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12. November 2004

1Vortrag von Bürgermeister Thomas Jühe, Raunheim

(Vorsitzender der Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Frankfurt)

Die Problematik steigender Nachtflugbewegungen am

Flughafen Frankfurt

Die Problematik steigender Nachtflugbewegungen am

Flughafen Frankfurt

2

Ebenen der Nachtflugbeschränkung

3

Jahr Flugbewegungen (gesamt) Durchschnittliche Anzahl der Flugbewegungen pro Nacht

1986 17.666 48,41990 28.945 79,31998 35.283 96,71999 44.795 122,7 2003 47.459 130,02004 50.603 138,32005 53.497 146,6

Entwicklung der Nachtflugbewegungen I

4

Jahr ø pro Nacht Überschreitungen ø Spitzenmonat Spitzennacht in Monaten

1998 96,7 an 5 Monaten 1 x 114 2 x 1591999 122,7 an 7 Monaten 1 x 149 1 x 2142003 130,0 an 8 Monaten 1 x 148 1 x 1902004 138,3 an 7 Monaten 1 x 161 1 x 2272005(Jan. – Mai) (136,7) (an 2 Monaten) (1 x 154) (1 x 197)

Entwicklung der Nachtflugbewegungen II

5

Monat Flugbewegungen ø pro Nacht Spitze pro Nacht >150 Bew.

Jan. 3.478 112,2 146 0Feb. 3.378 116,5 150 1März 3.537 114,1 132 0April 3.836 127,9 151 1Mai 4.284 138,2 177 6Juni 4.412 147,1 173 14Juli 4.922 158,8 223 21Aug. 4.994 161,1 210 22Sept. 4.778 159,3 227 20Okt. 4.841 156,2 187 20Nov. 4.245 141,5 192 8Dez. 3.898 125,7 187 5

Analyse Nachtflugbewegungen 2004

6

Fazit zur Entwicklung der Nachtflugbewegungen

Die steigende Nachfrage nach Slots wird mehrheitlich mit zusätzlichen Bewegungen in der Nacht befriedigt.

Schübe der Entwicklung zeigen sich insbesondere nach dem Niedergang der sozialistischen Staaten in Osteuropa sowie ab dem Jahr 2000 (Globalisierungsschub).

Die Steigerungen im Nachtflugverkehr erscheinen ungebrochen und sich beschleunigend verstärkend.

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Reaktionen auf steigende Nachtflugbewegungen

1. Seit Januar 2001: Lärmbezogene Landeentgeltregelung(je lauter das Flugzeug, desto höher das Landeentgelt)

2. Seit Sommerflugplan 2002: Lärmkontingent.(je lauter der Flugzeugtyp, desto mehr Punkteverbrauch innerhalb eines vorgegebenen Punktekontingentes

3. Seit 2001: Programm passiver Schallschutz4. Juni 2005 (Vorschlag des HMWVL):

a) 5%ige-Absenkung des Lärmpunktekontosb) Verzicht auf Fortführung des Schallschutzprogramms

8

Forderungen der Fluglärmkommission IHauptziel:

Nachtflugverbot von 22.00 – 06.00 Uhr Neueinteilung der Lärmklassenzuordnung von Flugzeugtypen

(auch: Umstellung von Typen- auf Flottenpegel) Deutliche Reduzierung des Lärmpunktekontos in zwei

Schritten um jeweils 10% (Schritt 1: 2006/2007, Schritt 2: 2007/2008)

Konsequenteres Vorgehen gegen Abweichungen (Verfrühungen, Verspätungen)

Unbefristete Fortführung des Schallschutzprogramms Festlegung einer verbindlichen Obergrenze von 150

Bewegungen/Nacht Lande- und Startverbot für besonders lärmige Flugzeugtypen

(Kategorien 5 – 7)

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Forderungen der Fluglärmkommission II

Reduzierung des nächtlichen Bodenlärms (Untersagen von Triebwerksstandläufen ohne Dämpfungseinrichtungen)

Jährliche Anpassung der Lärmentgeltregelung (Fortlaufende Verteuerung lauterer Flugzeugtypen = Anreiz zur Flottenumstellung)

Deutliche Reduzierung des Lärmpunktekontos in zwei Schritten um jeweils 10% (Schritt 1: 2006/2007, Schritt 2: 2007/2008)

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Aktuelle Rahmenbedingungen

Die von Fraport beauftragte sogenannte „Lärmsynopse“ stellt den Fluglärm in seiner Wirkung auf die Gesundheit weitgehend harmlos dar.

Die Studie des DLR zu den Wirkungen nächtlichen Fluglärms erkennt bei gesunden Probanden eine geringe Beeinträchtigung des Schlafs.

Die Luftverkehrswirtschaft „will‘s wissen“. Eine massive Lobbyarbeit drängt auf weitgehende Freiheit im Flugverkehr.

12. November 2004

11Vortrag von Bürgermeister Thomas Jühe, Raunheim

(Vorsitzender der Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Frankfurt)

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Aufmerksamkeit

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