schuldausschlussgründe rechtsirrtum, notwehrexzess, entschuldbarer notstand, nötigungsnotstand...
Post on 06-Apr-2015
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Schuldausschlussgründe Rechtsirrtum, Notwehrexzess, entschuldbarer
Notstand, Nötigungsnotstand
Prof. Dr. Sarah Summers
Inhaltsverzeichnis
Schuld als Vorwerfbarkeit Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
Begriff Abgrenzungen Voraussetzungen / Rechtsfolgen
Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens Entschuldbare Notwehr Entschuldbarer Notstand Nötigungsnotstand Weitere gesetzliche Regelungen
Schuld
Tatbestandsmässig-keit
Rechtswidrigkeit
Schuld
Willensfreiheit
psychische Fähigkeit die Rechtswidrigkeit des
Verhaltens zu erkennen und sich entsprechend
zu verhalten
Schuld
Tatbestandsmässig-keit
Rechtswidrigkeit
Schuldtatsächliche Möglichkeit die Rechtswidrigkeit des Verhaltens zu erkennen und sich entsprechend
zu verhalten
Willensfreiheit
psychische Fähigkeit die Rechtswidrigkeit des
Verhaltens zu erkennen und sich entsprechend
zu verhalten
Schuldausschlussgründe
Tatsächliche Möglichkeit die Rechtswidrigkeit des Verhaltens zu erkennen und sich entsprechend
zu verhalten
Irrtum über die Rechtswidrigkeit
Schuldausschlussgründe
Tatsächliche Möglichkeit die Rechtswidrigkeit des Verhaltens zu erkennen und sich entsprechend
zu verhaltenZumutbarkeit
normgemässen Verhaltens
Irrtum über die Rechtswidrigkeit
Inhaltsverzeichnis
Schuld als Vorwerfbarkeit Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
Begriff Abgrenzungen Voraussetzungen / Rechtsfolgen
Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens Entschuldbare Notwehr Entschuldbarer Notstand Nötigungsnotstand Weitere gesetzliche Regelungen
Verbotsirrtum, Artikel 21 StGB
Irrtum über die RechtswidrigkeitWer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält, handelt nicht schuldhaft. War der Irrtum vermeidbar, so mildert das Gericht die Strafe.
Art. 21 StGB
direkter Verbotsirrtum indirekter Verbotsirrtum
Der Täter irrt über das generelle Verbotensein seines Tuns und zwar...
die Existenz der Verbotsnorm
Verbotsirrtum
Art. 21 StGB
direkter Verbotsirrtum
Der Täter weiss um das generelle Verbotensein
seines Tuns, aber er irrt sich über...
die Existenz eines Rechtfertigungsgrundes
indirekter Verbotsirrtum
Der Täter irrt über das generelle Verbotensein seines Tuns und zwar...
die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes
die Existenz der Verbotsnorm
Verbotsirrtum
Inhaltsverzeichnis
Schuld als Vorwerfbarkeit Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
Begriff Abgrenzungen Voraussetzungen / Rechtsfolgen
Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens Entschuldbare Notwehr Entschuldbarer Notstand Nötigungsnotstand Weitere gesetzliche Regelungen
Fallbeispiel: Sachverhaltsirrtum
Ahhhh - Gratis zum Mitnehmen
Eine Frau sieht ein Paar Skier...
Sachverhaltsirrtum
Art. 21 StGB
direkter Verbotsirrtum
Der Täter weiss um das generelle Verbotensein
seines Tuns, aber er irrt sich über...
die Existenz eines Rechtfertigungsgrundes
indirekter Verbotsirrtum
Der Täter irrt über das generelle Verbotensein seines Tuns und zwar...
die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes
die Existenz der Verbotsnorm
Verbotsirrtum
Sachverhalts- und Verbotsirrtum RichtungIrrtumBetrifft
zugunsten zuungunsten
Sachverhalt Art. 13 StGB Untauglicher Versuch
Verbot Art. 21 StGB (strafloses)Putativdelikt
Trechsel/Noll, Schweizerisches Strafrecht, AT I
Fallbeispiel: Subsumtionsirrtum
Der Nacktwanderer
BGE 138 IV 13
Der Nachtwanderer argumentierte, dass das Nacktwandern gemäss dem Übertretungsstrafrecht des Kantons Appenzell A.Rh. nicht ausdrücklich mit Strafe bedroht sei. Ein Sitte und Anstand grob verletzendes Verhalten ist aber im Kanton Appenzell A.Rh. rechtswidrig.
Irrtum des Beschwerdeführers ist lediglich ein Subsumtionsirrtum.
