r u n d s c h r e i b e n - wuapaa die...
Post on 11-Jul-2020
2 Views
Preview:
TRANSCRIPT
R U N D S C H R E I B E N ________________________________________
Nr. 1 Landesinnung der Tischler
und Holzgestaltende Gewerbe NÖ
Juni 2014
________________________________________
Inhalt
________________________________________
Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion
Landesinnung der Tischler und Holzgestaltende Gewerbe, Landsbergerstr. 1, 3100 St. Pölten,
02742/851 19171, Fax: 02742/851 19179,
Email: holz.chemie@wknoe.at,
Internet: www.tischlernoe.at
Erscheinungsort St. Pölten Verlagspostamt 3100 St. Pölten DVR: 0043061
1. Verbraucherrechte NEU
2. Preisberichtigung
(Lohnanteil bei lfd. Verträgen mit der öffentlichen Hand)
3. Checklisten zu Pflichtpraktika
4. Tischlerkongress
5. Handwerkerbonus
6. Meisterfeier 2014
7. Unternehmens-Jubiläen
8. Bundeslehrlingswettbewerb 2014 (Beilage Broschüren)
9. BLWB 2014 – Unser Team für NÖ
10.Homepage – Tischler NÖ (Update)
Ein Service Ihrer Landesinnung der Tischler NÖ für Sie!
- 1 -
1. Verbraucherrechte NEU
Sie schließen Verträge mit Konsumenten
ab?1
Ab 13. Juni 2014 gibt es für Sie neue gesetzliche Vorschriften: von zusätzli-chen Informationspflichten bis zu Son-derbestimmungen für Vertragsabschlüsse außerhalb Ihres Geschäfts, z.B. in der Kundenwohnung. Gerne hätten wir Ihnen eine erfreulichere Nachricht überbracht. Doch die EU schützt Konsumenten ganz besonders, und das hat seinen Niederschlag in der neuen Verbrau-cherrechte-Richtlinie gefunden. Die Wirtschaftskammer hat sich aber für Sie ins Zeug gelegt und das Schlimmste verhindert: beispielsweise eine enorme Ausweitung der Gewährleistungsfrist oder die Möglichkeit für Konsumenten, einen Vertrag wegen eines Mangels sofort aufzu-lösen. Zusätzlich konnten wir zahlreiche Ausnah-meregelungen für Sie erreichen, wie die Garantie, dass in Österreich keine strenge-ren Regeln gelten dürfen als in der EU. Trotzdem, wir wollen nichts schönreden. Es gibt einige unerfreuliche Änderungen für die Wirtschaft. Wie können wir Ihnen jetzt rasch und un-kompliziert helfen? Durch Informationen und Tipps, damit Sie einen geringeren Aufwand und weniger Mühen durch die neuen Gesetzesregelungen haben. Sehen Sie selbst:
1 Diese neuen Regelungen gelten nicht für Ver-
träge, die Sie mit anderen Unternehmern im Rahmen Ihrer jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit abschließen (b2b Verträge).
Die Neuerungen auf einen Blick
Generelle Informationspflichten für Verträge mit Verbrauchern Wollen Sie einen Vertrag mit einem Konsumenten abschließen, müssen Sie vor der Auftragsunterzeichnung über einige Fakten informieren. In den meis-ten Fällen ergeben sich diese aber aus den Umständen im Geschäftslokal von selbst.
Umfassende Sonderbestimmungen für Außergeschäftsraumverträge Schließen Sie einen Vertrag außerhalb Ihres Geschäftes ab, zum Beispiel in der Kundenwohnung, gibt es zusätzlich zu den Informationspflichten weitere Neuerungen. Zum Beispiel muss der Vertrag schriftlich sein. Auch kann Ihr Kunde innerhalb von 14 Tagen ohne An-gabe von Gründen vom Vertrag zurück-treten.
Umfassende Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge (z.B. Webshop) Wenn Sie einen Webshop betreiben, gibt es auch Neuerungen: zusätzlich zu den neuen vorvertraglichen Informati-onspflichten, ein 14-tägiges Widerrufs-recht, Pflichtangaben beim Bestell-Button und neue Kosten- und Gefahr-tragungsregeln.
Neue Regelung des Gefahrenüber-gangs beim Versendungskauf Bei Versandgeschäften mit Verbrau-chern geht die Gefahr im Normalfall bereits bei der Übergabe der Ware an den Transporteur über.
Kundenhotlines dürfen keine Mehr-wertnummern mehr haben Betreiben Sie ein Kundenhotline, dür-fen Sie keine Mehrwertnummern wie z.B. 0800er oder 0900er Telefonnum-mern verwenden.
- 2 -
Informationen finden Sie auf unserer Website wko.at. Geben Sie einfach den Suchbegriff „Verbraucherrechte neu“ ein. Haben Sie Fragen? Detail-Infos, Servicedokumente zum Down-load und konkrete Beispiele finden Sie un-ter: wko.at Suchbegriff: Verbraucherrechte neu oder Sie klicken auf: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Allgemeines-Zivil--und-Vertragsrecht/Vertragsrecht-allgemein/Verbraucherrechte-Richtli-nie_bringt_wesentliche_Aenderungen.html. Und wenn Sie uns persönlich sprechen wol-len, melden Sie sich bitte unter:
T: 02742/851-19171 E: holz.chemie@wknoe.at.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
2. Preisberichtigung
(Lohnanteil bei lfd. Verträgen mit der öffentlichen Hand)
>>> Preisberichtigung betreffend den Anteil Lohn bei laufenden Verträgen mit der öffentlichen Hand zu veränderlichen Preisen für Tischler <<< In der Verhandlung am 20. Mai 2014 mit der unabhängigen Schiedskommission im Bundesministerium für Wirtschaft und Ar-beit konnte die Bundesinnung der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe folgen-de Einigung über die Erhöhung des Anteils Lohn bei laufenden Verträgen mit der öf-fentlichen Hand erzielen:
Die Kommission hat für die Tischler (in-klusive der Berufsgruppe Parkettboden-leger) hinsichtlich des ganzen Bundesge-bietes eine Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor für Aufträge, die unter die Preisumrechnung der ÖNORM B 2111 fallen, von 2,1 % mit Wirksamkeit 01. Mai 2014 festgestellt. 1) Bei laufenden Verträgen zu veränderlichen Preisen, die vor dem 01. Mai 2000 abge-schlossen wurden, ergibt sich gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Fassung 01.01.1992) bei allen ab dem 01. Mai 2014 erbrachten Leistungen für die Erhöhung des Anteils „Lohn“ ein Abminde-rungsfaktor von 0,89. Dabei wird eine Erhöhung des Anteils „Lohn“ um 1,869 % festgestellt. 2) Bei allen Verträgen, die mit 01. Mai 2000 oder danach abgeschlossen wurden bzw. werden und gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Fassung 01.05.2000 bzw. 01.05.2007) vereinbart wurden, ergibt sich ein Abminderungsfaktor von 0,98. Dabei wird eine Erhöhung des Anteils „Lohn“ um 2,058 % festgestellt. Hinweis: Der Grenzwert gem. ÖNORM B 2111 ist zu beachten. Sofern dem Bauvertrag von der ÖNORM B 2111 abweichende Bestimmungen für die Preisumrechnung zugrunde liegen, gilt die-se Empfehlung insoweit, als über ihre An-wendung zwischen den Vertragspartnern das Einvernehmen hergestellt wird.
3. Checklisten zu Pflichtpraktika
Im Auftrag der Abteilung für Jugendpolitik im BMFJ von den Österreichischen Jugend-infos in Kooperation mit der Bundesju-gendvertretung, dem BMASK, dem bundes-weiten Netzwerk Offene Jugendarbeit, dem Landesschulrat der Steiermark und der WKÖ wurde 4 Checklisten über Pflichtpraktika erstellt.
- 3 -
Die Checklisten sind die rechtliche Infor-mation betreffend im Wesentlichen gleich, richten sich jedoch an den jeweiligen Ad-ressatenkreis:
Schüler
Eltern
Lehrer
Arbeitgeber In allen Checklisten findet sich auf der letzten Seite u.a. auch der Link auf unser Informati-onsangebot auf wko.at. (Siehe Beilagen!)
4. Tischlerkongress
Bereits zum 3. Mal veranstaltet der Wirt-schaftsverlag zusammen mit dem Tischler Journal den Tischlerkongress. Der diesjährige Tischlerkongress findet am 11. und 12. Sep-tember, in Salzburg statt. Unter anderem zählt auch unser NÖ Landesin-nungsmeister KommR Ing. Helmut Mitsch zu den zahlreichen Referenten der Veranstaltung. Mitsch wird einen Vortrag zur neuen Tisch-lerservice GmbH zum Besten geben. Dieser stellt allerdings nur einen von zahlreichen, interessanten Fach-Impulsen am Tischlerkon-gress dar. Nähere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter:
www.tischlerkongress.at
5. Handwerkerbonus
Unter folgendem Link, finden Sie aktuelle In-formationen zum Handwerkerbonus:
https://www.meinefoerderung.at/hwbweb/
6. Meisterfeier 2014
Nach der spektakulären 30-Jahr-Feier im vergangenen Jahr, werden unsere Tisch-lermeister auch heuer wieder im Rahmen der 31. Meisterfeier in Pöchlarn geehrt und gefeiert. Die diesjährige Meisterfeier findet am Samstag, 28. Juni 2014, in Pöchlarn statt. KONTAKT:
Meisterschule für Tischler Oskar-Kokoschka-Straße 5 3380 Pöchlarn Tel.: 02757 / 7690 E-Mail: poechlarn@meisterschuletischler.at
www.meisterschule-tischler.at
7. Unternehmens-Jubiläen
Ihre Landesinnung ehrt jedes Jahr Mitglie-der - für ihre langjährige ununterbroche-ne (25-jährige, 30-jährige, 35-jährige, 40-jährige, 45-jährige, etc.) Mitgliedschaft bei der NÖ Landesinnung der Tischler - mit einer Urkunde und einer Medaille. In unserem elektronischen Mitgliederver-zeichnis sind grundsätzlich nur aktuelle Mitgliedsdaten verfügbar. Als Kriterium für die Ehrung gilt das „Gründungsdatum“, welches bei uns als Datum der Ausstellung bzw. Rechtskraft des (aktuellen) Gewerbescheines gespei-chert ist. Problematisch ist dies vor allem dann, wenn im Laufe der Jahre Änderungen (z.B. Umwandlung von einem Einzelunterneh-men in eine GmbH, etc.) durchgeführt wurden. In solchen Fällen scheint die frühere Mit-gliedschaft nicht auf und wir können die nötigen Schritte für die Ehrung im Rahmen der Meisterfeier, zu der am Samstag, 28. Juni 2014 eingeladen wird, nicht einleiten.
- 4 -
Daher bitten wir Sie, falls Sie 2014 ein Unternehmens-Jubiläum feiern und eine Ehrung wünschen, uns bis spätestens 13. Juni 2014, Ihre Firmendaten (Firmenna-me, Adresse, Kontaktdaten und Gewerbe-daten) sowie die Dauer des Bestehens Ihres Unternehmens zu übermitteln. KONTAKT:
E-Mail: holz.chemie@wknoe.at Fax: 02742/851-197179
8 BUNDES-
Lehrlingswettbewerb 2014
Unter dem Motto „Täler – Seen – alles Tischler!“ lädt dieses Jahr die Landesin-nung Kärnten zum Bundeslehrlingswettbe-werb der Tischler und Tischlereitechniker ein. Die letzten Vorbereitungen für den Bewerb werden bereits getroffen und auch die Besten der Besten bereiten sich zurzeit auf den im Juni stattfindenden Wettbe-werb vor. Aus gegebenem Anlass, übermitteln wir Ihnen in Kooperation mit der Landesinnung Kärnten, beiliegende Informations-Broschüre zum Bun-deslehrlingswettbewerb 2014.
