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GmbH & Co.KG
ADRESSES-Beton GmbH & Co. KGSaalachsee 183458 Schneizlreuth
TELEFONBüro: +43 5352 7707 864Fax: +49 8651 7009 810Disposition & Bestellung: +49 8651 7009 800
ONLINEE-Mail: info@s-beton.deWeb: www.s-beton.de
P R E I S L I S T E
gültig ab 01.01.2018
BETONARTEN
Nettopreise - die gültige MwSt. ist hinzuzurechnen.
Betone nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Betoneigenschaften / Preise in €/m³ frei Bau
FESTIGKEITSENTWICKLUNG
MITTELnormale Witterung
normale Wärmeentwick-lung
normale Ausschalfristen
SCHNELLkühle Witterung
höhere Wärmeentwicklungkürzere Ausschalfristen
Betone für den HOCHBAUSorten Nr. Sorten Nr.
Sauberkeitsschicht(Magerbeton)
C 8/10 C 8/10
3216
F1F1
X0X0
WFWF
11
2100121101
97,90100,40
Randsteinbeton C 12/15C 12/15
3216
F1F1
X0X0
WFWF
11
2100221102
100,70103,20
bewehrtes Innenbauteil
C 16/20C 16/20
3216
F3F3
XC1XC1
WFWF
PP
11
2100321103
107,70110,20
2200322103
110,70113,20
bewehrt frostfrei
C 20/25C 20/25C 20/25C 20/25
3216 3216
F3F3 F3F3
XC2XC2XC3XC3
WFWF WFWF
PPPP
1111
2100421104 2100521105
112,20114,70113,70116,20
2200422104 2200522105
115,20117,70116,70119,20
Beton für Außenbau-teile mit direkterBeregnung und Frost, mit hohem Wassereindringwi-derstand
C 25/30C 25/30
3216
F3F3
XC4 XF1XC4 XF1
WFWF
PP
11
21006A21106A
114,90117,40
22006A22106A
117,90120,40
bewehrt mit Frost,chem. Angriff undAußenbauteile mitdirekter Beregnung
C 25/30C 25/30C 25/30C 25/30C 30/37C 30/37C 30/37C 35/45C 35/45C 40/50C 40/50
3216321632168
32163216
F3F3 F4F4 F3F3 F3F3 F3F3 F3
XC4 XF1 XA1XC4 XF1 XA1XC4 XF1 XA1XC4 XF1 XA1 XC4 XD1 XF1 XA1XC4 XD1 XF1 XA1XC4 XD1 XF1 XA1XC4 XD2 XF2/3 XA2*XC4 XD2 XF2/3 XA2*XC4 XD2 XF2/3 XA2* XM1 XC4 XD2 XF2/3 XA2* XM1
WFWF WFWF WAWA WAWA WAWA WA
PPPPPPPPPPP
22222222222
210062110621007211072100821108212082110921009
114,90117,40119,40121,90119,40121,90125,90123,20125,70
2200622106220072210722008221082220822109220092201422114
117,90120,40122,40124,90122,40124,90128,90126,20128,70129,20131,70
Beton für wasser-undurchlässige Bauteile gemäß WU-Richtlinie
C 25/30C 25/30C 25/30C 30/37C 30/37
32168
3216
F3F3 F3F3 F3
XC4 XF1 XA1XC4 XF1 XA1XC4 XF1 XA1XC4 XD1 XF1 XA1XC4 XD1 XF1 XA1
WFWF WFWA WA
PPPPP
22222
2101021110212102101121111
115,90118,40122,40121,30123,80
2201022110222102201122111
118,90121,40125,40124,30126,80
bewehrt, Frost, Tausalzsprühnebel
C 25/30C 25/30
3216
F3F3
XC4 XD1 XF2/3 XA1XC4 XD1 XF2/3 XA1
WAWA
PP
22
2101221112
127,70130,20
2201222112
130,70133,20
bewehrt, Frost, Tau-salz, chem. Angriff
C 30/37C 30/37C 35/45C 35/45
32163216
F3F3 F3F3
XC4 XD2 XF4 XA2*XC4 XD2 XF4 XA2*XC4 XD2 XF4 XA2*XC4 XD2 XF4 XA2*
WAWA WAWA
PPPP
2222
2101321113
132,30134,80
22013221132201522115
135,30137,80134,20136,70
Eige
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dung
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Fest
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klas
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sse
Expo
sitio
nskl
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pum
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BETONARTEN
Nettopreise - die gültige MwSt. ist hinzuzurechnen.
