unterlage 17 - bayern · 2019-03-26 · lich zur durchführung des behandelten vorhabens zu...
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Messstelle nach § 26
BImSchG für Geräusche
und Erschütterungen
Westheimer Straße 22 86356 Neusäß
Tel.: 0821/455179-10 · Fax: 0821/455179 16 · E-Mail: info@em-plan.com
Schalltechnische Untersuchung
Vorhaben: A 96 München - Lindau
Umbaumaßnahmen westlich AK Memmingen
Auftraggeber: Autobahndirektion Südbayern
Rottachstraße 11
87439 Kempten
Bearbeitungsstand: 25/01/2019
Projekt-Nr.: 2018 1128
Unterlage 17.1
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 2
Auftrag vom: Oktober 2017
Anzahl Seiten: 27
Anzahl Anlagen: 2
fachlich verantwortlich: Dipl.-Ing. (FH) Manfred Ertl
Durchwahl: 0821 / 455 179 10
E-Mail: ertl@em-plan.com
Dokument: 1128_AK_Memmingen_Schall_als_Unterlage_17.1_20190125
Das vorliegende Gutachten ist geistiges Eigentum von em plan. Das Gutachten ist ausschließ-
lich zur Durchführung des behandelten Vorhabens zu verwenden. Die Weitergabe des Gutach-
tens oder dessen Vervielfältigung außerhalb des gegenständlichen Verfahrens, auch auszugs-
weise, ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Gestattung zulässig.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1. Gegenstand der Untersuchung.......................................................................................... 4
2. Örtlichkeiten im Bereich der Baumaßnahme ..................................................................... 5
3. Bauvorhaben ..................................................................................................................... 7
4. Eingangsdaten .................................................................................................................. 8
5. Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung ........................................................................... 9
5.1 Beurteilungsgrundlagen ......................................................................................... 9
5.2 Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV .......................................... 10
6. Schallemissionen ............................................................................................................ 11
7. Immissionsorte ................................................................................................................ 13
8. Grundsätzliche planerische Überlegungen - Varianten .................................................... 14
8.1 Ausgangssituation ................................................................................................ 14
8.2 Akustische Eigenschaften von Fahrbahnbelägen - Zwangspunkte ....................... 14
8.3 Lärmschutzwände ................................................................................................ 15
8.4 Vollschutz ............................................................................................................. 16
9. Schallimmissionen ........................................................................................................... 17
9.1 Allgemeines ......................................................................................................... 17
9.2 Beurteilungspegel ohne Schallschutzmaßnahmen ............................................... 18
9.3 Beurteilungspegel mit aktiven Schallschutzmaßnahmen ...................................... 19
10. Aktive Schallschutzmaßnahmen ...................................................................................... 21
11. Passiver Schallschutz ..................................................................................................... 23
12. Zusammenfassung .......................................................................................................... 24
A) Verzeichnis der Anlagen.................................................................................................. 26
B) Häufig verwendete Abkürzungen ..................................................................................... 26
C) Tabellen .......................................................................................................................... 27
D) Grundlagenverzeichnis .................................................................................................... 27
E) Regelwerke ..................................................................................................................... 27
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 4
1. Gegenstand der Untersuchung
Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, plant den Umbau der Ein- und Ausfä-
delungsbereiche der A 96 von und nach Lindau am westlichen Bereich des Autobahnkreuzes
Memmingen. Die Ausbaumaßnahme beginnt bei Station 6,102 im Abschnitt 400 und endet bei
Station 6,957 im Abschnitt 400.
Das Vorhaben stellt eine Vorab-Maßnahme zur notwendigen Optimierung der Verkehrsbezie-
hungen des Autobahnkreuzes Memmingen dar.
Im Zug der Maßnahme werden folgende Änderungen der Verkehrsführung vorgesehen:
Durchgehende 2-streifige Richtungsfahrbahnen der A 96
Ein- und Ausfädelstreifen westlich des Autobahnkreuzes
Im Umfeld der Maßnahme befinden sich nördlich der A 96 Nutzungen in Wohn- Misch- und Ge-
werbegebieten. Südlich der A 96 liegen verstreute Wohnnutzungen im nicht überplanten Au-
ßenbereich. Zudem befindet sich am Buxeimer Weiher nördlich der A 96 ein Naherholungsge-
biet.
Zweck der Untersuchung ist es, das Bauvorhaben aus schalltechnischer Sicht auf der Grundla-
ge des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes-
Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) anhand der Verkehrsprognose für das Jahr 2030
schalltechnisch zu beurteilen.
Die Berechnung der Schallemissionen und Schallimmissionen erfolgt nach dem Stand der
Technik nach Maßgabe der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, den RLS-90.
Soweit erforderlich sind aktive Schallschutzmaßnahmen zu dimensionieren, die nach dem Stand
der Technik und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Sinne des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes die Einhaltung der jeweils geltenden Immissionsgrenzwerte sicher-
stellen.
Sofern eine Einhaltung der nutzungsabhängigen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV mit
aktiven Schallschutzmaßnahmen (in erster Linie Schallschutzwälle und / oder Schallschutzwän-
de), nicht erzielt werden kann, sind die betroffenen Gebäude mit verbleibenden Beeinträchti-
gungen zu dokumentieren. An diesen Gebäuden besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf
passive Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe der 24 BImSchV.
Der vorliegende Bericht dokumentiert Randbedingungen, Methoden und Ergebnisse der Unter-
suchung.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 5
2. Örtlichkeiten im Bereich der Baumaßnahme
Die örtlichen Gegebenheiten sind dem Lageplan zum Schallschutz in der Unterlage 7 zu ent-
nehmen.
Der Untersuchungsraum befindet sich im Bereich der Ortslage Buxheim bei Memmingen west-
lich des Autobahnkreuzes zwischen der in Ost-West Richtung verlaufenden A96 und der in
Nord-Süd-Richtung verlaufenden A 7. Das Autobahnkreuz verfügt in alle Richtungen über An-
schlußstellenäste.
Abbildung 1: Untersuchungsraum der Baumaßnahme, genordet, Quelle: Google Earth
Nördlich der A 96 liegen benachbart Nutzungen in Wohngebieten und in Gewerbegebieten, im
weiteren Umgriff auch Mischgebietsnutzungen. Im Westen der Ortsbebauung liegt der Buxhei-
mer Weiher, der dem Grunde nach als Naherholungsgebiet fungiert.
Südlich der A 96 liegen drei Gebäude im Außenbereich bei etwa km 62+400 bis km 62+500 an
der Buxheimer Straße bzw. „Auf der Alm“.
