prof. dr. jur. renate schüller wissenschaftliches arbeiten
Post on 06-Apr-2015
107 Views
Preview:
TRANSCRIPT
Prof. Dr. jur. Renate Schüller
Wissenschaftliches Arbeiten
Wissenschaftliches Arbeiten
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 2
Sorgfältige, systematische Darstellung eines Sachproblems,
die auf einer gründlichen Befassung mitdem Streitstand in Literatur und Rspr. aufbaut und
die eigene Auffassung überzeugend begründet.
Begriff
Wissenschaftliches Arbeiten
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 3
Zu einem Thema gibt es nie nur eine Informationsquelle, sondern immer mehrere.
Grundsätze
Kein „Diebstahl geistigen Eigentums“
Eine nicht als Zitat gekennzeichnete Übernahme fremder Texte (Verletzung Urheberrechte).
Plagiat
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 4
…in drei Schritten:
… der wissenschaftlichen Abschlussarbeit …
Erstellung
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 5
Erster Schritt Thema
Grobgliederung
Quellen suchen und …
…exzerpieren
grob…feiner…feiner..
geeignete Quellen?
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 6
Geeignete Quellen:
Primärliteratur
Sekundärliteratur
Fachliteratur, die sich mit anderen Quellen (Primärlit.) wiss. auseinandersetzt
Vorrangig heranziehen
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 7
Geeignete, zitierbare Quellen?
Palandt
Spiegel
NZA
Nürnberger Nachrichten
Tagesthemen
Lehrbuch
Vorlesungsskript
Zitierbar: wissenschaftliche Literatur
Nicht zitierbar: Zeitungen, Boulevard-
zeitschriften, Brockhaus, Vorlesungsskripte
?
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 8
Wissenschaftliche Literatur
Anforderungen,
Indizien
Veröffentlichung
Identifizierbarkeit
Kontrollierbarkeit
Fachverlag (in der Regel)
Korrekte Zitierweise
Wissenschaftliche Argumentation
Quelle für jedermann zugänglich
Autor, Titel des Aufsatzes,...
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 9
Geeignete, zitierbare Quellen?
Palandt
Spiegel
…..
…….
Internet
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 10
Internet:
Problem: unkontrollierte Information
Vorteil: schnelle Recherche
Fachzeitschriften, Lehrbücher, Kommentare: Qualitätskontrolle (Redaktion)
Internet: Keine Qualitätskontrolle
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 11
..nicht zitierfähig ist.
..zitierfähig ist.
Unterscheide
: Internet Fundstelle, die…
Nichtwissenschaftliche Quellen (z.B. Handwerkskammer, RA)
oder Verfasser nicht genannt
Wissenschaftliche Quellen
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 12
..die AUCH im Internet verfügbar ist.
..die NUR im Internet verfügbar ist.
Zitierfähige Internet Fundstelle,…
Aufsätze (Fachzeitschriften), Kommentare,
Gerichtsentscheidungen…
Extrem selten !!!
Zitiert wird Papierausgabe:
ErfK/Preis (Auflage/Jahr), § 611 BGB, Rn. 271. Huber, NZA 2014, S. 2087-2093 (2091).
Zitiert wird Quelle im Internet:
Oberkamp, Die Reform des Kündigungsrechts, www.oberkamp.de (Tag des Ausdrucks). Achtung: Papierausdruck als Anlage beilegen.
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 13
Erster Schritt Thema
Grobgliederung
Quellen suchen und …
…exzerpieren Text lesen mit bestimmter Frage im Kopf,
Text: „Zahnausfall“Fragestellung: Ursachen des Zahnausfalls
Text: „Betriebsbedingte Kündigung“Fragestellung: Sozialauswahl bei der …..
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 14
Zweiter Schritt
Quellen vergleichen
Eigene Meinung entwickeln
Aufdecken Unstimmigkeiten, Bündeln Ansichten, Abwägen Meinungen
Schritt für Schritt
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 15
Dritter Schritt Schreiben der Arbeit
Darstellung Lit./Rspr.
