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TÜV Kraftfahrt GmbHTeilegutachten Nr. 72TG0110-04
Dateiname: 22TN0866.pdf
Prüfgegenstand : FahrwerksänderungTyp : PL-FB-6 / PL-FB-8Antragsteller : Kuhn Auto Technik, 54492 Zeltingen-Rachtig
TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_FEDER.DOT-2.0-16.09.96 Seite 0Unternehmensgruppe Typprüfstelle Fahrzeuge/FahrzeugteileTÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Teilegutachten Nr. 72TG0110-04
Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung
Typ : PL-FB-6 / PL-FB-8
Antragsteller : Kuhn Auto TechnikGewerbegebiet Ürziger Mühle54492 Zeltingen-Rachtig
TÜV Kraftfahrt GmbHTeilegutachten Nr. 72TG0110-04
Dateiname: 22TN0866.pdf
Prüfgegenstand : FahrwerksänderungTyp : PL-FB-6 / PL-FB-8Antragsteller : Kuhn Auto Technik, 54492 Zeltingen-Rachtig
TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_FEDER.DOT-2.0-16.09.96 Seite 1Unternehmensgruppe Typprüfstelle Fahrzeuge/FahrzeugteileTÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Teilegutachten
Gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
(Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder den Prüfingenieurder amtlich anerkannten Überwachungsorganisation bei Fahrzeugprüfungen
gemäß §19 Abs. 3 StVZObzw. für den amtlich anerkannten Sachverständigen bei Fahrzeugprüfungen gemäß § 21 StVZO)
über die Begutachtung von Fahrwerksänderungen
0. Allgemeines
Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeugunverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/ Prüferoder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau derbeschriebenen Umrüstung auf diesem Teilegutachten schriftlich bestätigt hat. Diese Bestätigung kann auchauf einem Vordruck gemäß Verkehrsblatt 1994, Heft 3, Seite 148 erfolgen.
Dieses Teilegutachten oder die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zurPrüfung auszuhändigen.
Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Antragstellerdie Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.
1. Name und Anschrift des Antragstellers
Kuhn Auto TechnikGewerbegebiet Ürziger Mühle54492 Zeltingen-Rachtig
2. Name und Anschrift des Prüflaboratoriums
TÜV Kraftfahrt GmbHUnternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-BrandenburgInstitut für VerkehrssicherheitTypprüfstelle Fahrzeuge / FahrzeugteileAm Grauen Stein, 51105 Köln (Poll)
TÜV Kraftfahrt GmbHTeilegutachten Nr. 72TG0110-04
Dateiname: 22TN0866.pdf
Prüfgegenstand : FahrwerksänderungTyp : PL-FB-6 / PL-FB-8Antragsteller : Kuhn Auto Technik, 54492 Zeltingen-Rachtig
TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_FEDER.DOT-2.0-16.09.96 Seite 2Unternehmensgruppe Typprüfstelle Fahrzeuge/FahrzeugteileTÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
3. Prüfgegenstand
3.1. Beschreibung der Umrüstung und Angaben zum Fahrzeugteil
Zusätzlicher Einbau von Zusatzluftfedersystemen an der Hinterachse zur Erhöhung derBodenfreiheit und Verbesserung der Traktion bei Fahrzeugen mit schweren Auf- oderEinbauten (z.B. Wohnmobile, Werkstattwagen).
