studentenwerk halle...3 vorwort liebe leserin, lieber leser, mit dem geschäftsbericht möchte das...
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Geschäftsbericht2008
Studentenwerk Halle
Impressum
Herausgeber:
Studentenwerk Halle
Anstalt öffentlichen Rechts
Wolfgang-Langenbeck-Straße 5
06120 Halle (Saale)
Redaktion:
Jutta Uebeler
Marketing/Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung/Satz:
DVZ-VERLAGS-GmbH
Fotos:
Fechner & Tom
Studentenwerk Halle
DVZ-VERLAGS-GmbH
Fotolia
Alfa, Monika ¶ Arndt, Heike ¶ Bachmann, Karin ¶ Bayer,Marion ¶ Dr. Bebert, Petra ¶ Becker, Hannelore ¶ Benroth,Roland ¶ Bense, Karl-Rudolf ¶ Berger, Angelika ¶ Bergmann,Tobias ¶ Blei, Birgit ¶ Boche, Julia ¶ Bock, Nora ¶ Böhme,Andrea ¶ Borm, Helga ¶ Bösener, Gabriele ¶ Brandt, Sieg-linde ¶ Braunschweig, Tina ¶ Brunheim, Rita ¶ Büh-nert, Doris ¶ Bülow, Sabine ¶ Bürgel, Christel ¶Burgmeier, Christina ¶ Buschau, Silke ¶ Buß-mann, Klaus ¶ Däumich, Christine ¶ Dettmer,Katrin ¶ Dilly, Birgit ¶ Dohri, Christine ¶ Dün-schel, Philipp ¶ Ebel , Nicole ¶ Ebert, Ga-briele ¶ Eckert, Axel ¶ Eckert, Martin ¶Eckert, Ralph Torsten ¶ Eisfeld, Kerstin ¶Falke, Hans-Herbert ¶ Faust, Thomas ¶Faust, Thomas ¶ Filz, Edeltraud ¶ Fischer,Bianka ¶ Fischer, Michael ¶ Fischer, Si-bylle ¶ Fitzenreiter, Christine ¶ Förster,Angelika ¶ Franke, Christina ¶ Franke, Eva ¶Franke, Lothar ¶ Freitag, Birgit ¶ Gablenz, Belin-da ¶ Galander, Petra ¶ Gaudig, Dorit ¶ Gaudig,Felicitas ¶ Gaudig, Sebastian ¶ Gebhardt, Olaf ¶ Ger-hards, Ina ¶ Giermann, Sigrid ¶ Gläsel, Angelika ¶ Görges,Monika ¶ Görges, Peter ¶ Görke, Petra ¶ Gottlob, Gabriele¶ Gregor, Ursula ¶ Große, Birgit ¶ Günther, Monika ¶ Haa-se, Karin ¶ Hacker, Ingrid ¶ Hahn, Birgit ¶ Hanf, Diana ¶Harbart, Andreas ¶ Harbart, Kathleen ¶ Hartleb, Martina ¶Hauser, Bärbel ¶ Hecht, Martina ¶ Heichel, Regina ¶ Hei-nemann, Edelgard ¶ Heinemann, Manfred ¶ Helbig, Susan¶ Hennig, Daniela ¶ Hennig, Doris ¶ Hennig, Kerstin ¶ Hense,Iris ¶ Herrmann, Heidemarie ¶ Herrmann, Reinhard ¶ Hertel,Sabine ¶ Hertling, Petra ¶ Herzog, Adelheid ¶ Heydrich, Ka-thrin ¶ Heynen, Margitta ¶ Hilbert, Marion ¶ Hille, Detlef ¶Hinze, Ines ¶ Hoffmann, Erika ¶ Hofmann, Manuela ¶ Hof-mann, Simone ¶ Hoppe, Silke ¶ Jacob, Ronny ¶ Jahn, Helga¶ Jahnel, Eva-Maria ¶ Jahnke, Sibille ¶ Janich, Patrick ¶Joschko, Melitta ¶ Junghanns, Frank ¶ Jürges, Cordula ¶Kahle, Ute ¶ Kaiser, Andrea ¶ Kammel, Simone ¶ Kämmer-ling, Griseldis ¶ Keller, Annett ¶ Keller, Gabriele ¶ Keller, Ja-net ¶ Kindermann, Ursula ¶ Kiss, Deszö ¶ Klatt, Manuela ¶Klügel, Angelika ¶ Koch, Jürgen ¶ Koglin, Heike ¶ König,Karin ¶ Konrad, Marion ¶ Körber, Beate ¶ Krelle, Gundula¶ Kretzschmar, Silvia ¶ Kropp, Benjamin ¶ Küchmeister,Dietmar ¶ Küchmeister, Erik ¶ Küchmeister, Ilona ¶ Kuhn,Christa ¶ Kulf, Reinhard ¶ Künstner, Ernst ¶ Künzel, Karin¶ Kuschel, Annegret ¶ Lachmann, Kerstin ¶ Lange, Birgit ¶Lange, Hannelore ¶ Lehmann, Frank ¶ Lehmer, Jürgen ¶
Leske, Maritta ¶ Liebig, Ina-Karin ¶ Liebsch, Uwe ¶ Linde-meyer, Dagmar ¶ Lindner, Hannelore ¶ Lippold, Barbara ¶Löffelholz, Bärbel ¶ Löscher, Bärbel ¶ Lück, Uta ¶ Luther,Matthias ¶ Mann, Andrea ¶ Mark, Reinhard ¶ Markgraf, Kai¶ Meier, Ingrid ¶ Merk, Grit ¶ Meyer, Constanze ¶ Meyer,
Jürgen ¶ Mischke, Hannelore ¶ Mohr, Marianne ¶ Möll-mann, Elvira ¶ Morrobel, Sandra ¶ Mücksch, Da-
niela ¶ Müller, Matthias ¶ Müller, Ute ¶ Mundt,Beate ¶ Naß, Edda ¶ Naumann, Birgit ¶ Na-
wrocki, Gabriele ¶ Nitsche, Angela ¶ Oberst,Mareike ¶ Oertel, Carsten ¶ Olesch, Dagmar¶ Pätzold, Frank ¶ Pätzold, Steffi ¶ Pelaj, Mir-jeta ¶ Peter, Dirk ¶ Peter-Minaitcheva, Na-talia ¶ Peucker, Tobias ¶ Philipp, Klaus ¶ Plaul,Alla ¶ Plaul, Monika ¶ Pommerenke, Do-reen ¶ Queitsch, Claudia ¶ Raschke, Birgit
¶ Rebmann, Barbara ¶ Rentschner, Helga ¶Reppe, Gabriele ¶ Reppe, Thomas ¶ Richey,
Marga ¶ Richey-König, Christiane ¶ Richter, Vol-ker ¶ Rieck, Petra ¶ Rochnia, Ines ¶ Röder, Ma-
nuela ¶ Rohr, Eveline ¶ Römbach, Uta-Signe ¶ Röser,Nicole ¶ Rott, Karla ¶ Röver, Edith ¶ Röwer, Klaudia ¶ Ru-dolph , Marius ¶ Saager, Diana ¶ Sachse, Thomas ¶ Sa-emann, Susanne ¶ Scharf , Uwe ¶ Schätzke, Christine ¶Scheer, Ursula ¶ Schefter, Silvia ¶ Schierhorn, Brigitte ¶Schillinger, Claudia ¶ Schindhelm, Waltraud ¶ Schmeil,Franziska ¶ Schmidt, Christine ¶ Schmidt, Hannelore ¶Schmieder, Doris ¶ Schneider, Ramona ¶ Scholz, Erika ¶Scholz, Uwe ¶ Schön, Tobias ¶ Schrank, Carola ¶ Schrei-ber, Karola ¶ Schulz, Heinz ¶ Schulz, Madeleine ¶ Schulz,Silvia ¶ Schulze, Elke ¶ Schulze, Jutta ¶ Schulze, Karin ¶Schulze, Sandra ¶ Schwanz, Margit ¶ Schwarz, Birgit ¶Seidler, Yvonne ¶ Seydewitz, Sylvia ¶ Siebeneich, Jens ¶Siebert, Karin ¶ Sörös, Marion ¶ Stach, Kornelia ¶ Stef-fens, Isabel ¶ Steinel, Ute ¶ Stephan, Cornelia ¶ Stiehler,Marina ¶ Striewski, Heinz ¶ Strobelt, Sybille ¶ Sudau, Da-niela ¶ Symosek, Evelyn ¶ Tausche, Ilka ¶ Dr. Thom, Volk-mar ¶ Thomas, Corinna ¶ Toth, Rita ¶ Uebeler, Jutta ¶ Veit,Ingeborg ¶ Vetter, Maritta ¶ Vogler, Regina ¶ Wagner-Flei-scher, Denise ¶ Walter, Anke ¶ Walther, Sigrid ¶ Wehnert,Gunhild ¶ Wehrhold, Veronika ¶ Weniger, Renate ¶ Werner,Ute ¶ Westphal, Andrea ¶ Wilde, Anita ¶ Wirsing, Alexandra¶ Worch, Angelika ¶ Wörfel, Torsten ¶ Wunsch, Andreas ¶Wunsch, Gabriele ¶ Wunsch, Grit ¶ Würkner, Michaela ¶Zabel, Ursula ¶ Zeising, Wilfried ¶ Zimmermann, Holm ¶Zörner, Jens ¶ Zörner, Kathrin ¶ Zunder, Bettina
3
Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit dem Geschäftsbericht möchte das Studentenwerk Halle im 77. Jahr nachseiner Gründung die interessierte Öffentlichkeit über die diesjährigen wirt-schaftlichen, sozialen und kulturellen Tätigkeitsbereiche informieren.Im ersten Teil des Berichtes werden ausgewählte Ereignisse aus dem Le-ben des Studentenwerkes vorgestellt. Der anschließende Zahlenspiegel be-schreibt die Entwicklung. Die Zahl der Studierenden im Jahresdurchschnittkonnte sich auf dem Niveau des Jahres 2007 stabilisieren. Damit hat sichdie rückläufige Entwicklung der Studierendenzahlen nicht fortgesetzt.Die maßgeschneiderten Angebote, die mit den Hochschulen abgestimmtsind und die Marktentwicklung berücksichtigen, haben in allen Bereichenzu Leistungsentwicklungen geführt.
In einem weiteren Teil wird die wirtschaftliche Situation dargestellt. Der Wirtschaftsprüfer hat auf-grund der Prüfung des Jahresabschlusses, der im Einklang mit dem Lagebericht steht, den uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
In den folgenden Abschnitten werden die Kernaufgaben beschrieben und ausgewählte Ergebnissekommentiert.Auf der Grundlage der in 2006 mit dem Kultusministerium abgeschlossenen Leistungsvereinbarungkonnten im zurück liegenden Jahr die anerkannt guten Service- und Beratungsleistungen weiterausgebaut werden, ohne dass der Globalzuschuss des Landes erhöht wurde.In dem Zeitraum fanden wiederum Anpassungen der Preise für Bedienstetenessen und Betriebsko-sten in den Wohnheimen statt.
Das Studentenwerk reagiert mit weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz auf diese Entwick-lung. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung des Umsatzes in der Hochschulgastronomie und die hoheAuslastung der Wohnheime.
Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass in 2008 die Semesterbeiträge um 10,00 erhöht wurden.
Mein besonderer Dank gilt insbesondere den Vertretern des Verwaltungsrates, die mit ihren Ideenund einer kooperativen Zusammenarbeit diese Entwicklung ermöglichten und die Geschäftsführungin allen Belangen beispielhaft unterstützt haben.