9. BLWB – Unser Team für NÖ
Die Ausscheidungen für den diesjährigen Bundesbewerb der Tischler und Tischlerei-techniker sind abgeschlossen. 5 engagierte Damen und Herren konnten sich gegen ihre MitstreiterInnen durchset-zen. Der 55. Bundeslehrlingswettbewerb der Tischler und Tischlereitechniker findet heuer von 20.-22. Juni statt. In diesem Jahr gastieren unsere jungen Tischlertalen-te in Villach, in Kärnten.
Unser Team für Niederösterreich setzt sich folgendermaßen zusammen: Tischler
Lukas FROMHUND (BENE AG)
Bernd HOFLEITNER-BARTMANN (Ostermann e.U.)
Mathias MADERTHANER (BENE AG)
Tischlereitechniker
Sophia Leopoldine STOCKNER (BENE AG) - PLANUNG
Leonhard EMMINGER (Mitsch GmbH) – PRODUKTION
Wir wünschen unseren Landesvertretern alles Gute und viel Erfolg für den Bewerb!
10. Homepage – Tischler NÖ
(Update) Auf unserer Homepage finden Sie alle aktuellen, die Landesinnung der NÖ Tischler betreffenden, Termine sowie kürzlich stattgefunden Veranstaltungen rund um die Tischlerbranche. Weiters können Sie sich über zahlreiche Fakten, wie z.B. über aktuelle Informa-tionen im Bereich „Arbeitsinspekto-rat“ oder den im Frühjahr aktualisier-ten Tischler-Kollektivvertrag informie-ren.
Aktuelle Beiträge und
Informationen finden Sie wie gehabt auf
unserer Homepage: http://www.tischlernoe.at/
- 5 -
Freundliche Grüße
Ihre Landesinnung
KommR Ing. Helmut Mitsch Landesinnungsmeister
Mag. Gregor Berger Innungsgeschäftsführer
1
CHECKLISTE PRAKTIKUM – INFOS FÜR JUNGE LEUTE BIS 19 JAHRE Praktikum, Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum, Volontariat – dir raucht schon der Kopf?
Dann lies dir die folgenden Infos durch!
Wichtige Informationen zum PraktikumEin Praktikum steht im Zusammenhang mit einer Ausbildung, die du gerade machst oder beginnen
möchtest. Du sammelst erste berufliche Erfahrungen, knüpfst Kontakte für spätere Bewerbungen,
lernst den Arbeitsalltag kennen und erweiterst deine Kenntnisse.
Wenn du dein Praktikum im Ausland absolvieren willst, gibt es dafür eine EU-Förderung (Erasmus+,
Berufsbildung, Mobilität). Auf www.bildung.erasmusplus.at, in deiner Schule, beim Landesschulrat
oder beim Verein IFA in Wien bekommst du dazu nähere Informationen.
Pflichtpraktika sind in Lehrplänen einiger Schulen vorgeschrieben. Das Praktikum gehört zu deiner
Ausbildung, es ergänzt dein schulisches Wissen.
Ein freiwilliges Praktikum machst du, um einen Beruf kennen zu lernen und Erfahrungen zu sammeln.
Eine Form des freiwilligen Praktikums ist das Volontariat.
Wichtig für Jugendliche, die in Österreich nicht arbeiten dürfen: Für ein Pflichtpraktikum oder ein
Volontariat braucht es keine Beschäftigungsbewilligung.
Rechte und PflichtenZunächst geht es um die Frage, ob dein Praktikum die Eigenschaften eines Arbeits- oder eines Ausbil-
dungsverhältnisses hat.
Pflichtpraktika und freiwillige Praktika können sowohl Arbeitsverhältnisse als auch Ausbildungs-
verhältnisse sein. Ausschlaggebend dabei ist, ob die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses (wie Ein-
gliederung in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit, persönliche Arbeitspflicht) überwiegend
erfüllt sind oder nicht.
Beim Praktikum als Arbeitsverhältnis ergeben sich die Rechte und Pflichten aus den entsprechenden
geltenden Rechtsvorschriften (insbesondere Angestelltengesetz, ArbVG, AVRAG, GlbG, ABGB, GewO,
Kollektivverträgen etc.). Es geht um die persönliche Arbeitsleistung, die du für das Unternehmen
erbringst. Dafür hast du zum Beispiel das Recht auf den angemessenen oder kollektivvertraglich
festgesetzten Lohn (Beispiel: Gastgewerbe), bezahlte Krankenstandstage, kollektivvertragliche Son-
derzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubszuschuss und Urlaub. Du hast dabei aber auch Pflichten
zu erfüllen: du musst geregelte Arbeitszeiten einhalten, konkrete Leistungen erbringen, Weisungen
befolgen und noch einiges mehr.
Beim Praktikum als Ausbildungsverhältnis stehen das Lernen und das Kennenlernen des Berufes
im Vordergrund. Es gibt kein Recht auf Mindestbezahlung. Dafür musst du dich auch nicht an die Ar-
beitszeiten des Betriebes halten und auch keine persönliche Arbeitsleistung erbringen. Auf jeden Fall
wird aber mit dem Unternehmen eine Praktikumsvereinbarung geschlossen. Volontariate sind häufig
Ausbildungsverhältnisse.
Die Sachlage ist durchaus komplex: Arbeitsverhältnisse können auch Ausbildungselemente zum Inhalt
haben, und umgekehrt können auch bestimmte grundsätzlich als Arbeitsleistung zu qualifizierende
Tätigkeiten im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen erbracht werden.
2
Je nachdem, inwieweit du dich tatsächlich an Arbeitszeiten des Betriebes halten musst und nach
Weisungen persönlich arbeitsverpflichtet bist, bist du zu entlohnen.
In jedem Fall gelten für Jugendliche unter 18 Jahren besondere Bestimmungen. Geregelt ist das im
Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Darin ist z.B. die tägliche, maximale Arbeits-
zeit von 8 Stunden geregelt. Der Urlaubsanspruch wird im Urlaubsgesetz geregelt.
Fragen? Nicht immer ist die Rechtssituation von PraktikantInnen in arbeits- und sozialversicherungsrechtli-
cher Hin sicht klar. Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer geben hier Auskunft. Die
Kontaktdaten findest du unter www.arbeiterkammer.at, www.jugend.gpa-djp.at oder www.wko.at.
Weiterführende Links gibt’s in der Linkbox.
Tipps vor, während und nach dem Praktikum
Vor dem Praktikum:
Praktikumsstelle suchen
n Viele Jugendliche finden ihre Praktikumsstelle über Eltern, Verwandte, Bekannte und FreundInnen. Verlass
dich aber nicht darauf, sondern mach dich aktiv auf die Suche nach Praktikumsstellen. Auch deine Schule
führt eine aktuelle Liste mit geeigneten Praktikumsfirmen und es gibt geschulte LehrerInnen, die dir bei der
Suche weiterhelfen können. SchülerInnen höherer Klassen sind ebenfalls eine wichtige Informationsquelle.
Hast du alle Firmen, die in deiner Umgebung in der von dir gewünschten Branche tätig sind, kontaktiert?
n Ist deine Bewerbung aktuell und überzeugend gestaltet? Versuche Informationen über deinen gewünsch-
ten Praktikumsplatz einzuholen und arbeite diese in dein Motivationsschreiben ein. Bereite dich gut auf
das Bewerbungsgespräch vor, indem du deine Stärken gut kennst und sie auch in Zusammenhang mit den
Anforderungen im Praktikum bringst. Bereite auch Fragen vor, die du an den / die Chef / Chefin hast.
n Tipps zur Bewerbung, zum Verfassen von Bewerbungsschreiben und Lebenslauf findest du in der Jugend-
info-Broschüre „Ferien- und Nebenjobsuche“. Du bekommst sie in deiner Jugendinfo: www.jugendinfos.at
n Kläre im Vorfeld ab, ob es sich bei deinem Praktikum um ein Arbeits- oder ein Ausbildungsverhältnis handelt.
Bewerbungsprotokoll führen
n Mach dir eine Liste mit allen Unternehmen, die du kontaktierst. Damit behältst du den Überblick. Solltest du
für dein Pflichtpraktikum keine Stelle finden, kannst du diese Liste in der Schule vorlegen und damit nach-
weisen, dass du dich um eine Stelle bemüht hast.
Praktikumsvereinbarung oder Arbeitsvertrag verstehen
n Wenn Dir eine Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Dienstzettel oder Praktikumsvereinbarung) zur Unterschrift
vorgelegt wird, solltest du alles genau lesen, verstehen (wenn nicht: nachfragen!) und gegebenenfalls auch
nachprüfen lassen.
n Ein Praktikums- oder Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Es ist jedoch
gut, wenn du etwas in der Hand hast, mit dem du nachweisen kannst, was ihr vereinbart habt (z.B. Beginn
und Ende des Praktikums, genaue Tätigkeiten; beim Arbeitsvertrag darüber hinaus noch Arbeitszeit und
Entlohnung). Jedenfalls ist bei einem Arbeitsverhältnis, das länger als 1 Monat dauert, zumindest ein soge-
nannter Dienstzettel auszuhändigen, der alle wichtigen Punkte der Vereinbarung enthält (Vertragspartner,
Arbeitszeit, Entlohnung etc.) Geregelt ist das im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG).
3
Pflichtpraktikum und Lehrplan vergleichen
n Pflichtpraktika müssen dem Lehrplan entsprechen. Im Lehrplan ist festgelegt, welche Tätigkeiten du im
Unternehmen ausüben sollst und was du dabei lernen musst. Klär mit deiner Schule ab, ob das Praktikum
angerechnet wird.
n Vereinbare auch vorab, was die Bestätigung am Ende des Praktikums enthalten soll, vor allem in Hinblick
auf die zu erreichenden Lernziele.
n Überleg dir auch für dich, was du dir erwartest und was lernen möchtest, und mach dir dazu auch Notizen.
Während des Praktikums:
Anmeldung zur Sozialversicherung überprüfen
n Für die Dauer des Praktikums in der Form eines Arbeitsverhältnisses bist du vom Betrieb bei der Gebiets-
krankenkasse und für die Dauer eines unbezahlten freiwilligen Praktikums/Volontariates bist du vom
Betrieb bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt anzumelden und damit zumindest unfallversichert.
Von der Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse musst du eine Kopie erhalten. Bei einem Praktikum in der
Form eines Arbeitsverhältnisses bist du vollversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversi-
cherung), wenn dein Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (395,31 Euro, Stand: 2014). Zur Über-
prüfung, ob du bei der Gebietskrankenkasse angemeldet worden bist oder nicht, kannst du jederzeit von der
Gebietskrankenkasse einen kostenlosen Versicherungsdatenauszug (auch online) anfordern. Zu beachten
ist dabei allerdings, dass die Daten über das Arbeitsverhältnis nicht sofort nach der Anmeldung, sondern
erst zeitversetzt später im Versicherungsdatenauszug aufscheinen.
Notizen zur Arbeitszeit und zu den Tätigkeiten machen
n Schreib dir täglich auf, wie lange du gearbeitet hast und welche Tätigkeiten du verrichtet hast. Pflichtprakti-
kantInnen haben damit eine Dokumentation für den Bericht, den sie für die Schule schreiben müssen. Sollte
es zu Schwierigkeiten im Praktikum kommen, brauchst du diese Notizen als Nachweis deiner erbrachten
Leistungen und des Erlernten.
