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Studiengänge • Zugangsvoraussetzungen • Bewerbung • Zulassung • Einschreibung
Universität Potsdam
Studienangebot | B A C H E L O R und Erste juristische Prüfung
Wintersemester 2017/18 & Sommersemester 2018
Inhalt
Grußwort
1. Fristen und Termine1.1 Wintersemester 2017/20181.2 Sommersemester 2018
2. Studienmöglichkeiten2.1 Ein-Fach-Bachelor2.2 Zwei-Fach-Bachelor2.3 Lehramtsbezogener Bachelor 2.4 Erste juristische Prüfung – Rechtswissenschaft2.5 Juniorstudium
3. Bewerbung und Immatrikulation3.1 Bewerbung für Studiengänge mit örtlicher
Zulassungsbeschränkung (NC UP)3.2 Immatrikulation nach der Zulassung für Studien-
gänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP) & für Studiengänge ohne Zulassungs- beschränkung (kein NC)
3.3 Hochschulzugangsberechtigungen3.4 Gasthörer und Nebenhörer3.5 Teilzeitstudium
4. Besondere Zugangsvoraussetzungen - Eignungsprüfungen
5. Studieren an der Universität Potsdam5.1 Wo Wissen wächst – Zukunft studieren mit Profil
4
668
101016222829
3034
37
394142
43
4444
5.2 Eine Universität – Drei Standorte5.3 Eine Universität für alle5.4 Der Studienort Potsdam: Studieren – Leben – Arbeiten
6. Beratungsangebote6.1 Zentrale Studienberatung6.2 Studienbüro/Studierendensekretariat6.3 Studienfachberatung6.4 Beratung für Studieninteressierte und Studierende
mit einer beruflichen Qualifikation6.5 Beratung für Studierende mit gesundheitlicher
Beeinträchtigung/Behinderung6.6 Studienbüro/Prüfungsamt6.7 Psychologische Beratung6.8 International Office6.9 Servicestelle der Postdamer UniversitätsChipKarte6.10 Service für Familien6.11 Career Service6.12 Studentenwerk6.13 Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen
7. Vorgaben für amtliche Beglaubigungen & VorlagenDienstzeitbescheinigung WehrpflichtBescheinigung FreiwilligendienstKrankenversicherungsnachweisMedizinische Unbedenklichkeitserklärung
8. Stichwortverzeichnis
464850
5252535354
54
5555555758585859
6062636465
66
2 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Verwendete Abkürzungen
BAföG
BbgHG
BbgHZG
DoSV
DSH
EP
EU
FS
HZV
HZB
LP
LPI
LPri
LSek
LSV
MUE
MWFK
NC
NC UP
PUCK
SoSe
UP
WiSe
ZSB
Bundesausbildungsförderungsgesetz
Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg
(Brandenburgisches Hochschulgesetz) vom 28. April 2014
Brandenburgisches Hochschulzulassungsgesetz
Dialogorientiertes Serviceverfahren
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studien-
bewerber
Eignungsprüfung
Europäische Union
Fachsemester
Hochschulzulassungsverordnung des Landes Brandenburg
Hochschulzugangsberechtigung
Leistungspunkte
Lehramt für die Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusionspädagogik
Lehramt für die Primarstufe
Lehramt für die Sekundarstufen I und II
Lehramtsstudienverordnung
Medizinische Unbedenklichkeitserklärung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Branden-
burg
numerus clausus, d. h., die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt
örtliche Zulassungsbeschränkung (numerus clausus) an der Universität
Potsdam
PotsdamerUniversitätsChipKarte
Sommersemester
Universität Potsdam
Wintersemester
Zentrale Studienberatung
Hinweis: Wegen der noch ausstehenden Veröffentlichung der Verordnung über die
Festsetzung der Zulassungszahlen ist das dargestellte Studienangebot noch nicht ab-
schließend. Änderungen in Form von Ergänzungen bzw. Streichungen sind möglich. Im
Internet finden Sie die aktuelle Version der Broschüre.
Auf eine „weibliche Grammatik“ haben wir mit Rücksicht auf die Lesbarkeit verzichtet.
Neben dem männlichen ist natürlich immer auch das weibliche Geschlecht gemeint.
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 3
4 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Warum ein Studium an der Universität Potsdam?
Mit Ihrem Schulabschluss steht Ihnen der Weg an zahlreiche Hochschulen im In- und Aus-land offen. Die Entscheidung für eine Hochschule ist nicht immer leicht, die Auswahl riesengroß. Ich möchte daher die Gelegen-heit nutzen, Ihnen aufzuzeigen, warum ein Studium an unserer jungen Universität inmitten der Hauptstadtregion auch für Sie vielleicht das Richtige ist.
Für ein Studium an der größten Universität des Landes Branden-burg sprechen viele Gründe: Die
Universität Potsdam ist eine Hochschule, die die Lehre in den Fokus gerückt hat. Die Anstrengun-gen in diesem Bereich wurden auch von anderer Seite registriert und unter anderem im Wettbewerb „Exzellenz in der Lehre“ honoriert. Lehre erfolgt bei uns jedoch nicht im luftleeren Raum, sie ist in allen Fächern eng verzahnt mit der aktuellen Forschung. Womit das zweite Stichwort gefallen ist: Die For-schung an der Universität Potsdam ist eingebettet in ein leistungsstarkes Netzwerk benachbarter Uni-versitäten und außeruniversitärer Forschungsein-richtungen, dessen Dichte in Deutschland einmalig ist. Das befruchtet nicht nur die Lehre, sondern bie-
tet auch Anknüpfungspunkte für die Perspektiven nach dem Studium. Vielleicht auch in einem der vielen Start-Up-Unternehmen, die aus der Univer-sität Potsdam heraus gegründet wurden.
Doch was wäre Forschung und Lehre, wenn das Drumherum nicht stimmt? Die Stadt Potsdam bietet alles, wonach Sie suchen: Kultur, Musik und Sport, Natur und Wildnis, und wenn Sie Lust auf die Großstadt haben, sind Sie in dreißig Minuten mitten in Berlin. Damit Ihr Studium und Ihr Leben außerhalb der Uni gut zusammenspielen, gibt es für jede Phase Ihres Studiums Ansprechpartner. Wenn Sie ein Problem haben, wenn Sie Ihre beruf-liche Zukunft planen wollen, sprechen Sie uns an. Wir lassen Sie nicht allein und begleiten Sie gern auf Ihrem Weg.
Ich hoffe, dass diese Broschüre Ihnen ein wenig Orientierung geben kann und würde mich freuen, wenn Sie sich für ein Studium an der Universität Potsdam entschieden. Ich wünsche Ihnen schon jetzt viel Erfolg und alles Gute für Ihre akademische Ausbildung - wie auch immer Sie sich entscheiden, sie wird sich für sie lohnen.
Prof. Oliver Günther, Ph.D.Präsident der Universität Potsdam
GRUSSWORT
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 5
„Das Herz moderner Geo-Bio-Wissenschaften schlägt im Raum Berlin-Brandenburg. In
Potsdam, der Stadt mit der deutschlandweit höchsten Wissenschaftlerdichte, vereinen sich interdisziplinäre Spitzenforschung und praxisnahe Hochschulausbil-dung. An historischen Standorten wie dem Potsdamer Telegrafenberg, wo wissenschaftlicher Nachwuchs von erfahrenen Forscherinnen und Forschern lernt, wird den zukunftsweisenden Fragen unserer Erde nachge-gangen: globaler Wandel, Umgang mit Ressourcen oder Naturkatastrophen. Also: Quer durch die Berliner Galaxis und dann links; willkommen im Weltkultur- erbe und Wissenschaftsstandort Potsdam!“
Prof. Dr. Susanne Liebner
Juniorprofessorin für terrest-rische Umweltmikrobiologie an der Universität Potsdam und Leiterin der HGF Nach-wuchsgruppe MicroCene am GeoForschungsZentrum (GFZ) Potsdam
6 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
FRISTEN UND TERMINE
1. Fristen und Termine
Bei den hier angegebenen Bewerbungs- und Imma-trikulationsfristen handelt es sich um Ausschluss-fristen: Maßgeblich ist der Tag des Antragseingan-ges bei der Universität Potsdam, nicht das Datum des Poststempels. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, verlängert sie sich nicht bis zum Ab-
1.1 Wintersemester 2017/2018
lauf des nächstfolgenden Werktages (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg i.V.m. § 31 Abs. 3 S. 2 des Verwaltungs-verfahrensgesetzes (VwVfG)). Anträge, die per Fax bei der Universität Potsdam eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen
Bewerbungsfrist für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP)(Bewerber mit einer ausländischen HZB planen vor der Bewerbungsfrist bitte mindestens 5 Wochen für die Bewertung ihrer HZB ein.)
15. Juli 2017
Immatrikulationsfrist für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC) 15. August – 15. September 2017
Weitere Bewerbungsfristen
Bewerbungsfrist für das Juniorstudium 31. Mai 2017
Bewerbungsfrist für die DSH über uni-assist e.V. (Termin schriftlich: 24.07.2017, mündlich: 02./03./04.08.2017)
31. Mai 2017
Bewerbungsfrist für den Deutschkurs für internationale Studienbewerber (DSH+) über uni-assist e.V. 15. Juli 2017
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 7
Termine für Eignungsprüfungen
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu den jeweiligen Prüfungen ggf. vorher anmelden müssen. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Internet: www.uni-potsdam.de/studium/termine/studieninteressierte
Anglistik/Amerikanistik (Zwei-Fächer-Bachelor) 27. Mai; alternativ 01. Juli 2017
Englisch (Lehramt für die Primarstufe & Lehramt für die Sekundarstufen I und II) 27. Mai; alternativ 01. Juli 2017
Musik (Lehramt für die Primarstufe) 30. Juni 2017
Musik (Lehramt für die Sekundarstufen I und II) 23./24. Juni 2017
Sporttherapie und Prävention (Ein-Fach-Bachelor) 20. Mai 2017
Sportmanagement (Ein-Fach-Bachelor) 20. Mai 2017
Sport (Lehramt für die Primarstufe & Lehramt für die Sekundarstufen I und II) 20. Mai 2017
FRISTEN UND TERMINE
Rahmentermine
Anmelde-, Belegungs- und Rücktrittzeitraum für Lehrveranstaltungen in grundständigen Studien-gängen *
04. Oktober – 10. November 2017(mit Ausnahme des 12. Oktober)
Vorlesungszeitraum 16. Oktober 2017 – 09. Februar 2018
Rückmeldefrist für das Sommersemester 2018 15. Januar – 15. Februar 2018
Zeitraum für Prüfungen und Praktika 13. Februar – 31. März 2018
Lehrveranstaltungsfreie Tage
Reformationstag 31. Oktober 2017 (Dienstag)
Akademische Weihnachtsferien 21. Dezember 2017 – 03. Januar 2018
Karfreitag 30. März 2018
* Bei den Studiengängen, die über PULS zu belegen sind, ist nicht der Zeitpunkt des Eintragens das Kriterium für die Entscheidung, wer einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung erhält. Alle Belegungen bis zum Tag der ersten Zulassung werden bei der ersten Platzvergabe gleichberechtigt behandelt.
8 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
1.2 Sommersemester 2018
Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen
Bewerbungs- und Immatrikulationsfrist für das 1. Fachsemester. Nur zum Wintersemester möglich.
Bewerbungs- und Immatrikulationsfrist für das höhere Fachsemester
Bewerbungsfrist für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP)(Bewerber mit einer ausländischen HZB planen vor der Bewerbungsfrist bitte mindestens 5 Wochenfür die Bewertung ihrer HZB ein.) Die Immatrikulationsfrist ergibt sich aus dem Zulassungsbescheid.
15. Januar 2018
Immatrikulationsfrist für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC) 15. Februar – 15. März 2018
FRISTEN UND TERMINE
Termine für Eignungsprüfungen
Die Bewerbung für das 1. Fachsemester ist zum Sommersemester nicht möglich. Es finden daher zum Sommersemester keine Eignungsprüfungen statt.
Rahmentermine
Anmelde-, Belegungs- und Rücktrittzeitraum für Lehrveranstaltungen in grundständigen Studiengängen * 03. April – 10. Mai 2018 (mit Ausnahme des 05. April)
Vorlesungszeitraum 09. April – 20. Juli 2018
Rückmeldefrist für das Wintersemester 2018/2019 15. Juni – 15. Juli 2018
Zeitraum für Prüfungen und Praktika 21. – 31. Juli 201801. – 30. September 2018
Sommerpause (möglichst prüfungsfrei zu halten) 01. – 31. August 2018
* Bei den Studiengängen, die über PULS zu belegen sind, ist nicht der Zeitpunkt des Eintragens das Kriterium für die Entscheidung, wer einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung erhält. Alle Belegungen bis zum Tag der ersten Zulassung werden bei der ersten Platzvergabe gleichberechtigt behandelt.
