stand - bewerbungsportal polizei nrw · 1. allgemeine voraussetzungen 1.1 persönliche...
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2 Stand: 02.07.2019 – EK 2020
Wichtige Informationen zu Ihrem Bewerbungs- und Einstellungs-
verfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst NRW
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
wir freuen uns, dass Sie sich bei der Polizei NRW bewerben möchten.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie wichtige Informationen zusammengestellt,
die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung unbedingt benötigen. Diese Informationen
liegen auch in strukturierter Form auf unserer Internetseite
www.polizeibewerbung.nrw.de für Sie bereit.
Das Bewerbungsverfahren ist umfangreich. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt,
dass Bewerberinnen und Bewerber mit dem aufmerksamen Lesen aller Informationen
ihre Chance erhöhen, das Bewerbungsverfahren erfolgreich abzuschließen.
Nehmen Sie sich also etwas Zeit für Ihre berufliche Zukunft bei der Polizei NRW.
Wenn Sie Rückfragen haben, können Sie auf unserer Internetseite unter
‚Ansprechpartner‘ Personalwerberinnen und Personalwerber in Ihrer Nähe ermitteln.
Sie haben auch die Möglichkeit sich an die zentrale Bewerbungshotline der Polizei
NRW zu wenden: 0251-7795-5353.
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
3 Stand: 02.07.2019 – EK 2020
Inhaltverzeichnis
1. Allgemeine Voraussetzungen ................................................................................. 4
1.1 Persönliche Voraussetzungen .................................................................... 4
1.2 Schulbildung und Berufserfahrung .............................................................. 5
1.3 Sportabzeichen und Schwimmnachweis .................................................... 7
1.4 Körperschmuck ........................................................................................... 8
1.5 Strafverfahren ............................................................................................. 9
1.6 Sportförderung ............................................................................................ 9
2. Durchführung der Bewerbung ............................................................................... 10
2.1 Vorbereitung der schriftlichen Bewerbung ................................................ 10
2.2 Bewerbungskonto erstellen ...................................................................... 14
2.3 Onlinebewerbung durchführen.................................................................. 15
3. Auswahlverfahren, Ansprechpartner, sonstige Informationen .............................. 16
3.1 Ablauf des Auswahlverfahrens ................................................................. 16
3.2 Ausbildungsbehörden und Studienorte ..................................................... 20
3.3 Ansprechpartner ....................................................................................... 22
3.4 Weitere Informationen .............................................................................. 22
1. Allgemeine Voraussetzungen
1.1 Persönliche Voraussetzungen
Bewerben kann sich grundsätzlich jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger. Für
Bewerbende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit gelten besondere Voraussetzungen.
Hier muss für die Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes,
dienstliches Bedürfnis bestehen. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn
das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde, ein hoher Bevölkerungsanteil der
entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt, die Bewerberin/der
Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Muttersprache spricht und
wenn eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik
Deutschland vorhanden ist. Jede Bewerbung wird im Einzelfall geprüft.
Am Tag der Einstellung dürfen Sie das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dies gilt nicht für:
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (mindestens SAZ zwölf Jahre und das
Ende des Dienstverhältnisses oder der Fachausbildung liegt bei Eingang der
Bewerbung noch keine sechs Monate zurück),
Bewerbende, die Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet haben,
Bewerbende, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
Bundesfreiwilligendienst bzw. Jugendfreiwilligendienst geleistet haben,
Bewerbende, die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen
gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war.
Bei Ableistung eines der genannten Dienste erhöht sich das Höchstalter um die
geleistete Zeit, bei Betreuung oder Pflege pro Kind/Angehörigem um höchstens drei
Jahre, insgesamt um höchstens sechs Jahre.
Die Mindestgröße beträgt für Frauen und Männer 163 cm.
Ihr Body-Maß-Index darf zum Zeitpunkt der polizeiärztlichen Untersuchung nicht
kleiner sein als 18 und nicht größer als 27,5.
Weiterhin müssen Sie im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung als
polizeidiensttauglich eingestuft werden. Bezüglich Ihrer gesundheitlichen
Vorgeschichte können an dieser Stelle keine allgemeingültigen Aussagen getroffen
werden. Entscheidend ist hier allein die polizeiärztliche Untersuchung im Rahmen des
Auswahlverfahrens. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Vorgeschichte die
Polizeidienstuntauglichkeit zur Folge hat, kann Ihnen ggf. die für Sie zuständige
Personalwerberin/der für Sie zuständige Personalwerber weiterhelfen.
Sollte an Ihren Augen eine Laseroperation der Augen zur Behandlung der Kurz- oder
Weitsichtigkeit durchgeführt worden sein, muss ein augenfachärztliches Zeugnis über
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den komplikationslosen Heilungsverlauf, welches die nach den Empfehlungen der
KRC (Kommission Refraktive Chirurgie) erforderlichen Angaben zur prä- und
postoperativen Diagnostik und dem durchgeführten Operationsverfahren enthält,
vorgelegt werden. Ein solches Zeugnis darf frühestens sechs Monate nach der
Laseroperation durch jede Augenärztin/ jeden Augenarzt angefertigt werden und muss
vor der Einstellung eingereicht werden. Die Kosten für dieses augenärztliche Zeugnis
werden von uns nicht übernommen.
Der Untersuchungsumfang für das postoperative augenärztliche Zeugnis umfasst
mindestens:
Untersuchung der Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie (mit Angaben zur Hornhautdicke)
Prüfung der unkorrigierten und korrigierten Sehschärfe
Messung des Augeninnendruckes
Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte
Vorher sind augenärztliche Angaben über den präoperativen Korrekturbedarf und das
durchgeführte Operationsverfahren vorzulegen.