Lernfortschritte und Ausbildungsziele überprüfen
n Zu Beginn des Praktikums hast du Vereinbarungen getroffen. Vergleiche zwischendurch immer wieder, ob
diese eingehalten werden. Überlege dir, ob deine Erwartungen ans Praktikum erfüllt werden und ob du das
lernst, was vereinbart wurde.
Nach dem Praktikum:
Praktikumsbestätigung mitnehmen
n Am Ende des Praktikums musst du eine Praktikumsbestätigung erhalten. PflichtpraktikantInnen brauchen
diese für die Schule, alle anderen für ihre zukünftigen Bewerbungen. PraktikantInnen im Arbeitsverhältnis
steht am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Dienstzeugnis zu.
Praktikum nachbesprechen
n Besprich mit den zuständigen LehrerInnen, wie es dir in deinem Praktikum ergangen ist und gib auch an, ob
die Praktikumsstelle deiner Meinung nach zu empfehlen ist. Du gibst damit wertvolle Hinweise für weitere
PraktikantInnen.
4
Cash zurück!
n Das Einkommen aus einem Pflichtpraktikum ist prinzipiell steuerpflichtig. Das heißt, ab einem Einkommen
von rund 1.190,– Euro brutto monatlich (Stand 2014) ist auch Lohnsteuer zu bezahlen. Du kannst aber die
einbezahlte Lohnsteuer im darauffolgenden Jahr im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zurückho-
len. ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, können sich bis zu 110,–
Euro vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer); Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.
n Lass Dir dabei helfen, es zahlt sich aus!
Mehr dazu unter „ArbeitnehmerInnenveranlagung“ in der Link Box.
Linkbox – Wer hilft weiter?
Bei Fragen zum Praktikum geben Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder Wirtschaftskammer Auskunft.
Die Kontaktdaten finden sich auf www.arbeiterkammer.at , www.jugend.gpa-djp.at bzw. www.wko.at
Wichtige Links
• Arbeiterkammer: Infos und Broschüren
www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/schule/Praktikum.html
www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/SteuerundGeld (Arbeitnehmerveranlagung)
• Sozialministerium: Infos und Broschüren
www.sozialministerium.at > Arbeit > Arbeitsrecht > PraktikantInnen
• Wirtschaftskammer: Infos und Infoblätter
wko.at/Ausbildungsverhaeltnisse
Die Kontaktdaten der Jugendinfostellen in ganz Österreich finden sich unter www.jugendinfos.at
Diese Checkliste wurde 2014 im Auftrag der Abteilung für Jugendpolitik im BMFJ von den Österreichi-
schen Jugendinfos in Kooperation mit der Bundesjugendvertretung (BJV), dem Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), dem Bundesweiten Netzwerk Offene Jugend-
arbeit (BOJA), dem Landesschulrat der Steiermark und der Wirtschaftskammer Österreich erstellt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos www.jugendinfo.at
Alle Praktikums-Checklisten finden sich auch auf www.oesterreichisches-jugendportal.at
BUNDESJUGENDVERTRETUNGAUSTRIAN NATIONAL YOUTH COUNCIL
1
CHECKLISTE PRAKTIKUM – INFOS FÜR ELTERN
Ihr Sohn oder Ihre Tochter ist auf der Suche nach einer Praktikumsstelle? Dann können auch Sie als
Eltern unterstützen!
In einem Praktikum kommt Ihr Sohn / Ihre Tochter das erste Mal mit der Arbeitswelt in Kontakt und
wird feststellen, dass dort andere (Spiel)Regeln gelten als in der Schule oder zu Hause. Um diese
Erfahrungen sinnvoll für den weiteren Lebensweg auswerten zu können und so ein erfolgreiches Prak-
tikum zu absolvieren, kann für die Jugendlichen Unterstützung von Eltern und Schule hilfreich sein.
Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Sie können nicht davon ausgehen,
dass die Erfahrungen, die Sie als Jugendliche / r auf Arbeitssuche gemacht haben, noch dieselben
sind. Bei der Suche nach einer Praktikumsstelle werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Neues lernen.
Unterstützen Sie die / den Jugendliche / n bei der Stellensuche, aber übernehmen Sie nicht ihre / seine
Aufgaben. Die Lernerfahrung eines Praktikums beginnt nicht erst am ersten Arbeitstag, sondern be-
reits bei der Suche nach einer geeigneten Stelle.
Falls Sie Fragen haben, gibt es Informations- und Beratungsstellen, die weiterhelfen. In der Link-Box
am Ende finden Sie die passende Stelle.
Wichtige Informationen zum PraktikumEin Praktikum steht im Zusammenhang mit der Ausbildung, die ihre Tochter / Ihr Sohn gerade macht,
oder beginnen möchte.
Pflichtpraktika sind in Studien- oder Lehrplänen einiger Schulen vorgeschrieben und geregelt. Das
Praktikum gehört zur Ausbildung, es ergänzt das schulische Wissen.
Ein freiwilliges Praktikum wird gemacht, um einen Beruf kennen zu lernen und Erfahrungen zu
sammeln. Eine Form des freiwilligen Praktikums ist das Volontariat.
Rechte und PflichtenZunächst geht es um die Frage, ob ein Praktikum die Eigenschaften eines Arbeits- oder eines Ausbil-
dungsverhältnisses hat.
Pflichtpraktika und freiwillige Praktika können sowohl Arbeitsverhältnisse als auch Ausbildungsver-
hältnisse sein. Ausschlaggebend ist, ob die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses (wie Eingliederung
in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit, persönliche Arbeitspflicht) überwiegend erfüllt sind
oder nicht.
Beim Praktikum als Arbeitsverhältnis ergeben sich die Rechte und Pflichten aus den geltenden
Rechtsvorschriften (insbesondere Angestelltengesetz, ArbVG, AVRAG, GlbG, ABGB, GewO, Kollektiv-
verträgen etc.). Es geht um die persönliche Arbeitsleistung, die für das Unternehmen erbracht wird.
Dafür hat man zum Beispiel das Recht auf den angemessenen oder kollektivvertraglich festgesetzten
Lohn (Beispiel: Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe), bezahlte Krankenstandstage, kollekti-
vvertragliche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubszuschuss und Urlaub. Es sind dabei aber
auch Pflichten: geregelte Arbeitszeiten, sind einzuhalten, konkrete Leistungen zu erbringen, Weisun-
gen zu befolgen und einiges mehr zu erfüllen.
2
Beim Ausbildungsverhältnis stehen das Lernen und das Kennenlernen des Berufes im Vorder-
grund, und nicht die Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Es gibt kein Recht auf Mindestbezahlung.
Dafür muss sich die Praktikantin / der Praktikant nicht an die Arbeitszeiten des Betriebes halten und
auch keine persönliche Arbeitsleistung erbringen. Es wird auf jeden Fall eine Praktikumsvereinbarung
abgeschlossen. Volontariate sind häufig Ausbildungsverhältnisse.
Die Sachlage ist durchaus komplex: Arbeitsverhältnisse können auch Ausbildungselemente zum Inhalt
haben, und umgekehrt können auch bestimmte grundsätzlich als Arbeitsleistung zu qualifizierende
Tätigkeiten im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen erbracht werden.
Je nachdem, inwieweit sich Ihr Sohn /Ihre Tochter tatsächlich an Arbeitszeiten des Betriebes halten
muss und nach Weisungen persönlich arbeitsverpflichtet ist, ist er / sie zu entlohnen.
In jedem Fall gelten für Jugendliche unter 18 Jahren besondere Bestimmungen. Geregelt ist das im
Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Darin ist z.B. die maximale tägliche
Arbeitszeit von 8 Stunden festgelegt. Der Urlaubsanspruch ist durch das Urlaubsgesetz geregelt
Fragen? Nicht immer ist die Rechtssituation von PraktikantInnen in arbeits- und sozialversicherungsrechtli-
cher Hin sicht klar. Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer geben hier Auskunft. Die
Kontaktdaten finden sich unter www.arbeiterkammer.at, www.jugend.gpa-djp.at oder www.wko.at.
Weiterführende Links gibt es in der Linkbox.
Tipps vor, während und nach dem Praktikum
n Nutzt Ihr Sohn / Ihre Tochter verschiedene Möglichkeiten, eine Praktikumsstelle zu finden?
n Führt er / sie genaue Aufzeichnungen über die Bewerbungsaktivitäten? Diese dienen bei erfolglo-
ser Suche als Nachweis für die Schule.
n Sind die Bewerbungsunterlagen aktuell und überzeugend gestaltet?
n Ist er / sie auf ein Vorstellungsgespräch gut vorbereitet?
n Beim Pflichtpraktikum: Entspricht das Praktikum dem Lehrplan der Schule? Wer ist in der Schule
die Ansprechperson für Fragen rund ums Praktikum?
n Wissen Sie, welcher Kollektivvertrag für die Branche gilt, in dem Ihr Sohn / Ihre Tochter das Prak-
tikum macht? Sind seine Bestimmungen auch auf PraktikantInnen anwendbar? Wenn ja, welche ?
(Auskunft zu Kollektivverträgen gibt die AK).
n Liegt etwas Schriftliches vor (Praktikumsvereinbarung, Arbeitsvertrag): bitte genau durchlesen!
Es besteht auch die Möglichkeit, sich an AK oder WK zu wenden, um überprüfen zu lassen, ob die
Angaben den rechtlichen Bestimmungen entsprechen.
n Macht sich die / der Jugendliche täglich Notizen zu den Anwesenheits- bzw. Arbeitszeiten, zu den
im Praktikum erledigten Tätigkeiten und dem Erlernten?
n Sprechen Sie regelmäßig zu Hause über die ersten Berufserfahrungen Ihres Sohnes / Ihrer
Tochter?
n Entsprechen die Tätigkeiten im Praktikum den Vereinbarungen und den rechtlichen Bestimmun-
gen (z.B. keine Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren, keine Arbeit mit gefährlichen Ma-
schinen, …)? Hier können die Beratungsstellen der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer
weiterhelfen.
3
n Hat sie / er am Ende eine Bestätigung für die Schule oder für zukünftige Bewerbungen
bekommen?
n Geld zurück: Das Einkommen aus einem Pflichtpraktikum ist prinzipiell steuerpflichtig. Das heißt,
ab einem Einkommen von rund 1.190,– Euro brutto monatlich (Stand 2014) ist auch Lohnsteuer zu
bezahlen. Ihre Tochter / ihr Sohn kann aber die einbezahlte Lohnsteuer im darauffolgenden Jahr
im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung zurückholen. ArbeitnehmerInnen, die so wenig
verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, können sich bis zu 110,– Euro vom Finanzamt zurück-
holen (Negativsteuer); Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen. Mehr dazu unter
„ArbeitnehmerInnenveranlagung“ in der Link Box.
Linkbox – Wer hilft weiter?
Bei Fragen zum Praktikum geben Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer Auskunft.
