unfallchirurgisches gutachten - mandelbaum
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Jan_ 9ng Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger 1 L -- %uh. DR. ALFRED STEINDL, Msc.
Dr. Pochieser Facharzt für Unfallchirurgie und Sporttraumatologie A - 3205 Weinburg, Brüder-Teich-Straße 28a, 1. Stock
Tel.: 0664/2709673 www.dr-steindl.com
An Landesgericht St. Pölten Schießstattring 6 3100 St. Pölten
Weinburg, 17.12.2014
UNFALLCHIRURGISCHES GUTACHTEN
Betrifft: TOTH Rosina, geb.: 8.1.1963
Hutweidengasse 21/5/7
1190 Wien
Vorfall vom 3.3.2009
Aktenzahl: 35 Hv 38/09a
Strafsache gegen CERVENY Helmut wegen § 88 (1 u. 4) 2. Fall (§81
Abs. 1 Z 2) StGB
Im gegenständlichen Gutachten soll auftragsgemäß (Auftrag vom
30.10.2014 — eingelangt am 5.11.2014) festgestellt werden:
1. Art der erlittenen Verletzungen von Frau TOTH Rosina
2. Grad der erlittenen Verletzungen
3. Dauer der aus der Verletzung resultierenden
Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit vom
medizinischen Standpunkt aus.
täingoism "72. JAN. 2015
35 Hv 38/09a 1
Zur Erstellung des Gutachtens wurden herangezogen:
1. Vorliegender Gerichtsakt
2. Behandlungsprotokoll des Landesklinikums Tulln
3. Originalröntgenaufnahmen des Landesklinikums Tulln (übermittelt
in digitaler Form auf CD-Rom)
4. Behandlungsprotokoll der Hals-, Nasen- und Ohrenabteilung des
Donauspitals im Sozialmedizinischen Zentrum Wien
5. Krankengeschichte des Lorenz-Böhler-Krankenhauses
6. Behandlungsbericht des Rehabilitationszentrums Weißer Hof
7. Behandlungsbericht des Rehabilitationszentrums Meidling
8. Eigene Untersuchung vom 17.12.2014 in der Ordination in 3205
Weinburg
GEGENSTÄNDLICHER VORFALL:
(nach eigenen Angaben und Aktenlage)
Am 3.3.2009, gegen 16:00 Uhr in Königstetten beim Heimweg von der
Arbeit als PKW-Lenkerin ( angegurtet, Nackenstützen waren im Oldtimer-
PKW nicht vorhanden) bei einem Zusammenstoß mit einem anderen PKW
verletzt worden. Frau Toth Rosina kann sich noch erinnern, dass sie
versucht hat nach rechts auszuweichen, dann setzt das
Erinnerungsvermögen aus, das Erinnerungsvermögen setzt dann ca. 3 Tage
später im Lorenz-Böhler-Krankenhaus, wo sie dann das Bewusstsein
wieder erlangt hat, wieder ein.
Im Notarztprotokoll wurde festgehalten: „Frontalzusammenstoß mit
zweitem PKW, dann 5 Minuten beschwerdefrei, danach plötzlich
umgefallen. Laut anwesender Diplomkrankenschwester 5 Minuten
bewusstlos gewesen, seither erbricht Patientin permanent, kann sich an
nichts erinnern, Schmerzen Halswirbelsäule."
Als Diagnose wurde vom Notarzt festgehalten:
35 Hv 38/09a 2
Verdacht auf Schädelhirntrauma
Haiswirbelsäulenverletzung.
Laut Behandlungsprotokoll des Lorenz-Böhler-Krankenhauses erfolgte die
Einlieferung mit dem Notarzthubschrauber. Es wurde nach ärztlicher und
Röntgenuntersuchung folgende Diagnosen gestellt:
Gehirnerschütterung
Erschütterung des Gleichgewichtsorganes
Zerrung der Halswirbelsäule
Leichte Prellung des Bauches
Brustkorbprellung.
Weiters wurden als vorbestehende Erkrankungen festgehalten:
Bandscheibenvorwölbung zwischen V. und VI. Halswirbel
Asthma bronchiale Erkrankung
Allergie auf Penicillin und Acetylate
Lupus-Erkrankung.
Im Erstuntersuchungsbefund ist folgender Text festgehalten: „Patientin
wird mit dem Notarzthubschrauber um 18.15 Uhr ins LBK eingeliefert.
Laut Notarzt bestand eine Synkope der Patientin am Unfallort, Patientin
bei der Einlieferung nicht intubiert, nicht beatmet, wirkt grob neurologisch
unauffällig, trägt eine Steck-Krawatte. Pupillen isocor, mittelweit,
reagieren prompt auf Licht. Keine Flüssigkeit aus den Schädelöffnungen.
