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Schadstoffuntersuchung
Beethovenhalle in Bonn
Untersuchungen in der Wachsbleiche 16 in 53111 Bonn
29. März 2011
Zeichen R001-2389476RMC-V01
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Bearbeitung
Titel Schadstoffuntersuchung Beethovenhalle in Bonn
Auftraggeber Bundesstadt Bonn
Städtisches Gebäudemanagement
Projektleiter Olaf Dünger
Autor(en) Michael Reitemeyer, Sarah Seidel
QS Olaf Dünger, Abteilungsleiter Gebäudeschadstoffe
Ausführung Michael Reitemeyer, Sarah Seidel, Christian Sester, Olaf Dünger
Projektnummer 2389476
Anzahl der Seiten 40 (ohne Anlagen)
Datum 29. März 2011
Unterschrift
Tauw GmbH
Richard-Löchel-Straße 9
47441 Moers
Telefon +49 28 41 14 90 0
Faxnr. +49 28 41 14 90 11
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- Akkreditiert nach DIN EN ISO 17025:2005 (DAR Registriernr.: DAP-PL-3327.99)
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Inhaltsverzeichnis
Bearbeitung .................................................................................................................................... 3
Zusammenfassung.................................... .................................................................................... 6
1 Aufgabenstellung ................................... ....................................................................... 9
2 Untersuchungsgegenstand............................. ........................................................... 10
3 Untersuchungsergebnisse ............................. ............................................................ 11 3.1 Durchführung von Raumluftmessungen........................................................................ 13 3.1.1 Festlegung der Messstrategie ....................................................................................... 13 3.1.2 Durchführung Raumluftmessung................................................................................... 13 3.1.3 Ergebnis PCP-Raumluftmessung.................................................................................. 14 3.2 Bewertung der visuellen und analytischen Befunde...................................................... 14 3.2.1 Asbesthaltige Baustoffe................................................................................................. 14 3.2.2 KMF-haltige Baustoffe................................................................................................... 27 3.2.3 PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe .................................................. 33 3.2.4 Holzschutzmittel (Pentachlorphenol) ............................................................................. 35 3.2.5 Feuchtigkeitsschäden.................................................................................................... 36 3.2.6 PCB (Polychlorierte Biphenyle) ..................................................................................... 36 3.2.7 Pyrethroide .................................................................................................................... 37 3.2.8 Formaldehyd ................................................................................................................. 37 3.2.9 VOC (volatile organic compounds = flüchtige organische Verbindungen) .................... 37 3.2.10 Schwermetalle (Blei ) .................................................................................................... 37 3.2.11 Radon............................................................................................................................ 37
4 Abschließende Hinweise .............................. .............................................................. 39
Anlagen 1. Fundstellenübersicht 2. Formblätter gemäß Asbestrichtlinie 3. Probenahmeprotokoll Raumluft 4. Laborprüfberichte
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Zusammenfassung
Die Tauw GmbH wurde im Februar 2011 vom Städtischen G ebäudemanagement Bonn mit
der Schadstoffuntersuchung für das Gebäude Beethoven halle in der Wachsbleiche 16 in
53111 Bonn beauftragt. Im Rahmen der Begehung und der Untersuchung der entnommen-
en Materialproben wurden die nachfolgend beschriebe nen Schadstofffundstellen identifi-
ziert.
Es wurden acht Fundstellen mit schwach gebundenem Asbest identifiziert:
Schwach gebundene Asbestprodukte, Dringlichkeitsstufe I gemäß Asbestrichtlinie
• asbesthaltige Leichtbauplatte (KG, Werkstatt, analytische Einstufung)
• asbesthaltige Dichtungsschnur für Ventile (KG, Flurgang, analytische Einstufung)
Verwendungen mit der Dringlichkeitsstufe I sind zur Gefahrenabwehr unverzüglich zu sanieren.
Falls die endgültige Sanierung nicht sofort möglich ist, müssen unverzüglich vorläufige Maßnah-
men zur Minderung der Asbestfaserkonzentration im Raum ergriffen werden, wenn er weiter ge-
nutzt werden soll. Mit der endgültigen Sanierung muss jedoch nach spätestens drei Jahren be-
gonnen werden.
Schwach gebundene Asbestprodukte, Dringlichkeitsstufe II gemäß Asbestrichtlinie
• asbesthaltige Leichtbauplatte in Schamwänden (KG, Damen- und Herrentoilette,
analytische Einstufung),
• asbesthaltige Brandschutzplatten (Traforaum KG, analytische Einstufung)
• asbesthaltige Dichtungsschnüre (KG, Technikraum, visuelle Einstufung)
Verwendungen mit der Dringlichkeitsstufe II sind in Abständen von höchstens zwei Jahren erneut
zu bewerten.
Schwach gebundene Asbestprodukte, Dringlichkeitsstufe III gemäß Asbestrichtlinie
• Rippenheizkörper mit Flanschdichtungen (diverse Räume; visuelle Einstufung)
• Flachdichtungen (KG, Technik bzw. Heizungsräume; visuelle Einstufung)
• Brandschutztüren (KG, DG, visuelle Einstufung)
Verwendungen mit der Dringlichkeitsstufe III sind in Abständen von höchstens fünf Jahren erneut
zu bewerten.
Des Weiteren wurden fünf Fundstellen mit fest gebundenem Asbest identifiziert:
• Asbestzement-Kanal (Flur zu Batterieraum KG, visuelle Einstufung)
• asbesthaltiger Bodenbelag (Floorflexplatten) inkl. Kleber; Scheinwerferräume 2. Oberge-
schoss, Werkstatt im Kellergeschoss, analytische Einstufung)
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• asbesthaltige Platten am Schalldämpfer (Abluftanlagen im KG, analytische Einstufung)
• asbesthaltige Platte im Flurbereich (Flur KG, analytische Einstufung)
• asbesthaltiger Kitt an Metallschalldämpfer der raumlufttechnischen Anlage (KG, analytische
Einstufung)
Auf Grund von massiven Beschädigungen der asbesthaltigen Bodenbeläge besteht hier Hand-
lungsbedarf, insbesondere im frequentierten Werkstattbereich. Die Sanierung der asbesthaltigen
Schalldämpfer wird wegen des Umluftbetriebes mittelfristig empfohlen.
Stichprobenartig überprüfte Brandschutzklappen (BSK) waren asbestfrei. Im Nachgang wurde die
Wartungsliste vom TÜV eingesehen, die keine Angabe zum Einbaujahr enthält. Die Brandschutz-
klappen mit der Bezeichnung Z41.3-321 sind gemäß Herstellerangaben asbestfrei, die mit den
Bezeichnungen PA-X-114, PA-X-100 und PA-X-156 können asbestfrei und asbesthaltig sein. Die
alten Brandschutzklappen sind wiederkehrend gemäß Asbestrichtlinie NRW zu bewerten
(Regeleinstufung für intakte BSK: Dringlichkeitsstufe III, Neubewertung innerhalb von 5 Jahren).
Bei Eingriffen in BSK sollte grundsätzlich die mögliche Asbesthaltigkeit geprüft werden.
KMF-Fundstellen (Mineralwolle alter Bauart)
In dem untersuchten Gebäude befinden sich folgende Fundstellen mit alten Mineralwollprodukten
(KMF-Produkte alter Bauart, krebserzeugender Gefahrstoff):
• Dämmung der Lüftungskanäle sowie Rohrummantelung (visuelle Einstufung)
• Dämmung hinter Rieselschutz (visuelle Einstufung)
• Akustikdeckenplatten (analytische Einstufung)
• gelagerte Dämmmatten aus alter Mineralwolle (visuelle Einstufung)
• Dämmwolle in den Zwischenwänden, -böden (visuelle Einstufung)
Neben den oben angegebenen Fundstellen muss erfahrungsgemäß mit weiteren KMF-Fund-
stellen gerechnet werden (Estrichdämmung, Dämmung um verdeckte Steigleitungen etc.).
Eine Sanierungsverpflichtung besteht im eingebauten, gekapselten Zustand nicht. Die Dämm-
matten im großen Saal sind teilweise massiv verrutscht, so dass die vorhandene Kaschierung
wirkungslos ist und eine Faserabgabe in die Raumluft möglich ist. Um eine Freisetzung von
Faserstäuben in die Innenraumluft sicher auszuschließen, sollten die alten heruntergerutschten
Dämmmatten im Saal durch neues Material ersetzt werden.
PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)
In dem untersuchten Gebäude befinden sich folgende PAK-haltige Fundstellen:
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• PAK-haltiger Parkettkleber, Saal und Restaurant (analytische Einstufung)
• PAK-haltige Rohrisolierung (DG, analytische Einstufung)
Da sich das Parkett weitestgehend im guten Zustand befindet (keine Fugenabstände > 2 mm,
keine losen Parkettstäbe, Unterboden intakt), besteht derzeit keine Nutzergefährdung. An mehre-
ren Stellen waren kleinere Schäden erkennbar, die fachgerecht ausgebessert werden sollten. Es
wird empfohlen, den Parkettzustand regelmäßig hinsichtlich einer Verschlechterung zu über-
prüfen, um ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen einleiten zu können. Bei der PAK-haltigen
Rohrisolierung im DG besteht auf Grund der geringen Nutzung kein Sanierungsbedarf.
Bei Eingriffen in Kleber bzw. Rohrisolierung sind die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie
der TRGS 551 zu beachten, Abfälle sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Nicht untersucht wurden mögliche Außenanwendungen, erdberührte Bauteile sowie mögliche
Fundstellen in Nassbereichen unterhalb von Fliesen. Vor entsprechenden Eingriffen sind hier
Untersuchungen angezeigt.
Holzschutzmittel
In der Beethovenhalle wurden im großen Saal großflächig hölzerne Verkleidungen/Konstruk-
tionen angetroffen. Auf Grund der Vielzahl an vorhandenen Hölzern und des teilweise bereits
erfolgten Austausches wurde zur Überprüfung einer möglichen Holzschutzmittelbelastung in dem
Saal eine Raumluftmessung auf PCP durchgeführt. Der Befund der Raumluftmessung im Saal
war unauffällig (PCP-Konzentration <0,01 µg/m³). Bei baulichen Eingriffen/im Entsorgungsfall
sind die Hölzer gemäß Altholzverordnung herkunftsbezogen einzustufen und ggf. als gefährlicher
Abfall zu entsorgen.
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung
Im Kellergeschoss der Beethovenhalle wurde in verschiedenen, wenig genutzten Räumen
Feuchteschäden identifiziert. Für die vorliegenden Feuchteschäden sollten die Ursachen ab-
geklärt und beseitigt werden.
Im Rahmen der Begehung und der analytischen Befunde wurden keine Fundstellen / Proble-
matiken in Hinblick auf die folgenden Schadstoffe festgestellt:
• PCB (Polychlorierte Biphenyle); Pyrethroide; Formaldehyd; VOC (volatile organic compounds
= flüchtige organische Verbindungen); Schwermetalle (Blei); in Bezug auf Radon besteht
gemäß Radonkarte kein Handlungsbedarf.
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1 Aufgabenstellung
Um festzustellen, ob in den Gebäuden Beethovenhalle Wachsbleiche 16 in 53111 Bonn mit
Schadstoffen belastete Baumaterialien vorhanden sind, wurde die Tauw GmbH am 04. Februar
2011 vom Städtischen Gebäudemanagement Bonn, vertreten durch Frau Funk, mit einer ent-
sprechenden Schadstoffuntersuchung beauftragt. Hintergrund ist ein Ratsbeschluss vom 25.03.2004, gemäß dem alle städtischen und städtisch genutzten Gebäude auf Schadstoffe hin untersucht werden sollen. Zudem stehen in der Beethovenhalle Sanierungsarbeiten an, beginnend ca. Mitte 2011. Ziel der Untersuchung ist es, im laufenden Betrieb mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne
massive zerstörende Eingriffe einen Überblick über mögliche Schadstofffundstellen zu erhalten.
Hierzu erfolgt eine Einsichtnahme in die zugänglichen Bereiche (Einsichtnahme auch in abge-
hängte Decken und verkleidete Bereiche, sofern Revisionsöffnungen vorhanden sind und die ein-
fache Zugänglichkeit gegeben ist). Es sind keine Kernbohrungen, keine Öffnungen der Dächer
und von intakten GK-Decken etc. vorgesehen.
Gemäß Angaben des SGB hat in der Vergangenheit eine Brandschadensanierung stattgefunden.
Auf der Homepage der Beethovenhalle wird zudem von einer Modernisierung berichtet, die im
September 1997 abgeschlossen wurde.
