uck 2010 ausgabe 08
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InhaltAmtlicher Teil- Bekanntmachungnach§39(3)BbgKVerfund§50(4)BbgKVerfüberdieNieder- schriftder12.SitzungdesHauptausschusses 2- Bekanntmachungnach§39(3)BbgKVerfund§50(4)BbgKVerfüberdieNieder- schriftder13.SitzungdesHauptausschusses 3- BekanntmachungderBeschlüssederOrtsbeirätenach§46Abs.5und§39 Abs.3BbgKVerf 5- SatzungfürdasFriedhofs-undBestattungswesenderGemeindeUckerland (Friedhofssatzung) 6- FriedhofsgebührensatzungderGemeindenUckerland 11
Nichtamtlicher Teil- Weihnachtsgrüße 15- EhechließungeninderGemeindeUckerland 16- StatistischeAngabenausderGemeindeUckerland 17- NotrufnummernfürdenGemeindebereich 17- HinweisaufdieWahldesOrtsbeiratesLübbenowam20.02.2011,Durchführung einereinzelnenNeuwahl 18- BildungeinerArbeitsgruppeEnergiekonzept 18- Politikeinmalanders–zweiunvergesslicheTageinBerlin 22- WindeignungsgebietMilow 23- GrundschuleUckerland 24- Kita„Grashüpfer“Jagow 24- Wohnungen/Immobilien 27- TrinkwasserqualitätimVersorgungsgebietdesNord-UckermärkischenWasser- undAbwasserverbandes(NUWA)–GemeindeUckerland 30- KirchlicheInformationen 31
2 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
Amtlicher Teil
Sitzungsdatum: 11.10.2010Tagungsort: Versammlungsraum im Verwaltungs-
gebäude der Gemeinde Uckerland,Lübbenow/Hauptstr.35,17337Ucker-land
Beginn: 15.00UhrEnde: 22.00Uhr
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit
DieVorsitzendedesHauptausschusses,FrauWernicke,eröffnetdieSitzung,stelltdieordnungsgemäßeLadung,dieAnwesenheitunddieBeschlussfähigkeitfest.
2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 25.08.2010
Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 25.08.2010wirdzugestimmt.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Fest-stellung der Tagesordnung
EsliegenkeineÄnderungsanträgevor.
4. Anfragen der Ausschussmitglieder
1) HerrMenke informiert,dassamEingangdesFest-platzesinTaschenbergeinBogenmitderAufschrift„FestplatzJagow“aufgestelltwerdensoll,umdiesenfürdieBürgersichtbarerzumachen.
2) FrauWernicketeiltmit,dassdemnächstinJagowanderBrückeeineBankmitfestemUntergrundaufge-stelltwird.
3) FrauFreuckfragtnach,obeineMöglichkeitbesteht,für die Öfen in der ehemaligen Naturschule in Ta-schenberg,inderzurzeiteineTauschbörsestattfindet,Holzbereitzustellen.
5. Informationen der Ausschussvorsitzenden
EsliegenkeineInformationenderAusschussvorsitzendenvor.
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung
1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 25.08.2010
Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der12. Sitzung des
- Hauptausschusses - Uckerland,den03.11.2010
DemnichtöffentlichenTeilderNiederschriftvom25.08.2010wirdzugestimmt.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
2. (BV-0081/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 1
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los1.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
3. (BV-0082/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 2
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los2.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
4. (BV-0083/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 3
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los3.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
5. (BV-0084/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 4
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los4.
3Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
6. (BV-0085/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 5
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los5.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
7. (BV-0086/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 6
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los6.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
8. (BV-0087/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 7
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los7.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
9. (BV-0088/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 8
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los8.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
10. Informationen der Ausschussvorsitzenden
DieAusschussvorsitzendehatkeineInformationen.
11. Anfragen Ausschussmitglieder
EsliegenkeineAnfragenvondenAusschussmitgliedernvor.
12. Schließung der Sitzung
DieVorsitzendedesHauptausschussesschließtdieSit-zungum15.30Uhr.
DieBeschlussvorlagenundInformationsvorlagenderöf-fentlichenSitzungdesHauptausschusseseinschließlichderdazugehörigenAnlagenundihreBegründungenkön-nenzudenSprechzeitenimHauptamt,(Zimmer15)derGemeindeUckerlandeingesehenwerden.
Uckerland,den24.11.2010
WernickeBürgermeisterin
Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der13. Sitzung des
- Hauptausschusses - Uckerland,den24.11.2010
Sitzungsdatum: 03.11.2010Tagungsort: Versammlungsraum im Verwaltungs-
gebäude der Gemeinde Uckerland,Lübbenow/Hauptstr. 35,17337Ucker-land
Beginn: 17.05UhrEnde: 17.37Uhr
anwesend: Frau ChristineWernicke, FrauAnne-KathrinKurth,HerrJosefMenke,HerrHans-Werner Brandau, Herr HerbertSchütt, Frau Silke Mandelkow, FrauHeidiHartig
entschuldigt: HerrHerbertHeinemann
unentschuldigt: -Verwaltungsvertreter: FrauCzarnowske-ProtokollantinzugelassenePersonen:keine
Tagesordnung Sondersitzung
I. öffentlicher Teil:
TOP Betreff VorlageNr.
01 EröffnungderSitzung,Feststellungderordnungsge-mäßenLadung,derAnwesenheitundderBeschluss-fähigkeit
02 Änderungsanträge zurTagesordnung und Feststel-lungderTagesordnung
4 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
II. Nicht öffentlicher Teil:
TOP Betreff VorlageNr.
01 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los1
02 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los2
03 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los3
04 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los4
05 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los5
06 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los6
07 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los7
08 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los8
09 SchließungderSitzung
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit
DieVorsitzendedesHauptausschusses,FrauWernicke,eröffnetdieSitzung,stelltdieordnungsgemäßeLadung,dieAnwesenheitunddieBeschlussfähigkeitfest.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Fest-stellung der Tagesordnung
EsliegenkeineÄnderungsanträgevor.
0108/10
0109/10
0110/10
0111/10
0112/10
0113/10
0114/10
0115/10
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung
FrauMandelkowundFrauHartignehmenab17.08UhranderHauptausschusssondersitzungteil.
FrauWernickeerläutertdenAblaufderAusschreibungdesStraßenwinterdienstes.Sieinformiert,dasssichniemandaufdieöffentlicheAusschreibungimAusschreibungsblatt„Brandenburg/Berlin“ und „bi“ gemeldet hat. DaraufhinwurdensiebenFirmenvonderGemeindeUckerlandange-schrieben,vondenendreiFirmenihreAngeboteabgege-benhaben.DieAngebotewurdedurchdasBau-undOrd-nungsamtaufLeistungsfähigkeit,FachlichkeitundZuver-lässigkeitgeprüft.DerHauptausschusshatam11.10.2010denZuschlagfüreinzelneBietererteilt.
BeieinerPrüfungderAngebotedurchdieBürgermeisterinergabsich,dassnichtallegefordertenUnterlageneinzelnerBietervorlagen.
InAbstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt wurdeeineNachfrist fürdieVervollständigung derUnterlageneingeräumt.VonzweiFirmenliegendieUnterlagenvor.
DieHauptausschussmitgliederdiskutierenüberdieZusam-mensetzungderGesamtkostenundderAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinterdienstesaufkommu-nalenStraßenundfassenfolgendeBeschlüsse:
1. (BV-0108/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010-2015, Los 1
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los1.
DerHauptausschusserteiltderFirmaStraßen-undWin-terdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 1(Wolfshagen,Ottenhagen,Amalienhof).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 7 0 0 0
02. (BV-0109/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010-2015, Los 2
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los2.
DerHauptausschusserteiltderFirmaStraßen-undWin-terdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 2(Hetzdorf,Gneisenau,Kleisthöhe,Schlepkow,Dolgen).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 7 0 0 0
5Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland
03. (BV-0110/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 3
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los3.DerHauptausschusserteiltderFirmaWinterdienst,Gar-ten-undLandschaftsbauDetektei&SicherheitsdienstEnri-coHuweausGüterbergdenZuschlagfürLos3(Güterberg,Fahrenholz,Lindhorst).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 6 0 1 0
04. (BV-0111/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 4
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieBürgermeisterinzubeauftragen,mitderFirmaCollierundderFirmaHuweeinBietergesprächzuführen,zwecksAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinterdienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los4(Wismar,Hans-felde).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 7 0 0 0
05. (BV-0112/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 5
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieBürgermeisterinzubeauftragen,mitderFirmaCollierundderFirmaHuweeinBietergesprächzuführen,zwecksAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los5(Milow,Wilsickow).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 7 0 0 0
06. (BV-0113/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 6
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los6.DerHauptausschusserteiltderFirmaWinterdienst,Garten-undLandschaftsbauDetektei&SicherheitsdienstEnricoHuweausGüterbergdenZuschlagfürLos6(Lübbenow).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 6 0 1 0
07. (BV-0114) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 7
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los7.
DerHauptausschusserteiltderFirmaStraßen-undWin-terdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 7(Trebenow,Bandelow,Werbelow,Nechlin).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 7 0 0 0
08. (BV-0115/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 8
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los8.
DerHauptausschusserteiltderFirmaStraßen-undWinter-dienstCollierausBrüssowdenZuschlagfürLos8(Jagow,Taschenberg,Kutzerow,Karlstein).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 7 0 0 0
09. Schließung der Sitzung
DieVorsitzendedesHauptausschussesschließtdieSit-zungum17.37Uhr.
DieBeschlussvorlagenundInformationsvorlagenderöf-fentlichenSitzungdesHauptausschusseseinschließlichderdazugehörigenAnlagenundihreBegründungenkön-nenzudenSprechzeitenimHauptamt,(Zimmer15)derGemeindeUckerlandeingesehenwerden.
