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Unterlage PQ 01
Büro für Bauökonomie AG | Luzern | Basel Zähringerstrasse 19, 6003 Luzern, T +41 58 451 77 00, luzern@bfbag.ch, www.bfbag.ch
Programm zur Präqualifikation Honorarsubmission mit Konzeptstudie im selektiven Verfahren ab Pt. 5 orientierende Beilage zum Programm (Phase 2)
Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee
Erweiterung Kirchenzentrum Sursee
Luzern, 19. Oktober 2019
Version 1.7
Erweiterung Kirchenzentrum Sursee - Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee
Programm zur Präqualifikation - Honorarsubmission mit Konzeptstudie
Büro für Bauökonomie AG | Luzern | Basel 4872 Unterlage 01 - Programm Präqualifikation 20191019 / mh-rkn
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Inhaltsverzeichnis Seite
1. Ausgangslage 2 1.1. Ausgangslage 2
2. Aufgabenstellung 3 2.1. Raumbedarf 3 2.2. Anforderungsprofil 3 2.3. Ziel des Verfahrens 5
3. Allgemeine Bestimmungen zum Verfahren 6 3.1. Vorbemerkung 6 3.2. Gegenstand der Ausschreibung 6 3.3. Auftraggeberin 6 3.4. Art des Verfahrens 6 3.5. Sprache 6 3.6. Grundlagen und Verbindlichkeit 6 3.7. Teilnahmeberechtigung 7 3.8. Arbeitsgemeinschaften 7 3.9. Teambildung nach der Präqualifikation 7 3.10. Eignungs- und Zuschlagskriterien zur Präqualifikation 7 3.11. Teilnehmerzahl und Nachwuchsförderung 7 3.12. Vorbefassung 8 3.13. Beurteilungsgremium 8 3.14. Beurteilungskriterien Honorarsubmission mit Konzeptstudie (orientierend) 8 3.15. Bewertung 9 3.16. Vorprüfung 9 3.17. Entschädigung 9 3.18. Eigentumsverhältnisse und Urheberrecht 9 3.19. Weiterbearbeitung 10 3.20. Honorarkonditionen 10 3.21. Bekanntgabe der Ergebnisse 10 3.22. Veröffentlichung 10 3.23. Rechtsschutz 10
4. Termine und Unterlagen Präqualifikation 11 4.1. Terminübersicht 11 4.2. Unterlagen zur Präqualifikation 11 4.3. Einzureichende Unterlagen Präqualifikation 11 4.4. Abgabetermin und Eingabeort 11 4.5. Beurteilung und Selektion 11
5. Termine und Unterlagen Honorarsubmission (orientierend) 12 5.1. Termine Honorarsubmission mit Konzeptstudie 12 5.2. Unterlagen zur Honorarsubmission mit Konzeptstudie 12 5.3. Einzureichende Unterlagen zur Honorarsubmission 12 5.4. Beschriftung (orientierend) 13
6. Planungsrichtlinien und Hinweise (orientierend) 14 6.1. Planungsperimeter und Betrachtungsperimeter 14 6.2. Bestehende Gebäude im Betrachtungsperimeter 15 6.3. Denkmalpflegerische Aspekte 15 6.4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 16 6.5. Gesetzliche Grundlagen 18 6.6. Nachhaltigkeitsstandards 19 6.7. Erläuterungen zum Raumprogramm 19 6.8. Freiraum- und Umgebungsgestaltung 19 6.9. Wirtschaftlichkeit 19 6.10. Lärmschutz 19 6.11. Altlasten 19
7. Schlussbestimmungen 19
8. Genehmigung 20
Der einfachen Lesbarkeit halber verwenden wir in diesem Dokument lediglich die männliche Form, es ist jedoch auch immer die weibliche Form mitgemeint.
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Präambel
Dieses Programm gilt als Anforderungsprofil für die späteren Planungsphasen. Mit der
Konzepteingabe wird kein ins Detail führender Nachweis gefordert, sondern nur die Ausgangslage
geschaffen, damit später die Anforderungen erfüllt und umgesetzt werden können.
1. Ausgangslage
1.1. Ausgangslage
Die Anfänge der Reformierten Kirchgemeinde in Sursee gehen ans Ende des 19. Jahrhunderts
zurück. Im Zuge der Industrialisierung und des Ausbaus der öffentlichen Dienste zogen die ersten
«Reformierten» in die Gegend. Dazu kamen Bauern aus dem benachbarten Bernbiet.
Heute, bildet die Reformierte Kirchgemeinde Sursee zusammen mit neun anderen Kirchgemeinden
die Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Luzern. Die Kirchgemeinde hat aktuell 6’150
Mitglieder, ihr gehören 20 politische Gemeinden an. Ebenfalls dazu gehören die Kirchenzentren in
Sempach und Gunzwil sowie der Kirchenladen in Triengen.
Die Kirche und das Pfarrhaus wurden 1913 in Sursee erbaut und 1966 umfassend renoviert. In der
gleichen Zeit, zwischen 1964 und 1966, wurde die Anlage um das Kirchgemeindehaus ergänzt
sowie das Pfarrhaus und die Kirche mit einem Foyer verbunden. In jüngerer Zeit wurde als
Ergänzung ein Sitzungszimmer zwischen Saal und Chor eingeschoben und ein Büroraum auf das
Foyer gesetzt. Der ursprünglich offene Laubengang zwischen Kirche und Pfarrhaus wurde dabei
entfernt. Weitere Infos siehe Hompage der Kirchgemeinde Sursee https://www.reflu.ch/sursee
Die Kirche mit Pfarrhaus ist schützenswert und das Kirchgemeindehaus ist von der Denkmalpflege
aktuell als erhaltenswert eingestuft. Die späteren Anbauten (Sitzungszimmer, Büro) stören jedoch
das Gesamt-Ensemble von Kirche und Pfarrhaus.