In der Beethovenhalle in Bonn sollen im Rahmen einer allgemeinen Begutachtung Begehungen
stattfinden und das Gebäude (Baujahr 1959, Gesamtfläche ca. 7.200 m²) auf das Vorkommen
von Gebäudeschadstoffen (Asbest, Formaldehyd, KMF, PAK, PCB, PCP/Lindan, Pyrethroide,
Radon, Schimmelpilze, Schwermetalle (Blei-Trinkwasserleitungen) sowie VOC) untersucht
werden.
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2 Untersuchungsgegenstand
Die Beethovenhalle befindet sich in der Wachsbleiche 16 in 53111 Bonn. Das Gebäude ist unter-
kellert und besteht aus vier Geschossen (Keller-, Erd-. Zwischen- und 1.-2. OG, Dachgeschoss).
Bei der Begehung am 10 und 11. Februar 2011 wurde auftragsgemäß das Gebäude begangen.
Der Gebäudekomplex der Beethovenhalle besteht aus einer Gruppe unregelmäßig geformter
Dächer mit unterschiedlichen Neigungen, die um den überkuppelten Saalbau herum angeordnet
sind. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über das Gesamtgebäude.
Tabelle 2.1: Übersicht Gebäude Gebäudebezeichnung Kurzbeschreibung
Wachsbleiche 16
Baujahr : 1959
Baujahr Anbau (Forum Süd) : 1997
Etagen : Kellergeschoss, Erdgeschoss, Zwischen-geschoss 1. und 2. Obergeschoss, Dachgeschoss
Bauweise : Mauerwerksbau, Stahlbauweise
Nutzung : Veranstaltungen, Konzerte, Ausstellungen, Restaurant
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3 Untersuchungsergebnisse
Im Rahmen der durchgeführten Gebäudebegehungen am 10. und 11. Februar 2011 wurden die
Räumlichkeiten der Beethovenhalle auf schadstoffhaltige Baumaterialien inspiziert. Mit Ausnah-
me der Trafostation konnten alle Räumlichkeiten begangen werden.
Um die Schadstoffbelastung der verwendeten Baustoffe zu überprüfen, wurden von verdächtigen
Baumaterialien Materialproben entnommen. Am 15.02.2011 wurde von der Tauw GmbH eine
Fundstellenliste inkl. Vorschläge für die Analytik erstellt und dem SGB Bonn vorgelegt. Nach Er-
örterung in der AG Schadstoffe erfolgte die Freigabe für die Ausführung der vorgeschlagenen
Analysen durch das SGB. Die ausgewählten Proben wurden von der Tauw GmbH akkreditierten
Laboren zur Analyse übergeben. Im Folgenden sind die analytisch ermittelten Untersuchungs-
ergebnisse der untersuchten Materialproben, geordnet nach den jeweiligen Schadstoffen darge-
stellt.
Tabelle 3.1: Analysenergebnisse Materialproben
Probenahme-
standort
Datum
Probenahme
Proben-
bezeichnung
Proben-
beschreibung
Befund
Asbest
2. OG
Scheinwerfer-
raum
10. 02. 2011 BH-2.OG-SW-Bb-
Map02
Floorflexplatten,
30x30 inkl.
schwarzem Kleber
Probe enthält Chrysotilasbest,
Massengehalt: 1-15 %
ZG
Orchesterraum
10. 02. 2011 BH-ZG-OR-D-BST-
Map03
Dichtung in
Brandschutztür,
grau, 40x60
kein Asbest nachgewiesen
ZG
Flur
10. 02. 2011 BH-ZG-Flur-D-LK-
Map04
Dichtung zwischen
Lüftungskanälen
kein Asbest nachgewiesen
ZG
Flur
10. 02. 2011 BH-ZG-Flur-ADP-
Map05
Akustikdeckplatten kein Asbest nachgewiesen, Probe
enthält künstliche Mineralfasern
KG RLT Studio 10. 02. 2011 BH-KG-St-SD-Map06 grau geriffelte
Platte am
Schalldämpfer
Abluftkanal
Probe enthält Chrysotilasbest,
Massengehalt: 1-15 %
KG RLT Studio 10. 02. 2011 BH-KG-St-GU-Map07 KG RLT Studio,
Gipshartschale
kein Asbest nachgewiesen
KG RLT Studio 10. 02. 2011 BH-KG-St-SD-Kitt-
Map08
Kitt seitlich an
Metallschall-
dämpfer
Probe enthält Chrysotilasbest,
Massengehalt: 1-15 %
KG RLT Halle 10. 02. 2011 BH-KG-H-ZK-BSP-
Map09
Platte (dünn-grau)
um Zuluftkanal der
RLT
kein Asbest nachgewiesen, Probe
enthält organische Fasern
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Probenahme-
standort
Datum
Probenahme
Proben-
bezeichnung
Proben-
beschreibung
Befund
KG Gang 10. 02. 2011 BH-KG-G-SBV-
Map10
schwarze
Graphitdicht-
schnur für Ventile
(Lagerware)
Probe enthält Chrysotilasbest,
Massengehalt: > 40 %
KG Gang 10. 02. 2011 BH-KG-G-BSM-
Map11
gelblicher Brand-
schutzmörtel
kein Asbest nachgewiesen, Probe
enthält organische Fasern
KG Abluftkanal 10. 02. 2011 BH-KG-AK-BSP-
Map12
BS-Platte um
Lüftungskanal
(unterhalb KG)
kein Asbest nachgewiesen, Probe
enthält organische Fasern
KG, Werkstatt 10. 02. 2011 BH-KG-WS-Bb-
Map13
Bodenbelag 30x30
(nur Platte be-
probt, ohne
Kleberanhaftung,
Kleber ist
schwarz)
Probe enthält Chrysotilasbest,
Massengehalt: 1-15 %
KG Traforaum 10. 02. 2011 BH-KG-BSP-Map14 graue BS-Platte
(6 Trafoschränke
enthalten 7 Platten
zwischen den
Schränken)
Probe enthält Chrysotilasbest,
Massengehalt: 1-15 %
KG Stuhllager 10. 02. 2011 BH-KG-STl-RU-
Map15
Rohrummantelung,
braunes Material
unter Gipslage
kein Asbest nachgewiesen, Probe
enthält organische Fasern
KG Stuhllager 10. 02. 2011 BH-KG-STl-RU-
Map16
Rohrummantelung,
braunes Material
unter Gipslage
kein Asbest nachgewiesen, Probe
enthält organische Fasern
KG Werkstatt
11.02.2011 BH-KG-WS-PL-
Map18
großformatige
weiße Platte,
Einzelfundstelle
Probe enthält Amphibol- und
Chrysotilasbest,
Massengehalt: 15-40 %
KG Damentoilette 11.02.2011 BH-KG-DT-BST-P-
Map19
graue Platte/
Schamwände
Probe enthält Chrysotilasbest,
Massengehalt:15-40 %
KG
Kühlmittelraum,
11.02.2011 BH-KG-KR-PL-Map20 Platte hinter
Verteiler
kein Asbest nachgewiesen, Probe
enthält organische Fasern
KG Flur vor
Aufzug
11.02.2011 BH-KG-Flur-PL-
Map21
AZ-Platte geriffelt Probe enthält Chrysotilasbest,
Massengehalt: 1-15 %
Dachgeschoss 11.02.2011 BH-DG-SAP-Bremse-
Map22
Staubabdruckprobe
Bremsbelag
Seilaufzug
kein Asbest nachgewiesen, Probe
enthält künstliche Mineralfasern
EG Foyer 11.02.2011 BH-EG-Foyer-DP-
Map25
Deckenputz kein Asbest nachgewiesen
EG Verwaltung 11.02.2011 BH-Ver-EG-KL-
Map26
schwarzer Kleber
unter Teppichboden
kein Asbest nachgewiesen
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Probenahme-
standort
Datum
Probenahme
Proben-
bezeichnung
Proben-
beschreibung
Befund
EG Studiobühne 11.02.2011 BH-Studio-EG-TU-
Map27
weiße Verkleidung
der TT-Träger unter
der Decke
kein Asbest nachgewiesen
KG Flur 11.02.2011 BH-KG-FD-MaP28 Flachdichtung im
Regal
Probe enthält Chrysotilasbest,
schwach gebunden
Probe enthält Chrysotilasbest,
Massengehalt: > 40 %
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
EG Haupteingang, 11.02.2011 BH-EG-FF-Map24 graue Fensterfuge
innen
PCB-Gesamtgehalt: 2,0 mg/kg
Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
EG Saal 10. 02. 2010 BH-EG-H-PK-Map01 schwarzer
Parkettkleber
unter Parkett
Summe PAK: 36.882 mg/kg
Benzo(a)pyren: 2.335 mg/kg
KG, Flur vor
Stuhllager
10.02.2010 BH-KG-STl-P-Map17 schwarze Pappe
um Heizungsleitung
Summe PAK: 15,3 mg/kg
Benzo(a)pyren: 0,49 mg/kg
DG 11.02.2011 BH-DG-RU-Map23 Rohrisolierung Summe P AK: 16.098 mg/kg
Benzo(a)pyren: 1.040 mg/kg
3.1 Durchführung von Raumluftmessungen 3.1.1 Festlegung der Messstrategie
Im Saal der Beethovenhalle befinden sich großflächig verbaute Holzoberflächen. Zur Ab-
schätzung, ob aus den großflächig verbauten Holzoberflächen ggf. ausgasende Holzschutzmittel
Gefahren für die Raumnutzer darstellen, sollte im Saal der Beethovenhalle eine Raumluft-
messung auf PCP durchgeführt werden. Ziel der Messung war es, einen Messwert unter realen
Nutzungsbedingungen zu erhalten, um eine Gefährdungsabschätzung für die Gebäudenutzer
vornehmen zu können. Die Messung sollte entsprechend unter Betrieb der raumlufttechnischen
Anlage durchgeführt werden, da der Saal ständig belüftet wird.
3.1.2 Durchführung Raumluftmessung
Die PCP-Raumluftmessung erfolgte am 18. März 2011 durch die Tauw GmbH gemäß der fest-
gelegten Messstrategie. Während der Messung waren die Türen verschlossen, die Lüftungs-
anlage war in Betrieb. Die Probenahme erfolgte mit einer Pumpe vom Typ Desaga, Hersteller
TCR Tecora. Bei den Probenahmen wurde ein Volumen von ca. 3,6 m³ Luft pro Messung ent-
nommen. Als Adsorptionsmittel wurde Polyurethanschaum (PU-Schaum) eingesetzt. Die Probe
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wurden dem akkreditieren Labor Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, Gelsenkirchen zur Analyse auf
PCP übergeben.
3.1.3 Ergebnis PCP-Raumluftmessung
Die Analytik erfolgte im Labor Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, Gelsenkirchen gemäß VDI 4301
Blatt 2 in Verbindung mit VDI 4300 Blatt 4. In der nachfolgenden Tabelle ist das Analysenergeb-
nis der Raumluftmessung dargestellt.
Tabelle 3.2: Analysenergebnisse der Raumluftmessung
Gebäude Etage,
Raum
Datum
Probenahme
Probenbe-
zeichnung
Proben-
volumen
Befund
Pentachlorphenol (PCP) / Lindan)
Beethovenhalle EG Saal 18.03.2011 BH-EG-Saal-RLM01 3,62 m3 PCP: < 0,01 µg/m³
Der detaillierte Analysenbericht sowie das Probenahmeprotokoll mit den Randbedingungen der
Probenahme sind als Anlagen beigefügt.
3.2 Bewertung der visuellen und analytischen Befund e
Eine Zusammenfassung der identifizierten Fundstellen ist als Fundstellenübersicht in Anlage 1
ersichtlich. Nachfolgend werden die Fundstellen, geordnet nach Schadstoffen, im Detail darge-
stellt und bewertet.
3.2.1 Asbesthaltige Baustoffe
Die gemäß vorliegender Analytik bzw. visueller Befunde festgestellten Asbestfundstellen werden
nachfolgend dargestellt und bewertet.
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1. Brandschutztür (schwach gebundenes Asbestprodukt)
Foto 3.1: FH-Türen Foto 3.2: FH-Tür als Bodenluke
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
Im Keller- und Dachgeschoss der Beethovenhalle wurden asbesthaltige Brandschutztüren /
Brandschutzklappen angetroffen (Baujahr DG nicht angegeben, im KG unter anderem Baujahr
1979). Die alten FH-Türen enthalten erfahrungsgemäß Asbestprodukte im Schlossbereich, evtl.
auch im Türblattbereich. Auf Grund der vorliegenden Kapselung konnte dies nicht abschließend
geklärt werden, wobei im KG bei den alten Türen die visuelle Einstufung asbesthaltig lautet.