Die oberen und unteren Extremitäten werden frei bewegt. Äußerlich keine
Verletzungszeichen. Auf Anfrage gibt die Patientin Schmerzen im Bereich
der Halswirbelsäule und am Brustkorb rechtsseitig an. Während des
Schockraumprocedere ist die Patientin hämodynamisch stabil. Der
Unfallhergang ist der Patientin erinnerlich, Patientin erbricht im
Schockraum. Harnstreifentest ist negativ auf Microhämaturie, das
35 Hv 38/09a 3
Abdomen weich, Thorax kompressionsempfindlich. Patientin gibt an
Asthmatikerin zu sein, sowie Allergie auf Penicillin und
Atetylsalicylsäure."
Es wurden dann Diagnoseergänzungen durchgeführt:
Bruch des VII. Halswirbels
Brustbeinprellung rechts.
Am Aufnahmetag wurde im Neuaufnahmedekurs folgender Text
festgehalten: „Die Patientin wird gegen 18.55 Uhr wach, spontan atmend,
in allen Qualitäten orientiert zur Überwachung auf die Intensivstation
aufgenommen. Sie ist mit dem PKW verunfallt und hat sich oben genannte
Verletzungen zugezogen, war am Unfallort dann ca. 5 Minuten bewusstlos,
zusätzlich in der Anamnese Asthma bronchiale und Depressio. Die
Patientin nimmt außerdem Euthyrox. Hierorts jedenfalls ist die Patientin zu
jeder Zeit kardio-, respiratorisch stabil. Die arteriellen Mitteldrücke um
70, die periphere Sättigung bei Raumluft um 95. Sie klagt noch einmalig
über Kopfschmerzen. Es besteht eine Penicillin-Salicylatallergie."
Am 4.3.2009 wurde im neurologischen Befundverlauf festgehalten: „Die
Patientin weiss, dass sie gestern einen Autounfall hatte, sonst nur
bruchstückhafte Erinnerungen, heute klagt sie noch über ausgeprägte
Kopfschmerzen sowie auch sonst Schmerzen am gesamten Körper und
Prellungen. Neurologisch: die Patientin ist wach, allseits orientiert. Im
Bereich der Hirnnerven: pupillo- und Optomotorik unauffällig, die übrigen
Hirnnerven unauffällig. Im Bereich der oberen Extremitäten: die Patientin
trägt eine weiche Schanzkrawatte, Tonus, Trophik, Kraft, Sensibilität
seitengleich, MER seitengleich mittellebhaft auslösbar, im
Armvorhalteversuch keine Absinken, kein Pronieren, FNV zielsicher. Im
Bereich der unteren Extremitäten: Tonus, Trophik, Kraft, Sensibilität
seitengleich, MER seitengleich, Pyramidenbahnzeichen negativ. Diagnose:
35 Hv 38/09a
Commotio cerebri. Distorsion der Halswirbelsäule. Procedere: Aufgrund
der geschilderten Kopfschmerzen noch Beginn mit einer adäquaten
Schmerztherapie empfohlen, zusätzlich noch MRT der Halswirbelsäule
aufgrund der im CT fraglichen Fraktur von C7. Klinisch neurologisch
diesbezüglich unauffällig."
Im Dekurs von 4.3.2009 wurde festgehalten: „Die Patientin hat heftige
Kopfschmerzen, wogegen sie Dipidolor und Perfalgan erhält. Einmal
gegen Abend erbricht sie auch etwas, sodass sie Navopan bekommt was
ebenfalls gut wirkt. Neurologischer Befund siehe Dr. Hollosi. Es wird ein
MRI durchgeführt, der lediglich eine Sprung im Bereich des 7. Halswirbels
zeigt. Die Patientin trägt eine weiche Schanzkrawatte. Die Patientin gibt
heute einiges zu ihrer Anamnese bekannt. Dazu gehört eine schwere
Tuberculose im «Jugendalter, eine Thyreoititis hashimoto und ein operiertes
Melanom. Wegen der beiden letztgenannten Krankheiten ist sie in
kurzfristigen Abständen im Krankenhaus Lainz in Kontrolle."
