unterrichtsentwurf zum thema - nlm · ein gemeinschaftsprojekt der nlm und des niedersächsischen...
Post on 31-May-2020
4 Views
Preview:
TRANSCRIPT
ein gemeinschaftsprojekt der nlm und des niedersächsischen kultusministeriums
6. und 7. klasse haupt- und realschule fächer: deutsch, politikautoren: ralf willius/kathrin beckhuis
unterrichtsentwurf zum thema:
Fotos imInternet -alles nicht so einfach!
1
Einführung
IndergeplantenDoppelstundebeschäftigensichdieSchüler/innenmitwesentlichenAspektenzu den juristischen Themen „Urheberrecht“, „Recht am eigenen Bild“ und „Verletzung deshöchstpersönlichenLebensbereichsdurchBildaufnahmen“.Das „GesetzüberUrheberrechtundverwandteSchutzrechte“schütztdieUrhebervonWerkenderLiteratur,WissenschaftundKunst.AlleinderUrheberentscheidet,ob,wannundwersein„Werk“nutzenundverbreitendarf.DeshalbdürfenfremdeWerkewiebeispielsweiseFotos,Lo‐gosundVideosnichtveröffentlichtwerden.AlleNutzendendesInternetswerdenselbstzuUr‐hebern,wennsieeigeneInhalteinsNetzstellen.AuchwenndasHerunterladenundWeiterleitendieserWerkeimInternetprinzipiellleichtmöglichwäre,istdiesohneZustimmungder„Schöp‐fer“rechtlichnichterlaubt.AnkreativenLeistungenhatmanautomatischeinUrheberrechtundkannsomitselbstentscheiden,obauchanderedieeigenenFotosoderVideosaufihrenWebsitesveröffentlichendürfen.DasUrheberrecht ist engmit den „AllgemeinenPersönlichkeitsrechten“ verknüpft. Grundsätz‐lichgiltdasPrinzip:Wasmanselbstgemachthat,kannmannutzen,wiemanwill,solangemandamitnichtdieRechteanderer(z.B.diePersönlichkeitsrechte)eingreift.Das„RechtameigenenBild“oder„Bildnisrecht“(sieheKunstUrhG§22)besagt,dassBildnissenurmitEinwilligungdesAbgebildetenverbreitetoderöffentlichzurSchaugestelltwerdendürfen.DasgiltinsbesonderefürAufnahmen ausderPrivat‐ oder Intimsphäreundumsomehr,wenn sie heimlich gemachtwurden(siehe„VerletzungdeshöchstpersönlichenLebensbereichsdurchBildaufnahmen“,StGb§201a).Aberauch„normale“FotosvonFreundenoderFremdenfallenhierunter,sodassderenungefragte Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen. Ausnahmenhiervon sind „Personen öffentlichen Interesses“, also Prominente wie Schauspieler, PolitikeroderSportler,Fotos,aufdenenPersonennur„Beiwerk“nebeneinerLandschaftodersonstigenÖrtlichkeiterscheinensowieFotosvonVersammlungen,wiebeispielsweiseSportveranstaltun‐gen,andenendiedargestelltePersonteilgenommenhat (sieheKunstUrhG§23).DieMissach‐tungdesPersönlichkeitsrechtskannnebenstrafrechtlichenKonsequenzenauchzivilrechtlicheFolgennach sich ziehen:BetroffenehabendieMöglichkeit, nebenBeseitigungs‐ undUnterlas‐sungsansprüchenauchSchadensersatzoderSchmerzensgeldansprüchegeltendzumachen.AberauchdiemoralischeVerantwortunggegenübersichundanderenmussbeimVeröffentlichenvonBildernbedachtwerden.Voraussetzungen
ImRahmenderDoppelstundewird u.a. in Kleingruppen ein kleinesRollenspiel eingeübt. AusdiesemGrundewäreessinnvoll,soweitdieMöglichkeitbesteht,dieGruppeninmehrereRäumeaufzuteilen. Inhaltlich sind keineVoraussetzungen zu erfüllen. Ratsamwäre es,wenn sich dieLehrkraftimVorfeldmitdenGesetzestexten(ML3)vertrautmacht.
2
Fachbezug/Zielgruppe
DiegeplanteEinheiteignetsichbesondersfürdenEinsatzimPolitikunterrichtundistindeminhaltsbezogenenKompetenzbereich„ZusammenlebeninderdemokratischenGesellschaft“an‐zusiedeln.1 Den Schüler/innenwerden „normative Grundlagen“wie Grundwerte,Normen undGesetzevermittelt, indemsiesichmitwesentlichenAspektenzuden juristischenThemen„Ur‐heberrecht“, „Recht ameigenenBild“ und „VerletzungdeshöchstpersönlichenLebensbereichsdurchBildaufnahmen“beschäftigen.ImZusammenhangmitdeninhaltsbezogenenKompetenzenerwerbendieSchüler/innenindie‐serUnterrichtseinheitauchdiegefordertenprozessbezogenenKompetenzen(Analyse‐,Urteils‐und Handlungskompetenz).2 So analysieren die Jugendlichen alltägliche Situationen und Kon‐flikte,indenenGrundrechteund/oderNormenverletztwerden(FotoswerdenunerlaubtimIn‐ternet veröffentlichtAnalysekompetenz). In einem Rollenspiel beurteilen die Schüler/innendieSituationen, indemsiesichmitdenmöglichen juristischenundmoralischenFolgenausein‐andersetzen(Urteilskompetenz).LetztendlichentwickelndieJugendlichenTipps,wassiebeiderVeröffentlichungundVerbreitungvonFotosbeachtenmüssen,sowieLösungsstrategien,wiesiesichgegendenMissbrauchihrereigenenDatenschützenkönnen(Handlungskompetenz).ImSinnedesKerncurriculumsDeutschderHaupt‐undRealschulewird indieserUnterrichts‐einheit der vorgeschriebene inhaltliche Kompetenzbereich „Sprechen und Zuhören“ aufgegrif‐fen.3 So erarbeiten die Schüler/innen in Rollenspielen, welche Konsequenzen sich ausunüberlegtenVeröffentlichungenvonBilderninderdigitalenWeltergebenkönnen(Kategorie:„szenischspielenundgestalten“).WeitertragendieSchüler/innensowohlim„Kugellager“(Me‐thode, s. Einstieg) als auch in dem gemeinsamen Unterrichtsgespräch eigeneMeinungen undAnliegenvorundbegründendieseunterBezugaufeigeneErfahrungen(Kategorie:„Mitundzuanderen sprechen“). In diesem Zusammenhang lernen sie auch ihrenMitschüler/innen ruhig,konzentriertundwertschätzendzuzuhören(Kategorie:„verstehendzuhören“).
