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TR N
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Gute Wirkung. Guter Preis.
TRINITY – die innovative 3-fach Herbizidkombination gegen Windhalm
und alle wichtigen Unkräuter inklusive schwer bekämpfbarer Unkräuter
in Gerste, Weizen, Roggen und Triticale.
Technische Information
Neu!
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Alle Informationen unter www.fcs-trinity.de
Einfach dreifach besser
Für weitere Informationen und Anwendungsempfehlungen zu FCS-Pflanzenschutzmitteln sprechen Sie bitte Ihren FCS-Außendienstmitarbeiter (siehe Seite 15) an.
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Inhalt
1. Einleitung 04
2. Produktbeschreibung 052.1 Die Wirkstoffe und Wirkungsmechanismen 052.2.1 Die Wirkstoffe 062.2.2 Physikalisch-chemische Eigenschaften von TRINITY 07
3. Anwendung 073.1 Zulassungsumfang 073.2 Wirkungsspektrum 093.3 Anwendungszeitpunkt und Empfehlung 103.4 Pflanzenverträglichkeit 103.5 Mischbarkeit 113.6 Nachbau 113.7 Wartezeit 113.8 Hinweise zur Anwendungstechnik 11
4. Hinweise für den sicheren Umgang 12
5. Lagerung und Transport 13
6. Gebindegrößen 13
Ihr FCS-Ansprechpartner vor Ort 15
TRINITY = reg. WZ Feinchemie Schwebda GmbHBULLDOCK = reg. WZ BayerPROTUGAN = reg. WZ Agan Chemical Manufacturers
Diese Druckschrift dient der Information. Sie ersetzt nicht das Lesen der ausführlichen Gebrauchsanleitung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Stand 06/11
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1. Einleitung
TRINITY ist ein neues flüssiges Nachauflaufherbizid zur Anwendung in Getreide
im Herbst. In TRINITY sind erstmals die Wirkstoffe Diflufenican, Pendimethalin und
Chlortoluron in einem Produkt vereinigt. Dies sorgt für eine einzigartige Wirkungsstärke
auf alle dikotylen Unkräuter inklusive Kornblume, Mohn und Storchschnabel! Zusätzlich
werden auch Gräser wie Windhalm und Einjährige Rispe bekämpft.
Zugelassen ist TRINITY im Nachauflauf mit 2,0 l/ha in Wintergerste, Winterweizen,
Winterroggen sowie in Wintertriticale. Das Besondere an TRINITY ist neben dem
einzigartig breiten Wirkungsspektrum auch die sehr gute Kulturverträglichkeit in
allen zugelassenen Getreidearten und -sorten. Die zusätzlich günstigen praxisrelevanten
Auflagen wie z. B. der Einsatz auch auf drainierten Flächen, runden das Profil der neuen
Dreiermischung ab.
„TRINITY – einfach dreifach besser“ ist die neue Möglichkeit für alle Getreideanbauer,
die mit einem Produkt alle wichtigen Unkräuter und Windhalm in allen Getreidearten und
-sorten auf allen Flächen einfach und effektiv bekämpfen möchten.
Alle wichtigen Infos unter www.fcs-trinity.dewww.fcs-feinchemie.com
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2. Produktbeschreibung
2.1 Die Wirkstoffe und Wirkungsmechanismen
TRINITY enthält die erstmals in Deutschland zugelassene Wirkstoffkombination
drei bewährter Wirkstoffe: Diflufenican (40 g/l), Pendimethalin (300 g/l) und
Chlortoluron (250 g/l). Alle drei Wirkstoffe besitzen einen unterschiedlichen Wirkungs-
mechanismus und sind verschiedenen HRAC-Klassen zuzuordnen:
F1 (Diflufenican), K1 (Pendimethalin), C2 (Chlortoluron).
Wirkstoffübersicht
Wirkstoff HRAC*-Klasse Wirkungsmechanismus Wirkstoffaufnahme
Diflufenican F1 Eingriff in die Carotinoid- Biosynthese
Boden und Blatt
Pendimethalin K1 Hemmung der Zellteilung und -streckung
Boden und Blatt
Chlortoluron C2 Hemmung des Photosystems II Boden und Blatt
* Herbicide Resistance Action Committee
Pendimethalin hemmt die Zellteilung und ZellstreckungChlortoluron hemmt die Photosynthese am Photosystem II
Diflufenican blockiert die Synthese der Pflanzenfarbstoffe (Bleaching)
Der Wirkstoff Diflufenican wird durch den keimenden Spross über das Hypokotyl und die
Keimwurzeln aufgenommen. Bei aufgelaufenen Unkräutern und Ungräsern erfolgt die
Wirkstoffaufnahme auch über das Blatt. Der Wirkstoff greift in die Carotinoid-Biosynthese
ein (Bleaching-Effekt).