Die Kontaktdaten finden sich auf www.arbeiterkammer.at, www.jugend.gpa-djp.at bzw. www.wko.at
Wichtige Links
• Arbeiterkammer: Infos und Broschüren
www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/schule/Praktikum.html
www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/SteuerundGeld (Arbeitnehmerveranlagung)
• Sozialministerium: Infos und Broschüren
www.sozialministerium.at > Arbeit > Arbeitsrecht > PraktikantInnen
• Wirtschaftskammer: Infos und Infoblätter
www.wko.at > Service > Arbeitsrecht und Sozialrecht > Arbeitsrecht > Ausbildungsverhältnisse
Die Kontaktdaten der Jugendinfostellen in ganz Österreich finden sich unter www.jugendinfos.at
Diese Checkliste wurde 2014 im Auftrag der Abteilung für Jugendpolitik im BMFJ von den Österreichi-
schen Jugendinfos in Kooperation mit der Bundesjugendvertretung (BJV), dem Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), dem Bundesweiten Netzwerk Offene Jugend-
arbeit (BOJA), dem Landesschulrat der Steiermark und der Wirtschaftskammer Österreich erstellt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos www.jugendinfo.at
Alle Praktikums-Checklisten finden sich auch auf www.oesterreichisches-jugendportal.at
BUNDESJUGENDVERTRETUNGAUSTRIAN NATIONAL YOUTH COUNCIL
1
DAS (PFLICHT)PRAKTIKUM – CHECKLISTE FÜR SCHULEN
SchülerInnen der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen höheren und mittleren, der
höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, der Tourismus- und Hotelfachschulen, sowie
der höheren Lehranstalten für Kultur- und Kongressmanagement müssen laut ihrem Lehrplan
Pflichtpraktika absolvieren.
Die SchülerInnen sollen in diesen Praktika einschlägige Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die den
Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes entsprechen. Die in der Schule erworbenen Kompetenzen
sollen in der Berufsrealität erprobt und umgesetzt werden. Weiters sollen die SchülerInnen lernen,
sich gegenüber Vorgesetzten, KollegInnen, sowie KundInnen angemessen zu verhalten und durch die
Erfahrung an Selbstsicherheit gewinnen.
Praktika können im In- und Ausland absolviert werden. Auslandspraktika ermöglichen in besonderem
Maße interkulturelle Erfahrungen, Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Mobilitätserfahrungen, Hori-
zonterweiterung und sind ein besonderes Plus im Lebenslauf. Sie werden über das EU-Bildungsförde-
rungsprogramm Erasmus+ finanziell unterstützt.
Wie kann die Schule unterstützen?Die Schule kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihrer langjährigen Erfahrung die SchülerInnen
bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz unterstützen. Dafür kann eine Datenbank mit
Informationen über Firmen früherer PraktikantInnen der Schule oder mit Unternehmen, mit denen
die Schule in Kooperation steht, angelegt und den SchülerInnen zugänglich gemacht werden. Bei der
Errichtung einer Datenbank zu den Praktika sind die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestim-
mungen einzuhalten. Sehr oft suchen auch regionale Firmen von sich aus den Kontakt zu Schulen, um
sich dort zu präsentieren. Vielleicht lässt sich ein UnternehmerInnentag in der Schule organisieren,
zu dem auch VertreterInnen der Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer eingeladen werden können,
um den SchülerInnen die rechtlichen Fragen des Praktikums näherzubringen.
SchülerInnen sollen im Rahmen des Unterrichts bestmöglich auf das Praktikum vorbereitet werden.
Das gilt sowohl für die fachliche, als auch für die persönliche Vorbereitung. So sollte die Optimierung
der Bewerbungsunterlagen, sowie das Vermitteln der grundlegenden Verhaltensregeln für ein Bewer-
bungsgespräch ausreichend Zeit im Unterricht finden.
Falls Sie Fragen haben, gibt es Informations- und Beratungsstellen, die weiterhelfen. In der Link-Box
am Seitenende finden Sie einige Stellen dazu, sowie auch einen Downloadlink zu einer Praktikumsver-
tragsvorlage.
.
Wichtige Informationen zum (Pflicht)PraktikumDas Pflichtpraktikum steht in engem Zusammenhang mit der schulischen Ausbildung.
Die Tätigkeiten im Praktikum sollen den Bestimmungen des Lehrplans entsprechen. Legen Sie daher
als Schule ein besonderes Augenmerk auf den Praktikumsvertrag zwischen den Unternehmen und
den SchülerInnen. Hier sollte auch eine angemessene Entlohnung vereinbart sein, kollektivvertragli-
che Entgeltbestimmungen sind dabei zu beachten.
Ein freiwilliges Praktikum wird absolviert, um einen Beruf kennen zu lernen und Erfahrungen zu
sammeln. Neben einem freiwilligen Praktikum im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses können derartige
Praktika auch als Volontariate ausgestaltet werden.
Das Praktikum wird meist in der unterrichtsfreien Zeit absolviert.
2
Rechte und Pflichten im PraktikumHier ist die Unterscheidung zwischen Praktikum als Arbeitsverhältnis und Praktikum als Ausbil-
dungsverhältnis wichtig:
Pflichtpraktika und freiwillige Praktika können sowohl Arbeitsverhältnisse als auch Ausbildungs-
verhältnisse sein.
Sind die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses - Weisungsgebundenheit, persönliche Arbeitspflicht,
Eingliederung in den Arbeitsprozess, vorgegebene Aufgaben und Zeiten – überwiegend erfüllt, so
besteht für die / den Praktikantin / Praktikanten das Recht auf entsprechendes Entgelt, Entgeltfortzah-
lung bei Krankheit, Urlaubsanspruch und es gelten die Rechte und Pflichten aus den entsprechenden
Rechtsvorschriften (insbesondere Angestelltengesetz, ArbVG, AVRAG, GlbG, ABGB, GewO, Kollektiv-
verträgen etc.).
Treffen die Kriterien eines Arbeitsverhältnisses nicht zu, und stehen Lern- und Ausbildungszwecke
und nicht die Verpflichtung zur Arbeitsleistung im Vordergrund, so handelt es sich um ein Ausbil-
dungsverhältnis; dieses unterliegt nicht dem Arbeitsrecht und seinen Regelungen. Es gibt kein Recht
auf Mindestbezahlung.
Gleichzeitig entfallen aber auch persönliche Arbeitsverpflichtungen, die Einhaltung der Arbeitszeiten
und die Weisungsgebundenheit seitens der Praktikantin / des Praktikanten. Die allgemeine betrieb-
liche Ordnung, sowie Sicherheitsvorschriften müssen allerdings immer von der Praktikantin / dem
Praktikanten eingehalten werden.
Die Sachlage ist durchaus komplex: Arbeitsverhältnisse können auch Ausbildungselemente zum Inhalt
haben, und umgekehrt können auch bestimmte grundsätzlich als Arbeitsleistung zu qualifizierende
Tätigkeiten im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen erbracht werden.
In jedem Fall gelten für Jugendliche unter 18 Jahren besondere Bestimmungen. Geregelt ist das im
Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Darin ist z.B. die tägliche, maximale
Arbeitszeit von 8 Stunden geregelt. Der Urlaubsanspruch wird im Urlaubsgesetz geregelt.
FragenNicht immer ist die Rechtssituation von PraktikantInnen in arbeits- und sozialversicherungsrechtli-
cher Hin sicht klar. Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer geben hier Auskunft. Die
Kontaktdaten finden sich unter www.arbeiterkammer.at, www.jugend.gpa-djp.at oder www.wko.at.
Weiterführende Links gibt es in der Linkbox.
Tipps vor, während und nach dem Praktikum
Checkliste zur Vorbereitung des Praktikums:
n Ist im Unterricht genügend Zeit für die Vorbereitung des Praktikums eingeplant?
n In welchen Unterrichtsgegenständen werden die SchülerInnen auf das Praktikum vorbereitet?
Welche Vorbereitungsaufgaben werden in welchen Gegenständen erledigt?
n Welche außerschulischen Ressourcen können in die Vorbereitungsarbeit integriert werden? (z.B.
Bewerbungstraining bei AMS, WK, AK, Jugendinfo...)
n Wissen die SchülerInnen Bescheid, in welchen verschiedenen Berufen / Firmen sie aufgrund ihrer
Ausbildung Arbeitserfahrungen sammeln können?
n Sind die SchülerInnen in der Lage, aussagekräftige und überzeugende Bewerbungsunterlagen zu
gestalten?
3
n Sind die SchülerInnen gut auf ein Vorstellungsgespräch vorbereitet?
n Besteht die Möglichkeit, die Firmenkontakte zu intensivieren? (Betriebsbesuche, Präsentationen
von Unternehmen in der Schule, Betriebspraktika von LehrerInnen ...)
n Gibt es eine zuständige Person in der Schule, die einen guten Überblick über all die Firmenkontak-
te hat?
n Sind die internationalen Firmenkontakte der Schule für eventuelle AuslandspraktikantInnen ge-
sammelt?
n Sind die SchülerInnen über die Möglichkeit eines Auslandspraktikums informiert? (Kontaktauf-
nahme mit der Nationalagentur Erasmus+, www.bildung.erasmusplus.at, oder IFA, www.ifa.or.at)
n Ist sichergestellt, dass die SchülerInnen vor Antritt des Praktikums einen Praktikumsvertrag, in
dem die genauen Bedingungen des Praktikums festgelegt sind, unterschrieben haben?
n Wissen die SchülerInnen über die Rechte und Pflichten im Praktikum Bescheid?
n Wird darauf hingewiesen, wann die SchülerInnen Anspruch auf Entlohnung haben, und dass sie
dabei auf kollektivvertragliche Entgeltbestimmungen achten sollen?
n Gibt es zur Minimierung von Über- bzw. Unterforderung Infofolder, die Firmen über den zu erwar-
tenden Ausbildungsstand der PraktikantInnen informieren?
n Gibt es einen Ort in der Schule, wo sich die SchülerInnen selbständig mit allen Fragen rund ums
Praktikum auseinandersetzen können? (z.B. Infopoint Praktikum in der Bibliothek)
n Ist sichergestellt, dass die Schule weiß, wer wann wo ein Praktikum macht?
Begleitend zu beachten wenn das Praktikum während der Schulzeit stattfindet:
n Entspricht der Praktikumsinhalt dem Ausbildungsziel der Schule?
n Ist sichergestellt, dass die SchülerInnen detaillierte Praktikumsaufzeichnungen führen?
n Gibt es eine / n PraktikumsbetreuerIn, der / die während der Praktikumszeit erreichbar ist, bzw.
eine Ansprechperson für PraktikantInnen, falls Probleme auftreten?
Checkliste nach dem Praktikum:
n Sollten die SchülerInnen kein Praktikumszeugnis bekommen haben, fordern Sie dieses eventuell
im Nachhinein nach.
n Werten Sie den schriftlichen Tätigkeitsbericht der SchülerInnen durch den Fachvorstand und die
Evaluierung des Praktikums mit den betroffenen SchülerInnen aus.
n Holen Sie eventuell Feedback beim Unternehmen ein.
n Nützen Sie die Gelegenheit, mittels gesammelter Rückmeldungen von und durch PraktikantInnen
und Firmen die Ausbildungsqualität der Schule zu evaluieren und Evaluierungsergebnisse in die
Schulentwicklungsarbeit miteinzubeziehen.
n Besprechen Sie die Praktika im Klassenverband nach. Klären Sie Problemfälle ab und dokumentie-
ren Sie selbige in Ihrer Unternehmensdatenbank oder -liste. Informieren Sie sich, ob die erforder-
lichen Schutzmaßnahmen eingehalten wurden.
n Wenn Probleme aufgetreten sind, holen Sie Rücksprache bei dem betroffenen Unternehmen ein.
Unterstützung erhalten Sie durch Gewerkschaften und Arbeiterkammern als Interessensvertre-
tungen.
BUNDESJUGENDVERTRETUNGAUSTRIAN NATIONAL YOUTH COUNCIL
4
n Nehmen Sie besonders praktikumsgeeignete Betriebe in Ihre Datenbank oder Liste auf.
n Weisen Sie die SchülerInnen auf die Möglichkeit von Finanzausgleich und Arbeitnehmer-
veranlagung beim Finanzamt hin.
