solarenergie in sportvereinen - sportbund rheinland · 2015-03-19 · bei solarenergie ist dies off...
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SOLARENERGIEIN SPORTVEREINEN
STROM UND WÄRME AUS DER SONNE
WWW.ENERGIEAGENTUR.RLP.DE
WWW.LSB-RLP.DE
LANDESSPORTBUNDRHEINLAND-PFALZ
2
Vorwort 4
1 Die Sonne als kostenloser Energiespender 6
2 Photovoltaik-Anlagen: Aus Sonnenlicht nachhaltig Strom gewinnen 7
Eine sonnige Zukunft in Rheinland-Pfalz 7
Planung und Installation 7
Strom auch in abgelegenen Gebieten durch Photovoltaik-Anlagen möglich 7
Aufbau einer Photovoltaik-Anlage 8
Damit kann man rechnen – der zu erwartende Ertrag einer Photovoltaik-Anlage 9
Kristalline Module oder Dünnschichtmodule: Entscheidungskriterien beim Modulkauf 10
Montagemöglichkeiten 11
Baugenehmigung für Photovoltaik-Anlagen 12
Netzanschluss 13
Vermögenswerte sichern 13
Wartung und Betrieb 15
Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage 15
Rendite 15
Betriebskosten 15
Sicher ist sicher 15
Garantierte Leistung 15
Wirtschaftlichkeitsanalyse einer Photovoltaik-Anlage 16
Vereine und Steuerrecht 18
Gemeinnützigkeit 18
Körperschaft- und Gewerbesteuer 18
Umsatzsteuer 19
Alternativen zur eigenen Solaranlage 20
Dachfl ächenbörse 20
Bürgersolaranlagen 20
Energiegenossenschaften 21
Solarfonds 21
INHALT
3
3 Solarthermie – Sonnenstrahlen für eine umweltfreundliche Wärmeversorgung 23
Die Solarthermie-Anlage als Alternative zu teurem Heizöl 23
Planung und Installation 24
Kollektortypen 24
Aufbau einer Solarthermie-Anlage 26
Nutzung der Wärme für Heizung und Warmwasser 27
Brauchwassererwärmung 27
Trinkwassererwärmung 27
Heizungsunterstützung 27
Zusatzheizung 27
Der Weg zur Solarthermie-Anlage 28
Erste Schritte 28
Planung und Simulation 28
Wirtschaftlichkeit 29
Flächenbedarf und Dimensionierung 29
4 Das Dach 30
Das Dach – der Sonne am nächsten 30
Größenordnungen 30
Immer der Sonne entgegen 30
Blitzschutz 30
Licht und Schatten 31
Anforderungen an das Dach 31
5 Beratung 32
6 Förderung und Finanzierung 33
Energieagentur Rheinland-Pfalz 33
Solarinitiative Rheinland-Pfalz 2015 33
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) 33
Landessportbund Rheinland-Pfalz 34
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 35
Impressum 38
4
Die Umsetzung der Energiewende gelingt nur
gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in
Rheinland-Pfalz. Die vielfältigen Aktivitäten im Land
rund um Energiesparen, die Steigerung der Ener-
gieeffi zienz und den Ausbau erneuerbarer Energien
belegen, dass die Chancen und das Potenzial der
Energiewende erkannt und genutzt werden. Ob in
ihrem Unternehmen, in der Gemeinde, zuhause oder
in der Freizeit – immer braucht es dazu Menschen,
die die Zukunft in ihrem unmittelbaren Umfeld
mitgestalten wollen. Zu diesem Umfeld zählt für viele
auch ihr Sportverein.
Deshalb freue ich mich besonders über den Vorstoß
des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, gemeinsam
mit dem Institut für angewandtes Stoff strommanage-
ment (IfaS) und der Energieagentur Rheinland-Pfalz,
Sportvereinen die vielfältigen Möglichkeiten aufzuzei-
gen, Wirtschaftlichkeit mit Klima- und Umweltschutz
zu verbinden. Denn mit der Energie der Sonne lassen
sich nicht nur Wärme und Strom auf klimaschonende
Art gewinnen. Ihr Einsatz bietet auch die Chance, un-
abhängiger von steigenden Energiepreisen zu werden
und sogar zusätzliche Einkünfte für die Vereinskasse
zu erwirtschaften. Gerade in Rheinland-Pfalz, das mit
hohen Solarstrahlungswerten gute Voraussetzungen
zur Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie
bietet, lassen sich so auch Sportvereine fi t für die
Energiewende machen.
Die vorliegende Broschüre informiert Sie über Funkti-
onsweisen sowie technische und bauliche Vorausset-
zungen von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen,
gibt Hinweise zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit,
erläutert Finanzierungsmodelle und nennt wichtige
Ansprechpartner und Fördermöglichkeiten. Der
Landessportbund Rheinland-Pfalz und die Energie-
agentur Rheinland-Pfalz mit ihren kompetenten
Fachleuten und umfassenden Informationsangeboten
unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Pläne.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Energie für Ihre
Vorhaben in Ihrem Sportverein
Eveline Lemke
Staatsministerin für
Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
VORWORT
5
Solarenergienutzung gewinnt wachsende Bedeutung
im Sportstättenbau. Im Hinblick auf die Nachhaltig-
keit der Sportstätten, einem wichtigen Segment der
Sportentwicklungsplanung, verknüpft sie ökologische
und ökonomische Aspekte. Mit Photovoltaik-Anlagen,
die auf die Bedürfnisse des Sportvereins optimiert
sind, lassen sich auch heute noch Gewinne erwirt-
schaften. Solarthermie spart Heizkosten. Gerade
auch für kleinere Sportvereine ist die Installation
einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage deshalb
eine reelle Chance und kann sehr attraktiv sein.
Andererseits dienen Solaranlagen nicht nur der Redu-
zierung von Betriebskosten, sondern sie leisten auch
einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz.
Diese Entwicklung hatte der Landessportbund
zuerst mit dem Umwelt-, dann zusammen mit dem
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und
Landesplanung im Blick, als den Sportvereinen mit
eigenen Anlagen seit 2010 die Möglichkeit gegeben
wurde, einen „Solar-Check“ und „Öko-Check“ kosten-
los zu erhalten. Viele Vereine haben in den vergange-
nen Jahren diese Angebote zur Prüfung der Möglich-
keiten der Solarenergienutzung vor einer Bau- und
Sanierungsmaßnahme in Anspruch genommen und
die Ergebnisse in ihren Bauplanungen berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Förderung der
Solarenergienutzung ist es zusätzlich erforderlich,
entsprechendes Informationsmaterial vorzuhalten.
Deshalb liegt Ihnen nun diese Broschüre vor, die sich
speziell an Sportvereine mit eigenen Anlagen richtet
und Tipps und Übersicht zu den wichtigsten Aspek-
ten der Photovoltaik und Solarthermie gibt. Funk-
tions- und Wirkungsweisen, Installation und Betrieb
von Solaranlagen werden erläutert, Rechenbeispiele
belegen deren Wirtschaftlichkeit.
Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Ener-
gie und Landesplanung sowie die Energieagentur
Rheinland-Pfalz unterstützen als Kooperationspartner
des Landessportbundes den Öko- und Solar-Check
sowie die Bereitstellung der Solarbroschüre ganz
wesentlich. Dafür möchte ich, stellvertretend für den
gesamten Sport in Rheinland-Pfalz, meinen herzli-
chen Dank aussprechen.
Karin Augustin
Präsidentin des
Landessportbundes Rheinland-Pfalz
Karin Augustin
6
Solare Energie ist die wichtigste Grundlage für das
Leben auf unserem Planeten. Pfl anzen benötigen
Sonnenlicht für die Photosynthese und somit für ihr
Wachstum, viele Tiere nutzen die Sonnenstrahlen,
um sich aufzuwärmen. Solare Energie ist Ausgangs-
punkt nahezu sämtlicher Nahrungsketten und war
Basis für die Bildung der heute dominierenden
Energieträger Kohle, Öl und Erdgas. Die Energie
aus der Sonne ist auch Motor für viele regenerative
Energiekreisläufe. Bei Solarenergie ist dies off ensicht-
lich, aber auch Wind- und Wasserkraft, Biomasse und
Meeresströmungen gäbe es ohne Sonneneinstrah-
lung nicht.
Die in einem Jahr auf der Erdoberfl äche auftreff ende
Sonnenenergie entspricht ca. dem 7.500-fachen des
jährlichen Weltprimärenergieverbrauchs. Dieses rie-
sige Potenzial an solarer Energie kann zur Erzeugung
von elektrischem Strom mit Hilfe von Photovoltaik-
Anlagen oder zur Wärmebereitstellung mit Solar-
kollektoren genutzt werden. Durch die Nutzung der
solaren Energie werden die Freisetzung von Fein-
staub (Rußpartikeln) und klimaschädlichen Treib-
hausgasen (CO2, CH4) vermieden. Aus ökonomischer
Sicht stellt die Strom- bzw. Wärmegenerierung aus
solarer Energie eine echte Alternative dar, um sich
von den stetig steigenden Energiekosten unabhän-
giger zu machen.
Diese Broschüre zeigt, welche Möglichkeiten Sport-
vereine in Rheinland-Pfalz nutzen können, ihre
Vereinsheime nachhaltig mit Sonnenenergie zu ver-
sorgen, welches wirtschaftliche Potenzial sich daraus
ergibt und an wen sie sich für Informationen und
Beratung wenden können.
1 DIE SONNE ALS KOSTENLOSER ENERGIESPENDER
7
EINE SONNIGE ZUKUNFT IN RHEINLAND-PFALZ
Bereits im Jahr 2010 hat die Landesregierung durch
die Gründung der Solarinitiative Rheinland-Pfalz 2015
das Ziel verfolgt, den Strombedarf im Land bis 2015
zu 20 % aus Solarstrom zu decken (siehe Abschnitt
Förderung und Finanzierung). Im Jahr 2020 sollen
jährlich mindestens 2 TWh (2.000.000.000 kWh)
Strom mit Hilfe von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anla-
gen) generiert werden.
PV-Anlagen liefern einen Beitrag zur nachhaltigen
Stromversorgung, größere Unabhängigkeit von teu-
ren Energierohstoff en und sind Baustein für den Kli-
maschutz . Außerdem lassen sich durch den Betrieb
einer PV-Anlage Stromkosten einsparen und Geld
verdienen. Eine gesetzlich garantierte Einspeisever-
gütung für jede Kilowattstunde Strom aus PV-Anla-
gen und eine ebenfalls gesetzlich geregelte Abnahme-
verpfl ichtung durch die Netzbetreiber bilden eine
solide Kalkulationsgrundlage für die Investition.