Weiterhin muss bis zum 01.07. des jeweiligen Einstellungsjahres eine Fahrerlaubnis
der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als beglaubigte Kopie nachgewiesen
werden. Auch begleitetes Fahren ab 17 zählt hierzu, allerdings müssen alle
Führerscheininhaber spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres der Einstellung die
vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen können.
Am ersten Auswahltag, nach dem PC-Test, findet noch ein Formalgespräch statt. In
diesem Gespräch werden Sie u. a. gefragt, ob Sie in geordneten wirtschaftlichen
Verhältnissen leben. Konkret ist hier die Frage zu beantworten, ob Sie Schulden oder
Verbindlichkeiten haben. Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten wie z. B. BAFÖG-
Kredite oder Leasingverträge stellen grundsätzlich kein Hindernis dar.
1.2 Schulbildung und Berufserfahrung
Um das Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung beginnen zu
können, müssen Sie zum Zeitpunkt der Einstellung hierzu berechtigt sein. Der Zugang
zum Bachelorstudiengang steht Ihnen offen bei Vorliegen des Abiturs bzw. der vollen
Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder gemäß der
Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) mit Ausbildung und
Berufserfahrung. Die Qualifikation nach BBHZVO beinhaltet den Nachweis einer der
folgenden Voraussetzungen:
§ 2 BBHZVO
Sie besitzen einen Meisterbrief im Handwerk, oder
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Sie besitzen einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss mit
Prüfungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der
Handwerksordnung, oder
Sie besitzen den Abschluss einer Fachschule entsprechend der
Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz, oder
Sie besitzen einen Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten
Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der
sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, oder
Sie besitzen einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder
landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung.
§ 3 BBHZVO
Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf absolviert und
Sie sind anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens
dreijährigen Tätigkeit im erlernten oder in einem fachlich entsprechenden Beruf
nachgegangen. Der Abschluss einer weiteren fachlich verwandten
Berufsausbildung wird dabei als berufliche Tätigkeit angerechnet.
Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist als berufliche Tätigkeit mit
dem entsprechenden Anteil anzurechnen.
§ 4 BBHZVO
Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf absolviert und
Sie sind anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens
dreijährigen Tätigkeit in anderen Berufen nachgegangen. Dieser Tätigkeit
gleichgestellt sind beispielsweise die hauptverantwortliche und selbständige
Führung eines Familienhaushalts, die Erziehung eines minderjährigen Kindes
oder die Pflege eines Angehörigen.
Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet:
1. der freiwillige Wehrdienst2. der Bundesfreiwilligendienst3. das freiwillige soziale Jahr4. das freiwillige ökologische Jahr5. die Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne
des Entwicklungshelfergesetzes6. der Abschluss einer weiteren mindestens zweijährigen Ausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf
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Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten müssen lückenlos durch Sie
nachgewiesen werden.
In den Fällen des § 4 BBHZVO muss eine Zugangsprüfung abgelegt werden,
durchgeführt durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Bewerben
Sie sich auf normalem Wege bei uns, die Prüfung wird dann im weiteren Verlauf des
Auswahlverfahrens stattfinden.
Informationen zur Zugangsprüfung an der FHöV NRW finden Sie unter:
https://www.elearning.fhoev.nrw.de/goto.php?target=cat_31&client_id=fhoev
Weiterhin muss jede Bewerberin/jeder Bewerber den Nachweis über sechs Jahre
Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 erbringen oder alternativ die Sprachkenntnisse
der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Alle vorgenannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen
und nicht schon bei der Bewerbung.
1.3 Sportabzeichen und Schwimmnachweis
Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres müssen Sie ein gültiges Deutsches
Sportabzeichen in Bronze in beglaubigter Kopie einreichen. Der Nachweis darf zum
01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein. Bitte beachten Sie, dass
Sie in dem Jahr, in dem Sie das 18. Lebensjahr vollenden, den Nachweis für
Erwachsene erbringen müssen.
Im Bereich Ausdauer ist eine der folgenden Laufdisziplinen nachzuweisen:
Jugendliche: 800-m-Lauf oder Dauer-/Geländelauf
(hier muss über eine bestimmte Zeit ununterbrochen gelaufen werden),
Erwachsene: 3.000-m-Lauf oder 10.000-m-Lauf.
Andere Ausdauersportarten werden nicht akzeptiert.
Der Nachweis ist mittels Urkunde zu erbringen. Diese muss durch Sie oder ihrer
Prüferin/ihrem Prüfer mit Vorlage der Prüfkarte beim Stadtsportbund ihrer Stadt
beantragt werden. Geht aus der Urkunde die Ausdauerdisziplin nicht hervor, ist die
Prüfkarte mit einzureichen.
Wo Sie das Deutsche Sportabzeichen erwerben können, erfahren Sie z. B. im Internet.
Oft kann das Sportabzeichen in Schulen oder bei lokalen Sportvereinen erworben
werden, weiterhin bieten einige Polizeibehörden vor Ort auch die Abnahme für
Bewerberinnen und Bewerber an. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre örtliche
Personalwerbung. Denken Sie bitte daran, frühzeitig mit dem Training zu beginnen.
Einer der folgenden Nachweise der Schwimmfähigkeit muss ebenfalls bis spätestens
zum 01.07. des Einstellungsjahres als beglaubigte Kopie eingereicht werden.
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Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mindestens Bronze) oder das Deutsche
Schwimmabzeichen in Gold bzw. das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Gold.
