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Stadt Ludwigshafen „Soziale Stadt“
Integriertes Entwicklungskonzept Oggersheim-West
Auftraggeber: Stadt Ludwigshafen am Rhein Rathausplatz20 67059 Ludwigshafen
Auftragnehmer: Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH Bahnhofstraße 22 67655 Kaiserslautern isoplan-Marktforschung Dr. Schreiber und Kollegen GbR Heinrich-Böcking-Straße 7 66121 Saarbrücken
Kaiserslautern Stand: 14.07.2016
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016
14. Juli 2016
Inhaltsverzeichnis
1. ANLASS UND RAHMENBEDINGUNGEN .................................................................... 1
2. DAS PROGRAMMGEBIET – STATUS QUO .............................................................. 2
2.1. Räumliche Abgrenzung des Programmgebietes ...................................................... 2
2.2. Umsetzungsstand und verbleibender Handlungsbedarf .......................................... 3
3. ENTWICKLUNGSSTRATEGIE UND MAßNAHMENKONZEPT ...................................... 7
3.1. Entwicklungsstrategie und Zielsystem ..................................................................... 7
3.2. Programmlaufzeit und Verstetigung ........................................................................ 8
3.3. UmsetzungsbezogeneMaßnahmenvorschläge .......................................................11
3.3.1 Baulich-räumliche Öffnung / Aufwertung des Schulhofgeländes der Adolf-
Diesterweg-Realschule plus ..........................................................................................11
3.3.2 Querungshilfe / Verkehrsberuhigung Comeniusstraße im Bereich der
Integrativen Kindertagesstätte .......................................................................................12
3.3.3 Barrierefreiheit im Straßenraum ......................................................................13
3.3.4 Nachbarschaftszentrum Comeniusstraße ........................................................14
3.3.5 Nachfragegerechte Gestaltung des Abenteuerspielplatzes für Kleinkinder .....20
3.3.6 Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften ...............................................22
3.4. Rahmenplan zur künftigen Programmumsetzung ...................................................23
4 ORGANISATION UND PROGRAMMSTEUERUNG ....................................................... 25
4.1. Quartiersmanagement ............................................................................................25
4.2. Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................26
4.3. Verfügungsfonds ....................................................................................................28
4.4. Monitoring und Evaluation ......................................................................................29
4.5. Zukünftige Struktur der Programmsteuerung und Prozessbegleitung .....................31
4.6. Kosten- und Finanzierungsübersicht ......................................................................32
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 1
14. Juli 2016
1. ANLASS UND RAHMENBEDINGUNGEN
Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) ist ein kleinräumiges, informelles, strategisches und
an Zielen ausgerichtetes Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. Auf-
grund seines kurz- bis mittelfristigen Umsetzungshorizonts ist das IEK auf Fortschreibung aus-
gelegt. Im Programmgebiet Oggersheim-West in Ludwigshafen werden seit 2000 Maßnahmen
aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ gefördert. 2006 wurde das Programm erst-
mals evaluiert und Ziele und Maßnahmen für die folgenden Jahre in einem „Integrierten Hand-
lungskonzept“ beschrieben, dessen Planungshorizont bis 2013 reichte1. Aus folgenden Grün-
den ist eine erneute Fortschreibung notwendig geworden:
- Die Rahmenbedingungen haben sich seit 2007 verschlechtert (Bevölkerungsrückgang, Al-
terung der Bevölkerung, Zunahme der Anzahl Alleinerziehender, überdurchschnittliche Ar-
beitslosigkeit, zunehmende Altersarmut, Finanzknappheit bei Kommune und Kirchen).
- Wenige Rahmenbedingungen haben sich verbessert (Ausstattung mit sozialer Infrastruk-
tur, Nahversorgungseinrichtungen; Sanierung eines Teils der Geschosswohnungsbauten).
- Nicht alle 2007 vorgesehenen Maßnahmen sind bis 2014 umgesetzt worden.2
- Die Maßnahmenplanung mit dazugehöriger Kosten- und Finanzierungsübersicht muss an
die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
- Der Fördermittelgeber fordert eine kontrollierte Beendigung der Städtebauförderung in Og-
gersheim-West.
- Die Restlaufzeit erfordert ein angepasstes, kompaktes sowie auf Verstetigung ausgerich-
tetes Konzept.
- Damit die erzielten Erfolge auch danach nachhaltig erhalten bleiben, braucht das Gebiet
während einer begrenzten „Ausschleichphase“ Maßnahmen zur „Nachsorge“.
Die Stadt Ludwigshafen am Rhein hat daraufhin 2015 eine Evaluation der Programmumset-
zung seit 2006, die Durchführung einer Stadtteilkonferenz und die darauf aufbauende zweite
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts mit folgenden Inhalten in Auftrag gege-
ben:
- Status Quo im Programmgebiet: Konsequenzen aus der Analyse der Rahmenbedingun-
gen, der Evaluation und der Stadtteilkonferenz, Abgrenzung des Programmgebiets
- Zielanalyse: Überprüfung der 2007 festgelegten Ziele auf weitere Gültigkeit, Festlegung
realistischer Programmziele für die Restlaufzeit
- Exit-Strategie: Darstellung und Begründung der strategischen Vorgehensweise zur nach-
haltigen Sicherung der erzielten Ergebnisse und zur Verstetigung dauerhaft notwendiger
Aktivitäten nach Beendigung der Städtebauförderung
- Fortschreibung des Maßnahmenkonzepts mit zielgerichteten Einzelmaßnahmen
- Anpassung der Umsetzungsmodalitäten an die geänderten Anforderungen
- Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einer Zuordnung von konkreten Maßnahmen und
Kosten zu Jahren.
1 FIRU/isoplan-Marktforschung: Zwischenevaluierung und Integriertes Handlungskonzept des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ Ludwigshafen: Oggersheim West, Fortschreibung 2007, S. 25. Heute hat sich die synonym verwendete Bezeichnung „Integriertes Entwicklungskonzept“ durchgesetzt.
2 Vgl. hierzu FIRU/isoplan: Evaluierung 2015.
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2. DAS PROGRAMMGEBIET – STATUS QUO
2.1. Räumliche Abgrenzung des Programmgebietes
Die räumliche Abgrenzung des Programmgebietes Oggersheim-West hat entsprechend der
Festsetzung im Handlungskonzept von 2007 nach wie vor Gültigkeit und erfolgte in erster Linie
anhand städtebaulicher, wohnungsbaulicher und infrastruktureller Kriterien. Sowohl aus inhalt-
lichen Gründen, als auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit (§ 171 e, Abs. 3 BauGB) ist eine
Änderung der Gebietsabgrenzung aus gutachterlicher Sicht nicht angezeigt.
Abbildung 1: Räumliche Abgrenzung des Programmgebietes Oggersheim-West
Quelle: FIRU mbH, 2015
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2.2. Umsetzungsstand und verbleibender Handlungsbedarf
Bereits seit Beginn des Programms „Soziale Stadt“ in Oggersheim-West im Jahr 2000 konnten
verschiedene investive Projekte erfolgreich und abschließend umgesetzt werden, wodurch
punktuell bestehende Missstände in den Bereichen Städtebau und Infrastruktur nachhaltig be-
hoben und verbessert werden konnten. Diese Maßnahmen leisteten einen wesentlichen Bei-
trag zur nachhaltigen Quartiersaufwertung und -entwicklung.
In der Evaluierung 2015 wurde der materielle Umsetzungsstand der in der Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes von 2007 geplanten Maßnahmen des Programms „Soziale
Stadt“ in Oggersheim-West sowie die Erreichung der gesetzten Ziele nach Maßnahmen un-
tersucht und bewertet. Aufbauend auf dem festgestellten Zielerreichungsgrad einerseits und
den geänderten Rahmenbedingungen andererseits, wurde der verbleibende Handlungsbedarf
für das Programmgebiet identifiziert. Die Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, das folgende
bereits 2007 geplanten investiven Maßnahmen noch umzusetzen sind:
- Sanierung Außenbereich und Neugestaltung Adolf-Diesterweg-Realschule plus
- Querungshilfe/ Verkehrsberuhigung Comeniusstraße
- Gemeinsame Projekte mit Wohnungsbaugesellschaften
Der verbleibende Handlungsbedarf zur weiteren Quartiersaufwertung umfasst im Wesentli-
chen die baulich-räumliche Öffnung der Adolf-Diesterweg-Realschule plus zum Quartier hin,
die notwendigen verkehrsplanerischen Maßnahmen einer Querungshilfe im Bereich der IKTS
in der Comeniusstraße sowie die Schaffung nachhaltiger Netzwerkstrukturen zusammen mit
den Wohnungsbaugesellschaften, die gemeinsam im Sinne der Quartiersaufwertung planen
und handeln.
Gegenüber der Maßnahmenplanung von 2007 haben sich zwischenzeitlich geänderte Hand-
lungsnotwendigkeiten ergeben. Zwischen Stadt und dem Ministerium des Inneren, Sport und
Infrastruktur Rheinland-Pfalz wurde daraufhin im Vorfeld der vorliegenden Fortschreibung der
folgende über die Maßnahmenplanung von 2007 hinausgehende Maßnahmenkatalog abge-
stimmt:
Investive Projekte Grobe Kosten-
schätzung (€)
Zeitraum
1. Umbau des Freigeländes vor der Jugendfreizeit-
stätte „Ernst Bloch“ auf dem Gelände der IGSLO
160.000 2016
(bereits bewilligt)
2. Schulhofumbau Adolf-Diesterweg-Schule, 3. Bau-
abschnitt
270.000 2016/2017
(Jahresantrag 2015)
3. Herstellung alten- und behindertengerechter Que-
rungsmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum
500.000 2017/2018
(Jahresantrag 2016)
4. Sanierung Freiflächen an der IGSLO, 5. Bauab-
schnitt: Dachgarten
200.000 2017/2018
(Jahresantrag 2016)
5. Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes
Comeniusstraße 10 als Quartierszentrum
50.000 2018/2019
(Jahresantrag 2017)
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6. Maßnahmen im Bereich des Kinderzentrums 200.000 2018/2019
(Jahresantrag 2017)
7. Maßnahmen IKTS Comeniusstraße 180.000 2018/2019
(Jahresantrag 2017)
nicht investive Projekte
8. Geplante Kosten Quartiersmanagement jährlich 90.000 2015-2020
9. Geplante Kosten Quartiersbüro/
Öffentlichkeitsarbeit
jährlich 30.000 2015-2020
10. Geplante Kosten Verfügungsfonds jährlich 15.000 2015-2020
Quelle: Abgestimmte Maßnahmenliste, Stadt 2015
Aufgabe der vorliegenden Fortschreibung war es, diesen Maßnahmenkatalog auf der Grund-
lage der durchgeführten Analysen, der Evaluierung der Programmumsetzung und der Beteili-
gungsmaßnahmen (Expertengespräche, Stadtteilkonferenz) zu bewerten, zu korrigieren bzw.
ergänzen und zu präzisieren. Aus gutachterlicher Sicht und Einschätzung werden die nachfol-
gend aufgeführten Maßnahmen nicht in die vorliegende Fortschreibung aufgenommen:
Sanierung Freiflächen an der IGSLO , 5. Bauabschnitt: Dachgarten
Von der geplanten und qualitativ hochwertigen Neugestaltung der begehbaren Dachfläche
(Dachgarten) aus Mitteln des Soziale-Stadt-Programms wird aus gutachterlicher Sicht abge-
raten. Die bereits durchgeführten Maßnahmen im Bereich der IGSLO haben an dieser Stelle
ausreichend zur Quartiersaufwertung beigetragen, sodass von einer Neugestaltung der Dach-
flächen nur noch ein geringerer Mehrwert ausgehen würde. Gegen die Maßnahme spricht wei-
terhin, dass mit vertretbaren Mitteln kein barrierefreier Zugang herzustellen wäre sowie die mit
einem hohen Risiko verbundene allgemeine Verkehrssicherungspflicht für die Flächen. Aus
gutachterlicher Sicht stellt die geplante Maßnahme keine förderfähige Gesamtmaßnahme im
Kontext der Städtebauförderung „Soziale Stadt“ dar.