Linkbox – Wer hilft weiter?
Bei Fragen zum Praktikum geben Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer Auskunft.
Die Kontaktdaten finden sich auf www.arbeiterkammer.at, www.jugend.gpa-djp.at bzw. www.wko.at
Wichtige Links
• Arbeiterkammer: Infos und Broschüren
www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/schule/Praktikum.html
www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/SteuerundGeld (Arbeitnehmerveranlagung)
• Sozialministerium: Infos und Broschüren
www.sozialministerium.at > Arbeit > Arbeitsrecht > PraktikantInnen
• Wirtschaftskammer: Infos und Infoblätter
wko.at/Ausbildungsverhaeltnisse
Die Kontaktdaten der Jugendinfostellen in ganz Österreich finden sich unter www.jugendinfos.at
Diese Checkliste wurde 2014 im Auftrag der Abteilung für Jugendpolitik im BMFJ von den Österreichi-
schen Jugendinfos in Kooperation mit der Bundesjugendvertretung (BJV), dem Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), dem Bundesweiten Netzwerk Offene Jugend-
arbeit (BOJA), dem Landesschulrat der Steiermark und der Wirtschaftskammer Österreich erstellt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos www.jugendinfo.at
Alle Praktikums-Checklisten finden sich auch auf www.oesterreichisches-jugendportal.at
1
CHECKLISTE PRAKTIKUM – INFOS FÜR UNTERNEHMEN
Ein Praktikum ist nicht nur für PraktikantInnen eine gute Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln,
sondern auch für Sie als Unternehmen erschließen sich einige Vorteile:
Sie können potentielle Nachwuchskräfte für Ihr Berufsfeld finden, und nach dem Motto: „Ein gutes
Praktikum ist die beste Werbung!“ einen Imagegewinn für Ihr Unternehmen erzielen.
Um für alle Beteiligten einen großen Nutzen zu schaffen, sind gezielte Vorbereitung, abwechslungsrei-
che Gestaltung sowie gute Nachbereitung des Praktikums wichtig. Eine Auflistung der Punkte, die es
zu beachten gibt, finden Sie weiter unten.
Falls Sie Fragen haben, gibt es Informations- und Beratungsstellen, die weiterhelfen.
In der Link-Box am Ende finden Sie die passende Stelle.
Wichtige InformationenEin Praktikum steht im Zusammenhang mit der Ausbildung der Praktikantin/ des Praktikanten.
Pflichtpraktika sind in den Lehrplänen einiger Schulen vorgeschrieben und in Bezug auf Dauer und
Inhalt geregelt. Das Praktikum gehört zur Ausbildung, es ergänzt das schulische Wissen.
Ein freiwilliges Praktikum wird gemacht, um einen Beruf kennen zu lernen und Erfahrungen zu
sammeln.
Eine Form des freiwilligen Praktikums ist das Volontariat.
Rechte und PflichtenHier ist die Unterscheidung zwischen Praktikum als Arbeitsverhältnis und Praktikum als Ausbil-
dungsverhältnis wichtig:
Sind die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses – Weisungsgebundenheit, persönliche Arbeitspflicht,
Eingliederung in den Arbeitsprozess, vorgegebene Aufgaben und Zeiten – überwiegend erfüllt, so
besteht für die Praktikantin / den Praktikanten das Recht auf entsprechendes Entgelt, Entgeltfortzah-
lung bei Krankheit, Urlaubsanspruch und es gelten die Rechte und Pflichten aus den entsprechenden
Rechtsvorschriften (insbesondere Angestelltengesetz, ArbVG, AVRAG, GlbG, ABGB, GewO, Kollektiv-
verträge etc.).
Treffen die Kriterien eines Arbeitsverhältnisses nicht zu, und stehen Lern- und Ausbildungszwecke
und nicht die Verpflichtung zur Arbeitsleistung im Vordergrund, so handelt es sich um ein Ausbil-
dungsverhältnis. dieses unterliegt nicht dem Arbeitsrecht und seinen Regelungen. Es gibt kein Recht
auf Mindestbezhalung.
Gleichzeitig entfallen aber auch persönliche Arbeitsverpflichtungen, die Einhaltung der Arbeitszeiten
und die Weisungsgebundenheit seitens der Praktikantin / des Praktikanten. Die allgemeine betriebli-
che Ordnung sowie Sicherheitsvorschriften müssen von den PraktikantInnen allerdings immer einge-
halten werden. Volontariate sind häufig Ausbildungsverhältnisse.
Arbeitsverhältnisse können auch Ausbildungselemente zum Inhalt haben, und umgekehrt können
auch bestimmte grundsätzlich als Arbeitsleistung zu qualifizierende Tätigkeiten im Rahmen von Aus-
bildungsverhältnissen erbracht werden.
2
Achtung: Ein Kollektivvertrag kann auch Rechte für PflichtpraktikantInnen bzw. VolontärInnen
festlegen!
Beachten Sie auch, dass Überstunden für Jugendliche lt. Kinder- und Jugendlichen-Beschäfti-
gungsgesetz (KJBG) verboten sind.
Unter 18 Jahren sind nicht mehr als 8 Stunden / Tag sowie nicht mehr als 40 Stunden / Woche erlaubt.
Fragen? Nicht immer ist die Rechtssituation von PraktikantInnen in arbeits- und sozialversicherungsrechtli-
cher Hin sicht klar. Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer geben hier Auskunft. Die
Kontaktdaten finden sich unter www.arbeiterkammer.at, www.jugend.gpa-djp.at oder www.wko.at.
Weiterführende Links gibt es in der Linkbox.
Tipps vor, während und nach dem Praktikum
Vorbereitung:
n Wo (Abteilung, Aufgabenbereich) und wann (im Jahres-, Quartals- bzw. Wochenrhythmus) ist der
Einsatz einer Praktikantin / eines Praktikanten für Ihr Unternehmen sinnvoll?
n Welche Erwartungen haben Sie als Unternehmen an an PraktikantInnen (Alter bzw. Vorwissen,
usw...)?
n Informieren Sie sich in den entsprechenden BMHS über den zu erwartenden Ausbildungsstand
der PraktikantInnen. Besuchen Sie eventuell die Ihrer Branche entsprechenden Schulen, um sich
persönlich ein Bild davon zu machen und persönlichen Kontakt zu etablieren.
n Sprechen Sie sich mit Ihren KollegInnen ab bzw. informieren Sie diese.
n Legen Sie eine/n AnsprechpartnerIn für die PraktikantInnen fest.
n Legen Sie Lernziele und Lernmethoden, sowie Erfolgskriterien für die spätere Evaluierung fest.
n Begeben Sie sich auf die Suche nach geeigneten PraktikantInnen via Internet / Printmedien /
Kooperationen mit Ausbildungsstätten.
n Organisieren Sie nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen ein Bewerbungsgespräch für
ausgewählte BewerberInnen.
n Vereinbaren Sie einen schriftlichen Praktikumsvertrag, in dem Rechten und Pflichten der Beteilig-
ten hinsichtlich Dauer, Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsform, Ansprechperson, Anwesenheitszei-
ten, Sozialversicherung bzw. allfälliges Entgelt festgeschrieben sind.
Hinweis: Sowohl mündliche als auch schriftliche Verträge sind gültig. Um Missverständnissen
vorzubeugen, ist die Schriftform zu empfehlen.
n Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, sind Sie verpflichtet, den PraktikantInnen einen Arbeits-
vetrag auszuhändigen.
3
n Wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handeln sollte, dann melden Sie Ihre PraktikantInnen vor
Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der jeweiligen Krankenkasse an und händigen Sie ihr / ihm
eine Kopie dieser Anmeldung aus. PraktikantInnen im Ausbildungsverhältnis, als auch Volon-
tärInnen, die kein Geld über der Geringfügigkeitsgrenze erhalten, müssen bei der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt angemeldet werden. Beachten Sie: Übersteigt ein mögliches Entgelt
die Geringfügigkeitsgrenze (2014: 395,31 Euro monatlich), führt dies zu einer Vollversicherung
der PraktikantInnen. Nicht anzumelden sind Personen, die im Rahmen einer Schulveranstaltung
in den Betrieb „hineinschnuppern“ (Berufspraktische Tage).
n Bei Praktika im Rahmen von Arbeitsverhältnissen, die länger als ein Monat dauern, haben Sie
gemäß Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) ab Beginn des
zweiten Beschäftigungsmonats einen Beitrag von 1,53 % des Bruttoeinkommens an die betriebli-
che Vorsorgekasse zu bezahlen.
n Werden ausländische VolontärInnen oder PraktikantInnen aus einem Drittland (oder Kroatien)
beschäftigt, so ist dies von der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber spätestens zwei
Wochen vor Beginn dem AMS und der zuständigen Abgabenbehörde zu melden. (Dies gilt NICHT
für EU-AuslandspraktikantInnen einer Leonardo da Vinci / Erasmus+ Mobilität)
Durchführung:
n Nehmen Sie sich Zeit, PraktikantInnen in den Betrieb einzuführen (Rundgang im Arbeitsbereich,
Vorstellen von KollegInnen, Bereitstellung von Arbeitsmitteln, Klären von Verhaltensregeln,
Sicherheitsregeln, usw...).
n Erstellen und besprechen Sie gemeinsam mit den PraktikantInnen einen Praktikumsplan mit
abwechslungsreich gestaltetem Aufgabenprofil.
n Begleiten Sie die PraktikantInnen bei ihren Aufgaben und stehen Sie für Feedback und Fragen zur
Verfügung.
n Sind die PraktikantInnen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in Ihrem Betrieb tätig, sind
während des Praktikums Abrechnungen über das Entgelt auszustellen.
Nachbereitung:
n Planen Sie Zeit für ein mündliches Abschlussgespräch ein, bei dem Sie gemeinsam mit der
Praktikantin / dem Praktikanten Bilanz ziehen.
n Vergessen Sie nicht auf die Rückgabe der Arbeitsmittel (z.B. Arbeitskleidung, …) seitens der
PraktikantInnen.
n Stellen Sie der Praktikantin / dem Praktikanten eine schriftliche Bestätigung aus, die Aufschluss
über die durchgeführten Tätigkeiten, das Erlernte und die Dauer des Praktikums gibt.
n War die Praktikantin / der Praktikant im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in Ihrem Betrieb tätig,
so vergessen Sie nach Beendigung des Praktikums nicht, sie oder ihn innerhalb von 7 Tagen von
der weiligen Krankenkasse abzumelden. (Beim Volontariat erledigt sich dies automatisch mittels
der AUVA Anmeldung, in der Anfang und Ende des freiwilligen Praktikums festgehalten sind).
n Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, so sind den PraktikantInnen bei Beendigung eine
Endabrechnung, eine Arbeitsbescheinigung und ein Arbeitszeugnis auszustellen.
4
Linkbox – Wer hilft weiter?
Bei Fragen zum Praktikum geben Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer Auskunft.