Im Transferierungsbericht auf die Normalabteilung am 5.3.2009 wurde
festgehalten: „Patientin verunfallte bei einem PKW-Unfall und war einige
Minuten bewusstlos am Unfallort. Diagnosen: Commotio cerebri, Fraktur
im Bereich C7 Vorderkante. Weiters sei zu erwähnen, dass die Patientin
Asthmatikerin ist uns sie nimmt Berodual und Symbicort schon längere Zeit
zu Hause. Sie kommt am 3.3.2009 auf die Intensivstation wegen Übelkeit,
Brechreiz und Erbrechen. Die Vitalparameter in Ordnung. Die
Kopfschmerzen in den ersten 48 Stunden noch sehr stark, heute noch
vorhanden, aber doch etwas geringer, ein MR von C7 wird angefertigt. Aus
der Anamnese ist noch Thyreoiditis Hashimoto bekannt und eine TB im
Alter von 16 Jahren. Ein Melanom wurde bei ihr operiert, sie ist in
ständiger Betreuung im Krankenhaus Lainz. Zur Zeit ist die Patientin
mobilisiert, hat aber noch etwas Schwindel beim Aufstehen und
Kopfschmerzen, fallweise auch Übelkeit. Die Therapie zuletzt bei ihr:
Euthyrox 75 mg lx, Berodual und Symbicort nimmt sie selber, Pantoloc 40
35 Hv 38/09a 5
mg kann auf oral umgestellt werden. Bei Übelkeit Novapan, zur
Schmerztherapie Tonopan bis 2x1 und Voltaren 100 mg retard 2x, eine
Penicillin und S'ylicylat-Allergie wird von der Patientin auch angegeben."
In den Dekursen wurde festgehalten:
6.3.2009: „Die MR-Abklärung hat ergeben, dass es sich nicht um eine
Fraktur sondern um einen Bewegungsartefakt handelt."
7.3.2009: „ Schanzkrawatte wird ab heute abgenommen, sie soll von der
Physiotherapie isometrische Übungen für die Halswirbelsäule gezeigt
bekommen. Wir beginnen mit einer aktiven muskelstabilisierenden
Therapie von der Halswirbelsäule, Perfalganinfusionen werden abgesetzt,
durch 2x500 mg Parkemed ersetzt. Bei Bedarf zusätzlich Tramaltropfen."
9.3.2009: „Die Patientin gibt subjektiv eine Besserung der Beschwerden
an, allerdings klagt sie noch über starken Schwindel und Schmerzen im
Bereich der Halswirbelsäule. Elektrotherapie soll fortgesetzt werden. Sie
hat jetzt an mehreren Körperstellen umschriebenen Regionen, welche ca. 5
cm im Durchmesser halt en an denen sich ein kleinflächiges Exanthem hat.
Dieses hat sie jetzt selbst mit Thermowatte behandelt. Da ein Lupus
bekannt ist, soll die Patientin bitte heute vom Hautarzt begutachtet werden.
Die Hautefloreszenzen im Ohr sind jetzt trocken, seither hat sie auch nicht
mehr das Gefühl, dass Flüssigkeit aus dem Ohr rinne."
MRI-Befund der Halswirbelsäule: „Bandscheibenvorwölbung C5/C6,
Duralsackeindellung und Kompression des Myelons, vorwiegend median,
kein Markraumödem. Die übrigen Bandscheibenräume soweit erfasst,
unauffällig."
10.3.2009: „Die Patientin klagt über anhaltenden Schwindel sowie
Übelkeit. Sie soll nochmals der Neurologin vorgestellt werden. Die
Patientin klagt vor allem auch über Schmerzen am linken Oberbauch. Dort
ist sie etwas druckempfindlich. Sonst ist das Abdomen weich. Parkemed
soll abgesetzt werden, die Patientin wird stattdessen Aleve nehmen, das ist
35 Hv 38/09a 6
ein Schmerzmittel das sie sonst gut verträgt. Die Patientin ist starke
Raucherin und benötigt ein Nicorettepflaster."
Im neurologischen Behandlungsverlauf am 10.3.2009 wurde festgehalten:
„Die Patientin gibt an, dass sie sich immer noch sehr schlecht fühlen
würde, sie habe einen permanenten Dauerschwindel, auch nachts wache
sie aufgrund des Schwindels auf der Schwindel sei permanent vorhanden,
es gibt keine Pausen, dauere 24 Stunden, sie habe auch immer noch
Übelkeit und Erbrechen, sie sei jedoch schon aufgestanden und habe auch
geduscht. Sie klagt über ein Druckgefühl im Brustbereich und fühle sich
insgesamt nicht besonders, bei Lagerungswechsel gibt es keine Position,
die Besserung des Schwindels bringt, auch auf Lagewechsel keine
wesentliche Verschlechterung, egal in welcher Lage, da der Schwindel
dauerhaft vorhanden ist. Prämedikation: Euthyrex, Pantoloc, Dipondrin,
Passedan bei Bedarf Naropan bei Übelkeit, Nicorette-Pflaster, nun neu
begonnen mit Naproxen als Schmerztherapie 2x1. Neurologisch: Die
Patientin ist wach, allseits orientiert. Im Bereich der Hirnnerven: die
Patientin gibt an, dass auch jetzt zur Zeit ein Dreckschwindel bestehe,
keinerlei Spontannystagmus nachweisbar, kein Blickrichtungsnystagmus,
kein eindeutiger Nystagmus provozierbar, die übrigen Hirnnerven
unauffällig. Im Bereich der oberen Extremitäten: Tonus, Trophik, Kraft,
Sensibilität seitengleich, MER seitengleich mittellebhaft auslösbar, im
Armvorhalteversuch kein Absinken, kein Pronieren, FNV links spur
unsicher. Im Bereich der unteren Extremitäten: Tonus, Trophik, Kraft,
Sensibilität seitengleich, MER seitengleich, Pyramidenbahnzeichen
negativ, Stand und Gang nicht geprüft. Diagnose: Commotio cerebri.
