwirtschaftskammer)
Vorprüfung der Privilegierung
(i.d.R. Landwirtschaftskammer)
Standortauswahl,
Erschließung, Immissionsschutz
Standortauswahl,
Erschließung, Immissionsschutz
Vorentwurf,
Lageplan, Kostenschätzung
Vorentwurf,
Lageplan, Kostenschätzung
Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde
Standorttermin, Träger öffentlicher Belange
Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde
Standorttermin, Träger öffentlicher Belange
Antrag nach BImSchG
Anlagen nach 4. BImSchV Prüfung UVP
Antrag nach BImSchG
Anlagen nach 4. BImSchV Prüfung UVPFörmliches VerfahrenFörmliches Verfahren
Einfaches VerfahrenEinfaches Verfahren
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
Planungsschritte im Genehmigungsverfahren (NRW)Baugenehmigung und genehmigungsfreie Vorhaben
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Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde
Standorttermin, Träger öffentlicher Belange
Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde
Standorttermin, Träger öffentlicher Belange
Genehmigungsfreie
Vorhaben
Genehmigungsfreie
Vorhaben
Genehmigungspflichtige
Vorhaben
Genehmigungspflichtige
Vorhaben
Antrag auf VorbescheidAntrag auf Vorbescheid
ggf. Beteiligung politischer Gremien
(z.B. Planungsausschuss)
ggf. Beteiligung politischer Gremien
(z.B. Planungsausschuss)
Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises,
Beteiligung der Fachbehörden:Untere WasserbehördeLandschaftschutz
Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises,
Beteiligung der Fachbehörden:Untere WasserbehördeLandschaftschutz
Antrag auf BaugenehmigungAntrag auf Baugenehmigung
ggf. Beteiligung politischer Gremien
(z.B. Planungsausschuss)
ggf. Beteiligung politischer Gremien
(z.B. Planungsausschuss)
Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises,
Beteiligung der Fachbehörden:Untere WasserbehördeLandschaftschutz
Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises,
Beteiligung der Fachbehörden:Untere WasserbehördeLandschaftschutz
BaugenehmigungBaugenehmigung
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Systematik des § 35 BauGBPrivilegierte und nicht privilegierte Vorhaben
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Außenbereich
§35 BauGB
Außenbereich
§35 BauGB
Privilegierte Vorhaben
§35 Abs. 1 BauGB
Privilegierte Vorhaben
§35 Abs. 1 BauGB
Nicht privilegierte Vorhaben
§35 Abs. 2 BauGB
Nicht privilegierte Vorhaben
§35 Abs. 2 BauGB
Sonstige Vorhaben
§35 Abs. 2 BauGB
Sonstige Vorhaben
§35 Abs. 2 BauGB
Begünstigte Vorhaben
§35 Abs. 4 BauGB
Begünstigte Vorhaben
§35 Abs. 4 BauGB
Außenbereichssatzung
§35 Abs. 6 BauGB
Außenbereichssatzung
§35 Abs. 6 BauGB
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Systematik des § 35 BauGBPrivilegierte Vorhaben und Abgrenzung
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Privilegierte Vorhaben
§35 Abs. 1 BauGB
Privilegierte Vorhaben
§35 Abs. 1 BauGB
Landwirtschaftliche
Betriebe
§35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Landwirtschaftliche
Betriebe
§35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Forstwirtschaftliche
Betriebe
§35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Forstwirtschaftliche
Betriebe
§35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Gartenbaubetriebe
§35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
Gartenbaubetriebe
§35 Abs. 1 Nr. 2 BauGBSonstige privilegierte
Vorhaben
• Anlagen der öffentlichen Versorgung
• Standortgebundene Betriebe
• Zweckgebundene Anlagen
• Anlagen der Wind- und Wasserenergie
• Biomasseanlagen• Kernenergieanlagen
§35 Abs. 1 Nr. 3-7 BauGB
Sonstige privilegierte
Vorhaben
• Anlagen der öffentlichen Versorgung
• Standortgebundene Betriebe
• Zweckgebundene Anlagen
• Anlagen der Wind- und Wasserenergie
• Biomasseanlagen• Kernenergieanlagen
§35 Abs. 1 Nr. 3-7 BauGB
HaupterwerbsbetriebHaupterwerbsbetrieb
NebenerwerbsbetriebNebenerwerbsbetrieb
Hobbylandwirtschaft
ist nicht privilegiert
Hobbylandwirtschaft
ist nicht privilegiert
Quantitative Weise, angemessene Dauer, Bodenertragsnutzung, Futtergrundlage,
wirtschaftliche Grundlage, dienende Funktion
Quantitative Weise, angemessene Dauer, Bodenertragsnutzung, Futtergrundlage,
wirtschaftliche Grundlage, dienende Funktion
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz
Nutzungsänderung
landwirtschaftlicher
Gebäude
Abs. 4 Nr. 1 BauGB
Nutzungsänderung
landwirtschaftlicher
Gebäude
Abs. 4 Nr. 1 BauGB
• Erhaltenswerte Bausubstanz• Äußere Gestalt bleibt erhalten• Aufgabe der Nutzung <7 Jahre• räumlich-funktionalenZusammenhang mit der Hofstelle• höchstens drei Wohnungenje Hofstelle• keine Neubebauungals Ersatz für die aufgegebene Nutzung
• Erhaltenswerte Bausubstanz• Äußere Gestalt bleibt erhalten• Aufgabe der Nutzung <7 Jahre• räumlich-funktionalenZusammenhang mit der Hofstelle• höchstens drei Wohnungenje Hofstelle• keine Neubebauungals Ersatz für die aufgegebene Nutzung
Systematik des § 35 BauGBSonstige und begünstigte Vorhaben, Außenbereichssatzung
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Sonstige Vorhaben
§35 Abs. 2 BauGB
Sonstige Vorhaben
§35 Abs. 2 BauGB
Begünstigte Vorhaben
§35 Abs. 4 BauGB
Begünstigte Vorhaben
§35 Abs. 4 BauGB
Außenbereichssatzung
§35 Abs. 6 BauGB
Außenbereichssatzung
§35 Abs. 6 BauGB
Änderung
kulturlandschafts-
prägender Gebäude
Abs. 4 Nr. 4 BauGB
Änderung
kulturlandschafts-
prägender Gebäude
Abs. 4 Nr. 4 BauGB
Ersatzbau
Wohngebäude
Abs. 4 Nr. 2 BauGB
Ersatzbau
Wohngebäude
Abs. 4 Nr. 2 BauGB
Erweiterung
Wohngebäude
Abs. 4 Nr. 5 BauGB
Erweiterung
Wohngebäude
Abs. 4 Nr. 5 BauGB
Ersatz zerstörter
Gebäude
Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Ersatz zerstörter
Gebäude
Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Erweiterung
Gewerbebetrieb
Abs. 4 Nr. 6 BauGB
Erweiterung
Gewerbebetrieb
Abs. 4 Nr. 6 BauGB
• vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden • vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf • vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt • für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird
• vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden • vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf • vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt • für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird
• durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstört
• durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstört
• Änderung oder Nutzungs-änderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden
• Änderung oder Nutzungs-änderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden
• Gebäude ist zulässigerweise errichtet• Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen• Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt
• Gebäude ist zulässigerweise errichtet• Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen• Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt
• bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen
• bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen
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