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Suchthilfe im DW Rosenheim
Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim
04/11/23 2Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
Ausgangslage:
Klienten sowohl mit Erziehungsproblemen / Verdacht auf Kindeswohlgefährdung als auch mit Suchtproblematik im Bereich Jugend- und Suchthilfe
Potentielle Gefährdung der gesunden Entwicklung minderjähriger Kinder von suchtmittelmissbrauchenden Eltern
Kooperationspartner:
Fachambulanz für Suchterkrankungen der Diakonie Rosenheim
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim
Kreisjugendamt Rosenheim
Ziele der Arbeitsgruppen:
Förderung und Ausbau der Kooperation
Förderung des fachlichen Austauschs zwischen den Institutionen
Entwicklung eines standardisierten Verfahrens, um eine bestmögliche Vernetzung der jeweiligen Fachkompetenzen zu erreichen
5 Klienten-Kategorien
I. Suchtkranke Eltern
II. Junge Erwachsene (18 – 21 Jahre)
III. Jugendliche (14 – 17 Jahre)
IV. Kinder (bis 13 Jahre)
V. Substituierte Klienten mit Kindern
04/11/23 3Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
I. Suchtkranke Elterna) Jugendamt
JA ist in der Familie beraterisch tätig und stellt Suchtproblematik fest
Vermittlung der Eltern in die Fachambulanz
(Orientierungsgruppe als Informations- und Beratungsangebot)
bei Gefährdung des Kindeswohls:
Verpflichtung zur Orientierungsgruppe (mit schriftlicher Bestätigung)
Gegenseitige Schweigepflichtsentbindung
Rückmeldung der Eltern an JA über Gesprächsergebnis
evtl. Kontakt zwischen FA und JA zur Abstimmung weiterer Maßnahmen
bei Bedarf Helferkonferenz (Eltern, Kindern/Jugendlichen, FA und JA)
04/11/23 4Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
I. Suchtkranke Elternb) Fachambulanz
Im Beratungsprozess wird eine mögliche Kindeswohlgefährdung deutlich
Besprechen der Thematik mit den Eltern
Empfehlung und Motivation zur Kontaktaufnahme mit dem JA
Info über Tätigkeit des JA (Jugendamt als Hilfe, nicht als Bedrohung)
04/11/23 5Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
1. Eltern nehmen Angebot Jugendamt in Anspruch
Schweigepflichtsentbindung Eltern vereinbaren Termin bei
Jugendamt parallele Beratung durch
Fachambulanz und Jugendamt
gemeinsame Absprachen, ggf. Helferkonferenz
2. Eltern nehmen Angebot Jugendamt nicht in Anspruch
(Wenn weiterhin Kontakt besteht)
Thematisierung des Kindeswohles Möglichkeit der anonymen
Fallbesprechung zwischen Fachambulanz und Jugendamt
bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls: Mitteilung ans Jugendamt (§ 8a Abs. 2 SGB VIII)
04/11/23 6Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
04/11/23 7Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
II. Junge Erwachsene (18 – 21 Jahre)a) Jugendamt
JA ist beraterisch tätig und stellt Suchtmittelproblematik fest
Vermittlung in die Fachambulanz
(Orientierungsgruppe O24 / Einzelgespräch)
Schweigepflichtsentbindung
fachlicher Austausch, Helferkonferenz, etc.
04/11/23 8Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
II. Junge Erwachsene (18 – 21 Jahre)b) Fachambulanz
Klient ist an FA angebunden (Orientierungsgruppe O24, Beratung, FreD-Kurs)
a) Kein Beratungsbedarf d. JA b) Beratungs- u. Unterstützungsbedarf (betreutes Wohnen, Erziehungsbeistandschaft, etc.)
ggf. Terminvermittlung
ggf. Vermittlung an andere Institutionen
(Jugendwerkstatt, BfZ, etc.) Schweigepflichtsentbindung
Fachlicher Austausch, Helferkonferenz, etc.
