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Prof. Dr. rer. pol. Norbert Konegen
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Vorlesung SS 2013Anspruch und Wirklichkeit der EU-
Finanzpolitik. Dargestellt vor dem Hintergrund der Verschul-dung der
öffentlichen Haushalte unter Beachtung der Vorgaben des Vertrags von Lissabon.
Klausur: 16.07.2013 14 – 16:00 Uhr, SCH2
Quelle: © konegen, ifpol uni münster 2
Agenda
I. Einführung / Literatur / Formalia / VertiefungsseminarII. Historischer Rückblick – ökonomische und vertragliche
Voraussetzungen für eine Währungsunion unzureichendIII. Strukturdefizite der Eurokrise – ein Teufelskreis aus
makroökonomischer Krise, Banken- und StaatsschuldenkriseIV. Die Antworten der Politik zur Kriseneindämmung:
1. Europäische Regeln zur Sicherung und Wiederherstellung der finanziellen Stabilität in der Eurozone
2. „Kriseneindämmung über die Notenpresse kauft keine Zeit, sondern kostet Zeit“
V. Die Folgen – eine quantitative Bestandsaufnahme: Der „Haftungspegel“
VI. Ein wichtiger Baustein der Finanzarchitektur – die Bankenunion
Quelle: © konegen, ifpol uni münster 3
VI. Agenda
1. Die Ausgangslage im Euroraum2. Aktuelle Entwicklungen der europäischen
Finanzmärkte3. Finanzmarktregulierung in der Europäischen Union4. Aufbau einer europäischen Finanzmarktarchitektur5. Europäische Bankenunion6. Ökonomische Betrachtungsweise7. Politische Betrachtungsweise8. Regulierung der Kreditinstitute in Deutschland9. Literatur
Quelle: DIE ZEIT 6.6.13 © konegen, ifpol uni münster 4
1. Die Ausgangslage im Euroraum – Kern der Finanzkrise ist eine Überschuldungskrise der Banken
� Kreditnehmer können wegen Rezession und Platzen der Immobilienblase Kredite nicht mehr bedienen.
� Folge: Geschätzte 500 Mrd. € faule Kredite verbleiben in den Büchern sog. Zombie-Institute (Herbst 2008).
� Deren unzureichende Kapitalausstattung und Altlasten erschweren deren Kreditvergabe obwohl EZB Märkte mit Geld flutet (Interbankenmarkt schwach).
� Aber: KMU auf kreditfinanzierte Investitionen angewiesen, da sie sich kaum über Ausgabe von Aktien oder Anleihen refinanzieren können –Krise nährt sich aus sich selbst.
� EZB und nationale Aufsichtsbehörden wollen ab Herbst 2013 Bilanzen von ca. 140 Banken (sie decken 80% des Marktes ab) überprüfen:
� Vorgesehen: Stresstests – gesunde Banken arbeiten weiter – kranke werden saniert oder abgewickelt.
� Geschätzter Kapitalbedarf durch Bilanzlücken: 300 bis 400 Mrd. €.� Sanierung durch private Investoren – ESM – Aktionäre – Gläubiger –
Kunden?
Quelle: a.a.O. © konegen, ifpol uni münster 5
… Fortsetzung – aber politischer Widerstand
� Frankreich und Italien wehren sich gegen externe Prüfungen (teure Sanierungsaktionen!).
� Nächste Rettungsaktionen über ESM wahrscheinlich (Slowenien).
� Deutsche Versicherungsunternehmen halten Bankschuldverschreibungen von ca. 160 Mrd. € - Ausfälle wahrscheinlich.
� Abwicklungsfonds für marode Institute noch nicht einsatzfähig –Zwischenfinanzierung durch ESM? – d.h. Haftungsgemeinschaft – deutscher Widerstand!
� Schaffung rechtlicher Voraussetzungen in der EU - Diskussion -wer haftet?
� Glaubwürdigkeit der EZB bei Misserfolg! – Reaktion der Finanzmärkte?
