rechtswissenschaftliche fakultät projekt recht aktiv rechtsfindung eine praktische einführung
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Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
RechtsfindungEine praktische Einführung
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln2
Inhalt:
Einführung in die einzelnen Schritte der Rechtsfindung
Ermittlung der relevanten Rechtsnormen
Arten und Struktur von Rechtsnormen
Normauslegung
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln3
Gliederung
I. Einführung: Die Auswirkungen eines Sachverhalts auf mehrere Rechtsgebiete
II. Das Auffinden der relevanten Rechtsnormen
III. Die Anwendung der Rechtsnorm
1. Der Aufbau einer Rechtsnorm
2. Die Auslegung der Rechtsnorm
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln4
I. Einführung
Die Auswirkungen eines Sachverhalts auf mehrere Rechtsgebiete
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Fall 1:Der hoch verschuldete Karsten Neumeier betrat am 31.3.2011 um 14.13 Uhr den Kölner Supermarkt des Karl Schneider und injizierte unbemerkt in drei Paletten großer Joghurtbecher eine Substanz. Diese konnte bei einem Erwachsenen bei Verzehr eines Joghurts zu Übelkeit und Erbrechen, bei einem Kleinkind möglicherweise auch zum Tode führen, was Neumeier wusste. 5 Minuten später rief er von einer Telefonzelle aus im Büro des Inhabers des Supermarkts an und verlangte eine Geldzahlung von € 200.000,-. Im Gegenzug würde er preisgeben, welche Ware er vergiftetet hatte. Der Geschäftsführer meldete die Angelegenheit sofort der Polizei, ohne sich auf die Forderungen einzulassen. Die Polizei fordert Schneider auf, den Laden umgehend zu schließen.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln6
Was könnte Herr Schneider wollen? Was sind seine
Interessen?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln7
Herr Schneider könnte wollen,
dass Neumeier bestraft wird
dass Herr Neumeier die entgangenen Einnahmen ersetzt, wenn Schneider den Laden erst einmal schließen muss
dass Neumeier den Wert der Ware ersetzt, die beschädigt wurde
dass Herr Neumeier ihm die Joghurtbecher zeigt, die er vergiftet hat
etc.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Welches Interesse hat möglicherweise die
Öffentlichkeit?
Universität zu Köln8
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Interesse an der vorübergehenden Schließung
des Ladens
Universität zu Köln9
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln10
Zusammengefasst:
Ein einziger Lebenssachverhalt kann ganz unterschiedliche Interessen betreffen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln11
Welche Rechtsgebiete könnten diesen Interessen entsprechen?
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Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln12
Rechtsgebiete• Privatrecht• Öffentliches Recht
-Strafrecht-
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Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln13
UnterschiedeRecht
↓Staatlich durchsetzbar
Staatliches Gewaltmonopol
Sitte/Moral/Religion
= die soziale Ordnung
↓Staatlich nicht durchsetzbar;
nur soziale Sanktionen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln14
Funktionen der Rechtsgebiete
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln15
Privatrecht- Ordnung der privaten Lebensverhältnisse der Bürger
Denken in ANSPRÜCHEN
- Idee: rechtliche Gleichheit aller Privatpersonen
- Geprägt von Privatautonomie
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Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln16
Öffentliches Recht
- Ordnung über die Funktionsweise des Staates und seiner Einrichtungen (Bund, Land, Gemeinden, Kreise, Universitäten etc.)