Betone nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Betoneigenschaften / Preise in €/m³ frei Bau
FESTIGKEITSENTWICKLUNG
MITTELnormale Witterung
normale Wärmeentwicklungnormale Ausschalfristen
SCHNELLkühle Witterung
höhere Wärmeentwicklungkürzere Ausschalfristen
Betone für den INDUSTRIEBAUBeton für Hallenbö-den ohne Verschleiß-beanspruchung
C 25/30C 25/30
3216
F3F3
XC4 XF1 XA1XC4 XF1 XA1
WFWF
PP
22
2102021120
115,90118,40
2202022120
118,90121,40
Beton für Hallen-böden mit mäßiger Verschleißbean-spruchung
C 30/37C 30/37
3216
F3F3
XC4 XD1 XF1 XM1XC4 XD1 XF1 XM1
WAWA
PP
22
2102121121
118,90121,40
2202122121
121,90124,40
Tankstellenabfüll-platz, Frost Tausalz (Bodenplatte)
C 30/37C 30/37
3216
F3F3
XC4 XD3 XF4 XA2* XM2 XC4 XD3 XF4 XA2* XM2
WAWA
PP
22
2102221122
128,30130,80
2202222122
131,30133,80
Betone für BOHRPFÄHLE
Bohrpfähle
Nach ZTV-Ing.
C 25/30C 25/30C 25/30C 30/37C 30/37C 30/37
32168
321632
F5F5F5F5F5F5
XC4 XF1 XA1XC4 XF1 XA1XC4 XF1 XA1XC4 XF1 XA1XC4 XF1 XA1XC4 XD2 XF2/3 XA2*
PPPPPP
222222
210232112321223210242112421025
119,90122,40126,40121,90124,40122,90
SONDERSORTENSandbeton nicht überwacht nach EN 206-1 / DIN 1045-2
300 kg350 kg400 kg600 kg
4/84/84/84/8
F1F1F1F1
X0X0X0X0
21030210312103221029
113,00118,00123,00147,00
Nassspritzbeton C 30/37 8 F5 XC4 XD1 XF2/3 21233 150,50
SONDERZEMENTE
SonderzementeCEM III A 32,5 N-LHCEM II A-S 42,5 R WT 27 C3A-freiCEM I 52,5 R
Vorherige Anfrage zwingend notwendig
Eige
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Kon
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klas
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rwac
hung
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Expo
sitio
nskl
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pum
pfäh
ig
MINDERMENGEN Die Zufuhr wird immer für 4 m3 berechnet Frachtzuschlag beträgt € 16,00 / m3
ENTLADEZEIT Entlade- & Wartezeit für: 3-Achs Fahrmischer 30 min kostenlos4-Achs u. Sattelfahrmischer 45 min kostenlos
Überschreitung pro 5 Minuten € 5,00
FRACHTVERGÜTUNG bei Selbstabholung € 10,00 / m3
ZUSCHLAGaußerhalb der Normalarbeitszeit
Montag bis Freitag vor 6.00 Uhr und ab 17.30 Uhr sowie generell an Samstagen € 5,70 / m3
KONSISTENZÄNDERUNG F4 ZuschlagF5 ZuschlagF6 Zuschlag
€ 5,20 / m3
€ 6,20 / m3
€ 7,20 / m3
ZUSATZMITTEL VZ (Verzögerer)LP (Luftporenbildner)
€ 2,80 / m3
€ 2,80 / m3
KUNSTSTOFFFASERBEIMISCHUNG (nur Beigabe) € 2,80 / m3
STAHLFASERBEIMISCHUNG (nur Beigabe) € 4,30 / m3
HEIZUNGSZUSCHLAG € 6,00 / m3
LABORLEISTUNGEN gesondert nach Aufwand
ZAHLUNGSZIEL(nach Vereinbarung)
– 2% Skonto innerhalb von 14 Tagen– 3% Skonto innerhalb von 10 Tagen– 30 Tage netto Kassa
BETONARTEN
Nettopreise - die gültige MwSt. ist hinzuzurechnen.