Das Kirchenzentrum der Reformierten Kirche befindet sich im Zentrum von Sursee, nahe der
Altstadt an der Dägersteinstrasse 3
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2. Aufgabenstellung
Das Kirchgemeindehaus ist heute in einem sanierungsbedürftigen Zustand und der Zugang zur
Kirche und zu den Büros ist nicht barrierefrei ausgebildet. Weiter stösst die Kirchgemeinde heute,
durch das neue Konzept für Religionsunterricht und die Verlagerung des Unterrichts in das
Kirchenzentrum sowie die Neuorganisation der Verwaltung, in den jetzigen Räumlichkeiten an
Grenzen.
Mit der geplanten Erweiterung und dem Umbau soll diese unbefriedigende Situation behoben
werden.
Der Kirchenvorstand hat aus diesem Grund vom Architekturbüro kunzarchitekten ag eine
Machbarkeitsstudie mit drei Varianten für eine Erweiterung ausarbeiten lassen (Kirchenzentrum
Machbarkeitsstudien 31.07.2018, wird erst in Phase 2 der Präqualifikation abgegeben).
Durch die Studie konnte aufgezeigt werden, dass eine Renovation und nochmalige Erweiterung
fast so teuer wie ein Neubau zu stehen kommt. Zudem würde die Gebäudestruktur weiterhin nicht
den aktuellen Anforderungen entsprechen (v. a. Barrierefreiheit).
2.1. Raumbedarf
Das Kirchgemeindehaus mit seinen Anbauten ist für die heutigen Bedürfnisse zu klein. Es fehlen
insbesondere Unterrichtsräume, Büroarbeitsplätze und ein Besprechungszimmer.
Von den rund 600 m2 Nutzfläche, die benötigt werden, sind aktuell nur ca. 300 m2 vorhanden
(siehe detailliertes Raumprogramm Unterlage 2).
Mit dem Neubau des Kirchgemeindehauses sollen folgende Ziele erreicht werden:
• Die neuen Räumlichkeiten sollen einen Ort der Begegnung schaffen, welcher den theologisch
spirituellen Hintergrund der Kirchgemeinde wiederspiegelt.
• Raumbedarf:
Die räumlichen Bedürfnisse sollen auf lange Sicht befriedigt werden können.
• Raumprogramm und Nutzung:
Der kirchliche Unterricht soll im Kirchgemeindehaus Sursee stattfinden können (bis zu 3
Klassen gleichzeitig), der Kirchgemeindesaal soll mit einem Unterrichtsraum erweiterbar sein,
es werden zusätzliche Büroarbeitsplätze und ein Besprechungszimmer benötigt.
• Funktion und Abläufe:
Wichtige Verwaltungsstellen der Kirchgemeinde sollen in Sursee zentralisiert werden. Personen
mit grösseren Pensen haben einen Arbeitsplatz im Kirchgemeindehaus Sursee.
2.2. Anforderungsprofil
Der Neubau soll dem Image der Reformierten Kirche entsprechen und zu ihren Grundsätzen
passen: Er ist einfach, funktional, nicht protzig, aber trotzdem von hoher architektonischer
Qualität. Das Gebäude soll eine positive Atmosphäre ausstrahlen. Mitarbeitende und Besuchende
sollen sich willkommen und wohl fühlen.
Für weitere Hinweise zum theologisch spirituellen Hintergrund und den funktionalen
Schwerpunkten ist die Unterlage 3, Positionspapier Nutzung und Funktion Kirchgemeindehaus
Sursee, zu beachten.
Leitsätze:
• Architektonische Einheit:
Das bestehende Ensemble von Kirche und Pfarrhaus soll soweit möglich erhalten werden.
• Multifunktionalität:
Die Räume sollen sich flexibel nutzen lassen. Der Saal soll durch Zusammenlegung mit einem
Unterrichtszimmer temporär vergrössert werden können. Auf die Raumakustik ist ein
besonderes Augenmerk zu legen.
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• Unterrichtsräume:
Die Unterrichtsräume müssen sich für alle Altersstufen eignen und sollen keine
Schulhausatmosphäre ausstrahlen, sondern auch für andere Zwecke nutzbar sein (Sitzungen,
Gruppentreffen, Musikproben, Erwachsenenbildung, etc.).
• Bürostruktur:
Bei der Bürostruktur wird Wert auf Zusammenarbeit und Kommunikation gelegt. Alle
Arbeitsplätze sollen hell, funktional und ergonomisch gestaltet sein, mit angemessenen
Ablage- und Gestellflächen.
• Besprechungszimmer:
Die Atmosphäre soll Vertrauen schaffen und inspirierend sein (keine Amtsstube, wenig
Büroatmosphäre).
• Pflege:
Einrichtungen und Oberflächen (Böden) sollen robust und pflegeleicht sein. Für die
Reinigungsmaterialien oder –maschinen sind separate Abstellräume zu planen.
• Erschliessung und Zugänglichkeit:
Das hinter Kirche und Pfarrhaus liegende Kirchgemeindehaus ist für Fussgänger als auch für die
Anlieferung (Zufahrt) optimal zu erschliessen.
• Barrierefreiheit:
Der Zwischenbau ist barrierefrei zu gestalten. Auch der Zugang zur Kirche ist für
Gehbehinderte zu verbessern.
• Senioren, Kinder- und Jugendgerechtigkeit:
Es ist auf eine altersgerechte Ausgestaltung der Räume Wert zu legen (WC Anlagen mit
Wickeltisch und tiefer montiertem Pissoir, etc.).