Die Kontaktdaten finden sich auf www.arbeiterkammer.at , www.jugend.gpa-djp.at bzw. www.wko.at
Wichtige Links
• Wirtschaftskammer: Infos und Infoblätter
wko.at/Ausbildungsverhaeltnisse
• Arbeiterkammer: Infos und Broschüren
www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/schule/Praktikum.html
www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/SteuerundGeld (Arbeitnehmerveranlagung)
• Sozialministerium: Infos und Broschüren
www.sozialministerium.at > Arbeit > Arbeitsrecht > PraktikantInnen
Die Kontaktdaten der Jugendinfostellen in ganz Österreich finden sich unter www.jugendinfos.at
Diese Checkliste wurde 2014 im Auftrag der Abteilung für Jugendpolitik im BMFJ von den Österreichi-
schen Jugendinfos in Kooperation mit der Bundesjugendvertretung (BJV), dem Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), dem Bundesweiten Netzwerk Offene Jugend-
arbeit (BOJA), dem Landesschulrat der Steiermark und der Wirtschaftskammer Österreich erstellt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos www.jugendinfo.at
Alle Praktikums-Checklisten finden sich auch auf www.oesterreichisches-jugendportal.at
BUNDESJUGENDVERTRETUNGAUSTRIAN NATIONAL YOUTH COUNCIL
1
20. & 21. JUNICONGRESS CENTER VILLACH
www.allestischler.com
32
Ganz dem Veranstaltungsslogan entsprechend„Täler | Seen | alles Tischler” finden Sie als Kontrapunkt zum Wettkampfstress ein buntes Rahmenprogramm.
Besuchen Sie mit uns die Adler-Arena auf der Burg Landskron mit einer einzigartigen Greif-vogel-Flug-Show.
Tauchen Sie ein in die Kulisse der VeldenerBucht am schönen Wörther See.
Als Veranstalter freut es uns ganz besonders,Sie in der Alpe-Adria-Stadt Villach begrüßen zu dürfen.
Das Congress Center Villach (CCV) liegt im Herzen der Stadt, nur ein paar Schritte von der Fußgängerzone entfernt, wo man sofort das Flair der 3 Kulturen und den mediterranen Charme auf Schritt & Tritt spüren kann.
KÄRNTEN steht für „Lust am Leben…” und genau dazu möchten wir Sie einladen.
Genießen Sie vom höchsten Holzturm Europas am Pyramidenkogel einen wirklich atembe-raubenden Blick über die Seen- und Bergland-schaft Kärntens.
Beim Festabend mit der Siegerehrung im CCV werden die „Siegertypen” aufs Podest geholt und es heißt „Täler | Seen | alles Tischler”!
Wir sehen uns in Villach!
LIEBE WETTBEWERBSTEILNEHMER,BEGEISTERTE BERUFSKOLLEGEN & FUNKTIONÄRE, GESCHÄTZTE FREUNDE & GÄSTE DER TISCHLERZUNFT!
Valentin Lobnig Landesinnungsmeister
Josef Pichler Landeslehrlingswart
Dr. Walter PreisigInnungsgeschäftsführerwww.allestischler.com
54
Ich freue mich sehr, dass der 55. Bundeslehr-lingswettbewerb der Tischler und Tischlereitech-niker Österreichs in Kärnten bzw. in Villach über die Bühne geht. Ich begrüße Sie alle sehr herzlich dazu. Dieser Wettbewerb ist nicht nur die größte Veranstaltung im Lehrlingsbereich, sondern hat auch eine große Bedeutung als Branchentreff. Das Tischlereigewerbe ist enorm wichtig, wie allein schon die Zahl von 700 Tischlerbetrieben in Kärnten beweist, österreichweit sind es über 8.000. Tischler stehen für Nahversorgung und Ausbildungsqualität, sie bringen enorm viel regio-nale Wertschöpfung.
Gerade heute ist es von großer Bedeutung, wenn sich Betriebe zur Lehrlingsausbildung bereit er-klären. Für einen erfolgreichen und wettbewerbs-fähigen Wirtschaftsraum stellt eine optimale Berufsausbildung die grundlegende Basis dar.
Sie ist wesentlicher Garant für die Heranbildung von hochqualifizierten Fachkräften und legt den Grundstein für einen erfolgreichen Unternehmer-nachwuchs. Den hohen Anforderungen gilt es, mit Wissen und Können standzuhalten. Bildung sehe ich als unverzichtbare Zukunftsinvestition. Sie umfasst neben der „manuellen Intelligenz“, wie man handwerkliches Können und Fähigkeiten heute auch gerne nennt, auch die Persönlich-keitsentwicklung sowie soziale und emanzipative Aspekte.
Ich wünsche allen Lehrlingen viel Erfolg bei diesem hochkarätigen Bundeslehrlingswettbe-werb und der gesamten Branche alles Gute für die Zukunft.
Mit besten GrüßenLandeshauptmann Dr. Peter Kaiser
HERZLICH WILLKOMMEN BEIM BUNDESLEHRLINGSWETTBEWERBAUS KÄRNTEN
POWERED BY
76
Herzlich willkommen in unserer schönen Stadt! Wir freuen uns, wenn Sie in unserem modernen Congress Center die optimalen Rahmenbedin-gungen für Ihren Wettbewerb vorfinden.
Jugendlichen die bestmögliche Ausbildung mit auf den Weg zu geben, ist uns als Stadt ein sehr wichtiges Anliegen. Wir investieren seit Jahren viel Geld, Zeit und Engagement, um unseren – auch international - hervorragenden Ruf als Bildungsstadt auf allen Linien und mit höchster Qualität gerecht zu werden.
Die beste Bildung ist für unsere Mädchen und Burschen gerade gut genug. Optimale Aus-bildung erhöht ihre Chancen für einen erfolg-reichen und gelungenen Lebensweg. Dazu bekennen wir uns vom Kindergarten bis zur Fachhochschule.
Ich wünsche Ihrer Veranstaltung ein gutes Gelingen!
Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Helmut Manzenreiter
FOTO
: STA
DT
VILL
ACH
/AD
RIA
N H
IPP
GESCHÄTZTE VERANSTALTER DES BUNDESLEHRLINGSWETTBEWERBES FÜR TISCHLER,LIEBE JUGENDLICHE!
J. u. A. Frischeis Gesellschaft m.b.H.Gerbergasse 2, 2000 Stockerau
T: +43 2266 605-0, stockerau@frischeis.at
www.frischeis.at
H O L Z I S T U N S E R E W E L T
In den modernen Schauräumen von J. u. A. Frischeis schlägt jedes Gestalter-herz höher: Eine Vielfalt an Parkett- und Laminatböden sowie Türen von zahlrei-chen namhaften Herstellern bringt Antwort auf die große Frage: Welche Tür passt zu welchem Boden?
Tipp: Zu einem Sonnenbad laden die um-fangreichen Terrassenausstellungen unter freiem Himmel ein. Von heimischen über exotische Terrassendielen bis hin zu WPC-Decks wird eine breite Auswahl geboten – Fachberatung natürlich inklusive.
Die pure Vielfalt an Holz
Inserat_Bundeslehrlingswettbewerb-Villach_210x148mm_abf.indd 1 25.04.2014 13:00:09
98
Den Bundeslehrlingswettbewerb der Tischler in Kärnten auszurichten, ist eine besondere Herausforderung, wenngleich die Rahmenbe-dingungen dazu wirklich „sehr einladend“ sind.
Mit einem innovativen Team haben wir im Urlaubsland Kärnten für Sie einen Veranstal-tungsort ausgesucht, der nicht nur für den Wettbewerb, sondern ganz besonders auch für das Rahmenprogramm ideale Bedingungen bietet. Und die „Siegertypen“ (Lehrlinge) aus ganz Österreich werden daher Eindrücke mit nach Hause nehmen, die weit über die Wett-kampfstimmung hinausgehen.
Freude am Beruf, Kreativität, Geschick und eine ordentliche Portion Ehrgeiz, das sind erfolgs-bestimmende Eigenschaften für unseren Beruf.
Die Wettbewerbe beweisen, dass genau das bei unseren „Jungtischlern“ vorhanden ist. Unsere Aufgabe ist es daher, „Spitzenleistungen“ ge-zielt zu fördern und zu fordern.
Der Beruf Tischler ist weit mehr als der klas-sische Begriff vom „Handwerker“ – das Wissen der Kundenberater, Planer, Designer und Ver-käufer ist dabei genauso gefragt. Mit Geschick, technischem Verständnis und cleveren Ideen entstehen daraus ganz individuelle Werkstücke - klassisch, traditionell oder hypermodern.Die Landesinnung der Tischler und Holzgestal-tenden Gewerbe Kärnten wünscht Ihnen alles Gute und viel Erfolg beim Wettbewerb.
Valentin LobnigInnungsmeister der Kärntner Tischler
Befestigungstechnik
Beschläge . Maschinen
Werkzeuge . Buntmetalle
chemisch-technische Produkte
Baufertigteile . Lagertechnik
Kücheneinbaugeräte
Spülen . Armaturen
Schachermayer-Großhandelsgesellschaft m.b.H.Seebacher Allee 52
A-9524 VillachT +43 (0)4242/441 12 | F +43 (0)4242/441 61
E-Mail: villach@schachermayer.at
ww
w.s
chac
herm
ayer
.at
LIEBE LEHRLINGE, GESCHÄTZTE TISCHLER-FREUNDE!
1110
FunderMax GmbHTel: +43 (0)5/9494-0, Fax: +43 (0)5/9494-4200email: office@fundermax.at, www.fundermax.at
Um eigene Ideen in Zukunft kreativ umsetzen zu können, bedarf es innovativer Partnerauf die man sich verlassen kann. FunderMax bietet mit seinen hochwertigen Produktenund seinem breiten Produktprogramm eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten. Einfachmal reinschauen bei www.fundermax.at oder auf www.facebook.com/fundermax
BLW2014 Inserat 210x148_BLW Broschüre 2014 29.04.14 14:52 Seite 1
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERRENLIEBE TISCHLERLEHRLINGE,
als Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten freue ich mich ganz besonders, Ihnen alles Gute, vor allem Glück und Geschick für den 55. Bun-deslehrlingswettbewerb der Tischler in Villach zu wünschen.„Ihr Tischler macht’s persönlich“ steht als Synonym für den erfolgreichsten Werbeauftritt einer Branche in Radio und Fernsehen, und dies seit mehr als 30 Jahren! Holz ist ein Baustoff, über den wir im eigenen Land im hohen Aus-maß verfügen. Nur mit einer hohen Qualität in der Verarbeitung können wir daraus auch die entsprechende Wertschöpfung erzielen. Die präzise gefertigten Erzeugnisse der Tischler sind sowohl im Inland als auch außerhalb der Grenzen geschätzt und gefragt. Ein Vorzeigemodell ist dabei die österreichische Lehrlingsausbildung im dualen Ausbildungssystem mit der Krönung, der Meisterprüfung.
Als Wirtschaftskammer stehen wir für eine Stärkung der klein- und mittelbetrieblich struk-turierten Unternehmen. Dazu bedarf es aber mit Sicherheit einer Imagesteigerung der Lehre und des dualen Ausbildungssystems. Nur so kann es gelingen, dass sowohl den Lehrlingen als auch den Ausbildungsbetrieben ein höherer Stellen-wert in unserer Gesellschaft zukommt.Die Tischler demonstrieren dies vorbildhaft, indem ihre größte und aufwendigste Branchen-veranstaltung seit nunmehr 55 Jahren der Zukunftshoffnung Lehrling gewidmet ist. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an alle Lehrbetriebe in Österreich.Abschließend darf ich allen Lehrlingen, Eltern und Meistern sowie mitgereisten Freunden des Tisch-lerhandwerks einen erfolgreichen Wettbewerb und schöne Tage in Kärnten wünschen.
Herzlichst, Ihr Franz PacherWirtschaftskammerpräsident
1312
Fundierte duale Ausbildung ist heute wichtiger denn je. Diese bewährte fachliche Ausbildung er-möglicht erst, die geforderte Qualität für unsere Kunden erbringen zu können. Jene Qualität, die von unseren Tischlereibetrieben erwartet und geliefert wird.