Dank gilt auch den Mitarbeitern des Studentenwerkes, die durch ihre Arbeit und ihr persönlichesEngagement diese Leistungsentwicklung wesentlich bestimmt haben und bemüht sind, dies künftigweiter unter Beweis zu stellen.
Dr. Volkmar Thom, Halle im Juli 2009
4
Inhaltsverzeichnis
Kapitel Seite
Studentenwerk allgemein Ereignisse des Jahres 6
Studentenwerk in Zahlen 10
Wirtschaftliche Situation 13
Gesetzliche Grundlagen 18
Organisationsaufbau 20
Kernaufgaben Ausbildungsförderung 22
Hochschulgastronomie 26
Studentisches Wohnen 32
Soziale Beratungsdienste 38
Kindertageseinrichtungen 41
Kulturelle Förderung 43
Internationales 43
Marketing/Öffentlichkeitsarbeit 45
Interne Aufgaben Rechnungswesen/Controlling/EDV 46
Personalwesen 47
Anlagen Grundordnung 50
Beitragsordnung 54
Bilanz 2008 56
Gewinn- und Verlustrechnung 2008 58
5
Ereignisse 2008
Studentenwerk in Zahlen
Wirtschaftliche Situation
Gesetzliche Grundlagen
Organisationsaufbau
Studentenwerk allgemein
6
Ereignisse 2008
Februar
Das traditionelle Mitarbeiter-
fest zu Beginn des Jahres fand
in der Mensa Bernburg statt und
avancierte zum viel besuchten
Auftakt für das neue Jahr.
Januar
Der Verwaltungsrat besichtig-
te auf einer Rundreise die Ein-
richtungen des Studenten-
werkes.
In der Mensa Harz zeigte
der Photoclub conspectus sei-
ne besten Fotografien in einer
Jahresausstellung.
Die Auszubildenden aus
den Mensen Weinberg und
Harz kochten eine Woche lang
Gerichte nach eigenen Vor-
schlägen und Rezepturen.
7
Ereignisse 2008
Mai
Am 5. und 6. Mai fand die
Wohnheimtagung des DSW in
Halle statt.
In Kooperation einer stu-
dentischen Initiative und der
Stadt Halle konnte in der Men-
sa Harz eine bemerkenswerte
Ausstellung „Barrieren finden
und überwinden“ eröffnet wer-
den.
April
Der Verwaltungsrat wurde
erstmals nach Inkrafttreten des
novellierten Studentenwerks-
gesetzes neu gewählt.
März
Alle Hochschulen warben um
neue Studierende an den Tagen
der offenen Hochschultür.
Vom 14.- 18.04.2008 star-
teten 20 Studierende, drei Kö-
che und fünf Vertreter der Ge-
schäftsführung zum „Tandem
international“ nach Olsztyn.
8
Ereignisse 2008
Juni
Das 15. Trabischieben mit
sehenswertem Feuerwerk zum
Abschluss bildete den Höhe-
punkt des Uni – Sportfestes.
Juli
Auf dem deutsch – polni-
schen Kolloquium in Kraukau
war das Studentenwerk mit ei-
nem Vortrag zum „Tandem in-
ternational“ vertreten.
Bei Erdbeertorte mit Sahne
konnten die MitarbeiterInnen
des Studentenwerkes das
zweite Sommerkonzert mit der
Musikschule „Fröhlich“ unter
den Linden in den Francke-
schen Stiftungen genießen.
Die Aktion Tandem wurde
in diesem Jahr mit dem Stu-
dentenwerk Greifswald durch-
geführt.
Der erste Fotowettbewerb
der Studentenwerke krönte am
17.Juli in Halle aus 700 einge-
santen Arbeiten von 195 Teil-
nehmern aus 25 Hochschulen
seine Sieger.
9
Die Begrüßung der Erstse-
mester mit einem Frühstück an
den Hochschulen als Auftakt
für den Beginn des Semesters
lockten auch die höheren Se-
mester zur Veranstaltung.
Ereignisse 2008
Oktober
Die Arbeitsgruppe Kultur /
Marketing ostdeutscher Stu-
dentenwerke tagte in Halle.
Der Verwaltungsrat be-
schäftigte sich auf seiner letz-
ten Sitzung des Jahres u. a. mit
den Kriterien der Berech-
nungsgrundalge für die Lei-
stungsvereinbarung zwischen
dem Kultusministerium und
den Studentenwerken in den
Jahren 2006 -2010 und der
Kampagne „Studieren in Fern-
ost“.
Am 17. Oktober unterzeich-
neten die Burg Giebichenstein
Hochschule für Kunst und De-
sign und das Studentenwerk
die Leistungsvereinbarung.
Unsere polnischen Partner
besuchten Halle und stellten
die neu gebildete Führungs-
ebene vor.
Dezember
10
Studentenwerk in Zahlen
Allgemeine Angaben 2006 2007 2008
Zahl der Studierenden im Jahresdurchschnitt 27.074 26.286 26.143
Hochschulen 4 (6)* 4 (6)* 4 (6)*
Zahl der Mitarbeiter ohne GF, AZUBI zum 31.12. 239 236 232
Bilanzsumme T 56.799,4 60.399,6 62.068,4
Eigenfinanzierungsquote
mit Förderungsverwaltung % 66,0 66,1 68,4
erhaltener Erstattungsbetrag BAföG T 1.946,8 1.655,3 1678,9
erhaltener Landeszuschuss
Erfolgsrechnung T 3.849,3 4.037,9 4.123,5
Semesterbeiträge für Erfolgsrechnung T 1.425,6 1.577,2 1.701,2
*) Hochschule für Kirchenmusik Halle und Hochschule „St. Elisabeth“, Bratislava - Außenstelle Weißenfels nur BAföG
Hochschulgastronomie 2006 2007 2008
Zahl der Einrichtungen 12 12 12
Ausgegebene Essenportionen 1.349.808 1.313.592 1.262.990
Durchschnittspreis pro Essen Studierende (1,92) 1,83* 1,92 1,99
Umsatz Hochschulgastronomie T 3.559,0 3.587,1 3.607,1
Sonstige Erträge T 32,8 104,2 205,3
Ausbildungsförderung 2006 2007 2008
Ausgezahlte Fördermittel T 35.754,0 31.800,0 32.600
Zahl der Anträge 10.061 9.531 9.765
Geförderte 9.277 9.012 8.299
*) Korrektur des Durchschnittspreis pro Essen Studierende 2006 auf 1,83
11
Studentenwerk in Zahlen
Die Entwicklung der Anzahl der Studierenden
Wintersemester 2006/2007 2007/2008 2008/2009
27.537 27.026 27.193
Sommersemester 2006 2007 2008
26.229 25.190 25.046
Jahresdurchschnitt 2006 2007 2008
27.074 26.286 26.143
Studentisches Wohnen 2006 2007 2008
Zahl der Wohnheime 29 27 28
Zahl der verfügbaren Wohnheimplätze 3.580 3.428 3.325
Auslastung der Plätze % 93,0 94,0 93,5
Quote Wohnheimplätze % 13,0 12,7 12,2
Miethöhe 65,00 - 207,00 80,00 - 215,00 80,00 - 245,00
Durchschnittliche Miete 165,30 167,70 168,50
Mieteinnahmen T 7.029,2 6.836,0 6.860,9
Soziale Dienste 2006 2007 2008
Darlehen T 20,2 28,1 40,8
Beihilfen T 14,2 16,5 14,0
Freitische T 10,3 10,5 9,4
Kindertagesstätten 2006 2007 2008
Anzahl der Einrichtungen 2 2 2
Anzahl der Plätze 243 239 239
12
Studentenwerk in Zahlen
Verwendung 2006 2007 2008
Beiträge DSW T 37,9 37,2 36,5
Soziale Dienste 4,4 0* 0
Freitische 10,3 10,5 9,4
Beihilfen 14,2 16,5 14,0
Studentische Unfallversicherung 22,1 21,3 21,1
Öffentlichkeitsarbeit / Kulturelle Förderung 39,5 19,6 17,8
Defizitausgleich Hochschulgastronomie 902,4 934,9 1.339,5
Sonstige Verwendung 2,8 2,7 3,4
Einstellung in Rücklagen 392,0 0 0
Stützung sozial gebundener Wohnheimmieten - 509,9 234,9
Stützung der Kindertageseinrichtungen - 24,6 31,8
Einnahmen aus Semesterbeiträgen
Semesterbeiträge 2006 2007 2008
gesamt T 1.425,6 1.577,2 1.708,4
davon Universität Halle 928,0 998,9 1.092,8
Burg Giebichenstein 51,5 60,8 66,1
Hochschule Merseburg (FH) 156,2 180,8 182,8
Hochschule Anhalt (FH) 289,9 336,7 366,7
In den vergangenen Jahren wurden die Semesterbeiträge wie folgt verwendet:
Verwendung der Semesterbeiträge
Der Semesterbeitrag als Solidarbeitrag wurde ab dem Wintersemester 2008/2009 von 30,00 pro
Studierenden auf 40,00 pro Studierenden erhöht. Er unterliegt in seiner Verwendung der Beitrags-
ordnung des Studentenwerkes und den Beschlüssen des Verwaltungsrates.
*) Komplettfinanzierung über Globalzuschuss
13
Wirtschaftliche Situation
Auszug aus dem Lagebericht 2008
„1. Ausblick
Steigende Kosten für Personal, Energie und
Lebensmittel, die Prognose rückläufiger Studie-
rendenzahlen und veränderte Studienabläufe,
vor allem durch Bachelor- und Masterstudien-
gänge stellen hohe Anforderungen an die künf-
tige Arbeit des Studentenwerkes. In enger Zu-
sammenarbeit mit den Hochschulen unseres
Zuständigkeitsbereiches ist ständig auf die ak-
tuellen Entwicklungen zu achten und unser Lei-
stungsangebot dem Bedarf der Studierenden
anzupassen. Das wird umso schwieriger, weil
keine Dynamisierung des Landeszuschusses in
Abhängigkeit von der Kostenentwicklung zu er-
warten ist, im Gegenteil sind mit der jetzigen
Leistungsvereinbarung jährlich je 86,2 T ein-
zusparen. Darüber hinaus soll ab 2011 der An-
teil des Globalzuschusses für Instandhaltungs-
maßnahmen im Wohnheimbereich ganz entfal-
len – dafür stehen laut Anlage 2 zur Leistungs-
vereinbarung immerhin 1.460,0 T für 2009 und
1.372,0 T für 2010 zur Verfügung.
Für unsere Studentenwohnheime wurden die
Verpflichtungen gemäß der Anlage 1 zur beste-
henden Leistungsvereinbarung bezüglich der
Wohnheime Netzweg und Brandbergweg in Hal-
le erfüllt. In Arbeit ist das Wohnheim 2 in Bern-
burg, bis 2010 folgen das Wohnheim 3 in Bern-
burg und die Felsenstraße in Halle.
Dem Bedarf an hochschulnahen Wohnplätzen,
vor allem im Innenstadtbereich von Halle, wird
durch den Umbau des 2008 erworbenen Grund-
stücks Harz 42 zu einem Studentenwohnheim
mit 70 Wohnplätzen entsprochen, welches ab
2010 zur Verfügung stehen soll.
In Dessau wurde ein Grundstück in Campusnä-
he zu einem Studentenwohnheim mit 30 Wohn-
plätzen als Einzelappartements sowie Wohnge-
meinschaften umgebaut und kann ab 2009 ver-
mietet werden.