Asbesthaltige Brandschutztüren, bei denen die Asbestprodukte vom Blechkörper - mit Ausnahme
notwendiger Öffnungen zum Öffnen und Schließen - dicht eingeschlossen sind, sind gemäß
Asbestrichtlinie in die Dringlichkeitsstufe III, Neubewertung langfristig erforderlich (in Abständen
von höchstens fünf Jahren) einzustufen. Die vorhandenen Brandschutztüren befinden sich in
einem ordnungsgemäßen Zustand, sie sind in die Dringlichkeitsstufe III einzustufen und innerhalb
von fünf Jahren (2.2016) erneut zu bewerten. Der Ausbau asbesthaltiger Baustoffe darf aus-
schließlich von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden. Im Falle eines Türaustau-
sches ist die asbesthaltige Brandschutztür als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.
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2. Flachdichtungen (schwach gebundenes Asbestproduk t)
Foto 3.3: Flachdichtungen im Kellergeschoss Foto 3. 4: asbesthaltige Lagerware
(Materialprobe BH-KG-FD-MaP28)
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
In den Technikräumen- bzw. Heizungsräumen im Kellergeschoss der Beethovenhalle wurden
Flachdichtungen älterer Bauart angetroffen. Bei älteren Dichtungen ist von einer Asbesthaltigkeit
auszugehen. Eine im KG im Regal gelagerte Dichtung wurde beprobt, es wurde Asbest nachge-
wiesen. Im eingebauten Zustand geht von den Flachdichtungen keine Gefährdung aus.
Die Fundstelle (Flachdichtungen) ist gemäß Asbest-Richtlinie NRW in die Dringlichkeitsstufe III
einzustufen und innerhalb von fünf Jahren (02.2016) erneut zu bewerten. Die vorhandene asbest-
haltige Lagerware ist zu verpacken und ordnungsgemäß als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Ein
Wiedereinbau ist unzulässig!
Bei baulichen Eingriffen sind die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (ergänzende Schutzmaß-
nahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Anhang III Nr. 2 Partikelförmige
Gefahrstoffe) und der TRGS 519 zu beachten. Bei Einhaltung eines von der Berufsgenossen-
schaft vorgegebenen Arbeitsverfahrens (Asbesthaltige Flachdichtungen AT1 gemäß BGI 664,
Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instand-
haltungsarbeiten) erübrigen sich umfangreiche Abschottungsmaßnahmen. Weiterhin ist im Ent-
sorgungsfall ggf. auch ein Ausbau mittels Abtrennung jeweils neben dem Segment ohne Öffnung
der Flansche möglich, auch hier erübrigen sich umfangreiche Abschottungsmaßnahmen.
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3. Flachdichtungen Rippenheizkörper (schwach gebunde nes Asbestprodukt)
Foto 3.5: Rippenheizkörper alter Bauart Foto 3.6: R ippenheizkörper alter Bauart
aus einzelnen Segmenten aus Segmenten mit Flachdich tungen (Forum Süd)
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
Im Gebäude der Beethovenhalle wurden in diversen Räumlichkeiten Rippenheizkörper älterer
Bauart angetroffen. Gemäß Hausmeisterangaben stehen die Rippenheizkörper zum Teil unter
Denkmalschutz. Die alten Rippenheizkörper können erfahrungsgemäß Asbestpappen (Flach-
dichtungen) als Trennschicht zwischen den Segmenten enthalten. Die Einstufung erfolgte auf
Grund von Erkenntnissen aus Vergleichsfällen, eine Asbesthaltigkeit kann nicht ausgeschlossen
werden. Im eingebauten, lackierten Zustand geht von den ggf. vorhandenen Pappen keine Ge-
fährdung aus.
Im Falle des Austausches der Heizkörper ist ein Zertrennen der Segmente zu unterlassen, um
eine Asbestfaserfreisetzung zu vermeiden. Ggf. sind die Heizkörper am Stück auszubauen und
ordnungsgemäß zu entsorgen. Sofern auf Grund des Denkmalschutzes ein Entsorgen nicht in
Frage kommt, ist ggf. eine Sanierung unter Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben gemäß TRGS
519 auszuführen.
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4. Asbesthaltige Graphitdichtschnur (schwach gebund enes Asbestprodukt)
Foto 3.7: asbesthaltige Graphitschnur, BH-KG-G-SBV -Map10,
Probe enthält Chrysotilasbest, Massengehalt > 40%
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
Im Gang des Kellergeschosses wurde eine schwarze Graphitdichtschnur für Ventile (Lagerware)
angetroffen. Der analytische Asbestnachweis erfolgte in der Materialprobe „BH-KG-G-SBV-
Map10“, die Probe enthält Chrysotilasbest, das Material ist als schwach gebunden einzustufen.
Die offen vorliegende asbesthaltige Graphitdichtungsschnur ist gemäß „Formblatt für die Bewer-
tung der Dringlichkeit einer Sanierung“ nach Anhang 1 der Asbestrichtlinie NRW (Richtlinie für die
Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden, Fassung Jan.
1996) in die Dringlichkeitsstufe I (80 Punkte, s. Anlage 2) einzustufen. Die Tauw GmbH empfiehlt
die umgehende Entfernung der Graphitschnur und ordnungsgemäße Entsorgung als asbesthaltig.
Vorsorglich sollte der unmittelbare Lagerbereich (direkt daneben lagern auch noch die alten
asbesthaltigen Flachdichtungen) abgesaugt werden.
Möglicherweise befindet sich entsprechend noch asbesthaltige Graphitschnur an den Ventilen,
dies ist im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen zu beachten.
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19\40
5. Asbesthaltige Leichtbauplatte in Schamwänden (sc hwach gebundenes Asbestprodukt)
Foto 3.8: asbesthaltige Leichtbauplatte, BH-KG-DT-B ST-P-Map19,
die Probe enthält Chrysotilasbest, Massengehalt 15- 40 %
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
Im Kellergeschoss der Damen- und der Herrentoilette befinden sich in den WC-Anlagen asbest-
haltige Leichtbauplatten innerhalb der Türen (Mehrschichtaufbau). Der analytische Asbestnach-
weis erfolgte in der Materialprobe „BH-KG-DT-BST-P-Map19“, die Probe Chrysotilasbest,
Massengehalt 15-40 %, das Material ist als schwach gebunden einzustufen.
Die angetroffene Fundstelle ist gemäß Asbest-Richtlinie NRW in die Dringlichkeitsstufe II einzu-
stufen (77 Punkte, siehe Formblatt, s. Anlage 2). Eine Neubewertung ist mittelfristig (in Abstän-
den von höchstens zwei Jahren) erforderlich. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I
oder III, so ist entsprechend der Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren. Eine
Sanierung wird empfohlen.
Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit
krebserzeugenden Gefahrstoffen, Anhang III Nr. 2 Partikelförmige Gefahrstoffe) sowie der TRGS
519 sind bei allen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) zu beach-
ten. Der Ausbau asbesthaltiger Baustoffe darf ausschließlich von zugelassenen Fachbetrieben
durchgeführt werden.
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20\40
6. asbesthaltige Leichtbauplatte, (schwach gebunden es Asbestprodukt), Einzelfundstelle
Foto 3.9: asbesthaltige Leichtbauplatte, BH-KG-WS-P L-Map18,
die Probe enthält Amphibol- und Chrysotilasbest, Ma ssengehalt 15-40 %
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
Im Kellergeschoss der Beethovenhalle wurde eine großformatige asbesthaltige Leichtbauplatte
als Einzelfundstelle in der Werkstatt identifiziert. Der analytische Asbestnachweis erfolgte in der
Materialprobe „BH-KG-WS-PL-Map18“, die Probe enthält Amphibol- und Chrysotilasbest,
Massengehalte 15-40 %, das Material ist als schwach gebunden einzustufen.
Die asbesthaltige Leichtbauplatte ist gemäß „Formblatt für die Bewertung der Dringlichkeit einer
Sanierung“ nach Anhang 1 der Asbestrichtlinie NRW (Richtlinie für die Bewertung und Sanierung
schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden, Fassung Jan. 1996) in die Dringlichkeitsstufe
I (88 Punkte, s. Anlage 2) einzustufen.
Die Fundstelle ist gemäß Asbestrichtlinie unverzüglich zu sanieren. Bei der Sanierung sind
Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (ergänzende
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Anhang III Nr. 2 Parti-
kelförmige Gefahrstoffe) sowie der TRGS 519 sind bei den Sanierungsarbeiten zu beachten. Die
Sanierung darf ausschließlich von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden.
Es ist die unverzügliche Entfernung der asbesthaltigen Leichtbauplatte inkl. Reinigung des
Raumes umzusetzen. Dabei ist zu prüfen, ob sich zwischen den Platten weitere gleichartige
Asbestplatten befinden, diese wären entsprechend mit zu entsorgen. Sollte die Sanierung nicht
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unverzüglich ausführbar sein, sollte der Raum bis zur Durchführung der Sanierung aus der
Nutzung genommen und gegen Betreten gesichert werden.
7. asbesthaltige Dichtungsschnüre, (schwach gebunden es Asbestprodukt),
Einzelfundstelle
Foto 3.10: asbesthaltige Dichtungsschnur zwischen E lementen
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
Im Kellergeschoss der Beethovenhalle wurden asbesthaltige Dichtungsschnüre zwischen den
Elementen einer außer Betrieb genommenen Lüftungsanlage vorgefunden. Die Einstufung er-
folgte visuell.
Die angetroffene Fundstelle ist gemäß Asbest-Richtlinie NRW in die Dringlichkeitsstufe II einzu-
stufen (78 Punkte, siehe Formblatt, s. Anlage 2). Eine Neubewertung ist mittelfristig (in Abstän-
den von höchstens zwei Jahren) erforderlich. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I
oder III, so ist entsprechend der Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren. Zu be-
achten ist, dass sich die außer Betrieb befindliche alte Lüftungsanlage mit den Asbestschnüren in
den Flanschbereichen im Zuluftkanal einer RLT-Anlage befindet. Eine Entfernung der Fundstelle
(inkl. Rückbau der Lüftungsanlage) wird daher von der Tauw GmbH empfohlen.
Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit
krebserzeugenden Gefahrstoffen, Anhang III Nr. 2 Partikelförmige Gefahrstoffe) sowie der TRGS
519 sind bei allen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) zu beach-
ten. Der Ausbau asbesthaltiger Baustoffe darf ausschließlich von zugelassenen Fachbetrieben
durchgeführt werden.
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22\40
8. asbesthaltige Brandschutzplatten (fest gebundenes Asbestprodukt
Foto 3.11: asbesthaltige Brandschutzplatte, BH-KG-B SP-Map14,
Probe enthält Chrysotilasbest, fest gebunden, Masse ngehalt: 1-15 %
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
Im Gebäude der Beethovenhalle befinden sich im Traforaum des Kellergeschosses asbesthaltige
Brandschutzplatten, die zwischen den Trafoschränken verbaut sind (insgesamt sechs baugleiche
Trafoschränke mit sieben asbesthaltigen Brandschutzplatten als seitliche Wände; evtl. sind drei
weitere Schränke gegenüber auch betroffen, die nicht ganz baugleich sind). Der analytische
Asbestnachweis erfolgte in der Materialprobe „BH-KG-BSP-Map14“, die Probe enthält Chrysotil-
asbest, Massengehalt: 1-15 %. Bei den Platten handelt es sich um schwach gebundene Asbest-
platten.
Die angetroffene Fundstelle ist gemäß Asbest-Richtlinie NRW in die Dringlichkeitsstufe II einzu-
stufen (73 Punkte, siehe Formblatt, s. Anlage 2). Eine Neubewertung ist mittelfristig (in Abstän-
den von höchstens zwei Jahren) erforderlich. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I
oder III, so ist entsprechend der Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.
Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit
krebserzeugenden Gefahrstoffen, Anhang III Nr. 2 Partikelförmige Gefahrstoffe) sowie der TRGS
519 sind bei allen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) zu beach-
ten. Der Ausbau asbesthaltiger Baustoffe darf ausschließlich von zugelassenen Fachbetrieben
durchgeführt werden.
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9. asbesthaltiger Bodenbelag (fest gebundenes Asbest produkt)
Foto 3.12: asbesthaltiger Bodenbelag KG Werkstatt F oto 3.13: asbesthaltiger Bodenbelag 2. OG,
BH-KG-WS-Bb-Map13, Probe (Belag) enthält Scheinwerf erraum, BH-2.OG-SW-Bb-Map02,
Chrysotilasbest, Massengehalt: 1-15% Probe (Belag i nkl. Kleber) enthält Chrysotilasbest,
Massengehalt: 1-15%
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
In den Scheinwerferräumen des 2. Obergeschosses sowie in der Werkstatt im Kellergeschoss
der Beethovenhalle befinden sich asbesthaltige Bodenbelage (Floorflexplatten), teilweise liegen
die Platten defekt oder gebrochen vor. Die analytischen Asbestnachweise erfolgten in den Mate-
rialproben „BH-2.OG-SW-Bb-Map02“ & „BH-KG-WS-Bb-Map13“. Es ist davon auszugehen, dass
sich asbesthaltiger Bodenbelagskleber flächig unterhalb des Bodenbelages befindet.