Weitere Bewerbungsfristen
Bewerbungsfrist für die DSH über uni-assist e.V. (Termin im Februar 2018) Ende November 2017
Bewerbungsfrist für den Deutschkurs für internationale Studienbewerber (DSH+) über uni-assist e.V. 15. Januar 2018
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 9
Hochschul_Info_TagUniversität Potsdam
16. Juni 2017
Campus GriebnitzseeZentrale Studienberatung
studienberatung@uni-potsdam.de
www.uni-potsdam.de/studium
Liegt der Termin in der Vergangenheit, dann finden Sie im Internet Impressionen vom HIT. Der Hochschulinformationstag im
kommenden Jahr 2018 findet voraussichtlich wieder im Juni statt.
Lehrveranstaltungsfreie Tage
Ostermontag 02. April 2018
Maifeiertag 01. Mai 2018
Christi Himmelfahrt 10. Mai 2018
Pfingstmontag 21. Mai 2018
10 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Das Ein-Fach-Bachelorstudium hat laut Ordnung des jeweiligen Faches inklusive der Bachelorarbeit und Schlüsselqualifikationen einen Umfang von:
180 LP: Regelstudienzeit 6 Semester,210 LP: Regelstudienzeit 7 Semester oder240 LP: Regelstudienzeit 8 Semester.
Im Rahmen eines Ein-Fach-Bachelorstudiengangs werden keine Fächer kombiniert. Die Bewerbung (NC UP, siehe Seite 34) bzw. Immatrikulation (kein NC, siehe Seite 37) für das 1. Fachsemester ist an der Universität Potsdam immer nur zum Wintersemes-ter möglich. Für das Sommersemester kann nach vorheriger Leistungsanerkennung und Einstufung in ein höheres Fachsemester die Bewerbung bzw. Immatrikulation für die in diesem Studienangebot angegebenen Fachsemester erfolgen (siehe Seite 36).
Informationen zu Aufbau und Inhalt des Studiums können den Ordnungen des jeweiligen Faches bzw. den Profilen im Internet entnommen werden. In-formationen zu den Schlüsselqualifikationen, die sowohl fachintegrativ als auch fachübergreifend vermittelt werden, finden Sie ebenfalls im Internet unter dem Stichwort „Studiumplus“ sowie in den Ordnungen der Studiengänge.
2.1 Ein-Fach-Bachelor
Das abgeschlossene Bachelorstudium stellt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Als Ab-solvent können Sie sich folglich für eine Berufstätig-keit entschließen. Sie können sich aber auch direkt nach dem Bachelorabschluss oder nach einer mehr-jährigen beruflichen Tätigkeit für ein Masterstudi-um bewerben. Über das Masterstudium können Sie sich im „Studienangebot Master“ informieren.
2. Studienmöglichkeiten
STUDIENMÖGLICHKEITEN | EIN-FACH-BACHELOR
An der Universität Potsdam besteht die Möglichkeit, im Studiengang Rechtswissenschaft sowohl den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) als auch den Abschluss Erste juristische Prüfung zu erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie auf Seite 28.
www.uni-potsdam.de/studium/studienangebot/bachelor/ein-fach-bachelor
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 11
„Dank der breiten Fächerung innerhalb der Biowissenschaften habe ich sofort einen guten
Überblick bekommen und konnte mich in den höhe-ren Semestern behutsam und ganz nach meinem ei-genen Interesse weiter spezialisieren, etwa im Bereich der Molekularbiologie und Physiologie. Dabei helfen auch die semesterbegleitenden Praktika an der Uni, in denen der Stoff mit praktischem Wissen verbunden wird. Überhaupt bietet der Campus in Golm ein optimales Umfeld: die Bibliothek ist nie überfüllt, die Atmosphäre ist privater als anderswo. Auch die anlie-genden Max-Planck- und Fraunhofer-Institute sind ein großes Plus. Am Campus Golm habe ich die Ruhe und Unterstützung, die ich auch für größere Heraus-forderungen wie meiner Bachelorarbeit brauche.“
Julia Zajac
Biowissenschaften
12 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Studiengang | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-
voraussetzung
Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
Betriebswirtschaftslehre
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 3 NC UP
Biowissenschaften
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 3 kein NC
Chemie
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC
Computerlinguistik
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 3 kein NC
Ernährungswissenschaft
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 3 kein NC
Europäische Medienwissenschaft
Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 3 kein NC
Geoökologie
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 3 kein NC
Geowissenschaften 2
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC
Geschichte, Politik und Gesellschaft
Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 3 kein NC
Informatik / Computational Science
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC
Interdisziplinäre Russlandstudien
Bachelor of Arts (B.A.) 240 1. – 8. 2. – 8. – kein NC kein NC
STUDIENMÖGLICHKEITEN | EIN-FACH-BACHELOR
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 13
STUDIENMÖGLICHKEITEN | EIN-FACH-BACHELOR
1 vorbehaltlich des In-Kraft-Tretens der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Computerlinguistik2 Eingeschriebene Studierende können sich zum 4. Fachsemester direkt beim Fach für die Spezialisierung International Field Geosciences bewerben.3 Vergabe der Studienplätze für das 1. Fachsemester über das Dialogorientierte Serviceverfahren, s. S. 32
Studiengang | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-
voraussetzung
Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
IT-Systems Engineering
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. _ NC UP kein NC
Jüdische Theologie
Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Linguistik
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC
Mathematik
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC
14 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Studiengang | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-
voraussetzung
Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
Patholinguistik
Bachelor of Science (B.Sc.) 210 1. | 3. | 5. | 7. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 4 kein NC
Physik
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC
Politik und Wirtschaft
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 4 kein NC
Politik, Verwaltung und Organisation
Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 4 NC UP
Psychologie
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 4 NC UP
Soziologie 1
Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 4 kein NC
Sportmanagement
Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 2 & MUE 3 kein NC kein NC
Sporttherapie und Prävention
Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 2 & MUE 3 NC UP | DoSV 4 kein NC
Volkswirtschaftslehre
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 4 kein NC
Wirtschaftsinformatik
Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 4 kein NC
1 vorbehaltlich der Genehmigung durch das MWFK2 Eignungsprüfung3 Medizinische Unbedenklichkeitserklärung4 Vergabe der Studienplätze für das 1. Fachsemester über das Dialogorientierte Serviceverfahren, s. S. 32
STUDIENMÖGLICHKEITEN | EIN-FACH-BACHELOR
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 15
16 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
STUDIENMÖGLICHKEITEN | ZWEI-FACH-BACHELOR
Das Zwei-Fach-Bachelorstudium hat inklusive der Bachelorarbeit und Schlüsselqualifikationen einen Umfang von 180 LP, was einer Regelstudienzeit von 6 Semestern entspricht. Das Studium gliedert sich wie folgt:
Erstfach: 90 LPZweitfach: 60 LPSchlüsselqualifikationen: 30 LP
Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiums gibt es einige Kombinationseinschränkungen. Eine Über- sicht finden Sie auf Seite 20. Nach dem Erstfach richtet sich die Bezeichnung des Abschlusses.
Die Bewerbung (NC UP, siehe Seite 34) bzw. Immatrikulation (kein NC, siehe Seite 37) für das 1. Fachsemester ist an der Universität Potsdam im-mer nur zum Wintersemester möglich. Für das Sommersemester kann nach vorheriger Leistungs- anerkennung und Einstufung in ein höheres Fach- semester die Bewerbung bzw. Immatrikulation für die in diesem Studienangebot angegebenen Fachse-mester erfolgen (siehe Seite 36).
Informationen zu Aufbau und Inhalt des Studiums können den Ordnungen des jeweiligen Faches und den Profilen im Internet entnommen werden. In-formationen zu den Schlüsselqualifikationen, die sowohl fachintegrativ als auch fachübergreifend vermittelt werden, finden Sie ebenfalls im Internet unter dem Stichwort „Studiumplus“ sowie in den Ordnungen der Studiengänge.
Das abgeschlossene Bachelorstudium stellt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Als Ab-solvent können Sie sich folglich für eine Berufstätig-keit entschließen. Sie können sich aber auch direkt nach dem Bachelorabschluss oder nach einer mehr-jährigen beruflichen Tätigkeit für ein Masterstudi-um bewerben. Über das Masterstudium können Sie sich im „Studienangebot Master“ informieren.
2.2 Zwei-Fach-Bachelor
www.uni-potsdam.de/studium/studienangebot/bachelor/zwei-fach-bachelor
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 17
Studienfach | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-
voraussetzung
Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
Anglistik/Amerikanistik
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. EP 1 kein NC kein NC
Betriebswirtschaftslehre s!
Bachelor of Science (B.Sc.) 90/60 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
Erziehungswissenschaft
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – NC UP kein NC
Französische Philologie
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Germanistik
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – NC UP kein NC
Geschichte s!
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Gräzistik
Abschluss nach Erstfach 60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Italienische Philologie
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Jüdische Studien
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Kulturwissenschaft s!
Bachelor of Arts (B.A.) 90 1. – 6. 2. – 6. – NC UP kein NC
STUDIENMÖGLICHKEITEN | ZWEI-FACH-BACHELOR
1 Eignungsprüfung | Nur zum 1. Fachsemester Kombinationseinschränkungen finden Sie auf Seite 20 s!
18 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
STUDIENMÖGLICHKEITEN | ZWEI-FACH-BACHELOR
Studienfach | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-
voraussetzung
Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
Latinistik
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Linguistik
Abschluss nach Erstfach 60 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC
Öffentliches Recht s!
Abschluss nach Erstfach 60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Philosophie s!
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
Politik und Verwaltung s!
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
Polonistik
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Recht der Wirtschaft s!
Abschluss nach Erstfach 60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Religionswissenschaft
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Russistik
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Soziologie s!
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 19
Studienfach | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-
voraussetzung
Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
Spanische Philologie
Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Volkswirtschaftslehre s!
Bachelor of Science (B.Sc.) 90/60 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
STUDIENMÖGLICHKEITEN | ZWEI-FACH-BACHELOR
Kombinationseinschränkungen finden Sie auf Seite 20 s!
20 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Zweitfach (60 LP)
Ang
listik
/Am
erik
anis
tik |
60 L
P
Bet
riebs
wirt
scha
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| 60
LP
Erzi
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isse
nsch
aft |
60
LP
Fran
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sch
Philo
logi
e | 6
0 LP
Ger
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istik
| 60
LP
Ges
chic
hte
| 60
LP
Grä
zist
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60 L
P
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lolo
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| 60
LP
Jüdi
sche
Stu
dien
| 60
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| 60
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60 L
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Anglistik/Amerikanistik | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Betriebswirtschaftslehre | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Erziehungswissenschaft | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Französische Philologie | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Germanistik | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Geschichte | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Italienische Philologie | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Jüdische Studien | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Kulturwissenschaft | 90 LP X X X X X X X X
Latinistik | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Philosophie | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Politik und Verwaltung | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Polonistik | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Religionswissenschaft | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Russistik | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Soziologie | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X
Spanische Philologie | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
Volkswirtschaftslehre | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X
Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fach-Bachelor im Wintersemester 2017/2018
STUDIENMÖGLICHKEITEN | ZWEI-FACH-BACHELOR
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 21
„Welche identitätsstiftende Bedeutung Literatur hat und wie sie auch heute kreative Denk-
anstöße für unsere Gesellschaft liefert – das lerne ich in meiner Fächerkombination aus Germanistik und Philosophie. Potsdam bietet fürs Studium ein optimales Umfeld, denn obwohl die Germanistik eher zu den größeren Studienfächern zählt, ist es in Potsdam kei-neswegs überlaufen. Das ermöglicht einen offenen, sehr persönlichen Kontakt zu Professoren und Dozenten. Auch bei den universitären Anlaufstellen, etwa dem Prüfungsamt und der Zentralen Studienberatung, wurde ich bei Problemen nie allein gelassen.“
Sophia Dorow
Germanistik & Philosophie
22 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
2.3 Lehramtsbezogener Bachelor
Das lehramtsbezogene Bachelorstudium wird mit dem Bachelor of Education (B.Ed.) abgeschlossen. Das darauf aufbauende lehramtsbezogene Master-studium wird mit dem Master of Education (M.Ed.) beendet. Der Master of Education ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes. Infor-mationen zum lehramtsbezogenen Masterstudium entnehmen Sie bitte der Broschüre „Studienangebot Master“ oder der Broschüre „Der Weg ins Lehramt im Land Brandenburg“.
