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Von Nils Graefe

Was wollte derHund in Stuttgart?

Zunächst klang die folgende Polizei-meldung herzzerreißend, doch auf

den zweiten Blick drängten sich gerade-zu schockierende Fragen auf. Aber le-sen Sie selbst:

„Beamte der Bundespolizei brachtenam heutigen Mittag (17.11.2016) gegen12.00 Uhr einen entlaufenen Hund undsein Herrchen auf dem Bundespolizei-revier Stuttgart wieder zusammen. DerMann arbeitete eigenen Angaben zurFolge am Morgen in seinem Schreber-garten im Bereich Backnang, als seinHund plötzlich wegrannte. Eine Suchenach dem Tier verlief zunächst ergeb-nislos. Wenig später tauchte der Hundim S-Bahnbereich des StuttgarterHauptbahnhofs auf, wurde dort von DB-Mitarbeitern festgehalten und an Bun-despolizisten übergeben. Vermutlichwar der Ausreißer alleine mit der S-Bahn in die Landeshauptstadt gereist.Das Herrchen wurde anschließend überdie Hundemarke ermittelt. Wenig späterkonnte der glückliche Besitzer seinenHund auf der Dienststelle der Bundes-polizei wieder in Empfang nehmen.“

Der Hund ist also zum BacknangerBahnhof ausgebüxt und in die S-Bahngehüpft oder zwischen Menschenbeinenhindurch hineingeschlüpft oder -ge-huscht. Aber warum? Was hat Stuttgartzu bieten, was Backnang nicht hätte?Backnang prägte Bundespräsidenten(u. a. Horst Köhler) und Bundesbank-

chefs (u. a. Jens Weidmann), Stuttgartnur Günther Hermann Oettinger. DasAmtsgericht Backnang stellt das Stutt-garter Neue Schloss spielend leicht inden Schatten. Die Murr ist schöner alsder Neckar. Die Marktstraße in des ers-ten Stromes Metropole ist weit prächti-ger und vielfältiger konsumgüterbe-stückt als die Stuttgarter Königstraße.Das Backnanger Galli-Theater bewegtseine Zuschauer mehr als der Landes-hauptstadt Staatstheater. Und TesatSpacecom ist wichtiger als Daimler undPorsche zusammen. Aber Hund ver-steht von alledem freilich nichts. Ist einHerdentier. Treibt’s mit der blindenMasse in den architektonisch verhunz-ten Stuttgarter Kessel. Verrät Herr-chen und Murr-Heimat. Doch hat auchHundeaugen, spitze Schlapp-Fleder-mausöhrchen und ‘nen eingezogenenSchwanz. Und schon fliegen ihm alleHerzen zu. Der Verrat ist flugs vergebenund vergessen. Schnüff, wuff, wuff.

P.S.: Der VVS verlangt vom Herrchennun, für den Hund einen Fahrscheinnachzulösen, was allemal angebracht ist,immerhin könnte man ja auch eineSchwarzfahrergebühr erheben, hieß es.

P.P.S.: Schon gut, schon gut. Das Post-skriptum war gelogen – so unmensch-lich, äh unhundlich ist selbst der VVSnicht. Alles andere aber, alles andereist wahr.

Rundschlag

Polizei – des Hundes Freund und Helfer.Bild: Bundespolizei

DNA-Abgleich überführt MörderMutmaßliche Aufklärung des Mordes in Backnanger China-Restaurant: DNA-Analytik entscheidend, doch langwierig

ter Landeskriminalamts betraut.Horst Haug schaut selbst hin und wieder

Tatort, nur so zur Unterhaltung. Natürlichkann er sich manchmal einen Kommentarnicht verkneifen. Das wirkliche Leben seijedenfalls „spannender als Fernsehen“.

oder Faserspuren spielen nach wie vor einegewichtige Rolle bei der Suche nach Tätern.