Pendimethalin hingegen hemmt die Zellteilung und Zellstreckung. Die Aufnahme von
Pendimethalin erfolgt sowohl über das Blatt, über die Wurzel als auch über die Koleoptile
und das Hypokotyl.
Chlortoluron wird von den Pflanzen ebenfalls über das Blatt und die Wurzel aufgenom-
men. Im Nachauflauf wird Chlortoluron von Ungräsern vornehmlich über die Wurzel
und von dikotylen Unkräuter über das Blatt aufgenommen und führt in der Pflanze zur
Hemmung der Photosynthese (Lichtreaktion II).
Wirkstoffaufnahme
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2.2.1 Die Wirkstoffe
Diflufenican:
Chemischer Name: N-(2,4-Difluorphenyl)-2-[3-(trifluormethyl)-phenoxy]-3-pyridin-
carboxamid
CAS-Nr.: 83164-33-4
Summenformel: C19H11F5N2O2
Strukturformel:
Molekulargewicht: 394,3 g/mol
Pendimethalin:
Chemischer Name: N-(3-pentyl)-3,4-dimethyl-2,6-dinitroanilin
CAS-Nr.: 40487-42-1
Summenformel: C13H19N3O4
Strukturformel:
Molekulargewicht: 281,3 g/mol
Chlortoluron:
Chemischer Name: 3-(3-Chlor-4-methylphenyl)-1,1-dimethylharnstoff
CAS-Nr.: 15545-48-9
Summenformel: C10H13ClN2O
Strukturformel:
Molekulargewicht: 212,7 g/mol
NH N
F FO O
CF3
CH3
NCH3
H
NO2
NO2
CH3HN
CH3
CH3 N
C
O
Cl
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2.2.2 Physikalisch-chemische Eigenschaften von TRINITY
Aggregatzustand: Flüssig
Farbe: Gelb, Orange
Geruch: Charakteristisch
pH-Wert: 7,04
Dichte: 1,15 g/ml bei 20 °C
Selbstentzündungstemperatur: 425 °C
Viskosität: 335–167 mPas bei 40 °C
3. Anwendung
3.1 Zulassungsumfang
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächen-
gewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich
periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das
in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger
Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhän-
gigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte,
die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die
mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz
2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe
von 50.000 Euro geahndet werden.
Reduzierte Abstände: 50 % 20 m , 75 % 10 m , 90 % 5 m
Kulturen Schadorganismen Anwendungszeitpkt. Aufwandmenge
Winterweichweizen, -gerste, -roggen, -triticale
Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispen-gras und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Herbst, im Nachauflauf (BBCH 10–13), bis 31. Oktober
2,0 l/ha
006797-00
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NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und
Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber
einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzen-
decke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den
Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von
20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
– ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den
abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer
münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
– die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und
dem 15. März.
NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in
das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.
205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungs-
klasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmin-
dernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutz-
geräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger
als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der
Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“
vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden
Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausge-
wiesen worden ist.
NG337: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwen-
dung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten.
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0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Windhalm (n = 16)(Apera spica-venti)
Ausfallraps (n = 9)(Brassica napus)
Hirtentäschelkraut (n = 6)(Capsella bursa-pastoris)
Kletten-Labkraut (n = 10)(Galium aparine)
Taubnessel (n = 8)(Lamium spp.)
Kamille-Arten (n = 15)(Matricaria spp.)
Klatschmohn (n = 5)(Papaver rhoeas)
Vogelmiere (n = 14)(Stellaria media)
Ehrenpreis (n = 9)(Veronica spp.)