Das Schwimmabzeichen darf am 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24Monate sein.
Beim Schwimmnachweis ist Ihr Lebensalter zum Zeitpunkt der Abnahme
entscheidend, ob Sie das Deutsche Schwimmabzeichen oder das Deutsche
Jugendschwimmabzeichen absolvieren müssen. Wo diese Nachweise erbracht
werden können, erfahren Sie z. B. im Internet. Während das
Rettungsschwimmabzeichen nur durch bestimmte Organisationen bescheinigt werden
kann, kann das Schwimmabzeichen nach Absprache in der Regel in den meisten
Schwimmbädern bei den Bademeistern erworben werden. Denken Sie bitte daran,
sich frühzeitig um die jeweiligen Abnahmemodalitäten zu kümmern und entsprechend
zu trainieren.
1.4 KörperschmuckEine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem Körperschmuck möglich. Entscheidend hierfür sind Lage, Art und Umfang. Körperschmuck sind insbesondere: Tätowierungen, Piercings, Skarifikationen, Implantate und Vergleichbares.
Zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsverfahren führt eine körperliche Veränderung in der Regel in folgenden Fällen:
VerletzungsgefahrLiegt vor, wenn durch den Körperschmuck (sichtbar oder unsichtbar) die Verletzungsgefahr in polizeilichen Einsatzsituationen erhöht oder sogar erst begründet wird (z. B. Flesh Tunnel und Implantate)
Verfassungswidrigkeit/DiskriminierungGleichstellung, Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung sind für die Polizei des Landes NRW verbindliche Handlungsleitlinien. Von der Gefahr einer Ansehensschädigung zu Lasten des Landes NRW ist insbesondere immer dann auszugehen, wenn das Motiv eines Körperschmucks (sichtbar oder unsichtbar) eine Darstellung zum Inhalt hat, die
• Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist (Symbole, Fahnen,Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnte,
• rechts- oder linksradikal oder allgemein extremistisch ist,
• sexistisch oder frauenfeindlich ist oder
• allgemein entwürdigt und/oder diskriminiert, Gewalt verherrlicht oder die
Menschenwürde verletzt.
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Körperschmuck führt nicht zum Ausscheiden aus dem Verfahren, wenn er unauffällig ist und weltanschaulich neutral bleibt (z. B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne oder aus wenigen Worten bestehende Sinnsprüche).
Bei vorhandenem Körperschmuck im Intimbereich ist es erforderlich, dass Sie eine detailgetreue Skizze oder eine identische Abschrift zur polizeiärztlichen Auswahluntersuchung in Münster vorlegen. Nur so ermöglichen Sie uns zu entscheiden, ob ein Eignungsmangel ausgeschlossen werden kann.
Jeder Körperschmuck wird einzeln beurteilt. Dies erfolgt jedoch im laufenden
Bewerbungsverfahren, eine Beurteilung vorab als Entscheidungsgrundlage für eine
Bewerbung bei der Polizei NRW findet nicht statt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr
Körperschmuck einen Eignungsmangel darstellt, wenden Sie sich bitte an die für Sie
zuständigen Personalwerberinnen/Personalwerber.
1.5 Strafverfahren
Sollten sie bereits strafrechtlich verurteilt worden sein oder ein strafrechtliches
Verfahren gegen Sie anhängig gewesen sein, wird im Einzelfall entschieden, ob eine
charakterliche Ungeeignetheit vorliegt. Dies wird im laufenden Verfahren anhand der
Straf- und Gerichtsakten entschieden; eine Beurteilung im Vorfeld einer Bewerbung ist
nicht möglich.
1.6 Sportförderung
Das Land NRW fördert Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Polizei und
bietet ihnen berufliche Ausbildungs- sowie trainings- und wettkampforientierte
Verwendungsmöglichkeiten. Die Koordinierung und Beratung der Spitzensportlerinnen
und Spitzensportler beginnt schon mit der Abgabe Ihrer Bewerbung. In Betracht kommt
die Spitzensportförderung, parallel zur aktuellen Umsetzung der Spitzensportreform in
Deutschland, wenn Ihre ausgeübte Sportart im Jahr Ihrer Einstellung bei der Polizei
NRW eine olympische Disziplin ist. Darüber hinaus besteht das Erfordernis der
Zugehörigkeit zu einem Bundes- oder Landeskader (A-C) oder einer entsprechenden
Auswahlmannschaft sowie einer Empfehlung von Ihrem Sportfachverband. Sollte in
Ihrer Sportart die Spitzensportreform bereits umgesetzt sein (Differenzierung in
Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader etc.), würde eine individuelle
Prüfung der Gleichrangigkeit zu oben beschriebener Maßgabe erfolgen.
Ausgenommen von der Sportförderung sind Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
Kampfrichterinnen und Kampfrichter, Trainerinnen und Trainer sowie
Funktionärstätigkeiten.
Damit wir prüfen können, ob Sie die Möglichkeit der Spitzensportförderung in Anspruch
nehmen können, füllen Sie bitte im Bedarfsfall das Formular 10 vollständig aus.