Betone nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Betoneigenschaften / Preise in €/m³ frei Bau
FESTIGKEITSENTWICKLUNG
MITTELnormale Witterung
normale Wärmeentwicklungnormale Ausschalfristen
SCHNELLkühle Witterung
höhere Wärmeentwicklungkürzere Ausschalfristen
Betone für den INGENIEURBAUZTV. Ing. Beton für Außenbauteile ohne Taumittelbeanspru-chung
C 25/30C 25/30C 30/37C 30/37
32163216
F3F3F3F3
XC4 XF1 XA1XC4 XF1 XA1XC4 XD1 XF1 XA1 XM1 XC4 XD1 XF1 XA1 XM1
WFWFWAWA
PPPP
2222
21033 2113321034 21134
117,10119,60121,10123,60
22033 2213322034 22134
120,10122,60124,10126,60
ZTV. Ing. Beton für Bauteile im Spritz-wasserbereich (Widerlager, Stützen, Pfeiler)
C 30/37C 30/37C 30/37C 30/37
32163216
F3F3F3F3
XC4 XD2 XF2/3 XA1 XM2**XC4 XD2 XF2/3 XA1 XM2**XC4 XD2 XF2/3 XA2*XC4 XD2 XF2/3 XA2*
WAWAWAWA
PPPP
2222
21035 2113521036 21136
121,10123,60123,60126,10
22035 2213522036 22136
124,10126,60126,60129,10
Überbau
C 25/30C 25/30C 35/45C 35/45
32163216
F3F3F3F3
XC4 XD1 XF2XC4 XD1 XF2XC4 XD2 XF2/3 XA2*XC4 XD2 XF2/3 XA2*
WAWAWAWA
PPPP
2222
21037 21137
123,60126,10
22037221372203822138
126,60129,60126,10128,60
ZTV. Ing. Beton Kappenbeton
Hartgestein
C 25/30C 25/30C 30/37C 30/37C 25/30
3216321622
F3F3F3F3F3
XC4 XD3 XF4XC4 XD3 XF4XC4 XD3 XF4XC4 XD3 XF4XC4 XD3 XF4
WAWAWAWAWA
PPPP
22222
21039 2113921040 2114021439
119,50122,00127,50130,00154,00
Fahrbahndeck, geschlossenes Park-deck, Tausalz
C 35/45C 35/45C 35/45
32 16 8
F3F3F3
XC4 XD3 XF2/3 XA2*XC4 XD3 XF2/3 XA2*XC4 XD3 XF2/3 XA2*
WAWAWA
PPP
222
2104121141
126,20128,70
220412214122241
129,20131,70135,70
Eige
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afte
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Fest
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itskl
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Grö
ßtko
rn in
mm
Kon
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enzk
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keits
klas
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Übe
rwac
hung
skla
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Expo
sitio
nskl
asse
n
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PUMPARBEITEN
FÖRDERBAND
VERTEILERMAST-REICHWEITE BIS
Pumi 24m Pumpe 28m Pumpe 36mLEISTUNGEN bis 10 m3
11 m3 bis 20 m3
21 m3 bis 30 m3
ab 31 m3 bis 50 m3
ab 51 m3 bis 75 m3
ab 76 m3 bis 100 m3
über 100 m3
PauschalePauschalePauschale
pro m3
pro m3
pro m3
pro m3
€ 300,00€ 360,00€ 425,00
€ 14,50
€ 350,00€ 410,00€ 450,00
€ 15,50€ 15,00€ 14,00
€ 390,00€ 460,00€ 500,00
€ 16,50€ 16,00€ 15,00€ 14,00
MINDESTFÖRDERMENGE m3/Std. (Ankunft-Abfahrt) bei Unterschreitung erfolgt Abrechnung m3 + Stundensatz
15 m3 15 m3 15 m3
STUNDENSATZ + Wartezeiten € 100,00 € 120,00 € 130,00
BEREITSTELLEN von Rohr- und Schlauchleitung DN 65/100 pro lfm/€ € 5,00 € 5,00 € 5,00
Gerne bieten wir auch Pumpen mit anderen Reichweiten an. Preise hierzu weichen ab und werden gesondert angeboten.
