priv. doz. dr. thilo rensmann ll.m.. bestimmtheit des rechts (inhaltlich) beständigkeit des rechts...
Post on 06-Apr-2015
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Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Priv. Doz. Dr. Thilo Rensmann LL.M.
◦ Bestimmtheit des Rechts (inhaltlich)
◦ Beständigkeit des Rechts (zeitlich) Vertrauensschutz
Rechtssicherheit
2PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
◦ Beispiel:
Landesgesetzgeber verschärft Anforderungen für Bachelor-Studiengang (Fremdsprachennachweis)
Gilt auch für Studenten, die bereits Studium aufgenommen,
aber Prüfung nicht abgelegt haben Kandidaten, die bereits Prüfung abgelegt
haben
Rechtssicherheit
3PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Vertrauensschutz
◦ Frage der Zulässigkeit der Rückwirkung von Rechtsnormen
◦ Abwägung legislatives Gestaltungsinteresse ↔ individuelles Bestands-/Kontinuitätsinteresse
Rechtssicherheit
4PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
BVerfG (I. Senat) : Typisierte Vertrauenslagen
◦ Echte Rückwirkung: Einwirken auf abgeschlossenen Tatbestand (Lebensvorgang) grds. unzulässig Ausnahme: zwingende Gründe des Gemeinwohls
◦ Unechte Rückwirkung: Einwirken auf begonnenen, noch nicht abgeschlossenen Tatbestand (Lebensvorgang) grds. zulässig Ausnahme: überwiegende Vertrauensschutzinteressen
Vertrauensschutz
5PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Verhältnismäßigkeit→ Grundrechte
Rechtsschutzgarantie◦ Kontrolle der Rechtsbindung der öffentlichen
Gewalt durch unabhängige Gerichte (Art. 92 ff.)◦ Effektiver Individualrechtsschutz (Art. 19 IV)
Rechtsstaatsprinzip
6PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Ausgangsfall
BT und BRat beschließen Gesetz, nach dem jede weitere Erhöhung der Staatsverschuldung nur auf der Grundlage eines Volksentscheides vorgenommen werden darf.
Ist das Gesetz verfassungsmäßig?
Demokratieprinzip
7PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Art. 20 I: „demokratischer“ Bundesstaat
Art. 20 II: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“◦ Volkssouveränität
Demokratieprinzip
8PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Repräsentative Demokratie
Ausübung der Staatsgewalt◦ „in Wahlen und Abstimmungen“◦ „durch besondere Organe“ (Repräsentanten)
Demokratieprinzip
9PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Zum Ausgangsfall: Ausübung der Staatsgewalt durch Abstimmungen
Art. 20 II 2 GG „ … und Abstimmungen“◦ Explizit: Art. 29/118 a◦ Im Übrigen: „Verfassungsvorbehalt“◦ Verfassungsänderung?
Aber: Art. 79 III GG?
Demokratieprinzip
10PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Demokratische Legitimation
Alle Staatsgewalt muss vom Volk legitimiert sein◦ Unmittelbar
Bundestag◦ Mittelbar
Personell: „ununterbrochene Legitimationskette“ Sachlich: über Bindung an das Gesetz (vgl. Art. 20 III)
Demokratieprinzip
11PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen
Wahlakt für Funktionieren der mittelbaren Demokratie von entscheidender Bedeutung
Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2)
Demokratieprinzip
12PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Ausgangswahl: „Familienwahlrecht“
Änderung des BWahlG:◦Eltern bekommen für jedes minderjährige
Kind eine zusätzliche Stimme◦Abwandlung: Minderjährige Kinder werden
wahlberechtigt, Stimmrecht wird durch Eltern ausgeübt
Demokratieprinzip
13PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2)
Allgemeinheit Unmittelbarkeit Freiheit Gleichheit Geheime Wahl
Demokratieprinzip
14PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2)
Allgemeinheit◦ Wahlrecht für alle Staatsbürger◦ Einschränkung, Art. 38 II
Weitere Absenkung möglich?