Acker-Stiefmütterchen (n = 14) (Viola arvensis)
Kornblume (n = 6)(Centaurea cyanus)
Wirkungsgrad in %
Die Wirkung von 2,0 l/ha TRINITY
3.2 Wirkungsspektrum
TRINITY bekämpft alle wichtigen Unkräuter inklusive schwer bekämpfbarer
Unkräuter wie Mohn, Kornblume und Storchschnabel sowie die Gräser Windhalm und
Einjährige Rispe.Windhalm
Taubnessel
Kamille
Ehrenpreis
Acker-Stiefmütterchen
Vogelmiere
Sehr gut bis gut bekämpfbar:
Einjähriges Rispengras, Windhalm, Ackerhellerkraut, Acker-Stiefmütterchen, Ausfall-
Raps, Echte Kamille, Ehrenpreis-Arten, Hirtentäschel, Kletten-Labkraut, Klatschmohn,
Kornblume, Storchschnabel-Arten, Taubnessel-Arten, Vergissmeinnicht, Vogelsternmiere
Weniger gut bekämpfbar:
Ackerfuchsschwanz, Gemeines Rispengras
Nicht bekämpfbare Arten:
Gemeine Quecke, Flughafer, Wurzelunkräuter
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3.3 Anwendungszeitpunkt und Empfehlung
TRINITY ist aufgrund seiner breiten Wirkung und seiner günstigen Auflagen hervor-
ragend geeignet für den Soloeinsatz!
3.4 Pflanzenverträglichkeit
TRINITY wird nach bisheriger Kenntnis in allen zugelassenen Getreidearten gut ver-
tragen. Eine besondere Empfindlichkeit einzelner Sorten konnte nach unseren bisherigen
Erfahrungen nicht festgestellt werden.
Voraussetzung für eine gute Kulturverträglichkeit ist ein feinkrümeliges, gut abgesetztes
Saatbett, eine gleichmäßige Saattiefe von 2–3 cm und eine ausreichende Erdbedeckung
des Saatgutes. Wenn möglich nur abgetrocknete Pflanzenbestände behandeln. Fehl-
anwendungen/Überlappungen sind strikt zu vermeiden und können unter ungünstigen
Bedingungen zu Kulturreaktionen oder zur Ausdünnung der Bestände führen. Die Anwen-
dung von TRINITY wird nicht empfohlen bei Frost bzw. in frostgeschädigten Beständen,
bei extremer Trockenheit, bei Staunässe bzw. in Beständen, die unter Nährstoffmangel
und Stress leiden.
Windhalm,Einjährige Rispe+ breite Misch-verunkrautung
BBCH 10 11 12 13
2,0 l/ha TRINITY
Die einfache Anwendungsempfehlung
TRINITY – einfach dreifach besser!Kein Zumischen mehr erforderlich:
Windhalm, Einjährige Rispe und alle wichtigen Unkräuter werden zuverlässig
bekämpft – selbst Mohn, Kornblume und Storchschnabel-Arten!
In allen zugelassenen Getreidearten gut verträglich:
Optimal abgestimmte Wirkstoffgehalte für sehr gute Verträglichkeit in allen
Getreidearten und -sorten
Günstige Auflagen für die Praxis:
Einsatz auch auf drainierten Flächen möglich
Ausfallraps
Hirtentäschel
Kletten-Labkraut
Storchschnabel
inklusive
Klatschmohn
inklusive
Kornblume
inklusive
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3.5 Mischbarkeit
Aufgrund der einzigartigen Dreiermischung empfehlen wir den Soloeinsatz von 2,0 l/ha,
mit dem ein sehr breites Unkrautspektrum inklusive schwer bekämpfbarer Unkräuter
wie Mohn, Kornblume und Storchschnabel sowie zusätzlich Windhalm und Einjährige
Rispe sehr gut bis gut bekämpft wird. Aufgrund der günstigen Auflagen von TRINITY,
wie z. B. der Einsatz auch auf drainierten Flächen, könnte bei Zumischung eines anderen
Herbizids dieser praxisrelevante Vorteil zudem aufgehoben werden.
Sollte sich dennoch für eine Tankmischung entschieden werden: TRINITY ist als Suspen-
sionskonzentrat formuliert und mischbar mit gebräuchlichen Herbiziden wie z. B.
PROTUGAN® und Insektiziden wie z. B. BULLDOCK®. Bei Tankmischungen unbedingt die
Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mischungspartners beachten. Für von uns nicht
empfohlene Mischungen haften wir nicht.
3.6 Nachbau
Bei normaler Fruchtfolge bestehen keine Nachbaueinschränkungen. Bei vorzeitigem
Umbruch der Kultur durch Auswinterung können im Frühjahr bei tiefer Boden-
bearbeitung (Pflug) alle landwirtschaftlichen Kulturen nachgebaut werden. Bei nur
flacher Bodenbearbeitung (Minimalbodenbearbeitung) ist der Nachbau von Sommer-
gerste, Sommerweizen, Kartoffeln, Ackerbohnen und Erbsen möglich. Bei einem
Umbruch des behandelten Getreides im Herbst kann Getreide nachgebaut werden
wobei für die Spätsaat nur Winterweizen in Frage kommt.
