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Schutz – Förderung – BeteiligungDer Kinderrechtsansatz im Alltag der Kita
Jörg Maywald, LVR Köln, 5.5.2015
Übersicht_______________________________________
Warum eigene Kinderrechte?
Das Bild vom Kind – ein Blick zurück
Kindeswohl und Kindesrechte
Der Kinderrechtsansatzin der Arbeit mit Kindern und für Kinder
Recht haben und Recht bekommen…
Übersicht_______________________________________
► Warum eigene Kinderrechte?
Das Bild vom Kind – ein Blick zurück
Kindeswohl und Kindesrechte
Der Kinderrechtsansatzin der Arbeit mit Kindern und für Kinder
Recht haben und Recht bekommen…
Kinderrechtesind Menschenrechte________________________________________
Kinder sind Menschen
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen
Kinderrechte sindMenschenrechte für Kinder
Verhältnis Kinder und Erwachsene________________________________________
Das Verhältnis zwischen Kindernund Erwachsenen ist asymmetrisch.
Erwachsene tragen Verantwortungfür Kinder und nicht umgekehrt.
Übersicht_______________________________________
Warum eigene Kinderrechte?
► Das Bild vom Kind – ein Blick zurück
Kindeswohl und Kindesrechte
Der Kinderrechtsansatzin der Arbeit mit Kindern und für Kinder
Recht haben und Recht bekommen…
Wandlungen im Bild vom Kind________________________________________
Antike (Römisches Reich)Kind als Eigentum des Vaters(patria potestas / ius vitae et necis)
Mittelalter (Christlicher Kulturkreis)Kind als Geschenk Gottes(Ambivalenz zwischen Unschuld und Sünde)
Moderne (Aufklärung)Kind als Objekt von Bildung und Erziehung
Postmoderne (Individualisierung)Kind als (Rechts-)Subjekt
Internationale Entwicklungen________________________________________
Ellen Key: Das Jahrhundert des Kindes (1900)(u. a. gleiche Rechte für eheliche und uneheliche Kinder,Recht auf körperliche Unversehrtheit)
Janusz Korczak: Magna Charta Libertatis für das Kind(„Das Recht des Kindes auf Achtung“)
Genfer Deklaration des Völkerbundes (1924)(Verpflichtungen der Erwachsenen gegenüber Kindern)
Erweiterte Erklärung zu Kinderrechten derVereinten Nationen (1959) (Kind als Rechtssubjekt, Appell an guten Willen)
Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonventiondurch die Vereinten Nationen (1989)(Kinder als Träger eigener Rechte, Staatenverpflichtungen)
Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonventiondurch die Vereinten Nationen (2006) (Prinzip der Inklusion)
Inkrafttreten des Individualbeschwerdeverfahrens(2014) (Möglichkeit, sich bei Kinderrechtsverletzungen nach Ausschöpfung des innerstaatlichenRechtsweges direkt an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden)
Übersicht_______________________________________
Warum Kinderrechte?
Das Bild vom Kind – ein Blick zurück
► Kindeswohl und Kindesrechte
Der Kinderrechtsansatzin der Arbeit mit Kindern und für Kinder
Recht haben und Recht bekommen…
Das Gebäude der Kinderrechte________________________________________
Artikel 1Geltung für Kinder;Begriffsbestimmung
Artikel 4Verwirklichung
der Kinderrechte
Artikel 42Verpflichtung
zur Bekanntmachung
Schutzrechte
Artikel2, 8, 9, 16, 17, 19, 22,30, 32, 33, 34, 35, 36,
37, 38
Förderrechte
Artikel6, 10, 15, 17, 18, 23, 24,
27, 28, 30, 31, 39
Beteiligungsrechte
Artikel12, 13, 17
Artikel 3
Bei allen Maßnahmen,die Kinder betreffen, (…), ist das
Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt,der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Übereinkommen der Vereinten Nationenüber die Rechte des Kindesvom 20.11.1989
Vorrang des Kindeswohls________________________________________
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen,gleichviel ob sie von öffentlichen oder privatenEinrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten,Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganengetroffen werden, ist das Wohl des Kindes einGesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
UN-Kinderrechtskonvention Artikel 3, Absatz 1
Berücksichtigung des Kindeswillens________________________________________
(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eineeigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allendas Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, undberücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen undentsprechend seinem Alter und seiner Reife.
(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheitgegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oderVerwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einenVertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit deninnerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12, Absatz 1 und 2
Kindeswohl: Kriterien für eine Definition________________________________________
Bezug zu kindlichen Bedürfnissen
Verwirklichung der Rechte des Kindes
Abwägung im Einzelfall
Orientierung am Prozess
Kindeswohl: Arbeitsdefinition________________________________________
Wohl des Kindes(best interests of the child)
Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handelnist dasjenige, welches die an denGrundbedürfnissen und Grundrechtenvon Kindern orientierte jeweils günstigsteHandlungsalternative wählt.