• Umgebung:
Die Umgebung ist naturnah zu gestalten (einheimische Pflanzen, Pionierstandorte,
Naturhecken, Nisthilfen) und soll eine einfache Pflege mit geringem Aufwand ermöglichen. Die
Zufahrt soll am bestehenden Standort erfolgen, dabei sind 2-3 Besucherparkplätze und ein
behindertengerechter Parkplatz erstellt werden. Der Carport und der Velounterstand kann
belassen werden.
• Begegnungsräume aussen:
Die Aussenräume sollen zu Begegnungen und Gesprächen einladen (Kirchenbesuchende), aber
auch zu Spiel und Bewegung (Schulklassen).
• Ökologie und Nachhaltigkeit:
Der Zwischenbau entspricht den ökologischen Standards (Minergie-P-Eco – kirchen-interne
Zertifizierung „Grüner Güggel“).
Die Kirchgemeinde hat eine Vorbildrolle in Bezug auf die Ökologie.
• Vögel und andere Tiere:
Der Neubau wird vogelfreundlich gestaltet (verglaste Flächen nach den Richtlinien
„Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der Schweizerischen Vogelwarte.
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2.3. Ziel des Verfahrens
Die Konzeptstudien sollen folgende Ziele erfüllen:
• Qualitativ hochwertige ortsbauliche und gestalterisch-architektonische Lösung
• Gute Eingliederung zum hochwertigen und schützenswerten Kontext Kirche /Pfarrhaus unter
Beibehaltung des äusseren Erscheinungsbildes und adäquate Integration in die Umgebung
• Hohe räumliche Qualitäten der Erweiterung (Besonnung, Ausrichtung, Grundrissdisposition)
• Gute Anbindung an die bestehenden Gebäude
• Für das Zentrum eine funktionale, betrieblich optimierte Lösung und Gewährleistung des
Betriebs des Kirchenzentrums während der Bauphase.
• Konstruktiv wirtschaftliche Lösung in Bezug auf die Investitions-, Betriebs- und
Unterhaltskosten
• Einhaltung der Zielkosten von CHF 3 Mio. (BKP 1-9, inkl. MWSt.)
• Nachhaltiges Projekt im Sinne der ökonomischen, ökologischen und sozialen Vorgaben
• Aufzeigen einer volumetrischen Möglichkeit für spätere räumliche Erweiterung um ein
Klassenzimmer
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3. Allgemeine Bestimmungen zum Verfahren
3.1. Vorbemerkung
Das vorliegende Programm regelt den Ablauf für die Phase Präqualifikation und ist für diese
verbindlich. Für die Phase Honorarsubmission mit Konzeptstudie (Pt.5-7) hat dieses Dokument
orientierenden Charakter und kann bis zum Start der Ausschreibung noch Änderungen erfahren.
3.2. Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Architekturleistungen zu 68-100% Teilleistungen für den
Erweiterung Kirchenzentrum Sursee. Die Leistungen der Kostenplanung, Bauleitung, Kostenkon-
trolle und Inbetriebnahme im Umfang von 32% Teilleistungen.
3.3. Auftraggeberin
Auftraggeberin ist die
Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee
Dägersteinstrasse 3
6210 Sursee
Wettbewerbssekretariat
Die Verfahrensbegleitung erfolgt durch:
Büro für Bauökonomie AG
Markus Hüsler
Zähringerstrasse 19
6003 Luzern
markus.huesler@bfbag.ch
3.4. Art des Verfahrens
Das Verfahren besteht aus einer öffentlich ausgeschriebenen Präqualifikation und einem daraus
mittels selektivem Verfahren entstehenden Honorarsubmission mit Konzeptstudie unter
Architekten. Aufgrund der Präqualifikation werden 6 Teilnehmer zur Honorarsubmission
zugelassen.
Die Auftraggeberin sucht mit dem vorliegenden Verfahren einen Architekten für die anstehende
Erweiterung mit Umbau und Instandsetzungsarbeiten.
Die Ausschreibung der Planerleistungen mit Konzeptstudie wird nicht anonym durchgeführt.
Sämtliche einzureichenden Unterlagen sind mit dem Vermerk:
„Erweiterung Kirchenzentrum, Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee“ zu beschriften.
3.5. Sprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
3.6. Grundlagen und Verbindlichkeit
Für die ausgeschriebenen Planerleistungen mit Konzeptstudie gelten die Gesetze über die
öffentlichen Beschaffungen:
Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. März
2001 (Stand 01. Juli 2010) und das Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen (öBG) des Kantons
Luzern vom 19. Oktober 1998 (Stand 01. Juni 2013), sowie die Verordnung zum Gesetz über die
öffentlichen Beschaffungen (öBV) vom 07. Dezember 1998 (Stand 01. Januar 2017).
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Im Weiteren gelten als Grundlage das vorliegende Programm zur Präqualifikation und das
Programm zur Honorarsubmission, die Fragenbeantwortung sowie die weiteren Unterlagen zur
Ausschreibung. Mit Einreichung des Präqualifikationsformulars erklären die Teilnehmer die
Dokumente zur Präqualifikation und zur Honorarsubmission, mit allfälligen Ergänzungen, für sich
als verbindlich. In gleicher Weise sind diese für die Auftraggeberin bindend.
Die Teilnehmer akzeptieren die Entscheide des Beurteilungsgremiums, auch jene in Ermessensfragen.
3.7. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Architekten mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz.
Zum Verfahren nicht zugelassen sind Fachleute, die mit einem Mitglied des Preisgerichts oder
einem Experten/Berater in einem beruflichen Abhängigkeits- bzw.
Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen oder mit solchen nahe verwandt sind. Es gelten die
Bestimmungen gemäss Wegleitung SIA «Befangenheit und Ausstandsgründe». Die aktuelle
Version kann unter www.sia.ch/142i heruntergeladen werden.
3.8. Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sind zugelassen, sofern sie sich in der Präqualifikation als ARGE
bewerben.
