prüfungsordnung des djjv
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Prüfungsordnung des DJJV gültig in der Fassung vom 26.07.2020
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Änderungsnachweis Verantwortlich:
Deutscher Ju-Jutsu Verband Bundesgeschäftsstelle Badstubenvorstadt 12/13 in 06712 Zeitz
Version Änderungen Inkrafttreten
1.0 Erstellung 27.03.1999
1.1 Ergänzungen mit Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu 06.11.2004
2.0 Änderungen und Inkraftsetzung durch Vorstandsbeschluss 01.01.2007
3.0 Änderungen und Inkraftsetzung durch Mitgliederversammlung 01.05.2008
4.0 Änderungen und Inkraftsetzung durch Mitgliederversammlung 17.04.2010
5.0 Änderungen und Inkraftsetzung durch Mitgliederversammlung 28.04.2014
5.1 Ergänzung mit Prüfungsprogramm Brazilian Jiu-Jitsu 12.04.2014
6.0 Änderungen und Inkraftsetzung durch Mitgliederversammlung 23.04.2016
7.0 Änderungen und Inkraftsetzung durch Mitgliederversammlung:
neu hinzugekommen:
Prüfungsprogramm Brown Belt BJJ in Teil C3 sowie Prüfungsordnung Hanbo-Jutsu als Teil B4 und Prüfungsprogramm Hanbo-Jutsu als Teil C4)
geändert: Einarbeitung der Ergebnisse der TAT 2016 in Teil A und B bzgl.
Präzisierung der Zulassungsvoraussetzungen
22.04.2017
8.0 Änderungen und Inkraftsetzung durch Mitgliederversammlung: Streichung B2§8 (mehrstufige Prüferlizenz Jiu-Jitsu) sowie Überarbeitung B3 bzgl. Graduierungen anstatt Prüfungen im BJJ
21.04.2018
9.0 Inkraftsetzung mit Beschluss des Vorstandes:
Änderungen und Ergänzungen: C4 Prüfungsprogramm Hanbo-Jutsu, B4 Einführungsphase herausgenommen, Vereinfachung Bewegungsformen am
Boden Ju-Jutsu gem. Empfehlung der TAT (C1.1 3. Kyu)
01.01.2020 / 26.7.2020
(Bestätigung durch Mitgliederversammlung)
Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral benannt. Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wurde die männliche Schreibweise gewählt.
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Inhaltsverzeichnis
TEIL A: ALLGEMEINE PRÜFUNGSORDNUNG 4
ALLGEMEINES 4 §1 Geltungsbereich 4 §2 Graduierungen im DJJV 4 §3 Zuständigkeiten für Prüfungen 4 §4 Überprüfung und Qualitätssicherung des DJJV 4
VORBEREITUNG VON PRÜFUNGEN 4 §5 Anmeldung und Ausschreibung der Prüfungen 4 §6 Nachweis der persönlichen Voraussetzungen 4 §7 Prüfungsgebühren 5
VORAUSSETZUNGEN FÜR PRÜFUNGEN 5 §8 Vorbereitungszeit und Mindestalter 5 §9 Pflichtlehrgänge 5 §10 Lizenzen und Lizenzstufen 5 §11 Prüfungskommissionen 6
DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN 6 §12 Grundlagen der Prüfung 6 §13 Prüfungen für Senioren 6 §14 Prüfungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen 7 §15 Prüfungen für Kinder 7
BEWERTUNG UND DOKUMENTATION VON PRÜFUNGEN 7 §16 Bewertung der Prüfungen 7 §17 Bestehen der Prüfung 7 §18 Eintrag in die Prüfungsliste 8 §19 Weitere Prüfungen 8 §20 Dokumentation von Prüfungen 8
PRÜFERLIZENZEN 9 §21 Bundesprüferlizenzen 9 §22 Prüferlizenzen 9
INKRAFTSETZUNG 9 §23 Inkraftsetzung 9
TEIL B: STILSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNGEN 10
Teil B1: Ju-Jutsu 10 §1 Kyu- und Dan-Grade im Ju-Jutsu 10 §2 Verkürzung von Vorbereitungszeiten für Kyu-Prüfungen 10 §3 Zusätzliche Voraussetzungen für die Teilnahme an Dan-Prüfungen 11 §4 Prüfungskommissionen 11 §5 Prüfungspartner 11 §6 Kata / Freie Darstellung 11 §7 Anerkennung von Graduierungen 11 §8 Gradierungen in Ju-Jutsu-Gewaltpräventionsprogrammen 11 §9 Prüfungen bei der Polizei 12
Teil B2: Jiu-Jitsu 13 §1 Kyu- und Dan-Grade im Jiu-Jitsu 13
3
§2 Verkürzung von Vorbereitungszeiten für Kyu-Prüfungen 13 §3 Prüfungskommissionen 13 §4 Durchführung von Jiu-Jitsu-Prüfungen 14 §5 Prinzipien 14 §6 Kata 14 §7 Anerkennung von Graduierungen 15
Teil B3: Brazilian-Jiu-Jitsu 16 §1 Graduierungen im DJJV 16 §2 Graduierungskommissionen 16 §3 Prinzipien 16 §4 Anerkennung von Graduierungen 17
Teil B4: Hanbo-Jutsu 18 §1 Graduierungen im DJJV 18 §2 Verkürzung von Vorbereitungszeiten für Kyu-Prüfungen 18 §3 Prüfungskommissionen 18 §4 Durchführung von Hanbo-Jutsu-Prüfungen 18 §5 Prinzipien 19 §6 Kata und Kata-Bunkai 19 §7 Anerkennung von Graduierungen 19
TEIL C: PRÜFUNGSPROGRAMME 20
Teil C1: Prüfungsprogramme Ju-Jutsu 20 Teil C1.1: Prüfungsprogramm Ju-Jutsu ab 15 Jahre 20 Teil C1.2: Prüfungsprogramm Ju-Jutsu bis 15 Jahre 30 Teil C1.3: Prüfungsprogramm Ju-Jutsu Gewaltprävention 31 Teil C1.4: Prüfungsprogramm Ju-Jutsu Polizei 32
Teil C2: Prüfungsprogramme Jiu-Jitsu 37 Teil C2.1: Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu 15 bis 45 Jahre 37 Teil C2.2: Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu bis 15 Jahre 38 Teil C2.3: Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu ab 45 Jahre 39
Teil C3: Prüfungsprogramme Brazilian-Jiu-Jitsu 40
Teil C4: Prüfungsprogramme Hanbo-Jutsu 44
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Teil A: Allgemeine Prüfungsordnung ALLGEMEINES
§1 Geltungsbereich
1. Die Prüfungsordnung regelt alle Prüfungen zu Graduierungen im DJJV.
2. Besonderheiten und Einzelheiten, die nicht in dieser Prüfungsordnung bestimmt werden, regeln
die Landesverbände in eigener Zuständigkeit.
3. Die Prüfungsordnung ist kein Ausbildungsprogramm.
§2 Graduierungen im DJJV
1. Der DJJV vergibt aufgrund von Prüfungen oder verleiht gemäß Ehrungsordnung Graduierungen mit der Verpflichtung, den erreichten Gürtel in der jeweiligen Farbe zu tragen.
2. Die Graduierungen sind unterteilt in Kyu- bzw. Schülergrade und Dan-Grade bzw. Black Belts BJJ1.
§3 Zuständigkeiten für Prüfungen
1. Die Landesverbände bzw. der DJJV sind für die Einhaltung der Prüfungsordnung innerhalb ihrer
Zuständigkeit verantwortlich und benennen eine verantwortliche Person2.
2. Für die Durchführung und Abrechnung von Prüfungen sind die Landesverbände zuständig, für
bundesoffene Prüfungen der DJJV.
3. Für die Durchführung von Prüfungen bei Polizei und Sicherheitsbehörden oder bei Institutionen,
wie z.B. Schulen und Hochschulen, ist der jeweilige Landesverband zuständig, in dem sich die
Dienststelle oder Institution befindet.
4. Die Teilnahme an Prüfungen außerhalb des im DJJV-Pass eingetragenen Vereins bedarf dessen
Zustimmung3.
5. Die Teilnahme an Prüfungen außerhalb des zuständigen Landesverbandes bedarf dessen
Genehmigung.
6. Der DJJV kann bundesoffene Prüfungen durchführen.
§4 Überprüfung und Qualitätssicherung des DJJV
1. Der DJJV kann die Durchführung von Prüfungen, insbesondere die Einhaltung der
Prüfungsordnung, überprüfen.
2. Bei festgestellten Verstößen kann er die Prüfungen für ungültig erklären, Auflagen erteilen und
ggf. die Prüferlizenzen aberkennen.
VORBEREITUNG VON PRÜFUNGEN
§5 Anmeldung und Ausschreibung der Prüfungen
1. Prüfungen in den Vereinen sind beim zuständigen Landesverband anzumelden, bundesoffene
Prüfungen beim Bundesprüfungsreferenten.
2. Die Landesverbände regeln für ihren Zuständigkeitsbereich, ab welchem Kyu-Grad Prüfungen auf Landesebene durchgeführt werden. Dan-Prüfungen werden ausschließlich auf Landesebene oder
Bundesebene durchgeführt.
§6 Nachweis der persönlichen Voraussetzungen
1. Prüfungsanwärter müssen im Besitz eines gültigen DJJV-Passes sein.
1 Zur Vereinfachung steht in dieser Ordnung Kyu auch synonym für Schülergrad -und Dan auch synonym für Black Belt BJJ. 2 In der Regel den Prüfungsreferenten. 3 Sind mehrere Vereine eingetragen, ist der Verein zuständig, für den der Prüfling startberechtigt ist.
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2. Vorangegangene Prüfungen werden einwandfrei nachgewiesen. (z.B. durch Eintrag im DJJV-Pass).
3. Ausnahmen4 bestehen für Prüfungsanwärter, die keinen DJJV-Pass für eine Prüfung benötigen, bis
einschließlich 2. Kyu.
§7 Prüfungsgebühren
1. Die Prüfungsgebühren werden vom jeweiligen Landesverband festgesetzt, für bundesoffene
Prüfungen vom DJJV.
2. Die Landesverbände beziehen die Prüfungsmaterialien (Prüfungsmarken, Urkunden) beim DJJV.
3. Die Vereine beziehen die Prüfungsmaterialien über ihren Landesverband.
4. Prüfungsgebühren sind vor der Prüfung zu entrichten.
VORAUSSETZUNGEN FÜR PRÜFUNGEN
§8 Vorbereitungszeit und Mindestalter
1. Die Vorbereitungszeit stellt den Mindestzeitraum dar, den ein Prüfungsanwärter bei regelmäßigem
Training benötigt, um das jeweilige Prüfungsprogramm sicher erlernen und demonstrieren zu können.
2. Die Vorbereitungszeit und das Mindestalter zur jeweiligen Prüfung werden in Teil B dieser
Prüfungsordnung geregelt.
3. Die Vorbereitungszeit kann verkürzt werden um
sechs Monate, wenn der Prüfungsanwärter im Besitz einer gültigen Trainer-C-Lizenz / Jugendleiter-Lizenz des DJJV ist,
zwölf Monate, wenn der Prüfungsanwärter im Besitz einer gültigen Trainer-B-Lizenz des DJJV ist,
zwölf Monate, wenn der Prüfungsanwärter im Besitz einer gültigen Trainer-A-Lizenz des DJJV ist.
4. Die Verkürzung kann für jede Lizenzstufe nur einmal in Anspruch genommen werden.
5. Die Verkürzung kann nur für Prüfungen zu Graduierungen in Anspruch genommen werden, bei denen die betreffende Lizenz nicht als Voraussetzung verlangt wird, und nur für Prüfungen zu
Graduierungen ab dem 1. Kyu.
6. Die Verkürzung darf nicht mehr als die Hälfte der Vorbereitungszeit betragen.
§9 Pflichtlehrgänge
1. Für Kyu-Prüfungen regeln die Landesverbände, ob und ggf. welche Pflichtlehrgänge während der
Vorbereitungszeit zu besuchen sind (aktive Teilnahme).
2. Für eine Dan-Prüfung muss der Prüfungsanwärter während der Vorbereitungszeit pro Jahr an zwei Technik-Lehrgängen auf Landes- oder Bundesebene oder an einem Landes- oder Bundesseminar
aktiv teilgenommen haben. Ist die Teilnahme an den o. g. Maßnahmen in einem Jahr nicht möglich, so verlängert sich die Vorbereitungszeit entsprechend.
3. Anwärter zu Dan-Prüfungen müssen die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Aus- oder -Fortbildung nachweisen, die nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf.
§10 Lizenzen und Lizenzstufen
1. Anwärter zu Dan-Prüfungen müssen im Besitz einer gültigen Lizenz des DJJV mindestens der
folgenden Stufe sein: 1. und 2. Dan – Lizenzstufe 0 (z.B. Lehreinweisung, Sportassistenz oder Kursleiterlizenz)
3. und 4. Dan – Lizenzstufe I (Trainer-C Jugendleiter)
5. Dan – Lizenzstufe II (Trainer-B)
4 Ausnahmen sind im § 20 Nr. 3 benannt.
6
2. Besitzt der Prüfungsanwärter keine Lizenz des DJJV der geforderten Stufe, so verlängert sich seine Vorbereitungszeit um ein Jahr. Eine gültige Lizenz der Stufe 0 muss auch in diesem Fall
nachgewiesen werden.
3. Erwerb, Gültigkeit und Nachweis der unterschiedlichen Lizenzen regelt die Konzeption Aus- und
Fortbildung des DJJV.
§11 Prüfungskommissionen
1. Prüfungen dürfen nur von Dan-Trägern abgenommen werden, welche eine gültige Prüferlizenz für
die zu prüfende Stilrichtung besitzen.
2. Der Einsatz der Prüfer erfolgt durch den zuständigen Landesverband bzw. Bezirk. Bei Prüfungen
auf Bundesebene erfolgt der Einsatz der Prüfer durch den Bundesprüfungsreferenten.
3. Die Prüfungskommission ist so zusammenzusetzen, dass höchstens ein Prüfer dem Verein eines
Prüflings angehört.
DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN
§12 Grundlagen der Prüfung
1. In den Prüfungen müssen die Prüflinge die für die angestrebte Graduierung in den
Prüfungsprogrammen des DJJV aufgeführten Techniken demonstrieren und die geforderten
Bewegungsaufgaben erfüllen.
2. Das Prüfungsprogramm stellt eine Mindestanforderung dar und repräsentiert einen Querschnitt
der zu erlernenden Fähigkeiten und Fertigkeiten.
3. Die Ausbildung selbst sollte wesentlich umfangreicher sein. Es ist anzustreben, dass die
beinhalteten Techniken gegen eine Vielzahl von Angriffen erlernt werden, sich die jeweiligen Verteidigungshandlungen an der Reaktion des Angreifers orientieren und unter realitätsnahen
Bedingungen situativ anwendbar sind.
4. Dabei ist stets die Eigensicherung der Verteidigungshandlung zu beachten.
5. Die Techniken des Prüfungsprogramms sind schulmäßig und unter Beachtung der zugrunde
liegenden Prinzipien vorzuführen.
6. Der Prüfling kann die Angriffe des Partners zu geforderten Techniken selbst bestimmen. Werden
Angriffe vorgegeben, kann die Abwehrhandlung vom Prüfling bestimmt werden.
7. Der Prüfling wählt seine Partner unter den Prüfungsteilnehmern. Ergänzungen und Ausnahmen
sind in Teil B geregelt.
8. Verletzt sich ein volljähriger Prüfungsteilnehmer während der Prüfung, so entscheidet er selbst, ob
er die Prüfung zu Ende führt oder nicht. Verletzt sich ein minderjähriger Prüfungsteilnehmer, dann entscheidet der Prüfer.
9. Verletzt ein Prüfungsteilnehmer einen anderen durch alleiniges Verschulden so dass dieser seine
eigene Prüfung nicht mehr beginnen bzw. beenden kann, so wird er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen.
§13 Prüfungen für Senioren
1. Senioren im Sinne der Prüfungsordnung sind Prüfungsanwärter ab 45 Jahren.
2. Senioren zeigen und demonstrieren die Prüfungstechniken in ggf. "altersgerechter", weniger dynamischer, jedoch technisch korrekter Form.
3. Falls erforderlich können alternative Techniken bzw. Lösungen von Aufgabenstellungen der
jeweiligen Prüfungsfächer demonstriert werden. In jedem Fall ist dazu die Prüfungskommission vor Beginn der Prüfung zu informieren.
4. Die vorgegebenen Bewertungskriterien bleiben bestehen.
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§14 Prüfungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen
1. Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen können im Sinne dieser Prüfungsordnung
entweder im Rahmen einer regulären Prüfung oder in einer speziellen Prüfung eine Graduierung
in den Prüfungsprogrammen des DJJV erwerben.
2. Je nach Art der Behinderung bzw. Beeinträchtigung werden
mehr Pausen eingelegt, für die Prüfung oder einzelne Teile davon eigene Partner verwendet, die keine
Prüfungsteilnehmer sein müssen, Hilfen/Hilfsmittel eingesetzt, wenn die Aufgabe aus Gründen der
Behinderung/Beeinträchtigung sonst nicht absolviert werden kann (z.B. akustische Hilfsmittel bei Blinden usw.),
alternative Techniken bzw. Lösungen von Aufgabenstellungen demonstriert, die Techniken nicht mit voller Intensität ausgeführt.