PLANUNG UND INSTALLATION
Strom auch in abgelegenen Gebieten durch Photovoltaik-Anlagen möglich
PV-Anlagen können auf zwei verschiedene Arten be-
trieben werden – als netzgekoppelte (On-Grid-Anla-
gen) oder als Inselanlagen (Off -Grid-Anlagen). In den
meisten Fällen sind PV-Anlagen mit dem Stromnetz
verbunden, und der Solarstrom wird ins Netz einge-
speist. Diese netzgekoppelten Anlagen fi ndet man
als Auf-Dach-Anlagen auf Einfamilienhäusern und
Industriehallen, als große Freifl ächenanlagen oder
auf Konversionsfl ächen. Die Solaranlage arbeitet wie
ein kleines Kraftwerk. Der von ihr produzierte Strom
wird zu gesetzlich garantierten Einspeisetarifen vom
Netzbetreiber abgenommen. Für den Photovoltaik-
Anlagen-Betreiber bedeutet das fi nanzielle Sicherheit
und eine planbare Kalkulationsgrundlage. Fernab je-
der Netzanbindung, aufgrund fehlender Infrastruktur,
kann photovoltaisch erzeugter Strom auch für den
Betrieb von Skihütten oder beim Camping herange-
zogen werden. Solarmodule, ein Laderegler und ein
Akkumulator bilden ein Inselnetz, das tagsüber mit
solarem Strom versorgt wird. Überschüssiger Strom
dient zum Aufl aden des
Akkumulators, der nachts
beispielsweise den Betrieb
einer Beleuchtung erlaubt
oder einen Kühlschrank
versorgt.
Einen Mittelweg stellt die
– in der Regel teilweise –
Deckung des Eigenbedarfs
aus netzgekoppelten
PV-Anlagen dar. Wird
beispielsweise im Sommer
regelmäßig die Küche im
Vereinsheim betrieben,
kann ein durchaus nennens-
werter Teil des Solarstroms
direkt vor Ort genutzt
werden. Da der durch die
PV-Anlage generierte Strom
bereits heute billiger als der
Strombezug vom Netzbe-
treiber ist, spart der Verein
bei der Stromeigennutzung
bares Geld. Durch die 2014
eingeführte anteilige EEG-
Umlage für selbstgenutzten
PV-Strom bei Anlagen über
10 kWp reduziert sich die
Höhe der Einsparung um
ca. 2 ct/kWh.
KWH
=
SOLARMODULGLEICHSTROM
NETZEINSPEISUNG
WECHSELSTROM
WECHSELRICHTER
EINSPEISEZÄHLER
ÖFFENTLICHESSTROMNETZ
2 PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN: AUS SONNENLICHT NACHHALTIG STROM GEWINNEN
DECKUNG DES EIGENBEDARFS
KWH KWH
KWH=
SOLARMODUL
EINSPEISE-ZÄHLER
ÖFFENTLICHES STROMNETZ
STROMBEZUGS-ZÄHLERWECHSELRICHTER
SOLARZÄHLER
HAUSNETZ
8
Aufbau einer Photovoltaik-Anlage
Solarmodule bilden das Kernstück einer Photovoltaik-
Anlage und sind in Strings zu einem Solargenerator
auf dem Dach zusammengeschaltet. Ein Solarmodul
besteht aus mehreren Solarzellen. Die Generierung
des Stroms fi ndet in diesen Zellen statt. Sie wandeln
mithilfe des photoelektrischen Eff ekts das einfallen-
de Sonnenlicht in elektrischen Gleichstrom. Bevor
dieser Strom in das öff entliche Stromnetz einge-
speist werden kann oder vor Ort genutzt wird, ist
er in Wechselstrom umzuwandeln. Dies geschieht
mithilfe eines Wechselrichters. Der Wechselrichter
ist das Herzstück der PV-Anlage, er nimmt neben
der Umwandlung auch eine Kontroll-
funktion wahr. Er regelt den Strom
und die Spannung der Anlage, sodass diese in einem
optimalen Leistungsbereich betrieben werden kann.
Der Wechselrichter kann Betriebsdaten der Anlage
erfassen und über mehrere Wochen speichern. Bei
Abweichungen aus dem Normbereich werden Fehler-
meldungen registriert und ausgegeben. Der Einspei-
sezähler registriert die Menge des in das öff entliche
Stromnetz eingespeisten Solarstroms. Anhand dieser
Daten wird die Vergütung berechnet. Außerdem wer-
den Traggestelle zur Montage der Solarmodule und
Verkabelung benötigt.
GENERATORANSCHLUSSKASTEN
STROMZÄHLERNETZANSCHLUSS
9
Damit kann man rechnen – der zu erwartende Ertrag einer Photovoltaik-Anlage
Die Leistung einer PV-Anlage wird allgemein als
Spitzen leistung in Kilowatt peak (kWp) angegeben
und ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Den größten Einfl uss auf den Ertrag hat die Sonnen-
einstrahlung, da mit einer PV-Anlage solare Strah-
lung in elektrische Energie umgewandelt wird. Die
Sonneneinstrahlung ist jahreszeit-, tageszeit- und
wetterabhängig. Im süddeutschen Raum ist im Mittel
mit einer jährlichen Sonneneinstrahldauer von 1.000
bis 1.300 Stunden zu rechnen. In Rheinland-Pfalz ist
pro Jahr mit einem elektrischen Ertrag von 850 bis
1.050 kWh/ kWp installierter Photovoltaik-Leistung bei
optimaler Ausrichtung (Neigungswinkel 30 bis 40°,
Ausrichtung nach Süden) zu rechnen. Abweichun-
gen von der Ausrichtung nach Süden bei gleichem
Neigungswinkel können Verluste in der Stromproduk-
tion von 5 % (Ausrichtung Südost oder Südwest) bis
25 % (Ausrichtung Ost oder West) verursachen. Eine
Verschattung der PV-Anlage sollte vermieden werden,
da diese zu erheblichen Verlusten in der Stromgewin-
nung führen kann. Die Ursachen von Verschattungen
können vielfältig sein, hervorgerufen durch Vegeta-
tion (Bäume, Sträucher, Bepfl anzungen), Nachbar-
gebäude oder die Dachgeometrie (Dachgauben,
-durchstöße, -aufbauten). Selbst kleine Schattenwürfe
von Blitzableitern, Satellitenschüsseln oder Anten-
nen können einen erheblichen Einfl uss auf die zu
erwartenden Stromerträge der PV-Anlage besitzen.
Es ist zu beachten, dass Verschattungen jahres- und
tageszeitabhängig sind. Für die Wirtschaftlichkeit
der Photovoltaik-Anlage ist es von Vorteil, wenn eine
Verschattungsfreiheit der kompletten Anlage über das
ganze Jahr gewährleistet ist. Auf teilweise verschat-
tete Module sollte möglichst verzichtet werden. Es
ist ratsam, von einem Fachmann (Solarteur) eine
Verschattungsanalyse des Daches durchführen zu
lassen, um die optimale Größe der PV-Anlage planen
zu können.
SOLARDACH
WECHSELRICHTER
10
Kristalline Module oder Dünnschicht-module – Entscheidungskriterien beim Modulkauf
Photovoltaik-Module können in zwei Technologie-
gruppen unterteilt werden, kristalline Silicium-
Module und Dünnschichtmodule. Solarmodule aus
kristallinem Silicium (mono-, polykristallin) domi-
nieren mit einem Marktanteil von 85 bis 90 %. Der
Wirkungsgrad solcher Module liegt bei 18 bis 20 %
(monokristallin) bzw. 16 bis 18 % (polykristallin). Bei
der Installation von kristallinen Modulen ist auf eine
gute Hinterlüftung bzw. „Kühlung“ der Module zu
achten, da der Wirkungsgrad mit steigender Tempe-
ratur abnimmt.
Kristalline Module weisen über ihre Lebenszeit von 25
bis 30 Jahren einen nahezu linearen Leistungsverlust
von ca. 20 % auf, d. h. nach 25 Jahren ist immer noch
mit einer Modulleistung von 80 % zu rechnen. Herstel-
ler bieten Leistungsgarantien bis zu 30 Jahren Betriebs-
dauer. Die gegenüber Dünnschichtmodulen höheren
Kosten werden durch einen höheren Wirkungsgrad
ausgeglichen. Kristalline Module kommen vorzugs-
weise dann zum Einsatz, wenn bei einer begrenzten
Dachfl äche mit optimaler Ausrichtung der maximale
Ertrag erzielt werden soll. Dünnschichtmodule (CdTe,
CIGS, u. a.) haben gegenüber kristallinen Modulen
den Vorteil, dass sie selbst bei mäßiger Bewölkung
und diff usem Licht verhältnismäßig viel Strom liefern.
Auch bei hohen Außentemperaturen und einer weniger
optimalen Dachausrichtung (nach Osten oder Westen)
bieten sich Dünnschichtmodule an.
Ebenso unterschiedlich wie die verschiedenen
Dünnschicht-Technologien sind deren Anwendungs-
möglichkeiten: Sie reichen von fl exiblen Dachfolien
für Hallendächer bis hin zu Modulen für eine
Gebäudeintegration. Ein weiterer Unterschied: Der
Wirkungsgrad der meisten Dünnschichtmodule ist
geringer als der von Solarmodulen aus kristallinen
Silicium – für die gleiche Anlagenleistung wird eine
größere Fläche benötigt. Dünnschichtmodule weisen
ebenfalls eine Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren auf.
Zu Beginn der Nutzung kann es je nach Technologie
zu einer deutlichen Leistungsminderung kommen,
diese kann bis zu 25 % im ersten Betriebsjahr er-
reichen. Übliche Entscheidungskriterien beim Mo-
dulkauf sind der Standort (Ausrichtung der Mo dule,
vorhandene Fläche), die Qualität und Zuver lässigkeit
der gekauften Produkte, das Aussehen und letztend-
lich das Preis-Leistungsverhältnis.
Solarzellen: monokristallin (links),
CIGS-Zellen (Mitte), polykristallin
(rechts); Quelle: Q-Cells © 2011
11
Montagemöglichkeiten
Eine Photovoltaik-Anlage kann auf jeder geeigneten
Fläche des Vereinsgebäudes oder der Sporthalle
installiert werden, sei es auf einem Satteldach, auf ei-
nem Flachdach oder an der Fassade. Die verbreitetste
Montageart für PV-Anlagen ist die Auf-Dach-Mon-
tage. Mit Hilfe von Dachankern wird ein Montage-
system, bestehend aus mehreren Montageschienen
befestigt. Die Module werden mit dem Montage-
system verschraubt. Aufgrund der aufgeständerten
Befestigung der Module sind diese gut hinterlüftet.
Bei neu einzudeckenden Dächern bietet sich eine
In-Dach-Montage von Photovoltaik-Modulen an. Die
Module werden bei dieser Montageart in die Dach-
haut integriert. Sie bilden mit der Dacheindeckung
eine Ebene, dadurch kann Material für die Dachein-
deckung eingespart werden. Diese optisch anspre-
chende Montageform ist allerdings meist teurer als
die Auf-Dach-Montage.
Auf fl achen Hallendächern können Photovoltaik-
Module mit Hilfe von Aufständerung in einer zur
Sonne optimalen Ausrichtung positioniert werden.
Die Montage ist einfach und preisgünstig, es muss
allerdings darauf geachtet werden, dass die hinter-
einander stehenden Modulreihen ausreichend
Abstand haben, um eine Verschattung zu vermeiden.
Zur besseren Nutzung der Dachfl äche sollte auch
eine Ost-West-Ausrichtung der PV-Module geprüft
werden. Dies bietet darüber hinaus Vorteile bei der
Eigenstromnutzung. Die Module werden durch Be-
schwerungen am Ort fi xiert, sodass die Dachhaut bei
der Montage nicht verletzt wird.