FÖRDERBAND 11m pro Aufstellung € 55,00
zuzüglich pro m3 fördern € 8,00
* Sulfatangriff < 600mg – bei höherem Sulfatangriff Rücksprache wegen HS-Zement.**Anforderung Betonoberflächenbehandlung; sonst eine Klasse niedriger.
BETONE nach ÖNORM B 4710-1 / EN 206-1
Sauberkeitsschicht(Magerbeton)
C 8/10C 8/10C 8/10
322216
F38F38F38
X0X0X0
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 N
410014140141101
95,3095,3097,80
Randsteinbeton(Unterlag-Füllbeton)
C 12/15C 12/15C 12/15
322216
F38F38F38
X0X0X0
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 N
410024140241102
97,3097,3099,80
Fundamenteunbew. Innenbauteile
C 16/20C 16/20C 16/20
322216
F45F45F45
X0X0X0
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 N
410034140341103
102,30102,30104,80
bew. Bauteile ohne Frost:Fundamente, Decke innen
C 20/25C 20/25C 20/25
322216
F45F45F45
XC1XC1XC1
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 N
410044140441104
105,30105,30107,80
Beton für Außenbauteile wechselnd feucht
C 25/30C 25/30C 25/30
322216
F45F45F45
XC2XC2XC2
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 N
410054140541105
108,30108,30110,80
bew. WU BauteileDecken, Balken, KellerWD 2-10 m
C 25/30C 25/30C 25/30C 30/37C 30/37C 30/37
322216322216
F45F45F45F45F45F45
B1B1B1B1B1B1
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 N
410104141041110410204142041120
109,30109,30111,80112,30112,30114,80
bew. WU BauteileGrundwasserWD 2-10 m
C 25/30C 25/30C 25/30C 25/30C 30/37C 30/37C 30/37C 35/45C 35/45C 40/50C 40/50C 40/50
3222168
3222163222322216
F45F45F45F45F45F45F45F45F45F45F45F45
B2B2B2B2B2B2B2B2B2B4B4B4
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II A-S 42,5 RCEM II A-S 42,5 RCEM II A-S 42,5 RCEM II A-S 42,5 RCEM II A-S 42,5 R
410114141141111412114102141421411214203042430420314243142131
112,30112,30114,80118,80115,30115,30117,80119,30119,30129,20129,70131,70
bew. Außenbauteilewaagrecht, in Grund-wasser
C 25/30C 25/30C 25/30
322216
F45F45F45
B3B3B3
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 N
410124141241112
116,30116,30118,80
bew. WU BauteileWD > 10 m
C 25/30C 25/30C 25/30C 25/30C 30/37C 30/37C 30/37
3222168
322216
F45F45F45F45F45F45F45
B4B4B4B4B4B4B4
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 N
41013414134111341213410284142841128
116,30116,30118,80122,80120,30120,30122,80
bew. Außenbauteile tausalzhaltigem Sprühne-bel ausgesetzt
C 25/30C 25/30C 25/30
322216
F45F45F45
B5B5B5
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 N
410144141441114
124,30124,30126,80
bew. Außenbauteile Tau-mittel direkt ausgesetzt
C 25/30C 25/30C 25/30
322216
F45F45F45
B7B7B7
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 N
410164141641116
128,30128,30130,80
Beton mit starker Verschleiß-beanspruchung (ausgenom-men Hauptverkehrsstraßen)
C 30/37 32 F45 B2 CEM II B-S 42,5 N 41521 149,80
SondermischungSM 300SM 350SM 400
0/4 0/80/4 0/80/4 0/8
F45F45F45
X0X0X0
CEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 NCEM II B-S 42,5 N
413404134141342
113,00118,00123,00
Zuschlag F52F59
7,80 / m3
11,80 / m3
ZuschlagZementZementZement
CEM II A-S 42,5 R CEM III A 32,5 N-LH CEM II A-S 42,5 R WT27 C3A-frei
5,80 / m3
5,80 / m3
16,20 / m3
Zusatzmittel VZ (Verzögerer) LP (Luftporenbildner)
2,80 / kg2,80 / kg
Kunststofffaserbeimischung (nur Beigabe) Stahlfaserbeimischung (nur Beigabe)
2,80 / m3
4,30 / m3
Eige
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sitio
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n
Zem
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Sorte
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Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages über den Verkauf von Transportbeton. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Kaufmann im Sinne des HGB (Han-delsgesetzbuch). Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht.
