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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Gesundheitspolitik
Von der Inkraftsetzung des EPDG
bis zur Eröffnung des ersten
Patientendossiers
Dr. Reinhold SojerBundesamt für Gesundheit
Sektion eHealth und Krankheitsregister
Dr. Reinhold Sojer – BAG Sektion eHealth und Krankheitsregister
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Direktionsbereich Gesundheitspolitik
WAS IST DAS
ELEKTRONISCHE
PATIENTENDOSSIER (EPD)?
Dr. Reinhold Sojer – BAG Sektion eHealth und Krankheitsregister
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Video: Elektronisches Patientendossier (EPD) –
Information für Gesundheitsfachpersonen
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https://youtu.be/ykHngFoS7Ic
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Ziel: «Virtuelles» elektronisches Patientendossier
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Grundelement: Stammgemeinschaft
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Dezentrale Architektur
Stammgemeinschaft
Gemeinschaft
Stammgemeinschaft
ext. Zugangsportal
UPI-DB der ZAS (Art. 4)
EPD-
Vertrauensraum
Zentrale Abfragedienste (Art. 14):• Gemeinschaften &
ext. Zugangsportale• Gesundheitsfachpersonen• Gesundheitsorganisationen• Metadaten (inkl. «Rollen»)• Objektidentifikatoren (OID)
Icons by @NEHTA 2013
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Zur Erinnerung: Wichtige Elemente des EPDG (1/2)
Ziel 1) Stärkung der informationellen Selbstbestimmung
Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers ist für Patienten freiwillig.
Eröffnung bedarf einer schriftlichen Einwilligung, Zustimmung zur Bereitstellung von
Dokumenten und Daten im Behandlungsfall wird als gegeben angenommen.
Patientin oder Patient vergibt und verwaltet die Zugriffsrechte der
Gesundheitsfachpersonen (bei Notfallzugriffen ist der Patient oder die Patientin zu
informieren).
Patientin oder Patient kann über ein Zugangsportal auf ihre/seine Daten zugreifen
und eigene Daten (z.B. Blutdruckmessung) hochladen.
Ziel 2) Vertrauen schaffen
Elektronische Identität als Voraussetzung für Datenbearbeitung.
Neue Patientenidentifikationsnummer für die korrekte und vollständige
Zusammenführung aller Daten/Dokumente eines Patienten.
Alle Datenzugriffe sind zu protokollieren, Protokolldaten 10 Jahre aufzubewahren.
Keine Datenzugriffe für Versicherer (Vertrauensärztliche Dienste) oder Arbeitgeber.
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Zur Erinnerung: Wichtige Elemente des EPDG (2/2)
Ziel 3) Interoperabilität und Datensicherheit sicherstellen
Zertifizierungspflicht für Stammgemeinschaften, Gemeinschaften und Herausgeber
von Identifikationsmitteln.
Festlegung von schweizweit einheitlichen Normen und Standards und
Integrationsprofilen sowie detaillierten Vorgaben im Bereich Datensicherheit.
Aufbau und Betrieb der zentralen Abfragedienste durch den Bund.
Ziel 4) Verbreitung fördern
Wissenstransfer und Zusammenarbeit stärken.
Information der Bevölkerung fördern.
Verpflichtung stationärer Einrichtungen, sich innerhalb von drei Jahren (für
Geburtshäuser und Pflegeheime innerhalb von fünf Jahren) einer Stammgemeinschaft
oder Gemeinschaft anzuschliessen (keine Verpflichtung für ambulant tätige
Gesundheitsfachpersonen)
Beiträge des Bundes an die Finanzierung von Aufbau und Zertifizierung von
Stammgemeinschaften und Gemeinschaften (total 30 Mio. Franken) bei gleichzeitiger
Beteiligung eines Kantons und/oder eines Dritten.
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WAS IST ALLES IM EPD
GESPEICHERT?
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Behandlungsrelevante Daten
Daten und Dokumente, die für die an der Weiterbehandlung
beteiligten Gesundheitsfachpersonen von Bedeutung sind.
Gesundheitsfachpersonen entscheiden, welche Daten für die weitere
Behandlung relevant sind.
Art. 3 EPDG: Einwilligung
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WAS IST DER UNTERSCHIED
ZUR ELEKTRONISCHEN
KRANKENGESCHICHTE?