Diese fundierte Ausbildung ist somit einer der wesentlichsten Erfolgsfaktoren für unse-re Betriebe und letztlich für unser gesamtes Bundesland. Dadurch wird weiterhin gewähr-leistet, dass auch in Zukunft die Bedürfnisse des Marktes und unserer Kunden bestmöglich erfüllt werden.
Besonders bedanke ich mich im Namen der Bundesinnung der Tischler und des Holzge-staltenden Gewerbes sehr herzlich bei den Vertretern der Landesinnung Kärnten, durch deren persönlichen Einsatz dieser fachliche, sportliche und gesellschaftliche Höhepunkt, für die Lehrlinge und unsere gesamte Tischler-branche erst möglich wird.
VP KommR Ing. Josef BreiterBundesinnungsmeister
WILLKOMMEN ZUM 55. BUNDESLEHRLINGSWETTBEWERB DER TISCHLER IN VILLACH
• größter Holz- & Furnieranbieter im Süden Österreichs• 45.000m²Lagerfläche• eigene Furnierproduktion• eigenes Trockencenter• Generalimporteur für:
Anton Kleinoscheg-Strasse 41, 8051 GrazTel. +43 316 6078 - 0 • Fax +43 316 6078 - 40verkauf@heholz.at • www.heholz.at
Größte Auswahl, bester Service!HolzMegastore
1514
PERMANENTE WEITERENTWICKLUNG
Als Bundeslehrlingswart ist es mir eine beson-dere Freude, mit diesen jungen Tischlertalenten zusammenarbeiten zu dürfen. Viele beginnen ihre Karriere mit der Teilnahme an einem Bezirks- oder Turnuswettbewerb und einige schaffen es sogar zum Bundeswettbewerb und zur Berufs-weltmeisterschaft. Dort erreichte Spitzenergeb-nisse zeugen von hoher Ausbildungsqualität. Moderner BerufDie Anforderungen an die beiden Berufsbilder Tischlerei und Tischlereitechnik sind im Fluss. Für einen modernen anspruchsvollen Lehrberuf brauchen wir jedenfalls zukunftsweisende Aus-bildungsmöglichkeiten. Mit dem Modell „Ma-turaPlus“ werden Maturanten mit einer verkürz-ten Ausbildungszeit zum Tischlereitechniker mit abgeschlossener Meisterprüfung ausgebildet. Ca. 4000 Lehrlinge stehen österreichweit in unseren Lehrbetrieben zum Facharbeiter in Ausbildung.
Tischler und Tischlereitechniker zählen nach wie vor zu den beliebtesten Lehrberufen und unsere Ausbildungsbetriebe zu den Besten der Welt.
Talente gesuchtWir suchen für unsere Lehrberufe Talente. Und diese Talente zeigen beim Bundeslehrlingswett-bewerb ihr Können. Mein Dank gilt den Ausbil-dungsbetrieben für die hohe Qualität der Ausbil-dung und den Lehrlingen für die Bereitschaft, sich diesem Wettbewerb zu stellen. Unsere zukünfti-gen Facharbeiter sind auch begeisterte Desig-ner, Experten in Gestaltungsfragen, Partner der Architekten und auch erfolgreiche Unternehmer. Ich freue mich auf einen schönen, jungen, dynami-schen Bundeslehrlingswettbewerb in Villach und wünsche den Tischlertalenten viel Erfolg.
Alois KitzbergerBundeslehrlingswartBürs/Bludenz • Dornbirn • Götzis • Hard • Thaur-Innsbruck • Reutte • St. Johann/Tirol • Klagenfurt • Villach • Graz-Seiersberg
www.schmidt-s.at
1716
© G
erdl
- K
ärnt
en W
erbu
ng
www.allestischler.com
1918
Film starten
Schön und praktisch… wie das elegante Boxsystem LEGRABOX mit praktischer Inneneinteilung AMBIA-LINE in Stahl- oder Holzdesign.
www.blum.com/legrabox
Öst
erre
ich
F
ests
chrif
t BLW
B 20
14
210
x 1
48 m
m
Bes
chni
tt: 3
mm
Sim
one
Trab
er
Tel
efon
+49
838
2 27
730-
25
sim
one.
trabe
r@lig
htho
use.
de
Lig
hth
ou
Se.d
e
ADLER steht nicht nur für erstklassige Produktqualität, sondern wird besonders wegen des hervorragenden Services von den Kunden geschätzt. Aufgrund unse-rer zahlreichen Servicestützpunkte in ganz Österreich sind wir immer ganz in Ihrer Nähe und bieten Ihnen optimale Logistik, fundierte Beratung, Muster- und Farbmischservice und natürlich eine bestmögliche Direktbelieferung.
Qualität setzt sich durch.
ADLER-Werk LackfabrikJohann Berghofer GmbH & Co KG · 6130 SchwazBergwerkstraße 22 · fon +43 5242 6922-0fax +43 5242 6922-999 · www.adler-lacke.com
2120
ERLEBE DEN UNTERSCHIED
ZOOMNeuheiten2014
Erfolgreiche Tischler vertrauen auf EGGER.20 neue Dekore in 7 Strukturen jetzt im Materialverbund ab Lager verfügbar!www.egger.com/zoom-video
AZ_ZOOM-Update_FORUM_A5_04-2014.indd 1 02.05.14 08:31
2322
Arbeiten mit Holz heißt, Natur mit höchster technischer Perfektion zu kombinieren. Holz bietet eine Fülle von Anwendungs-möglichkeiten und fordert Kreativität, exaktes Planen und den Umgang mit modernsten Maschinen.
Menschen umgeben sich gern mit Holz, weil es sich gut anfühlt und angenehm riecht. Viele Studien zeigen, wie wichtig der Bau- und Werkstoff Holz auch für Wohlbefinden und Gesundheit ist. So wurde festgestellt, dass Zirbenholz im Schlafzimmer das Herz schont und so für eine bessere Nachtruhe sorgt.
Arbeiten in Fichtenbüros senkt den Stresspegel und verringert die Belas-tung von Herz und Kreislauf. Die hervorragenden Eigenschaften des heimischen Rohstoffes kann der Tischler gezielt einsetzen und für seine Kun-den das perfekte Ambiente planen und fertigen.
ARBEITEN MIT NATUR UND TECHNIK
proHolz Kärnten - Arbeitsgemeinschaft der Kärntner Forst- und Holzwirtschaft Europaplatz 1, 9020 KlagenfurtT 0590904-215, F 0590904-204office@proholz-kaernten.at
Alles über Holz gibt es bei www.proholz-kaernten.at
Ferd
inan
d N
eum
ülle
r
Bio
-Vita
lhot
el W
eiss
ense
erho
f w
ww
.foto
-aug
enbl
ick.
at
DASPROGRAMM
www.allestischler.com
2524
BIS 11:00 UHR Eintreffen der Lehrlinge im Congress Center Villach,
Abgabe der Werkzeuge am Wettbewerbsort und Quartierbezug
12:00 BIS 13:15 UHR gemeinsames Mittagessen aller Lehrlinge
13:30 BIS 16:30 UHR Einrichten der Arbeitsplätze und Belehrung der
Lehrlinge Tischlerei durch BLW Alois Kitzberger und die Beschaumeister am Wettbewerbsort
13:30 BIS 16:30 UHR Einrichten der Arbeitsplätze und Unterweisung
der Lehrlinge Tischlereitechnik durch den Beschaumeister-Obmann und die Beschaumeister am Wettbewerbsort
16:30 BIS 17:30 UHR Pause
17:30 UHR Abfahrt mit dem Bus vom Congress Center Villach
auf die Burg Landskron
18:00 UHR Begrüßungsgetränk im Burghof
18:30 BIS 19:15 UHR Greifvogel- und Adlershow
19:15 BIS 20:00 UHR Vorstellung der Lehrlinge und Beginn des Burgfestes
21:30 UHR Abfahrt und Rückkehr zum Quartier
05:30 UHR Wecken der Lehrlinge, gemeinsames Frühstück
06:15 UHR Abfahrt der Lehrlinge zum Wettbewerbsort
06:30 UHR Eintreffen der Lehrlinge Tischlerei und
Tischlereitechnik im Congress Center Villach
06:45 BIS 13:00 UHR WettbewerbTischlerei
07:00 BIS 10:00 UHR WettbewerbTischlereitechnik
13:00 BIS 14:45 UHR gemeinsames Mittagessen der Lehrlinge
15:00 BIS 17:30 UHR Besuch Bootswerft Schmalzl in Velden, Speedboot-
fahrt über den Wörthersee nach Reifnitz, Auffahrt zum Pyramidenkogel und mit der Rutsche wieder runter vom höchsten Holzturm Europas.
17:30 BIS 18:15 UHR Pause
18:30 UHR Empfang der Lehrlinge und Festgäste im
Congress Center Villach
19:00 UHR Festabend mit feierlicher Siegerehrung
23:30 UHR Abfahrt – Rückkehrmöglichkeit mit dem Bus
zum Quartier
24:00 UHR Ende der Veranstaltung
PROGRAMM FÜR LEHRLINGEWETTBEWERBSORT: Congress Center Villach, Europaplatz 1, 9500 VillachUNTERKUNFT/QUARTIER: Hotel-Gasthof Kramer, Italiener Straße 14, 9500 Villach
T +43 4242 24 953, info@hotelgasthofkramer
FREITAG, 20. JUNI 2014
SAMSTAG, 21. JUNI 2014
Lei
tner
- K
ärnt
en W
erbu
ng
2726
10:00 UHR Vorbesprechung Preisrichter, Beschaumeister
für Tischlerei
11:00 UHR Vorbesprechung Preisrichter, Beschaumeister
für Tischlereitechnik
12:00 UHR Möglichkeit zum Mittagessen im Congress Center
Villach
13:30 BIS 16:30 UHR Besichtigung des Wettbewerbsortes und
Belehrung der Lehrlinge Tischlerei und Tischlereitechnik am Wettbewerbsort
16:30 BIS 17:30 UHR Pause
17:30 UHR Abfahrt mit den Bussen vom Congress Center
Villach auf die Burg Landskron
18:00 UHR Begrüßungsgetränk im Burghof
18:30 BIS 19:15 UHR Greifvogel- und Adlershow
19:15 BIS 20:00 UHR Vorstellung der Lehrlinge und Beginn des Burgfestes
22:30 UHR Abfahrt und Rückkehr zum Quartier
06:30 UHR Eintreffen der Beschaumeister der
Wettbewerbe Tischlerei und Tischlereitechnik im Congress Center Villach
06:45 BIS 13:00 UHR WettbewerbTischlerei
07:00 BIS 10:00 UHR WettbewerbTischlereitechnik
09:00 UHR Eintreffen der Beschaumeister für den
Wettbewerb - Holzerkennung
09:00 UHR Eintreffen der Preisrichter Tischlereitechnik
im Congress Center Villach
09:30 UHR Eintreffen der Preisrichter Tischlerei im
Congress Center Villach
09:30 BIS 11:00 UHR Vorbesprechung der Preisrichter Tischlereitechnik
im Congress Center Villach
13:00 UHR Bewertung Tischlerei und Tischlereitechnik
13:00 BIS 14:00 UHR gemeinschaftliches Mittagessen der Beschaumeister
14:30 BIS 17:30 UHR Abfahrt der Beschaumeister vom Congress Center
Villach zum Pyramidenkogel und Wörthersee- Busrundfahrt
17:30 BIS 18:30 UHR Pause
18:30 UHR Empfang der Lehrlinge und Festgäste im Congress
Center Villach
19:00 UHR Festabend mit feierlicher Siegerehrung
24:00 UHR Ende der Veranstaltung
PROGRAMM FÜR FUNKTIONÄRE
FREITAG, 20. JUNI 2014
SAMSTAG, 21. JUNI 2014
©R
egio
n-Vi
llach
.at
2928
14:30 BIS 16:00 UHR Stadtführung Villach ausgehend vom Congress
Center Villach
17:30 UHR Abfahrt mit den Bussen vom Congress
Center Villach auf die Burg Landskron
18:00 UHR Begrüßungsgetränk im Burghof
18:30 BIS 19:15 UHR Greifvogel- und Adlershow
19:15 BIS 20:00 UHR Vorstellung der Lehrlinge und Beginn des Burgfestes
AB 22:30 UHR Abfahrt und Rückkehr zum Quartier
23:30 UHR Letzte Rückfahrtsmöglichkeit zum Quartier
08:00 BIS 13:30 UHR Wettbewerbe mit Besichtigungsmöglichkeit
im Congress Center Villach
11:00 BIS 14:30 UHR Möglichkeit zum Mittagessen im Congress
Center Villach oder in der Stadt Villach
14:30 BIS 17:30 UHR Abfahrt vom Congress Center Villach zum
Pyramidenkogel und Wörthersee-Busrundfahrt
17:30 BIS 18:30 UHR Pause
18:30 UHR Empfang der Lehrlinge und Festgäste im
Congress Center Villach
19:00 UHR Festabend mit feierlicher Siegerehrung
24:00 UHR Ende der Veranstaltung
PROGRAMM FÜR GÄSTE
FREITAG, 20. JUNI 2014 SAMSTAG, 21. JUNI 2014 © S
tein
thal
er -
Kär
nten
Wer
bung
Die Festkostenpauschale für 2 Tage beträgt pro Person EUR 95,– Kinder bis 12 Jahre zahlen 50 % (= EUR 47,50)
Die Tagespauschale am Samstag 21.6.2014 inkl. Wettbewerb, Fahrt auf den Pyramiden-kogel, Siegerehrung und Festabend beträgt pro Person EUR 60,–
PREISE
3130
TERRASSEN BÖDEN
TÜRETERRASSE
BÖDTÜREN
TERR
WENN‘S UMS HOLZ GEHT,
SIND SIE HIER GENAU RICHTIG!