Festgebundene Asbestprodukte fallen nicht in den Geltungsbereich der Asbestrichtlinie. Auf
Grund des angetroffenen Zustands (offene Zugänglichkeit des asbesthaltigen Klebers mit erhöh-
ter Abriebgefahr, defekte asbesthaltige Platten mit erhöhter Bruch-/Zertrümmergefahr) sind hier
Sanierungsmaßnahmen angezeigt. Nach Kenntnisstand der Tauw GmbH sind die Werkstattbe-
reiche besonders stark genutzt, deshalb sind diese vorrangig zu sanieren.
Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit
krebserzeugenden Gefahrstoffen, Anhang III Nr. 2 Partikelförmige Gefahrstoffe) sowie der TRGS
519 sind bei den ASI-Arbeiten zu beachten. Bei der Entfernung des Asbestklebers ist eine Faser-
freisetzung unvermeidlich. Auf Grund der unvermeidlichen Faserfreisetzung sind die Arbeits-
schutzvorkehrungen für umfangreiche Arbeiten einzuhalten. Davon kann abgewichen werden,
wenn die Arbeitsverfahren geringer Exposition (s. BGI 664, BT 11 und BT17) ausgeführt werden
können. Dabei hängt es wesentlich davon ab, ob sich die Platten zerstörungsfrei demontieren
lassen.
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10. Asbestzement-Lüftungskanal (fest gebundenes Asbe stprodukt
Foto 3.14: Asbestzement-Lüftungskanal
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
In dem Gebäude der Beethovenhalle befindet sich im Kellergeschoss Flur zu dem Batterieraum
ein Asbestzement-Lüftungskanal (Formteile). Die Einstufung erfolgte visuell.
Festgebundene Asbestprodukte fallen nicht in den Geltungsbereich der Asbestrichtlinie. Bei bau-
lichen Eingriffen z. B. im Rahmen von Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind Arbeits-
schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (ergänzende Schutz-
maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Anhang III Nr. 2 Partikelförmi-
ge Gefahrstoffe) sowie der TRGS 519 sind bei den ASI-Arbeiten zu beachten. Der Ausbau darf
ausschließlich von entsprechend geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Sind im Rah-
men des Ausbaus Zerstörungen unvermeidlich, ist zusätzlich eine gefahrstoffrechtliche Zulassung
des Unternehmens erforderlich. Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu
entsorgen.
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11. asbesthaltige Platten (fest gebundenes Asbestpr odukt)
Foto 3.15: Schalldämpfer mit AZ-Platten, Probenahme stelle BH-KG-St-SD-Map06 mit oberem rotem Pfeil
markiert; Probe enthält Chrysotilasbest. Massengeha lt: 1-15 %; seitliche Lochplatten (waagerechter Pfe il)
wahrscheinlich ebenfalls asbesthaltig
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
Im Gebäude der Beethovenhalle befinden sich AZ-Platten im Bereich der Schalldämpfer der RLT-
Anlage im Kellergeschoss. Die Probenahmestelle bezieht sich auf die geriffelten AZ-Platten. Es
wird davon ausgegangen, dass gemäß visueller Einstufung auch die Lochplatten asbesthaltig
sind (vermutlich asbesthaltige Ligninplatten). Der analytische Asbestnachweis erfolgte in der
Materialprobe „BH-KG-St-SD-Map06“, die Proben enthält Chrysotilasbest, Massengehalt: 1-15 %.
Zu beachten ist dabei, dass sich die Asbestprodukte im Bereich der Schalldämpfer der RLT-Anla-
gen befinden. In den Schalldämpfern dürfte zusätzlich noch alte Mineralwolle verbaut sein. Da die
Anlagen auch im Umluftbetrieb gefahren werden, ist es grundsätzlich möglich, dass freigesetzte
Fasern in den angeschlossenen Räumen verteilt werden. Insgesamt wird die Faserfreisetzungs-
gefahr als verhältnismäßig gering eingestuft, aber die Schadstoffhaltigkeit stellt keinen wün-
schenswerten Zustand dar. Daher wird von der Tauw GmbH eine mittelfristige Sanierung empfoh-
len.
Festgebundene Asbestprodukte fallen nicht in den Geltungsbereich der Asbestrichtlinie. Bei bau-
lichen Eingriffen z. B. im Rahmen von Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind Arbeits-
schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (ergänzende Schutz-
maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Anhang III Nr. 2 Partikelförmi-
ge Gefahrstoffe) sowie der TRGS 519 sind bei den ASI-Arbeiten zu beachten. Der Ausbau darf
ausschließlich von entsprechend geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Sind im Rah-
men des Ausbaus Zerstörungen unvermeidlich, ist zusätzlich eine gefahrstoffrechtliche Zulassung
Zeichen R001-2389476RMC-V01
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des Unternehmens erforderlich. Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu ent-
sorgen.
12. asbesthaltige Platten (fest gebundenes Asbestpr odukt)
entfällt
Foto 3.16: ohne Fotodokumentation
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
Im Gebäude der Beethovenhalle befindet sich AZ-Platte oberhalb eines Durchgangs im Flur vor
dem Personenaufzug. Der analytische Asbestnachweis erfolgte in der Materialprobe „BH-KG-
Flur-PL-Map21“, die Probe enthält Chrysotilasbest, Massengehalt: 1-15 %.
Festgebundene Asbestprodukte fallen nicht in den Geltungsbereich der Asbestrichtlinie. Bei bau-
lichen Eingriffen z. B. im Rahmen von Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind Arbeits-
schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (ergänzende Schutz-
maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Anhang III Nr. 2 Partikelförmi-
ge Gefahrstoffe) sowie der TRGS 519 sind bei den ASI-Arbeiten zu beachten. Der Ausbau darf
ausschließlich von entsprechend geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Sind im Rah-
men des Ausbaus Zerstörungen unvermeidlich, ist zusätzlich eine gefahrstoffrechtliche Zulassung
des Unternehmens erforderlich. Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu ent-
sorgen.
13. asbesthaltige Kitt (fest gebundenes Asbestproduk t
Foto 3.17: asbesthaltiger Kitt, BH-KG-St-SD-Kitt-Ma p08,
Probe enthält Chrysotilasbest, Massengehalt: 1-15 %
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Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
In dem Gebäude der Beethovenhalle befindet sich an der raumlufttechnischen Anlage des Metall-
schalldämpfers im Kellergeschoss asbesthaltiger Kitt. Der analytische Asbestnachweis erfolgte in
der Materialprobe „BH-KG-St-SD-Kitt-Map08“, die Probe enthält Chrysotilasbest, Massengehalt
1-15 %.
Festgebundene Asbestprodukte fallen nicht in den Geltungsbereich der Asbestrichtlinie. Bei bau-
lichen Eingriffen z. B. im Rahmen von Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind Arbeits-
schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (ergänzende Schutz-
maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Anhang III Nr. 2 Partikelförmi-
ge Gefahrstoffe) sowie der TRGS 519 sind bei den ASI-Arbeiten zu beachten. Der Ausbau darf
ausschließlich von entsprechend geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Sind im Rah-
men des Ausbaus Zerstörungen unvermeidlich, ist zusätzlich eine gefahrstoffrechtliche Zulassung
des Unternehmens erforderlich. Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu ent-
sorgen.
Alle Stichprobenartig überprüften Brandschutzklappen (BSK) waren neueren Datums (Baujahr
2006 etc., asbestfrei). Da zur Begehung kein Lüftungsplan vorlag, können noch alte BSK
vorliegen. Im Nachgang wurde die Wartungsliste vom TÜV eingesehen, aber darauf ist die
Asbesthaltigkeit / -freiheit nicht ablesbar. Bei den aufgelisteten Brandschutzklappen handelt es
sich um Klappen des Herstellers Trox. Für die Brandschutzklappen mit der Bezeichnung Z41.3-
321 ist die Asbestfreiheit gemäß Herstellerangaben zweifelsfrei belegt. Die Brandschutzklappen
mit den Bezeichnungen PA-X-114, PA-X-100 und PA-X-156 sind über lange Zeiträume
hergestellt worden und können daher gemäß Herstellerangaben asbestfrei und asbesthaltig sein
(je nach Herstellungsjahr können das Klappenblatt, die Litaflexdichtung als Anschlagdichtung des
Klappenblattes sowie die asbesthaltige Einbindung der Brandschutzklappeneinheit an das
Bauwerk Asbest enthalten). Erst ab dem 01.08.1988 sind alle Trox-Brandschutzklappen
asbestfrei. Die alten Brandschutzklappen sind wiederkehrend gemäß Asbestrichtlinie NRW zu
bewerten (Regeleinstufung für intakte BSK: Dringlichkeitsstufe III, Neubewertung innerhalb von 5
Jahren). Eine Beprobung ist auf Grund der zerstörenden Eingriffe unzulässig, ggf. können hier
Staubabdruckproben für Klarheit sorgen. Bei Eingriffen in BSK sollte grundsätzlich die mögliche
Asbesthaltigkeit geprüft werden.
3.2.2 KMF-haltige Baustoffe
Die gemäß vorliegender Analytik als alte Mineralwolle (Künstliche Mineralfaser-Dämmstoffe alter
Bauart, krebserzeugender Gefahrstoff) eingestuften Baustoffe werden nachfolgend dargestellt
und bewertet.
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28\40
Grundsätzlich gilt bei Eingriffen in das alte Material (Austausch, im Zuge von z. B. Baumaßnah-
men, Instandhaltungen etc.), dass auf den Umfang der Maßnahme abgestimmte Arbeitsschutz-
maßnahmen zu ergreifen sind, um eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Die Vorga-
ben der Gefahrstoffverordnung (ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeu-
genden Gefahrstoffen, Anhang III Nr. 2 Partikelförmige Gefahrstoffe) sowie der TRGS 521 sind
bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu beachten. Ausgebaute KMF-
Materialien alter Bauart sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Diese Bewertung bezieht sich
auf alle nachfolgenden KMF-Fundstellen.
14. Fundstelle Dämmung der Lüftungskanäle sowie Rohru mmantelung
Foto 3.18: KMF-haltige Dämmung Foto 3.19: KMF-halt ige Dämmung hinter Blechummantelung
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
Die Rohrleitungen der Heizungs- und Warmwasserinstallationen (Versorgungs- und Steigleitun-
gen) sind in der Beethovenhalle mit alter Mineralwolle verkleidet / gedämmt. Bei den angetroffe-
nen KMF-Dämmmaterialien handelt es sich gemäß visuellem Befund um altes Material.
Das KMF-Material liegt zum größten Teil kaschiert vor. Bei intakter Kaschierung wird eine Faser-
freisetzung an die Raumluft unterbunden. So besteht aufgrund vorgenannter Kapselung des
KMF-Materials im eingebauten Zustand kein weiterer Handlungsbedarf. Offene Bereiche sollten
insbesondere in regelmäßig genutzten Bereichen kaschiert werden.
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29\40
15. Fundstelle Dämmung hinter Rieselschutz (alte Mine ralwolle)
Foto 3.20: KMF-haltige Dämmung hinter Rieselschutz, Foto 3.21: KMF-haltige Dämmung
großflächig heruntergerutscht mit Rieselschutzvlies
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30\40
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
Im Saal der Beethovenhalle befinden sich im Wandbereich KMF-Dämmungen hinter einem
Rieselvlies. Bei den angetroffenen KMF-Dämmmaterialien handelt es sich gemäß visuellem
Befund um altes Material.
Es befinden sich KMF-Dämmungen mit Rieselschutzvliesen an diversen Stellen (v. a. Abhang-
decken). Die Dämmmatten im großen Saal sind teilweise massiv verrutscht, so dass die vorhan-
dene Kaschierung wirkungslos ist und eine Faserabgabe in die Raumluft möglich ist. Hier sind
grundsätzlich Maßnahmen angezeigt. Um eine Freisetzung von Faserstäuben in die Innenraum-
luft sicher auszuschließen, sollten die alten heruntergerutschten Dämmmatten im Saal durch
neues Material ersetzt werden. Dabei sind auf den Umfang der Maßnahme abgestimmte Arbeits-
schutzmaßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Auf Grund
der Großflächigkeit ist hier von den in der TRGS 521 beschriebenen Schutzmaßnahmen der
Expositionskategorie 3 auszugehen.
16. Fundstelle Akustikplatten als Deckenverkleidung (gepresste Mineralwolle)
Foto 3.22: KMF-haltige Akustikplatten Foto 3.23: KM F-haltige Akustikplatten im
Restaurant
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
In der Beethovenhalle befinden sich abgehängte Decken mit Akustikdeckenplatten aus altem
Material in dem Restaurant, den Seminarräumen und in den Fluren etc. Die Platten befinden sich
in einem guten Zustand, so dass von keiner relevanten Faserfreisetzung ausgegangen werden
kann.
