schulische tagesbetreuung und hort die möglichkeiten in der gemeinde oberperfuss
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Schulische Tagesbetreuung und Hort
die Möglichkeiten in der Gemeinde Oberperfuss
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Schulische Tagesbetreuung (=STB):
Pädagogisches Gesamtkonzept von Schule und Gemeinde;
BildungErziehungBetreuung
Ganzheitliches Angebot der Schule
Die Unterschiede
September 2015 Klingenschmid Friedl
Hort:
Pädagogische Bildungseinrichtung der Gemeinde;
ErziehungBetreuungBildung
Familienergänzend und -unterstützend
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Das Angebot
Schulische Tagesbetreuung (=STB):
an Schultagen (186 Tage)
ab Unterrichtsende bis mind. 16:00bis max. 18:00
Anmeldung bedeutet Teilnahmepflicht mit Anwesenheitspflicht
Hort:
evtl. ganzjährig (auch in den Ferien)ab spätestens 12:00Uhr
bis min. 16:00 (max. 19:00)
Anmeldung bedeutet Teilnahmemöglichkeit und Anwesenheitsmöglichkeit
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Handelnde Personen
Schulische Tagesbetreuung (=STB):
Durchführende Personen:LehrerinSozialpädagoginErzieherinFreizeitpädagogin
Dienstgeber: Land TirolGemeinde Oberperfuss
Hort:
Durchführende Personen:ErzieherinSozialpädagoginKindergartenpädagogin (mit
Zusatzausbildung Hort)Lehrerin
Dienstgeber: Gemeinde Oberperfuss
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Unterschiede/ Gemeinsamkeiten
STB:
Kinder der Volksschule (evtl. der NMS Kematen)
nur an Unterrichtstagen (Allerseelen, Landesfeiertag, Freitage ..)
Mittagessen
Hausaufgaben - erledigt
Hort:
Kinder ab Pflichtschulalter bis Ende der Schulpflicht
Ganzjährig, auf jeden Fall an Kindergartentagen
Mittagessen
Hausaufgaben - erledigt
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Teilnehmerzahlen
Schulische NB:Verpflichtend ab 15 (maximal 19) Schulartenübergreifend: 2 VS und NMS Kematenmöglich ab 12
Achtung: Mo: 5 K; Di: 3 K; Mi: 3 K; Do: 4 = 15 K. – ja, aber nur von Mo bis Do;
freiwillige STB: ab 7 möglich
Hort:Hortgruppen: mindestens 12höchstens 20geringfügige Über- und
Unterschreitungen kurzzeitig erlaubt;Kleingruppenhort: mind. 5; max. 11 Kinder;
Wochenöffnungszeit: mind. 25 und max. 60 Stunden
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Zwei Möglichkeiten der Schulischen Tagesbetreuung
Besonderheiten und Informationen zur „Schulischen Tagesbetreuung“
Verschränkte AbfolgeAlle Kinder einer Klasse MÜSSEN jeden Tag teilnehmen;
Ablauf: mehrmaliger Wechsel im Laufe eines Tages (Unterrichts-, Lernzeit und Freizeit)
Getrennte Abfolge: Keine verpflichtende Teilnahme einer Klasse; tagesweise Teilnahme möglichAblauf:zeitlich klar getrennter Ablauf von Unterricht (am Vormittag), Lernzeit und Freizeit (am Nachmittag)
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Anforderungen: Einnahme von VerpflegungEigener Arbeitsplatz (im Klassenzimmer möglich)
Lernort (im Klassenzimmer möglich)
Rückzugsmöglichkeit (im Klassenzimmer möglich aber nicht ideal)
Möglichkeiten für Freizeit: Musikraum, Turnsaal, Werkraum, Spielplatz,
Besonderheiten und Informationen zur „Schulischen Nachmittagsbetreuung“
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Gestaltung der STB
Gegenstands-bezogene Lernzeit
Festigung Förderung – Schule (M, DLS)kein neuer Lehrstoff
Lehrerin (0, 1, 2, 3, 4, 5 Stden = Elternmitsprache)verantwortlich = Dir.