An der Universität Potsdam wird derzeit das Studi-um für folgende Lehrämter angeboten:
Im Masterstudium erfolgt die Schwerpunktsetzung auf die Sekundarstufe I oder die Sekundarstufe II.
Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) (LSek) | 180 LP mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern
Kombination von zwei Fächern (Erstfach & Zweitfach)
Erstfach 69 LP
Zweitfach 69 LP
Bildungswissenschaften (inkl. Inklusionspädagogik) 30 LP
Bachelorarbeit 9 LP
Akademische Grundkompetenzen 3 LP
Lehramt für die Primarstufe (LPri) | 180 LP mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern
Kombination von zwei Fächern (Erstfach & Zweitfach)
Erstfach 33 LP
Zweitfach 33 LP
Grundschulbildung 87 LP
Bildungswissenschaften (inkl. Inklusionspädagogik) 18 LP
Bachelorarbeit 9 LP
Wird in diesem Lehramt der Schwerpunkt Inklusionspä-dagogik (LPI) gewählt, werden die Fächer Deutsch und Mathematik kombiniert
Deutsch 36 LP
Mathematik 36 LP
Inklusionspädagogik 75 LP
Sprache 21 LP
Lernen 21 LP
Emotional-soziale Entwicklung 21 LP
Inklusionspädagogik 12 LP
Bildungswissenschaften 24 LP
Bachelorarbeit 9 LP
Die Bewerbung und die Immatrikulation erfolgen für die gewählten Fächer (Erstfach & Zweitfach)!
Die Bewerbung und die Immatrikulation erfolgen für die gewählten Fächer (Erstfach & Zweitfach)!
STUDIENMÖGLICHKEITEN | LEHRAMTSBEZOGENER BACHELOR
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 23
STUDIENMÖGLICHKEITEN | LEHRAMTSBEZOGENER BACHELOR
Die Bewerbung und die Immatrikulation erfolgen für den Studiengang Lehramt für die Primarstufe Inklusion (Deutsch & Mathematik).
www.uni-potsdam.de/studium/studienangebot/ lehramt
Neben der Entscheidung für das Studium eines lehramtsbezogenen Masterstudiengangs direkt nach dem Bachelorabschluss können Sie sich auch für eine berufliche Tätigkeit oder für ein geeignetes nicht lehramtsbezogenes Masterstudium entschlie-ßen. Über das Masterstudium können Sie sich im „Studienangebot Master“ informieren. Alle Infor-mationen zum Lehramtsstudium können Sie dem Internet oder der Broschüre „Der Weg ins Lehramt
Studienfach | AbschlussKombinations-einschränkung
Lehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-
voraussetzung
Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
Biologie
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
Chemie
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC
Deutsch
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. – 6. 2. – 6. – NC UP kein NC
Englisch
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. – 6. 2. – 6. EP 1 NC UP kein NC
Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) (LSek)
im Land Brandenburg“ entnehmen, die Sie bei der Zentralen Studienberatung erhalten: www.uni-potsdam.de/studium/studienangebot/lehramt
Informationen zu Aufbau und Inhalt des Studiums können den Ordnungen des jeweiligen Faches und den Profilen im Internet entnommen werden.
1 Eignungsprüfung | Nur zum 1. Fachsemester
24 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Studienfach | AbschlussKombinations-einschränkung
Lehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-
voraussetzung
Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
Französisch
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Geographie
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
Geschichte
Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. – 6. 2. – 6. – NC UP kein NC
Informatik
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC
Latein
Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. – 6. 2. – 6. – NC UP kein NC
Mathematik
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
Musik
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 1 kein NC kein NC
Physik
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC
Politische Bildung
Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
STUDIENMÖGLICHKEITEN | LEHRAMTSBEZOGENER BACHELOR
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 25
Studienfach | AbschlussKombinations-einschränkung
Lehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-
voraussetzung
Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
Polnisch
Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Russisch
Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Spanisch
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC
Sport
Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 1 & MUE 2 NC UP kein NC
Wirtschaft-Arbeit-Technik
Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC
STUDIENMÖGLICHKEITEN | LEHRAMTSBEZOGENER BACHELOR
1 Eignungsprüfung 2 Medizinische Unbedenklichkeitserklärung
Bitte beachten Sie folgende Kombinationseinschränkungen im Lehramtsstudium für die Sekundarstufen I+II (allgemeinbildende Schulen) im Bachelor- und Masterstudium auf Grundlage von § 11 LSV
Folgende Fächer können nicht miteinander kombiniert werden: Russisch mit Polnisch Geschichte mit Politische Bildung Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde mit Politische Bildung Geschichte mit Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Bachelor of Education der Fächerkombination aus Latein mit Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde oder Wirtschaft-Arbeit-Technik keine Anschlussmöglichkeit im lehramtsbezogenen Masterstudium haben.
s!
Bitte beachten Sie folgende Kombinationseinschränkungen für das lehramtsbezogene Masterstudium auf Grundlage von § 11 LSV
Latein | Erfordert die Schwerpunktsetzung Sekundarstufe II im Masterstudium Wirtschaft-Arbeit-Technik | Erfordert die Schwerpunktsetzung Sekundarstufe I im Masterstudium Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde | Erfordert die Schwerpunktsetzung Sekundarstufe I im Masterstudium
Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme des Masterstudiums erneut, falls es Änderungen dieser Regelungen gibt.
s!
26 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Studienfach | AbschlussLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-
voraussetzung
Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
Deutsch
Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
Englisch
Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 1 kein NC kein NC
Mathematik
Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
Musik
Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 2 kein NC kein NC
Sachunterricht
Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
Sport
Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 2 & MUE 3 kein NC kein NC
Studienfach | AbschlussLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-
voraussetzung
Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
Inklusion (Deutsch & Mathematik)
Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC
STUDIENMÖGLICHKEITEN | LEHRAMTSBEZOGENER BACHELOR
Lehramt für die Primarstufe (LPri)
Lehramt für die Primarstufe mit Schwerpunktbildung Inklusionspädagogik (LPI)
1 Eignungsprüfung | Nur zum 1. Fachsemester2 Eignungsprüfung3 Medizinische Unbedenklichkeitserklärung
s! Als Erstfach muss Deutsch, Mathematik oder Englisch gewählt werden.
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 27
„Als gebürtiger Brandenburger war mir schnell klar, dass die Universität Potsdam
die erste Adresse für mein Lehramtsstudium sein wird. Durch die vielfältigen Auswahlmöglichkeiten an Fächerkombinationen gelingt es mir, meine Stärken und Interessen auf einen für mich ideal zugeschnittenen Studiengang zu vereinbaren. Außerdem ebnet mir der praxisorientierte Studien- verlauf den Weg, mich bestens auf die Lehrertätig- keit vorzubereiten.“
Marius Böttcher
Deutsch & Politische Bildung (Lehramt für die Sekundar- stufen I und II)
28 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Studienfach | AbschlussLehrangebot für folgende Fachsemester Zulassungsinformation
WiSe 2017/2018 SoSe 2018 1. FS Höheres FS
Rechtswissenschaft
Erste juristische Prüfung /Bachelor of Laws (LL.B.)
1. – 9. / 1. – 6. 2. – 9. / 2.-6. NC UP | DoSV * NC UP
STUDIENMÖGLICHKEITEN | RECHTSWISSENSCHAFT
An der Universität Potsdam besteht durch die pa-rallele Immatrikulation in zwei Studiengänge die Möglichkeit, sowohl den Abschluss Erste juristische Prüfung als auch den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) zu erhalten. Es ist möglich, den Studiengang ausschließlich mit der Ersten juristischen Prüfung zu beenden, ohne den LL.B. zu erwerben. In diesem Fall kann die Immatrikulation in den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) widerrufen werden. Sie haben aber auch die Option, nach dem Erwerb von 180 Leistungspunkten, für den eine Regelstudien-studienzeit von 6 Semestern angegeben ist, den Ab-schluss Bachelor of Laws (LL.B.) zu erwerben und können dann entscheiden, ob Sie damit das Studium beenden oder fortsetzen, um die Erste juristische Prüfung abzulegen. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang Rechtswissenschaft Erste juristische
Prüfung. Bei der Immatrikulation erfolgt dann die Einschreibung sowohl in den Studiengang Rechts-wissenschaft Erste juristische Prüfung als auch in den Bachelorstudiengang. Die Immatrikulation in den Bachelorstudiengang kann bis zum 6. Fachse-mester widerrufen werden.
Interessierte Studierende mit ausreichend franzö-sischen Sprachkenntnissen haben die Möglichkeit eines zusätzlichen Studiums des französischen Rechts an der Juristischen Fakultät der Universität Paris Ouest - Nanterre - La Défense und eines fran-zösischen Abschlusses (Licence). Die Bewerbung hierfür kann erst nach der erfolgreichen Immatriku-lation in das Studium der Rechtswissenschaft direkt über die Fakultät erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.jura-potsdam-paris.de
2.4 Erste juristische Prüfung & Ein-Fach-Bachelor – Rechtswissenschaft
* Vergabe der Studienplätze für das 1. Fachsemester über das Dialogorientierte Serviceverfahren, s. S. 32
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 29
STUDIENMÖGLICHKEITEN | JUNIORSTUDIUM
Im Rahmen des Juniorstudiums haben besonders begabte und überdurchschnittlich leistungsstarke Schüler, die noch keine Hochschulzugangsberechti-gung erworben haben, die Möglichkeit, parallel zur Schule an Lehrveranstaltungen der Universität teil-zunehmen und Leistungspunkte zu erwerben. Diese können auch in einem späteren Studium anerkannt werden.
Die Bewerbung für das Juniorstudium ist immer nur zum jeweiligen Wintersemester möglich. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Alle Informationen zum Juniorstudium erhalten Sie hier: www.uni-potsdam.de/studium/studienangebot/juniorstudium
2.5 Juniorstudium
Ansprechpartner für Juniorstudierende
Robert Meile Telefon: +49 331 977-4293E-Mail: robert.meile@uni-potsdam.de
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Wege, ein Studium an der Universität Potsdam aufzunehmen. Welcher Weg gegangen werden muss, hängt vom jeweiligen Studiengang ab. Es wird zwischen Studi-engängen ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC) und mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP) unterschieden.
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC)Wer alle Zugangsvoraussetzungen für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfüllt, kann die Im-matrikulation für diese Studiengänge vornehmen. An der Universität Potsdam erfolgt die Beantragung der Immatrikulation für diese Studiengänge zu-nächst (15.08. – 15.09.) online: www.uni-potsdam.de/studium/zugang
Nach Erfassung der Daten wird ein Immatrikula-tionsantrag erstellt, der vom Antragsteller ausge-druckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg eingereicht wird.
Bei Bewerbern mit einer ausländischen Hochschul-zugangsberechtigung muss vor Beantragung der Immatrikulation geprüft werden, ob die Hochschul-zugangsberechtigung an der Universität Potsdam zum Studium berechtigt. Diese Prüfung kann von uni-assist e.V. oder vom Staatlichen Schulamt Cott-bus vorgenommen werden. Die Prüfung der Hoch-
schulzugangsberechtigung ersetzt dabei jedoch nicht die Beantragung der Immatrikulation über das Portal der Universität Potsdam!
3. Bewerbung und Immatrikulation
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
30 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Staatliches Schulamt Cottbus
ZeugnisanerkennungsstelleKatrin RimpelBlechenstraße 103046 CottbusTelefon: +49 355 4866-518
uni-assist e.V.
Universität Potsdamc/o uni-assist e.V.11507 BerlinE-Mail: service@uni-assist.deInternet: www.uni-assist.de
Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschrän-kung (NC UP)Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Für das Auswahlverfahren muss eine Bewerbung erfolgen. Übersteigt die Anzahl der Be-werber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, muss eine Auswahl getroffen wer-den. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren
Kommunikation
Als Bewerber müssen Sie dafür sorgen, dass Sie Mit-teilungen der Universität Potsdam auf schnellstem Wege erreichen. Mitteilungen verschicken die Universi-tät Potsdam und die Stiftung für Hochschulzulassung u.a. per E-Mail. Bitte prüfen Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner auf eingegangene Nachrichten aus der Universität Potsdam sowie von der Stiftung für Hoch-schulzulassung. Sie sollten gegebenenfalls überlegen, ob Sie Angehörige beauftragen, die Post für Sie in Emp-fang zu nehmen und Sie umgehend zu benachrichtigen oder durch die Erteilung einer Vollmacht zu ermächti-gen, die von der Universität Potsdam geforderten Unter-lagen form- und fristgerecht einzureichen.