Die Festlegung der olympischen Disziplinen erfolgt durch die "Olympic Programm
Commission" des IOC. Dieses sind zurzeit (festgelegt bis 2020) folgende Disziplinen:
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Olympische Sommersportarten:
Badminton, Basketball, Baseball/Softball–Baseball, Bogenschießen, Boxen, Fechten,
Fußball, Gewichtheben, Golf, Handball, Hockey, Judo, Kanusport - Kanurennsport,
Kanusport - Kanuslalom, Karate, Leichtathletik, Moderner Fünfkampf, Radsport -
Bahnrennen, Radsport - BMX, Radsport - Mountainbike (Cross-Country), Radsport -
Straßenrennen, Reitsport - Dressur, Reitsport - Vielseitigkeitsreiten, Reitsport -
Springen, Ringen - Freistil, Ringen - griechisch-römisch, Rudern, Rugby (7er),
Schießen, Schwimmsport - Kunst- und Turmspringen, Schwimmsport - Schwimmen,
Schwimmsport - Synchronschwimmen, Schwimmsport - Wasserball, Segeln,
Skateboard, Sportklettern, Surfen, Taekwondo, Tennis, Tischtennis, Triathlon,
Turnsport - Kunstturnen, Turnsport - Rhythmische Sportgymnastik, Turnsport -
Trampolin, Volleyball - Beachvolleyball, Volleyball - Volleyball
Olympische Wintersportarten:
Biathlon, Bobsport - Bobfahren, Bobsport - Skeleton, Curling, Eishockey, Eislauf -
Eiskunstlaufen, Eislauf - Shorttrack, Eislauf - Eisschnelllauf, Rennrodeln, Skisport - Ski
Alpin, Skisport - Freestyle-Skiing, Skisport - Ski Nordisch-Nordische Kombination,
Skisport - Ski Nordisch-Skilanglauf, Skisport - Ski Nordisch-Skispringen, Skisport –
Snowboard
2. Durchführung der BewerbungUm ein reibungsloses Bewerbungsverfahren zu gewährleisten, gehen Sie bei der
Durchführung Ihrer Bewerbung bitte schrittweise vor, wie auf unserer Internetseite
beschrieben (Schritte 1–4). Lesen Sie sich also zunächst alle Informationen zur
Bewerbung durch, kümmern Sie sich anschließend um Formulare und Dokumente und
legen Sie erst dann ein Bewerbungskonto an, um die Onlinebewerbung
durchzuführen.
Auf unserer Internetseite finden Sie eine Checkliste zum Bewerbungsablauf. Diese soll
Ihnen helfen, das umfangreiche Verfahren strukturiert abzuarbeiten. Drucken Sie sich
die Checkliste am besten aus.
Sollten zusätzliche Fragen oder Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an Ihre
örtliche Personalwerbung.
2.1 Vorbereitung der schriftlichen Bewerbung
Der schriftliche Teil Ihrer Bewerbung enthält sowohl persönliche Dokumente, welche
Sie einreichen müssen, als auch Formulare, die durch Sie oder eine Ärztin/ einen Arzt
ausgefüllt werden müssen. Beides ist für Ihre Bewerbung unverzichtbar.
Wichtig:
Nach Absenden der Onlinebewerbung haben Sie in der ersten Bewerbungsphase für
das Einreichen der schriftlichen Bewerbung nur zwei Wochen Zeit.
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Sollte Ihre schriftliche Bewerbung in diesem Zeitraum nicht bei uns eingehen, gehen
wir davon aus, dass Ihrerseits kein Interesse mehr an der Bewerbung besteht, womit
Sie aus dem Bewerbungsverfahren automatisch ausscheiden. Es empfiehlt sich also
unbedingt zuerst das Vorliegen aller Unterlagen zu prüfen und erst danach die
Onlinebewerbung durchzuführen.
Informationen zu unseren Formularen:
Sie finden die Formulare zum Download auf unserer Internetseite unter ‚Vorbereitung
schriftliche Bewerbung‘. Zwei Formulardateien sind vorhanden.
Erste Bewerbungsphase (vor dem ersten Auswahlverfahrenstag)
Die 'Basisformulare' (1-3) sind durch alle Bewerberinnen und Bewerber
auszufüllen. In Formular 1 geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse an, hierbei muss
es sich um die Adresse handeln, unter der Sie das Bewerbungskonto angelegt
haben.
Zweite Bewerbungsphase (nach erfolgreichem ersten Auswahlverfahrenstag)
Die 'Zusatzformulare' (4-11) sind ebenfalls zwingend durch alle
Bewerberinnen und Bewerber einzureichen. Wobei die Formulare 8–11 nur
dann beizufügen sind, wenn diese auf Sie zutreffen sollten.
Diese sind:
Das Formular 8 - 'Augenärztlicher Befundbericht' muss durch eine
Augenärztin/einen Augenarzt ausgefüllt werden, falls Sie eine Sehhilfe tragen
oder eine sonstige Minderung der Sehleistung oder eine Farbsinnstörung
bekannt ist. Die Korrekturwerte der Augen sind immer mit einer Brille
anzugeben (eventuell hierfür entstehende Kosten können von uns nicht
übernommen werden).
Das Formular 9 - 'Überschreiten des Höchstalters' muss durch Sie nur
ausgefüllt werden, falls Sie zum Einstellungstermin bereits 37 Jahre oder älter
sind und bei Ihnen eine Ausnahmeregelung zur Höchstaltersgrenze
Anwendung findet (z. B. bei Soldatinnen/Soldaten auf Zeit, Kindeserziehung
oder Pflege von Angehörigen, BFD, JFD, Zivil-/ Wehrdienst).
Das Formular 10 - 'Angaben zum Spitzensport' kann durch Sie ausgefüllt
werden, falls Sie eine olympische Sportart ausüben und hierin in einem Bundes-
oder Landeskader (A-C) oder einer entsprechenden Auswahlmannschaft
Mitglied sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite
unter ‚Infos zur Bewerbung‘.
