preisliste 2018 - holcim deutschland...20 fulda matthias schauberger tel. (06 61) 9 84 20...
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2018 1
Lösungen liefern. Zukunft bauen.
Preisliste2018HolcimBetonundBetonwarenGmbHRegionSüdwestGültigab1.1.2018
2 PreislisteBetonSüdwest
154634BitburgSaarstraßeTel. (0 65 61) 9 65 90
254518BinsfeldIndustriegebietTel. (0 65 75) 9 51 90
354293TrierAm Moselkai 6Tel. (06 51) 96 86 00
454332WasserlieschIndustriegeländeTel. (0 65 01) 9 37 40
566620Nonnweiler-MariahütteMariahütte 12Tel. (0 68 73) 99 25 04
666663MerzigRieffstraßeTel. (0 68 61) 45 78
766793SaarwellingenLucie-Bolte-Straße 4Tel. (0 68 38) 90 33 10
866125DudweilerSaarbrücker Straße 125Tel. (0 68 97) 97 20 86
9F-57350SchoeneckRue Denis PapinTel. (00 33 3) 87 87 93 40
1066424EinödAm alten BahnhofTel. (0 68 48) 7 22 22
1155545BadKreuznachSeeber Flur 8Tel. (06 71) 7 96 58-74
1255120MainzIndustriestr. 56-58Tel. (0 61 31) 9 70 27 01
1365462GustavsburgLanddammstr. / HafengeländeTel. (0 61 31) 9 70 27 01
1464572BüttelbornAn der B 42Tel. (0 61 52) 85 82 10
1565795Hattersheim-OkriftelKlarabergstraße 3Tel. (0 61 90) 42 06
1660314Frankfurt(Osthafen)Franziusstraße 25Tel. (0 69) 49 08 45 64
1763450HanauHafenstraße 16Tel. (0 61 81) 3 00 97 13
1864832BabenhausenDudenhöfer Straße Tel. (0 60 73) 72 96 18
1963868GroßwallstadtAn der MIL 38Tel. (0 60 22) 20 56 13
2036043FuldaWeichselstraße 25Tel. (06 61) 9 84 55
2136381SchlüchternElmweg 1Tel. (0 66 61) 80 75
2297769BadBrückenauRömershager Straße 4Tel. (0 97 41) 30 55
2397616BadNeustadt(Salz)Frankenstraße 24Tel. (0 97 71) 6 14 10
2497493BergrheinfeldLandwehr 1Tel. (0 97 21) 9 00 18
2597080WürzburgSüdl. Hafenstraße 13Tel. (09 31) 97 06 90
2657223KredenbachIndustriestraße 3Tel. (0 27 32) 49 77
2757234WilnsdorfElkersberg 12Tel. (0 27 32) 49 77
2835745Herborn-BurgUckersdorfer StraßeTel. (0 27 72) 23 10
2935586WetzlarNeuer Weg 1 (Helm) Tel. (06 41) 60 52-301
3035452HeuchelheimLudwig-Rinn-Straße 59Tel. (06 41) 60 52-304
3135043MarburgIm Rudert 6Tel. (0 64 21) 4 10 63
3235260StadtallendorfElbestraße 22Tel. (0 64 28) 37 38
44809BochumDisposition Betonförderung SüdwestSeilfahrt 3Tel. (02 34) 95 71 83 30
AnschriftenundTelefonnummernderWerkeRegionSüdwest
2018 3
1 2
3
4
5
6
78
9
10
11
12 13
14
15 16 17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
2930
3132
Lieferfähigkeit
Beton Pumpe
ja ja
nein ja
4 PreislisteBetonSüdwest
GebietSaar-Mosel·66793Saarwellingen·Lucie-Bolte-Strasse4
Gebietsleitung Rolf-PeterMüller Tel. (0 68 38) 90 33 17 rolf-peter.mueller@lafargeholcim.com
Fax (0 68 38) 90 33 37
Mobil (01 72) 2 40 70 50
Vertriebsinnendienst AngelikaBliefering Tel. (0 68 38) 9 03 30 angelika.bliefering@lafargeholcim.com
Fax (0 68 38) 90 33 37
Werke Vertrieb
1 Bitburg MichaelSchenk Tel. (0 68 38) 90 33 31 michael.schenk@lafargeholcim.com
2 Binsfeld Fax (0 68 38) 90 33 37
3 Trier Mobil (01 51) 12 53 59 64
4 Wasserliesch
5 Nonnweiler-Mariahütte DirkValentin Tel. (0 68 38) 90 33 30 dirk.valentin@lafargeholcim.com
6 Merzig Fax (0 68 38) 90 33 37
Mobil (01 51) 12 53 59 39
7 Saarwellingen EugenWoll Tel. (0 68 38) 90 33 14 eugen.woll@lafargeholcim.com
8 Dudweiler Fax (0 68 38) 90 33 37
Mobil (01 51) 12 53 59 70
9 Schoeneck BernardKarmann Tel. (00 33) 3 87 87 18 84 bernard.karmann@lafargeholcim.com
Fax (00 33) 3 87 87 18 85
Mobil (00 33) 6 16 33 34 14
10 Einöd Klaus-DieterLudwig Tel. (0 68 38) 90 33 21 klaus-dieter.ludwig@lafargeholcim.com
Fax (0 68 38) 90 33 37
Mobil (01 51) 12 53 59 60
IhreAnsprechpartnerRegionSüdwest
Regionalleitung WernerSpilles Tel. (0 61 31) 97 02 60 12 werner.spilles@lafargeholcim.com
Nestléstraße 41 Fax (0 61 31) 97 02 60 72
55120 Mainz Mobil (01 51) 12 53 72 35
Assistenz KatjaWagner Tel. (0 61 31) 97 02 60 13 katja.wagner@lafargeholcim.com
Fax (0 61 31) 97 02 60 72
RegionalesKundencenterPrivatkunden undGeschäftskunden Vertriebbis 100m³
CarlaMiranda Tel. (0 61 31) 97 02 60 77 carla.miranda@lafargeholcim.com
Fax (0 61 31) 97 02 60 72
2018 5
GebietRhein-Main·55120Mainz·Nestléstraße41
Gebietsleitung RalfSchumacher Tel. (06 41) 6 05 21 00 ralf.schumacher@lafargeholcim.com
Fax (06 41) 6 05 22 10
Mobil (01 73) 9 68 64 04
Vertriebsinnendienst GritReinemer Tel. (0 61 31) 97 02 60 19 grit.reinemer@lafargeholcim.com
ElkeHimburg Tel. (0 61 31) 97 02 60 37 elke.himburg@lafargeholcim.com
RenéSchorz Tel. (0 61 31) 97 02 60 31 rene.schorz@lafargeholcim.com
Fax (0 61 31) 97 02 60 47
Werke Vertrieb
Kundenbetreuer BerndPfannebecker Tel. (0 61 31) 97 02 60 61 bernd.pfannebecker@lafargeholcim.com
Fax (0 61 31) 97 02 60 47
Mobil (01 51) 12 53 72 33
11 Bad Kreuznach KlausSchneider Tel. (0 61 31) 97 02 60 62 k.schneider@lafargeholcim.com
12 Mainz Fax (0 61 31) 97 02 60 47
Mobil (01 51) 12 53 72 23
13 Ginsheim-Gustavsburg GiovanniAntonucci Tel. (0 61 31) 97 02 60 66 giovanni.antonucci@lafargeholcim.com
14 Büttelborn Fax (0 61 31) 97 02 60 47
Mobil (01 51) 12 53 67 19
15 Hattersheim-Okriftel Karl-HeinzFertig Tel. (0 61 81) 3 00 97 12 karl-heinz.fertig@lafargeholcim.com
16 Frankfurt Fax (0 61 81) 3 00 97 20
Mobil (01 51) 12 53 72 25
17 Hanau MarioBischof Tel. (0 61 81) 3 00 97 15 mario.bischof@lafargeholcim.com
18 Babenhausen Fax (0 61 81) 3 00 97 20
19 Großwallstadt Mobil (01 73) 9 68 65 29
IhreAnsprechpartnerRegionSüdwest
6 PreislisteBetonSüdwest
GebietFulda-Würzburg·36043Fulda·Weichselstraße25
Gebietsleitung MichaelWagner Tel. (06 61) 9 84 10 michael.wagner@lafargeholcim.com
Fax (06 61) 9 84 36
Mobil (01 51) 12 53 59 98
Vertriebsinnendienst JuriNeyfeld Tel. (06 61) 9 84 30 juri.neyfeld@lafargeholcim.com
Fax (06 61) 9 84 36
Werke Vertrieb
20 Fulda MatthiasSchauberger Tel. (06 61) 9 84 20 matthias.schauberger@lafargeholcim.com
21 Schlüchtern Fax (06 61) 9 84 36
22 Bad Brückenau Mobil (01 51) 12 53 71 31
23 Bad Neustadt (Salz) HansIssing Tel. (09 31) 9 70 69 13 hans.issing@lafargeholcim.com
24 Bergrheinfeld Fax (09 31) 9 70 69 25