Didaktisch‐methodischerKommentar
Laut JIM‐Studie2010hatsichdas Internet für fastalle JugendlichenzueinemalltäglichenMe‐dium entwickelt. Genutzt wird das Internet von Jugendlichen vor allem zur Kommunikation;hiermitverbringensiedieHälfte ihrergesamtenOnline‐Nutzung.Diesgeschieht i.e.L.überso‐ziale Netzwerke. Online‐Communities gehören heutzutage ganz selbstverständlich zum Alltagder Jugendlichen. So suchen 71 Prozentmehrmals proWoche entsprechende Plattformen imInternetauf.DieHälftederOnline‐Usernutzendiesezu41ProzentnureinmalamTag;dermit
1 NiedersächsischerKultusminister2008,S.16(RS,HS)2 NiedersächsischerKultusminister2008,S.13ff.(RS,HS)3 NiedersächsischerKultusminister2006,S.12ff.(RS)bzw.S.13ff.(HS)
3
59ProzentgrößereTeilschautabermehrmalsamTagnach,obirgendwelcheNeuigkeitenvor‐liegen.4DasVeröffentlichenundnatürlichauchdasAnschauenvonFotosundVideosistweitverbreitet.Knapp zweiDrittel der jugendlichen Internet‐Nutzer haben Fotos oder Videos von sich selbsteingestellt, vier von zehn Internet‐Nutzern zeigen entsprechendesMaterial, auf dem FreundeoderMitgliederderFamiliedargestelltsind.IndenOnline‐Communitiesbestehtzumindestpo‐tentielldieMöglichkeit,diedorthinterlegtenInformationenwiebeispielsweiseFotosmittelsdersog.„PrivacyOptionen“nurFreundensichtbarzumachen.HierlässtsicheinerfreulicherTrendfeststellen: So geben zwei Drittel der Nutzer von Online‐Communities an, von diesen Ein‐schränkungsmöglichkeitenGebrauchzumachen–imVorjahrwaresnurknappdieHälfte.5ObdieinderJIM‐StudieBefragtenschoneinmalpeinlicheoderbeleidigendeBilderoderVideosim Internet verbreitet haben, bestätigen lediglich15Prozentder Internet‐Nutzer. Jeder vierteInternet‐Userberichtet,dassesbeiPersonenausdemFreundeskreisschonÄrgergegebenhat,sei es,weil es zuBeleidigungen im Internetkam,weilBildmaterial entwederunerlaubteinge‐stelltwurdeoderdieBetroffenenunvorteilhaftaufdemBildmaterialdargestelltwaren.6Die späteren Konsequenzen in der realenWelt, die sich aus unüberlegten VeröffentlichungenvonBilderninderdigitalenWeltergebenkönnen,werdenjedochhäufigvondenJugendlichennichtüberblickt.OftmalstauchenzuvorfreiwilligüberlasseneAufnahmenplötzlichimInternetauf.DieserGefahrsindsichvielejungeMenschennichtbewusst,wennsiebereitwilligBildervonsichanfertigenlassenodereigeneAufnahmenausdenHändengeben.DarüberhinauskommtesimmerwiederzuVerstößengegenPersönlichkeits‐undUrheberrechte.DiedamitverbundenenProblematikenundmöglichenKonsequenzensinddenJugendlichenkaumbewusst.DeroftmalsunbedachteUmgangstelltdaherheuteauchLehrkräfteundSchulevorneueHerausforderungenundsolltedaherimUnterrichtbehandeltwerden.Kompetenzen
Mit Hilfe eines Rollenspiels und der daran anschließenden Diskussion beschreiben die Schü‐ler/innen Probleme, die sich aus der unüberlegten und/oder unerlaubten Verbreitung undVeröffentlichungvonBildernergebenkönnen.DieSchüler/innenlernendierechtlichenAspektewie „Urhebergesetz“, „Recht am eigenen Bild“ und das Gesetz zur „Veröffentlichung deshöchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ kennen. Weiterhin erarbeiten sie,welche juristischen und ethischen Konsequenzen die unüberlegte und/oder unerlaubteVeröffentlichungvonBildernhabenkann.Sieerkennen,dasseineinmalinsInterneteingestell‐
4 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest: JIM Studie 2010 – Jugend, Information, (Multi‐) Media.
BasisuntersuchungzumMedienumgang12‐bis19‐Jähriger.Stuttgart2010,S.41f. 5 MedienpädagogischerForschungsverbundSüdwest2010,S.44f.6 MedienpädagogischerForschungsverbundSüdwest2010,S.48.
4
tesBildsichschnellverbreitetundhäufignichtmehrzurückgeholtbzw.gelöschtwerdenkann.MitHilfedieserErkenntniserarbeitendieSchüler/innenTipps,wassiebeiderVeröffentlichungundVerbreitungvonFotosbeachtenmüssenundentwickelnLösungsstrategien,wiesiesichge‐gendenMissbrauchihrereigenenDatenschützenkönnen.Durchführung
Einstieg
DieUnterrichtsstundebeginntmiteinemsog. „Kugellager“.DieseMethodewirdals „Warmup“angewendet,umdasneueThemaunterBeteiligungallerSchüler/innenanzudiskutieren.WenndieUnterrichtsmethodefürdieKlasseneu ist,mussderAblaufvorabvomLehrererklärtwer‐den.DieKlassewirdhalbiert.DieersteGruppebildeteinenInnenkreis,diezweiteeinenAußenkreis.DieTeilnehmer/innen sitzenoder stehen sichgegenüberund sinddabei einander zugewandt.Die JugendlichenbekommeneineFragestellung,diesiemitdemjeweiligenGegenüberbespre‐chen.NacheinemSignalvomLehrerbeendendieSchüler/innenihrGespräch.DiebeidenKreiserotieren anschließend in entgegengesetzterRichtungumeinenSchritt.Mit demneuenGegen‐überwiederholtsichderAblauf.AusgangspunktdesKugellagersisteineGeschichte,inderesumdieSchülerVivien,LeonieundThomasgeht,dieFotosihrerKlassenfahrtaufihrerSchülerVZ‐Seiteveröffentlichenwollen.DasProblembestehtdarin,dassnichtalleFotoseinfachsoinsInternetgestelltwerdendürfen.DerLehrer liestdieGeschichtevorundunterbrichtsieandenvorgegebenenStellen,umdieSchü‐ler/innenmit einer Frage zu konfrontieren. Die Jugendlichen haben nun Zeit, sichmit ihremGegenüber auszutauschen. Insgesamt sind sechs Gesprächsphasen zu unterschiedlichenFragestellungengeplant.EingroßerVorteildieserUnterrichtsmethodebestehtdarin,dassalleSchüler/innenderKlassezur Mitarbeit aktiviert werden. Insbesondere für eher „schüchterne“ Jugendliche eignet sichdieseMethode, da sienicht vorder gesamtenKlasse sprechenmüssen, sich aberdennoch amUnterrichtsgeschehenbeteiligenkönnen.WenneineganzeKlassegleichzeitigdiskutiert,isteingewisserGeräuschpegelnichtauszuschlie‐ßen.InderRegelstellensichdieTeilnehmer/innenschnellaufdieBedingungenein,indemsieeinfach näher zusammenrücken. Auch wenn ein Gesprächspaar sich mal nicht über dieAufgabenstellungunterhaltensollte–sovieleSchüler/innen,diesichdennochgleichzeitigübereinvorgegebenesThemafachlichaustauschen,könnenbeianderenMethodenselteneingebun‐denwerden.