Eine ansprechende architektonische Möglichkeit,
Photovoltaik-Module an der Gebäudehülle zu montie-
ren, ist die Fassaden integration. Die Stromausbeute
ist bei fassadenintegrierten Modulen allerdings nied-
riger als bei Auf-Dach-Anlagen. Ein weiterer Nachteil:
Fassaden integrationen sind meist teurer.
Solarfassade am Umwelt-Campus
Birkenfeld (links), Auf-Dach-Montage
(rechts); Quelle: IfaS
In-Dach-Montage; Quelle: IfaS
12
Baugenehmigung für Photovoltaik-Anlagen
Eine Baugenehmigung ist gemäß §62 Abs.1 Nr. 2d der
rheinland-pfälzischen Landesbauordnung für Solar-
anlagen auf und an Gebäuden nicht erforderlich. Dies
gilt jedoch nicht, wenn die Anlage auf oder an Kultur-
denkmälern oder in der Nähe von Natur- oder Kul-
turdenkmälern errichtet werden soll. Darüber hinaus
gelten die üblichen baurechtlichen Bestimmungen
(Brandschutzanforderungen, Standsicherheit etc.).
Im Zweifel helfen die örtlichen Bauämter weiter. Das
Errichten von Solaranlagen auf denkmalgeschützten
Gebäuden ist genehmigungspfl ichtig. Das heißt:
Bei der zuständigen Bauverwaltung ist ein Plan mit
einer Beschreibung des Vorhabens einzureichen. Ein
Fachbetrieb hilft dabei. Grundsätzlich gilt: Je anspre-
chender die Solaranlage in das Gebäude integriert
wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das
Vorhaben genehmigt wird.
AUF EINEN BLICK
Für Solaranlagen geeignete Dachfl ächen sind
wertvoll! Bereits zu Beginn der Planung sollte
daher die Frage geklärt werden, welche Teilfl ä-
chen für Photovoltaik-Module zur Stromerzeu-
gung und welche Teilfl ächen für Solarkollek-
toren zur solarthermischen Wärmeerzeugung
genutzt werden sollen.
Einen ersten Anhaltspunkt liefert die Forde-
rung nach möglichst kurzer Leitungslänge der
Warmwasserrohre zu den Kollektoren. Weitere
Kriterien ergeben sich aus den jeweiligen
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen: Solarkollek-
tor-Anlagen helfen die Öl- oder Gasrechnung
zu reduzieren, während PV-Anlagen, über die
Reduzierung der Stromrechnung hinaus, auch
einen direkten Beitrag zur Vereinskasse liefern.
Wie groß die Beträge im Einzelnen sind, ergibt
sich jeweils aus einer konkreten Planung. Es
ist zweckmäßig, mit der Planung der fl ächen-
mäßig kleineren Solarthermie-Anlage zu begin-
nen (siehe Seite 28).
13
Netzanschluss
Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp (je
nach Modultyp ca. 200 – 400 m2) gilt der Haus-
anschluss als Verknüpfungspunkt zum Netz. Der
Wechselrichter sollte möglichst in der Nähe des
Zählerschranks installiert werden. Dabei ist auf eine
ausreichende Belüftung des Wechselrichters zu
achten, weil im Betrieb mit einer Erwärmung und bei
steigender Betriebstemperatur mit einem sinkenden
Wirkungsgrad des Wechselrichters zu rechnen ist.
Die Anschlüsse von Wechselrichter und Einspeise-
zähler an den Netzeinspeisepunkt sind durch einen
Fachbetrieb auszuführen.
Vermögenswerte sichern
Durch den hohen Wert sind Solarmodule und
Wechselrichter von Diebstählen betroff en. Beson-
ders gefährdet sind Anlagen außerhalb besiedelter
Gebiete und auf schlecht einsehbaren Gebäuden
und Flächen. Schutzmaßnahmen reichen von
mechanisch codierten Schrauben mit besonderen
Kopff ormen (Innen sechskant, Torx) bis zu stabilen
Zufahrts barrieren, die den Abtransport erschweren.
Es empfi ehlt sich, das Diebstahlrisiko auch beim
Versicherungsschutz zu berücksichtigen.
AUF EINEN BLICK
Nutzungsart Stromerzeugung
Installationsdauer 2 – 5 Tage für eine 5 kWp-Anlage
Kosten ca. 1.400 – 1.600 €/kWp
(zuzüglich Mehrwertsteuer)
Einspeisevergütung 12,59 ct/kWh für Dachanlagen bis 10 kWp bei
Inbetriebnahme im Dezember 2014.
Benötigte Dachfl äche 6 – 10 m2/kWp (kristalline Module),
12 – 20 m2/kWp (Dünnschicht-Module)
Amortisation 12 – 17 Jahre (u. a. abhängig vom Eigenstrom-
verbrauch und der verwendeten Technologie)
14
PLANUNGSSCHRITTE FÜR EINE PHOTOVOLTAIK-ANLAGE
Auswahl geeigneter Dachfl ächen
Festlegen der Anlagenleistung
Festlegen der Deckung des Eigenbedarfs (Speicher)
Angebote einholen
Anmeldung beim Netzbetreiber
Auswahl des Betreibermodells
Finanzierungskonzept, Gespräch mit Steuerberater
Auftragsvergabe, Lieferung und Installation
Anmeldung bei Bundesnetzagentur
Abnahme und Inbetriebnahme
Optional: Abschluss eines Einspeisevertrags
15
WARTUNG UND BETRIEB
Wartungsarbeiten beschränken sich im Wesentlichen
auf die Kontrolle der Betriebsbereitschaft der Anlage,
um eventuell auftretende Störungen kurzfristig behe-
ben zu können. Aus diesem Grund sollte ein leichter
Zugang zum Wechselrichter und zum Einspeisezäh-
ler möglich sein. Bei größeren Anlagen ab 15 kWp
empfi ehlt sich der Einsatz einer automatischen
Fernüberwachung.
WIRTSCHAFTLICHKEIT EINER PHOTOVOLTAIK-ANLAGE
Rendite
Die spezifi schen Investitionskosten für schlüsselfer-
tige Solarstromanlagen der Größenordnung 5 kWp
liegen Ende 2014 bei 1.400 – 1.600 €/kWp (zuzüglich
Mehrwertsteuer). Etwa 60 – 70 % der Kosten entfallen
auf Module und Wechselrichter, der Rest auf Mon-
tage, Anschluss und Unterkonstruktion (Kabel und
Traggestell). Für größere Anlagen ist mit niedrigeren
Investitionskosten zu rechnen – allerdings sinkt
ab 10 kWp Anlagenleistung auch stufenweise die Ein-
speisevergütung. Mit dem Solarrechner der Stiftung
Warentest können Kosten, Nutzen und Rendite einer
PV-Anlage ermittelt werden.
www.test.de/Solarstrom-Vergleichsrechner-Rendite-
mit- Sonne-1391893-0
Betriebskosten
Die Betriebskosten von PV-Anlagen sind erfreulich
niedrig. In der Regel werden die Module durch den
Regen gereinigt, so beschränkt sich die Wartung
meist auf Kontrolltätigkeiten. Für den eventuellen
Ersatz defekter Teile sollte eine Rücklage gebildet
werden. Dies betriff t insbesondere den Austausch
oder die Reparatur des Wechselrichters, sofern
keine Garantie mehr besteht, da noch nicht bei allen
Modellen mit einer Betriebsdauer von 20 Jahren zu
rechnen ist.
Sicher ist sicher
Da die PV-Anlage einen nennenswerten Vermögens-
wert darstellt, sollte sie schon während der Bauphase
versichert werden. Dazu zählen eine Sachversiche-
rung für Eigentumsschäden und eine Haftpfl icht-
versicherung für Fremdschäden. Während der
Betriebsphase ist eine Ausfallversicherung Pfl icht.
Garantierte Leistung
Bei Solarmodulen ist bei zunehmender Betriebs dauer
mit rückläufi gen Erträgen zu rechnen. Die Herstel-
ler sichern eine Leistungsgarantie meist über einen
Zeitraum von bis zu 25 Jahren, vereinzelt auch über
30 Jahre zu. Zusammen mit der gesetzlich festgelegten
und über 20 Jahre festen Einspeisevergütung ergeben
sich somit planbare Einnahmen. Die tatsächliche Le-
bensdauer der Anlage beträgt 25 – 30 oder mehr Jahre.
DAS ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ (EEG) IN KÜRZE
Netzanschluss und
Stromabnahme
Die Elektrizitätsnetzbetreiber
sind verpfl ichtet, jede Photo-
voltaik-Anlage an das Strom-
netz anzuschließen und den
Strom abzunehmen.
Garantierte Vergütung
Der Einspeisetarif ist gesetzlich
geregelt und wird für 20 Jahre
garantiert. Bei einer Inbetrieb-
nahme im Dezember 2014
werden 12,59 ct/kWh vergütet
(Dachanlage, Leistung bis
10 kWp). Voraussetzung für den
Anspruch auf den gesetzlichen
Einspeisetarif ist die Anmeldung
der PV-Anlage bei der Bundes-
netzagentur.
Das Meldeportal ist unter:
https://app.bundesnetzagentur.
de/pv-meldeportal/ zu fi nden.
Der Abschluss eines Strom-
einspeisevertrags mit dem
jeweiligen Netzbetreiber ist
nicht zwingend erforderlich.
Eigenbedarf
Strom aus PV-Anlagen ist inzwi-
schen signifi kant günstiger als
der Strombezug vom Netz-
betreiber. Die Gegenüberstel-
lung von Einspeise vergütung
(12,59 ct/kWh zuzüglich
Mehrwertsteuer) und durch-
schnittlichen Kosten für den
Strombezug in 2014 in Höhe
von 29 – 30 ct/kWh spricht
für sich. Für Anlagen größer
10 kWp verringert auch eine
anteilige EEG-Umlage auf die
Eigenstromnutzung in Höhe
von ca. 2 ct/kWh die Einspa-
rung nur geringfügig.
INTERVALL ZU PRÜFEN WARTUNGSTÄTIGKEIT
täglich Wechselrichter in Betrieb oder Fehlermeldung
monatlich Ertragskontrolle regelmässige Erfassung der Zählerstände Generatorfl äche auf Verschmutzung prüfen und evtl. reinigen
halbjährlich Generatoranschlusskasten auf eingedrungene Insekten und Feuchtigkeit prüfen soweit möglich Sicherung prüfen Überspannungsableiter nach Gewitter Sichtfenster prüfen Kabel auf Schmorstellen, Isolationsbruch, Kabelfraß durch Tiere und sonstige Schäden achten Verbindungsstellen kontrollieren
Module55%
6%
14%
7%
8%
Anschluss
Montage
Wechselrichter
Kabel,Traggestell
AUFTEILUNG DER INVESTITIONSKOSTEN
16
Bei der hier beispielhaft vorgestellten PV-Anlage ergibt sich über die gesam-
te Laufzeit, abzüglich aller Kosten und Zinsen, ein Rückfl uss nach Steuern in
Höhe von etwa 6.000 EUR. Dies entspricht einer Rendite von 7,5 % p. a..