Uckerland,den24.11.2010
WernickeBürgermeisterin
Folgende Ortsbeiräte haben getagt:OrtsbeiratHetzdorf Sitzungam: 26.10.2010OrtsbeiratTrebenow Sitzungam: 25.10.2010OrtsbeiratWilsickow Sitzungam: 25.10.2010OrtsbeiratWolfshagen Sitzungam: 25.10.2010
DieNiederschriften,BeschlussvorlagenundInformations-vorlagenderöffentlichenSitzungenderOrtsbeiräteein-schließlichderdazugehörigenAnlagenundBegründungenkönnenzudenSprechzeitenimHauptamt,(Zimmer15)derGemeindeUckerlandeingesehenwerden.
Uckerland,den24.11.10
WernickeBürgermeisterin
Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeirätenach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf
6 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
Aufgrunddes§3derKommunalverfassungdesLandesBrandenburg(BbgKVerf)vom18.12.2007(GVBl.IS.286)unddes§34desGesetzesüberdasLeichen-,Bestattungs-undFriedhofswesenimLandBrandenburg(Brandenbur-gischesBestattungsgesetz–BbgBestGvom07.11.2001(GVBI.IS.226)jeweilsinderzurzeitgeltendenFassunghatdieGemeindevertretunginihrerSitzungam28.10.2010folgendeSatzungfürdasFriedhofs-undBestattungswesen(Friedhofssatzung)beschlossen.
§ 1Geltungsbereich
1) DieseFriedhofssatzunggiltfürdiekommunalenFried-höfeinFahrenholz,Lindhorst,Güterberg,Jagow,Kut-zerow,Taschenberg,Schlepkow,Wolfshagensowiefür den in kommunaler Bewirtschaftung liegendenkirchlichenFriedhofinHetzdorfunddiekommunalenTrauerhalleninLübbenow,TrebenowundBandelow.
2) Auf den kommunalen Friedhöfen der GemeindeUckerland kann nur nach den Vorschriften dieserFriedhofssatzungbestattetwerden.
3) DieVerwaltungderFriedhöfeundihrerEinrichtungenobliegtderGemeindeUckerland.DieGemeindeführtdieentsprechendenRegisterundVerzeichnisse.
§ 2Friedhofszweck
1) DieFriedhöfeundTrauerhallensindöffentlicheEin-richtungen.
2) DieFriedhöfedienenderBestattungallerPersonen:a) diebeiihremAblebenihrenWohnsitzinder
GemeindeUckerlandbesaßen,b) einRechtaufBeisetzungineinerbestimmten
Grabstätte besaßen (Grabstelle ist durchBeisetzungeinesVerwandtenerstenGradesoderEhepartnersbereitsvorhanden),
c) beideneneineVerwandtschafterstenGradesmiteinerPersonvorlag,dieihrenWohnsitzinderGemeindeUckerlandhat.
3) DieBestattungandererPersonen,dienichteinederBedingungendes§2Abs.2erfüllen,kannzugelassenwerden.DiesbedarfeinesschriftlichenAntragsundderZustimmungderGemeindeUckerland.
4) DieFriedhöfestehenallenEinwohnernderGemeindeUckerlandingleichemUmfangunduntergleichenBe-dingungenmitallenihrenEinrichtungenzurVerfügungunddienenderErdbestattungsowiederBeisetzungvonUrnen.
§ 3Außerdienststellung und Entwidmung
1) DieFriedhöfeoderFriedhofsteilekönnenauswich-tigemöffentlichenGrundganzoder teilweiseaußerDienstgestelltoderentwidmetwerden.DasselbegiltentsprechendfüreinzelneGrabstätten.
2) Durch dieAußerdienststellungwird dieMöglichkeitweiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch dieEntwidmunggehtaußerdemdieEigenschaftalsRu-
Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Uckerland (Friedhofssatzung)
hestättederTotenverloren.JedeAußerdienststellungoderEntwidmungnachAbsatz1Satz1istöffentlichbekanntzumachen.
3) Im Falle der Entwidmung/Außerdienststellung sinddieindenGrabstellenBeigesetztenfürdierestlicheRuhezeitbzw.NutzungszeitaufKostenderGemeindeUckerlandinandereGrabstellenumzubetten.
4) SoweitdurcheineAußerdienststellungoderEntwid-mung das Recht auf weitere Beisetzungen in derGrabstelleerlischt,sinddemjeweiligenNutzungsbe-rechtigten für die restlicheNutzungszeit bei EintritteinesweiterenBestattungsfallesaufAntragandereGrabstellenzurVerfügungzustellen.
5) Alle Ersatzgrabstellen nach Absatz 3 und 4 sindvonderGemeindeUckerlandkostenfreiinähnlicherWeisewiedieaußerdienstgestelltenoderentwidme-tenGrabstellenherzurichten.DieErsatzgrabstellenwerdenGegenstanddesNutzungsrechts.
§ 4Öffnungszeiten
1) DasBetretenderFriedhöfederGemeindeUckerlandist imgesamtenJahrwährendderTaghelligkeitge-stattet.
2) Die Gemeinde Uckerland kann das Betreten allerFriedhöfe oder einzelner Friedhofsteile aus beson-deremAnlassvorübergehenduntersagen.
§ 5Verhalten auf den Friedhöfen
1) Die Friedhöfe sind Ruhestätten. Besucher und dieauf den Friedhöfen Beschäftigten haben sich derBedeutungundWürdediesesOrtesentsprechendzuverhalten.DenAnordnungenderGemeindeUcker-landundderMitarbeiterderGemeindeverwaltungistFolgezuleisten.
2) AufallenFriedhöfenistesinsbesonderenichtgestattet:a) dieWegemit Fahrzeugen allerArt, Kinder-
wagen und Rollstühle ausgenommen, zubefahren bzw. Fahrzeuge abzustellen.Aus-genommenvondieserRegelungsindFahr-zeuge Gewerbetreibender, die im RahmenihrerTätigkeit auf denFriedhöfen tätig sindsowieFahrzeugederGemeindeUckerland.DieBenutzungderWege ist nur in der be-stattungsfreien Zeit gestattet. Bestattungs-fahrzeugen istdieBenutzungderWegeaufdenFriedhöfenbiszurTrauerhalleunddasAbstellenderFahrzeugezumBe-undEntla-dengestattet;
b) die Friedhöfe und deren Einrichtungen undAnlagenzuverunreinigenoderzubeschädi-gen,Einfriedungen,HeckenundPflanzungenzuübersteigenoderzudurchbrechensowieRasenflächen, Grabstellen und Grabeinfas-sungenunberechtigtzubetretenoderzube-fahren;
c) Abfälle jeglicherArt und überschüssigeBo-
7Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland
den-undAbraummassenaußerhalbderda-fürbestimmtenStellenabzulagern;
d) Waren aller Art, insbesondere Kränze undBlumensowiegewerblicheDiensteanzubie-tenoderdiesbezüglichzuwerben;
e) Druckschriftenzuverteilen;f) an Sonn- und Feiertagen oderwährend ei-
nerBestattung,BeisetzungoderGedenkfeierstörendeArbeitenauszuführen;
g) zuspielen, zu lärmenundzu rauchenoderMusikwiedergabegerätezubetreibenoderzulagern;
h) TiereaufdemFriedhofsgeländemitzuführen,ausgenommensindBlindenhunde;
i) öffentliche Versammlungen und Aufzügedurchzuführen;
j) chemischeUnkrautvernichtungsmittelzuver-wenden;
k) Konservendosen, Flaschen, EinweckgläseroderanderederWürdedesOrtesnichtent-sprechendeGefäßeaufzustellenoderzula-gern;
l) Bäume,BlumenundPflanzenzubeschädi-genoderwiderrechtlichzuentfernen.
DieGemeindeUckerlandkannschriftlichAusnahmenzu-lassen,soweitsiemitdemZweckderFriedhöfeundderenOrdnungvereinbarsind.
3) WasserzapfstellensindnachGebrauchordnungsge-mäßzuschließen.Es istuntersagtdieWasserent-nahmezuanderenZweckenalszurGrabpflegezunutzen.
§ 6Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
1) Steinmetze,Bildhauer,GärtnerundBestatterdürfendiedemjeweiligenBerufsbildentsprechendegewerb-licheTätigkeitaufdemFriedhofausüben,wennsieübereineGewerbezulassungverfügen.
2) DieGewerbetreibendenundihreBedienstetenhabendieFriedhofssatzungunddiedazuergangenenRege-lungenzubeachten.SiehaftenfüralleSchäden,diesieoderihreBedienstetenimZusammenhangmitihrerTätigkeitaufdenFriedhöfenschuldhaftverursachen.
3) GewerblicheArbeitendürfennurwerktagsdurchge-führtwerden.ArbeitenwährendstattfindenderTrauer-feiern,Beisetzungenusw.sinduntersagt.DieGemein-deUckerlandkannVerlagerungenderArbeitszeitenzulassen.
4) DiefürdieArbeitenerforderlichenWerkzeugeundMa-terialiendürfenaufdenFriedhöfennurvorübergehendundnuranStellengelagertwerden,andenensienichthindern.BeiBeendigungoderbeiUnterbrechungderTätigkeitensinddieArbeits-undLagerplätzewiederindenfrüherenZustandzubringen.DieGewerbetrei-bendendürfenaufdenFriedhöfenkeinerleiAbraumlagern.
§ 7Anzeigepflicht und Bestattungszeit
1) JedeBestattung/BeisetzungistunverzüglichnachBe-urkundungdesSterbefallsdurchdasBestattungsun-ternehmenbeiderGemeindeUckerlandanzumelden.
MitderAnmeldungsinderforderlicheUnterlagen(u.a.Sterbeurkunde,Bestattungsschein,beiUrnenbeiset-zungendieEinäscherungsbescheinigung,Nachweisüberevtl.Nutzungsrechte)vorzulegen.
2) OrtundZeitpunktderBestattung/BeisetzungsowiedieNutzungderTrauerhallesindmitderGemeindeUckerlandabzustimmen.Bestattungen/BeisetzungendürfennuranWerktagenundnurdurchBestattungs-unternehmendurchgeführtwerden.DieFrist, inner-halb derer die Bestattung/Beisetzung durchgeführtwerden muss, richtet sich nach den gesetzlichenBestimmungen.