25 Würzburg Mobil (01 51) 12 53 64 86
GebietGießen-Siegen·35452Heuchelheim·Ludwig-Rinn-Straße59
Gebietsleitung RalfSchumacher Tel. (06 41) 6 05 21 00 ralf.schumacher@lafargeholcim.com
Fax (06 41) 6 05 22 10
Mobil (01 73) 9 68 64 04
Vertriebsinnendienst AnkeSiska Tel. (06 41) 6 05 21 01 anke.siska@ lafargeholcim.com
Fax (06 41) 6 05 22 10
Mobil (01 73) 9 68 64 05
Werke Vertrieb
28 Herborn-Burg MartinClaar Tel. (06 41) 6 05 23 00 martin.claar@lafargeholcim.com
29 Wetzlar-Helm Fax (06 41) 6 05 22 10
30 Heuchelheim Mobil (01 73) 9 68 64 02
31 Marburg-Cappel TorstenLorch Tel. (06 41) 6 05 25 00 torsten.lorch@lafargeholcim.com
32 Stadtallendorf Fax (06 41) 6 05 22 10
Mobil (01 73) 9 68 64 01
26 Kredenbach ThorstenSchlicht Tel. (06 41) 6 05 22 00 thorsten.schlicht@lafargeholcim.com
27 Wilnsdorf Fax (06 41) 6 05 22 10
Mobil (01 51) 12 53 69 69
IhreAnsprechpartnerRegionSüdwest
2018 7
BeispielefürAn-wendungsbereiche,Betonart
Expostions-klassenb)
(Feuchte-klasseWF)
Festigkeits-klasse
Kon-sistenz-klasse
Größtkorna)
(mm)Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nurbedingtverfügbarmittelc) schnellc)
Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3
UnbewehrteBauteile(ohneStahloderein-gebettetesMetall)innichtbetonangrei-fenderUmgebung
X0 C8/10 C1 81632
NU0112NU0212NU0312
140,50134,50132,50
NU0114NU0214NU0314
141,50136,50133,50
NU0115NU0215NU0315
144,50139,50136,50
C12/15 C1 81632
NU1112NU1212NU1312
141,50136,50133,50
NU1114NU1214NU1314
142,50137,50134,50
NU1115NU1215NU1315
145,50140,50137,50
F3 81632
NU1132NU1232NU1332
144,50139,50136,50
NU1134NU1234NU1334
145,50140,50137,50
NU1135NU1235NU1335
150,50143,50140,50
C20/25 C1 81632
NU3112NU3212NU3312
145,50139,50136,50
NU3114NU3214NU3314
145,50140,50137,50
NU3115NU3215NU3315
148,50143,50140,50
C25/30 C1 81632
NU4112NU4212NU4312
148,50143,50140,50
NU4114NU4214NU4314
149,50144,50141,50
NU4115NU4215NU4315
152,50147,50144,50
Innen-undGründungs-bauteile
XC1 XC2 C16/20 F3 81632
NI2132NI2232NI2332
145,50140,50137,50
NI2134NI2234NI2334
146,50141,50138,50
NI2135NI2235NI2335
149,50144,50141,50
C20/25 F3 81632
NI3132NI3232NI3332
147,50142,50139,50
NI3134NI3234NI3334
148,50143,50140,50
NI3135NI3235NI3335
151,50146,50143,50
F4 81632
NI3142NI3242NI3342
151,50146,50143,50
NI3144NI3244NI3344
152,50147,50144,50
NI3145NI3245NI3345
155,50160,50147,50
XC3 C20/25 F3 81632
NC3132NC3232NC3332
148,50143,50140,50
NC3134NC3234NC3334
149,50144,50141,50
NC3135NC3235NC3335
152,50147,50144,50
F4 81632
NC3142NC3242NC3342
152,50147,50144,50
NC3144NC3244NC3344
153,50148,50145,50
NC3145NC3245NC3345
156,50151,50148,50
BewehrteAußenbauteile
XC4 XF1 XA1
C25/30 F3 81632
NA4132NA4232NA4332
151,50146,50143,50
NA4134NA4234NA4334
152,50147,50144,50
NA4135NA4235NA4335
155,50150,50147,50
F4 81632
NA4142NA4242NA4342
155,50150,50147,50
NA4144NA4244NA4344
156,50151,50148,50
NA4145NA4245NA4345
159,50154,50151,50
C30/37 F3 81632
NA5134NA5234NA5334
157,50152,50149,50
NA5135NA5235NA5335
160,50155,60152,60
F4 81632
NA5144NA5244NA5344
161,50156,50153,50
NA5145NA5245NA5345
164,50159,50156,50
XC4 XD2 XS2XF2 XF3 XA2 g)
C35/45 F3 81632
NA6134NA6234NA6334
164,50159,50156,50
NA6135NA6235NA6335
167,50162,50159,50
F4 81632
NA6144NA6244NA6344
168,50163,50160,50
NA6145NA6245NA6345
171,50166,50163,50
AllePreiseverstehensichnettoinEuroprom3,zzgl.Mehrwertsteuer(s.HinweiseaufSeite19).EsgeltenunsereallgemeinenGeschäftsbedingungen.WerksspezifischeVerfügbarkeitderSorten.FallsSieausunseremAngebotfürIhreAnwendungkeineLösungfindensollten,sprechenSieunsgernean.a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher SR-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren.
BetonefürdenallgemeinenHoch-undTiefbau
8 PreislisteBetonSüdwest
BeispielefürAnwendungs-bereiche,Betonart
Expositi-onsklas-senb)
(Feuchte-klasseWF)
Festigkeits-klasse
Kon-sistenz-klasse
Größt-korna)
(mm)
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nurbedingtverfügbarmittelc) schnellc)
Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3
BewehrteAußenbauteilemiterhöhtemWasser-eindringwiderstand
XC4 XF1 XA1
C25/30 F3 81632
NW4132NW4232NW4332
155,50150,50147,50
NW4134NW4234NW4334
156,50151,50148,50
NW4135NW4235NW4335
159,50154,50151,50
F4 81632
NW4142NW4242NW4342
159,50154,50151,50
NW4144NW4244NW4344
160,50155,50152,50
NW4145NW4245NW4345
163,50158,50155,50
XC4 XD1 XS1XF1 XA1
C30/37 F3 81632
NW5134NW5234NW5334
161,50156,50153,50
NW5135NW5235NW5335
164,50159,50156,50
F4 81632
NW5144NW5244NW5344
165,50160,50157,50
NW5145NW5245NW5345
168,50163,50160,50
SichtbetonflächenbedürfeneinzelfallbezogenerLösungen.BittesprechenSieunsan,unsereMitarbeiterberatenSiegerne.UntenangegebeneSortenurbedingtverfügbar
BetongemäßDBVMerkblattSichtbeton
XC4 XD1 XS1XF1 XA1
C30/37 F3 816
NT5134NT5234
165,50160,50
AllePreiseverstehensichnettoinEuroprom3,zzgl.Mehrwertsteuer(s.HinweiseaufSeite14).EsgeltenunsereallgemeinenGeschäftsbedingungen.WerksspezifischeVerfügbarkeitderSorten.FallsSieausunseremAngebotfürIhreAnwendungkeineLösungfindensollten,sprechenSieunsgernean.AustechnischenGründenkönnenwirfürunserenBetonkeineFarbgleichheit,auchnichtfürSichtbeton,gewährleisten.a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3
BetoneimHochbau*HiersinddieverschiedenenBauteileeinesWohnhausesmitExpositions-klassendargestellt:
BetonefürdenallgemeinenHoch-undTiefbau
bew
ehrt,
auß
en
mäß
ig fe
ucht
, Fro
st
bewehrt, innen trocken
bewehrt, außen, Frost innen
bewehrt, nass, innen trocken
Sauberkeitsschicht, unbew.
bew
ehrt,
auß
enw
ech-
seln
d na
ss, r
tock
en
und
Fros
t
WU
-Wan
d, c
hem
isch
sc
hwac
h an
grei
f.
bew
ehrt,
auß
en-
wec
hsel
nd n
ass,
tro
cken
und
Fro
st
XC4, XF1
XC4, XF1
XC1
FließestrichXC1
XC4, XF1, XA1
XC1, XC2
X0
Fundament,unbewehrt
Fundament,unbewehrt
ExpositionsklassenHoch-/Tiefbau
* Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die Anwendung. Grundsätzlich sind immer die Angaben des Planers zu beachten.