Distorsion der Halswirbelsäule. Procedere: Beginn mit Betaserc 2x16 mg
täglich, HNO-Kontrolle. Vor Mobilisierung Physiotherapie empfohlen.
Myolastan 50 mg lx1 zur Nacht."
Konsiliararztbefund Hals-, Nasen- und Ohrenärztliche Begutachtung:
„Drehschwindel bei Commotio am 3.3.2009? Status: Ohren beidseits
35 Hv 38/09a 7
bland. Trommelfelle beidseits zart, taubengrau, kein Hinweis auf
Hämatotympanon. Im linken Gehörgang zeigt sich im
Gehörgangsdachbereich eine kleine Läsion, die mit einem trockenen
Blutkoagel belegt ist. Ansonsten ist kein Hinweis auf Blutung oder akute
oder chronische Entzündung sichtbar. Nase bland. Mund/Rachen: St. p.
TE, sonst bland, Hals palpatorisch unauffällig. Nervus facialis beidseits
intakt. Klinisch gibt die Patientin rechts ein gering reduziertes Gehör an.
Stimmgabelversuch nach Weber: zentral, ansonsten sind die
Stimmgabelversuche mit der C2 und C3-Stimmgabel beide Male rechts
verspätet angegeben aber gehört. Klinisch zeigt sich kein
Spontannystagmus. Provokationsnystagmus wird wegen des
Allgemeinzustandes der Patientin nicht geprüft. Diagnose: Kein Hinweis
auf peripher vestibulären Schwindel. Verdacht auf Commotio
Labyrinthii. Empfehle: Tonaudiogramm und Kontrolle mit Befund. Das
Tonaudiogramm kann in meiner Ordination auf Tel.: 330 3333 gefaxt
werden, während der Ordinationszeit. Ansonsten ist eine Mobilisation der
Patientin empfohlen."
Am 11.3.2009 wurde folgender Dekurs festgehalten: „Heute Abdomen-
Ultraschall, neurologisch Commotio und Distorsio an der Halswirbelsäule.
Beginn mit Betaserc 2x16 mg, Myolastan 50 mg lx1 in der Nacht. Die
Oberbauchbeschwerden dürften jedoch nicht unfallkausaler Natur sein."
Im psychologischen Konsiliarbefund am 12.3.2009 wurde festgehalten:
„Psychologische Begutachtung: Fragestellung: Psychischer Status,
Therapie: Multiple Belastbarkeit durch Vorerkrankungen (Lupus,
Hautkrebs, Auto-Immunerkrankung, etc.) und „schwere Biographie".
„Zweifel" an Diagnosen führen zu Verunsicherung. Schwindel und
Übelkeit verunsichern zusätzlich. Gefühl der „Ablehnung" durch Personal
kann widerlegt werden. Gegen Gesprächsende deutliche
Stimmungsverbesserung und leicht erhöhter Optimismus. Oberarzt Dr.
35 Hv 38/09a 8
Skala wird als Vertrauensperson genannt = Ärztin des Vertrauens. Gute
Stabilisierung, höhere Compliance erreicht. Kontrolle am 16.3.2009."
Folgende Dekurse wurden festgehalten:
13.3.2009: „Die Patientin hat heute erstmals nicht erbrochen, die Therapie
mit Zofran läuft weiter. Ich hatte gestern noch ein Telefonat mit Dr.
Laytha, Facharzt für HNO. Dieser hat bestätigt, dass bei einer Commotio
des Labyrinthes, es drei bis vier Wochen zu Erbrechen und Übelkeit
kommen kann. Heute Kontaktaufnahme mit einer HNO-Abteilung."
Psychologische Begutachtung am 14.3.2009: „Fragestellung:
Psychologischer Status. Diagnose: ohne pathologischen Befund, multiple
Belastungen durch Life-Events, problematische Persönlichkeitsentwicklung
mit leichten paranoiden Zügen. Ohne pathologischen Befund, deutliche
Verbesserung der Stimmungslage, höhere Zufriedenheit mit Pflege und
ärztlicher Beratung. Sorge wegen Therapie nach Entlassung (möchte
Weißen Hof), merkbare Reduktion der Symptome berichtet, innere Unruhe
geringer, allgemeine Ängstlichkeiten ebenso, Compliance besser aber
weiterhin Zweifel an Diagnose und gedrückte Affektlage. Kontrolle am
16.3.2009."