§ 8Beschaffenheit der Särge und Urnen
DieSärgemüssenfestgefügtundsoabgedichtetsein,dassjedesDurchsickernvonFeuchtigkeitausgeschlossenist.Särge,SargausstattungenundSargabdeckungendürfennichtausKunststoffodersonstigenunverrottbarenWerk-stoffen hergestellt sein bzw. umweltgefährdende LackeoderZusätzeenthalten.SowohlUrnenalsauchÜberurnen(Zierurnen)müssenausverrottbaremMaterialbzw.ausNa-turmaterialbestehen.AufAnforderungsindentsprechendeNachweisezuerbringen.
§ 9Gräberherstellung
1) Die Gräber werden vom jeweiligen Bestattungs-unternehmen ausgehoben und wieder verfüllt. An-pflanzungen,Einfassungen,Grabmaleu.ä.,diedasAushebenderGräberbehindern,sindvondenNut-zungsberechtigtenvorübergehendzuentfernen.Nut-zungsberechtigtederNachbargrabstellenhabeneinenotwendigevorübergehendeVeränderungauf ihrenGrabstellen zu dulden. In Ausnahmefällen könnensichdieAngehörigenumdasAushebendesGrabessowie dieBestellung vonTrägern selbst kümmern.Eine schriftlicheAusnahmegenehmigung erteilt dieGemeindeUckerland.
2) DieTiefedereinzelnenGräberbeträgt1,80m,vonderErdoberfläche (ohneGrabhügel) bis zurOberkantedesSargesmindestens0,90m, bis zurOberkantederUrnemindestens0,65m.
3) DieGräberfürErdbestattungenmüssenvoneinanderdurchmindestens0,50mstarkeErdwändegetrenntsein.
4) JederLeichnamsolleineigenesGrabhaben.FürKin-deruntereinemJahrkönnenAusnahmenzugelassenwerden.
§ 10Ruhezeit
1) DieRuhezeit fürErdbestattungenundfürUrnenbe-stattungenbeträgt20Jahre.
2) Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen eineGrabstättenichtwiederbelegtwerdendarf.DieRu-hezeit ist eineMindestfrist, die nicht unterschrittenwerdendarf.
§ 11Umbettungen und Ausgrabungen
1) DieRuhederTotendarfgrundsätzlichnichtgestörtwerden.
8 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
2) Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen undUrnenvorAblaufderRuhezeitensindnurzulässig,wenneinwichtigerGrundeineStörungderTotenruherechtfertigt.
3) AusgrabungenundUmbettungenvonLeichenbedür-fenderschriftlichenZustimmungdurchdieGemeindeUckerland und der Unteren Gesundheitsbehörde.Umbettungen von Leichen im Zeitraum von zweiWochenbiszusechsMonatennachderBeisetzungsindunzulässig,soferndieAusgrabungenoderUm-bettungennichtrichterlichangeordnetsind.
4) UmbettungenerfolgennuraufAntrag.Antragsberech-tigtbeiUmbettungenistnurderNutzungsberechtigteder jeweiligen Grabstätte. Für die Ausführung derAusgrabungundderUmbettungistvomAntragstellereinBestattungsunternehmenzubeauftragen.
5) DemAntrag auf Erteilung einer Genehmigung zurUmbettung istderNachweisbeizufügen,dasseineandereGrabstättezurVerfügungsteht.NacherfolgterUmbettungistdiesbestätigenzulassen.
6) DieKostenderAusgrabungundderUmbettungsowiedenErsatzvonSchäden,dieanbenachbartenGrab-stellenundAnlagenentstehen,hatderAntragstellerzu tragen.EineentsprechendeVerpflichtungserklä-rungistmitdemAntrageinzureichen.
7) DerAblaufderRuhezeitwirddurchdieUmbettungnichtunterbrochenodergehemmt.
8) Leichname oder Asche dürfen zu anderen als zuUmbettungszweckennuraufgrundbehördlicheroderrichterlicherAnordnungausgegrabenwerden.
9) Umbettungen aus einer Urnengemeinschaftsgrab-stättesindausgeschlossen.
§ 12Benutzung der Trauerhallen/Trauerfeier
1) DieTrauerhallenderGemeindeUckerlandstehenfürdieBeerdigungsfeierlichkeitenzurVerfügung.DieIn-anspruchnahmederTrauerhallefürdieAbhaltungvonTrauerfeiernistderGemeindeUckerlandzumelden.
2) DieNutzungderTrauerhalleistgebührenpflichtigundrichtetsichnachderFriedhofsgebührensatzung.
3) DieÜberführungdesSargesoderderUrneistvondenAngehörigendurcheinBestattungsunternehmenzuveranlassen.
4) SofernkeinegesundheitlichenodersonstigenBeden-kenbestehen,könnendieAngehörigendenVerstor-benensehen.DiesesistjedochmitdemBestattungs-unternehmenzuregeln.
Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vorBeginnderTrauerfeierendgültigzuschließen.
DieBenutzungderTrauerhallekannuntersagtwer-den,wennderVerstorbeneaneinermeldepflichtigenübertragbarenKrankheitgelittenhatoderBedenkenwegendesZustandesderLeichebestehen.
(5) Die Ausschmückung der Trauerhalle ist durch dieAngehörigenselbstdurchzuführenoderdem jewei-ligenBestattungsunternehmeninAuftragzugeben.DasselbegiltfürdieBeseitigungderAusschmückungunddieReinigungderTrauerhallevorundnachderTrauerfeier.
§ 13Allgemeine Vorschriften
1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der GemeindeUckerland.AnihnenkönnenRechtenurnachdieserSatzungerworbenwerden.
2) DieAnlagederGrabstättenerfolgtinAbstimmungmitderGemeindeUckerland.
3) Als bestehende Grabreihe gelten alle Grabreihen,diebereitsvorInkrafttretendieserSatzungangelegtwaren. Neue Grabreihen sind alle Grabreihen, dienachInkrafttretendieserSatzungangelegtwerden.
4) EinRechtsanspruchaufdenErwerbeinerbestimmtenGrabstellebestehtnicht.
5) EsbestehtkeinAnspruch,dassdieUmgebungderGrabstellen unverändert bleibt oder in einer be-stimmtenArtundWeisegestaltetwird.
§ 14Arten der Grabstätten
1) DieGrabstellenwerdenbeiEintrittdesSterbefalleszurNutzungübergeben,fallsnichtetwasanderesverfügtist.DerNutzungsanspruchbeziehtsichnuraufdieFlä-chederGrabstelle.EssindGebührenentsprechendderFriedhofsgebührensatzungzuentrichten.
2) DieGrabstättenwerdenunterschiedenin:a) WahlgrabstättenfürErdbestattungb) WahlgrabstättenfürUrnenc) anonymeUrnengemeinschaftsgrabstättend) Ehrengrabstätten
§ 15Wahlgrabstätten für Erdbestattung
1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestat-tungen,andenenaufAntrageinNutzungsrecht fürdie Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehenundderenLageimEinvernehmenmitdemErwerberbestimmtwird.
2) DasNutzungsrecht fürdiegesamteWahlgrabstättekann in der Regel wieder erworben werden. EinWiedererwerbistnuraufschriftlichenAntragzudenin diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen undzuden indiesemZeitpunkt fürdenErsterwerbdesNutzungsrechts geltenden Gebühren möglich. DieVerlängerungdesNutzungsrechtsistnuraufjeweilsvolle5Jahremöglich.EinAnspruchaufWiedererwerbbestehtnicht.
3) DasNutzungsrechtaneinerGrabstellederGemeindeUckerland erwirbt derAntragsteller oder derjenige,indessenAuftrageinerderFriedhöfederGemeindeUckerlandinAnspruchgenommenwird,unabhängigvonfamiliärenodererbrechtlichenVerhältnissen,fallsnichtetwasanderesbestimmtwird.DerNutzungsbe-rechtigteerhälteineUrkundeüberdieBenutzungderGrabstätte.
4) SchonbeiderVerleihungdesNutzungsrechtssollteder Erwerber für den Fall seines Ablebens einenNachfolgerimNutzungsrechtbestimmenundderGe-meindeUckerlandeineschriftlicheZustimmungser-
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klärungdesNachfolgersvorlegen.WirdbiszuseinemAblebenkeinederartigeRegelunggetroffen,gehtdasNutzungsrecht/dieNutzungsrechteinnachstehenderReihenfolgeauf dieAngehörigendes verstorbenenNutzungsberechtigtenüber:
a) auf den überlebenden Ehegatten bzw. aufdenPartnereineraufDauerangelegtennich-tehelichenLebensgemeinschaft,
b) aufdieKinder,c) aufdieEnkelkinder,d) aufdieEltern,e) aufdieGeschwister.
InnerhalbdereinzelnenGruppengehtdasNutzungs-rechtaufdenÄltestenüber.
5) EineNeuvergabedesNutzungsrechtsaneinerGrab-stelleisterforderlich,wenndurchdieBeisetzungdeszu Bestattenden auf einer vorhandenenGrabstelledessen,in§10vorgeschriebeneRuhezeit,durchdasbestehendeNutzungsrechtnichtmehrabgesichertist.DieRestdauerdesbestehendenNutzungsrechtswirddabeiangerechnet.
6) WirddasNutzungsrechtnachAbsatz5neuvergebenist der Gemeinde Uckerland die Urkunde über dieBenutzungderGrabstättevorzulegen,sodasseineUmschreibungerfolgenkann.
7) AusdemNutzungsrechtergebensichdiePflichtzurZahlung derGebühren nach derGebührensatzungunddiePflichtzurAnlage,UnterhaltungundPflegederGrabstellenentsprechenddieserSatzung.Wirddie Pflicht vernachlässigt oder grob verletzt, kanndas Nutzungsrecht ohne Entschädigung entzogenwerden.
8) DemNutzungsberechtigtenwirddasEndederNut-zungszeitindemJahrmitgeteilt,indemsieendet,un-abhängiginwelchemMonatdieNutzungszeitbegann.
9) Wahlgrabstättenwerdenvergebenals:a) einstellige Wahlgrabstätte mit einer Größe
von1,50mx2,50m,b) zweistelligeWahlgrabstättemiteinerGröße
von3,00mx2,50m.
10) Je Wahlgrabstätte für Erdbestattungen können zueiner Sargbestattung noch zwei Urnen beigesetztwerdenoderdieBestattungeinesKindesuntereinemJahrerfolgen.