3. Grundsätzlich jedoch muss der Prüfling mit Behinderungen/Beeinträchtigungen die Aufgaben der
angestrebten Graduierung bewältigen.
4. Der Prüfling legt einen geeigneten Nachweis vor, der die Einschränkungen oder
Beeinträchtigungen benennt, wenn diese nicht sofort erkennbar sind.
5. Der Prüfungsanwärter informiert im Vorfeld mit seiner Anmeldung zu seiner
Behinderung/Beeinträchtigung sowie zu Art und Umfang des geplanten Prüfungsablaufes.
6. Der jeweilige Prüfungsreferent teilt zeitgerecht und nach Rücksprache mit den vorgesehenen
Prüfern dem Prüfungsanwärter mit, ob und wie die Prüfung vorgenommen werden kann.
§15 Prüfungen für Kinder
1. Prüfungen für Kinder unter 15 Jahren (Kinderprüfungen) sind in kindgerechter Form zu gestalten
und durchzuführen.
BEWERTUNG UND DOKUMENTATION VON PRÜFUNGEN
§16 Bewertung der Prüfungen 1. Die Prüfungskommission bewertet die gezeigten Leistungen pro Prüfungsfach wie folgt:
„sehr gut“ (5 Punkte) – Fehlerfreie Ausführung bei sehr gutem Gesamteindruck, „gut“ (4 Punkte) – Ausführung mit wenigen Feinstfehlern oder minimalen individuellen
Abweichungen von der Idealform bei gutem Gesamteindruck, „ausreichend“ (3 Punkte) – Ausführung mit Feinfehlern oder kleinen Abweichungen bei
mindestens befriedigendem Gesamteindruck, „mangelhaft“ (2 Punkte) – Ausführung mit Fehlern, die über den Feinbereich hinausgehen, bei
unbefriedigendem Gesamteindruck, „ungenügend“ (1 Punkt) – Ausführung mit Grobfehlern bei nicht mehr ausreichendem
Gesamteindruck.
§17 Bestehen der Prüfung
1. Zum Bestehen der Prüfung muss der Prüfling eine Punktzahl von mindestens drei Fünfteln der
maximal erreichbaren Punktzahl in der Summe aller Prüfungsfächer erhalten. Dies entspricht einer Durchschnittsbewertung „ausreichend“ (3 Punkte).
2. Prüfungen mit einem Prüfer
„Mangelhafte“ Bewertungen (2 Punkte) können durch entsprechend viele „gute“ (4 Punkte)
oder „sehr gute“ Bewertungen (5 Punkte) ausgeglichen werden. Bei einer „ungenügenden“ Bewertung (1 Punkt) eines Prüfungsfaches kann der Prüfling nicht
mehr bestehen.
3. Prüfungen mit zwei Prüfern
Die Punktzahlen beider Listen werden addiert, „Mangelhafte“ Bewertungen (2 Punkte) können listenübergreifend durch entsprechend viele
„gute“ (4 Punkte) oder „sehr gute“ Bewertungen (5 Punkte) ausgeglichen werden.
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Vergibt jeder der beiden Prüfer in wenigstens einem Prüfungsfach eine „ungenügende“
Bewertung (1 Punkt), so kann der Prüfling nicht mehr bestehen, unabhängig davon, ob es sich um dasselbe Prüfungsfach handelt.
4. Prüfungen mit drei Prüfern
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn dies bei mindestens zwei Prüfern der Fall ist.
„Mangelhafte“ Bewertungen (2 Punkte) können bei demselben Prüfer durch entsprechend viele „gute“ (4 Punkte) oder „sehr gute“ Bewertungen (5 Punkte) ausgeglichen werden.
Bei einer „ungenügenden“ Bewertung (1 Punkt) eines Prüfungsfaches kann der Prüfling bei diesem Prüfer nicht mehr bestehen.
5. Kann ein Prüfling aufgrund der bis dahin vergebenen Wertungen seine Prüfung nicht mehr bestehen, so liegt es im Ermessen der Prüfer, ob diese Prüfung vorzeitig abgebrochen wird.
§18 Eintrag in die Prüfungsliste
1. Bewertungen und Ergebnisse von Prüfungen im DJJV werden in vorgegebenen Prüfungslisten
dokumentiert. Die Handhabung der Prüfungslisten regelt der zuständige Landesverband, bei bundesoffenen Prüfungen der DJJV.
2. Die Prüfer vergeben für jeden Prüfling zu den gezeigten Leistungen pro Prüfungsfach eine
Bewertung und tragen diese in die Prüfungslisten ein.
3. Sie ermitteln für jeden Prüfling die Gesamtbewertung und entscheiden über Bestehen bzw.
Nichtbestehen der Prüfung.
4. Dazu ist für jeden Prüfling in der Spalte „Prüfling hat erreicht – Prüfer 1“ (Prüfer dieser Liste) der
Prüfungsliste die bei diesem Prüfer erreichte Punktzahl aller Prüfungsfächer zu summieren.
5. In der Spalte „Gesamtpunktzahl aller Prüfer“ ist die Summe von allen vergebenen Punkten der
Prüfer zu addieren.
6. In der Spalte „Mindestpunktzahl aller Prüfer“ ist die zum Bestehen mindestens erforderliche Punktzahl einzutragen. Diese errechnet sich aus der Anzahl der Prüfungsfächer multipliziert mit 3,
multipliziert mit der Anzahl der Prüfer.
7. Bei drei Prüfern ist so wie bei einem Prüfer zu verfahren, d.h. die "Gesamtpunktzahl aller Prüfer"
und "Mindestpunktzahl aller Prüfer" bezieht sich nur auf den Prüfer der Liste.
8. Bei Prüflingen, die nicht bestanden haben, ist die Prüfungsmarke in die Prüfungsliste einzukleben.
9. Die Prüfungsliste wird von allen beteiligten Prüfern unterschrieben.
10. Die vollständig ausgefüllten Prüfungslisten werden an den zuständigen Landesverband bzw. bei
bundesoffenen Prüfungen an den Bundesprüfungsreferenten gesandt.
§19 Weitere Prüfungen
1. Besteht ein Prüfling seine Prüfung nicht, so kann er sich bei Kyu-Prüfungen frühestens nach sechs
Wochen, bei Dan-Prüfungen frühestens nach vier Monaten einer erneuten Prüfung stellen.
2. Das Ablegen einer weiteren Prüfung am gleichen Tag (z. B. bei überragender Leistung) ist nicht
zugelassen.
§20 Dokumentation von Prüfungen
1. Die Bestätigung der bestandenen Prüfung erfolgt durch Eintrag (Datum der Prüfung und Namen der/des Prüfer/s) in den DJJV-Pass, mit dem Einkleben der Prüfungsmarke in den DJJV-Pass und
der Entwertung der Marke durch die Unterschrift eines Prüfers und ggf. Stempel.
2. Jeder Prüfling erhält nach bestandener Prüfung eine Urkunde des DJJV.
3. Bei Prüfungen, die bei Polizei und Sicherheitsbehörden sowie Institutionen wie Schulen und
Hochschulen durchgeführt werden und die Prüfungsanwärter keinen DJJV-Pass besitzen müssen, wird nur die Urkunde ausgestellt und mit der Prüfungsmarke versehen. Die Prüfungsmarke wird
vom Prüfungsvorsitzenden mit Unterschrift entwertet.
4. Die Landesverbände übersenden bis zum 1. März des Folgejahres eine zusammenfassende
Meldung über die durchgeführten Prüfungen an den Bundesprüfungsreferenten. Der DJJV stellt dazu einen Vordruck bereit.
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PRÜFERLIZENZEN
§21 Bundesprüferlizenzen
1. Der DJJV führt in enger Abstimmung der Sachbereiche Bildung und Stilarten die Aus- und
Fortbildung zur Bundesprüferlizenz durch.
2. Die Inhaber der Bundesprüferlizenz sind berechtigt, in ihrem jeweiligen Landesverband Lehrgänge
zum Neuerwerb oder zur Verlängerung von Prüferlizenzen ihrer jeweiligen Stilart durchzuführen
und Prüferlizenzen zu erteilen.
3. Die Bundesprüferlizenz für eine Stilart des DJJV kann erhalten, wer
Dan-Träger oder Black Belt BJJ in dieser Stilart ist, diesen Stil aktiv betreibt,
an der Aus- und Fortbildung für Bundesprüferlizenzen des DJJV aktiv teilgenommen hat,
zuständiger Vertreter eines Landesverbandes oder des DJJV ist.
4. Die Bundesprüferlizenz wird vom DJJV schriftlich erteilt und gilt zwei Jahre.
5. Die Geltungsdauer der Bundesprüferlizenz kann verlängert werden, wenn der betreffende
Bundesprüfer während der Geltungsdauer pro Jahr aktiv an einem Techniklehrgang teilgenommen hat,
vor Ablauf der Geltungsdauer an einer Fortbildung für Bundesprüferlizenzen des DJJV für den betreffenden Stil aktiv teilgenommen hat.
§22 Prüferlizenzen
1. Eine Prüferlizenz kann erhalten, wer
Dan-Träger oder Black Belt BJJ des DJJV ist,
den Stil, für den die Prüferlizenz erworben werden soll, aktiv betreibt, in den 12 Monaten vor Erwerb der Prüferlizenz aktiv an wenigstens 2 Techniklehrgängen
sowie an einem Prüferlizenz-Lehrgang „Neuerwerb“ teilgenommen hat.
2. Die Aus- und Fortbildung für die Erteilung der Prüferlizenzen innerhalb der Landesverbände darf
nur von den Bundesprüfern durchgeführt werden.
3. Die Prüferlizenz wird schriftlich erteilt und gilt zwei Jahre.
4. Die Geltungsdauer der Prüferlizenz kann verlängert werden, wenn der betreffende Prüfer
während der Geltungsdauer pro Jahr aktiv an einem Techniklehrgang teilgenommen hat,
vor Ablauf der Geltungsdauer an einem Prüferlizenz-Lehrgang „Fortbildung“ für den betreffenden Stil teilgenommen hat.
5. Bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung kann der Landesverband bzw. der DJJV die Prüferlizenz
entziehen. Bei Entzug durch den Landesverband teilt dieser das sofort dem Bundesprüfungsreferenten
mit und fügt die entsprechenden Unterlagen bei.
Bei Einspruch des betroffenen Prüfers oder des Landesverbandes entscheidet der DJJV.
INKRAFTSETZUNG
§23 Inkraftsetzung
Die Prüfungsordnung wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft gesetzt.
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Teil B: Stilspezifische
Prüfungsordnungen Teil B1: Ju-Jutsu
§1 Kyu- und Dan-Grade im Ju-Jutsu
1. Das Ju-Jutsu im DJJV vergibt nachfolgende Kyu- und Dan-Graduierungen gem. Teil A dieser
Prüfungsordnung:
Kyu-G
rade
Graduierung Gürtel Vorbereitungszeit Mindestalter
6. Weiß für Anfänger
6.1 *) Weiß mit gelber Spitze 6 Monate 6
6.2 *) Weiß-gelb 6 Monate 7
5. Gelb 6 Monate 8
5.1 *) Gelb mit oranger Spitze 6 Monate 9
5.2 *) Gelb-orange 6 Monate 10
4. Orange 6 Monate 11
4.1 *) Orange-grün 6 Monate 12
3. Grün 6 Monate 13
3.1 *) Grün-blau 6 Monate 13
2. Blau 6 Monate 14
2.1 *) Blau-braun 6 Monate 14
1. Braun 1 Jahr 16
Dan-G
rade
1. Schwarz 1 Jahr 18
2. Schwarz 2 Jahre
3. Schwarz 3 Jahre
4. Schwarz 4 Jahre
5. Schwarz 5 Jahre
6. Rot-weiß oder Schwarz oder Rot-Schwarz 6 Jahre
7. Rot-weiß oder Schwarz oder Rot-Schwarz 6 Jahre
8. Rot-weiß oder Schwarz oder Rot-Schwarz 6 Jahre
9. Rot 6 Jahre
10. Rot 6 Jahre
*) Kindergraduierungen
2. Bei den Dan-Graden können an einem Gürtelende Streifen zur Unterscheidung der Dan-Grade
getragen werden.
3. Der 1. Dan wird nicht verliehen. Er muss durch Prüfung erreicht werden.
4. Die Prüfungsreihenfolge ist grundsätzlich einzuhalten.
5. Die Zwischenprüfungen sind ausschließlich für Kinder unterhalb von 15 Jahren vorgesehen. Sie sollen die Kinder auf die Prüfung zum jeweiligen „Vollgurt“ hinführen und motivieren.
6. Das Alter ab 2. Kyu ist bindend, bei den vorigen Kyu-Graden sind die Altersangaben
Empfehlungen.
7. Ist das empfohlene Mindestalter des jeweiligen Vollgurtes bereits erreicht, kann die Prüfung zu
dem Vollgurt auch ohne die Zwischenprüfung abgelegt werden, d.h. die Zwischenprüfungen können übersprungen werden.
8. Für Zwischenprüfungen sind die speziellen Prüfungsmarken „Jugend“ und Prüfungsurkunden „Jugend“ zu verwenden.
§2 Verkürzung von Vorbereitungszeiten für Kyu-Prüfungen
1. Die Verkürzung der Vorbereitungszeit ist bis zum 4. Kyu mit einem Ju-Jutsu-Kurs von mindestens
25 LE möglich.
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2. Diese Möglichkeit darf nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Kurs darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
§3 Zusätzliche Voraussetzungen für die Teilnahme an Dan-Prüfungen
1. Prüfungsanwärter zum 1. bzw. 2. Dan müssen an einem Notwehr-/Nothilfe-Lehrgang aktiv
teilgenommen haben (Pass-Eintrag). Näheres regeln die Landesverbände.
§4 Prüfungskommissionen
1. Prüfungen zum 6.1 Kyu bis 3.1 Kyu können von einem prüfungsberechtigten Ju-Jutsu-Dan-Träger
abgenommen werden.
2. Prüfungen ab 2. Kyu müssen von zwei prüfungsberechtigten Ju-Jutsu-Dan-Trägern abgenommen
werden.
3. Prüfungen ab 1. Dan müssen von 3 prüfungsberechtigten Ju-Jutsu-Dan-Trägern abgenommen
werden, von denen jeder mindestens den Dan-Grad innehat, den die Prüflinge anstreben.
4. Die Höchstteilnehmerzahl für eine Prüfungskommission beträgt pro Tag maximal 20 Teilnehmer
bei Kyu- und 12 Teilnehmer bei Dan-Prüfungen.
5. Die Prüfungen sind bezüglich der Mindestteilnehmerzahl so zu gestalten, dass die nach der Prüfungsordnung geforderten Partnerwechsel möglich sind.
§5 Prüfungspartner
1. Sollte es einem Prüfling nicht möglich sein, seine Partner unter den Prüfungsteilnehmern zu
wählen, entscheidet die Prüfungskommission über notwendige Ausnahmen.
2. Die Ausnahmen sind auf der Prüfungsliste (Rückseite) zu vermerken.
3. Beim Prüfungsfach „Freie Darstellung/Kata“ braucht der Partner kein Prüfungsteilnehmer zu sein.
4. Während der Vorführung der Techniken der jeweiligen Graduierung muss ein zweimaliger
Wechsel des Angreifers erfolgen. Bei der Prüfung zum 5. Kyu genügt ein einmaliger Wechsel.
5. Für das Fach „Freie Selbstverteidigung“ muss ein erneuter Wechsel erfolgen.
§6 Kata / Freie Darstellung
1. Im Prüfungsfach „Kata/Freie Darstellung“ führt eine Wertung von mindestens zwei Prüfern mit weniger als drei Punkten zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung. Dieses Prüfungsfach kann nicht
ausgeglichen werden.
§7 Anerkennung von Graduierungen
1. Graduierungen anderer Verbände mit artverwandtem System können als Ju-Jutsu-Graduierungen anerkannt werden. Das ist nur einmalig möglich.
2. Voraussetzungen dafür sind, dass
das System ähnlich dem Ju-Jutsu aufgebaut ist, der Prüfungsanwärter Mitglied in einem Verein eines DJJV-Landesverbandes ist und dort aktiv Ju-Jutsu betreibt,
ein gültiger DJJV-Pass vorgelegt wird, die anzuerkennenden Graduierungen einwandfrei nachgewiesen werden,
die für die angestrebte Graduierung erforderlichen Lizenzen (auch vergleichbare) nachgewiesen werden,
die erforderlichen Vorbereitungs- bzw. Wartezeiten vorliegen.
3. Die Anerkennung bis einschließlich 5. Dan erfolgt durch technische Überprüfung von jeweils fünf
Prüfungsaufgaben je Kyu- und Dan-Grad nach Wahl der Prüfer.
4. Über die Anerkennung höherer Dan-Grade entscheidet die Mitgliederversammlung des DJJV.
§8 Gradierungen in Ju-Jutsu-Gewaltpräventionsprogrammen
1. Teilnehmer von Ju-Jutsu-Gewaltpräventionsprogrammen (Kurse) können vom Kursleiter zum SV-
Gurt (weiß-gelber Gurt mit Aufnäher "Ju-Jutsu") graduiert werden.