Dekurs am 15.3.2009: „ Gestern ist es der Patientin wieder ein bisschen
schlechter gegangen. Sie hat auch gestern wieder erbrochen. Derzeit erhält
sie die Infusionstherapie. Diese wird fortgesetzt."
Psychologische Begutachtung am 16.3.2009: „Fragestellung: Kontrolle.
Diagnose: Akute Belastung vor allem durch letzte Nacht (wurde von
anderen Patientin „attackiert"), diese Krisenhaftigkeit von Ärzten „ nicht
ernst genommen". Dadurch auf physischer Zustand schlechter, Verlegung
ins SMZ-Ost organisiert. Morgen „Abschlussgespräch" mit OA Dr. Skala.
Gegen Gesprächsende Entlastung und Stabilisierung merkbar, Probleme
können rationalisiert werden, Frust reduziert werden."
Dekurs am 17.3.2009: „Patientin klagt über anhaltende Schmerzen von
Seiten der Halswirbelsäule. Heute soll ein Gespräch mit den Angehörigen
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der Patientin erfolgen. Zusätzlich neuerliche Kontaktaufnahme mit den
HNO-Ärzten des SMZ-Ost. Patientin klagt weiter über anhaltende
Bauchschmerzen, das Abdomen ist weich. Eine Ultraschalluntersuchung
sowie eine Laboruntersuchung wurde bereits durchgeführt und hat keine
Auffälligkeiten gezeigt. Patientin hat heute nicht mehr erbrochen, für heute
nochmals Rücksprache mit der HNO-Abteilung der Barmherzigen Brüder."
Psychologische Begutachtung am 17.3.2009: „Fragestellung:
Psychologischer Status/Vermittlungsgespräch OA Dr. Skala/Fr. Toth.
Diagnose: Patientin wurde von OA Dr. Skala umfassend über bisherige
Diagnosen, Therapieschritte und deren Begründung/Notwendigkeit
aufgeklärt. Nach Darstellungen von Frau Toth und deren Lebensgefährten
kann ein Abschluss gefunden und Missverständnisse erkannt werden.
Patientin möchte sogar auf der 3. Station bleiben „weil sie OA Dr. Skala
vertraut". Es wird aber akzeptiert, die Anordnung von OA Dr. Graff
(Verlegung auf die 4./6. Abteilung) zu folgen (nach Abklärung im SMZ-
Ost). Patientin ist damit zufrieden und einverstanden."
Am 17.3.2009 erfolgte eine Verlegung an die Hals-, Nasen- und
Ohrenabteilung; des Sozialmedizinischen Zentrums Ost.
Laut Arztbrief ist im Verlauf festgehalten: „Die Aufnahme erfolgte als
Übernahme aus dem Lorenz-Böhler-Krankenhaus bei anhaltender
Vertigosymptomatik und Erbrechen. Während des Aufenthaltes klagte die
Patientin rezidivierend über Drehschwindel, Brechreiz und Erbrechen und
Unsicherheitsgefühl beim Gehen. Diagnostisch wurde keinerlei Hinweis
für einen otogen bedingten Schwindel gefunden. Der Schwindel ist bei St.
p. Verkehrsunfall mit Halswirbelsäulen-Trauma am ehesten als cervikal
bedingt einzuschätzen. Eine weitere orthopädische und physikalische
Betreuung wurde der Patientin empfohlen."
Stationärer Aufenthalt von 17.3. bis 27.3.2009.
Es erfolgte dann eine Rehabilitationsbehandlung von 22.4. bis 30.7.2009,
die Aufnahmediagnosen lauteten:
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Zerrung der Halswirbelsäule
Gehirnerschütterung
Brustkorbprellung
Bauchprellung.
Die Entlassungsdiagnosen lauteten:
Zerrung der Halswirbelsäule (geheilt)
Fragliche Prellung des Gleichgewichtsorganes
Geheilte Gehirnerschütterung
Geheilte Brustkorbprellung
Geheilte Bauchprellung.
Neuerlich RZ Bad Tobelbad von 9.2. bis 29.3.2010 und dort erfolgte eine
Direktüberstellung in das Rehabilitationszentrum Meidling und dort wieder
stationär von 29.3. - 12.5.2010.
In der Zusammenfassung des Arztbriefes des Rehabilitationszentrum
Meidling ist folgender Text festgehalten: „ Während des hierortigen
Aufenthaltes wurde die Versicherte einer eingehenden Durchuntersuchung
unterzogen und in ein umfassendes Wiederherstellungsprogramm
eingeteilt. Unter anderem war sie in der Physiotherapie und der
Ergotherapie eingeteilt. Auf der psychologischen Station wurde ein
kognitives Training unternommen, des Weiteren wurde mit einer
Psychotherapie begonnen. Auch die Kreativgruppe besuchte sie. Sie nahm
an den einzelnen Therapien teil und imponierte dabei sehr bemüht, eine
Verbesserung der subjektiven Beschwerden wurde aber nicht erreicht.