Maßnahmen im Bereich des Kinderzentrums
In Rücksprache mit den Akteuren des Kinderzentrums konnte auch aus gutachterlicher Sicht
derzeit kein Bedarf an Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen im Bereich des Kinderzentrums
dargelegt werden. Daher wird empfohlen, von einer weiteren Aufnahme der Maßnahme in die
Fortschreibung des IEK 2015 Abstand zu nehmen.
Maßnahmen IKTS Comeniusstraße
Wie im Bereich des Kinderzentrums konnte auch für die IKTS im Zusammenwirken mit der
Leitung sowie dem Elternbeirat aus gutachterlicher Sicht derzeit kein Bedarf an Umbau- bzw.
Erweiterungsmaßnahmen verifiziert werden. Daher wird von einer weiteren Aufnahme der
Maßnahme in die Fortschreibung des IEK 2015 ebenfalls Abstand genommen.
Die nicht mehr benötigten Mittel aus der ursprünglich mit der ADD abgestimmten Maßnah-
menliste können somit den Maßnahmen gemäß der Fortschreibung bspw. des Ausbaus und
der Verstetigung des Nachbarschaftszentrums ergänzend zur Verfügung gestellt werden.
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Die Bilanz, der in der oben aufgeführten Liste festgelegten und noch weiterzuführenden Maß-
nahmen, welche aus gutachterlicher Sicht sinnvoll und angemessen erscheinen, um auf die
geänderten Rahmenbedingungen und den verbleibenden Handlungsbedarf zu reagieren, ge-
staltet sich zum Zeitpunkt der Fortschreibung wie folgt:
- Schulhofumbau Adolf- Diesterweg-Schule, 3. Bauabschnitt
- Herstellung alten- und behindertengerechter Querungsmöglichkeiten im öffentlichen
Straßenraum
- Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes Comeniusstr. 10 als Quartierszentrum
- Geplante Kosten QM
- Geplante Kosten Quartiersbüro/ Öffentlichkeitsarbeit
- Geplante Kosten Verfügungsfonds
Über die eigenen Analysen des Gutachterteams hinaus wurden zielgerichtete Expertenge-
spräche zur aktiven Beteiligung und Einbindung der örtlichen Akteure geführt. Darüber hinaus
wurden im Oktober 2015 auf einer Stadtteilkonferenz die Ergebnisse der Bestandsanalyse und
Evaluation mit Vertretern der Quartiersbevölkerung und der lokalen Akteure diskutiert und ge-
meinsame Strategien und Maßnahmen zur weiteren Quartiersentwicklung und -aufwertung er-
arbeitet. Nachfolgend sind die gemeinsam diskutierten und erarbeiteten Maßnahmenvor-
schläge tabellarisch dargestellt.
Maßnahmenvorschläge Handlungsbedarf ja/nein, gutachterliche Bewertung
1. Spielbereiche/-möglichkeiten für
Kleinkinder mit nachfragegerech-
ter Gestaltung der Spielanlagen
auf dem Abenteuerspielplatz
Ja, gerade der Eltern-Kind-Spielbereich für Kleinkinder auf
dem Abenteuerspielplatz bedarf es einer Verbesserung und
Erweiterung.
2. (Frei-)Raum für Jugendliche /
junge Erwachsene im Quartier
Nein, kein weiterer Handlungsbedarf im Quartier. Es wurden
bereits ausreichend Projekte für Jugendliche im Quartier um-
gesetzt.
3. Barrierefreiheit / behindertenge-
rechter Straßenraum
Ja, speziell in den Kreuzungsbereichen sind verkehrliche Um-
baumaßnahmen zur barrierefreien Ausgestaltung und Erhö-
hung der Sicherheit der fußläufigen Verbindungen notwendig.
4. Mittagessen für Hortkinder und
andere Quartiersbewohner in au-
ßerschulischer Einrichtung
Keine eigene Maßnahme, Umsetzung im Rahmen des Quar-
tierszentrums zu prüfen.
5. Unterführung Dürkheimer Straße Nein, diese Maßnahme wurde bereits mit Mitteln der Sozialen
Stadt gefördert.
6. Einrichtung weiterer öffentlicher
Grillplätze
Nein, keine Förderung durch das Programm Soziale Stadt
möglich. Dieser Vorschlag entspringt dem Partikularinteresse
einzelner Personengruppen im Quartier, er entspricht nicht
den Zielen der „Sozialen Stadt.“
7. Ausweitung der Angebote für Se-
nioren
Keine eigene Maßnahme, Umsetzung im Rahmen des Quar-
tierszentrums zu prüfen.
8. Verbesserung Wohnumfeld Bert-
hold-Brecht-Straße + Stefan-
Keine eigene Maßnahme, Umsetzung im Rahmen gemeinsa-
mer Projekte mit den Wohnungsbaugesellschaften.
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Zweig-Straße
(GAG-Bestand)
9. Barrierefreies Wohnen Keine eigene Maßnahme, Umsetzung im Rahmen gemeinsa-
mer Projekte mit den Wohnungsbaugesellschaften.
Die Bilanz, der in der Stadtteilkonferenz erarbeiteten und noch weiterzuführenden Maßnah-
men, gestaltet sich zum Zeitpunkt der Fortschreibung wie folgt:
- Umgestaltung der Spielanlagen für Kleinkinder auf dem ASP
- Schaffung alten- und behindertengerechter Querungsmöglichkeiten im öffentlichen
Straßenraum
- Nachhaltige Etablierung eines Nachbarschaftszentrums
- Gemeinsame Projekte mit den Wohnungsbaugesellschaften
Zusammenfassend lassen sich aus dem IHK 2007, der ADD-Liste sowie den Gesprächen mit
den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Maßnahmen erkennen. Durch eine gegenüber-
stellende Bewertung aus gutachterlicher Sicht konnte darauf aufbauend eine zur Zeit der Fort-
schreibung des IEK gültige Maßnahmenliste abgeleitet werden, die im nachfolgenden Kapitel
kategorisiert und mit konkreten Maßnahmen- und Zielfestsetzungen ausformuliert wird:
- Öffnung der Adolf-Diesterweg-Realschule plus
- Querungshilfe Comeniusstraße im Bereich der IKTS
- Barrierefreiheit im Straßenraum
- Nachbarschaftszentrum Comeniusstraße
- Nachfragegerechte Gestaltung des Abenteuerspielplatzes für Kleinkinder
- Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften
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3. ENTWICKLUNGSSTRATEGIE UND MAßNAHMENKON-
ZEPT
3.1. Entwicklungsstrategie und Zielsystem
Im Rahmen der letzten Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Pro-
grammgebiet „Soziale Stadt“ Oggersheim-West wurde 2007 ein Zielsystem mit Globalziel,
spezifischen Zielen, Entwicklungsschwerpunkten und Maßnahmen definiert. Die zu entwi-
ckelnden Maßnahmen und Zielsetzungen sollen auch über die Programmlaufzeit hinaus Be-
stand im Quartier haben und der nachhaltigen Sicherung der gewachsenen sozialen Struktu-
ren dienen. Aufgrund der fortgeschrittenen Programmumsetzung und der geänderten Rah-
menbedingungen wurde das Zielsystem dahingehend gestrafft, indem es auf die verbliebenen
Handlungsbedarfe und realisierbaren Maßnahmen konzentriert wurde. Das Handlungsfeld
„Lokale Ökonomie“ wurde wegen des geringen verbliebenen Handlungsbedarfs bzw. der ge-
ringen Möglichkeiten der Einflussnahme und mangelnder Förderinstrumente durch das Pro-
gramm Soziale Stadt aufgegeben. Es verbleiben die Handlungsfelder „Städtebau, Verkehr und
Umwelt“, „Soziale Integration“ sowie „Wohnen und Wohnumfeld.“
Abbildung 2: Zielsystem Soziale Stadt Oggersheim West 2015
Quelle: Eigene Darstellung, 2015
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Das Globalziel der nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier sowie der
dauerhaften Förderung der gesamtstädtischen Entwicklung wurde unverändert beibehalten.
Die für das Programmgebiet spezifischen Ziele wurden anhand des identifizierten Handlungs-
bedarfes auf sechs Ziele reduziert, die insgesamt den drei Handlungsfeldern zugeordnet wer-
den können. Die für die verbleibende Laufzeit vorgesehenen Maßnahmen wurden auf sechs
umsetzungsbezogene Maßnahmen sowie die übergeordneten Querschnittsaufgaben des
Quartiersmanagements reduziert. Sie sollen im Sinne des integrierten Charakters des Pro-
gramms Beiträge zu mehreren spezifischen Zielen des Programms leisten und wurden daher
nicht mehr thematischen Entwicklungsschwerpunkten zugeordnet.
Die grundlegende strategische Ausrichtung der Fortschreibung konzentriert sich räumlich
überwiegend auf die nachhaltige Stärkung der Quartiersmitte unter Einbezug der Sicherung
des Nachbarschaftszentrums. Im Zuge der weiteren Entwicklungen gilt es, sowohl die Funkti-
onen des Gemeinwesens als auch die Attraktivität des Quartiers langfristig zu verfestigen.
Gleichzeitig nimmt der Quartiersmanager, im Hinblick auf die Organisation sich künftig selbst
tragender Strukturen, im Laufe der Restlaufzeit eine akteursaktivierende und vernetzende
Rolle ein.
3.2. Programmlaufzeit und Verstetigung
Notwendiger Zeitraum für die Umsetzung der Baumaßnahmen
Die bisherige mit der ADD abgestimmte Förderlaufzeit des Programms Soziale Stadt beläuft
sich bis zum Jahr 2017, hier wurde auch die Förderquote 90/10 abgestimmt. Die beabsichtig-
ten Maßnahmen sind jedoch z.T. komplexer und umfassenderer Struktur und weisen eine Um-
setzungsdauer ab Beginn der Antragsstellung von bis zu drei Jahren auf. Die Anzahl der ge-
planten Maßnahmen sowie deren Umsetzungsdauer erfordern daher die Verlängerung der
bisher abgestimmten Programmlaufzeit bis mindestens in das Jahr 2022 (wie bereits in der mit
der ADD abgestimmten Liste, Kap. 2.2, ersichtlich). Für eine nachhaltige Sicherung der Ziel-
erreichung ist dafür Sorge zu tragen, dass auch über die Programmlaufzeit hinaus ein dauer-
hafter Betrieb der geschaffenen Einrichtungen gewährleistet ist. Im Falle der Öffnung des
Schulhofs der Adolf-Diesterweg-Realschule plus und des Ausbaus des Kleinkinderbereichs
des Abenteuerspielplatzes ist dies durch die bestehenden Betreiber der Einrichtungen zu ge-
währleisten. Ein runder Tisch mit den Wohnungsgesellschaften zieht keine Investitionen der
Stadt bzw. den Einsatz von Städtebaufördermitteln nach sich, sondern soll zu einer weiteren
dauerhaften Vernetzung der lokalen Akteure im Programmgebiet beitragen. Für das Nachbar-
schaftszentrum in der Comeniusstraße sind umfangreichere Überlegungen für einen nachhal-
tigen Betrieb anzustellen (siehe unten, Projektbeschreibung).