11) Eine Bestattung auf einer bestehenden Grabstättedarfnurerfolgen,wenndieRuhezeitdeszuBestat-tendendieverbleibendeNutzungszeitnichtübersteigtoder das Nutzungsrecht mindestens für die DauerderRuhezeit fürdiegesamteWahlgrabstättehinzuerworbenwird.
§ 16Wahlgrabstätten für Urnen
1) Urnendürfenbeigesetztwerdenin:a) Urnenwahlgrabstätten,b) WahlgrabstättenfürErdbestattungengem.§15,c) Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten
gem.§17.
2) Urnenwahlgrabstätten sind für UrnenbestattungenbestimmteGrabstätten,andeneneinNutzungsrechtfürdieDauervon20Jahren(Nutzungszeit)verliehen
undderenLagegleichzeitigimBenehmenmitdemEr-werberfestgelegtwird.AufeinerUrnenwahlgrabstättekönnenunterBeachtungderRuhe-undNutzungszeit4Urnenbeigesetztwerden.DieAbmessungfürUr-nenwahlgrabstättenbeträgt1,00mx1,00m.SoweitsichnichtausderFriedhofssatzungetwasanderesergibt,geltendieVorschriften fürdieWahlgrabstät-ten fürErdbestattungen entsprechend auch für dieUrnenwahlgrabstätten.
§ 17Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten
1) DieanonymenUrnengemeinschaftsgrabstättenwer-denaufallenFriedhöfenausgewiesen.
2) DieBestattungkannunterTeilnahmederTrauerndenerfolgen.EinevorherigeTrauerfeieristmöglich.
3) Beisetzungen werden in Urnengemeinschaftsgrab-stätten auf besonderenGrabfeldern ohneGrabzei-chen vorgenommen. Ein Nutzungsrecht wird nichtverliehen.EineAusbettungistnichtstatthaft.
4) DieGestaltungundPflegeerfolgtdurchdieGemein-deverwaltung.
DasNiederlegenvonGebindenundBlumendarfnurandendafürvorgesehenenStellenerfolgen(vordemGedenksteinodereinerGedenktafel).
5) DasBetretenderRasenflächen(Bestattungsfläche)istnichtgestattet.
§ 18Ehrengrabstätten
Die Zuerkennung,Anlage undUnterhaltung von Ehren-grabstätten(einzelnoderingeschlossenenFeldern)obliegtausschließlichderGemeindeUckerland.
§ 19Gestaltung, Herrichtung und Pflege
1) AlleGrabstättenmüssenvondenNutzungsberech-tigten/VerfügungsberechtigtenineinerdemFriedhofwürdigenWeise dauernd gärtnerisch gestaltet undunterhaltenwerden.Diesgilt entsprechend fürdenGrabschmuck.InnerhalbvonsechsMontennachderBeisetzungistdieGrabstättewürdigherzurichten.
2) FürdieHerrichtungundInstandhaltungistderjewei-ligeNutzungsberechtigtebzw.Verfügungsberechtigteverantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit demAblaufderRuhezeitoderdesNutzungsrechts.
3) DieBepflanzungderGrabstättenhatsozuerfolgen,dass benachbarte Grabstätten im Aussehen nichtbeeinträchtigtwerden.
4) DieGestaltungderGräberistdemGesamtcharakterderFriedhöfeundderunmittelbarenUmgebungsoanzupassen,dassderFriedhofszweckundderZweckdieserSatzungsowiedieWürdederFriedhöfege-wahrtwerden.
5) DieGestaltungderGräbergeschiehtinFormflacherPflanzbeete.VerwelkteBlumen,ReisigundKränzesindvomNutzungsberechtigtenandenvorhandenenAbraumstellenabzulegen.
6) Die Abfälle sind nach kompostierbaren und nichtkompostierbarenAbfällenzutrennen.Nichtkompos-
10 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
tierbareAbfälle sind vom Friedhof eigenständig zu ent-fernen.
7) DasBetonierenderGrabfläche,HerrichtenvonGruf-tenunddieAufstellungvonMetalleinfassungensindnichtgestattet.
8) AufEinzel-WahlgrabstättenkönnenGrabmalesoauf-gestelltwerden,dassdasGrabmalmiteinerGrößederGrabstättevon1,50mx2,50mabschließt.
9) Grabmale sind auf Doppel-Wahlgrabstätten mittigaufzustellen.DieAbmessungfürGrabeinfassungenbeträgthierbei3,00mx2,50m.
10) Grabeinfassungen dürfen nur aus Kunststein oderNatursteinbestehen,dürfeneineStärkevon0,20mnichtüberschreiten.
11) Beton-PflastersteinealsAbgrenzungvonGrabstättensinduntersagt.
12) Anlagen,diegegendieseSatzungverstoßen,werdenaufKostendesNutzungsberechtigten/Verfügungsbe-rechtigenbeseitigt.
§ 20Einebnung
1) GrabmaledürfenvorAblaufderRuhezeitoderdesNutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zu-stimmung durch die Gemeinde Uckerland von derGrabstätteentferntwerden.
2) BeiAblaufdesNutzungsrechts istderNutzungsbe-rechtigte verpflichtet, die Grabstelle zu beräumen(Entfernung und Entsorgung des Grabsteines mitFundament und wenn vorhanden Entfernung undEntsorgungderEinfassungmitFundamentsowiedergesamtenBepflanzungunddesHügels).Geschiehtdiesnicht innerhalbvonsechsMonaten,erfolgtdieBeräumungaufVeranlassungderGemeindeUcker-land,wobeidieKostendemNutzungsberechtigten/Verfügungsberechtigtenauferlegtwerden.
§ 21Vernachlässigung der Grabpflege
Wird eineGrabstelle nicht ordnungsgemäß hergerichtetodergepflegt,sohatderNutzungsberechtigteaufschrift-licheAufforderungderGemeindeUckerlanddieGrabstelleinnerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenenFristdieseinOrdnungzubringenbzw.herzurichten.IstderNutzungsberechtigte/Verfügungsberechtigtenichtbekanntodernichtzuermitteln,genügteineöffentlicheBekannt-machung.WirdderAufforderungnichtgefolgt, kanndieGrabstelle auf Veranlassung der Gemeinde Uckerlandberäumtundeingeebnetwerden.
§ 22Grabmale
1) GrabmalesindGrabsteine,dieäußerlichdieGrab-stättenkennzeichnen.SiemüsseninihrerGestaltung,BearbeitungundAnpassungderVerwirklichungdesFriedhofszweckesdienen.
2) Grabmalesindgemäߧ19Abs.9und10aufzustellen.AufdievomBundesinnungsverbanddesDeutschenSteinmetz-,Stein-undHolzbildhauerhandwerksauf-gestelltenVersetzrichtlinienfürGrabmalewirdhinge-wiesen.
3) ZurHerstellungundAufstellungvonGrabmalen,ein-schließlichderEinfassungen,sindnurzugelasseneSteinmetze,Stein-oderHolzbildhauerberechtigt.
4) DieGrabmalesindnachdenallgemeinanerkanntenRegelndesHandwerkssozufundamentierenundzubefestigen, dass sie dauernd standsicher sind undauchbeimÖffnenbenachbarterGräbernichtumstür-zenodersichsenkenkönnen.
5) GrabmalesindvomNutzungsberechtigtendauerndimverkehrssicherenZustandzuhalten,d.h.zuüberprü-fenoderüberprüfenzulassen.
6) DerNutzungsberechtigteistverpflichtet,unverzüglichdieerforderlichenMaßnahmenzutreffen,wenndieStandsicherheiteinesGrabmalesgefährdeterscheint.
7) DieGemeindeUckerlandistverpflichtet,jährlichalleGrabmaleaufdengemeindeeigenenFriedhöfenaufStandsicherheitzuüberprüfen.DieNutzungsberech-tigtenwerdenaufdieGefahrenaufmerksamgemacht,welchevonunbefestigtenGrabmalenausgehenkön-nenunderhalteneineFristzurBefestigungderGrab-male.
8) BeiVerstoßgegendieseBestimmungenistdieGe-meindeUckerland berechtigt, nach erfolgloserAuf-forderungzurBehebungderMängelundnachAblaufeinerFristvon14Tagen,erforderlicheMaßnahmeneinzuleiten.DieKostenhierfürträgtderNutzungsbe-rechtigte.
9) Bei Gefahr im Verzug (Grabmale die umzustürzendrohenoderwesentlicheZeichenderZerstörungauf-weisen)werdendurchdieGemeindeUckerlandaufKosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaß-nahmen (UmlegenvonGrabmalen)getroffen.DemNutzungsberechtigtenwirddiesbekanntgemacht.
10) DieNutzungsberechtigtenhaftenfürjedenschuldhaftverursachtenSchaden,deranderenPersonendurchUmfallenderGrabmaleoderdurchUmstürzenvonTeilendieserentsteht.
§ 23Alte Rechte
BeiGrabstätten,überwelchedieGemeindeUckerlandbeiIn-Kraft-TretendieserSatzungbereitsverfügthat,richtensichdieNutzungszeitenunddieGestaltungnachdenbis-herigenVorschriften.
§ 24Haftung
Die Gemeinde Uckerland haftet nicht für Schäden, diedurchnicht satzungsgemäßeBenutzungderFriedhöfe,dessenAnlagenoderEinrichtungendurchdrittePersonenoderdurchTiereentstehen.IhrobliegenkeinebesonderenObhut- und Überwachungspflichten. Im Übrigen haftetdie Gemeinde Uckerland nur bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit.DieVorschriftenüberAmtshaftungbleibenunberührt.
§ 25Gebühren
FürdieBenutzungderFriedhöfederGemeindeUckerlandsowiedieNutzungderenEinrichtungenundTrauerhallensinddieGebührennachderjeweilsgeltendenFriedhofs-gebührensatzungzuentrichten.