Bekanntlich handelt es sich um einen Arbeitsunfall (Autounfall).
Versicherte zog sich dabei eine Contusio capitis zu. Das Unfallgeschehen
wird voll erinnert. Eine kurze Synkope am Unfallsort war berichtet worden.
Im Rahmen des aktuellen Aufenthaltes konnten keine unfallbedingten
35 Hv 38/09a 11
Folgen festgestellt werden. Psychologischerseits findet sich eine:
Fixierung auf subjektive Beschwerden mit einer Neigung zu psychogenen
Mechanismen und dissoziativ-vegetativer Symptomatik. Anzeichen von
erhöhter Angstbereitschaft und erschwerter Affektverarbeitung.
Organizitätshinweise sind nicht abzugrenzen. Die Unfallsfolgen auf HNO-
fachärztlichen und unfallchirurgischem Gebiet wurden bereits von den
entsprechenden Disziplinen bewertet. Bezüglich der Aktivitäten des
täglichen Lebens war die Patientin auf der Station mit dem Rollstuhl
unterwegs und war selbständig. Nach Abschluss der
Wiederherstellungsbehandlung wurde die Versicherte nach Hause
entlassen. Sie lebt bekanntlich bei einer Familie, von der sie betreut wird.
Die Fortführung der hierorts begonnenen Psychotherapie wird
empfohlen."
Über den Hausarzt erfolgte eine Einweisung an die neurologische
Abteilung des Landesklinikum Tulln, dort stationär von 11.4. bis
26.4.2013: als Diagnosen wurden festgehalten:
Somatoformes Schmerzsyndrom
Kopfschmerz bei Medikamentenübergebrauch
Posttraumatische Belastungsstörung
Hypertensive Blutdruckregulation
chronische Vertigosymptomatik
Gesichtsfeldeinengung
Hashimoto Thyreoiditis
Lupus
Asthma bronchiale
Zustand nach Zerrung der Halswirbelsäule
Gehirnerschütterung
Nebendiagnosen.
35 Hv 38/09a 12
In der Zusammenfassung wurde folgender Befund festgehalten:
„Gesichtsfeldausfall temporal beidseits und oberer Gesichtsfeldrand,
Hypästhesie, Hypothermie und Algesie ganze linke obere Extremität;
Hypästhesie und Normothermie linker Hermithorax; ventral Hypästhesie;
und linke untere Extremität: Kraftdefizit Kraft proximal linke untere
Extremität bis auf Zehenbewegung; Heben und Senken in Ordnung;
Kraftdefizit proximal linke obere Extremität mit Ausnahme Finger und
Handbewegungen; Stand und Gang frei nicht möglich. "
In der Epikrise wurde folgender Text festgehalten: „ Wie oben beschrieben,
wurde Frau Toth zur Abklärung und Therapieanpassung des chronischen
Schmerzsyndroms, der Schwindelsymptomatik und rezidivierenden
Synkopen (differenzialdiagnostisch atonische Anfälle) aufgenommen.
Diesbezüglich wurde eine Bildgebung mittels Ml?T des Schädels und
Halswirbelsäule veranlasst, ein kleiner breitbasiger medianer
Bandscheibenprolaps auf Höhe C3/C4 sowie eine geringgradige
Bandscheibenprotrusion auf Höhe C5/C6 kamen zur Darstellung. ART des
Schädels war unauffällig. Des Weiteren wurde zur Abklärung der
Vertigosymptomatik die Patientin dem hierorts Facharzt für HNO zur
Begutachtung vorgestellt, es fand sich kein sicherer Hinweis auf peripher
vestibuläre Läsion. Frau Toth erhielt diesbezüglich ein
Biofeedbacktraining, worunter eine Besserung der Symptomatik
verzeichnet werden konnte. Zur Abklärung der Synkopen,
differentialdiagnostisch atonische Anfälle, wurde am 12.4.2013 hierorts
eine EEG-Untersuchung mit Kipptisch durchgeführt, das Ergebnis war
unauffällig. Als Nebenbefund wurden hypertone Blutdruckwerte registriert,
diese wurden mittels 24 Stunden-Blutdruckmessung genauer dokumentiert.