5
DieFragendesKugellagersmüssenkeinweiteresMal imKlassenverbandbesprochenwerden.DieDoppelstundeistsoaufgebaut,dasssichdieSchüler/innendieAntwortenimweiterenVer‐laufselbsterarbeiten.Hinführung
DieSchüler/innenerarbeiten inRollenspielen,wiedieGeschichteweitergehenkönnte.Ziel istes, dass die Jugendlichen erleben,welche späterenKonsequenzen in der realenWelt sich ausunüberlegtenVeröffentlichungenvonBilderninderdigitalenWeltergebenkönnen.DerLehrerbesprichtzunächstdengeplantenAblaufmitseinerKlasse.Wichtigistes,dassmögli‐cheBeteiligungsängstewiez.B.Schüchternheitangesprochenwerden.KeinSchülersolltedazugezwungenwerden,szenischetwasvorspielenzumüssen.DieSchüler/innen,diekeineSpieler‐rolleübernehmenmöchten,könnenstattdesseneineBeobachterrolleeinnehmen.Wichtigistes,denBeobachter/innenverständlichzumachen,dasssiekeinebloßeZuschauer‐, sondernehereineSchiedsrichter‐undMitdenkerfunktionhaben.DerLehrerverteiltandieeinzelnenGruppenKarten,aufdenendieHandlungssituationvorgege‐ben ist und die zu spielenden Rollen knapp beschriebenwerden. In jeder Gruppe gibt es dieRolleeinesExperten(z.B.VertrauenslehreroderJurist),derdieAufgabehat,überdierechtlicheSituation aufzuklären. Diese Rollenbesetzung ist wichtig, damit die Schüler/innen erkennen,dass sie auch juristisch gesehen Rechte und Pflichten bei der Veröffentlichung von Fotos imInternethabenunddassesbeiderenVerletzungzurechtlichenKonsequenzenkommenkann.DasEndederHandlungssituationistbewusstoffengehalten,sodassdieLernendeneigeneIdeeneinbringenkönnen.Schüler/innen,diekeineSpielerrolleübernehmenmöchten,erhalteneinenBeobachtungsbogen,densiewährendderArbeitsphaseausfüllensollen.Sinnvollwärees,wenninjederGruppeeinePersondieBeobachterrolleübernehmenkönnte.Zuüberlegenwärees,obzweiGruppendasselbeRollenspielspielen.AufdieseWeisekönntenunterschiedliche Verhaltens‐ undReaktionsweisen, bezogen auf die gleiche Situation, sichtbargemachtwerden.Erarbeitung
DieGruppenbekommennundieGelegenheit,ihrRollenspielzuproben.Hilfreichwärees,wenndieGruppensichzumÜbenaufverschiedeneKlassenzimmeroder inverschiedeneEckenoderFluredesSchulhausesverteilenkönnten.DieSchüler/innenklärenselbständig,werwelcheRolleübernimmt.DamitdieJugendlichendieeinzelnen Rollen leichter im Gedächtnis behalten, kann jedem/r Spieler/in die Rollenbezeich‐
6
nungmitKreppbandaufdenPullovergeklebtwerden.Gegebenenfallskönntensparsameinzu‐setzende Requisiten eingesetzt werden, da es insbesondere für ungeübte Spieler/innen eineHilfe ist, sich andiesenRequisiten „festzuhalten“.DasRollenspielwird– jenachvorhandenerZeit – mehrmals durchgespielt. Die Beobachter/innen beschreiben und interpretieren denSpielablaufanhandderBeobachtungsaufträgeundgebendenspielendenPersonenggf.TippsfürdieUmsetzung.InderErarbeitungsphasesolltederLehrereineberatendeundhelfendeFunktionübernehmen.ErkannsichbewusstimHintergrundhalten,seineSchüler/innenintensivbeobachtenundsolltenurbeiauftretendenSchwierigkeitenunterstützendeingreifen.PräsentationundAuswertung
DieKlasseversammeltsichineinemSitzhalbkreisvorderTafel.DieeinzelnenGruppenbekom‐men nun die Gelegenheit, ihr Rollenspiel der Klasse zu präsentieren. Gespielt wird auf einerimaginärenBühne,dieaberi.d.R.aufgleicherEbenewiederBeobachterraumseinsollte.Soha‐bendie Spieler/innennicht dasGefühl, vorgeführt zuwerden.GleichzeitigwirdderUnterhal‐tungseffekteinesTheaterstücksvermieden.UmeineintensiveAuseinandersetzungmitdeneinzelnenRollenspielenzugewährleisten,wirdjedes Einzelne direkt im Anschluss an dessen Präsentation besprochen, bevor die nächsteGruppeihrArbeitsergebnisvorführt.WennzweiGruppendasselbeRollenspielerarbeitethaben,istessinnvoll,derenErgebnissedirekthintereinanderzupräsentieren.AufdieseWeisekönnenunterschiedlicheVerhaltens‐undReaktionsweisen–bezogenaufdiegleicheSituation–sichtbargemachtwerden.NachderAufführungwerdenzunächstdieSpieler/innenbefragt,wiesiesichin ihrerRollegefühlthaben. ImAnschlussbeschreibenundinterpretierendie„Zuschauer“denAblauf.Wichtigisthierbei,eineKritikderschauspielerischenLeistungen(Rollenebene)zuver‐meiden.GrundsätzlichmussinderReflexiondeutlichgemachtwerden,dassesGesetzegibt,dieauchimInternetgelten.IntuitivistdenmeistenSchüler/innenzwarklar,dassessoetwaswie„dasRechtameigenenBild“gibt.ImAlltagwirddiesabermeistvergessenundeswirdz.B.vermutet,dassBilderveröffentlichtwerdendürfen,wennmehrals10PersonenaufeinemBildzusehensind.Laut dem „Recht ameigenenBild“ (§ 22KunstUrhG)muss aber jeder, der Fotos von anderenveröffentlicht,dieseumErlaubnis fragen.EineAusnahmebesteht lediglichdarin,wennPerso‐nenaufdemFotonurals „Beiwerk“dienen,denndann ist eineVeröffentlichungunproblema‐tisch(§23KunstUrhG).HierwäreexemplarischdasFallbeispiel „Kugellager“(ML1)mitdenFotosvonderJugendherbergemitderschönenAussichteinzuordnen.
