sepa - der neue europäische zahlungsverkehr informationen für firmenkunden… · 2017. 6. 3. ·...
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SEPA - der neue europäische Zahlungsverkehr
Informationen für Firmenkunden,
SEPA-Informationsveranstaltung
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Informationen für Firmenkunden, Kommunen und Vereine
Herrsching, 25. Juni 2013Referentin: Doris Aumiller, DZ BANK AG
§ Allgemeine Informationen und aktueller Stand
§ SEPA-Überweisung
§ SEPA-Lastschrift
§ SEPA-Basis-Lastschrift
Agenda
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§ SEPA-Basis-Lastschrift§ SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
§ Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
§ Ihre Fragen
Was ist S€PA ?
§ S€PA steht für „Single Euro Payments Area“
§ Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs
§ SEPA löst die nationalen Verfahren ab à SEPA betrifft alle!SEPA betrifft alle!
§ Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen
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Betrifft nicht:
Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapierabwicklungssysteme
Gültigkeitsbereich S€PA
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Hintergrundinfo S€PA
Stand Heute: Ziel 2014:
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Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes als Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes.
S€PA Zeitplan
Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung
November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift
November 2010 Alle Banken der €-Zone müssen SEPA-Basis- Lastschriften akzeptieren
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Basis- Lastschriften akzeptieren
1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren
9. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen
Auswirkungen auf heute
§ Terminliche Vorgabe durch Umsetzung dreier Verordnungen(EG-924/2009, EU-260/2012 und dt. SEPA-Begleitgesetz 2012)
§ Termin 01.02.2014SEPA-Einreicher-Pflicht für alle „Nichtverbraucher“ (Firmen/Vereine und Banken) bei Überweisungen und Lastschriften, d.h. hier endet das nationale Konto-Nr. / BLZ-Verfahren)
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„Jetzt ist Zeit zum Handeln!“„Jetzt ist Zeit zum Handeln!“
Noch 150 ArbeitstageNoch 150 ArbeitstageNicht-Verbraucher müssen sich vorbereiten!!!
Vorteile
§ Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen
§ Europaweit transparente Preise
§ Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco)
§
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§ Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen
§ Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich
§ Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr
Agenda
§ Allgemeine Informationen und aktueller Stand
§ SEPA-Überweisung
§ SEPA-Lastschrift
§ SEPA-Basis-Lastschrift
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§ SEPA-Basis-Lastschrift§ SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
§ Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
§ Ihre Fragen
SEPA-Überweisung(SEPA Credit Transfer, SCT)
§ Einführung Januar 2008
§ hat die EU-Standardüberweisung abgelöst
§ beleghafte und beleglose Einreichung möglich
§ keine Betragsgrenze
§ Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012)
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§ Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012)
§ IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ
(Übergangsfrist für Verbraucher bis zum 1.2.2016)
§ „IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr
§ grundsätzlich kein Widerruf möglich
§ AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als 12.500 €
IBAN - International Bank Account BIC - Bank Identifier Code
§ Der Kontoauszug Ihrer VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg
IBAN: DE 38 70093200 0001234567
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
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§ Der Kontoauszug Ihrer VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben.
§ Auf Ihrer BankCard (der „Scheckkarte“) stehen die Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftenfeld
§ „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/BIC.
§ BIC: GENO DE F1 STH
„IBAN only“ für DE-an-DE Zahlungen
n Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen. Als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl agieren dürfen.
n Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden („IBAN only“) - dies gilt für alle
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Angabe des BIC verzichtet werden („IBAN only“) - dies gilt für alle Kundengruppen.
n Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich.