Aufgrund der derzeitig vordergründigen Vertigosymptomatik der Patientin
wird von einer antihypertensiven medikamentösen Einstellung momentan
Abstand genommen — regelmäßige Kontrolle und Therapieeinstellung sind
35 Hv 38/09a 13
durch den niedergelassenen Hausarzt oder Facharzt für Innere Medizin
vorzunehmen. Die Patientin klagte interkurrent über Gesichtsfeldausfälle,
deshalb wurde sie ophtalmologisch begutachtet. Eine Visusminderung
(vorbekannt) bei regelrechtem Augendruck wurde diagnostiziert, die
Gesichtsfelduntersuchung ergab einen zentralen Rest auf 10° beidseits, im
Fundusbefund konnte eine altersentsprechend unauffällige Papille
beidseits und normale Maculae beidseits dokumentiert werden. Es fand
sich kein Hinweis auf Doppelbilder, weitere regelmäßige Kontrollen beim
betreuenden niedergelassenen Augenarzt Dr. Gunst werden empfohlen und
von Frau Toth wie bisher wahrgenommen. Das von der Patientin
angegebene chronische Schmerzsyndrom (Cephalea) wurde vorerst mittels
Bildgebung im Schädel-CT und MRT abgeklärt (beide Befunde
unauffällig). Des Weiteren wurde die bereits etablierte Dauertherapie der
Patient umgestellt bzw. die analgetische Therapie mit Seractil und
Piroxicam abgesetzt (aufgrund einer hierdurch möglicherweise
bestehenden analgetikainduzierten Komponente), die Therapie mit Sirdalud
gering gesteigert. Naproxen wurde wegen subjektiv empfundener
Wirksamkeit belassen. Bei Verdacht auf posttraumatischer
Belastungsstörung wurde Frau Toth im Rahmen des stationären
Aufenthaltes auch von unserem Konsiliararzt für Psychiatrie betreut: die
Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung und leicht
rezidivierende Depression wurde gestellt. Eine duale antidepressive
Therapie mit Saroten und Ixel wurde etabliert. Die bereits voretablierte
Therapie mit Seroquel wurde gesteigert auf Seroquel 100 mg lxtäglich
(weitere Dosissteigerung ab 1.5.2013 auf Seroquel XR 200 mg 0-0-1 wird
empfohlen). Mit Einverständnis der Patientin wurde eine Anmeldung zur
hierortigen Psychotherapie besprochen und geplant. Im Rahmen des
stationären Aufenthaltes erhielt die Patientin auch regelmäßige
Physiotherapien und physikalisch medizinische Massnahmen, die auch zu
einer Besserung der Schmerzsymptomatik geführt haben. Eine weitere
35 Hv 38/09a 14
Betreuung in unserer Schmerzambulanz wurde mit der Patientin
vereinbart, ein Termin für Donnerstag, den 16.5.2013 festgelegt. Im
Rahmen des stationären Aufenthaltes wurde Frau Toth auch
sozialarbeiterisch betreut, ein Antrag auf Pflegegeld und Rehabilitation im
Kurzentrum Bad Pirawarth wurden auf Wunsch der Patientin gestellt. Frau
Toth Rosina konnte am 26.4.2013 in gebessertem und stabilen
Allgemeinzustand aus der stationären Pflege entlassen werden."
Es erfolgten dann noch stationäre Aufenthalte in der Rehaklinik Bad
Pirawarth von 2.7. - 30.7.2013 und von 29.10. - 26.11.2014. Ambulante
Schmerzbehandlung im Landesklinikum Tulln erfolgte von 16.5. bis
10.4.2014 sowie von 5.5. bis 28.10.2014.
Seit 15.1.2010 weren laut Arztbericht monatlich manuell — osteopathische
Behandlungstermine wahrgenommen bei Prim. Dr. Andreas Kaizn in Wien
— Facharzt für physikalische Medizin.
Frau Toth Rosina war zum Vorfallszeitpunkt als Versicherungsangestellte
bei der Firma Wüstenrot als KFZ-Sachbearbeiterin tätig.
Sie war rund 1 Jahr in Krankenstand und ist seither in
Berufsunfähigkeitspension.
Sie bezieht derzeit ein Pflegegeld der Pflegestufe 2.
Vorerkrankun2en oder Vorverletzun2en: (eigene Angaben)
Appendektomie im Kleinkindesalter
Im 9. Lebensjahr Tonsillektomie
Im 15. Lebensjahr Tuberkulose
Messerstichverletzung im Bauchbereich im 18. Lebensjahr
1978 Knöchelbruchoperation
Mehrfache Melanomentfernungen mit anschließender Chemotherapie 2003
2006 Zwerchfellbruchoperation
Seit 1999 Lupuserkrankung
35 Hv 38/09a 15
AKTUELLE BESCHWERDEN (subjektive Angaben):
„Ich habe dauerhaft Kopfschmerzen, leide unter dauerndem
Drehschwindel und dadurch muss ich immer wieder brechen, weil ich
immer wieder schwindelig bin. Auch auf der Herfahrt habe ich jetzt in der
Rettung mehrfach erbrechen müssen (15 mal), weil ich immer schwindelig
bin seit dem Unfall."
