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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Europawahl, Stadtratswahl, Wahl der
Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte
am 25. Mai 2014
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Kreiswahlleiter/stellv. Kreiswahlleiter Europawahl: Wahlleiter: Herr Norbert Gleinig, stellv. Wahlleiter: Herr Harald Schröder,
Wahlleiter/stellv. Wahlleiter Kommunalwahlen: Wahlleiter: Herr Norbert Gleinig, stellv. Wahlleiter: Herr Manfred Kaniß,
am Wahltag erreichbar über die Wahlzentrale unter
Tel. Nr. 0365/ 838-1180
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Erreichbarkeit der Wahlzentrale
•am Samstag vor der Wahl von 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie
•am Wahlsonntag ab 7:15 Uhr unter
Tel. Nr. 0365/ 838-1180
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Ausgabe der Wahlunterlagen an die Wahlvorsteher
Samstag, 24.05.2014, von 13:00 Uhr und 16:00 Uhr
im Rathaussaal, Kornmarkt 12, 07545 Gera
Wichtig: Zum Parken auf dem Kornmarkt Parkerlaubnis nutzen (Übergabe der Parkerlaubnis in der Wahlschulung bzw. Übersendung)!
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Wahlvorsteher/in + stellv. Wahlvorsteher/in
+
drei bis sieben Beisitzer/innen
• holt (i.d.R.) die Wahlunterlagen • leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes (wie Arbeitsein- und -aufteilung )• bestellt erforderlichenfalls die Schrift- führerin/den Schriftführer aus den Beisitzerinnen/Beisitzern• bestellt die stellv. Schriftführerin/den stellv. Schriftführer aus den Beisitzer- innen/Beisitzern
Schriftführer/in: • führt das Wählerverzeichnis • prüft Wahlberechtigung • vermerkt Stimmabgabe • zählt Stimmabgabevermerke • fertigt Niederschrift
Beisitzer/in: • unterstützt Wahlvorsteher/in • unterstützt Schriftführer/in bei der Prüfung der Wahlberechtigung• gibt Stimmzettel aus • beobachtet Wahlkabine • gibt Wahlurne frei • ordnet Andrang im Wahlraum
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Der Wahlvorstand
arbeitet ehrenamtlich und erhält hierfür eine Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld)
achtet darauf, dass während der Wahlzeit in und an dem Wahlgebäude sowie unmittelbar vor dem Zugang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift o. Bild sowie jede Unterschriftensammlung unterbleibt (im Umkreis von 20 m)
überprüft die Wahlkabinen auf unerlaubte Wahlpropaganda und hat Neutralität zu wahren
hat zur Durchsetzung der Wahlgrundsätze das Hausrecht im Wahlraum
entscheidet über alle Fragen bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Ergebnisses
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Der Wahlvorstand verhandelt, berät, entscheidet in öffentlicher Sitzung, zählt die Stimmen öffentlich aus und stellt Wahlergebnis öffentlich fest
entscheidet über Gültigkeit der Stimmen
entscheidet mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit ist Stimme der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers ausschlaggebend
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Beschlussfähigkeit des Wahlvorstands
ist gegeben: während der Wahlhandlung (8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern,
bei der Ermittlung u. Feststellung des Wahlergebnisses, bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern,
darunter: - die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher,- die Schriftführerin/der Schriftführer bzw. deren Stellvertreter
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Zusammentritt und Maßnahmen des Wahlvorstands Zusammentritt aller Mitglieder am Wahlsonntag um 7:30 Uhrim Wahllokal, sofern kein Schichtdienst vereinbart ist!
Beachte:Veranlassung des Schichtdienstes durch Wahlvorsteher/ Wahlvorsteherin; ggf. auch Kontaktaufnahme zu den Objektverantwortlichen zur Organisationsabsprache
Beispiel für die Aufteilung:
1. Schicht: 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr und ab 17:45 Uhr
bis zum Ende der Auszählung
2. Schicht: 12:30 Uhr bis zum Ende der Auszählung
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Zusammentritt und Maßnahmen des Wahlvorstands
Vollständigkeit des Wahlvorstands überprüfen, ggf. Schriftführerin/Schriftführer bestellen
Vorbereitung des Wahlraumes (vgl. im Koffer beigefügte Hinweise)
Vorhandensein von Wahlurne und Sichtblenden prüfen, aufstellen und Wahlurne versiegeln
Auslegen des Wählerverzeichnisses und der Gebrauchsmaterialien
Kofferinhalt prüfen (vgl. Packzettel im Wahlkoffer)
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Überprüfen der Zugänglichkeit des Objekts, der Toiletten, der Funktionsfähigkeit von Licht, Heizung, Prüfung der Nutzbarkeit von Festnetz und Fax (falls Nutzungsmöglichkeit), Überprüfen der telefonischen Erreichbarkeit
Achtung: Das Öffnen der Wahlurne ist bis zum Abschluss der
Wahlhandlung untersagt! Die Wahlkabinen müssen so aufgestellt sein, dass kein
Dritter die Wahlhandlung beobachten kann!
Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Wahlhandlung
Beginn der Wahl: 8:00 Uhr Eröffnung der Wahlhandlung mit der Verpflichtung des Wahlvorstands zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen durch die/den Wahlvorsteher/in
Übernahme der zugeteilten Aufgaben durch die Mitglieder des Wahlvorstands
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
13
Die Vornahme der Wahl
Stimmzettel-ausgabe
(1 Beisitzer)
Stimmzettel-ausgabe
(1 Beisitzer)
WahlkabineWahlkabine
Prüfung derWahlberechtigung
(Beisitzer+
Schriftführer mitWählerverzeichnis)
Prüfung derWahlberechtigung
(Beisitzer+
Schriftführer mitWählerverzeichnis)
WahlurneWahlurne
TürTür
1.5.
4.
3.
2.
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Nachweis der Wahlberechtigung in der Regel durch Vorlage der Wahlbenachrichtigung (kein Muss!) und Vorlage eines Ausweises
Bitte beachten: Wahlbenachrichtigung ist für die aktuellen Wahlen keine Karte, sondern ein doppelseitiges Schreiben
Prüfung durch Schriftführer/in, ob Wähler/in im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob Vermerke vorhanden sind
Wahlberechtigung•
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Wahlberechtigung
Prüfung der Berechtigung zur Stimmabgabe anhand Wählerverzeichnis:
• Person eingetragen + kein Vermerk „W“ oder „Wahlschein“: Eintragung eines Stimmabgabevermerks im Wählerverzeichnis, die Person darf den Stimmzettel in die Wahlurne werfen
• Person nicht im Wählerverzeichnis eingetragen: Prüfung und ggf. Klärung über Wahlzentrale (Tel. 0365 838-1180)
• Person eingetragen + Vermerk„W“ bzw. „Wahlschein“: keine Wahl möglich, Zurückweisung der Wähler, ggf. Klärung über Wahlzentrale (Tel. 0365/ 838-1180)
• Person eingetragen + Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt: keine Wahl möglich, Zurückweisung der Wähler, Klärung bei Zweifeln der Richtigkeit des Stimmabgabevermerks durch den Wahlvorstand
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Weitere Gründe für Zurückweisung von Wählern,
1. Kennzeichnen oder Falten des Stimmzettels außerhalb der Kabine
2. Falten des Stimmzettels so, dass die Stimmabgabe erkennbar ist, bzw. der Stimmzettel ist mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen
3. für den Wahlvorstand erkennbare Abgabe mehrerer oder nicht amtlich hergestellter Stimmzettel bzw. mit dem Stimmzettel soll
ein weiterer Gegenstand in die Wahlurne geworfen werden
Auf Verlangen ist in diesen 3 Fällen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen!
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Stimmabgabe
• Stimmabgabe erfolgt auf amtlichem Stimmzettel
• verschriebene oder versehentlich unbrauchbar gemachte Stimmzettel können vor Einwurf in die Wahlurne ersetzt werden (= Übergabe eines neuen Stimmzettels und Vernichtung des alten Stimmzettels durch den Wahlvorstand)
• bei Bedarf: Stimmabgabe unter Zuhilfenahme Dritter (z. B. bei körperlicher Beeinträchtigung)
• Die Stimmabgabe ist ein persönliches Recht! Es ist keine Stellvertretung möglich!
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Wahl mit Wahlschein im Wahllokal
bei Kommunalwahlen: nein, ist nicht möglichbei Europawahl: ja, ist möglich
Es gilt: Keine Annahme von Wahlbriefen! Hinweis auf Einwurfmöglichkeit in den Briefkasten im Rathaus (Haupteingang) bis 18:00 Uhr. Bei der Europawahl ebenfalls keine Annahme; Wähler/in muss Wahlbrief öffnen, Wahlschein abgeben, erhält neuen Stimmzettel (Stimmzettel aus Wahlbrief wird vernichtet) und kann dann wie jede/r andere Wähler/in wählen
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Ende der Wahl: 18:00 Uhr
Sperren des Zutritts zum Wahlraum - anwesende Wähler/innen können noch ihre Stimmabgabe vornehmen
Wahlvorsteher/in erklärt die Wahlhandlung für geschlossen
dann: öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Abschluss des Wahlgeschäfts
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
• erst: Europawahl
• nachfolgend: Wahl des Ortsteilbürgermeisters
• nachfolgend: Stadtratswahl
Bitte beachten:Die Wahl der Ortsteilräte ist nicht auszuzählen.