Agenda
§ Allgemeine Informationen und aktueller Stand
§ SEPA-Überweisung
§ SEPA-Lastschrift
§ SEPA-Basis-Lastschrift
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§ SEPA-Basis-Lastschrift§ SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
§ Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
§ Ihre Fragen
S€PA-Lastschriftverfahren(SEPA Direct Debit)
n Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID*
n SEPA-Basis-Lastschrift* statt Einzugsermächtigung
n SEPA-Firmen-Lastschrift* statt Abbuchungsauftrag
n Einreichung nur noch beleglos möglich
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n Einreichung nur noch beleglos möglich
Gläubiger-Identifikationsnummer
§ Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID
§ fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
§ Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter https://extranet.bundesbank.de/scp/
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https://extranet.bundesbank.de/scp/
Nationales Identifikationsmerkmal
DE 78 ZZZ 0000018353ISO-Ländercode
Prüfziffer
Individuell nutzbar
Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer
Agenda
§ Allgemeine Informationen und aktueller Stand
§ SEPA-Überweisung
§ SEPA-Lastschrift
§ SEPA-Basis-Lastschrift
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§ SEPA-Basis-Lastschrift§ SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
§ Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
§ Ihre Fragen
S€PA Lastschrift (Direct Debit)
Aktuelles Verfahren …
Einzugsermächtigungs-
lastschriftverfahren
… zukünftiges Verfahren
„SDD Core“
SEPA-Basis-Lastschrift
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S€PA – Basis – LastschriftMuster-Mandat (SDD CORE)
Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 BonnGläubiger-ID DE99ZZZ05678901234Mandatsreferenz 987 543 CB 2
SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
1. Daten desGläubigers
2. Eindeutige Bezeichnung
3. Vorgegebener Mandatstext,
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Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
_________________________________________________________Name & Anschrift
Kreditinstitut (Name und BIC)IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC: _______________________________
___________________________________Datum, Ort und Unterschrift
Mandatstext,zweifache Weisung
4. Daten des Zahlungspflichtigen
S€PA – Basis - Lastschrift
§ Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren („Pre-Notification“)
§ Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage vor Ausführung der Lastschrift „due Day“(D) = Fälligkeitstag
§
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§ Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten
§ Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich
§ Eine Umdeutung von bestehenden Einzugsermächtigung in ein S€PA Basis-Lastschriftmandat ist möglich
S€PA – Basis - Lastschrift
Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger0. Mandatseinholung
2. Vorabinformation
1. Mandat
5. Belastungsbuchung5. Gutschrifts-
buchung
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Clearing und Verrechnung
4. Weiterleitung aller DatenBank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers
3. transaktions- undmandatsbezogene Daten
5. Belastungsbuchung buchung
S€PA – Basis - Lastschrift
Umdeutungslösung
§ Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als S€PA-Basis-Lastschriftmandat
§ Statt der Einholung eines separaten Mandats hat ein Unternehmen die Möglichkeit, Kunden schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungslastschriften auf S€PA-Basis-Lastschriften zu informieren. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
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Basis-Lastschriften zu informieren. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
Ø Gläubiger-IDØ MandatsreferenzØ Umstellungstermin
§ Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich.
Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das SEPA-Basislastschrift-Verfahren beinhalten (Gläubiger-ID ergänzen)!
Wie nutzt man die Möglichkeiten der Umdeutung sinnvoll und richtig?
§ Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung
§ Alle Kunden, von denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Newsletter per E-Mail …) informiert, dass
§ ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das
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§ ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird§ von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird§ die Gläubiger-Identifikationsnummer der Firma wie folgt lautet …§ die Mandatsreferenz wie folgt lautet … (z.B. Kd.-Nr.)§ welche Beträge (Rechnungsbeträge, sonstige Leistungen)
eingezogen werden
Vorabankündigung(Pre-Notification)
§ Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die „anstehende Lastschrift“
§ Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen
§ Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart
§ Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen (z. B. monatlich zum 15.)
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§ Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen (z. B. monatlich zum 15.) reicht eine einmalige Pre-Notification
§ Inhalt der Vorankündigung:
Ø Belastungsbetrag, Belastungstermin, Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenznummer
§ Keine Formvorgabe, möglich sind z.B.
Ø Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, E-Mail, Fax, ….