Im Backnanger Fall sind nahezu 500 Spu-ren ausgewertet worden. Auch das erklärt,weshalb es Zeit gebraucht hat, bis sich nunder Treffer ergab. „Sorgfalt geht vorSchnelligkeit“, sagt Horst Haug. Zudem istoftmals eine langwierige Aufbereitung nö-tig, bis aus einer Spur die DNA herausgefil-tert ist. Es reichen zwar schon sehr kleineMengen der Erbsubstanz aus, um sie ein-deutig einem Menschen zuordnen zu kön-nen – vorausgesetzt, er ist in der entspre-chenden Datenbank erfasst. Sind die Men-gen zu klein, folgen komplizierte chemischeProzesse, bis die DNA entschlüsselt ist.

Der DNA-Analytik kommt längst „sehrgroße Bedeutung“ zu, sagt Horst Haug undbetont zugleich die hohe Relevanz der ande-ren kriminaltechnischen Hinweise. 1989 istin Deutschland der erste Fall mittels DNA-Abgleich gelöst worden. Mit diesem Fallwaren seinerzeit Spezialisten des Stuttgar-

Ob diese tatsächlich relevante Spuren ent-halten, checken Fachleute im Kriminal-technischen Institut des Landeskriminal-amts. Die DNA-Analytik gehört neben vie-len anderen zum Aufgabengebiet des Insti-tuts. Als Spurenträger kommen zum Bei-spiel Kleidungsstücke des Opfers oder Ge-genstände infrage, die als Tatwaffe gedienthaben könnten, ein Messer, ein Hammer,eine Flasche oder was auch immer. Spuren,die vom Täter stammen könnten, und sol-che, die dem Opfer zuzuordnen sind, wer-den stets in separaten Räumen untersucht.In langwieriger Fleißarbeit suchen die Ex-perten beispielsweise Kleidungsstücke un-term Mikroskop nach Verwertbarem ab.

Nach einem Tötungsdelikt arbeiten dieExperten im Kriminaltechnischen Institutunter Hochdruck. Mit der Kriminalpolizeistimmen die Fachleute laufend ab, welcheder gesicherten Spuren am erfolgverspre-chendsten sind. Nicht nur, aber auch mitBlick auf DNA-Analytik. Fingerabdrücke

Von unserem RedaktionsmitgliedAndrea Wüstholz

Waiblingen.Ein DNA-Abgleich hat im BacknangerMordfall die Wende gebracht – gut achtMonate nach dem gewaltsamen Todder 53-jährigen China-Restaurant-Besit-zerin. Die Spurensuche und vor allemdie Auswertung folgen im realen Lebenanderen Regeln als im Krimi.

Die Polizei ist sich sehr, sehr sicher, dass siemit den beiden 42 und 45 Jahre alten Rumä-nen die Richtigen gefasst hat. Bei der Pres-sekonferenz am Mittwoch (wir haben be-richtet) tauchte die Frage auf, weshalb esbis zum erfolgreichen DNA-Abgleich solange gedauert hat. Der Laie dürfte beein-druckt vom fixen Ablauf im Tatort falschenVorstellungen aufsitzen: Eine DNA-Spurfinden, aufbereiten und auswerten, dasdauert. Im Tatort geht’s schnell. Dort knal-len Kommissare Tütchen mit Beweismate-rial einem Kollegen auf den Tisch. Der ar-beitet sodann eine Nacht lang durch – umam nächsten Morgen das überraschende Er-gebnis zu präsentieren.

Tatsächlich dauert es nicht allzu lange,um aus einem mit Spucke benetzten Watte-stäbchen das passende DNA-Muster he-rauszufiltern. Nur hinterlässt ein Täter kei-ne mit Spucke benetzten Wattestäbchen amTatort.

Nur eineiige Zwillinge habengleichen genetischen Fingerabdruck

Welche Spur letztlich im BacknangerMordfall zu den mutmaßlichen Tätern ge-führt hat, verrät die Polizei aus ermitt-lungstaktischen Gründen nicht. Im Restau-rant saßen am Abend, bevor die Seniorche-fin starb, noch jede Menge Menschen. Es istim Grunde nicht möglich, sich irgendwoaufzuhalten, und dort keine DNA-Spurenzu hinterlassen. Jeder Mensch verliertHautschuppen, „ständig und überall“, sagtHorst Haug, Pressesprecher am Landeskri-minalamt Stuttgart. Ein minimal kleinerBruchteil eines Gramms kann ausreichen,um die DNA herauslesen zu können. Diesergenetische Fingerabdruck unterscheidetsich von jedem anderen Menschen – nurnicht bei eineiigen Zwillingen.