3.9. Teambildung nach der Präqualifikation
Der Beizug weiterer Fachleute ist den Teilnehmern freigestellt. Mehrfachbeteiligungen sind
gestattet. Allfällig beigezogenen Fachleute können aus ihrer Beteiligung an der Honorarsubmission
keinen Anspruch auf eine weitere Beauftragung ableiten.
3.10. Eignungs- und Zuschlagskriterien zur Präqualifikation
Die Bewerber werden auf die für diese Aufgabe beste Eignung und Qualität hin (Architektur und
Städtebau) beurteilt, gemäss folgenden einzureichenden Bewerbungsunterlagen und
Auswahlkriterien:
Formale Eignungskriterien: Ausschlusskriterium
• Fristgerechte Einreichung der Unterlagen
• Vollständigkeit der Unterlagen
• Unterzeichnung des Präqualifikationsformulars
• Nachweis Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen und -bedingungen
und den bis heute fälligen Leistungen an die Träger der Sozialver-
sicherungen lückenlos nachgekommen zu sein.
Zuschlagskriterien (qualitative Bewertung): Gewichtung 100%
• Drei Referenzen von realisierten in Komplexität und Umfang
vergleichbaren Bauprojekten. Davon muss eine der Referenzen mit
öffentlicher Nutzung im denkmalpflegerischen Umfeld illustrieren.
• Umgang mit Bauten und Freiraum im denkmalpflegerisch sensiblen
Bereich
• Architektonische, ortsbauliche Qualität der Referenz
3.11. Teilnehmerzahl und Nachwuchsförderung
Die Teilnehmerzahl wird auf 6 Teilnehmer beschränkt.
Im Sinne der Nachwuchsförderung kann ein Architekturbüro zur Honorarsubmission mit
Konzeptstudie zugelassen werden, welches den Referenzangaben nicht genügt. Referenzen
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hinsichtlich beruflicher Fähigkeiten über die ausgeschriebenen Architekturleistungen sollen jedoch
ausgewiesen werden. Sie müssen aber nicht den Auswahlkriterien entsprechen.
Ein Nachwuchsbüro unterliegt dem folgenden Kriterium:
• sämtliche Firmeninhaber mit Jahrgang 1979 und jünger
3.12. Vorbefassung
Die Firma kunzarchitekten ag, Centralstrasse 35, 6210 Sursee hat die Machbarkeitsstudie
erarbeitet. Diese wird allen Teilnehmern im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die kunzarchitekten
ag, ist zur Teilnahme an der Präqualifikation und somit zum Verfahren zugelassen.
3.13. Beurteilungsgremium
Das Beurteilungsgremium setzt sich wie folgt zusammen:
Fachjury
• Marcus Casutt, Gebietsdenkmalpfleger Sursee, Kt. Denkmalpflege Luzern
• Oliver Tschudin, Präsident Stadtbaukommission Sursee
• Piroska Vaszary, Bereichsleiterin Planung und Bauberatung, Stadt Sursee
• Claude Marbach, :mlzd, Architekten, Biel
Sachpreisgericht
• Hans-Jörg Luginbühl, Kirchenvorstand, Sursee (Vorsitz)
• Dr. Christian Marti, Kirchengemeindepräsident, Sursee
• Ginette Bättig, Kirchengutsverwalterin, Sursee
• Ulrich Walther, Pfarrer Evang. -Ref. Pfarramt Sursee (ohne Stimmrecht)
• Karin Stirnimann, Koordination Religionsunterricht und Katechetin (ohne Stimmrecht)
• Pia Hospenthal, Mitglied Kirchenvorstand, Aktuarin (ohne Stimmrecht)
Experten / Berater ohne Stimmrecht
• Markus Hüsler, Raffael Kneubühler, Büro für Bauökonomie AG, Luzern
(Vorprüfung, Verfahrensbegleitung, Wirtschaftlichkeit)
Das Beurteilungsgremium behält sich vor, bei Bedarf weitere Experten und Berater beizuziehen.
3.14. Beurteilungskriterien Honorarsubmission mit Konzeptstudie (orientierend)
Das Beurteilungsgremium beurteilt die Projektbeiträge nach folgenden Kriterien:
Formale Eignungskriterien: Ausschlusskriterium
• Fristgerechte Einreichung der Unterlagen
• Vollständigkeit der Unterlagen
Konzeptstudie Gewichtung
• Städtebau / Architektur / Freiraum (Volumetrie/Setzung, Ortseinbindung, - 50%
architektonisch, gestalterische Qualität der Gesamtanlage und der Innenräume)
• Umgang im denkmalpflegerischen Bereich (siehe dazu Pt. 6.3)
• Nutzung / Betrieb (Betrieblich-funktionelle Tauglichkeit, Flexibilität)
• Erschliessung (intern, sowie Vernetzung mit Bestandesbauten)
• Konstruktion und Materialisierung hinsichtlich Energie, Ökologie und Langlebigkeit
• Wirtschaftlichkeit (Investition, Unterhalt und Betrieb)
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• Umbau unter laufendem Betrieb von Kirche und Pfarrhaus
• Möglichkeit für eine spätere Erweiterung um ein Klassenzimmer
Preiskriterium 50%
• Honorarangebot (Preis)
Das Beurteilungsgremium behält sich vor, die Zuschlagskriterien zu präzisieren bzw. zu verfeinern.
Die Reihenfolge der Kriterien entspricht nicht der Gewichtung.
3.15. Bewertung
Die Bewertung der Zuschlagskriterien wird nach folgenden Kriterien vorgenommen.