7
ZuFall1:DieSchweinenase
EinigeSchülerwerdeneinensolchenScherz für legitimhalten.RechtlichgesehenkannessichhieraberumeineStraftatimSinnedesStrafgesetzbuches§§185‐187handeln.AuchimInternetsindBeleidigung,übleNachredeundVerleumdungeineStraftatundsomitverboten.WaseineBeleidigungetc. ist,muss imZweifelsfall einGerichtklären. ImBeispiel soll abervielmehrdiemoralischeKomponentebedachtwerden.VielenVerursachern ist oftnichtklar,was sieunterUmständenanrichtenkönnen.DennwenneinBildersteinmalmiteinemnegativenKommentarversehen ist, folgen schnellweitere.AuchdieVerbreitungvonFotos sowie vonmanipuliertenFotoswirdhäufigunterschätztZuFall2:SchlechteNachricht
OftdenkenSchüler,dassdasHochladen(alsodasVeröffentlichen)vonStar‐Fotosunproblema‐tisch ist,daes ja schließlichWerbung fürdenentsprechendenKünstler ist.Einigewerdenaufdas„Copyright“hinweisenundvielenistesunklar,dasseseventuellzuProblemenführenkann.GenaugenommenisthiernichtdasCopyright,sondernvielmehrdasUrheberrechtausschlagge‐bend. In der Regel sind Fotos,wenn nicht anders gekennzeichnet, urheberrechtlich geschütztund eine Verwertung somit nurmit Zustimmung des Urhebersmöglich (§§ 15‐18 UrhG). BeiAbmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (auch in Bezug auf das herunterladen vonMusikundVideos) istessinnvoll,miteinemAnwaltodereinerBeratungsstelleKontaktaufzu‐nehmen.ZuFall3:DerBilderrahmen
DenmeistenSchüler/innenistesnichtbewusst,dassFotosausdemInternetproblemloskopiertundauchausgedrucktwerdenkönnen.Darüberhinausdenkensieoftnichtdarübernach,wieFotosaufanderewirken.EinvermeintlichharmlosesBildwirktaufanderewomöglichbeleidi‐gend, peinlich oder sexy. Den Schüler/innen muss deutlich werden, dass sie lieber zweimalnachdenken, bevor sie etwas insNetz stellen.DasKopierenundAusdrucken für denprivatenBereichstelltzunächsteinmalkeineStraftato.dgl.dar.ZuFall4:SpäteFolgen
DieMehrheitder Schüler/innenwirddavonausgehen,dassman fotografierenkann,wasmanwill.EinigewerdenUnbehageninBezugaufdiePrivatsphäreäußern.Häufigwirdangenommen,dassmandasFotozwarmachen,esabernichtveröffentlichendarf.DasentsprechendeGesetz,das in diesemFall zumTragen kommt, ist der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichsdurch Bildaufnahmen (§ 201a StGB). Genausowie Klassenräume, Umkleidekabinen oder Kin‐derzimmerzählteinJugendherbergszimmerzudengeschütztenRäumen, indenennichtdamitzurechnenist,dass fotografiertwird.AndemFallbeispielmitdem(Malz‐)Bier(MS1d)wirdaußerdemdeutlich,dassBilderganzanderswirkenkönnen,wennmanwomöglichbeidemfoto‐grafiertenEreignisnichtdabeigewesenwar.
8
AmEndederSchulstundesolltendieSchüler/innenauf jedenFalldieGelegenheitbekommen,über eigene Erfahrungen zu berichten. Sicherlich haben einige Jugendliche der Klasse bereitseineähnlicheSituationerlebt.DieAntwortenderSchüler/innenwerdenzurErgebnissicherung inFormeinerTabelleanderTafelfestgehalten(sieheAnhangML2).DidaktischeReserve
Falls nach der Unterrichtseinheit noch Zeit zur Verfügung steht, können die Schüler/innen inPartnerarbeit das vorliegendeArbeitsblatt (MS3) bearbeitenund somit ihr neu erworbenesWissen überprüfen. Auf dem Arbeitsblatt finden die Jugendlichen verschiedene Fallbeispiele.Gemeinsammiteinem/rGesprächspartner/insollensieentscheiden,obdiebeschriebenenFo‐tosveröffentlichtwerdendürfenodernicht.DasArbeitsblattkannalternativauchalsHausauf‐gabevondenSchüler/innenbearbeitetwerden.
9
AblaufplanPhase Zeit Lehrer‐Schüler‐Interaktion Aktions‐,Sozial‐und
OrganisationsformMedien
Einstieg 15’ DerEinstiegfindetinFormeines„Kugella‐gers“statt,d.h.dieMitgliederderLern‐gruppesitzen–einanderzugewandt–inei‐nemInnen‐undeinemAußenkreis.DerLehrerliestderKlassedieGeschichte„KlassenfahrtmitFolgen“vor.DerLehrerunterbrichtdieGeschichteandenmarkier‐tenStellenundstelltdenSchüler/inneneineFrage.DieeinanderjeweilsgegenübersitzendenPersonenversuchendieFragegemeinsamzubeantworten.Nachca.zweiMinutenbewegensichdieKreiseinentge‐gengesetzterRichtung,sodassjede/reine/nneue/nGesprächspartner/inerhält.MitdemneuenGegenüberwiederholtsichderAblauf.AufdieseWeiselaufensechsPartnergesprächsphasenzuunter‐schiedli‐chenFragestellungenab(s.AnhangML1).DerLehrerbeendetdieGeschichtemitdenWorten:Dannschauenwirmal,wiedieGe‐schichteweitergeht!
„Kugellager“,Klassenverband,doppelterSitzkreis
Geschichte(FallbeispielML1)
Hinführung 10’ DieSchüler/innensolleninRollenspielenerarbeiten,wiedieGeschichteweitergehenkönnte.DerLehrerbesprichtdengeplantenAblaufmitseinerKlasse.MöglicheBeteili‐gungsängstewerdenangesprochenunddieKlasseinGruppeneingeteilt.DerLehrerverteiltdieSituations‐undRollenkartensowiedieBeobachtungsauf‐trägeundentlässtdieSchüler/innenindieArbeitsphase.
Lehrervortrag,Klassenverband,frontal
Situations‐undRollenkarten,Beobachtungs‐aufträge(MS1+MS2)
Erarbeitung 30’ DieeinzelnenGruppenerarbeitenihrRollenspiel.Untereinanderwirdzunächstgeklärt,werwelcheRollespieltundwerdieBeobachterfunktionübernimmt.DasRollenspielwird–jenachvorhandenerZeit–innerhalbderKleingruppenmehrmalsdurchgespielt.DieBeobachterbeschreibenundinterpretierendenSpielablaufundgebendenspielendenPersonenTippsfürdieUmsetzung.DerLehrerstehtdenSchüler/innenbera‐tendzurSeiteundgibt–fallserforderlich–Hilfestellung.