Das Gelände im Bereich des Ausbauabschnitts ist bewegt auf einer variablen Höhe von etwa
590 m bis 606 m ü. NN, wobei im Bereich der Wohnbebauung nördlich der A 96 das Maximum
gegeben ist und das Gelände in beide Richtungen nach Ost und West abfällt. Im Westen befin-
det sich die Brücke am Buxheimer Weiher, die diesen mit einer Höhe von bis zu etwa 20 m
überspannt. Auf der Buxachtalbrücke sind beiderseits Spritzschutzwände in Glasausführung
vorhanden, die im Zug der Instandhaltung für den Prognosehorizont 2030 mit einer Höhe von
1,5 m über FOK zu berücksichtigen sind.
Die örtlichen Gegebenheiten wurden durch ein Gelände- und Bebauungsmodell auf der Grund-
lage eines digitalen Höhenrastermodells sowie einer digitalen Flurkarte nachgebildet.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 6
Abbildung 2: Flächennutzungsplan der Gemeinde Buxheim, Auszug, genordet, Quelle: Gemein-
de Buxheim, Stand 2018
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 7
3. Bauvorhaben
Die Planung sieht die bauliche Anpassung des AK Memmingen auf dessen Westseite vor. Die
Detailplanung ergibt sich aus Unterlage 5 der Planfeststellungsunterlagen.
Die Maßnahme ist als erheblicher baulicher Eingriff in die A 96 und das AK Memmingen zu be-
trachten.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Durchgehende 2-streifige Richtungsfahrbahnen der A 96
Ein- und Ausfädelstreifen westlich des Autobahnkreuzes
Die Länge des Ausbauabschnitts umfasst eine Länge von 740 m. Notwendige Lärmschutzmaß-
nahmen gehen über die eigentliche Straßenbaumaßnahme hinaus (Überstandslängen) und
werden im Weiteren näher erläutert.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 8
4. Eingangsdaten
Zur Erstellung der schalltechnischen Begutachtung wurde ein digitales Berechnungsmodell des
Planungsgebiets erstellt.
Grundlage des Geländemodells ist ein digitales Höhenrastermodell und ein dreidimensionales
Modell der geplanten Trasse.
Die Lage der vorhandenen Baukörper wurde der digitalen Bestandsflurkarte entnommen.
Die anzusetzenden Verkehrsmengen sowie die technische Planung der zu untersuchenden
Baumaßnahme wurden der Verkehrsuntersuchung der brenner-Bernhard Ingenieure GmbH
zum Ausbauvorhaben entnommen.
Die Trassen der zu untersuchenden Straßenverkehrswege wurden anhand der digitalen techni-
schen Planung modelliert.
Den in Ansatz gebrachten Flächennutzungen liegen im Wesentlichen die durch die Autobahndi-
rektion Südbayern, Dienststelle Kempten, bereits erfassten Flächennutzungen der Gemeinde
Buxheim zugrunde.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 9
5. Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung
5.1 Beurteilungsgrundlagen
Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen Neubau eines Straßenverkehrswegs handelt,
wird für die Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen die 16. Bundes-Immissionsschutz-
verordnung herangezogen.
Gemäß 16. BImSchV gilt:
Ҥ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen
sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen- und Schienenwe-
ge).
(2) Die Änderung ist wesentlich, wenn
1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeug-
verkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erwei-
tert wird oder
2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu än-
dernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder
auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird.
Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden
Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder
60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht
in Gewerbegebieten.
§ 2 Immissionsgrenzwerte
(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräu-
sche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass
der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 10
Tab. 5-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
Tag Nacht
1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A)
2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A)
3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A)
4. in Gewerbegebieten
69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A)
(2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzun-
gen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen
und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Ab-
satz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der
Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.
(3) Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der
Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden."
5.2 Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV
Der im Sinne der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung relevante Umfang der Baumaßnah-
me ist durch einen erheblichen baulichen Eingriff in den Verkehrsweg westlich des AK Mem-
mingen bis zur Querung des Naherholungsgebiets Buxheimer Weiher“ gegeben.
Im vorliegenden Fall wird ein durchgängiger neuer Fahrstreifen gebaut. Demnach sind die
Grenzwerte der 16. BImSchV ohne die Prüfung einer wesentlichen Änderung direkt zum Ansatz
zu bringen.
Im Übrigen sind im Rahmen des Vorhabens keine ergänzend schalltechnisch zu betrachtenden
Maßnahmen gegeben.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 11
6. Schallemissionen
Die Berechnung der Schallemissionen im Untersuchungsgebiet erfolgt anhand der Prognose
2030 für das AK Memmingen und die anschließenden Verkehrswege A 7 und A 96 nach den
RLS-90. Der Berechnung liegen vorsorglich die höheren Verkehrsmengen des Planfalls 2 des
Verkehrsgutachtens zu Grunde, da diese den künftigen Ausbau des AK Memmingen insgesamt
vorwegnehmen.
Der Emissionspegel Lm,E nach den RLS-90 ist der über den jeweiligen Beurteilungszeitraum
gemittelte Schalldruckpegel in 25 m Abstand zur Achse des jeweils betrachteten Fahrstreifens in
einer Höhe von 2,25 m über Gelände bei ebenen Ausbreitungsbedingungen.
Maßgeblich für die Höhe des Emissionspegels sind die Verkehrsmengen, der Lkw-Anteil sowie
die zulässige Geschwindigkeit. Weiterhin sind Zuschläge für die Fahrbahnen und für Steigungen
zu beachten.
Die Verkehrsmengen je 24 h und Straßenabschnitt (DTVw-Werte) und Schwerverkehrsanteile
(pT, pN in %) wurden anhand der Verkehrsprognose 2030 hinterlegt. Die Umrechnung auf
stündliche Verkehrsstärken (MT, MN in Kfz / h) wurde seitens des Verkehrsgutachters vorge-
nommen.
Steigungen von über 5 % sind im Untersuchungsraum nicht gegeben, es werden mithin keine
Zuschläge erforderlich.
Die Verkehre wurden gleichmäßig gemäß den RLS-90 auf die äußeren Fahrstreifen verteilt. Es
wurde für die Fahrbahnbeläge pegelmindernde Eigenschaften von DStrO = -2 dB(A) in der Be-
rechnung berücksichtigt.
Für die Richtungsfahrbahnen und die Direktrampen wurde freie Geschwindigkeit unterstellt, für
die Indirektrampen liegt eine maximal fahrbare Geschwindigkeit von 100 km/h zu Grunde.