Art : Zweifaltenbalg
Typ : PL-FB-6 PL-FB-8PneumaLift 6-Zoll PneumaLift 8-Zoll
Technische Beschreibung PL-FB-6 PL-FB-8
Balgdurchmesser (max.) in mm : 177,8 218,4Balgdruck in bar : 2,0 1,5 *1)Hersteller : Goodyear GoodyearAnzahl der Bälge pro Seite : 1 1
Drucksteuerung : elektropneumatisch ww. pneumatischDruckkontrolle : Manometer
*1) Fahrzeuge mit ABS bis max. 3,0 bar zulässig
Anpassung der Bremskraftregelung (ALB) ⇒ nicht erforderlich bei Fahrzeugen mit Bosch-ABS incl. EBD
mit Trommelbremsen an Achse 2 : ein jeweils spezielles Bremskorrekturblech*2)für den Torsionssteuerstab des ALB-Reglerswird vom Antragsteller mitgeliefert
PL-FB-6 PL-FB-8*2) Abstand Bolzenmitte zur Mitte der darunter liegenden Bohrung : 36 mm 61 mm
mit Scheibenbremsen an Achse 2 : Anpassung des Bremskorrekturgestänges mittels 1,2 mmU-Scheiben gem. Anbauanleitung des Antragstellers
Anzahl der U-Scheiben : 5 (PL-FB-6) bzw. 7 (PL-FB-8)
TÜV Kraftfahrt GmbHTeilegutachten Nr. 72TG0110-04
Dateiname: 22TN0866.pdf
Prüfgegenstand : FahrwerksänderungTyp : PL-FB-6 / PL-FB-8Antragsteller : Kuhn Auto Technik, 54492 Zeltingen-Rachtig
TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_FEDER.DOT-2.0-16.09.96 Seite 3Unternehmensgruppe Typprüfstelle Fahrzeuge/FahrzeugteileTÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
3.2. Kennzeichnung (Art / Ort) PL-FB-6 PL-FB-8
erhaben eingeprägt : 2B6-1 2B8(in den Faltenbalg)
3.3. Eingangsdatum des Prüfgegen-standes / Prüffahrzeuges : 11. KW 94/ 51. KW 16/ 19. KW 01/ 04./18./39. KW 02
3.4. Datum der Prüfung : 11. KW 94/ 51. KW 16/ 19. KW 01/ 04./18./39. KW 02
3.5. Ort der Prüfung : Köln
4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
4.1. Verwendungsbereich
Fahrzeugher-steller
Fahrzeug-typ
Handels-bezeichnung
Verwendungsbereich/Ausführungen / Achslast *)
ABE-Nr.EG-BE-Nr.
Fiat (I)Peugeot (F)Citroen (F)
230, 230 D,230 L, 230 P,
23
244, 244 D,244 L
Z
Fiat DucatoPeugeot BoxerCitroen Jumper
Wohnmobile oder andereschwere Aufbauten, die auf denFahrzeugtypen 23.., 24.. bzw. Z
basieren oder Fahrzeuge, diehauptsächlich beladen gefahren
werden
(nicht zulässig für Fahrzeugemit Allradantrieb)
G 687, G 688,G 712 bis G 718
G 828, G 830, G 831,e3*96/27*0025-0027* . .e3*98/14*102-104* . .,K 907, K 908, K 909,K 912, K 913, K 914,K 916, K 917, K 918
*) Mindestachslast der Hinterachse (Achse 2) **) bei Verwendung des Systems PL-FB-6 : 1150 kg (Leergewicht)
bei Verwendung des Systems PL-FB-8 : 1200 kg (Leergewicht)
**) nicht für Fahrzeug mit ABS erforderlich
TÜV Kraftfahrt GmbHTeilegutachten Nr. 72TG0110-04
Dateiname: 22TN0866.pdf
Prüfgegenstand : FahrwerksänderungTyp : PL-FB-6 / PL-FB-8Antragsteller : Kuhn Auto Technik, 54492 Zeltingen-Rachtig
TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_FEDER.DOT-2.0-16.09.96 Seite 4Unternehmensgruppe Typprüfstelle Fahrzeuge/FahrzeugteileTÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
4.2. Auflagen
1. Am Armaturenbrett ist ein Aufkleber mit dem jeweils erforderlichen Balgdruckanzubringen.
2. Die unter 3.1. angegebenen Balgdrücke sind einzuhalten.
4.3. Hinweise
1. Die Montage der Teile erfolgt entsprechend der Anbauanleitung des Antragstellers,die jedem Bausatz beigefügt wird.
2. Zur Verringerung der Wankneigung ist die Verwendung von Stabilisatoren zulässig(z.B. Typ D&N S1.. gemäß Teilegutachten Nr. 652F0386-03 der TÜV Kraftfahrt GmbH).
3. Dieses Teilegutachten ist auch in Verbindung mit dem TeilegutachtenNr. 652U0888-03 der TÜV Kraftfahrt GmbH (Gewichtsauflastung) gültig.
5. Prüfungen und Prüfergebnisse
5.1. Prüfgrundlage
Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen anPkw und Pkw-Kombi bzw. M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung derBetriebsfestigkeit".