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§ 26Ordnungswidrigkeiten
1) WervorsätzlichoderfahrlässiggegeneineVorschriftdieserSatzungüber:
a) Ordnungnachden§§4–6,b) Bestattungnachden§§7–11,c) Trauerhallen/Trauerfeiernnach§12,d) Grabstätten/Grabmahlenachden§§13–22
verstößt,kannaufderGrundlagedesGesetzesüberOrdnungswidrigkeiten(OwiG)inderjeweilsgeltendenFassungbestraftwerden.
2) OrdnungswidrigkeitennachdieserSatzung könnenmiteinerGeldbußebiszurHöhedesin§17Abs.1desGesetzesüberOrdnungswidrigkeiteninderFassungderBekanntmachungvom19.Februar1987(BGBII
S.602)inderjeweilsgeltendenFassungbestimmtenBetragesgeahndetwerden.ZuständigeVerwaltungs-behördeimSinnedes§36Abs.1Nr.1desGesetzesüberOrdnungswidrigkeitenistdieBürgermeisterinderGemeindeUckerlandalsörtlicheOrdnungsbehörde.
§ 27In-Kraft-Treten
DieseSatzungtrittam01.01.2011inKraft.
Uckerland,den17.11.2010
WernickeBürgermeisterin
Präambel
AufderGrundlagedes§3derKommunalverfassungdesLandesBrandenburg(BbgKVerf)vom18.12.2007(GVBl.I,S. 286)undder§§1und2desKommunalabgabenge-setzesfürdasLandBrandenburg(KAG)inderFassungderBekanntmachungvom31.03.2004(GVBl.I,S.174)inderjeweilszurzeitgeltendenFassunghatdieGemeinde-vertretungderGemeindeUckerlandaufderSitzungam28.10.2010folgendeSatzungbeschlossen:
§ 1Gebührenpflicht
1) DieGemeindeUckerlanderhebtgemäߧ25Fried-hofssatzungfürdieBenutzungderEinrichtungenundAnlagenihrerGemeindefriedhöfesowiefürLeistungenimRahmenderFriedhofsverwaltungGebühren.
2) GebührenmaßstabistdiejeweiligeArtundMengederInanspruchnahme der Einrichtungen, Anlagen undLeistungen.
§ 2Gebührenschuldner
1) Gebührenschuldner sind die BestattungspflichtigennachderFestlegungimBrandenburgischenBestat-tungsgesetzinseinerjeweilsgültigenFassung.NebendenBestattungspflichtigensinddieAntragstellervonLeistungennachdieserSatzungGebührenschuldner.
2) MehrereGebührenschuldnerfürdieselbeSchuldhaf-tenalsGesamtschuldner
§ 3Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
1) DieGebühr entstehtmit der InanspruchnahmederLeistung,beiantragsabhängigenLeistungenmitderAntragstellung.
2) DieGebührenwerdeneinenMonatnachBekanntga-bedesGebührenbescheidesfällig.
3) AlleGebührenwerdenfürdiegesamteNutzungsdau-erimvorauserhoben.
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Uckerland
§ 4Gebührenhöhe
1) DieGebührfürdieNutzungszeitvon20Jahrenbeträgtfürein:
Einzelwahlgrab 265,00eDoppelwahlgrab 530,00eUrnenwahlgrab 70,00eUrnengrabinder 185,00EanonymenUrnen-gemeinschafts-grabstätte
2) FürdieVerlängerungdesNutzungsrechteswirdan-teiligfürdieJahredieGebührnachAbs.1errechnet.
3) ImFallederBeisetzungeinerUrneineinembelegtenGrab,vermindertsichdieGrabstättengebührdesbe-legtenGrabesnachAbs.1umdienochverbleibendeNutzungszeitdesbelegtenGrabes.
4) FürbereitsbestehendeNutzungsrechtebei Inkraft-tretendieserSatzungwirdproEinzelwahlgrabbzw.Urnenwahlgrab eine anteiligeGebühr in Höhe vonjährlich5,65efürdierestlicheaufvolleJahreaufzu-rundendeNutzungszeitberechnet.BeimDoppelwahl-grabwirddieGebührenhöhenachSatz1aufjährlich11,30efestgelegt.
§ 5Nutzung der Trauerhalle
FürdieNutzungderTrauerhallenwirdjeBenutzungeineGebührvon30,00eerhoben.
§ 6Inkrafttreten
DieSatzungtrittam01.01.2011inKraft.
Uckerland,den17.11.2010
WernickeBürgermeisterin
Ende Amtlicher Teil
12 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
Nichtamtlicher Teil
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Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mitdenOrtsteilenFahrenholz,Güterberg,Hetzdorf,Jagow,Lübbenow,Milow,Nechlin,Trebenow,Wilsickow,Wismar,Wolfshagen
Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:GemeindeUckerland,DieBürgermeisterin,Lübbenow,Hauptstraße35,17337Uckerland,Tel.:(039745)8610,Fax:(039745)86155
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alleJahrewieder.WeihnachtenisteineZeitderBesinnung,inderwirFreundetreffenunddieWinterabendemitderFamilieverbringen.MankommtzurRuhe,dieHektikunseresAlltagsweichtderangenehmenRuhedieserweihnachtlichenTage.WirhabenZeit,unsandiezurücklie-gendenMomentezuerinnernundKraftzuschöpfenfürdasneueJahr.
EinbesondererSchwerpunktwarindiesemJahrverstärktderAufbauunddieWeiterentwicklungderJugendfeuerwehrmitderzeit69Kindernund Jugendlichen und einer stetig steigenden Mitgliederzahl. Dankvieler Sponsoren konnten Uniformen und Schuhe gekauft werden.HöhepunktefürdiejungenFeuerwehrleutewardieTeilnahmeamFeu-erwehrausscheidderGemeindeUckerland,derAktionstag„FeuerwehrundDemokratie“undder1.NachtausscheidderFeuerwehr.InderGemeindeUckerlandgibtes11Ortswehrenmit186Mitgliedern.DieOrtswehrBandelowerhielteinneuesLöschfahrzeugunddieOrts-wehrGüterbergeinFeuerwehrauto. ImJahr2010wurden imFeuer-wehrgebäudeLübbenowUmbaumaßnahmenendlichdurchgeführt,sodassauchdieseKameradenbessereBedingungenhaben.
An der Grundschule Uckerland wurden während der SommerferienmehrereRäumerenoviert,soauchdasLehrerzimmerunddasBüroderSchulleiterin.ZurVerbesserungderBedingungenfürdieSchülerinnen,SchülerundLehrerinnenwurdenfürdieKlassenräumeneueRegaleangeschafft.ZurFreudederErzieherinnenundderKindererhieltdieKita„Regenbogen“eineneueWickelkommode,TischundStühle.InderKita„Uckerlandspatzen“erfolgteneinumfangreicherUmbaudesEin-gangsbereichesundderEinbauneuerGarderobenundTüren.DieKitaerhieltaucheineneueKüchenzeile.DieKinderderKitaJagowkonntensichüberneueStühleundeinFedertierfürdenSpielplatzfreuen.DieWolfshagenerKindererhieltenfürihrenSpielplatzeineneueRutsche.ImSportlerheimLübbenowwurdendieElektroanlageundÖfenerneu-ert.MitdenPlanungenderBaumaßnahmeamSpeicherWolfshagenunddemDorfgemeinschaftshausGneisenauwurdebegonnen.AndenStraßeninHansfeldeundnachRosenthal,sowieinWilsickow,BandelowundTaschenberg,wurdendurchdieGemeindearbeiterReparaturar-beitendurchgeführt.ImnächstenJahrsolldieStraßeGüterbergnachCarolinenthalgebautwerden.
AuchindiesemJahrhabenvieleBürgersichfürdieBelangederGe-meindeeingesetzt–obinderGemeindevertretung,Ortsbeirat,inVer-einenundVerbänden,Gruppen,imwirtschaftlichenBereichoderaufganzpersönlicheWeise. IchmöchteIhnendafürbesondersdanken.MeinbesondererDankgiltindiesemJahralldenen,diedas7.Krei-serntedankfestam18.09.2010inWismarsofleißigvorbereitethabenundfürseinGelingenaufdemFestplatzbeigetragenhaben.EinDankgehtauchanalleMitgliederderFreiwilligenFeuerwehrderGemeindeUckerlandfürdenimJahr2010gezeigtenEinsatz.BedankenmöchteichmichauchbeiallenMitgliedernderWahlvorständeunddesWahl-ausschusseszurLandratswahlundganzbesondersmöchteichmichbeiallenSponsorenbedanken,diedurchihreUnterstützungerstvieleMaßnahmeninderGemeindeermöglichthaben.
ZumJahresausklangmöchteichIhnendiebestenWünscheüberbrin-gen.SchöneFeiertage,vieleMußestunden,BesinnungaufdiewirklichwichtigenDingeundvielleichtschonwiedervieleneueIdeenfürdaskommendeJahrwünschtIhnen
Ihre Christine WernickeBürgermeisterin
Liebe Einwohnerinnen und Einwohnerder Gemeinde Uckerland, werte Gäste,
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IndiesemJahrgabes15Anmeldungen.13Ehepaareund1LebenspartnerschafthabensichdasJa-Wortgegeben,davon11inderKircheWolfshagenunddreiimVerwaltungs-gebäudeLübbenow.EinEhepaarliessichinRatteytrauen.
UnserePaare kamennicht nur ausUckerland, sondernauch aus Frankfurt amMain, Stralsund, Kiel, Zernikow,LudwigshafenamRheinundPrenzlau.EswarenauchindiesemJahrwiederbewegendeMomente.
Für jedeseinzelnePaarwareseinunvergesslichesEr-lebnis.DieBildersprechenfürsich.Hiereinigevonihnen.
FürdasJahr2011gibtesvierfeststehendeHochzeitster-mineundzahlreicheNachfragen.JedeseinzelnePaaristherzlichwillkommen.
Eheschließungen in der Gemeinde Uckerland
Nina u. Stefan Bengelsdorf aus Ludwigshafen am Rhein
Anke u. Marcus Schmidtaus Bandelow
Monique u. Christoph Wisse aus Güterberg
Christina u. Enrico Mathwigaus Gneisenau
Peggy u. Jan Mielnickaus Fahrenholz
Patricia u. Guido Höppner aus Prenzlau Stephanie u. Ronny Hennig aus Werbelow
Gabriele Martmann u. Bettina Offer aus Frankfurt am Main
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Gesine u. Martin Gäde aus Zernikow Ina u. Martin Renner aus Kiel
DasEinwohnermeldeamtderGemeindeUckerlandkonnteimJahr201020Geburten (7Mädchenund13Jungen)verzeichnen. ImGegensatzdazuwurden29Sterbefälleregistriert.