Das Formular 11 - 'Für beruflich Qualifizierte' muss durch Sie ausgefüllt
werden, falls Sie kein Abitur oder die volle Fachhochschulreife besitzen und sich
auf Grundlage der Berufsbildungshochschul-zugangsverordnung mit einer
abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung bewerben wollen. Weitere
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Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter ‚Infos zur
Bewerbung‘.
Informationen zu Ihren persönlichen Dokumenten:
Sämtliche nachfolgend aufgezählte Dokumente müssen für eine Einstellung als
einzelne beglaubigte Kopie vorliegen (hierbei kann Ihnen Ihre örtliche
Personalwerberin/Ihr örtlicher Personalwerber behilflich sein). Eine Beglaubigung für
mehrere Dokumente zusammenhängend genügt nicht.
Hinweis: Für die Einsendung der schriftlichen Unterlagen reichen zunächst einfache
Kopien aus, im laufenden Auswahlverfahren können die beglaubigten Versionen dann
nachgereicht werden. Ihre Bewerbung wird nur bei Vorlage sämtlicher erforderlicher
Unterlagen bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Formulare nur einseitig
auszudrucken sind!
Folgende Dokumente in Kopie müssen durch Sie beigebracht werden:
In der ersten Bewerbungsphase (vor dem ersten Auswahlverfahrenstag):
Personalausweis, Reisepass oder ggf. Aufenthaltstitel
13 Stand: 02.07.2019 – EK 2020
tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
In der zweiten Bewerbungsphase (nach erfolgreichem erstem
Auswahlverfahrenstag):
Geburts- oder Abstammungsurkunde
Schul- und evtl. Berufs- und Prüfungszeugnisse, aus denen hervorgeht,
dass spätestens bis zum Einstellungstermin das Abitur oder die volle
Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an einer Hochschule
in der Bundesrepublik Deutschland oder in Nordrhein-Westfalen erreicht ist,
oder
eine Qualifikation gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (siehe
Infos Schulbildung & Berufserfahrung) mit lückenlosem Nachweis der
Beschäftigungsverhältnisse.
Falls Sie Ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben, eine
Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung
Düsseldorf über die Anerkennung.
Falls auf dem Schulzeugnis nicht vermerkt, ein Nachweis über sechs Jahre
Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 (sollte dies auf einem Abschlusszeugnis
nicht vermerkt sein, reichen die jeweiligen Zeugnisse der fünften und zehnten
Klasse), oder
ein Nachweis über Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit
Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
• Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über das Deutsche Sportabzeichen (mindestens Bronze), das zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf (siehe Infos Deutsches Sportabzeichen). Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie in dem Jahr, in dem Sie das 18. Lebensjahr vollenden, den Nachweis für Erwachsene erbringen müssen.
• Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mindestens Bronze) oder Nachweis des Deutschen Schwimmabzeichens in Gold bzw. des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Gold. Das Schwimmabzeichen darf am 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein.
• Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über den Besitz
der Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, hierzu zählt
auch begleitetes Fahren ab 17. Hinweis: Spätestens bis zum 01.05. des
Folgejahres der Einstellung muss die vollwertige Fahrerlaubnis Klasse B
vorliegen.
• Falls gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist oder Sie bereits strafrechtlich verurteilt worden sind, das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Im Original:
14 Stand: 02.07.2019 – EK 2020
Falls Sie Spitzensportlerin oder Spitzensportler sind (siehe Infos
Sportförderung), eine Bestätigung der Zugehörigkeit zu einem Bundes- oder
Landeskader (A-C) oder einer entsprechenden Auswahlmannschaft und eine
Empfehlung Ihres Sportfachverbandes. Sollte in Ihrer Sportart die
Spitzensportreform bereits umgesetzt sein (Differenzierung in Olympiakader,
Perspektivkader, Ergänzungskader etc.), würde eine individuelle Prüfung der
Gleichrangigkeit zu oben beschriebener Maßgabe erfolgen.
Falls Sie eingebürgert wurden, eine Kopie der Einbürgerungsurkunde
Falls Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, den Registrierschein
des Grenzdurchgangslagers.
Falls Sie Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger sind, eine Aufenthaltserlaubnis/-
berechtigung oder Niederlassungserlaubnis.
Sollten Sie uns mit Ihrer Bewerbung ärztliche Unterlagen zusenden oder im Verlauf des Bewerbungsverfahrens dazu aufgefordert werden, senden Sie diese bitte nur als gut lesbare Kopie ein, da ärztliche Unterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden!
Postversand:
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen unbedingt fristgerecht an folgende Adresse:
LAFP NRW
Dezernat 53
Weseler Straße 264
48151 Münster
Verzichten Sie hierbei bitte auf sämtliche Bewerbungsmappen, Schutzhüllen o. ä.
Diese erschweren die Bearbeitung der großen Zahl an Bewerbungen. Der Eingang
Ihrer Unterlagen wird von uns im Nachrichtenbereich Ihres Bewerbungskontos
bestätigt. Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen kann es bis zur Einladung zum
ersten Testtag zu Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten kommen. Die
Einladung wird Ihnen jedoch rechtzeitig zugehen. Sie befinden sich solange im
Auswahlverfahren, bis Sie einen Einstellungs- oder einen Ablehnungsbescheid
erhalten, auch wenn dies aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen länger dauern kann.
2.2 Bewerbungskonto erstellen
Für die Durchführung der Onlinebewerbung und die folgende Kommunikation mit uns
über den Nachrichtenbereich ist das Anlegen eines Bewerbungskontos erforderlich.
Achten Sie darauf, im weiteren Verlauf regelmäßig Ihren privaten E-Mail-Eingang (inkl.