Entscheidungsbedarf besteht für das Wohnheim 1
in Köthen. Dieses wird hauptsächlich für das
Studienkolleg vorgehalten und sollte laut Schlie-
ßungsplan 2008 geschlossen werden. Derzeit
besteht seitens des Kultusministeriums die Ge-
nehmigung, das Wohnheim bis 2010 weiter zu
betreiben, damit im Rahmen der Ausbildung am
Landesstudienkolleg ausländische Studierende
mit ausreichend Wohnraum versorgt werden
können. Das Wohnheim wird jedoch mit erhebli-
chen Defiziten bewirtschaftet, da es nur zu ei-
nem Teil des Jahres annehmbar ausgelastet ist.
Darum ist die Situation 2010 neu zu prüfen.
Gegenwärtig werden die Mietkalkulationen für
alle Wohnheime komplett überarbeitet. Einerseits
muss die Kostenentwicklung entsprechend be-
14
Wirtschaftliche Situation
rücksichtigt werden, andererseits sind die beste-
henden Mietkalkulationen für unsere Studenten-
wohnheime über einen Zeitraum von 10 Jahren
erfolgt, teilweise mit abweichenden Kalkulations-
bestandteilen. Dazu liegt der Arbeitsgruppe Pla-
nung und Strukturentwicklung des Studenten-
werkes ein Vorschlagsexemplar der Abteilung
Liegenschaften / Wohnen vor in dem einheitli-
che Kalkulationsgrundsätze Anwendung gefun-
den haben. Teilweise ändern sich die Grundmie-
ten als auch die Betriebskosten deutlich, vor al-
lem für Wohnheime, für die die Mietkalkulation
länger zurückliegt und lediglich eine Anpassung
der Betriebskosten vorgenommen wurde. 2009
werden die neuen Mietkalkulationen dem Ver-
waltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei
entsprechender Beschlusslage, können die neu-
en Mieten, teilweise gestaffelt, ab dem Winter-
semester 2009/2010 zur Anwendung kommen.
Die Hochschulgastronomie hat ihre definierten
Ziele lt. Leistungsvereinbarung für die Verpfle-
gung der Studierenden insofern erfüllt, das täg-
lich mindestens ein Komplettessen für Studieren-
de angeboten wird, welches den Verkaufspreis
von 1,50 nicht überschreitet. Das Speisenan-
gebot ist qualitativ hochwertig und preiswert.
Die beträchtlichen Kostensteigerungen für Ent-
gelte der Beschäftigten trifft jedoch vor allem die
Hochschulgastronomie, da dort der Schwerpunkt
ihrer Kostenstruktur liegt. Die zu erwartende
Entwicklung der Bezugspreise für Energie und
der sonstigen Betriebskosten erhöhen den Ko-
stendruck.
Weiterhin hat das Studentenwerk aufgrund sei-
nes Versorgungsauftrages zunehmend starke
studienzyklusbedingte Schwankungen bei der
Versorgung von Essenteilnehmern abzufangen.
An dieser Stelle sei auf die bekannte „Stellung-
nahme zur Beurteilung der von den Studenten-
werken Magdeburg und Halle angewandten
Methode zur Essenpreiskalkulation“ der Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche
GmbH vom 10. Januar 2008 verwiesen.
Das Studentenwerk hat darum 2008 eine „Kon-
zeption zur Erhöhung der Effektivität der Men-
sen unter Anpassung der Kapazität an den Be-
darf“ erarbeitet und dem Kultusministerium am
08.01.2009 vorgelegt. Damit erfüllt es auch eine
maßgebliche Verpflichtung aus der Anlage 2 zur
Leistungsvereinbarung.
Zusammenfassend heißt es dort:
„Die vorgelegte Konzeption ... gründet sich auf
umfassende Prozessanalysen und die Ergebnis-
se des Wirtschaftsplanes 2008. Neben der Be-
stimmung der Kapazität und des Bedarfs nach
Standorten und dem Kennzahlenvergleich zur
Standortbestimmung wird der Erhöhung der Lei-
stung ein breiter Raum gewidmet. Die Analysen
und die prognostizierten Ergebnisse haben ge-
zeigt, dass die Einrichtungen der Hochschulga-
15
Wirtschaftliche Situation
stronomie insbesondere an den ungünstigen
Standorten nur wirtschaftlich betrieben werden
können, wenn die Leistung planmäßig entwik-
kelt wird. Hierbei kommt ein besonderer Schwer-
punkt der Erweiterung des Aufgabenprofils ins-
besondere durch die Übernahme von Kinder-
und Schülerspeisung zu. In diesem Zusammen-
hang wird nochmals auf die Kalkulation markt-
wirtschaftlicher Preise verwiesen, zu der im Kon-
zept hinreichend Vorschläge unterbreitet werden.
Die Konzepte zur Senkung der Kosten sind viel-
fältig angelegt und überwiegend mit Investitio-
nen verbunden. Der in 1996 begonnene Prozess
der Personalanpassung an den Bedarf wird wei-
ter fortgesetzt. Durch eine Vielzahl von Maßnah-
men der Prozessorganisation, der Änderung der
Altersstruktur und der weiteren Reduzierung der
Arbeitszeit wird ein Einsparungsbetrag für die
Jahre 2009 bis 2013 in Höhe von 432,6 T pro-
gnostiziert. Damit sind alle Personalein-spa-
rungsmöglichkeiten erschöpft.“
Besonders wichtig für die Entwicklung der Ef-
fektivität der Einrichtungen der Hochschulgastro-
nomie ist daher die Fortführung des Mensapro-
grammes bzw. die weitere Bereitstellung der
Mittel aus dem Not- und Sofortprogramm des
Landes für unsere Mensen. Die gegenwärtige
Entwicklung zeigt, dass dringender Investiti-
onsbedarf mit folgender Priorität besteht:
1. Mensa Heide-Süd
Im Rahmen der Hochschulentwicklung wird
ein weiterer Abschnitt am Campus Heide-Süd
der Nutzung übergeben. Bereits jetzt besteht
an diesem Standort dringender Versorgungs-
bedarf, der durch unsere dort betriebene Ca-
feteria „Ein Stein“ nicht gedeckt werden kann.
Kurzfristig rechnet man dort mit ca. 1.300 Es-
senteilnehmern. Die Errichtung einer Ausga-
bemensa an diesem Standort könnte laut
Kostenschätzung mit einer Investitionssum-
me von 4.500,- T erfolgen. Die Mensa kann
hocheffizient betrieben werden, da diese zu
90 % mit vorgefertigten Produkten, insbeson-
dere aus der Mensa Weinberg, versorgt wer-
den soll. Dort ist die Produktionskapazität
vorhanden, es kommt zu einer besseren Aus-
lastung der Küche und damit zu einer Sen-
kung der Stückkosten, besonders im Perso-
nal- und Energiebereich.
2. Mensa Köthen
Die Einrichtung verfügt derzeit über eine Ka-
pazität von 2.500 Essen täglich. Aktuell wer-
den jedoch lediglich 450 Essen im Durch-
schnitt pro Tag verkauft. Neben dieser unef-
fektiven Größe gibt es wegen des schlechten
Gebäudezustandes und veralteter Gartechnik
bereits Auflagen der Lebensmittelhygiene, die
aber wegen der vorgelegten Konzeptplanung
16
Wirtschaftliche Situation
noch zu keinen Sanktionen führten. Nach ei-
ner vorliegenden, detaillierten Kostenschät-
zung wären zur Sanierung 3.366,- T nötig.
Neben der Erfüllung der Hygieneauflagen
würden eine höhere Energieeffizienz und ver-
besserte Personaleinsatzstrukturen zu posi-
tiven Effekten führen.
3. Mensa Bernburg
Auch diese Mensa ist mit einer Kapazität von
2.100 Essen und einem durchschnittlichen Ab-
satz von 450 Essen pro Tag deutlich überdi-
mensioniert. Die Aussagen zu Köthen gelten
analog. Derzeit liegt eine Kostenschätzung
über 3.700,- T als Investitionssumme vor,
um die Mensa bedarfsgerecht zu sanieren.
Der Schwerpunkt für die Wirtschaftsführung der
kommenden Jahre liegt weiterhin in unserem
Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der Hoch-
schulstandorte durch die Bereitstellung eines
hochwertigen, bedarfgerechten Dienstleistungs-
angebots für Studierende. Um diese Dienstlei-
stungen zu sozial verträglichen Preisen anzu-
bieten, sind ein straffes Kostenmanagement und
die ständige Weiterentwicklung unseres Lei-
stungsprofils nötig.
Unerlässlich ist dabei die gute, vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den Hochschulen unseres
Zuständigkeitsbereiches.
Die bestehenden Leistungsvereinbarungen, die
nunmehr mit allen Hochschulen unseres Zustän-
digkeitsbereiches abgeschlossen wurden, sind
fortzuführen und dem Bedarf durch die Entwick-
lung der Hochschulen anzupassen.
Die neue Leistungsvereinbarung mit dem Land
Sachsen-Anhalt ab 2011 soll klare Bemessungs-
kriterien enthalten, an denen sich das Studen-
tenwerk orientieren muss, die Planungs- und
Finanzierungssicherheit gewährleisten und die
Eigenverantwortung stärken, die mit der Novel-
lierung des Studentenwerksgesetzes beabsich-
tigt war.
Zwischen den Studentenwerken Halle und Mag-
deburg wurden daher folgende Kriterien abge-
stimmt, die Verhandlungsgrundlage für die neue
Leistungsvereinbarung sein sollen:
• ein Grundzuschuss pro beitragspflichtigem
Studierenden,
• ein Pauschalzuschuss pro Einrichtung der
Hochschulgastronomie, gestaffelt nach gro-
ßen, mittleren und kleinen Mensen bzw. Aus-
gabestellen; um Standortnachteile auszuglei-
chen,
• ein Zuschuss je Euro Umsatz für studentische
Essenversorgung,
17
Wirtschaftliche Situation
• ein Zuschuss je Studierendem für besonde-
re Personengruppen (ausländische Studie-
rende, Studierende mit Kind, Studierende mit
Handicap),
• ein Zuschuss pro Kind studierender Eltern in
unseren Kindertageseinrichtungen,
• ein Pauschalzuschuss für Ersatz- und Ergän-
zungsinvestitionen.
Diese Form der Bezuschussung würdigt einer-
seits die Leistung der Studentenwerke, gibt aber
auch Sicherheit bezüglich der Entwicklung an
den Hochschulstandorten, auf die sich dann bes-
ser ausgerichtet werden kann. Das gilt vor al-
lem für den Pauschalzuschuss für Mensen, weil
Schwankungen kleinerer und größerer Art bei
den Absatzmengen durch den hohen Fixkosten-
anteil nicht kurzfristig ausgleichbar sind.
Durch den prognostizierten Rückgang der Stu-
dierenden, durch die beschriebenen Kostenstei-
gerungen und die fehlende Dynamisierung der
Landeszuschüsse kann es dazu kommen, dass
eine weitere Erhöhung des Semesterbeitrages
unerlässlich sein wird.
Um uns für die Studierenden und Hochschulen
in unserem Zuständigkeitsbereich besser zu pro-
filieren, gewinnt die Leitbildarbeit eine immer
größere Bedeutung. Die Kommunikation unse-
rer Aufgaben und Ziele sowie der Philosophie
unseres Handelns durch ein Leitbild wird eine
weitere, wichtige Aufgabe für das kommende
Jahr sein.“
18
Gesetzliche Grundlagen
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 16. Fe-
bruar 2006 das „Gesetz über die Studentenwer-
ke des Landes Sachsen-Anhalt“ beschlossen
und in Kraft gesetzt.
Es bestimmt die Rechtsform, legt die Aufgaben
sowie die Zuständigkeiten fest und regelt das
Handeln der Organe des Studentenwerkes.