Referenzen und Note Bezogen auf Erfüllung der Kriterien Bezogen auf Qualität der Angaben
Konzeptstudie: 0 nicht beurteilbar Keine Angaben
1 sehr schlechte Erfüllung des Kriteriums Ungenügende, unvollständige Angaben
2 schlechte Erfüllung Angaben ohne ausreichenden Bezug zum
Projekt
3 normale, durchschnittliche Erfüllung durchschnittliche Qualität, den
Anforderungen der Ausschreibung
entsprechend
4 gute Erfüllung qualitativ sehr gut
5 sehr gute Erfüllung qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser
Beitrag zur Zielerreichung
Preiskriterium: Höhe Honorarangebot
3.16. Vorprüfung
Die Vorprüfung wird durch die Büro für Bauökonomie AG sowie Berater und Experten ohne
Stimmrecht vorgenommen. Die Vorprüfung beinhaltet die Bereiche technische Umsetzbarkeit,
Einhaltung des Raumprogramms, der rechtlichen und tatsächlichen Vorgaben sowie Einhaltung
der weiteren Rahmenbedingungen aus der Honorarsubmission. Die Ermittlung der
Gesamtbaukosten mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt durch die Büro für Bauökonomie AG.
3.17. Entschädigung
Für die Einreichung eines vollständigen, den Vorgaben entsprechenden Honorarangebots mit
Konzeptstudie wird eine feste Entschädigung von CHF 8 000.00 inkl. MWSt, inkl. Nebenkosten per
Saldo aller Ansprüche ausgerichtet.
Die Entschädigungen werden den Teilnehmern nach Bekanntgabe des Entscheids auf deren
Rechnungsstellung vergütet.
3.18. Eigentumsverhältnisse und Urheberrecht
Die Entwürfe gehen mit Einreichung in das Eigentum der Auftraggeberin über. Die Urheberrechte
verbleiben jedoch vollumfänglich bei den Verfassern. Die Teilnehmer sichern zu, dass keine Rechte
Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Die Auftraggeberin hat, unter
Namensnennung der Urheber, das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung
der Projekte.
Mit Auftragserteilung zur Weiterbearbeitung gemäss Ziffer 3.18 geht das Urhebernutzungsrecht
an die Auftraggeberin über, soweit dieses für die Realisierung des Vorhabens am konkreten
Standort nötig ist. Miteingeschlossen ist das Recht der Auftraggeberin Änderungen vorzunehmen.
Das persönliche Urheberrecht sowie ein Publikationsrecht bleiben beim Verfasser.
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3.19. Weiterbearbeitung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Verfasser des vom Beurteilungsgremium zur
Weiterbearbeitung empfohlenen Konzeptes im Umfang von 68-100% Teilleistungen nach SIA
Ordnung 102/2014, zu beauftragen. Es wird ein Honorarvertrag gemäss SIA (Unterlage 9, SIA
1001/1 Planer- / Bauleitungsvertrag, Ausgabe 2014) abgeschlossen. Die Bauherrschaft behält sich
vor, die Kostenplanung, Bauleitung und Inbetriebnahme allenfalls an ein ausgewiesenes Fachbüro
zu übertragen.
Die Beauftragung zur Weiterbearbeitung steht in jedem Fall unter dem Vorbehalt der Projekt- und
Kreditgenehmigung durch die fachlichen, behördlichen und politischen Instanzen.
3.20. Honorarkonditionen
Es gelten folgende Honorarkonditionen (die Phasen werden einzeln freigegeben):
• Grundleistungen gemäss Ordnung SIA 102 / 2014
• Besonders zu vereinbarende Leistungen gemäss Ordnung SIA 102/2014 werden nach
effektivem Zeitaufwand und mit dem angebotenen mittleren Stundenansatz vergütet.
• Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten wie folgt:
- BKP 1 Vorbereitungsarbeiten zu 100 %
- BKP 2 Gebäude zu 100 %
- BKP 3 Betriebseinrichtungen zu 50 %
- BKP 4 Umgebung zu 100 %
- BKP 9 Ausstattungen zu 50 %
• Übrige Honorarkonditionen gemäss Offerte
3.21. Bekanntgabe der Ergebnisse
Die Ergebnisse aus dem Verfahren werden in einem Bericht festgehalten und allen Teilnehmern
zugestellt. Eine Ausstellung der Arbeiten ist nicht vorgesehen.
3.22. Veröffentlichung
Auftraggeberin und Teilnehmer besitzen in gegenseitigem Einverständnis das Recht auf
Veröffentlichung unter Namensnennung. Die Auftraggeberin bestimmt den Zeitpunkt der
Veröffentlichung. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Parteien zu Stillschweigen verpflichtet.
3.23. Rechtsschutz
Der Kirchenvorstand der Evang. -Ref. Kirchgemeinde Sursee erlässt nach Abschluss der
Präqualifikation und nach Abschluss der Honorarsubmission eine beschwerdefähige Verfügung mit
Rechtsmittelbelehrung.
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4. Termine und Unterlagen Präqualifikation
4.1. Terminübersicht
Ausschreibung der Präqualifikation im Kantonsblatt 19. Oktober 2019
Einreichung der Präqualifikationsunterlagen 14. November 2019
Auswahl Bewerber und Mitteilung Zuschlag bis 20. Dezember 2019
4.2. Unterlagen zur Präqualifikation
Sämtliche Unterlagen können ab dem 19. Oktober 2019 (Suchbegriff: Erweiterung
Kirchenzentrum, Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee) auf
https://www.bfbag.ch/bauoekonomie/download/ heruntergeladen werden.
Nr. Unterlage digital
PQ 01 Programm zur Präqualifikation PDF
PQ 02 Präqualifikationsformular Excel
PQ 03 Raumprogramm (orientierend) PDF
4.3. Einzureichende Unterlagen Präqualifikation
Die Antragsteller haben folgende Unterlagen einzureichen:
• Vollständig ausgefülltes Präqualifikationsformular (Unterlage PQ 2)
• Dokumentationen zu den Referenzobjekten, dargestellt pro Referenz auf je einem A3
Querformat, einseitig bedruckt.