Kindeswohl: Abwägungsgebot________________________________________
Es muss erwogen werden, welche positivenund negativen Implikationen eine anstehendeEntscheidung für ein Kind hat.(1. Verfahrensschritt)
Die auf das Kindeswohl bezogenen Erwägungenmüssen in hohem Maße berücksichtigt werden.(2. Verfahrensschritt)
Grundbedürfnisse von Kindern_________________________________________
Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen
Das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit, Sicherheitund Regulation
Das Bedürfnis nach Erfahrungen, die auf individuelle Unterschiedezugeschnitten sind
Das Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen
Das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen
Das Bedürfnis nach stabilen, unterstützenden Gemeinschaftenund kultureller Kontinuität
Das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft für die Menschheit
T. Berry Brazelton und Stanley I. Greenspan 2002
Kindesrecht und Elternrecht________________________________________
Elternrecht heißt vor allem Elternverantwortung.
Diese Verantwortung beinhaltet das Rechtund die Pflicht der Eltern, „das Kindbei der Ausübung seiner anerkannten Rechtein einer seiner Entwicklung entsprechenden Weiseangemessen zu leiten und zu führen“.
Artikel 5 UN-Kinderrechtskonvention
Übersicht_______________________________________
Warum eigene Kinderrechte?
Das Bild vom Kind – ein Blick zurück
Kindeswohl und Kindesrechte
► Der Kinderrechtsansatzin der Arbeit mit Kindern und für Kinder
Recht haben und Recht bekommen…
Prinzipiendes Kinderrechtsansatzes_________________________________________
Das Prinzip der Unteilbarkeit der Rechte(ganzheitlicher Ansatz; alle Rechte sind gleich wichtig)
Das Prinzip der Universalität der Rechte(alle Kinder haben gleiche Rechte)
Die vier allgemeinen Prinzipien der Kinderrechtskonvention- Das Recht auf Nicht-Diskriminierung (Artikel 2)- Der Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3)- Das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Artikel 6)- Berücksichtigung des Kindeswillens (Artikel 12)
Das Prinzip der Kinder als Träger eigener Rechte
Das Prinzip der Verantwortungsträger(Familie, Gesellschaft und Politik tragen Verantwortungfür die Verwirklichung der Kinderrechte)
Quelle: International Save the Children Alliance: Child Rights Programming, London 2002
Von den Bedürfnissenzu den Rechten (1)_________________________________________
Bedürfnis-Ansatz
Private Wohltätigkeit Freiwilligkeit Wohlfahrt, Almosen,
Wohltätigkeit an Symptomen orientiert Hierarchie der Bedürfnisse Bedürfnisse sind je nach
Situation verschieden Bereitstellung von Diensten Festlegung von Bedürfnissen
ist subjektiv Kurzzeitperspektive
(Stopfen von Löchern)
Rechte-Ansatz
Öffentliche Verpflichtung Verbindlichkeit gesetzlicher Anspruch:
Gleichheit, Gerechtigkeit an Ursachen orientiert Unteilbarkeit der Rechte Rechte sind universell
Einforderung von Rechten Rechte basieren auf
internationalen Standards Langzeitperspektive
Von den Bedürfnissenzu den Rechten (2)_________________________________________
Bedürfnis-Ansatz
Kinder erhalten Hilfe
Spezifische Projekte mitspezifischen Zielgruppen
Kinder können sich beteiligen,um Angebote zu verbessern
aufgrund knapper Mittel blei-ben manche Kinder außen vor
jeder Arbeitsbereich hat seineigenes Ziel
bestimmte Gruppen verfügenüber technische Fertigkeiten,mit Kindern umzugehen
Rechte-Ansatz
Kinder haben Anspruchauf Hilfe
ganzheitlicher Ansatz
Kinder haben ein Rechtauf aktive Beteiligung
alle Kinder haben das Recht,ihre Potentiale auszuschöpfen
es existiert einübergreifendes Ziel
alle Erwachsenen (und Kinder)tragen dazu bei, die Rechtevon Kindern umzusetzen
Kinderrechte als Leitbild________________________________________
Ein Leitbild ist die „Kurzversion“ und Quintessenzder Institutionenphilosophie.
Es beinhaltet den maßgeblichen Wertepooloder das Grundgesetz einer Institution.
Damit übernimmt es eine Art Kompass-, Leuchtturm-oder Navigationsfunktion, die anzeigt, was als essentiellzu beachten ist.
Zu den Hauptfunktionen eines Leitbildes gehörenvor allem Orientierung, Motivation, Legitimationund Innovation.
Übersicht_______________________________________
Warum eigene Kinderrechte?