In der nachstehenden Tabelle sind die angesetzten Verkehre wiedergegeben. Diese gliedern
sich im Wesentlichen in Richtungsbeziehungen und die Funktionen des Knotenpunkts. D. h. es
im vorliegenden Fall
die Richtungsbeziehung von München in Richtung Lindau und umgekehrt
die Richtungsbeziehung von Ulm nach Füssen und umgekehrt
die drei indirekten Verbindungsrampen und
die Verteilerfahrbahnen als Direktrampen
zu berücksichtigen. Aus programmtechnischen Gründen können im Schallberechnungspro-
gramm keine beliebig langen Zeichenketten in den Objektbezeichnungen eingegeben werden,
die Richtungsbeziehungen sind daher nachstehend abgekürzt dargestellt. Exemplarisch be-
schreibt daher der erste Eintrag der folgenden Tabelle („A7->A96 Ab. 1“), die Rampe von der
A 7 von Norden kommend zur A 96 im Bereich des Verflechtungsstreifens, bevor sich die Fahr-
bahnen erneut aufteilen in eine Geradeausbeziehung Richtung Füssen und die Rampe Richtung
Lindau (A 96), welche den folgenden Abschnitt 2 darstellt, in dem sich der DTV reduziert, sich
zugleich jedoch der Schwerverkehrsanteil erhöht.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 12
Tab. 6-1: Verkehrsmengen, nach Abschnitten gegliedert
Abschnittsname Verkehrszahlen und
Schwerverkehrsanteile
Geschwindigkeit
(vPkw / vLkw)
Korrekturen Emissionspegel
DTV pT pN T / N DStr0 LmET LmEN
Kfz/24h % km/h dB(A) dB(A) dB(A)
A7->A96 Ab. 1 19.536 9,6 18,6 130 / 80 -2 70,1 63,3
A7->A96 Ab. 2 11.216 10,0 17,5 130 / 80 -2 67,8 60,8
A7->Füssen Ab. 1 31.288 9,0 20,0 130 / 80 -2 72,1 65,5
A7->Füssen Ab. 2 11.752 9,0 20,0 130 / 80 -2 67,9 61,2
A7->Ulm Ab. 1 36.680 9,0 20,0 130 / 80 -2 72,8 66,1
A7->Ulm Ab. 2 13.032 9,0 20,0 130 / 80 -2 68,3 61,6
A96->A7 Ab. 1 23.640 9,0 20,0 130 / 80 -2 70,9 64,2
A96->A7 Ab. 2 10.832 7,5 11,7 130 / 80 -2 67,3 60,0
A96->A7 Ab. 3 1.736 10,0 17,5 100 / 80 -2 57,8 51,4
A96->A7 Ab. 3 10.832 7,5 11,7 130 / 80 -2 67,3 60,0
A96->A7 Ab. 4 12.216 10,0 20,0 130 / 80 -2 68,2 61,3
A96->A7 Ab. 4 12.216 10,0 20,0 100 / 80 -2 66,3 60,1
A96->Lindau Ab. 1 20.888 11,0 20,0 130 / 80 -2 70,6 63,7
A96->Lindau Ab. 2 22.480 11,0 20,0 130 / 80 -2 70,9 64,0
A96->Lindau Ab. 3 16.728 11,0 17,5 130 / 80 -2 69,6 62,5
A96->Lindau Ab. 4 28.760 11,0 15,0 130 / 80 -2 72,0 64,6
A96->München Ab. 1 28.032 11,0 20,0 130 / 80 -2 71,9 65,0
A96->München Ab. 2 21.672 11,0 20,0 130 / 80 -2 70,8 63,9
A96->München Ab. 3 14.632 11,0 17,5 130 / 80 -2 69,0 61,9
A96->München Ab. 4 16.520 10,2 17,5 130 / 80 -2 69,5 62,5
A96->München Ab. 5 27.904 11,0 15,0 130 / 80 -2 71,9 64,5
AK->München Ab. 1 8.680 9,0 20,0 130 / 80 -2 66,6 59,9
AK->München Ab. 2 6.608 10,0 20,0 130 / 80 -2 65,5 58,7
AK->München Ab. 2 6.608 10,0 20,0 100 / 80 -2 63,6 57,5
AK A7-Ab. 1 8.320 9,0 20,0 130 / 80 -2 66,4 59,7
AK A7-Ab. 2 15.320 9,0 20,0 130 / 80 -2 69,0 62,3
AK A7-Ab. 3 7.000 9,0 20,0 130 / 80 -2 65,6 58,9
AK AS Nordost 1.736 10,0 17,5 130 / 80 -2 59,7 52,7
AK AS Nordost 1.736 10,0 17,5 100 / 80 -2 57,8 51,4
AK AS Nordwest 6.672 10,0 20,0 100 / 80 -2 63,7 57,5
AK AS Südwest 7.936 10,0 20,0 100 / 80 -2 64,4 58,3
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 13
7. Immissionsorte
Es wurden folgende Immissionsorte (IOs) in Buxheim nördlich und südlich der A 96 als maßgeb-
lich zur Beurteilung der Lärmsituation eingestuft. Die Lage der Immissionsorte ist dem Lageplan
zum Schallschutz in Unterlage 7 zu entnehmen. Immissionsorte im Außenbereich werden im
vorliegenden Fall als Mischgebietsnutzungen beurteilt. Dies gilt ebenso für Campingplätze, die
in der 16. BImSchV nicht explizit geregelt sind, und daher in Abstimmung mit der ABDSB,
Dienststelle Kempten analog behandelt werden.
Tab. 7-1: Immissionsorte
IO-Bezeichnung Nutzung Lage
IO-01, Memminger Str. 38 MI nördlich der A 96
IO-02, Am Durchgang 3 W nördlich der A 96
IO-03, Am Durchgang 5 W nördlich der A 96
IO-04, Am Durchgang 7 W nördlich der A 96
IO-05, Unterer Bolloheweg 16 W nördlich der A 96
IO-06, Haldenweg 1 W nördlich der A 96
IO-07, Unterer Bolloheweg 14 W nördlich der A 96
IO-08, Unterer Bolloheweg 12 W nördlich der A 96
IO-09, Haldenweg 3 W nördlich der A 96
IO-10, Unterer Bolloheweg 10 W nördlich der A 96
IO-11, Unterer Bolloheweg 10a W nördlich der A 96
IO-12, Buxacher Str. 11 W nördlich der A 96
IO-13, Pater-Lippurger-Str. 11 W nördlich der A 96
IO-14, Campingplatzgebiet MI nördlich der A 96
IO-15, Campingplatzgebiet MI nördlich der A 96
IO-16, Campingplatzgebiet MI nördlich der A 96
IO-17, Buxacher Straße 21 MI südlich der A 96
IO-18, Auf der Alm 1a MI südlich der A 96
IO-19, Auf der Alm 1 MI südlich der A 96
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 14
8. Grundsätzliche planerische Überlegungen - Varianten
8.1 Ausgangssituation
Im Vorfeld der Erarbeitung der Unterlage wurden zahlreiche Varianten zum Schallschutz be-
trachtet. Offenkundig löst das Vorhaben, wie hier gegeben, eine wesentliche Änderung nach
den Kriterien der 16. BImSchV Lärmvorsorgemaßnahmen aus, da die zu schützende Bebauung
direkt benachbart zum Verkehrsweg liegt.