Spam-Ordner) zu kontrollieren. Zu einer E-Mail-Adresse kann jeweils nur ein
Benutzerkonto angelegt werden. Bitte verzichten Sie unbedingt auf die Erstellung
15 Stand: 02.07.2019 – EK 2020
mehrerer Benutzerkonten zu einer Person. Sollten Sie bereits in einer vergangenen
Bewerbungskampagne ein Benutzerkonto angelegt haben und hierunter auch eine
Bewerbung verschickt haben, können Sie dieses Konto weiterverwenden. Hierzu
müssen Sie sich auf unserer Internetseite unter ‚Bewerbungskonto‘ lediglich ein neues
Passwort vergeben.
Die von Ihnen verwendete E-Mail-Adresse sollte nicht mehrere Sonderzeichen (z. B.
T.M_Z.@mail.de) enthalten, da dies zu technischen Problemen führen kann.
Nach Eingabe erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungscode, mit welchem Sie
hier zunächst Ihr Konto bestätigen müssen (dies kann je nach E-Mail-Anbieter bis zu
einer Stunde dauern). Bitte kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Erst nach
Kontobestätigung können Sie eine Bewerbung an uns abschicken. Hiermit wollen wir
sicherstellen, dass Ihre E-Mail-Adresse nicht missbräuchlich benutzt wird.
Wenn Sie über das Nachrichtenportal des Bewerbungskontos eine Nachricht an uns
senden wollen, ist dies erst möglich, nachdem Sie eine Onlinebewerbung abgeschickt
haben.
2.3 Onlinebewerbung durchführen
Vergewissern Sie sich vor Durchführung der Onlinebewerbung, dass Ihnen alle
notwendigen Unterlagen und Daten vorliegen. Das Bewerbungsformular kann
zwischengespeichert werden.
Wichtig: In sämtlichen Datenfeldern dürfen keine Sonderzeichen verwendet werden
(Sonderzeichen sind z. B.: ? ! , . – ( ) § $ % / „ & + = und alle weiteren Zeichen, die von
der normalen Schreibweise abweichen). Achten Sie unbedingt darauf, auch bei
Doppelnamen, Straßennamen, Schulnamen etc. keine Sonderzeichen zu verwenden!
Weiterhin kopieren Sie bitte keine Textinhalte in die Datenfelder (z. B. vorbereitete
Texte aus Textverarbeitungsprogrammen).
Das Absenden der Onlinebewerbung war nur erfolgreich, wenn sich anschließend ein
Textfeld öffnet, das den Eingang bestätigt. In jedem anderen Fall hat Ihre
Onlinebewerbung uns nicht erreicht, bitte füllen Sie diese dann erneut aus oder
kontaktieren Sie Ihre Personalwerberin/Ihren Personalwerber oder die landeszentrale
Bewerbungshotline unter 0251-7795-5353.
Zudem wird der Eingang Ihrer Onlinebewerbung im Laufe des Tages automatisch in
Ihrem Nachrichtenbereich bestätigt, hierüber erhalten Sie eine E-Mail.
Nach dem Absenden der Onlinebewerbung müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist
die erforderlichen Formulare und Dokumente übersandt werden!
16 Stand: 02.07.2019 – EK 2020
3. Auswahlverfahren, Ansprechpartner, sonstige
Informationen
3.1 Ablauf des Auswahlverfahrens
Unser Auswahlverfahren besteht aus mehreren Abschnitten: aus der Vorauswahl, dem
computergestützten Test (PC-Test), einem Assessment-Center (AC), der
polizeiärztlichen Untersuchung und der Nachauswahl.
Seien Sie achtsam bei der Nutzung unterschiedlicher privater Anbieter, die im Internet
„Seminare zur Einstellungsvorbereitung“, „Coaching“ oder „Bewerbertrainings“ für die
Bewerbung bei der Polizei anbieten. Einige dieser Internetseiten erwecken einen
offiziellen Eindruck. Dahinter verbirgt sich aber niemals die Polizei NRW. In der
Vergangenheit hat sich gezeigt, dass einige Bewerberinnen und Bewerber durch die
Teilnahme an solchen kostenpflichtigen Veranstaltungen sogar Nachteile hatten, da
falsche Inhalte vermittelt wurden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer verunsichert
wurden oder auf Aufgaben vorbereitet wurden, die im Auswahlverfahren nicht
vorkommen.
Erster Check
Was geschieht vor dem ersten Auswahlverfahrenstag?
Im Rahmen des sogenannten „Ersten Checks“ werden Ihre mit der Bewerbung
eingereichten Unterlagen gesichtet. Wenn diese Prüfung soweit vollständig und ohne
Beanstandung ist, werden Sie (ohne vorherige ärztliche Beurteilung) zunächst zum
ersten Auswahlverfahrenstag eingeladen. Die Einladung erfolgt über Ihr
Nachrichtenkonto im Bewerbungsportal (bitte achten Sie in Ihrem privaten E-Mail-
Konto auch auf den Spam-Ordner).
PC-Test/Formalgespräch
Der PC-Test und das Formalgespräch finden beim Landesamt für Ausbildung,
Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) in Münster
statt. Beim PC-Test werden analytische Fähigkeiten, Lernfähigkeit,
Gedächtnisleistung und (schriftliche) Kommunikationsfähigkeit überprüft. Der Test
dauert ca. zwei Stunden und besteht aus verschiedenen Aufgabengruppen. Die
Aufgaben beschäftigen sich unter anderem mit Wortanalogien, Figurensequenzen,
Zahlensymbolen, Syllogismen, Flussdiagrammen, Rechtschreibung und
Zeichensetzung sowie der Merkfähigkeit.