Quelle: © konegen, ifpol uni münster 6
2. Aktuelle Entwicklungen der europäischen Finanzmärkte2.1 Befunde
� Zunehmende Fragmentierung des Binnenmarkts (Target2 – Salden!)� Forderungen deutscher Banken gegenüber dem Ausland 14% (1998), 30%
der Bilanzsumme (2006); 6/2012: 22%.� 45% dieser Forderungen entfallen auf den Euro-Raum � Verstärkt durch politische und regulatorische Anreize der
Aufsichtsbehörden.� Gefahr von Systemrisiken und Ansteckungseffekten bei Finanzinstituten
durch länderspezifische Schocks.
� Verstärkung von Strukturproblemen� Keine ausreichenden Eigenkapitalpuffer um Verluste aus eigener abfedern
zu können.� Anfälligkeit gegenüber Marktrisiken erhöht.� Wechselseitige Verknüpfung zwischen Banken und Staaten verstärkt.� Komplexität der Vernetzung der Banken untereinander verstärkt
(Anfällig für systemische Schocks, Restrukturierungen erschwert).� Krise erhöht Anteile notleidender Forderungen.
Quelle: SVR 12/13: 157 © konegen, ifpol uni münster 7
2.2 Notleidende Forderungen von Banken in ausgewählten Ländern in Relation zum
Bruttokreditvolumen
Quelle: SVR 2010/11: 145 © konegen, ifpol uni münster 8
Quelle: © konegen, ifpol uni münster 9
3. Finanzmarktregulierung in der Europäischen Union-Mindestausstattung von haftendem Eigenkapital im Verhältnis zu risikogewichteten Vermögenswerten
� Mikroprudentielle Regulierung: Stabilisierung einzelner Banken und Resistenz gegenüber Schocks durch Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen nach Basel III:� Zu erfüllende Mindestquoten.� Qualität des haftenden Eigenkapitals.� zu verwendende Risikogewichte z.B. bei Kauf von Staatsanleihen (bis
max. 18 % der risikogewichteten Aktiva!). � Makroprudentielle Regulierung durch zwei Elemente der
Eigenkapitalregulierung:� Kapitalerhaltungspuffer.� Antizyklischer Kapitalpuffer.
� Funktion: Verminderung prozyklischer Effekte der Eigenkapitalregulierung: In Aufschwungphasen Kreditvergabe durchhöhere Kapitalanforderungen begrenzt; in Abschwungphasen auffangen von Verlusten.
Quelle: SVR 12/13: 161 © konegen, ifpol uni münster 10
Quelle:www.stabiler-euro.de, H. 3
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3. Finanzmarktregulierung in der Europäischen Union3.1 Das Europäische Finanzaufsichtssystem
European System Risk Board (ESRB)
Quelle: © konegen, ifpol uni münster 12
3.1 Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) als marko-prudenzielles Aufsichtsorgan
� Aufgaben� Zuständigkeit für Finanzstabilität in EU� Überwachung und Minderung systemischer
Risiken� Sicherstellung der reibungslosen Funktion der
Finanzmärkte.� Aber:� Organisationsstrukturen und
Handlungskompetenzen entsprechen kaum dem Auftrag.
Quelle: Bundesbank, Monatsbericht 9/2011: 91
© konegen, ifpol uni münster 13
3.2 Europäisches System der Finanzaufsicht (ESFS)
Quelle: SVR 10/11: 158 © konegen, ifpol uni münster 14
Quelle: a.a.O. © konegen, ifpol uni münster 15
Glossar
Quelle: SVR 12/13:185 © konegen, ifpol uni münster 16
3.3 Stabile Finanzmärkte: Unerledigte Aufgaben
� Anforderungen an das Eigenkapital der Banken zu gering –Folge: prozyklische Wirkungen (in Aufschwungphasen Kreditvergabe durch höhere Kapitalanforderungen nicht begrenzt; in Abschwungphasen kein auffangen von Verlusten).
� Aufsicht hat Aufbau von Risiken in den Bankbilanzen nicht ausreichend effektiv begrenzt
� Kompetenzen für Aufsicht und Restrukturierung von Banken auf nationaler Ebene belassen – trotz einheitlicher Geldpolitik
� Haftung als fester Bestandteil der Krisenprävention� Systemstabilität: Das Versteck „Systemrelevanz“� Transparenz der Märkte und Produkte erhöhen� Kostenbeteiligung der Krisenverursacher� Durchsetzungsfähige Aufsichtssysteme schaffen
Quelle: © konegen, ifpol uni münster 17
4. Aufbau einer europäischen Finanzmarktarchitektur4.1 Deutschland
� Restrukturierungs- und Abwicklungsregime� Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in
Deutschland: Sanierung und Abwicklung von Banken, die staatliche Hilfen erhalten haben.