2. Die Graduierung ist dem 6.2. Kyu Ju-Jutsu (weiß-gelber Gurt) vollständig gleichgestellt.
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3. Voraussetzungen
3.1. Der Kurs vermittelt mindestens folgende selbstverteidigungsbezogene Inhalte:
Rechtliche Grundlagen der Notwehr und Nothilfe,
Bedeutung und Umsetzung von Distanzen, Abwehr von Schlägen,
Befreiungen aus Handgelenkfassen und gegen Griff zum Hals/Revers,
Fallen, Anwendungsform.
3.2. Der Kurs umfasst mindestens 12 Lerneinheiten (LE).
3.3. Der Kursleiter überprüft die Kenntnis der Inhalte.
4. Prüfungsberechtigt sind
Ju-Jutsuka mit einer gültigen Prüferlizenz des DJJV,
Lehrer/Ausbilder/Pädagogen mit Zusatzqualifikation Ju-Jutsu (mindestens ein Semester oder
ÜL-Gewaltprävention). Kursleiter Selbstverteidigung (Nicht-mit-mir oder Frauen-SV) des DJJV mit mindestens 3. Kyu
Ju-Jutsu,
ÜL-Gewaltprävention mit mindestens 4. Kyu Ju-Jutsu.
5. Die Kursleiter beziehen die Prüfungsmaterialien über ihren Landesverband.
6. Die Ergebnisse der Prüfungen fließen in die Gesamtmeldung der Landesverbände an den DJJV
ein. Die Kursleiter übersenden unmittelbar nach Ende des Kurses eine Meldung über die durchgeführten Prüfungen an den Landesverband.
§9 Prüfungen bei der Polizei
1. Für Ju-Jutsu-Prüfungen bei der Polizei und den anderen Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS), im Weiteren nur Polizei benannt, gelten grundsätzlich die Bestimmungen der allgemeinen Prüfungsordnung des DJJV mit nachstehenden ergänzenden
Regelungen.
2. Als Prüfungen bei der Polizei können Prüfungen vom 5. bis 1. Kyu in den Behörden durchgeführt
werden. Das Polizei-Prüfungsprogramm beachtet das Ju-Jutsu-Prüfungsprogramm in Umfang und Reihenfolge, so dass Prüfungen zum 1. Dan, die in den Landesverbänden des DJJV stattfinden,
auch auf Grundlage von Kyu-Graden aus dem Polizei-Prüfungsprogramm durchgeführt werden können. Anstelle der Bezeichnung 5. bis 1. Kyu kann eine behördeninterne Bezeichnung gewählt werden.
3. Prüfungsanwärter für Prüfungen bei der Polizei sind Angehörige der Polizei.
4. Als Prüfer sind nur Trainer-Ju-Jutsu-Breitensport, Profil Polizei zugelassen, die eine gültige Prüferlizenz des DJJV besitzen. Bei Prüfungen bis einschließlich 3. Kyu mit bis zu 25
Prüfungsanwärtern ist nur 1 Prüfer erforderlich. Für Prüfungen zum 2. bzw. 1. Kyu ist ein weiterer Prüfer erforderlich.
5. Prüfungsanwärter benötigen für Prüfungen bis einschließlich 2. Kyu keinen DJJV-Pass. Es werden Ju-Jutsu-Kyu-Urkunden ausgestellt, auf welche die Prüfungsmarken aufgeklebt werden, sofern
kein DJJV-Pass vorhanden ist
6. Die Prüfung richtet sich nach behördentypischen Vorgaben sowie dienstlichen Gegebenheiten und
Erfordernissen (Gesetzliche Vorgaben für den unmittelbaren Zwang, insbesondere die Erkennbarkeit und die Zwangsmittelandrohung).
7. Die Prüfung wird in dienstlicher Kleidung und Ausstattung durchgeführt.
13
Teil B2: Jiu-Jitsu
§1 Kyu- und Dan-Grade im Jiu-Jitsu
1. Das Jiu-Jitsu im DJJV vergibt nachfolgende Kyu- und Dan-Graduierungen gem. Teil A dieser
Prüfungsordnung:
Kyu-G
rade
Gürtel Graduierung Vorbereitungszeit Mindestalter
6. Weiß für Anfänger
6.1 Weiß-gelb *) 6 Monate
5. Gelb 6 Monate 8 Jahre
5.1 Gelb-orange *) 6 Monate
4. Orange 6 Monate 10 Jahre
4.1 Orange-grün *) 6 Monate
3. Grün 6 Monate 12 Jahre
2. Blau 6 Monate 14 Jahre
1. Braun 1 Jahr 16 Jahre
Dan-G
rade
1. Schwarz 1 Jahr 18 Jahre
2. Schwarz 2 Jahre
3. Schwarz 3 Jahre
4. Schwarz 4 Jahre
5. Schwarz 5 Jahre
6. Rot-Weiß oder Schwarz oder Rot-Schwarz 6 Jahre
7. Rot-Weiß oder Schwarz oder Rot-Schwarz 6 Jahre
8. Rot-Weiß oder Schwarz oder Rot-Schwarz 6 Jahre
9. Rot 6 Jahre
10. Rot 6 Jahre
*) Kindergraduierungen
2. Bei den Dan-Graden können an einem Gürtelende Streifen zur Unterscheidung der Dan-Grade
getragen werden.
3. Der 1. Dan wird nicht verliehen. Er muss durch Prüfung erreicht werden.
4. Die Prüfungsreihenfolge ist grundsätzlich einzuhalten.
5. Die Zwischenprüfungen sind ausschließlich für Kinder unterhalb von 15 Jahren vorgesehen. Sie
sollen die Kinder auf die Prüfung zum jeweiligen Vollgurt hinführen und motivieren.
6. Das Alter ab 2. Kyu ist bindend, bei den vorigen Kyu-Graden sind die Altersangaben
Empfehlungen.
7. Ist das empfohlene Mindestalter des jeweiligen Vollgurtes bereits erreicht, kann die Prüfung zu
dem Vollgurt auch ohne die Zwischenprüfung abgelegt werden, d.h. die Zwischenprüfungen können übersprungen werden.
8. Für Zwischenprüfungen sind die speziellen Prüfungsmarken „Jugend“ und Prüfungsurkunden
„Jugend“ zu verwenden.
§2 Verkürzung von Vorbereitungszeiten für Kyu-Prüfungen
1. Die Verkürzung der Vorbereitungszeit ist bis zum 4. Kyu mit einem Jiu-Jitsu-Kurs von mindestens
25 LE möglich.
2. Diese Möglichkeit darf nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Kurs darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
§3 Prüfungskommissionen
1. Prüfungen zum 6.1 Kyu bis 3. Kyu können von einem prüfungsberechtigten Jiu-Jitsu-Dan-Träger
abgenommen werden.
2. Prüfungen ab 2. Kyu müssen von zwei prüfungsberechtigten Jiu-Jitsu-Dan-Trägern abgenommen
werden.
14
3. Prüfungen ab 1. Dan müssen von 3 prüfungsberechtigten Jiu-Jitsu-Dan-Trägern abgenommen werden, von denen jeder mindestens den Dan-Grad innehat, den die Prüflinge anstreben.
4. Es ist keine Mindestteilnehmerzahl festgelegt. Die Höchstteilnehmerzahl für eine
Prüfungskommission beträgt pro Tag maximal 20 Teilnehmer bei Kyu- und 12 Teilnehmer bei Dan-Prüfungen.
§4 Durchführung von Jiu-Jitsu-Prüfungen
1. In den Kyu- bzw. Dan-Prüfungen müssen die Prüflinge die in dem Prüfungsprogramm für den
angestrebten Gürtel erforderliche Anzahl von Techniken demonstrieren und die geforderten Bewegungsaufgaben erfüllen.
§5 Prinzipien
1. Es ist auf flüssige Bewegungen, exakte Ausführung der Technik sowie die richtige
Schwerpunktverlagerung des Körpers bei allen Aktionen zu achten.
2. Bei allen Wurftechniken ist das Gleichgewicht des Partners sichtbar zu stören unter guter eigener
Körperkontrolle.
3. Schlag-, Stoß- und Tritt-Techniken sind genau zu platzieren und kraftvoll auszuführen. Ein
Körperkontakt ist dabei zu vermeiden.
4. Ab 3. Kyu muss der Prüfling Fallübungen über Hindernisse ausführen können.
5. Der Prüfling muss in der Lage sein, rechts- und linksseitige Angriffe abzuwehren.
6. Die freien Angriffe sind so lange fortzusetzen, bis die Prüfungskommission den Eindruck
gewonnen hat, dass der bzw. die Angreifer mit Erfolg abgewehrt wurde/n.
7. Bei der Abwehr von Waffen ist immer darauf zu achten, dass diese abgenommen und/oder unter
Kontrolle gebracht werden. Unter „Kontrolle” ist hierbei auch zu verstehen, dass der Angreifer durch Techniken gehindert wird, die Waffe nochmals zu ergreifen.
8. Zusatzaktionen
Unter „Zusatzaktionen”, die ab dem 2. Dan erforderlich sind, wird die Darstellung von Aufgabenstellungen verstanden, welche im Prüfungsprogramm nicht enthalten sind (z.B.
Abwehr von Angriffen mit Ketten oder Flaschen oder die Demonstration von Techniken unter körperlichen Einschränkungen) sowie Abwehrverhalten auf engem Raum und in ungewöhnlichen Situationen. Es handelt sich hierbei um eine vollständige Eigenrealisierung
des Prüflings. Der Einsatz von Musik ist nicht zulässig.
§6 Kata
1. Im Prüfungsfach Kata führt eine Wertung von mindestens zwei Prüfern mit weniger als drei
Punkten zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung. Dieses Prüfungsfach kann nicht ausgeglichen
werden.
2. Bei der Kata hat der Prüfling Anspruch auf einen eigenen Partner.
3. Ist eine Kata-Meisterschaft laut Ausschreibung zur Anerkennung des Teilprüfungsfaches Kata der
Dan-Prüfung zugelassen, dürfen lizenzierte Wertungsrichter diese Prüfung im Rahmen der Kata-Meisterschaft abnehmen.
3.1. Voraussetzungen:
Eine Anerkennung der Kata kann nur mit entsprechender schriftlicher Genehmigung des
Landesverbandes erfolgen. Die Anerkennung zum Prüfungsfach Kata gilt maximal 12 Monate.
Der Hauptwertungsrichter hat eine gültige Bundesprüferlizenz. Die Kata ist mindestens mit der Prüfungsnote "ausreichend" (3 Punkte gemäß
Prüfungsordnung) bewertet worden, unabhängig des Verlaufs der Meisterschaft. Die Meisterschaft ist im Vorfeld vom Direktor Stilarten, vom Bundesprüfungsreferenten und
vom Referenten Technik Jiu-Jitsu zur Anerkennung des Teilprüfungsfaches Kata der Dan-Prüfung zugelassen.
15
§7 Anerkennung von Graduierungen
1. Graduierungen anderer Verbände mit artverwandtem System können als Jiu-Jitsu-Graduierungen
anerkannt werden. Das ist nur einmalig möglich.
2. Voraussetzungen dafür sind, dass das System ähnlich dem Jiu-Jitsu aufgebaut ist,
der Prüfungsanwärter Mitglied in einem Verein eines DJJV-Landesverbandes ist und dort aktiv
Jiu-Jitsu betreibt, ein gültiger DJJV-Pass vorgelegt wird,
die anzuerkennenden Graduierungen einwandfrei nachgewiesen werden, die für die angestrebte Graduierung erforderlichen Lizenzen (auch vergleichbare)
nachgewiesen werden, die erforderlichen Vorbereitungs- bzw. Wartezeiten vorliegen.
3. Die Anerkennung bis einschl. 5. Dan kann mit technischer Überprüfung von jeweils fünf
Prüfungsfächer je Kyu- und Dan-Grad nach Wahl der Prüfer erfolgen.
4. Über die Anerkennung höherer Dan-Grade entscheidet die Mitgliederversammlung des DJJV.
16
Teil B3: Brazilian-Jiu-Jitsu
§1 Graduierungen im DJJV
1. Das Brazilian-Jiu-Jitsu im DJJV vergibt nachfolgende Schüler- und Black Belt-Graduierungen gem.
Teil A dieser Prüfungsordnung in einer Graduierungszeremonie:
Graduierung BJJ Gürtel Vorbereitungszeit Mindestalter
Sch
üle
r-
Gra
duie
rungen
White Belt Weiß für Anfänger 6 Jahre
Grey Belt *) Grau 2 Jahre 8 Jahre
Yellow Belt *) Gelb 2 Jahre 10 Jahre
Orange Belt *) Orange 2 Jahre 12 Jahre
Green Belt *) Grün 2 Jahre 14 Jahre
Blue Belt Blau 2 Jahre 16 Jahre
Purple Belt Violett 2 Jahre
Brown Belt Braun 18 Monate
Bla
ck B
elt-G
raduie
rungen Black Belt Schwarz 1 Jahr 20
1. Degree Schwarz 3 Jahre 23
2. Degree Schwarz 3 Jahre 26
3. Degree Schwarz 3 Jahre 29
4. Degree Schwarz 5 Jahre 34
5. Degree Schwarz 5 Jahre 39
6. Degree Schwarz 5 Jahre 44
7. Degree Schwarz-rot 7 Jahre
8. Degree Rot-weiß 7 Jahre
9. Degree Rot 10 Jahre
10. Degree Rot 10 Jahre
*) Kindergraduierungen
2. Die Graduierungsreihenfolge ist grundsätzlich einzuhalten.
3. Die Graduierungen Grey Belt BJJ, Yellow Belt BJJ, Orange Belt BJJ und Green Belt BJJ sind
ausschließlich für Kinder unterhalb von 16 Jahren vorgesehen.
4. Die Graduierungen White Belt BJJ bis Brown Belt BJJ werden jeweils in fünf Stufen untergliedert,
die durch keinen bis hin zu vier Streifen auf dem Gürtel angezeigt werden.
5. Die entsprechenden Streifen werden jeweils am Gürtelende angebracht, für die Schülergrade in
weiß auf einem schwarzen Barrett und für Black Belts BJJ in schwarz auf einem roten Barrett.
6. Streifengraduierungen innerhalb der Schülergrade können
beim White Belt BJJ bis Blue Belt BJJ ca. alle fünf Monate,
beim Purple Belt BJJ ca. alle drei Monate, beim Brown Belt BJJ ca. alle zwei Monate vergeben werden.
§2 Graduierungskommissionen
1. Alle Streifen- und Kindergraduierungen werden von einem prüfungsberechtigten Black Belt BJJ
vergeben.
2. Die Graduierungen Blue, Purple und Brown Belt BJJ werden von einem prüfungsberechtigten
Black Belt BJJ vergeben.
3. Die Graduierungen ab Black Belt BJJ werden von mindestens zwei prüfungsberechtigten Black
Belts BJJ vergeben, von denen mindestens einer vom DJJV lizenziert wurde.
4. Es ist keine Mindestteilnehmerzahl festgelegt. Die Höchstteilnehmerzahl für eine
Graduierungskommission beträgt pro Tag maximal 20 Teilnehmer bei Schüler- und 12 Teilnehmer bei Black Belt-Graduierungen.
§3 Prinzipien
1. Es ist auf flüssige Bewegungen, exakte Ausführung der Technik sowie die richtige
Schwerpunktverlagerung des Körpers bei allen Aktionen zu achten.
17
2. Bei allen Takedown-Techniken ist das Gleichgewicht des Partners sichtbar zu stören bei gleichzeitiger guter eigener Körperkontrolle.
3. Nach jeder Takedown-Technik soll der zu Graduierende den Partner am Boden fixieren.
4. Der zu Graduierende muss in der Lage sein, Techniken zur rechten und linken Seite auszuführen sowie rechts- und linksseitige Angriffe abzuwehren.
§4 Anerkennung von Graduierungen
1. Graduierungen anderer BJJ-Verbände können als BJJ-Graduierungen anerkannt werden. Das ist
nur einmalig möglich.
2. Voraussetzungen dafür sind, dass
die anzuerkennende Brazilian-Jiu-Jitsu-Graduierung bei einem anerkannten Black Belt BJJ
abgelegt wurde, der Sportler Mitglied in einem Verein eines DJJV-Landesverbandes ist und dort aktiv Brazilian
Jiu-Jitsu betreibt, ein gültiger DJJV-Pass vorgelegt wird,
die anzuerkennenden Graduierungen einwandfrei nachgewiesen werden, die für die angestrebte Graduierung erforderlichen Lizenzen (auch vergleichbare)
nachgewiesen werden, die erforderlichen Vorbereitungs- bzw. Wartezeiten vorliegen.
3. Die Anerkennung bis einschließlich 5. Degree Black Belt BJJ kann mit technischer Überprüfung
von fünf Prüfungsfächern zur angestrebten Gurtstufe nach Wahl der Graduierungskommission erfolgen.
4. Über die Anerkennung höherer Brazilian-Jiu-Jitsu-Graduierungen entscheidet die
Mitgliederversammlung des DJJV.