1 - AngebotEin Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Sorte und Menge des zu liefernden Betons ist allein der Käufer verantwortlich.
2 - Lieferung und AbnahmeDie Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.
Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte oder angegebene Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 326 BGB). So-weit von uns nicht zu vertretende Umstände (z.B. Streik, höhere Gewalt) uns die Ausführung übernommener Aufträge erschwe-ren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restliefe-rung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, jedoch nicht länger als vier Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt des ver-einbarten Liefertermins; ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich und sind die Umstände von uns nicht zu vertreten (z.B. Streik, höhere Gewalt), sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Abruf haftet der Käu-fer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transport-fahrzeug die ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist die-se Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle dar-aus entstehenden Schäden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können.
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons und zur Bestätigung des Empfangs bevoll-mächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.
Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungs-gemäße Abnahme des Betons und die Bezahlung des Kaufprei-ses. Wir leisten an jeden von Ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Jeder von mehreren Käufern gilt gegenüber dem Verkäufer als bevollmächtigt, dessen rechtserhebliche Erklärungen mit Wirkung für und gegen jeden einzelnen Käufer entgegenzuneh-men.
3 - GefahrübergangDie Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-schlechterung des Betons geht bei Lieferung nach außerhalb des Werkes auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. Soweit die Herstellung von Beton auf der Baustelle abge-schlossen wird, geht die Gefahr spätestens mit Beendigung des Herstellvorgangs auf den Käufer über.
4 - GewährleistungWir gewährleisten, dass unsere Betone nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden und bei einer den Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verar-beitung die vereinbarten Festigkeitsklassen und Gütemerkmale erreichen. Der Nachweis einer den Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung obliegt dem Käufer.
Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestä-tigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegen-nahme der Rüge nicht befugt.
Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung ei-ner offensichtlich anderen als der vereinbarten Betonsorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich bei der Ablieferung des Betons zu rügen, in diesem Falle hat der Käufer den Beton zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen.
Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Liefe-rung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Be-tonsorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB nach Sichtbarwerden unverzüglich zu rügen. Probewürfel/Pris-men gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig her-gestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur.
Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. 1 und 4 zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu; un-
sere Haftung ist jedoch dem Umfang nach auf die Deckungs-summe unserer Produkthaftpflichtversicherung, die mindestens 500.000,- € beträgt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertre-tende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für unsere Betone beträgt ab-weichend zu § 477 Abs. 1 BGB 5 Jahre seit Ablieferung.