Nachhaltigkeit und Verstetigungsinstrumente
Ein wesentliches Ziel der Städtebauförderung ist es, nachhaltige Verbesserungen im Sinne
einer dauerhaften Wirkung in den benachteiligten Stadtteilen zu erreichen. Während bauliche
Maßnahmen aufgrund ihrer dauerhaften Natur per se als nachhaltig angesehen werden kön-
nen (solange sie anschließend gepflegt und „bespielt“ werden), sind die geförderten nicht in-
vestiven Maßnahmen zunächst zeitlich auf die geförderte Periode begrenzt. Manche nicht in-
vestive Aktivitäten entfalten dauerhafte Wirkungen bei den Teilnehmern (z.B. Vermittlung von
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Teilnehmern einer Beschäftigungsmaßnahme in den Arbeitsmarkt) und sind damit auch als
nachhaltig zu bezeichnen, sie sind eine Investition in das Humankapital des Quartiers. Andere
haben jedoch nicht direkt dauerhafte Wirkung zur Folge und müssen auch nach dem Auslau-
fen der Städtebauförderung kontinuierlich fortgesetzt - verstetigt - werden. Hierzu zählen in
Oggersheim-West zahlreiche Aktivitäten, die durch das Quartiersmanagement angeregt und
koordiniert wurden und durch verschiedene Träger in den Räumen des Gemeindezentrums
Comeniusstraße durchgeführt werden. In der Evaluierung wurde gezeigt, dass durch die ge-
förderten Maßnahmen der Sozialen Stadt im Programmgebiets Oggersheim-West deutliche
Fortschritte beim sozialen Zusammenhalt, der Integration unterschiedlicher Bevölkerungs-
gruppen und den Hilfen für einzelne benachteiligte Zielgruppen erreicht worden sind. Um diese
auch nach einem Auslaufen der Förderung auf Dauer zu sichern, sollten im Wesentlichen zwei
Verstetigungsinstrumente eingesetzt werden:
1. die Fortsetzung der Aktivitäten des Quartiersmanagements als „Nachsorge“ in einem be-
grenzten Zeitrahmen (aus gutachterlicher Sicht mindestens zwei Jahre nach der Durch-
führung der letzten baulichen Maßnahme hinaus) und
2. die Sicherung langfristig nutzbarer Räumlichkeiten in einem Quartierszentrum für eine Ver-
stetigung der zahlreichen Aktivitäten für die Quartiersbevölkerung, in denen die lokalen
Akteure, Vereine und Einrichtungen ihre Angebote auch in Zukunft umsetzen können.
Quartiersmanagement
Zwei wesentliche übergeordnete Ziele des Programms „Soziale Stadt“ sind die Aktivierung und
Beteiligung der Bevölkerung an der Quartiersentwicklung sowie die Vernetzung der lokalen
Akteure. Beides soll dazu führen, dass auf lange Sicht selbst tragende Strukturen entstehen,
wie sie für intakte Quartiere ohne Unterstützungsbedarf selbstverständlich sind. Um diese
Ziele zu erreichen, wurde sehr erfolgreich das Quartiersmanagement mit einem Quartiersbüro
eingesetzt. Die Evaluierung hat ergeben, dass eine sehr umfangreiche Vernetzung insbeson-
dere der sozialen Akteure erreicht werden konnte und unterschiedliche Zielgruppen der Be-
völkerung mit den verschiedensten Angeboten der Quartiersmanagements selbst und der im
Quartier aktiven sozialen Einrichtungen erreicht werden.
Die erste Voraussetzung für eine nachhaltige Sicherung der erreichten Erfolge ist die Fortfüh-
rung der Aufgaben des Quartiersmanagements. Von selbst tragenden Strukturen ist das Pro-
grammgebiet Oggersheim-West noch weit entfernt. Nach dem erfolgreichen Aufbau der Ver-
netzungsstrukturen verlagert sich die Aufgabenstellung des Quartiersmanagements dahinge-
hend, diese zu verstetigen und die lokalen Akteure zu einer zunehmenden Übernahme von
Koordinationsaufgaben zu bewegen, die derzeit noch das Quartiersmanagement erledigt.
Deshalb sollte das Quartiersmanagement mit seinem Quartiersbüro, wie bereits beschrieben,
mindestens zwei Jahre nach Durchführung der letzten baulichen Maßnahmen hinaus beibe-
halten werden. Erfahrungen aus anderen Fördergebieten, in denen die Städtebauförderung
bereits beendet wurde, zeigen, dass eine völlige ehrenamtliche Übernahme dieser Aufgaben
unrealistisch ist; auch nach dem endgültigen Auslaufen der Förderung werden zu einem ge-
wissen Maße noch Personalkosten für die Nachsorge und Verstetigung von Koordinationsauf-
gaben bei der Stadt anfallen.
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Nachbarschaftszentrum
In Oggersheim gibt es eine Mischung aus sozialem Brennpunkt und (klein-) bürgerlichem Le-
ben, die unverbunden nebeneinanderstehen. Ein Ziel des Programms „Soziale Stadt“ in Og-
gersheim-West ist es, die Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen und Gemeinschaft
zu ermöglichen – im Sinne einer Nachbarschaft. Die Liste der Veranstaltungen und Nutzun-
gen, die bereits jetzt im Comeniuszentrum stattfinden, zeigt, dass das Gebäude zunehmend
in die Rolle eines Nachbarschaftszentrums für die gesamte Quartiersbevölkerung hineinge-
wachsen ist. Die Aktivitäten sind aus dem Quartiersleben nicht mehr wegzudenken. Das
Comeniuszentrum bietet - neben den hergerichteten Plätzen und Schulhöfen - den notwendi-
gen überdachten Raum, an dem sich das Zusammenleben im Stadtteil entfalten und Nachbar-
schaften gestärkt werden können. Diese Funktion des Comeniuszentrums gilt es über die Pro-
grammlaufzeit hinaus zu sichern, zu erhalten und bedarfsgerecht auszubauen.
Vor dem Hintergrund der übergeordneten Zielsetzung des Programms „Soziale Stadt“, eine
bedarfsgerechte soziale Infrastruktur insbesondere für die Zielgruppen Jüngere, Familien und
Ältere, aber auch Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Behinderungen, nachhaltig
im Quartier zu verankern, wird der Ausbau des Comeniuszentrums zu einem vollwertigen
Nachbarschaftszentrum für das Quartier als Schlüsselprojekt für die verbleibende Programm-
laufzeit empfohlen. Diese geplante Maßnahme ist aus folgenden Gründen von höchster Prio-
rität:
- Das Comeniuszentrum ist durch die Vielzahl der nicht zuletzt auf Anregung des Quar-
tiersmanagements dort angesiedelten Nutzungen als Treffpunkt und Nachbarschafts-
zentrum in den Köpfen der Bevölkerung im Quartier verankert.
- Der Gebäudebestand ist jedoch in Teilen sanierungsbedürftig (Toiletten, Küche) und
verfügt im Untergeschoss über keinen barrierefreien Zugang. Die vorhandenen Räume
und Infrastrukturen im Comeniuszentrum sind an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen
und können weitere geplante Funktionen nicht aufnehmen.
- Aus diesen Gründen kann die derzeitige Nutzung und Organisation ohne bauliche Ver-
änderungen dauerhaft nicht aufrechterhalten werden.
- Weder die Stadt Ludwigshafen, noch die Kirchen oder andere Träger von sozialen Ein-
richtungen sind jeweils finanziell und personell in der Lage, ein neues Nachbarschaft-
szentrum im Programmgebiet zu errichten und zu betreiben.
- Verschiedene ähnlich gelagerte Beispiele in anderen Soziale-Stadt-Gebieten zeigen
jedoch, dass eine funktionierende Lösung gefunden werden kann, wenn Stadt, prot.
Kirchengemeinde, Trägerinstitutionen und Fördermittelgeber kooperieren.
- Bei einem sofortigen Maßnahmenbeginn ist es möglich, die wesentlichen Herausfor-
derungen in der verbleibenden Programmlaufzeit zu lösen.
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3.3. Umsetzungsbezogene Maßnahmenvorschläge
3.3.1 Baulich-räumliche Öffnung / Aufwertung des Schulhofgeländes der Adolf-
Diesterweg-Realschule plus
PROJEKTZIEL Die Maßnahme sieht einerseits eine baulich-räumli-
che Öffnung des Schulhofgeländes zum Quartier hin
vor und wird zugleich ergänzt durch die Steigerung
der allgemeinen Aufenthaltsqualität.
PROJEKTBESCHREIBUNG
Die geplante Öffnung des Schulhofes, bietet die
nachhaltige und umfassende Chance zur freiräumli-
chen Aufwertung der Quartiersmitte und stellt einen
grundlegenden Bestandteil der weiteren Quartiers-
aufwertung dar. Der entstehende urbane Freiraum
fungiert als Ort der Begegnung und Kommunikation
für unterschiedliche soziale Gruppen und spielt so-
mit eine zentrale Rolle für die Stärkung der quar-
tiersbezogenen Funktionsvielfalt. Die baulich-räum-
liche Öffnung der Schulanlage bzw. des Schulhofes
sollte somit als städtebauliche Möglichkeit betrach-
tet werden, die Mitte des Quartiers als zentralen An-
laufpunkt und Aufenthaltsort nachhaltig zu gestalten
und stärken. Die Umsetzung dieser Maßnahme ver-
leiht dem zentral gelegenen Standort einerseits
mehr Identität und andererseits leistet er einen we-
sentlichen Beitrag zur allgemeinen Steigerung der
Lebensqualität im Quartier. Zusätzlich entsteht
durch die Schulhoföffnung ein zentral gelegener
Spielplatz, was wiederum zu einer deutlichen Bele-
bung und Aufwertung der gesamten Umfeldsituation
führt. Die bereits begonnenen Planungsansätze und
umsetzungsbezogenen Gespräche der zuständigen
Akteure sind zielgerichtet weiterzuführen sowie die
Planung abzuschließen und umzusetzen.
PROJEKTTRÄGER UND AKTEURE Stadtverwaltung / Adolf-Diesterweg-Schule /
Anlieger
PROJEKTKOSTEN 350.000 €
PROJEKTLAUFZEIT Jahresantrag 2016
Durchführung 2017
Quelle: Stadtverwaltung Ludwigshafen
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 12
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3.3.2 Querungshilfe / Verkehrsberuhigung Comeniusstraße im Bereich der Integrati-
ven Kindertagesstätte
PROJEKTZIEL Das Projektziel umfasst im Wesentlichen die Schaf-
fung einer verkehrssicheren Querungsmöglichkeit
im Bereich der Integrativen Kindertagesstätte in der
Comeniusstraße. Grundlegendes Ziel ist die Ver-
besserung der städtischen Infrastruktur.