Wirtschaftlichkeitsanalyse einer Photovoltaik-Anlage
Bei der Planung der Anlage ist eine Verschattung
durch Dächer, Antennen, Satellitenschüsseln und
Schornsteine und die umliegende Vegetation zu
berücksichtigen. In folgendem Beispiel ist nur mit
geringen Ertragseinbußen zu rechnen – andernfalls
wäre beispielsweise ein Verzicht auf die zeitweilig
verschatteten Module in Erwägung zu ziehen.
Eine moderne Planungssoftware unterstützt nicht
nur die Planung und Simulation, sondern liefert
auch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, bei denen
eine Fremdfi nanzierung über Kredite berücksichtigt
werden kann.
Die im Folgenden für die Anlagenplanung vorgestellte
Simulation kann nur eine Vorlage für eine stand-
ortspezifi sche Berechnung darstellen. Für jede Anlage
und jeden Standort ist eine individuelle Planung und
Wirtschaftlichkeitsprognose durchzuführen.
Neben den technischen Eckdaten sind auch fi nan-
zielle Aspekte bei der Anlagenplanung zu prüfen.
Für die Beschaff ung der Anlage wird Eigenkapital
und/oder eine Finanzierung mit Fremdkapital
benötigt. Auch Betriebskosten (Versicherung, War-
tung) und das Bilden von Rückstellungen sind zu
berücksichtigen. Demgegenüber stehen die Einnah-
men aus der Stromeinspeisung und Einsparung aus
vermiedenem Netzbezug.
Simulation für eine
Photovoltaik-Anlage am
Standort Kaiserslautern;
Daten nach PV-SOL,
Valentin Energie Software
17
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bei Fremdfi nanzierung; Daten nach PV-Kalk, RWC Software
Bei der hier beispielhaft vorgestellten PV-Anlage ergibt sich über die gesamte Laufzeit, abzüglich aller Kosten und
Zinsen, ein Überschuss nach Steuern in Höhe von etwa 7.183 €. Dies entspricht einer Rendite von 7,8 % p. a.
Standort: Kaiserslautern Klimadatensatz: Kaiserslautern (1981 – 2010)PV-Leistung 7 kWp
PV-Generatorfl äche 47 m2
PV-Generatorenergie (AC-Netz) 6.895 kWh/aEigenverbrauch (20 %) 1.380 kWh/aNetzeinspeisung (80 %) 5.515 kWh/aErtragsminderung durch Abschattung 0,2 %
Anlagennutzungsgrad 84 %Spez. Jahresbetrag 985 kWh/kWp
Vermiedene CO2-Emission 4.120 kg/a
Die Ergebnisse sind durch eine mathematische
Modellrechnung ermittelt worden. Die tatsächlichen
Erträge der Photovoltaikanlage können aufgrund der
Schwankungen des Wetters, der Wirkungsgrade von
Modulen und Wechselrichter und anderen Faktoren
abweichen. Das obige Anlagenschema ersetzt nicht die
fachtechnische Planung der Photovoltaikanlage.
BETREIBER DER PV-ANLAGE
Nameevtl. Firma
Sportverein
Adresse Sportstrasse 1
PLZ/Ort 12345 Sportstadt
RÜCKFLÜSSE AUS DER INVESTITION
erstes volles Jahr
gesamte Laufzeit
Stromerträge Netzeinsp. 694 € 13.575 €
Eigenverbrauch/-vermarktung
348 € 7.675 €
vermarktungsabh. Kosten – € – €
individuelle Posten, Arbeit
– € – €
laufende Kosten -131 € -3.038 €
Kapitaldienst -672 € -11.174 €
Verzinsung Kapitalkonto -3 € 146 €
Rückfl uss vor Steuern 236 € 7.183 €
Gewerbesteuer – € – €
Einkommensteuer – € – €
Rückfl uss nach Steuern 236 € 7.183 €
eingesetztes Eigenkapital – €
eff ektiver Überschuss 7.183 €
STROMPRODUKTION
Netzeinspeisung und Eigenverbrauch
erstes volles Jahr
gesamte Laufzeit
Stromproduktion gesamt 6.895 kWh 135.435 kWh
Stromeinspeisung Netz 5.516 kWh 107.824 kWh
Eigenverbrauch/-vermarktung
1.379 kWh 27.611 kWh
Vergütung für Netzeinspeisung
12,59 ct/kWh 12,59 ct/kWh
Vermiedene Kosten für Strombezug
25,25 ct/kWh 27,80 ct/kWh
HAUPTMERKMALE DER ANLAGE
Art der Anlage Dachanlage
Anlagegröße 7,00 kWp
Inbetriebnahme 12/2014
Ø Stromertrag p. a. 985 kWh/kWp
Grundlage der Einspeisungd) „EU“-Modul, freie Eingabe der Vergütung
Planungszeitraum 20 Jahre
KONDITIONEN DER FINANZIERUNG
Darlehen 1 Darlehen 2
Laufzeit 20 Jahre
Tilgungsfreie Jahre
Zinssatz nominal 2,40 %
Auszahlung zu 100 %
Darlehen 3 beinhaltet eine individuelle Finanzierung.
INVESTITIONSKOSTEN UND FINANZIERUNG
Investition / Mittelverwendung
PV-Anlage 100 % 9.100,00 €
Speichertechnik – €
– €
Summe 9.100,00 €
Finanzierung / Mittelherkunft
Eigenkapital – €
Darlehen 1 100 % 9.100,00 €
Darlehen 2 – €
Restfi nanzierung – €
Summe 9.100,00 €
RENDITEKENNZAHLEN
Rendite der gesamten Anlage(=Gesamtkapitalrendite)
7,8 % p. a.
Rendite auf das Eigenkapital EK zu klein
STROMGESTEHUNGSKOSTEN
Stromgestehungskosten 10,75 ct/kWh.
bei einem Kapitalkostensatz (WACC) von 2,4 % p. a.
18
VEREINE UND STEUERRECHT
Vereine können von den ökologischen, aber ebenso
von den ökonomischen und steuerlichen Vorteilen
von PV-Anlagen profi tieren. Bei der Verpachtung von
Dach- und Freifl ächen oder dem eigenen Betrieb
von PV-Anlagen sind jedoch einige steuerrechtliche
Aspekte zu beachten.
Gemeinnützigkeit
Die Verpachtung von geeigneten Flächen kann an
eine Privatperson, an mehrere Personen (Bürgersolar-
anlagen) oder Betreiber unterschiedlicher Rechtsfor-
men (GbR, GmbH, Genossenschaft, u. a.) erfolgen.
Handelt es sich beim Pächter um ein Vereinsmitglied,
so ist ein angemessener Pachtzins zu vereinbaren.
Ein zu niedriger Pachtzins würde eine Vorteilsgewäh-
rung an das Vereinsmitglied darstellen und kann den
Status der Gemeinnützigkeit gefährden.
Die Verpachtung der Flächen an eine Tochtergesell-
schaft in der Rechtsform einer GmbH führt durch
die sachliche und personelle Verfl echtung zu einer
steuerlichen Betriebsaufspaltung. Die GmbH ist
durch die wirtschaftliche Betätigung nicht gemein-
nützig mit der Folge, dass die Pachteinnahmen dem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins zu-
zuordnen sind. Werden PV-Anlagen mit Mitteln des
Vereins, beispielsweise Spendengeldern, fi nanziert,
kann damit ein Verstoß gegen die Selbstlosigkeit vor-
liegen. Grundsätzlich gilt: Die Gemeinnützigkeit ist
gefährdet, wenn Vereinsmittel nicht für den gemein-
nützigen Satzungszweck verwendet werden, sondern
wirtschaftliche Tätigkeiten im Vordergrund stehen.
Das betriff t insbesondere auch die Kapitalbeteiligung
an einem Tochterunternehmen, das als Betreiber-
gesellschaft gegründet wird. Deren Rechtsform spielt
dabei keine Rolle. Vorzugsweise können PV-Anlagen
durch private oder öff entliche Darlehen unter Ausnut-
zung verschiedener Förderprogramme, zum Beispiel
von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
fi nan ziert werden. Verluste aus dem wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb – beispielsweise Abschreibungen
und Kosten aus dem Betrieb der PV-Anlage – dürfen
nicht mit Gewinnen aus dem ideellen Bereich des
Vereins verrechnet werden. Wird der erzeugte Strom
ausschließlich für den eigenen Bedarf im ideellen
Bereich genutzt, liegt hingegen kein wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb vor.
Körperschaft- und Gewerbesteuer
Die Verpachtung von Flächen ist der ertragssteuer-
freien Vermögensverwaltung zuzurechnen, soweit
nicht eine nach außen gerichtete Tätigkeit entfaltet
wird, die über eine bloße Vermögensverwaltung
hinausgeht. Dasselbe gilt auch für die eher theoreti-
sche Möglichkeit der Verpachtung einer PV-Anlage.
Dem entgegen handelt es sich bei dem Betrieb einer
PV-Anlage mit Vergütung nach dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) jedoch um steuerpfl ichtigen
Geschäftsbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht.
Letztere liegt vor, wenn über die Nutzungsdauer der
PV-Anlage von 20 Jahren ein Totalgewinn erwirt-
schaftet wird.
Nach dem EEG erhalten die Betreiber von auf Gebäu-
den installierten Anlagen (Inbetriebnahme 01.01.2009
bis 31.03.2012) für den selbst erzeugten und sofort
verbrauchten Strom eine besondere Vergütung. Diese
stellt ebenfalls eine Betriebseinnahme dar. Der selbst
erzeugte und dann außerhalb des wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebes selbst verbrauchte Strom ist eine
Entnahme, die mit dem Teilwert (i. d. R. die Strombe-
zugskosten) gewinnerhöhend anzusetzen ist (dies gilt
auch für Anlagen, die nach dem 31.03.2012 in Betrieb
genommen wurden und keine besondere Vergütung
mehr erhalten, bei denen die Eigennutzung von
PV-Strom jedoch zur Vermeidung von Strombezugs-
kosten führt). Übersteigen die Einnahmen – ein-
schließlich der Umsatzsteuer – aller wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebe des Vereins die Besteuerungs-
grenze von 35.000 €, ist der insgesamt erzielte
Gewinn nach Abzug eines Freibetrages von 5.000 €
körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpfl ichtig.
19
Bereits vor und während der Investitionsphase
können durch einen Investitionsabzugsbetrag (bis
zu 40 % der Anschaff ungs- und Herstellungskosten)
sowie durch Normalabschreibungen ( Nutzungsdauer
20 Jahre; 5 % linear) und Sonderabschreibungen (bis
zu 20 %) Verluste durch die PV-Anlage erzielt werden,
die mit den Gewinnen anderer wirtschaftlicher Ge-
schäftsbetriebe verrechenbar sind. Der Investitions-
abzugsbetrag und die genannten Abschreibungsmög-
lichkeiten sind für Auf- wie für In-Dach-PV-Anlagen
gleichermaßen möglich. Dabei spielt es keine Rolle,
ob die Anlagen bei der Neuerrichtung eines Gebäu-
des oder im Zuge einer Dachsanierung angeschaff t
werden. Der Aufwand für die Dachkonstruktion ist
– bis auf eine gegebenenfalls aus statischen Gründen
erforderliche Verstärkung des Traggebälks – dagegen
dem Gebäude zuzurechnen.