Hierbei ist aktiver Schallschutz passiven Maßnahmen vorzuziehen, soweit die Maßnahmen nicht
untunlich sind bzw. offenkundig außer Verhältnis zum Schutzzweck stehen. Insofern ist dem
Grunde nach stets eine Abwägung vorzunehmen, welche Mittel zur Einhaltung der Grenzwerte
zur Verfügung stehen, und welches Schutzziel jeweils erreichbar ist.
Nach geltender Verwaltungspraxis bzw. Interpretation der Verordnungslage und der aktuellen
Rechtsprechung ist stets anzustreben, die Grenzwerte der Lärmvorsorge einzuhalten.
Als Vorsorgemaßnahmen kommen grundsätzlich in Betracht
1. Maßnahmen an den Emissionseigenschaften der Fahrbahnen
2. aktive Maßnahmen wie Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle, bzw. eine Kombination
beider Maßnahmen und in variabler Konstellation
8.2 Akustische Eigenschaften von Fahrbahnbelägen - Zwangspunkte
Als Mindeststandard kann der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als Stand der
Technik angesehen werden. In aller Regel sind dies Fahrbahnbeläge, für die eine dauerhafte
Lärmminderung von - 2 dB(A) nachgewiesen ist und diese durch die zuständigen Behörden
amtlich bekannt gemacht wurden. Diese Fahrbahnbeläge können im Regelfall überall verbaut
werden und sind wirksam, wenn die gefahrene Geschwindigkeit über 60 km/h beträgt.
Darüber hinaus kommt grundsätzlich der Einsatz eines offenporigen Asphalts (OPA) mit einer
Pegelminderung von -5 dB(A) an der Quelle in Betracht. Allerdings neigen offenporige Asphalte
dazu, dass sich die Poren mit der Zeit durch Stäube und Reifenabrieb sowie Schmutzeintrag,
der von den anschließenden Abschnitten mit konventionellem Belag erfolgt, zusetzen und ihre
Wirkung verlieren. Bei Straßenabschnitten mit offenporigem Asphalt rechnet man damit, dass
an beiden Enden der Baustrecke eine Überstandslänge von 150 bis 200 m pro Richtungsfahr-
bahn notwendig ist, bis durch den Verschmutzungseintrag keine Minderung der Wirksamkeit im
eigentlich zu schützenden Bereich mehr gegeben ist.
Offenporige Asphalte werden weiterhin im Regelfall nur dort eingesetzt, wo der Verkehr gleich-
mäßig rollt. In Rampenbereichen und bei Verflechtungsstreifen sind durch Brems- und Be-
schleunigungsvorgänge höhere Scherkräfte gegeben, die die Lebensdauer des Belags verkür-
zen. Die Situation ist am AK Memmingen gegeben.
Schließlich neigt offenporiger Asphalt zu erhöhter Wasserhaltung, d. h. im Bereich der Buxach-
talbrücke besteht im Winter die Gefahr, dass der Fahrbahnbelag durch die Kälte sowohl aus der
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 15
Umgebungsluft, als auch aus dem Brückenbauwerk, gefriert. Daher werden üblicherweise auf
Brücken keine offenporigen Asphalte verbaut.
Faktisch stünde mithin eine Baulänge für OPA von etwa 500 m zwischen Buxachtalbrücke und
Strecken-km 62+800 zur Verfügung. Rechnet man die Verschmutzungszonen zur Baubeginn
und Bauende des Fahrbahnbelags ein verbleiben je Richtung etwa 350 m wirksamer Abschnitt,
in dem die 5 dB(A) Pegelminderung erreicht werden. Gemessen an der Ausdehnung der Stra-
ßenverkehrsquellen am AK Memmingen ist dieser Bereich sehr klein und liefert daher auch kei-
nen signifikanten Beitrag zur Gesamtlärmsituation bzw. zur Entlastung der Anwohner.
Im Zug der vorgelagerten Variantenuntersuchungen wurde der Einsatz von OPA bei den eng
gesteckten Rahmenbedingungen daher als zwar möglich, aber nicht als zielführend beurteilt.
8.3 Lärmschutzwände
Grundsätzlich werden in aller Regel Lärmschutzwände bzw. auch Wälle als aktive Maßnahmen
vorgesehen, wenn ausreichende Platzverhältnisse für letztere Maßnahme vorhanden sind.
Im vorliegenden Fall ist dem nicht so, es kommen also lediglich Lärmschutzwände in Betracht.
1. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen senkrechten Außenwänden im zulässigen Ab-
stand zum Fahrbahnrand
2. diese ggfs. gekragt oder als Halbschalen auszuführen und
3. zusätzlich Mittelwände vorzusehen.
Nach Berechnung mehrere Varianten hat sich für die konkrete örtliche Situation gezeigt, dass
eine Außenwandlösung als der sinnvollste Lösungsansatz erscheint. Dies ergibt sich aus fol-
genden Sachverhalten:
Die A 96 ist im gegenständlichen Abschnitt etwa knapp 40 m breit. Dies ergibt sich aus den
Richtungsfahrbahnen und den zu- und abgehenden Rampen.
Würde man nun eine gekragte Außenwand vorsehen so hätte die Auskragung unabhängig von
verwendeten System ein Maß von maximal 5 m über die Fahrbahn, gemessen vom Fußpunkt
der Wandgründung. Damit würde der nördliche Standstreifen überspannt und ein Teil des äuße-
ren Fahrstreifens der nördlichen Rampe. Diese ist durch deren Nähe zur Lärmschutzwand je-
doch ohnehin gut abgeschirmt und trägt zur Belastung in Buxheim wenig bei. Für die entfernte-
ren 3 Fahrbeziehungen Richtung Lindau, München, und die Rampe Richtung Füssen hätte eine
Auskragung der Schallschutzwand nur marginale Änderungen zur Folge, da sich die Schallum-
wege zwischen diesen Fahrstreifen und den Immissionsorten kaum ändern. Der Erzielbare zu-
sätzliche Schutzeffekt liegt im Bereich um 1 dB(A), ist nicht hörbar und geht in relativ geringem
Abstand zur A 96 gegen 0 dB(A). In anders gelagerten Fällen ist der Effekt größer, dies setzt
jedoch voraus, dass der Straßenkorridor tendenziell schmal ist, was hier nicht der Fall ist.