Die ältesteBürgerin derGemeindeUckerland ist Frau Frieda Wilke aus Taschenberg mit 101 JahrenundderältesteBürgeristHerr Wilfried Körnig aus Jagow mit 93 Jahren. Den 97. Geburtstag feierte in diesem JahrFrauErnaMaczeyzickausMilow.FrauWally DöringausMilowfeierteihren95.GeburtstagundFrauLuise Schin-kelausKutzerowihren94.Geburtstag.92JahrealtwurdeFrauErna KranzausGneisenau.FrauBetty HahnausSchlepkow,FrauHildegard AchselausWilsickow,FrauElisabeth ScheibnerausUhlenhofsowieWaltraud KullikausWolfshagenwurden90Jahrealt.
Weiterhinbegingen4Bürgerinnenund2Bürgerden89.Geburtstag,88Jahrealtwurden9Bürgerinnenund1Bür-ger.5Bürgerinnenfeiertenden87.Geburtstag.7Bürge-rinnenund3Bürgerwurden86Jahrealtund7Bürgerinnenund1Bürgerfeiertenden85.Geburtstag.
Allen Jubilaren nochmals unsere herzlichsten Glück-wünsche sowie Gesundheit und Schaffenskraft für
das neue Jahr.
Statistische Angaben aus derGemeinde Uckerland
FolgendeNotrufnummerngeltenfürdenGemein-debereich:
Bei Bränden, Katastrophen, Unfällen oder son-stige Hilferufe
LeistellePrenzlau: 03334/30480PolizeiwachePrenzlau: 03984/350
Bereitschaftsdienst bei Problemen mit Wasser/Abwasser
StadtwerkePrenzlau: 03984/8530 03984/853222 01723029283
Störungen der Erdgasversorgung:
EntstörungsdienstderOMG: 01804551111EntstörungsdienstStromstörungen: 01801155533
Staßenwinterdienst
Landes-undBundesstraßen 03984/835501
Notruf für den Gemeindebereich
18 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
Gemäߧ54und§84Abs.3BbgKWahlGwurdederOrts-beiratLübbenowvonderBürgermeisterin,FrauWernicke,aufgelöst.EsisteineNeuwahldurchzuführen.
WahlterminDieWahldesOrtsbeiratesLübbenowfindetamSonntag,den20.Februar2011inderZeitvon8.00bis18.00Uhrstatt.
Aufforderung zur Einreichung von WahlvorschlägenEs sind insgesamt drei Mitglieder des Ortsbeirates zuwählen.
WahlgebietfürdieWahlzumOrtsbeiratdesOrtsteilsLüb-benow ist das Gebiet dieses Ortsteils. DasWahlgebietbildeteinenWahlkreis.WahlvorschlägekönnenvonParteien,politischenVereini-gungen,WählergruppenundEinzelbewerberneingereichtwerden. Daneben können Parteien, politische Vereini-gungenundWählergruppenauchgemeinsameinenWahl-vorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfensichjedochnuraneinerListenvereinigungbeteiligen;dieBeteiligunganeinerListenvereinigungschließteinenei-
Hinweis auf die Wahl des Ortsbeirates Lübbenow am 20.02.2011Durchführung einer einzelnen Neuwahl
genständigenWahlvorschlagfürdieselbeWahlaus.
DieWahlvorschlägesolltenmöglichst frühzeitigeingerei-chtwerden.SiemüssenspätestensbiszumDonnerstag, den 13. Januar 2011, 12.00 Uhr, beiderWahlleiterin der Gemeinde Uckerland,Lübbenow/Hauptstraße35,17337Uckerlandschriftlicheingereichtwerden.
JederWahlvorschlagmussmindestens einenBewerberunddarfhöchstensvierBewerberenthalten.
DieWahlvorschlägesindvomErfordernisvonUnterstüt-zungsunterschriftenbefreit.AnsonstengeltenfürdieBe-werbungdiegleichenVorschriftenwiebeidenKommunal-wahlenam28.09.2008.
DerWahlausschussbeschließtam18.01.2011 inöffent-licherSitzungüberdieZulassungderWahlvorschläge.
DiefürdieEinreichungvonWahlvorschlägenerforderlichenVordruckekönnenbeimirangefordertwerden.
Uckerland,den24.11.2010Beye
Wahlleiterin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerlandhat beschlossen, eineArbeitsgruppe zu bilden, dieeinEnergiekonzept fürdieGemeindeUckerlander-arbeitensoll.WirwürdenunsüberdieMitarbeitvonEinwohnerinnenundEinwohnernderGemeindeUckerland indieserArbeitsgruppefreuen.AlleinteressiertenEinwohnerinnenundEinwohnerderGemeindeUckerlandkönnen,sichinderVerwaltungder Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße35, 17337 Uckerland bei Frau Beye melden (Tele-fon: 039745/86120, E-Mail: gemeinde-uckerland@t-online.de oder an der 1. Sitzung der zu bildendenArbeitsgruppeam18.01.2011um19.00UhrimDorf-gemeinschaftshausLübbenowteilnehmen.
WernickeBürgermeisterin
Bildung einer Arbeitsgruppe Energiekonzept
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Am18.und19.November2010unternahmen48Einwoh-nerausUckerlandundUmgebungeinepolitischeReiseindieHauptstadtBerlin.AufAnregungderBundestagsab-geordnetenSabineStüber–dieLinkeausUM/Barnim–organisiertedasBundespresseamtderBundesregierungeineindruckvollesundnachhaltigesProgramm.Am18.11.trafenwir gegen 10.00Uhr beimBundespresseamt einundwurdenvonderBetreuerinUrsulaSchubertherzlichbegrüßt.Anschließendwurdeder1.TeilderStadtrundfahrtunternommen,dersichinsbesondereanpolitischenundhistorischen Stätten und Bauten im Westteil der Stadtorientierte. Es war schon sehr beeindruckend, das Re-gierungsgelände zu umfahren, vorbei amAmtssitz desBundespräsidentenSchlossBellevuebishinzumSchlossScharlottenburg.AuchdieBauten,dienachdem2.Welt-kriegimWestteilderStadtentstandensind,wurdenvonunsererBetreuerininanschaulicherWeiseerklärt.Um13.30UhrfandenwirunszumSicherheitschekamBun-destagsgebäude/Reichstagein.Eswarschonzumerken,dasskurzvorhervomInnenministereineTerrorwarnungabgegeben wurde. Problemlos konnten wir jedoch denPlenarsaal betreten und Platz auf den Besucherreiheneinnehmen.VoneinemHerrndesBesucherdiensteser-hielten wir anschauliche und tiefgründige Informationenüber die Sitzordnung des Regierungskabinetts und derFraktionen imParlament, über dieAufgaben undArbeitdes Parlaments, über die Entstehungsgeschichte sowiedessenUmbauzumdeutschenBundestag.Anschließend hatten wir ein Gespräch mit Frau StüberMdB, sie informierte unsüber ihreArbeit undpolitischeTätigkeitinderFraktionderLinkenundüberihreTätigkeitim Umwelt- und Petitionsausschuss. Dabei konnten wirentnehmen,dassesnichtsoeinfachisteigeneIdeenbzw.Vorschläge in denAusschüssen durchzusetzen, da vonvornhereindiejeweiligenMehrheitenschonfeststehen.Höhepunktdes1.TageswardanndieBesichtigungderGlaskuppelzumDachdesBundestages.Vonobenhattenwir eine beeindruckende Sicht auf das Lichtermeer derHauptstadt.Gut ausgeruht und gestärkt in einem Hotel in Neuköln
Politik einmal anders – zwei unvergessliche Tage in Berlin.
wurdedasBesucherprogrammam2.Tagmiteinem In-formationsgespräch im Bundesministerium für Umwelt-,NaturschutzundReaktorsicherheitfortgesetzt.Nacheinemeinführenden Vortrag durch einen Mitarbeiter des Mini-steriums stellten einige Mitglieder unserer ReisegruppekritischeFragenundäußertenihrenUnmutüberdienichtschlüssigeundnachvollziehbareStrategiederVerlänge-rungderLaufzeitenderAtomkraftwerkeundinsbesonderederEntlagerungdesAtommülls.VertieftwurdedasbisherWahrgenommeneüberdasalteundneueBerlindurchdenBesuchdesMärkischenMuseums.Der2.TeilderStadtrundfahrtinBerlinwurdenacheinemgemeisamen Mittagsessen begonnen. Diesmal war derOstteilderStadt–insbesondereseinevielenhistorischenViertel,BautenundSehenswürdigkeitenZielederinteres-santenRundfahrt.DieEastSideGallery(1,5kmBerlinerMauer) gestaltet durch internationaleKünstler, brachtenuns ein Stück des ehemals geteilten Berlins wieder inErinnerung. Unsere Betreuerin zeigte uns dann solcheBesuchermagneten wie den Gendamenmarkt, das Bran-denburgerTor,Nikolaiviertel,Alexanderplatz,Museumsinseluvam.AuchhiererklärtesieanschaulichdenhistorischenHintergrund,die jetzigeFunktionundBedeutungderSe-henswürdigkeiten.VieleskonntenwiraufdenerstenBlickkaumwiedererkennen,daBerlineinegroßeBaustelleist.Fürunswarwichtigzuentnehmen,dassnachdenerstenJahrendesAbrissesnundochmehrEinsichtentstandenist,historischEntstandenes–auchausZeitenderehemaligenDDRzuerhalten.NacheinerabschließendenFahrtumdenPotsdamerPlatzunddenGangdurchdieArkadenendetederBerlinBesuchmitunsererHeimfahrt.EingroßesDankeschöngiltdenInitiatorenderReiseFrauStüber,Bundestagsabgeordnete,FrauH.Hartig,Mitarbei-terin der Bundestagsabgeordneten, Frau Schubert vomBPAundH-W.Brandau,OrtsvorstehervonMilow.Das rundum Sorglospaket ermöglichte eine uns ange-nehme und tiefe Eindrücke hinterlassene Reise in dieBundeshauptstadt.