PROJEKTBESCHREIBUNG
Im Bereich der IKTS gilt es, aufgrund der hohen Fre-
quentierung von Fußgängern, im speziellen Eltern
und Kinder, eine verkehrssichere Querungsmöglich-
keit zu etablieren und diese ergänzend durch
verkehrsberuhigende Maßnahmen qualitativ zu si-
chern. Die Maßnahme war bereits im IHK von 2007
enthalten, jedoch nicht umgesetzt, da aus Sicht der
städtischen Vertreter damals kein dringlicher Hand-
lungsbedarf erkennbar war. Doch aus Gründen der
akut benötigten Verkehrssicherheit sowie aus gut-
achterlicher und Sicht der Bürgerinnen und Bürger,
wird die Maßnahme erneut aufgenommen und der
Umsetzungsplanung zugeordnet. Zusätzliche Stär-
kung erfährt die erneute Aufnahme durch die Ergeb-
nisse der Begehungen mit Bürgerinnen und Bürgern
zum Thema „Barrierefreiheit im Straßenraum“, wo-
bei der Handlungsbedarf erneut unterstrichen
wurde.
Konkrete bauliche Maßnahmen sind in der weiteren
Projektentwicklung zu erarbeiten. Dabei ist die IKTS
im Rahmen der gestalterischen Maßnahmen einzu-
beziehen.
PROJEKTTRÄGER UND AKTEURE Stadtverwaltung / IKTS
PROJEKTKOSTEN Im Projekt Barrierefreiheit im Straßenraum enthal-
ten, siehe 3.3.3
PROJEKTLAUFZEIT
Jahresantrag 2017
Durchführung 2018
Quelle: FIRU mbH, 2015.
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 13
14. Juli 2016
3.3.3 Barrierefreiheit im Straßenraum
PROJEKTZIEL Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum bildet,
vor dem Hintergrund der deutlichen Zunahme der
älteren Bevölkerungsanteile sowie der Vielzahl an
körperlich beeinträchtigten Personengruppen und
Behinderteneinrichtungen, einen zunehmend wich-
tigeren Bestandteil in der Quartiersentwicklung.
Auch junge Familien profitieren von Umbaumaß-
nahmen im Straßenraum. Von daher ist es das
grundlegende Ziel, den öffentlichen Straßenraum
barrierefrei und übersichtlich zu gestalten sowie
eine Verbesserung der städtischen Infrastruktur zu
erreichen.
PROJEKTBESCHREIBUNG
ERGEBNISSE DER BEGEHUNGEN MIT BÜRGE-
RINNEN UND BÜRGERN ZUR BARRIEREFREI-
HEIT IM QUARTIER
Für die Projektumsetzung gilt es, sämtliche Belange
sowohl körperlich beeinträchtigter Personen, als
auch nicht-beeinträchtigter Personengruppen in die
Planung und anschließende Umsetzung zu integrie-
ren. Im Rahmen der Ortsbegehung mit Bürgerinnen
und Bürgern zum Thema „Barrierefreiheit im Stra-
ßenraum“ wurden punktuelle Problem- und Konflikt-
bereiche gemeinsam identifiziert. Im Ergebnis wur-
den im gesamten Quartier Barrieren vorgefunden,
die durch geeignete Maßnahmen zu beheben sind.
Gleichzeitig konnten im Rahmen der gemeinsamen
Begehungen örtliche Schwerpunkte (Beispiel Kreu-
zungsbereich Comeniusstraße / Raiffeisenstraße /
Bertolt-Brecht-Straße) identifiziert werden. Im Rah-
men der Projektentwicklung sollen konkrete bauli-
che Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefrei-
heit erörtert und zielgerichtet umgesetzt werden.
Daraus ergeben sich zusätzlich die konkreten Pla-
nungskosten. Der Verkehrsplanung und der Tiefbau
sind in die Projektentwicklung eingebunden.
PROJEKTTRÄGER UND AKTEURE Stadtverwaltung / Bürgerinnen und Bürger
PROJEKTKOSTEN 500.000 €
PROJEKTLAUFZEIT Jahresantrag 2017; Durchführung 2018-2019
Quelle: FIRU mbH, 2015 / Stadtverwaltung
Ludwigshafen
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 14
14. Juli 2016
3.3.4 Nachbarschaftszentrum Comeniusstraße
PROJEKTZIEL Das bisherige evangelische Gemeindezentrum soll zu
einem Nachbarschaftszentrum für das gesamte Quar-
tier ausgebaut werden. Diese Maßnahme trägt dazu
bei, eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur insbe-
sondere für die Zielgruppen Jüngere, Familien und Äl-
tere nachhaltig in Oggersheim-West zu verankern.
PROJEKTBESCHREIBUNG
Im evangelischen Gemeindezentrum Comeniusstraße
ist mit der Nutzung der Räume durch das Quartiersma-
nagement und zahlreiche soziale Aktivitäten für Jün-
gere, Familien, Ältere, Migrantinnen und Migranten der
Vorläufer eines Nachbarschaftszentrums entstanden.
Sowohl die Evaluierung als auch die geführten Gesprä-
che vor Ort haben gezeigt, dass die Angebote von der
Bevölkerung gut angenommen werden. In der Stadtteil-
konferenz wurden folgende Nutzungen genannt, die in
dem Nachbarschaftszentrum bereits untergebracht
sind oder aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger künftig
untergebracht werden sollen:
- Zentraler Anlaufpunkt mit bestehendem Ansprech-
partner
- Café Akzeptanz erhalten
- Kirchliche Angebote (z.B. PFP-Frauenrunde, Kir-
che mit Kindern)
- Mitmachgarten
- Angebote der Ortsvorsteherin (Sprechstunden)
- Kulturelle Angebote (z.B. Vernissage / Kunst im
Quartier)
- Angebote zur Integration von Migranten (z.B. Fas-
tenbrechen)
- Unterstützung von Frauen / Familien (z.B. Krabbel-
gruppe, Frauenfrühstück)
- Angebote für Kinder und Jugendliche (z.B. Haus-
aufgabenhilfe, spezifische Beratungsangebote für
Jugendliche)
- Angebote für Ältere ggf. (soziale) Dienstleistungen
für Ältere z.B. (Hol- und Bringdienste)
- Quartiersmensa: Kostengünstiges Mittagessen für
Senioren; Mittagessen für Hortkinder in außerschu-
lischen Einrichtungen; Umsetzung als Integrations-
betrieb / Berufsförderung.
Quelle: FIRU mbH, 2015
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 15
14. Juli 2016
Es besteht weiterhin ein hoher Bedarf für die angebo-
tenen Maßnahmen zur sozialen Integration benachtei-
ligter Zielgruppen im Quartier. Einer Fortsetzung und
Ausweitung der Aktivitäten steht jedoch entgegen,
dass a) das Gebäude sanierungsbedürftig ist und b) die
ev. Kirche eine Sanierung des Gebäudes nicht finan-
zieren kann.
Das Projekt sieht eine Ertüchtigung des vorhandenen
Gebäudes zu einem vollwertigen „Nachbarschaftszent-
rum Comeniusstraße“ vor und soll in zwei Stufen um-
gesetzt werden:
1. Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsbe-
rechnung incl. Betreibersuche und vertraglicher
Abstimmung und Organisation des Betriebs
2. Bauliche Planung und Umsetzung
Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsberech-
nung:
Im Hinblick auf das spätere erfolgreiche Management
des Nachbarschaftszentrums und der dazugehörigen
Investitionsentscheidungen bedarf es einer grundle-
genden Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsbe-
trachtung mit folgenden umsetzungsbezogenen Frage-
stellungen:
- Nutzungen festlegen: Gebietsspezifische in-
haltliche Konzeption
- Potenziale für die Rationalisierung von Verwal-
tungsabläufen ermitteln, mit denen Synergieef-
fekte für Einrichtungen der sozialen Infrastruk-
tur erzielt werden können
- konkreten Raumbedarf in mehreren Varianten
ermitteln, um die Auslastung der Räume zu si-
chern (einschließlich Mit- und Mehrfachnutzung
von Räumen):
Variante 1: Minimallösung unter der bestehen-
den Baugenehmigung
Variante 2: Maximallösung mit Neubau eines
Esssaals für die Quartiersmensa
Variante 3: angestrebte, realistisch umsetzbare
Variante
- Vorplanung mit Kostenschätzung (Leistungs-
phasen 1 - 2 nach HOAI) für die Varianten
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 16
14. Juli 2016
- Betriebskonzept: Trägersuche, Trägerstruktur
und Organisation für Betrieb und Management
des Nachbarschaftszentrums festlegen
- Vertragliche Regelung zwischen Eigentümer,
Stadt und vorgesehenem Träger über eine
langfristige öffentliche Nutzung von Teilen des
Gebäudes ausarbeiten,
- Vertragliche Regelung zwischen Eigentümer,
Stadt und vorgesehenem Träger für den Betrieb
und das Zentrumsmanagement ausarbeiten
(Aufgaben: Auswahl und Vernetzung der Ak-
teure; Hausmeister: Aufsicht; Instandhaltung:
Raumvergabe/-vermietung, Reinigung; Kosten
für Strom, Wasser, Heizung)
- Konzept zur Finanzierung des Baus und der
nachhaltigen Sicherung des Betriebs unter Nut-
zung der Städtebauförderung (Baukosten; Ver-
fügungsfonds als Anschubfinanzierung für Akti-
vitäten), von Raummieten und weiteren Finan-
zierungsquellen erarbeiten, dabei mit realisti-
schen Mieteinnahmen kalkulieren
- Akquisition weiterer Sponsoren für eine finanzi-
elle und/oder personelle Unterstützung des Be-
triebs (BASF; Diakonisches Werk; Einsatz von
Personen im Rahmen des Bundesfreiwilligen-
dienstes usw.).
Die protestantische Kirchengemeinde als Eigentümerin
ist grundsätzlich mit einer (Teil-)Nutzung des Gebäu-
des durch öffentliche Angebote einverstanden. Der
Beitrag der Stadt ist der kommunale Eigenanteil an den
Investitionskosten. Vertreter der Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen im Quartier haben
grundsätzliches Interesse an einer Kooperation geäu-
ßert. Der Betrieb der Quartiersmensa ist als Integrati-
onsbetrieb denkbar. Dieses Interesse ist festzuklopfen
und verbindlich durch ein Positionspapier zu sichern
(gemeinsame Zustimmungserklärung, gemeinsames
Eckpunktepapier, Letter of Intent).
Für den Betrieb muss ein Betriebskonzept mit einer fi-
nanziell tragfähigen Konstruktion erarbeitet werden.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muss die Frage be-
antworten, ob genügend Einnahmen oder Fördermittel
generiert werden können, dass die Sach- und Perso-
nalkosten für den laufenden Betrieb gedeckt werden
können und Rücklagen für notwendige Reparaturen
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 17
14. Juli 2016
gebildet werden können, auch wenn die Mieteinnah-
men für das Quartiersbüro auf Dauer wegfallen. Mit der
ADD zu klären ist die Frage, wie erreicht werden kann,
dass die Einnahmen zur Deckung der entstehenden
Betriebskosten verwendet werden dürfen und nicht ge-
gen die Investitionskosten aufgerechnet werden.
Der Verfügungsfonds kann in der Anschubphase ge-
nutzt werden, um kleinere Maßnahmen zu finanzieren,
die zu einer nachhaltigen Verankerung des Nachbar-
schaftszentrums als zentraler Anlaufpunkt im Quartier
beitragen.