Rollenspiel,Gruppenarbeit,freieSitzordnung
Situations‐undRollenkarten,Beobachtungs‐aufträge(MS1+MS2)
10
PräsentationmitReflexion
35’ DieeinzelnenGruppenpräsentierenihreRollenspiele.EsfolgteinAuswertungsge‐sprächimKlassenverband.FolgendePunktesollenbesprochenwer‐den:WelchesProblemwurdedargestellt?WelcheGefahren(moralisch/rechtlich)könnensichergeben?WashabendieSchülergelernt?DieAntwortenderSchüler/innenwerdeninFormeinerTabellefestgehalten(s.AnhangML2).DieSchüler/innenbekommendieGelegen‐heitübereigeneErfahrungenzuberichten
PräsentationundgelenktesUnterrichts‐gespräch,Klassenverband,Halbkreis
Tafel
DidaktischeReservebzw.Hausaufgabe
DieSchüler/innenerhalteneinArbeitsblatt,aufdemverschiedeneFallbeispielenotiertsind.InPartnerarbeitsollensieentschei‐den,obdieFotosveröffentlichtwerdendürfenodernicht
ArbeitamArbeitsblatt,Partnerarbeit,frontaleSitzordnung
Arbeitsblatt(MS3)
Legende:AB=Arbeitsblatt;ML=MaterialienLehrer/innen;MS=MaterialienSchüler/innen
11
AnhangMaterial(fürLehrkräfte)
• Fallbeispielfürdas„Kugellager“:KlassenfahrtmitFolgen(ML1)
• TafelbildzumAbschluss(ML2)
• RelevanteGesetzestexte(ML3)
Material(fürSchüler/innen)
• Rollenspiel:BeschreibungundRollenkarten(MS1a‐d)
• BeobachtungsbogenfürdasRollenspiel(MS2)
• ArbeitsblattzumThemaBilderimInternet(MS3)
ML1:Fallbeispielfürdas„Kugellager“:KlassenfahrtmitFolgen„DieKlasse7b/8aeinerRealschule/HauptschulewaraufKlassenfahrt.NebenvielenAusflügenwurdenatürlich auch eineNachtwanderung unternommen und eine tolle Abschlussparty gefeiert. Allen hat es eineMengeSpaßgemachtundauchderKlassenlehrerHerrMüllerBrunkelwarsehrzufriedenmitdemVerhaltenseinerKlasse.ZweiTagespätertreffensichThomas,LeonieundVivian,umgemeinsameinpaarFotosvonderKlassenfahrtanzusehen.SchnellkommendiedreiaufdieIdee,einpaarderFotosauchinsInternetzustellen.LeonielegteinFotoalbumbeiSchülerVZanundsiefangenan,Bilderauszusuchen.AlsersteswählensieeinpaarBildervonderJugendherbergeaus.DasalteFachwerkausstandobenaufeinemkleinenBerg,daherladensienatürlichaucheinpaarBildervonderschönenAussichthoch.“Frage1zurDiskussionimKugellager:DürfenThomas,LeonieundViviandieFotosvonderJugendherbergebedenkenlosinsInternetstellen?„SiefindenaucheinpaarschöneFotosvoneinemSchloss,dassiebesichtigthabenundvieleFotosausdemFreizeitpark.AuchdieseFotosstellensieindasAlbum.“Frage2:DürfendiedreiFotoshochladen,obwohlaufdemFotoauchPersonenzusehensind,dieebenfallsimFreizeit‐parkwaren?
„DienächstenFotos,dieSiehochladen, sind imZimmerderMädchenentstanden.VivienundLeoniehabensich lustigeHüteundShirtsgekauftundsichgegenseitigdamit fotografiert.Beide findendieFotoseinfachnurwitzigundladenSiehoch.“Frage3:KönnendiebeidendieBilderbedenkenloshochladen?„AneinemNachmittagwarendieSchülerinKleingruppenalleinunterwegsunddurftendieGroßstadtinderNäheerkunden.PeterhatnocheinpaarFotosaufseinemHandy,aufdemermitfünfanderenJungenunteranderembeimPizzaessenundbeimFußballspielenimParkzusehenist.NatürlichmüsseneinpaarvondenFotosauchinsNetz.“Frage4:Sprichtetwasdagegen,dassdieFotosimSchülerVZveröffentlichtwerden?„AlsThomasweiterinseinemHandystöbert, fällt ihmauf,dasserauchnocheinpaaranderelustigeFotosaufseinemHandyhat.AneinemAbendistSebastianausseinemZimmersehrfrüheingeschlafenundhatunglaublich laut geschnarcht. Als die Jungen feststellten, dass er tief und fest schlief, haben sie ihnmit demSchminkzeugderMädchenverunstaltet.DieseFotossindnochviellustigeralsdievonVivianundLeonie,unddiedreiladendiesemitindasAlbum.“Frage5:DürfendieDreieinfachsoFotosvomschlafendenMitschülerhochladenoderhätteThomasdieFotosvielleichtnichteinmalaufnehmendürfen?“
„UmdasAlbumzu vervollständigen suchendie drei noch einpaarFotos im Internet. Auf derKlassenfahrtwurdenämlichdieganzeZeitdieCDeinesbeliebtenRappersgehört.DaherdürfencooleFotosvonihmnichtfehlen.SchnellsindeinpaarimNetzgefunden,kopiertundinseigeneAlbumhochgeladen!“Frage6:NatürlichkannmanBilderausdemInternetkopieren,dochstelltsichdieFrage,obesaucherlaubtist?
ML2:TafelbildzumAbschluss
Fotos Recht Moral
…vonsichhochladen isterlaubt nichtzufreizügig,peinlich
etc.
…vonanderenhochladen
nurmitEinverständniserlaubt
s.o.
…vomRummelo.Ä.
veröffentlichen
Atmosphäreerlaubt/
Personennurmitderen
Einverständnis
Freundenichtbloßstellen
…imKlassenraummachen nichtheimlichfotografieren/
nurmitEinverständnis
machtmannicht!
…inderUmkleidekabinemachen s.o. machtmangrundsätzlich
nicht!
...vonStarsausdemInternetins
SchülerVZstellen
…vonanderenverändern
nur,wennnichturheber‐
rechtlichgeschützt
fürprivaterlaubt
großeVerantwortung
…vonderFreundin/demFreundan
Freundeversenden
…usw.