18
Teil B4: Hanbo-Jutsu
§1 Graduierungen im DJJV
1. Das Hanbo-Jutsu im DJJV vergibt nachfolgende Kyu- und Dan-Graduierungen gem. Teil A dieser
Prüfungsordnung:
Kyu-G
rade
Gürtel Graduierung Vorbereitungszeit Mindestalter
6. Weiß für Anfänger
6.1 Weiß-gelb *) 6 Monate 12 Jahre
5. Gelb 6 Monate 12 Jahre
5.1 Gelb-orange *) 6 Monate 13 Jahre
4. Orange 6 Monate 14 Jahre
3. Grün 6 Monate 15 Jahre
2. Blau 6 Monate 16 Jahre
1. Braun 6 Monate 17 Jahre
Dan-G
rade
1. Schwarz 1 Jahr 18 Jahre
2. Schwarz 2 Jahre
3. Schwarz 3 Jahre
4. Schwarz 4 Jahre
5. Schwarz 5 Jahre
6. Rot-Weiß oder Schwarz oder Rot-Schwarz 6 Jahre
7. Rot-Weiß oder Schwarz oder Rot-Schwarz 6 Jahre
8. Rot-Weiß oder Schwarz oder Rot-Schwarz 6 Jahre
9. Rot 6 Jahre
10. Rot 6 Jahre
*) Kindergraduierungen
2. Bei den Dan-Graden können an einem Gürtelende Streifen zur Unterscheidung der Dan-Grade
getragen werden.
3. Der 1. Dan wird nicht verliehen. Er muss durch Prüfung erreicht werden.
4. Die Prüfungsreihenfolge ist grundsätzlich einzuhalten.
5. Die Altersangaben in den Kyu-Graden stellen das Mindestalter dar.
§2 Verkürzung von Vorbereitungszeiten für Kyu-Prüfungen
1. Die Verkürzung der Vorbereitungszeit im Kyu-Bereich ist nicht möglich.
2. Es ist möglich, einmalig bis zum 3. Kyu Hanbo-Jutsu, bei einer Prüfung mit gegebener Punktzahl
von mindestens 4 Bewertungspunkten pro Fach, den nächsthöheren Kyu-Grad am gleichen Tag
prüfen zu lassen.
§3 Prüfungskommissionen
1. Prüfungen zum 5. Kyu bis 1. Kyu Hanbo-Jutsu können von einem prüfungsberechtigten Hanbo-
Jutsu-Dan-Träger abgenommen werden.
2. Prüfungen ab 1. Dan Hanbo-Jutsu müssen von zwei prüfungsberechtigten Hanbo-Jutsu-Dan-Trägern abgenommen werden, von denen jeder mindestens den Dan-Grad innehat, den die
Prüflinge anstreben.
3. Es ist keine Mindestteilnehmerzahl festgelegt. Die Höchstteilnehmerzahl für eine
Prüfungskommission beträgt pro Tag maximal 20 Teilnehmer.
§4 Durchführung von Hanbo-Jutsu-Prüfungen
1. In den Kyu- bzw. Dan-Prüfungen müssen die Prüflinge die in dem Prüfungsprogramm für den
angestrebten Gürtel erforderliche Anzahl von Techniken demonstrieren und die geforderten Bewegungsaufgaben erfüllen.
19
§5 Prinzipien
1. Es ist auf flüssige Bewegungen und auf eine prinzipiengerechte Ausführung der Techniken zu
achten.
2. Bei allen Wurftechniken ist das Gleichgewicht des Partners sichtbar zu stören und unter guter eigener Körperkontrolle zu werfen. Der Hanbo muss bei den Wurftechniken technikbezogen
eingesetzt werden.
3. Schlag- und Stoß-Techniken sind genau zu platzieren, dynamisch und kontrolliert auszuführen.
4. Die freien Angriffe sind so lange fortzusetzen, bis die Prüfungskommission den Eindruck
gewonnen hat, dass der bzw. die Angreifer mit Erfolg abgewehrt wurde/n.
5. Bei der Abwehr von Waffen ist darauf zu achten, dass diese möglichst abgenommen und/oder
unter Kontrolle gebracht werden. Unter "Kontrolle" ist hierbei auch zu verstehen, dass der Angreifer durch Techniken gehindert wird, die Waffe nochmals zu ergreifen.
§6 Kata und Kata-Bunkai
1. Im Prüfungsfach Kata führt eine Wertung von einem Prüfer mit weniger als drei Punkten zum
Nichtbestehen der Gesamtprüfung. Dieses Prüfungsfach kann im Kyu-Bereich nicht ausgeglichen werden.
2. Im Dan-Bereich müssen die Prüfungsfächer Kata und Kata-Bunkai im Durchschnitt drei Punkte
ergeben. Bei weniger als drei Punkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.
§7 Anerkennung von Graduierungen
1. Hanbo-Jutsu- oder vergleichbare Graduierungen anderer Verbände können als Hanbo-Jutsu-
Graduierungen des DJJV anerkannt werden. Das ist nur einmalig möglich.
2. Voraussetzungen dafür sind, dass das Hanbo-Jitsu/Jutsu System des anderen Verbandes ähnlich dem des Hanbo-Jutsu im DJJV
aufgebaut ist, der Prüfungsanwärter Mitglied in einem Verein eines DJJV-Landesverbandes ist und dort aktiv
Hanbo-Jutsu betreibt, ein gültiger DJJV-Pass vorgelegt wird,
die anzuerkennenden Graduierungen zweifelsfrei nachgewiesen werden,
die für die angestrebte Graduierung erforderlichen Lizenzen (auch vergleichbare) nachgewiesen werden,
die erforderlichen Vorbereitungs- bzw. Wartezeiten vorliegen.
3. Die Anerkennung bis einschließlich 1. Kyu Hanbo-Jutsu erfolgt mit einer technischen Überprüfung
aller Kyu-Grade, beginnend ab dem 5. Kyu Hanbo-Jutsu DJJV. Jede Graduierung für sich muss bestanden sein, um zur nächsthöheren Graduierung anzutreten.
20
Teil C: Prüfungsprogramme Teil C1: Prüfungsprogramme Ju-Jutsu
Teil C1.1: Prüfungsprogramm Ju-Jutsu ab 15 Jahre
Prüfungsprogramm 5. Kyu Ju-Jutsu
Technikausführung
1 Bewegungsformen 1.1 Verteidigungsstellung
1.2 Auslagenwechsel nach vorne 1.3 Auslagenwechsel nach hinten
1.4 Auslagenwechsel auf der Stelle
1.5 Auspendeln nach hinten 1.6 Auspendeln zur Seite 1.7 Abducken
1.8 Abtauchen
1.9 Gleiten vorwärts 1.10 Gleiten rückwärts 1.11 Gleiten seitwärts mit dem vorderen Bein
1.12 Gleiten seitwärts mit dem hinteren Bein
1.13 Körperabdrehen
1.14 Schrittdrehung 90° vorwärts 1.15 Schrittdrehung 90° rückwärts 1.16 Schrittdrehung 180° vorwärts
1.17 Schrittdrehung 180° rückwärts
2 Falltechniken 2.1 Sturz seitwärts
3 Komplexaufgaben Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
4 Bodentechniken 4.1 Haltetechnik in seitlicher Position 4.2 Haltetechnik in Kreuzposition 4.3 Haltetechnik in Reitposition
5 Abwehrtechniken 5.1 Passivblock am Kopf
5.2 Passivblock außen 5.3 Passivblock innen 5.4 Abwehrtechnik mit der Hand (2 Ausführungen)
5.5 Grifflösen 5.6 Griffsprengen
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6 Atemitechniken 6.1 Handballentechnik 6.2 Knietechnik 6.3 Stoppfußstoß
7 Würge- / Nervendrucktechniken Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
8 Sicherungstechniken mindestens 2 Festlege-, Aufhebe- und/oder Transporttechniken im Verlauf des Technikprogramms
9 Hebeltechniken 9.1 Armstreckhebel bei Bodenlage des Gegners
9.2 Körperabbiegen
10 Wurftechniken 10.1 Beinstellen
11 Stockabwehr /-anwendung Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen
Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
13 Weiterführungstechniken Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
14 Gegentechniken Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
15 Freie Selbstverteidigung Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
16 Freie Anwendungsformen 16.1 Freie Auseinandersetzung mit offenen Händen
17 Freie Darstellung / Kata Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
21
Prüfungsprogramm 4. Kyu Ju-Jutsu
Technikausführung
1 Bewegungsformen 1.1 Verlängern der Verteidigungsstellung in die offensive Aktionsstellung 1.2 Verlängern der Verteidigungsstellung in die defensive Aktionsstellung
1.3 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein nach vorn 1.4 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein nach hinten 1.5 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein zur Seite
1.6 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein zur Seite 1.7 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein diagonal nach vorn 1.8 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein diagonal nach hinten
1.9 Doppelschrittdrehung 90° 1.10 Doppelschrittdrehung 180° 1.11 Doppelschrittdrehung 180° in den Parallelstand
2 Falltechniken 2.1 Rolle vorwärts in den Stand 2.2 Rolle rückwärts in den Stand
3 Komplexaufgaben 3.1 Fausttechniken
4 Bodentechniken 4.1 Befreiung aus Haltetechnik in seitlicher Position 4.2 Befreiung aus Haltetechnik in Kreuzposition
4.3 Befreiung aus Haltetechnik in Reitposition
5 Abwehrtechniken 5.1 Unterarmblock nach innen 5.2 Unterarmblock nach außen
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6 Atemitechniken 6.1 Fußtechnik vorwärts
6.2 Fauststoß 6.3 Faustschlag (2 Ausführungen)
7 Würge- / Nervendrucktechniken Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
8 Sicherungstechniken mindestens 2 Festlege-, Aufhebe- und/oder Transporttechniken im Verlauf des Technikprogramms
9 Hebeltechniken 9.1 Armstreckhebel im Stand
9.2 Armstreckhebel bei Bodenlage des Gegners 9.3 Armbeugehebel im Stand 9.4 Armbeugehebel als Festlegetechnik am Boden
10 Wurftechniken 10.1 Hüftwurf oder Hüftrad 10.2 Große Außensichel
11 Stockabwehr /-anwendung Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen
Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
13 Weiterführungstechniken 13.1 Wechsel von Armbeugehebel zu Armstreckhebel
14 Gegentechniken 14.1 Verhindern eines Wurfes nach vorne durch Aussteigen (2 Ausführungen) 14.2 Verhindern eines Wurfes nach vorne durch Blockieren (2 Ausführungen)
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Verteidigung gegen Griffattacken
16 Freie Anwendungsformen 16.1 Freie Auseinandersetzung am Boden
17 Freie Darstellung / Kata Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
22
Prüfungsprogramm 3. Kyu Ju-Jutsu
Technikausführung
1 Bewegungsformen 1.1 Übersetzschritte vorwärts 1.2 Übersetzschritte rückwärts
1.3 Übersetzschritte seitwärts mit dem vorderen Bein 1.4 Übersetzschritte seitwärts mit dem hinteren Bein 1.5 Übersetzschritte auf der Stelle
1.6 Verteidigungslage am Boden 1.7 Auslagenwechsel in der Bodenlage 1.8 Gleiten rückwärts in der Bodenlage
1.9 Drehung nach vorne in der Bodenlage um 90° 1.10 Drehung nach hinten in der Bodenlage um 90° 1.11 Drehung in der Bodenlage um 180°
1.12 Rollen in der Bodenlage 1.13 Aufstehen aus der Bodenlage
2 Falltechniken 2.1 Sturz vorwärts 2.2 Sturz rückwärts
2.3 Rolle vorwärts in den Stand über Hindernisse
2.4 Rolle rückwärts in den Stand über Hindernisse
3 Komplexaufgaben 3.1 Wurftechniken
4 Bodentechniken 4.1 Haltetechnik bei gegnerischer Bauchlage
4.2 Haltetechnik in Verteidigungsposition bei eigener Rückenlage (Guardposition) 4.3 Aus eigener Rückenlage in die Oberlage gelangen
5 Abwehrtechniken 5.1 Abwehrtechnik mit der Hand (4 Ausführungen)
5.2 Abwehrtechnik mit dem Fuß oder Unterschenkel
Ju-Ju
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6 Atemitechniken 6.1 Ellenbogentechnik (2 Ausführungen) 6.2 Lowkick
7 Würge- / Nervendrucktechniken 7.1 Nervendrucktechnik
7.2 Würgetechnik mit Armen oder Händen
8 Sicherungstechniken mindestens 2 Festlege-, Aufhebe- und/oder Transporttechniken im
Verlauf des Technikprogramms
9 Hebeltechniken 9.1 Handgelenkhebel 9.2 Armbeugehebel als Transporttechnik
10 Wurftechniken 10.1 Schulterwurf oder Schulterzug 10.2 Große Innensichel
11 Stockabwehr / -anwendung 11.1 Stockabwehr mit Kontrolle des waffenführenden Armes (8 Angriffswinkel)
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
13 Weiterführungstechniken 13.1 Weiterführung von Hebeltechniken (2 Ausführungen)
13.2 Weiterführung von Atemitechniken (2 Ausführungen)
14 Gegentechniken 14.1 Gegentechniken gegen Hebeltechniken (2 Ausführungen)
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Verteidigung gegen Umklammerungsangriffe
16 Freie Anwendungsformen 16.1 Freie Auseinandersetzung mit Fausttechniken
17 Freie Darstellung / Kata Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
23
Prüfungsprogramm 2. Kyu Ju-Jutsu
Technikausführung
1 Bewegungsformen 1.1 Freie Bewegungsformen im Stand 1.2 Freie Bewegungsformen am Boden
2 Falltechniken 2.1 Falltechniken unter Einwirkung des Partners
3 Komplexaufgaben 3.1 Atemikombinationen
4 Bodentechniken 4.1 Haltetechnik in seitlicher Position in Verbindung mit Hebel- oder Würgetechnik 4.2 Haltetechnik in Kreuzposition in Verbindung mit Hebel- oder Würgetechnik
4.3 Haltetechnik in Reitposition in Verbindung mit Hebel- oder Würgetechnik 4.4 Haltetechnik bei Bauchlage des Gegners in Verbindung mit Hebel- oder Würgetechnik
4.5 Haltetechnik bei eigener Rückenlage in Verbindung mit Hebel- oder Würgetechnik
5 Abwehrtechniken 5.1 Abwehrfolge im Dreierkontakt
5.2 Abwehrtechnik mit dem Fuß oder Unterschenkel (2 Ausführungen) Ju-Ju
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6 Atemitechniken 6.1 Handaußenkantenschlag
6.2 Fußstoß abwärts 6.3 Fußstoß seitwärts
7 Würge-/ Nervendrucktechniken 7.1 Nervendrucktechnik (2 Ausführungen) 7.2 Würgetechnik mit Verwendung der Kleidung (2 Ausführungen)
8 Sicherungstechniken mindestens 2 Festlege-, Aufhebe- und/oder Transporttechniken im Verlauf des Technikprogramms
9 Hebeltechniken 9.1 Handgelenkhebel (2 Ausführungen)
9.2 Armstreckhebel im Stand (2 Ausführungen) 9.3 Armstreckhebel bei gegnerischer Bodenlage (2 Ausführungen)
10 Wurftechniken 10.1 Ausheber 10.2 Hüftfegen oder Schenkelwurf 10.3 Rückriss
11 Stockabwehr / -anwendung 11.1 Stockabwehr in Verbindung mit Störtechnik (8 Angriffswinkel) 11.2 Verteidigung mit dem Stock gegen Kontaktangriffe (5 Ausführungen)
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen 12.1 Messerabwehr mit Kontrolle des waffenführenden Armes (5 Angriffswinkel)
12.2 Abwehr von Angriffen mit beweglichen Gegenständen (2 Ausführungen)
13 Weiterführungstechniken 13.1 Weiterführung von Wurftechniken (2 Ausführungen)
14 Gegentechniken 14.1 Gegentechniken gegen Wurftechniken (2 Ausführungen)
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Verteidigung gegen Atemiangriffe
16 Freie Anwendungsformen 16.1 Freie Auseinandersetzung mit Wurf- und Bodentechniken
17 Freie Darstellung / Kata Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
24
Prüfungsprogramm 1. Kyu Ju-Jutsu
Technikausführung
1 Bewegungsformen 1.1 Freie Bewegungsformen mit Partner und Pratzen
2 Falltechniken 2.1 Freier Fall (Überschlag zum Sturz seitwärts)
3 Komplexaufgaben 3.1 Atemi- und Wurftechniken
4 Bodentechniken 4.1 Überwältigung eines Gegners in Bauchlage oder Bankposition
4.2 Überwältigung eines Gegners in Seiten- oder Rückenlage 4.3 Übergang von Haltetechnik zu Haltetechnik in Verbindung mit Hebel- oder Würgetechniken
5 Abwehrtechniken 5.1 Abwehrfolge im Dreierkontakt mit Übergang zu Hebeltechniken
6 Atemitechniken 6.1 Fingerstich oder Pressluftschlag 6.2 Kopfstoß oder Kopfschlag 6.3 Halbkreisfußtritt vorwärts
Ju-Ju
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en in
Kom
bin
atio
n
7 Würge- / Nervendrucktechniken 7.1 Würgetechnik mit Armen oder Händen (2 Ausführungen)
8 Sicherungstechniken 8.1 Rückentransportgriff 8.2 Kopfkontrollgriff
9 Hebeltechniken 9.1 Fingerhebel
9.2 Handgelenkhebel (3 Ausführungen) 9.3 Armbeugehebel im Stand (2 Ausführungen) 9.4 Armbeugehebel bei Bodenlage des Gegners 9.5 Beinhebel (2 Ausführungen)
10 Wurftechniken 10.1 Beingreifertechnik (2 Ausführungen)
10.2 Selbstfallwurf
11 Stockabwehr / -anwendung 11.1 Stockabwehr mit Entwaffnungstechnik (8 Angriffswinkel)