Die vorliegenden Absichtserklärungen werden vor Be-
ginn der eigentlichen Projektplanungs- und Umset-
zungsphase in verbindliche vertragliche Vereinbarun-
gen überführt, die auch Aussagen zur Finanzierung der
Investitionskosten, des Betriebes und der laufenden
Kosten durch die Nutzer umfassen.
Projektplanung und -umsetzung:
Die baulich-investiven Maßnahmen, die eine langfris-
tige Nutzung des Gebäudes als Nachbarschaftszent-
rum ermöglichen, müssen nach den heutigen Kenntnis-
sen mindestens folgende grundlegenden Sanierungs-
und Modernisierungsarbeiten umfassen:
- barrierefreier Zugang zu den Gebäudeeingän-
gen auch im Untergeschoss
- barrierefreie und behindertengerechte Sanitär-
anlagen im OG des Gebäudes
- Einbau einer neuen Küche, die der Funktion ei-
ner möglichen Quartiersmensa gerecht werden
kann. Bei größerem Bedarf würde ein zusätzli-
ches Investment erforderlich werden.
- Weitere Sanierungsmängel bzw. baulichen Ein-
griffe sind im Rahmen der Machbarkeitsstudie
und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu ermitteln
und kalkulieren und in eine Prioritätenfolge zu
bringen.
Auf der Basis der Ergebnisse der Machbarkeits- und
Wirtschaftlichkeitsstudie ist das grob vorliegende in-
haltliche Profil des Nachbarschaftszentrums ein-
schließlich Raumprogramm durch die beteiligten Stel-
len (Fachämter der Stadtverwaltung, Träger, Kirche) zu
konkretisieren. Daraufhin ist ein architektonischer Ent-
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 18
14. Juli 2016
wurf und einer konkrete Bauentwurfsplanung mit Kos-
tenberechnung bis zur Genehmigungs- und Ausfüh-
rungsplanung (Leistungsphase 3 und 4 HOAI) für den
Um- und/oder Anbau des Gebäudes zu erarbeiten.
Während der folgenden Leistungsphasen (Vergabe,
bauliche Ausführung, Lph. 5-8 HOAI) werden die Orga-
nisations- und Betriebsstrukturen unter Einbeziehung
des dann bereits feststehenden Managements konkre-
tisiert.3
PROJEKTTRÄGER UND
AKTEURE
Die Planung und Realisierung des Nachbarschaftsze-
ntrums ist ein komplexer Prozess, der nicht einzelnen
Akteuren auf der Arbeitsebene überlassen werden
kann. Erfolgsfaktoren dieses Planungsprozesses sind:
- ressortübergreifende sozialraumorientierte In-
tegration der Fachämter bei der Planung
- fachpolitische Expertise und Bereitschaft zur
Mittelbündelung
- Quartierszentrum mit interdisziplinärem An-
spruch konzeptionell entwickeln
- kooperative Gestaltung des Planungsprozes-
ses
- gemeinsame Zielsetzungen mit Vereinbarun-
gen zum Finanzierungsmodell zwischen den
Angebotsträgern und sonstigen Kooperations-
partnern
- Erstellung eines langfristigen Finanzierungs-
konzeptes.
Ev. Kirche / Vereine und Institutionen sowie weitere Ak-
teure im Quartier (Wichern-Institut, Kinderzentrum Lud-
wigshafen und/oder Lebenshilfe als denkbare Betrei-
ber) sollten gemeinsam als Projektträger fungieren. Die
Organisationsform, beispielsweise der Zusammen-
schluss zu einem Verein, gilt es im Zuge der weiteren
Projektentwicklung zu konkretisieren.
Der Anschub zur Erstellung der Machbarkeitsstudie
und Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte durch die
Stadt Ludwigshafen bzw. das Quartiersmanagement
gegeben werden. Hierzu ist mit Hilfe einer Ausschrei-
bung zeitnah ein Büro oder eine Arbeitsgemeinschaft
3 siehe vertiefend z.B. Freie und Hansestadt Hamburg: Quartierszentren in Gebieten der Integrierten Stadt-entwicklung. Hamburg, 2013, dort auch hilfreiche Checklisten für die Projektentwicklung im Anhang
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 19
14. Juli 2016
zu suchen, das die notwendigen planerischen, ökono-
mischen und organisatorischen Kompetenzen auf-
weist.
In der Bauphase sollte möglicherweise auf einen Bau-
träger für die professionelle Bauleitung zurückgegriffen
werden.
Die Vertragswerke sollten durch den Justitiar der Stadt
erarbeitet oder zumindest geprüft werden.
PROJEKTKOSTEN Wirtschaftlichkeitsbetrachtung inkl.
Leistungsphase 1-2: 50.000 €
Bauliche Maßnahmen: 200.000 €
(Schätzung, erst nach Abschluss der Wirtschaftlich-
keitsbetrachtung konkret zu bestimmen).
Finanzierung:
Zu klären ist, unter welchen vertraglichen Bedingungen
(ergänzend Grundbucheintrag dinglicher Rechte) Städ-
tebaufördermittel in Gebäude im Eigentum der Kirche
eingesetzt werden dürfen und wie erreicht werden
kann, dass Mieteinnahmen für den laufenden Betrieb
und die Instandhaltung verwendet werden können.
Über die öffentlichen Mittel und die zu generierenden
Mieteinnahmen hinaus sollte versucht werden, private
Sponsorengelder zu akquirieren. Denkbar ist die Betei-
ligung eines freien Trägers an den Baukosten, der die
mögliche Quartiersmensa betreibt. Spenden könnten
von Stiftungen, Unternehmen und/oder sonstigen pri-
vaten Spendern eingeworben werden. Einen Beitrag zu
den Kosten des Betriebs sollten alle Einrichtungen ein-
schließlich der Fachbehörden leisten, die das Gebäude
hinterher nutzen.
PROJEKTLAUFZEIT Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: 2016
Bauliche Umsetzung: 2018 – 2019
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 20
14. Juli 2016
3.3.5 Nachfragegerechte Gestaltung des Abenteuerspielplatzes für Kleinkinder
PROJEKTZIEL Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Infra-
struktur für Familien mit Kleinkindern im Quartier
zu verbessern.
PROJEKTBESCHREIBUNG
Auf der Stadtteilkonferenz äußerten die Bürge-
rinnen und Bürger Handlungsbedarf im Bereich
der Spielmöglichkeiten für Kleinkinder auf dem
Abenteuerspielplatz. Der ASP übernimmt auf-
grund des vielfältigen Angebotes für Kinder zwi-
schen 0 und 14 Jahren eine wichtige Rolle im
Quartier, die es auch weiterhin zu stärken und zu
fördern gilt.
Der Abenteuerspielplatz (ASP) in Oggersheim-
West ist eine offene Kinder- und Jugendeinrich-
tung der Stadt Ludwigshafen in Kooperation mit
einer Bürgerinitiative. Zielgruppe sind Kinder und
Jugendliche im Alter von 0 bis 14 Jahren. Der
ASP bietet Stadtkindern, die überwiegend aus
dem Programmgebiet Oggersheim-West kom-
men, die Möglichkeit vielfältige Erfahrungen mit
Umwelt und Natur zu machen, und verzeichnet
eine steigende Besuchernachfrage aus dem
Programmgebiet.
Für Eltern mit Kleinkindern von 0-6 Jahren gibt
es einen abgetrennten Kleinkindbereich aus den
90er Jahren, der nur in Begleitung mit einem Er-
wachsenen besucht werden kann. Aufgrund der
Enge des Platzes drängen Eltern mit ihren Klein-
kindern in die Bereiche für ältere Kinder. Beson-
ders an der beliebten Matsch-Anlage auf dem
Bauspielplatz kommt es zu Konflikten zwischen
älteren Kindern und Kleinkindern bzw. deren El-
tern. Auf Grund der hohen Frequentierung ist es
daher erforderlich den Bereich auf dem ASP zu
vergrößern und neu zu gestalten.
Um diesem Bedarf nachzukommen, die Konflikte
zu entzerren und die Attraktivität des Standortes
zu stärken, sieht die Planung in Abstimmung mit
der Bürgerinitiative Abenteuerspielplatz Oggers-
heim e.V. vor, den Kleinkinder-Spielplatz zu ver-
größern und eine Wasser-Matsch-Anlage zu in-
stallieren.
Quelle: FIRU mbH, 2015
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 21
14. Juli 2016
Für die Entwicklung der Kinder sind Erfahrungen
mit der Natur, mit den Elementen Wasser und
Sand sehr wichtig. Den Kindern soll die Chance
gegeben werden, sich viel zu bewegen, ihre Mo-
torik zu entwickeln, ihre Umwelt zu entdecken
und altersgerecht spielen zu können, denn durch
das Erleben und den Umgang mit natürlichen
Elementen wird der Sinn für die Natur gestärkt.
Dadurch, dass das Spielen an der Matsch-An-
lage nur mit mehreren Kindern richtig funktio-
niert, wird zudem soziales Verhalten eingeübt.
Das neu zu gestaltende Areal sollte folgende
Einrichtungen beinhalten:
Wasserpumpe mit verschiedenen Was-
serbecken
Sandbagger
Bespielbares Boot
Sitzmöglichkeiten für Eltern.
PROJEKTTRÄGER UND AKTEURE Stadtverwaltung / Bürgerinitiative Abenteuer-
spielplatz Oggersheim e.V.
PROJEKTKOSTEN 35.000 €
PROJEKTLAUFZEIT Jahresantrag 2018
Durchführung 2019
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 22
14. Juli 2016
3.3.6 Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften
PROJEKTZIEL Grundlegende Zielsetzung ist die nachhaltige
Vernetzung und Kooperation zwischen den Woh-
nungsbaugesellschaften sowie den vor Ort täti-
gen und lebenden Akteuren vor dem Hintergrund
der weiterhin notwendigen Sanierungsmaßnah-
men in großen Teilen des Wohnungsbestandes.
PROJEKTBESCHREIBUNG
Die Einführung eines runden Tisches wurde be-
reits im vergangenen IHK als Maßnahme festge-
setzt, jedoch bisher nicht umgesetzt.
Trotzdem ist es aus gutachterlicher Sicht ratsam
und empfehlenswert, die Einführung eines sol-
chen runden Tisches zwischen Wohnungsbau-
gesellschaften, der Stadt Ludwigshafen sowie
Akteuren des Programms „Soziale Stadt“ zur
Verbesserung und Verstärkung der quartiersbe-
zogenen Kooperation weiter anzustreben. Ziel
sollte es sein, durch die Einführung eines „Run-
den Tisches“ wesentliche Aufwertungserfolge im
Wohnumfeld als auch im sozialen Umfeld hervor-
zurufen. Die Wohnungsbaugesellschaften haben
einen großen Einfluss auf das soziale Gefüge,
speziell in Oggersheim-West auch aufgrund der
Vielzahl an Geschosswohnungsbau auch auf die
Attraktivität des Wohnumfeldes. Im Gesamtkon-
text förderfähiger Maßnahmen spielt dieser As-
pekt zwar eine deutlich untergeordnete Rolle,
sollte trotzdem verfestigt und umgesetzt werden
Aus Sicht der Gutachter wird empfohlen, eine
spezielle Arbeitsgruppe zum gegenseitigen Inte-
ressensaustausch zu bilden. Ebenso sollten die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger in mögliche
Planungen einbezogen werden, um deren Wün-
sche und Bedürfnisse aufgreifen zu können.