- Ordnung der Beziehungen zwischen Staat und Bürger
Stufenverhältnis zwischen Staat und Bürger (Über/Unterordnung)
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln17
Strafrecht- Teil des öffentlichen Rechts
- Schutz bestimmter Rechtsgüter (vgl. Gliederung des StGB)
- Gesetz darf Bestrafung nur als letztes Mittel vorsehen
- Funktionen:
Repression & Prävention ↓ ↓
•Stärkung des Vertrauens in Rechtsordnung•Abschreckungswirkung•Besserung des Täters•Schutz der Allgemeinheit d. Einschließen
Wiederherstellung von Gerechtigkeit durch Strafe, die das
begangene Unrecht aufwiegt
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln18
Wunsch nach Bestrafung
Strafrecht
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln19
Wunsch nach Ersatz des entgangenen Gewinns
Privatrecht
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln20
Wunsch nach Ersatz des Werts der beschädigten Waren
Privatrecht
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Interesse der Öffentlichkeit an der Schließung des Ladens
Öffentliches Recht
Universität zu Köln21
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln22
Zusammengefasst:
Ein einziger Lebenssachverhalt kann ganz unterschiedliche Rechtsgebiete betreffen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln23
In welchen unterschiedlichen Rollen könnten Juristen mit dem
Fall befasst sein?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln24
Richter
- Zivilrichter
- Strafrichter
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln25
Rechtsanwälte (auf beiden Seiten)
Staatsanwalt
Anordnung der vorläufigen Schließung des Supermarkts: Polizei
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln26
Zusammengefasst:
Ein einziger Lebenssachverhalt kann ganz unterschiedliche Berufsgruppen/Juristen beschäftigen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln27
II.
Die Ermittlung der anwendbaren Normen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln28
Zentrale Frage: Welches Gesetz / welche Norm aus diesem Gesetz
regelt die Einzelfrage?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln29
Zivilrecht: Aus welcher Norm könnte Herr Schneider seine Ansprüche
auf Ersatz des entgangenen Gewinns und des Werts der
beschädigten Waren ableiten?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln30
Strafrecht: Suche nach Straftatbeständen, die Herr
Neumeier verwirklicht haben könnte
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln31
Öffentliches Recht: Darf die Polizei Herrn Schneider
anweisen, den Supermarkt vorläufig zu schließen?
Aufgrund welcher Normen?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln32
Schadensersatz für den entgangenen Gewinn und die
beschädigten Waren
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln33
Aus welchen zivilrechtlichen Normen könnte Herr Schneider
möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz für den
entgangenen Gewinn und die beschädigten Waren ableiten?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln34
§ 252 BGB
§280 Abs. 1 S. 1 BGB
§ 249 Abs. 1 BGB
§ 823 Abs. 1 BGB
§ 1004 Abs. 1 BGB
§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB
§ 826 BGB
Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Universität zu Köln35
Welche öffentlich-rechtlichen Normen sagen etwas darüber
aus, ob die Polizei die Schließung des Ladens
anordnen kann?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln36
Art. 2 Abs.2 GG
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Universität zu Köln37
§ 8 Abs. 1 PolG NRW
Die Polizei kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende, konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren…
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln38
Bestrafung des Herrn Neumeier
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln39
Welche Straftatbestände des StGB könnte Herr Neumeier
verwirklicht haben?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln40
§ 253 StGB
§ 240 StGB
§ 249 StGB
§§ 211, 212 StGB
§ 123 StGB
§ 303 StGB
§ 223 StGB
§ 224 StGB
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln41
Zusammengefasst: 1. Die Frage nach der zu prüfenden
Norm ist die erste Frage aller Juristen 2. Es können mehrere Rechtsnormen zu
prüfen sein, selbst bei ein und demselben Sachverhalt
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln42
Weiteres Beispiel:
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln43
Trunkenheitsfahrt
Obwohl A in der Disko mal wieder einige Kölsch zuviel hatte, fährt er abends noch mit dem Auto nach Hause. Da tritt auf einer Landstraße Polizist P auf die Fahrbahn und hebt zur Verkehrskontrolle die Kelle. A hat Angst, wegen Alkohol am Steuer erwischt zu werden. Er hält daher auf P zu, in der Hoffung, dieser möge sich noch mit einem Sprung zur Seite retten. P kann zwar noch in letzter Sekunde die Fahrbahn verlassen. Beim Sprung in den Graben bricht er sich jedoch den Arm. Welche Straftatbestände könnte A verwirklicht haben?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln44
Schauen Sie doch mal in:
17. Abschnitt: Straftaten gegen die
körperliche Unversehrtheit
6. Abschnitt: Straftaten gegen die Staatsgewalt
16. Abschnitt: Straftaten gegen
das Leben
28. Abschnitt: Gemeingefährliche
Straftaten
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln45
§ 316
§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 a
§ 315 b Abs. 1 Nr. 3
§ 223
§ 224 Nr. 2
§ 222
§ 212 (Versuch)
§ 211 (Versuch)
§ 113
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln46
III.