Das Studentenwerk Halle ist die Betreuung der
Studierenden:
• der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg,
• der Burg Giebichenstein Hochschule für
Kunst und Design Halle,
• der Hochschule für Kirchenmusik Halle
(nur BAföG),
• der Hochschule „St. Elisabeth“ Bratislava -
Außenstelle Weißenfels (nur BAföG),
• der Hochschule Merseburg (FH),
• der Hochschule Anhalt (FH) Hochschule für
angewandte Wissenschaften mit den Stand-
orten Köthen, Bernburg und Dessau
verantwortlich
Im Sinne des Studentenwerksgesetztes erfüllt
das Studentenwerk folgend Aufgaben:
• Errichtung und Betrieb von Verpflegungsein-
richtungen,
• Errichtung, Betrieb, Unterhaltung und Vermitt-
lung von Wohnheimplätzen,
• Durchführung der studentischen Ausbil-
dungsförderung,
• Beratung und Unterstützung von ausländi-
schen Studierenden, Studierenden mit Kin-
dern und Studierenden mit Behinderungen,
• Förderung der internationalen Beziehungen
zwischen den Studierenden,
• psychosoziale Beratung,
• Gewährung finanzieller Darlehen und Beihilfen,
• Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen.
19
Gesetzliche Grundlagen
Organe des Studentenwerkes
Folgende Mitglieder wurden durch die Senate der Hochschulen legitimiert:
Verwaltungsrat 2008
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Herr Prof. Dr. Hans Lilie Vorsitzender
Herr Kanzler Dr. Martin Hecht
Herr Jan Wioland
Frau Christin Schulze bis 08.04.2008
Frau Elisabeth Krausbeck ab 09.04.2008
Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design
Herr Kanzler Wolfgang Stockert
Frau Melanie Pflaum
Hochschule Anhalt (FH) Hochschule für angewandte Wissenschaften
Herr Prof. Dr. Dr. Marcus Seewald
Herr Reinhard Krause beratendes Mitglied
Herr Andreas Greiner bis 15.07.2008
Herr Sebastian Meise ab 15.07.2008
Hochschule Merseburg (FH)
Herr Kanzler Dr. Bernd Janson
Herr Marcus Turré stellv. Vorsitzender
Geschäftsführer
Herr Dr. Volkmar Thom seit 1. Februar 1996
20
Organisationsaufbau
Organigramm des Studentenwerkes Halle
Verwaltungsrat
Geschäftsführer
SozialeBeratungsdienste
Marketing/Öffentlichkeitsarbeit EDV
AbteilungAusbildungs-
förderung
AbteilungHochschul-gastronomie
AbteilungLiegenschaften/stud. Wohnen
AbteilungRecht/Personal/
Kitas
AbteilungRechnungs-
wesen/Controlling
Sekretariat Assistent
21
Ausbildungsförderung
• Zahl der Anträge und Geförderten
• Ausgezahlte Fördermittel
Kernaufgaben
22
Ausbildungsförderung
Im Bereich des Amtes für Ausbildungsförderung
war das Jahr 2008 sehr stark durch die Umset-
zung des 22. Gesetzes zur Änderung des Bun-
desausbildungsförderungsgesetzes vom
31.12.2007 geprägt. Mit diesem Änderungsge-
setz einher gingen viele Neuerungen, die fast
ausschließlich vorteilhaft für die Studierenden
sind. So wurden im Laufe des Jahres 2008 die
Bedarfssätze der Studierenden um 10 % des
ursprünglichen Betrages angehoben. Auch die
Freibeträge, die Eltern von Studierenden in Be-
zug auf deren Einkommen belassen werden,
stiegen und zwar um durchschnittlich 8 % Dar-
über hinaus wurde mit dem Änderungsgesetz für
Studierende mit Kind ein Kinderbetreuungszu-
schlag für Kinder bis zu einem Alter von 10 Jah-
ren eingeführt. In diesem Zusammenhang wur-
den seitens des Amtes für Ausbildungsförderung
sämtliche Studierenden mit Kind angeschrieben
und auf die Änderung der Gesetzeslage hinge-
wiesen. Infolge dieser Maßnahme gelangten
nahezu alle Studierende mit Kind im Zuständig-
keitsbereich des Studentenwerkes Halle in den
Genuss des Kinderbetreuungszuschlages. Wei-
terhin wurden mit der Gesetzesänderung auch
maßgebliche Verbesserungen für Studierende
mit Migrationshintergrund und ausländische Stu-
dierende eingeführt, so dass auch der Kreis die-
ser Gruppe im wesentlich größerem Umfang als
bisher von den Regelungen des (neuen) BAföG
profitiert.
Die Zahl der Anträge auf Ausbildungsförderung
stieg gegenüber dem Vorjahr von 9.531 auf 9.765
Anträge. Insgesamt wurden 9.236 Anträge auf
Inlandsförderung und 529 Anträge auf Auslands-
förderung gestellt.
Der Zuwachs bei den Antragszahlen kann ohne
Bedenken auf die positive Wirkung des 22.
BAföG – Änderungsgesetzes zurückgeführt
werden. Das Amt für Ausbildungsförderung wies
im Schreiben an die Studierenden, deren frühe-
re Anträge erfolglos waren, unter den neuen
gesetzlichen Bedingungen jedoch Erfolg verspra-
chen, auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedin-
gungen hin. Hierauf erfolgte als Reaktion von
vielen Studierenden eine entsprechende Antrag-
stellung.
Im Jahr 2008 wurde im Amt für Ausbildungsför-
derung eine neue statistische Messmethode zur
Bestimmung der Zahl der geförderten Studieren-
den eingeführt, die die doppelte Erfassung von
Studierenden aufgrund der im Kalenderjahr aus-
laufenden bzw. beginnenden Bewilligungszeit-
räume ausschließt. Durch diese neue Messme-
thode ergab sich, dass die Zahl der Geförderten
in den vergangenen Jahren um etwa 10 % zu
hoch angesetzt wurde. Die Zahl der nach der
neuen Messmethode erfassten geförderten Stu-
dierenden betrug im Jahr 2008 insoweit 8 299.
Sie hielt sich damit trotz der statistischen Berei-
23
Ausbildungsförderung
nigung auf sehr hohem Niveau, was seine Ursa-
chen darin findet, dass der Personenkreis, der
über kein Einkommen nach dem BAföG verfügt,
immer größer wird. Dies resultiert wiederum dar-
aus, dass Arbeitslosengeld II und Sozialgeld,
welches die Eltern beziehen, anders als die frü-
here Arbeitslosenhilfe nicht mehr zur Berechnung
des Förderbeitrages herangezogen werden.
Auszubildende, deren Eltern aktuell ein niedri-
geres Einkommen haben als in dem normaler-
weise maßgeblichen vorletzten Kalenderjahr,
können die Zugrundelegung des aktuellen Ein-
kommens bei der Berechnung des Förderungs-
betrages verlangen. Die Anzahl der Aktualisie-
rungsanträge überschritt im Jahr 2008 zum wie-
derholten Male weit die 20 % Marke und liegt
wiederum bei etwa 25 % der Geförderten.
Im Rahmen der vom Zuständigkeitsbereich des
Studentenwerkes Halle umfassten Förderung für
alle an deutschen Hochschulen immatrikulierten
Studierenden, die ein Auslandssemester oder
Studienjahr in Finnland verbringen, ist gegen-
über dem Jahr 2007 ein erheblicher Anstieg zu
verzeichnen gewesen. Lag die Zahl der Anträge
im Vorjahr noch bei 481, so stieg diese im Jahr
2008 auf 529 und damit um etwa 10 % an. Die
Zahl der Anträge liegt insoweit über den Erwar-
tungen, die bei der Übernahme der Zuständig-
keit für die Auslandsförderung durch das Studen-
tenwerk Halle im Jahr 2004 vorhanden waren.
In den oben genannten Zahlen kommt auch die
in den letzten Jahren erheblich gestiegene Be-
reitschaft der Studierenden zum Ausdruck, im
Rahmen von Auslandsaufenthalten neues Wis-
sen zu erlangen und erlernte Sprachkenntnisse
zu festigen.
Die Informations- und Beratungsoffensive des
Amtes für Ausbildungsförderung wurde im Jahr
2008 fortgesetzt. Der im Oktober 2006 in der
Harz-Mensa geschaffene Infopoint des Amtes für
Ausbildungsförderung wurde auch im Jahr 2008
von einer großen Anzahl von Studierenden, die
im Innenstadtbereich studieren, genutzt, um Fra-
gen zur Ausbildungsförderung zu stellen oder
Anträge abzugeben. Im Studierendenkreis be-
kannt ist auch, dass über zwei speziell geschal-
tete und kostenlose 0800-Nummern über das
Festnetz eine allgemeine Beratung zu Fragen-
der Ausbildungsförderung durch das BAföG- Amt
erfolgt. Im Übrigen trugen die Informationsschrei-
ben an Studierende mit Kind und an Studieren-
de, denen unter den Bedingungen des 22.
BAföG-Änderungsgesetzes Ausbildungsförde-
rung zustand, maßgeblich zur Erhöhung der
Antragszahlen bei.
24
Zahl der Anträge und Geförderten
Ausbildungsförderung
Ausgezahlte Fördermittel
2007 2008
Antragsteller 9.531 9.765
Geförderte 9.012 8.299
2007 2008
Ausgezahlte Fördermittel T 31.800,00 32.600,00
Durchschnittlicher Betrag im Monat 294,00 327,00
Die Zahl der Anträge auf Ausbildungsförderung
erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2007 um 234
Anträge. Aufgrund der in 2008 eingeführten neu-
en statistischen Messmethode ist ein Vergleich
der Zahl der Geförderten im Jahr 2008 mit der
des Kalenderjahres 2007 nicht möglich.
Bei einem Antragszuwachs um 2,45 % stieg die
Zahl der ausgezahlten Förderungsmittel um
2,52 %, was einer Summe von ca. 800.000,00
entspricht. Der durchschnittliche Förderungsbe-
trag für Studierende, die Ausbildungsförderung
in Anspruch nahmen, lag im Jahr 2008 bei mo-
natlich 327,00 . Dies ist gegenüber dem Jahr
2007 eine deutliche Steigerung, die sich einer-
seits auf die Auswirkungen des 22. BAföG-Än-
derungsgesetzes, andererseits auf die verbes-
serte statistische Erfassung der derzeit Geför-
derten zurückführen lässt.
25
Kernaufgaben
Hochschulgastronomie
• Umsatzerlöse
• Anzahl der ausgegebenen Essen
• Baumaßnahmen und Investitionen
• Sonderaktionen
26
Hochschulgastronomie
Die Umsatzerlöse stellen sich folgendermaßen dar:
2006 2007 2008
Halle Weinberg T 988,4 1.003,8 951,6
Harz T 717,9 697,8 757,5
Neuwerk T 146,2 155,6 165,5
Tulpe T 272,9 262,8 262,9
Brandbergweg T 38,7 48,1 51,1
Burg T 47,3 49,8 55,8
Franckesche Stiftungen T 345,3 356,6 331,1
Ein Stein T 123,7 130,6 132,2
Merseburg T 252,8 261,3 260,8
Köthen T 192,6 207,0 215,5
Bernburg T 185,1 175,1 196,8
Dessau T 115,1 116,3 118,9
Sonderveranstaltungen T 133,0 122,3 134,4
Studentenwerk gesamt T 3.559,0 3.587,1 3.607,1
Im Jahr 2008 stiegen die Umsätze aus Waren-
erlösen und sonstigen Leistungsentgelte gegen-
über dem Vorjahr um 0,6 %.
Die Leistungsentwicklung ist auf Preisanpassun-
gen, die durch steigende Bezugspreise unum-
gänglich waren sowie auf die Entwicklung des
sonstigen Warenumsatzes zurückzuführen.