Horst Haug bewahrt Stillschweigen zumBacknanger Fall. Nur ganz allgemein erläu-tert er, weshalb Spurenauswertung durch-aus Monate in Anspruch nehmen kann.„Man geht nicht hin, holt Spuren – und amnächsten Tag ist alles klar. Im echten Lebenist das deutlich komplexer.“ Vor Ort si-chern die Beamten zunächst Spurenträger.

Um aus Spuren Informationen über die DNA eines möglichen Täters zu filtern, bedarf es oftmals langwieriger chemischer Verfahren. Bild: Seybert /Fotolia

Fünf Leichtverletztenach Auffahrunfall

Leutenbach.Fünf Leichtverletzte, 10 000 Euro Sach-schaden sowie ein nicht mehr fahrberei-ter Pkw sind die Bilanz eines Verkehrs-unfalls, der sich am Donnerstagvormit-tag auf der B 14 ereignete. Eine 28 Jahrealte VW-Fahrerin war gegen 8.30 Uhr inRichtung Backnang unterwegs, als sie ei-nen Rückstau zu spät erkannte. Sie fuhrauf einen am Stauende stehenden VW-Bus auf, der von einem 19-Jährigen ge-lenkt wurde. Die Verursacherin zog sichdabei zumindest leichte Verletzungen zuund wurde durch den Rettungsdienst zurweiteren Behandlung in ein Kranken-haus gebracht. Die vier Insassen des VW-Busses wurden leicht verletzt und woll-ten sich selbstständig in ärztliche Be-handlung begeben. Der Pkw der Verur-sacherin war nicht mehr fahrbereit undmusste abgeschleppt werden, teilte dasPolizeipräsidium Aalen mit.

Kompakt

Die Datei� Die DNA-Analysedatei ist am 17.April 1998 eingerichtet worden. Dortsind DNA-Profile gespeichert unteranderem von Personen, die straffälliggeworden sind. Die Datenbank wirdvom Bundeskriminalamt (BKA) zentralbetrieben.

� Der DNA-Beweis gilt als sehr erfolg-reiches Instrument, um Täter zuüberführen.

Im sechsten Teil am Freitag, 25.November, geht es darum, in welchenFällen Autofahrer Fußgängern Vorrangeinräumen müssen

Nächste Folge

Rechts überholen? Manchmal erlaubtSerie knifflige Verkehrsregeln, Teil 5: Die Ausnahmen des Linksüberholgebots

tofahrer nicht rechts an den anderen vor-beiziehen.

� Keiner hat behauptet, es sei einfach: AufÜberleitungsspuren ist das Schnellerfah-ren rechts erlaubt. Überleitungsspurengibt’s beispielsweise dort, wo die B 14und die B 29 sich teilen. Eine besondersbreite Markierung trennt hier die Bun-desstraßen. An dieser Stelle dürfen Auto-fahrer rechts schneller fahren als die Ver-kehrsteilnehmer auf der linken Seite.

Motorradfahrer dürfen sich nichtlinks und rechts vorbeischlängeln

� An einem Autobahnkreuz ist das eben-falls in Ordnung. Voraussetzung ist, dasseine breite Markierung die beiden Rich-tungsverläufe der Autobahn trennt undRichtungstafeln den Weg weisen.

� Motorradfahrerschlängeln sichgerne an Ampelnoder im Staulinks oder rechtsan den anderenvorbei. „Das dür-fen sie nicht“,stellt Jochen Kli-ma klar. Mofa-und Fahrradfah-rer besitzen imVergleich dazuSonderrechte: AnWarteschlangenvor Kreuzungenund Ampeln dür-fen sie rechts vor-beifahren.