Vergessen Sie bei der Einsendung von Unterlagen bit-te nicht, Ihre Absenderangaben auf dem Briefumschlag anzugeben. Aus Kostengründen können nur ausrei-chend frankierte Briefsendungen angenommen wer-den. Senden Sie Ihre Antragsunterlagen rechtzeitig ab, um die Ausschlussfristen einzuhalten. Die fristgerechte Abgabe von Unterlagen ist auch durch Einwurf in den Briefkasten des Dezernats für Studienangelegenheiten, Am Neuen Palais 10, Haus 8, 14469 Potsdam möglich. Der Briefkasten befindet sich im Innenhof von Haus 8 und kann auch außerhalb der Öffnungszeiten erreicht werden.
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 31
und Auswahlverfahren finden Sie unter www.uni-potsdam.de/studium/zugang.
32 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
Die Universität Potsdam wird weiterhin das Clea-ringverfahren 2 des Dialogorientierten Servicever-fahrens der Stiftung für Hochschulzulassung nut-zen. Das hochschuleigene Losverfahren wird damit entfallen. Alle Informationen zum Clearingverfah-ren entehmen Sie dem Internet: www.uni-potsdam.de/studium/zugang
Wichtige Termine für das DoSV
15.07.2017 Ende der Bewerbungsphase
16.07. – 15.08.2017 Koordinierungsphase 1
16.08. – 18.08.2017 Entscheidungsphase
19.08. – 24.08.2017 Koordinierungsphase 2
Weitere Informationen:www.hochschulstart.de/index.php?id=3338
Hinweise für internationale Bewerber und Staaten-loseBei Bewerbern mit ausländischer Hochschulzu-gangsberechtigung ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich (z.B. DSH-Stufe 2). Dieser Nachweis muss spätestens zur Immatrikula-tion erbracht werden.
Deutschkurs (DSH+)Zur Vorbereitung auf die DSH bietet die Universität Potsdam einen Vorbereitungskurs im Umfang eines vollen Semesters an. Weitere Informationen unter: www.uni-potsdam.de/zessko/studieneingangsphase/international/dsh-kurs
Hinweise zur Bewerbung über das Dialogorientierte ServiceverfahrenDurch das dialogorientierte Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung soll die Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung bundesweit koordiniert werden. Im Wintersemester 2017/2018 wird die Universität Potsdam die Vergabe der Studienplät-ze für Ein-Fach-Bachelorstudiengänge (Ausnahme: IT-Systems Engineering) über das dialogorientierte Serviceverfahren organisieren. Vor der Online-Be-werbung im Bewerbungsportal der Universität Pots-dam ist daher eine vorherige Anmeldung auf www.hochschulstart.de notwendig. Im Bewerbungsprozess ist für diese Studiengänge Ihre aktive Mitarbeit er-forderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu unter www.hochschulstart.de.
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 33
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
ZweitstudiumAls Zweitstudienbewerber gilt, wer zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Studium an einer deut-schen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat und dies durch ein Zeugnis belegen kann. Für die Bewertung des Zweitstudienantrages zur Aufnahme eines Studiengangs mit örtlicher Zugangsbeschrän-kung (NC UP) werden die rechtlichen Rahmenbe-dingungen des Landes Brandenburg zu Grunde ge-legt. Informationen im Internet unter:www.uni-potsdam.de/studium/zugang/zweitstudium
Für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC) gilt der Abschnitt zur Immatrikulation.
Hochschul- und StudiengangwechslerStudierende der Universität Potsdam oder an-derer Hochschulen, die sich für den Einstieg in ein höheres Fachsemester, für welches ein Lehr-angebot existiert (siehe Kapitel „Studienmög-lichkeiten“), interessieren, erhalten im Studien-büro/Studierendensekretariat der Universität Potsdam oder unter: www.uni-potsdam.de/studium/ konkret/studienorganisation/hochschulwechsel alle er-forderlichen Informationen. Grundsätzlich müssen die Bewerber zwei Schritte vollziehen: In einem ersten Schritt muss bei den jeweiligen Prüfungsaus-schüssen bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät die Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragt werden. In einem zweiten Schritt kann mit der vorgenommenen Einstufung für die Studiengän-ge mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC UP) die Bewerbung vorgenommen werden. Für Stu-diengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt die Immatrikulation nach den Vorgaben des nachfolgen-den Abschnittes zur Immatrikulation.
Bearbeitungszeit im Prüfungsausschuss einplanen: Die Beantragung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei den jeweiligen Prüfungsaus-schüssen bzw. im Studienbüro der Juristischen Fakul-tät sollte rechtzeitig (mindestens 6 Wochen) vor Be-werbungsschluss erfolgen. Die Formblätter sind unter www.uni-potsdam.de/studium/konkret/formulare/aner kennung-von-leistungen erhältlich. Eine vorherige Kon-sultation beim Studienfachberater wird empfohlen.
Achtung
Eine Einstufung in ein Fachsemester durch den zuständi-gen Prüfungsausschuss bzw. das Studienbüro der Juristi-schen Fakultät beinhaltet noch keine Studienplatzgaran-tie. In Studiengängen mit einer örtlichen Zulassungsbe-schränkung (NC UP) ist zusätzlich eine Zulassung nach einer Bewerbung erforderlich. Eine Zulassung für höhere Fachsemester kann nur erfolgen, wenn freie Studienplät-ze zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingun-gen des Landes Brandenburg.
Achtung
Studierende der UP beantragen den geplanten Wechsel in zulassungsfreie Studiengänge im Studienbüro/Studie-rendensekretariat bereits im Rückmeldezeitraum.
34 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
Bewerbungen sind grundsätzlich nur für Studien-gänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung erfor-derlich. Diese sind im Kapitel „Studienmöglichkei-ten“ mit dem Kürzel NC UP gekennzeichnet.
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt zu-nächst online über das Studienplatzportal www.uni-potsdam.de/studium/zugang/bewerbung-bachelor.
Zusätzlich muss unter www.hochschulstart.de für alle Ein-Fach-Bachelorstudiengänge (Ausnahme: IT-Sys-tems Engineering) eine Registrierung vorgenom-men werden.
3.1 Bewerbung für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP)
SonderanträgeSonderanträge im Rahmen der Bewerbung für ein Studium an der Universität Potsdam sind Härtefall-anträge sowie Anträge zur Verbesserung der Warte-zeit oder zur Verbesserung der Durchschnittsnote. Sie können ausschließlich bei der Bewerbung für das 1. Fachsemester innerhalb der Ausschlussfristen ge-stellt werden. Zweitstudienbewerber können keine Sonderanträge stellen. Die Beurteilung und die Be-wertung von Sonderanträgen erfolgt auf der Grundla-ge der rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes Brandenburg. Die Antragsformulare und Merkblät-
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 35
DienstleistendeBewerber für Studiengänge mit örtlicher Zulas-sungsbeschränkung (NC UP), die bei Beginn oder während der Absolvierung eines Dienstes einen Studienplatz erhalten, diesen jedoch auf Grund des Dienstes nicht annehmen können, werden be-vorzugt ausgewählt, wenn sie sich spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende erneut dafür bewerben, sofern das Studienangebot noch besteht. Ein vorher ergangener Zulassungsbescheid bzw. der Rückstellungsbescheid bei Studiengängen, die über das DoSV koordiniert werden, ist beizu-fügen (Kopie) und die Inanspruchnahme ist im Rahmen der Online-Bewerbung anzugeben. Diese Regelung gilt ausschließlich für Bewerber für ein Erststudium für das 1. Fachsemester.
Als Dienst gilt: eine Dienstpflicht nach Artikel 12a des Grundge-setzes (Wehr-, Zivildienst) bis zur Dauer von drei Jahren
freiwilliger Wehrdienst nach dem Wehrpflichtge-setz
Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfrei-willigendienstgesetz
ein Jugendfreiwilligendienst (soziales, ökologi-sches Jahr, europäischer Freiwilligendienst, För-derprogramme „Weltwärts“, „Kulturweit“)
mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
Betreuung oder Pflege eines leiblichen oder adop-tierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflege-bedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Bei EU-Ausländern und Bildungsinländern wird entweder ein in Deutschland oder ein im Ausland geleisteter Dienst (sofern er einem deutschen Dienst gleichwertig ist) berücksichtigt.
Damit der Dienst bei der Bewerbung berücksichtigt werden kann, muss dieser durch Nachweise belegt werden.
Wie erfolgt die Auswahl?Bewerbung für das 1. FachsemesterDie Vergabe von Studienplätzen für das 1. Fachse-mester für Studiengänge mit örtlicher Zulassungs-beschränkung (NC UP) erfolgt entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes Bran-denburg. Der Bewerber erhält nach Durchführung des allgemeinen Auswahlverfahrens entweder einen Zulassungsbescheid oder einen Ablehnungsbe-scheid. Erfolgt die Zulassung, muss innerhalb der im Bescheid genannten Frist im Studienplatz-Por-tal die Annahme des Studienplatzes erklärt werden und die Immatrikulation beantragt werden. Dies umfasst auch die Einsendung der entsprechenden Unterlagen auf dem Postweg. Wird der Studienplatz innerhalb der Frist nicht angenommen, wird der Zu-lassungsbescheid unwirksam und der Studienplatz wird dann im Nachrückverfahren an einen anderen Bewerber vergeben.
Für alle Ein-Fach-Bachelorstudiengänge (Ausnah-me: IT-Systems Engineering) werden die Zulas-sungsbescheide durch die Stiftung für Hochschul-zulassung im Auftrag der Universität Potsdam
ter können im Studienbüro/Studierendensekretariat der Universität Potsdam angefordert oder im Internet unter: www.uni-potsdam.de/studium/zugang/formu lare abgerufen werden. Es ist empfehlenswert, sich bereits vor der Beantragung eines Härtefalls durch die Beauftragte für Studierende mit Behinderung beraten zu lassen (siehe Seite 54).
36 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
diese Studienplätze im Losverfahren an Interessierte vergeben. Die Universität Potsdam nutzt hierzu das 2. Clearingverfahren des Dialogorientierten Service-verfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung. Das hochschuleigene Losverfahren wird damit entfallen. Bitte informieren Sie sich sich ab September auf der Homepage über alle Details. Zur Teilnahme am Cle-aringverfahren müssen Sie sich auf der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung registrieren und bewerben: www.hochschulstart.de
verschickt, sofern der postalische Bescheidversand vom Bewerber gewünscht war. Grundsätzlich wer-den die Bescheide online im Portal der Stiftung für Hochschulzulassung bekannt gegeben.
Bewerbung für ein ZweitstudiumGemäß BbgHZG/HZV stehen 3 % der Studienplät-ze in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbe-schränkung (NC UP) für Zweitstudienbewerber be-reit. Die Studienplätze werden nach Punkten für die Kriterien „Prüfungsergebnis des Erststudiums“ und „Gründe für das Zweitstudium“ vergeben. Detaillier-te Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie hier: www.uni-potsdam.de/studium/zugang/zweitstudium
Bewerbung für ein höheres FachsemesterEine Zulassung für höhere Fachsemester kann nur für freie Studienplätze im jeweiligen Semester ent-sprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes Brandenburg erfolgen. Übersteigt die An-zahl der Bewerber die Anzahl der freien Studienplät-ze erfolgt die Auswahl entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Losverfahren für ein erstes FachsemesterFalls nach Abschluss des Zulassungsverfahrens an der Universität Potsdam für das 1. Fachsemester nicht alle Studienplätze eines Faches besetzt sind, werden
Wichtige Termine für das Clearingverfahren 2
23.09.2017 Beginn der Bewerbungsphase für das Clearingverfahren 2
28.09.2017 Ende der Bewerbungsphase für das Clearingverfahren 2
29.09.2017 Auslosung im Clearingverfahren 2 und Bekanntgabe der Ergebnisse im Bewer-bungsportal
30.09.2017 Versand der Zulassungsbescheide aus dem Clearingverfahren 2
Weitere Informationen:www.hochschulstart.de/index.php?id=3344
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 37
3.2 Immatrikulation nach der Zulassung für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP) & für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC)
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
Die Immatrikulation in Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP) ist nur möglich, wenn ein Zulassungsbescheid erteilt wurde. Der Antrag auf Immatrikulation kann nach Eingabe der vollständigen Daten im Onlineportal ausgedruckt werden, die Fristen und eine Liste der einzureichen-den Unterlagen sind dem Immatrikulationsantrag zu entnehmen. Die Immatrikulation in Studiengän-ge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC) erfolgt
zunächst (15.08. – 15.09.) online. Nach Eingabe der Daten kann der Antrag auf Immatrikulation ausge-druckt werden. Dieser ist mit den erforderlichen Un-terlagen auf dem Postweg einzusenden.
www.uni-potsdam.de/studium/zugang/immatrikulation-bachelor
Bei Vollständigkeit der Unterlagen senden wir Ih-nen ausschließlich per E-Mail eine Zahlungsauffor-derung für den Semesterbeitrag zu. Nach Eingang des Geldes auf dem Konto der Universität Potsdam wird die Immatrikulation vollzogen.