Anwendung der Norm
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln47
Normanwendung = Abgleich der gesetzlichen Bestimmung (=Tatbestand) mit dem tatsächlichen Geschehen (=Sachverhalt)
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln48
1. Aufbau von Rechtssätzen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln49
Juristische Sprache ist komplex
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln50
Beispiel: § 70 Abs. 1 S. 1 StGB (Anordnung eines Berufverbots)
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Missbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren verbieten, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lässt, dass er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begehen wird.
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Universität zu Köln51
aha…
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln52
Lösung des Problems:Aufteilung der Textwurst in Sinnhappen
Mögliche Hilfsmittel: Unterstreichen der einzelnen Teile in verschiedenen
Farben, Abtrennen durch Trennstriche etc.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln53
Tatbestand – Rechtsfolge
- Wenn die
Voraussetzungen a, b, c vorliegen,
dann tritt die Rechtsfolge xy ein
Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Universität zu Köln54
§ 267 BGB Leistung durch Dritte
Hat der Schuldner nicht in Person zu leisten, so kann auch ein Dritter die Leistung bewirken
Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Universität zu Köln55
In Wenn-Dann-Form
Wenn der Schuldner nicht in Person zu leisten hat,
dann kann auch ein Dritter die Leistung bewirken.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln56
§ 362 BGB Abs.1 BGB Erlöschen durch Leistung
Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln57
Wenn-Dann-Form
Wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird,
dann erlischt das Schuldverhältnis.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln58
§ 117 Abs. 1 BGB Scheingeschäft
Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln59
Wenn-Dann-Form
Wenn - eine Willenserklärung gegenüber einem anderen
abzugeben ist- UND sie nur zum Schein abgegeben wird- UND der andere damit einverstanden ist,
dann ist sie nichtig.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln60
§ 138 Abs. 1 BGB
Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln61
Wenn-Dann-Form
Wenn ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt,
dann ist es nichtig.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Universität zu Köln62
§ 146 BGB Erlöschen des Antrags
Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln63
Wenn-Dann-Form
Wenn - der Antrag dem Antragenden gegenüber abgelehnt
wird - ODER wenn er nicht nach den §§ 147 bis 149
rechtzeitig angenommen wird,
dann erlischt der Antrag.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln64
§960 Abs. 2 BGB Wilde Tiere
Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln65
Wenn-Dann-Form:
Wenn - ein Tier wild ist- UND zunächst gefangen war- UND danach die Freiheit wieder erlangt hat- UND
- der Eigentümer es entweder nicht unverzüglich verfolgt hat (negative Tatbestandsvoraussetzung)
- ODER er es zwar zunächst verfolgt hat, aber die Verfolgung wieder aufgegebenen hat,
dann wird das Tier herrenlos.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln66
§ 3 StGB
Das deutsche Strafrecht gilt für Straftaten, die im Inland begangen werden
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln67
Wenn-Dann-Form:
Wenn eine Straftat im Inland begangen wird,
dann gilt das deutsche Strafrecht.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln68
§ 223 StGB Körperverletzung Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln69
Wenn-Dann-Form
Wenn jemand eine andere Person körperlich misshandelt ODER an ihrer Gesundheit schädigt,
dann wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln70
§32 Abs. 1 StGB (Notwehr)
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln71
Wenn-Dann-Form
Wenn jemand eine Tat begehtUND die Tat durch Notwehr geboten ist,
dann handelt er „nicht rechtswidrig“, d.h. rechtmäßig.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln72
Spezielle Normarten
LEGALDEFINITIONEN
VERWEISUNGEN
VERMUTUNGEN
FIKTIONEN
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln73
§ 651 a Abs. 1S. 1 BGB
§ 90 BGB
§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB
§ 437 BGB
§ 1591 BGB
§ 1566 Abs. 2 BGB
§ 857 BGB§ 280 Abs. 1