Dem Grunde nach gilt dies auch für die Anordnung von Mittelwänden. Nachdem die Hauptemis-
sion von den Lkw auf den Lastfahrtstreifen ausgeht und die Quellen mithin nahe am äußeren
Fahrbahnrand liegen befinden sie sich auf der Südseite der A 96 je nach betrachteter Rich-
tungsfahrbahn in rund 15 bis 20 m Abstand zu einer denkbaren Mittelwand. Damit die Wand
wirksam sein kann muss diese zumindest höher sein als die direkte Verbindungslinie zwischen
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 16
den Fahrstreifen und der äußeren Wand. D. h. in erster Näherung setzt bei dem gegebenen
weitgehend symmetrischen Querschnitt eine wirksame zusätzliche Abschirmung erst dann ein,
wenn eine Mittelwand zumindest die halbe Höhe der Außenwand übersteigt. Um eine deutliche
Pegelreduktion, d. h. etwa 3 dB(A) zu erreichen, müsste die Mittelwand ähnlich hoch sein wie
die Außenwand.
Vergleichsrechnungen haben gezeigt, dass sich hierdurch der Kreis der Betroffenen zwar etwas
reduzieren lässt, dies jedoch einen sehr erheblichen Mehraufwand erfordert.
Würde z. B. eine 4 m hochabsorbierende Mittelwand in Kombination zur vorgesehenen Außen-
wandlösung vorgesehen würde dies die Beurteilungspegel in Buxheim nur um 0,5 dB(A) redu-
zieren, also unterhalb der menschlichen Hörschwelle. Faktisch müsste mithin eine Mittelwand
etwa die Höhe der Außenwand erreichen, um einen spürbaren Effekt zu bewirken. Daher wurde
eine Mitttelwandlösung nicht weiter verfolgt.
Dies beruht auch darauf, dass eine Mittelwandlösung aus folgenden Gründen technisch nicht
machbar ist.
Im Mittelstreifen müssen VZB-Fundamente erstellt werden
Der Mittelstreifen muss überfahrbar sein können
Die Breite des Mittelstreifens beträgt lediglich 3 m. Hierfür existieren derzeit keine Zulas-
sungen für Schutzsysteme
8.4 Vollschutz
Um das Ziel eines Vollschutzes in der gesamten Ortslage nördlich der A 96 in Buxheim zu errei-
chen wäre eine Außenwandlösung mit einer Höhe von 10 m über Fahrbahnoberkante im ge-
ringstmöglichen Abstand zur Autobahn erforderlich. Die Maßnahme müsste sich von Osten
kommend ab der Querung der A 96 mit der Memminger Straße bis zur Buxachtalbrücke erstre-
cken und mit reduzierter Höhe Richtung Osten bis km 62+840 weitergeführt werden. Die erfor-
derliche Höhe betrüge dort 4,5 m über FOK. Die Vollschutzvariante wurde aufgrund des vorge-
sehenen Lösungskonzepts nicht weiterverfolgt, wie im Weiteren noch auszuführen sein wird.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 17
9. Schallimmissionen
9.1 Allgemeines
Die Berechnung der Schallimmissionen im Untersuchungsgebiet erfolgt für den Prognosehori-
zont im Jahr 2030 für Straßenverkehr nach den RLS-90.
Die Schallimmissionen im Untersuchungsgebiet wurden, getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum,
an insgesamt 19 Immissionsorten (IOs) berechnet.
Die Lage der Immissionsorte ist dem Lageplan zum Schallschutz, Unterlage 7 zu den Planfest-
stellungsunterlagen zu entnehmen.
Die Immissionsorte sollen einen Überblick über die zu erwartenden Schallimmissionen erlauben.
Die maßgebliche Höhe der Berechnungspunkte wurde einheitlich mit 2,8 m je Etage eines zu
schützenden Gebäudes angesetzt.
Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt unter Berücksichtigung schallpegelmindernder
Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg (Geländekanten, Baukörper, Lärmschirme etc.) sowie
unter Berücksichtigung der 1. Reflexionsordnung.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 18
9.2 Beurteilungspegel ohne Schallschutzmaßnahmen
Die Berechnungsergebnisse der Schallimmissionen aus der Baumaßnahme ohne Schall-
schutzmaßnahmen sind in der Anlage 1 beigegeben. Die zugehörigen Immissionsgrenzwerte
der 16. BImSchV sind in der Spalte „IGW“ getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum ausgewiesen.
Bezüglich der Lage der Immissionsorte wird auf Unterlage 7 verwiesen.
Es wurden folgende Beurteilungspegel für die laustesten Geschosse der Immissionsorte be-
rechnet:
Tab. 9-1: Grenzwerte IGW und Beurteilungspegel Lr ohne Lärmschutz, Prognose 2030
IO Nutz. SW HR IGW in dB(A) Lr in dB(A) Differenz
tags nachts tags nachts tags nachts
IO-01, Memminger Str. 38 MI 2.OG SO 64 54 66,0 58,9 2,0 4,9
IO-02, Am Durchgang 3 W 1.OG SO 59 49 63,2 56,0 4,2 7,0
IO-03, Am Durchgang 5 W 1.OG SO 59 49 63,8 56,7 4,8 7,7
IO-04, Am Durchgang 7 W 1.OG SO 59 49 64,5 57,3 5,5 8,3
IO-05, Unterer Bolloheweg 16 W 1.OG SO 59 49 66,0 58,8 7,0 9,8
IO-06, Haldenweg 1 W 1.OG SO 59 49 62,5 55,4 3,5 6,4
IO-07, Unterer Bolloheweg 14 W 1.OG SO 59 49 62,1 55,0 3,1 6,0
IO-08, Unterer Bolloheweg 12 W 1.OG SO 59 49 62,3 55,2 3,3 6,2
IO-09, Haldenweg 3 W 1.OG SO 59 49 59,4 52,3 0,4 3,3
IO-10, Unterer Bolloheweg 10 W 1.OG SO 59 49 60,5 53,4 1,5 4,4
IO-11, Unterer Bolloheweg 10a W 1.OG SO 59 49 60,6 53,5 1,6 4,5
IO-12, Buxacher Str. 11 W 1.OG S 59 49 59,7 52,5 0,7 3,5
IO-13, Pater-Lippurger-Str. 11 W 2.OG SO 59 49 58,4 51,3 -0,6 2,3
IO-14, Campingplatzgebiet MI EG - 64 54 57,6 50,3 -6,4 -3,7
IO-15, Campingplatzgebiet MI EG - 64 54 57,5 50,2 -6,5 -3,8
IO-16, Campingplatzgebiet MI EG - 64 54 57,3 50,0 -6,7 -4,0
IO-17, Buxacher Straße 21 MI 1.OG NW 64 54 70,7 63,3 6,7 9,3
IO-18, Auf der Alm 1a MI 2.OG NW 64 54 61,3 54,1 -2,7 0,1
IO-19, Auf der Alm 1 MI 1.OG NW 64 54 60,4 53,2 -3,6 -0,8
Aus der o. a. Tabelle geht hervor, dass in Buxheim nördlich der A 96 mit Überschreitungen der
Taggrenzwerte um bis zu etwa 7 dB(A) zu rechnen ist. Dies betrifft vor allem die autobahnnah-
men Wohngebietslagen. Im Bereich des bestehenden Campingplatzes ist tags der Grenzwert
für Mischgebiet deutlich eingehalten, ebenso der Grenzwert für Wohngebiet, wollte man einen
strengeren Maßstab anlegen. Südlich der A 96 ist am IO 17 eine Taggrenzwertüberschreitung
um aufgerundet 7 dB(A) gegeben. Damit besteht grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch
hinsichtlich der eingeschränkten Nutzbarkeit des Außenwohnbereichs nach den VLärmSchR 97.