Bei Bewerbern mit einer ausländischen Hochschul-zugangsberechtigung muss in einem ersten Schritt geprüft werden, ob sie die Voraussetzungen für ein Studium (Anerkennung der Hochschulzugangs-berechtigung) erfüllen. Diese Anerkennung kann durch das Staatliche Schulamt Cottbus oder durch uni-assist e.V. vorgenommen werden. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Immatrikulation über das Studienplatz-Portal der Universität Pots-dam beantragt werden.
Kontakt uni-assist e.V. (für internationale Bewerber)
Universität Potsdamc/o uni-assist e.V.11507 BerlinE-Mail: service@uni-assist.deInternet: www.uni-assist.de
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
38 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Staatliches Schulamt Cottbus
ZeugnisanerkennungsstelleKatrin RimpelBlechenstraße 103046 CottbusTelefon: +49 355 4866-518
Zugangsberechtigt zu einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor & Erste juristische Prüfung) führt, ist, wer eine der nachfolgenden Qualifikationen nachweisen kann:
Schulische Hochschulzugangsberechtigungen1. Allgemeine Hochschulreife (Nachweis: Abitur)2. Fachgebundene Hochschulreife (in der entspre-
chenden Fachrichtung im grundständigen Studi-um an der Universität Potsdam)
3. Fachhochschulreife (Haben Sie nur eine Beschei-nigung des schulischen Teils der Fachhochschul-reife, ist dies nicht ausreichend. Nur zusammen mit dem praktischen, berufsbezogenen Teil kön-nen Sie die volle Fachhochschulreife erlangen. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist in diesen Fällen das Schulamt zuständig, in dessen Geltungsbereich der schulische Teil ab-solviert wurde.)
4. Fachgebundene Fachhochschulreife (in der ent-sprechenden Fachrichtung im grundständigen Studium an der Universität Potsdam)
5. Berufsqualifizierender Hochschulabschluss
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung 1. Bestandene Meisterprüfung aufgrund §§ 45, 51a,
122 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998, die
3.3 Hochschulzugangsberechtigungen
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 geändert worden ist oder der Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung gemäß § 7 Absatz 2a der Handwerksordnung
2. Fortbildungsabschluss aufgrund §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 zu-letzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 oder nach den §§ 42, 42a der Hand-werksordnung, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst haben
3. Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffi-zier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 zuletzt geändert durch Artikel 29 Nummer 5 des Geset-zes vom 25. Juli 2013, das auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht
4. Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trä-gerschaft oder einer staatlich anerkannten Fach-schule in freier Trägerschaft im Sinne des § 28 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 oder einen Abschluss ei-ner vergleichbaren Ausbildung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland
5. Unter den Nummern 1 und 2 genannten Fortbil-dung vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnah-
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 39
Bei ausländischer Hochschulzugangsberechtigung ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich (z.B. DSH-Stufe 2). Dieser Nachweis muss spätestens zur Immatrikulation erbracht wer-den.
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
40 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
Staatliches Schulamt Cottbus
ZeugnisanerkennungsstelleKatrin RimpelBlechenstraße 103046 CottbusTelefon: +49 355 4866-518
me für Berufe im Gesundheitswesen oder im Be-reich der sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufe
6. Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das be-absichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer danach erworbenen mindestens zweijährigen Berufserfahrung (in der entsprechenden Fachrichtung im grundstän-digen Studium an der Universität Potsdam)
Bewerberinnen und Bewerber mit einer beruflichen Qualifikation können bereits vor der Bewerbung feststellen lassen, ob ihre Qualifikation einer Hoch-schulzugangsberechtigung für die Universität Pots-dam entspricht.
Ansprechpartnerin für beruflich Qualifizierte
Bettina SchulzeTelefon: +49 331 977-4926E-Mail: bettina.schulze@uni-potsdam.dewww.uni-potsdam.de/studium/zugang/hochschulzugangohneabitur
Zum Studium an der Universität Potsdam kann auch zugelassen werden, wer eine im Ausland erworbene Qualifikation nachweist, die einer der oben genann-ten Nachweise entspricht und die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweist.
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 41
GasthörerZu bestimmten Lehrveranstaltungen können Inte- ressierte, die nicht an einer Hochschule immatri- kuliert sind und keinen formalen Abschluss anstre-ben, als Gasthörer registriert werden. Gasthörer erhalten keinen Studierendenstatus und sind nicht Mitglieder der Universität. Die Genehmigung zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen er-folgt nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten. Sie kann nur erteilt werden, wenn hierdurch keine Haupthörer oder Nebenhörer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Hierzu muss in einem ers-ten Schritt die Genehmigung des Lehrenden für die jeweilige Lehrveranstaltung eingeholt werden. In ei-nem zweiten Schritt kann die Registrierung als Gast-hörer beim Studienbüro/Studierendensekretariat erfolgen. Gasthörer müssen eine Gasthörergebühr zahlen. Weitere Informationen können Sie dem Internet entnehmen: www.uni-potsdam.de/studium/zugang/gasthoerer-nebenhoerer
3.4 Gasthörer und Nebenhörer
NebenhörerEingeschriebene Studierende anderer Hochschulen im Geltungsbereich der Gesetze der Hochschulen der deutschen Bundesländer können nach Maßgabe der Kapazitäten auf Antrag als Nebenhörer mit der Berechtigung zum Besuch von einzelnen Lehrveran-staltungen in den Fächern, in denen eine Immatri-kulation vorliegt, zugelassen werden. Entsprechen-de formgebundene Anträge sind bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des entsprechen-den Semesters an das Studienbüro/Studierendense-kretariat zu richten. Nach Maßgabe des Faches und mit Zustimmung des Prüfers können Nebenhörer einzelne Leistungsnachweise erwerben. Nebenhörer sind nicht Mitglieder der Universität Potsdam. Wei-tere Informationen können Sie dem Internet ent-nehmen: www.uni-potsdam.de/studium/zugang/gasthoerer-nebenhoerer
42 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
In einigen Studiengängen ist es möglich, das Teil-zeitstudium zu beantragen. Das Teilzeitstudium begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung eines speziellen Teilzeitcurriculums, sondern stellt eine individuelle Streckung des Stu-diums in bestehenden Vollzeitstudiengängen dar, indem Studierende höchstens die Hälfte der für das jeweilige Semester vorgesehenen Aufwendungen für ein Vollzeitstudium betreiben. Die Studierenden integrieren sich dabei in den normalen Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb, eine zeitliche Anpassung der Lehrveranstaltungen an ein Teilzeitstudium fin-det nicht statt.
3.5 Teilzeitstudium
BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
Wenn das Studium im Rahmen eines Kombinati-onsstudienganges erfolgt, ist ein Teilzeitstudium dann möglich, wenn in allen Teilstudiengängen die Eignung für das Teilzeitstudium festgestellt wurde. Die Beantragung des Teilzeitstudiums erfolgt beim Studienbüro/Studierendensekretariat. Weitere In-formationen sowie die Liste der geeigneten Fächer erhalten Sie unter: www.uni-potsdam.de/studium/konkret/studienorganisation/teilzeitstudium
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4. Besondere Zugangsvoraussetzungen - Eignungsprüfungen
Einige Studiengänge an der Universität Potsdam haben besondere Zugangsvoraussetzungen. Nähe-re Informationen finden Sie in den Ordnungen zur Eignungsprüfung. Die Nachweise über das Bestehen der Prüfung sind mit der Bewerbung bzw. der Imma-trikulation vorzulegen. Bestandene Eignungsprüfun-gen behalten für zwei Jahre ihre Gültigkeit.
Neben den nachstehend aufgelisteten Prüfungen bie-ten die Fächer der Romanistik, die Fächer der Lingu-istik und der Studiengang Ernährungswissenschaft den Bewerbern auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, ihre persönliche Eignung für das Studium im Rah-men von Online-SelfAssessments zu überprüfen:www.uni-potsdam.de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/ep-efp
Folgende Eignungsprüfungen sind an der Univer-sität Potsdam für die angegebenen Studiengänge nachzuweisen.
Musik (lehramtsbezogenes Bachelorstudium)Zur Aufnahme des Faches Musik im Lehramtsstu-dium ist das Bestehen der Eignungsprüfung Musik der Universität Potsdam nachzuweisen. Die Prüfun-gen anderer Universitäten werden nicht anerkannt. Weitere Informationen zu den Prüfungsterminen, zur Anmeldung und den Inhalten der Prüfungen erhalten Sie im Internet: www.uni-potsdam.de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/ep-efp
Sporttherapie und Prävention, Sportmanagement (beide im Ein-Fach-Bachelor) und Sport (lehramts-bezogenes Bachelorstudium)Zur Aufnahme des Faches Sport im lehramtsbe-zogenen Bachelorstudium bzw. des Studiengangs Sporttherapie und Prävention oder Sportmanage-ment muss die Eignung für das Studium durch das Bestehen der Sporteignungsprüfung nachgewiesen werden. Weitere Informationen zu den Prüfungster-minen, zur Anmeldung und den Inhalten der Prü-fungen erhalten Sie im Internet: efp.uni-potsdam.de/sporteignungspruefung/. Sie erhalten auf dieser Seite ebenso Informationen zu den anerkannten Eig-nungsprüfungen anderer Einrichtungen. Zusätzlich ist für diese Studiengänge eine medizinische Un-bedenklichkeitserklärung (MUE) einzureichen, die nicht älter als 6 Monate sein darf.
Anglistik/Amerikanistik (Zwei-Fächer-Bachelor) und Englisch (lehramtsbezogenes Bachelorstudium)Zur Aufnahme des Faches Englisch im Lehramts-studium bzw. des Faches Anglistik/Amerikanistik im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. Weitere Informationen zu den Prüfungsterminen, zur Anmeldung und den Inhalten der Prüfungen er-halten Sie im Internet: www.uni-potsdam.de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/ep-efp
Sie erhalten im Internet zusätzlich Informationen zu den anerkannten Äquivalenzregelungen.
BESONDERE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
STUDIEREN AN DER UNIVERSITÄT POTSDAM
Mit ihrer Gründung im Jahr 1991 gehört die Uni-versität Potsdam zu den jüngsten Deutschlands und hat sich seitdem einen herausragenden Platz in der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft der Re-gion Berlin-Brandenburg erarbeitet. Die Uni setzt auf ein breites grundständiges Studienangebot mit einem ausgeprägten interdisziplinären Forschungs-profil. Die Studierenden können unter einer Viel-zahl von Ein-Fach- und Kombinationsstudiengän-gen wählen und ihren individuellen Begabungen und Neigungen nachgehen.
Einige Studienrichtungen gibt es in dieser Form ausschließlich an der Universität Potsdam: Die Jü-dische Theologie, Patholinguistik oder IT-System Engineering gehören dazu. Neben dem breiten Angebot – wozu die im Land Brandenburg einzig-artigen Lehramtsstudiengänge gehören - sprechen zahlreiche andere Gründe für ein Studium an der Potsdamer Alma Mater.
Einheit von Lehre und PraxisPotsdams außergewöhnliche Vielzahl an außeruni-versitären Forschungseinrichtungen bietet nicht nur Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Studium, sondern fördert auch den Dialog zwischen Theorie und wissenschaftlicher Praxis. Das kommt auch der Lehre zugute, die in Potsdam nicht losgelöst be-
5.1 Wo Wissen wächst – Zukunft studieren mit Profil
trachtet wird, sondern stets eingebunden und ange-trieben ist durch aktuelle Forschungsergebnissen in den Fakultäten und außerhalb der Universität.