Eigene Meinung
Diktion
Systematisch gliedern, Ansichten bündeln, Quellen offen legen
…entwickeln auf Grundlage der Quellen (Lit./Rspr.)
Vorgehensweise
Ausdrucksweise:
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 16
Diktion:
ableitendend
argumentierend
…statt behauptend
..also beide Seiten beleuchtend
..statt direkte Zitate
Vorgehensweise
Fremdmeinung:
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 17
Diktion:
Paraphrasen
Indirekte Rede
Quellenangaben
Konjunktiv-Präsenz
Zitierregeln!
A sagte, er habe gegessen.
B behauptete, er sei im Kino..
?
= sinngemäße Wiedergabe
mit eigenen Worten
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 18
Allgemeinen Regeln für juristische Arbeiten
Besonderheiten
Zitierregeln
Fußnoten am Ende jeder Seite. Fußnote endet mit einem Punkt. Beginn „Vgl.“ bei indirekten Zitaten.
Quelle / Autor einwandfrei erkennbar.
Vorgehensweise
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 19
Zitierregeln
Konkrete Beispiele
c) Aufsätze in Sammelwerken:
Verfasser (s.o.); Titel (s.o.); Herausgeber und Titel des Sammelwerkes (bei
Festschriften genügt der Name der Schrift, z.B. "FS Larenz I"); Erscheinungsjahr;
Seitenzahlen (s.o.).
d) Dissertationen:
Verfasser (s.o.); Titel der Dissertation; Diss. jur.; Dissertationsort; Jahr.
Dissertationen, die in einem Verlag erschienen sind, werden als Monographien
aufgeführt.
e) Internet-Fundstellen:
Internet-Quellen sind in wissenschaftlichen Arbeiten häufig NICHT zitierfähig.
Vgl. dazu die Ausführungen im übernächsten nächsten Abschnitt (X. Besonderheiten
bei Internetquellen).
f) Beiträge in Kommentaren sind nicht im Literaturverzeichnis aufzuführen. Es ist nur
der Kommentar zu nennen. Sammelwerke, die Aufsätze enthalten, sind nicht als
solche anzugeben. Nachzuweisen ist nur der Aufsatz.
g) Gerichtsentscheidungen, Gesetze und sonstige Rechtsnormen,
Parlamentsdrucksachen u.ä. gehören nicht in das Verzeichnis.
h) Grundsätzlich sind sämtliche Verfasser eines Werkes zu nennen. Sind diese zu
zahlreich, so ist, je nach Üblichkeit, der alphabetisch oder historisch erste Verfasser
mit dem Zusatz u.a. anzugeben.
VIII. Fußnoten
Auch hinsichtlich der Zitierweise gelten die gängigen Regeln für juristische Arbeiten:
1. Zitiert wird in Fußnoten. Diese sollten durchnummeriert werden.
2. Die Fußnotenziffer sollte im Text und in der Fußnote hervorgehoben werden.
Möglichkeiten sind das Hochstellen oder das Einklammern der Ziffer.
3. Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben; eine Ausnahme bilden
kleinzuschreibende Namensbestandteile.
4. Jede Fußnote schließt mit einem Punkt.
5. Wörtliche Zitate sind als solche zu kennzeichnen.
6. Bei indirekten Zitaten beginnt die Fußnote immer mit „Vgl.“
(Ausnahme: Gerichtsentscheidungen).
7. Die Angaben in den Fußnoten beziehen sich auf das Literaturverzeichnis. Anzugeben ist
dabei so viel, wie für eine zweifelsfreie Identifizierung des Nachweises erforderlich ist.
Beispiele:
a) Lehrbücher und Monographien:
Der Verfasser wird kursiv geschrieben und auch in der Fußnote ist das
Erscheinungsjahr (im Klammern) aufzunehmen. Beispiel für zwei Autoren:
Koch/Rubel, Allgemeines Verwaltungsrecht (2013) S. 14.