2018 9
BeispielefürAnwendungs-bereiche,Betonart
Expositi-onsklas-senb)
(Feuchte-klasseWF)
Festigkeits-klasse
Konsis-tenz-klasse
Größtkorna)
(mm)Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nurbedingtverfügbarmittelc) schnellc)
Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3
BetonfürstarkenchemischenAngriff
XC4 XD3 XS3XF2 XF3 XA3f)g)
C35/45 F3 81632
NG6134NG6234NG6334
167,50162,50159,50
NG6135NG6235NG6335
170,50165,50162,50
F4 81632
NG6144NG6244NG6344
171,50166,50163,50
NG6145NG6245NG6345
174,50169,50166,50
C40/50* F3 81632
NG7134NG7234NG7334
173,50168,50165,50
NG7135NG7235NG7335
178,50171,50168,50
F4 8 16 32
NG7144NG7244NG7344
177,50172,50169,50
NG7145NG7245NG7345
180,50175,50172,50
C45/55* F3 81632
NG8134NG8234NG8334
179,50174,50171,50
NG8135NG8235NG8335
182,50177,50174,50
F4 81632
NG8144NG8244NG8344
183,50178,50175,50
NG8145NG8245NG8345
186,50181,50178,50
LagerflächenundStallböden
XC4 XF1 XA1
C25/30 F3 1632
NL4234NL4334
151,50148,50
NL4235NL4335
154,50151,50
F4 1632
NL4244NL4344
155,50152,50
NL4245NL4345
158,50155,50
IndustriebödenundLagerflächen
XC4 XD1 XS1XF1 XA1 XM1d)
XA3f) g)
C30/37F3 16
32NL5234NL5334
156,50153,50
NL5235NL5335
159,50156,50
F4 1632
NL5244NL5344
160,50155,50
NL5245NL5345
163,50160,50
XC4 XD3 XS3XF2 XF3 XA3 f) g) XM2 e)
C35/45F3 16
32NL6234NL6334
161,50*158,50*
NL6235NL6335
164,50161,50
F4 1632
NL6244NL6344
165,50*162,50*
NL6245NL6345
168,50165,50
LagerflächenmitFrost-/Tausalz-widerstandw)x)
XC4 XD3XS3 XF4 XA3f)g)
XM2e) LP l)
C30/37 F3 1632
NP5234LNP5334L
169,50*166,50*
NP5235LNP5335L
172,50169,50
BetonmithohemFrost-/Tausalz-widerstandw)
XC4 XD3 XS3XF4 XA3f)g) LP l) x)
C30/37 F3 1632
NP5234NP5334
166,50163,50
NP5235NP5335
169,50166,50
FDBeton XC4 XD1 XS1XF1 XA1
C30/37 F3 1632
NF5234NF5334
162,50159,50
NF5235NF5335
165,50162,50
XC4 XD3 XS3XF4 XA3 f) g) LP l) x)
C30/37 F3 1632
NF5234PNF5334P
176,50173,50
NF5235PNF5335P
179,50176,50
AllePreiseverstehensichnettoinEuroprom3,zzgl.Mehrwertsteuer(s.HinweiseaufS.19).EsgeltenunsereallgemeinenGeschäftsbedingungen.WerksspezifischeVerfügbarkeitderSorten.FallsSieausunseremAngebotfürIhreAnwendungkeineLösungfindensollten,sprechenSieunsgernean.a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 d) Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächenbehandlung (z. B. Vakuumieren und sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden e) Die Expositionsklasse XM3 kann durch Hartstoffe nach DIN 1100 durch den Verarbeiter erreicht werden f) Die Expositionsklasse XA3 erfordert bauseitige Schutzmaßnah-men oder Gutachten g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher SR-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. x) Für maschinelle Oberflächenbearbeitung nicht geeignet. * Diese Sorten sind nicht überall verfügbar
BetonefürdenIndustrie-undLandwirtschaftsbau
10 PreislisteBetonSüdwest
BeispielefürAnwendungs-bereiche,Betonart
Expositions-klassenb)
(Feuchte-klasseWF)
Festigkeits-klasse
Kon-sistenz-klasse
Größt-korna)
(mm)
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nurbedingtverfügbarmittelc) schnellc)
Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3
Beton nach ZTV-Ing
XC4 XF1 XA1 C25/30 F3 1632
NZ4232NZ4332
150,50147,50
NZ4234NZ4334
151,50148,50
NZ4235NZ4335
154,50151,50
XC4 XD2 XS2XF2 XF3 XA2g)
C30/37 F3 1632
NZ5232NZ5332
155,50152,50
NZ5234NZ5334
156,50153,50
NZ5235NZ5335
159,50156,50
C35/45 F3 1632
NZ6234NZ6334
161,50158,50
NZ6235NZ6335
164,50161,50
Kappenbetonw) XC4 XD3 XS3XF4 XA1 LPx) l)
C25/30 F2 16 NZ4225 165,50
Bohrpfahlbeton XC4 XF1 XA1 C25/30 F4m) 1632
NB4242NB4342
150,50137,90
NB4244NB4344
151,50148,50
XC4 XF1 XA1 C25/30 F5n) 1632
NB4252NB4352
154,50151,50
NB4254NB4354
155,50152,50
XC4 XD1 XS1XF1 XA1
C30/37 F5n) 1632
NB5252NB5352
159,50156,50
NB5254NB5354
160,50157,50
Bohrpfahlbetonnach ZTV-Ing
XC4 XD2 XS2 XA2g) XF3
C30/37 F5n) 1632
NB5252ZNB5352Z
161,50158,50
AllePreiseverstehensichnettoinEuroprom3,zzgl.Mehrwertsteuer(s.HinweiseaufSeite19).EsgeltenunsereallgemeinenGeschäftsbedingungen.WerksspezifischeVerfügbarkeitderSorten.FallsSieausunseremAngebotfürIhreAnwendungkeineLösungfindensollten,sprechenSieunsgernean.a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher SR-Kennzeich-nung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner m) Einbringung im Trockenen n) Einbringung unter Wasser w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen.
BetoneimIngenieurbau*DerBaueinerBrückekannvielfältigeAnsprücheandieeinzelnenBauteilestellen:
BetonefürdenIngenieurbau
Kappenbeton
Überbau
Brücken-Pfeiler
unbewehrte Betonfahrbahn
Hydr. gebundene TragschichtPfahlkopf
Bohr-pfahl
Kanalsohle
Fundamentbewehrt
Wasser- wechsel-
zone
Kappenbeton
Schall-schutz-
wand
XD2, XF2(LP)
XC4, XD2, XF2, XA1
XD3, XF4(LP)
XD2, XF2(LP)
XM2, XF4(LP)
XC2 XD2, XA2, XF3 XC4, XF1, XA1 X0 XC2
ExpositionsklassenIngenieurbau nach ZTV
* Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die Anwendung. Grund-sätzlich sind immer die Angaben des Planers zu beachten.