5 - Haftung aus sonstigen GründenSonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, un-sere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden, aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, ge-genüber Nichtkaufleuten auch auf grober Fahrlässigkeit.
6 - SicherungsrechteGelieferter Beton bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – Kaufleuten im Sinne des HGB gegenüber auch künftig entste-hender – Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungs-verbot vereinbart.
Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forde-rungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entste-henden Forderungen aus einem Weiterverkauf unseres Betons mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.
Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton zusammen mit an-deren uns nicht gehörenden Waren, oder aus unserem Beton hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Beton mit ei-nem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sa-che verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine For-derung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek oder Gewährung einer Bürgschaft ge-mäß § 648a BGB aufgrund der Verarbeitung unseres Betons we-gen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderung. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen ein-zeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprü-che nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflich-tungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Ver-schlechterung seiner Vermögensverhältnisse. In diesem Fall werden wir hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Nacherwer-ber von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderung mit Namen und Anschrift der Nacherwerber, Höhe der einzelnen Forde-rung, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
Der Käufer darf seine Forderung gegen Nacherwerber an Dritte weder abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldo-forderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unver-züglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen.
Der “Wert unseres Betons” im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%.
Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Si-cherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt.
Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factoring verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Käufer tritt an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
7 - Preis- und ZahlungsbedingungenErhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, ins-besondere für Zement, Kies, Sand, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Ange-bot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis
entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht für Lieferungen an Nichtkaufleute, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsab-schluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht wer-den sollen.
Zuschläge für Kleinstmengen unter 4 cbm, nicht normal befahr-bare Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäfts-zeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Preisabsprache vereinbart.
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Ver-einbarung. Tritt bei dem Käufer nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein oder erfahren wir von einer solchen nach Abschluss des Vertrages sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, bis die dem Käufer obliegende Leistung erbracht oder Sicherheit für Sie geleistet ist. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse in der Person des Käufers liegt namentlich vor, bei Überschul-dung, Zahlungsunfähigkeit und -einstellung, Krediterschütte-rung, negativer Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei, Eröffnung des Konkurs-Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käu-fers oder Ablehnung eines Solchens Verfahrens mangels Mas-se. Wir sind berechtigt, dem Käufer im Falle einer Verschlech-terung seiner Vermögensverhältnisse eine angemessene Frist zur Erfüllung Zug um Zug oder zur Sicherstellung zu setzen und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer endgültigen Erfüllungsverweigerung durch den Käufer sind wir darüber hinaus zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung berechtigt.
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, beeinflussen sei-ne Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und er verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen und ausschließlich zahlungshalber entgegen-genommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, berechnen wir Fälligkeitszinsen ab Verzug in Höhe der uns berechneten Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem Marktzins der Europäischen Zentralbank so-wie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens.
Die Aufrechnung durch Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Auf-rechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschied-licher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter–, Tochter–, Schwester– oder sonst verbun-dene Gesellschaften hat.
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in lau-fender Rechnung, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
8 - FremdüberwachungDen Beauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, wäh-rend der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belie-ferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen.
9 - GerichtsstandGerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechts-streitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Voll-kaufleuten ist der Sitz unserer Hauptverwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unserer Niederlassung, unseres Lieferwer-kes oder unserer Verkaufsgesellschaft.
11 - Teilweise Aufhebung der Bedingungen1. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Ge-schäfts- und Zahlungsbedingungen nicht wirksam vereinbart werden können, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbe-dingungen nicht berührt. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Vereinbarungen nicht wie vorgesehen mit Privatleuten verein-bart werden können.
2. Soweit nach dem AGB-Gesetz irgendwelche Bestimmungen entweder für alle Vertragspartner unwirksam sind oder nur Gel-tung gegenüber Kaufleuten haben, sollen die übrigen Bestim-mungen wirksam bleiben.
Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Transportbeton
Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Transportbeton
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