27
Hochschulgastronomie
Anzahl der ausgegeben Essen:
2006 2007 2008
Studierende 1.100.012 1.083.649 1.039.434
Bedienstete 188.709 176.905 167.703
Gäste 18.873 14.196 13.841
Essen für Kindereinrichtungen 42.214 38.842 42.012
Gesamt 1.349.808 1.313.592 1.262.990
Im Gegensatz zur Umsatzentwicklung war die
Zahl der ausgegebenen Essen rückläufig.
Baumaßnahmen und Investitionen
Mensa Weinberg Halle
Im Mittelpunkt 2008 stand die Weiterführung der
Umbaumaßnahmen, die bis ins Jahr 2009 ge-
plant sind. Der Bauabschnitt 2008 beinhaltet den
Umbau und die Sanierung des Bereiches der
Treppen und der Speisenausgabe sowie der Lüf-
tungsanlage.
Mensa Merseburg
Mit dem Neubau der Mensa Merseburg werden
die Produktionsräume, die Gartechnik und die
Ausgabetechnik an den Bedarf angepasst.
28
Hochschulgastronomie
Entwicklung der AbteilungHochschulgastronomie
Es ist eine Weiterentwicklung der Leistungen in
den Mensen hin zum Bereich der Hochschulga-
stronomie zu verzeichnen, dieser Trend ist in
allen Studentenwerken zu beobachten.
Deshalb wird ab 1.9.2008 die Abteilung Verpfle-
gungsbetriebe in die Abteilung Hochschulgastro-
nomie umbenannt.
Diese wird auch durch Übernahme neuer Lei-
stungen, wie Aufbau eines Veranstaltungsmana-
gements und Erweiterung der Versorgungslei-
stungen, wie Schaffung einer Zwischenlösung
im Standort Heide-Süd geprägt.
Leitlinien des DIG (Deutsches Insti-tut für Gemeinschaftsverpflegung)
Das Deutsche Institut für Gemeinschaftsverpfle-
gung erarbeitete Leitlinien, welche wir in unse-
ren Mensen umsetzen.
Ein auditiertes Prüflabor kontrolliert regelmäßig
die Einhaltung.
Im Jahr 2008 nahmen an der Überprüfung 44
Studentenwerke teil.
Wir konnten mit weiteren 11 Studentenwerken
in der Kategorie Gold abschließen, weil
• wir täglich frisch produzieren
• wir keine genmanipulierten Lebensmittel ver-
wenden
• wir Produkte mit möglichst wenig kennzeich-
nungspflichtigen Inhaltsstoffen einsetzen
• wir mikrobiologische Untersuchungen zu un-
seren Hygienekontrollen durchführen lassen.
Sonderaktionen
Durch zusätzliche Angebote neben dem Spei-
seplan wurde in unseren Mensen die Attraktivi-
tät des Mittagessens erhöht.
Bei schönem Wetter wurde in der Sommerzeit
im Außenbereich der Mensen auf dem Holzkoh-
legrill leckere Würstchen und Fleischspezialitä-
ten angeboten.
29
Wie jedes Jahr wurde zur Langen Nacht der
Wissenschaften der Universität Halle an einigen
Standorten ein reichhaltiges Angebot an Geträn-
ken und Grillspezialitäten angeboten.
Zu den Tagen der offenen Hochschultür wurde
durch die jeweilige Mensa vor Ort ein Sortiment
bestehend aus warmen und kalten Speisen, so-
wie Getränken angeboten.
Zum Beginn des Semesters wurden die Willkom-
mens-Päckchen für die Erstsemester-Studieren-
den durch selbstgebackene Plätzchen aus den
Mensen bereichert.
Die Aktion Tandem, ein inzwischen schon tradi-
tioneller Austausch zwischen den Studentenwer-
ken in den Bereichen Essen und Kultur wurde
auch 2008 durchgeführt.
Die Mitarbeiter des Studentenwerkes Greifswald
boten in der Harz-Mensa viel Lukullisches aus
Mecklenburg-Vorpommern.
Die Köche und Auszubildenden des Studenten-
werkes Halle überraschten die Gäste in Greifs-
wald mit Speisen aus der Region.
Erstmals haben wir auch Tandem-International
durchgeführt. Köche und Auszubildende haben in
der Partner-Universität in Olsztyn (Polen) an 3 Ta-
gen typische Speisen aus Deutschland aufgetischt.
Feed-Back-Cards wurdeneingeführt
Hier haben unsere täglichen Mittags-Gäste die
Möglichkeiten ihre Meinungen und Wünsche, z. B.
über die Qualität der Speisen, zu äußern. Der
Küchenleiter kann vor Ort sofort auf Lob und
Tadel reagieren.
Hochschulgastronomie
30
Kooperation mit der Universität/Hochschule
Die Leistungsvereinbarung zwischen der MLU
und dem Studentenwerk regelt u.a. die Zu-
sammenarbeit mit dem beratenden Gremium
“Küchenkommission“.
Schwerpunkte der Beratungen in diesem Jahr
waren die weitere Entwicklung der Abteilung
Hochschulgastronomie und besonders die Er-
schließung neuer Versorgungsmöglichkeiten.
Hierbei wurde durch die Mitglieder der Küchen-
kommission interessante Vorschläge unterbreitet.
Die bestehenden Beziehungen zum Institut für
Ernährungswissenschaften wurden weiter aus-
gebaut. Die Studenten führten Projektarbeiten
zu den Themen:
• Analyse des Speiseplanes, Nährwertberech-
nung
• Salattheke und gesunde Ernährung
• Zentraler Speiseplan und Kennzeichnung
nach den Leitlinien DIG
Die Ergebnisse wurden bei der neuen Speise-
plangestaltung umgesetzt.
Hochschulgastronomie
Die in Zusammenarbeit mit Absolventen der
Hochschule für Kunst und Design entwickelte
neue Berufsbekleidung für unsere Mitarbeiter in
den Küchen und Cafeterien wurde schrittweise
eingeführt.
Bio-Produkte in der Mensa - Koope-ration mit Bio-Gut Stichelsdorf
Jeweils Mittwoch wird in der Mensa Harz ein
Bioessen frisch gekocht.
Das Angebot wurde durch frische Salate vom
Bio-Gut Stichelsdorf bereichert. Die Speisepla-
nung wird ständig optimiert und an den saisona-
len Bedarf angepasst.
31
Kernaufgaben
Studentisches Wohnen
• Wohnheimplätze an den Standorten
• Auslastung der Wohnheime
• Monatliche Pauschalmieten
• Maßnahmen zur Bauunterhaltung
• Sanierungsschwerpunkte
• Internet im Wohnheim
32
Studentisches Wohnen
Verfügbare Wohnplätze für Studierende
Auslastung der Wohnheime zum Stichtag per 31. Dezember 2008
Standort 2006 2007 2008
Halle 1.898 1.581 1.547
Merseburg 739 740 740
Bernburg 349 351 286
Köthen 798 667 613
Dessau 139 139 139
Gesamt 3.923 3.477 3.325
Standort 2006 2007 2008
Halle 100 % 100 % 100 %
Merseburg 100 % 98 % 89 %
Bernburg 100 % 100 % 100 %
Dessau 100 % 100 % 100 %
Köthen 97 % 90 % 99 %
Gesamt 99 % 97 % 97 %
An den Standorten betrug die Unterbringungsquo-
te im Jahre 2008 in Halle 8,4 %, in Merseburg
26,9 %, in Bernburg 11,3 %, in Dessau 14,7 %
und in Köthen 24,3 %.
Gegenüber dem Vorjahr sank die Unterbrin-
gungsquote von 13 % auf 12,2 % für das Stu-
dentenwerk insgesamt.
33
Studentisches Wohnen
Das Wohnverhalten der Studierenden ist weit
gefächert und tendiert zu anderen Wohnformen.
Auch der private Wohnungsmarkt wirbt intensiv
um die Zielgruppe Student.
Auf Grund der erzielten Unterbringungsquote von
derzeit 12,2 % in unseren Wohnheimen gehört
die Privatzimmervernittlung seit 2004 an den
Standorten Halle und Köthen zu den Servicelei-
stungen des Studentenwerkes.
Durch die Präsenz der Wohnungsgesellschaf-
ten auf der Hompage des Studentenwerkes seit
2005 konnte der Service für Studierende bei der
Entscheidungsfindung für ein Angebot weiter
verbessert werden.
Monatliche Pauschalmieten
Standort 2006 2007 2008
Halle von - bis 70,00 - 206,00 110,00 - 211,00 110,00 - 225,00
Köthen von - bis 94,00 - 195,00 99,00 - 200,00 99,00 - 200,00
Bernburg von - bis 75,00 - 185,00 80,00 - 245,00 80,00 - 245,00
Dessau von - bis 107,00 - 210,00 112,00 - 215,00 112,00 - 215,00
Merseburg von - bis 90,00 - 210,00 95,00 - 215,00 95,00 - 215,00
Gesamt: von - bis 70,00 - 210,00 80,00 - 215,00 80,00 - 245,00
34
Studentisches Wohnen
Folgende Maßnahmen zur Bauunterhaltung wurden durchgeführt:
Insbesondere aufgrund der hohen Nachfrage
nach Wohnheimplätzen ist das Studentenwerk
bemüht, an den einzelnen Standorten die Wohn-
heime zu erhalten und dafür Eigenmittel einzu-
setzen. Durch eine Komplettsanierung und ge-
eignete Maßnahmen zur Bauunterhaltung mus-
ste kein wesentlicher Abbau der Wohnheim-
plätze vorgenommen werden.
Wohnheime
KÖTHEN
Wohnheim 1 - Semmelweisstraße 4
• Malerarbeiten Gemeinschaftsküchen und Bäder 2,0 T
• Möbel 13,9 T
MERSEBURG
Wohnheim 8
• Malerarbeiten Gemeinschaftsräume 4,6 T
• Erneuerung Silikonfugen 2,5 T
Wohnheime 1
• Gesimsabdeckung Offener Kanal 1,9 T
Wohnheime 6
• Sanierung Böschungsmauer 7,9 T
BERNBURG
Wohnheim 1
• Sanierung Kellergeschoß 5,4 T
Wohnheim Magdeburger Str. 23
• Einfriedung Grundstück 11,4 T
Wohnheim 2 und 3
• Reparatur Eingangüberdachung 3,2 T
35
Studentisches Wohnen
Mensen
HALLE
• Servierwagen 3,0 T
• Neue Küchentechnik einschl. Honorar 30,0 T
Wohnheime
BERNBURG
Wohnheim Strenzfeld
• Baumpflegearbeiten 12,8 T
DESSAU
Wohnheim Röttger-Straße
• Sanierung Eingangsbreich 3,6 T
HALLE
Wohnheim Hoher Weg
• Fenster Dachgeschoss 12,2 T
• Malerarbeiten Gemeinschaftsküchen und Bäder 9,4 T
Wohnheime 3 und 4 Weinberg
• Einhausung Müllpresse 1,8 T
Wohnheim Felsenstraße
• Malerarbeiten Gemeinschaftsküchen 4,6 T
• Außenbänke und Tisch 1,4 T
Kindertagesstätten
HALLE
• Schaukel 3,0 T
• Telefonanlage 3,2 T
36
Studentisches Wohnen
Sanierungsschwerpunkte
Im Jahre 2008 standen folgende Sanierungen
im Blickpunkt:
• Vollsanierung Wohnheim Brandbergweg,
Haus B, in Halle
• Vollsanierung Wohnheim 1 in Bernburg
• Umbau und Sanierung Mensa Weinberg -
2. Realisierungsabschnitt
Internet im Wohnheim
Der Zugang zum jeweiligen Datennetz der Hoch-
schuleinrichtungen konnte kontinuierlich weiter fort-
geführt werden und basiert auf der guten Zusam-
menarbeit mit den Hochschulen. Für den Anschluss
an das Datennetz werden 7,50 monatlich erho-
ben. Für die Bereitstellung des Zuganges zu den
Hochschuldatennetzen zahlt das Studentenwerk
monatlich einen Betrag von 1,65 an die Hoch-
schulen. Die verbleibenden Gebühren werden für
die Deckung der Betriebskosten, der Kosten für die
Administration, die Wartung, und für den Ersatz der
technischen Anlagen verwendet.
in Halle für 1.417 Studierende
in Köthen für 426 Studierende
in Bernburg für 165 Studierende
in Dessau für 129 Studierende
in Merseburg für 740 Studierende
Studentenwerk
gesamt 2.877 Studierende
Zugänge in den Wohnheimen (Stand 2008):
Kindertagesstätten
KÖTHEN
• Außenspielgeräte 9,3 T
37
Soziale Beratungsdienste
• Allgemeine Sozialberatung
• Tutorenprogramm
• Netzwerk
• Forum für internationale Studierende
• Psychosoziale Beratung
Kindereinrichtungen
• Halle
• Köthen
Kulturelle Förderung
Internationales
Marketing/Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Kernaufgaben
38
Soziale Beratungsdienste
Die Sozialen Beratungsdienste umfassen so-
wohl die Allgemeine Sozialberatung als auch die
Psychosoziale Beratung.