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31\40
17. Fundstelle Dämmmatten (alte Mineralwolle)
Foto 3.24: KMF-haltige Dämmmatten
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
In der Beethovenhalle befinden sich Reste von Dämmmatten im Dachgeschoss. Bei den ange-
troffenen KMF-Dämmmaterialien handelt es sich nach visueller Einstufung um altes Material. Die
gelagerten Dämmmatten haben keine Funktion. Die Tauw GmbH empfiehlt, die losen Dämm-
matten fachgerecht zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
18. Fundstelle Dämmwolle in Zwischenwänden /-böden ( alte Mineralwolle)
Foto 3.25: KMF-haltige Dämmwolle in Zwischenwänden (gekapselt)
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32\40
Beschreibung und Bewertung der Fundstelle
In den Zwischenwänden in Leichtbauweise befindet sich KMF-haltiges Dämmmaterial, ebenso
gekapselt vorliegend liegt KMF-Dämmmaterial im aufgeständerten Bereich des Studios unter
dem Regieraum vor. Bei den angetroffenen KMF-Dämmmaterialien handelt es sich nach visueller
Einstufung um altes Material.
Bei Eingriffen in das Material (Austausch, im Zuge von z. B. Baumaßnahmen, Instandhaltungen
etc.) sind auf den Umfang der Maßnahme abgestimmte Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen,
um eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung
(ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Anhang III
Nr. 2 Partikelförmige Gefahrstoffe) sowie der TRGS 521 sind bei Abbruch-, Sanierungs- und In-
standhaltungsmaßnahmen zu beachten. Ausgebaute KMF-Materialien alter Bauart sind als ge-
fährlicher Abfall zu entsorgen.
Auf Grund der weitestgehend zerstörungsfreien Beprobung, d. h. ohne massive Eingriffe in die
Bausubstanz, konnte keine Überprüfung der nachfolgend genannten möglichen KMF-Fundstellen
stattfinden:
• Trittschalldämmung in Geschossdecken (unterhalb Estrich),
• Dämmung um verdeckte Steigleitungen.
Bei massiven Eingriffen in die Bausubstanz wie z. B. bei (Teil-)Rückbau- oder Umbaumaßnah-
men mit Eingriffen oder Öffnung der Decken bzw. Wände sollten weitere mögliche KMF-Fund-
stellen überprüft werden, um den erforderlichen Arbeitsschutz berücksichtigen zu können. Auf-
grund der vorliegenden Analytik ist davon auszugehen, dass es sich bei weiteren KMF-Fund-
stellen um KMF-Dämmmaterialien alter Bauart handelt, die entsprechend als krebserzeugend
einzustufen sind.
Zeichen R001-2389476RMC-V01
33\40
3.2.3 PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstof fe
Nicht untersucht wurden mögliche Außenanwendungen, erdberührte Bauteile sowie mögliche
Fundstellen in Nassbereichen unterhalb von Fliesen. Vor entsprechenden Eingriffen sind hier
Untersuchungen angezeigt. Die Bereiche, in denen Polycyclische aromatische Kohlenwasser-
stoffe festgestellt wurden, werden nachfolgend dargestellt und bewertet.
19. Fundstelle teerhaltiger Kleber unter Parkett
Foto 3.26:Parkettboden, Saal Foto 3.27: Parkettbode n, Restaurant
Bewertung und Beschreibung der Fundstelle
Im Gebäude der Beethovenhalle befindet sich im Restaurant sowie im Saal Parkettboden mit
darunter liegenden PAK-haltigem Kleber. Der analytische PAK-haltige Nachweis des Klebers
erfolgte in der Materialprobe „BH-EG-H-PK-Map01“, entnommen am Rande des Saals. In der
Probe wurde eine PAK-Konzentration (Summe PAK n. EPA) von 36.882 mg/kg und eine
Benzo(a)pyren-Konzentration von 2.335 mg/kg nachgewiesen. Der Kleber ist als teerstämmig
einzustufen, bei dem Kleber handelt es sich um einen Gefahrstoff.
Da sich das Parkett weitestgehend im guten Zustand befindet (keine Fugenabstände > 2 mm,
keine losen Parkettstäbe, Unterboden intakt), besteht derzeit keine Nutzergefährdung. An mehre-
ren Stellen waren kleinere Schäden erkennbar, die fachgerecht ausgebessert werden sollten. Es
wird empfohlen, den Parkettzustand regelmäßig hinsichtlich einer Verschlechterung zu über-
prüfen, um ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen einleiten zu können.
Auf Grund der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/kg Benzo(a)pyren (Einstufung als
krebserzeugender Gefahrstoff) sind die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS
551 bei Eingriffen / Abbruch- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu beachten. Die teerhaltigen Materia-
lien sind im Ausbaufall gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften als gefährlicher Abfall zu ent-
sorgen.
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34\40
20. Fundstelle PAK-haltige Rohrisolierung
Foto 3.28: PAK-haltige Rohrisolierung, BH-DG-RU-Map 23,
Benzo(a)pyren: 1.040 mg/kg
Bewertung und Beschreibung der Fundstelle
Im Dachgeschoss der Beethovenhalle befinden sich PAK-haltige Rohrisolierungen. Der analyti-
sche Nachweis der PAK-Haltigkeit der Rohrisolierung erfolgte in der Materialprobe „BH-DG-RU-
Map23“. In der Probe wurde eine PAK-Konzentration (Summe PAK n. EPA) von 16.098 mg/kg
und eine Benzo(a)pyren-Konzentration von 1.040 mg/kg nachgewiesen. Der Kleber ist als teer-
stämmig einzustufen, bei der Rohrisolierung handelt es sich um einen Gefahrstoff.
Augrund der Anwendung im Dachgeschoss mit entsprechend geringer Nutzung besteht eine
Nutzergefährdung im eingebauten Zustand derzeit nicht.
Auf Grund der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/kg Benzo(a)pyren (Einstufung als
krebserzeugender Gefahrstoff) sind die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS
551 bei Abbruch- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu beachten. Die teerhaltigen Materialien sind im
Ausbaufall gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Zeichen R001-2389476RMC-V01
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3.2.4 Holzschutzmittel (Pentachlorphenol)
Der Bereich, in dem Holzschutzmittel untersucht wurden, wird nachfolgend dargestellt und
bewertet.
21. Fundstelle Holzanwendungen
Foto 3.29: Holzanwendungen im Saal
Bewertung und Beschreibung der Fundstelle
In der Beethovenhalle wurden in dem großen Saal großflächig hölzerne Verkleidungen/Konstruk-
tionen angetroffen. Auf Grund der Vielzahl an vorhandenen Hölzern, des Alters und des teilweise
bereits erfolgten Austausches wurde zur Überprüfung einer möglichen Holzschutzmittelbelastung
im Saal eine Raumluftmessung auf PCP durchgeführt. Der Befund der Raumluftmessung im Saal
war unauffällig (PCP-Konzentration < 0,01 µg/m³).
Bei baulichen Eingriffen / im Entsorgungsfall sind die vorhandenen Hölzer gemäß Altholzverord-
nung herkunftsbezogen einzustufen und ggf. als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
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3.2.5 Feuchtigkeitsschäden
Die Bereiche, in denen Feuchtigkeitsschäden festgestellt wurden, werden nachfolgend dargestellt
und bewertet.
22. Fundstelle Feuchteschäden
Foto 3.30: Feuchtigkeitsschaden KG Foto 3.31: Feuch tigkeitsschaden KG
Bewertung und Beschreibung der Fundstelle
Im Kellergeschoss der Beethovenhalle wurden in verschiedenen, wenig genutzten Räumen
Feuchteschäden identifiziert. Für die vorliegenden Feuchteschäden sollten die Ursachen abge-
klärt und beseitigt werden.
Durch Feuchteschäden entsteht i. d. R. mittel- bis langfristig Schimmelpilzbefall, wobei Schimmel-
pilze in Innenräumen grundsätzlich nicht zu tolerieren sind und aus Gründen des vorbeugenden
Gesundheitsschutzes fachgerecht zu entfernen sowie die Ursachen, die zu dem Schimmelpilz-
befall führen, zu beseitigen.
3.2.6 PCB (Polychlorierte Biphenyle)
Im Rahmen der Vor-Ort Begehung und der vorsorglich exemplarisch untersuchten Materialprobe
BH-EG-FF-Map24 konnten keine Polychlorierten Biphenyle in relevanter Konzentration mit einem
PCB-Gesamtgehalt von 2,0 mg/kg nachgewiesen werden. Der unauffällige Analysenbefund be-
stätigt die vor Ort-Einschätzung.
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3.2.7 Pyrethroide
Pyrethroide werden v. a. im Teppichbereich sowie bei Hölzern als Insektizid eingesetzt. Relevan-
te Flächen an Teppichböden und Nutzerbeschwerden lagen nicht vor, so dass hier auf weitere
Untersuchungen verzichtet werden konnte.
3.2.8 Formaldehyd
Es wurden keine älteren Baumaterialien in großflächiger Anwendung (z. B. Spanplatten, Mobiliar
etc.) angetroffen, bei denen eine erhöhte Formaldehyd-Abgabe in die Raumluft zu befürchten ist.
3.2.9 VOC (volatile organic compounds = flüchtige or ganische Verbindungen)
Bei der Begehung des Gebäudes wurden keine auffälligen Gerüche wahrgenommen. Auch lagen
keine Nutzerbeschwerden vor.
3.2.10 Schwermetalle (Blei )
Schwermetalle (z. B. Bleipigmente) werden bis heute zur Einfärbung von Lacken, Kunststoffen
etc. verwendet. Diese Verwendungen sind aber für die Innenraumluft unproblematisch. Bei
massiven Eingriffen im Rahmen von Rückbau- oder Umbaumaßnahmen sollten ggf. gesonderte
Untersuchungen hinsichtlich abfallrechtlicher und arbeitssicherheitstechnischer Fragestellungen
erfolgen.
Bleihaltige Trinkwasserleitungen wurden bis 1971 verbaut. Im Rahmen der Begehung wurden
keine Bleirohrleitungen angetroffen, wobei nicht alle Bereiche einsehbar waren.
3.2.11 Radon
Zurzeit beziehen sich die Bewertungen der Radonkonzentrationen von Wohnräumen in aller
Regel auf die von der Europäischen Union (EU) gegeben „ Empfehlungen zum Schutz der Be-
völkerung vor Radonexposition innerhalb von Gebäuden“ (1990). Der Referenzwert für bestehen-
de Gebäude liegt demnach bei 400 Bq/m³, der Planungswert für Neubauten bei 200 Bq/m³. Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt aber aus Vorsorgegründen, eine Radon-Konzen-
tration von 100 Bq/m3 in Aufenthaltsräumen nicht zu überschreiten.
Zeichen R001-2389476RMC-V01
38\40
Gemäß der Radonkarte für Nordrhein-Westfalen, erstellt vom Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS), liegt die untersuchte Beethovenhalle in einem Gebiet, in der die Bodenluftkonzentration
von Radon zwischen 20 - 40 kBq/m³ liegt. Ausgehend von der Radonkonzentration in der Boden-
luft liegt das Verhältnis von Radon in der Raumluft zu Radon in der Bodenluft bei ca. 1 bis 5 ‰.
Bei einer Aktivitätskonzentration in der Bodenluft von 20 bis 40 kBq/m³ können in der Raumluft
des Gebäudes demnach Werte im Bereich von 40 bis 200 Bq/m³ auftreten. Der vom BfS empfoh-
lene Vorsorgewert für Aufenthaltsräume von 100 Bq/m³ könnte v. a. in Räumen des Kellerge-
schosses überschritten sein, wenn im Kellergeschoss bauliche Mängel vorliegen. Eine Über-
schreitung des Referenzwertes für bestehende Gebäude von 400 Bq/m³ ist gemäß Radonkarte
nicht zu befürchten.
Zeichen R001-2389476RMC-V01
39\40
4 Abschließende Hinweise
Auftragsgemäß wurde bei Erstellung des Untersuchungsberichtes der Schwerpunkt auf eine
Schadstofferfassung in Bezug auf eine Gefährdungsabschätzung bei derzeitiger Nutzung gelegt.
Die mineralische Bausubstanz wurde nicht untersucht und Proben nur entnommen, wo dies weit-
gehend zerstörungsfrei, d. h. ohne massive Eingriffe in die Bausubstanz, möglich war.
Bei Eingriffen in die Bausubstanz wie z. B. bei (Teil-) Rückbau- oder Umbaumaßnahmen mit um-
fangreichen Eingriffen in Wände und Decken sollten weitere mögliche Schadstoff-Fundstellen
(PAK-Anwendungen im Nassbereich und Flachdachbereich etc., KMF-Dämmung unterhalb
Estrich etc.) überprüft werden, um den erforderlichen Arbeitsschutz berücksichtigen zu können.