** bei Chlorid
2018 11
BeispielefürAnwendungs-bereiche,Betonart
Expositi-onsklassenb)
(Feuchte-klasseWF)
Festigkeits-klasse
Leistungs-klasseo)
(nachDAfStB-RL)
Konsis-tenz-klasse
Größt-korna)
(mm)
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nurbedingtverfügbarmittelc) schnellc)
Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3
EasypactundAgilia·LeichtverdichtbareundselbstverdichtendeBetoneEasypact XC1 XC2 C20/25 - F6 8
16EE3164EE3264
160,50155,50
XC4 XF1 XA1
C25/30 - F6 816
EE4164EE4264
168,50163,50
XC4 XD1 XS1 XF1 XA1
C30/37 - F6 816
EE5164EE5264
173,50168,50
Agilia SVB p) auf Anfrage - - SV a.A. auf Anfrage
BetonmitStahlfasern,StahlfaserzugabeaufKundenwunsch,Stahlfasermindestgehaltvon20kg/m³inGrundrezepturInnen- undGründungs-bauteile
XC1 XC2 C20/25 - F3 1632
FI3234FI3334
auf Anfrage
FI3235FI3335
auf Anfrage
F4 1632
FI3244FI3344
FI3245FI3345
Bewehrte Au-ßenbauteilemit hohem Wasserein-dringwider- stand
XC4 XF1 XA1
C25/30 - F3 1632
FW4234FW4334
FW4235FW4335
F4 1632
FW4244FW4344
FW4245FW4345
Industrieböden undLagerflächen
XC4 XD1 XS1XF1 XA1 XM1d)
C30/37 - F3 1632
FL5234FL5334
FL5235FL5335
F4 1632
FL5244FL5344
FL5245FL5345
Steelpact·DerStahlfaserbetonnachLeistungsklasseo)
Bewehrte Au-ßenbauteilemit hohem Wasserein-dringwider-stand
XC4 XF1 XA1 XD1 XS1 XM1d)
C30/37 L0,6/ 0,4 F4 16 SL52444
auf Anfrage
C30/37 L0,9/ 0,6 F4 16 SL52446
C30/37 L1,2/ 0,9 F4 16 SL52449
C30/37 L1,5/ 1,2 F4 16 SL524415
AllePreiseverstehensichnettoinEuroprom3,zzgl.Mehrwertsteuer(s.HinweiseaufS.19).EsgeltenunsereallgemeinenGeschäftsbedingungen.WerksspezifischeVerfügbarkeitderSorten.FallsSieausunseremAngebotfürIhreAnwendungkeineLösungfindensollten,sprechenSieunsgernean.a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 d) Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächenbehandlung (z. B. Vakuumieren und sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden o) Gemäß DAfStB-Richtlinie „Stahlfaserbeton“; andere Leistungsklassen auf Anfrage. p) Mindestbestellvorlauf 7 Werktage
Spezialbaustoffe
12 PreislisteBetonSüdwest
Baustoffart Expositionsklas-sen,Rohdich-teklassen,An-wendungszweck(FeuchteklasseWF)b)
Festig-keits-klasse
Konsis-tenz-klasse
Größt-korna)
(mm)
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nurbedingtverfügbarmittelc) schnellc)
Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3 Artikel-Nr. Preis€/m3
Fillpact–dieFüllmasseFillpact2 Kanalverfüllung fließfähig 4 VF2 134,50
FillpactLight Ringraum-verfüllung
fließfähig, nicht pumpbar
4 VFL 164,50
Fillpact2S Tankverfüllung sehr fließfähig
4 VFS 134,50
Terrapact–derFlüssigbodenTerrapact Einbettung von
Rohrleitungen, entspricht Bodenklasse 3-4
fließfähig, nicht pumpbar
4 VT2 124,50
TerrapactRapid
sehr schnell begehbar
fließfähig, nicht pumpbar
8 VT8 131,50
Entspricht Bodenklasse 4-5
fließfähig, nicht pumpbar
16 VT6 133,50
EstricheAgiliaAnachDINEN13813–nurbedingtverfügbarAgiliaAr) F4 CAq)-C20 sehr
fließfähig8 C204 199,50
F5 CAq)-C25 sehr fließfähig
8 C255 209,50
F6 CAq)-C30 sehr fließfähig
8 C306 219,50
MörtelnachDINEN998-2–nurbedingtverfügbarNormal-mauermörtel
M5 (MGIIa) 4 M5 214,20
M10 (MGIII) 4 M10 224,20
Einkornbeton(außerhalbvonDIN1045-2)Einkorn-betonb)c)
X0 C8/10 C1 81632
N00114N00214N00314
146,50141,50138,50
Sondermischungen(außerhalbvonDIN1045-2)–nurSelbstabholungSonder-mischungen
200 KG ZG 48
QS20QE20
134,50139,50
300 KG ZG 48
QS30QE30
144,50149,50
400 KG ZG 48
QS40QE40
154,50159,50
Vorlauf-mischung
- QV 154,50
AllePreiseverstehensichnettoinEuroprom3,zzgl.Mehrwertsteuer(s.HinweiseaufSeite19).EsgeltenunsereallgemeinenGeschäftsbedingungen.WerksspezifischeVerfügbarkeitderSorten.FallsSieausunseremAngebotfürIhreAnwendungkeineLösungfindensollten,sprechenSieunsgernean.a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 q) Entspricht der Festigkeitsklasse CAF nach DIN 18560-2 r) Lieferung nur bei Lufttemperaturen zwischen 5° C und 25° C am Einbauort
Spezialbaustoffe
2018 13
Bezeichnung Bemerkung Einheit Artikel-Nr. Preis€
ZusatzmittelNachträgliche Konsistenzerhöhung Wir empfehlen stattdessen unsere F4-Sorten
oder F5-Sortenm3 60006913 6,00
Verzögerer bis 3 Stunden s) verlängerte Verarbeitbarkeitszeit m³ 60006860 4,90
Verzögerer bis 5 Stunden t) verlängerte Verarbeitbarkeitszeit m³ 60006876 6,90
Lieferzeiten/SaisonEntladezeitüberschreitung Entladezeit über 5 Min. pro m3 je angef. 15 Min. 60006957 30,00
Wochentagseinsatz 17:00 –20:00 Uhr v) m3 60006905 10,00
Nachteinsatz ab 20 Uhr v) m3 60006852 auf Anfrage
Samstagseinsatz 6:00 – 12:00 Uhr v) m3 60006846 15,00
Samstagseinsatz 12:00 – 14:00 Uhr v) m3 60006837 20,00
Offenhalten Mischwerk v) 60006918 auf Anfrage
Saisonzuschlag (1.12.-15.3.) m3 60006940 6,00
Wartezeit (Bestellte Ankunft bis Beginn Entladung) je angef. 15 Min. 60011080 30,00
FrachtausgleichBeton bei Abnahme von weniger als 7,5 m3 pro Fahrzeug je fehlendem m3 60006935 25,00
Mörtel bei Abnahme von weniger als 1 m3 je fehlenden 100 Liter 60006927 20,00
Fließestrich bei Abnahme von weniger als 7,5 m3 je fehlendem m3 60006945 40,00
EntsorgungEntsorgung Restbeton nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60006907 95,00
Entsorgung Restmörtel nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60006839 95,00
Entsorgung Rest Fließestrich nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60006950 135,00
Mörtelkübel beschädigt / Verlust je Kübel 60006908 120,00
SonstigesVerwaltungsgebühr für Nachsendung von Lieferscheinen je Lieferschein 60006922 20,00
Abbestellung des vereinbarten Lieferzeitpunktes am Tag des disponierten Einsatzes m3 60006936 20,00
Umbestellung des vereinbarten Lieferzeitpunktes nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60006946 20,00
Heizzuschlag Warmbeton nach DIN m3 60006947 15,00
Produktions- und Verwaltungsgebühr je Abholung ≤ 1,0 m3 pauschal 60006931 6,50
BaustoffprüfleistungenPrüfkörper Herstellung Probenahme, Lagerung, Prüfung, inkl. Prüf-
zeugnisje Stück 60000708 67,50
Prüfkörper Herstellung Probenahme, Lagerung, Prüfung, inkl. Prüf-zeugnis
je Serie (3 Stück) 60000722 165,00
Gestellung eines Baustoffprüfers inkl. Laborwagen zzgl. Fahrtkosten € /h 60000686 67,50
Bei Probenahmen und Prüfungen auf der Baustelle, fallen weitere Kosten wie An- und Abfahrt und Stundensätze der Baustoffprüfer an. Weitere Prüfungen auf Anfrage.
AllePreiseverstehensichnettoinEuroprom3,zzgl.Mehrwertsteuer(s.HinweiseaufSeite19).EsgeltenunsereallgemeinenGeschäftsbedingungen.s) Normal-/Stahlfaser-/selbst-/leichtverdichtende Betone (S. 8-12) sowie Zementestriche und Sondermischungen (S. 12) sind für diese Sonderleistung erstgeprüft/vorgesehent) Nicht für Beton; Sondermischungen (S. 12) sind für diese Sonderleistung ausgerichtet v) verlängerte Öffnungszeiten nur nach Absprache
ServiceleistungenBeton
14 PreislisteBetonSüdwest
HerstellungundQualität:Die Herstellung und Lieferung des Betons erfolgt nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 in der jeweils gültigen Fassung.