S€PA – Basis – LastschriftZusammenfassung
Einzugsermächtigungsverfahren„Einzugsermächtigung“
(nur gültig bis 31.01.2014)
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“
Interbanken-regeln
•Beleghaft und beleglos•Kontonummer und Bankleitzahl•Inkassovertrag
•Nur beleglos•IBAN und BIC•Neuer Inkassovertrag
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
Auflieferung Ausführung /
bei Sichtbei Sicht (D)
mit D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
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Ausführung / Fälligkeit
bei Sicht (D) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Widerspruch • Kunden (Zahlungspflichtiger):8 Wochen nach Belastungsdatum
§ Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - 8 Wochen nach Belastungsdatum- bis zu 13 Monate nach Belastung bei unautorisierten Zahlungen
„Ausnahmeprozess Anforderung Mandatskopie“, muss vorab durchlaufen werden
Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „05“) XML (Kennzeichnung als „core“)
Mandat Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat
Gläubiger-ID nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig
Agenda
§ Allgemeine Informationen und aktueller Stand
§ SEPA-Überweisung
§ SEPA-Lastschrift
§ SEPA-Basis-Lastschrift
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§ SEPA-Basis-Lastschrift§ SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
§ Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
§ Ihre Fragen
SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B)Muster-Mandat
Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 BonnGläubiger-ID DE99ZZZ05678901234Mandatsreferenz 987 543 CB 2
SEPA-Firmen-LastschriftmandatIch ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
1. Daten desGläubigers
2. Eindeutige Bezeichnung
3. Vorgegebener Mandatstextzweifache
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Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf
Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten
Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt,
mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
_______________________________________________________Name & Anschrift
Kreditinstitut (Name und BIC)IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC: _______________________________
___________________________________Datum, Ort und Unterschrift
zweifache Weisung
4. Daten des Zahlungspflichtigen
SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B)
n nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich
n Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor erstem Einzug eine Kopie des Mandats vorlegen
n beleglose Einreichung bei der Bank spätestens 2 Tage vor Fälligkeit
n Die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats
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n Die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandatsverpflichtet
n Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich
n Rückgaben durch die Bank müssen innerhalb von 2 Tagen erfolgen
Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich!!
„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
Abbuchungsauftragsverfahren„Abbuchungsauftrag“
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“ „SEPA-Firmen-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
AuflieferungAusführung / Fälligkeit
bei Sichtbei Sicht (D)
mit D-2 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen
Widerspruch
• Interbankenbereich:- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2
Tage nach D• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
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Widerspruch - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden
gegen Belastungsbuchung vorgesehen
Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „04“) XML (Kennzeichnung als „B2B“)
Mandat Abbuchungsauftrag
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
MandatsprüfungZahlstelle
erforderlich;Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
erforderlich;SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig vorhanden /notwendig
Agenda
§ Allgemeine Informationen und aktueller Stand
§ SEPA-Überweisung
§ SEPA-Lastschrift
§ SEPA-Basis-Lastschrift
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§ SEPA-Basis-Lastschrift§ SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
§ Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
§ Ihre Fragen
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung
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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung
Internetadresse:www.vrsta.de/sepacheck
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Praktischer Umgang mit Mandaten
n Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen denZahlungspflichtigen unterschreiben
n Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen
n Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vorà damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar
CORE: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations
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CORE: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations
B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations
§ Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug
n Das Mandat wird dann von Ihnen erfasst und ggf. gescannt (Mandatsverwaltung)
n Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
Gläubiger-ID und Mandate liegen vor, Jetzt kann‘s los gehen …
§ …… aber nur, wenn Sie technisch in der Lage sind, SEPA-Lastschriften elektronisch zu erzeugen und an Ihre Bank zu übermitteln
§ Die Einreichung von Lastschrift-Vordrucken oder Disketten ist nicht möglich!§ Treffen Sie mit Ihrer Bank ggf. eine neue Vereinbarung über die
elektronische Anlieferung der Zahlungsverkehrsdateien. Hier helfen
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elektronische Anlieferung der Zahlungsverkehrsdateien. Hier helfen Ihnen die ZV-Berater der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG gerne weiter!
§ Voraussetzung ist natürlich der Einsatz einer geeigneten Banksoftware auf dem neuesten Stand, z.B. unsere VR-NetWorld-Software
Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen
§ Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)
§ Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen
§ Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an
§ Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit
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§ Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC
§ Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)
§ Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit
§ Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?
§ Zusätzlich bei Lastschrifteinzug:§ Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
§ Inkasso-Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern
§ Aufbau der Mandatsreferenz festlegen
§ Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten
§
Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen
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§ Vorlauffristen bei der Einreichung beachten
§ Vorabankündigung beachten
§ Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug:§ neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)
§ Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!
Doris AumillerDZ BANK AGTürkenstr. 16
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Türkenstr. 1680333 München
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