Individuelle Lernzeit
Selbstständig lernen, Hausübungen, vorbereiten
Lehrerin oder Erzieherin (10, 8, 6, 4, 2, 0 Stden - Elternmitsprache)verantwortlich = Dir. +
BGM
Freizeit
Spaß, Spiel, Sport, Musik, Kreativität, ….
Erzieherin, Lehrerin, Freizeitpädagogin +
Elternmitspracheverantwortlich = Dir. + BGM
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Beispiele für Wochenpläne
Mo Di Mi Do Fr1. Stde GLZ GLZ Freizeit GLZ GLZ
2. Stde Freizeit Freizeit GLZ Freizeit Freizeit
3. Stde Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit
4. Stde Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit FreizeitMo Di Mi Do Fr
1. Stde GLZ ILZ Freizeit GLZ ILZ
2. Stde Freizeit ILZ GLZ ILZ Freizeit
3. Stde Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit
4. Stde Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit
Mo Di Mi Do Fr1. Stde ILZ ILZ ILZ ILZ ILZ
2. Stde ILZ ILZ ILZ ILZ ILZ
3. Stde Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit
4. Stde Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit
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Kinder müssen am Betreuungsteil teilnehmen. Abmeldung nur zum Halbjahr möglich (in verschränkter
Form nicht möglich)Kosten für die Eltern: Betreuungsbeitrag für Freizeit -
(gemeindeabhängig) Verpflegungsbeitrag (ca. 5,-- tägl.)Personalkosten für die Freizeit: Verantwortung der
Gemeinde; Förderungen vom Bund (9.000,-- pro Gruppe) vom Land
(abhängig vom Elternbeitrag 35,--)50% der Abgangskosten/ Abdeckungsrichtlinie (Restbetrag)Landesförderung: Gruppenräume bis zu 55.000,-- (einmalig)
Schulische Tagesbetreuung - Informationen
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Bundesförderung (bis zum Schuljahr 2018/19) – lt. Land Tirol
Vereinbarung Art. 15a B-VG über den Ausbau der
ganztägigen Schulformen
Personalaufwand im Freizeitbereich
(ab dem SJ 2015/16 Euro
9.000,-- pro Gruppe und Schuljahr)
infrastrukturelle Maßnahmen in Zusammenhang
mit der Einrichtung neuer Tages-betreuungen (je Gruppe max. Euro 55.000,--)
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Landesförderung
Abgangsdeckung
50% an Personalkosten (=Abgang), die nach Abzug von Betreuungsbeiträgen und Förderung lt.§4
Förderrichtlinien des Ausbaus entstehen.
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Freizeitbereich (Spielen) und Lernen muss trennbar seinGruppenraum (2,5 m2 freie Bodenfläche pro Kind)Pädagogisches Konzept – Leiter und Gemeinde (Eltern)Keine Anwesenheitspflicht der Kinder bis zu einem best.
Zeitpunkt, aber verbindliche Anmeldung für best. TageBeiträge der Eltern: im Ermessen der Gemeinde (von ca. €
70,-- bis € 150,--)Hort in Oberperfuss – nur befristet - Adaptierungen sind notwendig- Investitionskostenförderungen sind der Gemeinde
Oberperfuss bekannt; Personalkostenförderung durch das Land: 50% der Personalkosten ohne Dienstgeberbeiträge
Hort Informationen
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Die Flexibilität des Hortes ist wesentlich größer; Die STB liegt mehr in der Verantwortung der Schule;Der Hort liegt mehr in der Verantwortung der Gemeinde und die Gemeinde kann wesentlich mehr mitbestimmen; Der räumliche Aufwand für den Hort ist größer; Der Personalaufwand für den Hort ist größer (eigene
Leiterin und Doppelbesetzung ab 20 Kindern notwendig); Eine dauerhafte Einrichtung des Hortes in Oberperfuss ist
teurer als die schulische Tagesbetreuung;
Die Entscheidung ob Hort oder STB trifft die Gemeinde!!!
Zusammenfassend
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Fragen
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Danke für Ihr Kommen und Ihr
Interesse!
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