Reihenfolge der Auszählung
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wie folgt:
- Öffnen der Wahlurne
- Zählen der Stimmzettel und Bilden von Stapeln für die Auszählung
- zeitgleich: Auszählen der Stimmvermerke zzgl. ggf. eingenommene Wahlscheine im Wählerverzeichnis
Auszählung der Stimmen
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Auszählung der Stimmen der Europawahl
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Stapel 1: offensichtlich ungültige Stimmabgaben
Stapel 2: Stimmzettel, über die der Wahlvorstand ggf. entscheiden muss
Stapel 3: gültige Stimmabgaben Bewerber 1
Stapel 4: gültige Stimmabgaben Bewerber 2usw.
Stapelbildung zur Auszählung wie folgt:
Auszählung der Stimmen der Europawahl
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Wahlergebnis Europawahl
•Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen! B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel)
•Eintragung unter ZS 1 eindeutige Stimmen (gültig/ungültig)
•Eintragung unter ZS 2 der Stimmen (gültig/ungültig), über die der Wahlvorstand beschlossen hat – Vermerk darüber auf Stimmzettel und Beifügung der Stimmzettel zur Wahlniederschrift
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Auszählung der Stimmen der Stadtratswahl
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Hinweise zur Stimmabgabe
Sie können einem Bewerber bis zu 3 Stimmen
durch Ankreuzen der hinter dem Bewerber
vorgesehenen Kreise geben.
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Hinweise zur Stimmabgabe
Sie können Ihre 3 Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber
verschiedenen Wahlvorschlägen
angehören.
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
X1
X2
3 X
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
X1
X2
X3
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Hinweise zur Stimmabgabe
Sie können Ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass Sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei
Bewerber des Wahlvorschlages jeweils eine Stimme).
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
X123
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Bitte beachten:
Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, so ist die Stimmabgabe insgesamt ungültig.
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
X
XX
X
X
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Hinweise zur Stimmabgabe
… oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig innerhalb Ihrer Stimmenzahl ( 3 Stimmen ) einzelnen Bewerbern Stimmen geben; im letzteren Fall entfallen die noch verbleiben-den Stimmen auf die Bewerber des gekennzeichneten Wahlvor-schlages in der Reihenfolge ihrer Benennung im Wahlvorschlag.
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
X
X
1
23
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
X
X
X
1
2
3
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
X
X
X
X
1
2
3
0
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Hinweise zur Stimmabgabe
Wichtig: Kennzeichnen Sie niemals mehrere
Wahlvorschläge, weil Ihre Stimmabgabe dann nicht
zweifelsfrei erkennbar und ungültig sein kann !
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
X X
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
X X X1 2 3
??
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Stapel 1: offensichtlich ungültige Stimmabgaben Stapel 2: Stimmzettel, über die der Wahlvorstand ggf. entscheiden muss Stapel 3 - 11: gültige Stimmabgaben bei Kennzeichnung
des Wahlvorschlags (bei 9 Wahlvorschlägen) Stapel 12: gültige verschieden verteilte Stimmabgaben
(= Ermittlung anhand Zählliste)
Stapelbildung zur Auszählung wie folgt:
Auszählung der Stimmen der Stadtratswahl
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Es ist ein Listenführer zu bestimmen, der die Zähllisten führt. Die Zählliste ist durch Wahlvorsteher und Listenführer zu
unterzeichnen.
Bitte beachten: Bei Vergabe von weniger als 3 Stimmen oder bei Vornahme
von Bewerberstreichungen sind die abgegebenen Stimmen gültig.
Bei Kennzeichnung von Wahlvorschlag sowie Einzelbewerber gilt: Einzelbewerber gehen vor, nur verbleibende Stimmen gehen auf Bewerber des Wahlvorschlags in Reihenfolge.
Führen der Zähllisten bei der Stadtratswahl
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Wahlergebnis Stadtratswahl, wie Europawahl:
•Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen!
B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel)
•Eintragung der ermittelten Stimmen gemäß Vorgabe in die Wahlniederschrift
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Auszählung der Stimmen der Ortsteilbürgermeisterwahl
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013
Keine Wahl mit Wahlschein im WahllokalKeine Wahl mit Wahlschein im Wahllokal
Der WahlbriefDer Wahlbrief
= verschlossener Wahlbriefumschlag (gelb), darin:
Wahlschein
Eidesstattliche Versicherung muss unterschrieben sein
Stimmzettel
in gesondertem verschlossenem Stimmzettelumschlag (gelb)
Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.
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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013
Ermittlung + Feststellung des WahlergebnissesErmittlung + Feststellung des Wahlergebnisses
Wahlurne öffnen,Stimmzettelumschläge herausnehmen,Wahlvorsteher überzeugt sich davon, dass Wahlurne leer ist
Stimmzettelumschläge öffnen,Stimmzettel herausnehmen und zählen,Wahlscheine zählen.