Beim Übergang vom Studium in den Beruf hilft der Career Service. Einzelne Institute sowie das Zent-rum für Gründung, Innovation, Wissens- und Tech-nologietransfer (Potsdam Transfer) begleiten die Studierenden beim Berufseinstieg oder bei der Un-ternehmensgründung. Auch neben der fachwissen-schaftlichen Ausbildung können die Studierenden bereits während ihres Studiums wichtige Schlüs-selkompetenzen erwerben und besondere Schwer-punkte setzen, die beim Einstieg helfen.
Ausgezeichnet mit „Exzellenz in der Lehre“Exzellenz in der Lehre – das ist nicht nur der An-spruch der Universität Potsdam, sondern auch der Name des Wettbewerbs des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft und der Kultusministerkon-ferenz, die das Konzept der Hochschule mit dem Ersten Preis ausgezeichnet haben. Diesen hohen Standard zu halten und auszubauen, fühlt sich die Universität verpflichtet. Sie setzt dabei vor allem auf das Feedback von Studierenden und studentischen Gremien, mit denen im Dialog Bestehendes evalu-iert und Neues erdacht wird.
5. Studieren an der Universität Potsdam
44 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
STUDIEREN AN DER UNIVERSITÄT POTSDAM
Links
Studienangebot im Internetwww.uni-potsdam.de/studium/studienangebot
Zentrum fur Lehrerbildung & Bildungsforschungwww.uni-potsdam.de/zelb
Career Servicewww.uni-potsdam.de/career-service
Potsdam Transferwww.potsdam-transfer.de
Zentrum für Qualitätsentwicklung in Lehre & Studiumwww.uni-potsdam.de/zfq
Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzenwww.uni-potsdam.de/zessko
Allgemeiner Studierendenausschusswww.asta.uni-potsdam.de
pearls – Potsdam Research Networkwww.pearlsofscience.de
Diese Bemühungen um die kontinuierliche Verbes-serung von Lehre und Studium spiegelt sich auch darin wider, dass die Uni Potsdam als eine der ers-ten deutschen Hochschulen das Siegel der Syste-makkreditierung erhalten hat. Einfach gesprochen findet damit unter Beteiligung aller Akteure eine hochschulinterne Reflexion der Qualität von Studi-enprogrammen statt, die eine externe Qualitätsprü-fung (im Rahmen von Programmakkreditierungen) ersetzt. So scheut die Uni Potsdam keine Anforde-rungen der Zukunft – und Wissen wächst.
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46 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
STUDIEREN AN DER UNIVERSITÄT POTSDAM
Die drei großen Standorte der Universität – Am Neuen Palais, Golm und Griebnitzsee – verteilen sich über die gesamte Stadt und sind somit einge-bettet in die einzigartige Kultur- und Wissenschafts-landschaft Potsdams. Trotz der Distanzen gelangen Studierende per Bus und Bahn in kurzer Zeit von einem Campus zum anderen. Dabei setzt sich die Universität das Ziel, Pflichtveranstaltungen über-schneidungsfrei zu organisieren. Das Semesterti-cket sorgt für Mobilität rund um die Uhr - im ge-samten Land Brandenburg und in Berlin.
Der Campus Am Neuen Palais beherbergt die Insti-tute der Philosophischen Fakultät – passend dort, wo vis-à-vis der „Philosophenkönig“ Friedrich der Gro-ße einst den Park Sanssouci mit seinem berühmten Sommerschloss errichteten ließ. Geschichte, Philo-sophie und Religionswissenschaften sind in dieser barocken Umgebung ebenso beheimatet wie die Sprachen und Literatur, Künste und Medien. Am Neuen Palais befindet sich auch die zentrale Ver-waltung einschließlich der Studienberatung und des International Office.
5.2 Eine Universität – drei Standorte
Die Human- und Naturwissenschaften finden sich am Standort Golm wieder – einem hochmodernen Wissenschaftspark im Westen Potsdams, deren moderne Architektur keinen stärkeren Kontrast zur ländlichen Idylle der Umgebung bieten könnte. Drei Max-Planck- und zwei Fraunhofer-Institute in un-mittelbarer Nähe stehen beispielhaft für das dicht geknüpfte Netzwerk an Spitzenforschung, von dem die Potsdamer Studierenden hier profitieren.
Zwischen den Babelsberger Filmstudios und dem Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf – dort wo einst der eiserne Vorhang verlief – liegt heute der mo-dern ausgestattete Campus Griebnitzsee mit seiner Juristischen, der Wirtschafts- und Sozialwissen-schaftlichen Fakultät sowie der Digital Engineering Fakultät. Aber auch das Institut für Informatik und Computational Science ist hier zu Hause.
www.uni-potsdam.de/up-entdecken/up-vor-ort/potsdam
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 47
„Direkt vor den Toren Berlins, umgeben von ländlicher Idylle, liegt Potsdam. Hinter histo-
rischen Kulissen mit weitläufigen Parks, imposanten Bauten und prunkhaften Schlössern zeigt sich eine moderne, weltoffene Stadt mit vielen Facetten. Pots-dam bietet mit einem großzügigen Angebot an Kunst und Kultur sowie zahlreichen Cafés und Bars viel Lebensqualität und das auch für jeden Geschmack und jeden Geldbeutel. Auch der vielseitige Hochschulsport sowie die unterschiedlichen Vereine bieten den besten Ausgleich zum Alltag an der Universität Potsdam.“
Dennis Gumprich
Geschichte, Politik und Gesellschaft
48 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
RUBRIK
Das offene und tolerante Klima an der Uni sorgt für ideale Bedingungen für Studierende aus dem Ausland, Studierende mit Kindern, Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinde-rung und allen anderen gleichermaßen. Kontakt zu Kommilitonen erleichtert der persönliche Charakter der Hochschule. Die Universität wirkt aktiv dafür, dass Potsdam ein Ort für Teilhabe bleibt und hat bei Hürden und Problemen passende Ansprechpartner, die begleitend zur Seite stehen.
Die Buddy-Initiative des International Office beglei-tet den Austausch deutscher und internationaler Studierender – ein Austausch, von dem beide Seiten
5.3 Eine Universität für alle
profitieren. Die moderne Ausstattung an den ver-schiedenen Standorten sorgt für annähernde Barri-erefreiheit. Ausgezeichnet ist die Universität außer-dem für ihre Familienfreundlichkeit. Dafür finden sich verschiedene Betreuungsangebote, Spielplätze und separate Eltern-Kind-Räume, um Studium und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen zu kön-nen.
Alle Studierenden der Universität finden gleicher-maßen sowohl in den einzelnen Fächern als auch in den zentralen Bereichen immer ein offenes Ohr für ihre Anliegen (ab Seite 52).
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 49
„Ich habe 2012 mein Masterstudium an der Universität Potsdam aufgenommen. Seit
meinem Studienbeginn studiere ich mit einer Hör-beeinträchtigung, die es mir in vielen Bereichen sehr schwer gemacht hat. Als mein Gesundheitszustand sich verschlechterte und das Studieren für mich immer belastender wurde, habe ich mir Rat bei der Studienbe-ratung geholt. Jetzt, da mich das Team „Eine Uni für Alle“ so großartig unterstützt, habe ich wieder Freude an meinem Studium gefunden und kann mich darauf konzentrieren meinen Abschluss zu erreichen.“
Christel Blamberg
Psychologie (Master)
50 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
5.4 Der Studienort Potsdam: Studieren – Arbeiten – Leben
Mit seinem imposanten Welterbe ist Potsdam jährlich Magnet für Millionen Besucher aus der ganzen Welt. Der historische Charme der bran-denburgischen Landeshauptstadt ist aber nur eines von vielen Facetten des wirtschaftlich wie kulturell florierenden Zentrums vor den Toren Berlins. Im Kontrast zwischen feudalen Bauten und moderner Architektur ist die städtische Identität zusehends durch eine junge, studentische Szene geprägt. Mitt-lerweile ist die nach der Wiedervereinigung gegrün-dete Universität nicht mehr aus Potsdam wegzu-denken.
Auch abseits des Studiums ist die Stadt heute ein Ort mit Perspektive: Allein die außergewöhnlich hohe Dichte an verschiedenen Forschungsinstitu-ten bietet qualifizierte Beschäftigungsfelder. Bio-technologie-Firmen und Großunternehmen in der IT-Branche prägen die Stadt als einen Ort für In-novation und Fortschritt. Als Landeshauptstadt mit Staatskanzlei, Ministerien und Behörden und der unmittelbaren Nähe zur Bundeshauptstadt bieten sich vielfältige Karrierechancen in Institutionen aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft.
Viel Grün und die zahlreichen Seen bieten abseits des Großstadtrummels die nötige Ruhe und Kon-zentration fürs Studium. Wohl auch deshalb zeigen verschiedene Befragungen, dass Potsdam gerade bei jungen Menschen ein beliebter und lebenswer-
ter Ort ist. Wer als Studierender nach Wohnungen sucht, kann sich an die das Studentenwerk Potsdam wenden, das neben dem Betrieb von Mensen und Caféterien an vielen Plätzen der Stadt studentische Unterkünfte verschiedener Art und Preisklassen anbietet. Günstige Wohnbedingungen bietet das Studentenwerk sowohl für Studierende mit Kind als auch für Studierende mit gesundheitlicher Beein-trächtigung oder Behinderung.
Am Abend öffnen sich die Türe zu den zahlreichen Lokalen der Stadt wie der Studentenkneipe Pub à la Pub, dem Studentischen Kulturzentrum KuZe oder dem StudentInnenkeller Nil mit deren breiten Kul-turangeboten aus Lesungen, Konzerten und Kino-abenden. Außerhalb der studentischen Kulturszene bietet Potsdam nicht weniger Vielfalt. Dafür steht besonders die Schiffbauergasse: Wo früher Schiffe gebaut wurden, hat sich eine lebendige Mischung aus Kunst, Kultur, Nachtleben und Gewerbe einge-richtet. Das Hans-Otto-Theater, die fabrik Potsdam, das Waschhaus und freie Theatergruppen machen das Areal zu einem erlebnisreichen Treffpunkt für Kunst- und Kulturliebhaber.
Neben der lebendigen Kleinkunst der Stadt ragt die Potsdamer Schlössernacht als sommerlicher Höhe-punkt heraus. Der Schlosspark Sanssouci, der hier jährlich zu einem Freilufttheater wird, umweht dann der barocke Hauch des 18. Jahrhunderts. Auch
STUDIEREN AN DER UNIVERSITÄT POTSDAM
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 51
mit dem Musikfestspielen Potsdam Sanssouci, dem Theaterfestival UNIDRAM oder dem studentischen Fimfestival „Sehsüchte“ haben sich zahlreiche Ver-anstaltungen mit überregionaler Anziehungskraft etabliert. Ganz großes Kino bietet Potsdams pro-minenter Stadtteil Babelsberg. Als Mittelpunkt der deutschen Film- und Medienindustrie locken die hier ansässigen Studios namhafte Regisseure wie Cineasten gleichermaßen in die berühmte Medien-stadt an der Havel.
Das Studium an der Universität Potsdam ist gebüh-renfrei, ein gewisses monatliches Budget für den Lebensunterhalt ist trotzdem eine wichtige Voraus-setzung, um erfolgreich studieren zu können. Für finanzielle Fragen ist das Studentenwerk Potsdam zuständig. Es unterstützt bei der Jobsuche, berät all-
Links
Studieren & Leben in Potsdamwww.uni-potsdam.de/up-entdecken/up-vor-ort/potsdam
Die Stadt Potsdamwww.potsdam.de
Studentenwerk Potsdamwww.studentenwerk-potsdam.de
Lena Heinze Französisch & Geschichte (Lehramt für die Sekundarstufen I & II)
„Zugegeben, ich habe schon etwas über die Höhe des Semesterbeitrages an der Universität Pots-
dam gestaunt. Nach nur kurzer Zeit wurde mir jedoch ersichtlich, wie viele Vorteile das enthaltene Semesterti-cket mit sich bringt: Ob nun zur Uni, zu Freunden
nach Berlin oder nach Hause – um eine Fahrkarte muss ich mich nun gar nicht mehr kümmern. Die ideal ausgebaute Infrastruktur im Verkehrsbund Berlin-Brandenburg erlaubt mir nun flexibel und unbeschwert unterwegs zu sein.“
gemein zur Studienfinanzierung und verwaltet die staatliche Förderung nach BAföG.