11.2 Verteidigung mit dem Stock gegen Atemiangriffe (5 Ausführungen)
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen 12.1 Messerabwehr in Verbindung mit Störtechnik (5 Angriffswinkel)
13 Weiterführungstechniken 13.1 Weiterführung von Hebeltechniken (2 Ausführungen) 13.2 Weiterführung von Wurftechniken (2 Ausführungen) 13.3 Weiterführung von Atemitechniken (3 Ausführungen)
14 Gegentechniken 14.1 Gegentechniken gegen Hebeltechniken (2 Ausführungen) 14.2 Gegentechniken gegen Wurftechniken (2 Ausführungen)
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Verteidigung gegen Waffenangriffe
15.2 Verteidigung gegen waffenlose Angriffe (angesagt)
16 Freie Anwendungsformen 16.1 Freie Auseinandersetzung mit Atemitechniken
17 Freie Darstellung / Kata Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
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Prüfungsprogramm 1. Dan Ju-Jutsu
Technikausführung
1 Bewegungsformen Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
2 Falltechniken Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
3 Komplexaufgaben 3.1 Atemi-, Wurf- und Kontrolltechniken
4 Bodentechniken 4.1 Haltetechnik nach Befreiungstechnik des Gegners (3 Ausführungen)
5 Abwehrtechniken 5.1 Abwehrfolge im Dreierkontakt gegen unterschiedliche Atemiangriffe
5.2 Abwehrtechnik mit dem Ellenbogen (3 Ausführungen)
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6 Atemitechniken 6.1 Handinnenkantenschlag
6.2 Ellenbogentechnik (4 Ausführungen) 6.3 weitere Atemitechnik
7 Würge- / Nervendrucktechniken 7.1 Würgetechnik mit Beinen oder Füßen (2 Ausführungen)
8 Sicherungstechniken 8.1 Kombinierte Festlegetechnik mindestens 1 weitere Festlege-, Aufhebe- und/oder Transporttechnik im Verlauf des Technikprogramms
9 Hebeltechniken 9.1 Genickhebel 9.2 Armstreckhebel im Stand (3 Ausführungen)
9.3 Armstreckhebel bei gegnerischer Bodenlage (3 Ausführungen)
10 Wurftechniken 10.1 Schleuderwurf 10.2 Ausheber (2 Ausführungen) 10.3 Selbstfallwurf (2 Ausführungen)
10.4 Weitere Wurftechnik
11 Stockabwehr / -anwendung 11.1 Stockabwehr mit waffenlosen Folgetechniken (8 Angriffswinkel)
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen 12.1 Messerabwehr mit Entwaffnungstechnik (5 Angriffswinkel)
13 Weiterführungstechniken 13.1 Weiterführung von Hebeltechniken (3 Ausführungen) 13.2 Weiterführung von Wurftechniken (3 Ausführungen)
13.3 Weiterführung von Würgetechniken (2 Ausführungen)
14 Gegentechniken 14.1 Gegentechniken gegen Hebeltechniken (3 Ausführungen) 14.2 Gegentechniken gegen Wurftechniken (3 Ausführungen)
14.3 Gegentechniken gegen Würgetechniken (2 Ausführungen)
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Verteidigung gegen 2 unbewaffnete Angreifer (angesagt und frei)
16 Freie Anwendungsformen 16.1 Freie Auseinandersetzung mit Ju-Jutsu-Techniken
17 Freie Darstellung / Kata Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
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Prüfungsprogramm 2. Dan Ju-Jutsu
Technikausführung
1 Bewegungsformen Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
2 Falltechniken Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
3 Komplexaufgaben 3.1 Atemi-, Wurf- und Kontrolltechniken
4 Bodentechniken 4.1 Übergang vom Stand zum Boden (2 Ausführungen)
5 Abwehrtechniken 5.1 Abwehrfolge im Dreierkontakt mit Störaktionen des Angreifers
5.2 Kombinationen von Abwehrtechniken (4 Ausführungen)
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6 Atemitechniken 6.1 Fußstoß rückwärts 6.2 Halbkreisfußtritt rückwärts oder Fersendrehschlag 6.3 Weitere Atemitechnik
7 Würge- / Nervendrucktechniken 7.1 Nervendrucktechnik (4 Ausführungen) 7.2 Kombinierte Würgetechnik (2 Ausführungen)
8 Sicherungstechniken 8.1 Kombinierte Transporttechnik mindestens 1 weitere Festlege-, Aufhebe- und/oder Transporttechnik im Verlauf des Technikprogramms
9 Hebeltechniken 9.1 Handdrehgriff oder Armdrehgriff 9.2 Armbeugehebel im Stand (3 Ausführungen)
9.3 Armbeugehebel bei Bodenlage des Gegners (2 Ausführungen) 9.4 Beinhebel (3 Ausführungen)
10 Wurftechniken 10.1 Körperrückstoß 10.2 Ausheber (3 Ausführungen)
10.3 Selbstfallwurf (3 Ausführungen) 10.4 Weitere Wurftechnik
11 Stockabwehr / -anwendung 11.1 Atemitechnik mit dem Stock (2 Ausführungen)
11.2 Würgetechnik mit dem Stock (2 Ausführungen) 11.3 Hebeltechnik mit dem Stock (2 Ausführungen) 11.4 Wurftechnik mit dem Stock (2 Ausführungen)
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen 12.1 Messerabwehr mit waffenlosen Folgetechniken (5 Angriffswinkel)
13 Weiterführungstechniken 13.1 Weiterführung von Hebeltechniken (3 Ausführungen)
13.2 Weiterführung von Wurftechniken (3 Ausführungen)
14 Gegentechniken 14.1 Gegentechnik gegen Hebeltechniken (3 Ausführungen)
14.2 Gegentechnik gegen Wurftechniken, wenn das eigene Fallen nicht mehr verhindert werden kann (3 Ausführungen)
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Verteidigung gegen Stock und beweglichen Gegenstand (angesagt und frei)
16 Freie Anwendungsformen 16.1 Freie Auseinandersetzung mit Ju-Jutsu-Techniken
17 Freie Darstellung / Kata Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
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Prüfungsprogramm 3. Dan Ju-Jutsu
Technikausführung
1 Bewegungsformen Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
2 Falltechniken Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
3 Komplexaufgaben 3.1 Atemi-, Wurf- und Kontrolltechniken
4 Bodentechniken 4.1 Übergang vom Stand zum Boden (4 Ausführungen)
5 Abwehrtechniken 5.1 Mehrfachabwehr gegen angesagte waffenlose Angriffe (3 Ausführungen)
5.2 Abwehrfolge im Dreierkontakt mit Störaktionen des Angreifers
6 Atemitechniken 6.1 Fersenschlag abwärts nach innen
6.2 Fersenschlag abwärts nach außen 6.3 Weitere Atemitechnik
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7 Würge- / Nervendrucktechniken 7.1 Würgetechnik mit sonstigen Hilfsmitteln (2 Ausführungen)
8 Sicherungstechniken mindestens 2 Festlege-, Aufhebe- und/oder Transporttechniken im Verlauf des Technikprogramms
9 Hebeltechniken 9.1 Handgelenkhebel (5 Ausführungen) 9.2 Armstreckhebel im Stand (4 Ausführungen) 9.3 Armstreckhebel bei gegnerischer Bodenlage (4 Ausführungen)
10 Wurftechniken 10.1 Körperwurf 10.2 Selbstfallwurf (4 Ausführungen)
10.3 Weitere Wurftechnik
11 Stockabwehr / -anwendung 11.1 Festlegetechnik mit dem Stock (2 Ausführungen)
11.2 Transporttechnik mit dem Stock 11.3 Verteidigung gegen Mehrfachangriffe mit dem Stock (angesagt)
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen 12.1 Verteidigung gegen Bedrohung mit dem Messer aus der Nahdistanz (3 Ausführungen)
12.2 Verteidigung gegen Bedrohung mit der Faustfeuerwaffe (2 Ausführungen)
13 Weiterführungstechniken 13.1 Weiterführung von Hebeltechniken (4 Ausführungen) 13.2 Weiterführung von Wurftechniken (4 Ausführungen)
14 Gegentechniken 14.1 Gegentechniken gegen Hebeltechniken (4 Ausführungen)
14.2 Gegentechniken gegen Wurftechniken (4 Ausführungen)
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Verteidigung gegen zwei bewaffnete Angreifer (angesagt und frei)
16 Freie Anwendungsformen 16.1 Freie Auseinandersetzung mit Ju-Jutsu-Techniken
17 Freie Darstellung / Kata Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
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Prüfungsprogramm 4. Dan Ju-Jutsu
Technikausführung
1 Bewegungsformen Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
2 Falltechniken Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
3 Komplexaufgaben Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
4 Bodentechniken 4.1 Zu-Boden-bringen des stehenden Gegners nach erfolgter Wurftechnik (2 Ausführungen) 4.2 Zu-Boden-bringen des stehenden Gegners aus Bauchlage oder Bankposition
des Verteidigers (2 Ausführungen) 4.3 Zu-Boden-bringen des stehenden Gegners aus Rücken- oder Seitenlage des Verteidigers (2 Ausführungen)
5 Abwehrtechniken Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
6 Atemitechniken 6.1 Atemitechnik (10 Ausführungen) Ju-Ju
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7 Würge- / Nervendrucktechniken 7.1 Nervendrucktechnik (6 Ausführungen) 7.2 Würgetechnik (6 Ausführungen)
8 Sicherungstechniken mindestens 2 Festlege-, Aufhebe- und/oder Transporttechniken im
Verlauf des Technikprogramms
9 Hebeltechniken 9.1 Genickhebel (2 Ausführungen)
9.2 Armbeugehebel im Stand (4 Ausführungen) 9.3 Armbeugehebel bei Bodenlage des Gegners (3 Ausführungen) 9.4 Beinhebel (4 Ausführungen)
10 Wurftechniken 10.1 Kleine Innensichel oder Einhaken oder Fußfegen 10.2 Kleine Außensichel oder Einhaken oder Fußfegen
10.3 Selbstfallwurf (5 Ausführungen) 10.4 Weitere Wurftechnik
11 Stockabwehr / -anwendung 11.1 Verteidigung mit dem Stock (angesagt)
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen 12.1 Verteidigung gegen Mehrfachangriffe mit dem Messer (angesagt) 12.2 Verteidigung mit einem sonstigen Hilfsmittel (angesagt)
13 Weiterführungstechniken 13.1 Weiterführung von Ju-Jutsu-Techniken (3x2 Ausführungen)
14 Gegentechniken 14.1 Gegentechniken gegen Ju-Jutsu-Techniken (3x2 Ausführungen)
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Verteidigung gegen einen bewaffneten Angreifer (angesagt und frei)
16 Freie Anwendung Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
17 Freie Darstellung / Kata Freie Darstellung oder traditionelle Kata mit Selbstverteidigungscharakter
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
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Prüfungsprogramm 5. Dan Ju-Jutsu
Technikausführung
1 Bewegungsformen Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
2 Falltechniken Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
3 Komplexaufgaben Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
4 Bodentechniken Aufgabenstellung nach freier Wahl des Prüfers (max. 5 Ausführungen)
5 Abwehrtechniken Aufgabenstellung nach freier Wahl des Prüfers
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6 Atemitechniken Aufgabenstellung nach freier Wahl des Prüfers
7 Würge- / Nervendrucktechniken 7.1 Würgetechnik mit Armen oder Händen (max. 3 Ausführungen) 7.2 Würgetechnik mit Beinen oder Füßen (max. 3 Ausführungen) 7.3 Würgetechnik mit Verwendung der Kleidung (max. 3 Ausführungen)
7.4 Würgetechnik mit sonstigen Hilfsmitteln (max. 3 Ausführungen) 7.5 Kombinierte Würgetechnik (max. 3 Ausführungen) 7.6 Würgetechnik mit dem Stock (max. 3 Ausführungen)
8 Sicherungstechniken 8.1 Festlegetechnik (max. 3 Ausführungen) 8.2 Kombinierte Festlegetechnik (max. 3 Ausführungen)
8.3 Transporttechnik (max. 3 Ausführungen) 8.4 Kombinierte Transporttechnik (max. 3 Ausführungen) 8.5 Sicherungstechnik mit dem Stock (max. 3 Ausführungen)
9 Hebeltechniken 9.1 Genickhebel (max. 4 Ausführungen) 9.2 Handgelenkhebel (max. 7 Ausführungen)
9.3 Armstreckhebel im Stand (max. 5 Ausführungen) 9.4 Armstreckhebel bei Bodenlage des Gegners (max. 5 Ausführungen) 9.5 Armbeugehebel im Stand (max. 5 Ausführungen)
9.6 Armbeugehebel bei Bodenlage des Gegners (max. 5 Ausführungen) 9.7 Beinhebel (max. 6 Ausführungen)
10 Wurftechniken 10.1 Ausheber (max. 5 Ausführungen) 10.2 Selbstfallwurf (max. 8 Ausführungen)
10.3 Weitere Wurftechnik (max. 5 Ausführungen)
11 Stockabwehr / -anwendung 11.1 Verteidigung mit dem Stock (angesagt und frei)
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen Dieses Prüfungsfach wird anhand der im Fach Freie Selbstverteidigung gezeigten Abwehrhandlungen gegen Waffenangriffe bewertet
13 Weiterführungstechniken 13.1 Weiterführung von Ju-Jutsu-Techniken (5x2 Ausführungen)
14 Gegentechniken 14.1 Gegentechniken gegen Ju-Jutsu-Techniken (5x2 Ausführungen)
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Verteidigung gegen 2 bewaffnete Angreifer (angesagt und frei)
16 Freie Anwendung Zu dieser Graduierung wird dieses Prüfungsfach nicht geprüft
17 Freie Darstellung / Kata Freie Darstellung oder traditionelle Kata mit Selbstverteidigungscharakter
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
30
Teil C1.2: Prüfungsprogramm Ju-Jutsu bis 15 Jahre
1. In den Zwischenprüfungen werden prinzipiell die gleichen Prüfungsfächer geprüft wie in den
Vollprüfungen. Jedoch werden in den Zwischenprüfungen die folgenden Prüfungsfächer zu einem
Prüfungsabschnitt „Techniken“ zusammengelegt:
4 Bodentechniken 8 Sicherungstechniken
5 Abwehrtechniken 9 Hebeltechniken
6 Atemitechniken 10 Wurftechniken
7 Würge- / Nervendrucktechniken
1.1. Für diesen Prüfungsabschnitt „Techniken“ wird in der Prüfungsliste nur eine Gesamtnote
eingetragen.
1.2. Es werden jeweils je nach Zwischenprüfung nur 1/3, 2/3 oder 1/2 der in der Vollprüfung
vorgesehenen Aufgaben abverlangt.
1.3. Der Trainer, der die Kinder zur Prüfung vorbereitet hat, gibt dem Prüfer die jeweiligen
Aufgaben vor.
1.4. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Aufgaben; es ist unerheblich, ob damit alle im Vollgurt
geforderten Prüfungsfächer abgedeckt werden.
2. Folgende Prüfungsfächer sind als Basis des Ju-Jutsu zu sehen oder so komplex, dass eine
kontinuierliche Hinführung zur Zielübung im Vollgurt gefordert ist. Deshalb werden sie, sofern sie bei der entsprechenden Gurtstufe vorhanden sind, auch in den Zwischenprüfungen in vollem Umfang geprüft:
1 Bewegungsformen 14 Gegentechniken
2 Falltechniken 15 Freie Selbstverteidigung
3 Komplexaufgaben 16 Freie Anwendungsformen
11 Stockabwehr / -anwendung 18 Kombinationen / Vielfältigkeit
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen 19 Angriffs- / Partnerverhalten
13 Weiterführungstechniken
3. Prüfungsinhalte
6.1 Kyu 5 Aufgaben im Prüfungsabschnitt „Techniken“ des 5. Kyu 1)
6.2 Kyu 11 Aufgaben im Prüfungsabschnitt „Techniken“ des 5. Kyu 1)
5. Kyu Vollprüfung wie im Prüfungsprogramm Ju-Jutsu ab 15 Jahre
5.1 Kyu 5 Aufgaben im Prüfungsabschnitt „Techniken“ des 4. Kyu 1)
5.2 Kyu 10 Aufgaben im Prüfungsabschnitt „Techniken“ des 4. Kyu 1)
4. Kyu Vollprüfung wie im Prüfungsprogramm Ju-Jutsu ab 15 Jahre
4.1 Kyu 9 Aufgaben im Prüfungsabschnitt „Techniken“ des 3. Kyu 1)
3. Kyu Vollprüfung wie im Prüfungsprogramm Ju-Jutsu ab 15 Jahre
3.1 Kyu 12 Aufgaben im Prüfungsabschnitt „Techniken“ des 2. Kyu 1) 2)
2. Kyu Vollprüfung wie im Prüfungsprogramm Ju-Jutsu ab 15 Jahre
2.1 Kyu 12 Aufgaben im Prüfungsabschnitt „Techniken“ des 1. Kyu 1)
1) Zusätzlich werden die nicht im Prüfungsabschnitt „Techniken“ zusammengefassten Prüfungsfächer des nächsten Vollgurtes in vollem Umfang verlangt.