Inhaltsverzeichnis
Schuld als Vorwerfbarkeit Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
Begriff Abgrenzungen Voraussetzungen / Rechtsfolgen
Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens Entschuldbare Notwehr Entschuldbarer Notstand Nötigungsnotstand Weitere gesetzliche Regelungen
Rechtsirrtum, Artikel 21 StGB
Irrtum über die RechtswidrigkeitWer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält, handelt nicht schuldhaft. War der Irrtum vermeidbar, so mildert das Gericht die Strafe.
Voraussetzungen / Konsequenzen des Verbotsirrtums, Art. 21 StGB
Prüfung, ob fehlendes Unrechts-bewusstsein (Irrtum) vorliegt
Prüfung, ob der Irrtum vermeidbar war:
Voraussetzungen / Konsequenzen des Verbotsirrtums, Art. 21 StGB
Prüfung, ob fehlendes Unrechts-bewusstsein (Irrtum) vorliegt
Prüfung, ob der Irrtum vermeidbar war:wenn nein
Straflosigkeitwenn ja
Strafmilderung
Inhaltsverzeichnis
Schuld als Vorwerfbarkeit Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
Begriff Abgrenzungen Voraussetzungen / Rechtsfolgen
Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens Entschuldbare Notwehr Entschuldbarer Notstand Nötigungsnotstand Weitere gesetzliche Regelungen
Inhaltsverzeichnis
Schuld als Vorwerfbarkeit Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
Begriff Abgrenzungen Voraussetzungen / Rechtsfolgen
Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens Entschuldbare Notwehr Entschuldbarer Notstand Nötigungsnotstand Weitere gesetzliche Regelungen
Entschuldbare Notwehr, Art. 16 StGB
Entschuldbare Notwehr1 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr nach Artikel 15, so mildert das Gericht die Strafe.2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft.
Entschuldbare Notwehr, Art. 16 StGB
Entschuldbare Notwehr1 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr nach Artikel 15, so mildert das Gericht die Strafe.2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft.
Notwehrexzess Art. 16 StGB
Sthenischer Affekt, Art. Art. 16(1) StGB
Defensiver Charakter des Erregungszustandes:Furcht, Schrecken etc
Asthenischer AffektArt. 16(2) StGB
Offensiver Charakter des Erregungszustandes:
Wut, Zorn, Rachevgl. BGE 115 IV 169
Straflosigkeit, Art. 16(2) StGB
obligatorischeStrafmilderung,
Art. 48a StGB
Entschuldbare Notwehr, Art. 16(2) StGB
Inhaltsverzeichnis
Schuld als Vorwerfbarkeit Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
Begriff Abgrenzungen Voraussetzungen / Rechtsfolgen
Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens Entschuldbare Notwehr Entschuldbarer Notstand Nötigungsnotstand Weitere gesetzliche Regelungen
Voraussetzung des entschuldigenden Notstands
(Bei Gleichwertigkeit der Güter BGE 122 IV 4) Vorliegen eines Notstandslage
Gefahr für ein Rechtsgut Erforderlichkeit der Abwehrhandlung Unzumutbarkeit der Preisgabe des
gefährdeten Gutes Handeln mit Rettungswillen
Entschuldbarer Notstand, Art. 18 StGB
Entschuldbarer Notstand1 Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um sich oder eine andere Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Vermögen oder andere hochwertige Güter zu retten, wird milder bestraft, wenn ihm zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben.2 War dem Täter nicht zuzumuten, das gefährdete Gut preiszugeben, so handelt er nicht schuldhaft.
Entschuldbarer Notstand, Art. 18 StGB
Entschuldbarer Notstand1 Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um sich oder eine andere Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Vermögen oder andere hochwertige Güter zu retten, wird milder bestraft, wenn ihm zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben.2 War dem Täter nicht zuzumuten, das gefährdete Gut preiszugeben, so handelt er nicht schuldhaft.
Inhaltsverzeichnis
Schuld als Vorwerfbarkeit Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
Begriff Abgrenzungen Voraussetzungen / Rechtsfolgen
Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens Entschuldbare Notwehr Entschuldbarer Notstand Nötigungsnotstand Weitere gesetzliche Regelungen
Fallbespiel: Nötigungsnotstand
... und ordnet an, den Nachweis betreffend Einhaltung der Frist zu manipulieren. Darf die Sekretärin sich auf Nötigungsnotstand berufen?
Der Anwalt verpasst eine Frist ...
Fallbespiel: Nötigungsnotstand
... und ordnet an, den Nachweis betreffend Einhaltung der Frist zu manipulieren. Darf die Sekretärin sich auf Nötigungsnotstand berufen?
Der Anwalt verpasst eine Frist ...
Kein Nötigungsnotstand!
Inhaltsverzeichnis
Schuld als Vorwerfbarkeit Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
Begriff Abgrenzungen Voraussetzungen / Rechtsfolgen
Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens Entschuldbare Notwehr Entschuldbarer Notstand Nötigungsnotstand Weitere gesetzliche Regelungen
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