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Systemgrenze
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Primärsysteme
Sekundär-
system
technology Kontextdiagramm
Stammgemeinschaft
Primärsystem
Zugangsportal
MPI
Dokumentenregister
Berechtigungssteuerung
Vertrauensraum
GatewayDokumentenablage
"Systemgrenze EPDG"
Akteure
Logische/organisatorische Sicht Technische Sicht
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SICHERER ZUGRIFF AUF DAS
EPD
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2-FaktorAuthentifizierung
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WO STEHEN WIR?
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1. Strategie
3. Pilotprojekte2. Empfehlungen
4. Nationale Gesetzgebung
5. Umsetzung EPDG
Die Phasen des elektronischen PatientendossiersChange Management - Recommendations for Successful
Electronic Medical Records Implementation
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Der parlamentarische Prozess
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EPDV EPDFV
EPDG
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EPDV EPDFV
EPDV-EDI
EPDG
Patienten-
Identifikations-
nummer
TOZ Meta-
daten
Austausch-
formate
Evaluation
und
Forschung
Meta-
daten
Qualifikation
Personal
Zert.stellen
TOZ
IDM und
Herausgeber
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15.4.2017 - Startschuss zur Einführung des EPD
Medienmitteilung des Bundesrates:
«Bern, 22.03.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22.
März 2017 die Verordnungen zum Bundesgesetz über das
elektronische Patientendossier verabschiedet.
Gesetz und Umsetzungsbestimmungen treten am 15. April
2017 in Kraft.
Spitäler haben ab dann drei Jahre Zeit, um das elektronische
Patientendossier einzuführen. Die ersten Patientinnen und
Patienten sollten in der zweiten Hälfte 2018 ein elektronisches
Patientendossier eröffnen können.»
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AUFGABEN AUS DEM EPDG
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Aufgaben für den Bund
Ziel: Einführung, Verbreitung und Weiterentwicklung des EPD
regeln und fördern.
• Überprüfung der Vorgaben mittels Zertifizierung und Zertifizierungssystem
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen (mit SAS)
• Vergabe und Verifizierung der Pat-ID mittels UPI-Datenbank (mit ZAS)
• Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der zentralen Abfragedienste (mit BIT)
• Regeln und Führen des nationalen Kontaktpunkts (mit HUG)
• int. Vereinbarungen (zur Förderung der Digitalisierung und Vernetzung)
• Evaluation des Gesetzes (formativ; Monitoring)
• Finanzhilfen
• Information der Bevölkerung (GFP und Patientinnen) eHealth Suisse
• Koordination zwischen den Kantonen und interessierten Kreisen eHealth
Suisse
• Begleiten der Arbeiten von eHealth Suisse ...22
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Aufgaben eHealth Suisse
• Fachliche Weiterentwicklung rechtlicher Grundlagen (mit BAG)
Leitung und Begleitung von Fachgremien
• Austauschformate (z.B. eMedikation, eImpfdossier, eAustritt), Metadaten
• Zertifizierungsvoraussetzungen
• Evaluieren neuer Normen und Standards (v.a. Interoperabilität)
• Aufbau der Referenzumgebung (mit BAG; Zertifizierungstestsystem f. BAG)
• Koordination international
• Information der Bevölkerung (GFP und Patientinnen)
• Koordination zwischen den Kantonen und interessierten Kreisen
Umsetzunghilfen; Koordination
• National Release Center für SNOMED CT (med. Terminologie)
• Entwickeln der Strategie eHealth 2.0 (mit BAG)
• Fördern des eHealth Connectors für die Anbindung von Primärsystemen
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Gruppen und Gremien eHealth Suisse
• Beirat der Nutzer und Umsetzer (bisheriges Projektleitungsgremium)
• Offene Plattform aller Akteure
• Koordinationsgruppe Kommunikation
• Koordinationsgruppe Kantone
• Arbeitsgruppe technisch-semantische Integration
• Arbeitsgruppe mHealth
• Koordinationsgruppe Patienten
• Koordinationsgruppe Bildung
• Koordinationsgruppe Semantik
• Arbeitsgruppe Austauschformate
• Expertengruppe Metadaten
• Koordinationsgruppe Standardisierung
• Internationale Koordination
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Aufgaben Seitens Kantone und Leistungserbringer
Entscheid treffen: eigene Stammgemeinschaft oder Anschluss an andere
Stammgemeinschaft?
