vortrag in linz am 18.09.2009: behindertengleichstellungsgesetz (bgstg)

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Österreich: BGStG

Vortrag am 18. September 2009 in Linz

Lukas Huber

l.huber@oeglb.atÖGLB – Österreichischer GehörlosenbundAntidiskriminierung / Chancengleichheit

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Österreich: BGStG

Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Seit 1. Jänner 2006 in Kraft

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Österreich: BGStG

Ziele des Gesetzes (betreffend Menschen mit Behinderungen)

• Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

• Gewährleistung einer selbstbestimmten Lebensführung

• Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung

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Österreich: BGStG

Geschützt werden:

• Menschen mit Behinderung(Gleichgültig um welche Art der Behinderung es sich handelt, wennsie mehr als 6 Monate vorliegt)

• betreuende Elternteile• sonstige Verwandte

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Österreich: BGStG

Schadenersatz• mindestens € 720 (seit 1. Mai 2008)

• Zuerst schlichten!• Dann Klage vor ordentliches Gericht möglich

Frist• Verlängerung bei Diskriminierung: 3 Jahre• Verlängerung bei Belästigung: 1 Jahr

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Österreich: BGStG

Diskriminierung

Benachteiligung kann erfolgen durch...

• eine weniger günstige Behandlung• Barrieren• Anweisung zur Diskriminierung• Belästigung wegen einer Behinderung

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Österreich: BGStG

Geltungsbereich

• Verwaltung des Bundes• Rechtsverhältnisse unter Privaten

(z.B. Verbrauchergeschäfte wie z.B. Supermarkt, usw.)

Nicht: Selbstverwaltungskörper, die eigenen übertragenen Geltungs-bereich haben z.B. Länder, Gemeinden, …

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Österreich: BGStG

Kosten

• Bundessozialamt übernimmt Kosten für Gebärdensprachdolmetsch

• Schlichtungsverfahren kostenlos

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