52 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
BERATUNGSANGEBOTE
6.1 Zentrale Studienberatung
Diese allgemeine Beratungsstelle der Universität berät Sie gerne bei der Studienwahl und der Vorbereitung auf ein Studium an unserer Hochschule und ist auch während ihres Studiums Ihre Anlaufstelle wenn Sie Fragen zum Studienverlauf oder zum Studienabschluss haben. E-Mail: studienberatung@uni-potsdam.de
Persönliche BeratungAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.12 – 0.16Mo & Do: 10 – 12 Uhr & 13 – 15 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 14 – 17 Uhr | Fr: 10 – 12 UhrBei besonderen Beratungsanliegen ist es möglich, einen Termin zu vereinbaren. Beratungsgespräche nach Vereinbarung finden auch außerhalb der angegebenen Sprechzeiten statt.
Studentische Info-Hotlineunter Telefon: +49 331 977-1715 & -4086Di: 14 – 17 Uhr | Fr: 10 – 12 Uhr
6. Beratungsangebote
„Du interessierst dich für ein Studium an der Universität Potsdam? Was du dort studieren
kannst, welche Freizeitmöglichkeiten es gibt, wo du wohnen kannst und wie das ganze überhaupt abläuft, erfährst du über das Team der Campusspezialisten.
Stelle uns Fragen zu den einzelnen Campus, zur Uni-Bibliothek oder einfach nur, wo es den besten Kaffee gibt. Folge uns auf Facebook und bleibe immer Up-To-Date in Sachen Campusleben!“bit.ly/CS_UP
Bitte informieren Sie sich aktuell im Internet über mögliche Änderungen der Sprechzeiten.
Karlotta MarkötterEuropäische Medienwissenschaft
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 53
6.2 Studienbüro/Studierendensekretariat
Deutsche und internationale Bewerber finden für die meisten formalen Vorgänge Ihres Studiums im Studienbüro/Studierendensekretariat Ihren Ansprechpartner. Dazu gehören Anträge auf Beurlaubung oder Fächerwechsel, Immatrikulation, Rückmeldung, Promotion sowie die Änderung ihrer Daten.
Telefonische Sprechzeiten der StudierendensekretariateMo & Do: 13 – 15 Uhr
Persönliche Sprechzeiten der StudierendensekretariateAm Neuen Palais, Haus 08Mo, Do & Fr: 10 – 12 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 14 – 17 UhrIm Zeitraum 24.07.2017 – 30.09.2017 gelten folgende abweichende Sprechzeiten: Di: 14 – 17 Uhr | Fr: 10 – 12 Uhr
Ansprechpartnerinnen für deutsche Studieninteressierte und StudierendeAnfangsbuchstaben des Familiennamens A – HofAntje Knietzsch & Nicole Gärtig Telefon: +49 331 977-1707 & +49 331 977-1355E-Mail: antje.knietzsch@uni-potsdam.de & nicole.gaertig@uni-potsdam.deZi. 0.27/0.28Anfangsbuchstaben des Familiennamens Hog – PtPetra Herber & Annette Goldammer Telefon: +49 331 977-1361 & +49 331 977-1670E-Mail: petra.herber@uni-potsdam.de & annette.goldammer@uni-potsdam.deZi. 0.01Anfangsbuchstaben des Familiennamens Pu – ZAnja Kerntke & Anke Pranke Telefon: +49 331 977-1669 & +49 331 977-1385E-Mail: anja.kerntke@uni-potsdam.de & anke.pranke@uni-potsdam.deZi. 0.02/0.03
Servicestelle der StudierendensekretariateKatja LischAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.07E-Mail: katja.lisch@uni-potsdam.de
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner fur internationale StudieninteressierteDr. Birgit Bismark & Dr. Ulrich HungerTelefon: +49 331 977-1676E-Mail: birgit.bismark@uni-potsdam.de & ulrich.hunger@uni-potsdam.deZi. 0.23/0.05
BERATUNGSANGEBOTE
6.3 Studienfachberatung
Für jeden Studiengang gibt es eine Studienfachberatung, die Ihnen zu fachspezifischen Fragen des Studiums Antworten geben können. Adressen und Telefonnummern erhalten Sie in der Zentralen Studienberatung oder unter www.uni-potsdam.de/studium/beratung/studienfachberatung. Darüber hinaus ist jeder Professor Ansprechpartner für sein Fach und berät zu seinem Berufungsgebiet.
54 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
RUBRIK
Franziska WindolphLehramt für die Primarstufe
„Es ist toll, dass die Uni Potsdam mir als frisch gebackene, stillende Mutter die nötige
Infrastruktur zur Verfügung gestellt hat, um mir den
Unialltag mit Baby zu erleichtern. Und das völlig unkompliziert und unbürokratisch – das nenne ich familienfreundlich!“
6.4 Beratung für Studieninteressierte und Studierende mit einer beruflichen Qualifikation
Studieninteressierte mit einer beruflichen Qualifikation ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit, sich über den Hochschulzugang, die Bewerbung sowie über die Studienverlaufsplanung in der Zentralen Studienberatung zu informieren.
KontaktBettina Schulze (Mitarbeiterin im ESF-Projekt „Universitätskolleg“)Am Neuen Palais, Haus 08, Zi. 1.09Telefon: +49 331 977-4926E-Mail: bettina.schulze@uni-potsdam.deSprechzeitDi: 14 – 17 Uhr
6.5 Beratung für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung/Behinderung
Die Universität Potsdam engagiert sich in besonderer Weise für Chancengleichheit von Studierenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung/Behinderung. Wir empfehlen Ihnen, bereits bei Interesse für ein Studium an unserer Universität Kontakt zu unserer Beauftragten für Studieren-de mit Behinderung Dr. Irma Bürger aufzunehmen. Mit ihr können Sie alle anstehenden Fragen und Probleme besprechen, um dann gemein-sam nach individuellen Lösungen zu suchen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Auch nach der Immatrikulation steht Dr. Irma Bürger für alle Fragen, die das Studium im engeren und weiteren Sinn betreffen, zur Verfügung.
KontaktDr. Irma BürgerAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.14 Sprechzeiten nach VereinbarungE-Mail: behinderung-studium@uni-potsdam.de
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 55
BERATUNGSANGEBOTE
6.6 Studienbüro/Prüfungsamt
Wenn Sie technisch-organisatorische oder rechtliche Fragen zur Prüfungsanmeldung oder den Zeugnissen und Bescheinigungen haben, finden Sie im Studienbüro/Prüfungsamt die richtigen Ansprechpartner.
Persönliche Sprechzeiten der PrüfungssachbearbeitungMo, Do & Fr: 10 – 12 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 14 – 17 Uhr
Kontakt Universität PotsdamStudienbüro/PrüfungsamtAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.44 – 0.49 14469 PotsdamE-Mail: pruefungsamt@uni-potsdam.de
6.7 Psychologische Beratung
Die psychologische Beratungsstelle an der Universität Potsdam gibt es, weil auch Studierende manchmal ihr seelisches Gleichgewicht ver-lieren. Hier finden Sie einen Ansprechpartner bei Problemen rund um das Studium, wie zum Beispiel Arbeits- und Lernstörungen, Motivati-onsproblemen, Prüfungs- und Redeängsten, Schreibblockaden oder auch Kontaktschwierigkeiten. Natürlich wird Ihnen auch bei Sorgen und Schwierigkeiten, die sich indirekt auf ihr Studium auswirken, geholfen. Dazu können Beziehungsprobleme, Familienkonflikte, Selbstwertpro-bleme oder andere persönliche Krisen gehören.
KontaktDipl.-Psych. Birgit KlohnAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.82Telefon: +49 331 977-1830E-Mail: psychologische-beratung@uni-potsdam.deOffene SprechzeitenDi: 14 – 17 Uhr | Fr: 10 – 12 Uhr
Psychologische Beratung für GeflüchteteDipl.-Psych. Marie ZornAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 1.79Telefon: +49 331 977-1457E-Mail: marie.zorn@uni-potsdam.deOffene SprechzeitenMo: 14 – 16 Uhr und nach Vereinbarung
6.8 International Office
Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie planen einen Auslandsaufenthalt in Ihr Studium zu integrieren. Wir beraten Sie gerne über die vielfaltigen Möglichkeiten ins Ausland zu gehen und helfen Ihnen bei dem Bewerbungsverfahren sowie der Organisation Ihres Aufent-halts und informieren Sie über Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem erhalten Sie als internationaler Bewerber oder Studierender Beratung zu allen Fragen rund um das Leben am Hochschulort sowie der Orientierung im Studium. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter:www.uni-potsdam.de/international/service/center/io.
SekretariatMadeleine Barisch Am Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.42 Telefon: +49 331 977-1760 Telefax: +49 331 977-1798E-Mail: infoaaa@uni-potsdam.deÖffnungszeitenMo, Di & Do: 10:30 – 12 Uhr
56 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
BERATUNGSANGEBOTE
Volodymyr Kokhan Politik, Verwaltung und Organisation
„Obwohl internationale Studierende sowohl zu Beginn als auch während des Studiums
mit verschiedenen Schwierigkeiten konfrontiert sind, ist das Studium an der Universität Potsdam sehr angenehm, weil sie jederzeit eine Unterstützung bekommen können. Das International Office und
Zessko sind sehr bemüht, den individuellen Problemen der internationalen Studierenden Abhilfe zu schaffen. Integration und interkulturelle Kommunikation gelingt oft gut, weil viele ausländische Studierende in unter-schiedlichen Projekten einbezogen sind.“
Beratung und Betreuung internationaler Bachelor- und MasterstudierenderNadja RomanovaAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.37Telefon: +49 331 977-1674Telefax: +49 331 977-1798E-Mail: nadja.romanova@uni-potsdam.deSprechzeiten Mo & Do: 10 – 12 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 13 – 17 UhrTelefonische Sprechzeiten Do: 13 – 15 Uhr.
Beratung und Betreuung GeflüchteterDiana González OlivoAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.35Telefon: +49 331 977-1365E-Mail: refstudy@uni-potsdam.deSprechzeiten Mo: 10 – 12 Uhr | Di: 13 – 15 UhrTelefonische Sprechzeiten Do: 13 – 15 Uhr
Beratung und Betreuung internationaler Programmstudierender und StipendiatenUte Minckert & Selbi AtaevaAm Neuen Palais, Haus 08, Raum 0.35Telefon: +49 331 977-4257Telefax: +49 331 977-1798 E-Mail: incoming-exchange@uni-potsdam.dePersönliche Sprechzeiten Di: 10 – 12 Uhr & 13 – 15 Uhr Persönliche & telefonische Sprechzeiten Do: 10 – 12 Uhr
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 57
BERATUNGSANGEBOTE
Beratungsangebote für das Studium mit dem ERASMUS+-ProgrammPia KettmannAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.41Telefon: +49 331 977-4055Telefax: +49 331 977-1798E-Mail: pia.kettmann@uni-potsdam.deSprechzeiten Mo: 10 – 12 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 13 – 17 Uhr Telefonische Sprechzeiten Mo & Do: 13 – 15 Uhr
Beratungsangebote für das Studium über Hochschulpartnerschaften (außerhalb der EU) und zu freien Bewerbungen an Hochschulen weltweit Larisa SubašićAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.39Telefon: +49 331 977-1433Telefax: +49 331 977-1798E-Mail: larisa.subasic@uni-potsdam.deSprechzeiten Mo & Do: 10 – 12 Uhr Telefonische Sprechzeiten Mo & Do: 13 – 15 Uhr
Beratungsangebote zu Auslandspraktika weltweitElisabeth BorsdorfAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.40Telefon: +49 331 977-1635Telefax: +49 331 977-1798E-Mail: borsdorf@uni-potsdam.deSprechzeiten Mo & Do: 10 – 12 UhrTelefonische Sprechzeiten Mo & Do: 13 – 15 Uhr
6.9 Servicestelle der Potsdamer UniversitätsChipKarte (PUCK)
Alle Studierenden der Universität Potsdam erhalten einen Studierendenausweis in Form einer Chipkarte. Die kurz PUCK genannte Potsdamer Universitäts-Chipkarte dient gleichzeitig als Studierendenausweis, Bibliotheksausweis und als Semesterticket im Verkehrsverbund Berlin-Bran-denburg VBB. Sie fungiert außerdem als universitätsinternes Zahlungsmittel für kleinere Geldbeträge wie das Drucken in den ZEIK-Computer-pools, das Kopieren, die Gebühren der Bibliothek. Das Essen in den Mensen und Caféterien kann mit der Chipkarte ebenso bezahlt werden.