Allgemeine Sozialberatung
Die Sozialberatung unterstützt Studierende bei
der Klärung aller mit dem Studierendenstatus
verbundenen sozialrechtlichen Rahmenbedin-
gungen. Damit leistet sie, vor allem bei frühzeiti-
ger Beratung, einen Beitrag zur Verhinderung
wirtschaftlich und sozial begründeter Studienzeit-
verzögerungen sowie Studienabbrüche.
Sie bietet Studierenden Orientierungs- und Ent-
scheidungshilfen an. Im Jahr 2008 bezogen sich
diese Hilfsangebote weiterhin auf den umfang-
reichen Komplex der Studienfinanzierung, ins-
besondere zu Finanzierungshilfen außerhalb
staatlicher Förderungsmaßnahmen. Neben einer
Vielzahl individueller Beratungen und der Bereit-
stellung von Infomaterialien wurden auch Infor-
mationsveranstaltungen, insbesondere zu Stu-
diendarlehen von Kreditanstalten durchgeführt.
Darüber hinaus werden auch für Zielgruppen mit
spezifischen Problemen wie internationale Stu-
dierende, Studierende mit Kind und Studieren-
de mit Behinderungen und/oder chronischen
Krankheiten spezielle Sprechzeiten, Veranstal-
tungen und Faltblätter angeboten.
Tutorenprogramm
In Zusammenarbeit mit der Abteilung Studenti-
sches Wohnen wurde das Wohnheimtutorenpro-
gramm für internationale Studierende gefördert.
Mit Eigenmitteln des Studentenwerkes konnte
dieses Programm im Zusammenwirken mit den
Hochschulen qualitativ verbessert werden. Acht
Wohnheimtutoren sind als Ansprechpartner für
spezifische Belange ihrer ausländischen Kom-
militonen tätig. In gemeinsamen Informationsver-
anstaltungen mit den Akademischen Auslands-
ämtern der Hochschulen und der Abteilung Woh-
nen sowie der Sozialberatungsstelle erhalten die
Tutoren umfassende Unterstützung. Mit diesen
Veranstaltungen wird auch der Erfahrungsaus-
39
Soziale Beratungsdienste
Beratungsgespräche
2006 1.997 (1.218 Studierende)
2007 1.855 (1.190 Studierende)
2008 1.865 (1.150 Studierende)
Beratungsintensität
Einheiten bis 2006 2007 2008
zu 15 Min. 746 498 473
15 - 45 Min. 1.031 1.152 1.173
ab 45 Min. 220 205 219
tausch unter den Tutoren gefördert und ein Bei-
trag zur Erweiterung der interkulturellen Kom-
petenzen aller Beteiligten geleistet. Zusätzlich
stellen die Tutoren den neu immatrikulierten
Wohnheimbewohnern eine Empfangsmappe zur
Verfügung.
Gründung und Ziele des Forums fürinternationale Studierende
Am Ende des Wintersemesters 2007 / 2008 tra-
fen sich VertreterInnen der Universität, des Stu-
dentenwerks, der Stadt Halle und von Vereinen,
um sich über Möglichkeiten, internationalern Stu-
dierenden wirksamer helfen zu können, zu ver-
ständigen. Gemeinsam gründeten sie eine Dis-
kussionsplattform, um aufgetretene Probleme zu
erörtern, die Hilfs – und Beratungsangebote bes-
ser zu koordinieren und gemeinsam Lösungen
zu erarbeiten.
Netzwerk
Im Jahr 2008 bildete die Pflege des sozialen
Netzwerkes eine Schwerpunktaufgabe. Damit ist
es der Sozialberatung möglich geworden, den
Besonderheiten des Studentenwerkes als Flä-
chenstudentenwerk mit fünf Hochschulstandor-
ten gerecht zu werden und gleichzeitig das brei-
te Spektrum an Beratungsanliegen abzudecken.
Das fortlaufend aktualisierte Netzwerk ist im In-
ternet allen Interessierten zugänglich.
Die vertrauensvolle Kooperation mit den Hoch-
schulen, kommunalen und staatlichen Einrich-
tungen und anderen Beratungsstellen erweist
sich zunehmend als Basis für eine effektive Be-
ratungsarbeit. Dabei steht der Austausch von
Informationen und Erfahrungen bei der Beratung
von Studierenden ebenso im Mittelpunkt wie die
Sensibilisierung der Behörden und Ämter für die
Lebenssituation der Studierenden. Es galt und
gilt weiterhin Vorurteile abzubauen und gemein-
same Beratungsangebote zu entwickeln.
Durch die gezielte Vermittlung an kompetente
Beratungspartner, die mit einer Reduzierung der
Zahl der Mehrfachberatungen verbunden ist,
erweist sich das soziale Netzwerk als unver-
zichtbares Instrument für eine sachorientierte Be-
ratungstätigkeit.
40
Die Möglichkeit, psychosoziale Beratung als Ori-
entierungshilfe in Krisensituationen nutzen zu
können, erweist sich zunehmend als angenom-
mene Hilfestellung zur Lösung von Konflikten.
Insbesondere die straff organisierten Bachelor-
und Masterstudiengänge stellen Studierende vor
große Herausforderungen.
Die finanziellen Mittel wurden wie folgt verwen-
det:
T
Verkauf des Internationalen Studentenausweises
(ISIC) und des Deutsch-Französischen Sozial-
ausweises.
Soziale Beratungsdienste
2006 2007 2008
Darlehen T 20,2 12,2 40,8
Beihilfen T 14,2 16,5 14,0
Freitische T 10,3 10,5 9,4
2006 2007 2008
ISIC 148 106 114
Deutsch-Franz.
Ausweis 1 1 1
Psychosoziale Beratung
Das Studentenwerk Halle bietet Studierenden an
allen Hochschulstandorten als kostenlose
Dienstleistung den Service einer psychosozia-
len Beratung.
Die psychosoziale Beratung versteht sich über-
wiegend als Erstkontakt und Anlaufstelle in Kon-
fliktsituationen. Ohne spezielle Zugangsvoraus-
setzungen oder Überweisungen können die Rat-
suchenden nach vorheriger telefonischer Ab-
sprache die Beratung wahrnehmen.
Als Beratungsschwerpunkte erwiesen sich ne-
ben den Integrationsproblemen in den Studien-
alltag und in neue Wohnformen auch der Um-
gang mit Ängsten, insbesondere Prüfungsäng-
sten, Partnerschaftsproblemen und Belastungen
durch die familiäre Situation.
41
Kindereinrichtungen
Kita „Weinberg“ Kita „Angelika Hartmann“
in Halle (Saale) in Köthen (Anhalt)
2006 2007 2008 2006 2007 2008
Kapazität gesamt: 128 124 124 115 115 115
davon Krippe: 53 53 53 45 45 45
davon Kindergarten: 75 71 71 70 70 70
Kinder von Studierenden: 51 56 64 13 5 7
Auslastung 97 % 98 % 101 % 95 % 93 % 95 %
Auch im Geschäftsjahr 2008 wurde die vorran-
gig für studentische Eltern angebotene Kinder-
betreuung in den beiden Kita's des Studenten-
werkes in Halle und in Köthen wiederum sehr
gut angenommen. Sichtbarer Ausdruck hierfür
ist die erneut sehr hohe Auslastung der beiden
Einrichtungen im Umfang von durchschnittlich
fast 98 v. H.
42
Kindereinrichtungen
Kindertageseinrichtung"Weinberg" in Halle (Saale)
Die Leitung und die Erzieherinnen der Einrich-
tung haben auch im Geschäftsjahr 2008 ihr
Hauptaugenmerk weiterhin auf die stetige Fort-
entwicklung der pädagogischen Konzeption auf
der Basis des Bildungsprogramms des Landes
Sachsen-Anhalt: "bildung -elementar - Bildung
von Anfang an" gelegt. Im Vollzug der in einer
Vielzahl von Teamberatungen erzielten Festle-
gungen und in enger Zusammenarbeit mit den
Mitgliedern des Kuratoriums konnten die Bil-
dungs- und Betreuungsangebote für die Kinder
auf hohem Niveau altersgerecht quantitativ und
qualitativ fort entwickelt werden. Im Mittelpunkt
der Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsar-
beit stand jeweils das Kind als eine eigenständi-
ge Persönlichkeit.
Kindertageseinrichtung"Angelika Hartmann"in Köthen (Anhalt)
Auch in dieser Einrichtung haben die Leitung und
die Erzieherinnen im Geschäftsjahr 2008 ihr
Hauptaugenmerk weiterhin auf die stetige Fort-
entwicklung der pädagogischen Konzeption auf
der Basis des Bildungsprogramms des Landes
Sachsen-Anhalt: "bildung -elementar - Bildung
von Anfang an" gelegt. So stand im Mittelpunkt
der Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsar-
beit jeweils das Kind als eigenständige Persön-
lichkeit. Die Betreuungs- und Förderungsange-
bote wurden in hoher Qualität pädagogisch und
organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder
ausgerichtet.
43
Kulturelle Förderung
Neben traditionellen Veranstaltungen der Hoch-
schulen
• Universitätssportfest mit Sportlerball,
• Jahrespräsentation der Burg Giebichenstein
Hochschule für Kunst und Design und Kalen-
derprojekt der internationalen Studierenden
• Studententage in Köthen
• Klosterfest in Bernburg
• Campusfestival in Merseburg konnten wie-
derum vielfältige Projekte „von Studierenden
für Studierende“ unterstütz werden.
Besonders durch die kontinuierliche finanzielle
Unterstützung des studentischen Theaters, der
Radio-Corax-Preis und das Kurzfilmfestival
Shortmoves über die Semesterbeiträge konnten
diese Projekte in der studentischen Kulturland-
schaft dauerhaft Fuß fassen. Aber auch Themen-
abende, Filmvorführungen, Studentenclubaben-
de, Lesungen, die Arbeit des Fotoclubs „cons-
pectus“ und die Ausstellungen an verschiede-
nen Standorten des Studentenwerkes konnten
von der kulturellen Förderung profitieren.
2006 2008 2008
Anzahl der geförderten Projekte 36 39 27
Summe der kulturellen Förderung T 39,5 30,8 17,8
Internationales
Der Besuch der Vertreter des Studentenwerkes
und 20 Studierenden der Universität an der
Universität Olsztyn und der Stiftung ZAKwurde
im Jahre 2008 durch die Aktion „Tandem inter-
national“ zum Höhepunkt des bisherigen part-
nerschaftlichen Austausches. Eine Woche lang
verwöhnten die Köche der Mensa die polnischen
Gäste mit deutschen Gerichten und die Studie-
renden der pädagogischen Fachrichtung gestal-
teten den kulturellen Rahmen.