PROJEKTTRÄGER UND AKTEURE Stadtverwaltung / Quartiersmanagement / Woh-
nungsbaugesellschaften
PROJEKTKOSTEN kostenneutral
PROJEKTLAUFZEIT Jahresantrag 2017
Durchführung 2018-20
Quelle: FIRU mbH, 2015
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 23
14. Juli 2016
3.4. Rahmenplan zur künftigen Programmumsetzung
Der nachfolgende Rahmenplan für das Programmgebiet Oggersheim-West dient der über-
sichtlichen Zusammenfassung aller angestrebten Erneuerungs- und Aufwertungsmaßnah-
men, die räumlich zu verorten sind. In diesem Sinne stellt das Konzept eine Zielplanung mit
Planungsgrundsätzen dar. Mit dem Rahmenplan können so die funktionalen Vernetzungen
der Einzelmaßnahmen dargestellt und ihre Zuordnung und Verträglichkeit untereinander über-
prüft werden. Fachlich-inhaltliche Grundlagen ergeben sich sowohl aus der Bestandsauf-
nahme als auch der Bewertung der Ergebnisse aus den Akteursgesprächen und der Stadtteil-
konferenz.
Allgemein betrachtet, sollen die zielgerichteten Maßnahmen und deren Umsetzung dazu die-
nen, die beschriebenen Defizite und Probleme, die im Quartier Oggersheim-West weiterhin
vorherrschen, auszugleichen und das Quartier nachhaltig aufzuwerten und zu einem attrakti-
ven und lebendigen Ort werden zu lassen. Der Rahmenplan zeigt die Gesamtheit, der diesen
Zielen dienenden Maßnahmen auf und verdeutlicht die Verzahnung von investiven Maßnah-
men und sozialen Einrichtungen. Im Rahmenplan wird weitergehend die Verknüpfung zwi-
schen neuen bzw. fortgeschriebenen und bereits durchgeführten Maßnahmen gekennzeich-
net. Dies dient der Darstellung und funktionalen Verknüpfung aller Maßnahmen, die in Og-
gersheim-West unter der Städtebauförderung der Sozialen Stadt zu einer Aufwertung des
Quartiers sowie zu einem nachhaltigen Gesamtkonzept beigetragen haben.
Die zeichnerische Darstellung erfolgt im Originalmaßstab 1:2.0004 entsprechend abstrahiert
und wird durch die nachfolgende textliche Erläuterung einzelner Maßnahmen ergänzt. Die ge-
nannten Maßnahmen haben ebenso wie der Rahmenplan einen längerfristigen Planungs- und
Umsetzungshorizont. Dieser reicht mindestens bis ins Jahr 2022, eher darüber hinaus.
4 Der in diesem Bericht enthaltene DIN A 3 Ausdruck ist unmaßstäblich verkleinert.
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
OggersheimOggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Oggersheim
Studernheim
Studernheim
Studernheim
Mittagsweiden
auf die Otterwiesen OtterwiesenDritte Gewanne
Vierte Gewanne oder
1.Langgewanne
Graben
Graben
Teich
Teich
Teich
Teich
Teich
Teich
Graben
Graben
Gra
ben
Graben
Graben
Gra
ben
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Gra
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Mitt
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Affengraben
Brückelgraben
Affengraben
Brückelgraben
Hedy-
Erlenkötter- | | Haus | |
Neuapost.
Kirche | |
KiTa
Reha.-
Zentrum | |
Förder-KiTa
KiTa
Langgewann-
schule | |
Wichern-
Werkstätten | |
Wohnstift | |
Christ-
König- | | Kirche | |
Tagesförderstätte
Hallenbad
Sporthalle
KiTa
DRK
KiTa
Sporthalle
Adolf-Diesterweg-
Realschule plus | |
KiTa
Markusk.
Comeniusk.
Sporthalle
Integrative-
KiTa | |
Sen.wohnhs.
E. Lorenz
Zentrum fürKörperbehinderte | |
Trauer-
halle | |
IGS
Ernst Bloch | |
KiTa
ev.
Gemeinde- | |
zentr. | |
Sporthalle
Schillerschule
Schiller-
haus | |
Rabensteinstraße
Ruc
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mer
Straß
e
Fröbelstraße
Maria - Stuart - Straße
Thomas-Mann-Straße
Matthäus - V
ogel - Straß
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Martha-Saalfeld-Straße
Com
eniusstraße
Philipp-S
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traße
Friedrich-Bassemir-Straße
Friedrich - von - B
odelschwingh -S
traße
Haardtstraße
Berto
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Schieß
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arlos - Straße
Studernheimer Stra
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Keltenstraße
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Philipp-Scheidemann-Straße
Kreuzgasse
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traße
Dalbergstraße
Wanderstraße
Gaustraße
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l-Loc
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Alfred - Brehm - S
traße
Kurze Gasse
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Saalestraße
Mörikestraße
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Dürkheimer Straße
Friedrich-N
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ße
Hölderlinstraße
Hedwig-Laudien-Ring
Andreas-Streicher-Straße
Bachgasse
Walther - Rathenau - Straße
Comeniusstraße
Langgewannstraße
Adolf - D
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Wanderstraße
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Heinrich-Brüning-Straße
Raiffeisenstraße
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Lessingstraße
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Königsplatz
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Wilhelm - Busch - Straße
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Spielplatz
Bolzplatz
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Sportplatz
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Dressurplatz
Spielplatz
Spielplatz
Bolzplatz
Spielplatz
Spielplatz
Spielplatz
Kleingartenanlage Brückelgraben
Spielplatz
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Erdhalde
Unland
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Backsteinweiher
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Programmgebiet
Quartiersbedeutsame
Spielplätze und -flächen
hier: Spielplatz
hier: Bolzplatz / Volleyballfeld
Quartiersbedeutsame
Grünflächen
Soziale Einrichtungen
Maßnahmenkatalog IEK 2015:
Nachbarschaftszentrum Oggersheim-West
Querungshilfe Comeniusstraße im Bereich der IKTS
Barrierefreie Gestaltung des Kreuzungsbereiches
Comeniusstraße / Raiffeisenstraße / Berthold-Brecht-Straße
Nachfragegerechte Neugestaltung der Spielanlagen
für Kleinkinder
Räumliche Öffnung Adolf-Diesterweg-Realschule Plus
Bereits durchgeführte Maßnahmen:
Neubau-/ Umbaumaßnahmen
Kinderspielplatz
Schulhof-/ Kitaumgestaltung
Bolzplatz / Volleyballfeld
Gestaltung Unterführung
M 1 : 2.000
www.firu-mbh.de
und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH
Stand: 01. Februar 2016
Integriertes EntwicklungskonzeptSoziale Stadt Oggersheim - West
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 25
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4 ORGANISATION UND PROGRAMMSTEUERUNG
4.1. Quartiersmanagement
Im Programmgebiet Oggersheim-West wurde ein Quartiersmanagement mit einer vollen Stelle
(Quartiersmanager) und einer halben Verwaltungsstelle installiert. Die Aufgabenstellung des
Quartiersmanagements hat sich mit fortschreitender Programmumsetzung verändert. In der
Anfangsphase der Förderung lag der Schwerpunkt der Aufgaben darauf, die relevanten Ak-
teure im Quartier zu vernetzen, eine Brücke zwischen Quartiersbevölkerung, Akteuren und
Stadtverwaltung herzustellen, das Programm „Soziale Stadt“ bei der Bevölkerung bekannt zu
machen und die Umsetzung der ersten Projekte zu begleiten. In der Zwischenzeit hat das
Quartiersmanagement durch seine vielfältigen, öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten zu einer
sehr guten Vernetzung der sozialen Akteure im Programmgebiet und einer Verankerung des
Programms im Bewusstsein der Bevölkerung beigetragen. Zahlreiche investive Maßnahmen
sind abgeschlossen. Durch die Unterbringung des Büros des Quartiersmanagements im
Comeniuszentrum ist eine enge Verknüpfung mit den Trägern und Einrichtungen entstanden,
die dort Angebote für die Bevölkerung vorhalten (z.B. der Verein El-ele).
Das Quartiersmanagement ist deshalb jedoch nicht überflüssig geworden. Vernetzung und
Öffentlichkeitsarbeit sind Daueraufgaben: inhaltlich, weil immer neue Problemlagen zu bewäl-
tigen sind, institutionell, weil verantwortliche Personen bei den sozialen Trägern wechseln, und
in Bezug auf die Wohnbevölkerung, weil hier ebenfalls eine teilweise nicht unerhebliche Fluk-
tuation festzustellen ist. Langfristiges Ziel des Programms „Soziale Stadt“ in Oggersheim West
ist es, stabile selbst tragende Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements aufzubauen,
die ohne städtische Anleitung auskommen. Dieses Ziel ist aber noch nicht erreicht. Die hohe
Akzeptanz der Aktivitäten des Quartiersmanagements hat zu der Projektidee eines Nachbar-
schaftszentrums geführt, das auch nach dem Auslaufen der Städtebauförderung eine Anlauf-
stelle für die Bevölkerung mit zahlreichen sozialen und kulturellen Angeboten sein soll (siehe
oben, Maßnahmenbeschreibung). Das Quartiersmanagement sollte in der Planung und Vor-
bereitung dieses höchst anspruchsvollen Projekts eine zentrale Rolle als Manager, Vermittler
und Koordinator zwischen den beteiligten privaten, städtischen und sonstigen institutionellen
Akteuren spielen. Der Fokus der Aufgabenstellung wird sich in der verbleibenden Programm-
laufzeit daher etwas verschieben und insbesondere auf die folgenden Aufgaben gerückt wer-
den:
- Aktive Rolle bei der Planung des Nachbarschaftszentrums spielen (Trägersuche, Su-
che von Mietern/Nutzern, Abstimmung und Koordination zwischen Stadt, Kirche, Pla-
nern und Nutzern)
- Erhalt und Vertiefung der Akteursnetzwerke im Programmgebiet mit dem Ziel, aktive
Personen zu identifizieren, die die Netzwerke und deren regelmäßige Abstimmung
nach Auslaufen der Städtebauförderung weiter betreuen
- weitere Abstimmung der öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der verschiedenen sozi-
alen Träger im Quartier
- Unverändert: Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen; Öffentlichkeitsarbeit,
Pressearbeit
- Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und Quartier
- Begleitung der Umsetzung der verbleibenden investiven Projekte.