Leere Stimmzettelumschlägemit Vermerk über fehlende Stimmzettel versehen,fortlaufend nummerieren undder Wahlniederschrift beifügen.
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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013
Ermittlung + Feststellung des WahlergebnissesErmittlung + Feststellung des Wahlergebnisses
Es gilt:
Differenzen sind in der Wahlniederschrift zu erklären!
und:
Die Zahl der Wähler ist in die Wahlniederschrift unter Punkt 4, Buchstabe B einzutragen.
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Anzahl Stimmzettel + Vermerke fehlende Stimmzettel= Anzahl Wahlscheine zzgl. Stimmabgabevermerke im
Wählerverzeichnis
Anzahl Stimmzettel = Anzahl Wähler
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013
Ermittlung + Feststellung des ErgebnissesErmittlung + Feststellung des ErgebnissesStimmzettel nach folgenden Stapeln sortieren:
1.Stimmzettel ohne Kennzeichnung oder mit offensichtlich ungültigen Stimmabgaben
2.Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben
(anschließend Beschluss des Wahlvorstands, falls Uneinigkeit
besteht; Verfahren s. Punkt 3.3.3 der Wahlniederschrift)
1.Stimmzettel mit offensichtlich gültigen Stimmabgaben
Ermittlung Anzahl ungültige und gültige Stimmabgaben
Gültige Stimmabgaben getrennt nach den Wahlvorschlägen sortieren und zählen.
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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Wahlergebnis Ortsteilbürgermeisterwahl
•Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen! B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel)
•Ungültige Stimmen unter C eintragen, gültige unter D
•Gültige Stimmen auf die Bewerber aufgeteilt in der Liste vermerken
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013
Auszählung der Stimmen Auszählung der Stimmen Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen!
B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel)
Auszug aus der Wahlniederschrift
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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Weitere allgemeine Hinweise zur Auszählung
und zur Wahlniederschrift
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Bei Zahlenunterschied zwischen ermittelter Zahl der Stimmzettel und ermittelter Vermerke im Wählerverzeichnis zzgl, ggf. eingenommener Wahlscheine gilt:
Zahl der Stimmzettel = Zahl der Wähler (B)
Auszählung der Stimmen
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel
1. nicht amtlich hergestellt ist,2. mit äußerem Merkmal versehen ist,3. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei
erkennen lässt oder keine Kennzeichnung enthält,4. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
Es gilt:
leerer Stimmzettel = ungültige Stimme
Auszählung der Stimmen
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
Nach Ermittlung des Ergebnisses
• Sofort die Schnellmeldung telefonisch (oder wenn möglich per Fax) durchgeben!
• Tel.Nr. und Fax-Nr. sind auf dem Hinweisblatt zur Schnellmeldung!
• Zeit und Ansprechpartner (bei telefonischer Meldung) auf der Schnellmeldung vermerken!
• Schnellmeldung unterschreiben und im Rathaus persönlich abgeben!
Bei telefonischer Weiterleitung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt wurden sind!
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Nach Ausfüllen der Schnellmeldung und telefonischer Meldung (bzw. per Fax)
fertiges Ausfüllen der Wahlniederschrift mit Unterschriften aller Mitglieder des Wahlvorstands
Packen der Unterlagen (siehe dazu: letzte Seite der Wahlniederschrift)
Aufräumen des Wahllokals, Schilder abhängen, Wahlutensilien im Wahlkoffer verstauen
Abgabe der Unterlagen im Rathaus der Stadt Gera: Koffer am Nebeneingang Persönlich abzugebende Unterlagen im Rathaussaal (siehe auch Beschilderungen!)
Abschluss des Wahlgeschäfts
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Übergabe der Wahlunterlagen
Persönliche Abgabe im Rathaussaal: Wahlniederschrift einschl. eventueller Anlagen wie Stimmzettel, über die der Wahlvorstand beschlossen hat
Ordner Wählerverzeichnis (nicht nur Deckblatt)
Original der Schnellmeldung
Quittung Erfrischungsgeld
Sonderunterlagen bei Sonderaufgaben (wie Erfassung der Wahlbeteiligung)
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
Bitte beachten:Abgabe des ganzen Wählerverzeichnisses (= Ordner) nicht nur des Deckblattes zusammen mit der Wahlniederschrift und weiteren Unterlagen
Was zu tun ist, steht alles in der
Wahlniederschrift!
Insbesondere die letzte Seite beachten mit den Hinweisen zu der Rückgabe der Unterlagen!!
Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera
VIELEN DANKFÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
GUTES GELINGEN AM WAHLTAG!
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