prüfung ortsveränderlicher elektrischer betriebsmittel · geräte der nutzung entzo-gen und ggf....
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PrüfungortsveränderlicherelektrischerBetriebsmittel
Ausgabe Februar 1999
Gesetzliche Unfallversicherung
GUV-I 8524 (bisher GUV 22.1)
GUV-Informationen
Herausgeber
Bundesverband der UnfallkassenFockensteinstraße 1, 81539 Münchenwww.unfallkassen.deAK „Elektrische Anlagen undBetriebsmittel“
© Februar 1999Alle Rechte vorbehaltenPrinted in Germany
Gestaltung
Fachpublika Wehner GmbH
Bestell-Nr. GUV-I 8524,zu beziehen vom zuständigenUnfallversicherungsträger,siehe Seite 24.
GUV-Informationen enthalten Festlegungen, die die Anwen-dung der vorliegenden Erkenntnisse und Regelungen zueinem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt bei derpraktischen Arbeit erleichtern sollen.
GUV-I 8524 (bisher GUV 22.1)
GUV-Informationen
PrüfungortsveränderlicherelektrischerBetriebsmittel
Ausgabe Februar 1999
Durchführung von Wiederholungs-
prüfungen an ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln
gemäß UVV „Elektrische Anlagen
und Betriebsmittel“
Gesetzliche Unfallversicherung
2
Einführung
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „ElektrischeAnlagen und Betriebsmittel“ (GUV-V A 2, bisherGUV 2.10) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet,für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungs-vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“(GUV-V A 2, bisher GUV 2.10) sind:
– ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
– ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
– stationäre Anlagen,
– nicht stationäre Anlagen.
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2(GUV-V A 2, bisher GUV 2.10) sind beispielhaft Richt-werte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs-und Umgebungsbedingungen gelten.
Davon abweichend kann der Betreiber in eigenerVerantwortung unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Erfahrungen eigene Prüffristen festlegen, wenn damit die gleicheSicherheit erreicht werden kann.
Wegen der Vielzahl der in den Betrieben vorhandenenortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel undderen unterschiedlicher Beanspruchung bereitet es invielen Fällen Schwierigkeiten, für diese BetriebsmittelPrüffristen festzulegen.
Mit dieser GUV-Information sollen dem UnternehmerHinweise gegeben werden, wie er seine Verpflichtungzur Durchführung wiederkehrender Prüfungenortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfüllenkann.
3
Inhalt
Begriffsbestimmung
Personelle Anforderungen
an Prüfer
Prüffristen
Durchführung
der Prüfung
Prüfnachweis
Fachliche Qualifikation 6
UnterweisungLeitungs- undAufsichtsverantwortung
8
9
Allgemeinesweitere Prüffristen
1011
PrüfablaufPrüfumfang
1416
Prüfgeräte 18
Prüfnachweis 20
Prüfplaketten 22
Kopiervorlage
4
Seite
4
Begriffsbestimmung
Ortsfeste elektrische
Betriebsmittel *)
Dies sind fest angebrachteBetriebsmittel oder Betriebsmit-tel, die keine Tragevorrichtunghaben und deren Masse so großist, dass sie nicht leicht bewegtwerden können oder wegenmechanischer Befestigung wäh-rend des Betriebes an ihren Auf-stellungsort gebunden sind.
Dazu gehören auch elektrischeBetriebsmittel, die vorüber-gehend fest angebracht sindund über bewegliche Leitungenbetrieben werden.
Ortsfest sind in der Regel:– alle elektrischen Betriebsmit-
tel, die fest in eine elektrischeAnlage eingebaut sind, z.B.Schütze, Lampen, Motoren
– elektrische Betriebsmittel, diemit Steckvorrichtung aus-gestattet oder mit beweg-lichen Anschlussleitungenfest angeschlossen sind, z.B.Kühlschrank, Elektroherd,Standbohrmaschine, Warm-wasserspeicher.
*) Quelle DIN VDE 0100 Teil 200Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7
Ortsveränderliche
elektrische
Betriebsmittel *)
Dies sind Betriebsmittel,die während des Betrie-bes bewegt oder leichtvon einem Platz zumanderen gebracht werdenkönnen, während sie anden Versorgungsstrom-kreis angeschlossen sind,z.B. Handbohrmaschine,Staubsauger.