Gewährleistung: Für die von uns gelie-ferten Baustoffe übernehmen wir eine 5-jährige Gewährleistung ab Anlieferung. Veränderungen der gelieferten Baustoffe sind unzulässig, insbesondere durch Zuga-be von Wasser auf der Baustelle. Unseren Fahrern ist untersagt, dem Transportbeton Wasser (über die Rezepturmenge hinaus) zuzusetzen.Wird die Wasserzugabe dennoch gefor-dert, geschieht dies auf Verantwortung des Abnehmers. In diesem Fall und wenn vom Abnehmer nachträglich rezeptur-fremde Stoffe zugegeben werden, erlischt für uns die Gewährleistung der Qualität, Festigkeit und eventuell besonderer Eigen-schaften des von uns gelieferten Betons. Außerdem unterliegt der veränderte Beton auch nicht mehr der bauaufsichtlich geforderten Überwachung; das Überein-stimmungszeichen auf dem Lieferschein wird ungültig.
Nachbehandlung: Gemäß DIN EN 13670 und DIN 1045-3 ist der Beton vom Verar-beiter genügend lange gegen schädliche Einflüsse zu schützen.
Reservierung:Eine Reservierung ist eine Vorbestellung und dient der Vordispositi-on (Beton, Logistik und Ausgangsstoffe). • Eine Reservierung bis 100 m3 ist spätes-
tens am Vortag bis 14:00 Uhr durch den Kunden verbindlich zu fixieren und durch uns zu bestätigen, ansonsten verfällt der Anspruch und ein neuer Liefertermin muss vereinbart werden.
• Eine Reservierung > 100 m3 ist mindes-tens 48 Stunden vor Lieferung durch den Kunden verbindlich zu fixieren bzw. in eine Bestellung umzuwandeln.
Bestellung:Eine Bestellung ist nach unserer Bestätigung eine „verbindliche“ Lieferzusage. • Ab 14:00 Uhr können für den Folgetag
nur verbindliche Bestellungen entgegen genommen werden. Eine Reservierung ab diesem Zeitpunkt ist für den Folgetag nicht möglich.
Umbestellung, Verfahrensweisebeikun-denseitigenÄnderungeneinerBestellung:• Bestelländerungen der Kunden sind
direkt beim Anlagenführer oder der Disposition zu platzieren; unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen/Änderungen entgegennehmen.
• Mengenänderungen von max. +/- 10% sind in der Toleranz
• Mengenänderungen darüber hinaus sind über den beschriebenen Bestellprozess abzustimmen
Lieferzeit:Unsere Lieferungen erfolgen montags bis freitags zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sowie für Samstags-, Sonn- und Feiertags-lieferungen wird ein Aufschlag erhoben.
Entladezeit:Unsere Fahrzeuge sind sofort bei Ankunft auf der Baustelle zu entladen. Die zulässige Entladezeit beträgt max. 5 Min./m3. Bei Überschreitung dieser Zeit berechnen wir einen Aufschlag.
Laborleistungen: Werden auf ausdrück-lichen Wunsch des Abnehmers von unserem Betonsortenverzeichnis abwei-chende Sorten verlangt, die eine zusätzli-che Erstprüfung erfordern, so werden alle entsprechenden Kosten berechnet.
AllgemeineHinweise
BestellenbeiHolcimUnserWegzuIhremBauvorhabenSie können uns helfen, den Bestellvorgang so schnell und einfach wie möglich zu gestalten: Halten Sie Ihre Auftragsbestäti-gung oder Ihr Sortenverzeichnis bereit und nennen Sie uns Ihre Kunden-, Baustellen- und ggf. Sorten- oder Abrufnummer.
1.AngabenzumBesteller• Firma (Rechnungsempfänger) oder
Kundennummer• Name und Telefonnummer des Bestellers
(Bauleiter oder Polier)• Genaue Baustellenanschrift oder Baustel-
lennummer, ggf. genaue Abnahmestelle
2.AngabenzurLieferung• Angaben zu Ihrem Holcim-Beton, z.B.
Sortennummer• Betonierbeginn (Datum und Uhrzeit),
bitte bestellen Sie 48h vor Lieferung• Betonmenge• Bauteil: Sauberkeitsschicht, Decken,
Wände• Einbauart (Pumpe, Krankübel, Rutsche),
Betoniergeschwindigkeit, zur Vermei-dung von unnötigen Wartezeiten
3.AngabenzurBaustelle• Gewichts- oder Durchfahrtsbeschränkun-
gen,• Steigungen• Zufahrts- und Rangiermöglichkeiten• Sonstige schwierige Baustellenverhält-
nisse• Reinigungsmöglichkeiten der Fahrmi-
schertrommel und Betonfördergeräte auf der Baustelle
Für die richtige Auswahl der Betonsorte sind Sie nach DIN 1045-2 als Abnehmer verantwortlich. Zu Ihrer Unterstützung haben wir die wichtigsten Betoneigen-schaften für Sie zusammengestellt. Nennen Sie uns alternativ die Sorten- oder Abrufnummer.
1.AnforderungengemäßBauunterlagen• Betondruckfestigkeitsklasse• Expositionsklassen: aus den Umwelt-
einflüssen Betonangriff (Klassen XF, XA, XM), Bewehrungskorrosion (Klassen XC, XD und XS) und Alkalizufuhr (W0, WF oder WA)
• Art der Bewehrung: unbewehrt, Stahlbe-
ton, Spannbeton oder Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen
• Besondere Eigenschaften: z.B. Beton mit erhöhtem Wassereindringwiderstand, Beton nach ZTV-Ing.
• Nennwert des Größtkorns: aus Beweh-rungsstababstand und Bauteilgeometrie
2.AnforderungenderBaustelle• Konsistenzklasse: beste Qualität ohne
Nachmischen auf der Baustelle erhal-ten Sie durch unsere werksgemischten F4-Sorten oder F5-Sorten
• Ggf. Festigkeitsentwicklung: aus Ihren Anforderungen an Ausschalfristen oder Wärmeentwicklung.
• Bitte nicht vergessen: eine gute Nachbe-handlung ist Grundlage für ein gelunge-nes Bauteil!
• Ggf. Zugabe von Verzögerer: z.B. bei som-merlichen Temperaturen oder größeren Betonierabschnitten
2018 15
Verteilermastgrößen bisM24+Schlauchpumpe
bisM32 bisM36+31HT
bisM42 bisM52/48 bisM58/54*
Grundpreis 170,00 210,00 240,00 320,00 440,00 490,00
Förderleistungspreise0-15m3 pauschal
360,00 395,00 490,00 585,00 770,00 990,00
15,5-25m3 pauschal 480,00 525,00 580,00 690,00 950,00 1100,00
25,5-50m3 jem3 19,20 20,90 23,10 27,50 37,90 42,00
50,5-100m3 jem3 18,70 19,80 22,00 26,40 37,40 41,30
100,5-150m3 jem3 16,20 17,90 21,10 25,40 36,20 40,70
150,5-200m3 jem3 15,00 16,10 19,80 24,70 35,40 39,50
200,5-400m3 jem3 13,60 14,60 18,80 23,40 33,30 37,70
über400m3 jem3 12,80 13,80 17,90 22,50 31,70 35,50
Mindestförderleistungspreisinkl.An-undAbfahrt 530,00 605,00 730,00 905,00 1210,00 1480,00
zusätzlicherStundensatzbeiUnterschreitungeinerMindestförderleistungvon
290,0015 m3/Std.
320,0015 m3/Std.
470,0020 m3/Std.
690,0025 m3/Std.
950,0025 m3/Std.
1050,0025 m3/Std.
Grundlage zur Ermittlung der Förderleistung ist der bestellte Pumpbeginn bis Pumpende zuzüglich einer Rüstzeit von 30 Minuten bis M36 und 60 Minuten bis M58. Abgerechnet wird die Zeit, die zusätzlich zu der durch die Mindestförderleistung vorgegebene Zeit benötigt wird.