44
Die „Aktion Tandem - Studentenwerke im Dia-
log“ stand auch 2008 im Mittelpunkt der Marke-
tingaktivitäten. So kochte das Studentenwerk
Halle im Studentenwerk Greifswald und bot mit
einem Kunstmarkt und dem Akademischen Or-
chester interessante und stimmungsvolle Umrah-
mung der Aktion und das
S t u d e n t e n w e r k
Greifswald kochte
im Studentenwerk
Halle typische Ge-
richte der Region.
Das begleitende
Quiz zum regiona-
len Umfeld fand gro-
ßen Zuspruch.
Marketing
Öffentlichkeitsarbeit
Der erste Fotowettbewerb der Studentenwerke
war ein voller Erfolg – 195 Teilnehmer sandten
700 Fotografien, aus denen die Sieger gekürt
wurden. Die teilnehmenden sechs Studenten-
werke – Berlin – Dresden – Halle – Leipzig –
Magdeburg und Thüringen sind nachfolgend die
Orte der Wanderausstellung von ca. 50 Bildern.
Gemeinsam mit den Arbeitsgruppen „Produkt-
entwicklung“ und „Marketing“ der ostdeutschen
Studentenwerke wurde unter Federführung des
Studentenwerkes Halle mit Studenten der Burg
Giebichenstein Hochschule für Kunst und De-
sign ein neues Layout für den Kaffee Becher to
go entwickelt, was auch für Servietten und Ver-
packung Anwendung finden soll.
45
Interne Aufgaben
Rechnungswesen/Controlling/EDV
• Planung
• Organisation
• EDV
Personalwesen
• Dienstjubiläen
• Personalentwicklung
• Fortbildung
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Rechnungswesen/Controlling/EDV
Die Buchführung und die weiteren geprüften
Unterlagen, der Jahresabschluss sowie der La-
gebericht entsprechen den gesetzlichen Vor-
schriften und den ergänzenden Bestimmungen
der Grundordnung des Studentenwerkes. Es
wurde, wie in den Vorjahren, ein uneingeschränk-
ter Betätigungsvermerk erteilt.
Planung
Der Wirtschaftsplan besteht aus seinen gesetz-
lich festgelegten Bestandteilen, dem Erfolgs-
Investitions- und Finanzplan. Mit Hilfe der mo-
natlichen Gegenüberstellung der Plan-/Ist-Er-
gebnisse werden Abweichungen untersucht,
ausgewertet und ggf. entsprechende Maßnah-
men ergriffen.
Organisation
2008 wurde die allgemeine Geschäftsanweisung
überarbeitet, die die Aufgaben und Pflichten des
Geschäftführers sowie dem Geschäftsführer
untergeordneten Leitungsinstanzen enthält. Sie
trat mit Wirkung vom 1. September 2008 in Kraft.
Der im Rahmen des Risikofrüherkennungssy-
stems monatlich erstellte Gesellschaftsrisikobe-
richt ist weiterhin Bestandteil der Abteilungslei-
terbesprechungen und verbessert die Kommu-
nikation möglicher Risiken und Chancen für das
Studentenwerk.
EDV
Die Ausstattung des Studentenwerkes mit Hard-
und Software entspricht seinen Bedürfnissen und
wird durch planmäßige Investitionen den steigen-
den Anforderungen angepasst.
2008 wurde vor allem in ein Speisenleitsystem
investiert, welches 2009 ausgebaut werden soll.
Weiterhin wurden für die Hausverwalter Com-
puter angeschafft, um ein rechnergestütztes Ge-
bäudemanagementprogramm einzuführen
47
Auch im Geschäftsjahr 2008 ging die Anzahl der
im Studentenwerk Halle tätigen Tarifbeschäftig-
ten geringfügig um 4 Tarifbeschäftigte auf nun-
mehr 232 Tarifbeschäftigte zurück. Die gleiche,
leicht rückläufige Tendenz, ist im Bereich der
Auszubildenden (Rückgang von 3) sowie der
Aushilfskräfte (Rückgang von 2) zu verzeichnen.
Alters- und altersteilzeitbedingt frei gewordene
Stellen wurden nicht in jedem Fall in gleichem
Umfang mit Neueinsteillungen kompensiert.
Stattdessen wurden die Arbeits- und Organisa-
tionsabläufe weiter effizenter gestaltet. Die mit
dem Personalrat vereinbarten flexiblen Arbeits-
zeitregelungen haben sich erneut bewährt. Da-
durch konnten auch wiederum die Sonderver-
anstaltungen im Bereich der Abteilung Hoch-
schulgastronomie personell abgesichert werden.
Auch für das abgelaufene Geschäftsjahr 2008
kann eingeschätzt werden, dass die Kontinuität
in der Beschäftigtenentwicklung bei marginal sin-
kender Tendenz auf faktisch annähernd gleichem
Niveau stabilisiert werden konnte.
In Umsetzung der mit dem Kultusministerium am
30.11.2006 geschlossenen Leistungsvereinba-
rung waren auch im Bereich des Personalwe-
sens wieder neue Herausforderungen zu mei-
stern. Dieses galt vor allem für einen flexiblen
Einsatz der Beschäftigten sowie der kostenneu-
tralen Kompensierung der Risiken aus der Tarif-
entwicklung.
2006 2007 2008
Ihr 25-jähriges Dienstjubiläum begingen Beschäftigte 9 5 8
Ihr 40-jähriges Dienstjubiläum begingen Beschäftigte - 4 5
Dienstjubiläen
Personalwesen
48
Personalwesen
Die Personalentwicklung im Studentenwerk Halle stellt sich per 31.12. wir folgt dar:
31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008
Anzahl der Beschäftigten - ohne GF, AZUBI: 240 237 232
davon Männer gesamt: 49 53 51
davon Frauen gesamt: 191 184 181
Anzahl der Angestellten: 147 * *
davon Männer: 19 * *
davon Frauen: 128 * *
Anzahl der Arbeiter: 93 * *
davon Männer: 30 * *
davon Frauen: 63 * *
Anzahl der Teilzeitbeschäftigten: 162 165 151
davon Männer: 13 13 14
davon Frauen: 149 152 137
Lehrlingsausbildung - nicht in Gesamtzahl enthalten: 11 11 8
Fortbildung
Im Geschäftsjahr 2008 nahmen 46 Tarifbeschäf-
tigte an den vom Studentenwerk Halle angebo-
tenen Erhaltungs-, Fort- und Weiterbildungsmaß-
nahmen teil. Diese Qualifizierungsveranstaltun-
gen wurden insbesondere extern vom Deutschen
Studentenwerk in Berlin und vom Studentenwerk
Chemnitz/Zwickau sowie intern durch den Assi-
stenten der Geschäftsführung durchgeführt.
*) laut Tarifvertrag der Länder erfolgte 2006 zu 2007 die Umstellung von Angestellten und Arbeitern zu Tarifbeschäftigten
49
Anlagen
Grundordnung desStudentenwerkes Halle
Beitragsordnung desStudentenwerkes Halle
Auszüge aus demPrüfbericht 2008
• Bilanz zum 31. Dezember 2008
• Gewinn- und Verlustrechnung
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Gemäß § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Stu-
dentenwerke im Lande Sachsen-Anhalt (Studen-
tenwerksgesetz - StuWG) vom 16. Februar 2006
(GVBl. LSA Nr. 6/2006) hat der Verwaltungsrat
des Studentenwerkes Halle gemäß § 7 (1) Nr. 1
StuWG am 24. November 2006 folgende Grund-
ordnung beschlossen, die das Kultusministeri-
um am 12.12.2006 genehmigt hat:
§ 1
Name und Sitz des Studentenwerkes
Das Studentenwerk trägt den Namen Studen-
tenwerk Halle und hat seinen Sitz in Halle. Das
Studentenwerk führt ein Dienstsiegel mit der
Umschrift „Studentenwerk Halle - Anstalt öffent-
lichen Rechts-„.
§ 2
Zuständigkeitsbereiche
Das Studentenwerk Halle ist zuständig für die
Studierenden
1. der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
2. der Burg Giebichenstein Hochschule für
Kunst und Design Halle,
3. der Hochschule Anhalt (FH),
4. der Hochschule Merseburg (FH) und
5. der Evangelischen Hochschule für Kirchen-
musik im Rahmen der Ausführung der staat-
lichen Ausbildungsförderung.
6. Hochschule „St. Elisabeth“ Bratislava - Au-
ßenstelle Weißenfels im Rahmen der Ausfüh-
rung der staatlichen Ausbildungsförderung
§ 3
Aufgaben des Studentenwerkes
(1) Das Studentenwerk nimmt seine Angelegen-
heiten nach den Grundsätzen der Selbst-ver-
waltung im Rahmen der Gesetze und der
Grundordnung wahr, soweit sie ihm nicht als
staatliche Auftragsangelegenheit übertragen
sind.
(2) Das Studentenwerk hat die Aufgabe, im Zu-
sammenwirken mit den ihm zugeordneten
Hochschulen die Studierenden zu betreuen,
zu fördern und Dienstleistungen auf wirt-
schaftlichem, sozialem, gesundheitlichem,
kulturellem und sportlichem Gebiet zu erbrin-
gen.
Studierende im Sinne des Studentenwerks-
gesetzes sind die eingeschriebenen Studie-
renden an den Hochschulen einschließlich
der Promotionsstudenten sowie der Studie-
renden des Landesstudienkollegs.
(3) Nach Maßgabe des § 2 Absatz 5 StuWG bie-
tet das Studentenwerk Halle den Bedienste-
ten seiner Einrichtung sowie der Hochschu-
len und ihren Gästen die Inanspruchnahme
der Verpflegungsleistungen gegen ein ko-
stendeckendes Entgelt, soweit die Erfüllung
der Aufgaben des Studentenwerkes nicht
beeinträchtigt wird.
Grundordnung vom 24. November 2006
51
Grundordnung
(4) Neben seinen Kernaufgaben übernimmt das
Studentenwerk Leistungen im Rahmen des
Caterings für Veranstaltungen der Hochschu-
len und Dritter.
§ 4
Gemeinnützigkeit
(1) Das Studentenwerk verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung. Es ist selbst-
los tätig und verfolgt nicht in erster Linie ei-
genwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten
Zwecke laut Grundordnung richtet das Stu-
dentenwerk wirtschaftliche Geschäftsbetrie-
be ein, die in ihrer Gesamtausrichtung Zweck-
betriebe darstellen.
(3) Die Mittel des Studentenwerkes dürfen nur
für die nach der Grundordnung bestimmten
Zwecke verwendet werden. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck
fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Organisation und Verwaltung
des Studentenwerkes
(1) Die Organe des Studentenwerkes sind ge-
mäß § 5 StuWG der Verwaltungsrat und der
Geschäftsführer.
(2) Die Organe können in Wahrnehmung ihrer
Aufgaben Arbeitsgruppen bilden, die sie in
ihrer Arbeit beraten und bei der Entschei-
dungsfindung unterstützen.
(3) Die Aufbau- und Ablauforganisation des Stu-
dentenwerkes ist in der jeweils gültigen Fas-
sung der Allgemeinen Geschäftsanweisung
geregelt.
(4) Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist
Vorgesetzter des Geschäftsführers.
§ 6
Zusammensetzung und Bildung
des Verwaltungsrates
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus 10 stimmbe-
rechtigten Mitgliedern, die von den staatlichen
Hochschulen gemäß § 3 StuWG nach Maß-
gabe der Grundordnung bestimmt werden.