Frank BuchholzAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.08 Telefon: +49 331 977-4100E-Mail: puck@uni-potsdam.de
ÖffnungszeitenMo & Do: 10 – 12 Uhr & 13 – 15 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 14 – 17 Uhr | Fr: 10 – 12 Uhr
58 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
BERATUNGSANGEBOTE
6.10 Service für Familien
Der Service für Familien bietet Ihnen Informationen und Unterstützung zur besseren Vereinbarkeit von Studium, Ausbildung, Beruf und Familie an der Universität Potsdam. Das Team berät Sie zu Kinderbetreuungsangeboten, Pflege von Angehörigen, familienunterstützenden Rahmen- bedingungen und steht Ihnen bei der Suche nach individuellen Lösungen zur Seite.
KontaktDörte EsselbornTelefon: +49 331 977-4289E-Mail: service-familien@uni-potsdam.dewww.uni-potsdam.de/gleichstellung/familienfreundliche-hochschule/service-fuer-familien
Offene SprechzeitenDie Beratung zur Vereinbarkeit von Studium, Ausbildung, Beruf und Familie findet wöchentlich an den drei Universitätsstandorten statt. Campus Golm: Mo 9 – 11 Uhr im Eltern-Kind-Raum (Haus 14, Raum 0.24/0.25)Campus Am Neuen Palais: Di 11 – 13 Uhr im Service für Familien (Haus 6, Zi. 0.64a)Campus Griebnitzsee: Do 14 – 16 Uhr im Eltern-Kind-Raum (Haus 1, Raum 25d) und nach Vereinbarung
6.11 Career Service
Wer seinem Traumberuf ein Stück näher kommen möchte, dem bietet der Career Service ein umfangreiches Angebot für die eigene Studien- und Karriereplanung. In Seminaren, Workshops und Informationsveranstaltungen können Sie Kompetenzen trainieren, die Ihnen den Über-gang vom Studium in den Beruf erleichtern.
KontaktUniversität PotsdamCareer ServiceAm Neuen Palais, Haus 09, Zi. 0.Z20 14469 PotsdamTelefon: +49 331 977-1810Telefax: +49 331 977-1179E-Mail: career-service@uni-potsdam.de www.uni-potsdam.de/career-service
6.12 Studentenwerk
Dieses Dienstleistungsunternehmen kümmert sich um viele Belange der Studierenden außerhalb des direkten Studiums. Das Studentenwerk ist unter anderem Ihr Ansprechpartner in Sachen BAföG, Mensa, bezahlbarer Wohnraum sowie gesundheitliche, soziale oder kulturelle Betreu-ung und Beratung.
KontaktStudentenwerk PotsdamAnstalt des öffentlichen Rechts Babelsberger Str. 2, 14473 PotsdamTelefon: +49 331 3706-0Telefax: +49 331 3706-125E-Mail: post@studentenwerk-potsdam.de www.studentenwerk-potsdam.de
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 59
BERATUNGSANGEBOTE
6.13 Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko)
Die Angebote des Zessko stehen allen Angehörigen der Universität Potsdam und deren kooperierenden Wissenschaftseinrichtungen zur Verfü-gung. Es gibt ein vielfältiges Kursangebot und darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Sprachen selbstgesteuert mit Lernberatung oder koope-rativ im Sprachentandem zu lernen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-potsdam.de/zessko
Geschäftsbereich SprachenSekretariat: +49 331 977-1118 & +49 331 977-3845
Deutsch als Fremdsprache (nur für studienbegleitende DaF-Kurse)Christoph LehkerAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.25Telefon: +49 331 977-1833 | E-Mail: lehker@uni-potsdam.deSprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko-sprachen/daf/wir/christoph-lehker.html
EnglischDr. David James PrickettAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.27Telefon: +49 331 977-1809 | E-Mail: prickett@uni-potsdam.de | Sprechzeiten unter www.terminland.de/prickett/
FranzösischDr. phil. Marie-Hélène Rybicki (Lehrkraft im Bereich Philologie)Am Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.34Telefon: +49 331 977-1196 | E-Mail: hrybicki@rz.uni-potsdam.de | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/franzoesisch/kontakt
ItalienischIolanda Da FornoAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.24Telefon: +49 331 977-1695 | E-Mail: daforno@uni-potsdam.de | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/italienisch/kontakt
Latein/AltgriechischDr. Markus AltmeyerAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.22Telefon: +49 331 977-1831 | E-Mail: markalt@uni-potsdam.de | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/lateinaltgriechisch/kontakt
PolnischDr. Małgorzata Majewska-MeyersAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.29Telefon: +49 331 977-1421 | E-Mail: majewska@uni-potsdam.de | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/polnisch/kontakt
RussischDr. Marianne AuerbachAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.29Telefon: +49 331 977-1473 | E-Mail: auerbach@uni-potsdam.de | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/russisch/kontakt
SpanischA. Alejandra Navas MéndezAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.13Telefon: +49 331 977-1620 | E-Mail: mendez@uni-potsdam.de | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/spanisch/kontakt-und-beratung-fuer-die-einschreibungswoche
VORGABEN FÜR AMTLICHE BEGLAUBIGUNGEN & VORLAGEN
Zeugnisse und Urkunden, die zur Bewerbung bzw. Immatrikulation in amtlich beglaubigter Kopie vor-gelegt werden, müssen
1. einen Beglaubigungsvermerk (dieser Vermerk be-scheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt),
2. die Unterschrift des Beglaubigenden und
3. den Abdruck des Dienstsiegels (Ein Dienstsie-gel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht) ...
... aufweisen und die folgenden Anforderungen er-füllen:
Besteht die Kopie/Ab-schrift aus mehreren Ein-zelblättern, muss nachge-wiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Be-glaubigungsvermerk und
der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig, siehe Abbildung) so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsie-gelabdrucks erscheint.
7. Vorgaben für amtliche Beglaubigungen & Vorlagen
Jede Seite kann auch gesondert beglaubigt werden. In diesem Fall muss darauf geachtet werden, dass auf jeder Seite des Originals der Name des Inhabers der Bescheinigung/Urkunde steht. Ist er nicht über-all angegeben, muss er zusammen mit einem Hin-weis auf die Art der Urkunde in die Beglaubigungs-vermerke aufgenommen werden.
Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsver-merk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z. B.: „Hiermit wird beglaubigt, dass die vor/-umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt.“). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite geson-dert beglaubigt sein.
Befindet sich auf dem Original ein im Papier ein-gedrücktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sicht-bar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Be-scheinigung/Urkunde befunden hat.
Genügt die Beglaubigung den genannten Anforde-rungen nicht, kann die Universität Potsdam die Be-glaubigung nicht anerkennen.
60 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
VORGABEN FÜR AMTLICHE BEGLAUBIGUNGEN & VORLAGEN
Zur amtlichen Beglaubigung sind alle Behörden des Landes, der Gemeinden, Ämter und Gemeindever-bände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unter-stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts befugt, die berechtigt sind, ein Dienstsiegel zu führen, z.B. Einwohnermeldeämter, die zeugnis-ausstellende Schule, Notare, Landesversicherungs-anstalten. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Krankenkassen, Kirchen, Rechtsanwälten, Wirt-schaftsprüfern, Vereinen, vereidigten Buchprüfern u. ä.
Gesetzliche Grundlagen für Beglaubigungen: Maßgebend für die richtige Ausführung einer Be-glaubigung ist § 33 Abs. 3 bis 6 des Verwaltungs-verfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 6 des Verwal-tungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 07. Juli 2009. Die Verordnung zur Bestimmung der zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden im Land Brandenburg vom 14. September 2011 regelt, welche Behörden zur Beglau-bigung befugt sind.
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 61
62 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
DIENSTZEITBESCHEINIGUNG WEHRDIENST | MUSTER
Einheit/Dienststelle
Vorläufige Dienstzeitbescheinigung
für freiwillig Wehrdienstleistende oder Soldaten und Soldatinnen auf Zeit mit einer festgesetzten Dienstzeit von bis zu drei Jahren, deren Dienstzeit nach dem 30.4. bzw. 31.10. endet.
Frau/Herr
geboren am in
wird hiermit bescheinigt, dass er/sie
vom bis voraussichtlich
Wehrdienst leistet. Zur Aufnahme des Studiums wird
er/sie bereits ab freigestellt.
Ort, Datum Unterschrift/Dienstsiegel
h
h
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 63
BESCHEINIGUNG FREIWILLIGENDIENST | MUSTER
h
h
Einsatzstelle Träger des Freiwilligendiestes
Der Träger wurde zugelassen durch: Mit Bescheid (Aktenzeichen) vom:
Bescheinigung
Hiermit wird bescheinigt, dass
Frau/Herr
geboren am in
Anschrift
in der Zeit von bis
ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, einen Europäischen Freiwilligendienst, einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, einen Bundesfreiwilligendienst bzw. einen Dienst im Rahmen der Förderprogramme „Weltwärts“ oder „Kulturweit“ im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilli- gendiensten vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842 ff.) in der derzeit gültigen Fassung - ableistet/abgeleistet hat.*
Ort, Datum Unterschrift/Dienstsiegel/Dienststempel
* Nichtzutreffendes streichen
64 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
KRANKENVERSICHERUNGSNACHWEIS | MUSTER
Name und Anschrift der gesetzlichen Krankenkasse
Versicherungsbescheinigung
Diese Bescheinigung ist mit den Unterlagen für die Immatrikulation an der Hochschule einzureichen.
Frau/Herr
Geburtsdatum Krankenversicherungsnummer
Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort
ist bei uns versichert
ist versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig
Betriebsnummer der Krankenkasse
Ort, Datum Unterschrift/Stempel
h
h
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 65
MEDIZINISCHE UNBEDENKLICHKEITSERKLÄRUNG | MUSTER
h
h
Vom Arzt nicht früher als 6 Monate vor Bewerbungsschluss auszufüllen.
Medizinische Unbedenklichkeitserklärung
Hiermit bescheinige ich, dass bei
Frau/Herr
aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Aufnahme eines Studiums in den Fächern Sport (Lehramtsbezogener Bachelor), Sportmanagement sowie Sporttherapie und Prävention bestehen.
Ort, Datum Unterschrift/Stempel
66 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &
STICHWORTVERZEICHNIS
AAusländische Studienbewerber
BBeglaubigungenBeratung für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung/Behinderung Beratung für Studieninteressierte und Studierende mit einer beruflichen QualifikationBeratungsangebote – allgemeinBesondere Zugangsvoraussetzungen Bewerbung
CCareer Service Chipkarte - PUCK
DDienstleistendeDSH – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschul-zugang (ausländische Bewerber) – Termin
EEignungsprüfungEin-Fach-BachelorErste juristische Prüfung
FFristen
GGasthörer
HHochschulwechselHochschulzugangsberechtigung
IImmatrikulationInternational Office
JJuniorstudium
8. StichwortverzeichnisKKrankenversicherungsnachweis – Vorlage
LLehramtsbezogener Bachelor (ab WiSe 2013/2014)Losverfahren
MMedizinische Unbedenklichkeitserklärung – Vorlage
NNachrückverfahrenNebenhörer
P Psychologische Beratung
SService für FamilienStandorte Studentenwerk Studienbüro/PrüfungsamtStudienbüro/StudierendensekretariatStudienfachberatungStudiengangwechsel Studienmöglichkeiten
TTeilzeitstudiumTermine
UUni-assist e.V.
VVorlagen
ZZentrale Studienberatung Zentrum für Sprachen und SchlüsselkompetenzenZwei-Fach-Bachelor
32
60 54
54
524330
5857
35 06
431028
06
41
3339
3755
29
64
2236
65
3641
55
5846585553535310
4206
30
60
525916
Erste juristische Prüfung WiSe 2017/2018 & SoSe 2018 67
ImpressumHerausgeberUniversität Potsdam
RedaktionChristoph Beier
BildquellenM. Friel: Seite 1, 2/3, 5, 11, 13, 15, 19 , 21, 27, 28/29, 30/31, 34, 37, 38/39, 42, 44/45, 47, 48, 49, 51, 52, 54, 56, 60/61, 68 | Privat (Portraits): Seite 5, 11, 21, 27, 47, 49, 51, 52, 54, 56
Layout & Gestaltungjung-design.net
StandMai 2017
www.uni-potsdam.de/studium
www.facebook.com/unipotsdam
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