Auf diesen Test sollten Sie sich gut vorbereiten. Fachliteratur, in welcher die
Aufgabenarten vorgestellt werden, erhalten Sie im Buchhandel. Nach dem PC-Test
folgt ein Formalgespräch. Hier werden eventuell offene Rückfragen geklärt.
17 Stand: 02.07.2019 – EK 2020
Weiterhin müssen Sie hier. angeben, ob Sie Tätowierungen tragen oder ob gegen Sie
ein Strafverfahren anhängig ist oder war. Anschließend erhalten Sie das Ergebnis des
PC-Tests. Wenn Sie diesen Test bestanden haben, müssen Sie am selben Tag einen
weiteren computergestützten, arbeitsmedizinischen Test durchlaufen, der unter
anderem Reaktionsschnelligkeit, Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit,
Orientierungsleistung und Belastungsvermögen prüft. Wenn Sie einen der Tests nicht
bestanden haben, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für Sie beendet. Sie
können sich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.
Wenn Sie diesen Abschnitt erfolgreich absolviert haben, müssen Sie innerhalb von
zwei Wochen unsere Zusatzformulare (4-11) ausgefüllt einreichen, wobei die
Formulare 8-11 nur dann von Ihnen ausgefüllt und eingesendet werden, wenn diese
auf Sie zutreffen. Später werden Sie zu einem Assessment-Center eingeladen.
Vorauswahl
Im Rahmen der sogenannten „Vorauswahl“ werden Ihre eingereichten Unterlagen
geprüft. Im Bedarfsfall werden Sie gebeten, weitere Unterlagen beizubringen. Wenn
Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie nun zum Assessment-Center
oder zur polizeiärztlichen Untersuchung eingeladen, dies geschieht auf
elektronischem Wege über Ihr Bewerbungskonto (kontrollieren Sie daher bitte
regelmäßig Ihren E-Mail-Eingang inkl. Spam-Ordner).
Assessment-Center (AC)
Das Assessment-Center absolvieren Sie in einer unserer Einstellungs- und
Ausbildungsbehörden (siehe 3.2). Die Einladung dazu erfolgt durch die jeweilige
Behörde. Wo Sie das Assessment-Center absolvieren, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Sollten Sie außerhalb Nordrhein-Westfalens wohnen, wird gemeinsam mit Ihnen eine
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde für die Durchführung des Assessment-Centers
festgelegt.
18 Stand: 02.07.2019 – EK 2020
Im Assessment-Center werden u. a. soziale und kommunikative Kompetenzen geprüft.
Sie absolvieren hier zwei Rollenspiele, halten einen Vortrag und stellen sich einem
Interview. Beim ersten Rollenspiel handelt es sich um ein Konfliktgespräch, das Sie
mit einem/einer ausgebildeten Rollenspieler/-in führen. Dabei soll ein Konflikt
behandelt werden, der im polizeilichen Umfeld auftreten kann. Dieses Gespräch dauert
ca. fünf Minuten. Für den dann folgenden Vortrag haben Sie 15 Minuten
Vorbereitungszeit. Es handelt sich um aktuelle Alltagsthemen. Der Vortrag soll ca. fünf
Minuten dauern, im Anschluss werden Ihnen zwei Fragen zum Thema gestellt. Im
zweiten Rollenspiel wird die Situation in einer Führungsstelle eines Polizeipräsidiums
(vergleichbar mit einem Sekretariat) nachgestellt. Hier müssen schriftliche Unterlagen
bearbeitet und es muss auf Telefonanrufe reagiert werden. Im abschließenden
Interview sollen Sie etwas zu Ihrer bisherigen schulischen und/oder beruflichen
Entwicklung erzählen sowie Fragen zu Ihrer Berufsmotivation und anderen Aspekten
des Polizeiberufes beantworten.
Auch beim AC erhalten Sie nach der letzten Übung eine Rückmeldung zu Ihrem
Ergebnis. Wenn Sie die Mindestanforderungen erfüllt haben (Rangordnungswert
mindestens 85), werden Sie darüber unmittelbar informiert und später, sofern noch
nicht erfolgt, zu einer Untersuchung beim Polizeiarzt eingeladen. Hier ist zu bemerken,
dass unter Umständen die ärztliche Untersuchung auch vor dem AC stattfinden kann,
je nach aktueller Bewerberlage.
19 Stand: 02.07.2019 – EK 2020
Rangordnungswert (ROW)
Bei jedem Auswahl-Abschnitt müssen Sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen,
um zum nächsten Abschnitt eingeladen zu werden. Bei den Abschnitten PC-Test und
AC wird diese Mindestanforderung in einem sogenannten Rangordnungswert
ausgedrückt. Die Höhe Ihres persönlichen Rangordnungswertes hängt von Ihrer
gezeigten Leistung im PC-Test bzw. AC ab. Der hieraus resultierende Platz in der
Gesamtrangliste jedoch natürlich auch von der Leistung der anderen Bewerberinnen
und Bewerber. Wenn Sie zum Beispiel acht von zehn Aufgaben richtig gelöst haben,
ist das schon eine sehr gute Leistung. Wenn jedoch alle Ihre Mitbewerberinnen und
Mitbewerber jeweils neun oder zehn Aufgaben richtig absolviert haben, steht Ihr Wert
mit acht im hinteren Bereich der Rangliste.
Der Rangordnungswert muss sowohl beim PC-Test (bzw. Teilaufgaben des PC-Tests)
als auch beim AC mindestens 85 betragen, um zum nächsten Abschnitt zu gelangen.