ServiceleistungenStandortwechselaufderBaustelle(jeweils) 110,00 110,00 150,00 180,00 340,00 370,00
keineReinigungsmöglichkeitaufderBaustelle 380,00 380,00 380,00 380,00 380,00 380,00
vergeblicheAn-/Abfahrt 530,00 605,00 730,00 905,00 1210,00 1480,00
AbbestellungamTagdesdisponiertenEinsatzes 360,00 380,00 470,00 570,00 770,00 890,00
UmbestellungamTagdesdisponiertenEinsatzes 360,00 380,00 470,00 570,00 770,00 890,00
zusätzlicheSchlauchleitung** 14,80
zusätzlicheRohrleitung 12,10
zusätzlicheReduzierung 35,00
zusätzlicherBogen 13,20
zusätzlicherFörderleitungstransport 132,00
zusätzlicherMaschinist(vonAnk.-Abf.Baustelle) 99,00
FörderungdurchRundverteiler(ohneMiete) 2,75
Endschlauch-Quetschventil*** 60,00
ZuschlagfürdieFörderungvonSonderbetonen 2,40
ZuschlagFörderleistung17.00-20.00Uhr 55,00
Samstagszuschlag 55,00
Baustellenbesichtigung 198,00
BegleitfahrzeugbeiSchwerlastgenehmigungabM52 680,00
Saisonzuschlag(01.12.-15.03.) 60,00
VerwaltungsgebührfürNachsendungvonVermietungsnachweisen
11,00
NichtrabattierfähigeArtikelAnpumphilfebis40mFörderleitung 65,00
Anpumphilfeüber40mbis100mFörderleitung 89,00
*Nicht in allen Gebieten verfügbar ** Reduzierung des Größtkorns bei Verwendung von zusätzlicher Schlauchleitung ab DN <75mm *** nicht für jedes Gerät verfügbar **** Im Einzelfall kann für die Pumpen der Mastgröße M52 und größer je nach Fahrstrecke ein Begleitfahrzeug vorgeschrieben sein. Wir behalten uns vor, Ihnen diese Kosten weiter zu berechnenAlle Preise verstehen sich netto in Euro, zzgl. Mehrwertsteuer. Betonförderleistungen sind Dienstleistungen und nicht skontierfähig. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Falls der Dieselpreis netto 1,20 €/Liter übersteigt, wird eine Preisanpassung erforderlich! Alle Preise setzen folgende bauseitige Leistungen voraus:Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellort (unter Berücksichtigung der technischen Daten nach Gerätetyp). Verwendung von pumpfähigen BetonsortenAuf- und Abbau, sowie Reinigung der bestellten Rohr-/Schlauchleitung nach Vorgabe unseres Maschinisten. Bereitstellung einer Anfahrmischung bei zusätzlicher Rohr-/Schlauchleitung
MietpreisefürBetonfördergeräte
16 PreislisteBetonSüdwest
11 m
15 m
20 m24 m
31 m33 m38 m
43 mReichtiefe
Fahrzeuglänge
(technische Änderungen vorbehalten)
Stüt
zbre
ite
Reichweite
ReichhöheAusfalthöhenStützkräfteFahrzeuglängenAbstützbreiten
58 m
52 m
47 m
42 m
36 m
32 m
24 m20 m
54 m 48 m 43 m 38 m 34 m 28 m 20 m 16 m
TechnischeDatenunsererBetonfördergeräte
Masttyp Ausfalthöhe Abstützkräfte
vorn hinten
M58 14,8 m 350 KN 370 KN
M52 10,4 m 350 KN 350 KN
M47 11,1 m 245 KN 250 KN
M42 8,6 m 215 KN 225 KN
M36 8,5 m 170 KN 170 KN
M32 7,7 m 155 KN 155 KN
M24 4,9 m 150 KN 90 KN
M20 44,0 m 105 KN 65 KN
Masttyp Fahrzeuglänge Abstützbreite
vorn hinten
M20 9,0 m 3,4 m 2,6 m
M24 10,2 m 5,6 m 2,6 m
M32 10,4 m 7,4 m 5,9 m
M36 11,0 m 5,5 m 6,9 m
M42 11,4 m 7,5 m 7,9 m
M47 11,9 m 9,5 m 10,5 m
M52 14,1 m 10,5 m 10,0 m
M58 15,0 m 8,9 m 12,5 m
2018 17
§1.Geltungsbereich: 1.1. Die folgenden Bedingungen gelten für unsere Verkäufe von
Transportbeton und anderen Baustoffen einschließlich Be-ratungen und Nebenleistungen („Beton“) an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen („Käufer“).
1.2. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenste-hende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedin-gungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben.
1.3. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kennt-nis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen ab-weichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.4. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Ge-schäfte mit dem Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. Über Änderungen unse-rer Bedingungen werden wir den Käufer in diesem Fall un-verzüglich informieren.
1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestäti-gung maßgebend.
§2.Angebot/Vertragsschluss 2.1. Unsere Angebote, denen unsere jeweils gültigen Sorten-
und Lieferverzeichnisse und Preislisten sowie - bei Verkauf von Beton - Betonsortenverzeichnisse zugrunde liegen, sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus dem Ange-bot nichts anderes ergibt.
2.2. Verträge aufgrund von Bestellungen gelten als zustande ge-kommen durch unsere schriftliche Bestätigung, aber auch wenn Versandanzeige, Lieferschein oder Rechnung erteilt worden ist.
2.3. Für die richtige Auswahl der Sorte, der Menge und den je-weiligen Verwendungszweck des Betons ist allein der Käu-fer verantwortlich.
§3Vertragsgegenstand 3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes er-
gibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. 3.2. Der von uns angebotene Beton wird aus genormten Zu-
schlagstoffen (E II oder E I) und Normenzementen herge-stellt. Für die Eigenschaften des Betons ist die Norm DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 maßgebend.
3.3. Garantien werden von uns nur bei einer besonderen Ver-einbarung übernommen. Die Bezugnahme auf mögliche DIN-Normen bzw. EN-Normen dient nur der Warenbe-schreibung und stellt keine Garantie dar.
3.4. Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hitzeperioden den Beton auf die für den jeweiligen Verwen-dungszweck gemäß den Regelwerken zulässige maximale Temperatur ( z.B. 30 Grad Celsius oder 25 Grad Celsius) zu kühlen, und sind insoweit von der Leistungspflicht befreit oder nach unserer Wahl berechtigt, die Lieferzeit zu ver-
schieben. Entsprechendes gilt bei Frostperioden (weniger als 5 Grad Celsius), die die Produktion des Betons erheblich erschweren.
3.5. Sofern die Beschaffung von Ausgangsstoffen, die zur Her-stellung des Betons erforderlich sind, infolge von Umstän-den, die nicht von uns verschuldet sind, zumindest vorüber-gehend teilweise oder vollständig unmöglich werden oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein sollte (bspw. aufgrund von kiesabbauverhindernden Temperatu-ren), sind wir solange und insoweit von unserer Lieferpflicht frei. In diesem Fall stellt die Nichtlieferung keine von uns zu vertretende Pflichtverletzung dar.
§4Lieferung/Abnahme 4.1. Die Auslieferung erfolgt per Abholung im Werk, ansonsten
an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käu-fers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch ent-stehenden Kosten.
4.2. Bei Lieferungen auf Abruf müssen diese mindestens einen Werktag vor Lieferung unter Angabe der Sorten- und Abruf-nummer, Daten des Bestellers, der Anschrift der Entlade-stelle und der Entladeart sowie der voraussichtlichen Dauer der Entladung in Textform mitgeteilt werden.
4.3. Die Nichteinhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungszei-ten berechtigen den Käufer nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.
4.4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflich-tungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.5. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Ver-trag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.
4.6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berech-tigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Wei-tergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.7. Bei von uns vorgenommenen Lieferungen an eine vereinbar-te Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne Gefahr er-reichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen aus-reichend befestigten, für Lastwagen mit einem Gewicht von 40 t unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Der Fahrer ist berechtigt, die Anlieferung abzubrechen, wenn aus seiner Sicht keine un-behinderte Anfahrt möglich ist. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für eine Entsorgung des Betons, zu erstatten.
4.8. Der Käufer ist verpflichtet, mögliche für die Anfahrt erfor-derlichen Ausnahme- oder Sondergenehmigungen auf eige-ne Kosten zu beschaffen.
