unternehmensaktivitäten in der schweiz und steuerliche gestaltungsmöglichkeiten
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Unternehmensaktivitäten in der Schweiz und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Inhalt der Präsentation
Treuhand I Ansiedlung
• Vorstellen cmt Treuhand und Revisions AG• Steuerlandschaft Schweiz• Unternehmensformen• Ansiedlungsprozess• Variante Vertriebsfirma in der Schweiz• Variante Zweigniederlassung • Variante Umzug • Fazit
Name:Adresse:Telefon:Fax:E-Mail:Hompage:Gründungsjahr:Aufnahme der Tätigkeit:Anzahl Mitarbeiter:Sitz:
cmt Treuhand und Revisions AGSandgrube 29, 9050 Appenzell071 788 08 08071 788 08 00info@cmttreuhand.chwww.cmttreuhand.ch200201.01.20037 MitarbeiterAppenzell und Altenrhein
Firmenprofil
Treuhand I Ansiedlung
Josef Manser (Inhaber)+41 71 788 08 03josef.manser@cmttreuhand.ch
Dominik Baldegger (Leiter Ansiedlung)
+41 71 788 08 02dominik.baldegger@cmttreuhan
d.ch
Personen
D. Baldegger J. Manser (Inhaber)
Treuhand I Ansiedlung
Treuhand Ansiedlung
• Finanz und Rechnungswesen• Steuerberatung• Wirtschaftsprüfung• Spezialmandate
• nat. Personen• jur. Personen• Betreibung Business Center Schotzebischelis
Zwei strategische Geschäftsbereiche
Treuhand I Ansiedlung
Businesscenter Schotzebischelis
Treuhand I Ansiedlung
Treuhand I Ansiedlung
1 Bund– Direkte Bundessteuer (Einkommens- resp. Gewinnsteuer) – Verrechnungssteuer (Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen)– Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), Normalsatz 8 %– Stempelabgaben (Emissions- und Umsatzabgabe)
26 Kantone– Einkommens- und Vermögenssteuer (natürliche Personen)– Gewinn- und Kapitalsteuer (juristische Personen)– Erbschafts- und Schenkungssteuer– Grundstückgewinnsteuer– Handänderungssteuer
ca. 2720 Gemeinden – Einkommens- und Vermögenssteuer– Gewinn- und Kapitalsteuer– Erbschafts- und Schenkungssteuer– Liegenschaftssteuer– Grundstückgewinnsteuer– Handänderungssteuer Treuhand I Ansiedlung
Das Schweizer Steuersystem
• Die Steuerbelastung variiert von Kanton zu Kanton und von Gde zu Gde
• Die Steuererklärung wird üblicherweise von jedem Steuerpflichtigen selbst erstellt (Selbstdeklaration)
• Private Kapitalgewinne aus beweglichem Vermögen sind grundsätzlich steuerfrei
• Dividendeneinkünfte aus qualifizierenden Beteiligungen werden privilegiert besteuert
• Für direkte Nachkommen gibt es in der Ostschweiz – mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden – keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer (AI: 1.5%)
• Pauschalbesteuerung für Privatpersonen möglich• Gutes Klima mit den Steuerbehörden: Verbindliche
Vorbescheide „Steuerrulings“ üblich – Partner nicht Gegner• Klare Bemessungsgrundlage Treuhand I Ansiedlung
Funktion des Steuersystems
Über 70 Steuer- und über 30 SozialversicherungsabkommenBilaterales Abkommen mit der EU per 1. Juli 2005, ähnlich der
– EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und dem – EU-Zinsbesteuerungsabkommen
Wahlmöglichkeit zwischen dem jeweiligen Doppelbesteuerungs-abkommen und dem bilateralen Abkommen mit der EU
Steuererleichterungen und privilegiert besteuerte Gesellschaften
Keine Verrechnungspreisdokumentationspflicht (Transfer Pricing)
Keine Hinzurechnungsbesteuerung
Treuhand I Ansiedlung
International
Treuhand I Ansiedlung
Unternehmenssteuern Europaweit
34.8%
Deutschland
Italien
Frankreich
Österreich
Polen, Slowakei, Litauen
Irland
Zypern
AR
SG
15.12%-18.36% (je nach Gemeinde)TG
AI
31.4%
~30%
25%
19%
10%
12.5%
12.66%
16.88%
14.16% ohne Doppeltarif
Steuererleichterungen (Tax Holidays)– Auf kantonaler Ebene– Auf Bundesebene – Lex Bonny
Kantonale Steuerprivilegien– Holdinggesellschaft (2/3 der aktiven Beteiligungen oder 2/3
der Einkünfte aus Beteiligungen)– Gemischte Gesellschaft (mindestens 80% der Erträge und
mindestens 80% der Aufwendungen aus dem Ausland)– Domizilgesellschaft (stark rückläufig)
Steuerprivilegien – zurückhaltend
• Ausrichtung des Unternehmens insgesamt definieren
• Finanzielle Ziele definieren (EK Anteil, Dividendenpolitik) – wo sollen langfristig die Gewinne erzielt werden (in AT oder der CH)
• Wie sollen die Besitzverhältnisse sein – in welchem Land?