An den übrigen beiden Immissionsorten südlich der A 96 ist der Grenzwert tags eingehalten.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 19
Nachts stellt sich die Sachlage weitgehend analog dar. Nördlich der A 96 beträgt die Über-
schreitung der Grenzwerte bis zu aufgerundet 10 dB(A) im Nahbereich der A 96 in den Wohn-
gebieten. Im Bereich des Campingplatzes ist der Grenzwert für Mischgebiet eingehalten. Süd-
lich der A 96 sind am IO-17 Überschreitungen des Grenzwerts um bis zu 10 dB(A) (aufgerundet)
gegeben.
9.3 Beurteilungspegel mit aktiven Schallschutzmaßnahmen
Im Zug der Planungen wurden aktive Schallschutzmaßnahmen iterativ geprüft. Im Ergebnis hat
sich gezeigt, dass mit einer bis zu 7 m hohen und noch unter konventionellen Standards bauba-
ren Lärmschutzanlage die Grenzwerte weitestgehend einhalten lassen und ganz überwiegend
nur noch geringe Überschreitungen der Nachtgrenzwerte verbleiben, die mit passiven Maßnah-
men zu lösen sind. Lediglich südlich der Autobahn befindet sich ein Einzelgebäude (IO 17), für
welches sich im Zug der Prüfung keine wirtschaftliche aktive Schallschutzmaßnahme ergeben
hat, und bei dem die Überschreitung der Grenzwerte deutlich sind. Auch dieser Umstand ist
jedoch durch passive Schallschutzmaßnahmen lösbar. Die Berechnungsergebnisse der Schal-
limmissionen aus der Baumaßnahme mit Schallschutzmaßnahmen sind in der Anlage 2 beige-
geben. Es wurden folgende Beurteilungspegel für die laustesten Geschosse der Immissionsorte
berechnet:
Tab. 9-2: Grenzwerte IGW und Beurteilungspegel Lr mit Lärmschutz, Prognose 2030
IO Nutz. SW HR IGW in dB(A) Lr in dB(A) Differenz
tags nachts tags nachts tags nachts
IO-01, Memminger Str. 38 MI 2.OG SO 64 54 58,8 51,7 -5,2 -2,3
IO-02, Am Durchgang 3 W 1.OG SO 59 49 57,1 49,9 -1,9 0,9
IO-03, Am Durchgang 5 W 1.OG SO 59 49 57,9 50,8 -1,1 1,8
IO-04, Am Durchgang 7 W 1.OG SO 59 49 58,1 51,0 -0,9 2,0
IO-05, Unterer Bolloheweg 16 W 1.OG SO 59 49 59,1 52,0 0,1 3,0
IO-06, Haldenweg 1 W 1.OG SO 59 49 56,6 49,5 -2,4 0,5
IO-07, Unterer Bolloheweg 14 W 1.OG SO 59 49 56,9 49,7 -2,1 0,7
IO-08, Unterer Bolloheweg 12 W 1.OG SO 59 49 57,4 50,3 -1,6 1,3
IO-09, Haldenweg 3 W 1.OG SO 59 49 55,1 48,0 -3,9 -1,0
IO-10, Unterer Bolloheweg 10 W 1.OG SO 59 49 56,6 49,5 -2,4 0,5
IO-11, Unterer Bolloheweg 10a W 1.OG SO 59 49 56,5 49,3 -2,5 0,3
IO-12, Buxacher Str. 11 W 1.OG S 59 49 56,1 48,9 -2,9 -0,1
IO-13, Pater-Lippurger-Str. 11 W 2.OG SO 59 49 55,3 48,2 -3,7 -0,8
IO-14, Campingplatzgebiet MI EG 64 54 55,3 48,0 -8,7 -6,0
IO-15, Campingplatzgebiet MI EG 64 54 55,5 48,3 -8,5 -5,7
IO-16, Campingplatzgebiet MI EG 64 54 55,5 48,3 -8,5 -5,7
IO-17, Buxacher Straße 21 MI 1.OG NW 64 54 70,9 63,6 6,9 9,6
IO-18, Auf der Alm 1a MI 2.OG NW 64 54 61,6 54,4 -2,4 0,4
IO-19, Auf der Alm 1 MI 1.OG NW 64 54 60,7 53,5 -3,3 -0,5
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 20
Es zeigt sich, dass mit dem geplanten Schallschutzkonzept nördlich der A 96 Überschreitungen
des Taggrenzwerts nicht mehr gegeben sind. Die Überschreitung um 0,1 dB(A) am IO-05 entfal-
tet diesbezüglich keine Aussagekraft, da diese im 1. OG auftritt, wo keine dauerhafte Außen-
wohnbereichsnutzung gegeben ist. Im ebenerdigen Außenwohnbereich ist gesichert, dass der
Grenzwert unterschritten wird. Auf der Südseite der A 96 sind keine Lärmschutzmaßnahmen
vorgesehen, da dort nur ein Einzelgebäude von Grenzwertüberschreitungen betroffen ist und
aus diesem Anlass heraus aktive Lärmschutzmaßnahmen als unverhältnismäßig erachtet wer-
den. Die Lärmbetroffenheit an dem gegenständlichen IO-17 verbessert und verschlechtert sich
durch die Schallschutzmaßnahmen nicht. Dort werden passive Schallschutzmaßnahmen nach
Maßgabe der 24. BImSchV und Entschädigungen nach den VLärmSchR 97 vorgesehen.