Masttyp Ausfalthöhe Abstützkräfte
vorn hinten
M58 14,8 m 350 KN 370 KN
M52 10,4 m 350 KN 350 KN
M47 11,1 m 245 KN 250 KN
M42 8,6 m 215 KN 225 KN
M36 8,5 m 170 KN 170 KN
M32 7,7 m 155 KN 155 KN
M24 4,9 m 150 KN 90 KN
M20 44,0 m 105 KN 65 KN
Masttyp Fahrzeuglänge Abstützbreite
vorn hinten
M20 9,0 m 3,4 m 2,6 m
M24 10,2 m 5,6 m 2,6 m
M32 10,4 m 7,4 m 5,9 m
M36 11,0 m 5,5 m 6,9 m
M42 11,4 m 7,5 m 7,9 m
M47 11,9 m 9,5 m 10,5 m
M52 14,1 m 10,5 m 10,0 m
M58 15,0 m 8,9 m 12,5 m
AllgemeineGeschäftsbedingungenderHolcimBetonundBetonwarenGmbHfürdenVerkaufvonTransportbetonundanderenBaustoffen
18 PreislisteBetonSüdwest
4.9. Das Entleeren der Fahrzeuge muss unverzüglich und zügig (1 m3/5 min) ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen.
4.10. Die auf dem Lieferschein unterzeichnenden Personen gel-ten uns gegenüber als zur Abnahme des Betons und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie unser Lie-ferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.
4.11. Bei einer Abholung ab Werk hat der Käufer ein für den Transport des Betons geeignetes Fahrzeug einzusetzen. Für uns besteht keine Prüfpflicht, ob das maximale Lade-gewicht der Fahrzeuge überschritten wird. Sofern wir bei der Wiegung eine Überladung feststellen, ist der Käufer be-rechtigt, die Kaufsache an von uns anzugebenden Plätzen abzuladen. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung der Beladungsgrenzen selbst verantwortlich.
4.12. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sach-widriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädi-gen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Ab-nahme des Betons und Bezahlung des Kaufpreises.
§5Gefahrenübergang 5.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem der Beton verladen ist.
5.2. Bei Zulieferung durch Fahrzeuge geht die vorgenannte Ge-fahr über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle einge-troffen ist.
§6MängelansprüchedesKäufers 6.1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gel-
ten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
6.2. Die Haftung für Mängel entfällt, wenn der Käufer, oder eine von ihm bevollmächtigte Person, den Beton mit Zusätzen, Wasser oder mit anderen Baustoffen vermengt bzw. verän-dert oder vermengen bzw. verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat.
6.3. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung ein Mangel, so ist uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei für die Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Erfolgt die Rüge fernmündlich oder in Textform, bedarf sie schriftlicher Bestätigung. Fahrer, Laboranten und Disponen-ten sind zur Entgegennahme der Rügen nicht befugt.
6.4. Soweit ein Mangel am Beton vorliegt, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Man-gels (Nachbesserung) oder durch Lieferung von man-gelfreiem Beton (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6.5. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwen-dungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Ma-
terialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch er-höhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erbracht wurde. Stellt sich jedoch ein Mangel-beseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
6.6. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung er-forderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu prüfen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetz-lichen Vorschriften zurückzugeben.
6.7. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der man-gelhaften Sache noch den erneuten Einbau oder die Erstat-tung der Aus- und Einbaukosten, wenn wir nicht zum Ein-bau verpflichtet waren.
6.8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minde-rung zu verlangen.
6.9. Erreicht der Beton nach der Verarbeitung nicht die verein-barten Eigenschaften, so leisten wir nur Gewähr, wenn der Käufer den ordnungsgemäßen Einbau und die ordnungsge-mäße Nachbehandlung nachweist.
6.10. Probekörper gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart einer von uns beauftragten Person vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind.
6.11. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von dem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewähr-leistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur.
§7Haftung 7.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
7.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechts-grund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
7.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
7.2.2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Ver-tragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungs-gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er-möglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Betons übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5. Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen ge-nannt ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbe-sondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei
2018 19
Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
7.6. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persön-liche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeit-nehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§8Verjährung 8.1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und
Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Ab-nahme.
8.2. Handelt es sich bei dem Beton um eine Sache, die entspre-chend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit ver-ursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung. Unbe-rührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist von uns und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.
§9HöhereGewalt/VorbehaltderSelbstbelieferung 9.1. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Aus-
führung übernommener Aufträge erschweren oder verzö-gern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teil-weise zurückzutreten.
9.2. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörun-gen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechter-haltung unseres Betriebes abhängig ist.
9.3. Als Umstand, der die Ausführung übernommener Aufträge erschwert oder verzögert gilt zudem die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, we-der uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
§10Eigentumsvorbehalt 10.1. Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung
sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum.
10.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereig-net werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
10.3. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt ste-henden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang wei-ter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
10.3.1. Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus un-serem Baustoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an.
10.3.2. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderun-gen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolg-te Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach § 10.1 an uns zu zahlen.
10.3.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsver-pflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zah-lungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines In-solvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetre-tenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die da-zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
10.4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§11Preis-undZahlungsbedingungen 11.1. Sofern keine andere Regelung getroffen ist, gelten die Prei-
se der am Tag der Lieferung geltenden Preisliste ab Werk zuzüglich der Mehrwertsteuer. Abgerechnet werden die auf dem Lieferschein ausgewiesenen Mengen, es sei denn, der Kunde weist eine davon abweichende Liefermenge nach.
11.2. Zuschläge für Lieferungen von Kleinmengen (Mengen, die die Ladekapazität der Transportfahrzeuge nicht voll ausschöpft), für nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen, für nicht sofortige Entladung bei Ankunft an der Anlieferstelle sowie für Lieferungen außerhalb unse-rer normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Eventuell erforderlich werdendes Kühlen der Baustoffe wird gesondert in Rechnung gestellt.
11.3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensen-kungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere aufgrund von Preisänderungen für Zusatzstoffe, Zusatz-mittel, Fracht sowie Diesel- und Mautkosten und/oder Löhne. In diesem Fall sind wir verpflichtet, dem Kunden die Veränderungen in den Preisfaktoren nachzuweisen.
11.4. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeden Ab-zug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
20 PreislisteBetonSüdwest
11.5. Der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungs-recht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbeson-dere gem. Ziffer 6.6 dieser Regelungen unberührt.
11.6. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder ent-scheidungsreif ist.
11.7. Falls der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkei-ten uns gegenüber in Verzug gerät, sind wir berechtigt, Verzugsschaden zu verlangen. Zudem können wir unse-re Leistung zu verweigern, weitere Lieferungen von Vo-rauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen Scha-densersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
11.8. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermö-gensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Ver-schlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf Gegen-leistung gefährdet wird, z.B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das In-solvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse ab-gelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögens-verhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlech-terung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir die uns obliegende Lieferung oder Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Dies gilt auch, wenn unser Kreditversi-cherer den Käufer aus dem Deckungsschutz ausschließt.
11.9. Reicht die Erfüllungsleistung des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
§12BaustoffüberwachungDas mit der Baustoffeigenüberwachung betraute Personal unse-res Unternehmens, die für uns zuständige Fremdüberwachung und die Bauaufsichtsbehörden sind berechtigt, während der Be-triebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben aus dem von uns gelieferten Baustoff zu nehmen.
§13Gerichtsstand/Erfüllungsort/Datenverarbeitung 13.1. Erfüllungsort ist unser jeweiliges Lieferwerk, für die Zah-
lung ist unser Verwaltungssitz der Erfüllungsort. 13.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie
über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringen-den Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes.
13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gel-tung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13.4. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass von uns per-sonenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet wer-den. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Re-gelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung können die Daten innerhalb der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen (unter anderem Konzernbuch-haltung) übermittelt werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der sich aus dem Ver-trag ergebenden Rechte und Pflichten.
Stand 23.10.2017
2018 21
§1.Allgemeines,Geltungsbereich 1.1. Die im Rahmen der Vermietung von Betonfördergeräten
samt Zubehör („Mietsache“) von uns zu erbringenden Leis-tungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedin-gungen gegenüber dem Nutzer der Mietsache („Mieter“).
1.2. Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen (nachfolgend ins-gesamt „Unternehmer“) auch für alle weiteren Geschäfte, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht mehr ausdrück-lich auf sie berufen. Eine Änderung der Bedingungen werden wir in diesen Fällen unverzüglich mitteilen.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos leisten.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§2.Angebot 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht etwas ande-
res erklärt oder vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist.