• Unterlagen als PDF-Datei auf Datenträger (CD, USB-Stick)
Die Eingaben sind mit dem folgenden Vermerk zu versehen:
«Erweiterung Kirchenzentrum, Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee»
4.4. Abgabetermin und Eingabeort
Eingabetermin für alle Präqualifikationsunterlagen: Donnerstag 14. November 2019, 16:00 Uhr
Eingabeort für sämtliche Unterlagen: Büro für Bauökonomie AG
Zähringerstrasse 19
6003 Luzern
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 08:00 – 12:00 und 13:30 – 17:00 Uhr
Die Veranstalterin hält verbindlich fest, dass die Verantwortung für das rechtzeitige Eintreffen der
Unterlagen ausschliesslich bei den Bewerbenden liegt. Zu spät eintreffende Unterlagen werden
von der Beurteilung ausgeschlossen.
4.5. Beurteilung und Selektion
Die Auswahl von maximal 6 Teilnehmern erfolgt durch die Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee, auf
Empfehlung des Beurteilungsgremiums.
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5. Termine und Unterlagen Honorarsubmission (orientierend)
(orientierend heisst: Es ist vorgesehen diese Kapitel in der 2. Stufe zu integrieren. Der Inhalt kann jedoch noch
angepasst werden)
5.1. Termine Honorarsubmission mit Konzeptstudie
Terminübersicht (orientierend)
Versand Programm und Submissionsunterlagen 6. Januar 2020
Begehung 13. Januar 2020
Fragenstellung (Poststempel, A-Post) 15. Januar 2020
Fragenbeantwortung 22. Januar 2020
Abgabetermin Honorarangebot mit Konzeptstudie 2. März 2020
Beurteilung, Entscheid, Zuschlagsverfügung März/April 2020
Arbeitsaufnahme Vor- und Bauprojekt Mai 2020
5.2. Unterlagen zur Honorarsubmission mit Konzeptstudie
Den Teilnehmer werden folgende Unterlagen abgegeben:
Nr. Unterlage Papier digital
1 Programm 1 PDF
2 Raumprogramm 1 PDF
3 Positionspapier Nutzung und Funktion Kirchgemeindehaus Sursee PDF
4 Situationsplan mit Höhenkurven DWG
5 Situationsplan Kant. Denkmalverzeichnis PDF
5 Leitungskataster PDF
6 Machbarkeitsstudie kunzarchitekten ag 31.07.2018 PDF
7 Bestandespläne (sind keine vorhanden)
8 Formular Honorarangebot 1 Excel
9 Vorlage SIA 1001/1 Planer- / Bauleitungsvertrag Word
10 Grundmodell
5.3. Einzureichende Unterlagen zur Honorarsubmission
Die Teilnehmer haben folgende Unterlagen einzureichen:
• 1 Satz Pläne, ungefaltet in Mappe oder gerollt (in Kartonrolle)
• Ausgefülltes und unterzeichnetes Honorarangebot
• Plansatz im A3-Format als PDF-Datei auf Datenträger (CD, USB-Stick)
Abzugeben ist ein Blatt A0 (Hochformat 84/120cm). Sämtliche Pläne sind auf festem weissem
Papier und in den geforderten Massstäben (inkl. Massstabsleiste) einzureichen. Alle Grundrisse
sind nach der Situation, Norden nach oben (inkl. Nordpfeil), auszurichten.
• Situationsplan 1:500, als Dachaufsicht mit allen zum Verständnis wichtigen Angaben
zum Freiraum, Höhenkoten und Parzellengrenzen, angrenzende Bauten
• Grundrisse 1:200, alle Geschosse, mit Raumbezeichnung und Raumnummer gemäss
Raumprogramm und Angabe der effektiv projektierten Fläche (m2),
Erdgeschoss mit angrenzender Umgebungsgestaltung
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• Schnitte 1:200, Längs- und Querschnitte soweit für das Verständnis des Projektes
erforderlich. In den Schnitten sind die angrenzenden Bauten darzustellen.
• Fassaden 1:200, soweit für das Verständnis des Projektes erforderlich, mit
gewachsenem und neuem Terrainverlauf
• Konzeptbeschrieb In Planform mit Aussagen zum architektonischen Konzept und
denkmalpflegerischer Qualität, Tragstruktur, Materialisierung generell,
Erschliessung und Freiraum
• Honorarangebot Ausgefüllte Vorlage Honorarangebot (Unterlage 8). Ein
Einzahlungsschein zur Überweisung der Entschädigung ist beizulegen.
• Daten-CD/USB-Stick Mit allen eingereichten Unterlagen als PDF.
• Modell
5.4. Beschriftung (orientierend)
Das Verfahren wird nicht anonym durchgeführt. Sämtliche einzureichenden Unterlagen sind mit
einem und dem Vermerk „Erweiterung Kirchenzentrum, Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee“,
und den Angaben zum Verfasser zu beschriften.
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6. Planungsrichtlinien und Hinweise (orientierend)
6.1. Planungsperimeter und Betrachtungsperimeter
Der Planungsperimeter umfasst einen Teil der Parzelle 461. Die Erschliessung erfolgt über die
Dägersteinstrasse.