H.W. Brandau
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inderGemeindeUckerlandgibtesbereitsvieleWindkraft-anlagen.Aufgrundder territorialenund infrastrukturellenGegebenheitensollenweitereAnlagenerrichtetwerden.DiesführtzuvielenunterschiedlichenStandpunktenundDiskussioneninunsererGemeinde.DeshalbmöchtenwirSieüberdengegenwärtigenStandinformieren:
Vom18.06.bis29.06.2007fandeineBürgerbefragungzurErweiterungdesWindfeldesMilowundzurNeuausweisungeinesWindfeldesBandelow/Jagowstatt.DieBürgerstimmtenwiefolgtab:
SindSiefüreineErweiterungdesWindeignungsgebietesMilow?
Abstimmungsberechtigt laut Abstim-mungsverzeichnis
2.856Personen
Teilgenommen an der Abstimmunghaben
759Personen
UngültigeStimmzettel 3GültigeStimmeninsgesamt: 756VondengültigenStimmenlautenauf„ja“:
313
VondengültigenStimmenlautenauf„nein“:
443
SindSiefürdieAusweisungeinesneuenWindeignungs-gebietesBandelow/Jagow?
Abstimmungsberechtigt lautAbstim-mungsverzeichnis
2.856Personen
Teilgenommen an der Abstimmunghaben
757Personen
UngültigeStimmzettel 6
GültigeStimmeninsgesamt: 751
VondengültigenStimmenlautenauf„ja“:
283
VondengültigenStimmenlautenauf„nein“:
468
Am 05.07.2007 lehnte die Gemeindevertretung, die 1.Änderung des Flächennutzungsplanes Lübbenow 1 derGemeindeUckerlandzurErweiterungdesSondergebietes„Windkraftanlagen“ Milow und die Neuaufnahme einesSondergebietes„Wind“inBandelow/Jagowab.
DieseBeschlüssederGemeindevertretungsindnachwievorwirksam.
DerGemeindevertretungliegenseitJuni2010einAntragaufErweiterungdesWindfeldesMilowundzweiAnträgeauf
Sehr geehrte Einwohner, sehr geehrte Einwohnerinnen,
NeuausweisungeinesWindfeldesBandelow/Jagowvor.
GegenwärtigmüssenWindfeldereinenAbstandvon5kmzumnächstenWindfeldhaben.AufAntrageinerGemeindekönnendieAbständeaufbis2,5kmverkürztwerden.Des-halbhabenzweiFirmen,dieWindkraftanlagenerrichten,sichmitderBitteandieGemeindeUckerlandgewandt,entsprechendeAnträgeandieRegionalePlanungsstelleEberswaldezurFortschreibungdes„SachlichenTeilplansWindnutzung,Rohstoffsicherungund-gewinnung“zurich-ten.
AufderEinwohnerversammlungam26.08.2010informiertedieBürgermeisterindieAnwesendenüberdieAnträge,dieFlächenkulissenderAntragstellerundüberdenStandderFortschreibung des „Sachlichen TeilplansWindnutzung,Rohstoffsicherungund-gewinnung“.
AufderdarananschließendenGemeindevertretersitzungbeschlossendieGemeindevertreter,dieErweiterungdesWindfeldesMilowunddieNeuausweisungdesWindfeldesBandelow/Jagow bei der Regionalen Planungsstelle inEberswaldezubeantragen.
Gegen diese Beschlüsse wurde ein Widerspruch erho-ben,derdurchdenVorsitzendenderGemeindevertretunggeprüftwurde.InderSitzungam29.09.2010stelltederVorsitzende der Gemeindevertretung fest, dass die am26.08.2010 gefassten Beschlüsse zur Erweiterung desWindfeldesMilow und zur Neuausweisung einesWind-feldesBandelow/Jagowungültigsind.
AufderSitzungam28.10.2010beschlossendieGemeinde-vertreterdann,dieRegionalePlanungsstelleEberswaldeumÜbermittlungderFlächenkulissefürdiesogenannten„Weiß-Flächen“ auf denenWindkraftanlagen in derGe-meindeUckerlanderrichtetwerdenkönnen,zubitten.Die-se„Weißflächen“wurdeninderGemeindevertretersitzungam25.11.2010vorgestellt.
Diese „Weißflächen“ werfenweitere Fragen auf und somöchtensichdieGemeindevertreterineinerSonderver-anstaltungnochumfangreicherinformieren.DieseSonderveranstaltungfindetam13.01.2011um18.00Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Lübbenow statt und istöffentlich.
Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie an dieserVeranstaltungteilnehmen.
MitfreundlichenGrüßen
Christine Wernicke Herbert HeinemannBürgermeisterin Vorsitzender der Gemeindevertretung
24 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
Kinder- und Jugendarbeit
Am11.11.2010ludderRosenhofFlemmingdieKinderderKitaGrashüpferzumMartinsumzugein.LiebevollhattendieErzieherinnendieKinderaufdiesenTageingestimmtund mit ihnen gesungen, gebastelt und gebacken. Um17.30UhrtrafensichalleaufdemRosenhofFlemminginKarlstein.BegonnenwurdederUmzugmitdemTeilenderkleinenMartinsgänse, die dieKinder vorbereitet hatten.
Kita „Grashüpfer“ Jagow
Laterne, Laterne
AlleKinderhattenLaternenbeiundmanchesogarFackeln.Danngingesendlichlos.DasPonymitdemkleinenSt.Martin,dasvonLiaWoltersgerittenwurde,führteunsvoranundwirgingenhinterher.DieFeuerwehrausJagowsperrtedieStraßeab,sodasswirbeiguterStimmungundlustigenLiederndurchKarl-stein laufen konnten.Nach einer großenRunde durchsDorfkamenwirbeimRosenhofFlemmingan,woschonWürstchen,TeeundGlühweinfürunsbereitgestelltwaren.NatürlichhattenallevondemMarschHungerbekommenund so konnten wir uns in einem schön geschmücktenAmbientestärken.MitLiedernundTänzenließenwirdenAbendausklingenundtratendanndieHeimreisean.EinbesondererDankgiltdemRosenhofFlemming,derdenMartinstagfürunsausrichteteundderJagowerFeuerwehr,diefürunsererSicherheitsorgte.
Frau RoederIm Namen der Eltern
LiebeEltern!
Einladung zum WeihnachtsprogrammDieGrundschuleUckerlandführt
am 16.12.2010,ab 16.00 UhreinWeihnachtsprogrammallerKlasseninderTurnhalleauf.
Ab 15.00 Uhr werden Kaffee und Kuchen verkauft.ZuunsererVeranstaltungladenwiralleElternundGroßelternherzlichein.
MitfreundlichenGrüßenA.Herrmann/Schulleiterin
Connor Dobbert, 5 Jahre „Der Martin“ Lia Wolters, 5 Jahre
25Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland
Daswareswirklich!!!AlleVorbereitungenwarengetroffenundschonkameinkleinesFeuerwehrautoaufdenHofge-fahren.AusstiegendieKindergartenkinderderKitaJagowundschongingdasGewusellos.DieJungsundMädelswarenrichtigaufgedreht,wassiewohlhiersollten.Alsobeschlossenwir,ersteinmaleinLaufrundemitdemHund„Ronja“zumachen.GesagtgetanundsomitwardieerstePowervorbeiundsiekonntensichandiewirklicheSacheranmachen.ImGewächshauslageinriesigerBergErde,einKistemitBlumenzwiebelnundeineMengekleinerTöpfe.EswurdekurzerklärtwasjetztpassierensollundschonwarendiekleinenHändebeiderArbeit.DabeikamendannauchvieleFragenwarummandieZwiebelnindenTopftut,warumeszwiebelnsindundobmansieessenkann,wannsieblühenwerden,wievieleessindundganzwichtigwoherdie Erde kommt und woher die Zwiebeln.Wir stauntennichtschlechtüberdasInteressebeiderArbeitundüberdieganzeSachemitdenPflanzen.Zwischendurchwurdesichnatürlichgestärktundesginganschließendmunterweiter.SomitwardanndieArbeitschnellbeendetunddiehungrigenKinderverabschiedetensichumwiederindenKindergarten,pünktlichzumMittagessen,zurückzufahren.Das hat uns natürlich richtigen Spaß gemacht undwareinetolleAbwechslungfüruns,diewirsicherwiederholenwerden.Übrigensauchunsere„Ronja“warganzgeschafftundgönntesicheinausgiebigesMittagsschläfchen.
EinfrohesundgesundesWeihnachtsfestundallesGuteimneuenJahrwünschenwirallenKindern,Eltern,OmasundOpasunddenen,dieesnochwerdenwollensowieunserenliebenKundenundfreuenunsschonaufeinWiedersehenaufdenRosenhofFlemminginKarlstein.
War das ein Spaß!
... am18.09.2010 habenwir, dieSchüler der 4. KlassederGrundschuleUckerlandeinkleinesHerbstprogrammeinstudiert.WirwarensehraufgeregtundalswirindemFestzelt die vielenMenschen gesehen haben, steigertesichunsereAufregungnoch.Alleshatnichtgeklappt.BeimTanzenfieldieMusikaus,weil
Zum Kreiserntedankfest in Wismar ...
dieBühnezuwackeligwarunddieStrophendesGedichtswarenplötzlicheinfach„weg“.TrotzdemhatesunsvielSpaßgemachtundauchdemPublikumhateswohlgefallen,sonsthättendieLeutenichtgeklatscht.