*) Quelle DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4und 2.7.5
5
Stationäre Anlagen
Dies sind Anlagen, die mitihrer Umgebung fest verbun-den sind, z.B. Installationen inGebäuden, Baustellenwagen,Containern und auf Fahr-zeugen.
Nicht stationäre Anlagen
Sie sind dadurch gekennzeich-net, dass sie entsprechendihrem bestimmungsgemäßenGebrauch nach dem Einsatzwieder abgebaut (zerlegt) und an einem neuen Bestim-mungsort wieder aufgebaut(zusammengeschaltet) wer-den. Hierzu gehören z.B.Anlagen auf Bau- undMontagestellen, fliegendeBauten.
GUV-I 8524
6
Personelle Anforderungen an Prüfer
Als Elektrofachkraft für fest-
gelegte Tätigkeiten gilt, wer inBezug auf die Inbetriebnahmeund Instandhaltung von elekt-rischen Betriebsmitteln ingleichartige, sich wiederholen-de Arbeiten ausgebildet ist, dievom Unternehmer in einerArbeitsanweisung beschriebensind. Zur Instandhaltung zähltauch die Durchführung wieder-kehrender Prüfungen.
Elektrotechnisch unter-
wiesene Person ist, wer durcheine Elektrofachkraft über dieihr übertragenen Aufgabenund die möglichen Gefahrenbei unsachgemäßem Verhal-ten unterrichtet und erforder-lichenfalls angelernt sowieüber die notwendigenSchutzeinrichtungen undSchutzmaßnahmen belehrtwurde. Hierfür kommen z.B.betriebseigene Handwerkerbzw. Facharbeiter, Geräte-warte oder Hausmeister inFrage.
Fachliche Qualifikation
Prüfungen durch elektrotech-nisch unterwiesene Personensetzen die Verwendung geeig-neter Prüfgeräte sowie dieLeitung und Aufsicht durcheine Elektrofachkraft voraus.Prüfungen ortsveränderlicherelektrischer Betriebsmittelkönnen durch Elektrofach-kräfte oder elektrotechnischunterwiesene Personen durch-geführt werden.
Als Elektrofachkraft im Sinneder UVV „Elektrische Anlagenund Betriebsmittel“ gilt, werauf Grund seiner fachlichenAusbildung, Kenntnisse undErfahrungen sowie Kenntnisder einschlägigen Bestimmun-gen die ihm übertragenenArbeiten beurteilen undmögliche Gefahren erkennenkann (im Regelfall z.B. Elektro-geselle, Elektromeister,Elektrotechniker, Elektro-ingenieur).
7
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
UNTERNEHMER
Organisations-, Auswahl- undAufsichtsverantwortung
ELEKTRO-FACHKRAFT
Leitung und Aufsichtder unterwiesenen
Personen
ElektrotechnischeUnterweisung von
Laien
ELEKTROTECHNISCHUNTERWIESENE
PERSON
GUV-I 8524
8
Unterweisung zur elektro-
technisch unterwiesenen
Person
Die Unterweisung für Wieder-holungsprüfungen an orts-veränderlichen elektrischenBetriebsmitteln erfolgt durcheine Elektrofachkraft undbeinhaltet:
Theoretische Unterweisung
Unterrichtung über mög-liche Gefahren durch denelektrischen Strom
Erläuterung der Prüffristenzu § 5 der UVV „ElektrischeAnlagen und Betriebsmittel“
Erläuterung der Schutzklas-sen elektrischer Betriebs-mittel
Einweisung in den not-wendigen Prüfumfang
Unterscheidung ortsfesterund ortsveränderlicherelektrischer Betriebsmittel
Organisation der durchzu-führenden Wiederholungs-prüfungen
Unterweisung in der Füh-rung eines Prüfnachweises
Belehrung darüber, dass beifestgestellten Mängeln dieGeräte der Nutzung entzo-gen und ggf. einer Reparaturdurch eine Elektrofachkraftzugeführt werden müssen.
Praktische Unterweisung
Handhabung geeigneterPrüfgeräte mit eindeutigerAnzeige, z.B. „in Ordnung(i.O.)“ oder „Fehler“
Dokumentation derPrüfung
Praxisnahe Übungen unterAnleitung und Aufsichteiner Elektrofachkraft.
GUV-I 8524
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Leitungs- und Aufsichts-
verantwortung
Der Unternehmer
hat dafür zu sorgen, dass diePrüfungen ordnungsgemäßdurchgeführt werden. Er mussdie erforderlichen organisato-rischen Maßnahmen treffen.
