stets zu unserer vollsten zufriedenheit! codes in ......schriftliches zeugnis. das zeugnis muss...

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1Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit!

Codes in Arbeitszeugnissen

Veranstaltung des Career Service

02.11.2015

Referenten: Constanze Krätsch und RA Michael Piets ch

Studierende und Gewerkschaften?

Jobbende Studierende = AN

Unwissenheit bei AN und AG

Vorbereitung auf den Berufseinstieg

Schutz der AN und Gewerkschaften durch den Gesetzgeber

• Art. 9 GG

• Schutzgesetze, Verordnungen

2Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

3

Informationen und Kontakt

Beim Betriebsrat – der kennt das Unternehmen am best en.

http://www.igmetall-frankfurt-wiesbaden-limburg.de• Rechtsberatung, tarifgebundene Betriebe, Weiterbildung

www.hochschulinformationsbuero.de/mitte• Portal der IG Metall für Studierende und Absolventen/-innen

• Informationen und Netzwerke für Exkursionen, Praktika, gute Kontakte in die Unternehmen

• Veranstaltungen

Constanze.kraetsch@igmetall.de

4Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

5Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Das Arbeitszeugnis

„ Die Wahrheit wird nur zu oft, wie man sagt, verdunkelt, aber sie erlischt nie.“

(Titius Livius)

„Prüfen sie die Rechnung, denn sie müssen sie bezahlen.“

(Berthold Brecht)

Rechtsanwalt Michael Pietsch

6Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Das Arbeitszeugnis

Ein Zeugnis ist für mögliche künftige Arbeitgeber o ft die Grundlage der Personalauswahl

Beachte: Wahlrecht zwischen einfachem und qualifizi erten Zeugnis

Faustformel: unter 6 Monaten Beschäftigungszeit einfaches Zeugnis; darüber qualifizierten Zeugnis

Anspruch: § 109 GewO

Rechtsanwalt Michael Pietsch

7Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Das Arbeitszeugnis - § 109 GewO

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeit sverhältnisses Anspruch auf ein

schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der

Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeit nehmer kann verlangen, dass sich

die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalt en im Arbeitsverhältnis

(qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formulie rt sein. Es darf keine Merkmale

oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der

äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aus sage über den Arbeitnehmer

zu treffen.

(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen

Rechtsanwalt Michael Pietsch

8Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Das Arbeitszeugnis

Der Inhalt im Zeugnis muss wahr sein (Grundsatz der Zeugniswahrheit).

Daneben darf das Zeugnis keine unklaren Formulierun gen enthalten (Grundsatz der Zeugnisklarheit).

Die sprachliche Gestaltung obliegt dem ausstellende n Arbeitgeber

Der notwendige Zeugnisinhalt bestimmt sich nach dem Zeugnisbrauch; dieser kann nach Branche und Berufsgruppe unterschiedlich sein.

Rechtsanwalt Michael Pietsch

9Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Das Arbeitszeugnis

Das Zeugnis enthält in der Praxis meist neben den v ollständigen

Angaben zur Person von AN und AG sowie Ort und Zeitp unkt der

Ausstellung Angaben über die Dauer der

Unternehmenszugehörigkeit, Funktionsbezeichnung und

Aufgabenbeschreibung, die Beurteilung der erbrachte n Leistung

nach Qualität, Quantität, und Einsatzbereitschaft, d ie Beurteilung

der Führung (Sozialverhalten) gegenüber Vorgesetzten,

Mitarbeitern und Kollegen sowie einen Schlußabsatz m it der

Angabe des Grundes des Ausscheidens, einer Dankes-B edauern-

Formel und Zukunftswünschen.

Rechtsanwalt Michael Pietsch

10Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Das Arbeitszeugnis

Gesetzliche Vorschriften über den Inhalt eines Zeug nisses bestehen, abgesehen von den im Gesetz genannten Angaben über Art, Dauer, Leistungen und Führung, ni cht.

Im Einzelnen ist durchaus streitig, welchen Inhalt ein qualifiziertes Zeugnis haben kann/muss/darf.

Daneben kann das „Weglassen“ von Erklärungen zu typischen Aufgaben auch negativ behaftet sein (sogenanntes beredtes Schweigen).

Rechtsanwalt Michael Pietsch

11Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Das Arbeitszeugnis

Beispiel dafür ist die fehlende Bescheinigung der Ehrlichkeit bei einer Kassiererin. (aber auch Filia lleiter, Außendienstmitarbeiter etc.)

Rechtsanwalt Michael Pietsch

12Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Das Arbeitszeugnis - prozessual

Der AG muss das Zeugnis ausstellen und ist für Zuga ng beweispflichtig.

Problem Zeugnisberichtigung

Vereinfacht mit Schulnoten gesprochen schuldet der AG die Note 3; will AN ein besseres Zeugnis trifft ihn dafür die volle Darlegungs- und Beweislast; bei einem schlecht eren Zeugnis trifft diese Verpflichtung den AG.

Beachte: arbeits- und tarifvertragliche Ausschlußfri sten sowie Verjährung und Verwirkung

Rechtsanwalt Michael Pietsch

13Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Das Arbeitszeugnis - Zeugniscodes?

Beispiel für Verhalten: Ihr Verhalten zu Vorgesetze n und Kollegen

- war stets vorbildlich = sehr gute Führung

- war vorbildlich = gute Führung

- war einwandfrei = befriedigende Führung

- war ohne Tadel = ausreichende Führung

- gab zu keiner Klage Anlass = mangelhafte Führung

Rechtsanwalt Michael Pietsch

14Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Arbeitszeugnis

„Herr Schulze hat es stets verstanden, seine Intere ssen im Betrieb durchzusetzen.“

Bewertung?

Rechtsanwalt Michael Pietsch

15Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Arbeitszeugnis

Er hat seine Interessen im Betrieb stets rücksichts los durchgesetzt!!!!

Rechtsanwalt Michael Pietsch

16Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Arbeitszeugnis

„Besonders hervorzuheben ist seine Pünktlichkeit.“

Die Betonung einer Selbstverständlichkeit läßt dara uf schließen, dass es in anderen Bereichen erhebliche Defizite gab.

„Sie trug durch ihre Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“

Bedeutung: Sie neigt zu übertriebenen Alkoholkonsum

Rechtsanwalt Michael Pietsch

17Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Arbeitszeugnis

„Sie hat alle Aufgaben zu ihrem und im Interesse de r Firma gelöst.“

Diebstahl

„Er engagierte sich innerhalb und außerhalb des Bet riebes für die Interessen der Arbeitnehmer.“

Gewerkschaft/Betriebsrat

„Im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten zeigte sie durchweg eine erfrischende Offenheit.“

War frech und hat sich nichts sagen lassen.

Rechtsanwalt Michael Pietsch

18Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Arbeitszeugnis

„Sie erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse.“

Sie war eifrig, aber nicht besonders fähig.

„Ihren Mitarbeitern war sie stets eine verständnisv olle Vorgesetzte.“

Der Führungsstil war ohne Autorität und Durchsetzungskraft

…………………

Rechtsanwalt Michael Pietsch

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23Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch

Rechtsanwalt Michael Pietsch 23

Ende des Seminars

und

Danke für die Aufmerksamkeit.

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