Je höher Ihr ROW ist, desto höher ist Ihre Chance eingestellt zu werden. Sollten Sie
Ihren ROW nicht kennen, kann dieser über Ihre Personalwerberin/Ihren
Personalwerber erfragt werden.
Ab 01.03. des jeweiligen Einstellungsjahres können Sie auf unserer Internetseite unter
‚Auswahlverfahren/Rangordnungswerte‘ zusätzlich Ihren persönlichen aktuellen
Ranglistenplatz anhand Ihres Rangordnungswerts abrufen. Da das Auswahlverfahren
zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein wird, stellt dieser Ranglistenplatz
lediglich eine Prognose dar.
Für eine Einstellung ausreichende Rangordnungswerte der letzten Jahre:
Einstellungsjahr 2016: Einstellungszahl 1920 ausreichender ROW 95,690
Einstellungsjahr 2017: Einstellungszahl 2300 ausreichender ROW 91,206
Einstellungsjahr 2018: Einstellungszahl 2300 ausreichender ROW 89,599
Die Ergebnisse der Vorjahre sind nur ein grober Richtwert, da das Auswahlverfahren
jährlich angepasst wird. Eine verbindliche Aussage kann damit nicht vorgenommen
werden.
Polizeiärztliche Untersuchung
Bei dieser medizinischen Untersuchung, welche wiederum beim LAFP NRW in
Münster stattfindet, wird geprüft, ob Sie polizeidiensttauglich sind. Dabei werden u. a.
Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche Belastung (EKG) getestet. Auch die
Körpergröße wird gemessen und Ihr Body-Maß-Index ermittelt. Abschließend werden
Sie von einer Polizeiärztin oder einem Polizeiarzt untersucht. Es besteht die
Möglichkeit, dass weitere Facharztbefunde herangezogen werden müssen. Dies wird
aber im Einzelnen mit Ihnen besprochen.
20 Stand: 02.07.2019 – EK 2020
Nachauswahl
Haben Sie bis hierhin alle Abschnitte erfolgreich durchlaufen, erfolgt die weitere
Bearbeitung Ihrer Bewerbung im Rahmen der sogenannten „Nachauswahl“. Dort
werden nochmals alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
Gegebenenfalls werden Sie hier noch einmal gebeten, Unterlagen einzureichen. In
Abhängigkeit von Ihrem erreichten Rangordnungswert erhalten Sie in diesem
Abschnitt auch weitere Informationen über eine mögliche Einstellung in den
Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
3.2 Ausbildungsbehörden und Studienorte
Die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sind in zehn sogenannte
Einstellungs- und Ausbildungsbehörden untergliedert, denen weitere
Kooperationsbehörden zugeordnet sind (siehe nachfolgende Grafik). Jede
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde verfügt über eine Ausbildungsleitung, welche
Sie durch Ihr Studium begleitet. Die berufspraktischen Anteile des Studiums werden
Sie innerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihrer zugewiesenen Einstellungs- und
Ausbildungsbehörde bzw. in einer Kooperationsbehörde absolvieren.
Bei Ihrer Onlinebewerbung können Sie einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch für
eine Einstellungs- und Ausbildungsbehörde angeben.
Mit der Wahl des Erstwunsches teilen Sie uns mit, welcher Behörde Sie vorrangig zur
Ausbildung zugewiesen werden möchten.
Mit der Wahl des Zweitwunsches teilen Sie uns eine weitere Wunschoption mit, auf die
wir einzugehen versuchen, falls der Erstwunsch nicht berücksichtigt werden kann.
Sollte aus Kapazitätsgründen keine Zuordnung zu einer dieser Wunschbehörden
realisiert werden können, behalten wir uns vor, Sie einer anderen Behörde
zuzuweisen.
Ihre Einstellung im Sinne des Landesbeamtengesetzes NRW erfolgt in den
Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit kann nach dem Studium
eine dienstliche Verwendung landesweit stattfinden und ist nicht zwingend an die von
Ihnen gewünschte Einstellungs- und Ausbildungsbehörde gebunden.
Jede der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden kooperiert zudem mit einem
Standort der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, an dem die theoretischen
Studienabschnitte absolviert werden, sowie mit einem Trainingsstandort des LAFP
NRW, in dem das berufspraktische Training stattfindet. Aus Kapazitätsgründen sind
hier jedoch regelmäßig auch abweichende Konstellationen nötig.
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3.3 Ansprechpartner
Als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Bewerbung stehen Ihnen Ihre
Personalwerberinnen und Personalwerber zur Verfügung. Welche Personalwerbung
örtlich für Sie zuständig ist, können Sie auf unserer Internetseite unter
‚Ansprechpartner‘ über Ihre Postleitzahl ermitteln. Dort sind auch sämtliche
Informationen hinterlegt, die Sie benötigen, um mit den Personalwerberinnen und
Personalwerbern in Kontakt zu treten. Sollte Ihr Wohnsitz außerhalb Nordrhein-
Westfalens liegen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0251-7795-5353
an die landeszentrale Bewerberbetreuung in Münster.
3.4 Weitere Informationen
Auf unserer Internetseite finden Sie unter ‚FAQ‘ noch weitere Informationen rund um
das Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
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Stand: 07.06.2019 – EK 2020
Stand: Oktober 2018
Impressum: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen Redaktion: Dezernat 53, landeszentrale Personalauswahl Weseler Straße 264, 48151 Münster 0251-7795-5301 geschaeftszimmer53.lafp@polizei.nrw.de polizei.nrw.de/lafp
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