5.2. Prüfungen und deren Ergebnisse
Die Versuchsfahrzeuge wurden u.a. einer eingehenden Fahrerprobung in teil- und vollbeladenemZustand unterzogen, bei der die Freigängigkeit der Räder, das Fahrverhalten, das Bremsverhalten,das Lenkverhalten, das Verhalten bei hohen Geschwindigkeiten geprüft wurde.Ergebnis: Unter verkehrsüblichen Betriebsbedingungen wurden keine negativen Auswirkungen aufdie Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festgestellt. Die Bremsanlage derumgerüsteten Fahrzeuge erfüllt entsprechend den serienmäßigen Fahrzeugen die Anforderungender EG-Richtlinie RREG 71/320/EWG.
TÜV Kraftfahrt GmbHTeilegutachten Nr. 72TG0110-04
Dateiname: 22TN0866.pdf
Prüfgegenstand : FahrwerksänderungTyp : PL-FB-6 / PL-FB-8Antragsteller : Kuhn Auto Technik, 54492 Zeltingen-Rachtig
TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_FEDER.DOT-2.0-16.09.96 Seite 5Unternehmensgruppe Typprüfstelle Fahrzeuge/FahrzeugteileTÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Aufgrund der angewendeten Verfahren ist sichergestellt, daß die Meßgenauigkeit der quantitativenPrüfergebnisse sowohl den Anforderungen der unter Punkt 5.1. gelisteten Prüfgrundlagen als auchdem Erlaß des Bundesministeriums für Verkehr BMV/StV13/362300-02 vom 19.04.1984entspricht.
5.3. Gültigkeit der Prüfergebnisse
Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt 3. beschriebenen Prüf-gegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt 4. angegebenen Verwendungs-bereiches.
6. Besondere Hinweise für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oderPrüfingenieur zur Durchführung der Begutachtung
siehe Punkt 4.2.
7. Angaben zum Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein
Ziff. 13(Höhe) : (neu festlegen)
Ziff. 33(Bemerkungen) (z.B.) : M. KUHN-PNEUMALIFT-ZUSATZ-
LUFTFEDERSYSTEM PL-FB-6(KENNZ.: 2B6-1; BALGDRUCK 2 BAR)*
8. Anlagen
0 Erläuterungen zum Nachtrag : 1 Seite
TÜV Kraftfahrt GmbHTeilegutachten Nr. 72TG0110-04
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Prüfgegenstand : FahrwerksänderungTyp : PL-FB-6 / PL-FB-8Antragsteller : Kuhn Auto Technik, 54492 Zeltingen-Rachtig
TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_FEDER.DOT-2.0-16.09.96 Seite 6Unternehmensgruppe Typprüfstelle Fahrzeuge/FahrzeugteileTÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
9. Schlußbescheinigung
Die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge entsprechen nach der Umrüstung - bei Beachtung dergenannten Auflagen/Hinweise - insoweit den heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Prüflaboratorium ist für das o.g. Prüfverfahren akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland, unter DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00010-96.
Der Inhaber des Teilegutachtens (Antragsteller) hat durch ein Audit (Zertifikat-Registrier-Nr. 95008) denNachweis erbracht, daß ein Qualitätssicherungssystem entsprechend Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZOunterhalten wird.
Dieses Teilegutachten umfaßt die Seiten 0 sowie 1 bis 7 - einschließlich aller unter Punkt 8 aufgelistetenAnlagen - und darf ohne schriftliche Genehmigung des Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigtwerden.
Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich auf die Umrüstung bezogene Vorschriften ändern oder wenn dieFahrzeuge Änderungen aufweisen, die die beschriebene Umrüstung beeinflussen.
Kopien haben nur Gültigkeit, wenn sie mit originalem Firmenstempel und Originalunterschrift desAntragstellers gekennzeichnet sind.
Die Angaben der Teilegutachten Nr. 72TG0110-00, 72TG0110-01, 72TG0110-02 und 72TG0110-03sind in diesem Teilegutachten (Zusammenfassung) enthalten.
25.09.2002fä/pc
Dipl.-Ing. Jürgen Fälker
TÜV Kraftfahrt GmbHTeilegutachten Nr. 72TG0110-04
Dateiname: 22TN0866.pdf
Prüfgegenstand : FahrwerksänderungTyp : PL-FB-6 / PL-FB-8Antragsteller : Kuhn Auto Technik, 54492 Zeltingen-Rachtig
TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit TL_FEDER.DOT-2.0-16.09.96 Seite 7Unternehmensgruppe Typprüfstelle Fahrzeuge/FahrzeugteileTÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Anlage 0Erläuterungen zum Nachtrag
Es wird berichtigt : --
Es wird geändert : --
Es wird hinzugefügt : Fahrzeugtyp Z
Es entfällt : --
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