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Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) 1
Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Urheberrechtsgesetz
in Kraft seit 13.9.2003
Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) 2
Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Musik und Software
Was ist erlaubt ?Was ist verboten ?
Brennen ohne Angst ?Was darf ich kopieren ?
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Das erste Verfahren gegen einen illegalen Anbieter von Musik in einer "Tauschbörse" ist erfolgreich zum Abschluss gebracht worden: Ein 23-jähriger Auszubildender in Cottbus hatte mehrere tausend Musiktitel illegal bei KaZaa angeboten. Der Mann zahlt 8.000 Euro, die zivilrechtlich im Vergleichsweg vereinbart wurden. Außerdem wurde er zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen (wegen geringen Einkommens in diesem Fall 400 Euro) Geldstrafe zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Fall des Auszubildenden ist einer von 68, in denen die deutsche Musikwirtschaft, vertreten durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch, Strafanzeigen gestellt hatte (vgl. Presseerklärung vom 30.3.2004).Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft teilte der Provider im April die Identität des Musikpiraten mit. Zur Beweissicherung beantragte die regional zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die Anfang Mai stattgefunden hat. Die Mutter des Beschuldigten wurde von der Arbeit abgeholt, der Straftäter erschien wenig später ebenfalls zu Hause. Die Polizei fand einen PC mit rund 6.000 Musiktiteln als MP3-Dateien und beschlagnahmte rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln.
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Das neue UrheberrechtDas neue UrheberrechtUrhG § 116 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (10 000 – 50 000€) bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Tatbestandshandlungen sind die
Vervielfältigung (§ 16 UrhG) (=Download), die Verbreitung (§ 17 UrhG) und die öffentliche Wiedergabe (§§ 15 Abs. 2,
19 ff. UrhG) des Werks.
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Da für die Rechtslage der Ort, an dem die Vervielfältigung hergestellt worden ist, entscheidend ist, trifft die Strafbarkeit unbeschadet eines etwaigen ausländischen Rechtes, nur die Nutzer, die den Download in Deutschland ausführen
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Anfertigen von KopienMusik:für private Zwecke: jahöchstens 7 StückZusammenstellung einer neuen CD aus
eigener CD-Sammlung für privat: jaGeräteabgaben bzw. Abgaben auf Tonträger
für Urheber
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Anfertigen von KopienSoftware:nein - nur SicherheitskopieSoftware unterliegt Lizenzbestimmungen
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Weitergabe von KopienMusik:Begriff „privat“ unklarWeitergabe an Freunde, Verwandte und
gute Bekannte derzeit zulässigsolange es Geschenke sind
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Weitergabe von KopienSoftware:NEIN
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Anbieten von Dateien in Internet-Tauschbörsen
Musik:NEINkeine Vervielfältigung für nicht genau
definierte Dritte
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Anbieten von Dateien in Internet-Tauschbörsen
Software:NEIN
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Kostenloses Herunterladen aus dem Internet
Musik:kein Anfertigen von Kopien aus illegalen
Quellen, wenn es sich um offensichtlich rechtswidrige Vorlagen handelt
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Kostenloses Herunterladen aus dem Internet
Software:Download von Freeware, Shareware oder
kostenlosen Updates, der vom Urheber genehmigt ist:
JA
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Regelungen für FILME analog MUSIK
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Verboten ist insbesondere:
Kopien von kopiergeschützten CDs oder DVDs unter Umgehung des Kopierschutzes für den privaten Zweck
Kopierschutz nur zum Anhören auszuhebeln Umgehungstechnologie herzustellen, einzuführen
oder zu verbreiten oder zu verkaufen
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Verboten ist insbesondere:genaue Anleitungen zum Umgehen von
Kopierschutz zu veröffentlichenurheberrechtlich geschützte, kopierte
Software weiterzugebenrechtmäßig kopierte Musik- oder Video-CDs
zu verbreiten / zu verkaufen
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Das neue UrheberrechtDas neue UrheberrechtDie für den PC-Anwender wichtigsten §§ sind:
§53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch),
§69a (Gegenstand des Schutzes), §95a-d (Schutz technischer Maßnahmen), §108b und 111a (Straf- und Bußgeldvorschriften).
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Konsequenzen aus FehlverhaltenKopierschutz geknackt nicht nur zum eigenen
Gebrauch
§ 108 (1) UrhG: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe
bei gewerblichen Handeln Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe § 108 (3) UrhG
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Konsequenzen aus FehlverhaltenNeben einer Strafe kann das Gericht
außerdem die Einziehung von Gegenständen anordnen (§ 110 UrhG); betroffen sind die Raubkopien selbst und darüber hinaus auch die hierzu benutzten Vorrichtungen wie etwa den PC und den CD-Brenner.
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Konsequenzen aus FehlverhaltenWeitergabe eines Kopierprogramms an
Arbeitskollegen oder Schulkameraden
§ 111a: Ordnungswidrigkeit
Geldbuße bis zu 50.000 EUR
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Konsequenzen aus FehlverhaltenStrafbarkeit des Knackens eines Kopierschutzes
NEIN - wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch oder persönlich verbundener Personen bestimmt ist
ABER: evtl. zivilrechtl. Schadensersatzansprüche
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Testfragen
Unwissentliches Herunterladen einer Raubkopie aus dem Internet
Erlaubt oder verboten ?
VERBOTEN
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Testfragen
Anfertigen von Sicherheitskopien
für PC-Programme
Erlaubt oder verboten ?
ERLAUBT
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Testfragen
Aufnahme eines ARD-Spielfilms auf Video für private Zwecke
Erlaubt oder verboten ?
ERLAUBT
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Testfragen
Weitergabe von kopierten Materialien aus dem Internet an die Schüler durch den Lehrer
Erlaubt oder verboten ?
ERLAUBT
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Testfragen
Jemand knackt den Kopierschutz einer DVD !
Erlaubt oder verboten ?
VERBOTEN
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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
Testfragen
Ist eine analoge Kopie einer kopier-geschützten CD oder DVD erlaubt?
Eher mal NEIN!
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Das neue UrheberrechtDas neue UrheberrechtQuellen
– Zeitschrift com ! Ausgabe 10/ 2003 Seite 18 ff– Neue Unterrichtsmaterialien - Copyrights im digitalen
Zeitalter http://zeitbild-de.academy4.com/index.php4?p_id=35&lang=1 http://www.microsoft.com/germany/piraterie/publikationen.mspx
– www.kopien-brauchen-originale.de– http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) 30
Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht
weitere Informationsmöglichkeiten
http://www.wr-unterricht.de
insbesondere
http://www.wr-unterricht.de/wr-urheberrecht.html
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