• Wer soll das Unternehmen künftig führen (intern, extern)
• Definition der Steuerpolitik
• Wo wollen die heutigen und zukünftigen Eigner langfristig wohnen?
Zentrale Fragen
Treuhand I Ansiedlung
GmbH oder AG- Steuerlich kein Unterschied- Haftungsbegrenzung- Bessere Steuergestaltungsmöglichkeiten, steuerfreier
Kapitalgewinn, Mitarbeiterbeteiligung, etc. - Expansionsfinanzierung, Konzernstruktur- GmbH; transparente Beteiligungsverhältnisse, AG; anonym- Gründungskapital; Beratungskosten - Aktionärbindungsvertrag oder Gesellschaftervertrag bei
mehreren Beteiligten
Unternehmensformen
Zweigniederlassung- Hauptunternehmen in Österreich, Gewinne gehen ins Ausland - Leiter der Zweigniederlassung
Keine GmbH & Co. KG- Spielregeln des Gesellschaftsrechts aus Haftungsgründen
einhalten!- Private Haftung der Organe bei Sorgfaltspflichtverletzungen,
insbesondere bei Sozialversicherungsabgaben oder Verrechnungssteuern
Bei Beibehaltung des Wohnsitzes in Österreich- Grundsätzlich 183 Tage Regelung, Vergütung über Betriebsstätte- Schweiz besteuert den Lohn nach Schweizer Ansätzen, in
Österreich Freistellung unter Progressionsvorbehalt.- Grenzgängerbesteuerung
Unternehmensformen
Zusatzleistungen
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Zusatzdienstleistungen mit Partnern
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Standortevaluation
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Finanzen
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Formalitäten
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Ansiedlung als Prozess
Treuhand I Ansiedlung
Veränderungswille Information / Faktenbeschaffung
Gründung/Relocation Ansiedelung
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Blau: Serviceangebote von Kooperationspartnern
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Der Schritt in die Schweiz für Unternehmen
Business Services der cmt Treuhand und Revisions AG
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Unternehmen
Treuhand I Ansiedlung
Veränderungswille Information / Faktenbeschaffung
Umzug Ansiedelung
Der Schritt in die Schweiz für PrivatpersonenV
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Private Services der cmt Treuhand und Revisions AG
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Privatpersonen
Treuhand I Ansiedlung
• Zweigniederlassung in der Schweiz
• Gewinnabführungsvertrag mit Mutter
• Kostenthema: d.h. Personal, Räume etc.
• 100% Transparenz
Lösungsvariante 1 – Vertriebsfirma
Treuhand I Ansiedlung
Aus österreichischer Sicht: Lösungsvariante 1 („Vertriebsfirma“)
• Grundsätzlich ist die Errichtung einer Zweigniederlassung in der Schweiz unproblematisch:
• Zweigniederlassung = steuerliche Betriebsstätte?• Gewinnaufteilung nach Fremdüblichkeitsgrundsätzen• Betriebsstätte ist steuerrechtlich wie ein selbstständiges Unternehmen zu
behandeln• Stammhaus und Betriebsstätte bleiben handelsrechtlich jedoch ein
Unternehmen• Sonderfall Schweiz: „Räumlichkeiten“ begründen erst ab einer
Nutzungsdauer von 12 Monaten eine (steuerliche) Betriebsstätte
• Methodik zur Feststellung der Betriebsstättengewinne• Funktionsanalyse (zugeordnete Wirtschaftsgüter und Risiken?)• Ansatz fremdüblicher Entgelte und fremdüblicher Gewinne
• Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte• Fremdübliche Verrechnungspreise sind anzusetzen• Kein Aufschub der Besteuerung gegenüber der Schweiz!