Celine Schulz ( Klasse 4)
26 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
27Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland
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Ortsteil Wilsickow2-Raum Wilsickow85 52,80m2 224,07e3-Raum Wilsickow86 66,99m2 283,19eOrtsteil Wolfshagen4-Raum Prenzl.Str.4(3x) 77,33m2 278,48e2-Raum Kirchstr.14 53,56m2 143,19e
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28 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
29Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland
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Kontakt:GemeindeUckerland,Lübbenow,Hauptstr.35 17337Uckerland,Tel.:039745-8610
Nächste Ausgabe Nr. 01/11
Januar/Februar 2011
Anzeigenschluss:26.01.2011Redaktionsschluss:17.01.2010Erscheinungstermin:08.02.2010
30 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
WasseristnotwendigfürunserLeben.SowohlalsTrink-wasseralsauchzurAufrechterhaltunghygienischsichererLebensbedingungenbenötigenwirWasser.JenachAlterundGeschlechtbestehtdermenschlicheKörperaus50bis70%Wasser.OhnedieZufuhrvonWasserkannderMensch nur wenige Tage überleben. Trinkwasser wirddaherauchalsdasLebensmittelNummer1angesehen.DasTrinkwasser imVersorgungsgebietdesNUWAwirdausschließlichausGrundwassergewonnenundistnatür-lich, rein und frisch.Durch seine lebenswichtigenMine-ralstoffeistesfüralleMenscheneinwichtigerBestandteileinergesundenErnährung.KalkhaltigesWasseristetwasganz Natürliches. Die „Härte“ des Wassers umschreibtdieenthalteneMengeangelöstemCalciumundMagne-sium.Calcium ist ein lebenswichtigerBaustein fürKno-chenundZähne.MagnesiumwirktpositivaufNervenundMuskulatur. BeideMineralien geben demWasser seinegeschmacklicheWürze.HartesWasserschmeckt frisch,weichesWassereherfade.InderEUundinDeutschlandwirdzwischendendreiHärtebereichenweich,mittelundhartunterschieden.DieHärtebereichewerdenalsKonzen-trationvonCalciumcarbonatinMillimolproLiter(mmol/l)angegeben und dienen der Dosierung vonWaschmittelundanderenReinigungszusätzen.DasWasserimVersor-gungsgebietdesNUWAisthart.ÜbrigenssolltenSieIhreHaushaltsgeräte,wieKaffeemaschineoderWasserkocher,inregelmäßigenAbständennachdenHinweisenderHer-stellerentkalken.AndersalsinvielenLändernderErdeistdasLeitungswas-ser inDeutschlandhochwertigesTrinkwasser.UmdieseQualität aufrecht zu erhalten, gibt es strenge GesetzeundeineTrinkwasser-Verordnungdievorschreiben,wel-cheGrenzwerte für einzelneStoffegelten.DieseWertesind so ausgelegt, dass bei lebenslangemGenuss vonTrinkwasser keineGesundheitsstörungen zu befürchtensind.Wasserwird inDeutschlanddurcheinsogenann-tesMultibarrierensystemvorVerunreinigungengeschützt.Dazu zählen Ressourcenschutz (Wasserschutzzonen),Wasseraufbereitung,Qualitätssicherung sowie eine um-fassende Kontrolle. Entsprechend der Trinkwasser-Ver-ordnung werden die Wasserwerke des NUWA laufendaufdiewichtigstenundeinmaljährlichumfassendaufdierelevantenParameterkontrolliert.EinBlickaufdienachfol-gendenTabellenzeigt,dassdiegesetzlichenGrenzwerteeingehaltenwerden. In denTabellen ist einAuszugderletztenTrinkwasseranalysedesjeweiligenWasserwerkesderGemeindeUckerlanddargestellt.
Wasserwerk Bandelow
Parameter Maßeinheit Grenzwert MesswertEisen mg/l 0,2 <0,014Mangan mg/l 0,050 0,005Kupfer mg/l 2,0 <0,06Blei mg/l 0,025 <0,002Sulfat mg/l 240,0 33,6Nitrat mg/l 50,0 <1,5Nitrit mg/l 0,5 <0,01Chlorid mg/l 250,0 23,0Fluorid mg/l 1,5 0,15Natrium mg/l 200,0 20,3
Kalium mg/l 2,9Calcium mg/l 114,0Magnesium mg/l 18,5pH-Wert 6,5–9,5 7,30Karbonathärte °dH 18,9
DurchdasWasserwerkBandelowwirdnurderOrtBan-delowmitTrinkwasserversorgt.
Wasserwerk Güterberg
Parameter Maßeinheit Grenzwert MesswertEisen mg/l 0,2 <0,03Mangan mg/l 0,050 <0,005Kupfer mg/l 2,0 <0,02Blei mg/l 0,025 <0,002Sulfat mg/l 240,0 40,4Nitrat mg/l 50,0 2,0Nitrit mg/l 0,5 <0,03Chlorid mg/l 250,0 29,5Fluorid mg/l 1,5 0,21Natrium mg/l 200,0 17,7Kalium mg/l 3,1Calcium mg/l 123,0Magnesium mg/l 16,3pH-Wert 6,5–9,5 7,23Karbonathärte °dH 19,5
DurchdasWasserwerkGüterbergwerdendieOrteGüter-berg,Carolinental,Fahrenholz,LindhorstundTaschenbergAusbaumitTrinkwasserversorgt.
Wasserwerk Kutzerow
Parameter Maßeinheit Grenzwert MesswertEisen mg/l 0,2 <0,014Mangan mg/l 0,050 <0,005Kupfer mg/l 2,0 <0,06Blei mg/l 0,025 <0,0018Sulfat mg/l 240,0 6,4Nitrat mg/l 50,0 2,7Nitrit mg/l 0,5 0,02Chlorid mg/l 250,0 16,5Fluorid mg/l 1,5 0,25Natrium mg/l 200,0 19,7Kalium mg/l 3,1Calcium mg/l 125,0Magnesium mg/l 18,0pH-Wert 6,5–9,5 7,34Karbonathärte °dH 20,0
DurchdasWasserwerkKutzerowwerdendieOrteKutze-row,Schlepkow,Amalienhof,Karlstein,Dolgen,Gneisen-au,Hetzdorf,Jagow,Kleisthöhe,Taschenberg,Uhlenhof,Wolfshagen,Lemmersdorf,OttenhagenundLauenhofmitTrinkwasserversorgt.
Wasserwerk Lübbenow
Parameter Maßeinheit Grenzwert MesswertEisen mg/l 0,2 0,041Mangan mg/l 0,050 0,008
Trinkwasserqualität im Versorgungsgebiet des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA) – Gemeinde Uckerland
31Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland
Kirchliche Informationen
Pfarrstelle Hetzdorf
Gottesdienste Dezember 2010
Sonntag: 19.12. 10.30Uhr Wilsickow
HeiligAbend 24.12. 15.30Uhr Lübbenow
15.30Uhr Brietzig
16.00Uhr Wolfshagen
17.00Uhr Hetzdorf
17.00Uhr Trebenow
17.00Uhr Milow
17.00Uhr Wilsickow
1.Weihnachtstag 25.12. 10.00Uhr Trebenow
Silvester 31.12. 17.00Uhr Trebenow
Neujahr 01.01. 10.30Uhr Lübbenow
Konzerte:
Sonntag 19.12. 16.00Uhr KircheHetzdorf
(WeihnachtsmusikmitdemSchlepkowerSingkreis)
Adventsfeier
Mittwoch 15.12. 14.30Uhr GemeinderaumLübbenow
Richtigstellung–GottesdiensteDezember2010
InderletztenAusgabedesAmtsblatteswurdendieTer-minederGottesdiensteversehentlichfalschabgedruckt
undwerdenhiermitberichtigt.
Erscheinungstermine für das Amtsblatt Uckerland 2011
Ausgabe Redaktions-schluss
Anzeigen-schluss
Erschei-nungstermin
01/2011 17.01.2011 26.01.2011 08.02.2011
02/2011 14.02.2011 23.02.2011 08.03.2011
03/2011 28.03.2011 06.04.2011 19.04.2011
04/2011 02.05.2011 11.05.2011 24.05.2011
05/2011 13.06.2011 22.06.2011 05.07.2011
06/2011 08.08.2011 17.08.2011 30.08.2011
07/2011 10.10.2011 19.10.2011 01.11.2011
08/2011 28.11.2011 07.12.2011 20.12.2011
Kupfer mg/l 2,0 <0,06Blei mg/l 0,025 <0,0018Sulfat mg/l 240,0 101,9Nitrat mg/l 50,0 5,8Nitrit mg/l 0,5 <0,01Chlorid mg/l 250,0 39,2Fluorid mg/l 1,5 0,25Natrium mg/l 200,0 26,5Kalium mg/l 4,0Calcium mg/l 109,0Magnesium mg/l 18,4pH-Wert 6,5–9,5 7,18Karbonathärte °dH 21,7
DurchdasWasserwerkLübbenowwerdendieOrteLübbe-nowundNeumannshofmitTrinkwasserversorgt.
Wasserwerk Werbelow
Parameter Maßeinheit Grenzwert MesswertEisen mg/l 0,2 <0,013Mangan mg/l 0,050 <0,005Kupfer mg/l 2,0 <0,06Blei mg/l 0,025 <0,001Sulfat mg/l 240,0 34,2Nitrat mg/l 50,0 2,8
Nitrit mg/l 0,5 <0,02Chlorid mg/l 250,0 27,1Fluorid mg/l 1,5 0,16Natrium mg/l 200,0 25,5Kalium mg/l 3,2Calcium mg/l 98,6Magnesium mg/l 15,5pH-Wert 6,5–9,5 7,36Karbonathär-te
°dH 17,9
DurchdasWasserwerkWerbelowwerdendieOrteWer-below,Nechlin,NechlinAusbau,NechlinBahnhof,Milow,Jahnkeshof,WilsickowAusbauundTrebenowmitTrink-wasserversorgt.
DerOrtWilsickowwirdaufGrundseinerLagedurchdenZweckverbandUecker-RandowunddieOrteWismarundHansfeldedurchdenZweckverband fürWasserver-undAbwasserentsorgungStrasburgmitTrinkwasserversorgt.
Die kompletten Trinkwasseranalysen der Wasserwerkekönnenbei denStadtwerkenPrenzlaueingesehenwer-den.WeiterführendenAnfragenwerdengernetelefonischunterTel.-Nr.:03984/853351bzw.perE-Mailunter:Florian.Merten@stadtwerke.prenzlau.debeantwortet.
32 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
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