So muss er z.B. festlegen, obdie Prüfungen ortsveränder-licher elektrischer Betriebs-mittel durch eine Elektro-fachkraft oder durch eineelektrotechnisch unterwiesenePerson durchgeführt werdensollen. Für den zweiten Fallhat er dafür zu sorgen, dassein geeignetes, mit eindeuti-ger „in Ordnung/Fehler“-Anzeige ausgestattetes Prüf-gerät zur Verfügung steht.Insoweit hat der Unternehmerdie Organisations-, Auswahl-und Aufsichtsverantwortung.
Die Elektrofachkraft
Die Verantwortung für dieordnungsgemäße Durch-führung der Prüfungen obliegtder Elektrofachkraft.Die Aufsichtsverantwortungfür elektrotechnisch unter-wiesene Personen beinhalteteine stichprobenartigeKontrolle der Wiederholungs-prüfungen vor Ort.
GUV-I 8524
10
Prüffristen
Allgemeines
Die für die verschiedenenArbeitsbereiche festgelegtenPrüffristen für ortsveränder-liche elektrische Betriebsmittelsind Richtwerte und gelten fürnormale Betriebs- undUmgebungsbedingungen.*)
Ob diese normalen Verhält-nisse vorliegen, obliegt derBeurteilung durch eineElektrofachkraft und kann imEinzelfall zu anderen Prüf-fristen führen.
Ist mit besonders starkenBeanspruchungen zu rechnen,sind entsprechend kürzerePrüffristen festzusetzen, z.B.:
aggressive Umgebung,Feuchtigkeit (Abwasser-bereich, Bäderbereich u.Ä.)
mechanische Beanspru-chung (Baustellen, rauerWerkstattbetrieb u.Ä.).
Andererseits können imEinzelfall längere Prüffristenfestgelegt werden, wenn dieBetriebsmittel geringerenBelastungen und geringerNutzung ausgesetzt sind. Eine geringe Belastung oderNutzung spiegelt sich z.B. ineiner niedrigen Fehlerquotewider.
Soweit Betriebe im Einzel-nen nicht aufgeführt sind,hat der Betreiber die Prüf-fristen für ortsveränderlicheelektrische Betriebsmittel,entsprechend der Nutzungartverwandter Betriebe ein-zuordnen.
Die Durchführung von Wieder-holungsprüfungen entbindetden Betreiber und Benutzerallerdings nicht von der Ver-pflichtung, dafür zu sorgen,dass bei erkennbaren Mängelnan ortsveränderlichen elektri-schen Betriebsmitteln dieseder Nutzung sofort entzogenund ggf. einer Reparatur zu-geführt werden. In diesemZusammenhang wird daraufhingewiesen, dass elektrischeBetriebsmittel vor der Benut-zung auf augenfällige Mängelüberprüft werden müssen.
*) Für Mitgliedsbetriebe der Eisen-bahn-Unfallkasse gilt folgendeRegelung: Richtwert 6 Monate,auf Baustellen 3 Monate. Wird beiden Prüfungen eine Fehlerquote< 2 % erreicht, kann die Prüffristentsprechend verlängert werden.
Maximalwerte: Auf Baustellen,
in Fertigungsstätten und Werk-
stätten oder unter ähnlichenBedingungen mindestens jährlich,in Büros oder unter ähnlichenBedingungen mindestens allezwei Jahre.
11
Weitere Prüffristen
Soweit in anderen Vorschriften(Gesetze, Verordnungen usw.)kürzere Prüffristen vorge-schrieben sind, sind diese zuberücksichtigen. Doppel-prüfungen können entfallen,wenn der dort beschriebenePrüfumfang mindestens den in dieser GUV-Informationbeschriebenen Anforderungenentspricht.
Bäder
Schlachthöfe
Küchen fürGemeinschaftsverpflegung
6 Monate
AufschnittmaschinenKaffeeautomatenKochplattenToasterRührgeräteWärmewagen/WarmhaltegeräteVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenElektrische Handgeräteusw.
Ausnahmen:
Sonstige Küchen 12 Monate
FlüssigkeitsstrahlerWassersauger(Saugschrubb-Geräte)Verlängerungs- undGeräteanschlussleitungenUnterwassersaugerZentrifugenusw.
BetäubungszangenElektrisch betriebene SägenElektrisch betriebene Messerusw.