Umsatzsteuer
Vereine sind als Kleinunternehmer von der Umsatz-
steuer befreit, sofern der Gesamtumsatz im laufen-
den Jahr weniger als 50.000 € beträgt und im Vorjahr
unter 17.500 € lag. Auf diese Vereinfachungsregel
kann für jeweils fünf Jahre verzichtet werden. Daraus
ergibt sich ein gewichtiger Vorteil: Die gezahlte Um-
satzsteuer, insbesondere für die Anschaff ung und die
Errichtung einer PV-Anlage, wird als Vorsteuer vom
Finanzamt zurückerstattet.
Vermietung und Verpachtung von Flächen an einen
Betreiber einer PV-Anlage sind umsatzsteuerfrei mit
der Möglichkeit der Option zur Regelbesteuerung,
wenn der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist. Dem
entgegen ist der Betrieb der Anlage eine unternehme-
rische Tätigkeit und somit umsatzsteuerpfl ichtig. Für
die Praxis bedeutet dies: Dem Netzbetreiber werden
vom Anlagenbetreiber zusätzlich zur Einspeisever-
gütung 19 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, die
der Anlagenbetreiber an das Finanzamt abführt.
Der selbst verbrauchte Strom unterliegt der Wertab-
gabebesteuerung, d. h. Umsatzsteuerbelastung von
19 % auf den Einkaufspreis des bezogenen Stroms,
sofern der Strom nicht im unternehmerischen Be-
reich verwendet wird.
Wird die PV-Anlage innerhalb von fünf Jahren nicht
mehr für unternehmerische Zwecke verwendet,
beispielsweise durch Verkauf, ist die aus der Anschaf-
fung erstattete Umsatzsteuer zeitanteilig an das
Finanzamt zurückzuzahlen.
DER VORZUG DER UMSATZSTEUERPFLICHT
Ist der Anlagenbetreiber umsatzsteuerpfl ichtig,
verringern sich die Anschaff ungskosten um
die Höhe des gesetzlichen Umsatzsteuerbe-
trags – bei ansonsten gleichen Einnahmen. Es
ist darauf zu achten, dass der Stromeinspeise-
vertrag mit dem Energieversorgungsunter-
nehmen als gewerblicher Stromlieferungs-
vertrag geschlossen wird. Der Verzicht auf die
Vereinfachungsregel sollte zeitnah in der ersten
Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen, um die
Zuordnung der Investition zum unternehme-
rischen Bereich zu treff en. In der Regel wollen
Betreiber von PV-Anlagen umsatzsteuerpfl ich-
tig werden, um insbesondere die beim Kauf der
Anlage gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt
zurück erstattet zu bekommen. Stromspeicher
können ebenfalls dem Unternehmen zugeord-
net werden, sofern der Strom nicht ausschließ-
lich für den nichtunternehmerischen Bereich
entnommen wird.
ALTERNATIVEN ZUR EIGENEN SOLARANLAGE
Dachfl ächenbörse
Wenn der Verein nicht selbst in eine PV-Anlage
investieren will, kann er das Dach auch vermieten.
Oder umgekehrt: Wenn er nicht über ein eigenes
Dach verfügt oder es für die Installation einer PV-
Anlage nicht geeignet ist, können entsprechende
Flächen auch angemietet werden. Besitzverhältnis-
se, Zugangsrechte, Haftungsfragen etc. müssen in
einem Dachnutzungsvertrag geregelt werden. Ohne
weitere Regelung ginge die PV-Anlage ansonsten in
das Eigentum des Gebäude besitzers über, sobald die
Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist.
Bürgersolaranlagen
Auch die Beteiligung an einer Bürgersolaranlage
ist heute weit verbreitet. Hier sind meist regionale
Umweltgruppen aktiv, die „überschaubare“ Anlagen
mit einer Größe bis 100 kWp initiieren. Sie koordinie-
ren die Anmietung des Daches, die Errichtung der
PV-Anlage und den weiteren Betrieb. Die Mindest-
beteiligung liegt bei mehreren Hundert Euro.
20
21
GRÜNDUNG VON GENOSSENSCHAFTEN UND BÜRGERKRAFTWERKEN
Contraste – Monatszeitschrift für Selbstorganisation, Ausgabe
März 2010: Schwerpunktthema Photovoltaik-Genossenschaften –
Energiewende mit Bürger-Energie (www.contraste.org)
Weblinks
Ausbildungsangebote, Netzwerk von Projektentwicklern
www.energiegenossenschaften-gruenden.de
Ev. Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
www.elag.de/modellprojekte1/energiegenossenschaften
VR Energiegenossenschaft Südpfalz eG
www.vr-energiegenossenschaft.de
Eifel Energiegenossenschaft eG
www.eegon.de
Südeifel Strom eG
www.suedeifel-strom.de
Urstrom BürgerEnergiegenossenschaft Mainz eG
www.urstrom.com
HunsrückSonne Kastellaun eG
www.raiff eisenbank-kastellaun.de/buerger-eg-s/hunsruecksonne.html
Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG
www.buergergenossenschaft-rheinhessen.de
Energiegenossenschaft Kirchspiel Anhausen eG
www.energie-anhausen.de
pro regionale energie eG
www.pro-regionale-energie.de
Elektrizitätsgenossenschaft Dirmstein eG
www.egdirmstein.de
Energiegenossenschaft Alzey eG
www.energie-alzeyer-land.de
Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften LaNEG
www.laneg.de
Energiegenossenschaften
Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich sogenannte
Energiegenossenschaften: Hier schließen sich Bürge-
rinnen und Bürger unter der komfortablen Rechts-
form der eingetragenen Energiegenossenschaft (eG)
als Teilhaber zusammen und investieren gemeinsam
in erneuerbare Energien, insbesondere in PV-Anla-
gen. Ein Vorteil der Rechtsform: Eine Genossenschaft
kann eine Vielzahl von Projekten initiieren und
weitere Mitglieder aufnehmen, ohne einen wesentlich
höheren Verwaltungsaufwand in Kauf nehmen zu
müssen.
Solarfonds
Im Rahmen eines Solarfonds beteiligen sich Perso-
nen und Organisationen mit Beträgen ab mehreren
Tausend Euro an großen Freifl ächenanlagen mit
mehreren Megawatt Nennleistung. Mit der Novelle
des EEG 2014 haben sich die Rahmenbedingungen
für den Betrieb von Freifl ächenanlagen grundlegend
geändert. Anstelle einer gesetzlichen Einspeise-
vergütung tritt ein Auktionsverfahren zur Ermittlung
der Vergütungshöhe.
22
23
DIE SOLARTHERMIE-ANLAGE ALS ALTERNATIVE ZU TEUREM HEIZÖL
In Rheinland-Pfalz kann von einer durchschnittli-
chen jährlichen Sonneneinstrahlung von 1.000 bis
1.100 kWh/m2 ausgegangen werden. Mithilfe einer
Solarthermie-Anlage lassen sich so jährlich, je nach
Technologie, 200 – 600 kWh Wärme pro Quadrat-
meter Kollektorfl äche gewinnen. Das entspricht dem
Heizwert von 20 – 60 l Heizöl. Neben der Anlagendi-
mensionierung spielt dabei vor allem das Nutzungs-
verhalten eine wichtige Rolle.
Solarthermische Anlagen sind für alle Abnehmer von
Wärme interessant. Sportvereine können die Anlagen
zur Erwärmung von Duschwasser und zur Heizungs-
unterstützung in den Sportstätten einsetzen. Bereits
mit wenigen Quadratmetern Solarkollektoren lässt
sich der Verbrauch an Heizöl oder Gas erheblich re-
duzieren. Bei einer sorgfältig dimensionierten Anlage
können Sonnenkollektoren in den Sommermonaten
die Erwärmung des Trinkwassers ohne zusätzlichen
Heizungsbetrieb übernehmen.
3 SOLARTHERMIE – SONNENSTRAHLEN FÜR EINE UMWELTFREUNDLICHE WÄRMEVERSORGUNG
Solarkollektoren auf dem Flachdach des Umwelt-Campus
Birkenfeld, Quelle: IfaS
24
Vakuum-Röhrenkollektoren besitzen einen komplexe-
ren Aufbau als Flachkollektoren. In einer evakuierten
Röhre befi ndet sich der Absorber mit einer weiteren
Röhre, in der das Wärmeträgermedium zirkuliert.
So wird derselbe Wärmeertrag mit einer geringeren
Kollektorfl äche erreicht. Die Investitionskosten liegen
allerdings etwas höher als bei Flachkollektoren.
Bei einigen Typen von Vakuum-Röhrenkollektoren
können die einzelnen Absorber in ihrer Richtung leicht
gedreht werden. Abweichungen der Dach aus richtung
nach Osten oder Westen lassen sich dadurch in
gewissen Grenzen ausgleichen und der Ertrag
entsprechend erhöhen. Je nach Typ existieren be-
stimmte Randbedingungen für die Montage – der
Sanitär- und Heizungsfachbetrieb kennt die Details.
PLANUNG UND INSTALLATION
Kollektortypen
Flachkollektoren sind mit 90 % Marktanteil am
weitesten verbreitet. Zu den Vorteilen zählen neben
den geringeren Anschaff ungskosten, der einfache
Aufbau, die geringe Störanfälligkeit und eine lange
Lebensdauer. Das einfallende Licht erwärmt eine
wärmeabsorbierende Fläche, den Absorber. Dieser
gibt die Wärme an ein Wärmeträgermedium ab, das
in Röhren unter dem Absorber zirkuliert. Um ther-
mische Verluste zu vermeiden, sind Flachkollektoren
vollfl ächig gedämmt. Trotzdem weisen sie größere
thermische Verluste als Vakuum-Röhrenkollektoren
auf. Dies macht sich insbesondere bei niedrigeren
Außentemperaturen im Winter bemerkbar. Großfl ä-
chige Kollektoren haben bei gleicher Anlagengröße
geringere Wärmeverluste zur Folge als eine höhere
Anzahl kleinerer Kollektoren. Der jährliche Ertrag
einer Solarthermie-Anlage mit Flachkollektoren
liegt bei 200 – 400 kWh/m2 Kollektorfl äche. Solche
Anlagen eignen sich hervorragend zur Erwärmung
des Trinkwarmwassers und Heizungsunterstützung
in Gebäuden, Sportanlagen und für Solargroßanlagen
zur solaren Nahwärmeerzeugung.
Flachkollektor, Quelle: www.wagner-solar.com
Vakuum-Röhrenkollektor, Quelle: www.viessmann.de
25
Schwimmbadabsorber stellen eine einfache Form von
Solarkollektoren dar. Das Wasser zirkuliert zwischen
Schwimmbecken und einem lediglich aus schwarzen
Kunststoff schläuchen oder Platten bestehenden Kol-
lektor. Durch die Nutzung in den Sommermonaten
fallen Angebot und Bedarf an solarer Wärmeenergie
zusammen. Nur in Ausnahmefällen ist eine kon-
ventionelle Zusatzheizung nötig. Die Wärmekosten
sind mit 2,5 bis 5,0 ct/kWh deutlich günstiger als die
Wärmeerzeugung durch Heizöl- oder Gaskessel.