3.7 Wartezeit
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abge-
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
3.8 Hinweise zur Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser
ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Unvermeidliche anfallende Spritzflüs-
sigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.
Tank zu 1/3 bis 3/4 mit Wasser füllen, TRINITY gut schütteln und in den Tank geben. Tank
mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzbrühe gleich-
mäßig zu verteilen.
Reinigung
Spritzgerät und -leitungen vor und nach Gebrauch gründlich reinigen. Anfallendes
Spülwasser auf vorher behandelten Flächen ausspritzen. Waschwasser aus der Geräte-
reinigung nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
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4. Hinweise für den sicheren Umgang
Allgemeine Hinweise zum Schutz des Anwenders
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzu-
halten. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund-
heitsschäden führen (SB001). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittel-
sicherheit ist zu beachten (SB110). Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang
mit dem unverdünnten Mittel (SE110). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Gummischürze tragen beim
Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel
und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel (SS2101). Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritz-
belages wieder betreten (SF245-01).
Einstufung nach Gefahrstoffverordnung:
Gefahrensymbole: Xn, N
Gefahrenbezeichnungen: Gesundheitsschädlich, Umweltgefährlich
R-Sätze:
R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S-Sätze:
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
Etikett vorzeigen.
S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter
verwenden.
Enthält Pendimethalin: Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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5. Lagerung und Transport
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusam-
men mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen
vermeiden – Nicht rauchen! Trocken aufbewahren und so lagern/transportieren, dass das
Produkt nicht unter/über -5/35 °C abkühlt/erhitzt wird.
6. Gebindegrößen
TRINITY liefern wir im praxisgerechten 10 l-Kanister(Versandeinheit: 2 x 10 l)
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Vertriebsteam Nord-WestTeamleiter Michael NettelrothMobil 01 51-14 71 66 79
Leiter Fachberatung NordDr. agr. Gerd DingebauerMobil 01 51-14 71 66 75
n N.N.
n Klaus-Uwe Oelke Mobil 01 51-14 71 66 99
n Verena Radek Mobil 01 51-14 71 66 32
n Ralf Heimann-Niesing Mobil 01 51-14 71 66 33
n Uwe Weise Mobil 01 51-14 71 66 83
Vertriebsberater/-in
n Thorsten Ahnsehl Mobil 01 51-14 51 82 22
n Carolin Schmidt Mobil 01 51-14 51 82 25
n David Zampich Mobil 01 51-14 71 66 76
n Sebastian Hübsch Mobil 01 51-14 51 82 28
n Thorben Leubner Mobil 01 51-14 71 66 68
n Michael Richter Mobil 01 51-14 71 66 81
n Michael Kammermeier Mobil 01 51-14 51 82 26
Vertriebsteam Nord-OstTeamleiter Jörg FrommannMobil 01 51-14 71 66 98
Fachberatung Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg- VorpommernChristian StühmeyerMobil 01 51-14 71 65 20
Fachberater Dr. agr. Franz-Josef WeisMobil 01 51-14 71 66 82
Vertriebsberater
n Dr. agr. Jürgen Buhse Mobil 01 51-14 71 66 86
n Christoph Forner Mobil 01 51-14 51 82 24
n Dr. agr. Uwe Kreusel Mobil 01 51-14 71 66 78
n Heike Deter Mobil 01 51-14 51 82 31
n Ulrich Schemmel Mobil 01 51-14 71 66 65
n Thomas Pfaff Mobil 01 51-14 71 65 21
Vertriebsteam SüdTeamleiter Roland FischerMobil 01 51-14 71 66 97
Vertriebsberater/-in
Vertriebsteam MitteTeamleiter Dr. agr. Berthold AlterMobil 01 51-14 71 66 74
FachberaterinAntje-Viola KalfaMobil 01 51-14 71 66 72
Vertriebsberater
n Siegfried Holzapfel Mobil 01 51-14 51 82 21
Ihre regionalen Ansprechpartner:
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w.m
ark-
ad.d
e
Feinchemie Schwebda GmbH · Edmund-Rumpler-Straße 6 · 51149 KölnTel.: 0 22 03-50 39-000 · Fax: 0 22 03-50 39-199E-Mail: info@fcs-feinchemie.com · www.fcs-feinchemie.comFCS – Ein Unternehmen der Makhteshim-Agan Gruppe P
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