12
Feuerwehren/Technische Hilfeleistung
Gebäudereinigung
Laboratorien
12 Monate
RotationsverdampferBewegliche AnaylsegeräteHeizgeräteMessgeräteNetzbetriebene TischleuchtenRührgeräteVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenusw.
Elektrische HandgeräteHandleuchtenFlutlichtscheinwerferUmfüllpumpenVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenusw.
StaubsaugerBohner- und BürstengeräteTeppichreinigungsgeräteVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenusw.
Unterrichtsräume in Schulen
12 Monate
Elektrische Betriebsmittelim Bereich Medien:
– Dia-, Film-, Tageslichtprojektoren,Videogeräte usw.
– Verlängerungs- und Geräte-anschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittelim Bereich textiles Gestalten:
– Bügeleisen– Nähmaschinen– Verlängerungs- und Geräte-
anschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittelim Bereich Hauswirtschaft:
– Toaster– Handrührgeräte– Warmhalteplatten– Verlängerungs- und Geräte-
anschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittelim Bereich Technikunterricht:– Lötkolben– Dekupiersägen– Handbohrmaschinen– Schwingschleifer– Standmaschinen für
Holzbearbeitung– Verlängerungs- und Geräte-
anschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittelim naturwissenschaftlichen
Unterricht:– Heizplatten– Elektrolysegeräte– Netzgeräte– Signalgeneratoren– Oszilloskope– Verlängerungs- und Geräte-
anschlussleitungen usw.
Elektrische Betriebsmittelim Werkstattbereich vonberufsbildenden Schulen:
– Geräte vgl. Abschnitt Werkstättenusw.
13
Wäschereien
Werkstätten/Baustellen
12 Monate
BügeleisenMobile BügelmaschinenNähmaschinenVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenusw.
Hand- und BaustellenleuchtenHandbohrmaschinenWinkelschleiferBand- und SchwingschleiferHandkreissägenStichsägenSchweißgeräteLötkolbenBelüftungsgeräteFlüssigkeitsstrahlerMobile TischkreissägenMobile AbrichthobelmaschinenSpäneabsaugungenMischmaschinenBohrhämmerHeckenscherenHäckslerRasenmäherVerlängerung- undGeräteanschlussleitungenusw.
Bürobetriebe
24 Monate
Text- und DatenverarbeitungsgeräteDiktiergeräteTageslichtprojektorenTischleuchtenBelegstempelmaschinenBuchungsautomatenVentilatorenVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenMobile Kopiergeräteusw.
Pflegestationen/Heime
FöneFrisierstäbeInfrarotleuchtenRasiergeräteFlaschenwärmerHeizöfenElektrische HandgeräteTischleuchtenStehleuchtenVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenRadiosusw.
14
Durchführung der Prüfung
Die Prüfschritte bissind im Abschnitt „Prüfumfang“ näher erläutert.
Der Prüfumfang gilt nicht fürWiederholungsprüfungen anelektrischen Betriebsmitteln,bei denen spezielle Normenoder Verordnungen beachtetwerden müssen, z.B. Gerätefür explosionsgefährdeteBereiche, medizinische elekt-rische Geräte.
Erläuterungen zum Prüfablauf
Prüfungen an ortsveränder-lichen elektrischen Betriebs-mitteln sind nach DIN VDE0702-1 „Wiederholungs-
prüfungen an elektrischen
Geräten“ durchzuführen.
Geräte der Schutzklasse I sindelektrische Betriebsmittel mitSchutzleiter
Geräte der Schutzklasse IIsind elektrische Betriebsmittelohne Schutzleiter und ver-fügen über eine doppelte oderverstärkte Isolierung
Geräte der Schutzklasse IIIsind elektrische Betriebsmittelohne Schutzleiter mit Sicher-heitskleinspannung
Anstelle der Messung desIsolationswiderstandes sind jenach Schutzklasse laut DINVDE 0702-1 auch Messungen
– des Schutzleiterstromes
– des Berührstromes
– des Ersatzableitstromes
möglich, wenn z.B. Bedenkengegen eine Messung des Iso-lationswiderstandes bestehen(z.B. bei Geräten der Informa-tionstechnik oder Messsteuer,Regel- und Laborgeräten).