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 26
14. Juli 2016
Die erfolgreiche Betreuung des Programmgebiets durch das Quartiersmanagement sollte im
bisherigen Umfang fortgeführt werden. Dazu gehören ein Quartiersmanager mit einer vollen
Stelle, eine halbe Verwaltungsstelle sowie ein Quartiersbüro als Anlaufstelle für die Bevölke-
rung im evangelischen Gemeindezentrum in der Comeniusstraße. Zur Durchführung dieser
Aufgaben sollte das Quartiersmanagement mit seiner jetzigen personellen Ausstattung noch
zwei weitere Jahre nach Abschluss der übrigen investiven Maßnahmen bis 2022 beibehalten
werden. Die Aufgabenstellung in dieser Verstetigungsphase nach 2020 wird sich weitgehend
auf die Mitarbeit beim Aufbau und dem Management des Nachbarschaftszentrums bzw. der
Unterstützung von dessen Management verlagern. Arbeitsumfang, Organisationsform, Trä-
gerstruktur und Finanzierung des Managements des Nachbarschaftszentrums sind zurzeit
noch nicht abschließend festgelegt. Denkbar ist durchaus auch, dass das heutige Quartiers-
management in Zukunft diese Aufgaben übernimmt. Der zeitliche Aufwand könnte möglicher-
weise geringer sein als bei den heutigen Aufgaben des Quartiersmanagements; dies ist jedoch
im Verlauf der konkreten Projektplanung zu präzisieren. Die Personalkosten des Manage-
ments des Nachbarschaftszentrums sind nach dem endgültigen Auslaufen der Städtebauför-
derung durch den Betrieb zu erwirtschaften oder durch Beiträge der Nutzer, Spenden und
andere Fördergelder. Des Weiteren sollen langfristig die Aufgaben des Quartiermanagements
durch bürgerschaftliche Kooperationsstrukturen übernommen werden. Diese sind durch den
Quartiersmanager zu aktivieren (vgl. hierzu die Ausführungen unter Kapitel 4.2).
4.2. Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ verfolgt einen integrativen, beteiligungsorien-
tierten Förderansatz. Der Grundbaustein der Aktivierung und der dauerhaften Beteiligung er-
weist sich hierbei als Schlüsselelement für die Programmumsetzung. Die im Zuge der Fort-
schreibung durchgeführte Stadtteilkonferenz eröffnete den Bürgerinnen und Bürgern die Mög-
lichkeit, sich aktiv und frühzeitig an der Mitgestaltung der künftigen Programmumsetzung zu
beteiligen. Die hiermit langfristig verfolgten Ziele umfassen zum einen die Steigerung des zi-
vilgesellschaftlichen Engagements und zum anderen die eigenständige Organisation sich
selbsttragender Strukturen. Für die weitere Programmumsetzung und die nachhaltige Verste-
tigung werden für das Programmgebiet folgende Empfehlungen im Sinne einer umfassenden
Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung getroffen:
Die grundlegende Basis bildet der Baustein der Information. Hierbei ist es aus gutachterlicher
Sicht zunächst erforderlich, eine konkrete Auswahl an sog. Distributionskanälen zu treffen, um
die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle und abgeschlossene Entwicklungen zu informieren.
Hierzu wird empfohlen, halbjährliche Informationsveranstaltungen abzuhalten, welche die
maßnahmenbezogenen Entwicklungen im Programmgebiet informativ aufbereiten und dar-
stellen sollen. Gleichzeitig wird hierdurch das Ziel verfolgt, mehr Akzeptanz zu schaffen und
mögliches Interesse zu generieren. Ergänzt werden die bürgerbeteiligenden Informationsver-
anstaltungen durch Stadtteilrundgänge mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, um vor
allem die baulich-investiven Entwicklungen in den Fokus zu rücken. Das Quartiersmanage-
ment nimmt hierbei eine aktivierende, organisierende sowie koordinierende Rolle ein.
Zur Verstetigung von bürgerschaftlichen Kooperationsstrukturen über die Programmlaufzeit
hinaus, sind aus gutachterlicher Sicht folgende Bausteine zu empfehlen:
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 27
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- Die direkte Ansprache durch das Quartiersmanagement, um weitere Personen- bzw.
Bevölkerungsgruppen zu erschließen und aktiv in die quartiersbezogene Entwicklung
einzubinden: Das Quartiersmanagement fungiert hierbei aktivierend sowie prozessbe-
gleitend und hat die grundlegende Aufgabe, Akteure zu identifizieren sowie deren Zu-
sammenschluss zu fördern. Hierzu zählen vor allem, die bereits im Quartier bestehen-
den Initiativen und Einrichtungen.
- Aufbauend auf diesem ersten Mobilisierungsbaustein müssen konkrete Anlässe für
Folgekontakte geschaffen werden. Die Gewährleistung einer stetigen Ansprechbarkeit
wird bereits durch das im Quartier ansässige Quartiersmanagement abgedeckt und
soll aus gutachterlicher Sicht über die Programmlaufzeit hinaus, wie bereits beschrie-
ben, bestehen bleiben.
- Zur Verstetigung der bürgerschaftlichen Kooperation muss die Form der Zusammen-
arbeit gewählt und umgesetzt sowie geeignete Kommunikationsplattformen gebildet
werden. Hierzu wird empfohlen, Quartiersgespräche zu aktuellen Themen im Quartier
zur thematischen Einbindung von interessierten Bewohnern zu bilden, die sich regel-
mäßig treffen und austauschen. Auch hier bedarf es bis zur eigenständigen Organisa-
tion der prozessbegleitenden Hilfe durch das Quartiersmanagement, im Sinne von Ko-
ordination und Aufgabenverteilung sowie der Organisation der Treffen. Sowohl die Ei-
nigung zur weiteren Zusammenarbeit als auch die Ergebnisdokumentationen sollten
schriftlich fixiert werden, um eine grundlegende Bindung zu gewährleisten. Des Weite-
ren ist es zu empfehlen, über Zusammenschlüsse und bevorstehende Treffen, öffent-
lich zu informieren.
- Nach einer erfolgreichen Aktivierung von Zusammenschlüssen gilt es, die eigenstän-
dige Organisation zu etablieren, z.B. als Bürgerverein oder durch Bildung eines Quar-
tiersrates. Hierzu wird empfohlen, die Kooperation von zwei bis drei Akteuren zu fokus-
sieren, die institutionell und als Person die Verantwortung für den quartiersbezogenen
Entwicklungsprozess übernehmen. Im Sinne der Aktivierung sollen diese Personen
dann die bisherigen Aufgaben des Quartiersmanagements teilweise übernehmen und
durch den „Kontakt auf Augenhöhe“ direkte Ansprachen zur weiteren Akteurseinbin-
dung vollziehen. Der Leistungsumfang kann hierbei nicht dem eines professionellen
Quartiersmanagements entsprechen, sondern sollte im Rahmen der privaten Möglich-
keiten realisiert werden. Hierzu könnten feste Sprechstunden oder terminierte Treffen
eingerichtet und abgehalten werden. Der „verlängerte Arm“ zu den im Quartier beste-
henden Institutionen dient gleichzeitig als Multiplikatoreffekt, dies bedeutet, dass die
Einrichtungen weitergehend aktiv in den Prozess des Quartiersmanagements einge-
bunden werden sollen. Das weitere Bilden von Arbeitskreisen und der Entwicklung ge-
meinsamer Visionen und Ziele bildet den Grundstein für eine langfristige Verstetigung
des bürgerschaftlichen Zusammenwirkens.
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 28
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4.3. Verfügungsfonds
Die Mittel aus dem Verfügungsfonds werden im Quartier Oggersheim-West für Sachkosten
der Beteiligungsprojekte eingesetzt, die nicht anderweitig finanziert werden können. Ein Bür-
gerforum zur Verwaltung der Mittel wurde bisher nicht eingerichtet, weil die demokratisch ge-
wählten Ortsbeiräte in den Stadtteilen selbst kein Budget verwalten und es dort nicht vermit-
telbar ist, dass Bürgerinnen und Bürger aus einem Wohnquartier über öffentliche Gelder ent-
scheiden sollen. Den eigentlichen Zweck, als Beteiligungsinstrument für eigenverantwortliches
Handeln, erfüllt der Verfügungsfonds damit nicht. Die Stadt kann so jedoch erwünschte Klein-
projekte und deren Fortführung durch andere Ressourcen anstoßen. Vorteil dieser Vorgehens-
weise ist die Vermeidung von Mitnahmeeffekten, d.h. an sich unnötigen Projekten, die nur
wegen der Verfügbarkeit von Fördermitteln durchgeführt werden.
Aus gutachterlicher Sicht ist die Verwendung des Verfügungsfonds zur stärkeren Einbindung
der Quartiersbürgerinnen und -bürger angedacht, diese Zielsetzung entspricht auch der Ver-
waltungsvereinbarung zur Städtebauförderung. Daher wird empfohlen, den Verfügungsfonds
zukünftig auch unter den Prämissen der notwendigen Verstetigung der geplanten Maßnahmen
sowie unter dem Aspekt der zu steigernden Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung entspre-
chend der Verwaltungsvereinbarung einzusetzen. Dabei finanziert sich der Verfügungsfonds
im Wesentlichen nach folgendem Schema: bis zu 50% aus Mitteln der Städtebauförderung
von Bund, Ländern und der zuständigen Gemeinde sowie mindestens zu 50% aus Mitteln von
Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften als auch Finanzmittel von Privaten oder
zusätzlichen Mitteln der Gemeinde. Die Fonds im Programm der Sozialen Stadt können in
besonderen Einzelfallentscheidungen auch bis zu 100% aus Mitteln der Städtebauförderung
finanziert werden.5
„Mit dem Instrument des Verfügungsfonds steht ein hoheitliches Anreizinstrument für die ko-
operative Unterstützung der Städtebauförderprogramme zur Verfügung, das die folgenden
Ziele verfolgt:
- Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und
die Entwicklung zentraler Stadtbereiche
- Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in den
Stadt- und Ortsteilzentren sowie in anderen Fördergebieten
- Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner
- Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung
- Flexible Umsetzung „eigener“ Projekte in Gebieten der Städtebauförderung.“6
Der bisher eingerichtete Verfügungsfonds soll im Sinne der Fortschreibung des Integrierten
Entwicklungskonzeptes weitergeführt und zielgerichtet eingesetzt werden. Neben der Anreiz-
funktion ist die meist zeitgleich einsetzende Anschub- bzw. Aktivierungsfunktion hervorzuhe-
ben. Die Umsetzung bestimmter Projekte, wie der nachhaltigen Verstetigung des Nachbar-
5 Vgl. Verwaltungsvereinbarung 2014, Artikel 9. 6 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Internetseite www.staedtebaufoer-
derung.info, Erläuterungen zum Einsatz des Verfügungsfonds, eingesehen am 10.12.2015
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 29
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schaftszentrums, kann hierbei zu Projektbeginn unterstützt werden. Die durch den Verfü-
gungsfonds hervorgerufene Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern erhöht auch bei Aus-
laufen des Programms die Mitwirkungsbereitschaft und Einbringung von ehrenamtlichen Ka-
pital. Dies wurde ja bereits bei den „Stärken vor Ort“ und den LOS-Projekten erfolgreich im
Quartier umgesetzt. Hierbei wurden ebenfalls Begleitgremien aus Bürgerschaft, Verwaltung
und Politik eingesetzt, um die Projekte von Beginn an zu begleiten. Auch im Verfügungsfonds
bestimmt ein derartig zusammengesetztes Gremium über die Mittelvergabe, die Ortspolitik
(hier der Ortsbeirat) ist dabei der entscheidende Motor. Der Gesamtetat für den Verfügungs-
fonds wurde jährlich auf 15.000 € festgelegt und bemisst sich für den Programmlaufzeit von
2015 bis 2020 (siehe Kosten- und Finanzierungsübersicht).
4.4. Monitoring und Evaluation
Das Grundgesetz hat eine Evaluierungspflicht für die Städtebauförderung festgelegt (Art. 104b
Abs. 2 GG). Obwohl diese in erster Linie auf Bundes- und Länderebene umgesetzt wird, sind
Evaluierungen als Instrument für Qualitätsmanagement und Politiksteuerung auch auf kom-
munaler Ebene von hoher Bedeutung.