Planungsperimeter Erweiterung Kirchenzentrum Evang. -Ref. Kirchgemeinde Sursee
Betrachtungsperimeter
Planungsperimeter Parzelle 461 mit Anschluss an Bestandesgebäude
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6.2. Bestehende Gebäude im Betrachtungsperimeter
Bestehende Gebäude Kirchenzentrum Evang. -Ref. Kirchgemeinde Sursee
• 1) Reformierte Kirche
Baujahr 1913
Bewertung Denkmalpflege: schützenswert
• 2) Pfarrhaus
Baujahr 1913
Bewertung Denkmalpflege: schützenswert
• 3) Mitteltrakt mit Foyer
Baujahr 1966/2003
Bewertung Denkmalpflege: erhaltenswert
6.3. Denkmalpflegerische Aspekte
Da der Mitteltrakt als „erhaltenswert“ im Bauinventar eingestuft ist, hat die Bauherrschaft von der
Denkmalpflege des Kt. Luzern eine Stellungnahme zum Umgang mit diesem Bauteil angefordert.
Die Stellungnahme der Denkmalpflege vom 26.08.2019 lautet wie folgt:
„Das kantonale Bauinventar ist ein wissenschaftliches Fach- und Hinweisinventar, das den
Baubestand des Kantons auf seine kulturgeschichtliche Bedeutung prüft und bewertet. Für die
Beurteilung werden verschiedene fachliche Kriterien hinzugezogen wie die architektonische,
künstlerische und historische Bedeutung, den Erhaltungszustand (Anteil historischer Substanz)
oder auch der Situationswert und im Vergleich mit dem lokalen, regionalen oder auch kantonalen
Baubestand bewertet. Alle weiteren Fragen so auch der bautechnische Zustand und die
Sanierbarkeit, resp. die Verhältnismässigkeit einer Instandsetzung und Sanierung sind im
Bewilligungsverfahren zu prüfen und können nicht auf Ebene des Inventars beurteilt werden. Das
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Bauinventar wird gemeindeweise erarbeitet und in Kraft gesetzt und bildet somit den Baubestand
der jeweiligen Gemeinde zum Zeitpunkt der formellen Inkraftsetzung ab, für Sursee der 1.
September 2014. Aufgrund dieser Rechtslage ist formell keine Entlassung aus dem Bauinventar
möglich, sofern keine neuen fachlichen Erkenntnisse vorliegen, die eine Änderung der Bewertung
notwendig machen würden. D.h. für die Weiterführung der Planungsarbeiten Abbruch und
Ersatzneubau des Saalanbaus zwischen Reformierter Kirche und Pfarrhaus Sursee
(Dägersteinstrasse 3) ist keine formelle Entlassung notwendig. Alle baulichen Rahmenbedingungen
für einen Ersatzneubau sind mit dem zuständigen Gebietsdenkmalpfleger Herr Marcus Casutt zu
besprechen. Im Rahmen einer zukünftigen Aktualisierung des Kantonalen Bauinventars für die
ganze Stadt Sursee, wird das Objekt, sofern der Abbruch und Ersatz bis dann vollzogen sind, nicht
mehr ins dannzumal aktuelle Inventar aufgenommen, resp. aus dem Inventar gestrichen.
Diese auf den ersten Blick etwas widersprüchliche Sachlage weist darauf hin, dass die Beurteilung
eines Gebäudes als schützenswert oder erhaltenswert im Grundsatz fachlich nach wie vor richtig
ist, auch wenn die Kantonale Denkmalpflege einer baulichen Massnahme wie z.B. einem
Ersatzneubau in der Planungsphase grundsätzlich zugestimmt hat.“
6.4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen
6.4.1. Lage und Zone Kirchenzentrum Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee
Die Parzelle 461 mit dem Kirchenzentrum liegt im Gebiet Wilimatt in der Zone für öffentliche
Zwecke Oe (e).
Das Grundstück wird überlagert durch die Archäologische Schutzzone (AS) und liegt in der Zone
mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES II.
Ausschnitt Zonenplan Teil Süd, Stadt Sursee, 20. März 2019
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6.4.2. Baurechtliche Vorgaben
Für die Planung der Erweiterung des Reformierten Kirchenzentrums Sursee auf der Parzelle 461
werden folgende massgeblichen Artikel des Bau- und Zonenreglements der Stadt Sursee
festgehalten (Teilauszug BZR Stadt Sursee vom 23./24. Oktober 1989, geändert am 28. August
2000):
BZR, Art. 5a
Schutz des Orts- und Landschaftsbildes
Bauliche und landschaftliche Veränderungen im Gemeindegebiet sind so zu gestalten, dass sie
siedlungsbaulich und architektonisch in einer qualitätsvollen Beziehung zur baulichen und
landschaftlichen Umgebung stehen.
BZR, Art. 6a
Kulturobjekte 2 Bauliche Veränderungen an Kulturobjekten sind qualitätsvoll zu gestalten und erfordern in jedem
Fall die Zustimmung des Stadtrates. 3 In der näheren Umgebung der Kulturobjekte sind Bauten und Anlagen so zu gestalten, dass die
Kulturobjekte in ihrem Situationswert nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
BZR, Art. 6c
Grünflächen
Die Bepflanzung der Grünflächen bei öffentlichen Bauten und Anlagen, Industrie- und
Gewerbezonen sowie Abstell- und Lagerplätzen hat mehrheitlich mit einheimischen und
standortgerechten Sträuchern, Bäumen und Wildkräutern zu erfolgen.
BZR, Art. 19
Betagten- und behindertengerechtes Bauen
Bei Bauten und Anlagen der öffentlichen Hand und bei Bauten und Anlagen anderer
Bauherrschaften, die vorwiegend öffentlichen Zwecken dienen oder öffentlich genutzt werden, ist
auf die Bedürfnisse der Betagten und Behinderten Rücksicht zu nehmen. Als Grundlage sind die
anerkannten eidgenössischen Normen und Richtlinien beizuziehen.