1 5
15
Prüfablauf
Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes durch Besichtigen
Prüfung der Funktion
Beurteilung des geprüften GerätesEntscheidung über die Weiterverwendung Protokollierung (nächster Prüftermin)
Nachweis des Schutz-leiterdurchgangs
Nachweis des Schutz-leiterdurchgangs entfällt
Überprüfung der Isolationdurch Messen des– Isolationswiderstandes1)
oder
– Schutzleiterstromesoder
– Berührungsstromes beiberührbaren Teilen ohneSchutzleiteranschluss
Überprüfung der Isolationdurch Messen des
– Isolationswiderstandesoder
– Berührungsstromes
Geräte der
Schutzklasse I
Geräte der
Schutzklasse II und III
1) Bei Geräten mit Heizwiderständen möglicherweise zusätzlich Messung des Ersatzableitstromes
1
2 2
3
4
5
3
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16
Erläuterungen zur Tabelle
Prüfumfang nach
DIN VDE 0702-1
1
2
3
4
5
Schutzklasse I:Bei Unterschreitung desIsolationswiderstandes anGeräten mit HeizelementenMessung des Ersatzableit-stromes gem. Ziffer 4.3.3DIN VDE 0702-1. ZulässigeErsatzableitströme bis 6 kWmax. 7 mA, > 6 kW 15 mA.
Schutzklasse II
Schutzklasse III
Messung des Schutzleiter-stromes bei Geräten derSchutzklasse I, wenn dieMessung des Isolations-widerstandes nicht an-wendbar ist gem.Ziffer 4.3.4 DIN VDE 0702-1
Messung des Berührungs-stromes an berührbarenleitfähigen Teilen von Ge-räten– der Schutzklasse I
(nur Teile ohne Schutz-leiteranschluss)oder
– der Schutzklasse IIwenn die Messung desIsolationswiderstandesnicht anwendbar istgem. Ziffer 4.3.5DIN VDE 0702-1
1
Prüfgegenstand
Prüfumfang
Sichtprüfung
auf äußerlich erkennbareSchäden an:• Anschlussleitung einschließ-
lich Steckverbindung,• Gehäuse,• Zugentlastung,• Biege-, Knickschutz
2 Schutzleiterprüfung
Durchgang zwischen demSchutzkontakt des Netz-steckers und berührbarenleitfähigen Gehäuseteilenbzw. der Gerätesteck-vorrichtung
3 Isolationsprüfung
4
5
Funktionsprüfung
Beurteilung des Gerätes
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Schutzklasse I(mit Schutzleiter)
Verlängerungs-und Geräte-anschlussleitungen
elektrischeBetriebsmittel,z.B. elektrischesHandwerkzeug
Schutzklasse II u. III(ohne Schutzleiter)
Geräteanschluss-leitungen
elektrischeBetriebsmittel,z.B. elektrischesHandwerkzeug
Prüfverfahren
X X
X X
Schutzleiter-
widerstand
bei Bewegung derLeitung inAbschnitten über diegesamte Länge
≤ 0,3 Ω bis5 m Länge+ 0,1 Ω je weitere7,5 m Länge
≥ 0,5 MΩ≥ 2,0 MΩ
≥ 250 kΩ
≤ 3,5 mA
≤ 0,5 mA ≤ 0,5 mA
– Entscheidung über die Weiterverwendung– Protokollierung– nächster Prüftermin
Isolations-widerstandsmessung
Schutzleiter-strommessung
Berührungs-strommessung
Betrieb des Gerätesmöglichst unterEinsatzbedingungen
oder
oder
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Prüfgeräte
Für Elektrofachkräfte bietetdie Industrie kombinierte Prüf-geräte an, mit denen die er-forderlichen Messungen nachDIN VDE 0702-1 durchgeführtwerden können. Diese Gerätesind in der Regel auch fürPrüfungen nach der Normen-reihe DIN VDE 0701 ausgelegt.Sie können somit gleichzeitigfür notwendige Prüfungennach Änderung und Instand-setzung von elektrischenBetriebsmitteln verwendetwerden. Prüfgeräte fürWiederholungsprüfungendurch elektrotechnisch unter-wiesene Personen müssen mit eindeutiger Anzeige „in Ordnung“ oder „Fehler“ausgestattet sein. Die Mess-abläufe sind bei diesen Prüf-geräten vorgegeben.
Die Messgeräte müssen derNormenreihe DIN VDE 0404und DIN VDE 0413 ent-sprechen. Die für die Wieder-holungsprüfung benutztenMessgeräte sind regelmäßignach Herstellerangabe zuprüfen und zu kalibrieren.