� Erweiterung der Präventions- und Kriseninterventionsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
� Eigenverantwortliche Verfahren zur Restrukturierung von Kreditinstituten (Sanierung und Reorganisation).
� Restrukturierungsfonds durch Bankenabgabe schaffen.
Quelle: SVR 12/13: 165ff. © konegen, ifpol uni münster 18
Restrukturierungs- und Abwicklungsregime(Richtlinienvorschlag der Kommission 2012)
� Einheitliche Mindeststandards für Banken mit Schieflagen festlegen� Prävention und Frühintervention (Soll)
� Vorlage eines regelmäßig aktualisierten Sanierungsplanes jedes EU - Kreditinstituts;
� Nationale Abwicklungsbehörden legen regelmäßig aktualisierte Abwicklungspläne vor
� Restrukturierungs- und Abwicklungsinstrumente� Unternehmensveräußerung, staatliches Brückeninstitut
(Übertragung auf andere Rechtsträger); Bail-in (Umwandlung von Verbindlichkeiten ohne Zustimmung der Gläubiger in haftendes Eigenkapital),
� Ausgliederung von Vermögenswerten.� Finanzierung durch Abwicklungsfonds, der von EU-Kreditinstituten
gespeist wird.
4. Aufbau einer europäischen Finanzmarktarchitektur4.2 Europäische Union
Quelle: SVR 12/13: 170 © konegen, ifpol uni münster 19
Quelle: SVR 12/13: 186 © konegen, ifpol uni münster 20
5.1 Struktur der Bankenunion
Quelle: SVR 12/13:186ff. © konegen, ifpol uni münster 21
5. Europäische Bankenunion (SVR)5.2 Grundsätze
� Eckpunkte einer Bankenunion – ein Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:
� Grundsätze� Gemeinsame Aufsicht sollte alle Banken des gemeinsamen
Binnenmarktes umfassen.� Einbeziehung der EZB in die Aufsicht birgt erhebliche Risiken
für die Unabhängigkeit der Geldpolitik.� Europäische Restrukturierungsagentur sollte Teil der
Bankenunion sein.� Unabdingbare Voraussetzung eine europäische
Einlagensicherung in nationaler Kompetenz.� Abschaffung der privilegierten Rolle von Staatsanleihen in
der Regulierung.� Änderung der Europäischen Verträge aus 4 Gründen
notwendig (Art. 127/6 AEUV).
Quelle:a.a.O: 189 © konegen, ifpol uni münster 22
5.3 Phasen einer Europäischen Bankenunion
� Konzept für den Übergang zur Bankenunion:Phase I:
Schaffung eines rechtlichen Rahmens und Aufbau der Institutionen(Änderung Art. 127/6 AEUV) notwendig.
Phase II:Qualifizierung der Banken durch Neubewertung der Aktivseite sowie Erfüllung der Anforderungen von Basel III.Möglicherweise Zwangsrestrukturierung von Banken bzw. Abwicklung.
Phase III:Übergang zur vollumfänglichen BankenunionFür alle im Markt verbleibenden Banken liegen Aufsicht und Haftungauf europäischer Ebene.Verbleibende Banken benötigen eine europäische Banklizenz.
Quelle: SVR 12/13: 189 © konegen, ifpol uni münster 23
5.4 Der Übergang zur Bankenunion im Zeitablauf
Quelle: © konegen, ifpol uni münster 24
5.5 AktuellDer erste Schritt zu einer Bankenunion (2014); die
Eckpunkte
� Schritt 1: einheitliche Aufsicht� EZB beaufsichtigt Großbanken mit einem Bilanzvolumen von
über 30 Mrd. € und die drei größten Banken eines kooperierenden Landes.
� Etwa 150 kleine und mittlere Institute bleiben vorerst unter nationaler Aufsicht. EZB kann diese aber an sich ziehen.
� Aufsichtsagenden der EZB werden von Geldpolitik strikt getrennt.