Eine besondere Anlagenform sind luftgeführte
Solarkollektoren. Sie eignen sich zur Heizungsunter-
stützung über Lüftungsanlagen. Im Sommer kann
die Solarwärme über einen Wärmetauscher auch zur
Trinkwarmwasserbereitung genutzt werden. Während
Anlagen mit Solarluftkollektoren bereits bei geringer
Einstrahlung die Luft erwärmen und als langlebig
gelten, ist die Speicherung der Wärme ineffi zien-
ter als bei einem fl üssigen Wärmeträgermedium.
Anlagen mit Solarluftkollektoren fi nden ihren Einsatz
häufi g in Turn- und Gewerbehallen, wo sie problem-
los in bestehende Lüftungsanlagen integriert werden
können. Die erzielbaren jährlichen Erträge liegen im
Bereich 85 – 800 kWh/m2 Kollektorfl äche.
Schwimmbadabsorber, Quelle: www.roth-werke.de
Solarluftkollektor, Waldsportpark Ebersberg;
Quelle: Grammer Solartechnik
26
Aufbau einer Solarthermie-Anlage
Neben den Kollektoren gehört der Wärmespeicher zu
den wesentlichen Bestandteilen einer solarthermi-
schen Anlage. Tagsüber wird hier die Wärmeenergie
aus den Kollektoren gesammelt und für den Trink-
warmwasserbedarf rund um die Uhr bereitgehalten.
Sollte das solare Wärmeangebot nicht ausreichen,
kann über eine Nachheizung bei Bedarf zusätzlich
Wärme zugeführt werden.
Die solarthermische Wärmenutzung eignet sich auch
zur Integration in Bestandsanlagen. Je nachdem, ob
es sich um einen Neubau oder die Sanierung einer
Heizungsanlage handelt, können einzelne Anlagen-
komponenten aus der existierenden Installation
weiter verwendet werden. Ein Sanitärfachbetrieb oder
ein Fachplaner können die individuellen Möglichkei-
ten aufzeigen.
Neben Solarkollektor und Speicher gehören auch
Rohrleitungen, eine Umwälzpumpe und verschiede-
ne Armaturen zur Installation. Eine Regelung sorgt
zusammen mit der Pumpe für den Transport des
warmen Wassers vom Dach zum Wärmespeicher.
Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind
in nicht beheizten Räumen auch Anschlussleitungen
und Flanschverbindungen thermisch zu dämmen. So
lassen sich 80 % der Verluste, die über die unge-
dämmten Bauteile entstehen, vermeiden.
Wärmespeicher, Bilder: www.wagner-solar.com
Warmwasserentnahme
WärmetauscherHeizkreis
WärmetauscherSolarkreis
Rücklauf der Zusatzheizung
Vorlauf der Zusatzheizung
Solarkreisvorlauf
Kaltwasserzufuhr
Solarkreisrücklauf
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NUTZUNG DER WÄRME FÜR HEIZUNG UND WARMWASSER
Brauchwassererwärmung
Eine Solarthermie-Anlage kann bei entsprechender
Dimensionierung im Sommer den Warmwasserbe-
darf vollständig decken, und selbst im Winter kann
sie unterstützend zum konventionellen Brauchwas-
serheizsystem eingesetzt werden. Dabei können etwa
60 % der für die Warmwasserbereitung anfallenden
Heizkosten eingespart werden. Zusätzliche Nut-
zungsmöglichkeiten ergeben sich durch Wasch- und
Spülmaschinen mit Warmwasseranschluss. Insbe-
sondere bei diesen Anwendungen kann durch den
Einsatz des solar erwärmten Wassers elektrische
Energie eingespart werden.
Trinkwassererwärmung
Insbesondere bei großen Anlagen werden zur
Trinkwarmwassererwärmung Frischwasserstationen
eingesetzt. Diese sind Warmwasserspeichern
vorzuziehen, da eine Legionellen- oder Keimbildung
vermieden wird. Legionellen sind im Wasser lebende
Bakterien. Werden sie eingeatmet, besteht die Gefahr
von Infek tionen. Ihre idealen Lebensbedingungen
fi nden Legionellen bei 30 bis 50°C – genau dem
Temperaturbereich, in dem heute noch viele Warm-
wasserversorgungsanlagen betrieben werden.
Die am 02. August 2013 novellierte Trinkwasserver-
ordnung (TrinkwV) verpfl ichtet Vereine und andere
Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, den
Anlagenbestand unverzüglich dem Gesundheitsamt
anzuzeigen, sofern der Inhalt des Trinkwasser-Erwär-
mers über mehr als 400 l verfügt oder die Verbin-
dung zur weitest entfernten Entnahmestelle mehr
als 3 l Rohrinhalt aufweist (vgl. DVGW-Arbeitsblatt
W 551). Anlagen, die unter diese Regelung fallen, sind
durch akkreditierte Labore jährlich zu untersuchen.
Gegebenenfalls sind hierfür besondere Probenent-
nahmestellen einzurichten. Der Sanitärfachbetrieb
kann Sie beraten.
Heizungsunterstützung
Neben dem Einsatz zur Brauchwasserer-
wärmung können Solaranlagen auch die
vorhandene Heizung unterstützen. Dafür
werden größere Kollektorfl ächen und ein leistungs-
fähigeres Speichersystem benötigt. Je nach Baustan-
dard des Gebäudes können so 20 – 30 % der Heizkos-
ten eingespart werden. Besonders zweckmäßig sind
solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung
bei Niedertemperatur- und Fußbodenheizungen. Die
größte Wirkung erzielt die Heizungsunterstützung
bei thermisch hinreichend gedämmter Gebäudehülle.
Zusatzheizung
In der Regel wird neben den solarthermischen Kollek-
toren eine weitere Wärmequelle vorgesehen, um bei
Bedarf zusätzliche Wärmeenergie zur Warmwasser-
aufbereitung und zur Heizungsunterstützung zu
liefern. Neben Erdgas- oder Heizöl- werden Pellet-
oder, für größere Anlagen, auch Holzhackschnitzel-
heizungen sowie Wärmepumpen angeboten. Durch
die breite Palette verschiedener Leistungsklassen
eignen sich Holzpellet-Kessel für den Einsatz im
Sportstättenbereich. Die Anlagen funktionieren
vollautomatisch und sind technisch ausgereift. Sie
stehen modernen Erdgas- bzw. Heizölkesseln in
nichts nach.
Sowohl nach ökonomischen als auch ökologischen
Gesichtspunkten ist eine Holzvariante stets zu
bevorzugen. Bei der Verfeuerung von Holz wird –
abgesehen von Transport und Verarbeitung – wäh-
rend des Verbrennungsvorgangs die Menge an
Kohlendioxid freigesetzt, die beim Wachstum aus der
Atmosphäre aufgenommen wurde. Als nachwachsen-
der Rohstoff zählt Holz zu den regenerativen Ener gie-
trägern. Anstelle eines Heizkessels kommen auch
Wärmepumpen als Zusatzheizung infrage. Diese
Möglichkeit bietet sich insbesondere im Niedertem-
peratur-Bereich für Fußboden- und Wandfl ächenhei-
zungen an.
Ergänzung einer Solarther-
mie-Anlage mit Holzpellet-
Heizung; Quelle:
www.wagnersolar.com
28
DER WEG ZURSOLARTHERMIE-ANLAGE
Erste Schritte
PLANUNG VON SOLARTHERMISCHEN ANLAGEN
Trinkwarmwasserbereitung
Angebote einholen• Warmwasserbedarf
Fördermöglichkeiten klären
FinanzierungskonzeptGespräch mit Steuerberater
Auftragsvergabe, Lieferung, Installation
Abnahme und Inbetriebnahme
Aus der Simulation ergibt sich eine jährliche
Einsparung von 1.200 m³ Erdgas. Mehr als
49 % des Warmwassers werden durch die
Solarthermie-Anlage bereitgestellt, der Beitrag
zur Reduzierung des Brennstoff einsatzes
beträgt immerhin noch 8 %.10 x Euro L20 ARGesamtbruttofl äche: 26,10 m2
Azimut: 0°Aufst.: 30°
2 x Ratio 1.000-2GVol: 939 l
70°C/55°C
645 Liter/Tag50°C
Vitorond 20027 kW
Bei der Planung von Solarthermie-
Anlagen sollten weitere Kriterien wie
z. B. die Erweiterung der Nutzfl äche
sowie die Sanierung der Heizungs-
anlage oder der Gebäudehülle berück-
sichtigt werden. Auch die Weiterent-
wicklung des Sportvereins und die
Erhöhung der Duschvorgänge sind bei
der Auslegung der Solarthermie-Anlage
zu berücksichtigen.
Planung und Simulation
Im Folgenden wird beispielhaft eine Anlage zur
solaren Trinkwarmwasserbereitung mit Heizungs-
unterstützung betrachtet. Für die Simulation bilden
der Wetterdatensatz des Anlagenstandorts und das
Lastprofi l für den Wärmebedarf des Gebäudes die
wichtigsten Eingangsparameter. Als Simulationsbei-
spiel wird ein Fußballverein angenommen. Das Last-
profi l für den Trinkwarmwasser- und den Wärmebe-
darf ergibt sich aus dem Trainings- und Spielbetrieb.
Optional: Heizungsunterstützung
Angebote einholen• Wärmebedarf• Temperaturniveau der
Heizungsanlage• Integration in vorhandene
Anlage
29
verhindert. Umso deutlicher ist daher die Forderung,
für jeden Sportverein eine individuelle Wirtschaftlich-
keitsprognose zu erstellen.
Planung und Wirtschaftlichkeit
Die Kosten für Solarthermie-Anlagen variieren
deutlich. Größe und Art der Kollektoren sowie der
Speicher und die Montage spielen dabei eine große
Rolle. Die Kosten für eine fertig installierte solar-
thermische Anlage liegen bei ca. 750 bis 1.000 €/m2
Kollektorfl äche. Dabei sind die Anschaff ungskosten
in den letzten Jahren auf einem konstanten Niveau
geblieben. Ausgehend von einem jährlichen Nutz-
wärmeertrag von 350 kWh/m2 spart eine Anlage mit
5 m2 Kollektorfl äche jährlich 206 l Heizöl oder 187 m3
Erdgas. Die Lebensdauer einer solarthermischen
Anlage beträgt bis zu 30 Jahre.
Flächenbedarf und Dimensionierung
Bei der Dimensionierung der Solarkollektoren sind
die Art der Nutzung, das Bereitstellen von Trinkwarm-
wasser und gegebenenfalls eine zusätzliche Hei-
zungsunterstützung ausschlaggebend. Weiterhin ist
ein darauf abgestimmter Wärmespeicher zu wählen.