(2) Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder
muss der Gruppe der Studierenden ange-hö-
ren. Jede Hochschule muss vertreten sein.
Je 10.000 Studierende ist ein stimmberech-
tigtes Mitglied aus der Gruppe der Studieren-
den und ein stimmberechtigtes Mitglied aus
der Gruppe der nichtstudentischen Vertreter
der Hochschulen zu bestimmen.
52
Grundordnung
(3) Die studentischen Mitglieder des Verwal-
tungsrates werden von den Studentenräten,
die nichtstudentischen Vertreter der Hoch-
schulen von den Rektoraten vorgeschlagen.
Die Wahl erfolgt durch den Senat der jeweili-
gen Hochschule. Das Ergebnis wird dem
Geschäftsführer mitgeteilt. Der Geschäftsfüh-
rer beruft die konstituierende Sitzung des
Verwaltungsrates ein und der Rektor der
größten Hochschule leitet die Wahl des Vor-
sitzenden.
(4) Der Verwaltungsrat wählt aus der Gruppe der
stimmberechtigten Mitglieder seinen Vorsit-
zenden und den stellvertretenden Vorsitzen-
den. Die Wahl erfolgt in einer geheimen Ab-
stimmung. Der Verwaltungsratsvorsitzende
und sein Stellvertreter sind mit einer Mehr-
heit von zwei Dritteln der stimmberechtigten
Mitglieder zu wählen.
(5) Der Verwaltungsrat kann durch Beschluss mit
einfacher Mehrheit bis zu drei externe Sach-
verständige, insbesondere aus der Wirtschaft
und der Sitzkommune mit beratender Stim-
me wählen.
(6) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungs-
rates beträgt zwei Jahre. Scheidet ein Mit-
glied vorzeitig aus, so benennt die jeweilige
Hochschule dem Verwaltungsrat ein Mitglied,
das durch den Senat gewählt wurde.
(7) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäfts-
ordnung.
§ 7
Aufgaben des Verwaltungsrates
(1) Die Aufgaben des Verwaltungsrates ergeben
sich aus § 7 Absatz 1 StuWG.
(2) In Ergänzung zu § 7 Absatz 1 StuWG stellt
sich der Verwaltungsrat die Aufgabe, die Zu-
sammenarbeit zwischen den zugeordneten
Hochschulen und dem Studentenwerk wei-
ter zu festigen.
(3) Die Leistungsvereinbarung, die zwischen
dem Kultusministerium und dem Studenten-
werk zur Übertragung von Aufgaben und Fi-
nanzierung der Leistungen abgeschlossen
wird, bedarf der Zustimmung des Verwal-
tungsrates.
§ 8
Aufgaben des Geschäftsführers
(1) Die Aufgaben des Geschäftsführers ergeben
sich aus § 8 StuWG.
(2) Der Geschäftsführer kann in dringenden Fällen
die kurzfristige Einberufung des Verwaltungs-
rates beantragen und verlangen, dass über be-
stimmte Angelegenheiten beraten und entschie-
53
Grundordnung
Halle (Saale), 19. September 2006
Prof. Dr. Hans Lilie Dr. Volkmar Thom
Vorsitzender des Verwaltungsrates Geschäftsführer
den wird. In dringenden und unaufschiebbaren
Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des
Verwaltungsrates fallen, kann er, sofern eine Ein-
berufung des Verwaltungsrates innerhalb von 2
Arbeitstagen nicht möglich ist, die erforderlichen
Maßnahmen treffen. Hierüber hat er unverzüg-
lich den Verwaltungsrat zu informieren.
§ 9
Grundsätze für die Wirtschaftsführung
(1) Das Studentenwerk schließt mit dem zustän-
digen Ministerium und im Einvernehmen mit
dem Ministerium der Finanzen eine Leistungs-
vereinbarung ab. In der Leistungsvereinbarung
werden die Laufzeit der Vereinbarung, die Höhe
der Globalzuschüsse und die Kriterien für die
Bemessung des Festbetrages für die Durch-
führung der staatlichen Ausbildungsförderung
festgelegt. Neben dem Globalzuschuss wer-
den auf Antrag Mittel nach Maßgabe des Lan-
deshaushaltes zweckgebunden als Projektför-
derung nach § 44 der Landeshaushaltsordnung
des Landes Sachsen-Anhalt ausgereicht.
(2) Nach § 9 Absätze 3 bis 5 StuWG ist ein jähr-
licher Wirtschaftsplan aufzustellen, der der
Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf.
(3) Änderungen des Wirtschaftsplanes im laufen-
den Wirtschaftsjahr, die den Betrag je Ein-
zelvorgang von 50.000 • übersteigen, sind
dem Verwaltungsrat anzuzeigen und bedür-
fen der Zustimmung.
(4) Der vom Verwaltungsrat beauftragte öffent-
lich bestellte Wirtschaftsprüfer prüft den Jah-
resabschluss einschließlich der Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz.
§ 10
Inkrafttreten
Der Verwaltungsrat hat die Grundordnung auf sei-
ner Sitzung am 08. September 2006 beschlossen.
Die Grundordnung tritt am Tag nach ihrer Veröf-
fentlichung im Ministerialblatt des Landes Sach-
sen-Anhalt in Kraft.
Sie ist in den amtlichen Mitteilungsblättern der
Hochschulen bekannt zu geben.
Die bisherige Satzung tritt mit gleichem Datum
außer Kraft.
54
Beitragsordnung vom 23. Juni 2008
Aufgrund des § 4 Absatz 3 des Gesetzes überdie Studentenwerke des Landes Sachsen-An-halt (Studentenwerksgesetz - StuWG) vom16.02.2006 (GVBl. LSA Nr. 6, S. 40) erlässt derVerwaltungsrat des Studentenwerkes folgendeBeitragsordnung:
§ 1Beitragspflicht
Der Beitragspflicht unterliegen die Studierendengemäß § 3 Absatz 2 der Grundordnung des Stu-dentenwerkes Halle.
Zum Zuständigkeitsbereich des Studentenwer-kes gehören die
• Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,• Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst
und Design Halle,• Hochschule Anhalt (FH),• Hochschule Merseburg (FH).
§ 2Höhe und Verwendung des Semesterbeitra-
ges und des Semestertickets „Freizeit“
(1) Der Beitrag für jedes Semester des Studien-jahres wird wie folgt festgesetzt:
Die Studierenden der Martin-Luther-Univer-sität Halle-Wittenberg, Burg GiebichensteinHochschule für Kunst und Design Halle,Hochschule Anhalt (FH) und HochschuleMerseburg (FH) haben einen Betrag von je-weils 40,00 zu entrichten.
Studierende der Martin-Luther-UniversitätHalle-Wittenberg haben darüber hinaus einenBeitrag von 16,50 für das Semesterticket„Freizeit“ zu leisten.
(2) Der integrierte binationale englischsprachi-
ge Master –Studiengang“ Joint Master of In-ternational Economic Law“ an der Martin –Luther – Universität Halle – Wittenberg wirdin der Zeit vom 01.09. bis zum 31.08. desdarauf folgenden Jahres absolviert und inzwei Abschnitte aufgeteilt (01.09. bis 31.01.,01.02. bis 31.08.).
Davon wird ein Abschnitt im Ausland durch-geführt. Unter Bezug auf § 4 Ziffer 2 Buch-stabe c) der Beitragsordnung wird für einSemester der Beitrag und das Semestertik-ket „Freizeit“ zu Beginn des Studienjahreserhoben. Für Studierende der VolksrepublikChina gilt dies gleichermaßen.
(3) Der Verwaltungsrat legt mit dem Beschlusszum Wirtschaftsplan die zweckgebundeneVerwendung der Semesterbeiträge fest. Dazugehören u. a.:• Stützung der Verpflegungsleistungen für
Studierende,• Stützung sozial gebundener Wohnheim-
mieten,• Soziale Betreuung, Beihilfen und Darlehen,• Stützung des jährlich zu leistenden Eigen-
anteils zur Gewährleistung des Betriebesder Kindertageseinrichtungen des Stu-dentenwerkes,
• Kulturelle Betreuung,• Beiträge an das Deutsche Studentenwerk• Studentische Unfallversicherung,• Rücklagen für die Finanzierung sozialer
Leistungen und Bereitstellung von Eigen-darlehen für die Errichtung von Wohnhei-men und die Sanierung von Mensen.
(4) Der Betrag für das Semesterticket „Freizeit“wird dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund(MDV) überwiesen.Die Verwendung regelt sich nach dem jeweilsgültigen Vertrag mit dem MDV.
55
Beitragsordnung
Halle, 23. Juni 2008
Prof. Dr. Hans Lilie
Vorsitzender des Verwaltungsrates
§ 3Fälligkeit
(1) Die Beiträge nach § 2 Absatz 1 sind bei derImmatrikulation bzw. Rückmeldung fällig. Erist von den Kassen der Hochschulen gemäߧ 4 Absatz 4 StuWG gebührenfrei für dasStudentenwerk einzuziehen. Hierzu wird einegesonderte Vereinbarung zwischen den zubetreuenden Hochschulen und dem Studen-tenwerk geschlossen.
(2) Bei der Immatrikulation ist die Zahlung nach-zuweisen.
§ 4Befreiung von der Beitragspflicht
(1) Von der Beitragspflicht können nur beurlaubteStudierende auf Antrag durch die Hochschu-len befreit werden.
(2) Von der Beitragspflicht ausgenommen sindStudierende, wenn die Beurlaubung erfolgt
a) zur Ableistung einer Dienstpflicht im Sin-ne von § 34 Hochschulrahmengesetz,
b) wegen Erziehungsurlaubes,c) aufgrund eines studienbedingten Aus-
landsaufenthaltes,d) wegen eines Auslandspraktikums,e) wegen Krankheit.
(3) Eine Befreiung ist nicht möglich, wenn sichdie Beurlaubung nicht über ein volles Seme-ster erstreckt oder der Studierende die Ein-
richtungen des Studentenwerkes Halle inAnspruch nehmen möchte.
(4) Darüber hinaus sind Schwerbehinderte von derBeitragspflicht zum Semesterticket „Freizeit“befreit, die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung imöffentlichen Personennahverkehr haben unddieses nachweisen (Schwerbehindertenaus-weis mit Beiblatt und einer beim Versorgungs-amt erworbenen gültigen Wertmarke).
§ 5Rückerstattung
Der Anspruch auf Rückerstattung des Semester-beitrages kann bei Exmatrikulation oder Wider-ruf der Einschreibung vor Beginn des Semesters,für das er gezahlt wurde, spätestens bis 31.10.für das Wintersemester und 30.04. für das Som-mersemester bei den Referaten für studentischeAngelegenheiten der Hochschulen schriftlichgeltend gemacht werden.
§ 6Inkrafttreten
Der Verwaltungsrat hat auf seiner Sitzung am23.06.2008 die Beitragsordnung beschlossenund dem Kultusministerium angezeigt. Sie trittnach Veröffentlichung in den amtlichen Mittei-lungsblättern der Hochschulen zum Winterseme-ster 2008/2009 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Beitragsordnung vom10.03.2008 aufgehoben.
56
Bilanz 2008
Studentenwerk Halle - Anstalt öffentlichen Rechts, Halle (Saale), Bilanz zum 31. Dezember 2008
Aktiva
57
Studentenwerk Halle - Anstalt öffentlichen Rechts, Halle (Saale), Bilanz zum 31. Dezember 2008
Passiva
Bilanz 2008
58
Gewinn und Verlust 2008
Studentenwerk Halle - Anstalt öffentlichen Rechts, Halle (Saale)
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008
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