Nachts verbleiben Grenzwertüberschreitungen um bis zu aufgerundet 3 dB(A) nördlich der A 96.
Die Pegelminderung gegenüber dem Fall ohne aktive Maßnahmen beträgt daher etwa 7 dB(A),
was nahezu einer Halbierung der Lautstärke gleichkommt. Verbleibende Überschreitungen, es
betrifft dies insgesamt 9 Wohngebäude, werden durch passive Maßnahmen nach Maßgabe der
24. BImSchV kompensiert.
Südlich der A 96 ergeben sich Überschreitungen des Nachtgrenzwerts an 2 Gebäuden. Diesbe-
züglich werden passive Maßnahmen vorgesehen, da aktive Maßnahmen als unverhältnismäßig
erachtet werden.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 21
10. Aktive Schallschutzmaßnahmen
Als Folge der Baumaßnahme werden zur weitestgehenden Einhaltung der Grenzwerte der
Lärmvorsorge entsprechend den vorstehenden Ausführungen folgende aktive Lärmschutzmaß-
nahmen vorgeschlagen.
Tab. 10-1: Aktive Schallschutzmaßnahmen
Km Länge [m]
Art der Maßnahme Höhe über FOK [m] / Lage zur Straßenachse
von bis
62+220 62+284 64 Wand 4m / nördlich der A 96
62+284 62+785 501 Wand 7 m / nördlich der A 96
62+785 62+985 200 Wand 4m / nördlich der A 96
Die Lärmschutzanlagen sind straßenseitig nach dem Stand der Technik grundsätzlich hochab-
sorbierend auszuführen. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich machbar, etwa wenn trans-
parente oder sonstige reflektierende Elemente vorgesehen werden sollen. Ist dies in bedeuten-
dem Umfang im Zug der Bauausführungsplanung vorgesehen bedarf es gesonderter Nachwei-
se, dass hierdurch nicht die Anforderungen der 16. BImSchV verletzt werden, bzw. geeigneter
Kompensationsmaßnahmen, wenn dem so ist. Die Ausführung der Fahrbahndecke muss eine
Pegelminderung von DStrO nach den RLS-90 von -2 dB(A) aufweisen.
Wollte man Vollschutz erreichen müsste die 7 m hohe Wand auf gesamter Länge um 3 m erhöht
werden.
Dies hätte erhebliche zusätzliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Unter dem Gesichts-
punkt der Wirtschaftlichkeit wird die zusätzliche Wandhöhe ebenfalls als unverhältnismäßig er-
achtet, da lediglich um die Kompensation geringer verbleibender Grenzwertüberschreitungen
nachts in Rede steht. Würde eine Wand in 10 m Höhe ausgeführt hätte dies zur Folge, dass
diese nicht in voller Höhe im Minimalabstand zum Fahrbahnrand errichtet werden kann, sondern
im oberen Teil von der Fahrbahn abrückt, was wiederum zur Folge hätte, dass die Wand weiter-
gehend erhöht werden müsste, um den vollen Schutzzweck zu erfüllen.
Im Zug der Variantenentscheidung erschien es daher als angemessen, die verbleibenden 9 Ge-
bäude nördlich der A 96 passiv zu schützen, zumal sich die gegebenen verbleibenden Über-
schreitungen im ungünstigsten Fall gerade im Bereich der Hörschwelle befinden.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 22
Südlich der A 96 kommt es zu geringen Pegelzunahmen. Dies ist eine Folge der technisch nicht
völlig vermeidbaren Reflexionen der Schallwellen an der nördlich der A 96 angeordneten Lärm-
schutzwände. Die Pegelerhöhungen bewegen sich allerdings lediglich im Bereich um bis zu
etwa 0,3 dB(A), und liegen damit weit unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle, welche in etwa (je
nach Alter und Sensitivität des Hörenden) bei 2 dB(A) anzusetzen ist. Die Pegelerhöhung ist
daher rein physikalisch-rechnerischer Natur, hat jedoch keinen Einfluß auf die wahrgenommene
Lautstärke des Geräuschs, da das menschliche Gehör derart geringe Unterschiede nicht wahr-
nimmt.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 23
11. Passiver Schallschutz
Dem Grunde nach besteht an 10 Wohngebäuden ein Anspruch auf passive Schallschutzmaß-
nahmen. Die Gebäude sind im Folgenden aufgeführt:
Tab. 11-1: Gebäude mit grundsätzlichem Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen
Auf passive Maßnahmen anspruchsgerechtigte Wohnobjekte Gemeinde / Gemarkung
Am Durchgang 3 Buxheim
Am Durchgang 5 Buxheim
Am Durchgang 7 Buxheim
Unterer Bolloheweg 16 Buxheim
Haldenweg 1 Buxheim
Unterer Bolloheweg 14 Buxheim
Unterer Bolloheweg 12 Buxheim
Unterer Bolloheweg 10 Buxheim
Unterer Bolloheweg 10a Buxheim
Buxacher Straße 21 Buxheim
Auf der Alm 1a Buxheim
Die Bemessung der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt nach Maßgabe
des Planfeststellungsbeschlusses auf Grundlage der 24. Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 24
12. Zusammenfassung
Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, plant den Umbau der Ein- und Ausfä-
delungsbereiche der A 96 von und nach Lindau am westlichen Bereich des Autobahnkreuzes
Memmingen. Die Ausbaumaßnahme beginnt bei Station 6,102 im Abschnitt 400 und endet bei
Station 6,957 im Abschnitt 400.
Das Vorhaben stellt eine Vorab-Maßnahme zur notwendigen Optimierung der Verkehrsbezie-
hungen des Autobahnkreuzes Memmingen dar.
Im Zug der Maßnahme werden folgende Änderungen der Verkehrsführung vorgesehen:
Durchgehende 2-streifige Richtungsfahrbahnen der A 96
Ein- und Ausfädelstreifen westlich des Autobahnkreuzes
Im Umfeld der Maßnahme befinden sich Nutzungen in Wohn- Misch- und Gewerbegebieten,
sowie im nicht überplanten Außenbereich. Zudem befindet sich am Buxeimer Weiher ein Nah-
erholungsgebiet (Dauercampinganlage) im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme.
Zweck der Untersuchung war es, das Bauvorhaben aus schalltechnischer Sicht auf der Grund-
lage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes-
Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) anhand der Verkehrsprognose für das Jahr 2030
schalltechnisch zu beurteilen.
Die Berechnung der Schallemissionen und Schallimmissionen erfolgte nach dem Stand der
Technik nach Maßgabe der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, den RLS-90.
Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:
1. Die Maßnahme ist nach Vorgabe der Vorhabensträgerin als erheblicher baulicher Eingriff
in einen Verkehrsweg zu beurteilen. Insofern kommen die Grenzwerte der Verkehrs-
lärmschutzverordnung - 16. BImSchV - direkt zum Ansatz.