GITSCHE GmbHEmil-von-Behring-Straße 229500 Villach, AustriaT +43 4242 41801F +43 4242 44813E office@gitsche.atW www.gitsche.at
Landesinnung der Tischler und Holzgestaltenden GewerbeSparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer KärntenEuropaplatz 1 | 9021 Klagenfurt am WörtherseeT05 90 90 4 - 135, 130 | F 05 90 90 4 - 124Ewalter.preisig@wkk.or.atW www.kaerntner-tischler.at
IMRESSUMHearusgeber: Landesinnung der Tischler und Holzgestaltenden GewerbeSparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Kärnten Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Walter PreisigDruck: Kreiner Druck, VillachGrafik: MAJORTOM.atFotos: Media-Archiv der Kärnten Werbung© 2014
ITA SLO
WIEN, GRAZ
KLAGENFURTVILLACH
SALZBURG, DOSSIACHER SEE
WÖRTHERSEE
DRAUCONGRESS CENTER VILLACHEuropaplatz 1, 9500 Villachwww.ccv.at
BOOTSWERFT SCHMALZL Seecorso 13, 9220 Velden www.boote-schmalzl.at
BURG LANDSKRON9523 Landskronwww.burg-landskron.at
PYRAMIDENKOGELwww.pyramidenkogel.info
LAGEPLAN
KONTAKT www.allestischler.com
3332
Mobil: 0664-1222694Fax: 0422520720eMail: office@holz-jahn.comInternet: holz-jahn.com
goodwoodHolzhandelGmbH
Ing.GertJahnMühlweg7,A-9131Grafenstein
SchnitthölzerausallerWelt
3534
Vielschichtig wie die Natur
TILLY-Holzindustrie Gesellschaft m.b.H
Krappfelder Straße 27, 9330 Althofen/Austria
tel.: +43 4262 2143, fax: +43 4262 4144
office.platten@til ly.at, www.tilly.at
* Produktfoto ist e in Auszug aus unserem Sort iment – mehr dazu erfahren Sie unter www.til ly.at
3-SchichtLaubholzplatte
Eiche*
Vielschichtig wie die Natur
Inserat_laub_A5_quer.indd 1 20.06.11 10:51
Beizen · Lacke · Öle · Wachse
Wien - Graz - Klagenfurt Traun - Salzburg - St. Pölten
www.wildschek.at
Unser Partner in Österreich
www.zweihorn.com
3736
Wir verbinden Design und Technik.
www.wuerth.at
AN_A5_0514.indd 1 05.05.14 15:09
SynthoTop – EINFACH PERFEKTE OBERFLÄCHENDas Komplettprogramm für die Holzoberfläche
ÖLE UND WACHSE
LACKE
BEIZEN
www.synthesa.at
3938
Furniere Schnittholz Terrassen
Qualitätverwurzelt
in
Liechtenstein Holzhandelsges.mbHA - 1230 Wien, Lamezanstrasse 7Tel: +43 1 614 20-0e-mail: holz@liechtenstein.co.at
www.liechtenstein.co.at
A-8041 Graz, Neufeldweg 164Tel: +43-316-47 56 58-0e-mail: graz@liechtenstein.co.at
A-4052 Ansfelden, Gewerbepark 12Tel: +43-7229-819 73-0e-mail: ansfelden@liechtenstein.co.at
Furniere Schnittholz Terrassen
Qualitätverwurzelt
in
Liechtenstein Holzhandelsges.mbHA - 1230 Wien, Lamezanstrasse 7Tel: +43 1 614 20-0e-mail: holz@liechtenstein.co.at
www.liechtenstein.co.at
A-8041 Graz, Neufeldweg 164Tel: +43-316-47 56 58-0e-mail: graz@liechtenstein.co.at
A-4052 Ansfelden, Gewerbepark 12Tel: +43-7229-819 73-0e-mail: ansfelden@liechtenstein.co.at
Holzbearbeitungsmaschinen Drechselmaschinen
Elektrowerkzeuge, Druckluft- & LackiertechnikAbsaugtechnik, Mobile Sägewerke
MetallbearbeitungsmaschinenWerkzeug & Zubehör, Werkstattausstattung
www.neureiter-maschinen.atwww.drechselmaschinen.atwww.neureiter-shop.at
Zentrale KuchlA-5431 Kuchl, Kellau 167 T. +43 (0) 6244 / 20299
Niederlassung SödingA-8561 Söding, Packerstraße 169 T. +43 (0) 3137 / 3109
DRECHSELKATALOG /
JETZT!
www.neureiter-shop.atBequem online bestellen!
KOSTENLOS ANFORDERN!
GESAMTKATALOG
Neureiter-Inserat_A5-quer_Layout 1 15.05.14 14:37 Seite 1
4140
Wir formen die Zukunft
Die Markt- und Wettbewerbsherausforde-rungen verlangen Leistungsstärke. Leitz bietet Partnerschaft, technologieführendes Werkzeug-Know-how mit drei Bausteinen für Ihren Erfolg:
Innovative Werkzeugsystemeressourcenschonend und qualitäts-steigernd für bessere Produktion.
www.leitz.org
Effizienzsteigerungdurch Werkzeug-Know-how
Toolmanagement maßgeschneidertmodular oder umfassend für mehrWirtschaftlichkeit.
Vorbildlicher Serviceabsolut zuverlässig, immer in Kunden-nähe, überall in Österreich.
Leitz ServiceBadstubenweg 629500 VillachTel. +43 4242 90510Fax +43 4242 90510-20office.villach@rie.leitz.org
Leitz GmbH & Co. KGLeitzstraße 804752 RiedauTel. +43 7764 8200-0Fax +43 7764 8200-111office.riedau@rie.leitz.orgwww.leitz.org
RSOSof tware für d ie Möbelbranche
Authorized DeveloperAuthorized ISV Partner
Vertriebspartner Österreichcad-concept Vertriebs- und Dienstleistungs GmbHErlauftalstraße 44A-3251 PurgstallTel.: +43 7489 70999office@rso-group.at
RSO
Group
. RSO Planung
. RSO Technik
. RSO NC
www.rso-group.at160x117.indd 1 17.05.2014 14:53:10
4342
SP-TechnikMehr Effizienz in der CNC-Fertigung dank spielfreier ZentrierungHybrid WerkzeugeHöhere Zerspanungsleistung, keine SplitterNanoCRO SchneideLängere Standzeiten mit der NanoCRO Hartstoffbeschichtung
Drei Entwicklungen – ein Ziel:Leistungssteigerung.
www.oertli.com
Die neue Werkzeuggeneration für 20 m/minVorschub, eine bessere Ober flächenqualitätund 3 bis 5fache Stand wegverlängerung.
OERTLI Werkzeuge GmbH, Industriepark Runa, 6800 Feldkirch, Tel. ++43 5522/75787–0, Fax DW 3, info@oertli.at, www.oertli.at
oe_at_ins_080414_oe_at_ins_080414 09.04.14 11:16 Seite 1
� Bautenfarben� Lacke� Vollwärmeschutz-Systeme� Fassadenfarben� Holzschutzmittel� Autolacke� Malerwerkzeug� Beizen und Holzlacke� Holzkosmetik und Restauriermaterialien� Leime und Klebstoffe� Wachse� Kreative, italienische Innenraumgestaltungen� Großer Schauraum mit Musterflächen� Künstlerbedarf
NEU
AUCH IN KLAGENFURT
FASCHING
ohne FARBEN ? FARBEN
ohne FARBEN ? 9500 VILLACH • Farbenstraße 1Tel. +43(0) 42 42/371 71 • Fax DW 22E-Mail: info@farbenzentrum.at
AARRBBENN so bunt wie das Leben!
9020 KLAGENFURT • Bahnhofstraße 1Tel. +43(0) 463/51 26 33 (vorm. Farben Kikel)
www.farbenzentrum.at
FF
44
VIELERFOLG!
WIR DANKEN UNSEREN SPONSOREN
Wir verbinden Design und Technik.
www.wuerth.at
AN_A5_0514.indd 1 05.05.14 15:09
Mobil: 0664-1222694Fax: 0422520720eMail: office@holz-jahn.comInternet: holz-jahn.com
goodwoodHolzhandelGmbH
Ing.GertJahnMühlweg7,A-9131Grafenstein
SchnitthölzerausallerWelt
Wir formen die Zukunft
Die Markt- und Wettbewerbsherausforde-rungen verlangen Leistungsstärke. Leitz bietet Partnerschaft, technologieführendes Werkzeug-Know-how mit drei Bausteinen für Ihren Erfolg:
Innovative Werkzeugsystemeressourcenschonend und qualitäts-steigernd für bessere Produktion.
www.leitz.org
Effizienzsteigerungdurch Werkzeug-Know-how
Toolmanagement maßgeschneidertmodular oder umfassend für mehrWirtschaftlichkeit.
Vorbildlicher Serviceabsolut zuverlässig, immer in Kunden-nähe, überall in Österreich.
Leitz ServiceBadstubenweg 629500 VillachTel. +43 4242 90510Fax +43 4242 90510-20office.villach@rie.leitz.org
Leitz GmbH & Co. KGLeitzstraße 804752 RiedauTel. +43 7764 8200-0Fax +43 7764 8200-111office.riedau@rie.leitz.orgwww.leitz.org
KREINER D R U C K
www.allestischler.com
top related