S. 2 BGB
§ 142 Abs. 1 BGB
§ 146 BGB
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln74
Legaldefinition in Abs. 1 hineingelesen und in Wenn-Dann-Form gebracht:
Wenn jemand eine Tat begeht und zuvor ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff auf ihn oder einen anderen erfolgt ist und die Tat zur Verteidigung gegen diesen Angriff erforderlich und geboten war,
dann ist die Tat nicht rechtswidrig.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln75
2. Die Normauslegung
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln76
Zur Erinnerung:Normanwendung
= Abgleich der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzung mit dem tatsächlichen Geschehen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln77
Problem:
Was, wenn nicht eindeutig ist, wie eine Tatbestandsvoraussetzung
zu verstehen ist?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln78
Beispiele:
- Ist mein fester Freund mein „Angehöriger“?- Wie viele Personen sind für eine „Bande“
nötig?- Ist Zuparken eine „Eigentumsverletzung“
bezüglich des zugeparkten KFZ?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln79
Das Problem ist: Nicht jeder Einzelfall ist im Gesetz konkret
geregelt. Das Gesetz ist abstrakt!
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln80
Lösung: Auslegung des abstrakten
Tatbestandsmerkmals Fällt mein konkreter Einzelfall
darunter?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln81
Auslegung
= Herausfinden der Bedeutung eines Normtextteils mit
Begründung
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln82
Nächste Frage:
Wann muss ich das Gesetz auslegen?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln83
Faustregel:
Je unklarer ist, ob das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist,
umso sorgfältiger muss ausgelegt werden
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln84
Eindeutiger Fall: Norm ohne lange Auslegung anwenden
Problemfall: Sorgfältige Auslegung
Klarer Nicht-Fall: Keine Anwendung
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln85
Eindeutige Fälle, in denen auf umfangreiche Auslegung verzichtet werden kann:
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln86
- T bricht O durch einen gezielten Karatekick den Arm. Körperverletzung nach § 223 StGB?
- Beim Verlassen des Hörsaals greift T in den Rucksack des O und nimmt dessen Netbook unbemerkt an sich. Diebstahl nach § 242 StGB?
- T haut mit einem Baseballschläger die Windschutzscheibe von O‘ s Auto kaputt. Anspruch des O gegen T auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln87
Die vier Methoden der Auslegung
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln88
Wozu brauche ich eine Methode? Warum kann ich nicht irgendwie
„nach Gefühl“ auslegen?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln89
Durch die Anwendung bestimmter anerkannter Auslegungsmethoden stellt
man eine überzeugende Begründung
des Auslegungsergebnisses her. Erst die Begründung macht das Ergebnis
nachvollziehbar und glaubhaft!
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln90
Sie müssen Begründen lernen und üben!
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln91
1. Auslegung nach dem Wortlaut
Wortlaut als Grenze der Auslegung
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln92
2. Auslegung nach der Normgeschichte
Wie hat der Gesetzgeber den Begriff ursprünglich verstanden?
Nachschauen in:
• Gesetzesbegründungen• Beschlussempfehlungen• Ausschussberichten
die in den Bundestags-Drucksachen oder Bundesrats-Drucksachen abgedruckt sind
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln93
3. Systematische Auslegung
Wie muss der Begriff verstanden werden, um sich nicht in
Widerspruch zu der restlichen Rechtsordnung zu setzen?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln94
4. Teleologische Auslegung
Ermittlung des heutigen Zwecks des Gesetzes und Wahl der
Deutung, die diesen Zweck fördert
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln95
Beispiel 1 (Wortlautgrenze): § 1369 BGB
Sie wohnen mit Ihrem Partner zusammen ohne verheiratet zu sein. Sie haben in die Wohnung Ihre eigene Waschmaschine mitgebracht. Dürfen Sie diese ohne die Zustimmung Ihres Partners verkaufen?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln96
Problem:
Was versteht man unter einem „Ehegatten“?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln97
Achtung: Vorrang von Legaldefinitionen!!!