� In einer ganz all-täglichen Situation überholt wohl jederAutofahrer rechts, obwohl er es gar nichtals Rechtsüberholen empfindet: Will einAutofahrer links abbiegen, und ordnet ersich zu diesem Zweck links ein, darf manrechts vorbeifahren, sofern der Platzreicht.

� Wenn vor einem Zebrastreifen ein Autowartet, darf man es auf keinen Fall – we-der rechts noch links – überholen. Sinnund Zweck dieser Regel ist natürlich derSchutz der Fußgänger.

vorhanden sind.� Wer auf eine Autobahn oder Bundesstra-

ße auffahren möchte, nutzt dafür den„Einfädelungsstreifen“ – so heißt dasneuerdings korrekt. Um auf die Auto-bahn zu gelangen, darf man auf dieserSpur Gas geben und schneller fahren alsdie Autos, die sich bereits auf der Auto-bahn befinden. Für Bundesstraßen giltdas auch. Vorsicht: Beim Rausfahren aufdem „Ausfädelungsstreifen“ darf ein Au-

schneller fahren als links, wenn keineFahrbahnmarkierungen vorhanden sind.

� Sind auf einer Abbiegespur Pfeile ange-bracht, darf der Autofahrer auf dieserSpur rechts an den Autos, die sich linksvon ihm befinden, vorbeifahren.

� Auf Bundesstraßen und Autobahnen dür-fen Verkehrsteilnehmer dann rechtsschneller fahren als links, wenn sich Ko-lonnen gebildet haben. Das gilt allerdingsnur, wenn Kolonnen auf beiden Spuren

Von unserem RedaktionsmitgliedAndrea Wüstholz

Waiblingen.Keine Regel ohne Ausnahme: Rechtsüberholen ist zwar grundsätzlich verbo-ten – aber nicht immer. Als Überhol-vorgang zählt bereits, wenn ein Autofah-rer an einem wartenden Fahrzeug vor-beifährt.

„Es ist links zu überholen“, schreibt dieStraßenverkehrsordnung vor. Überholen imSinne der Verordnung bedeutet, ein in glei-cher Richtung fahrendes Fahrzeug einzuho-len und an ihm vorbeizufahren. Zuerst aus-scheren, überholen und dann wieder ein-scheren, das gilt natürlich auch als Überho-len. Doch definiert die Straßenverkehrsord-nung eben auch dann einen Überholvor-gang als solchen, wenn das Ein- und Aus-scheren entfällt.

Vorsicht: Rechts überholenkann den Führerschein kosten

Die Warnung gleich vorneweg: Wer auf derAutobahn unrechtmäßig rechts überholt,riskiert den Führerschein.

Es gelten indes eine ganze Reihe von Aus-nahmen vom Rechtsüberholverbot. Dieseerläutert Jochen Klima, der Vorsitzende desFahrlehrerverbands Baden-Württemberg:� Führen innerorts mehrere markierte Spu-

ren in dieselbe Richtung, dürfen Ver-kehrsteilnehmer auf der rechten Spurschneller fahren als jene auf der linken.Dasselbe gilt, wenn mehrere Spuren pa-rallel zu einer Ampel hinführen. Hierdürfen Autofahrer auch dann rechts

Gestaltung: ZVW

Wie würden Sie entscheiden?

?

Dürfen Sie auf dieser Autobahn den schwarzen Pkw rechts überholen?

Ja, wenn Sie dabei nicht schneller als 80 km/h fahren.

Nein, weil auf dem linken Fahr-streifen keine Fahrzeugschlange ist.

Ja, weil zum Überholen ausreichend Platz ist.

A

B

C

© macrovector - Fotolia.com

Die richtige Antwort lautet: Nein. Nur wenn sich Kolonnen gebildet haben, dürfen Autofahrer in diesemFall rechts schneller fahren als links.

Jochen Klima, der Vorsit-zende des Fahrlehrerver-bands Baden-Württem-berg. Bild: Privat

Rems-Murr Nummer 268 – RMR1Freitag, 18. November 2016

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