Ggf. können vor Baumaßnahmen Öffnungen von Decken oder Wänden vorgenommen, Material-
proben entnommen und diese analytisch überprüft werden. Bei KMF-haltigen Materialien ist auf
Grund des Fertigstellungsjahres grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich um Künstliche
Mineralfasern alter Bauart (krebserzeugender Gefahrstoff) handelt.
Bei der Ermittlung der schadstoffhaltigen Baustoffe wurde von baulich üblichen Anwendungen
ausgegangen. Das Auftreten von Sonderanwendungen, die im Rahmen von Einzelanwendungen
nachträglich eingebaut wurden und mit der angewandten, üblichen Erkundung nicht erfasst wer-
den können, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist das Auftreten von
weiteren Schadstofffunden aufgrund geänderter visueller Zugänglichkeiten grundsätzlich möglich
und bei Abriss-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) zu berücksichtigen.
Schadstoffuntersuchungen Beethovenhalle, Bonn
EtageBegehungs -datum
Schadstoff Fundstelle / Artikelbeschreibung Anmerkung en des Gutachters
visu
ell
Pro
be a
naly
sier
t
Probenbezeichnung Laborergebnis
fest
geb
unde
n
schw
ach
gebu
nden
Handlungsbedarf
2. Obergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestScheinwerferraum, Floorflexplatten, 30x30 inkl. schwarzem Kleber; baugleich in den weiteren Scheinwerferräumen
Visuell altes Material, untersucht wurde Bodenbelag und Kleber
x BH-2.OG-SW-Bb-Map02Probe enthält Chrysotilasbest, Massengehalt 1-15 %
x
Auf Grund des angetroffenen Zustands (offene Zugänglichkeit des asbesthaltigen Klebers mit erhöhter Abriebsgefahr, defekte asbesthaltige Platten mit erhöhter Bruch-/Zertrümmergefahr) sind hier Sanierungsmaßnahmen angezeigt (ggf. auch Überdeckung); GefStoffV - TRGS 519 beachten
Dachgeschoss 10.-11.02.2011 Asbest Bremsbeläge Seilaufzug, Staubabdruckprobe Visuell altes Material x BH-DG-SAP-Bremse-Map22kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält künstliche Mineralfasern
- - kein Handlungsbedarf
Dachgeschoss 10.-11.02.2011 AsbestBrandschutztüren/Klappen zu den Deckenleuchten, gekapseltes Material
gekapselt vorliegend und daher nicht abschließend geklärt, aber übliche Fundstelle
x - xim Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten; DK III, Neubewertung innerhalb 5 Jahren
Erdgeschoss 10.-11.02.2011 Asbest Foyer, grauer Deckenputz Visuell altes Material x BH-EG-Foyer-DP-Map25 kein Asbest nachgewiesen - - kein HandlungsbedarfErdgeschoss 10.-11.02.2011 Asbest
Verwaltung-Büro, schwarzer Kleber unter Teppichboden
Visuell altes Material x BH-Ver-EG-KL-Map26 kein Asbest nachgewiesen - - kein Handlungsbedarf
Erdgeschoss 10.-11.02.2011 AsbestStudiobühne, weiße Verkleidung der Doppel-T-Stahlträger unter der Decke
Visuell eher neueres Material x BH-Studio-EG-TU-Map27kein Asbest nachgewiesen
- - kein Handlungsbedarf
Erdgeschoss 10.-11.02.2011 Asbest diverse Rippenheizkörper, Dichtung zw. Segmenten x - xim Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten; DK III, Neubewertung innerhalb 5 Jahren
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestRLT Studio, graue geriffelte Platte am Schalldämpfer Abluftkanal (Anlage wird auch im Umluftbetrieb gefahren)
Visuell altes Material x BH-KG-St-SD-Map06Probe enthält Chrysotilasbest, Massengehalt 1-15 %
xim Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten; von der Tauw GmbH wird wegen des Umluftbetriebes eine mittelfristige Sanierung empfohlen
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestRLT Studio, Gipshartschale (darunter Pappe und KMF)
Visuell altes Material x BH-KG-St-GU-Map07 kein Asbest nachgewiesen - - kein Handlungsbedarf
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 Asbest RLT Studio, Kitt seitlich an Metallschalldämpfer Visuell altes Material x BH-KG-St-SD-Kitt-Map08Probe enthält Chrysotilasbest,Massengehalt: 1-15 %
x im Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestRLT Halle, BS-Platte (dünn-grau) um Zuluftkanal der RLT
Visuell eher neueres Material x BH-KG-H-ZK-BSP-Map09kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält organische Fasern
- - kein Handlungsbedarf
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestGang, schwarze Graphitdichtschnur für Ventile (Lagerware)
Visuell altes Material x BH-KG-G-SBV-Map10Probe enthält Chrysotilasbest,Massengehalt: > 40 %
x
Dringlichkeitsstufe I gemäß Asbestrichtlinie, unver züglicher Handlungsbedarf; GefStoffV, TRGS 519, Asbestrichtli nie NRW beachten; möglicherweise befindet sich entsprechend noch asbe sthaltige Graphitschnur an weiteren Ventilen, dies ist im Rah men der Instandhaltungsmaßnahmen zu beachten
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 Asbest Gang, gelblicher Brandschutzmörtel Visuell altes Material x BH-KG-G-BSM-Map11kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält organische Fasern
- - kein Handlungsbedarf
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestAbluftkanal, BS-Platte um Lüftungskanal (unterhalb KG)
Visuell eher neueres Material x BH-KG-AK-BSP-Map12kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält künstliche Mineralfasern
- - kein Handlungsbedarf
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestWerkstatt Bodenbelag 30x30 (nur Platte beprobt, ohne Kleberanhaftung, Kleber ist schwarz)
Visuell altes Material x BH-KG-WS-Bb-Map13Probe enthält Chrysotilasbest,Massengehalt: 1-15 %
x
Auf Grund des angetroffenen Zustands (offene Zugänglichkeit des asbesthaltigen Klebers mit erhöhter Abriebsgefahr, defekte asbesthaltige Platten mit erhöhter Bruch-/Zertrümmergefahr) sind hier Sanierungsmaßnahmen angezeigt. Nach Kenntnisstand der Tauw GmbH sind die Werkstattbereiche besonders stark genutzt, deshalb sind diese vorrangig zu sanieren. GefStoffV - TRGS 519 beachten.
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestTraforaum, graue weiche BS-Platte (6 Trafoschränke enhalten 7 Platten zw. den Schränken); evtl. 3 weitere Schränke gegenüber (nicht ganz baugleich)
Visuell altes Material x BH-KG-BSP-Map14Probe enthält Chrysotilasbest,Massengehalt: 1-15 %
xim Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten; DK II, Neubewertung innerhalb 2 Jahren
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestStuhllager, Rohrummantelung, braunes Material unter Gipslage
Visuell altes Material x BH-KG-STl-RU-Map15kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält sonstige Mineralfasern
- - im Umbaufall GefStoffV - TRGS 521 beachten
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestStuhllager, Rohrummantelung, braunes Material unter Gipslage
Visuell altes Material x BH-KG-STl-RU-Map16kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält organische Fasern
- - kein Handlungsbedarf
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestWerkstatt, großformatige weisse Platte an der Wand lehnend, Einzelfundstelle
Visuell altes Material x BH-KG-WS-PL-Map18Probe enthält Amphibol- und Chrysotilasbest,Massengehalt: 15-40 %
xDringlichkeitsstufe I gemäß Asbestrichtlinie, unver züglicher Handlungsbedarf; GefStoffV, TRGS 519, Asbestrichtli nie NRW beachten;
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestDamentoilette (baugleich Männertoilette), graue Platte innerhalb der Schamwände (Mehrschichtaufbau)
Visuell altes Material x BH-KG-DT-BST-P-Map19Probe enthält Chrysotilasbest,Massengehalt:15-40 %
xim Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten; DK II, Neubewertung innerhalb 2 Jahren
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 AsbestKühlmittelraum, harte glatte graue Platte hinter Verteiler
Visuell altes Material x BH-KG-KR-PL-Map20kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält organische Fasern
- - kein Handlungsbedarf
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 Asbest Flur vor Aufzug, harte geriffelte Platte Visuell altes Material x BH-KG-Flur-PL-Map21Probe enthält Chrysotilasbest,Massengehalt: 1-15 %
x im Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten
Stand 2011-02-15 1 von 2
Schadstoffuntersuchungen Beethovenhalle, Bonn
EtageBegehungs -datum
Schadstoff Fundstelle / Artikelbeschreibung Anmerkung en des Gutachters
visu
ell
Pro
be a
naly
sier
t
Probenbezeichnung Laborergebnis
fest
geb
unde
n
schw
ach
gebu
nden
Handlungsbedarf
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 Asbest Brandschutztüren x - xim Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten; DK III, Neubewertung innerhalb 5 Jahren
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 Asbest Flur zum Batterieraum, AZ-Kanal visuell eindeutig identifiziert x - x im Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 Asbest diverse Flachdichtungenvon teilweise asbesthaltigen alten und teilweise bereits ausgetauschten asbestfreien Dichtungen ist auszugehen
x BH-KG-FD-MaP28
Probe enthält Chrysotilasbest,schwach gebundenProbe enthält Chrysotilasbest,Massengehalt: > 40 %
xim Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten bzw. BGI 664-Verfahren anwenden; DK III, Neubewertung innerhalb 5 Jahren
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 Asbest Brandschutzklappen
Stichprobenartig überprüfte Brandschutzklappen (BSK) waren asbestfrei. Im Nachgang wurde die Wartungsliste vom TÜV eingesehen, die keine Angabe zum Einbaujahr enthält. Die Brandschutz-klappen mit der Bezeichnung Z41.3-321 sind gemäß Herstellerangaben asbestfrei, die mit den Bezeichnungen PA-X-114, PA-X-100 und PA-X-156 können asbestfrei und asbesthaltig sein.
x xim Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten; DK III, Neubewertung innerhalb 5 Jahren (sofern noch vorhanden)
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 Asbest Luftschacht, Asbestschnur zw. Lüftungskanälenvisuell eindeutig alt; Beprobung auf Grund der Einbausituation nicht möglich; visuell eindeutig Asbestfundstelle
x - xim Umbaufall GefStoffV - TRGS 519 beachten; DK II, Neubewertung innerhalb 2 Jahren
Zwischengeschoss10.-11.02.2011 AsbestOrchesterraum, Dichtung in Brandschutztür, grau, 40x60
Visuell altes Material x BH-ZG-OR-D-BST-Map03 kein Asbest nachgewiesen - - kein HandlungsbedarfZwischengeschoss10.-11.02.2011 Asbest Flur, Schaumstoffdichtung zw. Lüftungskanälen Visuell altes Material x BH-ZG-Flur-D-LK-Map04 kein Asbest nachgewiesen - - kein Handlungsbedarf
Zwischengeschoss10.-11.02.2011 AsbestFlur, Akustikdeckenplatten (Probeentnahme im KG von Lagerware)
Visuell altes KMF-Material x BH-ZG-Flur-ADP-Map05kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält künstliche Mineralfasern
- - im Umbaufall GefStoffV - TRGS 521 beachten;
Saal 10.-11.02.2011 HolzschutzmittelWand- und Bühnenverkleidung
Anwendung von Holzschutzmitteln wahrscheinlich, wobei teilweise Segmente bereits erneuert wurden; Raumluftmessung auf Pentachlorphenol (PCP) zur Klärung ausgeführt
x BH-EG-Saal-RLM01 PCP-Konzentration < 0,01µg/m³kein Handlungsbedarf; im Umbaufall herkunftsbezogene Einstufung gemäß Altholzverordnung
1. Obergeschoss 10.-11.02.2011 KMF Tonregie Bühne, KMF-kaltige Akustikdeckenplatten visuell alte Mineralwolle x - im Umbaufall GefStoffV - TRGS 521 beachten2. Obergeschoss 10.-11.02.2011 KMF Treppenaufgang, Dämmung hinter Rieselschutz visuell alte Mineralwolle x - im Umbaufall GefStoffV - TRGS 521 beachtenDachgeschoss 10.-11.02.2011 KMF Dämmung der Lüftungskanäle visuell alte Mineralwolle x - im Umbaufall GefStoffV - TRGS 521 beachten
Dachgeschoss 10.-11.02.2011 KMF Reste von alten Dämmatten visuell alte Mineralwolle x - Einsammeln und verpacken gemäß GefStoffV - TRGS 521 beachten
Erdgeschoss 10.-11.02.2011 KMFRestaurant, WCs, Seminarräume, Flure, Akustideckenplatten
visuell alte Mineralwolle x - im Umbaufall GefStoffV - TRGS 521 beachten
Erdgeschoss 10.-11.02.2011 KMF Studio, KMF-Dämmung unter Regierraum visuell alte Mineralwolle x - im Umbaufall GefStoffV - TRGS 521 beachten
Erdgeschoss 10.-11.02.2011 KMF Saal, KMF-Dämmung im Wandbereich
visuell alte Mineralwolle, heruntergerutscht, Kaschierung wirkunslos, so dass Faserabgabe in die Raumluft des großen Saals möglich ist. Hier sind grundsätzlich Maßnahmen angezeigt. Eine Überprüfung der Raumluft auf KMF kann zusätzlich erfolgen.