Bsp: Definition des „Angehörigen“ in § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln98
Wenn es keine gibt: objektiven Sprachgebrauch des Worts
„Ehegatte“ ermitteln
Setzt Eheschließung voraus
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln99
Achtung: Wortlautgrenze
Im Strafrecht
• Keine Strafe ohne Gesetz (Art. 103 II GG). Wortlaut ist absolute Grenze
• Auch keine Anwendung aus Zweckmäßigkeitsgründen (durch Analogie)
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln100
Im Zivilrecht/Öffentlichen Recht
• Wortlaut durch Analogie überwindbar, aber nur wenn der Zweck des Gesetzes Anwendung erfordert
• Auch im Zivilrecht mit Auslegung immer beim Wortlaut beginnen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln101
Weiteres Beispiel für Wortlautgrenze:
Hat sich Guttenberg nach § 242 StGB wegen Diebstahls strafbar gemacht,
weil er aus einer anderen Doktorarbeit abgeschrieben hat?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln102
Beispiel 2:Gynäkologe G führt bei der in der zehnten Schwangerschaftswoche befindlichen S, die sich zuvor hat beraten lassen, auf deren Verlangen eine Abtreibung durch. Hat sich G nach § 212 oder § 211 StGB strafbar gemacht?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln103
Problem: Ist ein Embryo ein „Mensch“?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln104
Wortlautgrenze:
noch nicht überschritten
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln105
Historische Auslegung:
Blick (wenn möglich) in die Gesetzesmaterialien
Sagen zu der Frage nichts.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln106
Teleologische Auslegung: Welche Auslegung entspricht dem
Normzweck?
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln107
Problem hier: Über den Normzweck der §§ 212, 211 kann
man streiten
Nur Schutz des geborenen Lebens???
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln108
Systematische Auslegung: Blick in die anderen Teile der Norm (also des
jeweiligen § oder Art.), in den Rest des Gesetzes (StGB oder BGB) und in
andere Gesetze
Vermeidung eines Widerspruchs zum Rest der Rechtsordnung!
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln109
- Spezialtatbestand des § 218 StGB zum Schwangerschaftsabbruch
- Anwendung von §§ 211, 212 würde zu Umgehung des Strafausschließungsgrund in § 218 a StGB führen
Systematik des StGB spricht gegen die Auslegung, nach der auch Embryos „Menschen“ sind
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln110
Beispiel 3 (Teleologische Auslegung)
Der 9-jährige M fährt auf der Straße mit seinem Kickboard. Beim Spielen kommt er auf die Idee, das Kickboard einfach einmal loszulassen, das so gegen das geparkte KFZ des O stößt. O verlangt daraufhin von M Ersatz der Reparaturkosten.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln111
- § 823 Abs. 1 (+)
- Problem: Haftung nach § 828 Abs. 2 S. 1 BGB ausgeschlossen?
Unfall mit KFZ eigentlich (+)Problem: KFZ war geparktZweck der Norm: Schutz der Kinder, weil sie
Geschwindigkeiten und Geräuschrichtungen noch nicht einschätzen können
Zweck greift bei geparktem KFZ nicht (Vergleichbar mit Mauer)
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln112
Zusammengefasst:
Das Gesetz trifft nicht für jeden Einzelfall eine konkrete Aussage, da es abstrakt formuliert ist. Man muss das Gesetz anhand der anerkannten Auslegungsmethoden auslegen, um herauszufinden, ob die Voraussetzungen des Gesetzes in dem Einzelfall erfüllt sind.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Projekt Recht Aktiv
Universität zu Köln113
Internetadresse für juristische Datenbanken wie Beck-Online und Juris
(Urteile, Aufsätze, Kommentare):
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Universität zu Köln115
Recht Aktiv wünscht Ihnenviel Spaß beim Studieren!
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