Ziel einer Evaluierung auf Quartiersebene ist es,
- den Umsetzungsstand anhand der Outputs und Ergebnisse der bisherigen Programm-
umsetzung zusammenfassend darzustellen,
- die Zielerreichung anhand der im Integrierten Entwicklungskonzept formulierten Ziele
und der übergeordneten Programmziele zu bewerten,
- den verbleibenden Handlungsbedarf festzustellen und
- eine Strategie zum nachhaltigen Erhalt der erreichten Verbesserungen und Strukturen
zu erarbeiten.
Es wird vorgeschlagen, einmal jährlich anhand des nachfolgend wiedergegebenen Datenge-
rüsts im Lenkungskreis den Umsetzungsstand zu diskutieren und eine Selbstevaluierung an-
hand der Einschätzung der Outputs und Ergebnisse durch das Quartiersmanagement und die
für die Programmumsetzung Verantwortlichen durchzuführen. Bewertungskriterien sollten die
selbst gesetzten Projektziele sein.
Das Programm Soziale Stadt in Oggersheim-West wurde bisher zweimal extern evaluiert, zu-
letzt als Grundlage dieser Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts. Die Evalua-
tionen dienten der Bewertung und Korrektur des Programms für die verbleibende Programm-
laufzeit. Eine weitere Evaluierung zur rückblickenden Bewertung des gesamten Programms
sollte vorgenommen werden, wenn die im vorliegenden Konzept geplanten Maßnahmen weit-
gehend umgesetzt sind, spätestens in vier bis fünf Jahren.
Die Stadt Ludwigshafen pflegt ein Monitoringsystem kleinräumiger sozioökonomischer Kon-
textdaten und programmspezifischer Informationen zu den Soziale-Stadt-Maßnahmen als
Grundlage für die Evaluationen. Hierdurch können sozialräumliche und ökonomische Entwick-
lungen im Quartier im Vergleich zur gesamtstädtischen Ebene beobachtet und analysiert wer-
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 30
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den. Darüber hinaus ist die Dokumentation von Gebietsentwicklungen auf Basis eines sozial-
räumlichen Monitorings eine wichtige Hilfestellung bei Überlegungen zur Verstetigung des bis-
her Erreichten.7
Für eine belastbare Evaluation wie oben skizziert, wird folgendes Datengerüst für das Pro-
grammgebiet und die Gesamtstadt benötigt:
Tabelle 1 : Datengerüst für das Monitoring und die Evaluation
Kriterium Indikator Ausprägung Zeitpunkt
Demografie und
Sozialstruktur
Personen nach Staatsbürger-schaft
Deutsche
Ausländer
Doppelstaatler
jährlich 31.12.
Personen nach Altersklassen, davon Ausländer
0 bis unter 18
18 bis unter 30
30 bis unter 60
60 und älter
jährlich 31.12.
Haushalte gesamt
HH mit Kindern
darunter. HH mit Alleinerzie-henden
jährlich 31.12.
Beschäfti-gung
Sozialversicherungspflichtig Be-schäftigte am Wohnort
Anzahl gesamt
davon Frauen
jährlich
Arbeitslosig-keit
Arbeitslose Anzahl gesamt
Arbeitslosenquote
darunter: Frauen
Ausländer
unter 25-Jährige
Langzeitarbeitslose
jährlich
Sozialstruktur Sozialleistungen: Bezieher von ...
... Leistungen nach SGB II
... darunter unter 15 Jahren
Grundsicherung im Alter
jährlich
Gebietsgröße Hektar falls geändert
Wohnungs-markt
Anzahl Wohnungen gesamt
davon Sozialwohnungen
aktuell
7 vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Internetseite www.staedte-baufoerderung.info, Erläuterungen zu den instrumentell-strategischen Handlungsfeldern des Programms Soziale Stadt, eingesehen am 7.12.2015
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 31
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Nahversor-gung
Einzelhandelsbestand aktuell
Soziale Infra-struktur
Vollzogene und geplante Verän-derungen gegenüber letzter Eva-luation
aktuell
Städtebau Bauliche Veränderungen im Pro-grammgebiet gegenüber letzter Evaluation
konkrete Planungen
Programm-umsetzung
Input je Maßnahme/Projekt Gesamtkosten jährlich
Output je Maßnahme/Projekt Materieller Output der Maß-
nahme, wenn messbar, be-ziffern
nach Abschluss
Ergebnis, ggf. Wirkung Qualitative Einschätzung,
wenn messbar, beziffern nach Abschluss
Änderungen der Maßnahmen-planung
Beschreibung
Gründe
4.5. Zukünftige Struktur der Programmsteuerung und Prozessbegleitung
Neben dem im Quartier ansässigen Quartiersmanagement gehört eine zielorientierte, ressort-
übergreifende Programmsteuerung und Prozessbegleitung in der Stadtverwaltung zum unver-
zichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Programms Soziale Stadt. In der Praxis geht es
darum, die ämterübergreifende Zusammenarbeit auf der Verwaltungsebene zu koordinieren,
beispielsweise in Form einer Arbeitsgruppe sowie eine quartiersbezogene Bündelung von
Fachwissen und finanziellen Ressourcen herbeizuführen. Diese Aufgabe ist in der Steue-
rungsabteilung von Dezernat 5 (Soziales, Integration, Sport) angesiedelt. Die Planung neuer
Projekte und der Bericht über das laufende Programm in den Programmgebieten erfolgt 2x
jährlich im Lenkungskreis der Stadt Ludwigshafen unter der Leitung des Bürgermeisters. Im
Lenkungskreis sind neben den Vertretern der Stadtratsfraktionen, die Ortsvorsteher der pro-
grammgebiete und alle fachlich beteiligten Ressorts der Stadtverwaltung anwesend. Strategi-
sche Änderungen in der Programmdurchführung werden im Steuerungsteam vorbereitet. Für
die konkreten investiven Projekte werden die betroffenen Fachressorts direkt eingebunden.
Aus gutachterlicher Sicht hat sich diese Struktur bewährt, sodass für die Restlaufzeit des Pro-
gramms keine Änderungsnotwendigkeiten ergeben.
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 32
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4.6. Kosten- und Finanzierungsübersicht
Die nachfolgende und diese Fortschreibung abschließende Kosten- und Finanzierungsüber-
sicht gibt Auskunft über die entstehenden Kosten der Programmumsetzung und deren De-
ckung. Hierzu werden die kalkulierten Kosten der einzelnen Projekte zusammenfassend dar-
gestellt und zeitlich gegliedert. „Eine nachvollziehbare Kosten- und Finanzierungsübersicht ist
eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung. Darüber
hinaus dient sie der Koordination von Investitionen während der gesamten Umsetzung.“8 Die
Kosten- und Finanzierungsübersicht ist hierbei grundsätzlich fortlaufend angelegt und im Ver-
lauf der Programmumsetzung kontinuierlich zu prüfen und fortzuschreiben.
Der Kosten- und Finanzierungsplan ist grundlegend nach den Anteilen von Bund/Land und
Stadt aufgeschlüsselt. Die Förderquote bis zum Jahr 2017 ist mit der ADD angestimmt und
beträgt 90/10 (Bund/Land zu Stadt). Ab dem Jahr 2018 wird die Quote auf 80/20 angepasst.
Die nachfolgenden Kalkulationen stellen eine vorläufige grobe Kostenschätzung dar, ohne
dass die Auflistungen bereits die abschließenden Finanzierungsanteile von Bund, Land und
Stadt konkret benennen können. Die aufgeführten Kostenschätzungen dienen als plausible
Anhaltspunkte und werden im Rahmen der Projektentwicklung konkretisiert.
Um einen möglichst großen Effekt für das Programmgebiet zu erzielen, sollen soweit möglich
Synergien in Form der Mittelbündelung mit anderen Förderprogrammen, Projekte etc. genutzt
werden. Speziell im städtebaulichen Bereich sollten die bisher eingesetzten Mittel zukünftig
weitergeführt sowie ausgebaut werden. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Fördermittel
des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz nach dem Wohnungsraumförderungsgesetz
(Bund und Land) sowie um Wohnungsbau- und Modernisierungsförderungsmittel, die bei Sa-
nierungsvorhaben von Wohnungsbaugesellschaften einfließen können. Die Höhe des Verfü-
gungsfonds sollte sich auf jährlich 15.000 € belaufen, ergänzt um Ausgaben für das Quartiers-
management/-büro und Öffentlichkeitsarbeit.
8 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (Hrsg.): Integrierte städtebauli-che Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung, Eine Arbeitshilfe für Kommunen, 2015, S.32.
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016
14. Juli 2016
Kosten und Finanzierungsübersicht IEK Soziale Stadt Oggersheim-West (Stand: Februar 2016; z.T. Schätzungen)
Geplante Maßnahmen Geschätz-
ter Kosten-
rahmen in
€
Kostenaufteilung Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
Zuwen-
dungen
Bund /
Land
Kommu-
naler Ei-
genanteil
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Baulich-räumliche Öffnung /
Aufwertung des Schulhofge-
ländes der Adolf-Diesterweg-
Realschule plus
350.000 € 315.000 € 35.000 €³ - 350.000 € - - - - -
Querungshilfe / Verkehrsbe-
ruhigung Comeniusstraße im
Bereich der Integrativen Kin-
dertagesstätte
25.000 € 22.500 € 2.500 € - - 25.000 € - - - -
Barrierefreiheit im Straßen-
raum
500.000 € 450.000 € 50.000 € - - 250.000 € 250.000 € - -
Nachbarschaftszentrum
Comeniusstraße / Wirtschaft-
lichkeitsstudie
50.000 € 45.000 € 5.000 € - 50.000 € - - - - -
Nachbarschaftszentrum
Bauliche Umsetzung
200.000€ 160.000 € 40.000 € - - 100.000 € 100.000 € - - -
Nachfragegerechte Gestal-
tung des Abenteuerspielplat-
zes für Kleinkinder
35.000 € 28.000 € 7.000 € - - - 35.000 € - - -
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016
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Kosten und Finanzierungsübersicht IEK Soziale Stadt Oggersheim-West (Stand: Februar 2016; z.T. Schätzungen)
Geplante
Maßnahmen
Geschätz-
ter Kosten-
rahmen in
€
Kostenaufteilung Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
Zuwendun-
gen Bund /
Land
Kommuna-
ler Eigenan-
teil
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Runder Tisch mit
Wohnungsbaugesell-
schaften
- - - - - - - - - -
Verfügungsfonds 75.000 € 67.500 €
27.000 € aus
den Jahren
2016/17
7.500 €
3.000 € aus
den Jahren
2016/17
15.000 € 15.000 € 15.000 €- 15.000 €- 15.000 €- - -
Quartiersmanage-
ment
630.000 € 504.000 €
162.000 €
aus den Jah-
ren 2016/17
126.000 €
18.000 € aus
den Jahren
2016/17
90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 €
Quartiersbüro/
Öffentlichkeitsarbeit
210.000 € 174.000 €
54.000 € aus
den Jahren
2016/17
36.000 €
6.000 € aus
den Jahren
2016/17
30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 €
Gesamtkosten 2.075.000 € 1.766.000 € 309.000 € 135.000 € 535.000 € 510.000 € 520.000 € 135.000 € 120.000 € 120.000
€
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