Suchtmittelproblematik nicht im Vordergrund
Jugendamt klärt Beratungsbedarf
installieren passender Angebote durch JA („Maßanzug“ je nach Bedarf)
a) ambulant: Orientierungsgruppe O24 Einzelgespräch(e)
Familiengespräch(e)
Frühintervention (FreD)
Helferkonferenz
b) stationär: z.B. therapeutische WG, Einrichtung f. junge Erwachsene
Suchtmittelproblematik im Vordergrund
Fachambulanz klärt weiteren Bedarf
ggf. Kooperation mit JA
Vermittlung
a) Motivationsphase: Orientierungsgruppe O24 Einzelgespräch(e) Familiengespräch(e) Frühintervention (FreD) Helferkonferenz
b) ambulant: ARS KiJu-psychotherapeut
c) stationär: Entwöhnungsbehandlung Soziotherapie
KiJu-psychiatrie
04/11/23 9Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
04/11/23 10Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
III. Jugendliche (14 – 17 Jahre) a) Jugendamt
JA stellt Suchtmittelkonsum als Thema fest:
JA hält ggf. Rücksprache mit den Eltern (Anonymisierte Fallbesprechung mit FA möglich)
Vermittlung der Eltern bzw. des Jugendlichen in die FA
Diagnostische Abklärung und ggf. Rückmeldung an JA (Schweigepflichtsentbindung!)
Intervention je nach Bedarf a) Beratung (Einzel / O24)
b) Frühintervention (FreD)
c) Helferkonferenz / Familiengespräch
d) Vermittlung (ambulant / stationär)
04/11/23 11Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
Wichtig für jegliche Form der Beratung / Vermittlung:
Frühzeitige Abklärung der Kostenübernahme (evtl. Mischfinanzierung)
Weiterführende Maßnahmen rechtzeitig installieren
Vermeidung von Betreuungslücken
Eltern in die Verantwortung nehmen
04/11/23 12Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
III. Jugendliche (14 – 17 Jahre) b) Fachambulanz
Klient ist an FA angebunden (FreD, Einzelberatung)
a) Kein Beratungsbedarf d. JA
ggf. Vermittlung an andere Institutionen
(Jugendwerkstatt, BfZ, etc.)
04/11/23 13Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
b) Beratungsbedarf / Unterstützungsbedarf d. JA
Kindeswohl nicht gefährdet Kindeswohl evtl. gefährdet
- Motivation zur Kontaktaufnahme - Anonymisierte Fallbesprechung
(JA als Unterstützung) - Hinzuziehen der Eltern
- Offizielle Meldung an JA
Gängige Rechtssprechung: Kinder und Jugendliche haben ein recht auf informelle Selbstbestimmung auch gegenüber den Erziehungsberechtigten
§ 8 Abs. 3 SGB VIII: Beratung von Kinder und Jugendlichen auch ohne Wissen der Erziehungs- berechtigten möglich, wenn dadurch der Beratungszweck vereitelt würde
§ 13 StGB: Garantenpflicht: - zu betreuende Personen sind vor einer möglichen Gefährdung zu be- schützen
- Abwägung ob Strafanzeige / Mitteilung an JA nötig ist
- geregelte Verfahrenswege sind einzuhalten
IV. Kinder (bis 13) Jugendamt stellt Suchtmittelkonsum als Thema fest
Eltern sind in die Verantwortung zu nehmen
Schweigepflichtentbindung durch die Eltern
Jugendamt nimmt Kontakt mit der FA auf (§8a Abs. 1 SGB VIII)
Diagnostik
Intervention nach Bedarf a) Beratung
b) Vermittlung
c) Helferkonferenz
d) Familiengespräch
04/11/23 14Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
V. Substituierte Klienten mit Kindern
a) Substituierter in FA
Psychosoziale Betreuung
Ziel: Klient stellt Kontakt zum JA her
Kooperationsvertrag mit JA
Thematisierung des Kindeswohls und der Erziehung in der Beratung
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:
Meldung an Jugendamt
b) Substituierter in JA
Verdacht des Substanzgebrauchs
Klärung ob Substitution
04/11/23 15Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
1. Liegt Psychosoziale Beratung vor:
Schweigepflichtsentbindung zu FA
Absprache nach Bedarf
Bescheinigung der Psychosozialen Beratung vorlegen lassen
2. Liegt Psychosoziale Beratung nicht vor:
Verpflichtung zur Psychosozialen Beratung (gesetzlich geregelt)
Schweigepflichtsentbindung
Absprache nach Bedarf
Kontaktaufnahme mit substituierendem Arzt
04/11/23 16Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
Grundsätze der Kooperation:
Bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung:
Fallbesprechung (persönlich oder telefonisch)
Gegenseitige Teilnahme an Teambesprechungen
Gemeinsame Hilfeplangespräche mit den Klienten
Direkte Vermittlung zur Kontaktaufnahme (Bestätigung)
Einberufen von Helferkonferenzen
Liegt keine Schweigepflichtentbindung vor:
anonymisierter fachlicher Austausch per Telefon
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Pflicht zur Meldung (§ 8a SGB VIII)
04/11/23 17Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
04/11/23 18Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim
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