AKTUELLER BEFUND:
51-jährige Frau, 156 cm groß, 78 kg schwer, guter Allgemein- und
normaler Ernährungszustand. Wird mit der Rettung zur Untersuchung
gebracht, kommt im Rollstuhl sitzend.
Gibt auf die gestellten Fragen klare und gerichtete Antworten, ist örtlich,
zeitlich sowie zur Person voll orientiert.
Kopf:
Trägt eine getönte optische Brille, trägt sie deshalb, weil sie
lichtempfindlich ist. Äußerlich am Kopf keine mit dem Vorfall in
Zusammenhang stehenden Narben sichtbar, das Gesichts- und
Schädelskelett ist stabil, die Hirnnervenaustrittspunkte sind nicht
druckschmerzhaft, bei der Exploration kommt es aber sofort wieder zu
einem Brechreiz. Grobe Seh- und Hörprüfung unauffällig, Pupillen sind
seitengleich mittelweit, auf Licht und konsensuell prompt reagierend,
Augapfelbeweglichkeit ist seitengleich, kein Ruhenystagmus.
Halswirbelsäule:
Sie trägt eine weiche Schanzkrawatte, nach Abnahme der weichen
Schanzkrawatte ist die Halswirbelsäule äußerlich unauffällig, auch beim
Druck auf die Dornfortsätze kommt es sofort wieder zu einem Brechreiz.
35 Hv 38/09a 16
Brustkorb:
Äußerlich unauffällig, keine mit dem Vorfall in Zusammenhang stehende
Narben, der Brustkorb stabil, kein wesentlicher Kompressionsschmerz, die
Atmung ist frei.
Bauch:
An der Bauchdecke zeigt sich eine schräg verlaufende Narbe nach
Stichverletzung und Gallenblasenentfernung und Narben auch am linken
Oberbauch nach Drainagen, die Bauchdecke ist weich und eindrückbar.
Darmgeräusche lebhaft.
Röntgen:
Originalröntgenaufnahmen Unfallkrankenhaus Lorenz-Böhler:
3.3.2009:
Computertomog,rafie Schädel (5 Filme): kein Hinweis für eine frische
traumatische Knochenverletzung, keine intrakranielle Blutung oder
Raumforderung, keine Hirnschwellung.
CT Brustkorb und Bauch (8 Filme): keine Parenchymverletzungen im
Brustkorb oder Abdomen, keine knöchernen Verletzungen nachweisbar.
CT Hals-, Brust-, und Lendenwirbelsäule: (12 Filme): keine frische
traumatische Knochenverletzung, Bewegungsartefakt in Höhe des 7.
Halswirbels, leichte spondylotische Randzackenbildung in der gesamten
Brust- und oberen Lendenwirbelsäule.
12.3.2009:
Lungenröntgen: kein Hinweis für eine frische traumatische
Knochenverletzung, kein Lungenkollaps, kein Rippenfellerguss bei
eingeschränkter Beurteilbarkeit auf Grund Überstrahlung der Aufnahme
17.3.2009:
Lungenröntgen: kein Hinweis für eine frische traumatische
Knochenverletzung, kein Lungenkollaps, kein Rippenfellerguss,
Lungenfelder seitengleich gut belüftet.
35 Hv 38/09a 17
BEURTEILUNG
1: Frau TOTH Rosina erlitt beim gegenständlichen Vorfall vom 3.3.2009
folgende Verletzungen:
Schädelprellung mit fraglicher Gehirnerschütterung
Zerrung der Halswirbelsäule
Leichte Bauchprellung
Brustkorbprellung
Eine primär in den Behandlungsunterlagen möglicherweise eingetretene
Erschütterung des Gleichgewichtsorganes konnte bei den in der weiteren
Folge durchgeführten ausgedehnten Untersuchungen nicht objektiviert
werden. Auch eine allfällig aufgetretene posttraumatische
Belastungsstörung konnte bei keiner Untersuchung bestätigt werden. Diese
Fragestellungen sind allenfalls durch neurologisch-psychiatrische Facharzt-
Gutachten und Hals-Nasen-Ohren-Facharzt-Gutachten zu beurteilen
(erstere liegen im Gerichtsakt bereits auf und verneinen eine unfallkausale
Verletzung des Gleichgewichtsorganes oder eine posttraumatische
Belastungsstörung — aus Sicht des zeichnenden Sachverständigen ist daher
eine neuerliche Gutachtenserstellung aus den angesprochenen Fachgebieten
nicht erforderlich da keine Änderung der gutachterlichen
Schlussfolgerungen zu erwarten ist).
2: Der Grad der erlittenen Verletzungen leicht.
3: Die Dauer der aus der Verletzung resultierenden
Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit vom medizinischen
Standpunkt aus beträgt mehr als 14 Tage und weniger als 24 Tage.
Dr. Alf d eindl, Msc.
Weinburg, 17.12.2014
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