Kanton: gesetzliche Grundlagen überprüfen und ggf. anpassen
Aufbau eigene Stammgemeinschaft:
Organisationsstruktur festlegen,
Budget- und Zeitplan erstellen,
Finanzhilfegesuch stellen
Technische Infrastruktur beschaffen,
Umsetzung der organisatorischen Zertifizierungsvoraussetzungen klären,
z.B. Zuständigkeiten für Eröffnung Patientendossiers festlegen,
Massnahmen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit festlegen und
umsetzen, ev. Anreize für Teilnahme ambulant tätiger
Gesundheitsfachpersonen schaffen
Zertifizierung vorbereiten
Angebot in der Bevölkerung bekannt machen
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UND WARUM?
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Zertifizierung – Ziele …
Interoperabilität• technisch
•semantisch
Datensicherheit• technisch
•organisatorisch
Datenschutz•Zugriffsrechte
•Vertraulichkeit (techn.)
Rechte der Patientinnen und Patienten (z. B.):
• Informed consent
• informationelle Selbst-bestimmung
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Stand der Arbeiten seitens Bund
EPDG am 15. April 2017 in Kraft getreten.
25. bis 29. September 2017: EPD-Projectathon, an dem die nationalen
Anpassungen der IHE-Profile und die nationalen Integrationsprofile getestet
werden können
15. Januar 2018: Inkraftsetzung revidierte Anhänge zur EPDV-EDI
(Fehlerkorrekturen, alternative technische Lösungen)
15. Januar 2018: Inkraftsetzung Anhang 4 der EPDV-EDI (Austauschformate)
Laufende Arbeiten BAG:
Aufbau der nationalen Abfragedienste beim BIT
Anpassung der UPI-Datenbank der ZAS (Patientenidentifikationsnummer)
Vorbereitung Akkreditierung Zertifizierungsstellen
Vorbereitung Beurteilung Finanzhilfegesuche
Vorbereitung Evaluation und Monitoring
Begleitung der eHealth Suisse Aktivitäten
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WAS BRINGT DIE ZUKUNFT?
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Heutige Herausforderungen
Die Umsetzung des EPDG ist ein evolutionärer Prozess: Fehler-
korrekturen vermutlich notwendig, technische Weiterentwicklungen möglich;
ein intensiver Austausch zwischen den entstehenden Stammgemein-
schaften und Gemeinschaften aber auch mit den Betreibern der Abfrage-
dienste, der ZAS sowie der Herausgeber der Identifikationsmittel ist ein
wichtiger Erfolgsfaktor;
die Umsetzung des EPDG ist primär ein «Kulturprojekt», die Bereitschaft
und der Wille der Gesundheitseinrichtungen und der
Gesundheitsfachpersonen zur Zusammenarbeit sind zentral!
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Zukünftige Herausforderungen
Wir brauchen:
bessere Praxis- und Klinikinformationssysteme, die smarte
Technologien nutzen;
Bedürfnisse der medizinischen Behandlungsprozesse erfüllen;
Förderung der Datensicherheit in den Spitälern und anderen
Gesundheitseinrichtungen;
Vertrauen in die digitale Bearbeitung von Gesundheitsdaten stärken;
kluge Geschäftsmodelle für den Betrieb der Stammgemeinschaften
und Gemeinschaften;
Anreize für die Teilnahme ambulant tätiger Gesundheitsfachp.;
Engagement für eine bessere inhaltliche und semantische
Strukturierung und Codierung von medizinischer Information;
Daten auch für andere Zwecke (Statistik, Register, Forschung) nutzbar;
gute Information und Unterstützung der Patienten (und
Gesundheitsfachpersonen);
Akzeptanz
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Ausblick: Strategie 2.0
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Digitale
ProzessunterstützungMeine Gesundheitsinfos – mit mir mobil
Koordinierte DigitalisierungMeine Gesundheitsinfos – einmal erfasst,
vielfach verwendet
EPD fördern und mit weiteren
Themen verknüpfen
Strukturierten Datenaustausch
im EPD fördern
Datensicherheit und
Qualitätsvorgaben der
Primärsysteme
Teilnahme EU-Programme für
grenzüberschreitende
Vernetzung
Mehrfachverwendung von
Daten für Meldewesen,
Forschung, Register, etc.
fördern
Technische und semantische
Interoperabilität der
kommunizierenden Systeme
fördern
Grenzüberschreitende
Koordination und Wahl von
internationalen Standards
Handlungsfelder der Strategie eHealth Schweiz 2.0
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Herzlichen Dank
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