Bei Anlagen zur reinen Trinkwarmwassererwärmung
wird in den Monaten Mai bis September eine voll-
ständige Deckung des Warmwasserbedarfs durch die
Solaranlage angestrebt, um auf den Betrieb des Heiz-
kessels zu verzichten. Für Sportvereine beträgt eine
typische Größenordnung 10 – 30 m2 Kollektorfl äche.
In der hier betrachteten Simulation amortisiert sich die solarthermische Anlage
nach ca. 14 Jahren. Auf Basis der Vollkosten ergibt sich ein Wärmepreis in Höhe
von 0,08 €/kWh, was bereits heute günstiger ist, als allein der Brennstoff Heizöl.
Zum Vergleich: Bei einem aktuellen Preis von rund 0,85 €/l für Heizöl betragen
allein die Brennstoff kosten schon 0,085 €/kWh. Die Anschaff ung des Ölbrenners
und die sonstigen Betriebskosten (Schornsteinfeger, Wartung) sind dabei noch
nicht berücksichtigt.
Der Wärmebedarf eines Sportvereins hängt von der Anzahl der aktiven Mitglieder,
vor allem jedoch von der Art des Betriebs ab – zum Beispiel Tennis (Winterpau-
se), Fußball (Sommer- und Winterpause), etc. In der Grafi k zur solaren Deckung
des Wärmebedarfs ist deutlich zu erkennen, dass gerade zur Zeit des größten
solaren Wärmeangebots die Sommerpause einen höheren solaren Deckungsgrad
ERGEBNISSE DER JAHRESSIMULATION
Installierte Kollektorleistung 18,27 kW
Installierte Kollektorfl äche (Brutto) 26,1 m2
Einstrahlung Kollektorfl äche (Bezug) 28,55 MWh/a 1.209,92 kWh/m2
Abgegebene Energie Kollektoren 10,95 MWh/a 463,95 kWh/m2
Abgegebene Energie Kollektorkreis 10,49 MWh/a 444,43 kWh/m2
Energielieferung Trinkwarmwassererwärmung 10,92 MWh
Energielieferung Heizwärme 47,98 MWh
Energie Solarsystem 9,89 MWh
Zugeführte Energie Zusatzheizung 50,3 MWh
Einsparung Erdgas H 1.188,5 m3
Vermiedene CO2-Emissionen 2.513,21 kg
Deckungsanteil Warmwasser 49,0 %
Deckungsanteil Heizung 8,1 %
Deckungsanteil gesamt 16,4 %
Anteilige Energieeinsparung (DIN CEN/TS 12977-2) 15,9 %
Systemnutzungsgrad 34,6 %
Anlagensimulation für eine 26 m2-Solarkollektor-Anlage; Daten nach T-SOL, Valen-
tin Energie Software. Aus der Simulation ergibt sich eine jährliche Einsparung von
rund 1.200 m3 Erdgas. Etwa 49 % des Warmwassers werden durch die Solarther-
mie-Anlage bereitgestellt, der gesamte Deckungsanteil beträgt rund 16 %.
Solarer Deckungsgrad Wärmebedarf Solares Wärmeangebot
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Qualitative Darstellung des Wärmebedarfs eines Sportvereins über das Jahr (blaue Linie) und die
solare Deckung des Wärmebedarfs (rote Linie), Quelle: IfaS.
30
4 DAS DACH
DAS DACH – DER SONNE AM NÄCHSTEN
Die Sonneneinstrahlung – und damit der Ertrag –
hängt von der Ausrichtung zur Sonne und dem
Neigungswinkel der Photovoltaik-Module bezie-
hungsweise Solarkollektoren ab. Die Dachfl äche ist
idealerweise mit einem Neigungswinkel von 30 – 35°
nach Süden gerichtet. Abweichungen der Dachaus-
richtung von ± 45° (Südwest-Südost) zur optimalen
Ausrichtung vermindern den Ertrag nur geringfügig,
das Gleiche gilt für Dachneigungen in einem Bereich
von 20 – 50°. Bei einer Neigung der Solarmodule und
-kollektoren von weniger als 20° ist mit verminderten
Erträgen zu rechnen. Ab einer Neigung von 8° ist
zusätzlich von einer verschlechterten Selbstreinigung
auszugehen.
Um auch in der Übergangszeit einen hohen Beitrag
zur Wärmeversorgung liefern zu können, sind für
Solarkollektoren steilere Anstellwinkel von 45 – 60°
empfehlenswert. Damit wird der niedrigere Sonnen-
stand im Frühjahr und Herbst besser genutzt und ein
Überhitzen der Kollektoren im Sommer vermieden.
GRÖSSENORDNUNGEN
Je nach Typ der Solarmodule ist mit einem Flächen-
bedarf von 6 – 10 m2/kWp für monokristalline Solar-
zellen und der doppelten Fläche für Dünnschicht-
Module zu rechnen. An den Dachrändern sollte
ein Abstand von ca. 0,5 m eingeplant werden. Bei
Solarkollektoren liegt der Flächenbedarf im Bereich
von 1,4 m2/kW für Vakuumröhrenkollektoren und
1,8 m2/kW für Flachkollektoren. Auch hier sollten aus-
reichende Abstände zum First, zur Traufe und zum
Ortgang gewählt werden.
IMMER DER SONNE ENTGEGEN
Bei Flachdächern lässt sich eine optimale Ausrich-
tung der Module durch Aufständerung erreichen. We-
gen der Gefahr einer gegenseitigen Verschattung der
Modulreihen sind hinreichende Abstände vorzuse-
hen. Als Faustformel gilt: Es werden rund 3 m2 Dach-
fl äche benötigt, um 1 m2 Modulfl äche zu installieren.
Bei einer Ost-West-Ausrichtung der Module reduziert
sich das Verhältnis auf 2:1. Besondere Vorsicht gilt
der Dachhaut: Sie darf durch die Aufständerung nicht
verletzt werden.
BLITZSCHUTZ
Ob PV- und Solarkollektor-Anlagen an eine Blitz-
schutzanlage angeschlossen werden müssen, hängt
von verschiedenen Faktoren ab. Hier ist die Beratung
durch einen Fachbetrieb erforderlich.
31
ASBEST
Asbestzement wurde bis 1991 in Form von
Dachschindeln oder gewellten Platten, zum
Eindecken von Dächern verwendet. Nach heu-
tigem Kenntnisstand geht von unbeschädigten
Asbestzementprodukten keine Gefahr aus, da
die Krebs erzeugenden Asbestfasern im Zement
eingeschlossen sind. Jedoch werden bei der Be-
arbeitung und besonders beim Anbohren (z. B.
für die Verankerung von Solarmodulen) Krebs
erzeugende Stoff e freigesetzt.
Aufgrund des hohen Krebsrisikos unterliegt der
Umgang mit Asbestzement strengen Regulie-
rungen. Hier sind insbesondere die Gefahr-
stoff verordnung und die Technische Regel für
Gefahrstoff e 519 „Asbest – Abbruch-, Sanie-
rungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (TRGS
519) zu erwähnen. In der Gefahrstoff verordnung
ist ein Verbot für Überdeckungsarbeiten festge-
schrieben, was einem Verbot für die Installation
von Photovol taik- und Solarthermie-Anlagen auf
Asbest zementdächern gleichkommt.
Informationen zur Asbestentsorgung, sowie zum
Thema Asbestzementdächer und Photovoltaik-
Anlagen:
www.asbestentsorgung-info.de
www.sgdsued.rlp.de/Themen/Asbest/
Asbestsanierung-und-Solaranlagen
„Kurzratgeber Asbestsanierung und Solar-
energie“, Download im Bereich „Gefahrstoff e/
Chemikalien“
www.sgdsued.rlp.de/Downloadbereich/
Gewerbeaufsicht
LICHT UND SCHATTEN
Selbst eine kleinfl ächige Verschattung von PV-Anla-
gen ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Anders als
bei Solarkollektoren führen bereits „unbedeutende
Schatten“ von Schornsteinen, Freileitungen, Anten-
nen oder Blitzableitern zu deutlichen Ertragsminde-
rungen.
ANFORDERUNGEN AN DAS DACH
Die zusätzliche Last durch eine PV-Anlage liegt zwi-
schen 9 und 25 kg/m2, bei thermischen Solarkollek-
toren sind es ca. 45 kg/m2. In Zweifelsfällen ist eine
Statikprüfung zu empfehlen. Bei einer Montage auf
älteren Dächern ist außerdem die Restlebensdauer
der Eindeckung zu beachten, damit die Solaranlage
während ihrer angestrebten Betriebsdauer von min-
destens 20 – 25 Jahren nicht wegen einer Reparatur
oder Neueindeckung abgebaut werden muss. Das
gilt insbesondere für großfl ächige PV-Anlagen. Ist
eine Neueindeckung des Daches geplant, so können
Photovoltaik-Module oder Solarkollektoren bei einer
In-Dach-Montage einen Teil der Dacheindeckung
ersetzen. Aus logistischen Gründen ist ein Zugang
zur Anlage für Wartungsarbeiten vorteilhaft. Die Ins-
tallation einer Anlage auf Dächern, die Asbestzement
enthalten, ist in Deutschland verboten.
32
5 BERATUNG
Der Öko- Check im Sportverein ist ein vom Landessportbund gefördertes Instrument, um Sportvereinen in
Rheinland-Pfalz eine kostenlose Beratung zu gewähren. In der Ausarbeitung ist der Solar-Check seit 2012 inte-
griert. Ein Solar-Check bietet den Sportvereinen eine Begutachtung der Dachfl äche und die Abschätzung der zu
erwartenden Potenziale. Dazu zählen auch eine Analyse zur benötigten Kollektorfl äche zur solaren Erwärmung
des Trinkwarmwassers und eine Kalkulation zur möglichen Stromerzeugung durch photovoltaische Solarmodule.
Die im Öko-Check untersuchten Themen reichen von der Gebäudeenergieberatung über Einsparmöglichkei-
ten beim Wasser- und Stromverbrauch bis hin zur Abfallentsorgung. Durch das Ermitteln von Schwachstellen
können gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten ergriff en werden.
Im Rahmen des Solar-Checks steht die Nutzung von Solarthermie- und PV-Anlagen im Fokus. Lassen sich im
Rahmen der Begehung Einspar- oder Ertragsmöglichkeiten durch Sonnenenergie ermitteln, werden entspre-
chende Anlagen vorgeschlagen. Anhand einer Simulation werden technische sowie wirtschaftliche Parameter
abgeschätzt. So profi tieren Vereinskasse und Umwelt gleichermaßen.
Ansprechpartner:
Harald Petry, h.petry@lsb-rlp.de, Tel. 06131/2814-155
www.oeko-check.de
33
6 FÖRDERUNG UND FINANZIERUNG
ENERGIEAGENTURRHEINLAND-PFALZ
Vielfältige Förderprogramme auf Landes-, Bun-
des- und europäischer Ebene zielen darauf ab, den
Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die
Energieeffi zienz zu steigern sowie neuen und inno-
vativen Technologien zum Durchbruch zu verhelfen.