2) Das Prüfungsfach „Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen“ wird in der Prüfung zum 3.1 Kyu abweichend hiervon nicht geprüft.
31
Teil C1.3: Prüfungsprogramm Ju-Jutsu Gewaltprävention
Beispiel für die Anforderungen für die Graduierung im Rahmen von SV-Kursen:
1. Notwehr
2. Nothilfe: Opfer aus dem Gewaltmagnetfeld des Angreifers bringen; Körperabbiegen
3. Distanz herstellen: Bewegungslehre; Handballentechnik; Stimme einsetzen
4. Abwehr gegen Schläge: Handabwehr; passive Abwehr
5. Befreiungen aus Handgelenkfassen: Grifflösen; Griffsprengen
6. Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers: Griffsprengen; Windmühle
7. Fallen: SV- Fallen; Sturz seitwärts
8. Anwendungsform: Raufen/Ringen; Kampf mit offenen Händen
32
Teil C1.4: Prüfungsprogramm Ju-Jutsu Polizei
Die Inhalte und die Nummerierung der verschiedenen Prüfungsstufen orientieren sich am
Prüfungsprogramm Ju-Jutsu ab 15 Jahre. Prüfungsfächer, die dort benannt sind, aber im
Prüfungsprogramm Polizei keine Anwendung finden, werden nicht aufgeführt. Die Nummerierung weist dann eine Lücke auf.
Prüfungsprogramm 5. Kyu Ju-Jutsu Polizei
Technikausführung
1 Bewegungsformen 1.1 Verteidigungsstellung
1.2 Auslagenwechsel nach vorne
1.3 Auslagenwechsel nach hinten
1.9 Gleiten vorwärts
1.10 Gleiten rückwärts 1.11 Gleiten seitwärts mit dem vorderen Bein 1.12 Gleiten seitwärts mit dem hinteren Bein
1.14 Schrittdrehung 90° vorwärts
1.15 Schrittdrehung 90° rückwärts 1.16 Schrittdrehung 180° vorwärts 1.17 Schrittdrehung 180° rückwärts
2 Falltechniken 2.1 Sturz seitwärts
4 Bodentechniken 4.1 Haltetechnik in seitlicher Position
4.2 Haltetechnik in Kreuzposition 4.3 Haltetechnik in Reitposition
5 Abwehrtechniken 5.1 Passivblock am Kopf 5.2 Passivblock außen 5.3 Passivblock innen
5.4 Abwehrtechnik mit der Hand (2 Ausführungen) 5.5 Grifflösen 5.6 Griffsprengen
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6 Atemitechniken 6.1 Handballentechnik
6.2 Knietechnik 6.3 Stoppfußstoß
8 Sicherungstechniken 8.1 Festlegetechnik am Boden mit Anlegen der Handfessel (2 Ausführungen) 8.2 Aufhebe- und Transporttechnik
9 Hebeltechniken 9.1 Armstreckhebel bei Bodenlage des Gegners 9.2 Körperabbiegen
10 Wurftechniken 10.1 Beinstellen
16 Freie Anwendungsformen
(Situationsbewältigung)
16.1 Abwehr und Kontrolle einer mit einem Kontaktangriff angreifenden Person
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
33
Prüfungsprogramm 4. Kyu Ju-Jutsu Polizei
Technikausführung
1 Bewegungsformen 1.1 Verlängern der Verteidigungsstellung in die offensive Aktionsstellung 1.2 Verlängern der Verteidigungsstellung in die defensive Aktionsstellung
1.3 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein nach vorn 1.4 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein nach hinten 1.5 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein zur Seite
1.6 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein zur Seite 1.7 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein diagonal nach vorn 1.8 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein diagonal nach hinten
2 Falltechniken 2.1 Rolle vorwärts in den Stand 2.2 Sturz seitwärts
3 Komplexaufgaben 3.1 Fausttechniken
4 Bodentechniken 4.1 Befreiung aus Haltetechnik in seitlicher Position
4.2 Befreiung aus Haltetechnik in Kreuzposition 4.3 Befreiung aus Haltetechnik in Reitposition
5 Abwehrtechniken 5.1 Unterarmblock nach innen 5.2 Unterarmblock nach außen
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6 Atemitechniken 6.1 Fußtechnik vorwärts 6.2 Fauststoß oder Handballenstoß oder Kettenfauststöße (2
Ausführungen) 6.3 Faustschlag oder Handballenschlag (2 Ausführungen)
8 Sicherungstechniken Zur Bewertung dieses Prüfungsfaches werden alle Sicherungstechniken herangezogen, die in den Kombinationen zu den Fächern 5 bis 9 gezeigt
werden.
9 Hebeltechniken 9.1 Armstreckhebel im Stand
9.2 Armstreckhebel bei Bodenlage des Gegners 9.3 Armbeugehebel im Stand 9.4 Armbeugehebel als Festlegetechnik am Boden
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Freie Selbstverteidigung gegen 5 verschiedene Kontaktangriffe (wie Duo-Serie A oder B)
16 Freie Anwendungsformen
(Situationsbewältigung)
16.1 Abwehr und Kontrolle einer mit einer Schlagtechnik (Faust oder Hand)
angreifenden Person
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
34
Prüfungsprogramm 3. Kyu Ju-Jutsu Polizei
Technikausführung
1 Bewegungsformen 1.6 Verteidigungslage in der Bodenlage 1.7 Auslagenwechsel in der Bodenlage
1.15 Aufstehen aus der Bodenlage
2 Falltechniken 2.1 Sturz vorwärts
3 Komplexaufgaben
3.1 Verbringen einer Widerstand leistenden Person zur Dienststelle (gefesselt, Transport im Dienstfahrzeug) - Person greift mit Kontaktangriffen an
- Person greift mit Schlägen oder Tritten an
4 Bodentechniken 4.1 Haltetechnik bei gegnerischer Bauchlage 4.2 Haltetechnik in Verteidigungsposition bei eigener Rückenlage (Guardposition) 4.3 Aus eigener Rückenlage in die Oberlage gelangen
5 Abwehrtechniken 5.1 Abwehrtechnik mit der Hand (4 Ausführungen) 5.2 Abwehrtechnik mit dem Fuß oder Unterschenkel Ju
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6 Atemitechniken 6.1 Ellenbogentechnik (2 Ausführungen) 6.2 Lowkick
7 Würge- / Nervendrucktechniken 7.1 Nervendrucktechnik (2 Ausführungen)
8 Sicherungstechniken 8.1 Kopfkontrollgriff
Zur Bewertung dieses Prüfungsfaches werden weiterhin alle Sicherungstechniken herangezogen, die in den Kombinationen zu den Fächern 5 bis 9 gezeigt werden.
9 Hebeltechniken 9.1 Handgelenkhebel
11 Stockabwehr / -anwendung 11.1 Stockabwehr (Angriffswinkel 1, 2, 5 und 6) mit Kontrolle des waffenführenden Armes 11.2 Verteidigung mit dienstlicher Hiebwaffe gegen 5 verschiedene Angriffe
13 Weiterführungstechniken 13.1 Wechsel von Armstreckhebel zu Armbeugehebel
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Erzwingung einer Blutprobenentnahme (Behördenregelungen beachten)
16 Freie Anwendungsformen (Situationsbewältigung)
16.1 Herausholen und Kontrolle einer Person aus einem PKW mit Zwang
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
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Prüfungsprogramm 2. Kyu Ju-Jutsu Polizei
Technikausführung
1 Bewegungsformen 1.1 Freie Bewegungsformen im Stand und Boden gegen Atemi- und Griffangriffe (je nach Behördenregelung können hier FEM eingesetzt werden)
2 Falltechniken 2.1 Falltechnik rückwärts mit Ausstattung
2.2 Rolle vorwärts
3 Komplexaufgaben 3.1 Abwehr und Kontrolle einer Widerstand leistenden Person im Team (gegen
passiven Widerstand / Kontaktangriffe / kontaktlose Angriffe)
4 Bodentechniken 4.1 Haltetechnik in Verbindung mit Hebel- oder Würgetechnik
5 Abwehrtechniken 5.2 Abwehrtechnik mit dem Fuß oder Unterschenkel (2 Ausführungen)
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6 Atemitechniken 6.1 Handballen- oder sonstige Schlagtechniken mit offenen Händen (2 Ausführungen)
6.2 Fußstoß abwärts 6.3 Fußstoß seitwärts
7 Würge-/ Nervendrucktechniken 7.1 Nervendrucktechnik (3 Ausführungen) 7.2 Würgetechnik (2 Ausführungen)
8 Sicherungstechniken 8.1 Person wird nach erfolgter Fesselung gesichert im Fahrzeug transportiert (Behördenregelungen beachten)
9 Hebeltechniken 9.1 Handgelenkhebel (2 Ausführungen)
9.2 Armstreckhebel im Stand (2 Ausführungen) 9.3 Armstreckhebel bei gegnerischer Bodenlage (2 Ausführungen) 9.4 Beinhebel
10 Wurftechniken 10.1 Ausheber (2 Ausführungen) 10.3 Rückriss
11 Stockabwehr / -anwendung 11.1 Stockabwehr (Angriffswinkel 1 bis 6) mit Sicherung des Stocks 11.2 Verteidigung mit dem Stock gegen 5 Stock- und 4 kontaktgeführte Angriffe
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen 12.1 Messerabwehr mit Kontrolle des waffenführenden Arms gegen
Mehrfachangriffe Stich
13 Weiterführungstechniken 13.1 Weiterführung von Wurftechniken (2 Ausführungen)
14 Gegentechniken 14.1 Gegentechniken gegen Wurftechniken (2 Ausführungen)
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Durchsuchung der Person im Team (Behördenregelungen beachten) - Person im Stand - Person am Boden
16 Freie Anwendungsformen
(Selbstverteidigung)
16.1 Festnahme einer Widerstand leistenden Person unter Einsatz von FEM unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit
- 3 Angriffe mit Kontakt - 3 Angriffe ohne Kontakt
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
36
Prüfungsprogramm 1. Kyu Ju-Jutsu Polizei
Technikausführung
1 Bewegungsformen 1.1 Freie Bewegungsformen mit Partner und Pratzen
2 Falltechniken 2.1 Zuvor erlernte Falltechniken unter Einwirkung des Partners
3 Komplexaufgaben
3.1 Abwehr und Kontrolle einer angreifenden Person unter schlechten Lichtverhältnissen 3.2 Waffensicherungstechniken gegen 3 Angriffe auf die Schusswaffe
(Behördenregelungen beachten)
4 Bodentechniken 4.1 Verteidigung gegen 3 verschiedene Angriffe auf einen am Boden liegenden
Beamten, Einsatz von FEM
5 Abwehrtechniken 5.1 Abwehrfolge im Dreierkontakt
6 Atemitechniken 6.1 Pressluftschlag
6.2 Kopfstoß oder Kopfschlag 6.3 Halbkreisfußtritt vorwärts
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7 Würge- / Nervendrucktechniken 7.1 Würgetechniken eines am Boden liegenden Beamten, der angegriffen wird
8 Sicherungstechniken 8.1 Rückentransportgriff 8.2 Kopfkontrollgriff
9 Hebeltechniken 9.1 Fingerhebel 9.2 Handgelenkhebel (3 Ausführungen, mindestens 1 als
Transporttechnik) 9.3 Armbeugehebel im Stand (2 Ausführungen) 9.4 Armbeugehebel bei Bodenlage des Gegners
9.5 Beinhebel als Festlegetechnik am Boden (2 Ausführungen)
10 Wurftechniken 10.1 Beingreifertechnik (2 Ausführungen)
11 Stockabwehr / -anwendung 11.1 Stockabwehr (Angriffswinkel 1 bis 6) 11.2 Stockabwehr waffenlos mit Sicherung / Kontrolle der Person (5 Angriffe)
11.3 Stockabwehr unter Einsatz FEM (5 Angriffe) 11.4 Stockabwehr im Team (5 Angriffe)
12 Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen 12.1 Messerabwehr gegen Mehrfachangriffe Stich (2 von oben, 2 von unten) 12.2 Messerabwehr unter Einsatz FEM
13 Weiterführungstechniken 13.1 Weiterführung von Hebeltechniken (3 Ausführungen) 13.3 Weiterführung von Atemitechniken (3 Ausführungen)
14 Gegentechniken 14.1 Gegentechniken gegen Hebeltechniken (3 Ausführungen)
15 Freie Selbstverteidigung 15.1 Heruntersprechen einer aggressiven bewaffneten Person bis zur Sicherung/Kontrolle der Person und Sicherstellung der Waffe
15.2 Entwaffnungstechnik gegen Bedrohung mit einer Faustfeuerwaffe (Zurückholen der eigenen Waffe)
16 Freie Anwendungsformen 16.1 Freie Auseinandersetzung mit Atemitechniken
18 Kombinationen / Vielfältigkeit Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19 Angriffs- / Partnerverhalten Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung
37
Teil C2: Prüfungsprogramme Jiu-Jitsu
Teil C2.1: Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu 15 bis 45 Jahre
Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu Kyu (15-45 Jahre) 5. Kyu 4. Kyu 3. Kyu 2. Kyu 1. Kyu
Gru
ndte
chnik
en
Falltechniken 3 6 8 - 10 8 - 10 8 - 10
Ausweichtechniken 2 3 3 4 5
Blocktechniken/Ableiten/ Weiterleiten 2 3 5 6 7
Schlag- und Stoßtechniken
mit dem Arm/Kopf 2 3 6 7 9
Schlag- und Stoßtechniken mit dem Bein 1 2 4 5 7
Wurftechniken 2 4 6 8 12
Hebeltechniken 2 4 6 8 10
Würgetechniken 2 4 6 8 10
Festlegetechniken 1 2 3 4 5
Transporttechniken 1 2 3 4 5
Abw
ehr
gegen
Hand-/Handgelenk/ Armfassen 2 4 6 8 10
Revers-/Kragenfassen 2 3 4 5 6
Haarzug/Haarefassen/ Ohrzug 1 2 3
Würgen (Stand/Boden) 2 4 6 8 10
Körper- und Brustumklammerung 2 4 6 7 8
Kopfumklammerung 1 2 3 4 5
Nelson/Doppelnelson 1 2 3
Schlag- und Stoßangriffe mit
dem Arm 1 2 4 6 8
Schlag- und Stoßangriffe mit dem Bein 1 2 3 4 5
Stockangriffe 1 2 4 6 8
Messerangriffe 2 4 6 8
Pistolenangriffe 1 2 3 4
Freie Angriffe 1 Min.