Demokratieprinzip
15PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2)
Unmittelbarkeit◦ direkte Wahl der Abgeordneten, keine
Mittelsperson
Demokratieprinzip
16PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2)
Freiheit◦ Kein Zwang/Einfluss auf Entscheidungsfreiheit
des Wählers
Demokratieprinzip
17PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2)
Gleichheit◦ Zählwertgleichheit („one man, one vote“)◦ Erfolgswertgleichheit
Gleiches Gewicht für Zusammensetzung des Parlaments
Problem: 5 % Klausel (Art. 6 VI BWahlG)
Demokratieprinzip
18PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2)
Geheime Wahl◦ Probleme: Familienwahlrecht
(„Treuhandmodell“); Briefwahl
Demokratieprinzip
19PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Ausgestaltung des Wahlsystems durch BWahlG (vgl. Art. 38 II GG)
BWahlG: personalisierte Verhältniswahl ◦ „mit Personenwahl verbundene Verhältniswahl“
Erststimme (§§ 4, 5 BWahlG)◦ ½ der MdBs: direkte Wahl in den Wahlkreisen
Zweitstimme (§§ 4, 6 BWahlG)◦ ½ der MdBs: Wahl über Landeslisten◦ Verhältnisausgleich
Demokratieprinzip
20PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Ausgestaltung des Wahlsystems durch BWahlG (vgl. Art. 38 II GG)
Verhältnisausgleich◦ Verteilung der Mandate im Parlament nach
zusammengezählte Zweitstimmen Aber: 5 %-Klausel
◦ Unterverteilung: Mandatsverteilung auf die Landeslisten (§ 7 III BWahlG)
◦ Anrechnung der Direktkandidaten ( § 6 IV BWahlG)◦ Überhangmandate (§ 6 V BWahlG)
Demokratieprinzip
21PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Politische Parteien
Art. 21 I 1: Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit◦ z.B.: Aufstellung von Wahlbewerbern in Bund,
Ländern und Gemeinden◦ Einflussnahme auf die politische Willensbildung◦ Bindeglied zwischen Gesellschaft und Staat
Demokratieprinzip
22PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Politische Parteien
Definition → § 2 I PartG
Rechtlich organisiert als privatrechtlicher Verein
aber: „verfassungsrechtliche Institution“ (BVerfG)
Demokratieprinzip
23PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Verfassungsmäßige Rechte
Freiheit◦ Art. 21 I 2: Gründungsfreiheit◦ Betätigungsfreiheit
Chancengleichheit◦ bei Wahlen: Art. 21 I iVm Art. 38 I GG◦ ansonsten: Art. 21 I iVm Art. 3 I GG
Freiheitliche Demokratie/Mehrparteiensystem
Politische Parteien
24PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Parteienfinanzierung, §§ 18 ff. PartG
Prinzip der Staatsfreiheit, vgl. BVerfG 85, 264
◦ Staatliche Leistungen zulässig◦ Nur Teilfinanzierung◦ Vorrang der Selbstfinanzierung
Politische Parteien
25PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Parteiverbot, Art. 21 II
Reaktion auf Weimar
Werthafte Demokratie◦ Art. 1 GG◦ Art. 19 II GG◦ Art. 79 III GG
Wehrhafte Demokratie◦ Art. 9 II GG◦ Art. 18 GG◦ Art. 21 II GG
Politische Parteien
26PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Parteiverbot, Art. 21 II
Schutzgut: Freiheitliche demokratische Grundordnung
Gefährdungstatbestand: „kämpferisch-aggressive Grundhaltung“
„Parteienprivileg“: Feststellung der Verfassungswidrigkeit nur durch Bundesverfassungsgericht
Politische Parteien
27PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
Art. 20 I: „Sozialer Bundesstaat“ Art. 28 I 1: „Sozialer Rechtsstaat“ Art. 23 I 1: „Sozialer Grundsatz“
Sozialstaatsprinzip
Verbindliche Verfassungsnorm ◦ Gewährleistung sozialer Sicherheit u. Gerechtigkeit
Programmatische Norm◦ Finalprogramm, Optimierungsgebot◦ Ziel verbindlich; grds. freie Wahl der Mittel◦ auf Konkretisierung durch den Gesetzgeber angelegt
Kein unmittelbarer Anspruch des Einzelnen auf soziale Leistungen◦ Art. 1 I iVm Art. 20 GG → Hartz IV
Sozialstaatsprinzip
Literaturhinweise
◦ Arndt/Rudolf, S. 17 ff.◦ Detterbeck, S. 2 ff.
Staatsstrukturprinzipien
30PD Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Öffentliches Recht
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