21
• Grundsätzliche Themenstellung:
• Errichtung einer schweizer Tochtergesellschaft oder Begründung einer schweizer Betriebsstätte?
• Steuerrechtliche Themen:
• Überführung von Vermögen (zB bei der Errichtung)• Steuerrechtliche Behandlung der Gewinne in der Schweiz• Verrechnungspreise (bei laufenden Konzernbeziehungen)• Gewinnausschüttung versus Entnahmen (DBA)
• Kinder führen operativ die Unternehmung in der Schweiz
• Verwaltungsratstätigkeit möglich
• (fast) freie Wahl des Wohnkantons
• Stetiger Substratübergang an die Kinder, Neugeschäft und neue Produkte
Lösungsvariante 2 – nächste Generation
Treuhand I Ansiedlung
Aus österreichischer Sicht: Lösungsvariante 2 (nächste Generation)
• Überführung von materiellem und immateriellem Vermögen in das Ausland: • Grundsätzlich sind bei Überführung von (Betriebs-)Vermögen stille
Reserven in Österreich zu versteuern! • „Funktionsveranlagungen“ aus Österreich: sensibel aus steuerlicher
Sicht, weil Betriebsprüfungsrisiko!
• Verkauf sämtlicher Immobilien in Österreich
• Verkauf der Unternehmung in Österreich
• Know-How Verlagerung in die Schweiz
• Immobilie im Feriendomizil: kein Problem
Lösungsvariante 3 – Umzug
Treuhand I Ansiedlung
Aus österreichischer Sicht: Lösungsvariante 3 („Umzug“)
• Aufgabe und Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes von Österreich in das Ausland:
– Wann kommt es zur „Verlagerung“ des Wohnsitzes? – „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ entscheidend!
• Konsequenzen: Stille Reserven von Beteiligungen sind zu beachten!
• Ab 2011: Neue Vermögenszuwachsbesteuerung auch bei Verlegung des Wohnsitzes: 25 % „Wegzugsbesteuerung“ für Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Die Übersiedlung in die Schweiz ist ein Prozess der 1 oder mehrere Jahre dauert. Mandanten müssen Geduld haben!
• Funktionsverlagerungen funktionieren nicht!
• Eine fix installierte Zahnbürste reicht aus, um unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich zu bleiben!
• Der Umzug in die Schweiz ist ein Prozess, welcher verschiedenste Interessen unter einen Hut zu bringen hat; Familie, Unternehmung, Freunde. Häufig ist es ein Entscheid zwischen Emotionen und Sachlichkeit!
• Ziehen sie dorthin, wo sie sich und vor allem ihre Ehefrau wohlfühlt!
Empfehlungen und Stolpersteine
Treuhand I Ansiedlung
• Planen sie frühzeitig; die Verfügbarkeit von Immobilien in der Schweiz ist begrenzt und braucht Zeit.
• Trennen Sie sich von den Immobilien in Ihrem Heimatstaat.
• Arbeiten Sie ausschliesslich mit Beratern zusammen, welche die grenzüberschreitende Thematik beherrschen.
• Vorsicht beim Kauf von Aktienmänteln.
Empfehlungen und Stolpersteine
Treuhand I Ansiedlung
Josef Manserjosef.manser@cmttreuhand.ch
Dominik Baldeggerdominik.baldegger@cmttreuhand.ch
Treuhand I Ansiedlung
Wir danken für Ihr Interesse und stehen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung …
Dr. Harald Glocknitzer Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Glocknitzer Hollenthoner T +43 1 370 90 90-21 Steuerberatung GmbH & Co KG E harald.glocknitzer@gh-stb.at Schönbrunner Straße 222/3/7. OG1120 Wien
Geschäftsführerin RevisionDipl. Treuhandexpertin Revisionsexpertin
Claudia Brändle
Fachfrau F+R mit eidg. FA Abschluss, Lohn- & Finanzbuchhaltung Langjährige Erfahrung bei ASGA St.
Gallen
Doris Schoch
Claudia Zuberbühler
Dipl. Betriebswirtschafterin HF
Abschluss, Lohn- & Finanzbuch-
haltungLangjährige Erfahrung ASGA
SG
Know-how Pool
Treuhand I Ansiedlung
Fachmann F+R mit eidg. FAMWST, Steuern natürliche und Juristische Personen
Emanuel Geiger
Frank Federer
Betriebsökonom HWVLeitung Niederlassung Altenrhein, Spezialmandate
Know-how Pool
Treuhand I Ansiedlung
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