1 Gegner 1 Min.
2 Gegner 1 Min.
2 Gegner 1 Min.
3 Gegner 2 Min.
4 Gegner
Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu Dan (bis 45 Jahre)
1. Dan 2. Dan 3. Dan 4. Dan 5. Dan
Vorkenntnisse Absolvieren des Prüfungsprogramms des 1. Kyu
Abwehr von
freien Angriffen
gegen 4 Angreifer, einer
mit Waffen
gegen 4 Angreifer,
mehrere mit Waffen
Zusatzaktionen 5 10 15 20
Kata Kodokan Goshin
Jutsu Kime No Kata Ju No Kata Itsutsu No Kata Koshiki No Kata
38
Teil C2.2: Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu bis 15 Jahre
Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu Kyu (bis 15 Jahre)
6.1 Kyu 5. Kyu 5.1 Kyu 4. Kyu 4.1 Kyu 3. Kyu 2. Kyu
Gru
ndte
chnik
en
Falltechniken 3 3 6 6 8 - 10 8 - 10 8 - 10
Ausweichtechniken 2 2 3 3 3 3 4
Blocktechniken/Ableiten/ Weiterleiten 2 2 3 3 4 5 6
Schlag- und Stoßtechniken mit dem Arm/Kopf 2 2 3 3 5 6 7
Schlag- und Stoßtechniken mit dem Bein 1 1 2 2 3 4 5
Wurftechniken 2 2 3 4 5 6 8
Hebeltechniken 1 2 3 4 5 6 8
Würgetechniken 1 2 3 5
Festlegetechniken 1 1 2 2 3 3 4
Transporttechniken 1 1 2 2 3 3 4
Abw
ehr
gegen
Hand-/Handgelenk/
Armfassen 1 2 3 4 5 6 8
Revers-/Kragenfassen 1 2 2 3 3 4 5
Haarzug/Haarefassen/ Ohrzug 1 2
Würgen (Stand/Boden) 2 4 6 8
Körper- und
Brustumklammerung 1 2 3 4 5 6 7
Kopfumklammerung 1 1 2 2 3 4
Nelson/Doppelnelson 1 2
Schlag- und Stoßangriffe mit
dem Arm 1 1 2 3 4 6
Schlag- und Stoßangriffe mit
dem Bein 1 1 2 2 3 4
Stockangriffe 1 2 3 4 5
Messerangriffe 2
Pistolenangriffe
Freie Angriffe 1 Min. Boden-randori
1 Min. Boden-randori
1 Min. 2 Gegner
1 Min. 2 Gegner
1 Min. 2 Gegner
1 Min. 2 Gegner
1 Min. 3 Gegner
39
Teil C2.3: Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu ab 45 Jahre
Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu Kyu (ab 45 Jahre)
5. Kyu 4. Kyu 3. Kyu 2. Kyu 1. Kyu
Gru
ndte
chnik
en
Falltechniken 3 3 3 4 5
Ausweichtechniken 1 2 3 4 5
Blocktechniken/Ableiten/
Weiterleiten
2 3 4 5 6
Schlag- und Stoßtechniken mit dem Arm/Kopf
2 3 4 5 6
Schlag- und Stoßtechniken
mit dem Bein
1 2 2 3 4
Wurftechniken 2 3 4 6 8
Hebeltechniken 2 4 6 8 10
Würgetechniken 2 4 6 8 10
Festlegetechniken 1 2 3 4 5
Transporttechniken 1 2 3 4 5
Abw
ehr
gegen
Hand-/Handgelenk/ Armfassen
2 4 6 7 8
Revers-/Kragenfassen 2 3 4 5 6
Haarzug/Haarefassen/ Ohrzug
1 2 3
Würgen (Stand/Boden) 2 3 4 6 8
Körper- und Brustumklammerung
2 3 4 5 6
Kopfumklammerung 1 2 3 4 4
Nelson/Doppelnelson 1 1 2
Schlag- und Stoßangriffe mit dem Arm
2 3 5 6
Schlag- und Stoßangriffe mit dem Bein
1 2 3 4
Stockangriffe 1 2 4 5 6
Messerangriffe 2 3 4 6
Pistolenangriffe 1 2 2 3
Freie Angriffe
Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu Dan (ab 45 Jahre)
1. Dan 2. Dan 3. Dan 4. Dan 5. Dan
Vorkenntnisse Absolvieren des Prüfungsprogramms des 1. Kyu
Abwehr von freien Angriffen
Zusatzaktionen 5 10 15 20
Kata Kodokan Goshin
Jutsu Kime No Kata Ju No Kata Itsutsu No Kata Koshiki No Kata
40
Teil C3: Prüfungsprogramme Brazilian-Jiu-Jitsu
Grey Belt BJJ
Fallschule - Sturz seitwärts (links oder rechts)
- Sturz rückwärts
- Rolle vorwärts
Bewegungslehre - Shrimps
Takedowns/Würfe - Beinstellen
Grundposition - Kesa Gatame - Mount
- Guard
Befreiungen - Kesa Gatame - Mount
Sweeps / Guard Passes - Sweep aus der Guard in die Mount
Submissions - Guard – Armbar
Sparring - Bis 8 Jahre – 1 Runde á 3 min.
- Bis 10 Jahre – 2 Runden á 3 min.
- Bis 12 Jahre – 3 Runden á 3 min.
- Ab 12 Jahre – 3 Runden á 5 min.
Yellow Belt BJJ
Fallschule - Sturz seitwärts (links oder rechts) - Sturz rückwärts
- Rolle vorwärts
Bewegungslehre - Shrimps am Partner (Partner steht)
- Ellbow-Shrimp
- Upa
Takedowns/Würfe - Beinstellen - Große Außensichel
- Hüftwurf
Grundposition - Kesa Gatame - Mount
- Guard
- Side- / Back Mount - Nord-Süd-Position
Befreiungen - Kesa Gatame - Mount
- Side- / Back Mount - Nord-Süd-Position
Sweeps / Guard Passes - Sweep aus der Guard in die Mount - Guard Pass aus der Closed Guard
Submissions - Guard – Armbar - Cross - Choke
Sparring - Bis 8 Jahre – 1 Runde á 3 min.
- Bis 10 Jahre – 2 Runden á 3 min.
- Bis 12 Jahre – 3 Runden á 3 min.
- Ab 12 Jahre – 3 Runden á 5 min.
Orange Belt BJJ
Fallschule - Sturz seitwärts (links oder rechts) - Sturz rückwärts
- Rolle vorwärts
Bewegungslehre
- Shrimps
- Ellbow-Shrimp - Upa
- Vorwärts-Shrimps
- Shoulder Roll (beide Seiten) - Triangle-Bewegung aus der Rückenlage
Takedowns/Würfe - Beinstellen - Große Außensichel
- Hüftwurf - Single Leg Takedown
Grundposition
- Kesa Gatame
- Mount - Guard - Side- / Back Mount
- Nord-Süd-Position
- Postura - Knee on Stomach
Befreiungen
- Kesa Gatame
- Mount - Side- / Back Mount
- Nord-Süd-Positio
- Knee on Stomach
Sweeps / Guard Passes - Guard Sweep - Guard Pass aus der Guard (open oder closed)
Submissions
- Guard – Armbar - Cross - Choke
- Gi Choke - Backmount – RearNaked Choke
- Side Mount – Americana - Side Mount - Kimura
- Guard – Triangle Choke
Sparring - Bis 8 Jahre – 1 Runde á 3 min. - Bis 10 Jahre – 2 Runden á 3 min.
- Bis 12 Jahre – 3 Runden á 3 min. - Ab 12 Jahre – 3 Runden á 5 min.
41
Green Belt BJJ
Fallschule - Sturz seitwärts (links und rechts) - Sturz rückwärts
- Rolle vorwärts - Sturz rückwärts
Bewegungslehre
- Vorwärts - Shrimps
- Shoulder Roll (beide Seiten) - Triangle - Bewegung aus der Rückenlage - Shrimps (2 verschiedene Varianten)
- Einsliden in den Double Leg-Takedown
- Shoulder Roll (beide Seiten) - Tactical Stand Up
Takedowns/Würfe
- Beinstellen
- Große Außensichel - Hüftwurf
- Single Leg Takedown
- Double Leg Takedown - Talfallzug
Grundposition
- Mount - Side- / Back Mount
- Guard - Guard Pull in die Closed Guard - Half Guard
- Kesa Gatame - Nord-Süd-Position
- Postura - Knee on Stomach
Befreiungen
- Kesa Gatame
- Mount - Side- / Back Mount
- Nord-Süd-Position
- Knee on Stomach
Sweeps / Guard Passes - Guard Sweep - Guard Pass aus der Guard (open oder closed)
- Guard Pass aus der Half Guard - Sweep aus der Half Guard
Submissions
- Mount – Armbar
- Backmount – RearNaked Choke - Backmount – Gi Choke - Side Mount – Americana
- Side Mount – Kimura - Knee on Stomach – Armbar
- Guard – Triangle Choke
- Guard – Kimura - Guard – Armbar - Cross Choke
- Ein weiterer Gi Choke
Sparring - Bis 8 Jahre – 1 Runde á 3 min. - Bis 10 Jahre – 2 Runden á 3 min.
- Bis 12 Jahre – 3 Runden á 3 min. - Ab 12 Jahre – 3 Runden á 5 min.
Blue Belt BJJ
Fallschule - Rolle vorwärts (links und rechts) - Rolle rückwärts (links und rechts)
- Sturz seitwärts (links und rechts) - Sturz rückwärts
- Sturz vorwärts
Bewegungslehre - Shrimps (2 verschiedene Varianten) - Shoulder Roll (über beide Seiten)
- Upa - Cat Switch
Takedowns / Würfe
- Single Leg Takedown
- Double Leg Takedown - Hüftwurf
- Große Außensichel
- Talfallzug
Grundpositionen
- Guard Pull in die Closed Guard - Mount
- Cross Mount (Montada Crusada) - Side Mount - Back Mount
- Kesa Gatame (2 Varianten) - Reverse Kesa Gatame
- Nord-Süd Position - Knee on Stomach - Postura
Befreiungen
- Mount - Upa und Elbow Escape
- Backmount - "Follow the Hand" Escape - Side Mount - Elbow Escape
- Kesa Gatame - "Bridge & Roll"
- Knee on Stomach - Elbow Escape
Sweeps / Guard Passes - Guard Sweep (2 Varianten)
- Half Guard Sweep (1 Variante)
- Guard Pass der Closed Guard (3 Varianten)
- Guard Pass der Half Guard (1 Variante)
Submissions
- Mount - Cross Choke - Mount - Armbar - Mount - Americana
- Backmount - Rear Naked Choke - Backmount - Gi Choke nach freier Wahl - Knee on Stomach - Armbar - Knee on Stomach - Gi Choke n. freier Wahl
- Side Mount – Kimura
- Side Mount - Americana - Side Mount - Gi Choke nach freier Wahl - Guard - Armba
- Guard - Kimura - Guard - Guillotine Choke - Guard - Triangle Choke - Guard - Gi Choke nach freier Wahl
Gegen- und Weiter-führungstechniken
Der Prüfling startet einen Angriff mit einem Submissionversuch (z.B. Würger), der Partner macht eine sinnvolle Gegentechnik, darauf erfolgt die Weiterführung und der Abschluss mit einer weiteren Submission (z.B. Armbar).
Sparring - bis 40 Jahre: 4 Runden je 5 Minuten - über 40 Jahre: 4 Runden je 3 Minuten
- über 50 Jahre: 2 Runden je 3 Minuten
42
Purple Belt BJJ
Vorkenntnisse - Die Prüfer können alle Techniken und Aufgabenstellungen aus dem Blue Belt-Programm nach freier Wahl abfragen.
Bewegungslehre - Shrimps (3 Varianten) - Shoulder Roll (über beide Seiten) - Upa
- Cat Switch - Tactical Stand Up
Takedowns / Würfe - Schulterwurf - Kleine Innensichel - Große Innensichel
- Ein Fußwurf nach freier Wahl - Trip-Takedown
Gegentechniken - Gegentechnik gegen einen Wurf nach vorne - Gegentechnik gegen einen Wurf nach hinten
Weiterführungstechniken - Weiterführung von gekontertem Wurf nach vorne
- Weiterführung von gekontertem Wurf nach hinten
Befreiungen
Der Partner bietet weiterhin Widerstand, somit
muss sich der Prüfling mit einer Weiterführungstechnik endgültig befreien aus:
- Mount
- Backmount
- Side Mount - Side Controll (Kesa Gatame) - Knee on Stomach
- Nord-Süd (Kami-Shio-Gatame, 69)
Sweeps / Guard Passes
- Sweeps von stehendem Gegner (2 Varianten) - Sweeps mit Gegner auf dem Boden (4
Varianten, davon mindestens eine aus der Halfguard) - Guard Pass der Closed Guard (4 Varianten)
- Guard Pass der Half Guard (2 Varianten) - Open Guard Pass (2 Varianten stehend)
- Open Guard Pass (2 Varianten am Boden)
Submissions
- Mount - 4 Armlocks bzw. Armbars - Mount - 3 Chokes - Back Mount - 1 Armbar
- Back Mount - 3 Chokes - Knee on Stomach - 2 Armbars
- Knee on Stomach - 2 Chokes - Side Mount - 3 Armbars - Side Mount - 3 Chokes
- Side Mount - 5 weitere Submissions - 50/50 - 1 Straight Footlock - Beliebige Position - 1 Wrist Lock
Double Attacks / Gegen- und Weiter-führungstechniken
- 5 Kombinationen (nach freier Wahl des Prüflings) aus Doppelangriffen
Sparring - bis 40 Jahre: 4 Runden je 7 Minuten
- über 40 Jahre: 4 Runden je 5 Minuten
- über 50 Jahre: 2 Runden je 5 Minuten
43
Brown Belt BJJ
Vorkenntnisse - Die Prüfer können alle Techniken und Aufgabenstellungen aus dem Blue Belt- und Purple Belt-Programm nach freier Wahl abfragen
Bewegungslehre
- Berimbolo am stehenden Partner
- Long Step Pass am Partner in Open Guard
- Handlungskette Elbow Escape bis Tactical
Stand Up - Tactical Stand Up mit Partner
Takedowns / Würfe
- 2 Varianten Schulterwurf
- Kleine Innensichel mit Übergang in die Bodenlage und Kontrolle (Ko-Uchi-Makikomi) - Große Innensichel mit Übergang in Postura (O-Uchi-Makikomi)
- 1 Fußwurf nach Wahl des Prüflings
- 3 Selbstfallwürfe nach Wahl des Prüflings
Gegentechniken
- zwei Gegentechniken gegen einen Wurf nach vorne - zwei Gegentechniken gegen einen Wurf nach
hinten
(Wurf nach Wahl des Prüfers)
Weiterführungstechniken - zwei Wf von gekontertem Wurf nach vorne - zwei Wf von gekontertem Wurf nach hinten
(Wurf nach Wahl des Prüfers)
Befreiungen
- Mount - Side-Mount - Kesa Gatame
- Knee on Stomach
(Anfang und Ende nach Wahl des Prüfers, Lösungsweg obliegt dem Prüfling)
Sweeps / Guard Passes
- Sweep von stehendem Gegner (3 Varianten) - Sweep mit Gegner auf dem Boden (5 Varianten,
davon mindestens eine aus Halfguard) - Guard Pass der Closed Guard (4 Varianten) - Guard Pass der Half Guard ( 2 Varianten)
- Guard Pass gg Open Guard (2 Varianten stehend)
- Guard Pass gg Open Guard (2 Varianten am Boden) - nach Wahl des Prüfers bis zu 3 weitere
Submissions
- 10 Armlocks nach freier Wahl (davon mind. 4 Armbars) - 2 Wristlocks nach Wahl - 10 Chokes nach freier Wahl
- 2 Kneebars
- 2 Toeholds - 1 Straight Footlock - bis zu fünf zusätzliche Submissions aus vorgegebenen Positionen nach Wahl des
Prüfer
Double Attacks Es müssen 6 Kombinationen (nach freier Wahl des Prüflings) aus Doppelangriffen gezeigt werden.
Weiterführungstechniken
Es müssen 5 Weiterführungen nach freier Wahl des Prüflings) aus Standardssituationen gezeigt
werden. Der Prüfling startet einen Angriff mit einer Submissiontechnik (z.B. Würger), der Partner verhindert diesen. Daraufhinhin erfolgt eine sinnvolle Weiterführung und der Abschluss mit einer weiteren
Submissiontechnik (z.B. Armbar).
Gegentechniken
Es müssen 3 Gegentechniken aus dem Pool der gezeigten Submissions nach freier Wahl des Prüflings plus zwei vom Prüfer nach Wahl des Prüfers aus Standardssituationen gezeigt werden.
Der Partner startet einen Angriff mit einer Submissiontechnik (z.B. Würgetechnik), der Partner verhindert diesen und nutzt die Angriffsbewegung für seine eigene erfolgreiche Submissiontechnik oder Kontrolltechnik (nach freier Wahl des Prüflings) aus. (z.B. Angriff Armbar- Gegentechnik
Lösen und Side-Controll).
Sparring - bis 40 Jahre: 5 Runden je 6 Minuten - über 40 Jahre: 4 Runden je 5 Minuten
- über 50 Jahre: 2 Runden je 5 Minuten
44
Teil C4: Prüfungsprogramme Hanbo-Jutsu
Die Prüfungsfächer A3 Blocktechniken und A4 Schlag-/Stoßtechniken sind jeweils einzeln und mit Partner
zu demonstrieren.
Die Techniken der Prüfungsfächer A5 (Wurftechniken) bis A9 (Transporttechniken) werden in Grundform in einer Kombination demonstriert gegen einen Angriff nach Wahl des Prüflings.
Der Prüfling hat prinzipiell die freie Wahl der Technik oder des Angriffes aus der jeweils vorgegebenen
Gruppe, es sei denn eine Technik oder ein Angriff ist explizit festgelegt oder es ist vermerkt, dass die Auswahl dem Prüfer obliegt.
Die mit *) gekennzeichneten Techniken bzw. Angriffe werden bei Kindern unter 15 Jahren nicht
abgefragt.