Beispiele zu Fußnoten aus meinen „Hinweisen zur Erstellung der Abschlussarbeit“, ebenfalls auf diesem Laufwerk.
Vorgehensweise
Eigene Meinung:
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 20
Diktion:
Sachlicher Stil ..statt „Ich-Aussage“
Beispiele:
• Für die Auffassung von A und B spricht, dass…
• Der Ansicht von C ist der Vorzug zu geben, denn…
• Der Meinung von D ist nicht zu folgen, denn…
Vorgehensweise
Grundsatz:
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 21
Diktion:
Klare, prägnante Aussagen
..statt Wiederholungen, oberflächliche
Allgemeinaussagen
Entschuldige die Länge meines Briefes.
Ich hatte keine Zeit mich kurz zu fassen.
Goethe an Schiller:
Vorgehensweise
Textbeispiel:
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 22
Diktion:
V. Textbeispiel Ein Textausschnitt als Beispiel für das Bündeln und Abwägen von Fremdansichten,
Verwendung des Konjunktiv und der korrekten Fußnotentechnik: Anmerkung: Paragraphen ohne Angabe des Gesetzbuchs sind solche des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Textausschnitt aus: Eckert, Jörn, Schuldrecht–Besonderer Teil, 2. Aufl., S. 83-84:
Hat der Verkäufer entgegen seiner Verpflichtung aus § 433 I 2 eine mangelhafte Sache geliefert und wird der Mangel später behoben, kann dem Käufer allein durch die Verzögerung der mangelfreien Lieferung und die dadurch notwendig werdende Nacherfüllung oder durch die Verzögerung der Nacherfüllung ein Schaden erwachsen. Strittig ist, ob auch ein solcher aus einem Mangel entstehender Nutzungsausfallschaden als Verzögerungsschaden nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des Schuldnerverzugs gemäß § 286 zu ersetzen ist.
Darstellung des Problems
Beispiel: K kauft bei V eine Maschine für seine Fabrik. Die Maschine kann wegen eines Mangels nicht wie vorgesehen in Betrieb genommen werden. K fordert V sofort zur Nachbesserung auf. V kann die Maschine aber erst eine Woche später reparieren. Durch den einwöchigen Ausfall der Maschine entsteht K ein Schaden in Höhe von 15.000 €. Diesen verlangt er von V ersetzt.
Beispiel
Nach einer Auffassung liegt kein Verzögerungsschaden, sondern ein Mangelfolgeschaden vor, wenn der Verkäufer entgegen seiner Pflicht aus § 433 I 2 eine mangelhafte Sache lieferte, so dass sich deren Inbetriebnahme verzögerte. Für diesen Betriebsausfallschaden bilde § 280 I und nicht § 280 II die Anspruchsgrundlage.1
1.Fremdmeinung
Nach der Gegenansicht ist auch der Nutzungsausfallschaden ein Verzögerungsschaden, der nur unter den Voraussetzungen der §§ 280 I, II, 286 ersatzfähig sei. Dafür spreche, dass die nicht termingerechte mangelfreie Lieferung den Vermögensschaden des Käufers auslöse. Dann müssten aber schon nach dem Wortlaut des § 280 II die zusätzlichen Voraussetzungen des § 286 vorliegen.2
2.Fremdmeinung (Gegenansicht)
Textbeispiel aus meinen „Hinweisen zur Erstellung der Abschlussarbeit“, ebenfalls auf diesem Laufwerk.
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 23
Konkrete Hinweise …finden Sie hier
Prof. Dr. Renate Schüller Seite 24
Prof. Dr. Renate Schüller
Hinweise zur Erstellung
der
Bachelorarbeit
Konkrete Hinweise
Hinweise zur Erstellung
der
Masterarbeit
Prof. Dr. Renate Schüller
Ebenfalls auf diesem Laufwerk.
…finden Sie hier:
…finden Sie hier
top related