ohneEinverständnisnicht
erlaubt
selbstmitEinverständnis
zweimaldarübernachdenken
ML3:RelevanteGesetzestexteGesetzbetreffenddasUrheberrechtanWerkenderbildendenKünsteundderPhotographie
KunstUrhG–§22
BildnissedürfennurmitEinwilligungdesAbgebildetenverbreitetoderöffentlichzurSchauge‐stelltwerden.DieEinwilligunggiltimZweifelalserteilt,wennderAbgebildetedafür,daßersichabbildenließ,eineEntlohnungerhielt.NachdemTodedesAbgebildetenbedarfesbiszumAb‐laufe von10 JahrenderEinwilligungderAngehörigendesAbgebildeten.Angehörige imSinnediesesGesetzessindderüberlebendeEhegatteoderLebenspartnerunddieKinderdesAbgebil‐detenund,wennwedereinEhegatteoderLebenspartnernochKindervorhandensind,dieEl‐terndesAbgebildeten.KunstUrhG–§23
(1)Ohnedienach§22erforderlicheEinwilligungdürfenverbreitetundzurSchaugestelltwer‐den:
1. BildnisseausdemBereichederZeitgeschichte;2. Bilder,aufdenendiePersonennuralsBeiwerknebeneinerLandschaftodersonstigen
Örtlichkeiterscheinen;3. BildervonVersammlungen,AufzügenundähnlichenVorgängen,andenendiedargestell‐
tenPersonenteilgenommenhaben;4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder
SchaustellungeinemhöherenInteressederKunstdient.(2)DieBefugniserstrecktsich jedochnichtaufeineVerbreitungundSchaustellung,durchdieeinberechtigtesInteressedesAbgebildetenoder,fallsdieserverstorbenist,seinerAngehörigenverletztwird.Strafgesetzbuch
StGB–§185Beleidigung
DieBeleidigungwirdmit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr odermit Geldstrafe und,wenndieBeleidigungmittelseinerTätlichkeitbegangenwird,mitFreiheitsstrafebiszuzweiJahrenodermitGeldstrafebestraft.StGB–§186ÜbleNachrede
WerinBeziehungaufeinenandereneineTatsachebehauptetoderverbreitet,welchedenselbenverächtlich zumachen oder in der öffentlichenMeinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird,wennnicht dieseTatsache erweislichwahr ist,mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr odermit
Geldstrafeund,wenndieTatöffentlichoderdurchVerbreitenvonSchriften(§11Abs.3)began‐genist,mitFreiheitsstrafebiszuzweiJahrenodermitGeldstrafebestraft.StGB–§187Verleumdung
WerwiderbesseresWisseninBeziehungaufeinenandereneineunwahreTatsachebehauptetoderverbreitet,welchedenselbenverächtlichzumachenoderinderöffentlichenMeinungher‐abzuwürdigenoderdessenKreditzugefährdengeeignetist,wirdmitFreiheitsstrafebiszuzweiJahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durchVerbreitenvonSchriften(§11Abs.3)begangenist,mitFreiheitsstrafebiszufünfJahrenodermitGeldstrafebestraft.
StGB–§201aVerletzungdeshöchstpersönlichenLebensbereichsdurchBildaufnahmen
(1)WervoneineranderenPerson,diesichineinerWohnungodereinemgegenEinblickbeson‐dersgeschütztenRaumbefindet,unbefugtBildaufnahmenherstelltoderüberträgtunddadurchderen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem JahrodermitGeldstrafebestraft.(2)Ebensowirdbestraft,wereinedurcheineTatnachAbsatz1hergestellteBildaufnahmege‐brauchtodereinemDrittenzugänglichmacht.(3)WereinebefugthergestellteBildaufnahmevoneineranderenPerson,diesichineinerWoh‐nung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugteinemDrittenzugänglichmachtunddadurchderenhöchstpersönlichenLebensbereichverletzt,wirdmitFreiheitsstrafebiszueinemJahrodermitGeldstrafebestraft.(4)DieBildträgersowieBildaufnahmegeräteoderanderetechnischeMittel,diederTäteroderTeilnehmerverwendethat,könneneingezogenwerden.§74aistanzuwenden.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsge‐setz)
UrhG–§15Allgemeines
(1)DerUrheberhatdasausschließlicheRecht, seinWerk inkörperlicherFormzuverwerten;dasRechtumfaßtinsbesondere
1. dasVervielfältigungsrecht(§16),2. dasVerbreitungsrecht(§17),3. dasAusstellungsrecht(§18).
(2)DerUrheberhatfernerdasausschließlicheRecht,seinWerkinunkörperlicherFormöffent‐lichwiederzugeben(RechtderöffentlichenWiedergabe).DasRechtderöffentlichenWiedergabeumfasstinsbesondere
1. dasVortrags‐,Aufführungs‐undVorführungsrecht(§19),2. dasRechtderöffentlichenZugänglichmachung(§19a),3. dasSenderecht(§20),4. dasRechtderWiedergabedurchBild‐oderTonträger(§21),5. dasRechtderWiedergabevonFunksendungenundvonöffentlicherZugänglichmachung
(§22).(3)DieWiedergabeistöffentlich,wennsiefüreineMehrzahlvonMitgliedernderÖffentlichkeitbestimmtist.ZurÖffentlichkeitgehörtjeder,dernichtmitdemjenigen,derdasWerkverwertet,odermit den anderenPersonen, denendasWerk in unkörperlicher Formwahrnehmbar oderzugänglichgemachtwird,durchpersönlicheBeziehungenverbundenist.
UrhG–§16Vervielfältigungsrecht
(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke desWerkes herzustellen,gleichvielobvorübergehendoderdauerhaft,inwelchemVerfahrenundinwelcherZahl.(2)EineVervielfältigungistauchdieÜbertragungdesWerkesaufVorrichtungenzurwiederhol‐barenWiedergabevonBild‐oderTonfolgen(Bild‐oderTonträger),gleichviel,obessichumdieAufnahmeeinerWiedergabedesWerkesaufeinenBild‐oderTonträgeroderumdieÜbertra‐gungdesWerkesvoneinemBild‐oderTonträgeraufeinenanderenhandelt.
UrhG–§17Verbreitungsrecht
(1)DasVerbreitungsrecht istdasRecht,dasOriginaloderVervielfältigungsstückedesWerkesderÖffentlichkeitanzubietenoderinVerkehrzubringen.(2)SinddasOriginaloderVervielfältigungsstückedesWerkesmitZustimmungdeszurVerbrei‐tung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates desAbkommensüberdenEuropäischenWirtschaftsraumimWegederVeräußerunginVerkehrge‐brachtworden,soistihreWeiterverbreitungmitAusnahmederVermietungzulässig.(3)VermietungimSinnederVorschriftendiesesGesetzesistdiezeitlichbegrenzte,unmittelbaroder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung. Als Vermietung gilt jedochnichtdieÜberlassungvonOriginalenoderVervielfältigungsstücken
1. vonBauwerkenundWerkenderangewandtenKunstoder2. imRahmeneinesArbeits‐oderDienstverhältnisseszudemausschließlichenZweck,bei
der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits‐ oder Dienstverhältnis benutzt zuwerden.
UrhG–§18Ausstellungsrecht
Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröf‐fentlichtenWerkesderbildendenKünsteodereinesunveröffentlichtenLichtbildwerkesöffent‐lichzurSchauzustellen.