� Einbindung von Nicht-Euroländern durch „Board of Supervisors“ vorbereitet.
� Kompetenzen zwischen EZB und EBA (2011) sollen in einem Aufsichtshandbuch geregelt werden.
� Es sollen folgen: Abwicklungsmechanismus für Pleitebanken (2), einheitliches Einlagensicherungssystem (3).
Quelle: © konegen, ifpol uni münster 25
5.6 Die geplante Bankenaufsicht der Eurozone - schrittw eise bis 2014
Quelle: © konegen, ifpol uni münster 26
6. Ökonomische Betrachtungsweise
� Die Deregulierung der Finanzmärkte in der EU zwischen 2002 und 2006 hat sich als dramatischer Fehler erwiesen (z.B. bilanzielleAuslagerungen).
� Die in den Finanzkrisen erfolgten Interventionen wurden „inoffiziell“als Abkehr vom Neoliberalismus bezeichnet.
� Steigende Diskrepanzen zwischen Finanzmärkten und Realwirtschaft provozieren weitere Krisensituationen.
� Probleme:� Insolvenzverfahren für Banken und Nationalstaaten müssen
entwickelt werden.� Haftungsregeln müssen entwickelt und umgesetzt werden.� Der EU-Fiskalpakt muss unter Sanktionsandrohungen und -
durchführung umgesetzt werden.� Finanzmärkte müssen global reguliert werden.� Staatsverschuldungen in der EU müssen dringend abgebaut
werden.
Quelle: © konegen, ifpol uni münster 27
7. Politische Betrachtungsweise
� Die Politik reagierte auf die Krisen mit Diskussionen zu Regulierungen, Haftungen, stärkerer Aufsicht, Verstaatlichungen. Gleichwohl wurden die Kosten nicht nach der Verursacherprinzip, sondern in Form einer Vergemeinschaftung auf die Gesellschaften umgelegt.
� Aktuell werden in der EU folgende Maßnahmen umgesetzt:� Europäische Finanztransaktionssteuer.� Europäische Finanzmarktaufsicht / Europäische Bankenunion.� Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM).� Europäischer Fiskalpakt (u.a. Schuldenbremse).
� Probleme:� Keine einheitliche Vorgehensweise (z.B. Großbritannien)� Aktivitäten der EZB sind nicht immer demokratisch legitimiert bzw.
müssen als Vertragsbrüche (no bail out / Staatsfinanzierung) klassifiziert werden.
� Rolle des ESM im System „Bankenaufsicht“� EZB ist in ein Abhängigkeitsverhältnis zur Politik geraten.
Quelle: FAZ 14.10.09 © konegen, ifpol uni münster 28
8. Regulierung der Kreditinstitute in Deutschland8.1 Aufsichtsstruktur in Deutschland
Quelle: © konegen, ifpol uni münster 29
8.2 Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin)
Quelle: FAZ 17.5.13 © konegen, ifpol uni münster 30
8.3 Aktuell: Regulierung der Kreditinstitute in Deutschland(Bundestagsbeschlüsse 16./17.5.2013)
� Vorbereitung auf Abwicklung : Pläne für Sanierung erarbeiten bzw. an Plänen zur Abwicklung mitwirken.
� Abtrennung riskanter Geschäfte : Geschäftsbeziehungen mit Hedgefonds in rechtlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher Hinsicht auslagern.
� Strafvorschriften für Organmitglieder : Haft für Vorstände wenn sie gegen wesentliche Pflichten im Risikomanagement verstoßen.
� Eigenkapital : Höherwertige Kapitalpuffer für Krisenfälle vorhalten.
� Hedgefonds für Privatanleger tabu.� Hedgefonds müssen bestimmten Anforderungen genügen.� Investment-Kommanditgesellschaft: Bündelung der
Pensionssysteme international arbeitender Unternehmen in Deutschland.
Quelle: a.a.O. © konegen, ifpol uni münster *** 31
9. Literatur
� Jahresgutachten 2010/11 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung , 4. Kapitel
� Ders. Jahresgutachten 2012/13, 3. Kapitel (160, 171, 185, 393ff).
� Deutsche Bundesbank, Monatsbericht 4/2012;� Deutsche Bundesbank, Monatsbericht 9/2011:
83ff.
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