x -Entfernung unter Einhaltung Vorgaben GefStoffV, TRGS 521 und Einbau neues Material
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 KMF diverse Rohr- und Kanalummantelungen visuell alte Mineralwolle x - im Umbaufall GefStoffV - TRGS 521 beachtenKellergeschoss 10.-11.02.2011 KMF Flur, Büros, Akustikdeckenplatten visuell alte Mineralwolle x - im Umbaufall GefStoffV - TRGS 521 beachten
2. Obergeschoss 10.-11.02.2011 PAKPAK-haltiger Kleber unterhalb des Parkettbodens (Saal)
x s. MaP 01
Es wird empfohlen, den Parkettzustand regelmäßig hinsichtlich einer Verschlechterung zu überprüfen, um ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen einleiten zu können (Kleber teerhaltig, GefStoffV - TRGS 551 beachten)
Dachgeschoss 10.-11.02.2011 PAK schwarze Rohrisolierung des RegenwasserrohresGeruchlich auffällig (Bereich ist aber wenig in Nutzung)
x BH-DG-RU-Map23Summe PAK: 16.098 mg/kgBenzo(a)Pyren: 1.040 mg/kg
im Umbaufall GefStoffV - TRGS 551 beachten (Rohrleitungsummantelung teerstämmig)
Erdgeschoss 10.-11.02.2011 PAKSaal, Restaurant, schwarzer Parkettkleber unter Parkett
Geruchlich auffällig x BH-EG-H-PK-Map01Summe PAK: 36.882 mg/kgBenzo(a)Pyren: 2.335 mg/kg
Kleinere Schäden erkennbar, sollten fachgerecht ausgebessert werden. Zudem wird empfohlen, den Parkettzustand regelmäßig hinsichtlich einer Verschlechterung zu überprüfen, um ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen einleiten zu können (Kleber teerhaltig, GefStoffV - TRGS 551 beachten)
Kellergeschoss 10.-11.02.2011 PAKFlur vor Stuhllager, schwarze Pappe um Heizungsleitung
Visuell altes Material x BH-KG-STl-P-Map17Summe PAK: 15,3 mg/kgBenzo(a)Pyren: 0,49 mg/kg
kein Handlungsbedarf
Erdgeschoss 10.-11.02.2011 PCB Haupteingang, graue Fensterfuge innen x BH-EG-FF-Map24 PCB-Gesamtgehalt: 2,0 mg/kg kein Handlungsbedarf
Stand 2011-02-15 2 von 2
R001-2389476RMC-V01 Anlage 2 Formblätter.doc 1 / 5 29.03.2011
Formblatt
Asbestrichtlinie NRW, Anhang 1: Bewertung der Dring lichkeit einer Sanierung
Fundstelle 4
Asbestprodukte – Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung
Gebäude Beethovenhalle
Raum Gang
Zei
le
Gru
ppe
Produkt Schwarze asbesthaltige Graphitdichtschnur für Venti le, Lagerware
Bewer-tung *)
Bewer-tungszahl
Art der Asbestverwendung 0 1 Spritzasbest 20 2 Asbesthaltiger Putz 10
3 Leichte asbesthaltige Platten 5, 10 oder 15
3a Leichte asbesthaltige Platten, schwingfähig, Pumpeffekten ausgesetzt 10 oder 15
3b Leichte asbesthaltige Platten, nicht schwingfähig (z. B. kleinformatig < 0,4 m2; oder großformatige Platten, aber biegesteif durch engrastrige Unterkonstruktion bzw. direkte Befestigung an massiven Bauteilen)
5
4 Sonstige asbesthaltige Produkte 5, 10, 15 oder 20
4a Asbestkitt, Asbestschaumstoff, Asbestspachtelmasse 5 4b Asbestpappe 10 4c Asbestgewebematte, Asbestschnur 15 15 4d
I
Ungebundene Asbeststopfmassen 20 Asbestart 5 Amphibol-Asbeste 2 6
II
Sonstige Asbeste 0 0 Struktur der Oberfläche des Asbestproduktes 7 Aufgelockerte Faserstruktur 10 8 Feste Faserstruktur ohne oder mit nicht ausreichend dichter Oberflächenbeschichtung 4 4 9
III
Beschichtete, dichte Oberfläche 0 Oberflächenzustand des Asbestproduktes
10 Starke Beschädigungen 6 6 11 Leichte Beschädigungen 3 12
IV
Keine Beschädigungen 0 Beeinträchtigung des Asbestproduktes von außen
13 Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen ausgesetzt
10 10
14 Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt 10 15 Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt 10 16 Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt 10 17 Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt 10 18 Produkt liegt im Bereich stärkerer Luftbewegungen 10 19 Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegung vorhanden 7 20 Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abrieb auftreten 3 21
V
Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt 0 Raumnutzung
22 Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum 25 23 Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum 20 20 24 Zeitweise benutzter Raum 15 25
VI
Nur selten benutzter Raum 8 Lage des Produktes
26 Unmittelbar im Raum 25 25 27 Im Lüftungssystem (Auskleidung oder Ummantelung undichter Kanäle) für den Raum 25 28 Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung 25
29
VII
Hinter einer abgehängten dichten Decke oder Bekleidung, hinter staubdichter Unterfangung oder Beschichtung, außerhalb dichter Lüftungskanäle
0
30 Summe der Bewertungspunkte 31 Sanierung unverzüglich erforderlich (Dringlichkeitsstufe I) 80 ≥ 80 32 Neubewertung mittelfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe II) 70-79 33 Neubewertung langfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe III) < 70
*) Zutreffendes bitte ankreuzen. Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der Summenbildung (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden.
Dringlichkeitsstufe
I
R001-2389476RMC-V01 Anlage 2 Formblätter.doc 2 / 5 29.03.2011
Formblatt
Asbestrichtlinie NRW, Anhang 1: Bewertung der Dring lichkeit einer Sanierung
Fundstelle 5
Asbestprodukte – Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung
Gebäude Beethovenhalle
Raum Damentoilette
Zei
le
Gru
ppe
Produkt Asbesthaltige Leichbauplatte in Schamwänden
Bewer-tung *)
Bewer-tungszahl
Art der Asbestverwendung 0 1 Spritzasbest 20 2 Asbesthaltiger Putz 10
3 Leichte asbesthaltige Platten 15 5, 10 oder 15
3a Leichte asbesthaltige Platten, schwingfähig, Pumpeffekten ausgesetzt 10 oder 15
3b Leichte asbesthaltige Platten, nicht schwingfähig (z. B. kleinformatig < 0,4 m2; oder großformatige Platten, aber biegesteif durch engrastrige Unterkonstruktion bzw. direkte Befestigung an massiven Bauteilen)
5
4 Sonstige asbesthaltige Produkte 5, 10, 15 oder 20
4a Asbestkitt, Asbestschaumstoff, Asbestspachtelmasse 5 4b Asbestpappe 10 4c Asbestgewebematte, Asbestschnur 15 4d
I
Ungebundene Asbeststopfmassen 20 Asbestart 5 Amphibol-Asbeste 2 6
II
Sonstige Asbeste 0 0 Struktur der Oberfläche des Asbestproduktes 7 Aufgelockerte Faserstruktur 10 8 Feste Faserstruktur ohne oder mit nicht ausreichend dichter Oberflächenbeschichtung 4 4 9
III
Beschichtete, dichte Oberfläche 0 Oberflächenzustand des Asbestproduktes
10 Starke Beschädigungen 6 11 Leichte Beschädigungen 3 3 12
IV
Keine Beschädigungen 0 Beeinträchtigung des Asbestproduktes von außen
13 Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen ausgesetzt
10 10
14 Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt 10 10 15 Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt 10 16 Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt 10 10 17 Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt 10 18 Produkt liegt im Bereich stärkerer Luftbewegungen 10 19 Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegung vorhanden 7 20 Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abrieb auftreten 3 21
V
Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt 0 Raumnutzung
22 Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum 25 23 Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum 20 20 24 Zeitweise benutzter Raum 15 25
VI
Nur selten benutzter Raum 8 Lage des Produktes
26 Unmittelbar im Raum 25 27 Im Lüftungssystem (Auskleidung oder Ummantelung undichter Kanäle) für den Raum 25 28 Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung 25 25
29
VII
Hinter einer abgehängten dichten Decke oder Bekleidung, hinter staubdichter Unterfangung oder Beschichtung, außerhalb dichter Lüftungskanäle
0
30 Summe der Bewertungspunkte 31 Sanierung unverzüglich erforderlich (Dringlichkeitsstufe I) ≥ 80 32 Neubewertung mittelfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe II) 77 70-79 33 Neubewertung langfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe III) < 70
*) Zutreffendes bitte ankreuzen. Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der Summenbildung (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden.
Dringlichkeitsstufe
II
R001-2389476RMC-V01 Anlage 2 Formblätter.doc 3 / 5 29.03.2011
Formblatt
Asbestrichtlinie NRW, Anhang 1: Bewertung der Dring lichkeit einer Sanierung
Fundstelle 6
Asbestprodukte – Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung
Gebäude Beethovenhalle
Raum Werkstatt
Zei
le
Gru
ppe
Produkt Asbesthaltige Leichtbauplatte, lose Lagerware
Bewer-tung *)
Bewer-tungszahl
Art der Asbestverwendung 0 1 Spritzasbest 20 2 Asbesthaltiger Putz 10
3 Leichte asbesthaltige Platten 15 5, 10 oder 15
3a Leichte asbesthaltige Platten, schwingfähig, Pumpeffekten ausgesetzt 10 oder 15
3b Leichte asbesthaltige Platten, nicht schwingfähig (z. B. kleinformatig < 0,4 m2; oder großformatige Platten, aber biegesteif durch engrastrige Unterkonstruktion bzw. direkte Befestigung an massiven Bauteilen)
5
4 Sonstige asbesthaltige Produkte 5, 10, 15 oder 20
4a Asbestkitt, Asbestschaumstoff, Asbestspachtelmasse 5 4b Asbestpappe 10 4c Asbestgewebematte, Asbestschnur 15 4d
I
Ungebundene Asbeststopfmassen 20 Asbestart 5 Amphibol-Asbeste 2 2 6
II
Sonstige Asbeste 0 Struktur der Oberfläche des Asbestproduktes 7 Aufgelockerte Faserstruktur 10 10 8 Feste Faserstruktur ohne oder mit nicht ausreichend dichter Oberflächenbeschichtung 4 9
III
Beschichtete, dichte Oberfläche 0 Oberflächenzustand des Asbestproduktes
10 Starke Beschädigungen 6 6 11 Leichte Beschädigungen 3 12
IV
Keine Beschädigungen 0 Beeinträchtigung des Asbestproduktes von außen
13 Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen ausgesetzt
10 10
14 Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt 10 10 15 Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt 10 10 16 Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt 10 17 Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt 10 18 Produkt liegt im Bereich stärkerer Luftbewegungen 10 19 Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegung vorhanden 7 20 Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abrieb auftreten 3 3 21
V
Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt 0 Raumnutzung
22 Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum 25 23 Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum 20 20 24 Zeitweise benutzter Raum 15 25
VI
Nur selten benutzter Raum 8 Lage des Produktes
26 Unmittelbar im Raum 25 25 27 Im Lüftungssystem (Auskleidung oder Ummantelung undichter Kanäle) für den Raum 25 28 Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung 25
29
VII
Hinter einer abgehängten dichten Decke oder Bekleidung, hinter staubdichter Unterfangung oder Beschichtung, außerhalb dichter Lüftungskanäle
0
30 Summe der Bewertungspunkte 31 Sanierung unverzüglich erforderlich (Dringlichkeitsstufe I) 88 ≥ 80 32 Neubewertung mittelfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe II) 70-79 33 Neubewertung langfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe III) < 70
*) Zutreffendes bitte ankreuzen. Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der Summenbildung (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden.