2. Ohne Schallschutzmaßnahmen würden die Grenzwerte der Lärmvorsorge in den be-
nachbarten Wohngebietslagen um bis zu 10 dB(A) überschritten. Da es sich in der Ge-
meinde Buxheim nördlich der A 96 nicht nur um singuläre Überschreitungen der Grenz-
werte an einzelnen Gebäuden handelt, die ggfs. durch passive Maßnahmen kompensiert
werden könnten, sind aktive Schallschutzmaßnahmen nach dem Vorsorgegebot not-
wendig.
3. Südlich der A 96 befinden sich im Ausbauabschnitt 3 Gebäude, von denen zwei i. S. der
Lärmvorsorge betroffen sind. Da es sich um wenige Gebäude handelt und der Aufwand,
dort die Grenzwerte mit aktiven Maßnahmen einzuhalten unverhältnismäßig groß wäre,
werden südlich der A 96 an den betroffenen Gebäuden ersatzweise passive Maßnah-
men vorgesehen.
4. Auf der Nordseite der A 96 wird eine bis zu 7 m hohe Lärmschutzanlage vorgesehen.
Details der Lärmschutzanlagenplanung ergeben sich aus diesem Bericht und der Unter-
lage 7 zur Planfeststellung.
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 25
5. Die vorgesehenen Lärmschutzanlagen sind nach Durchführung und Bewertung einer
Vielzahl von alternativen Lösungen als die im Vergleich zwischen Aufwand und Nutzen
als am verhältnismäßigsten bewertet worden.
6. Alternativ wurden Mittelwandvarianten, gekragte Lärmschutzanlagen, der Einsatz eines
offenporigen Asphalts im einsetzbaren Streckenbereich und Kombinationsvarianten der
Maßnahmen untersucht, darüber hinaus auch die bestandsorientierte Anlage von Lärm-
schutzeinrichtungen, d. h. Maßnahmen in Kombination mit den bereits bestehenden
Lärmschutzeinrichtungen und nicht, wie nunmehr vorgesehen, Maßnahmen unmittelbar
im geringsten Abstand zum Fahrbahnrand. Die Untersuchungen kamen zu dem Ergeb-
nis, dass die erzielbaren zusätzlichen Schutzeffekte entweder gering, oder nur durch un-
verhältnismäßigen Mehraufwand zu erreichen wären.
7. Die Planung stellt daher auf eine Abwägung aller schutzwürdigen Belange und eine Prü-
fung aller verfügbaren machbaren Lösungen zum Schallschutz ab.
8. Verbleibende Grenzwertüberschreitungen an den nach dieser Untersuchung 10 betroffe-
nen Gebäuden werden mit Maßnahmen des passiven Schallschutzes kompensiert. Die
Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der 24. BImSchV und den Regelungen des noch zu
ergehenden Planfeststellungsbeschlusses.
9. Ergänzend besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Entschädigung für die einge-
schränkte Nutzung des ebenerdigen Außenwohnbereichs südlich der A 96 am Anwesen
Buxacher Straße 21. Die Entschädigung richtet sich nach den VLärmSchR 97.
10. Der vorliegende Bericht umfasst die Bewertung der Sachlage und die Rechenergebnis-
se. Strukturbedingt enthält die Unterlage keinen Lageplan, dieser ist in Unterlage 7 den
Genehmigungsunterlagen beigefügt.
Neusäß, 25.01.2019
Dipl.-Ing. (FH) M. Ertl
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 26
A) Verzeichnis der Anlagen
Anlage 1 Tabelle, Beurteilungspegel nach 16. BImSchV, ohne Lärmschutz
Anlage 2 Tabelle, Beurteilungspegel nach 16. BImSchV, mit Lärmschutz
B) Häufig verwendete Abkürzungen
dB(A) Dezibel, A-bewertet
DStg Zuschlag für Steigungen größer 5 % in dB
DStrO Zuschlag nach RLS-90 für Fahrbahnbeläge in dB
DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz / 24h
Dz Abschirmmaß
FOK Fahrbahnoberkante
G Gewerbegebiet
GOK Geländeoberkante
HR Himmelsrichtung
IGW Immissionsgrenzwert nach 16. BImSchV
IO Immissionsort
Lm,E Emissionspegel in 25 m Abstand zur Achse der betrachteten Fahrbahn in
dB(A)
LrT, N Beurteilungspegel tags , nachts in dB(A)
LS-Wall Lärmschutzwall
LS-Wand Lärmschutzwand
LW‘A A-bewerteter Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung
M Mischgebiet
MT, MN stündliche Verkehrsstärke tags / nachts
N Nacht
pT, pN Schwerverkehrsanteil in %, tags / nachts
SOS Sondergebiet (Schule / Kindergarten)
SW Stockwerk
T Tag
W Wohngebiet
Projekt-Nr.: 2018 1128 Seite 27
C) Tabellen
Tab. 5-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ................................................................... 10
Tab. 6-1: Verkehrsmengen, nach Abschnitten gegliedert ......................................................... 12
Tab. 7-1: Immissionsorte .......................................................................................................... 13
Tab. 9-1: Grenzwerte IGW und Beurteilungspegel Lr ohne Lärmschutz, Prognose 2030 .......... 18
Tab. 9-2: Grenzwerte IGW und Beurteilungspegel Lr mit Lärmschutz, Prognose 2030 ............. 19
Tab. 10-1: Aktive Schallschutzmaßnahmen .............................................................................. 21
Tab. 11-1: Gebäude mit grundsätzlichem Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen ...... 23
D) Grundlagenverzeichnis
(1) Luftbildauszug, Quelle Google Earth
(2) Gemeinde Buxheim, Flächennutzungsplan, Stand 2018
(3) Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, Bestandsflurkarte als dxf
(4) brenner Bernhard Ingenieure GmbH, Verkehrsuntersuchung AK Memmingen, Planfall 2,
Stand 21.03.2018
(5) Bay. Vermessungsverwaltung, DGM 1 im Untersuchungsraum
(6) Ortseinsicht em plan vom Mai 2018
(7) Ingenieurbüro Wagner, A 96 Lindau - München, Umbau westlich Autobahnkreuz Memmin-
gen, Vorentwurf, Stand 31.07.2018
E) Regelwerke
[1] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes –
16. BImSchV, 1974, in der aktuellen Fassung
[2] Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrswegeschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV) – in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 04.02.1997
[3] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990
[4] BMVBW, Verkehrsblatt 12/97, Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstra-
ßen in der Baulast des Bundes, - VLärmSchR 97 -, 1997
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