Die Förderberatung der Energieagentur Rheinland-
Pfalz unterstützt bei der Suche nach passenden
Fördermöglichkeiten. Sie bietet Informationen zu
Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes
und des Landes Rheinland-Pfalz, Unterstützung bei
der Antragsstellung von EU-Förderung, hilft bei der
Vermittlung von Projektpartnern aus Rheinland-Pfalz
für gemeinsame Förderanträge und lädt zu Fach und
Informationsveranstaltungen ein.
www.energieagentur.rlp.de
SOLARINITIATIVERHEINLAND-PFALZ 2015
Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie
und Landesplanung in Rheinland-Pfalz gewährt
weiterhin Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich
der Energieeffi zienz und der Energieversorgung ein-
schließlich der erneuerbaren Energien. Im Rahmen
dieses Programms können u. a. Solarthermie-Anlagen
(nicht: PV-Anlagen) gefördert werden. Das Mindest-
investitionsvolumen liegt bei 30.000 €.
www.energieagentur.rlp.de/service-info/
foerderinformationen/zinszuschussprogramm/
zinszuschussprogramm-details/
KREDITANSTALT FÜR WIEDER-AUFBAU (KFW-FÖRDERBANK)
Die KfW-Förderbank fördert den Erwerb von PV-
(Programmnummer 270, 274) und Solarthermie-
Anlagen (Programnummer 271, 281) durch Kredite
zu zinsgünstigen Konditionen. Auch Maßnahmen
zur energetischen Sanierung (Programm Nr. 147, 157,
431) werden unterstützt. Von der KfW bereitgestellte
Mittel können mit einer Förderung durch Sportbund
und Kommune kombiniert werden, nicht jedoch mit
Zuschüssen durch die Bundesanstalt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
www.kfw.de
Kredite sind vor Beginn des Vorhabens zu beantra-
gen; Planungs- und Energieberatungsdienstleistun-
gen werden nicht als Vorhabensbeginn gewertet. Das
Beantragen eines KfW-Kredits erfolgt über ein beliebi-
ges Kreditinstitut, im Normalfall über die Hausbank
des Antragstellers. Diese kann auch Informationen zu
den weiteren Bedingungen, welche an die einzelnen
Programme geknüpft sind, geben.
AUF EINEN BLICK
Weitere Ansprechpartner
für die Finanzierung
Volksbanken
www.volksbank.de
Sparkassen
www.sparkasse.de
Umweltbank
www.umweltbank.de
GLS-Bank
www.gls.de
Deutsche Kreditbank AG
www.dkb.de
Sparda-Bank Berlin eG
www.sparda.de
Förderprogramme der KfW-Bankengruppe
PROGRAMM MASSNAHME KREDIT / ZUSCHUSS
Erneuerbare Energien – Standard Photovoltaik-Anlagen Kredite bis 25 Mio. €(Programm Nr. 274, 270) Erneuerbare Energien – Premium Solarthermie-Anlagen Kredite bis 10 Mio. €(Programm Nr. 271, 281) Bedingungen: Zuschüsse bis 50 % a. Kollektorfl äche > 40 m² b. mit Heizungsunterstützung
Energieeffi zient Sanieren – Fachplanung und Zuschüsse bis 4.000 €Baubegleitung (Programm Nr. 431) Baubegleitung
Sozial Investieren – Energetische Energetische Sanierung Kredite und ZuschüsseSanierung (Programm-Nr. 147, 157) von Sporthallen und Vereinsgebäuden
34
LANDESSPORTBUND RHEINLAND-PFALZ
Über die Sportbünde Rheinhessen, Pfalz und Rheinland werden die Kosten für den Öko- und Solar-Check
vollständig übernommen und es können Zuschüsse zu Investitionen in Solarthermie-Anlagen gewährt werden.
AUF EINEN BLICK
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Sportbund einzureichen.
Landessportbund Rheinland-Pfalz Telefon 06131/2814-155
Harald Petry E-Mail h.petry@lsb-rlp.de
www.oeko-check.de
Sportbund Rheinhessen Telefon 06131/2814-205
Joachim Friedsam E-Mail j.friedsam@sportbund-rheinhessen.de
www.sportbund-rheinhessen.de
Sportbund Pfalz Telefon 0631/34112-24
Thomas Schramm E-Mail thomas.schramm@sportbund-pfalz.de
www.sportbund-pfalz.de
Sportbund Rheinland Telefon 0261/135-171
Sabrina Eichmann E-Mail sabrina.eichmann@sportbund-rheinland.de
www.sportbund-rheinland.de
PROGRAMM FÖRDERPROGRAMM SONDERPROGRAMM GOLDENER PLAN
Investitionsvolumen bis 10.500 € 10.500 – 60.000 € über 60.000 €
Zuschuss bis zu 25 % bis zu 35 % bis zu 40 %
Vergabe durch Regionale Sportbünde Landessportbund Innenministerium
Zuschüsse für Solarthermie-Anlagen
Neben der Förderung durch die Sportbünde können über den Sportkreis, die Gemeinde- oder Kommunalver-
waltung auch Anträge auf eine zusätzliche Förderung von Solarthermie-Anlagen durch die Kommunen gestellt
werden. Die Kommunen können einen weiteren Zuschuss in Höhe von 10 – 15 % der Investitionskosten gewäh-
ren. Alle Anträge sind vor Maßnahmenbeginn zu stellen.
35
BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA)
Die Förderung von solarthermischen Anlagen setzt sich im BAFA-Marktanreizprogramm aus verschiedenen
Bestandteilen zusammen, der Basisförderung, der Innovationsförderung und einer Bonusförderung. Solar-
kollektoranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie zur solaren Küh-
lung werden bis zu einer Kollektorfl äche von 40 m2 (Mindestfl äche 7 m2) in der Basisförderung mit 90 € / m2
Bruttokollektorfl äche bezuschusst. In der Innovationsförderung können solarthermische Anlagen ab einer
Mindestgröße von 20 m2 auch für die alleinige Bereitstellung von Warmwasser gefördert werden. Die Bonus-
förderung greift bei einem Kesselaustausch, der Kombination von Solarthermie-Anlage und Wärmepumpe oder
Pelletkessel und anderen Effi zienzmaßnahmen. Die Fördersumme beträgt mindestens 1.500 €. Nähere Infor-
mationen fi nden sich in den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
im Wärmemarkt vom 20. Juli 2012“.
AUF EINEN BLICK
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einzureichen
(Ausschlussfrist).
Weblinks
Solarthermie www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie
Innovationsförderung www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/innovationsfoerderung
Förderrichtlinie www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/vorschriften/
energie_ee_richtlinie_20_07_2012.pdf
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Telefon 06196/908-625
– Erneuerbare Energien – Telefax 06196/908-800
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
WANN WELCHE FÖRDERUNG?
Die Förderung durch den Sportbund und die BAFA schließen sich gegenseitig aus. Hingegen ist die
Kombination der Fördertöpfe von Sportbund und KfW zulässig. Da die Förderhöhe durch die BAFA ge-
ringer als beim Sportbund ausfällt, ist ein Antrag bei der BAFA nur dann zweckmäßig, wenn von Seiten
des Sportbunds keine Zuschüsse fl ießen.
Ähnliches gilt für die Inanspruchnahme von KfW und BAFA: Nur eine Fördermaßnahme kann genutzt
werden. Dafür sind die Kreditkonditionen und Tilgungszuschüsse der KfW mit der BAFA-Förderung
(inklusive diverser Boni) zu vergleichen.
36
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz,
Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel. 06131/16-0
Fax 06131/16-2100
E-Mail poststelle@mwkel.rlp.de
www.mwkel.rlp.de
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Dr. Ralf Engelmann
Trippstadter Straße 122
67663 Kaiserslautern
Tel. 0631/205 75-7152
Fax 0631/205 75-7196
E-Mail ralf.engelmann@energieagentur.rlp.de
www.energieagentur.rlp.de
Landessportbund Rheinland-Pfalz
Harald Petry
Rheinallee 1
55116 Mainz
Tel. 06131/2814-155
Fax 06131/2814-156
E-Mail h.petry@lsb-rlp.de
www.lsb-rlp.de
LANDESSPORTBUNDRHEINLAND-PFALZ
Sportbund Rheinhessen
Joachim Friedsam
Rheinallee 1
55116 Mainz
Tel. 06131/2814-205
Fax 06131/2814-222
E-Mail j.friedsam@sportbund-rheinhessen.de
www.sportbund-rheinhessen.de
KONTAKTADRESSEN
37
Institut für angewandtes
Stoff strommanagement (IfaS)
Umwelt-Campus Birkenfeld
M.Sc. Dipl. BW FH Thomas Anton
Campusallee 9926
55768 Neubrücke
Tel. 06782/17-1571
Fax 06782/17-1264
E-Mail t.anton@umwelt-campus.de
www.stoff strom.org
Sportbund Pfalz
Thomas Schramm
Paul-Ehrlich-Straße 28a
67663 Kaiserslautern
Tel. 0631/34112-24
Fax 0631/34112-66
E-Mail thomas.schramm@sportbund-pfalz.de
www.sportbund-pfalz.de
Sportbund Rheinland
Vera Adam
Rheinau 11
56075 Koblenz
Tel. 0261/135-108
Fax 0261/135-110
E-Mail vera.adam@sportbund-rheinland.de
www.sportbund-rheinland.de
38
Vermerk
Stand: Januar 2015, vorbehaltlich gesetzlicher und
sonstiger Änderungen. Für die in der Broschüre zur
Verfügung gestellten Informationen und daraus abge-
leiteten Handlungen wird keine Haftung übernommen.
Autoren: Prof. Dr. Peter Heck, M.Sc. Dipl. Betriebs-
wirt (FH) Thomas Anton, Hochbautechnikerin Bianca
Gaß, Dipl.-Ing. Christian Synwoldt,
Bearbeitung: M.Sc. Dipl. Betriebswirt (FH) Thomas
Anton, Hochbautechnikerin Bianca Gaß, Dipl.-Ing.
Christian Synwoldt, Dr. Ralf Engelmann (Energieagen-
tur Rheinland-Pfalz GmbH)
1. landesweite Aufl age
Version 2
Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwer-
tung ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzu-
lässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung,
Übersetzung, Mikroverfi lmung und die Einspeiche-
rung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Ausgenommen hiervon ist die Verwendung und Ver-
vielfältigung zu nicht-kommerziellen Zwecken durch
Sportvereine in Rheinland-Pfalz. Eine digitale Kopie
ist unter
www.oeko-check.de
www.stoffstrom.org
und
www.energieagentur.rlp.de
erhältlich.
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Trippstadter Straße 122
67663 Kaiserslautern
www.energieagentur.rlp.de
Landessportbund Rheinland-Pfalz
Rheinallee 1
55116 Mainz
www.lsb-rlp.de
Institut für angewandtes
Stoff strommanagement (IfaS)
Umwelt-Campus Birkenfeld
Campusallee 9926
55768 Neubrücke
www.stoff strom.org
IMPRESSUM
Herausgeber
Konzeption und Inhalt
LANDESSPORTBUNDRHEINLAND-PFALZ
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Diese Broschüre darf weder von Parteien noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum
Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist
während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen,
Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum
Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet
werden, die als Parteinahme der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden
könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.
40
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH Trippstadter Straße 122, 67663 KaiserslauternE-Mail: info@energieagentur.rlp.dewww.energieagentur.rlp.dewww.twitter.com/energie_rlp
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