Dringlichkeitsstufe
I
R001-2389476RMC-V01 Anlage 2 Formblätter.doc 4 / 5 29.03.2011
Formblatt
Asbestrichtlinie NRW, Anhang 1: Bewertung der Dring lichkeit einer Sanierung
Fundstelle 7
Asbestprodukte – Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung
Gebäude Beethovenhalle
Raum KG, Lüftungsanlage
Zei
le
Gru
ppe
Produkt Dichtungsschnur
Bewer-tung *)
Bewer-tungszahl
Art der Asbestverwendung 0 1 Spritzasbest 20 2 Asbesthaltiger Putz 10
3 Leichte asbesthaltige Platten 5, 10 oder 15
3a Leichte asbesthaltige Platten, schwingfähig, Pumpeffekten ausgesetzt 10 oder 15
3b Leichte asbesthaltige Platten, nicht schwingfähig (z. B. kleinformatig < 0,4 m2; oder großformatige Platten, aber biegesteif durch engrastrige Unterkonstruktion bzw. direkte Befestigung an massiven Bauteilen)
5
4 Sonstige asbesthaltige Produkte 5, 10, 15 oder 20
4a Asbestkitt, Asbestschaumstoff, Asbestspachtelmasse 5 4b Asbestpappe 10 4c Asbestgewebematte, Asbestschnur 15 15 4d
I
Ungebundene Asbeststopfmassen 20 Asbestart 5 Amphibol-Asbeste 2 6
II
Sonstige Asbeste 0 0 Struktur der Oberfläche des Asbestproduktes 7 Aufgelockerte Faserstruktur 10 10 8 Feste Faserstruktur ohne oder mit nicht ausreichend dichter Oberflächenbeschichtung 4 9
III
Beschichtete, dichte Oberfläche 0 Oberflächenzustand des Asbestproduktes
10 Starke Beschädigungen 6 11 Leichte Beschädigungen 3 3 12
IV
Keine Beschädigungen 0 Beeinträchtigung des Asbestproduktes von außen
13 Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen ausgesetzt
10 10
14 Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt 10 10 15 Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt 10 16 Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt 10 17 Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt 10 18 Produkt liegt im Bereich stärkerer Luftbewegungen 10 10 19 Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegung vorhanden 7 20 Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abrieb auftreten 3 3 21
V
Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt 0 Raumnutzung
22 Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum 25 23 Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum 20 24 Zeitweise benutzter Raum 15 15 25
VI
Nur selten benutzter Raum 8 Lage des Produktes
26 Unmittelbar im Raum 25 27 Im Lüftungssystem (Auskleidung oder Ummantelung undichter Kanäle) für den Raum 25 25 28 Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung 25
29
VII
Hinter einer abgehängten dichten Decke oder Bekleidung, hinter staubdichter Unterfangung oder Beschichtung, außerhalb dichter Lüftungskanäle
0
30 Summe der Bewertungspunkte 31 Sanierung unverzüglich erforderlich (Dringlichkeitsstufe I) ≥ 80 32 Neubewertung mittelfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe II) 78 70-79 33 Neubewertung langfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe III) < 70
*) Zutreffendes bitte ankreuzen. Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der Summenbildung (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden.
Dringlichkeitsstufe
II
R001-2389476RMC-V01 Anlage 2 Formblätter.doc 5 / 5 29.03.2011
Formblatt
Asbestrichtlinie NRW, Anhang 1: Bewertung der Dring lichkeit einer Sanierung
Fundstelle 8
Asbestprodukte – Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung
Gebäude Beethovenhalle
Raum KG, Trafoschränke
Zei
le
Gru
ppe
Produkt Asbesthaltige Brandschutzplatten als Seitenwände
Bewer-tung *)
Bewer-tungszahl
Art der Asbestverwendung 0 1 Spritzasbest 20 2 Asbesthaltiger Putz 10
3 Leichte asbesthaltige Platten 5, 10 oder 15
3a Leichte asbesthaltige Platten, schwingfähig, Pumpeffekten ausgesetzt 10 10 oder 15
3b Leichte asbesthaltige Platten, nicht schwingfähig (z. B. kleinformatig < 0,4 m2; oder großformatige Platten, aber biegesteif durch engrastrige Unterkonstruktion bzw. direkte Befestigung an massiven Bauteilen)
5
4 Sonstige asbesthaltige Produkte 5, 10, 15 oder 20
4a Asbestkitt, Asbestschaumstoff, Asbestspachtelmasse 5 4b Asbestpappe 10 4c Asbestgewebematte, Asbestschnur 15 4d
I
Ungebundene Asbeststopfmassen 20 Asbestart 5 Amphibol-Asbeste 2 6
II
Sonstige Asbeste 0 0 Struktur der Oberfläche des Asbestproduktes 7 Aufgelockerte Faserstruktur 10 10 8 Feste Faserstruktur ohne oder mit nicht ausreichend dichter Oberflächenbeschichtung 4 9
III
Beschichtete, dichte Oberfläche 0 Oberflächenzustand des Asbestproduktes
10 Starke Beschädigungen 6 11 Leichte Beschädigungen 3 3 12
IV
Keine Beschädigungen 0 Beeinträchtigung des Asbestproduktes von außen
13 Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen ausgesetzt
10 10
14 Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt 10 10 15 Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt 10 16 Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt 10 17 Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt 10 18 Produkt liegt im Bereich stärkerer Luftbewegungen 10 10 19 Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegung vorhanden 7 20 Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abrieb auftreten 3 3 21
V
Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt 0 Raumnutzung
22 Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum 25 23 Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum 20 24 Zeitweise benutzter Raum 15 15 25
VI
Nur selten benutzter Raum 8 Lage des Produktes
26 Unmittelbar im Raum 25 25 27 Im Lüftungssystem (Auskleidung oder Ummantelung undichter Kanäle) für den Raum 25 28 Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung 25
29
VII
Hinter einer abgehängten dichten Decke oder Bekleidung, hinter staubdichter Unterfangung oder Beschichtung, außerhalb dichter Lüftungskanäle
0
30 Summe der Bewertungspunkte 31 Sanierung unverzüglich erforderlich (Dringlichkeitsstufe I) ≥ 80 32 Neubewertung mittelfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe II) 73 70-79 33 Neubewertung langfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe III) < 70
*) Zutreffendes bitte ankreuzen. Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der Summenbildung (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden.
Dringlichkeitsstufe
II
Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, GelsenkirchenInstitut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
A-200271-11-Bi Anlage 1 von 1
Seite 1 von 1
Auftraggeber:
Projekt:
Probe-Nr. 11/176-01 11/176-02 11/176-03
Probenahmedatum 10.02.2011 10.02.2011 11.02.2011
Probenbezeichnung BH-EG-H-PK-Map01
BH-KG-STl-P-Map17
BH-DG-RU-Map23
Material - - -
Naphthalin mg/kg 252 n.b. n.b.Acenaphthylen mg/kg 265 n.b. 92,1Acenaphthen mg/kg 227 n.b. 18,5Fluoren mg/kg 215 n.b. 38,0Phenanthren mg/kg 4.491 1,50 2.019Anthracen mg/kg 598 0,16 325Fluoranthen mg/kg 8.106 2,93 3.988Pyren mg/kg 5.102 1,83 2.422Benz(a)anthracen mg/kg 4.282 1,83 1.713Chrysen mg/kg 4.146 2,18 1.593Benzo(b)fluoranthen mg/kg 3.140 1,69 1.182Benzo(k)fluoranthen mg/kg 1.620 0,65 621Benzo(a)pyren mg/kg 2.335 0,49 1.040Dibenz(a,h)anthracen mg/kg 235 n.b. 80,8Benzo(g,h,i)perylen mg/kg 849 1,06 438Indeno(1,2,3,c,d)pyren mg/kg 1.018 1,01 528
Summe PAK-EPA mg/kg 36.882 15,3 16.098
n. b. = nicht bestimmbar
Tauw GmbH, Richard-Löchel-Straße 9, 47441 Moers
BeHa; Projekt-Nr. 2389476
Konzentration an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in FeststoffprobenAnalytik gemäß Merkblatt 1 des LUA-NRW 1994
Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, GelsenkirchenInstitut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
01.03.2011Anlage 1
Seite 1 von 1
Analysenbefunde polychlorierter Biphenyle (PCB) in MaterialprobenAnalytik gemäß DIN 38414 S20Auftraggeber: Tauw GmbH, Richard-Löchel-Straße 9, 47441 Moers
Projekt: BeHa; Projekt-Nr. 2389476
Probenummer 11/177-01
Probenahmedatum 11.02.2011
Probenbezeichnung BH-EG-FF-Map24
Material -
PCB 28 mg/kg < 0,1
PCB 52 mg/kg 0,1
PCB 101 mg/kg 0,1
PCB 138 mg/kg 0,1
PCB 153 mg/kg 0,1
PCB 180 mg/kg < 0,1
Σ PCB 28 - 180 mg/kg 0,4
Gesamt-Σ PCB* mg/kg 2,0
* PCB-Gesamtgehalt nach LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall): Σ der 6 BALLSCHMITER-Kongenere x Faktor 5
HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/180.1-01
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
10.02.2011
Analysedatum :
23.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476 BeHa
Probebezeichnung :
BH-ZG-Flur-ADP-Map05
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Platte
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält künstliche Mineralfasern.
Gelsenkirchen, 23.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-01
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-2.OG-SW-Bb-MaP 02
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Bodenbelag
Befund :
Probe enthält Chrysotilasbest. Massengehalt: 1-15%
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
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P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-02
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-ZG-OR-D-BST-Map 03
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Dichtung
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
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Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-03
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-ZG-Flur-DK-LK-MaP 04
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Dichtung
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
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Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-04
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-St-SD-Map 06
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
-
Befund :
Probe enthält Chrysotilasbest. Massengehalt: 1-15%
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
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Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-05
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-St-GU-Map 07
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
-
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
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P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-06
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-St-SD-Kitt-Map 08
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Kitt
Befund :
Probe enthält Chrysotilasbest. Massengehalt: 1-15%
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
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P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-07
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-H-ZK-BSP-Map 09
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Platte
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält organische Fasern.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-08
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-G-SBV-Map 10
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
-
Befund :
Probe enthält Chrysotilasbest. Massengehalt: >40%
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
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P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-09
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-G-BSM-Map 11
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
-
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält organische Fasern.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-10
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-AK-BSP-Map 12
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
-
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält künstliche Mineralfasern.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-11
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-WS-Bb-Map 13
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Bodenbelag
Befund :
Probe enthält Chrysotilasbest. Massengehalt: 1-15%
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-12
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-BSP-Map 14
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
-
Befund :
Probe enthält Chrysotilasbest. Massengehalt: 1-15%
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-13
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-STL-RU-Map 15
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Rohrummantelung
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält sonstige Mineralfasern.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-14
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-STI-RU-Map 16
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Rohrummantelung
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält organische Fasern.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-15
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-WS-PL-Map 15
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Platte
Befund :
Probe enthält Amphibol- und Chrysotilasbest. Massengehalt: 15-40%
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
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HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-16
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-DT-BST-P-Map 19
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Platte
Befund :
Probe enthält Chrysotilasbest. Massengehalt: 15-40%
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
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P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-17
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-KR-PL-Map 20
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Platte
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält organische Fasern.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
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Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-18
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-Flur-PL-Map 21
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Platte
Befund :
Probe enthält Chrysotilasbest. Massengehalt: 1-15%
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
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P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-19
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-DG-SAP-Bremse-Map 22
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Staubabdruck
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält künstliche Mineralfasern.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
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HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-20
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-EG-Foyer-DP-Map 25
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
-
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-21
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-Ver-EG-KL-Map 26
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Kleber
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
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P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-22
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
22.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-Studio-EG-TU-Map 27
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Platte
Befund :
Kein Asbest nachgewiesen.
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
P R Ü F B E R I C H T
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5
Probe-Nr. :
11/184.1-23
Auftraggeber :
Tauw GmbH Richard-Löchel-Str. 9 47441 Moers
Eingangsdatum :
24.02.2011
Analysedatum :
24.02.2011
Projektort :
Projekt-Nr.: 2389476, BeHa
Probebezeichnung :
BH-KG-FD-MaP 28
Probenahme durch:
Auftraggeber
Entnahmeort :
-
Material :
Pappe
Befund :
Probe enthält Chrysotilasbest. Massengehalt: >40%
Gelsenkirchen, 24.02.2011 Der Direktor des Instituts i. A. (Dipl.-Umweltwiss. S. Bien) Sachgebietsleiter Innenraumlufthygiene
DAP-PL-2548.00
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen -2-
Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, GelsenkirchenInstitut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
A-201187-11-BiAnlage 1 von 1
Seite 1 von 1
Auftraggeber:
Projektort:
Probe-Nr.
Probenbezeichnung
Datum
Probevolumen m3 1 3,62
Lufttemperatur ºC -
Luftfeuchtigkeit % rel. -
Pentachlorphenol (PCP) µg/m3 0,000 < 0,01
Konzentrationen an Pentachlorphenol (PCP) in Luftprobengemäß VDI 4301 Blatt 2 in Verbindung mit VDI 4300 Blatt 4
18.03.2011
Tauw GmbH, Richard-Löchel-Straße 9, 47441 Moers
BeHa, Projekt-Nr. 2389476
11/289-01
BH-EG-Saal-RLM01
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