6.1. Kyu Hanbo-Jutsu weiß-gelb 5
A1
Gru
ndte
chnik
en
Stellungen/Bewegungs-
formen
Grundstellung
Neutrale Kampfstellung Aktionsstellung vorwärts Verteidigungsstellung Gleiten vorwärts
Gleiten rückwärts
A2 Falltechniken Sturz seitwärts
A3 Blocktechniken Block nach oben
A4 Schlag-/Stoßtechniken Handschwung beidhändig außen
Kleiner Drehschlag
A5 Wurftechniken Wurfrichtung nach hinten (z.B. Beinstellen)
A6 Hebel-/Pressgrifftechniken Kreuzpressgriff
A7 Würgetechniken wird nicht verlangt A8 Festlegetechniken Armstreckhebel am Boden
A9 Transporttechniken wird nicht verlangt B1
Abw
ehr
gegen
Arm/Handgelenk fassen Gleichseitiges Handgelenk fassen
Diagonales Handgelenk (Waffenarm) fassen
B2 Revers/Kragen/Schulter fassen
wird nicht verlangt
B3 Haare fassen/ziehen wird nicht verlangt B4 Würgen Einhändiges Würgen von vorne
B5 Brustumklammerungen Umklammerung von der Seite über den Armen
B6 Kopfumklammerungen/ Genickhebel
wird nicht verlangt
B7 Hanbo erfassen 1 Angriff
B8 Hand-, Faust- und Ellenbogenangriffe
wird nicht verlangt
B9 Angriffe mit dem Bein wird nicht verlangt B10 Angriffe mit gefährlichen
Gegenständen Stockangriff 6 (einhändig oder beidhändig)
C Kata wird nicht verlangt
5 Das Prüfungsprogramm 6.1. Kyu Hanbo-Jutsu soll im Laufe des Jahres 2020 überarbeitet werden.
45
5. Kyu Hanbo-Jutsu gelb
A1 G
rundte
chnik
en
Stellungen/Bewegungs-formen
Bereitschaftsstellung Verteidigungsstellung
Offensive Aktionsstellung Defensive Aktionsstellung Seitliche Aktionsstellung
Gleiten vorwärts Gleiten rückwärts Auslagenwechsel (eine Form)
A2 Falltechniken Sturz seitwärts mit Hanbo ohne Aufstehen, optional mit Aufstehen
A3 Blocktechniken Block nach oben beidhändig Block nach unten beidhändig
A4 Schlag-/Stoßtechniken Handschwung einhändig außen Handschwung einhändig innen
Längsstoß beidhändig Kleiner Drehschlag
A5 Wurftechniken Wurfrichtung nach hinten (z.B. Beinstellen oder Große Außensichel)
A6 Hebel-/Pressgrifftechniken Kreuzpressgriff am Unterarm
A7 Würgetechniken V-Würgen/Scherenwürgen *)
A8 Festlegetechniken Armstreckhebel am Boden
A9 Transporttechniken Armstreckhebel über den Hanbo
B1
Abw
ehr
gegen
Arm/Handgelenk fassen Gleichseitiges Handgelenk fassen Diagonales Handgelenk (Waffenarm) fassen
B2 Revers/Kragen/Schulter fassen
Einhändig von vorn
B3 Haare fassen/ziehen wird nicht verlangt B4 Würgen Beidhändiges Greifen zum Hals von vorn
Einhändiges Würgen von vorne *)
B5 Brustumklammerungen Umklammerung von der Seite über den Armen
B6 Kopfumklammerungen/ Genickhebel
wird nicht verlangt
B7 Hanbo erfassen 1 Angriff
B8 Hand-, Faust- und Ellenbogenangriffe
Fauststoß zum Kopf Schwinger
B9 Angriffe mit dem Bein wird nicht verlangt B10 Angriffe mit gefährlichen
Gegenständen Hanboschlag von oben einhändig Kurzstockschlag von innen
C Kata wird nicht verlangt
46
5.1. Kyu Hanbo-Jutsu gelb-orange 6
A1 G
rundte
chnik
en
Stellungen/Bewegungs-formen
Auslagenwechsel Schrittdrehungen vorwärts und rückwärts
Gleiten seitwärts
A2 Falltechniken Fallrolle vorwärts rechts oder links ohne Hanbo (in den Stand, optional mit Hanbo)
A3 Blocktechniken Block nach innen Block nach außen
A4 Schlag-/Stoßtechniken Großer Drehschlag von oben Block III-IV mit Partner
A5 Wurftechniken Wurfrichtung nach vorne (z.B. O-Goshi)
A6 Hebel-/Pressgrifftechniken Armstreckhebel zum Boden
A7 Würgetechniken wird nicht verlangt A8 Festlegetechniken wird nicht verlangt A9 Transporttechniken wird nicht verlangt B1
Abw
ehr
gegen
Arm/Handgelenk fassen Gleichseitiges Handgelenk von hinten fassen
B2 Revers/Kragen/Schulter fassen
wird nicht verlangt
B3 Haare fassen/ziehen wird nicht verlangt B4 Würgen Beidhändiges Würgen von vorne
B5 Brustumklammerungen Umklammerung von vorne über den Armen
B6 Kopfumklammerungen/
Genickhebel
wird nicht verlangt
B7 Hanbo erfassen wird nicht verlangt B8 Hand-, Faust- und
Ellenbogenangriffe
Schwinger/Ohrfeige
B9 Angriffe mit dem Bein wird nicht verlangt B10 Angriffe mit gefährlichen
Gegenständen
Stockschlag von außen (einhändig oder beidhändig)
C Kata wird nicht verlangt
6 Das Prüfungsprogramm 5.1. Kyu Hanbo-Jutsu soll im Laufe des Jahres 2020 überarbeitet werden.
47
4. Kyu Hanbo-Jutsu orange
A1 G
rundte
chnik
en
Stellungen/ Bewegungs-formen
Auslagenwechsel vorwärts, rückwärts, auf der Stelle Ausfallschritte in Sternform
Schrittdrehungen vorwärts und rückwärts, 90 und 180 Grad Gleiten seitwärts Auslagewechsel in der Bewegung, Aktionsstellung und
Verteidigungsstellung
A2 Falltechniken Rolle vorwärts rechts oder links
Sturz seitwärts mit Aufstehen
A3 Blocktechniken Block nach innen, beidhändig Block nach außen, beidhändig
A4 Schlag-/Stoßtechniken Großer Drehschlag von oben beidhändig Großer Drehschlag 45° von oben beidhändig
A5 Wurftechniken Wurfrichtung nach vorne
A6 Hebel-/Pressgrifftechniken Armstreckhebel zum Boden
A7 Würgetechniken Kreuzwürgen *)
A8 Festlegetechniken Pressgriff am Bizeps
A9 Transporttechniken Kreuzfesselgriff
B1
Abw
ehr
gegen
Arm/Handgelenk fassen Einhändig von hinten Beidhändig von hinten
B2 Revers/Kragen/Schulter fassen
Einhändig von vorn
B3 Haare fassen/ziehen wird nicht verlangt B4 Würgen Beidhändiges Würgen von vorne *)
Beidhändiges Würgen von der Seite *)
B5 Brustumklammerungen Umklammerung von vorne unter den Armen Umklammerung von der Seite unter den Armen
B6 Kopfumklammerungen/
Genickhebel
wird nicht verlangt
B7 Hanbo erfassen 2 nach freier Wahl
B8 Hand-, Faust- und
Ellenbogenangriffe
Faustschlag
Fauststoß zum Kopf Ohrfeige
B9 Angriffe mit dem Bein Fußtechnik vorwärts
B10 Angriffe mit gefährlichen Gegenständen
Kleiner Drehschlag horizontal Großer Drehschlag 45° von oben beidhändig Kurzstockschlag von oben
C Kata wird nicht verlangt
48
3. Kyu Hanbo-Jutsu grün
A1 G
rundte
chnik
en
Stellungen/Bewegungs-formen
Übersetzschritte (vorwärts, rückwärts, seitwärts)
A2 Falltechniken Rolle vorwärts in den Stand
Sturz seitwärts mit Aufstehen unter Beachtung der Eigensicherung Rolle rückwärts in den Stand
A3 Blocktechniken Block einhändig nach außen Block einhändig nach innen Block einhändig nach unten außen
A4 Schlag-/Stoßtechniken Längsstoß einhändig Großer Drehschlag horizontal beidhändig
Großer Drehschlag einhändig
A5 Wurftechniken Wurf nach vorne Wurf nach hinten 1 weiterer Wurf
A6 Hebel-/Pressgrifftechniken Armbeugehebel im Stand Armbeugehebel in der Bodenlage
A7 Würgetechniken Schränkwürge
A8 Festlegetechniken Doppelter Armkontrollgriff in der Bauchlage
A9 Transporttechniken Armpressbeugehebel
B1
Abw
ehr
gegen
Arm/Handgelenk fassen Griff von der Seite beidhändig
B2 Revers/Kragen/Schulter
fassen
Einhändiger Griff ins Revers von vorn
Beidhändiger Griff ins Revers
B3 Haare fassen/ziehen Einhändiger Griff in die Haare von vorn
B4 Würgen Beidhändiges Würgen von hinten
2 weitere Angriffe
B5 Brustumklammerungen Umklammerung von hinten unter den Armen
B6 Kopfumklammerungen/
Genickhebel
Schwitzkasten von der Seite
B7 Hanbo erfassen 3 unterschiedliche Angriffe (mindestens einer davon beidhändig)
B8 Hand-, Faust- und
Ellenbogenangriffe
Fauststoß links
2 weitere Angriffe
B9 Angriffe mit dem Bein Fußtechnik vorwärts
Halbkreisbeintechnik
B10 Angriffe mit gefährlichen Gegenständen
Stockschlag zu den Beinen von außen (ein- oder beidhändig) Stockschlag zu den Beinen von innen (ein- oder beidhändig) 1 Stockangriff nach Wahl des Prüfers Messerangriff im Angriffswinkel 1
Messerangriff im Angriffswinkel 2
C Kata DJJV Hanbo Kata 1 (Hanbo-Shodan Kyu; Grundlagenkata)
49
2. Kyu Hanbo-Jutsu blau
A1 G
rundte
chnik
en
Stellungen/Bewegungs-formen
Gleiten in der Bodenlage vorwärts, rückwärts, seitwärts (Rücken- oder Seitenlage)
A2 Falltechniken Sturz rückwärts mit Aufstehen
2 weitere Falltechniken nach Wahl des Prüfers
A3 Blocktechniken 2 kleine Kreisblöcke
A4 Schlag-/Stoßtechniken Querstoß Einhändiger Stoß mit dem Stockboden (kurzes Ende)
Einhändiger Schlag mit dem Stockboden
A5 Wurftechniken Wurf nach vorne Wurf nach hinten 2 weitere Würfe
A6 Hebel-/Pressgrifftechniken Handdrehhebel Handsperrhebel
Bein-/Fußhebel
A7 Würgetechniken Würgen mit dem Hanbo im Stand
Würgen mit dem Hanbo in Bodenlage
A8 Festlegetechniken Beinpresstechnik
A9 Transporttechniken 1 Transporttechnik nach Wahl des Prüflings
B1
Abw
ehr
gegen
Arm/Handgelenk fassen Einhändiger Griff zum Ärmel von vorn und schieben
Beidhändiger Griff zum Ärmel von der Seite und ziehen
B2 Revers/Kragen/Schulter
fassen
Einhändiger Griff in den Kragen von hinten
2 weitere Angriffe von unterschiedlichen Seiten
B3 Haare fassen/ziehen Einhändiger Griff in die Haare von der Seite 1 weiterer Angriff von hinten
B4 Würgen Würgen von vorne Würgen von der Seite Würgen von hinten
B5 Brustumklammerungen Umklammerung von hinten über den Armen Umklammerung von der Seite mit dem Stock
1 weiterer Angriff
B6 Kopfumklammerungen/ Genickhebel
Schwitzkasten von der Seite Schwitzkasten von vorne links Schwitzkasten von vorne rechts
B7 Hanbo erfassen 3 Angriffe nach Wahl des Prüfers
B8 Hand-, Faust- und Ellenbogenangriffe
Fassen und Schlagen Schlagkombination aus zwei Techniken
B9 Angriffe mit dem Bein Knietechnik 2 weitere Beintechniken
B10 Angriffe mit gefährlichen Gegenständen
Beidhändiger Hanbostoß zur Körpermitte Handschwung beidhändig von außen zum Kopf
3 weitere Kurzstockangriffe Messerangriff im Angriffswinkel 1 Messerangriff im Angriffswinkel 2
Messerangriff im Angriffswinkel 5
C Kata DJJV Hanbo Kata 2 (entspricht Hanbo-Nidan)
50
1. Kyu Hanbo-Jutsu braun
A1 G
rundte
chnik
en
Stellungen/Bewegungs-formen
4 Aufgaben aus den Bewegungsformen zum 5.-2. Kyu nach Wahl des Prüfers
Doppelschrittdrehungen 90° Doppelschrittdrehungen 180°
A2 Falltechniken 6 Fallschule unter Eigensicherung
A3 Blocktechniken Schrägblock nach oben beidhändig Aufnahme/Passivblock rechts/links 2 weitere Blocktechniken mit Hanbo nach Wahl des Prüfers
A4 Schlag-/Stoßtechniken Kleiner Drehschlag aufwärts Kleiner Drehschlag abwärts
Langstoß einhändig abwärts Halbkreisschlag mit dem kurzen Ende Halbkreisschlag mit dem langen Ende
Halbkreisschwung mit dem langen Ende
A5 Wurftechniken Wurf nach vorn
Wurf nach hinten Selbstfallwurf 2 Übergänge vom Stand zum Boden
A6 Hebel-/Pressgrifftechniken Kipphandhebel
Beinstreckhebel Fußhebel Genickhebel (Achtung Lebensgefahr!)
A7 Würgetechniken 2 Würgetechniken im Stand Würgetechnik in der Bodenlage
A8 Festlegetechniken Beinbeugehebel
A9 Transporttechniken 2 Transporttechniken nach Wahl des Prüfers
B1
Abw
ehr
gegen
Arm/Handgelenk fassen 5 Angriffe (jede Seite muss mindestens einmal abgewehrt werden)
B2 Revers/Kragen/Schulter fassen
Einhändiger Griff in den Kragen von hinten mit links Beidhändiger Griff zur Schulter von hinten 2 weitere Angriffe
B3 Haare fassen/ziehen Einhändiger Griff von der Seite und Schlag von außen Beidhändiger Griff von vorne
B4 Würgen 2 Angriffe im Stand
2 Angriffe in der Bodenlage Unterarmwürgen von hinten
B5 Brustumklammerungen Umklammerung von hinten mit dem Stock 2 weitere Angriffe
B6 Kopfumklammerungen/ Genickhebel
Kopfumklammerung von vorn und Knietechnik Schwitzkasten von der Seite und Schlagen
B7 Hanbo erfassen 2 beidhändige Angriffe (mindestens einer von hinten) 3 einhändige Angriffe (mindestens einer von hinten)
B8 Hand-, Faust- und Ellenbogenangriffe
3 Angriffe nach Wahl des Prüflings 2 Angriffe nach Wahl des Prüfers
B9 Angriffe mit dem Bein 4 Angriffe
B10 Angriffe mit gefährlichen Gegenständen
Querstoß mit dem Hanbo 3 weitere Kurzstockangriffe
Doppelangriff 1 mit dem Hanbo (Großer Drehschlag, beidhändiger Stich) Doppelangriff 2 mit dem Hanbo (Kleiner Drehschlag, großer Drehschlag) 2 Angriffe mit Alltagsgegenständen
Messerstich (Dolchhaltung) im Angriffswinkel 1 Messerstich (Dolchhaltung) im Angriffswinkel 2 2 weitere Messerangriffe
C Kata DJJV Hanbo Kata 3 (Sandan)
51
Vorkenntnisse beziehen sich auf die Grundtechniken (Teil A in den Kyuprüfungen). Die genannte Anzahl an Techniken nach Wahl der Prüfer ist zu demonstrieren.
Bei der Abwehr von Angriffen zeigt der Prüfling die Verteidigung gegen maximal die genannte Zahl von
Angriffen pro Angriffsgruppe B1 bis B10 (jede Angriffsrichtung muss mindestens einmal abgewehrt werden).
Bei Kata-Bunkai müssen die gezeigten Techniken ausschließlich in der entsprechenden Kata enthalten
sein. Die Techniken sollen fortlaufend entsprechend dem Kata-Ablauf demonstriert werden. Die Technik wird immer als Kombination aus Abwehr und Abschluss bewertet. Eine Einzeltechnik ist nicht zulässig.
Ebenso ist nicht zulässig, dass eine Technik mehr als einmal gegen verschiedene Angriffe demonstriert wird.
Die Abwehr gefährlicher Gegenstände erfolgt gegen einen im bisherigen Prüfungsprogramm nicht verlangten Gegenstand nach Wahl des Prüflings.
1. Dan Hanbo-Jutsu
2. Dan Hanbo-Jutsu
3. Dan Hanbo-Jutsu
4. Dan Hanbo-Jutsu
5. Dan Hanbo-Jutsu
1 Vorkenntnisse Grundtechniken
10 bis 12 8 bis 10 8 bis 10 8 bis 10 6 bis 8
2 Abwehr von Angriffen
(pro Angriffsgruppe)
maximal 6 maximal 5 maximal 4 maximal 4 maximal 4
3 Kata Hanbo-Shodan Kyu
Hanbo-Shodan Dan Hanbo-Nidan
Hanbo-Sandan
Hanbo-Yondan
DJJV-Hanbo-SV-Paar-Kata oder eigene Hanbo-Kata
(mind. 20 Techniken)
4 Kata-Bunkai Hanbo-Shodan 6 Techniken
Hanbo-Nidan 8 Techniken
Hanbo-Sandan 8 Techniken
Hanbo-Yondan 8 Techniken
bei eigener Hanbo-Kata 15
Techniken, entfällt bei DJJV-Kata
5 Zusatz-techni-
ken
Freie SV 5 angesagt 5 frei
(1 Angreifer)
5 angesagt 5 frei
(1 Angreifer)
4 angesagt 4 frei
(2 Angreifer)
4 angesagt 4 frei
(2 Angreifer)
4 angesagt 4 frei
(2 Angreifer)
Finten 2 2 3 4 5
Weiter-
führung
3 3 4 4 4
Abwehr
gefährlicher Gegenstände
4 4 6 8 10
52
Deutscher Ju-Jutsu Verband e.V. Bundesgeschäftsstelle Badstubenvorstadt 12/13
D-06712 Zeitz
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