MS1a:RollenspielFall1:DieSchweinenase
SabinebekommteinenAnrufvonihrerFreundinTanja.Tanjaerzähltihrganzaufgeregt,dasssieeinFotovonSabineimInternetgefundenhat.DasFotovonderKlassenfahrthatteSabineselbstinsNetzgestellt–dieseVersionwurdeaberbearbeitet.SchnellschaltetsieihrenComputereinundsurftaufdieentsprechendeSeite.Wassiedortsieht,gefällt ihrüberhauptnicht:Tom,einMitschüler,hatihrmiteinemBildbearbeitungsprogrammeineSchweinenasegebasteltunddasGanzemitfiesenKommentarenversehen…Arbeitsauftrag:
DenktdieGeschichteweiterundspieltsiespäterderKlassevor.AufdenRollenkartenfindetihreinpaar„Regieanweisungen“,HintergrundinformationenundTipps.DerBeobachternotiertaufdemBeobachtungsbogen,wiedieGruppedasProblemlöstund–wennmöglich–einpositivesEndeerarbeitet.FolgendeRollensindzuverteilen:
Sabine, Tanja und Tom, Frau Mühlmeister (Beratungslehrerin) und Lenard (Streitschlichter/Klassensprecher).DarüberhinauskönntihrabernochPersonendazuerfinden.GibteseingutesEnde?MöglicheRequisiten:
ZweiHandys,eineTastatur,evtl.KaffeebecherfürdieLehrerin.RollenkartenSabine
‐ ärgertsichüberdasFotound
dievielenbösenKommentare,
‐ istsaueraufTom,weilerdasFotoveränderthat,
‐ fühltsichvonderKlasseimStichgelassen,weilfastkeinerihrhilft.
Tanja
‐ weißnicht,wiesieihrerFreundinhelfenkann,
‐ hatdasBildzwarschongemeldet,esistaberimmernochnichtverschwunden,
‐ schlägtvor,dasGanzemitderBeratungslehrerinzubesprechen.
Tom
‐ hatsichnureinenkleinenScherzerlaubt,
‐ dachtenicht,dassdiehalbeSchuleböseSprüchemacht,
‐ hateinschlechtesGewissen.
FrauMühlmeister(Beratungslehrerin)
‐ weistdaraufhin,dassesauch
imInternetGesetzegibtundBeleidigungz.B.eineStraftatist,
‐ schlägteinGesprächmitSabineundTomvor.
Lenard
‐ möchteSabinehelfen,‐ fragtinderKlassenach,
warumsovielemitgemachthaben,
‐ möchteeinernsthaftesGesprächmitTomführen.
MS1b:RollenspielFall2:SchlechteNachricht
LeoniesitztmitihrerFamilieamMittagstisch.Esklingelt.NachkurzerZeitkommtderVatermiteinemBriefinderHandzurück–einEinschreiben.VerwundertöffneterdenBriefundliestihn.SeineLaunewirddeutlichschlechter.KurzdarauffragterLeonie:„WashastDudennjetztschonwiedergemacht?Wir sollen500Eurobezahlen,weilDuFotosvon irgendeinemSängerveröf‐fentlichthast…“.Anjaweißzunächstgarnicht,wasgemeintist.„Habichgarnicht!“,reagiertsiegenervt…Arbeitsauftrag:
DenktdieGeschichteweiterundspieltsiespäterderKlassevor.AufdenRollenkartenfindetihreinpaar„Regieanweisungen“,HintergrundinformationenundTipps.DerBeobachternotiertaufdemBeobachtungsbogen,wiedieGruppedasProblemlöstund–wennmöglich–einpositivesEndeerarbeitet.FolgendeRollensindzuverteilen:
Leonie, Mutter, Vater und Herr Michalski (Anwalt und Freund der Familie). Darüber hinauskönntihrabernochPersonendazuerfinden.MöglicheRequisiten:
EingroßerBriefumschlag,einGesetzbuch,zweiHandysundeineZeitungfürdenVater.RollenkartenMutter:‐ machtsichSorgen,weil
ElternjaangeblichfürihreKinderhaften,
‐ ärgertsich,dasssieihreTochternichtdeutlicheraufdieseGefahrhingewiesenhat,
‐ möchteeinenbefreundetenAnwalteinschalten,daessichbeidemBriefoffensichtlichumeineechteAbmahnunghandelt,dievoneinemAnwaltverschicktwurde.
Vater:‐ istsaueraufseineTochter,‐ würdeihramliebstendas
SchülerVZverbieten,‐ überlegt,obessogenannte
„Abzocke“ist,diemanignorierensollte.
HerrMichalski(Anwalt):‐ weiß,dassman
urheberrechtlichgeschützteFotosnichtveröffentlichendarf,
‐ weißauch,dassesnichtimmerzuerkennenist,obeinBildurheberrechtlichgeschütztist,
‐ gibtdenRat,imZweifelimmerdavonauszugehen,dasseinBildgeschütztist,
‐ übernimmtdenFall,dahiereinFachmann,alsoeinAnwaltgefragtist.
Leonie:
‐ fallendieFotosvondemRap‐perfürdasAlbumzurKlas‐senfahrtwiederein;sieweißabernicht,wasdaranfalschseinsoll,FotosausdemInter‐netzukopieren,
‐ machtsichSorgenumihrTa‐schengeld.
MS1c:RollenspielFall3:DerBilderrahmen:
Einige Tage später treffen sich Leonie undVivien im Internetcafé in ihrer Schule. GemeinsamsurfensieaneinemPCdurchdasSchülerVZ.AlssiesichdieneuestenKommentareunterihrenFotosvonderKlassenfahrtangucken,wirdVivienplötzlichganzblassundgerät fast inPanik.UntereinemderFotosstehtfolgenderKommentar:„CoolesFoto,echtsexy,habichmirausge‐druckt,stehtjetztaufmeinemSchreibtisch...!“
Arbeitsauftrag:
DenktdieGeschichteweiterundspieltsiespäterderKlassevor.AufdenRollenkartenfindetihreinpaar„Regieanweisungen“,HintergrundinformationenundTipps.DerBeobachternotiertaufdemBeobachtungsbogen,wiedieGruppedasProblemlöstundwennmöglicheinpositivesEndeerarbeitet.FolgendeRollensindzuverteilen:
Leonie,VivienundSimon(ViviensältererBruder).Darüberhinauskönnt ihrabernochPerso‐nendazuerfinden.MöglicheRequisiten:
ZweiHandys,eineTastatur,einBilderrahmen.RollenkartenVivien:‐ findetesüberhauptnicht
lustig,‐ DieVorstellung,dassjemand
FremdesihrFotoaufdemSchreibtischstehenhatmachtihreinwenigAngst,
‐ istsichgarnichtsosicher,obmanFotosausdemSchülerVZkopierenkann,
‐ findetihrFotonichtsexy.
Leonie:
‐ findeteseinfachnurwitzig,‐ denkt,Leoniestelltsichan
undeswarbestimmtnureinScherzvondemJungen,
‐ findetdasFotonichtsexy,‐ kannsichnichtvorstellen,
dassjemandwirklichFotosausdruckt.