BZR, Art. 37
Zone für öffentliche Zwecke (Oe) 1 Die Zone für öffentliche Zwecke dient der Nutzung für vorhandene sowie künftige Bauten und
Anlagen mit öffentlicher Zweckbestimmung. Der Zone für öffentliche Zwecke werden gemäss
§ 51 Absatz 3 des Planungs- und Baugesetzes diejenigen Nutzungen zugewiesen, die im Anhang
IV verbindlich umschrieben sind.
BZR, Art. 42a
Archäologische Schutzzone (AS) 1 Die archäologische Schutzzone AS überlagert andere Zonen. 2 Eingriffe in den Boden, die im Sinne von § 184 des Planungs- und Baugesetzes
bewilligungspflichtig sind, dürfen erst nach Zustimmung durch das Amt für Denkmalpflege und
Archäologie ausgeführt werden. Das Gesuch ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens dem
Amt für Denkmalpflege und Archäologie einzureichen. 3 Im Übrigen gilt für archäologische Fundstellen das Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler
vom 8. März 1960.
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Anhang IV
Konkrete Nutzungszuweisung für die Zonen für öffentliche Zwecke gemäss Artikel 37 dieses Bau -
und Zonenreglements
6.5. Gesetzliche Grundlagen
Im Rahmen der Planung und Ausführung des Projektes sind nebst den „allgemeinen Regeln der
Baukunst“ alle einschlägigen Gesetze, Normen, Vorschriften und Richtlinien einzuhalten. Für die
Bearbeitung der gestellten Aufgabe haben insbesondere folgende Gesetze, Verordnungen, Zonen-
plan Richtlinien, Vorschriften und Vorgaben ihre Gültigkeit (Auflistung nicht abschliessend):
Gesetze / Verordnungen des Kanton Luzerns
Planungs- und Baugesetz (PBG), vom 07.03.1989 (Stand 01.01.2019)
http://srl.lu.ch/frontend/versions/3312
Planungs- und Bauverordnung (PBV), vom 29.10.2013 (Stand 01.03.2019)
http://srl.lu.ch/frontend/versions/3396
Bau- und Zonenreglement Stadt Sursee (BZR)
Bau- und Zonenreglement vom 20. März 2019
http://www.sursee.ch/dl.php/de/5c99e2187cc23/03_Bau-_und_Zonenreglement_angepasst.pdf
Zonenplan Stadt Sursee
http://www.sursee.ch/dl.php/de/5c99e218798e7/02_Zonenplan_Sud_angepasst.pdf
Zonenplan mit orientierenden Inhalten
http://www.sursee.ch/dl.php/de/5c585839a03a2/5_Zonenplan_mit_orientierenden_Inhalten.pdf
Brandschutz
Die aktuellen Brandschutzvorschriften VKF werden als verbindlich vorausgesetzt.
Schweizerische Brandschutzvorschriften 2015
http://www.praever.ch/DE/BS/BSV2015/Seiten/default_bsv2015.aspx
Behindertengerechte Bauweise – Hindernisfreie Bauten
Die Norm SIA 500 “Hindernisfreie Bauten“, Ausgabe 2009 wird als verbindlich vorausgesetzt.
Energiegesetz des Kanton Luzern
Kantonales Energiegesetz (KEnG) vom 04.12.2017 (Stand 01.01.2019)
http://srl.lu.ch/frontend/versions/3308
Kantonale Energieverordnung (KEnV) vom 25.09.2018 (Stand 01.01.2019)
http://srl.lu.ch/frontend/versions/3313
Schutz für Vögel und andere Tiere
Schweizerische Vogelwarte Sempach: Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht
https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren/voegel_glas_licht_2012.pdf
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6.6. Nachhaltigkeitsstandards
Der Neubau soll höchsten ökologischen Standards entsprechen und Minergie-P-Eco zertifiziert
werden. Weiter soll die Kirchen-interne Zertifizierung „Grüner Güggel“ angestrebt werden
https://www.minergie.ch/media/190103_anwendungshilfe_minergie_p_a_v2019.1_de.pdf
https://www.minergie.ch/media/190115_wegleitung_minergie_eco_v2018.3_de_1.pdf
https://www.oeku.ch/de/documents/LeitfadenGrunerGuggelKirUm-oeku-Stand2018.pdf
6.7. Erläuterungen zum Raumprogramm
Die gesamten Raumbedürfnisse sind der Unterlage 2 Raumprogramm zu entnehmen.
In Ergänzung zum Raumprogramm sind die Hinweise gemäss Anforderungsprofil Pt. 2.2 zu
beachten:
6.8. Freiraum- und Umgebungsgestaltung
Die Bepflanzung der Grünflächen soll mehrheitlich mit einheimischen und standortgerechten
Sträuchern, Bäumen und Wildkräutern erfolgen.
6.9. Wirtschaftlichkeit
Der Wirtschaftlichkeit in der Erstellung, Betrieb und Unterhalt, welche für die Rentabilität
wesentliche Faktoren darstellen, wird hohe Bedeutung zugemessen. Um die Ziele der
Auftraggeberin zu erreichen, sind die Teilnehmer angehalten, nebst einem haushälterischen
Umgang mit der zur Verfügung stehenden Bodenfläche ein im Rahmen der Anforderungen
optimales Verhältnis von Nutz- zu Verkehrsflächen anzustreben.
6.10. Lärmschutz
Das Grundstück liegt in der Zone mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES II.
6.11. Altlasten
Es ist kein Eintrag im Altlastenkataster vorhanden.
7. Schlussbestimmungen
Mit der Einreichung des Entwurfes erklären die Teilnehmer sämtliche Bestimmungen des
Programms und der Fragenbeantwortung als verbindlich. Im Weiteren akzeptieren sie die
Entscheide des Beurteilungsgremiums, auch in Ermessensfragen.
Allfällige Streitigkeiten werden an ordentlichen Gerichten entschieden. Als Gerichtstand gilt einzig
und ausschliesslich der Kanton Luzern.
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