2.2. Unseren Angeboten und unseren Annahmeerklärungen lie-gen unsere jeweils gültigen Preislisten zugrunde.
2.3. Für die richtige Auswahl der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich.
§3.Pflichten/HaftungdesVermieters 3.1. Wir verpflichten uns, dem Mieter den Gebrauch der Mietsa-
che während der Mietzeit zu gewähren. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am und endet mit deren Abtransport vom Aufstellungsort; bei Meinungsverschieden-heiten über die Dauer der Mietzeit ist der Fahrtenschreiber der Mietsache maßgebend.
3.2. Wir sind berechtigt, die Verpflichtung unserer Pflichten durch Dritte vornehmen zu lassen. Auch in diesen Fällen bleiben wir Vertragspartner des Mieters.
3.3. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Die Nichteinhaltung ver-einbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigen den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rück-tritt vom Vertrag wegen Verzuges.
3.4. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Gewäh-rung des Gebrauchs der Mietsache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszu-schieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts nach diesen Bedingungen sind von uns erbrachte Leistungen nicht zurückzugewähren. Der Mieter hat eine für den erbrachten Leistungsteil ausstehende Vergütung zu bezahlen. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstö-rungen, Streiks, Aussperrungen, sonstige durch politische und wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und un-abwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrie-ben eintreten und von denen die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache abhängig ist, z.B. Ausfall von Versorgungs-
anlagen. Wir können uns auf diese Umstände jedoch nicht berufen, soweit sie für uns vorhersehbar und vermeidbar waren.
3.5. Eine Gewährleistung für den mit der Mietsache geförderten Beton übernehmen wir nicht. Wegen Mängeln der Mietsa-che stehen dem Mieter die gesetzlichen Gewährleistungs-ansprüche zu.
3.6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
3.7. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechts-grund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
3.7.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
3.7.2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertrags-pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver-traut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3.8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Mieters nach dem Produkthaf-tungsgesetz.
3.9. Schadensersatzansprüche eines Kaufmanns im Sinne des Handelsgesetzbuches verjähren spätestens einen Monat nach unserer Zurückweisung der Ansprüche Die Frist be-ginnt in dem Zeitpunkt, in dem er Kenntnis von dem Scha-densgrund erhält.
§4.PflichtendesMieters 4.1. Der Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins
nach Fälligkeit zu entrichten sowie die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch fachgerecht gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
4.2. Der Mieter hat alle für die Ingebrauchnahme und den Ge-brauch erforderlichen Maßnahmen zu treffen. So hat er vor allem etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort rechtzeitig einzuholen und dafür zu sorgen, dass das für den Transport der Mietsache eingesetzte Fahrzeug den Aufstel-lungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlas-sen kann. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit Last-wagen bis zu einem Gesamtgewicht von 40 t ungehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Straßen- oder Bürgersteig-absperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen hat der Mieter auf seine Kosten rechtzeitig zu veranlassen.
4.3. Für die Beseitigung aller durch den Arbeitsablauf verursach-ten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürger-steigen, Gebäudeteilen und Kanalisation ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten und der Aufstellungsort für den Fördervorgang geeignet ist. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben, hat der Mieter alle daraus folgenden Konsequenzen zu übernehmen, insbesondere haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden.
4.4. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrlei-tungen erforderlichen Umfang ermöglicht, ferner Personal
AllgemeineGeschäftsbedingungenfürdieVermietungvonBetonfördergerätenderHolcimBetonundBetonwarenGmbH,nachfolgendkurz„Vermieter“
22 PreislisteBetonSüdwest
bereitzustellen, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der ver-mieteten Sache ausreicht sowie eine maximale Förderleis-tung gewährleistet. Zudem hat er in ausreichendem Maße Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und Platz zum Reinigen der Mietsache sowie Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle nach den geltenden gesetzlichen Vor-schriften bereitzuhalten.
4.5. Der Mieter hat ferner dafür einzustehen, dass der zu fördern-de Beton mit der Mietsache überhaupt förderbar ist. Er haf-tet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten.
4.6. Sofern sich die von uns geschuldete Leistung aufgrund ei-nes von dem Mieter zu vertretenden Umstandes verzögert, verspätet oder unterbleibt, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
4.7. Der Mieter ist für die kostenlose Entsorgung der bei der Reini-gung der Mietsache anfallenden Betonmenge auf der jewei-ligen Baustelle verantwortlich.
4.8. Bei Vermietung der Mietsache mit Bedienungspersonal, darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung der mit Sache eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungs-personal verursacht werden, haften wir nur, wenn wir das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt ha-ben. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.
§5.Sicherungsrechte 5.1. Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher
Forderungen, die wir gegen ihn haben, gleich aus welchem Rechtsgrund, schon jetzt alle seine auch künftig entstehen-den Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausfüh-rung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung mit Rang vor dem rest-lichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehmen die Abtre-tungserklärung des Mieters hiermit an.
5.2. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben mit der Auffor-derung bis zur Höhe der in Ziff. 5.1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Von die-ser Befugnis werden wir solange keinen Gebrauch machen, wie der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungs-gemäß nachkommt. Sobald der Mieter unsere Forderungen erfüllt hat, sind die sicherungshalber abgetretenen Forde-rungen frei.
5.3. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forde-rungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt die Restforde-rung in Höhe des jeweils eingezogenen Forderungsteils ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung hiermit an. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt.
5.4. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherheiten als Siche-rung für die Erfüllung unserer Saldoforderung.
5.5. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention not-wendigen Unterlagen unverzüglich zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen.
5.6. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als deren Wert die gesam-ten Forderungen (Ziff. 5.1) um 15 % übersteigt.
§6.Mietzins-undZahlungsbedingungen 6.1. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und der Ausfüh-
rung der Leistung unsere Selbstkosten, insbesondere für Per-sonal und Betriebsstoffe, sind wir berechtigt, den Mietzins entsprechend zu erhöhen. Ist der Mieter kein Unternehmer, können wir die Anpassung der Miete nur verlangen, wenn zwischen Vertragsschluss und der Überlassung der Mietsa-che mehr als vier (4) Monate liegen.
6.2. Zuschläge für die Gewährung des Gebrauchs der Mietsa-che außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kal-ten Jahreszeit (Lufttemperatur weniger als 5 Grad Celsius) werden vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.3. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt und Überlassung der Mietsache ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung..
6.4. Sind unsere Rechnungen überfällig und/oder ein eingeräum-tes Forderungslimit überschritten, sind wir berechtigt, keine weitere Lieferung oder Leistung zu erbringen, bis der Zah-lungseingang für die Rechnung erfolgt und/oder das Forde-rungslimit wieder unterschritten ist.
6.5. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermö-gensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlech-terung eintritt, durch die der Anspruch auf Gegenleistung gefährdet wird, z.B. der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist oder in sonstiger Weise in den Vermögens-verhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlech-terung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist..
6.6. Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Auf-rechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Mietsa-che bleiben die Gegenrechte des Mieters insbesondere die in dieser Vereinbarung genannten Rechte zur Minderung unberührt.
6.7. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fäl-ligkeit, und der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurück-behaltungsrecht geltend zu machen.
6.8. Hat uns der Mieter eine Lastschriftermächtigung im Abbu-chungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren er-teilt, erfolgt der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Der Mieter ist verpflichtet, uns ein entsprechendes Mandat zu erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart ist – 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf ei-nen Tag verkürzt. Der Mieter sichert zu, dass das Konto aus-reichend gedeckt ist. Kosten, die bei uns aufgrund der Nicht-einlösung oder der Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Mieters, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
§7.GerichtsstandundanwendbaresRecht/Datenspeicherung 7.1. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie
über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten im Sinne des Handels-gesetzbuches ist Hamburg.
7.2. Es gilt deutsches Recht. 7.3. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass von uns personen-
bezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ge-speichert. Zur Vertragsabwicklung können die Daten inner-halb der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unter-nehmen (unter anderem Konzernbuchhaltung) übermittelt werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten.
Stand 23.10.2017
Notizen
2018 24
Wilnsdorf
Stand: November 2017
Wilnsdorf
Stand: November 2017
Notizen
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55120 Mainz
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Fax (0 61 31) 97 02 60 72
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