Das Bild vom Kind – ein Blick zurück
Kindeswohl und Kindesrechte
Der Kinderrechtsansatzin der Arbeit mit Kindern und für Kinder
► Recht haben und Recht bekommen…
Relevanz des kindlichen Willens________________________________________
Veto-Funktion des kindlichen Willens: „Nachdrückliche Meinungsäußerungdes Kindes, die wiederholt vorgetragen wird, für das Kind eine besondereemotionale Bedeutung hat und deren Nichtbeachtung die Selbstachtungdes Kindes untergraben würde“ (Peters, Wiesemann 2013).
Nachdrücklichkeit (hohe Intensität) wiederholte Äußerung gegenüber unterschiedlichen Personen besondere emotionale Bedeutung Nichtbeachtung untergräbt Selbstachtung
des Kindes
Folgen der Nicht-Beteiligung________________________________________
Die Nicht-Beteiligung von Kindern an Entscheidungen…
verstärkt Gefühle der Hilflosigkeitund des Ausgeliefertsein
fördert Verantwortungslosigkeitund Passivität
begünstigt „Opferkarrieren“
Gegenargumente…________________________________________
Kinder sind zu jung und es fehlt ihnen an Kompetenz, Erfahrung,Reife und Urteilsfähigkeit.
Aber: Indem Kindern das Recht eingeräumt wird mitzubestimmen,erwerben sie die dafür notwendigen Kompetenzen(Konzept der „Evolving Capacities of the Child“).
Kinder sind durch (zu viel) Beteiligung überfordertund müssen beschützt werden.
Aber: Indem Kinder sich beteiligen, entwickeln sieVerantwortungsbewusstsein und erleben Selbstwirksamkeit.Partizipation hat insofern eine sozialisatorische Bedeutung.
Missverständnisse…________________________________________
Partizipation darf nicht dazu missbraucht werden,die Verantwortung der Erwachsenen für das Kindeswohlauf die Kinder zu übertragen.
Machtunterschiede zwischen Kindern und Erwachsenensind nicht nur unvermeidbar, sondern auch erforderlich.
Allerdings müssen die Erwachsenen ihre Machtmittelund ihren Wissens- und Erfahrungsvorsprung konsequentim Interesse der Kinder einsetzen.
Kinderrechtsansatzin der Kita: Fragen________________________________________
Inwieweit ist eine Menschen- und KinderrechtsbildungBestandteil der Aus- und Fortbildungen?
Werden im Konzept und im Leitbild der Einrichtungdie Rechte der Kinder genannt?
Ist der Bezug auf die Kinderrechte (z. B. bei Konflikten)Bestandteil einer wertebasierten Bildung und Erziehung?
Auf welche Weise ist die altersgerechte Beteiligungder Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungensichergestellt?
Entsprechen die Angebote der Kita den Prinzipiender Inklusion?
Kita: Beteiligungs-und Beschwerdeverfahren________________________________________
Feinfühligkeit (Sensitivität) der Fachkräfte
Beteiligung im Alltag der Kita(z. B. Morgenkreis, Mentoring, Kinderkonferenz,Verfassungsgebende Versammlung)
Beschwerdeverfahren Eltern(u. a. Hinweis auf Möglichkeit eines extra anberaumtenGesprächs, schriftliche Beschwerde)
Benennung bzw. Wahl von Ombudspersonen(intern und extern)
Offensive Einbeziehung der Elternvertreter/innen
Partizipativer Führungsstil
Pädagogische Initiativen________________________________________
Kinder über ihre Rechte informieren(Familie, Kita, Schule, Freizeiteinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe)
Eltern und Fachkräfte bilden und unterstützen(Familienbildung, Aus- und Fortbildung)
Kinderrechte in die Einrichtungen für Kinder tragen(Leitbild, Konzept, Hilfeplanung, Projekttage Kinderrechte)
Beschwerdemanagement(Wege aufzeigen, damit Kinder und Jugendliche zu ihrem Recht kommen)
Alle Programme für Kinder und mit Kindernan den Kinderrechten orientieren(Child Rights based Approach)
Rechtliche und politischeReformschritte________________________________________
Monitoring der Kinderrechte: Kindergerechtigkeitsprüfungbei allen legislativen und administrativen Maßnahmen
Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung
Kinder als Anspruchsberechtigte von Hilfen zur Erziehung
Inklusion: Zusammenlegung von Kinder-, Jugend-und Behindertenhilfe
Absenkung der Wahlaltersgrenze(„one person, one vote“)
Recht und Unrecht________________________________________
Das Gegenteil von Rechten sind nichtdie Pflichten, sondern das Unrecht.
Dagegen engagieren wir uns.
Auszug aus einer Pressemitteilung der vier deutschen Kinderdelegiertenim Vorfeld des Weltkindergipfels 2002 in New York
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