Simon(VivienältererBruder):
‐ wundertsich,dassLeoniedieBildernichtauf„nurfürFreunde“sichtbargestellthat,
‐ weiß,dassvieleJungenausseinerKlasseFotosvonMädchenausdrucken(ernatürlichnie),
‐ findetdasBildseinerSchwesterschonetwasgewagt.
MS1d:Rollenspiel
Fall4:SpäteFolgen
DreiWochennachderKlassenfahrtkommtderKlassenlehrerHerrMüller‐BrunkelindieKlasse.Allemerken sofort, dass etwas nicht stimmt.Wortlos schaltet er den Overhead‐Projektor einundanderWanderscheinenzweiFotovonderKlassenfahrt.Aufeinemisterselbstzusehen–nachtsimSchlafanzug,wahrscheinlichbeim„fürRuhesorgen“aufgenommen.Aufdemanderensind 5 Schüler zu sehen, die Pizza essen und offensichtlich Bier trinken. Sauer sagt er: „WirschreibenjetzterstmaleinenkleinenVokabeltest.“Arbeitsauftrag:
DenktdieGeschichteweiterundspieltsiespäterderKlassevor.AufdenRollenkartenfindetihreinpaar„Regieanweisungen“,HintergrundinformationenundTipps.DerBeobachternotiertaufdemBeobachtungsbogen,wiedieGruppedasProblemlöstund–wennmöglich–einpositivesEndeerarbeitet.
FolgendeRollensindzuverteilen:Thomas(hatdasFotogemacht),MalteundSascha(sindauchaufdemFotozusehen),HerrMül‐ler‐Brunkel,Leonie(inihremAlbumwurdedasFotogefunden),Tatjana(Mitschülerin).DarüberhinauskönntihrabernochPersonendazuerfinden.GibteseingutesEnde?
MöglicheRequisiten:
Overhead‐Projektor,eineAktentaschefürdenLehrerundeinpaarZettelfürdenVokalbeltest.RollenkartenHerrMüller‐Brunkel:‐ hatdasFotovoneiner
Mutterbekommen,‐ istenttäuschtvonderKlasse,‐ rechnetmitweiteren
AnrufenvonverärgertenEltern,
‐ vertrautderKlassenichtmehrundstreichtdenAusflugimSommer.
Leonie:‐ istsichkeinerSchuld
bewusst,istjanichtihrFoto,sondernnurihrAlbum,
‐ findetdasGanzelächerlich,‐ denkt,dassmanjanicht
immerallefragenkann.Siewirdauchniegefragt.
Thomas:‐ ärgertsich,dasserdasFoto
weitergegebenhat,‐ weiß,dasssienurMalzbier
getrunkenhaben,dasistaberleidernichtzuerkennen,
‐ versuchtHerrnMüller‐Brunkelzuberuhigen.
Malte‐ fühltsichunfairbehandelt,
daernurMalzbiergetrunkenhat,
‐ istsaueraufThomas,weilerdasFotoweitergegebenhat,ohnezufragen.
Sascha‐ weißgarnicht,aufwener
mehrWuthat.AufThomas(Fotogemacht),Leonie(FotoinsNetzgestellt)oderaufseinekleineSchwester,diedasFotoseinenElterngezeigthat,
‐ hatstundenlangversuchtseineElternzuüberzeugen,dassesnichtsowar,wieesaussieht.
Tatjana‐ fragtsich,wiemansolche
FotosinsNetzstellenkann,ohnevorherdarübernachzudenken
‐ ärgertsich,weildieganzeKlassedarunterleidenmuss,
‐ glaubtzwar,dassesMalzbierwar,kannabernachvollziehen,dassdieErwachsenendasnichtglauben.
MS2:BeobachtungsbogenfürdasRollenspiel
Gruppe:
Beobachter/in:
WiehatsichdieGruppedem
Problemgenähert?
WelcheBeispieleausder
eigenenErfahrungsindder
Gruppeeingefallen?
Wiehabensichdieeinzelnen
PersoneninihrerRollegefühlt?
WelcheProblemesind
aufgetreten?
Waswardiewichtigste
ErkenntnisderGruppe?
MS3:A
rbeitsblattzumThe
maBilderim
Internet
Beispiel:
richtig
kommtdraufan
falsch
Duda
rfsteinFotovonde
inem
Hau
stiermache
nun
desins
Internetstellen.
Esiste
rlau
bt,eineigen
esFotovondirzuveröffentliche
n.
EinFotovon
deine
mFuß
ballteamdarfstd
uun
gefragtins
Netzstellen.
Wen
nde
ineFreu
ndeeinverstan
densind
,kan
nstd
uein
Foto,aufdem
ihrallezusehe
nseid,insNetzstellen.
FüreinRe
feratd
arfstD
uFotos,dieduim
Internet
gefund
enhast,ben
utzen.
FürWerbu
nginderStadt,fürdieThe
aterau
ffüh
runginder
Aulada
rfstduFotosau
sde
mIn
ternetverwen
den.
DerZeitungsrep
orterda
rfeinFotovomRum
melinder
Zeitu
ngveröffentliche
n,aufdem
Duzuseh
enbist.
Duda
rfsteinFotoau
sde
mIn
ternetineinem
Album
auf
Schü
lerVZveröffen
tlichen
.
Duda
rfsteinBildvon
einem
StaralsHintergrund
bildauf
deinem
Com
puterverw
ende
n.
Duda
rfsteinFotovoneine
mStar,deraneu
rerSchu
lewar,
aufd
ieHom
epagede
rSchu
lestellen,ohn
eihnzuFragen.
MS3:A
rbeitsblattzum
The
maBilderim
Internet
Beispiel:
richtig
kommtdraufan
falsch
Duda
rfsteinFotovonde
inem
Hau
stiermache
nun
desins
Internetstellen.
Esiste
rlau
bt,eineigen
esFotovondirzuveröffentliche
n.
EinFotovon
deine
mFuß
ballteamdarfstd
uun
gefragtins
Netzstellen.
Wen
nde
ineFreu
ndeeinverstan
densind
,kan
nstd
uein
Foto,aufdem
ihrallezusehe
nseid,insNetzstellen.
FüreinRe
feratd
arfstD
uFotos,dieduim
Internet
gefund
enhast,ben
utzen.
FürWerbu
nginderStadt,fürdieThe
aterau
ffüh
runginder
Aulada
rfstduFotosau
sde
mIn
ternetverwen
den.
DerZeitungsrep
orterda
rfeinFotovomRum
melinder
Zeitun
gveröffen
tlichen
,aufdem
Duzuseh
enbist.
Duda
rfsteinFotoau
sde
mIn
ternetineinem
Album
auf
Schü
lerVZveröffen
tliche
n.
Duda
rfsteinBildvon
einem
StaralsHintergrund
bildauf
deinem
Com
puterverw
ende
n.
Duda
rfsteinFotovoneine
mStar,deraneu
rerSchu
lewar,
aufd
ieHom
epagede
rSchu
lestellen,ohn
eihnzuFragen.
top related