*) Soweit das Sekutestgerät denPrüfanforderungen aus DIN VDE0105 Teil 1 in der Fassung 7/1983entspricht, wird empfohlen, diesesentsprechend DIN VDE 0702-1umrüsten zu lassen.
*)
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19
GUV-I 8524
20
X
i. O.Fehler
Bitteankreuzen
Betrie
bste
il
Sich
Betriebsmittel
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
PRÜFJAHR 19
Beispiel für eine
EDV-unterstützte
Dokumentation der
Prüfungen
*) falls erforderlich
Prüfnachweis
Ein Prüfnachweis über diedurchgeführten Wieder-holungsprüfungen ist aufVerlangen des zuständigenUnfallversicherungsträgers zuführen. Im eigenen Interesseempfiehlt sich jedoch dieDokumentation der Prüfun-gen, um im Zweifelsfall dieDurchführung der Prüfungennachweisen zu können. Inhaltund Gliederung des Prüf-buches, der Karteikarte, desErfassungsbogens, der EDV-unterstützten Dokumentationo.Ä. sind den speziellenErfordernissen anzupassen.
Beispiel einer Dokumentationfür Wiederholungsprüfungenortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
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21
chtp
rüfu
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Prüfer
*) falls notwendig
Betrieb: Karte Nr.
TermineTechn. Daten
SE-Q.BASE–
Anlagen Termine Prüfungen Kataloge Programm
F1Hilfe
F2Historie
F3Standort
F4Info
F5Abbruch
Bestand Prüfungen
Bügeleisen ID-Nr.: 000100010001
Anzahl: 200 Nr.: 1 Allgemein Unleserlich Arbeitsvor. Übersicht Einsicht
Nr. Arbeitsschritt Messwert Einheit Erfolgreich1 Schutzleiterwiderstand 0,077 Ohm J ????2 Isolationswiderstand 126,6 MOhm J3 Nennspannung (Isolationswiderstand) 539,0 V J4 Ersatzgeräteableitstrom 0,160 mA J5 Sichtprüfung Schutzleiter J6 Sichtprüfung Isolierteile J7 Sichtprüfung Gehäuse J8 Sichtprüfung Anschlußleitung J9 Sichtprüfung Typschild J10 Sichtprüfung unsachgemäßer Gebrauch J11 Funktionstest
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23
GUV-I 8524
Prüfunggemäß § 5 UVV (GUV-V A 2)
hierPrüfplaketteeinkleben
nächste Prüfung
Selbstklebestreifen
Nächster Termin
Prüfplaketteeinkleben
Nächster Term
in
99
99
22
E-CHECKGeprüft nach VDE
nächster Prüftermin
Adresse derPrüfenden
Firma
97 00
98 99
12
6
34
5 7 8 910
1112
Geprüft
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
durch . . . . . . . . . . . . . . . . .
gemäß § 5 UVV (GUV-V A 2)
hierPrüfplaketteeinkleben
nächste Prüfung
1999
Prüfplaketten
In der Praxis hat es sichbewährt, die geprüftenBetriebsmittel mit einer derPrüfplaketten, wie sie bei-spielsweise hier abgebildetsind, zu versehen.Die Plaketten haben denVorteil, dass der Benutzerfeststellen kann, ob einelektrisches Betriebsmittelgeprüft ist bzw. wann eswieder geprüft werden muss.
Auch für Verlängerungs- bzw.Geräteanschlussleitungen gibtes dauerhafte Markierungenmit Prüfplaketten, die um denMantel der Leitung gewickeltwerden können.
Die Prüfplakette entbindetden Benutzer eines elektri-schen Betriebsmittels nichtvon der Pflicht, aufgetreteneMängel unverzüglich zumelden und das elektrischeBetriebsmittel der weiterenNutzung zu entziehen.
GUV-I 8524
PRÜFJAHR Betrieb: Karte Nr.
X
i. O.Fehler
Bitteankreuzen
Betrie
bste
il
Sichtp
rüfu
ngSch
utzle
iter
Isol
atio
ns-
wider
stan
dErs
atz-
able
itstro
m*)
Berüh
rung
sstro
m*)
Schut
zleite
rstro
m*)
Funk
tions
prüf
ung
(Bem
erku
ng)
Repar
atur
zug
efüh
rt
Gep
rüft
am
Nächs
ter P
rüfte
rmin
Prüfer
Betriebsmittel
*) falls notwendig
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
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i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
i. O.Fehler
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